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Download - Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH

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2. Ergänzende Vergütungselemente und<br />

Anpassung der Abrechnungsbestimmungen<br />

• Zusatzentgelte § 17 b KHG krankenhausübergreifend in Ergänzung zu<br />

DRGs (Ausgleich von Unzulänglichkeiten des DRG-Systems)<br />

• Zuschläge § 17 b KHG (z.B. Notfallversorgung, Ausbildungsstätten)<br />

(Ausgleich für Finanzierungstatbestände, die nicht in allen<br />

Krankenhäusern vorliegen)<br />

© Dr. N. Schlottmann, Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />

18<br />

DEUTSCHE<br />

KRANKENHAUS<br />

GESELLSCHAFT<br />

• Sonstige Entgelte (Krankenhausindividuell)<br />

§ 6.1 KHEntgG (Ausgleich für Leistungen, die noch nicht von DRG oder<br />

Zusatzentgelten erfasst werden) befristet bis Ende 2004<br />

Anlage 2 des Fallpauschalen-Kataloges<br />

§ 6.2 KHEntgG (Für die Vergütung neuer Untersuchungs- und<br />

Behandlungsmethoden) ab 2005<br />

• Abrechnungsbestimmungen KFPV (z.B. Verlegungsregeln) und<br />

Grenzverweildauerregelungen (Ausgleich für Verweildauer-Ausreißer)<br />

• Ggf. Ausgrenzung weiterer Leistungen/Bereiche (derzeit keine gesetzliche<br />

Grundlage)

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