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Niederschrift 1) - Marktgemeinde Oberalm

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1777<br />

Die Einstellung eines Lehrlings ist auch aus politischer Sicht sinnvoll, jedoch kann der zusätzlichen<br />

Schaffung eines Postens nicht zugestimmt werden. Die geplante Einschulung als<br />

Amtsleiternachfolger mit diesem b Posten ist zu früh, vor allem hat der bereits ausgewählte<br />

Dienstnehmer ein bestehendes Dienstverhältnis und der Sinn einer Ersatzanstellung daher<br />

nicht gegeben.<br />

GR Dr. Golser:<br />

Obwohl eine Lehrlingsstelle keine enorme Belastung für eine Gemeinde ist, so ist aber trotzdem<br />

bei den Personalausgaben mit Bedacht vorzugehen. Den Dienstpostenplan ohne Lehrling<br />

zu festzulegen ist ein Kompromiss, um mit einer soliden Mehrheit diese Personalangelegenheit<br />

abzuschließen und ein erträgliches Arbeitsklima mit den Bediensteten zu erreichen.<br />

Bgm. Schürer ersucht aufgrund der bereits regen Diskussionen in den Ausschüssen, keine<br />

weiteren Diskussionen hervorzurufen und den Kompromiss, den Stellenplan ohne Lehrling<br />

zu beschließen einvernehmlich anzunehmen. Über die Causa Lehrling, kann zu einem späteren<br />

Zeitpunkt diskutiert werden.<br />

GV Ing. Zuckerstätter schließt der Ansicht von GV Ing. Golser an, indem nur ein Bürolehrling<br />

aufgenommen werden soll.<br />

Bgm. Schürer stellt den Antrag, die Gemeindevertretung wolle den vorliegenden Stellenplan<br />

für das Rechnungsjahr 2005 beschließen.<br />

Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />

GV Ing. Golser, GV Ing. Zuckerstätter, GV Golser Peter, GV Lumpi und GV Innerhofer stimmen<br />

dagegen.<br />

3)<br />

Gemeindestraßen - Ankauf der Liegenschaft EZ 38 KG <strong>Oberalm</strong> I;<br />

Bgm. Schürer:<br />

Wie bereits in der Sitzung vom 16. 12.2004 beschlossen, wurde mit Frau Schörghofer betreffend<br />

dem Erwerb ihrer Liegenschaft gesprochen. Frau Schörghofer erklärt sich mit einer Ablöse<br />

von € 70.000,- grundsätzlich einverstanden, möchte jedoch noch nicht gleich den Verkauf<br />

vollziehen. Es ist daher der Grundsatzbeschluss betreffend der Summe von € 70.000,-<br />

zum Erwerb der Liegenschaft zu fassen.<br />

Frau Schörghofer betrachtet den Erlös der Liegenschaft als Altersvorsorge und weist darauf<br />

hin, daß es sich hier um ein bewohntes Haus handelt das nicht nach der Grundfläche zu bewerten<br />

ist. Weiters soll der soziale Aspekt, der Verwendung des Erlöses für die Altersversorgung<br />

beachtet werden und somit die öffentliche Hand indirekte Zuschüsse spart.<br />

Vbgm. Haslauer:<br />

Um eine vernünftige Verkehrslösung im Bereich der Kreuzung Madelgasse Halleiner Landesstraße<br />

zu erreichen, ist der Erwerb dieser kleinen Liegenschaft notwendig. Die Kosten<br />

von € 70.000,- sind für dieses Häuschen mit Garten sicher nicht zu viel.<br />

GV Ing. Zuckerstätter:

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