5 Technische Umsetzung in SAP-Systemen - DSAG
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Deutschsprachige <strong>SAP</strong> ® Anwendergruppe<br />
Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU<br />
<strong>DSAG</strong> ARBEITSGRUPPE GDPDU<br />
STAND 25. AUGUST 2008
Seite 2<br />
<strong>DSAG</strong> Arbeitskreis F<strong>in</strong>ancials<br />
ERARBEITET IN DER ARBEITSGRUPPE GDPDU<br />
EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU<br />
VERSION 3.0, STAND 25. AUGUST 2008<br />
<strong>DSAG</strong> e. V.<br />
Deutschsprachige <strong>SAP</strong>-Anwendergruppe<br />
EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER<br />
GRUNDSÄTZE ZUM<br />
DATENZUGRIFF UND ZUR<br />
PRÜFBARKEIT<br />
DIGITALER<br />
UNTERLAGEN
UNSER DANK GILT ALLEN BETEILIGTEN.<br />
Viele Menschen haben zu dieser Dokumentation beigetragen.<br />
Unser herzlicher Dank gilt:<br />
> den Autoren für die <strong>DSAG</strong> e. V., AK F<strong>in</strong>ancials, AG GDPdU:<br />
Rolf Andres, Ra<strong>in</strong>er Böhle, Henn<strong>in</strong>g Burle<strong>in</strong>, Albert Kraus<br />
> für H<strong>in</strong>weise zur Textfassung Dr. Christian Recknagel<br />
> von Seiten der <strong>SAP</strong> Deutschland AG & Co.KG:<br />
Lars Gartenschläger<br />
> allen anderen Personen, die im H<strong>in</strong>tergrund ihren Beitrag zum Gel<strong>in</strong>gen dieser<br />
Dokumentation geleistet haben.<br />
Arbeitsgruppe GDPdU<br />
des AK F<strong>in</strong>ancials<br />
Ra<strong>in</strong>er Böhle<br />
Redaktionsschluss: 11.08.2008<br />
DISCLAIMER<br />
Die vorliegende Publikation ist urheberrechtlich geschützt (Copyright). Alle Rechte liegen, soweit nicht<br />
ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei:<br />
Deutschsprachige <strong>SAP</strong>-Anwendergruppe e. V.<br />
Altrottstraße 34a<br />
69190 Walldorf<br />
Deutschland<br />
Jedwede unerlaubte Verwendung ist nicht gestattet. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für die Vervielfältigung,<br />
Verbreitung, Übersetzung oder die Verwendung <strong>in</strong> elektronischen <strong>Systemen</strong> / digitalen Medien.<br />
Microsoft ® , WINDOWS ® , WORD ® und EXCEL ® s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>getragene Marken der Microsoft Corporation.<br />
IDEA ® ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>getragene Marke der CaseWare International Inc, Toronto, Kanada.<br />
ACL ® ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>getragene Marke der ACL Services Ltd., Vancouver, Kanada.<br />
UNIX ® ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>getragene Marke der Open Group.<br />
XML ist e<strong>in</strong>e Marke oder e<strong>in</strong>getragene Marke des W3C ® , World Wide Web Consortium, Massachusetts<br />
Institute of Technology.<br />
<strong>SAP</strong>, R/2, R/3 und ERP 5.0 / 6.0 und weitere im Text erwähnte <strong>SAP</strong>-Produkte und -Dienstleistungen s<strong>in</strong>d<br />
Marken oder e<strong>in</strong>getragene Marken der <strong>SAP</strong> AG <strong>in</strong> Deutschland und anderen Ländern weltweit.<br />
Alle anderen Namen von Produkten und Dienstleistungen s<strong>in</strong>d Marken der jeweiligen Firmen.<br />
Die von <strong>SAP</strong> AG oder deren Vertriebsfirmen angebotenen Softwareprodukte können Softwarekomponenten<br />
auch anderer Softwarehersteller enthalten.<br />
Seite 3 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 4<br />
Gliederung<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Abkürzungsverzeichnis 7<br />
Tabellenverzeichnis 7<br />
Abbildungsverzeichnis 7<br />
1 VORWORT 9<br />
2 EINLEITUNG 12<br />
3 RECHTLICHER RAHMEN 14<br />
3.1 Gesetzliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und Verwaltungsauffassung 14<br />
3.1.1 Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 14<br />
3.1.2 BMF-Schreiben vom 16.07.2001 15<br />
3.1.3 BMF-Fragen- und Antwortenkatalog (BMF-FAQ) und se<strong>in</strong>e ZVEI-Kommentierung 16<br />
3.1.4 Weiterentwicklung GDPdU 16<br />
3.2 Zugriff auf steuerlich relevante Daten 17<br />
3.2.1 Der Begriff „steuerrelevante Daten“ 17<br />
3.2.2 Gültigkeit des Datenzugriffs und Geltungsbereich 18<br />
3.2.3 Außenprüfungen i.S.d. §147 AO 19<br />
3.2.4 Unmittelbarer Zugriff (Z1-Zugriff) 20<br />
3.2.5 Mittelbarer Zugriff (Z2-Zugriff) 21<br />
3.2.6 Datenüberlassung (Z3-Zugriff) 21<br />
3.2.7 Datenbeschreibungsstandard 22<br />
3.2.8 kumulativer Zugriff 22<br />
3.2.9 Masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit 22<br />
4 HERAUSFORDERUNGEN DER GDPDU-UMSETZUNG 24<br />
4.1 Interdiszipl<strong>in</strong>äre Arbeitsgruppe 24<br />
4.2 Unbestimmte Rechtsbegriffe 24<br />
4.3 Identifizierung steuerrelevanter Systeme und Daten 25<br />
4.3.1 Vorgehensweise bei der Identifizierung von <strong>Systemen</strong> 27<br />
