Mitteilungen aus Hornberg
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Donnerstag, 22. September 2011<br />
<strong>Mitteilungen</strong> <strong>aus</strong> <strong>Hornberg</strong><br />
<strong>Hornberg</strong><br />
25
<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
26<br />
Neues vom Rath<strong>aus</strong><br />
Einladung zur Vorstellung Schlossbergkonzept<br />
In Zusammenarbeit mit den Landschaftsarchitekten „Faktor<br />
Grün“ <strong>aus</strong> Rottweil wurde für den <strong>Hornberg</strong>er Schlossberg<br />
ein Nutzungskonzept erstellt.<br />
Hierbei wurden Ideen und Maßnahmen entwickelt, um<br />
den Schlossberg touristisch und strukturell besser nutzen<br />
zu können.<br />
Durch das Gesamtkonzept ist ein einheitlicher, aufeinander<br />
abgestimmter Entwicklungsplan entstanden - Hauptbestandteil<br />
ist die Einrichtung einer Greifvogelwarte - der<br />
in mehreren Bauabschnitten realisierbar ist.<br />
Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung möchten interessierte<br />
Bürger und Bürgerinnen herzlich zur Präsentation<br />
des Entwurfes<br />
am Donnerstag, den 29. September 2011<br />
um 19.00 Uhr in das Katholische Gemeindezentrum<br />
einladen.<br />
Hierbei sollen die detaillierten Pläne und Ideen vorgestellt<br />
werden.<br />
Eine interessante Diskussion mit den Bürgerinnen und<br />
Bürgern wird <strong>aus</strong>drücklich gewünscht. So können Anregungen<br />
mit in die Planung aufgenommen werden.<br />
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und vielseitige Gespräche.<br />
Bürgermeister Siegfried Scheffold<br />
Bild: Der Nordhang des Schlossberges. Der Standort einer<br />
möglichen Greifvogelwarte.<br />
Reibungslose Verkehrsregelung<br />
am Naturpark-Markt<br />
Der Naturpark-Markt konnte am 17. September reibungslos<br />
durchgeführt werden. Möglich war dies vor allem<br />
durch das entgegengebrachte Verständnis der Anwohner<br />
am Kirchplatz, in der Bahnhof- und Leimattenstraße. Die<br />
Stadt <strong>Hornberg</strong> bedankt sich herzlich dafür und bittet<br />
entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.<br />
Öffnungszeiten der Tourist-Information <strong>Hornberg</strong><br />
01. September – 31. Oktober<br />
Montag – Freitag 9:00 – 13:00 Uhr<br />
Montag - Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr<br />
Freitag 14:00 – 16:00 Uhr<br />
Mediathek <strong>Hornberg</strong><br />
See der Träume<br />
von<br />
Kim Edwards<br />
Kurz vor ihrem 30. Geburtstag ist die<br />
Weltenbummlerin Lucy Jarrett beruflich<br />
und emotional an einem Tiefpunkt<br />
angelangt. Kurzfristig beschließt sie, in<br />
ihre Heimat nach Upstate New York zu<br />
fahren. Doch zu H<strong>aus</strong>e empfangen sie<br />
unerwartete und schmerzliche Konflikte. Nie hat Lucy<br />
den ungeklärten Tod ihresVaters verwunden, und plötzlich<br />
stößt sie auf ein lange verschüttetes Familiengeheimnis,<br />
das immer mehr in die Gegenwart hineinwirkt.<br />
Kim Edwards unterrichtet Kreatives Schreiben an der<br />
University of Kentucky.<br />
Dieses sowie viele weitere Bücher können in der Mediathek<br />
während den unten stehenden Öffnungszeiten<br />
<strong>aus</strong>geliehen werden.<br />
Öffnungszeiten<br />
Dienstag 15.30 - 17.30 Uhr<br />
Mittwoch 09.30 - 11.30 Uhr<br />
Freitag 16.00 - 17.30 Uhr<br />
Kontakt:<br />
Werderstr. 15, 78132 <strong>Hornberg</strong>, Telefon 07833/955947<br />
E-Mail: tanja.tagliareni@hornberg.de<br />
"Nutzer<strong>aus</strong>weise"<br />
Der Nutzer<strong>aus</strong>weis für die Mediathek <strong>Hornberg</strong> kann<br />
bei der Tourist-Information der Stadt <strong>Hornberg</strong> erworben<br />
werden.<br />
Mediathek und Frederick Tag 2011<br />
Medien-Rallye "Patschnass" für Kinder ab 9 Jahre<br />
Die Mediathek <strong>Hornberg</strong> beteiligt sich dieses Jahr an dem<br />
Frederick Tag, der vom 10. bis 21. Oktober stattfindet. Das<br />
Land Baden-Württemberg hat den Frederick Tag 1997 initiiert<br />
mit dem Ziel bei den Kindern, Jugendlichen und<br />
Erwachsenen die Lust am Lesen zu steigern.<br />
Aus diesem Grund organisieren wir für euch die Medien-<br />
Rallye "Patschnass" rund um das Element Wasser.<br />
Für wen ? Für alle Kinder und Jugendliche ab 9 Jahre<br />
oder bei Mithilfe eines Elternteils auch<br />
für Kinder bereits ab 6 Jahren.<br />
Wo ? In den Räumen der Mediathek <strong>Hornberg</strong>.<br />
3 Mitarbeiterinnen stehen euch für Auskunft<br />
und Hilfe zur Verfügung.<br />
Wann ? Am Mittwoch 12. Oktober von 15 bis 18<br />
Uhr und am Samstag 15. Oktober von 10<br />
bis 13 Uhr. Einfach vorbeischauen, eine<br />
Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />
Dauer?: Etwa 1,5 Stunden<br />
Was ? An diversen Stationen könnt ihr Euch den<br />
verschiedenen Aspekten des Themas nähern,<br />
an kniffligen Fragestellungen knobeln,<br />
in Büchern lesen, Musik hören, Im<br />
Internet nachschauen, ein Experiment<br />
durchführen, Gemälde betrachten, im Lexikon<br />
nachschlagen, ein Bild malen und<br />
vieles mehr. Fortsetzung Seite 28
Donnerstag, 22. September 2011<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
„Impressionen vom Naturpark-Markt am 17. September 2011“<br />
27
<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
Haben wir euch neugierig gemacht? Dann schaut doch<br />
einfach mal am 12. oder 15. Oktober vorbei und bringt<br />
eure Freunde(innen) mit. Die Rallye macht einfach Spaß<br />
und dazu könnt ihr mit etwas Glück noch einen Medien-<br />
Gutschein gewinnen.<br />
Wir freuen uns auf Euch.<br />
Das Mediathekteam<br />
Gewährung einer Ausgleichszulage<br />
an Bergbauernbetriebe durch den<br />
Ortenaukreis und die Stadt <strong>Hornberg</strong><br />
1. Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis, deren selbst bewirtschaftete<br />
Eigentums- und Pachtfläche in der benachteiligten<br />
Agrarzone (Nicht-Steillage und Steillage<br />
zusammengenommen) zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst,<br />
erhalten eine Ausgleichszulage von 146,23 Euro.<br />
Gefördert wird nur die Fläche in der Steillage (auch<br />
wenn sie ohne die Fläche in der Nicht-Steillage weniger<br />
als 1 ha <strong>aus</strong>macht). Centbeträge werden dabei nach<br />
oben aufgerundet. Beträge unter 25,00 Euro werden<br />
nicht <strong>aus</strong>bezahlt.<br />
Dauergründland, das nicht regelmäßig beweidet wird,<br />
wird in die Förderung einbezogen, wenn es regelmäßig,<br />
jedoch mindestens einmal jährlich, abgemäht wird und<br />
keinen anderen als landwirtschaftlichen Zwecken dient.<br />
Ausgeschlossen von einer Förderung ist der Anbau von<br />
Weizen, Reben, Zuckerrüben und Intensivkulturen (Gemüse,<br />
Obst, Tabak, Blumen und Zierpflanzen). Förderfähige<br />
landwirtschaftliche Flächen und nicht förderfähige<br />
landwirtschaftliche Flächen richten sich nach dem jeweiligen<br />
EG-Recht. Maisflächen werden nur dann in die<br />
Ausgleichszulage einbezogen, wenn keine Herbizide mit<br />
den Wirkstoffen Atrazin oder Simazin eingesetzt werden.<br />
2.Vor<strong>aus</strong>setzung für die Bewilligung einer Ausgleichszulage<br />
ist, dass die positiven Einkünfte des Antragstellers<br />
und seines Ehegatten nach dem letzten vorliegenden<br />
Steuerbescheid 76.693,00 Euro nicht überschritten haben.<br />
3. Für die Abgabe der Anträge der Landwirte bei den Gemeinden<br />
gilt eine Ausschlussfrist bis zum 30. September<br />
des Antragsjahres.<br />
Für dieVorlage der Anträge durch die Gemeinden an die<br />
untere Naturschutzbehörde gilt eine Ausschlussfrist bis<br />
zum 31.10. des Antragsjahres. Anträge, die nach diesen<br />
Fristen eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt.<br />
4. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Ausgleichszulage<br />
besteht nicht und wird auch durch die Antragstellung<br />
nicht begründet.<br />
5. Der Antragsteller hat sich verpflichtet, die geförderte<br />
landwirtschaftliche Fläche ordnungsgemäß zu bewirtschaften.<br />
6. Die Bewilligungsstelle ist berechtigt, die Vor<strong>aus</strong>setzung<br />
für die Gewährung einer Ausgleichszulage durch örtliche<br />
Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen<br />
zu lassen, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen<br />
anzufordern und Auskünfte einzuholen.<br />
7. Die Zuwendung ist zurückzuzahlen, wenn sie durch unrichtige<br />
Angaben erwirkt worden ist; sie ist für die letzten<br />
fünf Jahre zurückzuzahlen, wenn das in die Förderung<br />
einbezogene Gelände aufgeforstet wird oder wurde.<br />
8.Vor<strong>aus</strong>setzung für die Bewilligung einer Ausgleichszulage<br />
ist weiterhin, dass die aufgrund dieser Richtlinie zu<br />
zahlende Zuwendung vom Landkreis und den Belegenheitsgemeinden<br />
komplementär finanziert wird.<br />
Die Gemeinde zahlt die Ausgleichszulage in voller Höhe<br />
<strong>aus</strong> und fordert vom Ortenaukreis unter Vorlage einer<br />
Kopie der Anträge den Kreisanteil der bezahlten Ausgleichszulage<br />
zurück. Der jährlich neu zu ermittelnde<br />
28<br />
Kreisanteil ergibt sich jeweils <strong>aus</strong> dem Verhältnis des<br />
rechtzeitig mitgeteilten Gesamtaufwands der <strong>aus</strong>bezahlten<br />
Ausgleichszulage zu den zur Verfügung stehenden<br />
H<strong>aus</strong>haltsmitteln des Ortenaukreises.<br />
9. Die geänderte Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar<br />
1998 in Kraft.<br />
Das Antragsformular ist bei Frau Ortsvorsteherin Eveline<br />
Lauble, Tel. 6462, bei Herrn Ortsvorsteher Bernhard<br />
Dold, Tel. 1700 sowie im Rath<strong>aus</strong>, bei Frau Raphaela<br />
Weckerle, Zimmer 17, Tel. 793-45 erhältlich.<br />
Hinweis<br />
Bei dieser Beihilfe handelt es sich um eine so genannte<br />
Deminimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr.<br />
1535/2007 der Europäischen Kommission vom 20.07.2007<br />
über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf<br />
Deminimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor.<br />
Gewährung von Transportkosten<br />
für weibliche Rinder durch den<br />
Ortenaukreis und die Stadt <strong>Hornberg</strong><br />
Um die Bereitschaft zu fördern, Rinder auf der Weide zu<br />
halten und auch Tiere in Pension zu nehmen, gewährt der<br />
Ortenaukreis zusammen mit der Stadt <strong>Hornberg</strong> eine Förderung<br />
nach der „Richtlinie zur Gewährung von Transportkosten<br />
für weibliche Rinder“.<br />
Antragsberechtigung<br />
Antragsberechtigt sind Rinderhalter, die weibliche Rinder<br />
im Alter von 6 bis 24 Monaten halten und ihre Tiere im<br />
Schwarzwaldgebiet des Ortenaukreises (Gebietskulisse<br />
siehe Anlage) für mindestens 3 Monate während der Vegetationszeit<br />
auf eine Weide verbringen.<br />
Höhe der Transportkostenbeihilfe<br />
Die Transportkostenbeihilfe beträgt € 40,-/Rind (Hin- und<br />
Rücktransport) bei einer Entfernung bis 20 km, darüber<br />
hin<strong>aus</strong> 2 €/Transportkilometer (Hin- und Rücktransport).<br />
Der Höchstbetrag je transportiertes Rind beträgt 80<br />
€/Jahr.<br />
Die Transportkostenbeihilfe wird nur für den Transport<br />
weiblicher Rinder gewährt.<br />
Antragstellung und Anmeldung<br />
Die Transportbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt<br />
ist der Eigentümer des Rindes. Mit dem<br />
Antragsvordruck sind bis zum 30. September des jeweiligen<br />
Jahres alle Rinder mit Ohrnummer, Tag des Weidebeginns,<br />
die Gemarkung und Flurstücknummer/n der<br />
Weide/n, sowie Name und Anschrift des Halters und des<br />
Eigentümers der beauftragten Stelle mitzuteilen.<br />
Bei Pensionstieren sind die Tiere in der HIT-Datenbank<br />
gemäß den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung (VVVO)<br />
zu Beginn der Pension an- und am Ende der Pension abzumelden.<br />
Vor-Ort-Kontrolle<br />
Durch eine Vor-Ort-Kontrolle, aber auch durch Abgleich<br />
mit der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem<br />
Tier) überprüft der Ortenaukreis in 5 % der Fälle die<br />
Angaben des Antragstellers.<br />
Auszahlung der Transportkostenbeihilfe<br />
Die Transportkostenbeihilfe wird am Ende der Weidesaison<br />
durch den Ortenaukreis gewährt, nachdem der Antragsteller<br />
der beauftragten Stelle die Einhaltung der<br />
Mindestweidezeit von 3 Monaten mitgeteilt hat und die<br />
Einhaltung der Verpflichtung geprüft ist.<br />
Zuständigkeit<br />
Beauftragte Stelle des Ortenaukreises für die Antragsannahme<br />
und Antragsbearbeitung sind die Gemeinden.<br />
Das Antragsformular ist bei Frau Ortsvorsteherin Eveline
Donnerstag, 22. September 2011<br />
Lauble, Tel. 6462, bei Herrn Ortsvorsteher Bernhard Dold,<br />
Tel. 1700 sowie im Rath<strong>aus</strong>, bei Frau Raphaela Weckerle,<br />
Zimmer 17, Tel. 793-45 erhältlich.<br />
Hinweis<br />
Bei dieser Beihilfe handelt es sich um eine so genannte<br />
Deminimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr.<br />
1535/2007 der Europäischen Kommission vom 20.07.2007<br />
über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf<br />
Deminimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor.<br />
Letzte Möglichkeit zur Neuanmeldung<br />
an der Musikschule <strong>Hornberg</strong><br />
Zum 1. Oktober 2011 können noch Neuanmeldungen in<br />
den Fächern Blockflöte, Gitarre, Klavier sowie alle Blasinstrumente<br />
angenommen werden.Vor allem besteht für die<br />
Abgänger der Bläserklasse 2 die Möglichkeit, im Einzelunterricht<br />
weiter zu machen.Wer sich noch nicht angemeldet<br />
hat, hat bis zum 27.September 2011 die letzte Gelegenheit.<br />
Anmeldeformulare erhalten Sie im Rath<strong>aus</strong> bei Frau Hug<br />
oder auf der Internetseite der Stadt <strong>Hornberg</strong>.<br />
Zweckverband Interkom<br />
Zur Information:<br />
Der Vortrag „Change or die<br />
– Warum web2.0 auch den<br />
Schwarzwald revolutioniert“<br />
von Dominik Fehringer findet<br />
am Donnerstag, 06. Oktober<br />
2011 um 19:00 Uhr im<br />
ZIG <strong>Hornberg</strong> in 78132<br />
<strong>Hornberg</strong>, Hauptstraße 12,<br />
statt.<br />
Kinderferienprogramm<br />
Abschlussveranstaltung beim diesjährigen<br />
Kinderferienprogramm<br />
Am Mittwoch, 07.<br />
September 2011 von<br />
14:30 Uhr bis 17:00<br />
Uhr fand die Abschlussveranstaltung<br />
des diesjährigen Kinderferienprogramms<br />
„Einfach otschig“ -<br />
von und mit Clown<br />
Otsch statt.<br />
Schon auf dem Weg<br />
zur Bühne passierten dem Clown schon allerhand Missgeschicke,<br />
welche die Kinder und auch ihre Eltern sehr erheiterten.<br />
Er hatte zum Beispiel mit zwei störrischen<br />
Stühlen zu kämpfen und auch sein angekündigtes Trompetenkonzert<br />
wollte nicht so recht gelingen. Als ihm dann<br />
auch das Aufblasen eines überdimensionalen nicht gelingen<br />
wollte, lies er sich von einer Mutter trösten.<br />
Im Anschluss an den Bühnenauftritt gab es Spielaktionen<br />
mit zum Thema : Luft und Wasser.<br />
ZurVerköstigung der Kinder hat der Fremdenverkehrsförderfond<br />
mit selbstgebackenem Kuchen und Getränken<br />
beigetragen.<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
Kinderferienprogramm <strong>Hornberg</strong><br />
Das diesjährige Kinderferienprogramm ist zu Ende. Grund<br />
für uns „Danke“ zu sagen. Recht herzlichen Dank an alle,<br />
die es ermöglicht haben, dass wir „unseren“ Kindern wieder<br />
so ein abwechslungsreiches Programm anbieten konnten.<br />
Wir hoffen, dass Sie uns auch im nächsten Jahr wieder<br />
unterstützen.<br />
Tourist-Information <strong>Hornberg</strong><br />
Amtliche<br />
Bekanntmachung<br />
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt <strong>Hornberg</strong><br />
Stadt <strong>Hornberg</strong><br />
Ortenaukreis<br />
Friedhofssatzung<br />
(Friedhofsordnung und<br />
Bestattungsgebührensatzung)<br />
Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2<br />
und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und<br />
Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den<br />
§§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />
(GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes<br />
für Baden-Württemberg (KAG) hat der<br />
Gemeinderat der Stadt <strong>Hornberg</strong> am 14. September 2011<br />
die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen:<br />
I. Allgemeine Vorschriften<br />
Diese Friedhofssatzung gilt für den Friedhof in der Kernstadt<br />
<strong>Hornberg</strong> und den Friedhof im Stadtteil Niederwasser.<br />
§ 1 Widmung<br />
(1) Die Stadt <strong>Hornberg</strong> betreibt zwei Friedhöfe (Kernstadt<br />
<strong>Hornberg</strong> und Stadtteil Niederwasser) als eine öffentliche<br />
Einrichtung.<br />
(2) Sie dienen der Bestattung verstorbener Einwohner und<br />
der in der Stadt verstorben oder tot aufgefundenen<br />
Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz.<br />
Den Gemeindeeinwohnern gleichgestellt ist, wer<br />
die Wohnung in <strong>Hornberg</strong> oder ihren Stadtteilen wegen<br />
Aufnahme in ein Altersheim oder eine ähnliche Einrichtung<br />
aufgegeben hat.<br />
(3) Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten,<br />
Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil<br />
Einwohner der Stadt ist.<br />
(4) Auf den Friedhöfen können ferner auf Antrag Verstorbene<br />
bestattet werden, die nicht Einwohner der Stadt<br />
<strong>Hornberg</strong> waren, sofern zum Zeitpunkt der Bestattung<br />
ein <strong>aus</strong>reichendes Grabstättenangebot vorhanden ist.<br />
(5) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften<br />
über die Bestattung auch für die Beisetzung<br />
von Aschen.<br />
II. Ordnungsvorschriften<br />
§ 2 Öffnungszeiten<br />
(1) Die Friedhöfe dürfen nur während der bekannt gegebenen<br />
Öffnungszeiten betreten werden.<br />
(2) Die Stadt kann das Betreten der Friedhöfe oder einzelner<br />
Friedhofsteile <strong>aus</strong> besonderem Anlass vorübergehend<br />
untersagen.<br />
§ 3 Verhalten auf dem Friedhof<br />
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes<br />
entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des<br />
Friedhofspersonals sind zu befolgen.<br />
(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:<br />
1. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, <strong>aus</strong>genommen<br />
Kinderwagen und Rollstühlen sowie<br />
29
<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
Fahrzeugen der Stadt und der für den Friedhof zugelassenen<br />
Gewerbetreibenden.<br />
2. an Sonn- und Feiertagen und während einer Bestattung<br />
oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten<br />
<strong>aus</strong>zuführen.<br />
3. die Friedhöfe und ihre Einrichtungen und Anlagen<br />
zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen<br />
und Grabstätten unberechtigterweise zu<br />
betreten.<br />
4.Tiere mitzubringen, <strong>aus</strong>genommen Blindenhunde.<br />
5.Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten<br />
Stellen abzulagern.<br />
6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten.<br />
7. Druckschriften zu verteilen.<br />
Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie<br />
mit der Würde der Friedhöfe zu vereinbaren sind.<br />
(3) Toten-Gedenkfeiern auf den Friedhöfen bedürfen der<br />
Zustimmung der Stadt. Sie sind spätestens vier Tage<br />
vorher anzumelden.<br />
§ 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende<br />
bedürfen für die Tätigkeit auf den Friedhöfen<br />
der vorherigen Zulassung durch die Stadt. Sie kann<br />
den Umfang der Tätigkeiten festlegen.<br />
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die<br />
fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die<br />
Stadt kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit<br />
und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise<br />
verlangen, insbesondere dass die Vor<strong>aus</strong>setzungen für<br />
die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht<br />
erfüllt werden. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung<br />
eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten<br />
Personen der Stadt auf Verlangen<br />
vorzuzeigen. Die Zulassung wird je nach Antrag für<br />
den Einzelfall oder auf 10 Jahre befristet erteilt.<br />
(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben<br />
die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen<br />
zu beachten.<br />
(1) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur<br />
zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten<br />
Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen<br />
auf den Friedhöfen nur vorübergehend oder nur an<br />
den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung<br />
