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Niederschrift 1) - Marktgemeinde Oberalm

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1772<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

aufgenommen bei der Sitzung der Gemeindevertretung der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Oberalm</strong>, am 27.<br />

Jänner 2005 im Gemeindeamt Sitzungssaal.<br />

Beginn: 19 Uhr 00<br />

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und stellt<br />

fest, daß GV Michael Krispler und GV Ing. Josef Huber entschuldigt sind.<br />

Die Einberufung ist an alle Gemeindevertretungsmitglieder rechtzeitig ergangen. Die Kundmachung<br />

der Sitzung der Gemeindevertretung wurde gem. § 25 (1) der Salzburger Gemeindeordnung<br />

1994, am 20. Jänner 2005 öffentlich kundgemacht.<br />

Anwesenheit:<br />

Bürgermeister: Schürer Rudolf<br />

Vizebürgermeister: Haslauer Hans-Jörg<br />

Gemeinderäte: Franz Redhammer<br />

DI Christian Schartner<br />

Leopold Czermak<br />

Dr. Golser Leonhard<br />

Dr. Gerald Dürnberger<br />

Gimpl Silvia<br />

Gemeindevertreter: Ing. A. Zuckerstätter Ing. Höllbacher Andreas<br />

Ing. Golser Gottfried Fürhacker Nikola<br />

Innerhofer Franz Lumpi Hellmut<br />

Mag. Gimpl Herbert Tiefenbacher Franz<br />

Grasshoff Hermann Golser Peter<br />

Windhagauer Franz<br />

entschuldigt: Ing. Huber Josef, Krispler Michael,<br />

Vorsitzender: Bgm. Rudolf Schürer<br />

Schriftführer: Ernstbrunner Leopold<br />

Der Vorsitzende stellt fest, daß mehr als zwei Drittel aller Mitglieder der Gemeindevertretung<br />

anwesend sind und daher die Versammlung nach § 26 (1) der Salzburger Gemeindeordnung<br />

1994 beschlußfähig ist.<br />

Tagesordnung:<br />

1 Gemeindevertretung Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der Gemeindevertretungssitzung<br />

vom 16.12.2004;<br />

2 Voranschlag 2005 • Beschluß der veranschlagten Ein- und Ausgaben für das<br />

Haushaltsjahr 2005;<br />

• Beschluß des Stellenplanes;<br />

3 Gemeindestraßen Ankauf der Liegenschaft EZ 38 KG <strong>Oberalm</strong> I;<br />

4 1. <strong>Oberalm</strong>er Sport- Übernahme der Einrichtungskosten für das Sportheim;<br />

verein<br />

5 Sonstiges<br />

6 Personalia<br />

1)


1773<br />

Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der Gemeindevertretungssitzung vom<br />

16.12.2004;<br />

Bgm. Schürer berichtet, daß die <strong>Niederschrift</strong> den Fraktionen zeitgerecht zugestellt wurde.<br />

Nachdem keine Ergänzungen oder Berichtigungen notwendig sind, stellt er den Antrag, die<br />

Gemeindevertretung wolle die <strong>Niederschrift</strong> der Gemeindevertretungssitzung vom<br />

16.12.2004 als richtig und vollständig anerkennen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

2)<br />

Voranschlag 2005<br />

• Beschluß der veranschlagten Ein- und Ausgaben für das Haushaltsjahr<br />

2005;<br />

GR Czermak gibt einen Überblick über den Voranschlag 2005, Summen in Euro wie folgt:<br />

