Spielmobil - Ev. Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken
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reIsebedIngungen/teIlnahmebedIngungen<br />
VI. Die TeilnehmerInnen erklären mit der Anmeldung die Bereitschaft, sich in die Gemeinschaft der<br />
Freizeit einzuordnen und am vorgesehenen Programm teilzunehmen.<br />
VII. Für jede Freizeit ist eine Leitung verantwortlich. Mit der Anmeldung wird erklärt, den Weisungen<br />
der Leitung nachzukommen. Bei Verstößen gegen die Freizeitordnung ist die Leitung berechtigt, die<br />
TeilnehmerInnen auf eigene Kosten nach Hause zu schicken, sofern dies angemessen ist und gesetzliche<br />
Vorschriften nicht entgegenstehen.<br />
VIII. Die Erziehungsberechtigten willigen ein, bei Erkrankungen entsprechende ärztliche Hilfe<br />
hinzuzuziehen und bei lebensbedrohlichen Verletzungen eine Operation vornehmen zu lassen. Die<br />
Erziehungsberechtigten werden darüber umgehend informiert. Die Aufsichtspflicht des Veranstalters<br />
endet mit der stationären Aufnahme ins Krankenhaus. Dauert ein Krankenhausaufenthalt über das<br />
Freizeitende hinaus, besteht keine Rückholpflicht seitens des Veranstalters.<br />
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
I. Im Prospekt haben wir Sie über eventuelle notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich<br />
der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet.<br />
Über Änderungen werden wir Sie, sobald uns diese bekannt werden, unverzüglich unterrichten.<br />
II. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie allein verantwortlich.<br />
III. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen<br />
nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie<br />
mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer VI zu belasten.<br />
9. Versicherungen<br />
Bei allen Freizeiten gelten im Haftpflicht- und Unfallversicherungsbereich die Versicherungsleistungen<br />
gemäß den Rahmenverträgen der <strong>Ev</strong>angelischen Kirche von Westfalen für alle TeilnehmerInnen. Die<br />
kirchlichen Versicherungsbedingungen sind bei Bedarf bei der <strong>Ev</strong>. Jugend einzusehen. Bei Auslandsfreizeiten<br />
schließen wir für alle TeilnehmerInnen zusätzlich eine Auslands-Krankenversicherung ab.<br />
Genaue Versicherungsbedingungen und Versicherungsleistungen sind bei Bedarf bei der <strong>Ev</strong>. Jugend<br />
einzusehen. Wir empfehlen zusätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.<br />
10. Zuschüsse<br />
In den Teilnehmendenpreisen unserer Kinder- und Jugendfreizeiten ist eine Förderung durch Zuschüsse<br />
öffentlicher Stellen (Stadt, Land, Kreis usw.) auf der Grundlage der geltenden Richtlinien und<br />
Erfahrungswerte der Vorjahre berücksichtigt. Wenn diese nicht in der einkalkulierten Höhe ausgezahlt<br />
werden sollten, ist dies ein Risiko des Veranstalters- durch den Umstand wird sich kein Teilnehmendenpreis<br />
erhöhen. Es gibt aber auch Fälle, bei denen sich nach Abschluss der Maßnahme aufgrund der ausgezahlten<br />
Zuschüsse ein „Überschuss“ ergibt. Da dies lt. Richtlinien der Zuschussgeber nicht statthaft<br />
ist, müssen etwaige Überschüsse an die Teilnehmenden zurückgezahlt werden. Oder die Teilnehmenden<br />
bzw. deren Erziehungsberechtigten spenden uns den infrage kommenden Betrag für unsere Freizeitarbeit<br />
mit Kindern und Jugendlichen. Daher enthält die Anmeldung einen entsprechenden Hinweis.<br />
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des<br />
gesamten Reisevertrages zur Folge. Die gilt ebenso für diese Reisebedingungen.<br />
13. Anwendbares Recht<br />
Die Rechtsbeziehungen zwischen der <strong>Ev</strong>. Jugend und den TeilnehmerInnen bzw. Erziehungsberechtigten<br />
richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist <strong>Steinfurt</strong>.<br />
<strong>Ev</strong>angelische Jugend im <strong>Kirchenkreis</strong>es <strong>Steinfurt</strong>-<strong>Coesfeld</strong>-<strong>Borken</strong> im November 2011.