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Mitteilungen aus Hornberg

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Donnerstag, 22. September 2011<br />

<strong>Mitteilungen</strong> <strong>aus</strong> <strong>Hornberg</strong><br />

<strong>Hornberg</strong><br />

25


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

26<br />

Neues vom Rath<strong>aus</strong><br />

Einladung zur Vorstellung Schlossbergkonzept<br />

In Zusammenarbeit mit den Landschaftsarchitekten „Faktor<br />

Grün“ <strong>aus</strong> Rottweil wurde für den <strong>Hornberg</strong>er Schlossberg<br />

ein Nutzungskonzept erstellt.<br />

Hierbei wurden Ideen und Maßnahmen entwickelt, um<br />

den Schlossberg touristisch und strukturell besser nutzen<br />

zu können.<br />

Durch das Gesamtkonzept ist ein einheitlicher, aufeinander<br />

abgestimmter Entwicklungsplan entstanden - Hauptbestandteil<br />

ist die Einrichtung einer Greifvogelwarte - der<br />

in mehreren Bauabschnitten realisierbar ist.<br />

Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung möchten interessierte<br />

Bürger und Bürgerinnen herzlich zur Präsentation<br />

des Entwurfes<br />

am Donnerstag, den 29. September 2011<br />

um 19.00 Uhr in das Katholische Gemeindezentrum<br />

einladen.<br />

Hierbei sollen die detaillierten Pläne und Ideen vorgestellt<br />

werden.<br />

Eine interessante Diskussion mit den Bürgerinnen und<br />

Bürgern wird <strong>aus</strong>drücklich gewünscht. So können Anregungen<br />

mit in die Planung aufgenommen werden.<br />

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und vielseitige Gespräche.<br />

Bürgermeister Siegfried Scheffold<br />

Bild: Der Nordhang des Schlossberges. Der Standort einer<br />

möglichen Greifvogelwarte.<br />

Reibungslose Verkehrsregelung<br />

am Naturpark-Markt<br />

Der Naturpark-Markt konnte am 17. September reibungslos<br />

durchgeführt werden. Möglich war dies vor allem<br />

durch das entgegengebrachte Verständnis der Anwohner<br />

am Kirchplatz, in der Bahnhof- und Leimattenstraße. Die<br />

Stadt <strong>Hornberg</strong> bedankt sich herzlich dafür und bittet<br />

entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.<br />

Öffnungszeiten der Tourist-Information <strong>Hornberg</strong><br />

01. September – 31. Oktober<br />

Montag – Freitag 9:00 – 13:00 Uhr<br />

Montag - Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr<br />

Freitag 14:00 – 16:00 Uhr<br />

Mediathek <strong>Hornberg</strong><br />

See der Träume<br />

von<br />

Kim Edwards<br />

Kurz vor ihrem 30. Geburtstag ist die<br />

Weltenbummlerin Lucy Jarrett beruflich<br />

und emotional an einem Tiefpunkt<br />

angelangt. Kurzfristig beschließt sie, in<br />

ihre Heimat nach Upstate New York zu<br />

fahren. Doch zu H<strong>aus</strong>e empfangen sie<br />

unerwartete und schmerzliche Konflikte. Nie hat Lucy<br />

den ungeklärten Tod ihresVaters verwunden, und plötzlich<br />

stößt sie auf ein lange verschüttetes Familiengeheimnis,<br />

das immer mehr in die Gegenwart hineinwirkt.<br />

Kim Edwards unterrichtet Kreatives Schreiben an der<br />

University of Kentucky.<br />

Dieses sowie viele weitere Bücher können in der Mediathek<br />

während den unten stehenden Öffnungszeiten<br />

<strong>aus</strong>geliehen werden.<br />

Öffnungszeiten<br />

Dienstag 15.30 - 17.30 Uhr<br />

Mittwoch 09.30 - 11.30 Uhr<br />

Freitag 16.00 - 17.30 Uhr<br />

Kontakt:<br />

Werderstr. 15, 78132 <strong>Hornberg</strong>, Telefon 07833/955947<br />

E-Mail: tanja.tagliareni@hornberg.de<br />

"Nutzer<strong>aus</strong>weise"<br />

Der Nutzer<strong>aus</strong>weis für die Mediathek <strong>Hornberg</strong> kann<br />

bei der Tourist-Information der Stadt <strong>Hornberg</strong> erworben<br />

werden.<br />

Mediathek und Frederick Tag 2011<br />

Medien-Rallye "Patschnass" für Kinder ab 9 Jahre<br />

Die Mediathek <strong>Hornberg</strong> beteiligt sich dieses Jahr an dem<br />

Frederick Tag, der vom 10. bis 21. Oktober stattfindet. Das<br />

Land Baden-Württemberg hat den Frederick Tag 1997 initiiert<br />

mit dem Ziel bei den Kindern, Jugendlichen und<br />

Erwachsenen die Lust am Lesen zu steigern.<br />

Aus diesem Grund organisieren wir für euch die Medien-<br />

Rallye "Patschnass" rund um das Element Wasser.<br />

Für wen ? Für alle Kinder und Jugendliche ab 9 Jahre<br />

oder bei Mithilfe eines Elternteils auch<br />

für Kinder bereits ab 6 Jahren.<br />

Wo ? In den Räumen der Mediathek <strong>Hornberg</strong>.<br />

3 Mitarbeiterinnen stehen euch für Auskunft<br />

und Hilfe zur Verfügung.<br />

Wann ? Am Mittwoch 12. Oktober von 15 bis 18<br />

Uhr und am Samstag 15. Oktober von 10<br />

bis 13 Uhr. Einfach vorbeischauen, eine<br />

Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />

Dauer?: Etwa 1,5 Stunden<br />

Was ? An diversen Stationen könnt ihr Euch den<br />

verschiedenen Aspekten des Themas nähern,<br />

an kniffligen Fragestellungen knobeln,<br />

in Büchern lesen, Musik hören, Im<br />

Internet nachschauen, ein Experiment<br />

durchführen, Gemälde betrachten, im Lexikon<br />

nachschlagen, ein Bild malen und<br />

vieles mehr. Fortsetzung Seite 28


Donnerstag, 22. September 2011<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

„Impressionen vom Naturpark-Markt am 17. September 2011“<br />

27


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

Haben wir euch neugierig gemacht? Dann schaut doch<br />

einfach mal am 12. oder 15. Oktober vorbei und bringt<br />

eure Freunde(innen) mit. Die Rallye macht einfach Spaß<br />

und dazu könnt ihr mit etwas Glück noch einen Medien-<br />

Gutschein gewinnen.<br />

Wir freuen uns auf Euch.<br />

Das Mediathekteam<br />

Gewährung einer Ausgleichszulage<br />

an Bergbauernbetriebe durch den<br />

Ortenaukreis und die Stadt <strong>Hornberg</strong><br />

1. Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis, deren selbst bewirtschaftete<br />

Eigentums- und Pachtfläche in der benachteiligten<br />

Agrarzone (Nicht-Steillage und Steillage<br />

zusammengenommen) zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst,<br />

erhalten eine Ausgleichszulage von 146,23 Euro.<br />

Gefördert wird nur die Fläche in der Steillage (auch<br />

wenn sie ohne die Fläche in der Nicht-Steillage weniger<br />

als 1 ha <strong>aus</strong>macht). Centbeträge werden dabei nach<br />

oben aufgerundet. Beträge unter 25,00 Euro werden<br />

nicht <strong>aus</strong>bezahlt.<br />

Dauergründland, das nicht regelmäßig beweidet wird,<br />

wird in die Förderung einbezogen, wenn es regelmäßig,<br />

jedoch mindestens einmal jährlich, abgemäht wird und<br />

keinen anderen als landwirtschaftlichen Zwecken dient.<br />

Ausgeschlossen von einer Förderung ist der Anbau von<br />

Weizen, Reben, Zuckerrüben und Intensivkulturen (Gemüse,<br />

Obst, Tabak, Blumen und Zierpflanzen). Förderfähige<br />

landwirtschaftliche Flächen und nicht förderfähige<br />

landwirtschaftliche Flächen richten sich nach dem jeweiligen<br />

EG-Recht. Maisflächen werden nur dann in die<br />

Ausgleichszulage einbezogen, wenn keine Herbizide mit<br />

den Wirkstoffen Atrazin oder Simazin eingesetzt werden.<br />

2.Vor<strong>aus</strong>setzung für die Bewilligung einer Ausgleichszulage<br />

ist, dass die positiven Einkünfte des Antragstellers<br />

und seines Ehegatten nach dem letzten vorliegenden<br />

Steuerbescheid 76.693,00 Euro nicht überschritten haben.<br />

3. Für die Abgabe der Anträge der Landwirte bei den Gemeinden<br />

gilt eine Ausschlussfrist bis zum 30. September<br />

des Antragsjahres.<br />

Für dieVorlage der Anträge durch die Gemeinden an die<br />

untere Naturschutzbehörde gilt eine Ausschlussfrist bis<br />

zum 31.10. des Antragsjahres. Anträge, die nach diesen<br />

Fristen eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt.<br />

4. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Ausgleichszulage<br />

besteht nicht und wird auch durch die Antragstellung<br />

nicht begründet.<br />

5. Der Antragsteller hat sich verpflichtet, die geförderte<br />

landwirtschaftliche Fläche ordnungsgemäß zu bewirtschaften.<br />

6. Die Bewilligungsstelle ist berechtigt, die Vor<strong>aus</strong>setzung<br />

für die Gewährung einer Ausgleichszulage durch örtliche<br />

Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen<br />

zu lassen, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen<br />

anzufordern und Auskünfte einzuholen.<br />

7. Die Zuwendung ist zurückzuzahlen, wenn sie durch unrichtige<br />

Angaben erwirkt worden ist; sie ist für die letzten<br />

fünf Jahre zurückzuzahlen, wenn das in die Förderung<br />

einbezogene Gelände aufgeforstet wird oder wurde.<br />

8.Vor<strong>aus</strong>setzung für die Bewilligung einer Ausgleichszulage<br />

ist weiterhin, dass die aufgrund dieser Richtlinie zu<br />

zahlende Zuwendung vom Landkreis und den Belegenheitsgemeinden<br />

komplementär finanziert wird.<br />

Die Gemeinde zahlt die Ausgleichszulage in voller Höhe<br />

<strong>aus</strong> und fordert vom Ortenaukreis unter Vorlage einer<br />

Kopie der Anträge den Kreisanteil der bezahlten Ausgleichszulage<br />

zurück. Der jährlich neu zu ermittelnde<br />

28<br />

Kreisanteil ergibt sich jeweils <strong>aus</strong> dem Verhältnis des<br />

rechtzeitig mitgeteilten Gesamtaufwands der <strong>aus</strong>bezahlten<br />

Ausgleichszulage zu den zur Verfügung stehenden<br />

H<strong>aus</strong>haltsmitteln des Ortenaukreises.<br />

9. Die geänderte Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar<br />

1998 in Kraft.<br />

Das Antragsformular ist bei Frau Ortsvorsteherin Eveline<br />

Lauble, Tel. 6462, bei Herrn Ortsvorsteher Bernhard<br />

Dold, Tel. 1700 sowie im Rath<strong>aus</strong>, bei Frau Raphaela<br />

Weckerle, Zimmer 17, Tel. 793-45 erhältlich.<br />

Hinweis<br />

Bei dieser Beihilfe handelt es sich um eine so genannte<br />

Deminimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr.<br />

1535/2007 der Europäischen Kommission vom 20.07.2007<br />

über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf<br />

Deminimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor.<br />

Gewährung von Transportkosten<br />

für weibliche Rinder durch den<br />

Ortenaukreis und die Stadt <strong>Hornberg</strong><br />

Um die Bereitschaft zu fördern, Rinder auf der Weide zu<br />

halten und auch Tiere in Pension zu nehmen, gewährt der<br />

Ortenaukreis zusammen mit der Stadt <strong>Hornberg</strong> eine Förderung<br />

nach der „Richtlinie zur Gewährung von Transportkosten<br />

für weibliche Rinder“.<br />

Antragsberechtigung<br />

Antragsberechtigt sind Rinderhalter, die weibliche Rinder<br />

im Alter von 6 bis 24 Monaten halten und ihre Tiere im<br />

Schwarzwaldgebiet des Ortenaukreises (Gebietskulisse<br />

siehe Anlage) für mindestens 3 Monate während der Vegetationszeit<br />

auf eine Weide verbringen.<br />

Höhe der Transportkostenbeihilfe<br />

Die Transportkostenbeihilfe beträgt € 40,-/Rind (Hin- und<br />

Rücktransport) bei einer Entfernung bis 20 km, darüber<br />

hin<strong>aus</strong> 2 €/Transportkilometer (Hin- und Rücktransport).<br />

Der Höchstbetrag je transportiertes Rind beträgt 80<br />

€/Jahr.<br />

Die Transportkostenbeihilfe wird nur für den Transport<br />

weiblicher Rinder gewährt.<br />

Antragstellung und Anmeldung<br />

Die Transportbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt<br />

ist der Eigentümer des Rindes. Mit dem<br />

Antragsvordruck sind bis zum 30. September des jeweiligen<br />

Jahres alle Rinder mit Ohrnummer, Tag des Weidebeginns,<br />

die Gemarkung und Flurstücknummer/n der<br />

Weide/n, sowie Name und Anschrift des Halters und des<br />

Eigentümers der beauftragten Stelle mitzuteilen.<br />

Bei Pensionstieren sind die Tiere in der HIT-Datenbank<br />

gemäß den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung (VVVO)<br />

zu Beginn der Pension an- und am Ende der Pension abzumelden.<br />

Vor-Ort-Kontrolle<br />

Durch eine Vor-Ort-Kontrolle, aber auch durch Abgleich<br />

mit der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem<br />

Tier) überprüft der Ortenaukreis in 5 % der Fälle die<br />

Angaben des Antragstellers.<br />

Auszahlung der Transportkostenbeihilfe<br />

Die Transportkostenbeihilfe wird am Ende der Weidesaison<br />

durch den Ortenaukreis gewährt, nachdem der Antragsteller<br />

der beauftragten Stelle die Einhaltung der<br />

Mindestweidezeit von 3 Monaten mitgeteilt hat und die<br />

Einhaltung der Verpflichtung geprüft ist.<br />

Zuständigkeit<br />

Beauftragte Stelle des Ortenaukreises für die Antragsannahme<br />

und Antragsbearbeitung sind die Gemeinden.<br />

Das Antragsformular ist bei Frau Ortsvorsteherin Eveline


Donnerstag, 22. September 2011<br />

Lauble, Tel. 6462, bei Herrn Ortsvorsteher Bernhard Dold,<br />

Tel. 1700 sowie im Rath<strong>aus</strong>, bei Frau Raphaela Weckerle,<br />

Zimmer 17, Tel. 793-45 erhältlich.<br />

Hinweis<br />

Bei dieser Beihilfe handelt es sich um eine so genannte<br />

Deminimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr.<br />

1535/2007 der Europäischen Kommission vom 20.07.2007<br />

über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf<br />

Deminimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor.<br />

Letzte Möglichkeit zur Neuanmeldung<br />

an der Musikschule <strong>Hornberg</strong><br />

Zum 1. Oktober 2011 können noch Neuanmeldungen in<br />

den Fächern Blockflöte, Gitarre, Klavier sowie alle Blasinstrumente<br />

angenommen werden.Vor allem besteht für die<br />

Abgänger der Bläserklasse 2 die Möglichkeit, im Einzelunterricht<br />

weiter zu machen.Wer sich noch nicht angemeldet<br />

hat, hat bis zum 27.September 2011 die letzte Gelegenheit.<br />

Anmeldeformulare erhalten Sie im Rath<strong>aus</strong> bei Frau Hug<br />

oder auf der Internetseite der Stadt <strong>Hornberg</strong>.<br />

Zweckverband Interkom<br />

Zur Information:<br />

Der Vortrag „Change or die<br />

– Warum web2.0 auch den<br />

Schwarzwald revolutioniert“<br />

von Dominik Fehringer findet<br />

am Donnerstag, 06. Oktober<br />

2011 um 19:00 Uhr im<br />

ZIG <strong>Hornberg</strong> in 78132<br />

<strong>Hornberg</strong>, Hauptstraße 12,<br />

statt.<br />

Kinderferienprogramm<br />

Abschlussveranstaltung beim diesjährigen<br />

Kinderferienprogramm<br />

Am Mittwoch, 07.<br />

September 2011 von<br />

14:30 Uhr bis 17:00<br />

Uhr fand die Abschlussveranstaltung<br />

des diesjährigen Kinderferienprogramms<br />

„Einfach otschig“ -<br />

von und mit Clown<br />

Otsch statt.<br />

Schon auf dem Weg<br />

zur Bühne passierten dem Clown schon allerhand Missgeschicke,<br />

welche die Kinder und auch ihre Eltern sehr erheiterten.<br />

Er hatte zum Beispiel mit zwei störrischen<br />

Stühlen zu kämpfen und auch sein angekündigtes Trompetenkonzert<br />

wollte nicht so recht gelingen. Als ihm dann<br />

auch das Aufblasen eines überdimensionalen nicht gelingen<br />

wollte, lies er sich von einer Mutter trösten.<br />

Im Anschluss an den Bühnenauftritt gab es Spielaktionen<br />

mit zum Thema : Luft und Wasser.<br />

ZurVerköstigung der Kinder hat der Fremdenverkehrsförderfond<br />

mit selbstgebackenem Kuchen und Getränken<br />

beigetragen.<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

Kinderferienprogramm <strong>Hornberg</strong><br />

Das diesjährige Kinderferienprogramm ist zu Ende. Grund<br />

für uns „Danke“ zu sagen. Recht herzlichen Dank an alle,<br />

die es ermöglicht haben, dass wir „unseren“ Kindern wieder<br />

so ein abwechslungsreiches Programm anbieten konnten.<br />

Wir hoffen, dass Sie uns auch im nächsten Jahr wieder<br />

unterstützen.<br />

Tourist-Information <strong>Hornberg</strong><br />

Amtliche<br />

Bekanntmachung<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt <strong>Hornberg</strong><br />

Stadt <strong>Hornberg</strong><br />

Ortenaukreis<br />

Friedhofssatzung<br />

(Friedhofsordnung und<br />

Bestattungsgebührensatzung)<br />

Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2<br />

und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und<br />

Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den<br />

§§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes<br />

für Baden-Württemberg (KAG) hat der<br />

Gemeinderat der Stadt <strong>Hornberg</strong> am 14. September 2011<br />

die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen:<br />

I. Allgemeine Vorschriften<br />

Diese Friedhofssatzung gilt für den Friedhof in der Kernstadt<br />

<strong>Hornberg</strong> und den Friedhof im Stadtteil Niederwasser.<br />

§ 1 Widmung<br />

(1) Die Stadt <strong>Hornberg</strong> betreibt zwei Friedhöfe (Kernstadt<br />

<strong>Hornberg</strong> und Stadtteil Niederwasser) als eine öffentliche<br />

Einrichtung.<br />

(2) Sie dienen der Bestattung verstorbener Einwohner und<br />

der in der Stadt verstorben oder tot aufgefundenen<br />

Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz.<br />

Den Gemeindeeinwohnern gleichgestellt ist, wer<br />

die Wohnung in <strong>Hornberg</strong> oder ihren Stadtteilen wegen<br />

Aufnahme in ein Altersheim oder eine ähnliche Einrichtung<br />

aufgegeben hat.<br />

(3) Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten,<br />

Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil<br />

Einwohner der Stadt ist.<br />

(4) Auf den Friedhöfen können ferner auf Antrag Verstorbene<br />

bestattet werden, die nicht Einwohner der Stadt<br />

<strong>Hornberg</strong> waren, sofern zum Zeitpunkt der Bestattung<br />

ein <strong>aus</strong>reichendes Grabstättenangebot vorhanden ist.<br />

(5) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften<br />

über die Bestattung auch für die Beisetzung<br />

von Aschen.<br />

II. Ordnungsvorschriften<br />

§ 2 Öffnungszeiten<br />

(1) Die Friedhöfe dürfen nur während der bekannt gegebenen<br />

Öffnungszeiten betreten werden.<br />

(2) Die Stadt kann das Betreten der Friedhöfe oder einzelner<br />

Friedhofsteile <strong>aus</strong> besonderem Anlass vorübergehend<br />

untersagen.<br />

§ 3 Verhalten auf dem Friedhof<br />

(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes<br />

entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des<br />

Friedhofspersonals sind zu befolgen.<br />

(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:<br />

1. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, <strong>aus</strong>genommen<br />