4.3.2 Sonderfall E-Mails 29<br />
4.3.2.1 Steuerrelevanz von E-Mails 29<br />
4.3.2.2 Masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit 31<br />
4.3.3 Sonderfall Tabellenkalkulationsdateien 31<br />
4.3.3.1 Steuerrelevanz der Tabellenkalkulationsdatei 31<br />
4.3.3.2 Masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit der Tabellenkalkulationsdatei 32<br />
4.3.4 Sonderfall Textverarbeitungsdateien 32<br />
4.3.4.1 Steuerrelevanz der Textverarbeitungsdatei 32<br />
4.3.4.2 Masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit der Textverarbeitungsdatei 32<br />
4.3.5 Datenbanken außerhalb <strong>SAP</strong> 32<br />
4.3.6 Elektronische Unterlagen 32<br />
4.3.6.1 Handelsbriefe und Buchführungsunterlagen 32<br />
4.3.6.2 Steuerrelevanz 33<br />
4.3.6.3 Aufbewahrungspflichtig nur EDI-Datei oder nur IDOC bzw. beide? 33<br />
4.4 Fragestellungen / Anmerkungen zu den Zugriffsarten Z1-Z3 33<br />
4.4.1 Wahlfreie Nutzung der Zugriffsarten Z1-Z3 33
4.4.2 Unmittelbarer Zugriff (Z1) 34<br />
4.4.3 Mittelbarer Zugriff (Z2) 35<br />
4.4.4 Datenträgerüberlassung (Z3) 35<br />
4.5 Sonderthemen im Rahmen des Datenzugriffs 36<br />
4.5.1 Zugriff auf Archive 36<br />
4.5.1.1 Indizierung / Attributierung der abgelegten Daten / Dokumente 36<br />
4.5.1.2 Steuerrelevanz 37<br />
4.5.1.3 Zugriff auf steuerrelevante Daten <strong>in</strong> elektronischen Archiven (Z1 / Z2) 37<br />
4.5.2 Systemwechsel und Systemstilllegungen 37<br />
4.5.2.1 Systematisierung von Systemwechseln und Systemstilllegungen 38<br />
4.5.2.2 Buchführungserleichterungen nach §148 AO 39<br />
4.6 Steuerliche Außenprüfung 40<br />
4.6.1 Prüferarbeitsplatz 40<br />
4.6.2 Organisatorische Anforderungen 41<br />
4.6.3 Datenschutz für Datenträger 41<br />
5 TECHNISCHE UMSETZUNG IN <strong>SAP</strong>-SYSTEMEN 44<br />
5.1 <strong>SAP</strong>-Systeme 44<br />
5.2 Funktionserweiterungen von Drittanbietern 44<br />
5.3 Feldkatalog steuerrelevanter Daten 44<br />
5.4 <strong>Technische</strong>r Z1- / Z2-Zugriff 45<br />
5.4.1 Muster-Berechtigungsrollen für Außenprüfer 46<br />
5.4.2 DART-Zugriff für Außenprüfer 49<br />
5.4.3 Unternehmens<strong>in</strong>dividuelle Prüferrollen 51<br />
5.4.4 Anpassungen von Prüferrollen aufgrund Eigenentwicklungen 54<br />
5.4.5 Prüferrolle schützen 55<br />
5.4.6 Zeitraumprüfung (Prüfungszeitraum) 56<br />
5.4.6.1 Beschränkung des Zugriffsrechts auf e<strong>in</strong>en Zeitraum 56<br />
5.4.6.2 Tabellen TPCUSER / TPCUSERN (Transaktion TPC2) 56<br />
5.4.6.3 Tabelle TPCPROGS 56<br />
5.4.6.4 Tabelle TPCPROG (Transaktion TPC4) 57<br />
5.4.6.5 Tabelle TPCDATEN (Transaktion TPC6) 58<br />
5.4.7 Prüferaktivitäten aufzeichnen (Action Log) 59<br />
5.4.7.1 Action Log als neue Funktionalität 59<br />
5.4.7.2 Auswertung des Action Logs (Transaktion SLG1) 60<br />
5.4.7.3 Protokollübersicht anzeigen (mit Report CA_TAXLOG) 62<br />
5.4.7.4 Protokoll<strong>in</strong>formationen löschen (Transaktion SLG2) 63<br />
5.5 <strong>Technische</strong>r Z3-Zugriff 63<br />
5.5.1 Werkzeug DART Data Retention Tool 63<br />
5.5.2 Auslieferung der DART-Versionen 65<br />
5.5.3 Systemseitige Dokumentation / Hilfe zu DART 66<br />
5.5.4 DART-Transaktionen und -Reports 67<br />
5.5.5 DART-Modulübersicht 68<br />
5.5.6 DART-Segment- / Feldkatalog (Transaktionen FTWCS / FTWCF) 70<br />
5.5.7 Feldkatalogerweiterungen für kundeneigene Datenfelder 73<br />
Seite 5 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 6<br />
Gliederung<br />
5.5.8 DART-Berechtigungen 74<br />
5.5.8.1 Gesamtübersicht der DART-Berechtigungsprüfung 74<br />
5.5.8.2 DART-Berechtigungsobjekte 74<br />
5.5.9 DART-Releasepflege 76<br />
5.5.10 Ablauf DART-Extrakterstellung 76<br />
5.5.10.1 Abgrenzung e<strong>in</strong>bezogener Daten 76<br />
5.5.10.2 Periodische Extraktbildung 79<br />
5.5.10.3 Namenskonventionen für DART-Extrakte 80<br />
5.5.10.4 Def<strong>in</strong>ition der Sprache für den DART-Extrakt 81<br />
5.5.10.5 DART-Extrakt – Performanceoptimierung 81<br />
5.5.10.6 DART-Protokoll für Abstimmzwecke 82<br />
5.5.11 DART-Browser (Transaktion FTWF) 83<br />
5.5.12 Abstimmung und Kontrolle von Extraktionen 84<br />
5.5.12.1 Datenprüfsummen prüfen (Transaktionen FTWE / FTWE1) 84<br />
5.5.12.2 Prüfsummen des Datenextrakts prüfen (Transaktion FTWD) 86<br />
5.5.13 Aufbewahrung von DART-Extraktdateien 86<br />
5.5.14 Viewbildung 87<br />
5.5.14.1 Allgeme<strong>in</strong> 87<br />
5.5.14.2 Namenskonventionen für Views 87<br />
5.5.14.3 Views def<strong>in</strong>ieren (Transaktion FTWY) 87<br />
5.5.14.4 View-Dateien erzeugen (Transaktion FTWH) 88<br />
5.5.14.5 Namenskonventionen für View-Dateien 89<br />
5.5.14.6 Performance bei der Viewausführung 89<br />
5.5.14.7 Übergabe von durch Export-Views erzeugten Daten 90<br />
