Onshore und - Deutsch-Nordische Juristenvereinigung eV
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2. Rechtlicher Rahmen<br />
a) Europarecht<br />
- Richtlinie des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates zur Förderung<br />
der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG)<br />
Der EU-Ministerrat hat im März 2007 beschlossen, den Anteil aller erneuerbarer<br />
Energien (Strom, Wärme <strong>und</strong> Kraftstoffe) am Brutto-Endenergieverbrauch in der<br />
Gemeinschaft bis zum Jahr 2020 auf 20 % anzuheben. Mit der 2009 in Kraft<br />
getreten EU-Richtlinie (2009/28/EG) zur Förderung der Nutzung von Energie<br />
aus erneuerbaren Quellen wurde dieses europäische Gesamtziel in nationale<br />
Ausbauziele überführt. Der Anteil aller erneuerbaren Energien am Brutto-<br />
Endenergieverbrauch in <strong>Deutsch</strong>land soll demnach bis 2020 auf 18 % steigen.<br />
(http://www.umweltb<strong>und</strong>esamt-umwelt-deutschland.de/umweltdaten/public<br />
/theme.do?nodeIdent=2322#f2)<br />
www.mwp-berlin.de 4