Ordentlicher Haushalt: Einnahmen: 4.981.500,-<br />

Ausgaben: 4.981.500,-<br />

Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen: 2.877.200,-<br />

Ausgaben: 2.877.200,-<br />

Ausgabenschwerpunkte:<br />

Soziale Wohlfahrt Ausgaben 2005 485.500,00<br />

Ergebnis 2003 434.591,08<br />

Kindergarten Ausgaben 2005 585.500,00<br />

Einnahmen 2005 178.000,00<br />

Betriebsabgang 307.500,00<br />

Musikausbildung Musikum Salzburg 48.200,00<br />

Ergebnis 2003 36.205,88<br />

Steigerung von ca. 33 % gegenüber 2003<br />

Abfallbeseitigung Ausgaben 237.900,00<br />

Einnahmen 214.500,00<br />

Hier soll in Zukunft die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt und ein Ausgleich der Ein- und Ausgaben<br />

erreicht werden.<br />

Abwasserbeseitigung Ausgaben 402.700,00<br />

Einnahmen 544.000,00<br />

Der Aufwand für Kanalbauten ist im AOH ersichtlich und wird durch die Zuführung von €<br />

450.000,- vom ordentlichen Haushalt finanziert.<br />

Einnahmenschwerpunkte:<br />

Zinserträge aus Wertpapieren 230.000,00<br />

Stand der Wertpapiere € 6.000.628,26<br />

Ertragsanteile Bundesabgaben aus Finanzausgleich 2,359.800,-<br />

Außerordentlicher Haushalt:<br />

Neubau Gemeindezentrum 1,427.000,-


1774<br />

Finanzierung Verkauf altes Amtsgebäude 265.000,-<br />

Grundstücksverkauf Bischof 100.000,-<br />

Zuführung vom OH 55.000,-<br />

Kreditaufnahme Raika 1,007.700,-<br />

Der AO Haushalt wird vom Ordentlichen Haushalt mit € 1.450.200,- finanziert.<br />

Die Zwischenfinanzierung des Amtsgebäudes erfolgt zum Großteil durch einen Kontokorrentkredit<br />

der Raika <strong>Oberalm</strong> zu einem sehr günstigen Zinssatz und soll innerhalb 3 Jahren<br />

getilgt werden. Die Sollzinsen sind wesentlich geringer als die Habenzinsen der Wertpapiere,<br />

daher wurde dieser Weg der Zwischenfinanzierung gewählt.<br />

Die Gesamtschulden der Gemeinde betragen am Ende des Rechnungsjahres 2005 €<br />

1,738.494,28<br />

Grundsätzlich ist zu betonen, daß die Budgetsituation der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Oberalm</strong> als gut<br />

bis sehr gut zu bezeichnen ist. Die Gemeindevertretungen und die Bürgermeister haben<br />

durch kluge Finanzpolitik in der Vergangenheit und Gegenwart, im Gegensatz zu manch anderen<br />

Gemeinden, gut gewirtschaftet. Es wurden vor allem keine Altenheime, Hallenbäder<br />

oder Freibäder gebaut, sondern mit den in der Nachbarschaft bzw. im Gemeindegebiet befindlichen<br />

Altenheimbetreibern Vereinbarungen getroffen.<br />

GR Dr. Golser:<br />

Die Ausführungen von GR Czermak sind sehr ausführlich und schlüssig. Im Finanzausschuss<br />

wurde der Amtsentwurf eingehend beraten. In Zukunft sind sehr viele außerordentliche<br />

Vorhaben zu bewältigen, welche einer realistischen Kalkulation bedürfen. Die Aufnahme<br />

eines Kontokorrentkredites ist für die Gemeinde finanziell die beste Lösung, weil damit kurzfristig<br />

das neue Gemeindezentrum innerhalb 3 Jahren finanziert werden kann. Grundsätzlich<br />

wird dieser Voranschlagsentwurf als positiv erachtet und seitens der ÖVP Fraktion zugestimmt.<br />

GR Redhammer:<br />

Wie bereits von GR Dr. Golser angesprochen, ist bei den außerordentlichen Vorhaben behutsam<br />

vorzugehen. Die Kosten für die soziale Wohlfahrt sind um 30 % gestiegen und werden<br />

die Gemeinde in Zukunft immer stärker belasten. Die Abfallbewirtschaftung soll kostendeckend<br />

geführt werden, daher soll am Recyclinghof mehr Kontrolle sein. Ebenfalls ist die<br />