der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze<br />
wieder in den früheren Zustand zu bringen.<br />
(2) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze<br />
3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />
des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben<br />
sind, kann die Stadt die Zulassung auf Zeit oder<br />
auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen.<br />
(6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen<br />
Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über<br />
Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-<br />
Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis<br />
71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der<br />
jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.<br />
III. Bestattungsvorschriften<br />
§ 5 Allgemeines<br />
(1) Erd- und Feuerbestattungen sind unverzüglich nach<br />
Eintritt des Todes bei der Stadt anzumelden. Wird eine<br />
Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte<br />
beantragt, so ist aufVerlangen der Stadt das Nutzungsrecht<br />
nachzuweisen.<br />
(2) Die Stadt setzt Ort und Zeit der Bestattung und der<br />
Urnenbeisetzungen fest und berücksichtigt dabei nach<br />
Möglichkeit die Wünsche der Hinterbliebenen und der<br />
Geistlichen. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen<br />
werden in der Regel keine Bestattungen durchgeführt.<br />
Ausnahmen können zugelassen werden.<br />
§ 6 Särge<br />
Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im<br />
Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen<br />
30<br />
größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der<br />
Stadt einzuholen.<br />
§ 7 Ausheben der Gräber<br />
(1) Die Stadt lässt die Gräber <strong>aus</strong>heben und zufüllen.<br />
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche<br />
(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges<br />
mindestens 1,00 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens<br />
0,50 m.<br />
§ 8 Ruhezeit<br />
Die Ruhezeit der Leichen beträgt<br />
1. auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> 20 Jahre. Bei Kindern, die<br />
vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, 15<br />
Jahre. Die Ruhezeit der Fehlgeburten und Ungeborenen<br />
beträgt 6 Jahre.<br />
2. auf dem Friedhof im Stadtteil Niederwasser 40 Jahre.<br />
3. auf dem Friedhof im Stadtteil Niederwasser in Grabkammern<br />
20 Jahre. Bei Kindern, die vor Vollendung des<br />
10. Lebensjahres verstorben sind, 15 Jahre. Die Ruhezeit<br />
der Fehlgeburten und Ungeborenen beträgt 6 Jahre.<br />
4. Die Ruhezeit für Aschen beträgt auf dem Friedhof<br />
<strong>Hornberg</strong> und dem Friedhof im Stadtteil Niederwasser<br />
20 Jahre.<br />
§ 9 Umbettungen<br />
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört<br />
werden.<br />
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, außer<br />
der nach § 41 des Bestattungsgesetzes erforderlichen<br />
Erlaubnis zur Ausgrabung von Leichen, der vorherigen<br />
Zustimmung der Stadt. Bei Umbettungen von<br />
Leichen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines<br />
wichtigen Grundes, in den ersten zehn Jahren der Ruhezeit<br />
nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen<br />
Interesses oder eines besonderen Härtefalls, erteilt.<br />
Umbettungen <strong>aus</strong> einem Reihengrab in ein anderes<br />
Reihengrab oder <strong>aus</strong> einem Urnenreihengrab in ein<br />
anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Stadt<br />
nicht zulässig. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.<br />
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichenoder<br />
Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung<br />
der Stadt in belegte Grabstätten umgebettet<br />
werden.<br />
(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt<br />
ist bei Umbettungen <strong>aus</strong> einem Reihengrab oder<br />
einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei<br />
Umbettungen <strong>aus</strong> einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab<br />
der Nutzungsberechtigte.<br />
(5) In den Fällen des § 21 Abs. 1 Satz 1 und bei Entziehung<br />
von Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4 können<br />
Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen<br />
ist, von Amtswegen in ein Reihengrab oder ein<br />
Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die<br />
Stadt bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses<br />
berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.<br />
(6) Umbettungen führt die Stadt durch oder lässt die Stadt<br />
durchführen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.<br />
(7) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu<br />
tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die<br />
an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch<br />
eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden<br />
der Stadt vor oder des Beauftragten Dritten.<br />
(8) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung<br />
nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />
IV. Grabstätten<br />
§ 10 Allgemeines<br />
(1) Die Grabstätten sind im Eigentum der Stadt. Nutzungsrecht<br />
an Grabstätten können nur nach dieser<br />
Satzung erworben werden.<br />
(2) Auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> werden folgende Arten von<br />
Grabstätten zur Verfügung gestellt:
Donnerstag, 22. September 2011<br />
1. anonyme Urnenreihengräber<br />
2. Urnenreihengräber<br />
3. Urnenwahlgräber<br />
4. Reihengräber<br />
- a) Fehlgeburten und Ungeborene,<br />
- b) vor Vollendung des 10. Lebensjahrs,<br />
- c) ab Vollendung des 10. Lebensjahrs<br />
5. Wahlgräber (doppelt)<br />
Auf dem Friedhof Niederwasser werden folgende Arten<br />
von Grabstätten zur Verfügung gestellt:<br />
1. Urnenreihengräber<br />
2. Urnenwahlgräber<br />
3. Reihengräber in Grabkammern<br />
- a) Fehlgeburten und Ungeborene,<br />
- b) vor Vollendung des 10. Lebensjahrs,<br />
- c) ab Vollendung des 10. Lebensjahrs)<br />
4. Wahlgräber (2-fach Belegung tief) in Grabkammern<br />
5. Bestehende Wahlgräber (doppelt)<br />
Wahlgräber als Doppelgräber (Erdbestattung), die bis<br />
zum Erlass dieser Satzung mit einem Verstorbenen belegt<br />
worden sind, werden als bestehende Wahlgräber<br />
bezeichnet. Bestehende Wahlgräber, die zum Zeitpunkt<br />
des Inkrafttretens dieser Satzung bereits mit einem<br />
Verstorbenen belegt sind, werden mit dem Nächstversterbenden<br />
einmalig verlängert. Neue Wahlgräber als<br />
Doppelgräber (Erdbestattung) werden nicht mehr zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
(3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter<br />
Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der<br />
Umgebung besteht nicht.<br />
(4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.<br />
§ 11 Reihengräber<br />
(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen,<br />
für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen<br />
und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach<br />
belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt<br />
werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist<br />
nicht möglich. DieVerfügungsberechtigung soll festgelegt<br />
werden. Verfügungsberechtigter ist – sofern keine<br />
andere <strong>aus</strong>drückliche Festlegung erfolgt – in nachstehender<br />
Reihenfolge<br />
1. wer für die Bestattung sogen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz),<br />
2. wer sich dazu verpflichtet hat,<br />
3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.<br />
(2) Es werden <strong>aus</strong>gewiesen:<br />
Auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> werden <strong>aus</strong>gewiesen:<br />
1. anonyme Urnenreihengrabfelder<br />
2. Urnenreihengrabfelder<br />
3. Reihengrabfelder für Fehlgeburten und Ungeborene<br />
4. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten<br />
10. Lebensjahr<br />
5. Reihengrabfelder für Verstorbene vom 10. vollendeten<br />
Lebensjahr ab<br />
Auf dem Friedhof Niederwasser:<br />
1. Urnenreihengrabfelder<br />
2. Reihengrabfelder für Fehlgeburten und Ungeborene<br />
in Grabkammern<br />
3. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten<br />
10. Lebensjahr in Grabkammern<br />
4. Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten<br />
10. Lebensjahr ab in Grabkammern<br />
(3) In jedem Reihengrab wird nur eine Leiche beigesetzt.<br />
(4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit<br />
nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.<br />
(5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von<br />
ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher<br />
ortsüblich bekannt gegeben.<br />
§ 12 Wahlgräber<br />
(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für<br />
die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und<br />
für die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich-<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht<br />
wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter<br />
ist die durch die Verleihung bestimmte<br />
Person.<br />
(2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag<br />
auf die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen.<br />
Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen<br />
werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts<br />
ist auf Antrag möglich.<br />
(3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr.<br />
Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr<br />
für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist,<br />
sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend<br />
anzuwenden.<br />
(4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung<br />
von Nutzungsrechten besteht nicht.<br />
(5) Wahlgräber sind:<br />
auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong>:<br />
1. Urnengräber und<br />
2. Wahlgräber (doppelt)<br />
auf dem Friedhof Niederwasser:<br />
1. Urnengräber und<br />
2. Grabkammerngräber.<br />
(In einer Grabkammer werden die Bestattungen übereinander<br />
vorgenommen.)<br />
3. Bestehende Wahlgräber (doppelt).<br />
(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur<br />
stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht<br />
übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die<br />
Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden<br />
ist.<br />
(7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens<br />
seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen.<br />
Dieser ist <strong>aus</strong> dem nachstehend genannten Personenkreis<br />
zu benennen. Wird keine Regelung getroffen, so<br />
geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge<br />
auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten<br />
mit deren Zustimmung über<br />
1. auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin<br />
oder den Lebenspartner,<br />
2. auf die Kinder,<br />
3. auf die Stiefkinder,<br />
4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung<br />
ihrer Väter oder Mütter,<br />
5. auf die Eltern,<br />
6. auf die Geschwister,<br />
7. auf die Stiefgeschwister,<br />
8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben.<br />
Innerhalb der einzelnen Gruppen Nr. 2 bis 4 und 6 bis<br />
8 wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter.<br />
(8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der<br />
Stadt das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 7 Satz<br />
3 genannten Personen übertragen.<br />
(9) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung<br />
und der dazu ergangenen Regelungen das<br />
Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und<br />
über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung<br />
und Pflege der Grabstätte zu entscheiden.Verstorbene,<br />
die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7 Satz 3<br />
gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden.<br />
Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.<br />
(10) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf<br />
der letzten Ruhezeit verzichtet werden.<br />
(11) Mehrkosten, die der Stadt beim Ausheben des Grabes<br />
zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung<br />
von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />
entstehen, hat der Nutzungsberechtigte<br />
zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die<br />
Beseitigung dieser Gegenstände sorgt.<br />
(12) In Wahlgräbern werden grundsätzlich zwei Verstorbene<br />
beigesetzt.<br />
In einem Urnenwahlgrab (Friedhof <strong>Hornberg</strong> und Niederwasser)<br />
dürfen höchstens bis zu drei Urnen beigesetzt<br />
werden.<br />
31
<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
In einem Wahlgrab<br />
- auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> einem Doppelgrab und<br />
- auf dem Friedhof Niederwasser in einem Grabkammerngrab<br />
dürfen nur bis zu zwei Urnen zusätzlich beigesetzt werden.<br />
§ 13 Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber<br />
(1) Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten<br />
als Urnenstätten in Grab-feldern, die <strong>aus</strong>schließlich<br />
der Beisetzung von Aschen Verstorbener<br />
dienen.<br />
(2) In einem Urnenreihengrab und in einem Urnenreihengrab<br />
für eine anonyme Urnenbestattung darf nur eine<br />
Urne beigesetzt werden.<br />
(3) In einem Urnenwahlgrab können bis zu drei Urnen<br />
beigesetzt werden, sofern die Ruhezeiten eingehalten<br />
werden. (siehe § 12 Abs. 13)<br />
(4) Soweit sich <strong>aus</strong> der Friedhofssatzung nichts anderes<br />
ergibt, gelten die Vorschriften für Reihenund Wahlgräber<br />
entsprechend für Urnenstätten.<br />
V. Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />
§ 14 Auswahlmöglichkeiten<br />
(1) Auf den Friedhöfen werden Grabfelder ohne Gestaltungsvorschriften<br />
und Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften<br />
eingerichtet.<br />
(2) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller,<br />
ob diese in einem Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften<br />
liegen soll. Entscheidet er sich für<br />
ein Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften, so besteht<br />
auch die Verpflichtung, die in Belegungs- und Grabmalplänen<br />
für das Grabfeld festgesetzten Gestaltungsvorschriften<br />
einzuhalten. Wird von dieser Auswahlmöglichkeit<br />
nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch<br />
gemacht, so erfolgt die Bestattung in einem<br />
Grabfeld ohne Gestaltungsvorschriften.<br />
§ 15 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz<br />
Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen müssen der<br />
Würde der Friedhöfe in ihren einzelnen Teilen und in ihren<br />
Gesamtanlagen entsprechen.<br />
§ 16 Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften<br />
(1) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften müssen<br />
nach Ablauf der Frist in § 17 Abs. 1 Satz 2 Grabmale<br />
errichtet werden. Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />
in Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften<br />
müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung<br />
an die Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen.<br />
(2) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen<br />
oder Bronze verwende werden. Grabsteine <strong>aus</strong><br />
schwarzem Kunststein oder <strong>aus</strong> Gips sind nicht zugelassen.<br />
(3) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften<br />
einzuhalten:<br />
1. Die Grabmale müssen auf allen Seiten gleichmäßig<br />
bearbeitet sein.<br />
2. Schriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften<br />
können beschliffen sein.<br />
3. Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material,<br />
<strong>aus</strong> dem das Grabmal besteht, werkgerecht<br />
abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen<br />
nicht aufdringlich groß sein. Unzulässig ist die Verwendung<br />
von echtem Gold und echtem Silber.<br />
4. Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und<br />
nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht<br />
werden.<br />
(4) Auf den Grabstätten sind nicht zulässig: Grabmale und<br />
Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />
1. mit in Zement aufgesetztem figürlichen oder ornamentalen<br />
Schmuck,<br />
2. mit Farbanstrich auf Stein,<br />
3. mit Porzellan oder Kunststoffen in jeder Form,<br />
32<br />
(5) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale<br />
bis zu folgenden Größen zulässig:<br />
1. auf einstelligen Grabstätten höchstens 1,00 m hoch,<br />
0,50 m breit (2/3 Abdeckung zulässig),<br />
2. auf zwei- und mehrstelligen Grabstätten höchstens<br />
1,00 m hoch, 1,20 m breit (2/3 Abdeckung zulässig).<br />
(6) Auf Urnengrabstätten sind nur Grabmale mit einer<br />
Größe von höchstens 0,75 m hoch, 0,40 m breit zulässig<br />
(Vollabdeckung zulässig).<br />
(7) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt<br />
auf die Grabstätte gelegt werden.<br />
(8) Grabeinfassungen müssen bei Reihengrabstätten, in<br />
denen Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab<br />
bestattet werden, 1,80 m lang und 0,75 m breit sein.<br />
Grabeinfassungen bei Rei-hengrabstätten, in denen<br />
Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bestattet<br />
wurden, müssen 1,00 m lang und 0,60 m breit<br />
sein. Bei Wahlgräbern muss die Grabeinfassung 1,80 m<br />
lang und 1,80 m breit sein. Der seitliche Abstand von<br />
Grabeinfassung zu Grabeinfassung muss mindestens<br />
0,40 m betragen.<br />
(9) Grabeinfassungen jeder Art – auch <strong>aus</strong> Pflanzen – sind<br />
nicht zulässig, soweit die Stadt die Grabzwischenwege<br />
in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt.<br />
(10) Auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> dürfen zur Sicherstellung<br />
der Belüftung Grabstätten für Erdbestattungen nur<br />
bis zu 2/3 mit Platten oder sonstigen wasser- und<br />
luftundurchlässigen Materialien abgedeckt werden.<br />
Auf dem Friedhof Niederwasser dürfen zur Sicherstellung<br />
der Verwesung die Grabkammern im oberen<br />
Drittel (Bereich ab 25 cm bis 60 cm) nicht mit Platten<br />
oder sonstigen wasser- und luftundurchlässigen Materialien<br />
abgedeckt werden.<br />
(11) Die Stadt kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung<br />
des Friedhofs und im Rahmen von Absatz<br />
1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 bis<br />
10 und auch sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen zugelassen.<br />
§ 17 Genehmigungserfordernis<br />
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen<br />
bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der<br />
Stadt. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei<br />
Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische<br />
Grabmale als Holztafeln bis zu einer Größe von 15<br />
mal 30 cm und Holzkreuze zulässig.<br />
(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des<br />
Grabmals im Maßstab 1:10 beizufügen. Dabei ist das<br />
zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt<br />
und die Anordnung der Schrift, der Ornamente<br />
und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben.<br />
Soweit erforderlich, kann die Stadt Zeichnungen der<br />
Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab<br />
1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung<br />
und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die<br />
Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe<br />
auf der Grabstätte verlangt werden.<br />
(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen<br />
Grab<strong>aus</strong>stattungen bedarf ebenfalls der vorherigen<br />
schriftlichen Genehmigung der Stadt. Absatz 2 gilt<br />
entsprechend.<br />
(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die<br />
sonstige Grab<strong>aus</strong>stattung nicht innerhalb von zwei Jahren<br />
nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.<br />
(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung<br />
von der Stadt überprüft werden können.<br />
§ 18 Standsicherheit<br />
(1) Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen müssen<br />
standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend<br />
nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks<br />
zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale<br />
müssen <strong>aus</strong> einem Stück hergestellt sein und<br />
dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten:<br />
Stehende Grabmale:<br />
Mindeststärke: 14 cm
