Niederschrift 1) - Marktgemeinde Oberalm
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1772<br />
<strong>Niederschrift</strong><br />
aufgenommen bei der Sitzung der Gemeindevertretung der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Oberalm</strong>, am 27.<br />
Jänner 2005 im Gemeindeamt Sitzungssaal.<br />
Beginn: 19 Uhr 00<br />
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und stellt<br />
fest, daß GV Michael Krispler und GV Ing. Josef Huber entschuldigt sind.<br />
Die Einberufung ist an alle Gemeindevertretungsmitglieder rechtzeitig ergangen. Die Kundmachung<br />
der Sitzung der Gemeindevertretung wurde gem. § 25 (1) der Salzburger Gemeindeordnung<br />
1994, am 20. Jänner 2005 öffentlich kundgemacht.<br />
Anwesenheit:<br />
Bürgermeister: Schürer Rudolf<br />
Vizebürgermeister: Haslauer Hans-Jörg<br />
Gemeinderäte: Franz Redhammer<br />
DI Christian Schartner<br />
Leopold Czermak<br />
Dr. Golser Leonhard<br />
Dr. Gerald Dürnberger<br />
Gimpl Silvia<br />
Gemeindevertreter: Ing. A. Zuckerstätter Ing. Höllbacher Andreas<br />
Ing. Golser Gottfried Fürhacker Nikola<br />
Innerhofer Franz Lumpi Hellmut<br />
Mag. Gimpl Herbert Tiefenbacher Franz<br />
Grasshoff Hermann Golser Peter<br />
Windhagauer Franz<br />
entschuldigt: Ing. Huber Josef, Krispler Michael,<br />
Vorsitzender: Bgm. Rudolf Schürer<br />
Schriftführer: Ernstbrunner Leopold<br />
Der Vorsitzende stellt fest, daß mehr als zwei Drittel aller Mitglieder der Gemeindevertretung<br />
anwesend sind und daher die Versammlung nach § 26 (1) der Salzburger Gemeindeordnung<br />
1994 beschlußfähig ist.<br />
Tagesordnung:<br />
1 Gemeindevertretung Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der Gemeindevertretungssitzung<br />
vom 16.12.2004;<br />
2 Voranschlag 2005 • Beschluß der veranschlagten Ein- und Ausgaben für das<br />
Haushaltsjahr 2005;<br />
• Beschluß des Stellenplanes;<br />
3 Gemeindestraßen Ankauf der Liegenschaft EZ 38 KG <strong>Oberalm</strong> I;<br />
4 1. <strong>Oberalm</strong>er Sport- Übernahme der Einrichtungskosten für das Sportheim;<br />
verein<br />
5 Sonstiges<br />
6 Personalia<br />
1)
1773<br />
Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> der Gemeindevertretungssitzung vom<br />
16.12.2004;<br />
Bgm. Schürer berichtet, daß die <strong>Niederschrift</strong> den Fraktionen zeitgerecht zugestellt wurde.<br />
Nachdem keine Ergänzungen oder Berichtigungen notwendig sind, stellt er den Antrag, die<br />
Gemeindevertretung wolle die <strong>Niederschrift</strong> der Gemeindevertretungssitzung vom<br />
16.12.2004 als richtig und vollständig anerkennen.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
2)<br />
Voranschlag 2005<br />
• Beschluß der veranschlagten Ein- und Ausgaben für das Haushaltsjahr<br />
2005;<br />
GR Czermak gibt einen Überblick über den Voranschlag 2005, Summen in Euro wie folgt:<br />
Ordentlicher Haushalt: Einnahmen: 4.981.500,-<br />
Ausgaben: 4.981.500,-<br />
Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen: 2.877.200,-<br />
Ausgaben: 2.877.200,-<br />
Ausgabenschwerpunkte:<br />
Soziale Wohlfahrt Ausgaben 2005 485.500,00<br />
Ergebnis 2003 434.591,08<br />