Tierkörperbeseitigung im Jahr 2004 überdurchschnittlich hoch. Grundsätzlich wird dem Voranschlagsentwurf<br />

aber zugestimmt.<br />

Vbgm. Haslauer:<br />

Nachdem im Voranschlag auch die zusätzliche Jugendförderung der des 1. <strong>Oberalm</strong>er<br />

Sportvereins enthalten ist, soll betont werden, daß die Jugendarbeit der ÖVP Fraktion ein<br />

großes Anliegen ist, jedoch muss sicher gestellt sein, daß diese Unterstützung widmungsgemäß<br />

verwendet wird.<br />

Bgm. Schürer stellt den Antrag, die Gemeindevertretung wolle den vorliegenden Entwurf<br />

des Voranschlages für das Rechnungsjahr 2005 betreffend der Ein- und Ausgaben beschließen.<br />

Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />

GV Grasshoff stimmt dagegen.<br />

• Beschluß des Stellenplanes;<br />

Bgm. Schürer bringt die Änderungen des Stellenplanes, wie im Finanzausschuss behandelt,<br />

zur Kenntnis:


1775<br />

Pos. 1.10.2 : Hier soll eine zusätzliche Stelle für die allgemeine Verwaltung geschaffen werden.<br />

Pos. 1.90.2 und Pos. 1.90.3 : Für die Reinigung des neuen Gemeindezentrums sind zusätzliche<br />

Bedienstete notwendig. Die Reinigungsfläche im neuen Gemeindezentrum beträgt rd.<br />

1000 m³ , wofür eine Vollbeschäftigte Kraft einzustellen ist. Nachdem die Reinigung nur außerhalb<br />

des Parteienverkehrs und zum Großteil außer der Dienstzeit erfolgen soll sind drei<br />

Bedienstete mit je 30 % vorgesehen.<br />

Pos. 3.10.11. Frau Neureiter ist aufgrund der regen Inanspruchnahme der Kinderbetreuung<br />

bis 13 Uhr 00 pro Tag um eine Stunde mehr beschäftigt, daher ist das Beschäftigungsausmaß<br />

von 52,5 % auf 65 %, das sind 26 Wochenstunden, zu erhöhen.<br />

Pos. 3.19.3 : Durch die Verlegung der Hortbetreuung in den Kindergarten wird die Reinigung<br />

dieser Räume von Frau Raabl, mit einem Ausmaß von 6 Stunden pro Woche übernommen.<br />

Frau Raabl wird daher mit zusätzlich 15 %, das sind gesamt 58,75 % der Vollbeschäftigung,<br />

auf Dauer des Bestandes der Hortbetreuung betraut.<br />

Weiters ist aufgrund der Neuschaffung der Position 1.10.2 eine Altersteilzeitregelung 60:40<br />

ab August 2005 für Amtleiter Ernstbrunner vorgesehen.<br />

Vbgm. Haslauer:<br />

Der Stellenplan wurde wie erwähnt, im Finanzausschuss eingehend diskutiert und aufgrund<br />

der vorliegenden Informationen über die Altersteilzeitregelung grundsätzlich positiv bewertet.<br />

Nach Information von GR Dr. Golser muss als Ersatz für Amtsleiter Ernstbrunner kein Lehrling<br />

eingestellt werden, daher ersucht er GR Dr. Golser um einen Bericht.<br />

GR Dr. Golser:<br />

In der Diskussion um die Einstellung eines weiteren Bediensteten und eines Lehrlings, ist die<br />

ÖVP Fraktion der Ansicht, daß für zwei zusätzliche Dienstposten kein Bedarf besteht.<br />

Die Voraussetzung zur Altersteilzeit ist die Einstellung einer Ersatzperson, welche einen gewissen<br />

Zeitraum vor der Anstellung in keinem Dienstverhältnis steht. Laut Amtsbericht ist dafür<br />

die Einstellung eines Lehrlings, oder einer vom AMS vermittelten Person als Lösung<br />

vorgeschlagen worden. Laut Auskunft des AMS Salzburg genügt die Anstellung einer nicht in<br />

einem Dienstverhältnis stehenden Person. Daher kann der für den zusätzlichen Dienstposten<br />

vorgesehene Dienstnehmer dafür herangezogen werden und dem AMS als Ersatzeinstellung<br />

zu melden ist. Es könnte daher die Anstellung einen Monat vor Beginn der beabsichtigten<br />