Kinderwagen und Rollstühlen sowie<br />

29


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

Fahrzeugen der Stadt und der für den Friedhof zugelassenen<br />

Gewerbetreibenden.<br />

2. an Sonn- und Feiertagen und während einer Bestattung<br />

oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten<br />

<strong>aus</strong>zuführen.<br />

3. die Friedhöfe und ihre Einrichtungen und Anlagen<br />

zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen<br />

und Grabstätten unberechtigterweise zu<br />

betreten.<br />

4.Tiere mitzubringen, <strong>aus</strong>genommen Blindenhunde.<br />

5.Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten<br />

Stellen abzulagern.<br />

6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten.<br />

7. Druckschriften zu verteilen.<br />

Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie<br />

mit der Würde der Friedhöfe zu vereinbaren sind.<br />

(3) Toten-Gedenkfeiern auf den Friedhöfen bedürfen der<br />

Zustimmung der Stadt. Sie sind spätestens vier Tage<br />

vorher anzumelden.<br />

§ 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />

(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende<br />

bedürfen für die Tätigkeit auf den Friedhöfen<br />

der vorherigen Zulassung durch die Stadt. Sie kann<br />

den Umfang der Tätigkeiten festlegen.<br />

(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die<br />

fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die<br />

Stadt kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit<br />

und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise<br />

verlangen, insbesondere dass die Vor<strong>aus</strong>setzungen für<br />

die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht<br />

erfüllt werden. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung<br />

eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten<br />

Personen der Stadt auf Verlangen<br />

vorzuzeigen. Die Zulassung wird je nach Antrag für<br />

den Einzelfall oder auf 10 Jahre befristet erteilt.<br />

(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben<br />

die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen<br />

zu beachten.<br />

(1) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur<br />

zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten<br />

Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen<br />

auf den Friedhöfen nur vorübergehend oder nur an<br />

den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung<br />

der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze<br />

wieder in den früheren Zustand zu bringen.<br />

(2) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze<br />

3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />

des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben<br />

sind, kann die Stadt die Zulassung auf Zeit oder<br />

auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen.<br />

(6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen<br />

Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über<br />

Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-<br />

Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis<br />

71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der<br />

jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.<br />

III. Bestattungsvorschriften<br />

§ 5 Allgemeines<br />

(1) Erd- und Feuerbestattungen sind unverzüglich nach<br />

Eintritt des Todes bei der Stadt anzumelden. Wird eine<br />

Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte<br />

beantragt, so ist aufVerlangen der Stadt das Nutzungsrecht<br />

nachzuweisen.<br />

(2) Die Stadt setzt Ort und Zeit der Bestattung und der<br />

Urnenbeisetzungen fest und berücksichtigt dabei nach<br />

Möglichkeit die Wünsche der Hinterbliebenen und der<br />

Geistlichen. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen<br />

werden in der Regel keine Bestattungen durchgeführt.<br />

Ausnahmen können zugelassen werden.<br />

§ 6 Särge<br />

Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im<br />

Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen<br />

30<br />

größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der<br />

Stadt einzuholen.<br />

§ 7 Ausheben der Gräber<br />

(1) Die Stadt lässt die Gräber <strong>aus</strong>heben und zufüllen.<br />

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche<br />

(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges<br />

mindestens 1,00 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens<br />

0,50 m.<br />

§ 8 Ruhezeit<br />

Die Ruhezeit der Leichen beträgt<br />

1. auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> 20 Jahre. Bei Kindern, die<br />

vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, 15<br />

Jahre. Die Ruhezeit der Fehlgeburten und Ungeborenen<br />

beträgt 6 Jahre.<br />

2. auf dem Friedhof im Stadtteil Niederwasser 40 Jahre.<br />

3. auf dem Friedhof im Stadtteil Niederwasser in Grabkammern<br />

20 Jahre. Bei Kindern, die vor Vollendung des<br />

10. Lebensjahres verstorben sind, 15 Jahre. Die Ruhezeit<br />

der Fehlgeburten und Ungeborenen beträgt 6 Jahre.<br />

4. Die Ruhezeit für Aschen beträgt auf dem Friedhof<br />

<strong>Hornberg</strong> und dem Friedhof im Stadtteil Niederwasser<br />

20 Jahre.<br />

§ 9 Umbettungen<br />

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört<br />

werden.<br />

(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, außer<br />

der nach § 41 des Bestattungsgesetzes erforderlichen<br />

Erlaubnis zur Ausgrabung von Leichen, der vorherigen<br />

Zustimmung der Stadt. Bei Umbettungen von<br />

Leichen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines<br />

wichtigen Grundes, in den ersten zehn Jahren der Ruhezeit<br />

nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen<br />

Interesses oder eines besonderen Härtefalls, erteilt.<br />

Umbettungen <strong>aus</strong> einem Reihengrab in ein anderes<br />

Reihengrab oder <strong>aus</strong> einem Urnenreihengrab in ein<br />

anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Stadt<br />

nicht zulässig. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.<br />

(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichenoder<br />

Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung<br />

der Stadt in belegte Grabstätten umgebettet<br />

werden.<br />

(4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt<br />

ist bei Umbettungen <strong>aus</strong> einem Reihengrab oder<br />

einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei<br />

Umbettungen <strong>aus</strong> einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab<br />

der Nutzungsberechtigte.<br />

(5) In den Fällen des § 21 Abs. 1 Satz 1 und bei Entziehung<br />

von Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4 können<br />

Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen<br />

ist, von Amtswegen in ein Reihengrab oder ein<br />

Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die<br />

Stadt bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses<br />

berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.<br />

(6) Umbettungen führt die Stadt durch oder lässt die Stadt<br />

durchführen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.<br />

(7) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu<br />

tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die<br />

an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch<br />

eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden<br />

der Stadt vor oder des Beauftragten Dritten.<br />

(8) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung<br />

nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />

IV. Grabstätten<br />

§ 10 Allgemeines<br />

(1) Die Grabstätten sind im Eigentum der Stadt. Nutzungsrecht<br />

an Grabstätten können nur nach dieser<br />

Satzung erworben werden.<br />

(2) Auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> werden folgende Arten von<br />

Grabstätten zur Verfügung gestellt:


Donnerstag, 22. September 2011<br />

1. anonyme Urnenreihengräber<br />

2. Urnenreihengräber<br />

3. Urnenwahlgräber<br />

4. Reihengräber<br />

- a) Fehlgeburten und Ungeborene,<br />

- b) vor Vollendung des 10. Lebensjahrs,<br />

- c) ab Vollendung des 10. Lebensjahrs<br />

5. Wahlgräber (doppelt)<br />

Auf dem Friedhof Niederwasser werden folgende Arten<br />

von Grabstätten zur Verfügung gestellt:<br />

1. Urnenreihengräber<br />

2. Urnenwahlgräber<br />

3. Reihengräber in Grabkammern<br />

- a) Fehlgeburten und Ungeborene,<br />

- b) vor Vollendung des 10. Lebensjahrs,<br />

- c) ab Vollendung des 10. Lebensjahrs)<br />

4. Wahlgräber (2-fach Belegung tief) in Grabkammern<br />

5. Bestehende Wahlgräber (doppelt)<br />

Wahlgräber als Doppelgräber (Erdbestattung), die bis<br />

zum Erlass dieser Satzung mit einem Verstorbenen belegt<br />

worden sind, werden als bestehende Wahlgräber<br />

bezeichnet. Bestehende Wahlgräber, die zum Zeitpunkt<br />

des Inkrafttretens dieser Satzung bereits mit einem<br />

Verstorbenen belegt sind, werden mit dem Nächstversterbenden<br />

einmalig verlängert. Neue Wahlgräber als<br />

Doppelgräber (Erdbestattung) werden nicht mehr zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

(3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter<br />

Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der<br />

Umgebung besteht nicht.<br />

(4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.<br />

§ 11 Reihengräber<br />

(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen,<br />

für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen<br />

und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach<br />

belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt<br />

werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist<br />

nicht möglich. DieVerfügungsberechtigung soll festgelegt<br />

werden. Verfügungsberechtigter ist – sofern keine<br />

andere <strong>aus</strong>drückliche Festlegung erfolgt – in nachstehender<br />

Reihenfolge<br />

1. wer für die Bestattung sogen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz),<br />

2. wer sich dazu verpflichtet hat,<br />

3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.<br />

(2) Es werden <strong>aus</strong>gewiesen:<br />

Auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> werden <strong>aus</strong>gewiesen:<br />

1. anonyme Urnenreihengrabfelder<br />

2. Urnenreihengrabfelder<br />

3. Reihengrabfelder für Fehlgeburten und Ungeborene<br />

4. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten<br />

10. Lebensjahr<br />

5. Reihengrabfelder für Verstorbene vom 10. vollendeten<br />

Lebensjahr ab<br />

Auf dem Friedhof Niederwasser:<br />

1. Urnenreihengrabfelder<br />

2. Reihengrabfelder für Fehlgeburten und Ungeborene<br />

in Grabkammern<br />

3. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten<br />

10. Lebensjahr in Grabkammern<br />

4. Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten<br />

10. Lebensjahr ab in Grabkammern<br />

(3) In jedem Reihengrab wird nur eine Leiche beigesetzt.<br />

(4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit<br />

nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.<br />

(5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von<br />

ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher<br />

ortsüblich bekannt gegeben.<br />

§ 12 Wahlgräber<br />

(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für<br />

die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und<br />

für die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich-<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht<br />

wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter<br />

ist die durch die Verleihung bestimmte<br />

Person.<br />

(2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag<br />

auf die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen.<br />

Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen<br />

werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts<br />

ist auf Antrag möglich.<br />

(3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr.<br />

Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr<br />

für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist,<br />

sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend<br />

anzuwenden.<br />

(4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung<br />

von Nutzungsrechten besteht nicht.<br />

(5) Wahlgräber sind:<br />

auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong>:<br />

1. Urnengräber und<br />

2. Wahlgräber (doppelt)<br />

auf dem Friedhof Niederwasser:<br />

1. Urnengräber und<br />

2. Grabkammerngräber.<br />

(In einer Grabkammer werden die Bestattungen übereinander<br />

vorgenommen.)<br />

3. Bestehende Wahlgräber (doppelt).<br />

(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur<br />

stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht<br />

übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die<br />

Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden<br />

ist.<br />

(7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens<br />

seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen.<br />

Dieser ist <strong>aus</strong> dem nachstehend genannten Personenkreis<br />

zu benennen. Wird keine Regelung getroffen, so<br />

geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge<br />

auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten<br />

mit deren Zustimmung über<br />

1. auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin<br />

oder den Lebenspartner,<br />

2. auf die Kinder,<br />

3. auf die Stiefkinder,<br />

4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung<br />

ihrer Väter oder Mütter,<br />

5. auf die Eltern,<br />

6. auf die Geschwister,<br />

7. auf die Stiefgeschwister,<br />

8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben.<br />

Innerhalb der einzelnen Gruppen Nr. 2 bis 4 und 6 bis<br />

8 wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter.<br />

(8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der<br />

Stadt das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 7 Satz<br />

3 genannten Personen übertragen.<br />

(9) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung<br />

und der dazu ergangenen Regelungen das<br />

Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und<br />

über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung<br />

und Pflege der Grabstätte zu entscheiden.Verstorbene,<br />

die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7 Satz 3<br />

gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden.<br />

Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.<br />

(10) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf<br />

der letzten Ruhezeit verzichtet werden.<br />

(11) Mehrkosten, die der Stadt beim Ausheben des Grabes<br />

zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung<br />

von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />

entstehen, hat der Nutzungsberechtigte<br />

zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die<br />

Beseitigung dieser Gegenstände sorgt.<br />

(12) In Wahlgräbern werden grundsätzlich zwei Verstorbene<br />

beigesetzt.<br />

In einem Urnenwahlgrab (Friedhof <strong>Hornberg</strong> und Niederwasser)<br />

dürfen höchstens bis zu drei Urnen beigesetzt<br />

werden.<br />

31


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

In einem Wahlgrab<br />

- auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> einem Doppelgrab und<br />

- auf dem Friedhof Niederwasser in einem Grabkammerngrab<br />

dürfen nur bis zu zwei Urnen zusätzlich beigesetzt werden.<br />

§ 13 Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber<br />

(1) Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten<br />

als Urnenstätten in Grab-feldern, die <strong>aus</strong>schließlich<br />

der Beisetzung von Aschen Verstorbener<br />

dienen.<br />

(2) In einem Urnenreihengrab und in einem Urnenreihengrab<br />

für eine anonyme Urnenbestattung darf nur eine<br />

Urne beigesetzt werden.<br />

(3) In einem Urnenwahlgrab können bis zu drei Urnen<br />

beigesetzt werden, sofern die Ruhezeiten eingehalten<br />

werden. (siehe § 12 Abs. 13)<br />

(4) Soweit sich <strong>aus</strong> der Friedhofssatzung nichts anderes<br />

ergibt, gelten die Vorschriften für Reihenund Wahlgräber<br />

entsprechend für Urnenstätten.<br />

V. Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />

§ 14 Auswahlmöglichkeiten<br />

(1) Auf den Friedhöfen werden Grabfelder ohne Gestaltungsvorschriften<br />

und Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften<br />

eingerichtet.<br />

(2) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller,<br />

ob diese in einem Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften<br />

liegen soll. Entscheidet er sich für<br />

ein Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften, so besteht<br />

auch die Verpflichtung, die in Belegungs- und Grabmalplänen<br />

für das Grabfeld festgesetzten Gestaltungsvorschriften<br />

einzuhalten. Wird von dieser Auswahlmöglichkeit<br />

nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch<br />

gemacht, so erfolgt die Bestattung in einem<br />

Grabfeld ohne Gestaltungsvorschriften.<br />

§ 15 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz<br />

Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen müssen der<br />

Würde der Friedhöfe in ihren einzelnen Teilen und in ihren<br />

Gesamtanlagen entsprechen.<br />

§ 16 Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften<br />

(1) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften müssen<br />

nach Ablauf der Frist in § 17 Abs. 1 Satz 2 Grabmale<br />

errichtet werden. Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />

in Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften<br />

müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung<br />

an die Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen.<br />

(2) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen<br />

oder Bronze verwende werden. Grabsteine <strong>aus</strong><br />

schwarzem Kunststein oder <strong>aus</strong> Gips sind nicht zugelassen.<br />

(3) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften<br />

einzuhalten:<br />

1. Die Grabmale müssen auf allen Seiten gleichmäßig<br />

bearbeitet sein.<br />

2. Schriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften<br />

können beschliffen sein.<br />

3. Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material,<br />

<strong>aus</strong> dem das Grabmal besteht, werkgerecht<br />

abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen<br />

nicht aufdringlich groß sein. Unzulässig ist die Verwendung<br />

von echtem Gold und echtem Silber.<br />

4. Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und<br />

nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht<br />

werden.<br />

(4) Auf den Grabstätten sind nicht zulässig: Grabmale und<br />

Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />

1. mit in Zement aufgesetztem figürlichen oder ornamentalen<br />

Schmuck,<br />

2. mit Farbanstrich auf Stein,<br />

3. mit Porzellan oder Kunststoffen in jeder Form,<br />

32<br />

(5) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale<br />

bis zu folgenden Größen zulässig:<br />

1. auf einstelligen Grabstätten höchstens 1,00 m hoch,<br />

0,50 m breit (2/3 Abdeckung zulässig),<br />

2. auf zwei- und mehrstelligen Grabstätten höchstens<br />

1,00 m hoch, 1,20 m breit (2/3 Abdeckung zulässig).<br />

(6) Auf Urnengrabstätten sind nur Grabmale mit einer<br />

Größe von höchstens 0,75 m hoch, 0,40 m breit zulässig<br />

(Vollabdeckung zulässig).<br />

(7) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt<br />

auf die Grabstätte gelegt werden.<br />

(8) Grabeinfassungen müssen bei Reihengrabstätten, in<br />

denen Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab<br />

bestattet werden, 1,80 m lang und 0,75 m breit sein.<br />

Grabeinfassungen bei Rei-hengrabstätten, in denen<br />

Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bestattet<br />

wurden, müssen 1,00 m lang und 0,60 m breit<br />

sein. Bei Wahlgräbern muss die Grabeinfassung 1,80 m<br />

lang und 1,80 m breit sein. Der seitliche Abstand von<br />

Grabeinfassung zu Grabeinfassung muss mindestens<br />

0,40 m betragen.<br />

(9) Grabeinfassungen jeder Art – auch <strong>aus</strong> Pflanzen – sind<br />

nicht zulässig, soweit die Stadt die Grabzwischenwege<br />

in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt.<br />

(10) Auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> dürfen zur Sicherstellung<br />

der Belüftung Grabstätten für Erdbestattungen nur<br />

bis zu 2/3 mit Platten oder sonstigen wasser- und<br />

luftundurchlässigen Materialien abgedeckt werden.<br />

Auf dem Friedhof Niederwasser dürfen zur Sicherstellung<br />

der Verwesung die Grabkammern im oberen<br />

Drittel (Bereich ab 25 cm bis 60 cm) nicht mit Platten<br />

oder sonstigen wasser- und luftundurchlässigen Materialien<br />

abgedeckt werden.<br />

(11) Die Stadt kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung<br />

des Friedhofs und im Rahmen von Absatz<br />

1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 bis<br />

10 und auch sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen zugelassen.<br />

