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IHR BEWäHRTER BAUMEISTER - Afritz am See

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6 Gemeindeinformation <strong>Afritz</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

Juli 2010<br />

n U 12 des SV <strong>Afritz</strong> – Gruppensieg<br />

Den Gruppensieg feiern konnte kürzlich die U12 des SV <strong>Afritz</strong>.<br />

Die Buben spielten unter Trainer Heimo Moser einen begeisternden<br />

Fussball und bek<strong>am</strong>en als Belohnung von der Fa. Fielmann<br />

in Villach eine Garnitur neue Dressen überreicht. Auf<br />

dem Foto zusehen, Trainer Heimo Moser, Filialleiterin der Fa.<br />

Fielmann, Fr. Hertzsch, und die Buben des SV <strong>Afritz</strong>.<br />

n Asbeststaubbelastung –<br />

HILFE FÜR BETROFFENE<br />

Individuelle Beratung und Nachsorgeuntersuchungen in Ihrer<br />

Nähe!<br />

Der nachweislich krebsfördernde Baustoff Asbest wurde bereits<br />

in den 90er- Jahren in Österreich verboten. Dennoch sind<br />

heute viele Menschen – Experten sprechen von etwa 100.000<br />

Betroffenen - durch die frühere berufliche Asbeststaubbelastung<br />

krankheitsgefährdet. Auch Jahrzehnte nach dem Kontakt<br />

mit Asbeststaub können schwerste Erkrankungen, wie etwa<br />

Lungenkrebs, auftreten. Früherkennung kann Leben retten!<br />

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sie betroffen sind:<br />

Nicht nur ehemals Beschäftigte der Asbest verarbeitenden Industrie,<br />

sondern auch Arbeitnehmer aus der Bauwirtschaft, der<br />

chemischen und Metall verarbeitenden Industrie sind gefährdet<br />

- ebenso Elektriker, Schlosser, Dachdecker, Isolierer, Mechaniker,<br />

Installateure, Schweißer und viele Menschen aus anderen<br />

Berufsgruppen.<br />

Gesundheitsexperten rechnen mit einem deutlichen Anstieg<br />

von speziellen Erkrankungen als Spätfolge der Schadstoffbelastung.<br />

Besonders Personen, die in den gefährdeten Berufsgruppen gearbeitet<br />

haben und bereits in Pension sind, sollten auf Nummer<br />

sicher gehen: Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt)<br />

hat daher das BBRZ Österreich (Berufliches Bildungs-<br />

und Rehabilitationszentrum) beauftragt, österreichweit Beratungsstellen<br />

einzurichten, um betroffenen Arbeitnehmern und<br />

Unternehmen k o s t e n l o s e umfangreiche Informationen<br />

und individuelle Beratung zu bieten.<br />

Ziel der Aktion zur Asbestnachsorge ist es, etwa einen Lun-<br />

Elektromonteur<br />

(Vollzeit oder Teilzeit) zum sofortigen Eintritt gesucht<br />

Elektro Winkler – Arriach<br />

Tel. 04247/8801 oder 0664/4435290<br />

genkrebs, der auch Jahrzehnte nach der Schadstoffbelastung<br />

auftreten kann, möglichst früh zu erkennen. Dazu werden k o<br />

s t e n l o s e Nachsorgeuntersuchungen von Lunge und Atemwegen<br />

in Wohnortnähe angeboten.<br />

Nehmen Sie Kontakt auf - es geht um Ihre Gesundheit!<br />

Informationen erhalten Sie unter der Servicenummer des<br />

BBRZ: Tel.: 0820 820 100 oder direkt im Beratungszentrum<br />

für Menschen mit beruflicher Asbestexposition, Hoffmanngasse<br />

15, 9020 Klagenfurt,<br />

0463/310359-1855, beratungszentrum.klft@bbrz.at.<br />

n Jugendband in <strong>Afritz</strong> <strong>am</strong> <strong>See</strong><br />

In unserer Gemeinde hat Herr Martin Meißlitzer eine Jugendband<br />

gegründet, worüber wir uns sehr freuen. Die jungen Musiker<br />

sind auf der Suche nach einem Proberaum in der Größe<br />

von ca. 20 m² mit Stromanbindung. Wir hoffen, dass jemand so<br />

einen Raum zur Verfügung stellen kann. Melden Sie sich bitte<br />

unter Tel: 0650 788 19 37.<br />

n Jugendbandwettbewerb „Kärnten Rockt“<br />

Das Landesjugendreferat Kärnten gibt jungen und <strong>am</strong>bitionierten<br />

Kärntner Musikern die Gelegenheit, ihre Kreativität<br />

und ihr Können bei öffentlichen Veranstaltungen unter Beweis<br />

zu stellen. Zur Teilnahme <strong>am</strong> Bandwettbewerb sind Amateur-<br />

Jugendbands, deren ältestes Mitglied nicht älter als Jahrgang<br />

1983 ist. Nähere Infos unter www.jugend.ktn.gv.at.<br />

n Pilze s<strong>am</strong>mlen<br />

Nach den Bestimmungen der Pilzverordnung der Landesregierung<br />

vom 25. Juni 1996 dürfen vollkommen geschützte Pilze<br />

weder ausgegraben, von ihrem Standort entfernt, beschädigt<br />

oder vernichtet noch in frischem oder getrocknetem Zustand<br />

erworben, weitergegeben, befördert oder feilgeboten werden.<br />

Auch darf nicht die Bereitschaft zum Erwerb dieser Pilze öffentlich<br />

angekündigt werden. Der Schutz bezieht sich auf sämtliche<br />

ober- und unterirdische Teile.<br />

Unterirdische Teile teilweise geschützter Pilze dürfen nicht,<br />

oberirdische Teile in der Zeit vom 15. Juni bis 30. September<br />

von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr nur in einer Ges<strong>am</strong>tmenge<br />

von höchstens zwei Kilogr<strong>am</strong>m pro Person und Tag von ihrem<br />

Standort entfernt werden.<br />

Der Erwerb, die Weitergabe, die Beförderung, der Handel oder<br />

das Feilbieten darf ebenfalls in dieser Zeit nur in einer Ges<strong>am</strong>tmenge<br />

von zwei Kilogr<strong>am</strong>m pro Person und Tag erfolgen.<br />

Auch verboten ist die Entnahme von Pilzen unter 2 cm Größe<br />

sowie alter Fruchtkörper, die Verwendung von Harken, Hacken,<br />

Rechen und Gegenständen, welche die humusartige Bodenschicht<br />

zerstören können. Die ges<strong>am</strong>melten Pilze sind <strong>am</strong><br />

Fundort grob zu säubern.<br />

Ob die jedenfalls erforderliche Zustimmung des Grundeigentümers<br />

vorliegt, ist nach den Bestimmungen der Pilzverordnung<br />

irrelevant und wirkt sich auch auf die Strafhöhe nicht<br />

aus. Mit einer Zustimmungserklärung können die Pilzschutzvorschriften<br />

nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Strafbarkeit<br />

ist trotzdem gegeben.<br />

Bei Übertretungen sind Verwaltungsstrafen bis zu € 3.630,–,<br />

bei Vorliegen erschwerender Umstände und im Wiederholungsfall<br />

bis zu € 7.260,-- möglich.

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