Altersteilzeit des Amtsleiters, das ist der 1.Juli 2005 festgelegt werden, mit der Bedingung,<br />

daß diese Person mindestens 1 Woche vorher beschäftigungslos ist.<br />

Grundsätzlich erscheint die Anstellung einer zusätzlichen Kraft, auch aufgrund der Stellenplanrichtlinien,<br />

durchaus notwendig. Was das Fass in der ÖVP Fraktion zum Überlaufen<br />

brachte, war die beabsichtigte Einstellung von zwei Personen.<br />

AL Ernstbrunner erläutert, daß die Einstellung einer Ersatzperson oder Lehrlings auch mit<br />

Antritt der Freistellung per 01.01.2010 erfolgen könnte. Grundsätzlich war jedoch die Überlegung,<br />

daß der zusätzliche Posten für die Organisation der Übersiedlung schon ab April 2005<br />

notwendig wäre und daher die Variante eines Lehrlings mit den wenigsten Schwierigkeiten<br />

verbunden wäre und zusätzlich für die Buchhaltung in Zukunft eine wesentliche Hilfe wäre.<br />

GR Dr. Golser ist der Ansicht, wenn sich die Gemeindevertretung für die Alterteilzeit des<br />

Amtsleiters entscheidet, wäre die vorgeschlagenen Vorgangsweise der Ersatzanstellung mit<br />

dem beabsichtigten zusätzlichen Posten die günstigste Lösung für die Gemeinde.


1776<br />

Auf Antrag von Vbgm. Haslauer um eine Beratungspause unterbricht Bgm. Schürer die Sitzung<br />

für 10 Minuten.<br />

Bgm. Schürer:<br />

Zur Information bringt er die Erklärung von AL Ernstbrunner zur Altersteilzeit auszugsweise<br />

zur Kenntnis:<br />

Die Altersteilzeit beginnt ab 01.08.2005 mit einer Entlohnung von 80 % der Vollbeschäftigung<br />

bis zum Pensionsantritt mit 01.07.2013.<br />

Von diesen 80 % werden 20 % refundiert, sodass die Gemeinde eine tatsächliche Entlohnung<br />

von 60 % der bisherigen Entlohnung zu tragen hat.<br />

Folgende Dienstzeitregelung bei 60% Entlohnung (Gemeinde) ist vorgesehen:<br />

Stunden Stunden<br />

01.08.2005 – 30.04.2009 - 45 Monate Arbeitszeit x 100% = +7.794<br />

Kosten Gemeinde x 60% =- 4.676 Mehrleistung +3.118<br />

01.05.2009 – 31.12.2010 - 20 Monate Arbeitszeit x 60% = +2.078<br />

Kosten Gemeinde x 60% = - 2.078<br />

01.01.2011 – 30.06.2013 - 30 Monate Freistellung x 60% = - 3.118 Minderleistung -3.118<br />

Saldo 0 0<br />

Eine dementsprechende Vereinbarung wird von der Abteilung 11, Gemeindeaufsicht vorbereitet<br />

und in ca. 14 vorgelegt.<br />

Vbgm. Haslauer:<br />

Unter der Bedingung der Bewilligung des zusätzlichen b Postens, welcher als Ersatzeinstellung<br />

für die Altersteilzeit von AL Ernstbrunner zu verwenden ist und kein Lehrling zusätzlich<br />

angestellt wird, kann die Zustimmung zum vorliegenden Stellenplan gegeben werden.<br />

GV Grasshoff:<br />

Mit der zusätzlichen Schaffung dieser Stelle ist die Möglichkeit der Aufarbeitung vieler Belange,<br />

welche in den letzten Jahren nicht gemacht werden konnten, gegeben. Es ist aber<br />

nicht einzusehen, wenn eine Gemeinde mit 6 Mio. Euro Rücklagen, bei der angespannten<br />