§ 17 Genehmigungserfordernis<br />

(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen<br />

bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der<br />

Stadt. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei<br />

Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische<br />

Grabmale als Holztafeln bis zu einer Größe von 15<br />

mal 30 cm und Holzkreuze zulässig.<br />

(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des<br />

Grabmals im Maßstab 1:10 beizufügen. Dabei ist das<br />

zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt<br />

und die Anordnung der Schrift, der Ornamente<br />

und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben.<br />

Soweit erforderlich, kann die Stadt Zeichnungen der<br />

Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab<br />

1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung<br />

und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die<br />

Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe<br />

auf der Grabstätte verlangt werden.<br />

(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen<br />

Grab<strong>aus</strong>stattungen bedarf ebenfalls der vorherigen<br />

schriftlichen Genehmigung der Stadt. Absatz 2 gilt<br />

entsprechend.<br />

(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die<br />

sonstige Grab<strong>aus</strong>stattung nicht innerhalb von zwei Jahren<br />

nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.<br />

(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung<br />

von der Stadt überprüft werden können.<br />

§ 18 Standsicherheit<br />

(1) Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen müssen<br />

standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend<br />

nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks<br />

zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale<br />

müssen <strong>aus</strong> einem Stück hergestellt sein und<br />

dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten:<br />

Stehende Grabmale:<br />

Mindeststärke: 14 cm


Donnerstag, 22. September 2011<br />

§ 19 Unterhaltung<br />

(1) Die Grabmale und die sonstigen Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />

sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand<br />

zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich<br />

dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten<br />

der Verfügungsberechtigte, bei<br />

Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.<br />

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und<br />

sonstigen Grab<strong>aus</strong>stattungen gefährdet, so sind die für<br />

die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich<br />

Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr imVerzug kann<br />

die Stadt auf Kosten desVerantwortlichen, Sicherungsmaßnahmen<br />

(z.B. Absperrungen, Umlegung von Grabmalen)<br />

treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand<br />

trotz schriftlicher Aufforderung der Stadt nicht innerhalb<br />

einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist<br />

beseitigt, so ist die Stadt berechtigt, dies auf Kosten<br />

des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung<br />

das Grabmal oder die sonstige Grab<strong>aus</strong>stattung<br />

zu entfernen. Die Stadt bewahrt diese Sachen drei Monate<br />

auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder<br />

nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger<br />

Hinweis auf der Grabstätte.<br />

§ 20 Entfernung<br />

(1) Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen dürfen vor<br />

Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt von der<br />

Grabstätte entfernt werden. Die Stadt behält sich vor,<br />

die Zustimmung erst zu erteilen, wenn 3/4 der Ruhezeit<br />

oder des Zeitraums des Nutzungsrechts verstrichen<br />

sind.<br />

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts<br />

sind die Grabmale und die sonstigen Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />

zu entfernen. Verpflichtet hierzu sind die Verfügungsberechtigten<br />

bzw. Nutzungsberechtigten gem. §<br />

11 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 und 8 dieser Satzung. Wird<br />

diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung<br />

der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden<br />

angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Stadt die<br />

Grabmale und die sonstigen Grab<strong>aus</strong>stattungen im<br />

Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz<br />

selbst entfernen; § 19 Abs. 2<br />

Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Stadt bewahrt<br />

diese Sachen drei Monate auf.<br />

VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte<br />

§ 21 Allgemeines<br />

(1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend<br />

hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte<br />

Blumen und Kränze sind von den Grabstätten<br />

zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen<br />

abzulagern.<br />

(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer<br />

Gestaltung sind dem Gesamtcharakter der Friedhöfe,<br />

dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und<br />

der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Bei Plattenbelägen<br />

zwischen den Gräbern (§ 16 Abs. 9) dürfen die<br />

Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstätten<br />

dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden,<br />

die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen<br />

nicht beeinträchtigen.<br />

(3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte<br />

hat der nach § 19 Abs. 1 Verantwortliche zu sorgen. Die<br />

Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit<br />

bzw. des Nutzungsrechts.<br />

(4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten<br />

nach Belegung hergerichtet sein.<br />

(5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder<br />

des Nutzungsrechts abzuräumen. § 19 Abs. 2 Satz 3, 4<br />

und 5 gilt entsprechend.<br />

(6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung<br />

der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten<br />

obliegt <strong>aus</strong>schließlich der Stadt.<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

(7) Blumen, Kränze, Schalen, etc. die außerhalb der Grabbeete<br />

oder vorgegebenen Flächen abgelegt werden,<br />

können von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden.<br />

(8) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften (§ 16) ist<br />

die gesamte Grabfläche zu bepflanzen. Ihre gärtnerische<br />

Gestaltung muss den erhöhten Anforderungen<br />

entsprechen und auf die Umgebung abgestimmt werden;<br />

nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und<br />

großwüchsige Sträucher, Grabgebinde <strong>aus</strong> künstlichen<br />

Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken. Bäume<br />

und Sträucher dürfen eine Höhe von 1,50 m nicht überragen.<br />

§ 21 a Grabpflege und Abfälle<br />

(1) Bei der Grabpflege dürfen chemische Mittel zur Bekämpfung<br />

von Pflanzen und Tieren nicht angewendet<br />

werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.<br />

(2) Kompostierfähige Abfälle wie Pflanzenreste, Erde,<br />

Strohunterlagen, Blumen, Gras, Töpfe <strong>aus</strong> Altpapier<br />

usw. sind in den auf dem Friedhof befindlichen Behälter<br />

für kompostierfähige Abfälle zu bringen. Alle nicht<br />

kompostierfähigen Abfälle sind in den dafür vorgesehenen<br />

Restmüllbehälter zu entsorgen.<br />

§ 22 Vernachlässigung der Grabpflege<br />

(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt,<br />

so hat derVerantwortliche (§ 19 Abs. 1) auf schriftliche<br />

Aufforderung der Stadt die Grabstätte innerhalb einer<br />

jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu<br />

bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder<br />

nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger<br />

Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung<br />

nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und<br />

Urnenreihengrabstätten von der Stadt abgeräumt, eingeebnet<br />

und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten und<br />

Urnenwahlgrabstätten kann die Stadt in diesem Fall<br />

die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem<br />

Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung<br />

bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung<br />

entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der<br />

Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und<br />

die sonstigen Grab<strong>aus</strong>stattungen innerhalb von drei<br />

Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids<br />

zu entfernen.<br />

(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1<br />

entsprechend.Wird die Aufforderung nicht befolgt oder<br />

ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne<br />

weiteres zu ermitteln, so kann die Stadt den Grabschmuck<br />

entfernen. Sie ist zu seiner Aufbewahrung<br />

nicht verpflichtet.<br />

(3) Zwangsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 sind dem Verantwortlichen<br />

vorher anzudrohen.<br />

VII. Benutzung der Friedhofshalle<br />

§ 23 Friedhofshalle, Leichenzelle und Sargkühlanlage<br />

(1) Die Friedhofshalle und die Leichenzelle einschließlich<br />

Sargkühlanlage dienen der Aufnahme der Leichen bis<br />

zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen<br />

des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung<br />

der Stadt betreten werden.<br />

(2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken<br />

bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen<br />

während der festgesetzten Zeiten sehen. Die persönliche<br />

Abschiednahme durch die Angehörigen darf<br />

nur im Beisein einer Aufsichtsperson (ein Vertreter des<br />

Bestattungsh<strong>aus</strong>es oder eines Angehörigen des Friedhofspersonals)<br />

erfolgen.<br />

(3) Das Bestattungsinstitut, dass mit der Beerdigung beauftragt<br />

ist, hat dafür zu sorgen, dass die Friedhofshalle<br />

nach Trauerfeier und Beerdigung aufgeräumt und<br />

alle Gegenstände und Blumen weggeräumt werden.<br />

33


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 24 Obhuts- und Überwachungspflicht , Haftung<br />

(1) Der Stadt obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht<br />

hin<strong>aus</strong>gehenden Obhuts- und Überwachungspflichten.<br />

Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch<br />

nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer<br />

Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen<br />

oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Stadt<br />

nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften<br />

über Amtshaftung bleiben unberührt.<br />

(2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften<br />

für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge<br />

einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der<br />

Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder<br />

eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen.<br />

Sie haben die Stadt von Ersatzansprüchen Dritter<br />

freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht<br />

werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere<br />

Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück,<br />

so haften diese als Gesamtschuldner.<br />

(3) Abs. 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4<br />

zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete.<br />

§ 25 Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes<br />

handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

1. die Friedhöfe entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,<br />

2. entgegen § 3 Abs. 1 und 2<br />

3. a) sich auf den Friedhöfen nicht der Würde des Ortes<br />

entsprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals<br />

nicht befolgt<br />

b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt,<br />

c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in<br />

der Nähe Arbeiten <strong>aus</strong>führt,<br />

d) die Friedhöfe und ihre Einrichtungen und Anlagen<br />

verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen<br />

und Grabstätten unberechtigterweise betritt,<br />

e) Tiere mitbringt, <strong>aus</strong>genommen Blindenhunde,<br />

f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten<br />

Stellen ablagert,<br />

g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet,<br />

h) Druckschriften verteilt,<br />

3. eine gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen ohne Zulassung<br />

<strong>aus</strong>übt (§ 4 Abs. 1), oder gegen die Vorschriften<br />

des § 4 Abs. 3 oder 4 verstößt,<br />

4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender<br />

Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen<br />

ohne oder abweichend von der Genehmigung<br />

errichtet, verändert (§ 17 Abs. 1 und 3) oder entfernt (§<br />

20 Abs. 1),<br />

5. Grabmale und sonstige Grab<strong>aus</strong>stattungen nicht in verkehrssicherem<br />

Zustand hält (§ 19 Abs. 1).<br />

IX. Bestattungsgebühren<br />

§ 26 Erhebungsgrundsatz<br />

Für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen<br />

und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichenund<br />

Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden<br />

Bestimmungen erhoben.<br />

§ 27 Gebührenschuldner<br />

(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet<br />

1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen<br />

Interesse sie vorgenommen wird,<br />

2. wer die Gebührenschuld der Stadt gegenüber durch<br />

schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die<br />

Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.<br />

(2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist verpflichtet<br />

1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt,<br />

2. die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen<br />

Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner<br />

oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern,<br />

34<br />

Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder).<br />

(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 28 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht<br />

1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der<br />

Amtshandlung,<br />

2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme<br />

der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren<br />

mit der Verleihung des Nutzungsrechts.<br />

(2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren<br />

werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung<br />

fällig.<br />

§ 29 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren<br />

(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren<br />

richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung<br />

beigefügten Gebührenverzeichnis.<br />

(2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von<br />

Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)<br />

in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung.<br />

X. Übergangs- und Schlussvorschriften<br />

§ 30 Alte Rechte<br />

Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung entstandenen<br />

Nutzungsrechte richten sich nach den bisherigen<br />

Vorschriften. Bezüglich der bestehenden Wahlgräber<br />

auf dem Friedhof Niederwasser wird auf § 10 Abs. 2 Nr. 5<br />

verwiesen.<br />

§ 31 Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2011 in Kraft.<br />

(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofssatzung vom<br />

21. Juli 2004 in der geltenden Fassung (jeweils mit allen<br />

späteren Änderungen) außer Kraft.<br />

<strong>Hornberg</strong>, 22.09.2011<br />

Bürgermeisteramt<br />

Siegfried Scheffold<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen<br />

dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO<br />

unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines<br />

Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber<br />

der Stadt <strong>Hornberg</strong> geltend gemacht worden ist; der<br />

Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die<br />

Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />

der Satzung verletzt worden sind.


Donnerstag, 22. September 2011<br />

Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung - Gebührenverzeichnis -<br />

Gebührenverzeichnis Friedhof<br />

Nr. Amtshandlung/ Gebührentatbestand Gebühr Gebühr Gebühr<br />

in EUR in EUR in EUR<br />

01.10.'11 - 01.01.'14 - ab<br />

31.12.'13 31.12.'15 01.01.'16<br />

1. Verwaltungsgebühren<br />

1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 30,00 30,00 30,00<br />

1.2 Genehmigung zur Errichtung und Veränderung aller sonstigen<br />

Grab<strong>aus</strong>stattung 30,00 30,00 30,00<br />

1.3 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern<br />

1.31 für einen Einzelfall 30,00 30,00 30,00<br />

1.32 für eine Dauerzulassung 120,00 120,00 120,00<br />

1.4 Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege 120,00 120,00 120,00<br />

1.5 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 30,00 30,00 30,00<br />

2. Benutzungsgebühren<br />

2.1 Bestattung<br />

2.11 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren<br />

2.111 in einem Reihen- u. Wahlgrab 1.000,00 1.000,00 1.000,00<br />

2.112 in einer Grabkammer Reihen- u. Wahlgrab (Erstbelegung) 770,00 770,00 770,00<br />

2.113 in einer Grabkammer (Zweitbelegung) 940,00 940,00 940,00<br />

2.12 von Personen unter 10 Jahren<br />

2.121 in einem Reihengrab 370,00 370,00 370,00<br />

2.122 bei Fehlgeburten und Ungeborene 240,00 240,00 240,00<br />

2.13 Urnenbeisetzung (Reihen- Wahl- und anonymes Grab) 220,00 220,00 220,00<br />

2.14 Mehrkosten beim Ausgraben des Grabes zu einer weiteren<br />

Bestattung, je Hilfskraft und angefangener halber Stunde 20,00 20,00 20,00<br />

2.2 Überlassung eines Reihengrabes (<strong>Hornberg</strong>/Niederwasser)<br />

2.21 für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 900,00 980,00 1.060,00<br />

2.22 für Personen unter 10 Jahren 480,00 520,00 560,00<br />

2.23 für Fehlgeburten und Ungeborene 190,00 200,00 220,00<br />

2.24 für Urnenreihengrab mit Grabeinfassung 600,00 650,00 700,00<br />

2.25 für anonymes Urnengrab 510,00 550,00 590,00<br />

2.3 Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten<br />

2.31 Wahlgrab (Doppelgrab) auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> (20 Jahre) 1.740,00 1.880,00 2.030,00<br />

2.32 Wahlgrab (Doppelgrab tief) auf dem Friedhof Niederwasser in<br />

Grabkammern (20 Jahre) 1.770,00 1.920,00 2.070,00<br />

2.33 Urnenwahlgrab (20 Jahre) 760,00 820,00 890,00<br />

2.34 Zubettung einer Urne in ein Erd- oder Grabkammernwahlgrab 440,00 480,00 510,00<br />

2.4 Verlängerung eines Nutzungsrechtes<br />

2.41 Doppeltes Wahlgrab auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong>; monatsgenau 7,20 7,80 8,40<br />

2.42 Doppeltes Wahlgrab auf dem Friedhof Niederwasser;<br />

monatsgenau 7,20 7,80 8,40<br />

2.43 Wahlgrab tief (in Grabkammern, Friedhof Niederwasser);<br />

monatsgenau 7,40 8,00 8,60<br />

2.44 Urnenwahlgrab; monatsgenau 3,10 3,40 3,70<br />

2.45 Zubettung einer Urne in ein einstelliges Wahlgrab; monatsgenau 7,40 8,00 8,60<br />

2.46 Zubettung einer Urne in ein zweistelliges Wahlgrab; monatsgenau 7,20 7,80 8,40<br />

2.5 Benutzung der Trauerhalle<br />

2.51 Benutzung der Friedhofshalle 200,00 200,00 200,00<br />

2.52 Benutzung der Leichenzelle einschließlich Sargkühlanlage 130,00 130,00 130,00<br />

2.6 Gebühr für die Bereitstellung von Leichenträgern pro Mann 80,00 80,00 80,00<br />

2.7 Sonstige Leistungen<br />

2.71 Ausgraben oder Umbetten von Leichen und Gebeinen<br />

je Hilfskraft und angefangener Stunde 40,00 40,00 40,00<br />

2.72 Umbettung einer Urne 90,00 90,00 90,00<br />

2.8 Abräumen, Entfernen und Einebnen von Grabstätten<br />

2.81 Einebnen und Abräumen von Doppelwahlgräber nach<br />

Ablauf der Ruhezeit (Erdbestattung) 280,00 280,00 280,00<br />

2.82 Einebnen und Abräumen von Reihen- und Wahlgräber tief nach<br />

Ablauf der Ruhezeit (Erdbestattungen u. Bestattungen<br />

in Grabkammern) 230,00 230,00 230,00<br />

2.83 Einebnen und Abräumen einer Urnen-Grabstätte nach<br />

Ablauf der Ruhezeit 110,00 110,00 110,00<br />

2.84 In Ordnung bringen eines Grabes bei Vernachlässigung der<br />

Grabpflege, je Hilfskraft und angefangener halber Stunde 20,00 20,00 20,00<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

35


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

Aus dem<br />

Gemeinderat<br />

Bericht <strong>aus</strong> der letzten Gemeinderatssitzung<br />

vom 14. September 2011:<br />

TOP 01 Bekanntgabe von Beschlüssen <strong>aus</strong> nichtöffentlicher<br />

Sitzung<br />

Bürgermeister Scheffold gibt bekannt, dass der Gemeinderat<br />

am 10. August 2011 in nichtöffentlicher Sitzung über<br />

den aktuellen Planungsstand der Schlossbergkonzeption<br />

unterrichtet wurde. Der Gemeinderat hat beschlossen, die<br />

Bevölkerung in einer öffentlichen Veranstaltung über die<br />

Schlossbergkonzeption zu unterrichten. Die öffentliche<br />

Veranstaltung wird Ende September stattfinden.<br />

TOP 02 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass<br />

einer neuen Friedhofssatzung (Friedhofsordnung<br />

und Bestattungsgebührensatzung)<br />

Bürgermeister Siegfried Scheffold begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt<br />