5.5.14.8 View-Inhalte anzeigen (Transaktion FTWN) 90<br />
5.5.15 Automatisierung der Extrakterstellung – Ausblick 90<br />
5.5.16 Zusammenfassung DART 92<br />
5.6 <strong>SAP</strong> Human Capital Management 93<br />
5.6.1 Unmittelbarer Zugriff (Z1-Zugriff) 93<br />
5.6.2 Datenüberlassung (Z3-Zugriff) 93<br />
5.7 Reisekostenabrechnung (FI-TV) 94<br />
5.7.1 Z1-Zugriff auf Daten der Reisekostenabrechnung 94<br />
5.7.2 Datenüberlassung (Z3-Zugriff) 94<br />
6 ANDERE TECHNISCHE UMSETZUNGSSZENARIEN 96<br />
6.1 Auswertesystem für Massenkontokorrent 96<br />
6.2 DART-Erweiterungen für Branchenlösungen 96<br />
6.3 kunden<strong>in</strong>dividuelle Lösungsansätze 96<br />
7 AUSBLICK 97<br />
8 ANHANG 99<br />
8.1 Literaturliste 99<br />
8.2 <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weise 100<br />
8.3 L<strong>in</strong>ks 101<br />
8.4 BMF-Schreiben und -Erlasse, OFD-Verfügungen und F<strong>in</strong>anzgerichtsentscheidungen 103<br />
8.5 Glossar 105<br />
8.6 Stichwortverzeichnis 111
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />
Siehe 8.5 Glossar<br />
TABELLENVERZEICHNIS<br />
Tabelle 1: Übersicht über Gesetzesänderungen durch Steuersenkungsgesetz 2000 14<br />
Tabelle 2: Beispiele für der Betriebsprüfung vorgelegte Unterlagen<br />
(bisher) und Daten (neu) 28<br />
Tabelle 3: Fallgliederung für Systemabschaltungs- / Systemstilllegungsfälle 39<br />
Tabelle 4: denkbare Prüferrechte für DART 50<br />
Tabelle 5: Transaktions- / Reportumfang der Prüferrolle zu DART 50<br />
Tabelle 6: Übersicht kundenspezifische Namenskonvention Prüferrollen 52<br />
Tabelle 7: Vorschlag Namenskonvention Prüferrollen – Kundenerweiterung 55<br />
Tabelle 8: Transaktion TPC6: kontextabhängige Organisationse<strong>in</strong>heit 59<br />
Tabelle 9: Segmentumfang DART-Datenkatalog – Stand DART-Version 2.6 63<br />
Tabelle 10: Zuordnung DART-Auslieferung zu <strong>SAP</strong>-System 65<br />
Tabelle 11: Liste der DART-Transaktionen (Stand DART 2.6) 67<br />
Tabelle 12: DART-Modulübersicht (Stand DART 2.6) 68<br />
Tabelle 13: DART-Berechtigungsobjekte 75<br />
Tabelle 14: Namenskonvention für e<strong>in</strong>en Datenextrakt 80<br />
Tabelle 15: Regel für Namensvergabe von View-Def<strong>in</strong>itionen 87<br />
Tabelle 16: Regel für Namensvergabe View-Dateien 89<br />
Tabelle 17 Übersicht zu Vorteilen und Nachteilen von DART 92<br />
ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />
Abbildung 1: Schaubild zur Systemwelt e<strong>in</strong>es Unternehmens 26<br />
Abbildung 2: Beispiel e<strong>in</strong>er Betroffenheitsanalyse 29<br />
Abbildung 3: Systematisierung E-Mail-Inhalte nach Steuerrelevanz 30<br />
Abbildung 4: Systematisierung für Systemabschaltungs- / Systemstilllegungsfälle 38<br />
Abbildung 5: Übersicht der Musterrollen für Steuerprüfer <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_* 46<br />
Abbildung 6: Aufriss der Muster-Prüferrolle F<strong>in</strong>anzwesen 47<br />
Abbildung 7: Menü der Musterrolle <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_FI 48<br />
Abbildung 8: Partieller Aufriss des Menüs <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_FI 48<br />
Abbildung 9: Untermenü DART im Aufriss 49<br />
Abbildung 10: Maximalumfang des <strong>SAP</strong>-Muster-Prüfermenüs, Stand Juli 2008 51<br />
Abbildung 11: E<strong>in</strong>stiegsbild des Reports RSUSR050 52<br />
Abbildung 12: E<strong>in</strong>stieg der Funktion PFCG mit Rollenvergleich 53<br />
Abbildung 13: Auswahl der Vergleichsrolle 53<br />
Abbildung 14: Ergebnisliste des Rollenvergleichs 54<br />
Abbildung 15: Pflegedialog der Tabelle TPCUSERN, Transaktion TPC2 56<br />
Abbildung 16: Ausschnitt aus Tabelle TPCPROGS 57<br />
Abbildung 17: Ausschnitt aus Tabelle TPCPROG 57<br />
Abbildung 18: Ausschnitt aus Tabelle TPCDATEN 58<br />
Abbildung 19: Selektionsbild der Transaktion SLG1 60<br />
Abbildung 20: Ergebnisanzeige Transaktion SLG1 Prüferzugriffe 61<br />
Abbildung 21: Anzeige der Details zu Prüferzugriffen (Transaktion SLG1) 61<br />
Abbildung 22: Selektionsbild des Reports CA_TAXLOG (Transaktion SA38) 62<br />
Seite 7 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 8<br />
Gliederung<br />
Abbildung 23: Anzeige der Details zu Prüferzugriffen des Reports CA_TAXLOG 62<br />
Abbildung 24: Anzeige Customiz<strong>in</strong>g der Tabelle TXW_C_BUKRS (Transaktion SM31) 64<br />
Abbildung 25: Aufruf der Hilfe zur DART-Datensegmentkonfiguration (Transaktion FTWQ) 66<br />
Abbildung 26: Anzeige der Hilfe zur DART-Datensegmentkonfiguration (Transaktion FTWQ) 66<br />
Abbildung 27: Beispiel zur Anzeige Segmentkatalog: Felder für alle Länderversionen 70<br />
Abbildung 28: Beispiel zur Anzeige Segmentkatalog: Felder nur Länderversion „DE“. 71<br />
Abbildung 29: Ausschnitt für e<strong>in</strong> DART-Segment mit dem jeweiligen Feldkatalog 71<br />