Donnerstag, 22. September 2011<br />
§ 19 Unterhaltung<br />
(1) Die Grabmale und die sonstigen Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />
sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand<br />
zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich<br />
dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten<br />
der Verfügungsberechtigte, bei<br />
Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.<br />
(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und<br />
sonstigen Grab<strong>aus</strong>stattungen gefährdet, so sind die für<br />
die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich<br />
Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr imVerzug kann<br />
die Stadt auf Kosten desVerantwortlichen, Sicherungsmaßnahmen<br />
(z.B. Absperrungen, Umlegung von Grabmalen)<br />
treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand<br />
trotz schriftlicher Aufforderung der Stadt nicht innerhalb<br />
einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist<br />
beseitigt, so ist die Stadt berechtigt, dies auf Kosten<br />
des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung<br />
das Grabmal oder die sonstige Grab<strong>aus</strong>stattung<br />
zu entfernen. Die Stadt bewahrt diese Sachen drei Monate<br />
auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder<br />
nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger<br />
Hinweis auf der Grabstätte.<br />
§ 20 Entfernung<br />
(1) Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen dürfen vor<br />
Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt von der<br />
Grabstätte entfernt werden. Die Stadt behält sich vor,<br />
die Zustimmung erst zu erteilen, wenn 3/4 der Ruhezeit<br />
oder des Zeitraums des Nutzungsrechts verstrichen<br />
sind.<br />
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts<br />
sind die Grabmale und die sonstigen Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />
zu entfernen. Verpflichtet hierzu sind die Verfügungsberechtigten<br />
bzw. Nutzungsberechtigten gem. §<br />
11 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 und 8 dieser Satzung. Wird<br />
diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung<br />
der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden<br />
angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Stadt die<br />
Grabmale und die sonstigen Grab<strong>aus</strong>stattungen im<br />
Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz<br />
selbst entfernen; § 19 Abs. 2<br />
Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Stadt bewahrt<br />
diese Sachen drei Monate auf.<br />
VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte<br />
§ 21 Allgemeines<br />
(1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend<br />
hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte<br />
Blumen und Kränze sind von den Grabstätten<br />
zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen<br />
abzulagern.<br />
(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer<br />
Gestaltung sind dem Gesamtcharakter der Friedhöfe,<br />
dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und<br />
der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Bei Plattenbelägen<br />
zwischen den Gräbern (§ 16 Abs. 9) dürfen die<br />
Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstätten<br />
dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden,<br />
die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen<br />
nicht beeinträchtigen.<br />
(3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte<br />
hat der nach § 19 Abs. 1 Verantwortliche zu sorgen. Die<br />
Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit<br />
bzw. des Nutzungsrechts.<br />
(4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten<br />
nach Belegung hergerichtet sein.<br />
(5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder<br />
des Nutzungsrechts abzuräumen. § 19 Abs. 2 Satz 3, 4<br />
und 5 gilt entsprechend.<br />
(6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung<br />
der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten<br />
obliegt <strong>aus</strong>schließlich der Stadt.<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
(7) Blumen, Kränze, Schalen, etc. die außerhalb der Grabbeete<br />
oder vorgegebenen Flächen abgelegt werden,<br />
können von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden.<br />
(8) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften (§ 16) ist<br />
die gesamte Grabfläche zu bepflanzen. Ihre gärtnerische<br />
Gestaltung muss den erhöhten Anforderungen<br />
entsprechen und auf die Umgebung abgestimmt werden;<br />
nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und<br />
großwüchsige Sträucher, Grabgebinde <strong>aus</strong> künstlichen<br />
Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken. Bäume<br />
und Sträucher dürfen eine Höhe von 1,50 m nicht überragen.<br />
§ 21 a Grabpflege und Abfälle<br />
(1) Bei der Grabpflege dürfen chemische Mittel zur Bekämpfung<br />
von Pflanzen und Tieren nicht angewendet<br />
werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.<br />
(2) Kompostierfähige Abfälle wie Pflanzenreste, Erde,<br />
Strohunterlagen, Blumen, Gras, Töpfe <strong>aus</strong> Altpapier<br />
usw. sind in den auf dem Friedhof befindlichen Behälter<br />
für kompostierfähige Abfälle zu bringen. Alle nicht<br />
kompostierfähigen Abfälle sind in den dafür vorgesehenen<br />
Restmüllbehälter zu entsorgen.<br />
§ 22 Vernachlässigung der Grabpflege<br />
(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt,<br />
so hat derVerantwortliche (§ 19 Abs. 1) auf schriftliche<br />
Aufforderung der Stadt die Grabstätte innerhalb einer<br />
jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu<br />
bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder<br />
nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger<br />
Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung<br />
nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und<br />
Urnenreihengrabstätten von der Stadt abgeräumt, eingeebnet<br />
und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten und<br />
Urnenwahlgrabstätten kann die Stadt in diesem Fall<br />
die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem<br />
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung<br />
bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung<br />
entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der<br />
Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und<br />
die sonstigen Grab<strong>aus</strong>stattungen innerhalb von drei<br />
Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids<br />
zu entfernen.<br />
(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1<br />
entsprechend.Wird die Aufforderung nicht befolgt oder<br />
ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne<br />
weiteres zu ermitteln, so kann die Stadt den Grabschmuck<br />
entfernen. Sie ist zu seiner Aufbewahrung<br />
nicht verpflichtet.<br />
(3) Zwangsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 sind dem Verantwortlichen<br />
vorher anzudrohen.<br />
VII. Benutzung der Friedhofshalle<br />
§ 23 Friedhofshalle, Leichenzelle und Sargkühlanlage<br />
(1) Die Friedhofshalle und die Leichenzelle einschließlich<br />
Sargkühlanlage dienen der Aufnahme der Leichen bis<br />
zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen<br />
des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung<br />
der Stadt betreten werden.<br />
(2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken<br />
bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen<br />
während der festgesetzten Zeiten sehen. Die persönliche<br />
Abschiednahme durch die Angehörigen darf<br />
nur im Beisein einer Aufsichtsperson (ein Vertreter des<br />
Bestattungsh<strong>aus</strong>es oder eines Angehörigen des Friedhofspersonals)<br />
erfolgen.<br />
(3) Das Bestattungsinstitut, dass mit der Beerdigung beauftragt<br />
ist, hat dafür zu sorgen, dass die Friedhofshalle<br />
nach Trauerfeier und Beerdigung aufgeräumt und<br />
alle Gegenstände und Blumen weggeräumt werden.<br />
33
<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten<br />
§ 24 Obhuts- und Überwachungspflicht , Haftung<br />
(1) Der Stadt obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht<br />
hin<strong>aus</strong>gehenden Obhuts- und Überwachungspflichten.<br />
Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch<br />
nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer<br />
Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen<br />
oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Stadt<br />
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften<br />
über Amtshaftung bleiben unberührt.<br />
(2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften<br />
für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge<br />
einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der<br />
Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder<br />
eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen.<br />
Sie haben die Stadt von Ersatzansprüchen Dritter<br />
freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht<br />
werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere<br />
Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück,<br />
so haften diese als Gesamtschuldner.<br />
(3) Abs. 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4<br />
zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete.<br />
§ 25 Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes<br />
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
1. die Friedhöfe entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,<br />
2. entgegen § 3 Abs. 1 und 2<br />
3. a) sich auf den Friedhöfen nicht der Würde des Ortes<br />
entsprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals<br />
nicht befolgt<br />
b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt,<br />
c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in<br />
der Nähe Arbeiten <strong>aus</strong>führt,<br />
d) die Friedhöfe und ihre Einrichtungen und Anlagen<br />
verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen<br />
und Grabstätten unberechtigterweise betritt,<br />
e) Tiere mitbringt, <strong>aus</strong>genommen Blindenhunde,<br />
f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten<br />
Stellen ablagert,<br />
g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet,<br />
h) Druckschriften verteilt,<br />
3. eine gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen ohne Zulassung<br />
<strong>aus</strong>übt (§ 4 Abs. 1), oder gegen die Vorschriften<br />
des § 4 Abs. 3 oder 4 verstößt,<br />
4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender<br />
Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />
ohne oder abweichend von der Genehmigung<br />
errichtet, verändert (§ 17 Abs. 1 und 3) oder entfernt (§<br />
20 Abs. 1),<br />
5. Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen nicht in verkehrssicherem<br />
Zustand hält (§ 19 Abs. 1).<br />
IX. Bestattungsgebühren<br />
§ 26 Erhebungsgrundsatz<br />
Für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen<br />
und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichenund<br />
Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden<br />
Bestimmungen erhoben.<br />
§ 27 Gebührenschuldner<br />
(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet<br />
1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen<br />
Interesse sie vorgenommen wird,<br />
2. wer die Gebührenschuld der Stadt gegenüber durch<br />
schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die<br />
Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.<br />
(2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist verpflichtet<br />
1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt,<br />
2. die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen<br />
Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner<br />
oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern,<br />
34<br />
Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder).<br />
(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 28 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht<br />
1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der<br />
Amtshandlung,<br />
2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme<br />
der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren<br />
mit der Verleihung des Nutzungsrechts.<br />
(2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren<br />
werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung<br />
fällig.<br />
§ 29 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren<br />
(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren<br />
richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung<br />
beigefügten Gebührenverzeichnis.<br />
(2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von<br />
Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)<br />
in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung.<br />
X. Übergangs- und Schlussvorschriften<br />
§ 30 Alte Rechte<br />
Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung entstandenen<br />
Nutzungsrechte richten sich nach den bisherigen<br />
Vorschriften. Bezüglich der bestehenden Wahlgräber<br />
auf dem Friedhof Niederwasser wird auf § 10 Abs. 2 Nr. 5<br />
verwiesen.<br />
§ 31 Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2011 in Kraft.<br />
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom<br />
21. Juli 2004 in der geltenden Fassung (jeweils mit allen<br />
späteren Änderungen) außer Kraft.<br />
<strong>Hornberg</strong>, 22.09.2011<br />
Bürgermeisteramt<br />
Siegfried Scheffold<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen<br />
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO<br />
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines<br />
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber<br />
der Stadt <strong>Hornberg</strong> geltend gemacht worden ist; der<br />
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die<br />
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />
der Satzung verletzt worden sind.
Donnerstag, 22. September 2011<br />
Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung - Gebührenverzeichnis -<br />
Gebührenverzeichnis Friedhof<br />
Nr. Amtshandlung/ Gebührentatbestand Gebühr Gebühr Gebühr<br />
in EUR in EUR in EUR<br />
01.10.'11 - 01.01.'14 - ab<br />
31.12.'13 31.12.'15 01.01.'16<br />
1. Verwaltungsgebühren<br />
1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 30,00 30,00 30,00<br />
1.2 Genehmigung zur Errichtung und Veränderung aller sonstigen<br />
Grab<strong>aus</strong>stattung 30,00 30,00 30,00<br />
1.3 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern<br />
1.31 für einen Einzelfall 30,00 30,00 30,00<br />
1.32 für eine Dauerzulassung 120,00 120,00 120,00<br />
1.4 Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege 120,00 120,00 120,00<br />
1.5 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 30,00 30,00 30,00<br />
2. Benutzungsgebühren<br />
2.1 Bestattung<br />
2.11 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren<br />
2.111 in einem Reihen- u. Wahlgrab 1.000,00 1.000,00 1.000,00<br />
2.112 in einer Grabkammer Reihen- u. Wahlgrab (Erstbelegung) 770,00 770,00 770,00<br />
2.113 in einer Grabkammer (Zweitbelegung) 940,00 940,00 940,00<br />
2.12 von Personen unter 10 Jahren<br />
2.121 in einem Reihengrab 370,00 370,00 370,00<br />
2.122 bei Fehlgeburten und Ungeborene 240,00 240,00 240,00<br />
2.13 Urnenbeisetzung (Reihen- Wahl- und anonymes Grab) 220,00 220,00 220,00<br />
2.14 Mehrkosten beim Ausgraben des Grabes zu einer weiteren<br />
Bestattung, je Hilfskraft und angefangener halber Stunde 20,00 20,00 20,00<br />
2.2 Überlassung eines Reihengrabes (<strong>Hornberg</strong>/Niederwasser)<br />
2.21 für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 900,00 980,00 1.060,00<br />
2.22 für Personen unter 10 Jahren 480,00 520,00 560,00<br />
2.23 für Fehlgeburten und Ungeborene 190,00 200,00 220,00<br />
2.24 für Urnenreihengrab mit Grabeinfassung 600,00 650,00 700,00<br />
2.25 für anonymes Urnengrab 510,00 550,00 590,00<br />
2.3 Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten<br />
2.31 Wahlgrab (Doppelgrab) auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> (20 Jahre) 1.740,00 1.880,00 2.030,00<br />
2.32 Wahlgrab (Doppelgrab tief) auf dem Friedhof Niederwasser in<br />
Grabkammern (20 Jahre) 1.770,00 1.920,00 2.070,00<br />
2.33 Urnenwahlgrab (20 Jahre) 760,00 820,00 890,00<br />
2.34 Zubettung einer Urne in ein Erd- oder Grabkammernwahlgrab 440,00 480,00 510,00<br />
2.4 Verlängerung eines Nutzungsrechtes<br />
2.41 Doppeltes Wahlgrab auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong>; monatsgenau 7,20 7,80 8,40<br />
2.42 Doppeltes Wahlgrab auf dem Friedhof Niederwasser;<br />
monatsgenau 7,20 7,80 8,40<br />
2.43 Wahlgrab tief (in Grabkammern, Friedhof Niederwasser);<br />
monatsgenau 7,40 8,00 8,60<br />
2.44 Urnenwahlgrab; monatsgenau 3,10 3,40 3,70<br />
2.45 Zubettung einer Urne in ein einstelliges Wahlgrab; monatsgenau 7,40 8,00 8,60<br />
2.46 Zubettung einer Urne in ein zweistelliges Wahlgrab; monatsgenau 7,20 7,80 8,40<br />
2.5 Benutzung der Trauerhalle<br />
2.51 Benutzung der Friedhofshalle 200,00 200,00 200,00<br />
2.52 Benutzung der Leichenzelle einschließlich Sargkühlanlage 130,00 130,00 130,00<br />
2.6 Gebühr für die Bereitstellung von Leichenträgern pro Mann 80,00 80,00 80,00<br />
2.7 Sonstige Leistungen<br />
2.71 Ausgraben oder Umbetten von Leichen und Gebeinen<br />
je Hilfskraft und angefangener Stunde 40,00 40,00 40,00<br />
2.72 Umbettung einer Urne 90,00 90,00 90,00<br />
2.8 Abräumen, Entfernen und Einebnen von Grabstätten<br />
2.81 Einebnen und Abräumen von Doppelwahlgräber nach<br />
Ablauf der Ruhezeit (Erdbestattung) 280,00 280,00 280,00<br />
2.82 Einebnen und Abräumen von Reihen- und Wahlgräber tief nach<br />
Ablauf der Ruhezeit (Erdbestattungen u. Bestattungen<br />
in Grabkammern) 230,00 230,00 230,00<br />
2.83 Einebnen und Abräumen einer Urnen-Grabstätte nach<br />
Ablauf der Ruhezeit 110,00 110,00 110,00<br />
2.84 In Ordnung bringen eines Grabes bei Vernachlässigung der<br />
Grabpflege, je Hilfskraft und angefangener halber Stunde 20,00 20,00 20,00<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
35
<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
Aus dem<br />
Gemeinderat<br />
Bericht <strong>aus</strong> der letzten Gemeinderatssitzung<br />
vom 14. September 2011:<br />
TOP 01 Bekanntgabe von Beschlüssen <strong>aus</strong> nichtöffentlicher<br />
Sitzung<br />
Bürgermeister Scheffold gibt bekannt, dass der Gemeinderat<br />
am 10. August 2011 in nichtöffentlicher Sitzung über<br />
den aktuellen Planungsstand der Schlossbergkonzeption<br />
unterrichtet wurde. Der Gemeinderat hat beschlossen, die<br />
Bevölkerung in einer öffentlichen Veranstaltung über die<br />
Schlossbergkonzeption zu unterrichten. Die öffentliche<br />
Veranstaltung wird Ende September stattfinden.<br />
TOP 02 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass<br />
einer neuen Friedhofssatzung (Friedhofsordnung<br />
und Bestattungsgebührensatzung)<br />
Bürgermeister Siegfried Scheffold begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
Herrn Hertl von der Firma Allevo.<br />
Er weist das Gremium darauf hin, dass die Friedhofskommission<br />
am 25. Juli 2011 und der Ortschaftsrat Niederwasser<br />
in seiner Sitzung am 13. September 2011 über diesen<br />
Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen hat. Folgende,<br />
in die neue Friedhofssatzung eingearbeitete Änderungen,<br />
gibt der Bürgermeister bekannt:<br />
a) § 1 Abs. 1: Beide Friedhöfe werden als eine öffentliche<br />
Einrichtung betrieben<br />
b) § 1 Abs. 3: Es wurde der Zusatz aufgenommen, dass der<br />
Friedhof auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten<br />
und Ungeborenen dient.<br />
c) § 8: Die Ruhezeit für Aschen wurde auf 20 Jahre gesetzt.<br />
d) §§ 10, 12 Abs. 5, 13 Abs. 3: Es werden neu Urnenwahlgräber<br />
auf dem Friedhof angeboten. In einem Urnenwahlgrab<br />
können bis zu drei Urnen bestattet werden.<br />
e) §§ 15 ff.: Die Gestaltungsvorschriften wurden angepasst.<br />
f) § 20: Die Stadt behält sich vor, einer vorzeitigen Abräumung<br />
eines Grabes zuzustimmen.<br />
g) § 23: Die Leichenzelle wird separat in die Satzung aufgenommen.<br />
Die persönliche Abschiednahme darf nur<br />
im Beisein eines Vertreters des Bestattungsh<strong>aus</strong>es bzw.<br />
des Friedhofspersonals erfolgen.<br />
Bürgermeister Scheffold erteilt Herrn Hertl von der Firma<br />
Allevo das Wort.<br />