Kindergarten Ausgaben 2005 585.500,00<br />
Einnahmen 2005 178.000,00<br />
Betriebsabgang 307.500,00<br />
Musikausbildung Musikum Salzburg 48.200,00<br />
Ergebnis 2003 36.205,88<br />
Steigerung von ca. 33 % gegenüber 2003<br />
Abfallbeseitigung Ausgaben 237.900,00<br />
Einnahmen 214.500,00<br />
Hier soll in Zukunft die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt und ein Ausgleich der Ein- und Ausgaben<br />
erreicht werden.<br />
Abwasserbeseitigung Ausgaben 402.700,00<br />
Einnahmen 544.000,00<br />
Der Aufwand für Kanalbauten ist im AOH ersichtlich und wird durch die Zuführung von €<br />
450.000,- vom ordentlichen Haushalt finanziert.<br />
Einnahmenschwerpunkte:<br />
Zinserträge aus Wertpapieren 230.000,00<br />
Stand der Wertpapiere € 6.000.628,26<br />
Ertragsanteile Bundesabgaben aus Finanzausgleich 2,359.800,-<br />
Außerordentlicher Haushalt:<br />
Neubau Gemeindezentrum 1,427.000,-
1774<br />
Finanzierung Verkauf altes Amtsgebäude 265.000,-<br />
Grundstücksverkauf Bischof 100.000,-<br />
Zuführung vom OH 55.000,-<br />
Kreditaufnahme Raika 1,007.700,-<br />
Der AO Haushalt wird vom Ordentlichen Haushalt mit € 1.450.200,- finanziert.<br />
Die Zwischenfinanzierung des Amtsgebäudes erfolgt zum Großteil durch einen Kontokorrentkredit<br />
der Raika <strong>Oberalm</strong> zu einem sehr günstigen Zinssatz und soll innerhalb 3 Jahren<br />
getilgt werden. Die Sollzinsen sind wesentlich geringer als die Habenzinsen der Wertpapiere,<br />
daher wurde dieser Weg der Zwischenfinanzierung gewählt.<br />
Die Gesamtschulden der Gemeinde betragen am Ende des Rechnungsjahres 2005 €<br />
1,738.494,28<br />
Grundsätzlich ist zu betonen, daß die Budgetsituation der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Oberalm</strong> als gut<br />
bis sehr gut zu bezeichnen ist. Die Gemeindevertretungen und die Bürgermeister haben<br />
durch kluge Finanzpolitik in der Vergangenheit und Gegenwart, im Gegensatz zu manch anderen<br />
Gemeinden, gut gewirtschaftet. Es wurden vor allem keine Altenheime, Hallenbäder<br />
oder Freibäder gebaut, sondern mit den in der Nachbarschaft bzw. im Gemeindegebiet befindlichen<br />
Altenheimbetreibern Vereinbarungen getroffen.<br />
GR Dr. Golser:<br />
Die Ausführungen von GR Czermak sind sehr ausführlich und schlüssig. Im Finanzausschuss<br />
wurde der Amtsentwurf eingehend beraten. In Zukunft sind sehr viele außerordentliche<br />
Vorhaben zu bewältigen, welche einer realistischen Kalkulation bedürfen. Die Aufnahme<br />
eines Kontokorrentkredites ist für die Gemeinde finanziell die beste Lösung, weil damit kurzfristig<br />
das neue Gemeindezentrum innerhalb 3 Jahren finanziert werden kann. Grundsätzlich<br />
wird dieser Voranschlagsentwurf als positiv erachtet und seitens der ÖVP Fraktion zugestimmt.<br />
GR Redhammer:<br />
Wie bereits von GR Dr. Golser angesprochen, ist bei den außerordentlichen Vorhaben behutsam<br />
vorzugehen. Die Kosten für die soziale Wohlfahrt sind um 30 % gestiegen und werden<br />
die Gemeinde in Zukunft immer stärker belasten. Die Abfallbewirtschaftung soll kostendeckend<br />
geführt werden, daher soll am Recyclinghof mehr Kontrolle sein. Ebenfalls ist die<br />