Arbeitsplatzsituation jungen Leuten die Chance auf eine Lehrstelle verwehrt, um einen lächerlicher<br />

Betrag einzusparen. Soviel zur sozialen Einstellung der ÖVP, daher soll der vorliegende<br />

Stellenplan einschließlich einer Lehrstelle beschlossen werden.<br />

GV Mag. Gimpl nimmt die Aussage von Vbgm. Haslauer wohlwollend zur Kenntnis, jedoch<br />

soll die Arbeitsmarktsituation betreffend der Lehrlingsstellen berücksichtigt werden. Es gibt<br />

450 bis 500 junge Leute die eine Lehrstelle suchen, daher ist es auch ein kommunaler Auftrag<br />

einer Gemeinde, wenn sich die Möglichkeit bietet, eine Verwaltungslehre anzubieten.<br />

Grundsätzlich ist eine Lehrlingsstelle nicht wirksam auf den Stellenplan, daher ist nicht nachvollziehbar,<br />

daß aus wirtschaftlichen Gründen diese abgelehnt wird.<br />

GR Dr. Dürnberger:<br />

Grundsätzlich soll eine Gemeinde nicht nur wirtschaftlich agieren, sondern, wie bereits erwähnt,<br />

jungen Leuten eine Berufschance geben. Die Lehrlingsentschädigung belastet eine<br />

Gemeinde nur unwesentlich, zum Nutzen der Leistung eines Lehrlings. Es ist daher auch<br />

Aufgabe einer Gemeinde, jungen Leuten eine profunde Ausbildung für die öffentliche Verwaltung<br />

zu geben. Es ist schade, daß die ÖVP eine derart strikte Haltung einnimmt und jungen<br />

Menschen die Chance auf ein interessantes Berufsleben verwehrt.<br />

GV Ing. Golser:


1777<br />

Die Einstellung eines Lehrlings ist auch aus politischer Sicht sinnvoll, jedoch kann der zusätzlichen<br />

Schaffung eines Postens nicht zugestimmt werden. Die geplante Einschulung als<br />

Amtsleiternachfolger mit diesem b Posten ist zu früh, vor allem hat der bereits ausgewählte<br />

Dienstnehmer ein bestehendes Dienstverhältnis und der Sinn einer Ersatzanstellung daher<br />

nicht gegeben.<br />

GR Dr. Golser:<br />

Obwohl eine Lehrlingsstelle keine enorme Belastung für eine Gemeinde ist, so ist aber trotzdem<br />

bei den Personalausgaben mit Bedacht vorzugehen. Den Dienstpostenplan ohne Lehrling<br />

zu festzulegen ist ein Kompromiss, um mit einer soliden Mehrheit diese Personalangelegenheit<br />

abzuschließen und ein erträgliches Arbeitsklima mit den Bediensteten zu erreichen.<br />

Bgm. Schürer ersucht aufgrund der bereits regen Diskussionen in den Ausschüssen, keine<br />

weiteren Diskussionen hervorzurufen und den Kompromiss, den Stellenplan ohne Lehrling<br />

zu beschließen einvernehmlich anzunehmen. Über die Causa Lehrling, kann zu einem späteren<br />

Zeitpunkt diskutiert werden.<br />

GV Ing. Zuckerstätter schließt der Ansicht von GV Ing. Golser an, indem nur ein Bürolehrling<br />

aufgenommen werden soll.<br />

Bgm. Schürer stellt den Antrag, die Gemeindevertretung wolle den vorliegenden Stellenplan<br />

für das Rechnungsjahr 2005 beschließen.<br />

Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />

GV Ing. Golser, GV Ing. Zuckerstätter, GV Golser Peter, GV Lumpi und GV Innerhofer stimmen<br />

dagegen.<br />

3)<br />

Gemeindestraßen - Ankauf der Liegenschaft EZ 38 KG <strong>Oberalm</strong> I;<br />

