Niederschrift 1) - Marktgemeinde Oberalm
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1777<br />
Die Einstellung eines Lehrlings ist auch aus politischer Sicht sinnvoll, jedoch kann der zusätzlichen<br />
Schaffung eines Postens nicht zugestimmt werden. Die geplante Einschulung als<br />
Amtsleiternachfolger mit diesem b Posten ist zu früh, vor allem hat der bereits ausgewählte<br />
Dienstnehmer ein bestehendes Dienstverhältnis und der Sinn einer Ersatzanstellung daher<br />
nicht gegeben.<br />
GR Dr. Golser:<br />
Obwohl eine Lehrlingsstelle keine enorme Belastung für eine Gemeinde ist, so ist aber trotzdem<br />
bei den Personalausgaben mit Bedacht vorzugehen. Den Dienstpostenplan ohne Lehrling<br />
zu festzulegen ist ein Kompromiss, um mit einer soliden Mehrheit diese Personalangelegenheit<br />
abzuschließen und ein erträgliches Arbeitsklima mit den Bediensteten zu erreichen.<br />
Bgm. Schürer ersucht aufgrund der bereits regen Diskussionen in den Ausschüssen, keine<br />
weiteren Diskussionen hervorzurufen und den Kompromiss, den Stellenplan ohne Lehrling<br />
zu beschließen einvernehmlich anzunehmen. Über die Causa Lehrling, kann zu einem späteren<br />
Zeitpunkt diskutiert werden.<br />
GV Ing. Zuckerstätter schließt der Ansicht von GV Ing. Golser an, indem nur ein Bürolehrling<br />
aufgenommen werden soll.<br />
Bgm. Schürer stellt den Antrag, die Gemeindevertretung wolle den vorliegenden Stellenplan<br />
für das Rechnungsjahr 2005 beschließen.<br />
Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />
GV Ing. Golser, GV Ing. Zuckerstätter, GV Golser Peter, GV Lumpi und GV Innerhofer stimmen<br />
dagegen.<br />
3)<br />
Gemeindestraßen - Ankauf der Liegenschaft EZ 38 KG <strong>Oberalm</strong> I;<br />
Bgm. Schürer:<br />
Wie bereits in der Sitzung vom 16. 12.2004 beschlossen, wurde mit Frau Schörghofer betreffend<br />
dem Erwerb ihrer Liegenschaft gesprochen. Frau Schörghofer erklärt sich mit einer Ablöse<br />
von € 70.000,- grundsätzlich einverstanden, möchte jedoch noch nicht gleich den Verkauf<br />
vollziehen. Es ist daher der Grundsatzbeschluss betreffend der Summe von € 70.000,-<br />
zum Erwerb der Liegenschaft zu fassen.<br />
Frau Schörghofer betrachtet den Erlös der Liegenschaft als Altersvorsorge und weist darauf<br />
hin, daß es sich hier um ein bewohntes Haus handelt das nicht nach der Grundfläche zu bewerten<br />
ist. Weiters soll der soziale Aspekt, der Verwendung des Erlöses für die Altersversorgung<br />
beachtet werden und somit die öffentliche Hand indirekte Zuschüsse spart.<br />
Vbgm. Haslauer:<br />
Um eine vernünftige Verkehrslösung im Bereich der Kreuzung Madelgasse Halleiner Landesstraße<br />
zu erreichen, ist der Erwerb dieser kleinen Liegenschaft notwendig. Die Kosten<br />
von € 70.000,- sind für dieses Häuschen mit Garten sicher nicht zu viel.<br />
GV Ing. Zuckerstätter: