IHR BEWäHRTER BAUMEISTER - Afritz am See
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6 Gemeindeinformation <strong>Afritz</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
Juli 2010<br />
n U 12 des SV <strong>Afritz</strong> – Gruppensieg<br />
Den Gruppensieg feiern konnte kürzlich die U12 des SV <strong>Afritz</strong>.<br />
Die Buben spielten unter Trainer Heimo Moser einen begeisternden<br />
Fussball und bek<strong>am</strong>en als Belohnung von der Fa. Fielmann<br />
in Villach eine Garnitur neue Dressen überreicht. Auf<br />
dem Foto zusehen, Trainer Heimo Moser, Filialleiterin der Fa.<br />
Fielmann, Fr. Hertzsch, und die Buben des SV <strong>Afritz</strong>.<br />
n Asbeststaubbelastung –<br />
HILFE FÜR BETROFFENE<br />
Individuelle Beratung und Nachsorgeuntersuchungen in Ihrer<br />
Nähe!<br />
Der nachweislich krebsfördernde Baustoff Asbest wurde bereits<br />
in den 90er- Jahren in Österreich verboten. Dennoch sind<br />
heute viele Menschen – Experten sprechen von etwa 100.000<br />
Betroffenen - durch die frühere berufliche Asbeststaubbelastung<br />
krankheitsgefährdet. Auch Jahrzehnte nach dem Kontakt<br />
mit Asbeststaub können schwerste Erkrankungen, wie etwa<br />
Lungenkrebs, auftreten. Früherkennung kann Leben retten!<br />
Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sie betroffen sind:<br />
Nicht nur ehemals Beschäftigte der Asbest verarbeitenden Industrie,<br />
sondern auch Arbeitnehmer aus der Bauwirtschaft, der<br />
chemischen und Metall verarbeitenden Industrie sind gefährdet<br />
- ebenso Elektriker, Schlosser, Dachdecker, Isolierer, Mechaniker,<br />
Installateure, Schweißer und viele Menschen aus anderen<br />
Berufsgruppen.<br />
Gesundheitsexperten rechnen mit einem deutlichen Anstieg<br />
von speziellen Erkrankungen als Spätfolge der Schadstoffbelastung.<br />
Besonders Personen, die in den gefährdeten Berufsgruppen gearbeitet<br />
haben und bereits in Pension sind, sollten auf Nummer<br />
sicher gehen: Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)<br />
hat daher das BBRZ Österreich (Berufliches Bildungs-<br />
und Rehabilitationszentrum) beauftragt, österreichweit Beratungsstellen<br />
einzurichten, um betroffenen Arbeitnehmern und<br />
Unternehmen k o s t e n l o s e umfangreiche Informationen<br />
und individuelle Beratung zu bieten.<br />
Ziel der Aktion zur Asbestnachsorge ist es, etwa einen Lun-<br />
Elektromonteur<br />
(Vollzeit oder Teilzeit) zum sofortigen Eintritt gesucht<br />
Elektro Winkler – Arriach<br />
Tel. 04247/8801 oder 0664/4435290<br />
genkrebs, der auch Jahrzehnte nach der Schadstoffbelastung<br />
auftreten kann, möglichst früh zu erkennen. Dazu werden k o<br />
s t e n l o s e Nachsorgeuntersuchungen von Lunge und Atemwegen<br />
in Wohnortnähe angeboten.<br />
Nehmen Sie Kontakt auf - es geht um Ihre Gesundheit!<br />
Informationen erhalten Sie unter der Servicenummer des<br />
BBRZ: Tel.: 0820 820 100 oder direkt im Beratungszentrum<br />
für Menschen mit beruflicher Asbestexposition, Hoffmanngasse<br />
15, 9020 Klagenfurt,<br />
0463/310359-1855, beratungszentrum.klft@bbrz.at.<br />
n Jugendband in <strong>Afritz</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />
In unserer Gemeinde hat Herr Martin Meißlitzer eine Jugendband<br />
gegründet, worüber wir uns sehr freuen. Die jungen Musiker<br />
sind auf der Suche nach einem Proberaum in der Größe<br />
von ca. 20 m² mit Stromanbindung. Wir hoffen, dass jemand so<br />
einen Raum zur Verfügung stellen kann. Melden Sie sich bitte<br />
unter Tel: 0650 788 19 37.<br />
n Jugendbandwettbewerb „Kärnten Rockt“<br />
Das Landesjugendreferat Kärnten gibt jungen und <strong>am</strong>bitionierten<br />
Kärntner Musikern die Gelegenheit, ihre Kreativität<br />
und ihr Können bei öffentlichen Veranstaltungen unter Beweis<br />
zu stellen. Zur Teilnahme <strong>am</strong> Bandwettbewerb sind Amateur-<br />
Jugendbands, deren ältestes Mitglied nicht älter als Jahrgang<br />
1983 ist. Nähere Infos unter www.jugend.ktn.gv.at.<br />
n Pilze s<strong>am</strong>mlen<br />
Nach den Bestimmungen der Pilzverordnung der Landesregierung<br />
vom 25. Juni 1996 dürfen vollkommen geschützte Pilze<br />
weder ausgegraben, von ihrem Standort entfernt, beschädigt<br />
oder vernichtet noch in frischem oder getrocknetem Zustand<br />
erworben, weitergegeben, befördert oder feilgeboten werden.<br />
Auch darf nicht die Bereitschaft zum Erwerb dieser Pilze öffentlich<br />
angekündigt werden. Der Schutz bezieht sich auf sämtliche<br />
ober- und unterirdische Teile.<br />
Unterirdische Teile teilweise geschützter Pilze dürfen nicht,<br />
oberirdische Teile in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September<br />
von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr nur in einer Ges<strong>am</strong>tmenge<br />
von höchstens zwei Kilogr<strong>am</strong>m pro Person und Tag von ihrem<br />
Standort entfernt werden.<br />
Der Erwerb, die Weitergabe, die Beförderung, der Handel oder<br />
das Feilbieten darf ebenfalls in dieser Zeit nur in einer Ges<strong>am</strong>tmenge<br />
von zwei Kilogr<strong>am</strong>m pro Person und Tag erfolgen.<br />
Auch verboten ist die Entnahme von Pilzen unter 2 cm Größe<br />
sowie alter Fruchtkörper, die Verwendung von Harken, Hacken,<br />
Rechen und Gegenständen, welche die humusartige Bodenschicht<br />
zerstören können. Die ges<strong>am</strong>melten Pilze sind <strong>am</strong><br />
Fundort grob zu säubern.<br />
Ob die jedenfalls erforderliche Zustimmung des Grundeigentümers<br />
vorliegt, ist nach den Bestimmungen der Pilzverordnung<br />
irrelevant und wirkt sich auch auf die Strafhöhe nicht<br />
aus. Mit einer Zustimmungserklärung können die Pilzschutzvorschriften<br />
nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Strafbarkeit<br />
ist trotzdem gegeben.<br />
Bei Übertretungen sind Verwaltungsstrafen bis zu € 3.630,–,<br />
bei Vorliegen erschwerender Umstände und im Wiederholungsfall<br />
bis zu € 7.260,-- möglich.