Bgm. Schürer:<br />

Wie bereits in der Sitzung vom 16. 12.2004 beschlossen, wurde mit Frau Schörghofer betreffend<br />

dem Erwerb ihrer Liegenschaft gesprochen. Frau Schörghofer erklärt sich mit einer Ablöse<br />

von € 70.000,- grundsätzlich einverstanden, möchte jedoch noch nicht gleich den Verkauf<br />

vollziehen. Es ist daher der Grundsatzbeschluss betreffend der Summe von € 70.000,-<br />

zum Erwerb der Liegenschaft zu fassen.<br />

Frau Schörghofer betrachtet den Erlös der Liegenschaft als Altersvorsorge und weist darauf<br />

hin, daß es sich hier um ein bewohntes Haus handelt das nicht nach der Grundfläche zu bewerten<br />

ist. Weiters soll der soziale Aspekt, der Verwendung des Erlöses für die Altersversorgung<br />

beachtet werden und somit die öffentliche Hand indirekte Zuschüsse spart.<br />

Vbgm. Haslauer:<br />

Um eine vernünftige Verkehrslösung im Bereich der Kreuzung Madelgasse Halleiner Landesstraße<br />

zu erreichen, ist der Erwerb dieser kleinen Liegenschaft notwendig. Die Kosten<br />

von € 70.000,- sind für dieses Häuschen mit Garten sicher nicht zu viel.<br />

GV Ing. Zuckerstätter:


1778<br />

Die Frage betreffend dem kleinen Häuschen ist nicht so relevant, vielmehr muss für eine<br />

vernünftige Verkehrslösung mit Frau Schroth als Eigentümerin des angrenzenden Grundstückes<br />

verhandelt werden.<br />

Bgm. Schürer:<br />

Frau Schroth hat mitgeteilt, daß sie mit dieser Verkehrslösung nicht einverstanden ist, jedoch<br />

wird im Bebauungsplan die Vorsorge für einen Kreisverkehr getroffen. Sollte Frau Schroth ihre<br />

geplante Bebauung durchführen wollen, hat sie immer noch die Gelegenheit, mit einem<br />

Grundtausch mit der Gemeinde eine vernünftige Bebauung zu erreichen.<br />

GR Redhammer:<br />

Der Erwerb der Liegenschaft Schörghofer ist für die Verkehrslösung notwendig, vor allem<br />

kann der Einfahrtsbereich in die Madelgasse erweitert werden. Der Geldfluss für den Erwerb<br />

des Objektes darf erst bei Übergabe der Liegenschaft erfolgen. Dazu ist ein entsprechender<br />

Vorvertrag zu schließen.<br />

Bgm. Schürer stellt den Antrag, die Gemeindevertretung wolle den Kauf der Liegenschaft<br />

38 KG <strong>Oberalm</strong> I, mit einem Kaufwert von höchstens € 70.000,- wobei die Vertragsabwicklung<br />

noch festzulegen ist, beschließen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

4)<br />

1. <strong>Oberalm</strong>er Sportverein - Übernahme der Einrichtungskosten für das<br />

Sportheim;<br />

GR Dr. Golser erklärt sich als befangen und verlässt während dieses TOP den Sitzungssaal.<br />

Bgm. Schürer:<br />

Wie bereits im Finanzausschuss beraten, soll der 1. OSV durch die Übernahme der Einrichtungskosten<br />

der Fa. Kranwetvogel in Höhe von € 20.516,74 bei seinem Sanierungskonzept<br />

unterstützt werden. Diese Summe ist im AOH vorgesehen. Das Mobiliar soll durch eine Erklärung<br />

des 1. OSV in das Eigentum der Gemeinde übergehen. Unter dem Aspekt, daß der<br />

Verein konkursreif wird, wenn seitens der Gemeinde keine Unerstützung gewährt wird, ist<br />

der Ankauf der Einrichtung zu befürworten. Sollte das Sanierungskonzept des 1. OSV nicht<br />

realistisch und ein Konkurs unabwendbar sein, so wäre jedenfalls die Voraussetzung für den<br />