Anhand der PowerPoint Präsentation erläutert Herr Hertl<br />
dem Gremium die wichtigsten Grundsätze die bei der Erstellung<br />
einer Gebührenkalkulation und bei der Gebührenfestsetzung<br />
einzuhalten sind. Er macht deutlich, dass<br />
zwischen drei Blöcken von Gebühren zu unterscheiden<br />
sind. Das sind a) Bestattungsgebühren, b) Hallengebühren<br />
und c) Grabnutzungsgebühren.<br />
Weiter zeigt er auf, dass man beim Kostendeckungsgrundsatz<br />
zwar Verluste <strong>aus</strong> der Vergangenheit mit einrechnen<br />
dürfe, bei der Gebührenkalkulation für die Stadt <strong>Hornberg</strong><br />
aber darauf verzichtet wurde.<br />
Darauf hin wird in die Beratung eingetreten. Der Bürgermeister<br />
verdeutlicht, dass bei den beiden Blöcken Gestattungsgebühr<br />
und Hallengebühr eine Kostendeckung von<br />
100 % angestrebt sei. Lediglich bei den Grabnutzungsgebühren,<br />
je nach Beschluss des Gemeinderates eine Kostendeckung<br />
von 60 % bzw. 70 % erreicht werden. Ferner weist<br />
der Bürgermeister auf eine Kostenübersicht bei den Bestattungsgebühren<br />
im Vergleich zu den Nachbargemeinden<br />
hin. Auch nach der Anpassung wird <strong>Hornberg</strong> im unteren<br />
Mittelfeld liegen. Die Verwaltung schlägt vor, die<br />
Gebühren für die nächsten fünf Jahre mit einem Kostendeckungsgrad<br />
bei den Grabnutzungsgebühren von 60 %<br />
festzulegen.<br />
36<br />
Herrn Ortsvorsteher Dold wird das Wort erteilt. Ortsvorsteher<br />
Dold berichtet über die Sitzung des Ortschaftsrates<br />
am 13. September 2011. Der Ortschaftsrat hat über diesen<br />
Tagesordnungspunkt beraten. Der Ortschaftsrat empfiehlt<br />
dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag:<br />
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte<br />
Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und<br />
Bestattungsgebührensatzung). Der Gemeinderat beschließt,<br />
die Gebühren so festzusetzen, dass ein Kostendeckungsgrad<br />
von 60 % bei den Grabnutzungsgebühren<br />
erreicht wird. Aus der Anlage 2 a Gebührenverzeichnis<br />
Friedhof zur Friedhofssatzung sind die Einzelbeträge zu<br />
ersehen. Die neue Friedhofssatzung soll am 01.10.2011 in<br />
Kraft treten.<br />
Eine Besonderheit des Friedhofes Niederwasser macht der<br />
Bürgermeister deutlich. Es wurden Übergangsvorschriften<br />
für bestehende Doppelgräber geschaffen. § 6 des Bestattungsgesetzes<br />
Baden-Württemberg legt die Mindestruhezeit<br />
für Leichen und Aschen fest. In Niederwasser wurde<br />
wegen der schlechten Bodenqualität die Ruhezeit auf 40<br />
Jahre gesetzt. In <strong>Hornberg</strong> liegt diese bei 20 Jahren. Wegen<br />
der langen Ruhezeit habe man auf den Friedhof in Niederwasser<br />
ein Grabkammernsystem eingebaut. In Niederwasser<br />
gibt es noch bestehende Doppelwahlgräber, dass sind<br />
Wahlgräber, bei denen die Zweitbestattung noch nicht<br />
stattgefunden habe bzw. die noch nicht abgelaufen sind.<br />
Hinsichtlich der langen Ruhezeit von 40 Jahren habe Ortsvorsteher<br />
Dold sowie die Friedhofsverwaltung des Öfteren<br />
Anfragen auf eine vorzeitige Grabräumung in Niederwasser.<br />
Stadtrat Fuhrer erkundigt sich nach dem Kostendeckungsgrad,<br />
am Beispiel eines Einzelreihengrabs. Der<br />
Bürgermeister erläutert hierzu, dass es sich bei den Grabnutzungsgebühren<br />
um ca. 50 % der insgesamt anfallenden<br />
Kosten handelt. Die Verwaltung schlägt hier vor, 60 % der<br />
Kostendeckung zu erreichen. Bei den anderen Gebühren<br />
sollte eine 100 %ige Kostendeckung erreicht werden.<br />
Durch diese Mischform der beiden Kostendeckungsgrade<br />
würde man dann eine Kostendeckung von ca. 70 % bis<br />
80 % endgültig erreichen.<br />
Außerdem gibt Stadtrat Fuhrer zu bedenken, dass man bei<br />
einem starren Gebührensatz für die nächsten fünf Jahre<br />
im letzten Jahr keine annähernde Kostendeckung mehr<br />
erreichen würde. Er schlägt eine jährliche Kostenerhöhung<br />
von 5 % vor. Dadurch könnte man erreichen, dass<br />
sich die Gebühren allmählich anheben würden.<br />
Daraufhin entgegnet der Bürgermeister, dass sich der Gemeinderat<br />
als Folge jedes Jahr mit den Gebühren beschäftigen<br />
müsse. Er macht den Vorschlag, die Gebühren zunächst<br />
lediglich für drei Jahre festzulegen bzw. den<br />
Kostendeckungsgrad auf 70 % anzuheben.<br />
Ferner erklärt Stadtrat Fuhrer, dass er grundsätzlich<br />
glücklich mit der neuen Friedhofssatzung sei. Seiner Meinung<br />
nach sollten verstärkt samstags Bestattungen stattfinden.<br />
Er fragt zusätzlich an, wer die Einhaltung der<br />
Vorschriften wie Friedhofspflege, Standfestigkeit, Grabgestaltung<br />
auf dem Friedhof kontrolliert. Zusätzlich legt<br />
er Veto gegen die Entfernung der Buchen ein.<br />
Zu dem Punkt samstags Beerdigungen entgegnet der Bürgermeister,<br />
dass dies grundsätzlich eine Frage der Pfarrer<br />
sei. Änderungen hierbei müssten mit den Pfarrern besprochen<br />
werden. Hierbei müsse auch bedacht werden, dass<br />
die Seelsorgeeinheiten recht groß seien und in jeder Gemeinde<br />
dann samstags Beerdigungen stattfinden sollen.<br />
Zusätzlich seien Samstagsbeerdigungen eine zusätzliche<br />
Belastung des Bauhofs, da die Sargträger des Öfteren vom<br />
Bauhof gestellt werden.<br />
Die Einhaltung derVorschriften werden von Ortsvorsteher<br />
Dold und zuständigen Mitarbeitern vom Bauhof überprüft,<br />
so der Bürgermeister. Bei Problemen bzw. Nichteinhaltung<br />
werden die Nutzungsberechtigten von der Stadtverwaltung<br />
angeschrieben. Hinsichtlich der Thematik<br />
Buchen am <strong>Hornberg</strong>er Friedhof zeigt der Bürgermeister<br />
auf, dass die Buchen grundsätzlich Wachstumsprobleme
Donnerstag, 22. September 2011<br />
haben. Zusätzlich liege ein Sicherheitsproblem vor. Im<br />
Zuge von Pflegemaßnahmen wurde ein Termin mit dem<br />
Baumsachverständigen gemacht. Bei diesem Termin soll<br />
dann eine schriftliche Stellungnahme erfolgen. Des Weiteren<br />
soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates<br />
ein Ortstermin auf dem Friedhof stattfinden.<br />
Stadtrat Wöhrle wirft ein, dass die Verwaltung zu lange<br />
gewartet habe, bis die Gebührenanpassung erfolgt sei.<br />
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gebühren sieben<br />
Jahre konstant gehalten wurden. Die Verwaltung habe in<br />
Zusammenarbeit mit der Firma Allevo jetzt eine gute<br />
Grundlage zur Gebührenerhebung erschaffen. Eine neue<br />
Gebührenkalkulation könnte in drei Jahren erfolgen. Die<br />
in der Kalkulation errechneten Kosten seien real vorhanden.<br />
Es sei nicht einzusehen, dass eine Subventionierung<br />
der Einrichtung Friedhof erfolge.<br />
Nach Auffassung von Stadtrat Hess sei es gerechter, die<br />
Gebühren flächenbezogen und nicht fallbezogen zu errechnen.<br />
Der Bürgermeister informiert darüber, dass ein Friedhof<br />
nicht nur <strong>aus</strong> Gräbern, sondern auch <strong>aus</strong> Wegen und anderen<br />
Einrichtungen bestehe. Das bisherige Gebührenverzeichnis<br />
sah sehr günstige Urnengrabsätze vor. Mit der<br />
neuen Kalkulation habe man versucht, ähnliche Kostendeckungsgrade<br />
für die verschiedenen Grabarten zu erreichen.<br />
Stadtrat Hess erkundigt sich, ob die Istkosten nicht überschritten<br />
werden dürfen. Herr Hertl bejaht dies.<br />
Stadtrat Hess merkt an, dass die Kosten für die Sargträger<br />
sehr hoch veranschlagt seien. Der Bürgermeister entgegnet<br />
hierzu, dass dies die effektiv berechneten Kosten seien.<br />
Der Verrechnungssatz für einen Mitarbeiter des Bauhofs<br />
liege momentan bei 40,62 Euro pro Stunde.<br />
Stadtrat Müller möchte wissen, warum eine Verlängerung<br />
der Liegezeit von Urnengräber von 15 auf 20 Jahre vorgenommen<br />
sei.<br />
Der Bürgermeister entgegnet, dass die Urnenbestattung<br />
jetzt auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> der Regelfall sei. Zwischen<br />
den Urnenwahlgräbern und den Doppelwahlgräbern<br />
sollte eine Vereinheitlichung erreicht werden. Man<br />
habe sich deshalb dazu entschlossen, die Ruhezeit zu verlängern.<br />
In den meisten Fällen würde ein Ehegatte den<br />
anderen um einige Zeit überleben. Die bisherige Liegezeit<br />
wurde damals wegen derVerwesungsdauer mit dem Landratsamt<br />
festgelegt. Sie liegt momentan noch bei Urnen bei<br />
15 Jahren und bei Leichen bei 20 Jahren.<br />
In der neuen Friedhofssatzung habe sich die Stadt vorbehalten,<br />
dass bei einem Ablauf von ¾ der Ruhezeit die<br />
Stadt die Zustimmung zur Abräumung vorzeitig erteilen<br />
kann.<br />
Stadtrat Siller regt an, im Anbetracht des leeren Friedhofs<br />
die Nutzungszeit zu erhöhen. Aufgrund der hohen Friedhofskosten<br />
könnten diese dann besser genutzt werden.<br />
Seiner Meinung nach sollte mit dem Landratsamt abgeklärt<br />
werden, ob dies möglich sei. Er führt weiter an, dass<br />
die Platzsituation auf dem Friedhof entspannter sei.<br />
Der Bürgermeister berichtet hierzu von der Friedhofskommission<br />
sowie von Hinweisen der Bestatter. Die momentanen<br />
Freiflächen auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> werden<br />
zur neuen Erschließung benötigt. Die Erschließung sei auf<br />
dem Friedhof nicht mehr zeitgemäß. Die Friedhofswege<br />
müssten auf eine Breite von 1,40 m verbreitert werden um<br />
zu gewährleisten, dass sie auch mit Maschinen befahren<br />
werden können. Eine neue Anlage des Friedhofs könnte<br />
nur fälleweise erfolgen. Zudem schildert der Bürgermeister,<br />
dass die Grabpflege eine Belastung sei, wenn die Angehörigen<br />
nicht am Ort wohnen. Er schlägt vor, die jetzige<br />
Regelung zu belassen.<br />
Stadtrat Laages merkt an, dass die Wirkung nach außen<br />
relativ negativ sei, wenn eine Erhöhung, wie im jetzigen<br />
Fall um ca. 15 – 34 % erfolge. Er spricht sich dafür <strong>aus</strong>, den<br />
Kalkulationszeitraum auf drei Jahre zu setzen.<br />
Die Erhöhung sei in der Summe und im Jahresmittel von<br />
7 Jahre gesehen noch moderat, wirft der Bürgermeister<br />
ein.<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
Auf Anfrage von Stadtrat Furher, ob es möglich sei, die<br />
Gebühren stufenweise zu erhöhen, erklärt Herr Hertl, dass<br />
dies generell denkbar sei. Stadtrat Fuhrer macht den Vorschlag,<br />
die Gebühren jetzt um 60 % zu erhöhen. Ab dem<br />
01.01.2014 soll eine 65 %ige Erhöhung erfolgen. Letztendlich<br />
ab dem 01.01.2016 eine 70 %ige Erhöhung.<br />
Stadtrat Hess spricht sich dafür <strong>aus</strong>, jetzt die Gebühren<br />
auf 60 % festzulegen. In drei Jahren sollte dann eine neue<br />
Gebührenkalkulation vorgenommen werden.<br />
Der Bürgermeister ruft zu einer Zwischenabstimmung<br />
auf.<br />
Beschluss:<br />
1.Vorschlag einer Stufenweisen Erhöhung (wie von Stadtrat<br />
Fuhrer vorgeschlagen)<br />
2.Vorschlag einer 60 %igen Erhöhung mit Neukalkulation<br />
nach drei Jahren (Vorschlag von Stadtrat Hess).<br />
Bei 10 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und keiner Enthaltung<br />
beschließt der Gemeinderat, die Gebührenerhöhung<br />
dahingehend festzulegen, dass der Gemeinderat der Stadt<br />
<strong>Hornberg</strong> mit Erlass der Friedhofssatzung am 01.10.2011<br />
zunächst die 60 %ige Gebührenerhöhung der Grabnutzungsgebühren<br />
für die Jahre 2012 und 2013 beschließt. Ab<br />
dem 01.01.2014 erfolgt eine 65%ige Gebührenerhöhung<br />
für die beiden Jahre 2014 und 2015. Ab dem 01.01.2016<br />
soll eine 70 %ige Gebührenerhöhung erfolgen.<br />
Hierzu wird ergänzt, dass die neu festzulegenden Beträge<br />
der 65 %igen Erhöhung mathematisch auf volle 10ner Beträge<br />
abgerundet werden.<br />
Beschluss:<br />
Bei 16 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschließt der<br />
Gemeinderat die als Anlage beigefügte Neufassung der<br />
Friedhofssatzung, Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung.<br />
Der Gemeinderat beschließt die Gebühren<br />
so festzulegen, dass ein Kostendeckungsgrad von 60 %,<br />
bei den Grabnutzungsgebühren ab Erlass der Friedhofssatzung<br />
und für die Jahre 2012 und 2013 erreicht wird.<br />
Danach soll für die Jahre 2014 und 2015 ein Kostendekkungsgrad<br />
von 65 % erreicht werden. Im Jahre 2016 soll<br />
der Kostendeckungsgrad für die Grabnutzungsgebühren<br />
auf 70 % festgelegt werden. Die <strong>aus</strong> der Anlage 2a Gebührenverzeichnis<br />
zur Friedhofssatzung aufgeführten Beträge<br />
werden um die 65 %igen Beträge ergänzt. Die neue Friedhofssatzung<br />
soll am 01.10.2011 in Kraft treten.<br />
TOP 03 KONUS-Kooperationsvereinbarung:<br />
a) Verlängerung der Laufzeit<br />
b) Erhöhung der Kurtaxe<br />
Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass die Gemeinden<br />
ihre Kurtaxesatzungen überprüft haben. Es sei geplant,<br />
eine Gutachtal Gäste Karte einzurichten in Kooperation<br />
mit den Gemeinden Gutach und Lauterbach. Die Kurtaxe<br />
wird erhoben um Defizite im Bereich des Tourismus teilweise<br />
abzudecken. In den letzten Jahren musste dem Bereich<br />
Tourismus ein Zuschuss von 100.000 bis 117.000<br />
Euro gewährt werden. Der Bürgermeister ergänzt weiter,<br />
dass KONUS ein Erfolgsmodell sei. Es werde von Gästen<br />
gerne in Anspruch genommen.<br />
Stadtrat Fuhrer spricht sich für eine Verlängerung der<br />
KONUS-Kooperationsvereinbarung <strong>aus</strong>. Er fragt an, ob<br />
Geschäftsreisende keine Kurtaxe bezahlen müssen.<br />
Sachgebietsleiterin Beller erklärt, dass Geschäftsreisende<br />
vom Gesetz her befreit seien.<br />
Auch Stadtrat Hess äußert sich gegenüber KONUS positiv.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt einstimmig derVerlängerung der<br />
KONUS-Kooperationsvereinbarung für den Zeitraum<br />
vom 01.01.2012 bis 31.12.2016 sowie der damit verbundenen<br />
Erhöhung der Kurtaxe auf 1,20 Euro zum 01.01.2012<br />
zu.<br />
37
<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
TOP 04 Erteilen des Einvernehmens zum Bauantrag auf<br />
Nutzungsänderung des vorhandenen Tennisplatzes<br />
zum Wohnmobilplatz als Nebenanlage zur bestehenden<br />
Hotelanlage auf dem Grundstück Flst.<br />
Nr. 153 N (Schöne Aussicht 1) in <strong>Hornberg</strong>-Niederwasser<br />
Ortsvorsteher Dold erklärt, dass der Ortschaftsrat diesem<br />
Bauantrag einstimmig zustimmt.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen.<br />
TOP 05 Erteilen des Einvernehmens zum Bauantrag auf<br />
Abbruch und Neubau eines Maschinenschopfes<br />
auf dem Grundstück Flst.Nr. 81 R (Mooshansengut<br />
92) in <strong>Hornberg</strong>-Reichenbach<br />
Ortsvorsteherin Lauble erklärt, dass sich der Ortschaftsrat<br />
Reichenbach einstimmig einverstanden erklärt hat.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen.<br />
TOP 06 Laufender Bericht der Verwaltung über Investitionsmaßnahmen<br />
Anhand der Aufgabenplanung der Stadt <strong>Hornberg</strong> berichtet<br />
der Bürgermeister über den Stand der Investitionsmaßnahmen.<br />
Stadtrat Siller erkundigt sich nach dem Stand des Ausb<strong>aus</strong><br />
der Frombachstraße. Seiner Auffassung nach war es<br />
vorgesehen, dieses Jahr mit dem Ausbau der Frombachstraße<br />
zu beginnen.<br />
Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dies nicht möglich<br />
sei. Bei der mit der Abwicklung beauftragten Firma Allevo<br />
sei noch mal nachgefragt worden. Mit dem Ausbau der<br />
Frombachstraße werde im Frühjahr 2012 begonnen.<br />
Auf Anfrage von Stadtrat Hess, ob bei dem Termin am<br />
29.09.2011 lediglich das Schlossbergkonzept vorgestellt<br />
werde, bejaht der Bürgermeister dies. Er möchte auch in<br />
der Bürgerversammlung am 20.10.2011 auf das Schlossbergkonzept<br />
eingehen. Hierzu informiert der Bürgermeister<br />
weiter, dass in der nächsten Sitzung des Gemeinderats<br />
am 05.10.2011 ein Beschluss über Inhalt und Uhrzeit der<br />
Bürgerversammlung gefasst werde.<br />
TOP 07 Bekanntgaben und Anfragen<br />
07.1 Umwandlung der Hauptschule <strong>Hornberg</strong> in eine<br />
Werkrealschule<br />
Der Bürgermeister gibt ein Schreiben der Kultusministerin<br />
Gabriele Warminski-Leitheußer bekannt. Dieses<br />
Schreiben sei ein Zwischenbericht und Frau Warminski-<br />
Leitheußer bittet darin zunächst Geduld zu haben und die<br />
erforderliche Schulgesetzänderung abzuwarten.<br />
07.2 Einladung nach Bischwiller am 02. Oktober 2011<br />
Der Bürgermeister informiert darüber, dass am 02. Oktober<br />
2011 in Bischwiller die Rally de France 2011 Alcace<br />
2011 stattfindet. Bischwiller habe hierzu eingeladen. Da<br />
am gleichen Tag in <strong>Hornberg</strong> der Schieß- und Mountainbike-Wettbewerb,<br />
die Pilzlehrschau und das Erntedankfest<br />
stattfinden, wird es Bürgermeister Scheffold nicht<br />
möglich sein, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.<br />
07.3 Einladung zur Pilz<strong>aus</strong>stellung am 01. Oktober 2011<br />
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am 01. Oktober 2011<br />
um 10.00 Uhr die Pilz<strong>aus</strong>stellung eröffnet werde. Es werde<br />
eine Sonder<strong>aus</strong>stellung zum Thema „Jahr des Waldes<br />
2011“ geben. Der Bürgermeister wird die Eröffnung der<br />
Veranstaltung vornehmen.<br />
38<br />
07.4 Lastwagenverkehr im Bereich Ecke Bahnhofstraße/<br />
Hauptstraße<br />
Stadtrat Siller berichtet, dass ein LKW einer Speditionsfirma<br />
um die Rath<strong>aus</strong>ecke gefahren sei. Aufgrund des<br />
großen langen Fahrzeugs habe es hier zu Problemen geführt.<br />
Mehrere Fahrzeuge mussten zurückstoßen, um eine<br />
Durchfahrt zu ermöglichen. Er weist darauf hin, dass in<br />
der Stadt <strong>Hornberg</strong> ein LKW-Durchfahrtsverbot bestehe.<br />
Daraufhin entgegnet Stadtrat Baumann, dass das Durchfahrtsverbot<br />
nicht für Anlieger gelte. Der Bürgermeister<br />
erklärt hierzu, dass ein LKW-Durchfahrtsverbot durch die<br />
Stadt verhängt wurde. Es gebe hier allerdings eine Anliegerregelung.<br />
Er möchte gleichzeitig an das Verantwortungsbewusstsein<br />
der Speditöre appellieren.<br />
07.5 Einladung zum Vortragsabend mit Dominik Fehringer,<br />
Thema: „Change or die – Warum Web 2.0 auch<br />
den Schwarzwald revolutioniert“<br />
Stadtrat Hess weist auf die Einladung zum Vortrag hin.<br />
Auf dem Rückantwortbogen zur Anmeldung würde als<br />
Datum der 5. Oktober stehen. Er frägt an, wann dieser<br />
Vortrag stattfindet. Der Bürgermeister entgegnet, dass<br />
dies am 06. Oktober sei. Es werde ein Hinweis ins ANB<br />
geschaltet.<br />
07.6 Parkscheinkontrolle der parkenden Autos<br />
Stadtrat Wöhrle informiert darüber, dass aufgrund der<br />
mangelnden Überprüfung die Parksituation in <strong>Hornberg</strong><br />
sehr schwierig sei. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass<br />
der Gemeindevollzugsdienstbeamte Thomas Kempf wird<br />
hoffentlich ab Mitte Oktober wieder im H<strong>aus</strong> sein. Da für<br />
den Gemeindevollzugsdienst ein Lehrgang und eine Bestellung<br />
erforderlich sei, könne nicht jeder diese Kontrollen<br />
vornehmen. Er verspricht dem Gremium, sich mit der<br />
Polizei in Verbindung zu setzen und dort anzufragen, ob<br />
die Polizei nicht sukzessive eine Überprüfung vornehmen<br />
könnte.<br />
07.7 Unbefestigte Dolendeckel<br />
Stadtrat Baumann erklärt, dass ihm zwei unbefestigte<br />
Dolendeckel aufgefallen seien. Der eine unbefestigte Dolendeckel<br />
befindet sich in der Bahnhofstraße in Höhe des<br />
Cafés Auer und der zweite beim alten Spritzenh<strong>aus</strong>platz<br />
(Gewerbekanal). Der Bürgermeister entgegnet hierzu, dass<br />
die Dolendeckel vom Bauhof befestigt werden.<br />
07.8 Belagsbeschädigung in der Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-<br />
Straße<br />
In der Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-Straße wurde der Straßenbelag<br />
durch einen LKW beschädigt. Stadtrat Baumann regt<br />
an, den Belag zu überprüfen, ob dieser der DIN Norm entspräche.<br />
Der Bürgermeister informiert hierzu, dass auf sehr engem<br />
Raum gedreht worden sei. An diesem Tag war es sehr heiß.<br />
Der Belag werde repariert und bei der Reparatur werde<br />
die Angelegenheit mit der <strong>aus</strong>führenden Firma thematisiert.<br />
Stadtrat Wöhrle ergänzt hierzu, dass er das Gefühl<br />
habe, dass die Belagsarbeiten nicht ordnungsgemäß <strong>aus</strong>geführt<br />
wurden. Er regt an, die Arbeiten über einen Gutachter<br />
überprüfen zu lassen. Der Bürgermeister ergänzt<br />
hierzu, dass der Kran mit einem schweren LKW transportiert<br />
worden sei. Es sei auf der Stelle gedreht worden. Er<br />
werde bei der Firma reklamieren. Des Weiteren fügt er an,<br />
dass der Schaden innerhalb der Gewährleistungsfrist entstanden<br />
sei.<br />
TOP 08 Fragestunde<br />
Hierzu wurde das Wort nicht gewünscht.
