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Es ist Zeit aufzuwachen Weltweite Kampagne für die Abschaffung ...

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schon GEZahlt ???<br />

GEZ-Abzocke jetzt auch noch bei Computern und Handys<br />

Die GEZ kassiert vom kommenden Jahr an,<br />

<strong>für</strong> internetfähige Computer und Mobiltelefone,<br />

eine Rundfunkgebühr von 5,52 Euro<br />

monatlich. Das beschlossen <strong>die</strong> Min<strong>ist</strong>erpräsidenten<br />

der 16 Bundesländer.<br />

Diese Internet-Rundfunkgebühr soll wahrscheinlich<br />

bis zu 756 Millionen Euro mehr an<br />

Ertrag bei der GEZ einbringen, wovon <strong>die</strong><br />

Sendeanstalten ARD und ZDF „lediglich“<br />

zehn Millionen Euro zusätzlich erwarten dürfen.<br />

Wo bleibt der Rest? Wo<strong>für</strong> wird <strong>die</strong>ses<br />

Geld verwendet? Wir, <strong>die</strong> Bürger werden<br />

gnadenlos gemolken ohne einen Einfluss<br />

auf <strong>die</strong> Verwendung der Gelder nehmen zu<br />

können.<br />

Privathaushalte, <strong>die</strong> zumindest<br />

ein Radio haben, sind von<br />

der „PC-Gebühr“ nicht betroffen!<br />

Für Privathaushalte, <strong>die</strong> bereits ein Radio (zu<br />

Hause oder im Auto) oder einen Fernseher<br />

angemeldet haben, ändert sich nichts. Denn<br />

<strong>für</strong> zusätzliche Empfangsgeräte, wie z.B.<br />

einen internetfähigen PC, ein UMTS-Handy<br />

oder einen Zweit-Fernseher, fallen keine<br />

weiteren Gebühren an.<br />

Beispiele:<br />

Ein Privathaushalt, der ein Radio und einen<br />

Internet-PC, aber keinen Fernseher hat, zahlt<br />

nach wie vor 5,52 Euro Rundfunkgebühr<br />

monatlich.<br />

Ein Privathaushalt, der einen Fernseher und<br />

einen Internet-PC hat, zahlt nach wie vor<br />

17,03 Euro monatlich.<br />

Doppelte Gebührenpflicht <strong>für</strong><br />

Betriebe<br />

Bei Selbstständigen und Unternehmen<br />

sieht <strong>die</strong> Sache anders aus.<br />

Beruflich genutzte Computer mit Internet-<br />

Anschluss im Betrieb sollen prinzipiell mit<br />

Gebühren belegt werden – auch wenn sie<br />

nur <strong>für</strong> berufliche Zwecke und nicht zum<br />

Fernsehen oder Radiohören über das Netz<br />

benutzt werden.<br />

Ausnahme: Wer in seinem Betrieb bereits<br />

ein Radiogerät bei der GEZ angemeldet hat,<br />

bleibt von der Gebühr verschont.<br />

Andererseits soll <strong>die</strong> PC-Gebühr auch dann<br />

<strong>für</strong> Selbstständige fällig werden, wenn sie<br />

bereits privat GEZ-Gebühren <strong>für</strong> Rundfunkgeräte<br />

in ihrer Wohnung zahlen.<br />

Statt GEZ eine Haushaltsabgabe/Steuer<br />

<strong>für</strong> jedermann<br />

Politik plant ab 2009 erneut Änderungen<br />

Die Rundfunkgebühr soll nach den Worten<br />

des niedersächsischen Min<strong>ist</strong>erpräsidenten<br />

Chr<strong>ist</strong>ian Wulff in eine Haushaltsabgabe umgewandelt<br />

werden, <strong>die</strong> nicht mehr vom Besitz<br />

von Fernsehern oder Radiogeräten abhängig<br />

<strong>ist</strong>. Diese Neuregelung der Rundfunkgebühr<br />

soll wahrscheinlich dann ab 2009 umgesetzt<br />

werden und würde vermutlich auch den Verwaltungsaufwand<br />

erheblich senken.<br />

Außerdem gäbe es dann nicht mehr <strong>die</strong><br />

an Haustüren klingelnden Gebührenfahnder,<br />

welche mit Ihren miesen Tricks prüfen<br />

müssen, ob Rundfunkgeräte im Haushalt vorhanden<br />

sind. Der Begriff „Abgabe“ <strong>ist</strong> jedoch<br />

ein Problem, da er der Steuer ähnlich <strong>ist</strong> und<br />

somit <strong>die</strong> von den Brüsseler Kontrollbehörden<br />