Herrn Hertl von der Firma Allevo.<br />

Er weist das Gremium darauf hin, dass die Friedhofskommission<br />

am 25. Juli 2011 und der Ortschaftsrat Niederwasser<br />

in seiner Sitzung am 13. September 2011 über diesen<br />

Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen hat. Folgende,<br />

in die neue Friedhofssatzung eingearbeitete Änderungen,<br />

gibt der Bürgermeister bekannt:<br />

a) § 1 Abs. 1: Beide Friedhöfe werden als eine öffentliche<br />

Einrichtung betrieben<br />

b) § 1 Abs. 3: Es wurde der Zusatz aufgenommen, dass der<br />

Friedhof auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten<br />

und Ungeborenen dient.<br />

c) § 8: Die Ruhezeit für Aschen wurde auf 20 Jahre gesetzt.<br />

d) §§ 10, 12 Abs. 5, 13 Abs. 3: Es werden neu Urnenwahlgräber<br />

auf dem Friedhof angeboten. In einem Urnenwahlgrab<br />

können bis zu drei Urnen bestattet werden.<br />

e) §§ 15 ff.: Die Gestaltungsvorschriften wurden angepasst.<br />

f) § 20: Die Stadt behält sich vor, einer vorzeitigen Abräumung<br />

eines Grabes zuzustimmen.<br />

g) § 23: Die Leichenzelle wird separat in die Satzung aufgenommen.<br />

Die persönliche Abschiednahme darf nur<br />

im Beisein eines Vertreters des Bestattungsh<strong>aus</strong>es bzw.<br />

des Friedhofspersonals erfolgen.<br />

Bürgermeister Scheffold erteilt Herrn Hertl von der Firma<br />

Allevo das Wort.<br />

Anhand der PowerPoint Präsentation erläutert Herr Hertl<br />

dem Gremium die wichtigsten Grundsätze die bei der Erstellung<br />

einer Gebührenkalkulation und bei der Gebührenfestsetzung<br />

einzuhalten sind. Er macht deutlich, dass<br />

zwischen drei Blöcken von Gebühren zu unterscheiden<br />

sind. Das sind a) Bestattungsgebühren, b) Hallengebühren<br />

und c) Grabnutzungsgebühren.<br />

Weiter zeigt er auf, dass man beim Kostendeckungsgrundsatz<br />

zwar Verluste <strong>aus</strong> der Vergangenheit mit einrechnen<br />

dürfe, bei der Gebührenkalkulation für die Stadt <strong>Hornberg</strong><br />

aber darauf verzichtet wurde.<br />

Darauf hin wird in die Beratung eingetreten. Der Bürgermeister<br />

verdeutlicht, dass bei den beiden Blöcken Gestattungsgebühr<br />

und Hallengebühr eine Kostendeckung von<br />

100 % angestrebt sei. Lediglich bei den Grabnutzungsgebühren,<br />

je nach Beschluss des Gemeinderates eine Kostendeckung<br />

von 60 % bzw. 70 % erreicht werden. Ferner weist<br />

der Bürgermeister auf eine Kostenübersicht bei den Bestattungsgebühren<br />

im Vergleich zu den Nachbargemeinden<br />

hin. Auch nach der Anpassung wird <strong>Hornberg</strong> im unteren<br />

Mittelfeld liegen. Die Verwaltung schlägt vor, die<br />

Gebühren für die nächsten fünf Jahre mit einem Kostendeckungsgrad<br />

bei den Grabnutzungsgebühren von 60 %<br />

festzulegen.<br />

36<br />

Herrn Ortsvorsteher Dold wird das Wort erteilt. Ortsvorsteher<br />

Dold berichtet über die Sitzung des Ortschaftsrates<br />

am 13. September 2011. Der Ortschaftsrat hat über diesen<br />

Tagesordnungspunkt beraten. Der Ortschaftsrat empfiehlt<br />

dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag:<br />

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte<br />

Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und<br />

Bestattungsgebührensatzung). Der Gemeinderat beschließt,<br />

die Gebühren so festzusetzen, dass ein Kostendeckungsgrad<br />

von 60 % bei den Grabnutzungsgebühren<br />

erreicht wird. Aus der Anlage 2 a Gebührenverzeichnis<br />

Friedhof zur Friedhofssatzung sind die Einzelbeträge zu<br />

ersehen. Die neue Friedhofssatzung soll am 01.10.2011 in<br />

Kraft treten.<br />

Eine Besonderheit des Friedhofes Niederwasser macht der<br />

Bürgermeister deutlich. Es wurden Übergangsvorschriften<br />

für bestehende Doppelgräber geschaffen. § 6 des Bestattungsgesetzes<br />

Baden-Württemberg legt die Mindestruhezeit<br />

für Leichen und Aschen fest. In Niederwasser wurde<br />

wegen der schlechten Bodenqualität die Ruhezeit auf 40<br />

Jahre gesetzt. In <strong>Hornberg</strong> liegt diese bei 20 Jahren. Wegen<br />

der langen Ruhezeit habe man auf den Friedhof in Niederwasser<br />

ein Grabkammernsystem eingebaut. In Niederwasser<br />

gibt es noch bestehende Doppelwahlgräber, dass sind<br />

Wahlgräber, bei denen die Zweitbestattung noch nicht<br />

stattgefunden habe bzw. die noch nicht abgelaufen sind.<br />

Hinsichtlich der langen Ruhezeit von 40 Jahren habe Ortsvorsteher<br />

Dold sowie die Friedhofsverwaltung des Öfteren<br />

Anfragen auf eine vorzeitige Grabräumung in Niederwasser.<br />

Stadtrat Fuhrer erkundigt sich nach dem Kostendeckungsgrad,<br />

am Beispiel eines Einzelreihengrabs. Der<br />

Bürgermeister erläutert hierzu, dass es sich bei den Grabnutzungsgebühren<br />

um ca. 50 % der insgesamt anfallenden<br />

Kosten handelt. Die Verwaltung schlägt hier vor, 60 % der<br />

Kostendeckung zu erreichen. Bei den anderen Gebühren<br />

sollte eine 100 %ige Kostendeckung erreicht werden.<br />

Durch diese Mischform der beiden Kostendeckungsgrade<br />

würde man dann eine Kostendeckung von ca. 70 % bis<br />

80 % endgültig erreichen.<br />

Außerdem gibt Stadtrat Fuhrer zu bedenken, dass man bei<br />

einem starren Gebührensatz für die nächsten fünf Jahre<br />

im letzten Jahr keine annähernde Kostendeckung mehr<br />

erreichen würde. Er schlägt eine jährliche Kostenerhöhung<br />

von 5 % vor. Dadurch könnte man erreichen, dass<br />

sich die Gebühren allmählich anheben würden.<br />

Daraufhin entgegnet der Bürgermeister, dass sich der Gemeinderat<br />

als Folge jedes Jahr mit den Gebühren beschäftigen<br />

müsse. Er macht den Vorschlag, die Gebühren zunächst<br />

lediglich für drei Jahre festzulegen bzw. den<br />

Kostendeckungsgrad auf 70 % anzuheben.<br />

Ferner erklärt Stadtrat Fuhrer, dass er grundsätzlich<br />

glücklich mit der neuen Friedhofssatzung sei. Seiner Meinung<br />

nach sollten verstärkt samstags Bestattungen stattfinden.<br />

Er fragt zusätzlich an, wer die Einhaltung der<br />

Vorschriften wie Friedhofspflege, Standfestigkeit, Grabgestaltung<br />

auf dem Friedhof kontrolliert. Zusätzlich legt<br />

er Veto gegen die Entfernung der Buchen ein.<br />

Zu dem Punkt samstags Beerdigungen entgegnet der Bürgermeister,<br />

dass dies grundsätzlich eine Frage der Pfarrer<br />

sei. Änderungen hierbei müssten mit den Pfarrern besprochen<br />

werden. Hierbei müsse auch bedacht werden, dass<br />

die Seelsorgeeinheiten recht groß seien und in jeder Gemeinde<br />

dann samstags Beerdigungen stattfinden sollen.<br />

Zusätzlich seien Samstagsbeerdigungen eine zusätzliche<br />

Belastung des Bauhofs, da die Sargträger des Öfteren vom<br />

Bauhof gestellt werden.<br />

Die Einhaltung derVorschriften werden von Ortsvorsteher<br />

Dold und zuständigen Mitarbeitern vom Bauhof überprüft,<br />

so der Bürgermeister. Bei Problemen bzw. Nichteinhaltung<br />

werden die Nutzungsberechtigten von der Stadtverwaltung<br />

angeschrieben. Hinsichtlich der Thematik<br />

Buchen am <strong>Hornberg</strong>er Friedhof zeigt der Bürgermeister<br />

auf, dass die Buchen grundsätzlich Wachstumsprobleme


Donnerstag, 22. September 2011<br />

haben. Zusätzlich liege ein Sicherheitsproblem vor. Im<br />

Zuge von Pflegemaßnahmen wurde ein Termin mit dem<br />

Baumsachverständigen gemacht. Bei diesem Termin soll<br />

dann eine schriftliche Stellungnahme erfolgen. Des Weiteren<br />

soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates<br />

ein Ortstermin auf dem Friedhof stattfinden.<br />

Stadtrat Wöhrle wirft ein, dass die Verwaltung zu lange<br />

gewartet habe, bis die Gebührenanpassung erfolgt sei.<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gebühren sieben<br />

Jahre konstant gehalten wurden. Die Verwaltung habe in<br />

Zusammenarbeit mit der Firma Allevo jetzt eine gute<br />

Grundlage zur Gebührenerhebung erschaffen. Eine neue<br />

Gebührenkalkulation könnte in drei Jahren erfolgen. Die<br />

in der Kalkulation errechneten Kosten seien real vorhanden.<br />

Es sei nicht einzusehen, dass eine Subventionierung<br />

der Einrichtung Friedhof erfolge.<br />

Nach Auffassung von Stadtrat Hess sei es gerechter, die<br />

Gebühren flächenbezogen und nicht fallbezogen zu errechnen.<br />

Der Bürgermeister informiert darüber, dass ein Friedhof<br />

nicht nur <strong>aus</strong> Gräbern, sondern auch <strong>aus</strong> Wegen und anderen<br />

Einrichtungen bestehe. Das bisherige Gebührenverzeichnis<br />

sah sehr günstige Urnengrabsätze vor. Mit der<br />

neuen Kalkulation habe man versucht, ähnliche Kostendeckungsgrade<br />

für die verschiedenen Grabarten zu erreichen.<br />

Stadtrat Hess erkundigt sich, ob die Istkosten nicht überschritten<br />

werden dürfen. Herr Hertl bejaht dies.<br />

Stadtrat Hess merkt an, dass die Kosten für die Sargträger<br />

sehr hoch veranschlagt seien. Der Bürgermeister entgegnet<br />

hierzu, dass dies die effektiv berechneten Kosten seien.<br />

Der Verrechnungssatz für einen Mitarbeiter des Bauhofs<br />

liege momentan bei 40,62 Euro pro Stunde.<br />

Stadtrat Müller möchte wissen, warum eine Verlängerung<br />

der Liegezeit von Urnengräber von 15 auf 20 Jahre vorgenommen<br />

sei.<br />

Der Bürgermeister entgegnet, dass die Urnenbestattung<br />

jetzt auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> der Regelfall sei. Zwischen<br />

den Urnenwahlgräbern und den Doppelwahlgräbern<br />

sollte eine Vereinheitlichung erreicht werden. Man<br />

habe sich deshalb dazu entschlossen, die Ruhezeit zu verlängern.<br />

In den meisten Fällen würde ein Ehegatte den<br />

anderen um einige Zeit überleben. Die bisherige Liegezeit<br />

wurde damals wegen derVerwesungsdauer mit dem Landratsamt<br />

festgelegt. Sie liegt momentan noch bei Urnen bei<br />

15 Jahren und bei Leichen bei 20 Jahren.<br />

In der neuen Friedhofssatzung habe sich die Stadt vorbehalten,<br />

dass bei einem Ablauf von ¾ der Ruhezeit die<br />

Stadt die Zustimmung zur Abräumung vorzeitig erteilen<br />

kann.<br />

Stadtrat Siller regt an, im Anbetracht des leeren Friedhofs<br />

die Nutzungszeit zu erhöhen. Aufgrund der hohen Friedhofskosten<br />

könnten diese dann besser genutzt werden.<br />

Seiner Meinung nach sollte mit dem Landratsamt abgeklärt<br />

werden, ob dies möglich sei. Er führt weiter an, dass<br />

die Platzsituation auf dem Friedhof entspannter sei.<br />

Der Bürgermeister berichtet hierzu von der Friedhofskommission<br />

sowie von Hinweisen der Bestatter. Die momentanen<br />

Freiflächen auf dem Friedhof <strong>Hornberg</strong> werden<br />

zur neuen Erschließung benötigt. Die Erschließung sei auf<br />

dem Friedhof nicht mehr zeitgemäß. Die Friedhofswege<br />

müssten auf eine Breite von 1,40 m verbreitert werden um<br />

zu gewährleisten, dass sie auch mit Maschinen befahren<br />

werden können. Eine neue Anlage des Friedhofs könnte<br />

nur fälleweise erfolgen. Zudem schildert der Bürgermeister,<br />

dass die Grabpflege eine Belastung sei, wenn die Angehörigen<br />

nicht am Ort wohnen. Er schlägt vor, die jetzige<br />

Regelung zu belassen.<br />

Stadtrat Laages merkt an, dass die Wirkung nach außen<br />

relativ negativ sei, wenn eine Erhöhung, wie im jetzigen<br />

Fall um ca. 15 – 34 % erfolge. Er spricht sich dafür <strong>aus</strong>, den<br />

Kalkulationszeitraum auf drei Jahre zu setzen.<br />

Die Erhöhung sei in der Summe und im Jahresmittel von<br />

7 Jahre gesehen noch moderat, wirft der Bürgermeister<br />

ein.<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

Auf Anfrage von Stadtrat Furher, ob es möglich sei, die<br />

Gebühren stufenweise zu erhöhen, erklärt Herr Hertl, dass<br />

dies generell denkbar sei. Stadtrat Fuhrer macht den Vorschlag,<br />

die Gebühren jetzt um 60 % zu erhöhen. Ab dem<br />

01.01.2014 soll eine 65 %ige Erhöhung erfolgen. Letztendlich<br />

ab dem 01.01.2016 eine 70 %ige Erhöhung.<br />

Stadtrat Hess spricht sich dafür <strong>aus</strong>, jetzt die Gebühren<br />

auf 60 % festzulegen. In drei Jahren sollte dann eine neue<br />

Gebührenkalkulation vorgenommen werden.<br />

Der Bürgermeister ruft zu einer Zwischenabstimmung<br />

auf.<br />

Beschluss:<br />

1.Vorschlag einer Stufenweisen Erhöhung (wie von Stadtrat<br />

Fuhrer vorgeschlagen)<br />

2.Vorschlag einer 60 %igen Erhöhung mit Neukalkulation<br />

nach drei Jahren (Vorschlag von Stadtrat Hess).<br />

Bei 10 Ja-Stimmen, 7 Gegenstimmen und keiner Enthaltung<br />

beschließt der Gemeinderat, die Gebührenerhöhung<br />

dahingehend festzulegen, dass der Gemeinderat der Stadt<br />

<strong>Hornberg</strong> mit Erlass der Friedhofssatzung am 01.10.2011<br />

zunächst die 60 %ige Gebührenerhöhung der Grabnutzungsgebühren<br />

für die Jahre 2012 und 2013 beschließt. Ab<br />

dem 01.01.2014 erfolgt eine 65%ige Gebührenerhöhung<br />

für die beiden Jahre 2014 und 2015. Ab dem 01.01.2016<br />

soll eine 70 %ige Gebührenerhöhung erfolgen.<br />

Hierzu wird ergänzt, dass die neu festzulegenden Beträge<br />

der 65 %igen Erhöhung mathematisch auf volle 10ner Beträge<br />

abgerundet werden.<br />

Beschluss:<br />

Bei 16 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschließt der<br />

Gemeinderat die als Anlage beigefügte Neufassung der<br />

Friedhofssatzung, Friedhofsordnung und Bestattungsgebührenordnung.<br />

Der Gemeinderat beschließt die Gebühren<br />

so festzulegen, dass ein Kostendeckungsgrad von 60 %,<br />

bei den Grabnutzungsgebühren ab Erlass der Friedhofssatzung<br />

und für die Jahre 2012 und 2013 erreicht wird.<br />

Danach soll für die Jahre 2014 und 2015 ein Kostendekkungsgrad<br />

von 65 % erreicht werden. Im Jahre 2016 soll<br />

der Kostendeckungsgrad für die Grabnutzungsgebühren<br />

auf 70 % festgelegt werden. Die <strong>aus</strong> der Anlage 2a Gebührenverzeichnis<br />

zur Friedhofssatzung aufgeführten Beträge<br />

werden um die 65 %igen Beträge ergänzt. Die neue Friedhofssatzung<br />

soll am 01.10.2011 in Kraft treten.<br />

TOP 03 KONUS-Kooperationsvereinbarung:<br />

a) Verlängerung der Laufzeit<br />

b) Erhöhung der Kurtaxe<br />

Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass die Gemeinden<br />

ihre Kurtaxesatzungen überprüft haben. Es sei geplant,<br />

eine Gutachtal Gäste Karte einzurichten in Kooperation<br />

mit den Gemeinden Gutach und Lauterbach. Die Kurtaxe<br />

wird erhoben um Defizite im Bereich des Tourismus teilweise<br />

abzudecken. In den letzten Jahren musste dem Bereich<br />

Tourismus ein Zuschuss von 100.000 bis 117.000<br />

Euro gewährt werden. Der Bürgermeister ergänzt weiter,<br />

dass KONUS ein Erfolgsmodell sei. Es werde von Gästen<br />

gerne in Anspruch genommen.<br />

Stadtrat Fuhrer spricht sich für eine Verlängerung der<br />

KONUS-Kooperationsvereinbarung <strong>aus</strong>. Er fragt an, ob<br />

Geschäftsreisende keine Kurtaxe bezahlen müssen.<br />

Sachgebietsleiterin Beller erklärt, dass Geschäftsreisende<br />

vom Gesetz her befreit seien.<br />

Auch Stadtrat Hess äußert sich gegenüber KONUS positiv.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt einstimmig derVerlängerung der<br />

KONUS-Kooperationsvereinbarung für den Zeitraum<br />

vom 01.01.2012 bis 31.12.2016 sowie der damit verbundenen<br />

Erhöhung der Kurtaxe auf 1,20 Euro zum 01.01.2012<br />

zu.<br />

37


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

TOP 04 Erteilen des Einvernehmens zum Bauantrag auf<br />

Nutzungsänderung des vorhandenen Tennisplatzes<br />

zum Wohnmobilplatz als Nebenanlage zur bestehenden<br />

Hotelanlage auf dem Grundstück Flst.<br />

Nr. 153 N (Schöne Aussicht 1) in <strong>Hornberg</strong>-Niederwasser<br />

Ortsvorsteher Dold erklärt, dass der Ortschaftsrat diesem<br />

Bauantrag einstimmig zustimmt.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen.<br />

TOP 05 Erteilen des Einvernehmens zum Bauantrag auf<br />

Abbruch und Neubau eines Maschinenschopfes<br />

auf dem Grundstück Flst.Nr. 81 R (Mooshansengut<br />

92) in <strong>Hornberg</strong>-Reichenbach<br />

Ortsvorsteherin Lauble erklärt, dass sich der Ortschaftsrat<br />

Reichenbach einstimmig einverstanden erklärt hat.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen.<br />