Abbildung 30: Ausschnitt aus dem DART-Feldkatalog (hier Segmente TXW_FI_*) 72<br />
Abbildung 31: Auszug der Daten e<strong>in</strong>er Segment-Tabelle 72<br />
Abbildung 32: Auszug der Daten e<strong>in</strong>er Referenztabelle 73<br />
Abbildung 33: Ausschnitt aus der Ergebnisliste zur Transaktion SU22 74<br />
Abbildung 34: Extrakterstellung ohne Stammdaten 77<br />
Abbildung 35: Erstellung re<strong>in</strong>er Stammdatenextrakt 78<br />
Abbildung 36: Def<strong>in</strong>ition der Extraktionssprache 81<br />
Abbildung 37: Drei Ausschnitte aus dem Extraktprotokoll 83<br />
Abbildung 38: Ausschnitt aus dem Extrakt-Browser (Transaktion FTWF) 83<br />
Abbildung 39: DART Kontrollsummen für FI-Belege 85<br />
Abbildung 40: Datenprüfsumme prüfen (Transaktion FTWD) 86<br />
Abbildung 41: Ergebnis der Prüfung Transaktion FTWD 86<br />
Abbildung 42: mögliche Prozesskette für die DART-Extraktion mittels Schedule-Manager 91
1 Vorwort<br />
Die <strong>DSAG</strong>-Arbeitsgruppe GDPdU 1 im Arbeitskreis F<strong>in</strong>ancials konstituierte sich im September 2001, um <strong>in</strong><br />
enger Zusammenarbeit mit den Entwicklungsabteilungen der <strong>SAP</strong> AG Lösungen zur <strong>Umsetzung</strong> der gesetzlichen<br />
Vorschriften zum Datenzugriff zu erarbeiten. Nachdem wir im Mai 2002 erstmals Empfehlungen<br />
zu diesem Thema veröffentlicht haben und im Mai 2006 die zweite Fassung herausgegeben wurde 2 , legt die<br />
Arbeitsgruppe nun die 3. Version der Empfehlungen zur Anwendung der GDPdU vor. Auch diesmal entstand<br />
das Werk als Ergebnis aus Analysen von Experten aus Mitgliedsfirmen der Bereiche IT, Steuern, F<strong>in</strong>anzen<br />
und Revision namhafter Unternehmen. Gegenüber der 2. Version haben wir die Darstellung wesentlich<br />
ausgedehnt. Der zwischenzeitlich deutlich erweiterte <strong>SAP</strong>-Funktionsumfang wird kommentiert und für die<br />
praktische Anwendung erläutert. Viele Anregungen aus den <strong>DSAG</strong>-Mitgliedsfirmen und anderen <strong>SAP</strong>-<br />
Anwendungsunternehmen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>geflossen. Auch aus den Reihen der F<strong>in</strong>anzverwaltung erhielten wir<br />
H<strong>in</strong>weise, die <strong>in</strong> das Lösungskonzept e<strong>in</strong>gearbeitet wurden. Praktische Erfahrungen mit Außenprüfungen<br />
mit digitalem Zugriff liegen der AG GDPdU aus mehreren Bundesländern vor.<br />
Ziel unserer Dokumentation ist es, Ratschläge „von Mitgliedern für Mitglieder“ zu bieten, wie die Herausforderungen<br />
des digitalen Datenzugriffs praxisgerecht gemeistert werden können. Die AG GDPdU möchte alle<br />
<strong>SAP</strong>-Anwender im Allgeme<strong>in</strong>en und ihre Mitglieder im Besonderen für die Thematik des Datenzugriffs<br />
nochmals sensibilisieren. Allen Lesern mögen die Ausführungen der Kontrolle ihrer <strong>in</strong>dividuellen<br />
betriebliche <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>- und <strong>in</strong> ggf. vor- und / oder nachgelagerten <strong>Systemen</strong> dienen. Nachdem e<strong>in</strong><br />
GDPdU-E<strong>in</strong>führungsprojekt vielleicht vor e<strong>in</strong>igen Jahren durchgeführt wurde, ergeben sich im Alltag neue<br />
Herausforderungen rund um den Datenzugriff, sodass die Materie nicht ad acta zu legen ist. Die Anwendung<br />
der GDPdU br<strong>in</strong>gt fortlaufende Aktualisierungen mit sich, wenn sich Organigramme / Geschäftsprozesse<br />
und IT-Systeme ändern. <strong>SAP</strong> bietet e<strong>in</strong>en zweitägigen Workshop (Kursbezeichnung: WDE680) an, der sich<br />
an Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen und den Steuerabteilungen sowie<br />
Systemadm<strong>in</strong>istratoren richtet, die im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen mit dem Datenzugriff der<br />
F<strong>in</strong>anzverwaltung <strong>in</strong> ihren Unternehmen konfrontiert bzw. befasst s<strong>in</strong>d.<br />
Unsere Empfehlungen beruhen im Wesentlichen auf Erfahrungen mit dem Standard-Funktionsumfang der<br />
<strong>SAP</strong>-Systeme. <strong>SAP</strong>-Branchenlösungen und Erweiterungsmodule APO, SEM, CRM, SCM, BI, PLM etc. s<strong>in</strong>d<br />
grundsätzlich nicht <strong>in</strong> diese Empfehlungen e<strong>in</strong>bezogen. Viele <strong>SAP</strong>-Systeme s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Praxis modifiziert<br />
und mit zusätzlichen Funktionen durch Drittanbieter oder vom Unternehmen selbst entwickelten Problemlösungen<br />
aufgerüstet worden. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Berechtigungskonzept für<br />
Prüferzugriffe und für die technische Lösung der Datenträgerüberlassung s<strong>in</strong>d ebenfalls nicht Gegenstand<br />