Tierkörperbeseitigung im Jahr 2004 überdurchschnittlich hoch. Grundsätzlich wird dem Voranschlagsentwurf<br />
aber zugestimmt.<br />
Vbgm. Haslauer:<br />
Nachdem im Voranschlag auch die zusätzliche Jugendförderung der des 1. <strong>Oberalm</strong>er<br />
Sportvereins enthalten ist, soll betont werden, daß die Jugendarbeit der ÖVP Fraktion ein<br />
großes Anliegen ist, jedoch muss sicher gestellt sein, daß diese Unterstützung widmungsgemäß<br />
verwendet wird.<br />
Bgm. Schürer stellt den Antrag, die Gemeindevertretung wolle den vorliegenden Entwurf<br />
des Voranschlages für das Rechnungsjahr 2005 betreffend der Ein- und Ausgaben beschließen.<br />
Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />
GV Grasshoff stimmt dagegen.<br />
• Beschluß des Stellenplanes;<br />
Bgm. Schürer bringt die Änderungen des Stellenplanes, wie im Finanzausschuss behandelt,<br />
zur Kenntnis:
1775<br />
Pos. 1.10.2 : Hier soll eine zusätzliche Stelle für die allgemeine Verwaltung geschaffen werden.<br />
Pos. 1.90.2 und Pos. 1.90.3 : Für die Reinigung des neuen Gemeindezentrums sind zusätzliche<br />
Bedienstete notwendig. Die Reinigungsfläche im neuen Gemeindezentrum beträgt rd.<br />
1000 m³ , wofür eine Vollbeschäftigte Kraft einzustellen ist. Nachdem die Reinigung nur außerhalb<br />
des Parteienverkehrs und zum Großteil außer der Dienstzeit erfolgen soll sind drei<br />
Bedienstete mit je 30 % vorgesehen.<br />
Pos. 3.10.11. Frau Neureiter ist aufgrund der regen Inanspruchnahme der Kinderbetreuung<br />
bis 13 Uhr 00 pro Tag um eine Stunde mehr beschäftigt, daher ist das Beschäftigungsausmaß<br />
von 52,5 % auf 65 %, das sind 26 Wochenstunden, zu erhöhen.<br />
Pos. 3.19.3 : Durch die Verlegung der Hortbetreuung in den Kindergarten wird die Reinigung<br />
dieser Räume von Frau Raabl, mit einem Ausmaß von 6 Stunden pro Woche übernommen.<br />
Frau Raabl wird daher mit zusätzlich 15 %, das sind gesamt 58,75 % der Vollbeschäftigung,<br />
auf Dauer des Bestandes der Hortbetreuung betraut.<br />
Weiters ist aufgrund der Neuschaffung der Position 1.10.2 eine Altersteilzeitregelung 60:40<br />
ab August 2005 für Amtleiter Ernstbrunner vorgesehen.<br />
Vbgm. Haslauer:<br />
Der Stellenplan wurde wie erwähnt, im Finanzausschuss eingehend diskutiert und aufgrund<br />
der vorliegenden Informationen über die Altersteilzeitregelung grundsätzlich positiv bewertet.<br />
Nach Information von GR Dr. Golser muss als Ersatz für Amtsleiter Ernstbrunner kein Lehrling<br />
eingestellt werden, daher ersucht er GR Dr. Golser um einen Bericht.<br />
GR Dr. Golser:<br />
In der Diskussion um die Einstellung eines weiteren Bediensteten und eines Lehrlings, ist die<br />
ÖVP Fraktion der Ansicht, daß für zwei zusätzliche Dienstposten kein Bedarf besteht.<br />
Die Voraussetzung zur Altersteilzeit ist die Einstellung einer Ersatzperson, welche einen gewissen<br />
Zeitraum vor der Anstellung in keinem Dienstverhältnis steht. Laut Amtsbericht ist dafür<br />
die Einstellung eines Lehrlings, oder einer vom AMS vermittelten Person als Lösung<br />
vorgeschlagen worden. Laut Auskunft des AMS Salzburg genügt die Anstellung einer nicht in<br />