TOP 06 Laufender Bericht der Verwaltung über Investitionsmaßnahmen<br />

Anhand der Aufgabenplanung der Stadt <strong>Hornberg</strong> berichtet<br />

der Bürgermeister über den Stand der Investitionsmaßnahmen.<br />

Stadtrat Siller erkundigt sich nach dem Stand des Ausb<strong>aus</strong><br />

der Frombachstraße. Seiner Auffassung nach war es<br />

vorgesehen, dieses Jahr mit dem Ausbau der Frombachstraße<br />

zu beginnen.<br />

Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dies nicht möglich<br />

sei. Bei der mit der Abwicklung beauftragten Firma Allevo<br />

sei noch mal nachgefragt worden. Mit dem Ausbau der<br />

Frombachstraße werde im Frühjahr 2012 begonnen.<br />

Auf Anfrage von Stadtrat Hess, ob bei dem Termin am<br />

29.09.2011 lediglich das Schlossbergkonzept vorgestellt<br />

werde, bejaht der Bürgermeister dies. Er möchte auch in<br />

der Bürgerversammlung am 20.10.2011 auf das Schlossbergkonzept<br />

eingehen. Hierzu informiert der Bürgermeister<br />

weiter, dass in der nächsten Sitzung des Gemeinderats<br />

am 05.10.2011 ein Beschluss über Inhalt und Uhrzeit der<br />

Bürgerversammlung gefasst werde.<br />

TOP 07 Bekanntgaben und Anfragen<br />

07.1 Umwandlung der Hauptschule <strong>Hornberg</strong> in eine<br />

Werkrealschule<br />

Der Bürgermeister gibt ein Schreiben der Kultusministerin<br />

Gabriele Warminski-Leitheußer bekannt. Dieses<br />

Schreiben sei ein Zwischenbericht und Frau Warminski-<br />

Leitheußer bittet darin zunächst Geduld zu haben und die<br />

erforderliche Schulgesetzänderung abzuwarten.<br />

07.2 Einladung nach Bischwiller am 02. Oktober 2011<br />

Der Bürgermeister informiert darüber, dass am 02. Oktober<br />

2011 in Bischwiller die Rally de France 2011 Alcace<br />

2011 stattfindet. Bischwiller habe hierzu eingeladen. Da<br />

am gleichen Tag in <strong>Hornberg</strong> der Schieß- und Mountainbike-Wettbewerb,<br />

die Pilzlehrschau und das Erntedankfest<br />

stattfinden, wird es Bürgermeister Scheffold nicht<br />

möglich sein, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.<br />

07.3 Einladung zur Pilz<strong>aus</strong>stellung am 01. Oktober 2011<br />

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am 01. Oktober 2011<br />

um 10.00 Uhr die Pilz<strong>aus</strong>stellung eröffnet werde. Es werde<br />

eine Sonder<strong>aus</strong>stellung zum Thema „Jahr des Waldes<br />

2011“ geben. Der Bürgermeister wird die Eröffnung der<br />

Veranstaltung vornehmen.<br />

38<br />

07.4 Lastwagenverkehr im Bereich Ecke Bahnhofstraße/<br />

Hauptstraße<br />

Stadtrat Siller berichtet, dass ein LKW einer Speditionsfirma<br />

um die Rath<strong>aus</strong>ecke gefahren sei. Aufgrund des<br />

großen langen Fahrzeugs habe es hier zu Problemen geführt.<br />

Mehrere Fahrzeuge mussten zurückstoßen, um eine<br />

Durchfahrt zu ermöglichen. Er weist darauf hin, dass in<br />

der Stadt <strong>Hornberg</strong> ein LKW-Durchfahrtsverbot bestehe.<br />

Daraufhin entgegnet Stadtrat Baumann, dass das Durchfahrtsverbot<br />

nicht für Anlieger gelte. Der Bürgermeister<br />

erklärt hierzu, dass ein LKW-Durchfahrtsverbot durch die<br />

Stadt verhängt wurde. Es gebe hier allerdings eine Anliegerregelung.<br />

Er möchte gleichzeitig an das Verantwortungsbewusstsein<br />

der Speditöre appellieren.<br />

07.5 Einladung zum Vortragsabend mit Dominik Fehringer,<br />

Thema: „Change or die – Warum Web 2.0 auch<br />

den Schwarzwald revolutioniert“<br />

Stadtrat Hess weist auf die Einladung zum Vortrag hin.<br />

Auf dem Rückantwortbogen zur Anmeldung würde als<br />

Datum der 5. Oktober stehen. Er frägt an, wann dieser<br />

Vortrag stattfindet. Der Bürgermeister entgegnet, dass<br />

dies am 06. Oktober sei. Es werde ein Hinweis ins ANB<br />

geschaltet.<br />

07.6 Parkscheinkontrolle der parkenden Autos<br />

Stadtrat Wöhrle informiert darüber, dass aufgrund der<br />

mangelnden Überprüfung die Parksituation in <strong>Hornberg</strong><br />

sehr schwierig sei. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass<br />

der Gemeindevollzugsdienstbeamte Thomas Kempf wird<br />

hoffentlich ab Mitte Oktober wieder im H<strong>aus</strong> sein. Da für<br />

den Gemeindevollzugsdienst ein Lehrgang und eine Bestellung<br />

erforderlich sei, könne nicht jeder diese Kontrollen<br />

vornehmen. Er verspricht dem Gremium, sich mit der<br />

Polizei in Verbindung zu setzen und dort anzufragen, ob<br />

die Polizei nicht sukzessive eine Überprüfung vornehmen<br />

könnte.<br />

07.7 Unbefestigte Dolendeckel<br />

Stadtrat Baumann erklärt, dass ihm zwei unbefestigte<br />

Dolendeckel aufgefallen seien. Der eine unbefestigte Dolendeckel<br />

befindet sich in der Bahnhofstraße in Höhe des<br />

Cafés Auer und der zweite beim alten Spritzenh<strong>aus</strong>platz<br />

(Gewerbekanal). Der Bürgermeister entgegnet hierzu, dass<br />

die Dolendeckel vom Bauhof befestigt werden.<br />

07.8 Belagsbeschädigung in der Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-<br />

Straße<br />

In der Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-Straße wurde der Straßenbelag<br />

durch einen LKW beschädigt. Stadtrat Baumann regt<br />

an, den Belag zu überprüfen, ob dieser der DIN Norm entspräche.<br />

Der Bürgermeister informiert hierzu, dass auf sehr engem<br />

Raum gedreht worden sei. An diesem Tag war es sehr heiß.<br />

Der Belag werde repariert und bei der Reparatur werde<br />

die Angelegenheit mit der <strong>aus</strong>führenden Firma thematisiert.<br />

Stadtrat Wöhrle ergänzt hierzu, dass er das Gefühl<br />

habe, dass die Belagsarbeiten nicht ordnungsgemäß <strong>aus</strong>geführt<br />

wurden. Er regt an, die Arbeiten über einen Gutachter<br />

überprüfen zu lassen. Der Bürgermeister ergänzt<br />

hierzu, dass der Kran mit einem schweren LKW transportiert<br />

worden sei. Es sei auf der Stelle gedreht worden. Er<br />

werde bei der Firma reklamieren. Des Weiteren fügt er an,<br />

dass der Schaden innerhalb der Gewährleistungsfrist entstanden<br />

sei.<br />

TOP 08 Fragestunde<br />

Hierzu wurde das Wort nicht gewünscht.


Donnerstag, 22. September 2011<br />

Altersjubilare<br />

Wir gratulieren<br />

23. September Kl<strong>aus</strong> Anna 95<br />

Am Schofferpark 4<br />

23. September Staiger Mathias 75<br />

Werderstraße 7<br />

23.September Gotthans Armin 79<br />

Schwickersbachstraße 8<br />

24. September Mäder Frida 86<br />

Hauptstraße 83<br />

24. September Moosmann Alois 71<br />

Frombachstraße 16<br />

27. September Politsch Rosemarie 86<br />

Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-Straße 42<br />

28. September Röcker Margarete 72<br />

Hohenweg 32<br />

29. September Pleuler August 82<br />

Windkapf 116<br />

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag<br />

und alles Gute für das neue Lebensjahr.<br />

Fundsachen<br />

In der vergangenen Woche wurde bei der Stadtverwaltung<br />

folgende Fundsache abgegeben, die während den üblichen<br />

Sprechzeiten im Rath<strong>aus</strong>, Einwohnermeldeamt, abgeholt<br />

werden kann:<br />

1 schwarze Sonnenbrille<br />

Kirchen<br />

Katholische Kirchennachrichten<br />

Katholische Kirchennachrichten für H<strong>aus</strong>ach, Gutach<br />

und <strong>Hornberg</strong> mit Niederwasser finden Sie unter<br />

„Gemeinsame <strong>Mitteilungen</strong>“<br />

Evangelische Kirchengemeinde <strong>Hornberg</strong><br />

Sonntag. 25.09.2011<br />

10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Beilharz<br />

10.00 Uhr Kindergottesdienst<br />

Montag. 26.09.2011<br />

19.30 Uhr Posaunenchorprobe<br />

Dienstag, 27.09.2011<br />

9.30 Uhr Gebet am Morgen<br />

19.00 Uhr Jugendkreis Life for one "next generation"<br />

Donnerstag, 29.09.2011<br />

9.30 Uhr Krabbelgruppe<br />

20.00 Uhr Kirchenchorprobe<br />

Freitag, 30.09.2011<br />

18.30 Uhr Jugendkreis<br />

19.30 Uhr Bibelkreis<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

Vorschau für Sonntag, 02.10.2011<br />

10.00 Uhr Erntedankgottesdienst mit Ernteumzug Pfarrer<br />

Gehring<br />

10.00 Uhr Kindergottesdienst<br />

Im Internet findet man uns unter: www.ekl-hornberg.de<br />

Neuapostolische Kirche<br />

Gottesdienste im September<br />

25. Sonntag<br />

9:30 Uhr Gottesdienst<br />

28. Mittwoch<br />

20:00 Uhr Gottesdienst<br />

Einer trage des andern Last. (Galater 6,2)<br />

Ein liebes Wort, eine Umarmung oder einfach Zuhören –<br />

wir können dem Nächsten eine Hilfe sein. Nimm dir Zeit<br />

dafür – Gott nimmt sich auch Zeit für dich!<br />

• Vor<strong>aus</strong>schau<br />

So. 09.10.<br />

10:00 Uhr Gottesdienst für die Jugend durch Apostel<br />

Eckhardt in unserer Kirche in Dornhan,<br />

Holzwarthstraße 17<br />

Mi. 26.10.<br />

20:00 Uhr Gottesdienst durch Apostel Eckhardt in<br />

unserer Kirche in Triberg, Wallfahrtstraße<br />

14<br />

• Gemeinde <strong>Hornberg</strong> nach Triberg eingeladen<br />

Zu allen Veranstaltungen sind Sie herzlich willkommen!<br />

Weitere Auskünfte erteilt:<br />

Gemeindevorsteher: Telefon 07833 955 868<br />

Die Neuapostolische Kirche Bezirk Villingen-Schwenningen<br />

im Internet: www.nak-villingen-schwenningen.de<br />

Müllabfuhr<br />

Abfalltermine September 2011<br />

(22.09.-29.09.2011)<br />

<strong>Hornberg</strong> und Außenbereiche der Ortsteile Reichenbach u.<br />

Niederwasser<br />

Montag, 26.09.2011 Graue Tonne<br />

Dienstag, 27.09.2011 Grüne Tonne<br />

Donnerstag, 29.09.2011 Gelber Sack<br />

Information in Sachen Müllabfuhr:<br />

Bitte beachten: Die Mülltonnen müssen morgens immer<br />

bereits schon um 06.00 Uhr zur Abholung bereit stehen.<br />

Mülldeponie „Vulkan“, Haslach<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo-Fr<br />

Sommerzeit: 7:30 - 12:30 Uhr, 13:00 - 16:45 Uhr<br />

Winterzeit: 8:00 - 12:30 Uhr, 13:00 - 16:45 Uhr<br />

jeden Sa 8:00 - 12:00 Uhr<br />

Tel. 07832 96886<br />

Weitere Informationen in Sachen Müll:<br />

Landratsamt Ortenaukreis, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft<br />

Tel. 0781-805-9600, Fax 0781-805-1213<br />

Internet: www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de<br />

Das Infotelefon ist von Montag bis Mittwoch jeweils von<br />

8:30 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8:30 bis 18 Uhr und<br />

am Freitag jeweils von 8.30 – 12:30 Uhr besetzt. Außerhalb<br />

der Dienstzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet.<br />

39


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

40<br />

Schulinfos<br />

Schulinfos der Realschulen und Gymnasien siehe unter<br />

Schulinfos in den „Gemeinsamen <strong>Mitteilungen</strong>“<br />

Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-Schule<br />

Grund- und Hauptschule<br />

Die Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-<br />

Schule informiert<br />

Der Deutsche Bundestag vor der H<strong>aus</strong>türe<br />

Die Klasse 8 und 9 der Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-Schule<br />

<strong>Hornberg</strong> ist am 13.09.2011 einer Einladung des Deutschen<br />

Bundestages gefolgt und durfte in Villingen dessen<br />

Wander<strong>aus</strong>tellung besuchen. Der Deutsche Bundestag hat<br />

für die Klassen einen Bustransfer zur Verfügung gestellt,<br />

so dass alle Schüler kostenlos diese Ausstellung besuchen<br />

durften. Bevor die bebilderten und beschrifteten Stelltafeln<br />

in Foyer des E-Centers genauer unter die Lupe genommen<br />

wurden, hat Herr Siegfried Kauder, selbst ein<br />

Mitglied des deutschen Bundestages, über seine umfangreiche<br />

Arbeit in der Politik informiert. Mit den Schülern<br />

hat er über die Frage der Autobahn-Vignette diskutiert<br />

und ihnen auch erklärt, warum sein China-Besuch in ca.<br />

14 Tagen auch uns in Europa interessieren sollte. Herr<br />

Kauder hat den Schülern bewusst gemacht, welche Möglichkeiten<br />

sie haben, in ihrem Land mitzuwirken und eigene<br />

Interessen zu vertreten. Und zu guter Letzt hatten die<br />

Schüler die Möglichkeit, sich mit dem in Deutschland<br />

wohl bedeutendsten Buch <strong>aus</strong>zustatten: Unsere Verfassung,<br />

dem „Grundgesetz“. Nach Herrn Kauders Vortrag<br />

sind einige Artikel dar<strong>aus</strong> noch einmal mit Bedeutung<br />

versehen worden, wie z. B. dem Artikel 20, der ein wichtiges<br />

Merkmal unserer Regierungsform darstellt. Wissen<br />

Sie’s?<br />

Bianca Wagner, Klassenlehrerin H 8<br />

Silke Gerber, Klassenlehrerin H 9<br />

Fortbildung<br />

VHS Ortenau<br />

DasneueVHSProgramm2011/2012<br />

erhältlich<br />

Bei einem gemeinsamen Besuch<br />

von VHS Außenstellenleiterin Beate<br />

Brohammer undVHS Geschäftsstellenleiter<br />

des Kinzigtales Thomas Lang, konnte sich<br />

Bürgermeister Siegfried Scheffold von der erfolgreichen<br />

Arbeit der VHS <strong>Hornberg</strong> überzeugen.<br />

Erfreut zeigte sich Bürgermeister Scheffold nicht nur über<br />

die gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt <strong>Hornberg</strong><br />

und der VHS sondern auch darüber, dass die Angebote in<br />

<strong>Hornberg</strong> in den Bereichen „Gesundheit“ und „Sprachen“<br />

<strong>aus</strong>gebaut werden konnten. Somit können im kommenden<br />

Semester 2011/2012 insgesamt 22 Kurse in <strong>Hornberg</strong> angeboten<br />

werden.<br />

September<br />

Französisch Konversation mit Grammatik C1 (4.0808<br />

HO)<br />

Dienstag, 27.09.2011, 18:30 - 20:00 Uhr, 10 Abende, <strong>Hornberg</strong>,<br />

Grund- u. Hauptschule (Neubau), Karin Robertz,<br />

48,00 €.<br />

Wirbelsäulengymnastik (3.0203 HO)<br />

Donnerstag, 29.09.2011, 18:30 - 19:30 Uhr, 8 Abende,<br />

<strong>Hornberg</strong>, Grund- u. Hauptschule (Neubau), Gymnastikraum,<br />

Anja Maurer, 33,00 €.<br />

Oktober<br />

Kinderkurs<br />

Gestalten mit Ton für Kinder (2.0601 HO)<br />

Dienstag, 04.10.2011, 15:30 - 17:00 Uhr, 4 Nachmittage,<br />

<strong>Hornberg</strong>, Grund- u. Hauptschule (Altbau), Werkraum,<br />

Irene Liss, 27,00 € zuzügl. ca. 10,00 € für Material.<br />

Gestalten mit Ton (2.0602 HO)<br />

Donnerstag, 13.10.2011, 19:00 - 21:15 Uhr, 4 Abende,<br />

<strong>Hornberg</strong>, Grund- u. Hauptschule (Altbau), Werkraum,<br />

Irene Liss, 40,00 € zuzügl. ca. 15,00 € für Material.<br />

Autogenes Training (3.0106 HO)<br />

Freitag, 14.10.2011, 18:00 - 19:00 Uhr, 6 Abende, <strong>Hornberg</strong>,<br />

Grund- u. Hauptschule (Altbau), Gymnastikraum, Petra<br />

Schondelmaier, 30,00 €.


Donnerstag, 22. September 2011<br />

Aquafitness (3.0274 HO)<br />

Montag, 17.10.2011, 19:00 - 19:45 Uhr, 8 Abende, Gutach,<br />

Hotel Linde, Ramsbachweg 2, Hallenbad, Michaela Maurer,<br />

62,00 € inkl. Eintritt, Saunabenutzung möglich.<br />

November<br />

Tinnitus (3.0401 HO)<br />

Mittwoch, 09.11.2011, 19:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>, Rath<strong>aus</strong>,<br />

Sitzungssaal, Dr. med. Peter Heinrich, 2,00 €.<br />

Keine Angst vor Hefeteig (3.0716 HO)<br />

Samstag, 19.11.2011, 11:00 - 15:00 Uhr, 1 Samstag, <strong>Hornberg</strong>-Niederwasser,<br />

Gemeindesaal, Küche, Elke Jäger-<br />

Haas, 16,00 € zuzügl. ca. 7,00 € für Lebensmittel.<br />

Kinderkurs<br />

Der kleine Koch - Kochkurs für Kinder von 6 bis 12 Jahren<br />

(3.0717 HO)<br />

Freitag, 25.11.2011, 15:00 - 18:00 Uhr, 1 Nachmittag, <strong>Hornberg</strong>-Reichenbach<br />

(Fohrenbühl), Landh<strong>aus</strong> Lauble, Jürgen<br />

Lauble, 15,00 € zuzügl. ca. 5,00 € für Lebensmittel.<br />

Wildgericht - Kochkurs (3.0718 HO)<br />

Montag, 28.11.2011, 19:00 - 22:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>-<br />

Reichenbach (Fohrenbühl), Landh<strong>aus</strong> Lauble, Jürgen<br />

Lauble, 17,00 € zuzügl. ca. 16,00 € für Lebensmittel.<br />

Dezember<br />

Festliches Weihnachtsmenü (3.0719 HO)<br />

Montag, 12.12.2011, 19:00 - 22:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>-<br />

Reichenbach (Fohrenbühl), Landh<strong>aus</strong> Lauble, Jürgen<br />

Lauble, 17,00 € zuzügl. ca. 16,00 € für Lebensmittel.<br />

Januar 2012<br />

Englisch für Senioren A1 (4.0604 HO)<br />

Dienstag, 10.01.2012, 10:00 - 11:30 Uhr, 10 Vormittage,<br />

<strong>Hornberg</strong>,Grund- u.Hauptschule (Neubau),Karin Robertz,<br />

48,00 €.<br />

Französisch Konversation mit Grammatik C1 (4.0809<br />

HO)<br />

Dienstag, 10.01.2012, 18:30 - 20:00 Uhr, 10 Abende, <strong>Hornberg</strong>,<br />

Grund- u. Hauptschule (Neubau), Karin Robertz,<br />

48,00 €.<br />

Erste Schritte am eigenen Laptop (5.0105 HO)<br />

Donnerstag, 19.01.2012, 19:00 - 21:15 Uhr, 4 Abende,<br />

<strong>Hornberg</strong>, Grund- u. Hauptschule (Neubau), Johannes<br />

Hildbrand, 99,00 € zuzügl. ca. 15,00 € für Seminarunterlagen,<br />

inkl. TN-Bescheinigung.<br />

Progressive Muskelentspannung (3.0112 HO)<br />

Freitag, 20.01.2012, 18:00 - 19:15 Uhr, 8 Abende, <strong>Hornberg</strong>,<br />