unserer Dokumentation. Wir beschränken uns auf H<strong>in</strong>weise, welche Optionen im <strong>SAP</strong>-Standard für DART<br />
bereitstehen, um auch unternehmensspezifische Veränderungen der Datenbasis <strong>in</strong> die Datenträgerüberlassung<br />
e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />
Diese Empfehlungen wurden von der AG GDPdU sorgfältig recherchiert und erarbeitet. Dennoch übernehmen<br />
weder die <strong>DSAG</strong> e. V. noch die Mitglieder der AG GDPdU, die an der Erstellung mitgewirkt haben,<br />
irgende<strong>in</strong>e Haftung für die <strong>in</strong>haltliche Richtigkeit oder für die Akzeptanz der Empfehlungen bzw. Vorschläge<br />
seitens der F<strong>in</strong>anzverwaltung. E<strong>in</strong>e Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />
dass diese Empfehlungen ke<strong>in</strong>e Steuerberatung im E<strong>in</strong>zelfall darstellen, sondern Denkanstöße und<br />
Lösungsansätze bieten. Jedes Unternehmen muss ggf. die notwendige steuerliche Beratung entweder<br />
<strong>in</strong>tern oder extern sicherstellen.<br />
1 Im Folgenden kurz als „AG GDPdU“ bezeichnet.<br />
2 Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen vom<br />
31.05.2006, Version 2.0;<br />
http://www.dsag.de/fileadm<strong>in</strong>/media/downloads/<strong>DSAG</strong>_GDPdU_Empfehlungen_V2_f<strong>in</strong>al_060531.pdf<br />
Seite 9 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 10<br />
1 Vorwort<br />
Wann immer Sie <strong>in</strong> diesem Kontext Verbesserungen für notwendig halten oder über praktische Erfahrungen<br />
bei Außenprüfungen – im positiven wie auch negativen S<strong>in</strong>ne – berichten können, lassen Sie uns dies<br />
bitte wissen. Kontaktadresse: siehe Angaben zum Sprecher und zum Stellvertreter der AG GDPdU auf der<br />
Internetseite www.dsag.de 3 .<br />
Wir werden die <strong>DSAG</strong>-Empfehlungen zu gegebener Zeit erneut überarbeiten, um e<strong>in</strong>erseits die <strong>in</strong> dieser<br />
Fassung noch nicht beschriebenen Gesichtspunkte aufzunehmen und andererseits uns zugehende<br />
H<strong>in</strong>weise und Anregungen zu berücksichtigen.<br />
Ra<strong>in</strong>er Böhle<br />
Sprecher der Arbeitsgruppe GDPdU des AK F<strong>in</strong>ancials<br />
3 www.dsag.de/ag/gdpdu<br />
Siehe www.dsag.de → Arbeitskreise Übersicht → Prozesse → AG GDPdU.
Seite 11 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 12<br />
2 E<strong>in</strong>leitung<br />
Seit dem 01.01.2002 hat die F<strong>in</strong>anzverwaltung gem. §147 Abs. 6 AO 4 das Recht, im Rahmen steuerlicher<br />
Außenprüfungen 5 auf das DV-System des Steuerpflichtigen zuzugreifen, um die mit Hilfe des DV-Systems<br />
erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen elektronisch zu prüfen. Die h<strong>in</strong>sichtlich des Datenzugriffs sehr<br />
weit und für DV-technische Abgrenzungen nicht immer präzise genug gefassten Befugnisse der F<strong>in</strong>anzbehörden<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em – für sie b<strong>in</strong>denden – BMF-Schreiben „Grundsätze zum Datenzugriff und zur<br />
Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) 6 “ dargelegt.<br />
Die Realisierung des Datenzugriffs, der nach freier Wahl der Außenprüfer <strong>in</strong> Form<br />
> des unmittelbaren Zugriffs (Z1 7 )<br />
> des mittelbaren Zugriffs (Z2)<br />
> der Datenüberlassung auf masch<strong>in</strong>ell auswertbaren Datenträgern (Z3)<br />
erfolgen kann, ist mit e<strong>in</strong>er Reihe von kritischen betriebstechnischen Fragestellungen verbunden, die mit<br />
e<strong>in</strong>em erheblichen Aufwand <strong>in</strong> den Unternehmen gelöst werden müssen.<br />
Der Datenzugriff umfasst die Verpflichtung für den Steuerpflichtigen, mit entsprechender Hard- und Software<br />
die orig<strong>in</strong>är digital erzeugten steuerlich relevanten Daten unverzüglich lesbar und <strong>in</strong> masch<strong>in</strong>ell<br />
auswertbarer Form vorzuhalten. 8 Dabei ist wie bisher grundsätzlich die 6- bzw. 10-jährige Aufbewahrungspflicht<br />
gem. § 257 Abs. 1 HGB und §147 Abs. 1und 3 AO unter Berücksichtigung der Revisionssicherheit<br />
zu beachten. Es dürfte die Steuerpflichtigen vor allem mit Blick auf Hard- und Software-Wechsel <strong>in</strong> der<br />
betrieblichen Praxis vor große Probleme stellen, die orig<strong>in</strong>är digital erzeugten steuerlich relevanten Daten<br />
<strong>in</strong> masch<strong>in</strong>ell auswertbarer Form aufzubewahren und jederzeit lesbar zu machen.<br />
Das Datenzugriffsrecht der F<strong>in</strong>anzverwaltung ist zwischenzeitlich durch e<strong>in</strong>ige f<strong>in</strong>anzgerichtliche Entscheidungen<br />
präzisiert worden. 9 Als Beispiel sei der BFH-Beschluss vom 26.09.2007 genannt, <strong>in</strong> dem die<br />
