politik & wirtschaft HINTERGRÜNDE PORTRAITS NEWS Gericht Dornbirn: Ein Beschuldigter frei Ein wenig Bewegung ist in den Dornbirner Grundbuchskandal gekommen. Während der Grundbuchführer noch immer in Haft ist, ist der zweite Beschuldigte, ein Rechtspfleger für das Außerstreitverfahren, wieder in Freiheit und arbeitet an einem anderen Vorarlberger Gericht. Offenbar waren die Verdachtsmomente in diesem Fall nicht ausreichend. Die Kommission des Innsbrucker Oberlandesgerichtes, die die Aktenberge am Bezirksgericht Dornbirn nach Testamentfälschungen durchforstet, wird von drei Vorarlberger Richteramts-Anwärtern unterstützt Foto: Dietmar Stiplovsek SPÖ für „Pille danach“ „Die Pille danach ist keine Abtreibungspille, sondern funktioniert wie die früheren Kupferspiralen, die tausende von Frauen zur Verhütung benutzt haben“, sagt Gabi Sprickler-Falschlunger. Die ÖVP verlasse den Boden der Sachlichkeit, indem sie Lebensschutz und Pille danach vermische und allen suggeriere, dass es sich bei der „Pille danach“ um eine Form der Abtreibung handeln würde. „Ich bin keine Quotenfrau“, sagt die neue Dornbirner Stadträtin Judith Neustädter-Rathmaier. Nicht das Geschlecht, sondern Kompetenz und Engagement sind Voraussetzungen für ein politisches Amt. Von Gerwald Rainer gerwald.rainer@kleinesblatt.at Die 39-jährige Politikerin weiß wovon sie spricht. Im Frühling 2005 wurde sie in die Stadtvertretung gewählt. Als Andrea Kaufmann in die Landesregierung berufen wurde, folgte ihr Judith Neustädter als Stadträtin für Kultur und Familie nach. Mit „Kultur“ kam die Politikerin schon früh in Kontakt. Von 1991 bis 1998 arbeitete sie oft in der Kultur-Redaktion der Neuen Vorarlberger Tageszeitung. „Es ist interessant, mit wie vielen Leuten ich als Kulturreferentin heute zu tun habe, die ich schon in meiner <strong>Zeit</strong> bei der <strong>Zeit</strong>ung kennengelernt habe. Später machte sie im Auftrag der damaligen Schulreferentin der Landesregierung, Eva-Maria Waibel die <strong>Zeit</strong>schrift „Schule heute“. Obwohl sie inzwischen die Fronten gewechselt hat und von der MEIN KLEINES BLATT 18. Dezember 2009 Medienfrau wird Politikerin Gute Nachricht für Wohnungsmieter Ein interessantes Urteil: Der Oberste Gerichtshof hat die Ausmalpflicht von Mietwohnungen aufgehoben. Das Höchstgericht stellt erstmals klar, dass im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes der Mieter nicht per Mustervertrag verpflichtet werden kann, beim Ausziehen aus der Wohnung neu auszumalen. Es ging darum, dass das Ausmalen der Wohnung Judith Neustädter-Rathmaier will den 6. Stadtratsitz für die ÖVP halten. Journalistik in die Politik gewechselt ist, erinnert sie sich gerne zurück: „Diese <strong>Zeit</strong>schrift für alle Lehrer, das war mein Baby.“ Inzwischen hat sie drei Kinder und hat gelernt, Politik und Familie unter einen Hut zu bringen. Als Kulturreferentin hat sie ein Budget von acht Millionen Euro zu verwalten. Inzwischen rücken die Gemeindewahlen, die am 14. März stattfinden immer näher. Judith Neustädter erwartet persönlich einen harten Wahlkampf, denn sie möchte den 6. Stadtratssitz für die ÖVP halten: „Ich weiß, dass das schwierig sein wird, denn 2005 hatten wir fast 58 Prozent der Stimmen und dieses Ergebnis ist schwer zu toppen.“ Ein ganz wichtiges Thema ist für die Familien-Stadträtin die eine Verbesserung ihres Zustandes bedeutet hätte. Und da ist auch schon der Haken: Das Urteil gilt nur für Wohnungen in Mehrparteienhäusern, die bis 1945 errichtet wurden. Der Grundgedanke im Urteil: Ein Mieter muss für die Abnützung durch den „gewöhnlichen Gebrauch“ einer Wohnung nicht extra bezahlen, denn diese Abnützung wird durch die Miete abgegolten. Der Mieter muss, wenn er auszieht, nicht neu ausmalen. Kinderbetreuung. „Wir haben eine Prognose, dass in fünf Jahren 90 Prozent aller Dreijährigen vom Betreuungsangebot Gebrauch machen werden. Da kommen hohe Kosten auf die Stadt zu. Doch weil wir längst Spielgruppen und andere Betreuungsformen eingerichtet haben, sind wir darauf vorbereitet.“ Statt der Ganztagsschule, die vom Bund klar favorisiert wird, möchte Judith Neustädter-Rathmaier die freie Wahl der Familien. „Nicht alle wollen diese Betreuungsform. Die Nachmittagsbetreuung nehmen rund 160 Kinder in Anspruch, Tendenz gleichbleibend“, betont sie und gibt offen zu, dass die Schulen im Land auf Ganztagsbetreuung nicht vorbereitet sind. Foto: mev Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Wohnung auszumalen.