Grund- u. Hauptschule (Altbau), Gymnastikraum, Petra<br />

Schondelmaier, 49,00 €.<br />

März 2012<br />

Muskeltraining von Kopf bis Fuß (3.0237 HO)<br />

Donnerstag, 01.03.2012, 18:30 - 19:30 Uhr, 8 Abende,<br />

<strong>Hornberg</strong>, Grund- u. Hauptschule (Neubau), Gymnastikraum,<br />

Anja Maurer, 33,00 €.<br />

Spanisch Touristen- und Einstiegskurs A1 (4.2203 HO)<br />

Donnerstag, 01.03.2012, 19:30 - 21:00 Uhr, 14 Abende,<br />

<strong>Hornberg</strong>, Grund- u. Hauptschule (Neubau), Gabriela<br />

Espinosa Miranda, 84,00 €.<br />

Die Soße macht's - Ein Abend rund um verschiedene Soßen<br />

(3.0720 HO)<br />

Montag, 05.03.2012, 19:00 - 22:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>-<br />

Reichenbach (Fohrenbühl), Landh<strong>aus</strong> Lauble, Jürgen<br />

Lauble, 17,00 € zuzügl. ca. 16,00 € für Lebensmittel.<br />

Schnelle Steuererklärung mit Elster (1.1602 HO)<br />

Dienstag, 06.03.2012, 19:00 - 22:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>,<br />

Grund- u. Hauptschule (Neubau), Siegfried Marquardt,<br />

Cl<strong>aus</strong> Matt, gebührenfrei.<br />

Festliches Ostermenü (3.0721 HO)<br />

Montag, 19.03.2012, 19:00 - 22:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>-<br />

Reichenbach (Fohrenbühl), Landh<strong>aus</strong> Lauble, Jürgen<br />

Lauble, 17,00 € zuzügl. ca. 16,00 € für Lebensmittel.<br />

Oster- und Tischdekoration (2.1203 HO)<br />

Dienstag, 27.03.2012, 19:00 - 22:00 Uhr, 1 Abend, <strong>Hornberg</strong>,<br />

Grund- u. Hauptschule (Altbau), Werkraum, Anita<br />

Brohammer, 15,00 € zuzügl. ca. 15,00 € für Material.<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

Mai 2012<br />

Aquafitness (3.0275 HO)<br />

Donnerstag, 24.05.2012, 10:00 - 10:45 Uhr, 8 Vormittage,<br />

<strong>Hornberg</strong>, Freibad, Frombachstraße, Anja Maurer, 30,00 €<br />

zuzügl. ca. 20,00 € für Eintritt.<br />

Für Anmeldungen, Fragen und auch Anregungen steht<br />

Ihnen die VHS-Außenstellenleiterin Beate Brohammer<br />

unter Tel. 07833/960630 oder per E-Mail: beate.brohammer@vhs-ortenau.de<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Sonstiges<br />

Stadtmuseum <strong>Hornberg</strong><br />

Werderstraße 15, 78132 <strong>Hornberg</strong><br />

Öffnungszeiten:<br />

Das Stadtmuseum <strong>Hornberg</strong> hat<br />

das ganze Jahr am 1. Sonntag im<br />

Monat von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr<br />

geöffnet.<br />

Sonderführungen für Gruppen ab<br />

fünf Personen nach Voranmeldung<br />

bei der Tourist-Info 78132 <strong>Hornberg</strong>,<br />

Bahnhofstraße 3, Tel. (07833) 793-44<br />

Fax (07833) 793-29, tourist-info@hornberg.de oder bei der<br />

Vorsitzenden Rosemarie Götz, Tel. (07833) 96 09 41 oder<br />

beim Stellverteter Adolf Heß, Tel. (07833) 6481.<br />

Feuerwehr <strong>Hornberg</strong> sammelt Altpapier<br />

Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Hornberg</strong> sammelt auch 2011<br />

wieder Altpapier.<br />

Die Sammlung findet am 24. September statt.<br />

Bitte stellen Sie das gebündelte Papier bis 9.00 Uhr an die<br />

Straße.<br />

Die FF <strong>Hornberg</strong> bittet die <strong>Hornberg</strong>er Bevölkerung um<br />

fleißiges Papiersammeln.<br />

Andreas Armbruster<br />

-Kommandant-<br />

Herbstfluss<br />

Der Strom trug das ins Wasser gestreute<br />

Laub der Bäume fort. -<br />

Ich dachte an alte Leute,<br />

Die <strong>aus</strong>wandern ohne ein Klagewort.<br />

Die Blätter treiben und trudeln,<br />

Gewendet von Winden und Strudeln<br />

Gefügig, und sinken dann still. -<br />

Wie jeder, der Grosses erlebte,<br />

Als er an Grösserem bebte,<br />

Schliesslich tief <strong>aus</strong>ruhen will.<br />

(Joachim Ringelnatz 1883-1934,<br />

deutscher Schriftsteller, Kabarettist und Maler)<br />

CDU-Fraktion/-Ortschaftsrat besichtigten<br />

Straßenerneuerung in Reichenbach<br />

Zusammen mit Ortsvorsteherin Evelyn Lauble besichtigte<br />

die CDU Fraktion und der CDU-Ortschaftsrat von Reichenbach<br />

die Erneuerung der Straßendecke im Ortsteil<br />

Reichenbach. Man startete bei der Säge Heinzmann bis<br />

41


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

zum Abzweig Reichensteiner Hof. Zum Abschluss ging es<br />

dann noch zur Hofzufahrt des Oberkammererhofes.<br />

Die rund 40 Kilometer Gemeindeverbindungsstraßen und<br />

Hofzufahrten in Reichenbach müssen von der Gemeinde<br />

unterhalten werden und stellen somit in jedem Jahr eine<br />

beträchtliche finanzielle Her<strong>aus</strong>forderung dar. Die Notwendigkeit<br />

dieser Maßnahmen wird aber jedem deutlich,<br />

der einmal über diese Straßen fährt. Wir haben in allen<br />

Ortsteilen dringenden Nachholbedarf. Insofern ist es sehr<br />

erfreulich, wenn in diesem Jahr ein größeres Teilstück in<br />

Reichenbach gebaut wurde. Die Qualität der Arbeiten ist<br />

überzeugend. Für die Ewigkeit ist es aber nicht gemacht.<br />

Deshalb wird es wohl immer ein Dauerthema im Gemeinderat<br />

bleiben. Die Mittel dafür wurden 2011 in Reichenbach<br />

gebündelt und können somit effizienter eingesetzt<br />

werden. Im nächsten Jahr ist Niederwasser an der Reihe.<br />

Erich Fuhrer<br />

SPD-Ortsverein <strong>Hornberg</strong><br />

Bundestagsabgeordneter Gernot<br />

Erler, Staatsminister a.D.,<br />

kommt nach <strong>Hornberg</strong> und<br />

spricht zur Ostpolitik<br />

Mit dem Bundestagsabgeordneten<br />

Gernot Erler, Staatsminister<br />

a.D., konnte der SPD-<br />

Ortsverein <strong>Hornberg</strong> einen<br />

profunden Kenner der Ostpolitik<br />

gewinnen, der am Freitag,<br />

dem 23. September um 20<br />

Uhr im „Gasth<strong>aus</strong> Tannhäuser“<br />

in einer öffentlichen Vortrags-<br />

und Diskussionsveranstaltung<br />

zu folgendem Thema spricht: „Moskau auf neuen<br />

Wegen ?- Russlands Politik mit Deutschland und den osteuropäischen<br />

Nachbarn“.<br />

Wer hätte das vor 20 Jahren für möglich gehalten: Obama<br />

lobt in einem Interview Anfang August die Zusammenarbeit<br />

mit dem russischen Präsidenten Medwedew und die<br />

russische Post gibt zu Obamas 50. Geburtstag eine Sondermarke<br />

her<strong>aus</strong>.<br />

Seit dem Zerfall der Sowjetunion übt ab 1992 die Russische<br />

Föderation die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten<br />

der ehemaligen UdSSR <strong>aus</strong>.<br />

Welche Entwicklung hat Russland seit diesem Zeitpunkt<br />

genommen? Was passiert in Russland? Auf welche politischen<br />

Strömungen muss sich Deutschland einstellen? Gerade<br />

im Hinblick auf die Dumawahlen (Abgeordnetenwahlen)<br />

Anfang Dezember hochaktuelle Fragen.<br />

Zu diesen Fragen gibt der SPD-Außenpolitiker und ehemalige<br />

Staatsminister Gernot Erler Auskunft und stellt<br />

sich der Diskussion.<br />

Jede Bürgerin und jeder Bürger ist zu dieser öffentlichen<br />

Veranstaltung herzlich eingeladen!<br />

Der SPD-Ortsverein würde sich über Ihren Besuch sehr<br />

freuen.<br />

42<br />

Jugendrotkreuz<br />

<strong>Hornberg</strong>-Gutach-<br />

Niederwasser<br />

Hallo JRKler!<br />

Unsere Sommerp<strong>aus</strong>e endet diesen Samstag um 10 Uhr<br />

mit der ersten Gruppenstunde. Wir treffen uns wie immer<br />

in der Werderstraße 17 und auch unser Taxi ist wieder für<br />

euch unterwegs. Wir hoffen, dass ihr alle gut <strong>aus</strong> den Ferien<br />

gekommen seid und freuen uns auf euch!<br />

Euer JRK-Team.<br />

Lesewelt Ortenau im<br />

Kindergarten Arche Noah in <strong>Hornberg</strong><br />

Auch in 2011 konnte die Lesewelt Ortenau Ihre Präsenz im<br />

oberen Kinzigtal <strong>aus</strong>bauen. Neben den drei Kindergärten<br />

in H<strong>aus</strong>ach, dem Kindergarten in Gutach und dem kath.<br />

Kindergarten Don Bosco in <strong>Hornberg</strong> ist nun auch der ev.<br />

Kindergarten Arche Noah regelmäßiger Vorleseort.<br />

Ein starkes Team ehrenamtlicher Vorleserinnen undVorlesern<br />

wurde schnell gefunden. Mit Karl-Heinz Bäuerle,<br />

Fred-Jürgen Becker, Anja Maurer und Alexandra Baumann<br />

können sich die Kinder auf viele tolle Geschichten<br />

freuen. Zwei Vorleser/innen kommen von nun an jeden<br />

Dienstag von 09.00 bis 10.00 h in den Kindergarten Arche<br />

Noah und gestalten mit den Kindern die Vorlesestunden.<br />

Für jeden Besuch einer Vorlesestunde bekommen die Kinder<br />

einen Stempel. Wer zehn Vorlesestunden besucht hat,<br />

erhält von der Lesewelt Ortenau ein Buchgeschenk. Dieses<br />

Buchgeschenk soll nicht das Kind für den Besuch der Vorlesestunde<br />

"belohnen", vielmehr soll dem Gedanken Rechnung<br />

getragen werden, das Lesen wieder in die Familien<br />

zu tragen.<br />

Lesewelt Ortenau und das Team um Tanja Seckinger, Leiterin<br />

des Kindergartens Arche Noah, freuen sich über das<br />

große Engagement das die hochmotivierten ehrenamtlichen<br />

Vorleser/innen in dieses Projekt einbringen werden.<br />

Ein großes Dankeschön geht auch an Arnd und Iris Sauter<br />

von der Arnd Sauter Trade Company, Gutach, ohne deren<br />

finanzielle Unterstützung das Projekt in dieser Form nicht<br />

umgesetzt werden könnte.<br />

Das Bild zeigt die Vorleserinnen und Vorleser mit Tanja<br />

Seckigner (Kindergartenleitung). Gestartet wird am Dienstag,<br />

27.09.2011


Donnerstag, 22. September 2011<br />

Termine<br />

Sprechtage<br />

Polizeiposten Wolfach<br />

Der Polizeiposten Wolfach ist von Montag bis Freitag in<br />

der Regel von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt.<br />

Sprechtage der Baurechtsbehörde<br />

im Rath<strong>aus</strong> <strong>Hornberg</strong><br />

Der nächste Sprechtag des Kreisbaumeisters Herrn Lehmann<br />

findet am Freitag, 23.09.2011 zwischen 9.00 und<br />

11.00 Uhr im Stadtbauamt <strong>Hornberg</strong>, Zimmer 34 statt.<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Baden-Württemberg<br />

Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung,<br />

Werner Echle, hält am Donnerstag, 6. Oktober 2011<br />

von 14:00 bis 18:00 Uhr im Rath<strong>aus</strong> <strong>Hornberg</strong>, Zimmer 16<br />

einen Sprechtag ab.<br />

Hierbei werden die Versicherten sowie alle interessierten<br />

Bevölkerungskreise in Angelegenheiten der Rentenversicherung<br />

kostenlos beraten. Zudem nimmt Werner Echle<br />

auch Rentenanträge entgegen. Zum Sprechtag bringen Sie<br />

bitte alle die Rentenversicherung betreffenden Unterlagen<br />

sowie Ihre Ausweispapiere mit.<br />

Terminvergabe! Bitte melden Sie sich bei der Stadtverwaltung<br />

<strong>Hornberg</strong>, unter Tel. 07833 793-45 an.<br />

Sprechtage Badischer Landwirtschaftlicher<br />

Hauptverband e.V. (BLHV)<br />

Bezirksgeschäftsstelle<br />

77855 Achern, Illenauer Allee 55, Tel. 07841/2075-0, Fax<br />

07841/601680<br />

Mo. 26.09.<br />

Offenburg, Landw.Amt, 9:00 Uhr - 12:00 Uhr<br />

Mi. 28.09.<br />

Achern, Bez.Gesch.Stelle, 9:00 Uhr - 12:00 Uhr<br />

Sprechtagebesucher für alle Sprechtage werden um telefonische<br />

Terminvereinbarung (07841/2075-0) bei der Bezirksgeschäftsstelle<br />

in Achern gebeten.<br />

Anmeldungen für Unterharmersbach unter 07841-2075-<br />

20.<br />

Sprechtage für die keine Anmeldungen vorliegen, finden<br />

nicht statt.<br />

Veranstaltungen<br />

Design-Center geöffnet in <strong>Hornberg</strong>, in der Werderstr. 36<br />

der Duravit AG.<br />

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Samstag<br />

von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

Freitag, 23.09.2011<br />

Start zwischen 17 und 19 Uhr<br />

Schlemmen und Spazieren<br />

Jeden Freitag großes Vier-Gang-Menü<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

1 x bezahlen und an einem Abend bei allen 4 Fohrenbühl-<br />

Gastronomen speisen<br />

Erwachsene 32,90 EUR pro Person<br />

Kinder 4 bis 14 Jahre 1 EUR pro Lebensjahr Kinder bis 3<br />

Jahre frei, Preise ohne Getränke (Änderungen vorbehalten),<br />

Reservierung erforderlich<br />

Start im Landh<strong>aus</strong> Lauble<br />

http://fohrenbuehl-schwarzwald.de<br />

Veranstaltungsort: <strong>Hornberg</strong> - Reichenbach<br />

Veranstalter: Landh<strong>aus</strong> Lauble, Tel. 07833/93660 Landgasthof<br />

Schwanen, Tel. 07833/935790<br />

Gasthof Adler, Tel. 07422/95380<br />

Gasthof Gedächtnish<strong>aus</strong>, Tel. 07422/4461<br />

Samstag, 24.09.2011<br />

ab 18:00 Uhr Schlemmervesperbüfett<br />

Veranstaltungsort: Gasth<strong>aus</strong> Zum Deutschen Jäger<br />

Veranstalter: Gasth<strong>aus</strong> Zum Deutschen Jäger<br />

Samstag, 24.09.2011 – Samstag, 01.10.2011<br />

<strong>Hornberg</strong>er Herbstwanderwoche<br />

Sie können an einzelnen Tagen oder die ganze Woche teilnehmen<br />

Anmeldung: Hermann Nick, Tel. 07833/1243<br />

Tourist-Information <strong>Hornberg</strong>, Tel. 07833/79344<br />

Veranstaltungsort: Verschiedene Treffpunkte<br />

Veranstalter: Schwarzwaldverein Ortsgruppe <strong>Hornberg</strong> e.V.<br />

Samstag, 24.09.2011 – Sonntag, 25.09.2011<br />

Freundschaftssportfest<br />

Städtlecup-F<strong>aus</strong>tball<br />

LA-Vereinsmeisterschaften<br />

Anmeldungen und Infos bei Silke Endres (Tel.07833-1839<br />

bzw. nino.silke@vr-web.de)<br />

Veranstaltungsort: Sportplatz<br />

Veranstalter: Turnverein 1875 <strong>Hornberg</strong> e.V.<br />

Sonntag, 25.09.2011<br />

Bezirks-Herbstwanderung<br />

Organisation: OG Donaueschingen<br />

Veranstaltungsort: Informationen beim Veranstalter<br />

Veranstalter: Naturfreunde <strong>Hornberg</strong> OG <strong>Hornberg</strong><br />

Sonntag, 25.09.2011 – Montag, 03.10.2011<br />

Zwiebelkuchen auf dem Schloss<br />

Neuer Süßer und h<strong>aus</strong>gemachter Zwiebelkuchen leiten<br />

den Herbst ein.<br />

Veranstaltungsort: Hotel Schloss <strong>Hornberg</strong><br />

Veranstalter: Hotel Schloss <strong>Hornberg</strong><br />

Mittwoch, 28.09.2011<br />

10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Floh- und Trödelmarkt<br />

Veranstaltungsort: Evangelischer Kirchplatz<br />

Veranstalter: Josef Lehmann<br />

Marktorganisation, Tel. 07835/540766<br />

Freitag, 30.09.2011<br />

Start zwischen 17 und 19 Uhr<br />

Schlemmen und Spazieren<br />

Jeden Freitag großes Vier-Gang-Menü<br />

1 x bezahlen und an einem Abend bei allen 4 Fohrenbühl-<br />

Gastronomen speisen<br />

Erwachsene 32,90 EUR pro Person<br />

Kinder 4 bis 14 Jahre 1 EUR pro Lebensjahr Kinder bis 3<br />

Jahre frei, Preise ohne Getränke (Änderungen vorbehalten),<br />

Reservierung erforderlich<br />

Start im Landh<strong>aus</strong> Lauble<br />

http://fohrenbuehl-schwarzwald.de<br />

Veranstaltungsort: <strong>Hornberg</strong> - Reichenbach<br />

Veranstalter: Landh<strong>aus</strong> Lauble, Tel. 07833/93660 Landgasthof<br />

Schwanen, Tel. 07833/935790<br />

Gasthof Adler, Tel. 07422/95380<br />

Gasthof Gedächtnish<strong>aus</strong>, Tel. 07422/4461<br />

43


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

Treff der Fotogruppe<br />

Veranstaltungsort: Begegnungsstätte<br />

Veranstalter: NaturFreunde Fotogruppe <strong>Hornberg</strong><br />

Freitag, 30.09.2011 - 03.10.2011<br />

Fahrradtour<br />

Unterwegs auf dem Südschwarzwald-Fahrradweg<br />

Organisation: Henriette Haas<br />

Veranstaltungsort: Infos beim Veranstalter<br />

Veranstalter: Naturfreunde <strong>Hornberg</strong> OG <strong>Hornberg</strong><br />

Freitag, 30.09.2011 – Dienstag, 04.10.2011<br />

Landeswandertage des Landesverbandes Baden im Kinzigtal<br />

Veranstaltungsort: Infos beim Veranstalter<br />

Veranstalter: Naturfreunde <strong>Hornberg</strong> OG <strong>Hornberg</strong><br />

Samstag, 01.10.2011 – Sonntag, 02.10.2011<br />

10:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Große Frischpilz<strong>aus</strong>stellung<br />