Richter Stellung zur Steuerrelevanz der kompletten F<strong>in</strong>anzbuchhaltung 10 und zum Zugriff auf e<strong>in</strong>gescannte<br />
orig<strong>in</strong>äre Buchungsbelege genommen haben, die ursprünglich <strong>in</strong> Papierform vorlagen.<br />
Nach nunmehr mehr als sieben Jahren rechtsverb<strong>in</strong>dlicher Gesetzgebung macht die F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />
vom Datenzugriff regen Gebrauch. Die Außenprüfer setzen nach unserem Kenntnisstand immer mehr die<br />
Prüfsoftware IDEA ® e<strong>in</strong>. Es bleibt festzuhalten, dass die Außenprüfer von den Unternehmen <strong>in</strong> der Regel die<br />
digitale Bereitstellung der Daten für Zugriffsarten Z1, Z2 und / oder Z3 fordern. Die Vorgehensweise der<br />
F<strong>in</strong>anzverwaltungen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die F<strong>in</strong>anzverwaltung hat erkannt,<br />
dass neben der Schulung zur Anwendung der Prüfsoftware auch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive Schulung der Außenprüfer<br />
<strong>in</strong> Bezug auf die <strong>SAP</strong>-Software und ihre Funktionen e<strong>in</strong>hergehen muss.<br />
E<strong>in</strong>ige Länder haben zur Unterstützung der Außenprüfer Planstellen für spezielle EDV-Fachprüfer e<strong>in</strong>gerichtet<br />
bzw. s<strong>in</strong>d dabei, diese e<strong>in</strong>zurichten, während andere Bundesländer die Zielsetzung verfolgen, dass<br />
der Außenprüfer selbst den Datenzugriff beherrschen muss.<br />
4 Vgl. Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000, Artikel 7 und 8, BGBl. I S. 1433.<br />
5 Vgl. §193 ff. AO; zur Erläuterung siehe Abschnitt 3.2.3.<br />
6 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Az.: IV D 2 – S 0316 136 / 01, BStBl I S. 415,<br />
http://www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/<br />
abgabenordnung/006.html.<br />
7 „Z“ steht für Zugriffsart.<br />
8 Vgl. §147 Abs. 6 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 AO.<br />
9 Vgl. Übersicht der Beschlüsse / Urteile <strong>in</strong> Abschnitt 8.4.<br />
10 Vgl. Abschnitt 4.3.
Seite 13 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 14<br />
3 Rechtlicher Rahmen<br />
3.1 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND VERWALTUNGSAUFFASSUNG<br />
3.1.1 STEUERSENKUNGSGESETZ VOM 23.10.2000<br />
Durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 11 wurde mit Wirkung ab 01.01.2002 die Abgabenordnung<br />
sowie das Umsatzsteuergesetz geändert. Die folgende Tabelle zeigt die Gesetzesänderungen <strong>in</strong> Stichworten:<br />
GESETZESGRUNDLAGE STICHWORT<br />
§146 Abs. 5 Satz 2 und 3 AO Innerhalb der Aufbewahrungsfrist jederzeit über Daten verfügen<br />
können und sie unverzüglich lesbar zu machen<br />
§147 Abs. 2 Nr. 2 AO Innerhalb der Aufbewahrungsfrist jederzeit über die Daten zu<br />
verfügen, sie unverzüglich lesbar zu machen und sie masch<strong>in</strong>ell<br />
auswerten zu können.<br />
§147 Abs. 5 AO Hilfsmittel zu stellen, um Unterlagen auf Bildträgern lesbar zu<br />
machen.<br />
§147 Abs. 6 AO Datenzugriffsrecht<br />
§ 200 Abs. 1 Satz 2 AO Mitwirkungspflicht beim Datenzugriff des Außenprüfers nach §147<br />
Abs. 6 AO.<br />
§14 Abs. 4 UStG E<strong>in</strong>e elektronische Abrechnung mit e<strong>in</strong>er digitalen Signatur nach<br />
dem Signaturgesetz vom 22. Juli 1997 (BGBl. I, S. 1870, 1872) wird<br />
als Rechnung anerkannt.<br />
Tabelle 1: Übersicht über Gesetzesänderungen durch Steuersenkungsgesetz 2000<br />
Die F<strong>in</strong>anzverwaltung führt als Begründung für die Änderungen <strong>in</strong> der AO den zunehmend beleglos durchgeführten<br />
Geschäftsverkehr, den verstärkten E<strong>in</strong>satz von DV <strong>in</strong> den Unternehmen und die E<strong>in</strong>führung der<br />
qualifizierten elektronischen Signatur <strong>in</strong> den Unternehmen (umsatzsteuerlich zulässig nach §14 Abs. 4 Satz<br />
2 UStG) an. Sie leitet vor allem aus dem letzten Punkt ihren Anspruch ab, die auf elektronischem Wege<br />
erstellten Rechnungen auf gleichem Weg – elektronisch – prüfen zu müssen.<br />
Aus den Änderungen des §147 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 6 AO ergibt sich die Verpflichtung für den Steuerpflichtigen,<br />
digital erzeugte steuerrelevante Daten bzw. Unterlagen unverzüglich lesbar und masch<strong>in</strong>ell auswertbar<br />
jederzeit verfügbar vorzuhalten, sowie das Recht des Außenprüfers, bei e<strong>in</strong>er Außenprüfung <strong>in</strong> diese<br />
gespeicherten Daten E<strong>in</strong>sicht zu nehmen bzw. Daten auf masch<strong>in</strong>ell lesbaren Datenträgern zur Auswertung<br />
zu erhalten (Datenträgerüberlassung).<br />
11 a.a.O.
