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Die Magnetresonanztomographie

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• Metallimplantate aus nicht MR-tauglichem Material.<br />

<strong>Die</strong> meisten, in den letzten Jahren eingesetzten Implantate bestehen<br />

allerdings aus MR-tauglichem Titan und stellen somit keine Gegenanzeige<br />

zur <strong>Magnetresonanztomographie</strong> dar. Im Zweifelsfall kann eine MR-<br />

Tauglichkeitsbestättigung beim Hersteller angefordert werden.<br />

• Fremdkörper (z.B. Granatsplitter)<br />

<strong>Magnetresonanztomographie</strong> nur bei dringlicher Indikation und unter<br />

Berücksichtigung der Lage des Fremdkörpers.<br />

Cave: Absolut kontraindiziert sind intraorbitale Fremdkörper und<br />

Fremdkörper mit Nahbeziehung zu sensiblen Gefäß- bzw.<br />

Nervenstrukturen.<br />

• Tätowierungen<br />

In Ermessenslage des Arztes, je nach Dringlichkeit.<br />

Cave: Permanent make up.<br />

• Piercing<br />

• Schwangerschaft, innerhalb der ersten 18 Wochen.<br />

Cave: Kontrastmittel darf während der gesamten Schwangerschaft nicht<br />

verabreicht werden!<br />

• Intrauterinpessar (IUP, "Spirale").<br />

Cave: je nach Typus kann es eventuell zu einer Verlagerung der<br />

Spirale mit nachfolgend nicht mehr gewährleisteter Verhütung kommen -<br />

nach erfolgter <strong>Magnetresonanztomographie</strong> wäre somit die Durchführung<br />

einer gynäkologischen Kontrolluntersuchung ratsam !<br />

• Zahnspangen bzw. Brackets<br />

In Abhängigkeit von den verwendeten Materialien.

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