Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Langer Berg“ - bei der ...
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> VG <strong>„Langer</strong> <strong>Berg“</strong> - 7 - Nr. 13/2012<br />
Die Notargebühren sowie alle weiteren anfallenden Kosten sind<br />
durch den Erwerber zu tragen.<br />
Nachzahlungsverpflichtung:<br />
Bei den Flurstücken-Nr. 133/3 und 132/2 <strong>der</strong> Flur 7 in <strong>der</strong> Gemarkung<br />
Neustadt handelt es sich um Gebäude- und Freifläche. Für<br />
den Fall, dass <strong>der</strong> Vertragsgegenstand Bauland werden sollte,<br />
verpflichtet sich <strong>der</strong> Erwerber, einen Betrag an den Veräußerer<br />
nachzuentrichten, so dass insgesamt ein Betrag von 8,00 Euro/<br />
qm zu zahlen wäre, <strong>der</strong> dem <strong>der</strong>zeit geltenden Bodenrichtwert<br />
für Bauland in <strong>der</strong> Gemarkung Neustadt, Bereich Kahlert entspricht.<br />
Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem zum Zeitpunkt<br />
<strong>der</strong> Nachzahlung gültigen Bodenrichtwert.<br />
Der Nachzahlungsbetrag ist fällig innerhalb von vier Wochen<br />
nach schriftlicher Auffor<strong>der</strong>ung durch die Gemeinde Neustadt<br />
und bis zum Zeitpunkt 31.12.2022 begrenzt.<br />
Diese Regelung soll auch für spätere Erwerber des Grundstücks<br />
gelten. Sie ist im Falle eines weiteren Verkaufes in den Kaufvertrag<br />
aufzunehmen.<br />
In <strong>der</strong> 23. Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Neustadt am Rennsteig am 28.11.2012 wurden folgende<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
Beschluss 180/23/2012<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neustadt/Rstg. beschließt die<br />
Durchführung <strong>der</strong> heutigen als Dringlichkeitssitzung gemäß § 35<br />
(5) eingeladenen öffentlichen Gemein<strong>der</strong>atssitzung.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen ................................. 12<br />
Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen .......................................... 11<br />
Ja-Stimmen ............................................................................. 10<br />
Nein-Stimmen ........................................................................... 0<br />
Enthaltungen ............................................................................ 1<br />
Beschluss 181/23/2012<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Neustadt/Rstg. stimmt dem<br />
Beitritt zum Zweckverband „Kommunaler Energiezweckverband<br />
Thüringen (KET)“ auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Verbandssatzung,<br />
Stand 15.10.2012 (siehe Anlage 2), zu.<br />
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Schritte durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Anzahl <strong>der</strong> stimmberechtigten Personen ................................. 12<br />
Anzahl <strong>der</strong> anwesenden Personen .......................................... 11<br />
Ja-Stimmen .............................................................................. 9<br />
Nein-Stimmen ........................................................................... 0<br />
Enthaltungen ............................................................................ 2<br />
Macheleidt<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Möhrenbach<br />
Sehr geehrte<br />
Einwohnerinnen und Einwohner,<br />
hierdurch lade ich Sie recht herzlich zur<br />
ein.<br />
Einwohnerversammlung<br />
am Freitag, dem 21. Dezember 2012, 18.00 Uhr,<br />
in den Saal <strong>der</strong> Gemeinde Möhrenbach,<br />
Großbreitenbacher Straße 1<br />
Thema:<br />
Gründung einer Landgemeinde mit <strong>der</strong> Stadt Gehren<br />
Seit längerer Zeit diskutieren wir bereits das Thema <strong>der</strong> Bildung<br />
zukunftsfähiger kommunaler Strukturen. Die Notwendigkeit für<br />
neue Strukturen ergibt sich zum einen aus dem demografischen<br />
Wandel und damit einhergehenden sinkenden Einwohnerzahlen<br />
und zum an<strong>der</strong>en aus finanziellen Zwängen, die bewirken, dass<br />
viele Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde kaum noch erfüllt werden können.<br />
2014 finden wie<strong>der</strong> Stadt- und Gemein<strong>der</strong>atswahlen statt. Wenn<br />
man neue Strukturen möchte, könnte so 2014 bereits in den neuen<br />
Strukturen gewählt werden. Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Möhrenbach hat in seiner Sitzung am 06.12.2012 beschlossen,<br />
mit <strong>der</strong> Stadt Gehren eine Landgemeinde zu gründen. Möglichst<br />
schnell müssen nun alle erfor<strong>der</strong>lichen Schritte gegangen werden,<br />
um das Ziel 2014 zu realisieren.<br />
Wichtig ist hier<strong>bei</strong> auch vor allem ihre Meinung als Einwohner.<br />
- Sind sie für den Zusammenschluss?<br />
- Welche Dinge müssten aus ihrer Sicht für Möhrenbach in<br />
einem Vertrag über den Zusammenschluss festgeschrieben<br />
werden?<br />
All das möchten wir mit ihnen am 21.12. gern besprechen, deshalb<br />
ist es wichtig, dass sie möglichst zahlreich an unserer Einwohnerversammlung<br />
teilnehmen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Hoffmann<br />
Bürgermeister<br />
Anglie<strong>der</strong>ungsgenossenschaft Möhrenbach<br />
Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> Anglie<strong>der</strong>ungsgenossenschaft<br />
Möhrenbach hat am 23.11.2012 beschlossen, den Reinertrag<br />
für das Jagdjahr 2011/2012 <strong>der</strong> Rücklage zuzuführen. Gemäß §<br />
10 (3) BJagdG kann je<strong>der</strong> Jagdgenosse, <strong>der</strong> diesem Beschluss<br />
nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen.<br />
Der Anspruch muss binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung<br />
schriftlich o<strong>der</strong> mündlich <strong>bei</strong>m Jagdvorstand geltend<br />
gemacht werden.<br />
Steffen Köhler<br />
Jagdvorsteher<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
<strong>„Langer</strong> <strong>Berg“</strong><br />
Mitteilungen<br />
Neujahrsempfang 2013<br />
Es ist schon zu einer schönen Tradition geworden, dass zu<br />
Beginn eines neuen Jahres ein Empfang unserer <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
stattfindet, um die ehrenamtlich Tätigen<br />
zu ehren. Im kommenden Jahr gibt es hier eine Verän<strong>der</strong>ung.<br />
2013 kann die VG <strong>„Langer</strong> <strong>Berg“</strong> auf ihr 20-jähriges Bestehen<br />
zurückblicken. Anlässlich dieses Jubiläums soll in <strong>der</strong><br />
zweiten Jahreshälfte eine Festveranstaltung, in ähnlicher<br />
Form des Neujahrsempfanges, stattfinden.<br />
Aus diesem Grund fällt <strong>der</strong> Empfang im Januar 2013 aus.<br />
Ich wünsche allen ehrenamtlich Tätigen ein frohes und<br />
gesegnetes Weihnachtsfest und viel Freude und Kraft<br />
fürs neue Jahr.<br />
Beate Misch<br />
Gemeinschaftsvorsitzende