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Nachrichten - Marktgemeinde Yspertal

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4 I April 2009<br />

Wasserwart Johann<br />

Schwaiger<br />

Der Gemeindearbeiter Johann<br />

Schwaiger hat vom 10. – 12. November<br />

2008 am Wasserwartkurs<br />

der Österreichischen Vereinigung<br />

für das Gas- und Wasserfach teilgenommen<br />

und die abschließende<br />

Prüfung mit Erfolg bestanden.<br />

Seitens der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Yspertal</strong> wird Herrn Schwaiger<br />

zur bestandenen Prüfung herzlich<br />

gratuliert.<br />

Pfarrer Mag. Krzysztof<br />

Szklarski - 50<br />

Herr Pfarrer Mag. Krzysztof Szklarski<br />

feierte am 20. März seinen<br />

50. Geburtstag. Die Pfarrgemeinderäte<br />

der Pfarren Altenmarkt,<br />

Pisching und Ysper gratulierten<br />

ganz herzlich.<br />

Seitens der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Yspertal</strong> überbrachten Bürgermeister<br />

LAbg. Karl Moser und<br />

<strong>Nachrichten</strong><br />

die Mitglieder des Gemeindevorstandes<br />

die besten Wünsche.<br />

Im Anschluss an die heilige Messe<br />

in der Pfarrkirche Altenmarkt bedankte<br />

sich der Bürgermeister für<br />

das segensreiche Wirken in allen<br />

drei Pfarren.<br />

Der Kirchenchor von Altenmarkt<br />

überraschte unseren Herrn Pfarrer<br />

mit einer italienisch gesungenen<br />

„Gen Rosso Messe“.<br />

Neuerungen sowie Aktuelles aus dem NÖ Baurecht ab 01.01.2009<br />

Energieausweis<br />

Energieausweis (3-fach) bei Neu- und Zubauten sowie<br />

bei Abänderungen von Gebäuden (§ 43 Abs. 3)<br />

und bei umfassenden Sanierungen von Gebäuden mit<br />

einer konditionierten Netto-Grundfläche von mehr<br />

als 1000 m², sofern diese technisch, funktionell und<br />

wirtschaftlich realisierbar ist.<br />

Überprüfung alter Zentralheizungskessel<br />

Einmalige Überprüfung von Zentralheizungsanlagen<br />

mit Heizkessel mit einer Nennwärmeleistung von<br />

mehr als 20 kW, die älter als 15 Jahre sind (Typenschild<br />

oder gleichwertige Nachweise), sind auf Veranlassung<br />

des Eigentümers spätestens im zweiten<br />

Kalenderjahr nach Ablauf der 15 Jahre einer einmaligen<br />

Überprüfung zu unterziehen.<br />

Periodische Überprüfung von Klimaanlagen<br />

Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als<br />

12 kW in oder in baulicher Verbindung mit Gebäuden<br />

sind auf Veranlassung des Eigentümers nach deren<br />

Inbetriebnahme periodisch mindestens alle 10 Jahre<br />

zu überprüfen.<br />

Meldepflichtige Vorhaben<br />

Die ortsfeste Aufstellung und die Entfernung von Klimaanlagen<br />

mit einer Nennleistung von mehr als 12<br />

kW in oder in baulicher Verbindung mit Gebäuden,<br />

ausgenommen jener, die nach § 14 Z. 5 bewilligungspflichtig<br />

sind, sind der Baubehörde innerhalb von 4<br />

Wochen nach Ausführung des Vorhabens zu melden.<br />

Der Austausch von solchen Klimaanlagen ist nur<br />

dann meldepflichtig, wenn die Nennleistung verändert<br />

wird. Der Meldung sind eine Skizze und eine<br />

Beschreibung anzuschließen, die das Vorhaben ausreichend<br />

dokumentieren.<br />

Ehrungen - Auszeichnungen und Gratulationen I Neuerungen sowie Aktuelles aus dem NÖ Baurecht

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