Ausstellung von Frischpilzen in der Stadthalle<br />

Tickets/Preise:<br />

Eintritt: Erwachsene 5,00 € Schüler ab 12 Jahren und Studenten<br />

mit Ausweis 2,50 € Kinder unter 12 Jahren Eintritt<br />

frei<br />

Veranstaltungsort: Stadthalle<br />

Veranstalter: Schwarzwälder Pilzlehrschau<br />

Samstag, 01.10.2011<br />

19:00 Uhr Frohes Singen<br />

mit Karl-Heinz Moosmann und Wolfgang Bräuer<br />

Veranstaltungsort: Gasth<strong>aus</strong> Zum Deutschen Jäger<br />

Veranstalter: Gasth<strong>aus</strong> Zum Deutschen Jäger<br />

abends Rittermahl<br />

Speisen Sie wir einst die Ritter.<br />

Veranstaltungsort: Hotel Schloss <strong>Hornberg</strong><br />

Veranstalter: Hotel Schloss <strong>Hornberg</strong><br />

Sonntag, 02.10.2011<br />

nach dem Gottesdienst<br />

Kurkonzert anlässlich Erntedankfest<br />

Veranstaltungsort: Evangelischer Kirchplatz<br />

Veranstalter: Musik- und Trachtenverein Reichenbach e.V.<br />

Neue Rennstrecke für<br />

Bikeathlon vorbereitet<br />

Der abwechslungsreiche<br />

Streckenverlauf für die<br />

Schwarzwälder Bikeathlon<br />

Meisterschaften am 2. Oktober<br />

stellt die Teilnehmer<br />

vor vielfältige Anforderungen.<br />

Der Singletrail vom Schloss in die Vorstadtstraße<br />

wurde dieser Tage für den Wettkampf präpariert.<br />

Der 7. <strong>Hornberg</strong>-Bikeathlon hält für die Athleten verschiedene<br />

Her<strong>aus</strong>forderungen bereit. Vom Start in der<br />

Stadtmitte führt die etwa 2,5km lange Rennstrecke die<br />

Schlossstraße hinauf. Bei der Abzweigung Burgstraße geht<br />

es dann steil rechts über einen Schotterweg auf den<br />

Schlossberg. In diesem Abschnitt hat der Rundkurs mit<br />

20% seine maximale Steigung. Kraft und Ausdauer sind<br />

hier gefragt, bevor es auf dem Schlossareal durch den<br />

Hundsgraben geht und ein Singletrail hinter dem Schloss-<br />

Hotel den Rebacker hinab in die Vorstadtstraße führt.<br />

Dieser Streckenabschnitt wurde dieser Tage vom Organisator<br />

Andreas Faißt zusammen mit Fritz Arnold für das<br />

Rennen präpariert. So wurden in den Weg ragende Äste<br />

und Sträucher entfernt. Die recht enge und steile Abfahrt<br />

mit einem Gefälle von bis zu 22% beinhaltet auch eine<br />

spitze Kehre, die von den Bikern Konzentration und tech-<br />

44<br />

nisch versiertes Biken abverlangt.<br />

Nach der Abfahrt geht es über die Vorstadtstraße zurück<br />

zum Ausgangspunkt an den Bärenplatz, wo die Bikeathleten<br />

mit Lasergewehren und möglichst ruhiger Hand auf<br />

fünf Scheiben, wie man sie vom Biathlon kennt, schießen<br />

müssen. Je nach Anzahl der Fehlschüsse hat der Athlet<br />

dann eine Strafstrecke zu fahren, bevor er sich wieder auf<br />

den Rundkurs in Richtung Schlossberg begeben darf.<br />

Die Höhendifferenz pro Rundkurs beträgt 100 Meter. In<br />

den Vorläufen, die um 13 Uhr beginnen, wird je zwei Mal<br />

geschossen und zwei Runden Rad gefahren. Im Finallauf<br />

um 17 Uhr, bei dem der Schwarzwald-Bikeathlon-Meister<br />

2011 ermittelt wird, müssen die Finalisten dann drei Mal<br />

auf dem Bärenplatz im Schießen antreten und auch drei<br />

Mal den Rundkurs mit dem Mountainbike absolvieren.<br />

Es sind noch Startplätze frei. Für die Meisterschaft können<br />

sich sowohl Lizenzfahrer als auch Hobbybiker anmelden.<br />

Ausschreibung, Anmeldung und weitere Informationen<br />

findet man unter www.hornberg-bikeathlon.de.<br />

Ansprechpartner für Rückfragen:<br />

Andreas Faißt, Faißt Bike Design GmbH<br />

Postfach 266, 78129 <strong>Hornberg</strong><br />

Tel. 07833 9656790 / 0151 15654408<br />

www.hornberg-bikeathlon.de<br />

E-mail: info@hornberg-bikeathlon.de<br />

Hoch über den Dächern von <strong>Hornberg</strong> fahren die Bikeathleten<br />

einen schönen Singletrail zurück in die Stadtmitte:


Donnerstag, 22. September 2011<br />

Rund 100m Höhenunterschied gilt es pro Rundkurs von<br />

der Stadtmitte über den Schlossberg und zurück zu bewältigen:<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

OV-<strong>Hornberg</strong> e.V.<br />

Vereine<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

AWO-<strong>Hornberg</strong> in Baden-Baden beim Südwestrundfunk<br />

SWR<br />

„Der Besuch des Südwestrundfunks war eine Reise wert“,<br />

so das Lob der Teilnehmer des Tages<strong>aus</strong>fluges der AWO-<br />

<strong>Hornberg</strong> nach Baden-Baden. Überrascht waren die <strong>Hornberg</strong>er<br />

, als sie erfuhren, wie viel Arbeit hinter einer Sendung<br />

wie der Tagesschau oder einem Fernsehfilm steckt.<br />

Christine Karceles, die die Besuchergruppe seitens des<br />

SWR betreute, informierte bei ihrer Einführung über Daten<br />

und Fakten der Rundfunkanstalt. Zusammen mit acht<br />

anderen Landesrundfunkanstalten und der Deutschen<br />

Welle sei der SWR Mitglied der ARD, der „Arbeitsgemeinschaft<br />

der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltungen<br />

in Deutschland“.<br />

Der SWR werde durch Gebühren finanziert und sei dadurch<br />

neutral und unabhängig von Werbeeinnahmen wie<br />

die Privaten Sender. Genau deshalb sei er unverzichtbar<br />

für eine demokratische Gesellschaft, in deren Mittelpunkt<br />

informierte mündige Bürger stehen. Der<br />

SWR versorge mit den Bundesländern Baden-Württemberg<br />

und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet mit knapp 15<br />

Millionen Einwohnern. Aus zahlreichen Studios, Regionalbüros<br />

und Korrespondentenbüros berichteten SWR-<br />

Reporter über das „Geschehen in der Fläche“. Kennzeichen<br />

seien Nähe und regionale Identität. Christine Kaceles<br />

machte an den Sendungen „Kaffee oder Tee“ , der Familienserie“<br />

Die Fallers“ und der Talkshow „Nachtcafe“ klar,<br />

welcher Aufwand mit deren Produktion verbunden ist. Da<br />

war die Rede von Aufnahmen, die draußen vor Ort erfolgen<br />

und solchen, die im Studio gemacht werden müssen,<br />

über Tricks und Rafinessen, über Erfolge und Misserfolge.<br />

Die <strong>Hornberg</strong>er Besucher vor dem SWR<br />

Sodann schloss sich ein Rundgang durch die Arbeitsräume<br />

und Hallen an: Studios, <strong>aus</strong>gerüstet mit modernster Technik,<br />

ein Lichtraum mit 300 Scheinwerfern, Regieräume,<br />

große Kulissenräume, Modellierraum, Schreiner- und<br />

Schlosserwerkstatt.<br />

Besonders interessant der Requisitenraum mit genauester<br />

Registratur der Gegenstände vom Kinderwagen über unendlich<br />

viele Kleider und Kostüme hin bis zu einer Kutsche.<br />

Man war erstaunt, dass der SWR mit 3680 Mitarbeitern<br />

der größte Arbeitgeber in Baden-Baden ist und einen<br />

H<strong>aus</strong>halt von 1,17 Milliarden Euro zu verwalten hat.<br />

Der zweite Teil des Ausflugs führte die Besucher auf den<br />

H<strong>aus</strong>berg von Baden-Baden, den 668 Meter hohen Merkur,<br />

45


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

auch Großer Staufenberg genannt. Mit der Merkurbahn,<br />

einer Standseilbahn, ging es steil hinauf mit einer Steigung<br />

bis zu 54 Prozent. Oben konnte man vom Aussichtsturm<br />

„Merkur“, der mit Sendeantennen des SWR versehen<br />

ist, einen Rundblick genießen, nicht nur über den Talkessel<br />

von Baden-Baden, sondern bis in die Rheinebene und zu<br />

denVogesen, dem Haardt und Odenwald, ebenso zur Ruine<br />

Hohenbaden und der Hornisgrinde.<br />

Am Nachmittag erlebten die <strong>Hornberg</strong>er bei einem Stadtbummel<br />

das Flair des alten Baden-Baden, bevor sie die<br />

Heimreise antraten.<br />

Sieger des AWO-Luftballon-Wettbewerbs trafen sich<br />

Gespannt waren alle Kinder, die beim Wald- und Kinderfest<br />

der Arbeiterwohlfahrt am Luftballonwettflug teilgenommen<br />

hatten. Denn nun warteten sie gespannt auf die<br />

Siegerehrung.Von den 163 aufgestiegenen Ballons waren 9<br />

Antwortkarten zurückgekommen.<br />

Die AWO hatte dieser Tage die Gewinner in die Begegnungsstätte<br />

der AWO eingeladen. Dort standen Spiele und<br />

angeregte Unterhaltung auf der Tagesordnung. Besonders<br />

mundeten den Kindern die frisch gebackenen Waffeln.<br />

Danach nahm die Vorsitzende Henriette Haas die Siegerehrung<br />

vor. Die Flugweite der gefundenen Ballons war<br />

sehr unterschiedlich. Sie reichte von 0 km bis 100 km.<br />

Der Ballon, der am weitesten geflogen war, ging in Corseux<br />

(Frankreich) nieder, 100 km Entfernung. Der Ballon<br />

des zweiten Gewinners landete in Colmar, 65 km Entfernung.<br />

Die nächsten Landeplätze waren Holzwihr im Elsass<br />

(61 km), Marckolzheim ebenfalls im Elsass (51 km),<br />

Ehrenkirchen im Markgräflerland (50 km), Freiburg i.Br.,<br />

Elzach und <strong>Hornberg</strong>. Auf einer Landkarte markierte<br />

Henriette Haas mit den Kindern zusammen Start- und<br />

Landeplatz sowie die Flugstrecke.<br />

Die Gewinner waren: Koobiga Rasalingam, Oskar Müller ,<br />

Helen Fletschiner (Biberach), Melissa Storz, Kim Obert,<br />

Simon Wiegele , Patrick Bier, Jakob Schwer (H<strong>aus</strong>ach).<br />

Die ersten drei Sieger erhielten jeweils einen Gutschein,<br />

die beim Einkauf von Schreibwaren, Büchern oder Spielzeug<br />

eingelöst werden können. Die übrigen Teilnehmer<br />

erhielten schöne Trostpreise nach ihrer Wahl.<br />

Der Luftballonwettbewerb beim AWO-Wald- und Kinderfest<br />

hat nun schon eine jahrzehntelange attraktive Tradition.<br />

Das wurde unter anderem beim angeregten, fröhlichen<br />

Pl<strong>aus</strong>ch von einer Teilnehmerin bestätigt, die schon<br />

als Kind AWO-Ballons steigen ließ.<br />

Bei der Siegerehrung von l. n. r. vordere Reihe: Koobiga<br />

Rasalingam, Kim Obert, Patrick Bier; hintere Reihe von l.<br />

n. r.: Vorsitzende Henriette Haas und Katrin Müller mit<br />

Sohn Oskar auf dem Arm<br />

AWO-Herbstfahrt ins Blaue<br />

Eine „Herbstfahrt ins Blaue“ steht bei der Arbeiterwohlfahrt<br />

am Donnerstag, 13. Oktober, auf dem Programm.<br />

Abfahrt mit dem Bus ist um 13 Uhr beim Neukauf-Parkplatz.<br />

Die Teilnehmer dürfen sich auf ein jahreszeitlich<br />

interessantes und aktuelles Ziel sowie ein entsprechendes<br />

Programm freuen. Dazu sind die Mitglieder und gleichermaßen<br />

Gäste freundlich eingeladen.<br />

Anmeldung bei der Vorsitzenden Henriette Haas bis<br />

Dienstag,4.. Oktober, erforderlich, Telefon 07833/ 96996.<br />

46<br />

TV 1875 <strong>Hornberg</strong> e.V. - Abt. Leichtathletik<br />

Freundschaftssportfest<br />

(Leichtathletik, Feldf<strong>aus</strong>tball, Nordic-Walking) am Samstag,<br />

den 24.September<br />

Zeitplan:<br />

13.00 Uhr Anpfiff zum Feld-F<strong>aus</strong>tballturnier um den<br />

"Städtle-Cup"<br />

14.00 Uhr Startschuss zu den Leichtathletik-Wettkämpfen<br />

für alle Altersgruppen<br />

14.00 Uhr Nordic-Walking-Tour<br />

Städtlecup F<strong>aus</strong>tball (Rasenplatz)<br />

Es wird in 1 altersoffenen Klasse um den Wanderpokal<br />

gespielt (ab 16 Jahren)<br />

Die Startgebühr pro Mannschaft beträgt 10,- € (alle<br />

Mannschaften erhalten Preise)<br />

F<strong>aus</strong>tball ist eines der ältesten Ballspiele weltweit. Die<br />

Regeln sind recht einfach (Wikipedia > F<strong>aus</strong>tball)<br />

Deutschland ist bei den Männern amtierender Weltmeister<br />

und bei den Damen Vizeweltmeister.<br />

Leichtathletik/Vereinsmeisterschaften<br />

2011 gehen am Samstag alle Jahrgänge gemeinsam an den<br />

Start. Gemäss den DLV-Vorschriften werden die entsprechenden<br />

Mehrkämpfe nach Altersklassen <strong>aus</strong>gewertet. Die<br />

erzielten Leistungen werden für das Deutsche Sportabzeichen<br />

angerechnet.<br />

Nordic-Walking<br />

1,5 Std.-Tour unter Leitung von Anja Maurer (<strong>aus</strong>gebildete<br />

Walking/Nordic-Walking Instructorin). Die Strecke<br />

kann nach Absprache abgekürzt oder auch verlängert<br />

werden. Durch die Teilnahme an dieser Tour kann man<br />

sich Bonus-Punkte bei nahezu allen Krankenkassen bestätigen<br />

lassen (bitte Bonusheft mitbringen)<br />

Anschliessend an die Wettkämpfe und das Turnier findet<br />

im Rahmen eines gemütlichen Sportlerhocks die Siegerehrung<br />

der Leichtathleten und F<strong>aus</strong>tballer statt, wozu alle<br />

aktiven Sportler, aber auch Zuschauer herzlich eingeladen<br />

sind.<br />

Die Veranstaltung ist von unserer TV-Jugend bewirtet.<br />

Eine TV-Mitgliedschaft ist für die Teilnahme an den Wettkämpfen<br />

nicht erforderlich.<br />

Alle Interessierten – auch Feriengäste – sind herzlich eingeladen.<br />

Anmeldungen und Infos (Leichtathleik + F<strong>aus</strong>tball) bei<br />

Silke Endres (Tel. 07833-1839).<br />

Da am Freitag die Wettkampfanlagen gerichtet werden,<br />

fällt das Sportabzeichentraining <strong>aus</strong> !<br />

Ihr TVH bietet Ihnen viele Möglichkeiten sich aktiv sportlich<br />

zu betätigen, und das in jedem Lebensabschnitt von<br />

2 bis 99 Jahren<br />

Dieses breite sportliche Spektrum bietet Ihnen kein anderer<br />

Verein in <strong>Hornberg</strong>.<br />

Sei es im Bereich Turnen, Handball, Leichtathletik oder im<br />

Winter auf der Skipiste.<br />

Tun Sie etwas für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit,<br />

werden Sie aktives Mitglied im TVH.<br />

Wir sind uns sicher, dass auch für Sie das Richtige dabei<br />

ist!<br />

Besuchen Sie oder Ihr Kind eine der Übungsstunden oder<br />

Trainingseinheiten, sie dürfen gerne mal bei uns „reinschnuppern“.


Donnerstag, 22. September 2011<br />

Unser Angebot<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

47


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

Kleiderrückgabe Historischer Verein<br />

in der Kleiderkammer ehemalige Sparkasse, Hintereingang<br />

Freitag, 23.09. 17.00 - 19.00 Uhr<br />

Bezirkswanderung<br />

Am kommenden Sonntag richtet die Ortsgruppe Donaueschingen<br />

die diesjährige Bezirks-Herbstwanderung des<br />

Bezirks II <strong>aus</strong>.<br />

Treffpunkt der Teilnehmer ist beim Sportplatz in Wolterdingen.<br />

Zunächst wird das Hochwasserrückhaltebecken Wolterdingen<br />

besichtigt. Der Ortsvorsteher von Wolterdingen,<br />

Herr Müller, wird uns über die Anlage führen und uns Details<br />

erläutern. Anschließend wird zum Naturfreundeh<strong>aus</strong><br />

Baar gewandert. Die Gehzeit beträgt ca. 1,5 Stunden. Im<br />

Naturfreudeh<strong>aus</strong> lassen wir den Wandertag bei einem gemeinsamen<br />

