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Club-Nachrichten - Spandauer Yacht-Club Berlin e.V.

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<strong>Club</strong>-<strong>Nachrichten</strong> 2/2009<br />

Protokoll der OHV 2009<br />

müssen, sondern auch Straßenbaukosten anfallen.<br />

– Grundstückskosten umfassen die Sanierung der Fassade des <strong>Club</strong>hauses und des<br />

Daches des Optihauses.<br />

– Messekosten betreffen die Anschaffung erforderlichen Inventars (elektr. Geräte)<br />

– Regattakosten sind gegenüber den Vorjahren gering. P. Ludwig ist darüber<br />

erstaunt. F. Tusche erklärt, dass in 2009 keine Meisterschaften vom SpYC ausgerichtet<br />

werden.<br />

Der Haushaltsvoranschlag 2009 wird bei 8 Enthaltungen ohne Gegenstimmen<br />

angenommen.<br />

TOP 13 Beiträge 2010<br />

Hierzu liegt der Antrag des Vorstandes vor (s. Anlage 1), die Beschlussfassung<br />

auszusetzen, eine Kommission einzusetzen, die die Beitragsordnung und die<br />

Mitgliedsbeiträge neu strukturiert und dem Vorstand bis zum 15.09.2009 die<br />

erarbeiteten Vorschläge vorlegt. Der Vorstand legt den Vorschlag zur Beschlussfassung<br />

durch die Mitglieder auf einer Außerordentlichen Hauptversammlung am<br />

11.11.2009 vor. Der Antrag wird bei 2 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen von<br />

der Mitgliederversammlung angenommen. Es wird eine Kommission eingesetzt,<br />

bestehend aus Th. Dohmen und 2 noch zu benennende Mitglieder des SpYC.<br />

TOP 14 Satzungsänderung<br />

Helmut Dorsch beantragt, die Satzung § 5 Abs. 3 (gemeint ist § 5, Abs. 1 TZ 3)<br />

dahingehend zu ändern, dass das Wort „ordentliche“ zu streichen ist (Anlage<br />

1). Gemäß § 13 der Satzung bedarf eine Satzungsänderung „zur Gültigkeit einer<br />

Zustimmung von ¾ der auf einer Hauptversammlung anwesenden stimmberechtigten<br />

Mitglieder = 76 von 101 anwesenden Mitgliedern. Es folgt eine kontroverse<br />

Diskussion. E.Steinke beantragt Schluss der Debatte. Die Mitgliederversammlung<br />

beschließt: Der Antrag wird bei 4 Ja-Stimmen, 92 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen<br />

abgelehnt.<br />

TOP 15 Anträge<br />

Es liegen zwei Anträge zur Behandlung vor: Die Mitgliederversammlung kann<br />

über die vorliegenden Anträge beschließen, wenn 25 % der stimmberechtigten<br />

Mitglieder anwesend sind = 57 Mitglieder von 228.<br />

1. Antrag zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft (s. Anlage 1)<br />

Der Vorstand schlägt gemeinsam mit dem Ehrenrat die Verleihung der Ehrenmit-<br />

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