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Spielmobil - Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken

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reIsebedIngungen/teIlnahmebedIngungen<br />

VI. Die TeilnehmerInnen erklären mit der Anmeldung die Bereitschaft, sich in die Gemeinschaft der<br />

Freizeit einzuordnen und am vorgesehenen Programm teilzunehmen.<br />

VII. Für jede Freizeit ist eine Leitung verantwortlich. Mit der Anmeldung wird erklärt, den Weisungen<br />

der Leitung nachzukommen. Bei Verstößen gegen die Freizeitordnung ist die Leitung berechtigt, die<br />

TeilnehmerInnen auf eigene Kosten nach Hause zu schicken, sofern dies angemessen ist und gesetzliche<br />

Vorschriften nicht entgegenstehen.<br />

VIII. Die Erziehungsberechtigten willigen ein, bei Erkrankungen entsprechende ärztliche Hilfe<br />

hinzuzuziehen und bei lebensbedrohlichen Verletzungen eine Operation vornehmen zu lassen. Die<br />

Erziehungsberechtigten werden darüber umgehend informiert. Die Aufsichtspflicht des Veranstalters<br />

endet mit der stationären Aufnahme ins Krankenhaus. Dauert ein Krankenhausaufenthalt über das<br />

Freizeitende hinaus, besteht keine Rückholpflicht seitens des Veranstalters.<br />

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

I. Im Prospekt haben wir Sie über eventuelle notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich<br />

der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet.<br />

Über Änderungen werden wir Sie, sobald uns diese bekannt werden, unverzüglich unterrichten.<br />

II. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie allein verantwortlich.<br />

III. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen<br />

nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie<br />

mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer VI zu belasten.<br />

9. Versicherungen<br />

Bei allen Freizeiten gelten im Haftpflicht- und Unfallversicherungsbereich die Versicherungsleistungen<br />

gemäß den Rahmenverträgen der <strong>Ev</strong>angelischen Kirche von Westfalen für alle TeilnehmerInnen. Die<br />

kirchlichen Versicherungsbedingungen sind bei Bedarf bei der <strong>Ev</strong>. Jugend einzusehen. Bei Auslandsfreizeiten<br />

schließen wir für alle TeilnehmerInnen zusätzlich eine Auslands-Krankenversicherung ab.<br />

Genaue Versicherungsbedingungen und Versicherungsleistungen sind bei Bedarf bei der <strong>Ev</strong>. Jugend<br />

einzusehen. Wir empfehlen zusätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.<br />

10. Zuschüsse<br />

In den Teilnehmendenpreisen unserer Kinder- und Jugendfreizeiten ist eine Förderung durch Zuschüsse<br />

öffentlicher Stellen (Stadt, Land, Kreis usw.) auf der Grundlage der geltenden Richtlinien und<br />

Erfahrungswerte der Vorjahre berücksichtigt. Wenn diese nicht in der einkalkulierten Höhe ausgezahlt<br />

werden sollten, ist dies ein Risiko des Veranstalters- durch den Umstand wird sich kein Teilnehmendenpreis<br />

erhöhen. Es gibt aber auch Fälle, bei denen sich nach Abschluss der Maßnahme aufgrund der ausgezahlten<br />

Zuschüsse ein „Überschuss“ ergibt. Da dies lt. Richtlinien der Zuschussgeber nicht statthaft<br />

ist, müssen etwaige Überschüsse an die Teilnehmenden zurückgezahlt werden. Oder die Teilnehmenden<br />

bzw. deren Erziehungsberechtigten spenden uns den infrage kommenden Betrag für unsere Freizeitarbeit<br />

mit Kindern und Jugendlichen. Daher enthält die Anmeldung einen entsprechenden Hinweis.<br />

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des<br />

gesamten Reisevertrages zur Folge. Die gilt ebenso für diese Reisebedingungen.<br />

13. Anwendbares Recht<br />

Die Rechtsbeziehungen zwischen der <strong>Ev</strong>. Jugend und den TeilnehmerInnen bzw. Erziehungsberechtigten<br />

richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist <strong>Steinfurt</strong>.<br />

<strong>Ev</strong>angelische Jugend im <strong>Kirchenkreis</strong>es <strong>Steinfurt</strong>-<strong>Coesfeld</strong>-<strong>Borken</strong> im November 2011.

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