Die Magnetresonanztomographie
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Die Magnetresonanztomographie
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• Metallimplantate aus nicht MR-tauglichem Material.<br />
<strong>Die</strong> meisten, in den letzten Jahren eingesetzten Implantate bestehen<br />
allerdings aus MR-tauglichem Titan und stellen somit keine Gegenanzeige<br />
zur <strong>Magnetresonanztomographie</strong> dar. Im Zweifelsfall kann eine MR-<br />
Tauglichkeitsbestättigung beim Hersteller angefordert werden.<br />
• Fremdkörper (z.B. Granatsplitter)<br />
<strong>Magnetresonanztomographie</strong> nur bei dringlicher Indikation und unter<br />
Berücksichtigung der Lage des Fremdkörpers.<br />
Cave: Absolut kontraindiziert sind intraorbitale Fremdkörper und<br />
Fremdkörper mit Nahbeziehung zu sensiblen Gefäß- bzw.<br />
Nervenstrukturen.<br />
• Tätowierungen<br />
In Ermessenslage des Arztes, je nach Dringlichkeit.<br />
Cave: Permanent make up.<br />
• Piercing<br />
• Schwangerschaft, innerhalb der ersten 18 Wochen.<br />
Cave: Kontrastmittel darf während der gesamten Schwangerschaft nicht<br />
verabreicht werden!<br />
• Intrauterinpessar (IUP, "Spirale").<br />
Cave: je nach Typus kann es eventuell zu einer Verlagerung der<br />
Spirale mit nachfolgend nicht mehr gewährleisteter Verhütung kommen -<br />
nach erfolgter <strong>Magnetresonanztomographie</strong> wäre somit die Durchführung<br />
einer gynäkologischen Kontrolluntersuchung ratsam !<br />
• Zahnspangen bzw. Brackets<br />
In Abhängigkeit von den verwendeten Materialien.