einem Dienstverhältnis stehenden Person. Daher kann der für den zusätzlichen Dienstposten<br />
vorgesehene Dienstnehmer dafür herangezogen werden und dem AMS als Ersatzeinstellung<br />
zu melden ist. Es könnte daher die Anstellung einen Monat vor Beginn der beabsichtigten<br />
Altersteilzeit des Amtsleiters, das ist der 1.Juli 2005 festgelegt werden, mit der Bedingung,<br />
daß diese Person mindestens 1 Woche vorher beschäftigungslos ist.<br />
Grundsätzlich erscheint die Anstellung einer zusätzlichen Kraft, auch aufgrund der Stellenplanrichtlinien,<br />
durchaus notwendig. Was das Fass in der ÖVP Fraktion zum Überlaufen<br />
brachte, war die beabsichtigte Einstellung von zwei Personen.<br />
AL Ernstbrunner erläutert, daß die Einstellung einer Ersatzperson oder Lehrlings auch mit<br />
Antritt der Freistellung per 01.01.2010 erfolgen könnte. Grundsätzlich war jedoch die Überlegung,<br />
daß der zusätzliche Posten für die Organisation der Übersiedlung schon ab April 2005<br />
notwendig wäre und daher die Variante eines Lehrlings mit den wenigsten Schwierigkeiten<br />
verbunden wäre und zusätzlich für die Buchhaltung in Zukunft eine wesentliche Hilfe wäre.<br />
GR Dr. Golser ist der Ansicht, wenn sich die Gemeindevertretung für die Alterteilzeit des<br />
Amtsleiters entscheidet, wäre die vorgeschlagenen Vorgangsweise der Ersatzanstellung mit<br />
dem beabsichtigten zusätzlichen Posten die günstigste Lösung für die Gemeinde.
1776<br />
Auf Antrag von Vbgm. Haslauer um eine Beratungspause unterbricht Bgm. Schürer die Sitzung<br />
für 10 Minuten.<br />
Bgm. Schürer:<br />
Zur Information bringt er die Erklärung von AL Ernstbrunner zur Altersteilzeit auszugsweise<br />
zur Kenntnis:<br />
Die Altersteilzeit beginnt ab 01.08.2005 mit einer Entlohnung von 80 % der Vollbeschäftigung<br />
bis zum Pensionsantritt mit 01.07.2013.<br />
Von diesen 80 % werden 20 % refundiert, sodass die Gemeinde eine tatsächliche Entlohnung<br />
von 60 % der bisherigen Entlohnung zu tragen hat.<br />
Folgende Dienstzeitregelung bei 60% Entlohnung (Gemeinde) ist vorgesehen:<br />
Stunden Stunden<br />
01.08.2005 – 30.04.2009 - 45 Monate Arbeitszeit x 100% = +7.794<br />
Kosten Gemeinde x 60% =- 4.676 Mehrleistung +3.118<br />
01.05.2009 – 31.12.2010 - 20 Monate Arbeitszeit x 60% = +2.078<br />
Kosten Gemeinde x 60% = - 2.078<br />
01.01.2011 – 30.06.2013 - 30 Monate Freistellung x 60% = - 3.118 Minderleistung -3.118<br />
Saldo 0 0<br />
Eine dementsprechende Vereinbarung wird von der Abteilung 11, Gemeindeaufsicht vorbereitet<br />
und in ca. 14 vorgelegt.<br />
Vbgm. Haslauer:<br />
Unter der Bedingung der Bewilligung des zusätzlichen b Postens, welcher als Ersatzeinstellung<br />
für die Altersteilzeit von AL Ernstbrunner zu verwenden ist und kein Lehrling zusätzlich<br />
angestellt wird, kann die Zustimmung zum vorliegenden Stellenplan gegeben werden.<br />
GV Grasshoff:<br />
Mit der zusätzlichen Schaffung dieser Stelle ist die Möglichkeit der Aufarbeitung vieler Belange,<br />
welche in den letzten Jahren nicht gemacht werden konnten, gegeben. Es ist aber<br />
nicht einzusehen, wenn eine Gemeinde mit 6 Mio. Euro Rücklagen, bei der angespannten<br />