3.1.2 BMF-SCHREIBEN VOM 16.07.2001<br />
Das Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium (BMF) hat mit Schreiben vom 16.07.2001 12 die „Grundsätze zum Datenzugriff<br />
und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ veröffentlicht. Dar<strong>in</strong> werden die Befugnisse konkretisiert,<br />
die der F<strong>in</strong>anzverwaltung durch die Änderung der AO – vor allem <strong>in</strong> §147 Abs. 6 AO – e<strong>in</strong>geräumt werden.<br />
Der Datenzugriff der Außenprüfer während e<strong>in</strong>er steuerlichen Außenprüfung wird aus Sicht der F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />
im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 13 näher erläutert. Der Außenprüfer kann auf alle orig<strong>in</strong>är digital<br />
erzeugten steuerlich relevanten Daten e<strong>in</strong>es Unternehmens zugreifen. Dafür stehen ihm drei Zugriffsarten<br />
(Z1, Z2 bzw. Z3) 14 zur Verfügung. Er kann auch kumulativ mehrere der Möglichkeiten <strong>in</strong> Anspruch nehmen.<br />
Dabei hat er jedoch immer das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Das bedeutet, er darf nichts<br />
Unmögliches verlangen, hat den Zugriffsweg und den Umfang des Zugriffs so zu wählen, sodass der<br />
Steuerpflichtige am wenigsten belastet wird. 15<br />
In diesem Zusammenhang ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass die F<strong>in</strong>anzverwaltung bei e<strong>in</strong>er Außenprüfung nach<br />
wie vor verlangen kann, dass ihr die steuerlich relevanten Daten wie bisher z. B. <strong>in</strong> Papierform oder der<br />
jeweiligen Aufbewahrungsform vorgelegt werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts obliegt alle<strong>in</strong> dem<br />
freien Ermessen des Außenprüfers. Es ist davon auszugehen, dass von dieser Alternative <strong>in</strong> absehbarer<br />
Zukunft immer weniger Gebrauch gemacht wird. Jeder Steuerpflichtige muss für sich selbst entscheiden,<br />
wie er mit dem Datenzugriff umgeht, ob er z. B. frühzeitig mit se<strong>in</strong>em F<strong>in</strong>anzamt bzw. se<strong>in</strong>em steuerlichen<br />
Berater Kontakt aufnimmt, um Missverständnisse über die Vorgehensweise bei der Durchführung der<br />
Außenprüfung zu vermeiden und um diese, soweit möglich, mit dem Außenprüfer selbst abzustimmen.<br />
Das BMF-Schreiben vom 16.07.2001 stellt e<strong>in</strong>e alle<strong>in</strong> die F<strong>in</strong>anzverwaltung b<strong>in</strong>dende Konkretisierung bzw.<br />
Auslegung der gesetzlichen Regelung zum Datenzugriff dar. Inwieweit die Auslegung der gesetzlichen<br />
Normen durch die F<strong>in</strong>anzverwaltung und die darauf gestützten Maßnahmen im E<strong>in</strong>zelfall erfüllbar und<br />
gesetzeskonform s<strong>in</strong>d, kann verb<strong>in</strong>dlich nur von der F<strong>in</strong>anzgerichtsbarkeit 16 entschieden werden. Jedes<br />
Unternehmen muss für sich selbst entscheiden, ob es den von der F<strong>in</strong>anzverwaltung geforderten Grundsätzen<br />
nachzukommen bereit ist oder e<strong>in</strong>e abschließende Klärung durch die F<strong>in</strong>anzgerichte anstrebt.<br />
Des Weiteren wird <strong>in</strong> diesem Schreiben zu der digitalen Überprüfbarkeit von elektronischen Abrechnungen<br />
(qualifizierte elektronische Signatur) i.S.d. §14 Abs. 4 Satz 2 UStG Stellung genommen. Die elektronische<br />
Signatur ist e<strong>in</strong> weiteres Element für e<strong>in</strong>en une<strong>in</strong>geschränkten Vorsteuerabzug bei E<strong>in</strong>gangsrechnungen.<br />
Diese neue Form der Übermittlung und Kontrolle von Rechnungen, deren Revisionssicherheit durch die<br />
qualifizierte Signatur sichergestellt werden soll, war nicht Gegenstand unserer Beratungen <strong>in</strong>nerhalb der<br />
AG GDPdU.<br />
12 a.a.O.<br />
13 a.a.O.<br />
14 Vgl. Abschnitt 3.2.4 ff.<br />
15 Vgl. § 5 AO, BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt III 3, a.a.O.<br />
16 E<strong>in</strong>ige Gerichtsurteile haben das Zugriffsrecht präzisiert, vgl. Abschnitt 8.4.<br />
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3 Rechtlicher Rahmen<br />
3.1.3 BMF-FRAGEN- UND ANTWORTENKATALOG (BMF-FAQ) UND SEINE ZVEI-<br />
KOMMENTIERUNG<br />
Die F<strong>in</strong>anzverwaltung hat im Internet e<strong>in</strong>en Fragen- und Antwortenkatalog (BMF-FAQ) zu Fragen <strong>in</strong><br />
Zusammenhang mit dem Datenzugriffsrecht veröffentlicht. 17 Die aktuelle Fassung datiert vom 23.01.2008,<br />
davor wurden Fassungen mit Datum 15.01.2007, 01.02.2005, 06.03.2003 und 22.08.2002 <strong>in</strong>s Netz gestellt. 18<br />
Er soll aus Sicht der F<strong>in</strong>anzverwaltung e<strong>in</strong>e Orientierungshilfe für die praktische <strong>Umsetzung</strong> des Datenzugriffsrechts<br />
bieten. H<strong>in</strong>zuweisen ist auf die rechtliche Unverb<strong>in</strong>dlichkeit des BMF-FAQ. Es handelt sich<br />
