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Niederschrift - Marktgemeinde Oberalm

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zu festgehalten werden, dass die Gemeindeverwaltung über keine sachverständigen Personen verfügt, die zur<br />

Abhandlung der in Rede stehenden Verfahren herangezogen werden könnten. Deshalb soll mit nachstehender<br />

Petition, gerichtet an die Salzburger Landesregierung, erreicht werden, das diese Agenden – wie bereits zum<br />

Großteil für andere ortspolizeiliche Aufgaben geregelt – gemäß § 16 Abs. (5) GdO an die Bezirkshauptmannschaft<br />

delegiert wird.<br />

Nach kurzer Diskussion über die Haltung von Hunden sowie die Leinenpflicht in <strong>Oberalm</strong> stellt Bgm. Dr. Dürnberger<br />

folgenden Antrag:<br />

„Die Gemeindevertretung wolle beim Amt der Salzburger Landesregierung nachsteneden Antrag<br />

einbringen:<br />

Betrifft: Delegierung Landessicherheitsgesetz<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Oberalm</strong> hat in ihrer Sitzung am 10.12.2009 beschlossen, einen Antrag<br />

gemäß § 16 Abs. 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994 auf Übertragung einzelner Angelegenheiten des eigenen<br />

Wirkungsbereiches auf die zuständige staatliche Behörde (Bezirkshauptmannschaft) zu stellen. Die Übertragungsverordnung<br />

soll jene Punkte des Landessicherheitsgesetzes umfassen, welche Angelegenheiten des eigenen<br />

Wirkungsbereiches der Gemeinde im Zusammenhang mit der Vollziehung von Aufgaben aus dem 2. Abschnitt<br />

Tierhaltung umfassen. Im konkreten geht es um die Bestimmungen des örtlichen Tierhalteverbotes (§<br />

14), die Abnahme gefährlicher Tiere (§ 15), die unmittelbare Gefahrenabwehr (§ 16), den Ausspruch des persönlichen<br />

Hundehalteverbotes (§ 18), die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Halten gefährlicher Hunde (§ 19<br />

bis 24) sowie betreffend die Bestimmungen das Halten ihrer Art nach gefährlicher Tiere (§ 25).<br />

Auf die Dauer der Wirksamkeit der Übertragungsverordnung sollen diese Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches<br />

der Gemeinde eine Angelegenheit der staatlichen Verwaltung werden und als solche dem in Betracht<br />

kommenden administrativen Instanzenzug unterworfen sein. Begründet wird der Antrag damit, dass der<br />

Gemeinde <strong>Oberalm</strong> weder die personellen, technischen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Verfügung<br />

stehen, um die genannten Aufgaben auf der Basis der seit 1. April 2009 in Kraft getretenen neuen Rechtslage zu<br />

vollziehen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für die Gemeindevertretung<br />

Der Bürgermeister“<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

Bgm. Dr. Dürnberger berichtet:<br />

4)<br />

Lärmschutzwände entlang der ÖBB Trasse / Lückenschluss<br />

Die Arbeiten zur Errichtung der Lärmschutzwände zwischen Hallein und <strong>Oberalm</strong> (Gesamtlänge 2.380 lfm, für<br />

<strong>Oberalm</strong> Lückenschluss rund 330 lfm) konnten im Oktober 2009 abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten wurden<br />

im Jahr 2007 mit ca. € 1,5 Mill. geschätzt wobei laut Vertrag die Kosten im Verhältnis 50% Bund, 25 % Land<br />

und 25 % Gemeinde aufgeteilt werden. Bei einer Besprechung am 24.07.2007 mit der Stadtgemeinde Hallein<br />

und der ÖBB, wurden die Kosten für die Gemeinde <strong>Oberalm</strong> (Lückenschluss ca. 330 lfm.) mit ca. € 53.500 brutto<br />

geschätzt und für das Jahr 2009 unter der Haushaltstelle HH 5/650/774 bedeckt.<br />

Nach Vorliegen der Schlussrechnungssumme ergibt sich nunmehr für die Gemeinde <strong>Oberalm</strong> ein Kostenanteil wie<br />

folgt:<br />

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