Donnerstag, 22. September 2011<br />
Altersjubilare<br />
Wir gratulieren<br />
23. September Kl<strong>aus</strong> Anna 95<br />
Am Schofferpark 4<br />
23. September Staiger Mathias 75<br />
Werderstraße 7<br />
23.September Gotthans Armin 79<br />
Schwickersbachstraße 8<br />
24. September Mäder Frida 86<br />
Hauptstraße 83<br />
24. September Moosmann Alois 71<br />
Frombachstraße 16<br />
27. September Politsch Rosemarie 86<br />
Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-Straße 42<br />
28. September Röcker Margarete 72<br />
Hohenweg 32<br />
29. September Pleuler August 82<br />
Windkapf 116<br />
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag<br />
und alles Gute für das neue Lebensjahr.<br />
Fundsachen<br />
In der vergangenen Woche wurde bei der Stadtverwaltung<br />
folgende Fundsache abgegeben, die während den üblichen<br />
Sprechzeiten im Rath<strong>aus</strong>, Einwohnermeldeamt, abgeholt<br />
werden kann:<br />
1 schwarze Sonnenbrille<br />
Kirchen<br />
Katholische Kirchennachrichten<br />
Katholische Kirchennachrichten für H<strong>aus</strong>ach, Gutach<br />
und <strong>Hornberg</strong> mit Niederwasser finden Sie unter<br />
„Gemeinsame <strong>Mitteilungen</strong>“<br />
Evangelische Kirchengemeinde <strong>Hornberg</strong><br />
Sonntag. 25.09.2011<br />
10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Beilharz<br />
10.00 Uhr Kindergottesdienst<br />
Montag. 26.09.2011<br />
19.30 Uhr Posaunenchorprobe<br />
Dienstag, 27.09.2011<br />
9.30 Uhr Gebet am Morgen<br />
19.00 Uhr Jugendkreis Life for one "next generation"<br />
Donnerstag, 29.09.2011<br />
9.30 Uhr Krabbelgruppe<br />
20.00 Uhr Kirchenchorprobe<br />
Freitag, 30.09.2011<br />
18.30 Uhr Jugendkreis<br />
19.30 Uhr Bibelkreis<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
Vorschau für Sonntag, 02.10.2011<br />
10.00 Uhr Erntedankgottesdienst mit Ernteumzug Pfarrer<br />
Gehring<br />
10.00 Uhr Kindergottesdienst<br />
Im Internet findet man uns unter: www.ekl-hornberg.de<br />
Neuapostolische Kirche<br />
Gottesdienste im September<br />
25. Sonntag<br />
9:30 Uhr Gottesdienst<br />
28. Mittwoch<br />
20:00 Uhr Gottesdienst<br />
Einer trage des andern Last. (Galater 6,2)<br />
Ein liebes Wort, eine Umarmung oder einfach Zuhören –<br />
wir können dem Nächsten eine Hilfe sein. Nimm dir Zeit<br />
dafür – Gott nimmt sich auch Zeit für dich!<br />
• Vor<strong>aus</strong>schau<br />
So. 09.10.<br />
10:00 Uhr Gottesdienst für die Jugend durch Apostel<br />
Eckhardt in unserer Kirche in Dornhan,<br />
Holzwarthstraße 17<br />
Mi. 26.10.<br />
20:00 Uhr Gottesdienst durch Apostel Eckhardt in<br />
unserer Kirche in Triberg, Wallfahrtstraße<br />
14<br />
• Gemeinde <strong>Hornberg</strong> nach Triberg eingeladen<br />
Zu allen Veranstaltungen sind Sie herzlich willkommen!<br />
Weitere Auskünfte erteilt:<br />
Gemeindevorsteher: Telefon 07833 955 868<br />
Die Neuapostolische Kirche Bezirk Villingen-Schwenningen<br />
im Internet: www.nak-villingen-schwenningen.de<br />
Müllabfuhr<br />
Abfalltermine September 2011<br />
(22.09.-29.09.2011)<br />
<strong>Hornberg</strong> und Außenbereiche der Ortsteile Reichenbach u.<br />
Niederwasser<br />
Montag, 26.09.2011 Graue Tonne<br />
Dienstag, 27.09.2011 Grüne Tonne<br />
Donnerstag, 29.09.2011 Gelber Sack<br />
Information in Sachen Müllabfuhr:<br />
Bitte beachten: Die Mülltonnen müssen morgens immer<br />
bereits schon um 06.00 Uhr zur Abholung bereit stehen.<br />
Mülldeponie „Vulkan“, Haslach<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo-Fr<br />
Sommerzeit: 7:30 - 12:30 Uhr, 13:00 - 16:45 Uhr<br />
Winterzeit: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:00 - 16:45 Uhr<br />
jeden Sa 8:00 - 12:00 Uhr<br />
Tel. 07832 96886<br />
Weitere Informationen in Sachen Müll:<br />
Landratsamt Ortenaukreis, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft<br />
Tel. 0781-805-9600, Fax 0781-805-1213<br />
Internet: www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de<br />
Das Infotelefon ist von Montag bis Mittwoch jeweils von<br />
8:30 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8:30 bis 18 Uhr und<br />
am Freitag jeweils von 8.30 – 12:30 Uhr besetzt. Außerhalb<br />
der Dienstzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet.<br />
39
<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
40<br />
Schulinfos<br />
Schulinfos der Realschulen und Gymnasien siehe unter<br />
Schulinfos in den „Gemeinsamen <strong>Mitteilungen</strong>“<br />
Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-Schule<br />
Grund- und Hauptschule<br />
Die Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-<br />
Schule informiert<br />
Der Deutsche Bundestag vor der H<strong>aus</strong>türe<br />
Die Klasse 8 und 9 der Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-Schule<br />
<strong>Hornberg</strong> ist am 13.09.2011 einer Einladung des Deutschen<br />
Bundestages gefolgt und durfte in Villingen dessen<br />
Wander<strong>aus</strong>tellung besuchen. Der Deutsche Bundestag hat<br />
für die Klassen einen Bustransfer zur Verfügung gestellt,<br />
so dass alle Schüler kostenlos diese Ausstellung besuchen<br />
durften. Bevor die bebilderten und beschrifteten Stelltafeln<br />
in Foyer des E-Centers genauer unter die Lupe genommen<br />
wurden, hat Herr Siegfried Kauder, selbst ein<br />
Mitglied des deutschen Bundestages, über seine umfangreiche<br />
Arbeit in der Politik informiert. Mit den Schülern<br />
hat er über die Frage der Autobahn-Vignette diskutiert<br />
und ihnen auch erklärt, warum sein China-Besuch in ca.<br />
14 Tagen auch uns in Europa interessieren sollte. Herr<br />
Kauder hat den Schülern bewusst gemacht, welche Möglichkeiten<br />
sie haben, in ihrem Land mitzuwirken und eigene<br />
Interessen zu vertreten. Und zu guter Letzt hatten die<br />
Schüler die Möglichkeit, sich mit dem in Deutschland<br />
wohl bedeutendsten Buch <strong>aus</strong>zustatten: Unsere Verfassung,<br />
dem „Grundgesetz“. Nach Herrn Kauders Vortrag<br />
sind einige Artikel dar<strong>aus</strong> noch einmal mit Bedeutung<br />
versehen worden, wie z. B. dem Artikel 20, der ein wichtiges<br />
Merkmal unserer Regierungsform darstellt. Wissen<br />
Sie’s?<br />
Bianca Wagner, Klassenlehrerin H 8<br />
Silke Gerber, Klassenlehrerin H 9<br />
Fortbildung<br />
VHS Ortenau<br />
DasneueVHSProgramm2011/2012<br />
erhältlich<br />
Bei einem gemeinsamen Besuch<br />
von VHS Außenstellenleiterin Beate<br />
Brohammer undVHS Geschäftsstellenleiter<br />
des Kinzigtales Thomas Lang, konnte sich<br />
Bürgermeister Siegfried Scheffold von der erfolgreichen<br />
Arbeit der VHS <strong>Hornberg</strong> überzeugen.<br />
Erfreut zeigte sich Bürgermeister Scheffold nicht nur über<br />
die gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt <strong>Hornberg</strong><br />
und der VHS sondern auch darüber, dass die Angebote in<br />
<strong>Hornberg</strong> in den Bereichen „Gesundheit“ und „Sprachen“<br />
<strong>aus</strong>gebaut werden konnten. Somit können im kommenden<br />
Semester 2011/2012 insgesamt 22 Kurse in <strong>Hornberg</strong> angeboten<br />
werden.<br />
September<br />
Französisch Konversation mit Grammatik C1 (4.0808<br />
HO)<br />
Dienstag, 27.09.2011, 18:30 - 20:00 Uhr, 10 Abende, <strong>Hornberg</strong>,<br />
Grund- u. Hauptschule (Neubau), Karin Robertz,<br />
48,00 €.<br />
Wirbelsäulengymnastik (3.0203 HO)<br />
Donnerstag, 29.09.2011, 18:30 - 19:30 Uhr, 8 Abende,<br />
<strong>Hornberg</strong>, Grund- u. Hauptschule (Neubau), Gymnastikraum,<br />
Anja Maurer, 33,00 €.<br />
Oktober<br />
Kinderkurs<br />
Gestalten mit Ton für Kinder (2.0601 HO)<br />
Dienstag, 04.10.2011, 15:30 - 17:00 Uhr, 4 Nachmittage,<br />
<strong>Hornberg</strong>, Grund- u. Hauptschule (Altbau), Werkraum,<br />
Irene Liss, 27,00 € zuzügl. ca. 10,00 € für Material.<br />
Gestalten mit Ton (2.0602 HO)<br />
Donnerstag, 13.10.2011, 19:00 - 21:15 Uhr, 4 Abende,<br />
<strong>Hornberg</strong>, Grund- u. Hauptschule (Altbau), Werkraum,<br />
Irene Liss, 40,00 € zuzügl. ca. 15,00 € für Material.<br />
Autogenes Training (3.0106 HO)<br />
Freitag, 14.10.2011, 18:00 - 19:00 Uhr, 6 Abende, <strong>Hornberg</strong>,<br />
Grund- u. Hauptschule (Altbau), Gymnastikraum, Petra<br />
Schondelmaier, 30,00 €.