Arbeitsplatzsituation jungen Leuten die Chance auf eine Lehrstelle verwehrt, um einen lächerlicher<br />
Betrag einzusparen. Soviel zur sozialen Einstellung der ÖVP, daher soll der vorliegende<br />
Stellenplan einschließlich einer Lehrstelle beschlossen werden.<br />
GV Mag. Gimpl nimmt die Aussage von Vbgm. Haslauer wohlwollend zur Kenntnis, jedoch<br />
soll die Arbeitsmarktsituation betreffend der Lehrlingsstellen berücksichtigt werden. Es gibt<br />
450 bis 500 junge Leute die eine Lehrstelle suchen, daher ist es auch ein kommunaler Auftrag<br />
einer Gemeinde, wenn sich die Möglichkeit bietet, eine Verwaltungslehre anzubieten.<br />
Grundsätzlich ist eine Lehrlingsstelle nicht wirksam auf den Stellenplan, daher ist nicht nachvollziehbar,<br />
daß aus wirtschaftlichen Gründen diese abgelehnt wird.<br />
GR Dr. Dürnberger:<br />
Grundsätzlich soll eine Gemeinde nicht nur wirtschaftlich agieren, sondern, wie bereits erwähnt,<br />
jungen Leuten eine Berufschance geben. Die Lehrlingsentschädigung belastet eine<br />
Gemeinde nur unwesentlich, zum Nutzen der Leistung eines Lehrlings. Es ist daher auch<br />
Aufgabe einer Gemeinde, jungen Leuten eine profunde Ausbildung für die öffentliche Verwaltung<br />
zu geben. Es ist schade, daß die ÖVP eine derart strikte Haltung einnimmt und jungen<br />
Menschen die Chance auf ein interessantes Berufsleben verwehrt.<br />
GV Ing. Golser:
1777<br />
Die Einstellung eines Lehrlings ist auch aus politischer Sicht sinnvoll, jedoch kann der zusätzlichen<br />
Schaffung eines Postens nicht zugestimmt werden. Die geplante Einschulung als<br />
Amtsleiternachfolger mit diesem b Posten ist zu früh, vor allem hat der bereits ausgewählte<br />
Dienstnehmer ein bestehendes Dienstverhältnis und der Sinn einer Ersatzanstellung daher<br />
nicht gegeben.<br />
GR Dr. Golser:<br />
Obwohl eine Lehrlingsstelle keine enorme Belastung für eine Gemeinde ist, so ist aber trotzdem<br />
bei den Personalausgaben mit Bedacht vorzugehen. Den Dienstpostenplan ohne Lehrling<br />
zu festzulegen ist ein Kompromiss, um mit einer soliden Mehrheit diese Personalangelegenheit<br />
abzuschließen und ein erträgliches Arbeitsklima mit den Bediensteten zu erreichen.<br />
Bgm. Schürer ersucht aufgrund der bereits regen Diskussionen in den Ausschüssen, keine<br />
weiteren Diskussionen hervorzurufen und den Kompromiss, den Stellenplan ohne Lehrling<br />
zu beschließen einvernehmlich anzunehmen. Über die Causa Lehrling, kann zu einem späteren<br />
Zeitpunkt diskutiert werden.<br />
GV Ing. Zuckerstätter schließt der Ansicht von GV Ing. Golser an, indem nur ein Bürolehrling<br />
aufgenommen werden soll.<br />
Bgm. Schürer stellt den Antrag, die Gemeindevertretung wolle den vorliegenden Stellenplan<br />
für das Rechnungsjahr 2005 beschließen.<br />
Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />
GV Ing. Golser, GV Ing. Zuckerstätter, GV Golser Peter, GV Lumpi und GV Innerhofer stimmen<br />
dagegen.<br />
3)<br />
Gemeindestraßen - Ankauf der Liegenschaft EZ 38 KG <strong>Oberalm</strong> I;<br />
Bgm. Schürer:<br />
Wie bereits in der Sitzung vom 16. 12.2004 beschlossen, wurde mit Frau Schörghofer betreffend<br />
