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Literatur - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure für ...

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Abb. 16: Beispiel Brandschutz<br />

werden und Abwässer, Rauch und Abfall nicht ordnungsgemäß<br />

beseitigt werden.<br />

Als eine wesentliche Gesundheitsgefährdung<br />

wird die dauernde Durchfeuchtung von Bauteilen o<strong>der</strong><br />

Feuchte auf <strong>der</strong>en innerer Obertläche angesehen.<br />

Wie schon weiter oben ausgeführt, fehlt es im<br />

Baurecht an einer konkreten Handhabe, diesen Gefährdungen<br />

mit einem zuverlässigen Sicherheitsabstand<br />

zu begegnen. Am Beispiel PCB wurde gezeigt,<br />

dass die Gefährdung schleichend, also ohne ausgeprägten<br />

Schwellenwert zunimmt. Der Vorsorgewert<br />

des Umweltschutzes ist mit dem konkreten Gefahrenbegriff<br />

des Ordnungsrechts nicht kompatibel. Für<br />

Sachverständige ist im Genehmigungsfall von Gebäuden<br />

kein Handlungsauftrag vorgesehen.<br />

Nutzungssicherheit<br />

Das Risiko bei <strong>der</strong> Nutzung von Gebäuden<br />

durch<br />

• Ausrutschen, Stürzen, Aufprall,<br />

• Verbrennungen, Stromschläge, Explosionen,<br />

• Unfälle durch fahrende Fahrzeuge,. aber auch<br />

• Absturzsicherung in <strong>der</strong> Bauphase und <strong>der</strong> späteren<br />

Nutzung<br />

ist baurechtlich relevant. Diesen Risiken muss wirkungsvoll<br />

entgegengewirkt werden.<br />

Beispiele <strong>für</strong> risikobehaftete Bauteile sind<br />

Gelän<strong>der</strong>, Gitterroste, Brüstungen und Neigungen<br />

von Rampen; aber auch Treppenstufen, Hin<strong>der</strong>nisse<br />

in Laufrichtungen, die Mindeststeifigkeit von Bauteilen<br />

und ihre Oberflächenbeschaffenheit können die<br />

Nutzungssicherheit nachhaltig einschränken.<br />

Die beschriebenen Risiken werden zum Teil<br />

durch technische Regeln konkret gefasst, einige sind<br />

sogar als Technische Baubestimmungen bauaufsichtlieh<br />

eingeführt. Die ETB-Richtlinie "Bauteile, die gegen<br />

Absturz sichern" gehört dazu und ist aus<br />

Gefahrenabwehrgründen auch von den Sachverständigen<br />

anzuwenden. An<strong>der</strong>e hier aufgezählte Risiken<br />

fallen unter den Begriff <strong>der</strong> Gebrauchstauglichkeit.<br />

Sie sind aber zu beachten, weil sie zu den unzumutbaren<br />

Missständen des Ordnungsrechts zählen. In wie<br />

weit sie den nach definierten Fachbereichen tätigen<br />

<strong>Prüfingenieure</strong>n <strong>für</strong> Baustatik o<strong>der</strong> staatlich anerkannten<br />

Sachverständigen zugeordnet werden können,<br />

muss im Einzelfall geklärt werden.<br />

SchalLschutz<br />

Der Prufingenieur Oktober 2000<br />

Der Schallschutz in baulichen Gebäuden hat<br />

große Bedeutung <strong>für</strong> die Gesundheit und das Wohlbefinden<br />

des Menschen und ist beson<strong>der</strong>s wichtig in<br />

Wohngebäuden. Denn die Wohnung soll dem Menschen<br />

zur Entspannung und zum Ausruhen dienen;<br />

sie soll aber auch den eigenen Lebensbereich gegenüber<br />

Lärmemissionen <strong>der</strong> Nachbarn abschirmen.<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungen sind in DIN 4109 "Schallschutz<br />

im Hochbau" beschrieben; die Norm ist als<br />

Technische Baubestimmung bauaufsichtlieh eingeführt<br />

und im Baugenehmigungsverfahren zu beachten.<br />

Alle Werte <strong>der</strong> Norm sind Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

und deshalb sicherheits technisch unverzichtbar.<br />

Die Norm gilt <strong>für</strong> Geräusche aus fremden Räumen,<br />

aus haustechnischen Anlagen und gegen<br />

Außenlärm (Abb.l7).<br />

Schallscb<br />

Abb. 17: Beispiel Schallschutz<br />

Luftschall<br />

Installationsscball<br />

Der Sachverständige hat nur diese Norm zu<br />

beachten. Im allgemeinen kann man davon ausgehen,<br />

dass die Einhaltung dieser Werte auch zur<br />

schalltechnischen Gebrauchstauglichkeit führt.<br />

Gleichwohl werden in technischen Regeln auch<br />

höhere Schallschutzwerte zu finden sein, die aber<br />

bauordnungsrechtlich belanglos sind. Wenn sie aber<br />

vereinbart sind, und <strong>der</strong> Sachverständige im privaten<br />

Auftrag handelt, ist eine Prüfung des erhöhten

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