Spielmobil - Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken
Spielmobil - Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken
Spielmobil - Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
eIsebedIngungen/teIlnahmebedIngungen<br />
V. Der Träger der Freizeit kann den Reisevertrag nach Antritt der Freizeit ohne Einhaltung einer<br />
Frist kündigen, wenn der/die TeilnehmerIn die Durchführung der Freizeit trotz Ermahnung nachhaltig<br />
stört, die Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleistet werden kann oder er sich vertragswidrig verhält;<br />
eine Erstattung des Reisepreises erfolgt nicht. Dies gilt auch für bereits volljährige Jugendliche.<br />
6. Rücktritt und Umbuchung<br />
I. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Den Rücktritt muss schriftlich<br />
erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärungbei der <strong>Ev</strong>. Jugend.<br />
II. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert der Veranstalter den Anspruch<br />
auf den vereinbarten Reisepreis. Der Veranstalter verlangt jedoch eine angemessene Entschädigung<br />
in Höhe des Reisepreises unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger<br />
Verwendung der Reiseleistungen.<br />
Der Veranstalter kann anstatt einer konkreten Berechnung des Entschädigungsanspruches einen<br />
pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt:<br />
bei mehr als 60 Tagen vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises<br />
zwischen dem 60. und dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises<br />
zwischen dem 29. und dem 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises<br />
zwischen dem 14. und dem 08. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises<br />
zwischen dem 07. und dem 01. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises<br />
Bei Nichterscheinen werden 95 % des Reisepreises fällig. Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen,<br />
dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.<br />
Bearbeitungs- und Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.<br />
Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten<br />
bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.<br />
III. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluß Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des<br />
Reisezieles, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart gewünscht, so sind<br />
wir berechtigt, eine Umbuchungsgebühr von 25,- € pro Person zu berechnen, sofern die Durchführung<br />
der Änderung überhaupt möglich ist. Sollten die Veranstalter die Änderungswünsche nicht erfüllen<br />
können, ist eine Umbuchung nur möglich durch Ihren Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben<br />
genannten Bedingungen (§ 6, Abs. II). Die Berechtigung des Reisenden, einen Ersatzreisenden zu<br />
stellen, der dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch<br />
nicht berührt.<br />
7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise<br />
I. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche<br />
der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des<br />
Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der<br />
Reise uns anzuzeigen.<br />
II. Tritt ein Reisemangel ein, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen.<br />
Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen.<br />
Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert<br />
wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt<br />
ist.<br />
III. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht<br />
erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter. Sollte auch dieser nicht zu<br />
erreichen sein, wenden Sie sich an:<br />
<strong>Ev</strong>angelische Jugend im <strong>Kirchenkreis</strong>es <strong>Steinfurt</strong>-<strong>Coesfeld</strong>-<strong>Borken</strong>, Bispingallee 15, 48356 Nordwalde,<br />
Telefon 02573 797 (Anrufbeantworter), Fax 02573 4246<br />
IV. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende<br />
bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn<br />
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.<br />
V. Gewährleistungsansprüche verjähren in 24 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.<br />
73