(EU) geforderte „Staatsferne“ nicht mehr<br />

erfüllt. Mal sehen was daraus wird.<br />

Apropos GEZ-Fahnder….<br />

Was kann so ein GEZ-Fahnder vor meiner<br />

Tür eigentlich verlangen?<br />

Eigentlich haben <strong>die</strong>se GEZ-Fahnder keine<br />

Chance, denn <strong>die</strong> im Grundgesetz garantierte<br />

Unverletzlichkeit der Wohnung steht über<br />

dem Gebührenanspruch von ARD und ZDF.<br />

Genau genommen steht der Gebührenfahnder<br />

kaum besser da als ein Abo-<strong>Zeit</strong>ungsdrücker.<br />

Machen Sie einfach, wenn Sie wollen,<br />

<strong>die</strong> Türe wieder zu.<br />

Zwar können <strong>die</strong> Sender laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag<br />

gerichtlich eine Auskunft<br />

erzwingen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“<br />

bestehen, dass jemand unangemeldete<br />

Geräte besitzt. Jedoch machen sie<br />

davon praktisch so gut wie nie Gebrauch. Zu<br />

aufwendig sind <strong>die</strong> Prozesse, zu gering der<br />

Streitwert.<br />

Befreiungsmöglichkeiten:<br />

Wussten Sie eigentlich, dass man sich auch<br />

von der Rundfunkgebührenpflicht befreien<br />

lassen kann?<br />

Weil bedürftige Personen ohne eigenes<br />

Einkommen oder mit sehr geringen Einkommen,<br />

wie z.B. Arbeitslose (1,65 Millionen),<br />

seit 1. April 2005 keine GEZ-Gebühren mehr<br />

zahlen brauchen, müssen <strong>die</strong> Öffentlich-<br />

Rechtlichen auf bis zu eine Milliarde Euro<br />

verzichten.<br />

Wirtschaft<br />

» GEZ-Rundfunkgebühren ab 01.01.2007<br />

Grundsätzlich können folgende<br />

Personen einen Antrag auf Befreiung<br />

W.G.<br />

stellen:<br />

1. Empfänger von Lebensunterhalt<br />

(Sozialhilfe)<br />

2. Empfänger von Grundsicherung im Alter<br />

und bei Erwerbsminderung<br />

3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld<br />

II<br />

4. Empfänger von Ausbildungsförderung<br />

<strong>die</strong> nicht bei den Eltern leben:<br />

5. Sonder<strong>für</strong>sorgeberechtigte<br />

6. a. Blinde oder wesentlich sehbehinderte<br />

Menschen mit einem GdB von 60%<br />

(Schwerbehindertenausweis mit “RF-<br />

Merkzeichen”)<br />

b. Hörgeschädigte Menschen (Schwerbehindertenausweis<br />

mit „RF- Merkzeichen“)<br />

c. behinderte Menschen, deren GdB<br />

wenigstens 80% sind(Schwerbehindertena<br />

usweis mit „RF-Merkzeichen)<br />

7. Empfänger von Hilfe zur Pflege<br />

8. Empfänger von Pflegezulagen wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

Näheres zu <strong>die</strong>sem Personenkreis sowie genaueren<br />

Bestimmungen finden sie im Internet<br />

unter www.gez.de „Gebührenbefreiung“.<br />

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht<br />

werden ausschließlich auf Antrag gewährt.<br />

Den Vordruck <strong>die</strong>ses Antrags finden<br />

sie im Internet unter www.gez.de/WFEBus/<br />

GezAntragBefreiungGebuehrErfassungOpen.jsp<br />

.<br />

Übrigens…..<br />

Nehmen wir mal an, ich hab einen<br />

Fernseher und bezahle auch ordnungsgemäß<br />

meine Rundfunkgebühren<br />

an <strong>die</strong> GEZ. Das wären monatlich 17,03 EUR<br />

<strong>die</strong> ich zu zahlen hätte.<br />

Wenn ich jetzt alles am PC installiert hätte<br />

um Fernsehen und Radio laufen zu lassen,<br />

dann könnte ich ja meinen normalen Fernseher<br />

abmelden und müsste ab dem 1.1.2007<br />

nur noch den Internet-Anschluss über 5,12<br />

EUR an <strong>die</strong> GEZ zahlen. Stimmt´s???<br />

Das wären gute 140,- EUR <strong>die</strong> ich im Jahr<br />

weniger zahlen müsste.<br />

Ja…, genauso werd ich es auch machen.<br />

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