Mittagessen gemütlich <strong>aus</strong>klingen.<br />

Termin: 25. September 2011<br />

Treffpunkt: 9.00 Uhr <strong>Hornberg</strong>,Viadukt-Parkplatz<br />

9.00 Uhr Triberg, Lidl-Parkplatz<br />

Gäste sind willkommen<br />

Radtour durch den Südschwarzwald<br />

Wer die Schönheit des Südschwarzwaldes genießen will,<br />

für den lohnt es sich, den Südschwarzwald-Radweg zu<br />

erkunden. Wir starten in Neustadt die schwungvolle Fahrt<br />

rund um den Naturpark Südschwarzwald.Von hier radeln<br />

wir in 4 Tages-etappen genussvoll hinab, vorbei an Bergen,<br />

durch die Baar-Hochebene bis zum Hochrhein. Mittelalterliche<br />

Städtchen warten am deutschen und schweizerischen<br />

Rheinufer darauf erkundet zu werden. Ab Basel<br />

geht es dem Rhein entlang und durch das idyllische Markgräflerland<br />

mit seinen Weinbergen und Kurorten. Schließlich<br />

enden wir die 220 km lange Tour in Freiburg. Mit der<br />

Bahn geht es nach H<strong>aus</strong>e zurück. Nähere Einzelheiten<br />

sind bei der Organisatorin zu erfahren.<br />

48<br />

Um die Übernachtungsmöglichkeiten zu organisieren ist<br />

eine sofortige Anmeldung, spätestens bis zum Donnerstag,<br />

den 22.09.2010 bei Familie Haas (Tel. 07833/96996) notwendig.<br />

Termin: 30. September bis 03. Oktober 2011<br />

Organisation: Henriette Haas<br />

Gäste sind willkommen<br />

<strong>Hornberg</strong>er Herbstwanderwoche<br />

vom 24. September bis 1. Oktober 2011<br />

Samstag, 24.September<br />

Spaziergang durchs Städtle!<br />

Start: 16.00 Uhr Gästebegrüßung<br />

in der Tourist-Info Rath<strong>aus</strong> Nebengebäude<br />

Anschließend gemütliches Beisammensein im Städtle<br />

Sonntag, 25. September<br />

Vom Fohrenbühl nach Schramberg<br />

Lauterbach<br />

Start: 10:15 Uhr Bahnhof<br />

<strong>Hornberg</strong>, mit Linienbus<br />

zum Fohrenbühl<br />

Wanderung: Fohrenbühl -<br />

Wiesbauernhof - Bremenloch<br />

- Mückenberg - Heiligenmatte<br />

- Felsenmeer -<br />

Schramberg<br />

Gehzeit: ca. 4-5 Stunden /<br />

Höhendifferenz: ca.150 m Aufstieg, 300 m Abstieg<br />

Wanderführer: Hermann Nick<br />

Rucksackverpflegung: erforderlich, kleinesVesper und Getränk<br />

Einkehr: Am Ende der Tour<br />

Montag, 26. September<br />

Durchs Schwanenbachtal zum Windkapf<br />

Deutscher Jäger<br />

Start: 9:30 Uhr Bahnhof<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

Unterreichenbach<br />

Wanderung: <strong>Hornberg</strong><br />

Bahnhof - Höllweg -<br />

Schwanenbach - Gasth<strong>aus</strong><br />

Lamm - Unterlangenbach<br />

- Kuchersbach - Windkapf<br />

Gehzeit: ca. 4,5 Stunden /<br />

Höhendifferenz: ca.600 m<br />

Aufstieg<br />

Wanderführer: Hermann Nick<br />

Rucksackverpflegung: erforderlich, kleines Vesper und<br />

Getränk<br />

Einkehr: Unterwegs<br />

Dienstag, 27. September<br />

Auf dem Höfe- und Mühlenweg bei Hardt<br />

Gasth<strong>aus</strong> Mönchhof bei<br />

Hardt<br />

Start: 9:30 Uhr Bahnhof<br />

<strong>Hornberg</strong> mit Pkws zur<br />

Ruine Waldau bei Königsfeld<br />

Wanderung: Ruine Waldau<br />

- Königsfeld - Martinsweiler<br />

- Mönchhof -<br />

Mühllehenmühle - Ruine<br />

Waldau - Königsfeld<br />

Gehzeit: ca. 4,5 Stunden / Höhendifferenz: ca. 150 m Aufstieg,<br />

150 m Abstieg<br />

Wanderführer: Christian Schneider<br />

Rucksackverpflegung: erforderlich, kleines Vesper und<br />

Getränk<br />

Einkehr: Unterwegs


Donnerstag, 22. September 2011<br />

Mittwoch, 28. September<br />

Felsenwanderung<br />

Start: 9:30 Uhr Rath<strong>aus</strong> <strong>Hornberg</strong><br />

Wanderung: Rath<strong>aus</strong> - Straßerhofmühle - Reichenbach -<br />

Oberreichenbach - Igellochfelsen - Schwanenbachtal -<br />

Immelsbacherhöhe - Windeckfelsen - <strong>Hornberg</strong><br />

Gehzeit: ca. 5,5 -6 Stunden / Höhendifferenz: ca.600 m<br />

Aufstieg, 600 m Abstieg<br />

Wanderführer: Hermann Nick<br />

Rucksackverpflegung: erforderlich, kleinesVesper und Getränk<br />

Einkehr: Unterwegs<br />

Donnerstag, 29. September<br />

Durchs Happachtal zum Käppelehof<br />

Wolfach<br />

Start: 9:45 Rath<strong>aus</strong> <strong>Hornberg</strong>,<br />

mit Bus nach Wolfach<br />

Wanderung: Wolfach - Weißes<br />

Kreuz - Käppelehof -<br />

H<strong>aus</strong>ach<br />

Gehzeit: ca. 4 Stunden /<br />

Höhendifferenz: ca. 250 m<br />

Aufstieg, 250 m Abstieg<br />

Wanderführer: Die Mittwochsdamen<br />

Rucksackverpflegung: erforderlich, kleinesVesper und Getränk<br />

Einkehr: Unterwegs<br />

Freitag, 30. September<br />

Durchs Offenbach- und Steinenbachtal<br />

Müllerjörgenhof Gutach<br />

Start: 9:30 Uhr Rath<strong>aus</strong><br />

<strong>Hornberg</strong><br />

Wanderung: <strong>Hornberg</strong> -<br />

Arnoldbrunnen - Adenbauerneckle<br />

- Offenbacher<br />

Eckle – Jägerpfad - Gutach<br />

Leimen - <strong>Hornberg</strong><br />

Gehzeit: ca. 4,5 Stunden /<br />

Höhendifferenz: ca. 400 m<br />

Aufstieg, 400 m Abstieg<br />

Wanderführer: Hermann Nick<br />

Rucksackverpflegung: erforderlich, kleinesVesper und Getränk<br />

Einkehr: Unterwegs<br />

Samstag, 1.Oktober<br />

Über den Gschasikopf nach Oberprechtal<br />

Fenzlinsbank am Gschasifelsen<br />

Start: 8:45 Uhr Rath<strong>aus</strong><br />

<strong>Hornberg</strong>, mit Bus nach<br />

Schonach zur Mühlebühlbrücke<br />

Wanderung: Mühlebühlbrücke<br />

- Schlagbaum -<br />

Gschasikopf - Dorfer Kapf<br />

- Oberprechtal<br />

Gehzeit: ca. 4,5-5 Stunden/<br />

Höhendifferenz: ca. 200 m Aufstieg, 600 m Abstieg<br />

Wanderführer: Hermann Nick<br />

Rucksackverpflegung: erforderlich, kleinesVesper und Getränk<br />

Einkehr: Am Ende der Tour<br />

Rheumaliga<br />

Trockengymnastik: jeweils dienstags um 16.00 Uhr;<br />

Wassergymnastik: ab Mittwoch den, 17.08.2011, alle 14<br />

Tage nach Bad Dürrheim/Solemar<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

Abfahrt des Busses um 14:40 Uhr, Gasth<strong>aus</strong> Rose und Duravit<br />

um 14:45 Uhr, Rückfahrt um 19:00 Uhr.<br />

Telefon 07832/2609 (Matt)<br />

Nachmittagsfahrt zum „Balzer Herrgott“<br />

Herrliches Spätsommerwetter begleitete die frohgestimmten<br />

Teilnehmerinnen der katholischen Frauengemeinschaft<br />

<strong>Hornberg</strong> bei ihrer Nachmittagsfahrt in die Gegend oberhalb<br />

Gütenbach.<br />

Zunächst führte die Fahrt über Triberg, Schönwald und<br />

Furtwangen hinauf zum Neueck. Auf einem bequemen<br />

Wanderweg mit weiter Sicht über die Höhen des Schwarzwaldes<br />

gelangte man hinüber zum „Balzer Herrgott“, dem<br />

eigentlichen Ziel der nachmittäglichen Exkursion.<br />

Zahlreiche Sagen und Legenden ranken sich um die Geschichte<br />

dieser steinernen Christusfigur, die in den Stamm<br />

einer riesigen Buche fast völlig eingewachsen ist; nur das<br />

Gesicht des Gekreuzigten ist noch zu sehen.<br />

Die Frauen nutzten diese beeindruckende Wallfahrtsstätte<br />

zu <strong>aus</strong>führlichemVerweilen bei einem gemeinsamen Gebet<br />

und Lied, ehe man zum benachbarten Fallengrund weiterfuhr.<br />

Hier bildet ja der malerische „Fallerhof“ <strong>aus</strong> der bekannten<br />

Fernsehserie einen besonderen Anziehungspunkt, und<br />

die Ausflüglerinnen hatten Gelegenheit, alles gründlich in<br />

Augenschein zu nehmen.<br />

Mit einer <strong>aus</strong>gedehnten Vesperp<strong>aus</strong>e in der gemütlichen<br />

Atmosphäre eines nahe gelegenen Berggasthofes ließen die<br />

Frauen den erlebnisreichen Nachmittag <strong>aus</strong>klingen.<br />

Geschichte – hautnah erlebt<br />

Darin waren sich alle Teilnehmer einig: Für den Förderverein<br />

Stadtmuseum <strong>Hornberg</strong>/ Verein<br />

für Heimatgeschichte e.V. stand der Jahres<strong>aus</strong>flug 2011<br />

vom vergangenen Wochenende unter einem guten Stern.<br />

Abgesehen davon, dass es fast während der ganzen Exkursion<br />

„von oben“<br />

her trocken blieb, obwohl der Himmel immer wieder von<br />

dicken Regenwolken bedeckt war, vermochten die beiden<br />

Reiseziele die 32 heimatgeschichtlich interessierten Ausflüglerhellauf<br />

zu begeistern. Dazu trug sicherlich auch die gründliche<br />

Vorbereitung und umsichtige Begleitung des Ausflugs<br />

durch Cl<strong>aus</strong> Schindler bei, der keine Mühe gescheut hatte,<br />

die Fahrt<br />

ins Hohenzollerische für alle zu einem unvergesslichen<br />

Erlebnis werden zu lassen.<br />

Da stand zunächst der eineinhalbstündige Besuch des römischen<br />

Freilichtmuseums in<br />

49


<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

Hechingen-Stein auf dem Programm. Die Besichtigung<br />

der außerordentlich weitläufigen und für den historisch<br />

Interessierten in jeder Hinsicht sehenswerten römischen<br />

Landgutes <strong>aus</strong> den<br />

ersten Jahrhunderten nach Christus wurde vom besten<br />

Kenner dieses einmaligen Museums,<br />

Gerd Schollian, geführt, der es vorzüglich verstand, die<br />

fast zweit<strong>aus</strong>end Jahre alte Vergangenheit<br />

wieder lebendig werden zulassen: in den Ausgrabungen,<br />

den Mauern und den zum Teil rekonstruierten<br />

Gebäuden mit ihren speziellen Einrichtungen: mit der<br />

Schmiede, der Töpferei, der Schusterwerkstatt, dem Steinmetzbetrieb,<br />

der Schreinerei und Zimmerei, aber auch mit<br />

der Bautechnik, der Wasserversorgung, der Ziegelherstellung,<br />

dem Heizungssystem, dem Badewesen und selbst mit<br />

den sanitären Einrichtungen einer hoch entwickelten Kultur.<br />

Auch die Lebensweise, der Götter- und Totenkult der damaligen<br />

Bewohner wurden sehr anschaulich<br />

dargestellt. Unter anderem war es eine Frage,<br />

wie die Römer es vermochten, in Seitenlage liegend, <strong>aus</strong><br />

Bechern ihren Wein zu trinken, ohne ihn zu verschütten.<br />

Kurz: Die Fülle der Informationen ließ die <strong>Hornberg</strong>er<br />

Hobbyhistoriker <strong>aus</strong> dem Staunen fast nicht mehr<br />

her<strong>aus</strong>kommen.<br />

In eine ganz andere Zeit und Lebenswelt wurden die Ausflügler<br />

entführt, als sie nach der<br />

Mittagsp<strong>aus</strong>e der einem Märchenschloss gleichenden Burg<br />

Hohenzollern einen mehrstündigen<br />

Besuch abstatteten. Von den hohen Mauern <strong>aus</strong> faszinierte<br />

die herrliche Aussicht auf die<br />

weite Umgebung. Die zahlreichen Statuen und Bildnisse<br />

gaben Zeugnis von der stolzen Geschichte<br />

des Herrschergeschlechts der Hohenzollern, ebenso<br />

wie die vielen, teils unschätzbar<br />

wertvollen Ausstellungsstücke in den verschiedenen<br />

Räumlichkeiten der Burg. In den prunkvoll <strong>aus</strong>gestatteten<br />

Wohn- und Schlafräumen der preußischen Kurfürsten und<br />

Könige sowie in den Waffen- und Schatzkammern standen<br />

kundige Leute bereit, die den vielen hundert Gästen<br />

nach Bedarf ergänzende Hinweise und Informationen gaben.<br />

Einmalig war an diesem Tag aber auch, was dem zahlreichen<br />

Publikum im Schlosshof vorgeführt<br />

wurde. Da konnte man <strong>aus</strong> nächster Nähe die Darbietungen<br />

einer Falkner-Schau bestaunen,<br />

in der die gelehrigen Greifvögel allerlei „Künste“<br />

zeigten. Eine wahre Faszination<br />

übten vor allem auch die mittelalterlichen Ritterspiele<br />

<strong>aus</strong>, in denen die mit Lanzen bewehrten<br />

Reiter auf ihren edlen Pferden um die Gunst der schönen<br />

Prinzessin wetteiferten.<br />

Viel zu schnell verging die Zeit, bis zur Heimfahrt gemahnt<br />

wurde. Die Vorsitzende des Museums- und Geschichtsvereins<br />

<strong>Hornberg</strong>, Rosemarie Götz, sprach allen,<br />

die dabei waren, <strong>aus</strong> dem Herzen, als sie besonders dem<br />

Initiator des Ausflugs, Cl<strong>aus</strong> Schindler, für das Erlebnis<br />

eines erfüllten Tages dankte. Adolf Heß<br />

50<br />

TC GW <strong>Hornberg</strong> setzt in der Jugendarbeit neue Akzente<br />

„Erfolgreiche Jugendarbeit hat eine lange Tradition im TC<br />

GW <strong>Hornberg</strong>. Seit zwei Jahren fehlt jedoch die nachwachsende<br />

Generation. Laut einem Beschluss der Vorstandschaft<br />

will der Verein sich nunmehr verstärkt der<br />

Nachwuchsförderung widmen..<br />

Die Kooperation mit der Wilhelm-H<strong>aus</strong>enstein-Schule<br />

und dem Kinderferienprogramm besteht schon lange.<br />

„Hängen“ geblieben ist jedoch niemand. Das soll sich ab<br />

sofort ändern Nicht zuletzt hat das Schnuppertennis beim<br />

60. Jubiläum große Begeisterung bei vielen Kindern hervorgerufen.<br />

Dieses Interesse will man nun intensiv aufgreifen<br />

und fördern.


Donnerstag, 22. September 2011<br />

So trainieren auf der Tennisanlage an der Frombachstraße<br />

freitags von 16.00 h – 18.00 h regelmäßig sieben Jungen<br />

und Mädchen unter Anleitung der Trainer Werner Maurer,<br />

Stefan Moser und nach Bedarf Rolf Engler. Die Fünf –<br />

Zehnjährigen sind dabei je nach Leistungsstärke in zwei<br />

Gruppen aufgeteilt. Ab Oktober geht es dann in die<br />

Sporthalle, immer mittwochs von 14.00 – 16.00 h.<br />

Die Kinder sind mit Freude bei der Sache und die Verantwortlichen<br />

hoffen, dass hier in den nächsten Jahren eine<br />

neue Generation heranwachsen wird und bald wieder eine<br />

Schülermannschaft gemeldet werden kann. Weitere interessierte<br />

Kinder und Jugendliche sind gerne willkommen.<br />

Schläger und Bälle werden gestellt. Kosten entstehen keine,<br />

zudem ist das erste Jahr beitragsfrei.“<br />

Werner Lehmann, Pressewart<br />

Trainingszeiten Tennis-Club Grün-Weiss <strong>Hornberg</strong> e.V.<br />

Montags:<br />

16 - 18.00 h Jugend<br />

ab 18.00 h Breitensport unter Werner Maurer<br />

Dienstags:<br />

17.00 - 20.00 h Herren 60 auf 2 Plätzen<br />

Mittwochs:<br />

ab 18.00 u Herren 1 und 2 auf allen 3 Plätzen<br />

Donnerstags:<br />

ab 18.00 h Damen auf 2 Plätzen unter Bernd Laages<br />

„Ferien in der Stadt"<br />

Ferienbetreuung von AWO und Stadt <strong>Hornberg</strong><br />

„Schade, dass die zwei Wochen schon vorbei sind. Ich freu<br />

mich schon riesig aufs nächste Jahr, da bin ich auf jeden<br />

Fall wieder dabei!" schwärmte Lisa beim Abschied.<br />

Zum ersten Mal hatte die Arbeiterwohlfahrt in Kooperation<br />

mit der Stadt <strong>Hornberg</strong> für 2 Wochen eine Kinderferienbetreuung<br />

angeboten. Die Leiterin Frau Heike Franco<br />

de la Corte bot den Kindern ein tolles Programm. Morgens<br />

war der Frühstückstisch reichlich gedeckt und die Kinder<br />

ließen es sich schmecken. Die verschiedensten Spiele und<br />

Bastelangebote wurden mit Begeisterung angenommen<br />

und der Tischkicker zog sowohl Buben wie Mädchen magisch<br />

an. Höhepunkte in der 1. Woche war der Besuch des<br />

Freilichtmuseums in Gutach, wo die Kinder gemeinsam<br />

mit Frau Scheffold Butter hergestellten und beim Besichtigen<br />

der Höfe dem früheren Leben der Bauernfamilien<br />

auf die Spur kamen.<br />

Super war natürlich, dass Herr Baumann die Kinder im<br />

Oldtimer-Feuerwehrauto nach Gutach gefahren hat. Das<br />

heiße Wetter lockte auch zu einem Schwimmbadbesuch.<br />

Auf dem Gesundbrunnen wurde Stockbrot über dem offenen<br />

Feuer gebacken und Spiele im Wald unternommen. In<br />

der 2.<br />

Woche besuchten die Kinder in Gutach den „Park mit allen<br />

Sinnen". Hier wurde nach Herzenslust durch den<br />

Matsch gestampft und die Besonderheiten der einzelnen<br />

Stationen erkundet. Auch der Storenwaldspielplatz war<br />

Ziel eines Ausfluges. Hoch hin<strong>aus</strong> kletterten die waghalsigen<br />

Mädchen und Buben am Heidenstein in Nußbach. Mit<br />

Klettergurt und Seil wurden die Kinder durch Frau Haas<br />

gesichert. Hendrik Haas zeigte den Kindern wie's geht.<br />

Ein Mädchen traute sich sogar am steilen Felsen abzuseilen.<br />

Als Erinnerung für die schöne Zeit gestalteten die<br />

Kinder der 1. Woche ein Bild mit dem Abdruck ihrer Hände<br />

und in der 2. Woche mit dem Abdruck der Füße. Nach<br />

einhelliger Meinung der Kinder hatte alles riesig Spaß<br />

gemacht. „Eine tolle Sache", meinte auch Bürgermeisterstellvertreterin<br />

Frau Eva Laumann, die die Teilnehmer in<br />

Vertretung des <strong>Hornberg</strong>er Bürgermeisters Herrn Scheffold<br />

besuchte. Die Kinder und ihre Eltern bedankten sich<br />

bei der Betreuerin Frau Heike Franco de la Corte. Auch<br />

Frau Haas sprach ihr im Namen der AWO ein herzliches<br />

Dankeschön <strong>aus</strong>. Frau Franco de la Corte lobte indes ihre<br />

Schützlinge: „Es waren super Kinder". Die Veranstalter<br />

<strong>Hornberg</strong><br />

hoffen nun, dass im nächsten Jahr sich noch mehr Familien<br />

für die Kinderferienbetreuung interessieren und das<br />

Angebot annehmen.<br />

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<strong>Hornberg</strong> Donnerstag, 22. September 2011<br />

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