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Spielmobil - Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken

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eIsebedIngungen/teIlnahmebedIngungen<br />

V. Der Träger der Freizeit kann den Reisevertrag nach Antritt der Freizeit ohne Einhaltung einer<br />

Frist kündigen, wenn der/die TeilnehmerIn die Durchführung der Freizeit trotz Ermahnung nachhaltig<br />

stört, die Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleistet werden kann oder er sich vertragswidrig verhält;<br />

eine Erstattung des Reisepreises erfolgt nicht. Dies gilt auch für bereits volljährige Jugendliche.<br />

6. Rücktritt und Umbuchung<br />

I. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Den Rücktritt muss schriftlich<br />

erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärungbei der <strong>Ev</strong>. Jugend.<br />

II. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert der Veranstalter den Anspruch<br />

auf den vereinbarten Reisepreis. Der Veranstalter verlangt jedoch eine angemessene Entschädigung<br />

in Höhe des Reisepreises unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger<br />

Verwendung der Reiseleistungen.<br />

Der Veranstalter kann anstatt einer konkreten Berechnung des Entschädigungsanspruches einen<br />

pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt:<br />

bei mehr als 60 Tagen vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises<br />

zwischen dem 60. und dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises<br />

zwischen dem 29. und dem 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises<br />

zwischen dem 14. und dem 08. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises<br />

zwischen dem 07. und dem 01. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises<br />

Bei Nichterscheinen werden 95 % des Reisepreises fällig. Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen,<br />

dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.<br />

Bearbeitungs- und Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.<br />

Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten<br />

bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.<br />

III. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluß Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des<br />

Reisezieles, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart gewünscht, so sind<br />

wir berechtigt, eine Umbuchungsgebühr von 25,- € pro Person zu berechnen, sofern die Durchführung<br />

der Änderung überhaupt möglich ist. Sollten die Veranstalter die Änderungswünsche nicht erfüllen<br />

können, ist eine Umbuchung nur möglich durch Ihren Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben<br />

genannten Bedingungen (§ 6, Abs. II). Die Berechtigung des Reisenden, einen Ersatzreisenden zu<br />

stellen, der dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch<br />

nicht berührt.<br />

7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise<br />

I. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche<br />

der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des<br />

Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der<br />

Reise uns anzuzeigen.<br />

II. Tritt ein Reisemangel ein, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen.<br />

Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen.<br />

Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert<br />

wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt<br />

ist.<br />

III. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht<br />

erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter. Sollte auch dieser nicht zu<br />

erreichen sein, wenden Sie sich an:<br />

<strong>Ev</strong>angelische Jugend im <strong>Kirchenkreis</strong>es <strong>Steinfurt</strong>-<strong>Coesfeld</strong>-<strong>Borken</strong>, Bispingallee 15, 48356 Nordwalde,<br />

Telefon 02573 797 (Anrufbeantworter), Fax 02573 4246<br />

IV. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende<br />

bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn<br />

Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.<br />

V. Gewährleistungsansprüche verjähren in 24 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.<br />

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