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Spielmobil - Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken

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reIsebedIngungen/teIlnahmebedIngungen<br />

Allgemeines<br />

Die <strong>Ev</strong>angelische Jugend im <strong>Kirchenkreis</strong> <strong>Steinfurt</strong>-<strong>Coesfeld</strong>-<strong>Borken</strong> (im weiteren <strong>Ev</strong>.Jugend<br />

genannt),veröffentlicht in seinen Prospekten Reisen, nachfolgend “Freizeiten” genannt, die von ihm<br />

selbst oder von einzelnen Kirchengemeinden und Einrichtungen des <strong>Kirchenkreis</strong>es oder anderer<br />

Rechtsträger veranstaltet werden. Vertragspartner des Reisenden mit allen sich daraus ergebenen Rechten<br />

und Pflichten ist ausschließlich der in der jeweiligen Beschreibung genannte Veranstalter.<br />

1. Anmeldung<br />

Mit der Anmeldung bieten Sie der <strong>Ev</strong>. Jugend oder dem in der Ausschreibung genannten anderen Veranstalter<br />

den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in diesem Katalog genannten bindenden<br />

Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die<br />

Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit der Reisebestätigung<br />

durch den jeweiligen Veranstalter der Reise und der Anzahlung von Ihnen zustande.<br />

2. Zahlung des Reisepreises<br />

Direkt nach Eingang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 50,- € pro Reiseteilnehmenden zu<br />

leisten. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert auf das in der Reisebestätigung<br />

genannte Konto zu überweisen.<br />

3. Leistungen<br />

I. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem<br />

Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.<br />

II. Für Fremdleistungen haftet der Veranstalter nicht, soweit er in der Reiseausschreibung oder in der<br />

Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich um Fremdleistungen handelt. Der Veranstalter<br />

haftet ebenfalls nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen.<br />

4. Höhere Gewalt<br />

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,<br />

gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag<br />

nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (-651 J BGB) kündigen. Die<br />

Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der Veranstalter wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten,<br />

kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung<br />

verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen<br />

Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkosten<br />

für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten<br />

dem Reisenden zur Last.<br />

5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen<br />

I. Der Veranstalter kann bis zum 30. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im<br />

Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ein Anspruch über die Rückzahlung des<br />

Reisepreises hinaus besteht nicht.<br />

II. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,<br />

die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben<br />

herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich<br />

sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.<br />

III. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmenden über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen<br />

einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, höherer Gewalt oder bei einer erheblichen<br />

Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.<br />

IV. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten<br />

oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit<br />

verlangen, wenn die <strong>Ev</strong>. Jugend in der Lage ist, eine solche Freizeit aus seinem Angebot ohne Mehrpreis<br />

für Sie anzubieten. Dieses Recht müssen Sie unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters geltend<br />

machen. Wir empfehlen die Schriftform.

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