Donnerstag, 22. September 2011<br />
Aquafitness (3.0274 HO)<br />
Montag, 17.10.2011, 19:00 - 19:45 Uhr, 8 Abende, Gutach,<br />
Hotel Linde, Ramsbachweg 2, Hallenbad, Michaela Maurer,<br />
62,00 € inkl. Eintritt, Saunabenutzung möglich.<br />
November<br />
Tinnitus (3.0401 HO)<br />
Mittwoch, 09.11.2011, 19:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>, Rath<strong>aus</strong>,<br />
Sitzungssaal, Dr. med. Peter Heinrich, 2,00 €.<br />
Keine Angst vor Hefeteig (3.0716 HO)<br />
Samstag, 19.11.2011, 11:00 - 15:00 Uhr, 1 Samstag, <strong>Hornberg</strong>-Niederwasser,<br />
Gemeindesaal, Küche, Elke Jäger-<br />
Haas, 16,00 € zuzügl. ca. 7,00 € für Lebensmittel.<br />
Kinderkurs<br />
Der kleine Koch - Kochkurs für Kinder von 6 bis 12 Jahren<br />
(3.0717 HO)<br />
Freitag, 25.11.2011, 15:00 - 18:00 Uhr, 1 Nachmittag, <strong>Hornberg</strong>-Reichenbach<br />
(Fohrenbühl), Landh<strong>aus</strong> Lauble, Jürgen<br />
Lauble, 15,00 € zuzügl. ca. 5,00 € für Lebensmittel.<br />
Wildgericht - Kochkurs (3.0718 HO)<br />
Montag, 28.11.2011, 19:00 - 22:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>-<br />
Reichenbach (Fohrenbühl), Landh<strong>aus</strong> Lauble, Jürgen<br />
Lauble, 17,00 € zuzügl. ca. 16,00 € für Lebensmittel.<br />
Dezember<br />
Festliches Weihnachtsmenü (3.0719 HO)<br />
Montag, 12.12.2011, 19:00 - 22:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>-<br />
Reichenbach (Fohrenbühl), Landh<strong>aus</strong> Lauble, Jürgen<br />
Lauble, 17,00 € zuzügl. ca. 16,00 € für Lebensmittel.<br />
Januar 2012<br />
Englisch für Senioren A1 (4.0604 HO)<br />
Dienstag, 10.01.2012, 10:00 - 11:30 Uhr, 10 Vormittage,<br />
<strong>Hornberg</strong>,Grund- u.Hauptschule (Neubau),Karin Robertz,<br />
48,00 €.<br />
Französisch Konversation mit Grammatik C1 (4.0809<br />
HO)<br />
Dienstag, 10.01.2012, 18:30 - 20:00 Uhr, 10 Abende, <strong>Hornberg</strong>,<br />
Grund- u. Hauptschule (Neubau), Karin Robertz,<br />
48,00 €.<br />
Erste Schritte am eigenen Laptop (5.0105 HO)<br />
Donnerstag, 19.01.2012, 19:00 - 21:15 Uhr, 4 Abende,<br />
<strong>Hornberg</strong>, Grund- u. Hauptschule (Neubau), Johannes<br />
Hildbrand, 99,00 € zuzügl. ca. 15,00 € für Seminarunterlagen,<br />
inkl. TN-Bescheinigung.<br />
Progressive Muskelentspannung (3.0112 HO)<br />
Freitag, 20.01.2012, 18:00 - 19:15 Uhr, 8 Abende, <strong>Hornberg</strong>,<br />
Grund- u. Hauptschule (Altbau), Gymnastikraum, Petra<br />
Schondelmaier, 49,00 €.<br />
März 2012<br />
Muskeltraining von Kopf bis Fuß (3.0237 HO)<br />
Donnerstag, 01.03.2012, 18:30 - 19:30 Uhr, 8 Abende,<br />
<strong>Hornberg</strong>, Grund- u. Hauptschule (Neubau), Gymnastikraum,<br />
Anja Maurer, 33,00 €.<br />
Spanisch Touristen- und Einstiegskurs A1 (4.2203 HO)<br />
Donnerstag, 01.03.2012, 19:30 - 21:00 Uhr, 14 Abende,<br />
<strong>Hornberg</strong>, Grund- u. Hauptschule (Neubau), Gabriela<br />
Espinosa Miranda, 84,00 €.<br />
Die Soße macht's - Ein Abend rund um verschiedene Soßen<br />
(3.0720 HO)<br />
Montag, 05.03.2012, 19:00 - 22:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>-<br />
Reichenbach (Fohrenbühl), Landh<strong>aus</strong> Lauble, Jürgen<br />
Lauble, 17,00 € zuzügl. ca. 16,00 € für Lebensmittel.<br />
Schnelle Steuererklärung mit Elster (1.1602 HO)<br />
Dienstag, 06.03.2012, 19:00 - 22:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>,<br />
Grund- u. Hauptschule (Neubau), Siegfried Marquardt,<br />
Cl<strong>aus</strong> Matt, gebührenfrei.<br />
Festliches Ostermenü (3.0721 HO)<br />
Montag, 19.03.2012, 19:00 - 22:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>-<br />
Reichenbach (Fohrenbühl), Landh<strong>aus</strong> Lauble, Jürgen<br />
Lauble, 17,00 € zuzügl. ca. 16,00 € für Lebensmittel.<br />
Oster- und Tischdekoration (2.1203 HO)<br />
Dienstag, 27.03.2012, 19:00 - 22:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>,<br />
Grund- u. Hauptschule (Altbau), Werkraum, Anita<br />
Brohammer, 15,00 € zuzügl. ca. 15,00 € für Material.<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
Mai 2012<br />
Aquafitness (3.0275 HO)<br />
Donnerstag, 24.05.2012, 10:00 - 10:45 Uhr, 8 Vormittage,<br />
<strong>Hornberg</strong>, Freibad, Frombachstraße, Anja Maurer, 30,00 €<br />
zuzügl. ca. 20,00 € für Eintritt.<br />
Für Anmeldungen, Fragen und auch Anregungen steht<br />
Ihnen die VHS-Außenstellenleiterin Beate Brohammer<br />
unter Tel. 07833/960630 oder per E-Mail: beate.brohammer@vhs-ortenau.de<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Sonstiges<br />
Stadtmuseum <strong>Hornberg</strong><br />
Werderstraße 15, 78132 <strong>Hornberg</strong><br />
Öffnungszeiten:<br />
Das Stadtmuseum <strong>Hornberg</strong> hat<br />
das ganze Jahr am 1. Sonntag im<br />
Monat von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />
geöffnet.<br />
Sonderführungen für Gruppen ab<br />
fünf Personen nach Voranmeldung<br />
bei der Tourist-Info 78132 <strong>Hornberg</strong>,<br />
Bahnhofstraße 3, Tel. (07833) 793-44<br />
Fax (07833) 793-29, tourist-info@hornberg.de oder bei der<br />
Vorsitzenden Rosemarie Götz, Tel. (07833) 96 09 41 oder<br />
beim Stellverteter Adolf Heß, Tel. (07833) 6481.<br />
Feuerwehr <strong>Hornberg</strong> sammelt Altpapier<br />
Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Hornberg</strong> sammelt auch 2011<br />
wieder Altpapier.<br />
Die Sammlung findet am 24. September statt.<br />
Bitte stellen Sie das gebündelte Papier bis 9.00 Uhr an die<br />
Straße.<br />
Die FF <strong>Hornberg</strong> bittet die <strong>Hornberg</strong>er Bevölkerung um<br />
fleißiges Papiersammeln.<br />
Andreas Armbruster<br />
-Kommandant-<br />
Herbstfluss<br />
Der Strom trug das ins Wasser gestreute<br />
Laub der Bäume fort. -<br />
Ich dachte an alte Leute,<br />
Die <strong>aus</strong>wandern ohne ein Klagewort.<br />
Die Blätter treiben und trudeln,<br />
Gewendet von Winden und Strudeln<br />
Gefügig, und sinken dann still. -<br />
Wie jeder, der Grosses erlebte,<br />
Als er an Grösserem bebte,<br />
Schliesslich tief <strong>aus</strong>ruhen will.<br />
(Joachim Ringelnatz 1883-1934,<br />
deutscher Schriftsteller, Kabarettist und Maler)<br />
CDU-Fraktion/-Ortschaftsrat besichtigten<br />
Straßenerneuerung in Reichenbach<br />
Zusammen mit Ortsvorsteherin Evelyn Lauble besichtigte<br />
die CDU Fraktion und der CDU-Ortschaftsrat von Reichenbach<br />
die Erneuerung der Straßendecke im Ortsteil<br />
Reichenbach. Man startete bei der Säge Heinzmann bis<br />
41
<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
zum Abzweig Reichensteiner Hof. Zum Abschluss ging es<br />
dann noch zur Hofzufahrt des Oberkammererhofes.<br />
Die rund 40 Kilometer Gemeindeverbindungsstraßen und<br />
Hofzufahrten in Reichenbach müssen von der Gemeinde<br />
unterhalten werden und stellen somit in jedem Jahr eine<br />
beträchtliche finanzielle Her<strong>aus</strong>forderung dar. Die Notwendigkeit<br />
dieser Maßnahmen wird aber jedem deutlich,<br />
der einmal über diese Straßen fährt. Wir haben in allen<br />
Ortsteilen dringenden Nachholbedarf. Insofern ist es sehr<br />
erfreulich, wenn in diesem Jahr ein größeres Teilstück in<br />
Reichenbach gebaut wurde. Die Qualität der Arbeiten ist<br />
überzeugend. Für die Ewigkeit ist es aber nicht gemacht.<br />
Deshalb wird es wohl immer ein Dauerthema im Gemeinderat<br />
bleiben. Die Mittel dafür wurden 2011 in Reichenbach<br />
gebündelt und können somit effizienter eingesetzt<br />
werden. Im nächsten Jahr ist Niederwasser an der Reihe.<br />
Erich Fuhrer<br />
SPD-Ortsverein <strong>Hornberg</strong><br />
Bundestagsabgeordneter Gernot<br />
Erler, Staatsminister a.D.,<br />
kommt nach <strong>Hornberg</strong> und<br />
spricht zur Ostpolitik<br />
Mit dem Bundestagsabgeordneten<br />
Gernot Erler, Staatsminister<br />
a.D., konnte der SPD-<br />
Ortsverein <strong>Hornberg</strong> einen<br />
profunden Kenner der Ostpolitik<br />
gewinnen, der am Freitag,<br />
dem 23. September um 20<br />
Uhr im „Gasth<strong>aus</strong> Tannhäuser“<br />
in einer öffentlichen Vortrags-<br />
und Diskussionsveranstaltung<br />
zu folgendem Thema spricht: „Moskau auf neuen<br />
Wegen ?- Russlands Politik mit Deutschland und den osteuropäischen<br />
Nachbarn“.<br />
Wer hätte das vor 20 Jahren für möglich gehalten: Obama<br />
lobt in einem Interview Anfang August die Zusammenarbeit<br />
mit dem russischen Präsidenten Medwedew und die<br />
russische Post gibt zu Obamas 50. Geburtstag eine Sondermarke<br />
her<strong>aus</strong>.<br />
Seit dem Zerfall der Sowjetunion übt ab 1992 die Russische<br />
Föderation die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten<br />
der ehemaligen UdSSR <strong>aus</strong>.<br />
Welche Entwicklung hat Russland seit diesem Zeitpunkt<br />
genommen? Was passiert in Russland? Auf welche politischen<br />
Strömungen muss sich Deutschland einstellen? Gerade<br />
im Hinblick auf die Dumawahlen (Abgeordnetenwahlen)<br />
Anfang Dezember hochaktuelle Fragen.<br />
Zu diesen Fragen gibt der SPD-Außenpolitiker und ehemalige<br />
Staatsminister Gernot Erler Auskunft und stellt<br />
sich der Diskussion.<br />
Jede Bürgerin und jeder Bürger ist zu dieser öffentlichen<br />
Veranstaltung herzlich eingeladen!<br />
Der SPD-Ortsverein würde sich über Ihren Besuch sehr<br />
freuen.<br />
42<br />
Jugendrotkreuz<br />
<strong>Hornberg</strong>-Gutach-<br />
Niederwasser<br />
Hallo JRKler!<br />
Unsere Sommerp<strong>aus</strong>e endet diesen Samstag um 10 Uhr<br />
mit der ersten Gruppenstunde. Wir treffen uns wie immer<br />
in der Werderstraße 17 und auch unser Taxi ist wieder für<br />
euch unterwegs. Wir hoffen, dass ihr alle gut <strong>aus</strong> den Ferien<br />
gekommen seid und freuen uns auf euch!<br />
Euer JRK-Team.<br />
Lesewelt Ortenau im<br />
Kindergarten Arche Noah in <strong>Hornberg</strong><br />
Auch in 2011 konnte die Lesewelt Ortenau Ihre Präsenz im<br />
oberen Kinzigtal <strong>aus</strong>bauen. Neben den drei Kindergärten<br />
in H<strong>aus</strong>ach, dem Kindergarten in Gutach und dem kath.<br />
Kindergarten Don Bosco in <strong>Hornberg</strong> ist nun auch der ev.<br />
Kindergarten Arche Noah regelmäßiger Vorleseort.<br />
Ein starkes Team ehrenamtlicher Vorleserinnen undVorlesern<br />
wurde schnell gefunden. Mit Karl-Heinz Bäuerle,<br />
Fred-Jürgen Becker, Anja Maurer und Alexandra Baumann<br />
können sich die Kinder auf viele tolle Geschichten<br />
freuen. Zwei Vorleser/innen kommen von nun an jeden<br />
Dienstag von 09.00 bis 10.00 h in den Kindergarten Arche<br />
Noah und gestalten mit den Kindern die Vorlesestunden.<br />
Für jeden Besuch einer Vorlesestunde bekommen die Kinder<br />
einen Stempel. Wer zehn Vorlesestunden besucht hat,<br />
erhält von der Lesewelt Ortenau ein Buchgeschenk. Dieses<br />
Buchgeschenk soll nicht das Kind für den Besuch der Vorlesestunde<br />
"belohnen", vielmehr soll dem Gedanken Rechnung<br />
getragen werden, das Lesen wieder in die Familien<br />
zu tragen.<br />
Lesewelt Ortenau und das Team um Tanja Seckinger, Leiterin<br />
des Kindergartens Arche Noah, freuen sich über das<br />
große Engagement das die hochmotivierten ehrenamtlichen<br />
Vorleser/innen in dieses Projekt einbringen werden.<br />
Ein großes Dankeschön geht auch an Arnd und Iris Sauter<br />
von der Arnd Sauter Trade Company, Gutach, ohne deren<br />
finanzielle Unterstützung das Projekt in dieser Form nicht<br />
umgesetzt werden könnte.<br />
Das Bild zeigt die Vorleserinnen und Vorleser mit Tanja<br />
Seckigner (Kindergartenleitung). Gestartet wird am Dienstag,<br />
27.09.2011
Donnerstag, 22. September 2011<br />
Termine<br />
Sprechtage<br />
Polizeiposten Wolfach<br />
Der Polizeiposten Wolfach ist von Montag bis Freitag in<br />
der Regel von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt.<br />
Sprechtage der Baurechtsbehörde<br />
im Rath<strong>aus</strong> <strong>Hornberg</strong><br />
Der nächste Sprechtag des Kreisbaumeisters Herrn Lehmann<br />
findet am Freitag, 23.09.2011 zwischen 9.00 und<br />
11.00 Uhr im Stadtbauamt <strong>Hornberg</strong>, Zimmer 34 statt.<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
Baden-Württemberg<br />
Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung,<br />
Werner Echle, hält am Donnerstag, 6. Oktober 2011<br />
von 14:00 bis 18:00 Uhr im Rath<strong>aus</strong> <strong>Hornberg</strong>, Zimmer 16<br />
einen Sprechtag ab.<br />
Hierbei werden die Versicherten sowie alle interessierten<br />
Bevölkerungskreise in Angelegenheiten der Rentenversicherung<br />
kostenlos beraten. Zudem nimmt Werner Echle<br />
auch Rentenanträge entgegen. Zum Sprechtag bringen Sie<br />
bitte alle die Rentenversicherung betreffenden Unterlagen<br />
sowie Ihre Ausweispapiere mit.<br />
Terminvergabe! Bitte melden Sie sich bei der Stadtverwaltung<br />
<strong>Hornberg</strong>, unter Tel. 07833 793-45 an.<br />
Sprechtage Badischer Landwirtschaftlicher<br />
Hauptverband e.V. (BLHV)<br />
Bezirksgeschäftsstelle<br />
77855 Achern, Illenauer Allee 55, Tel. 07841/2075-0, Fax<br />
07841/601680<br />
Mo. 26.09.<br />
Offenburg, Landw.Amt, 9:00 Uhr - 12:00 Uhr<br />
Mi. 28.09.<br />
Achern, Bez.Gesch.Stelle, 9:00 Uhr - 12:00 Uhr<br />
Sprechtagebesucher für alle Sprechtage werden um telefonische<br />
Terminvereinbarung (07841/2075-0) bei der Bezirksgeschäftsstelle<br />
in Achern gebeten.<br />
Anmeldungen für Unterharmersbach unter 07841-2075-<br />
20.<br />
Sprechtage für die keine Anmeldungen vorliegen, finden<br />
nicht statt.<br />
Veranstaltungen<br />
Design-Center geöffnet in <strong>Hornberg</strong>, in der Werderstr. 36<br />
der Duravit AG.<br />
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag<br />
von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />
Freitag, 23.09.2011<br />
Start zwischen 17 und 19 Uhr<br />
Schlemmen und Spazieren<br />
Jeden Freitag großes Vier-Gang-Menü<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
1 x bezahlen und an einem Abend bei allen 4 Fohrenbühl-<br />
Gastronomen speisen<br />
Erwachsene 32,90 EUR pro Person<br />
Kinder 4 bis 14 Jahre 1 EUR pro Lebensjahr Kinder bis 3<br />
Jahre frei, Preise ohne Getränke (Änderungen vorbehalten),<br />
Reservierung erforderlich<br />
Start im Landh<strong>aus</strong> Lauble<br />
http://fohrenbuehl-schwarzwald.de<br />
Veranstaltungsort: <strong>Hornberg</strong> - Reichenbach<br />
Veranstalter: Landh<strong>aus</strong> Lauble, Tel. 07833/93660 Landgasthof<br />
Schwanen, Tel. 07833/935790<br />
Gasthof Adler, Tel. 07422/95380<br />
Gasthof Gedächtnish<strong>aus</strong>, Tel. 07422/4461<br />
Samstag, 24.09.2011<br />
ab 18:00 Uhr Schlemmervesperbüfett<br />
Veranstaltungsort: Gasth<strong>aus</strong> Zum Deutschen Jäger<br />
Veranstalter: Gasth<strong>aus</strong> Zum Deutschen Jäger<br />
Samstag, 24.09.2011 – Samstag, 01.10.2011<br />
<strong>Hornberg</strong>er Herbstwanderwoche<br />
Sie können an einzelnen Tagen oder die ganze Woche teilnehmen<br />
Anmeldung: Hermann Nick, Tel. 07833/1243<br />
Tourist-Information <strong>Hornberg</strong>, Tel. 07833/79344<br />
Veranstaltungsort: Verschiedene Treffpunkte<br />
Veranstalter: Schwarzwaldverein Ortsgruppe <strong>Hornberg</strong> e.V.<br />
Samstag, 24.09.2011 – Sonntag, 25.09.2011<br />
Freundschaftssportfest<br />
Städtlecup-F<strong>aus</strong>tball<br />
LA-Vereinsmeisterschaften<br />
Anmeldungen und Infos bei Silke Endres (Tel.07833-1839<br />
bzw. nino.silke@vr-web.de)<br />
Veranstaltungsort: Sportplatz<br />
Veranstalter: Turnverein 1875 <strong>Hornberg</strong> e.V.<br />
Sonntag, 25.09.2011<br />
Bezirks-Herbstwanderung<br />