dem Erwerb ihrer Liegenschaft gesprochen. Frau Schörghofer erklärt sich mit einer Ablöse<br />
von € 70.000,- grundsätzlich einverstanden, möchte jedoch noch nicht gleich den Verkauf<br />
vollziehen. Es ist daher der Grundsatzbeschluss betreffend der Summe von € 70.000,-<br />
zum Erwerb der Liegenschaft zu fassen.<br />
Frau Schörghofer betrachtet den Erlös der Liegenschaft als Altersvorsorge und weist darauf<br />
hin, daß es sich hier um ein bewohntes Haus handelt das nicht nach der Grundfläche zu bewerten<br />
ist. Weiters soll der soziale Aspekt, der Verwendung des Erlöses für die Altersversorgung<br />
beachtet werden und somit die öffentliche Hand indirekte Zuschüsse spart.<br />
Vbgm. Haslauer:<br />
Um eine vernünftige Verkehrslösung im Bereich der Kreuzung Madelgasse Halleiner Landesstraße<br />
zu erreichen, ist der Erwerb dieser kleinen Liegenschaft notwendig. Die Kosten<br />
von € 70.000,- sind für dieses Häuschen mit Garten sicher nicht zu viel.<br />
GV Ing. Zuckerstätter:
1778<br />
Die Frage betreffend dem kleinen Häuschen ist nicht so relevant, vielmehr muss für eine<br />
vernünftige Verkehrslösung mit Frau Schroth als Eigentümerin des angrenzenden Grundstückes<br />
verhandelt werden.<br />
Bgm. Schürer:<br />
Frau Schroth hat mitgeteilt, daß sie mit dieser Verkehrslösung nicht einverstanden ist, jedoch<br />
wird im Bebauungsplan die Vorsorge für einen Kreisverkehr getroffen. Sollte Frau Schroth ihre<br />
geplante Bebauung durchführen wollen, hat sie immer noch die Gelegenheit, mit einem<br />
Grundtausch mit der Gemeinde eine vernünftige Bebauung zu erreichen.<br />
GR Redhammer:<br />
Der Erwerb der Liegenschaft Schörghofer ist für die Verkehrslösung notwendig, vor allem<br />
kann der Einfahrtsbereich in die Madelgasse erweitert werden. Der Geldfluss für den Erwerb<br />
des Objektes darf erst bei Übergabe der Liegenschaft erfolgen. Dazu ist ein entsprechender<br />
Vorvertrag zu schließen.<br />
Bgm. Schürer stellt den Antrag, die Gemeindevertretung wolle den Kauf der Liegenschaft<br />
38 KG <strong>Oberalm</strong> I, mit einem Kaufwert von höchstens € 70.000,- wobei die Vertragsabwicklung<br />
noch festzulegen ist, beschließen.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
4)<br />
1. <strong>Oberalm</strong>er Sportverein - Übernahme der Einrichtungskosten für das<br />
Sportheim;<br />
GR Dr. Golser erklärt sich als befangen und verlässt während dieses TOP den Sitzungssaal.<br />
Bgm. Schürer:<br />
Wie bereits im Finanzausschuss beraten, soll der 1. OSV durch die Übernahme der Einrichtungskosten<br />
der Fa. Kranwetvogel in Höhe von € 20.516,74 bei seinem Sanierungskonzept<br />
unterstützt werden. Diese Summe ist im AOH vorgesehen. Das Mobiliar soll durch eine Erklärung<br />
des 1. OSV in das Eigentum der Gemeinde übergehen. Unter dem Aspekt, daß der<br />
Verein konkursreif wird, wenn seitens der Gemeinde keine Unerstützung gewährt wird, ist<br />
der Ankauf der Einrichtung zu befürworten. Sollte das Sanierungskonzept des 1. OSV nicht<br />
realistisch und ein Konkurs unabwendbar sein, so wäre jedenfalls die Voraussetzung für den<br />
Betrieb der Sportstätte mit einem neuen Verein, oder einer neuen Vereinsführung, gegeben.<br />
