Spielmobil - Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken
Spielmobil - Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken
Spielmobil - Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
72<br />
reIsebedIngungen/teIlnahmebedIngungen<br />
Allgemeines<br />
Die <strong>Ev</strong>angelische Jugend im <strong>Kirchenkreis</strong> <strong>Steinfurt</strong>-<strong>Coesfeld</strong>-<strong>Borken</strong> (im weiteren <strong>Ev</strong>.Jugend<br />
genannt),veröffentlicht in seinen Prospekten Reisen, nachfolgend “Freizeiten” genannt, die von ihm<br />
selbst oder von einzelnen Kirchengemeinden und Einrichtungen des <strong>Kirchenkreis</strong>es oder anderer<br />
Rechtsträger veranstaltet werden. Vertragspartner des Reisenden mit allen sich daraus ergebenen Rechten<br />
und Pflichten ist ausschließlich der in der jeweiligen Beschreibung genannte Veranstalter.<br />
1. Anmeldung<br />
Mit der Anmeldung bieten Sie der <strong>Ev</strong>. Jugend oder dem in der Ausschreibung genannten anderen Veranstalter<br />
den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in diesem Katalog genannten bindenden<br />
Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die<br />
Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit der Reisebestätigung<br />
durch den jeweiligen Veranstalter der Reise und der Anzahlung von Ihnen zustande.<br />
2. Zahlung des Reisepreises<br />
Direkt nach Eingang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 50,- € pro Reiseteilnehmenden zu<br />
leisten. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert auf das in der Reisebestätigung<br />
genannte Konto zu überweisen.<br />
3. Leistungen<br />
I. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem<br />
Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.<br />
II. Für Fremdleistungen haftet der Veranstalter nicht, soweit er in der Reiseausschreibung oder in der<br />
Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich um Fremdleistungen handelt. Der Veranstalter<br />
haftet ebenfalls nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen.<br />
4. Höhere Gewalt<br />
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,<br />
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag<br />
nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (-651 J BGB) kündigen. Die<br />
Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der Veranstalter wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten,<br />
kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung<br />
verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen<br />
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkosten<br />
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten<br />
dem Reisenden zur Last.<br />
5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen<br />
I. Der Veranstalter kann bis zum 30. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im<br />
Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ein Anspruch über die Rückzahlung des<br />
Reisepreises hinaus besteht nicht.<br />
II. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,<br />
die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben<br />
herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich<br />
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.<br />
III. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmenden über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen<br />
einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, höherer Gewalt oder bei einer erheblichen<br />
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.<br />
IV. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten<br />
oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit<br />
verlangen, wenn die <strong>Ev</strong>. Jugend in der Lage ist, eine solche Freizeit aus seinem Angebot ohne Mehrpreis<br />
für Sie anzubieten. Dieses Recht müssen Sie unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters geltend<br />
machen. Wir empfehlen die Schriftform.