Organisation: OG Donaueschingen<br />
Veranstaltungsort: Informationen beim Veranstalter<br />
Veranstalter: Naturfreunde <strong>Hornberg</strong> OG <strong>Hornberg</strong><br />
Sonntag, 25.09.2011 – Montag, 03.10.2011<br />
Zwiebelkuchen auf dem Schloss<br />
Neuer Süßer und h<strong>aus</strong>gemachter Zwiebelkuchen leiten<br />
den Herbst ein.<br />
Veranstaltungsort: Hotel Schloss <strong>Hornberg</strong><br />
Veranstalter: Hotel Schloss <strong>Hornberg</strong><br />
Mittwoch, 28.09.2011<br />
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Floh- und Trödelmarkt<br />
Veranstaltungsort: Evangelischer Kirchplatz<br />
Veranstalter: Josef Lehmann<br />
Marktorganisation, Tel. 07835/540766<br />
Freitag, 30.09.2011<br />
Start zwischen 17 und 19 Uhr<br />
Schlemmen und Spazieren<br />
Jeden Freitag großes Vier-Gang-Menü<br />
1 x bezahlen und an einem Abend bei allen 4 Fohrenbühl-<br />
Gastronomen speisen<br />
Erwachsene 32,90 EUR pro Person<br />
Kinder 4 bis 14 Jahre 1 EUR pro Lebensjahr Kinder bis 3<br />
Jahre frei, Preise ohne Getränke (Änderungen vorbehalten),<br />
Reservierung erforderlich<br />
Start im Landh<strong>aus</strong> Lauble<br />
http://fohrenbuehl-schwarzwald.de<br />
Veranstaltungsort: <strong>Hornberg</strong> - Reichenbach<br />
Veranstalter: Landh<strong>aus</strong> Lauble, Tel. 07833/93660 Landgasthof<br />
Schwanen, Tel. 07833/935790<br />
Gasthof Adler, Tel. 07422/95380<br />
Gasthof Gedächtnish<strong>aus</strong>, Tel. 07422/4461<br />
43
<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
Treff der Fotogruppe<br />
Veranstaltungsort: Begegnungsstätte<br />
Veranstalter: NaturFreunde Fotogruppe <strong>Hornberg</strong><br />
Freitag, 30.09.2011 - 03.10.2011<br />
Fahrradtour<br />
Unterwegs auf dem Südschwarzwald-Fahrradweg<br />
Organisation: Henriette Haas<br />
Veranstaltungsort: Infos beim Veranstalter<br />
Veranstalter: Naturfreunde <strong>Hornberg</strong> OG <strong>Hornberg</strong><br />
Freitag, 30.09.2011 – Dienstag, 04.10.2011<br />
Landeswandertage des Landesverbandes Baden im Kinzigtal<br />
Veranstaltungsort: Infos beim Veranstalter<br />
Veranstalter: Naturfreunde <strong>Hornberg</strong> OG <strong>Hornberg</strong><br />
Samstag, 01.10.2011 – Sonntag, 02.10.2011<br />
10:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Große Frischpilz<strong>aus</strong>stellung<br />
Ausstellung von Frischpilzen in der Stadthalle<br />
Tickets/Preise:<br />
Eintritt: Erwachsene 5,00 € Schüler ab 12 Jahren und Studenten<br />
mit Ausweis 2,50 € Kinder unter 12 Jahren Eintritt<br />
frei<br />
Veranstaltungsort: Stadthalle<br />
Veranstalter: Schwarzwälder Pilzlehrschau<br />
Samstag, 01.10.2011<br />
19:00 Uhr Frohes Singen<br />
mit Karl-Heinz Moosmann und Wolfgang Bräuer<br />
Veranstaltungsort: Gasth<strong>aus</strong> Zum Deutschen Jäger<br />
Veranstalter: Gasth<strong>aus</strong> Zum Deutschen Jäger<br />
abends Rittermahl<br />
Speisen Sie wir einst die Ritter.<br />
Veranstaltungsort: Hotel Schloss <strong>Hornberg</strong><br />
Veranstalter: Hotel Schloss <strong>Hornberg</strong><br />
Sonntag, 02.10.2011<br />
nach dem Gottesdienst<br />
Kurkonzert anlässlich Erntedankfest<br />
Veranstaltungsort: Evangelischer Kirchplatz<br />
Veranstalter: Musik- und Trachtenverein Reichenbach e.V.<br />
Neue Rennstrecke für<br />
Bikeathlon vorbereitet<br />
Der abwechslungsreiche<br />
Streckenverlauf für die<br />
Schwarzwälder Bikeathlon<br />
Meisterschaften am 2. Oktober<br />
stellt die Teilnehmer<br />
vor vielfältige Anforderungen.<br />
Der Singletrail vom Schloss in die Vorstadtstraße<br />
wurde dieser Tage für den Wettkampf präpariert.<br />
Der 7. <strong>Hornberg</strong>-Bikeathlon hält für die Athleten verschiedene<br />
Her<strong>aus</strong>forderungen bereit. Vom Start in der<br />
Stadtmitte führt die etwa 2,5km lange Rennstrecke die<br />
Schlossstraße hinauf. Bei der Abzweigung Burgstraße geht<br />
es dann steil rechts über einen Schotterweg auf den<br />
Schlossberg. In diesem Abschnitt hat der Rundkurs mit<br />
20% seine maximale Steigung. Kraft und Ausdauer sind<br />
hier gefragt, bevor es auf dem Schlossareal durch den<br />
Hundsgraben geht und ein Singletrail hinter dem Schloss-<br />
Hotel den Rebacker hinab in die Vorstadtstraße führt.<br />
Dieser Streckenabschnitt wurde dieser Tage vom Organisator<br />
Andreas Faißt zusammen mit Fritz Arnold für das<br />
Rennen präpariert. So wurden in den Weg ragende Äste<br />
und Sträucher entfernt. Die recht enge und steile Abfahrt<br />
mit einem Gefälle von bis zu 22% beinhaltet auch eine<br />
spitze Kehre, die von den Bikern Konzentration und tech-<br />
44<br />
nisch versiertes Biken abverlangt.<br />
Nach der Abfahrt geht es über die Vorstadtstraße zurück<br />
zum Ausgangspunkt an den Bärenplatz, wo die Bikeathleten<br />
mit Lasergewehren und möglichst ruhiger Hand auf<br />
fünf Scheiben, wie man sie vom Biathlon kennt, schießen<br />
müssen. Je nach Anzahl der Fehlschüsse hat der Athlet<br />
dann eine Strafstrecke zu fahren, bevor er sich wieder auf<br />
den Rundkurs in Richtung Schlossberg begeben darf.<br />
Die Höhendifferenz pro Rundkurs beträgt 100 Meter. In<br />
den Vorläufen, die um 13 Uhr beginnen, wird je zwei Mal<br />
geschossen und zwei Runden Rad gefahren. Im Finallauf<br />
um 17 Uhr, bei dem der Schwarzwald-Bikeathlon-Meister<br />
2011 ermittelt wird, müssen die Finalisten dann drei Mal<br />
auf dem Bärenplatz im Schießen antreten und auch drei<br />
Mal den Rundkurs mit dem Mountainbike absolvieren.<br />
Es sind noch Startplätze frei. Für die Meisterschaft können<br />
sich sowohl Lizenzfahrer als auch Hobbybiker anmelden.<br />
Ausschreibung, Anmeldung und weitere Informationen<br />
findet man unter www.hornberg-bikeathlon.de.<br />
Ansprechpartner für Rückfragen:<br />
Andreas Faißt, Faißt Bike Design GmbH<br />
Postfach 266, 78129 <strong>Hornberg</strong><br />
Tel. 07833 9656790 / 0151 15654408<br />
www.hornberg-bikeathlon.de<br />
E-mail: info@hornberg-bikeathlon.de<br />
Hoch über den Dächern von <strong>Hornberg</strong> fahren die Bikeathleten<br />
einen schönen Singletrail zurück in die Stadtmitte:
Donnerstag, 22. September 2011<br />
Rund 100m Höhenunterschied gilt es pro Rundkurs von<br />
der Stadtmitte über den Schlossberg und zurück zu bewältigen:<br />
Arbeiterwohlfahrt<br />
OV-<strong>Hornberg</strong> e.V.<br />
Vereine<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
AWO-<strong>Hornberg</strong> in Baden-Baden beim Südwestrundfunk<br />
SWR<br />
„Der Besuch des Südwestrundfunks war eine Reise wert“,<br />
so das Lob der Teilnehmer des Tages<strong>aus</strong>fluges der AWO-<br />
<strong>Hornberg</strong> nach Baden-Baden. Überrascht waren die <strong>Hornberg</strong>er<br />
, als sie erfuhren, wie viel Arbeit hinter einer Sendung<br />
wie der Tagesschau oder einem Fernsehfilm steckt.<br />
Christine Karceles, die die Besuchergruppe seitens des<br />
SWR betreute, informierte bei ihrer Einführung über Daten<br />
und Fakten der Rundfunkanstalt. Zusammen mit acht<br />
anderen Landesrundfunkanstalten und der Deutschen<br />
Welle sei der SWR Mitglied der ARD, der „Arbeitsgemeinschaft<br />
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltungen<br />
in Deutschland“.<br />
Der SWR werde durch Gebühren finanziert und sei dadurch<br />
neutral und unabhängig von Werbeeinnahmen wie<br />
die Privaten Sender. Genau deshalb sei er unverzichtbar<br />
für eine demokratische Gesellschaft, in deren Mittelpunkt<br />
informierte mündige Bürger stehen. Der<br />
SWR versorge mit den Bundesländern Baden-Württemberg<br />
und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet mit knapp 15<br />
Millionen Einwohnern. Aus zahlreichen Studios, Regionalbüros<br />
und Korrespondentenbüros berichteten SWR-<br />
Reporter über das „Geschehen in der Fläche“. Kennzeichen<br />
seien Nähe und regionale Identität. Christine Kaceles<br />
machte an den Sendungen „Kaffee oder Tee“ , der Familienserie“<br />
Die Fallers“ und der Talkshow „Nachtcafe“ klar,<br />
welcher Aufwand mit deren Produktion verbunden ist. Da<br />
war die Rede von Aufnahmen, die draußen vor Ort erfolgen<br />
und solchen, die im Studio gemacht werden müssen,<br />
über Tricks und Rafinessen, über Erfolge und Misserfolge.<br />
Die <strong>Hornberg</strong>er Besucher vor dem SWR<br />
Sodann schloss sich ein Rundgang durch die Arbeitsräume<br />
und Hallen an: Studios, <strong>aus</strong>gerüstet mit modernster Technik,<br />
ein Lichtraum mit 300 Scheinwerfern, Regieräume,<br />
große Kulissenräume, Modellierraum, Schreiner- und<br />
Schlosserwerkstatt.<br />
Besonders interessant der Requisitenraum mit genauester<br />
Registratur der Gegenstände vom Kinderwagen über unendlich<br />
viele Kleider und Kostüme hin bis zu einer Kutsche.<br />
Man war erstaunt, dass der SWR mit 3680 Mitarbeitern<br />
der größte Arbeitgeber in Baden-Baden ist und einen<br />
H<strong>aus</strong>halt von 1,17 Milliarden Euro zu verwalten hat.<br />
Der zweite Teil des Ausflugs führte die Besucher auf den<br />
H<strong>aus</strong>berg von Baden-Baden, den 668 Meter hohen Merkur,<br />
45
<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
auch Großer Staufenberg genannt. Mit der Merkurbahn,<br />
einer Standseilbahn, ging es steil hinauf mit einer Steigung<br />
bis zu 54 Prozent. Oben konnte man vom Aussichtsturm<br />
„Merkur“, der mit Sendeantennen des SWR versehen<br />
ist, einen Rundblick genießen, nicht nur über den Talkessel<br />
von Baden-Baden, sondern bis in die Rheinebene und zu<br />
denVogesen, dem Haardt und Odenwald, ebenso zur Ruine<br />
Hohenbaden und der Hornisgrinde.<br />
Am Nachmittag erlebten die <strong>Hornberg</strong>er bei einem Stadtbummel<br />
das Flair des alten Baden-Baden, bevor sie die<br />
Heimreise antraten.<br />
Sieger des AWO-Luftballon-Wettbewerbs trafen sich<br />
Gespannt waren alle Kinder, die beim Wald- und Kinderfest<br />
der Arbeiterwohlfahrt am Luftballonwettflug teilgenommen<br />
hatten. Denn nun warteten sie gespannt auf die<br />
Siegerehrung.Von den 163 aufgestiegenen Ballons waren 9<br />
Antwortkarten zurückgekommen.<br />
Die AWO hatte dieser Tage die Gewinner in die Begegnungsstätte<br />
der AWO eingeladen. Dort standen Spiele und<br />
angeregte Unterhaltung auf der Tagesordnung. Besonders<br />
mundeten den Kindern die frisch gebackenen Waffeln.<br />
Danach nahm die Vorsitzende Henriette Haas die Siegerehrung<br />
vor. Die Flugweite der gefundenen Ballons war<br />
sehr unterschiedlich. Sie reichte von 0 km bis 100 km.<br />
Der Ballon, der am weitesten geflogen war, ging in Corseux<br />
(Frankreich) nieder, 100 km Entfernung. Der Ballon<br />
des zweiten Gewinners landete in Colmar, 65 km Entfernung.<br />
Die nächsten Landeplätze waren Holzwihr im Elsass<br />
(61 km), Marckolzheim ebenfalls im Elsass (51 km),<br />
Ehrenkirchen im Markgräflerland (50 km), Freiburg i.Br.,<br />
Elzach und <strong>Hornberg</strong>. Auf einer Landkarte markierte<br />
Henriette Haas mit den Kindern zusammen Start- und<br />
Landeplatz sowie die Flugstrecke.<br />
Die Gewinner waren: Koobiga Rasalingam, Oskar Müller ,<br />
Helen Fletschiner (Biberach), Melissa Storz, Kim Obert,<br />
Simon Wiegele , Patrick Bier, Jakob Schwer (H<strong>aus</strong>ach).<br />
Die ersten drei Sieger erhielten jeweils einen Gutschein,<br />
die beim Einkauf von Schreibwaren, Büchern oder Spielzeug<br />
eingelöst werden können. Die übrigen Teilnehmer<br />
erhielten schöne Trostpreise nach ihrer Wahl.<br />
Der Luftballonwettbewerb beim AWO-Wald- und Kinderfest<br />
hat nun schon eine jahrzehntelange attraktive Tradition.<br />
Das wurde unter anderem beim angeregten, fröhlichen<br />
Pl<strong>aus</strong>ch von einer Teilnehmerin bestätigt, die schon<br />
als Kind AWO-Ballons steigen ließ.<br />
Bei der Siegerehrung von l. n. r. vordere Reihe: Koobiga<br />
Rasalingam, Kim Obert, Patrick Bier; hintere Reihe von l.<br />
n. r.: Vorsitzende Henriette Haas und Katrin Müller mit<br />
Sohn Oskar auf dem Arm<br />
AWO-Herbstfahrt ins Blaue<br />
Eine „Herbstfahrt ins Blaue“ steht bei der Arbeiterwohlfahrt<br />
am Donnerstag, 13. Oktober, auf dem Programm.<br />
Abfahrt mit dem Bus ist um 13 Uhr beim Neukauf-Parkplatz.<br />
Die Teilnehmer dürfen sich auf ein jahreszeitlich<br />
interessantes und aktuelles Ziel sowie ein entsprechendes<br />
Programm freuen. Dazu sind die Mitglieder und gleichermaßen<br />
Gäste freundlich eingeladen.<br />
Anmeldung bei der Vorsitzenden Henriette Haas bis<br />
Dienstag,4.. Oktober, erforderlich, Telefon 07833/ 96996.<br />
46<br />
TV 1875 <strong>Hornberg</strong> e.V. - Abt. Leichtathletik<br />
Freundschaftssportfest<br />
(Leichtathletik, Feldf<strong>aus</strong>tball, Nordic-Walking) am Samstag,<br />
den 24.September<br />
Zeitplan:<br />
13.00 Uhr Anpfiff zum Feld-F<strong>aus</strong>tballturnier um den<br />
"Städtle-Cup"<br />
14.00 Uhr Startschuss zu den Leichtathletik-Wettkämpfen<br />
für alle Altersgruppen<br />
14.00 Uhr Nordic-Walking-Tour<br />
Städtlecup F<strong>aus</strong>tball (Rasenplatz)<br />
Es wird in 1 altersoffenen Klasse um den Wanderpokal<br />
gespielt (ab 16 Jahren)<br />
Die Startgebühr pro Mannschaft beträgt 10,- € (alle<br />
Mannschaften erhalten Preise)<br />
F<strong>aus</strong>tball ist eines der ältesten Ballspiele weltweit. Die<br />
Regeln sind recht einfach (Wikipedia > F<strong>aus</strong>tball)<br />
Deutschland ist bei den Männern amtierender Weltmeister<br />
und bei den Damen Vizeweltmeister.<br />
Leichtathletik/Vereinsmeisterschaften<br />
2011 gehen am Samstag alle Jahrgänge gemeinsam an den<br />
Start. Gemäss den DLV-Vorschriften werden die entsprechenden<br />
Mehrkämpfe nach Altersklassen <strong>aus</strong>gewertet. Die<br />
erzielten Leistungen werden für das Deutsche Sportabzeichen<br />
angerechnet.<br />
Nordic-Walking<br />
1,5 Std.-Tour unter Leitung von Anja Maurer (<strong>aus</strong>gebildete<br />
Walking/Nordic-Walking Instructorin). Die Strecke<br />
kann nach Absprache abgekürzt oder auch verlängert<br />
werden. Durch die Teilnahme an dieser Tour kann man<br />
sich Bonus-Punkte bei nahezu allen Krankenkassen bestätigen<br />
lassen (bitte Bonusheft mitbringen)<br />
Anschliessend an die Wettkämpfe und das Turnier findet<br />
im Rahmen eines gemütlichen Sportlerhocks die Siegerehrung<br />
der Leichtathleten und F<strong>aus</strong>tballer statt, wozu alle<br />
aktiven Sportler, aber auch Zuschauer herzlich eingeladen<br />
sind.<br />
Die Veranstaltung ist von unserer TV-Jugend bewirtet.<br />
Eine TV-Mitgliedschaft ist für die Teilnahme an den Wettkämpfen<br />
nicht erforderlich.<br />
Alle Interessierten – auch Feriengäste – sind herzlich eingeladen.<br />
Anmeldungen und Infos (Leichtathleik + F<strong>aus</strong>tball) bei<br />
Silke Endres (Tel. 07833-1839).<br />
Da am Freitag die Wettkampfanlagen gerichtet werden,<br />
fällt das Sportabzeichentraining <strong>aus</strong> !<br />
Ihr TVH bietet Ihnen viele Möglichkeiten sich aktiv sportlich<br />
zu betätigen, und das in jedem Lebensabschnitt von<br />
2 bis 99 Jahren<br />
Dieses breite sportliche Spektrum bietet Ihnen kein anderer<br />
Verein in <strong>Hornberg</strong>.<br />
Sei es im Bereich Turnen, Handball, Leichtathletik oder im<br />
Winter auf der Skipiste.<br />
Tun Sie etwas für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit,<br />
werden Sie aktives Mitglied im TVH.<br />
Wir sind uns sicher, dass auch für Sie das Richtige dabei<br />
ist!<br />
Besuchen Sie oder Ihr Kind eine der Übungsstunden oder<br />
Trainingseinheiten, sie dürfen gerne mal bei uns „reinschnuppern“.
