Nachrichten - Marktgemeinde Yspertal
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4 I April 2009<br />
Wasserwart Johann<br />
Schwaiger<br />
Der Gemeindearbeiter Johann<br />
Schwaiger hat vom 10. – 12. November<br />
2008 am Wasserwartkurs<br />
der Österreichischen Vereinigung<br />
für das Gas- und Wasserfach teilgenommen<br />
und die abschließende<br />
Prüfung mit Erfolg bestanden.<br />
Seitens der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Yspertal</strong> wird Herrn Schwaiger<br />
zur bestandenen Prüfung herzlich<br />
gratuliert.<br />
Pfarrer Mag. Krzysztof<br />
Szklarski - 50<br />
Herr Pfarrer Mag. Krzysztof Szklarski<br />
feierte am 20. März seinen<br />
50. Geburtstag. Die Pfarrgemeinderäte<br />
der Pfarren Altenmarkt,<br />
Pisching und Ysper gratulierten<br />
ganz herzlich.<br />
Seitens der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Yspertal</strong> überbrachten Bürgermeister<br />
LAbg. Karl Moser und<br />
<strong>Nachrichten</strong><br />
die Mitglieder des Gemeindevorstandes<br />
die besten Wünsche.<br />
Im Anschluss an die heilige Messe<br />
in der Pfarrkirche Altenmarkt bedankte<br />
sich der Bürgermeister für<br />
das segensreiche Wirken in allen<br />
drei Pfarren.<br />
Der Kirchenchor von Altenmarkt<br />
überraschte unseren Herrn Pfarrer<br />
mit einer italienisch gesungenen<br />
„Gen Rosso Messe“.<br />
Neuerungen sowie Aktuelles aus dem NÖ Baurecht ab 01.01.2009<br />
Energieausweis<br />
Energieausweis (3-fach) bei Neu- und Zubauten sowie<br />
bei Abänderungen von Gebäuden (§ 43 Abs. 3)<br />
und bei umfassenden Sanierungen von Gebäuden mit<br />
einer konditionierten Netto-Grundfläche von mehr<br />
als 1000 m², sofern diese technisch, funktionell und<br />
wirtschaftlich realisierbar ist.<br />
Überprüfung alter Zentralheizungskessel<br />
Einmalige Überprüfung von Zentralheizungsanlagen<br />
mit Heizkessel mit einer Nennwärmeleistung von<br />
mehr als 20 kW, die älter als 15 Jahre sind (Typenschild<br />
oder gleichwertige Nachweise), sind auf Veranlassung<br />
des Eigentümers spätestens im zweiten<br />
Kalenderjahr nach Ablauf der 15 Jahre einer einmaligen<br />
Überprüfung zu unterziehen.<br />
Periodische Überprüfung von Klimaanlagen<br />
Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als<br />
12 kW in oder in baulicher Verbindung mit Gebäuden<br />
sind auf Veranlassung des Eigentümers nach deren<br />
Inbetriebnahme periodisch mindestens alle 10 Jahre<br />
zu überprüfen.<br />
Meldepflichtige Vorhaben<br />
Die ortsfeste Aufstellung und die Entfernung von Klimaanlagen<br />
mit einer Nennleistung von mehr als 12<br />
kW in oder in baulicher Verbindung mit Gebäuden,<br />
ausgenommen jener, die nach § 14 Z. 5 bewilligungspflichtig<br />
sind, sind der Baubehörde innerhalb von 4<br />
Wochen nach Ausführung des Vorhabens zu melden.<br />
Der Austausch von solchen Klimaanlagen ist nur<br />
dann meldepflichtig, wenn die Nennleistung verändert<br />
wird. Der Meldung sind eine Skizze und eine<br />
Beschreibung anzuschließen, die das Vorhaben ausreichend<br />
dokumentieren.<br />
Ehrungen - Auszeichnungen und Gratulationen I Neuerungen sowie Aktuelles aus dem NÖ Baurecht