Grundsätzlich ist noch zu erwähnen, daß die privaten Kredite bei der Raiba <strong>Oberalm</strong> nicht<br />
mehr den Verein betreffen.<br />
Vbgm. Haslauer:<br />
Die ÖVP möchte ebenfalls die Einrichtung für die Gemeinde sichern. Der Fa. Kranawetvogel<br />
soll nur die offene Summe laut Rechnung in Höhe von € 18.343,05, ohne Rechtsanwaltskosten<br />
überwiesen werden.<br />
Bgm. Schürer stellt den Antrag, die Gemeindevertretung wolle den Erwerb der Einrichtung<br />
von der Fa. Kranawetvogel im Sportheim <strong>Oberalm</strong>, zu einer Restsumme von € 18.343,05
1779<br />
beschließen. Gleichzeitig ist vom 1. <strong>Oberalm</strong> Sportverein mittels einer Erklärung über die<br />
unentgeltliche und lastenfreie Überlassung der gesamten Einrichtung, an die <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Oberalm</strong> vorzulegen.<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />
5)<br />
Sonstiges;<br />
Vbgm. Haslauer erkundigt sich betreffend dem Artikel in den Bezirksblättern, über das Jugendzentrum<br />
Puch und dem Vorwurf des Pucher Bürgermeisters über die unterbliebene<br />
Subventionen für 2003 und 2004.<br />
Bgm. Schürer erklärt, daß eine Beitrag für den Zeitraum nicht mehr gewährt wurde, da die<br />
geforderten Unterlagen nicht beigebracht wurden.<br />
GV Lumpi betont, daß die Auszahlung der Subvention von der Vorlage einer Besucherliste<br />
<strong>Oberalm</strong>er Jugendlicher abhängig ist, welche jedoch vom JUZ unterlassen wurde.<br />
Bgm. Schürer ist der Ansicht, daß die Bezirksblätter schlecht recherchiert haben. Grundsätzlich<br />
müssen in dieser Sache aber gemeinsame Gespräche geführt werden. Die Höhe der<br />
Subvention war immer vom Besuch <strong>Oberalm</strong>er Jugendlicher abhängig.<br />
GR Redhammer:<br />
Im neuen Gemeindezentrum rinnt Wasser von der Decke. Diese Mängel sollen ehestens behoben<br />
werden.<br />
AL Ernstbrunner berichtet, daß im Vereinstrakt ein Ablaufdefekt war und daher in den Hohlkammern<br />
sich noch Wasser befindet, welches allmählich abrinnt. Weitere Schäden sind<br />
nicht bekannt, es sei denn, die Fa. Kreuzberger hat an besagter Stelle die Hohldielendecke<br />
angebohrt um noch darin befindliches Regenwasser zu entleeren.<br />
GV Ing. Zuckerstätter bemängelt die kleine Dimensionierung der Dachabläufe und befürchtet<br />
daß in Zukunft Schwierigkeiten auftreten können.<br />
GV Grasshoff berichtet, daß im neu errichteten Wohnhaus Florianigasse 9 der Standplatz<br />
der Müllcontainer auf die Bewohner sehr störend wirken. Ebenfall bemängelt er den Kinderspielplatz,<br />
der seiner Ansicht zu klein ist.<br />
Weiters erkundigt er sich, ob die Hortbetreuung in den Sommermonaten geöffnet ist.<br />
Bgm. Schürer teilt mit daß die Außenanlagen so genehmigt wurden, sollten Missstände<br />
sein, wird eine Überprüfung notwendig sein.<br />
Die Nachmittagsbetreuung wurde bisher nach Bedarf geführt, sollten im kommenden Sommer<br />
Anmeldungen sein, ist eine Betreuung möglich.<br />
Aufgrund der Anfrage von GR Redhammer, betreffend dem Parkplatz südlich der Wagnerbauerngasse,<br />
teilt er mit, daß jene 5 Parkplätze an der Halleiner Landesstraße öffentlich<br />
sind.