Betrieb der Sportstätte mit einem neuen Verein, oder einer neuen Vereinsführung, gegeben.<br />

Grundsätzlich ist noch zu erwähnen, daß die privaten Kredite bei der Raiba <strong>Oberalm</strong> nicht<br />

mehr den Verein betreffen.<br />

Vbgm. Haslauer:<br />

Die ÖVP möchte ebenfalls die Einrichtung für die Gemeinde sichern. Der Fa. Kranawetvogel<br />

soll nur die offene Summe laut Rechnung in Höhe von € 18.343,05, ohne Rechtsanwaltskosten<br />

überwiesen werden.<br />

Bgm. Schürer stellt den Antrag, die Gemeindevertretung wolle den Erwerb der Einrichtung<br />

von der Fa. Kranawetvogel im Sportheim <strong>Oberalm</strong>, zu einer Restsumme von € 18.343,05


1779<br />

beschließen. Gleichzeitig ist vom 1. <strong>Oberalm</strong> Sportverein mittels einer Erklärung über die<br />

unentgeltliche und lastenfreie Überlassung der gesamten Einrichtung, an die <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Oberalm</strong> vorzulegen.<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

5)<br />

Sonstiges;<br />

Vbgm. Haslauer erkundigt sich betreffend dem Artikel in den Bezirksblättern, über das Jugendzentrum<br />

Puch und dem Vorwurf des Pucher Bürgermeisters über die unterbliebene<br />

Subventionen für 2003 und 2004.<br />

Bgm. Schürer erklärt, daß eine Beitrag für den Zeitraum nicht mehr gewährt wurde, da die<br />

geforderten Unterlagen nicht beigebracht wurden.<br />

GV Lumpi betont, daß die Auszahlung der Subvention von der Vorlage einer Besucherliste<br />

<strong>Oberalm</strong>er Jugendlicher abhängig ist, welche jedoch vom JUZ unterlassen wurde.<br />

Bgm. Schürer ist der Ansicht, daß die Bezirksblätter schlecht recherchiert haben. Grundsätzlich<br />

müssen in dieser Sache aber gemeinsame Gespräche geführt werden. Die Höhe der<br />

Subvention war immer vom Besuch <strong>Oberalm</strong>er Jugendlicher abhängig.<br />

GR Redhammer:<br />

Im neuen Gemeindezentrum rinnt Wasser von der Decke. Diese Mängel sollen ehestens behoben<br />

werden.<br />

AL Ernstbrunner berichtet, daß im Vereinstrakt ein Ablaufdefekt war und daher in den Hohlkammern<br />

sich noch Wasser befindet, welches allmählich abrinnt. Weitere Schäden sind<br />

nicht bekannt, es sei denn, die Fa. Kreuzberger hat an besagter Stelle die Hohldielendecke<br />

angebohrt um noch darin befindliches Regenwasser zu entleeren.<br />

GV Ing. Zuckerstätter bemängelt die kleine Dimensionierung der Dachabläufe und befürchtet<br />

daß in Zukunft Schwierigkeiten auftreten können.<br />

GV Grasshoff berichtet, daß im neu errichteten Wohnhaus Florianigasse 9 der Standplatz<br />

der Müllcontainer auf die Bewohner sehr störend wirken. Ebenfall bemängelt er den Kinderspielplatz,<br />

der seiner Ansicht zu klein ist.<br />

Weiters erkundigt er sich, ob die Hortbetreuung in den Sommermonaten geöffnet ist.<br />

Bgm. Schürer teilt mit daß die Außenanlagen so genehmigt wurden, sollten Missstände<br />

sein, wird eine Überprüfung notwendig sein.<br />

Die Nachmittagsbetreuung wurde bisher nach Bedarf geführt, sollten im kommenden Sommer<br />

Anmeldungen sein, ist eine Betreuung möglich.<br />

Aufgrund der Anfrage von GR Redhammer, betreffend dem Parkplatz südlich der Wagnerbauerngasse,<br />

teilt er mit, daß jene 5 Parkplätze an der Halleiner Landesstraße öffentlich<br />

sind.

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