Donnerstag, 22. September 2011<br />
Unser Angebot<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
47
<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
Kleiderrückgabe Historischer Verein<br />
in der Kleiderkammer ehemalige Sparkasse, Hintereingang<br />
Freitag, 23.09. 17.00 - 19.00 Uhr<br />
Bezirkswanderung<br />
Am kommenden Sonntag richtet die Ortsgruppe Donaueschingen<br />
die diesjährige Bezirks-Herbstwanderung des<br />
Bezirks II <strong>aus</strong>.<br />
Treffpunkt der Teilnehmer ist beim Sportplatz in Wolterdingen.<br />
Zunächst wird das Hochwasserrückhaltebecken Wolterdingen<br />
besichtigt. Der Ortsvorsteher von Wolterdingen,<br />
Herr Müller, wird uns über die Anlage führen und uns Details<br />
erläutern. Anschließend wird zum Naturfreundeh<strong>aus</strong><br />
Baar gewandert. Die Gehzeit beträgt ca. 1,5 Stunden. Im<br />
Naturfreudeh<strong>aus</strong> lassen wir den Wandertag bei einem gemeinsamen<br />
Mittagessen gemütlich <strong>aus</strong>klingen.<br />
Termin: 25. September 2011<br />
Treffpunkt: 9.00 Uhr <strong>Hornberg</strong>,Viadukt-Parkplatz<br />
9.00 Uhr Triberg, Lidl-Parkplatz<br />
Gäste sind willkommen<br />
Radtour durch den Südschwarzwald<br />
Wer die Schönheit des Südschwarzwaldes genießen will,<br />
für den lohnt es sich, den Südschwarzwald-Radweg zu<br />
erkunden. Wir starten in Neustadt die schwungvolle Fahrt<br />
rund um den Naturpark Südschwarzwald.Von hier radeln<br />
wir in 4 Tages-etappen genussvoll hinab, vorbei an Bergen,<br />
durch die Baar-Hochebene bis zum Hochrhein. Mittelalterliche<br />
Städtchen warten am deutschen und schweizerischen<br />
Rheinufer darauf erkundet zu werden. Ab Basel<br />
geht es dem Rhein entlang und durch das idyllische Markgräflerland<br />
mit seinen Weinbergen und Kurorten. Schließlich<br />
enden wir die 220 km lange Tour in Freiburg. Mit der<br />
Bahn geht es nach H<strong>aus</strong>e zurück. Nähere Einzelheiten<br />
sind bei der Organisatorin zu erfahren.<br />
48<br />
Um die Übernachtungsmöglichkeiten zu organisieren ist<br />
eine sofortige Anmeldung, spätestens bis zum Donnerstag,<br />
den 22.09.2010 bei Familie Haas (Tel. 07833/96996) notwendig.<br />
Termin: 30. September bis 03. Oktober 2011<br />
Organisation: Henriette Haas<br />
Gäste sind willkommen<br />
<strong>Hornberg</strong>er Herbstwanderwoche<br />
vom 24. September bis 1. Oktober 2011<br />
Samstag, 24.September<br />
Spaziergang durchs Städtle!<br />
Start: 16.00 Uhr Gästebegrüßung<br />
in der Tourist-Info Rath<strong>aus</strong> Nebengebäude<br />
Anschließend gemütliches Beisammensein im Städtle<br />
Sonntag, 25. September<br />
Vom Fohrenbühl nach Schramberg<br />
Lauterbach<br />
Start: 10:15 Uhr Bahnhof<br />
<strong>Hornberg</strong>, mit Linienbus<br />
zum Fohrenbühl<br />
Wanderung: Fohrenbühl -<br />
Wiesbauernhof - Bremenloch<br />
- Mückenberg - Heiligenmatte<br />
- Felsenmeer -<br />
Schramberg<br />
Gehzeit: ca. 4-5 Stunden /<br />
Höhendifferenz: ca.150 m Aufstieg, 300 m Abstieg<br />
Wanderführer: Hermann Nick<br />
Rucksackverpflegung: erforderlich, kleinesVesper und Getränk<br />
Einkehr: Am Ende der Tour<br />
Montag, 26. September<br />
Durchs Schwanenbachtal zum Windkapf<br />
Deutscher Jäger<br />
Start: 9:30 Uhr Bahnhof<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
Unterreichenbach<br />
Wanderung: <strong>Hornberg</strong><br />
Bahnhof - Höllweg -<br />
Schwanenbach - Gasth<strong>aus</strong><br />
Lamm - Unterlangenbach<br />
- Kuchersbach - Windkapf<br />
Gehzeit: ca. 4,5 Stunden /<br />
Höhendifferenz: ca.600 m<br />
Aufstieg<br />
Wanderführer: Hermann Nick<br />
Rucksackverpflegung: erforderlich, kleines Vesper und<br />
Getränk<br />
Einkehr: Unterwegs<br />
Dienstag, 27. September<br />
Auf dem Höfe- und Mühlenweg bei Hardt<br />
Gasth<strong>aus</strong> Mönchhof bei<br />
Hardt<br />
Start: 9:30 Uhr Bahnhof<br />
<strong>Hornberg</strong> mit Pkws zur<br />
Ruine Waldau bei Königsfeld<br />
Wanderung: Ruine Waldau<br />
- Königsfeld - Martinsweiler<br />
- Mönchhof -<br />
Mühllehenmühle - Ruine<br />
Waldau - Königsfeld<br />
Gehzeit: ca. 4,5 Stunden / Höhendifferenz: ca. 150 m Aufstieg,<br />
150 m Abstieg<br />
Wanderführer: Christian Schneider<br />
Rucksackverpflegung: erforderlich, kleines Vesper und<br />
Getränk<br />
Einkehr: Unterwegs
Donnerstag, 22. September 2011<br />
Mittwoch, 28. September<br />
Felsenwanderung<br />
Start: 9:30 Uhr Rath<strong>aus</strong> <strong>Hornberg</strong><br />
Wanderung: Rath<strong>aus</strong> - Straßerhofmühle - Reichenbach -<br />
Oberreichenbach - Igellochfelsen - Schwanenbachtal -<br />
Immelsbacherhöhe - Windeckfelsen - <strong>Hornberg</strong><br />
Gehzeit: ca. 5,5 -6 Stunden / Höhendifferenz: ca.600 m<br />
Aufstieg, 600 m Abstieg<br />
Wanderführer: Hermann Nick<br />
Rucksackverpflegung: erforderlich, kleinesVesper und Getränk<br />
Einkehr: Unterwegs<br />
Donnerstag, 29. September<br />
Durchs Happachtal zum Käppelehof<br />
Wolfach<br />
Start: 9:45 Rath<strong>aus</strong> <strong>Hornberg</strong>,<br />
mit Bus nach Wolfach<br />
Wanderung: Wolfach - Weißes<br />
Kreuz - Käppelehof -<br />
H<strong>aus</strong>ach<br />
Gehzeit: ca. 4 Stunden /<br />
Höhendifferenz: ca. 250 m<br />
Aufstieg, 250 m Abstieg<br />
Wanderführer: Die Mittwochsdamen<br />
Rucksackverpflegung: erforderlich, kleinesVesper und Getränk<br />
Einkehr: Unterwegs<br />
Freitag, 30. September<br />
Durchs Offenbach- und Steinenbachtal<br />
Müllerjörgenhof Gutach<br />
Start: 9:30 Uhr Rath<strong>aus</strong><br />
<strong>Hornberg</strong><br />
Wanderung: <strong>Hornberg</strong> -<br />
Arnoldbrunnen - Adenbauerneckle<br />
- Offenbacher<br />
Eckle – Jägerpfad - Gutach<br />
Leimen - <strong>Hornberg</strong><br />
Gehzeit: ca. 4,5 Stunden /<br />
Höhendifferenz: ca. 400 m<br />
Aufstieg, 400 m Abstieg<br />
Wanderführer: Hermann Nick<br />
Rucksackverpflegung: erforderlich, kleinesVesper und Getränk<br />
Einkehr: Unterwegs<br />
Samstag, 1.Oktober<br />
Über den Gschasikopf nach Oberprechtal<br />
Fenzlinsbank am Gschasifelsen<br />
Start: 8:45 Uhr Rath<strong>aus</strong><br />
<strong>Hornberg</strong>, mit Bus nach<br />
Schonach zur Mühlebühlbrücke<br />
Wanderung: Mühlebühlbrücke<br />
- Schlagbaum -<br />
Gschasikopf - Dorfer Kapf<br />
- Oberprechtal<br />
Gehzeit: ca. 4,5-5 Stunden/<br />
Höhendifferenz: ca. 200 m Aufstieg, 600 m Abstieg<br />
Wanderführer: Hermann Nick<br />
Rucksackverpflegung: erforderlich, kleinesVesper und Getränk<br />
Einkehr: Am Ende der Tour<br />
Rheumaliga<br />
Trockengymnastik: jeweils dienstags um 16.00 Uhr;<br />
Wassergymnastik: ab Mittwoch den, 17.08.2011, alle 14<br />
Tage nach Bad Dürrheim/Solemar<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
Abfahrt des Busses um 14:40 Uhr, Gasth<strong>aus</strong> Rose und Duravit<br />
um 14:45 Uhr, Rückfahrt um 19:00 Uhr.<br />
Telefon 07832/2609 (Matt)<br />
Nachmittagsfahrt zum „Balzer Herrgott“<br />
Herrliches Spätsommerwetter begleitete die frohgestimmten<br />
Teilnehmerinnen der katholischen Frauengemeinschaft<br />
<strong>Hornberg</strong> bei ihrer Nachmittagsfahrt in die Gegend oberhalb<br />
Gütenbach.<br />
Zunächst führte die Fahrt über Triberg, Schönwald und<br />
Furtwangen hinauf zum Neueck. Auf einem bequemen<br />
Wanderweg mit weiter Sicht über die Höhen des Schwarzwaldes<br />
gelangte man hinüber zum „Balzer Herrgott“, dem<br />
eigentlichen Ziel der nachmittäglichen Exkursion.<br />
Zahlreiche Sagen und Legenden ranken sich um die Geschichte<br />
dieser steinernen Christusfigur, die in den Stamm<br />
einer riesigen Buche fast völlig eingewachsen ist; nur das<br />
Gesicht des Gekreuzigten ist noch zu sehen.<br />
Die Frauen nutzten diese beeindruckende Wallfahrtsstätte<br />
zu <strong>aus</strong>führlichemVerweilen bei einem gemeinsamen Gebet<br />
und Lied, ehe man zum benachbarten Fallengrund weiterfuhr.<br />
Hier bildet ja der malerische „Fallerhof“ <strong>aus</strong> der bekannten<br />
Fernsehserie einen besonderen Anziehungspunkt, und<br />
die Ausflüglerinnen hatten Gelegenheit, alles gründlich in<br />
Augenschein zu nehmen.<br />
Mit einer <strong>aus</strong>gedehnten Vesperp<strong>aus</strong>e in der gemütlichen<br />
Atmosphäre eines nahe gelegenen Berggasthofes ließen die<br />
Frauen den erlebnisreichen Nachmittag <strong>aus</strong>klingen.<br />
Geschichte – hautnah erlebt<br />
Darin waren sich alle Teilnehmer einig: Für den Förderverein<br />
Stadtmuseum <strong>Hornberg</strong>/ Verein<br />
für Heimatgeschichte e.V. stand der Jahres<strong>aus</strong>flug 2011<br />
vom vergangenen Wochenende unter einem guten Stern.<br />
Abgesehen davon, dass es fast während der ganzen Exkursion<br />
„von oben“<br />
her trocken blieb, obwohl der Himmel immer wieder von<br />
dicken Regenwolken bedeckt war, vermochten die beiden<br />
Reiseziele die 32 heimatgeschichtlich interessierten Ausflüglerhellauf<br />
zu begeistern. Dazu trug sicherlich auch die gründliche<br />
Vorbereitung und umsichtige Begleitung des Ausflugs<br />
durch Cl<strong>aus</strong> Schindler bei, der keine Mühe gescheut hatte,<br />
die Fahrt<br />
ins Hohenzollerische für alle zu einem unvergesslichen<br />
Erlebnis werden zu lassen.<br />
Da stand zunächst der eineinhalbstündige Besuch des römischen<br />
Freilichtmuseums in<br />
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<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
Hechingen-Stein auf dem Programm. Die Besichtigung<br />
der außerordentlich weitläufigen und für den historisch<br />
Interessierten in jeder Hinsicht sehenswerten römischen<br />
Landgutes <strong>aus</strong> den<br />
ersten Jahrhunderten nach Christus wurde vom besten<br />
Kenner dieses einmaligen Museums,<br />
Gerd Schollian, geführt, der es vorzüglich verstand, die<br />
fast zweit<strong>aus</strong>end Jahre alte Vergangenheit<br />
wieder lebendig werden zulassen: in den Ausgrabungen,<br />
den Mauern und den zum Teil rekonstruierten<br />
Gebäuden mit ihren speziellen Einrichtungen: mit der<br />
Schmiede, der Töpferei, der Schusterwerkstatt, dem Steinmetzbetrieb,<br />
der Schreinerei und Zimmerei, aber auch mit<br />
der Bautechnik, der Wasserversorgung, der Ziegelherstellung,<br />
dem Heizungssystem, dem Badewesen und selbst mit<br />
den sanitären Einrichtungen einer hoch entwickelten Kultur.<br />
Auch die Lebensweise, der Götter- und Totenkult der damaligen<br />
Bewohner wurden sehr anschaulich<br />
dargestellt. Unter anderem war es eine Frage,<br />
wie die Römer es vermochten, in Seitenlage liegend, <strong>aus</strong><br />
Bechern ihren Wein zu trinken, ohne ihn zu verschütten.<br />
Kurz: Die Fülle der Informationen ließ die <strong>Hornberg</strong>er<br />
Hobbyhistoriker <strong>aus</strong> dem Staunen fast nicht mehr<br />
her<strong>aus</strong>kommen.<br />
In eine ganz andere Zeit und Lebenswelt wurden die Ausflügler<br />
entführt, als sie nach der<br />
Mittagsp<strong>aus</strong>e der einem Märchenschloss gleichenden Burg<br />
Hohenzollern einen mehrstündigen<br />
Besuch abstatteten. Von den hohen Mauern <strong>aus</strong> faszinierte<br />
die herrliche Aussicht auf die<br />
weite Umgebung. Die zahlreichen Statuen und Bildnisse<br />
gaben Zeugnis von der stolzen Geschichte<br />
des Herrschergeschlechts der Hohenzollern, ebenso<br />
wie die vielen, teils unschätzbar<br />
wertvollen Ausstellungsstücke in den verschiedenen<br />
Räumlichkeiten der Burg. In den prunkvoll <strong>aus</strong>gestatteten<br />
Wohn- und Schlafräumen der preußischen Kurfürsten und<br />
Könige sowie in den Waffen- und Schatzkammern standen<br />
kundige Leute bereit, die den vielen hundert Gästen<br />
nach Bedarf ergänzende Hinweise und Informationen gaben.<br />
Einmalig war an diesem Tag aber auch, was dem zahlreichen<br />
Publikum im Schlosshof vorgeführt<br />
wurde. Da konnte man <strong>aus</strong> nächster Nähe die Darbietungen<br />
einer Falkner-Schau bestaunen,<br />
in der die gelehrigen Greifvögel allerlei „Künste“<br />
zeigten. Eine wahre Faszination<br />
übten vor allem auch die mittelalterlichen Ritterspiele<br />
<strong>aus</strong>, in denen die mit Lanzen bewehrten<br />
Reiter auf ihren edlen Pferden um die Gunst der schönen<br />
Prinzessin wetteiferten.<br />
Viel zu schnell verging die Zeit, bis zur Heimfahrt gemahnt<br />
wurde. Die Vorsitzende des Museums- und Geschichtsvereins<br />
<strong>Hornberg</strong>, Rosemarie Götz, sprach allen,<br />
die dabei waren, <strong>aus</strong> dem Herzen, als sie besonders dem<br />
Initiator des Ausflugs, Cl<strong>aus</strong> Schindler, für das Erlebnis<br />
eines erfüllten Tages dankte. Adolf Heß<br />
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TC GW <strong>Hornberg</strong> setzt in der Jugendarbeit neue Akzente<br />
„Erfolgreiche Jugendarbeit hat eine lange Tradition im TC<br />
GW <strong>Hornberg</strong>. Seit zwei Jahren fehlt jedoch die nachwachsende<br />
Generation. Laut einem Beschluss der Vorstandschaft<br />
will der Verein sich nunmehr verstärkt der<br />
Nachwuchsförderung widmen..<br />
Die Kooperation mit der Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-Schule<br />
und dem Kinderferienprogramm besteht schon lange.<br />
„Hängen“ geblieben ist jedoch niemand. Das soll sich ab<br />
sofort ändern Nicht zuletzt hat das Schnuppertennis beim<br />
60. Jubiläum große Begeisterung bei vielen Kindern hervorgerufen.<br />
Dieses Interesse will man nun intensiv aufgreifen<br />
und fördern.
Donnerstag, 22. September 2011<br />
So trainieren auf der Tennisanlage an der Frombachstraße<br />
freitags von 16.00 h – 18.00 h regelmäßig sieben Jungen<br />
und Mädchen unter Anleitung der Trainer Werner Maurer,<br />
Stefan Moser und nach Bedarf Rolf Engler. Die Fünf –<br />
Zehnjährigen sind dabei je nach Leistungsstärke in zwei<br />
Gruppen aufgeteilt. Ab Oktober geht es dann in die<br />
Sporthalle, immer mittwochs von 14.00 – 16.00 h.<br />
Die Kinder sind mit Freude bei der Sache und die Verantwortlichen<br />
hoffen, dass hier in den nächsten Jahren eine<br />
neue Generation heranwachsen wird und bald wieder eine<br />
Schülermannschaft gemeldet werden kann. Weitere interessierte<br />
Kinder und Jugendliche sind gerne willkommen.<br />
Schläger und Bälle werden gestellt. Kosten entstehen keine,<br />
zudem ist das erste Jahr beitragsfrei.“<br />
Werner Lehmann, Pressewart<br />
Trainingszeiten Tennis-Club Grün-Weiss <strong>Hornberg</strong> e.V.<br />
Montags:<br />
16 - 18.00 h Jugend<br />
ab 18.00 h Breitensport unter Werner Maurer<br />
Dienstags:<br />
17.00 - 20.00 h Herren 60 auf 2 Plätzen<br />
Mittwochs:<br />
ab 18.00 u Herren 1 und 2 auf allen 3 Plätzen<br />
Donnerstags:<br />
ab 18.00 h Damen auf 2 Plätzen unter Bernd Laages<br />
„Ferien in der Stadt"<br />
Ferienbetreuung von AWO und Stadt <strong>Hornberg</strong><br />
„Schade, dass die zwei Wochen schon vorbei sind. Ich freu<br />
mich schon riesig aufs nächste Jahr, da bin ich auf jeden<br />
Fall wieder dabei!" schwärmte Lisa beim Abschied.<br />
Zum ersten Mal hatte die Arbeiterwohlfahrt in Kooperation<br />
mit der Stadt <strong>Hornberg</strong> für 2 Wochen eine Kinderferienbetreuung<br />
angeboten. Die Leiterin Frau Heike Franco<br />
de la Corte bot den Kindern ein tolles Programm. Morgens<br />
war der Frühstückstisch reichlich gedeckt und die Kinder<br />
ließen es sich schmecken. Die verschiedensten Spiele und<br />
Bastelangebote wurden mit Begeisterung angenommen<br />
und der Tischkicker zog sowohl Buben wie Mädchen magisch<br />
an. Höhepunkte in der 1. Woche war der Besuch des<br />
Freilichtmuseums in Gutach, wo die Kinder gemeinsam<br />
mit Frau Scheffold Butter hergestellten und beim Besichtigen<br />
der Höfe dem früheren Leben der Bauernfamilien<br />
auf die Spur kamen.<br />
Super war natürlich, dass Herr Baumann die Kinder im<br />
Oldtimer-Feuerwehrauto nach Gutach gefahren hat. Das<br />
heiße Wetter lockte auch zu einem Schwimmbadbesuch.<br />
Auf dem Gesundbrunnen wurde Stockbrot über dem offenen<br />
Feuer gebacken und Spiele im Wald unternommen. In<br />
der 2.<br />
Woche besuchten die Kinder in Gutach den „Park mit allen<br />
Sinnen". Hier wurde nach Herzenslust durch den<br />
Matsch gestampft und die Besonderheiten der einzelnen<br />
Stationen erkundet. Auch der Storenwaldspielplatz war<br />
Ziel eines Ausfluges. Hoch hin<strong>aus</strong> kletterten die waghalsigen<br />
Mädchen und Buben am Heidenstein in Nußbach. Mit<br />
Klettergurt und Seil wurden die Kinder durch Frau Haas<br />
gesichert. Hendrik Haas zeigte den Kindern wie's geht.<br />
Ein Mädchen traute sich sogar am steilen Felsen abzuseilen.<br />
Als Erinnerung für die schöne Zeit gestalteten die<br />
Kinder der 1. Woche ein Bild mit dem Abdruck ihrer Hände<br />
und in der 2. Woche mit dem Abdruck der Füße. Nach<br />
einhelliger Meinung der Kinder hatte alles riesig Spaß<br />
gemacht. „Eine tolle Sache", meinte auch Bürgermeisterstellvertreterin<br />
Frau Eva Laumann, die die Teilnehmer in<br />
Vertretung des <strong>Hornberg</strong>er Bürgermeisters Herrn Scheffold<br />
besuchte. Die Kinder und ihre Eltern bedankten sich<br />
bei der Betreuerin Frau Heike Franco de la Corte. Auch<br />
Frau Haas sprach ihr im Namen der AWO ein herzliches<br />
Dankeschön <strong>aus</strong>. Frau Franco de la Corte lobte indes ihre<br />
Schützlinge: „Es waren super Kinder". Die Veranstalter<br />
<strong>Hornberg</strong><br />
hoffen nun, dass im nächsten Jahr sich noch mehr Familien<br />
für die Kinderferienbetreuung interessieren und das<br />
Angebot annehmen.<br />
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<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />
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