lediglich um e<strong>in</strong>e „Orientierungshilfe“. Dem Katalog, so der BMF <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schreiben vom 24.06.2003 an den<br />
ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronik<strong>in</strong>dustrie e. V., Frankfurt, kommt somit nicht die Rechtsqualität<br />
e<strong>in</strong>er Verwaltungsanweisung zu. Es bleibt sowohl der F<strong>in</strong>anzverwaltung als auch der Wirtschaft<br />
überlassen, sich danach zu richten. Inzwischen nehmen e<strong>in</strong>zelne Gerichtsurteile Bezug auf den BMF-FAQ,<br />
der deswegen jedoch <strong>in</strong> der Rangfolge der Rechtsqualität nicht aufsteigt.<br />
Der ZVEI hat <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit se<strong>in</strong>en Mitgliedern e<strong>in</strong>e Kommentierung zur Fassung des BMF-FAQ<br />
vom 15.01.2007 aus Sicht der Unternehmen auf se<strong>in</strong>er Homepage im Internet veröffentlicht. 19 Sie soll aus<br />
Sicht des ZVEI den Unternehmen als Argumentationshilfe dienen. Die wesentlichen Aussagen der Kommentierung<br />
s<strong>in</strong>d auch auf den aktuellen Stand des BMF-FAQ vom 23.01.2008 anwendbar.<br />
Im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 wird weiterh<strong>in</strong> ausgeführt, dass die Regelungen der GoBS 20 im Übrigen<br />
unberührt bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die GDPdU, die aus Sicht des BMF als Ergänzung<br />
zu den GoBS gesehen werden, teilweise im Widerspruch zu diesen stehen. Im Zweifelsfall gehen die<br />
GDPdU den GoBS vor, so die Me<strong>in</strong>ung der F<strong>in</strong>anzverwaltung (vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Antwort zur Frage<br />
5 und 7) 21 . Diese Me<strong>in</strong>ung wird auch <strong>in</strong> Kommentierungen zum §146 AO vertreten 22 , während der ZVEI<br />
konträrer Auffassung ist. 23<br />
3.1.4 WEITERENTWICKLUNG GDPDU<br />
Vom BMF wird die Auffassung vertreten, substanzielle Änderungswünsche zum Datenzugriffsrecht –<br />
sowohl von Seiten der F<strong>in</strong>anzverwaltung als auch von Seiten der Unternehmen bzw. der Wirtschaftsverbände<br />
– erst zu gegebener Zeit, <strong>in</strong>sbesondere nach Vorliegen repräsentativer praktischer Erfahrungen, aufgreifen<br />
und auf den Prüfstand stellen zu wollen. Zum Stand der Ausarbeitung dieser Empfehlung<br />
(Redaktionsschluss: 11.08.2008) war uns ke<strong>in</strong>e offizielle Initiative zur Änderung der GDPdU bekannt, außer<br />
der Initiative zum Bürokratieabbau 24 , siehe Abschlussbericht der AWV Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft für wirtschaftliche<br />
Verwaltung e. V., Eschborn, an das Bundeswirtschaftsm<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft und Technologie 25 . Es<br />
bleibt abzuwarten, <strong>in</strong>wieweit sich die Diskussionen um neue Tax-Compliance-Modelle <strong>in</strong>nerhalb der<br />
F<strong>in</strong>anzverwaltung (Stichwort: jährliche Betriebsprüfung) fortentwickeln. Hier ergäbe sich die Gelegenheit,<br />
den Unternehmen seitens der F<strong>in</strong>anzverwaltung mit klaren Def<strong>in</strong>itionen und Festlegungen i.S.d. GDPdU<br />
e<strong>in</strong>e wünschenswerte Entlastungen zukommen zu lassen.<br />
Die AG GDPdU wird den vor Jahren begonnenen Dialog mit der F<strong>in</strong>anzverwaltung zur Klärung von<br />
Zweifelsfragen im Rahmen von <strong>SAP</strong>-Anwendungen weiterführen. 26<br />
17 BMF-FAQ, aktueller Stand: 23.01.2008, Fundstelle:<br />
www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de. Wirtschaft und Verwaltung → Steuern → Veröffentlichungen zu Steuerarten → Betriebsprüfung →<br />
Datenzugriff (GDPdU),<br />
http://www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de/nn_308/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf.<br />
18 Alle Versionen des BMF-FAQ s<strong>in</strong>d abrufbar unter: http://www.elektronische-steuerpruefung.de/faqs/faqsbmf.htm.<br />
19 www.zvei.de, Suchbegriff „GDPdU“.<br />
20 BMF-Schreiben vom 07.11.1995 Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme, Az.: IV A 8 – S 0316 – 52 / 95, BStBl. I, S. 738.<br />
21 a.a.O.<br />
22 Vgl. Tipke / Kruse, Kommentar zur AO und FGO, Kommentierung zu §§146, 147 AO.<br />
23 ZVEI-Kommentierung, Abschnitt III, zur Frage 7. a.a.O.<br />
24 Vgl. KMU-Projekt der AWV im Auftrag des BMWA zur Optimierung der Aufbewahrungspflichten,<br />
http://www.awv-net.de/cms/front_content.php?idcat=17&idart=173.<br />
25 Fundstelle: http://www.elektronische-steuerpruefung.de/faqs/buerokratieabbau_aufbewahrungspflichten.pdf.<br />
26 Vgl. Stand der Gespräche mit der F<strong>in</strong>anzverwaltung: http://www.dsag.de/<strong>in</strong>dex.php?id=79&dsag%5Bakag%5D=103&cHash=96caeedb6f.15
3.2 ZUGRIFF AUF STEUERLICH RELEVANTE DATEN<br />
3.2.1 DER BEGRIFF „STEUERRELEVANTE DATEN“<br />
Im Rahmen der gesetzlichen Regelung zum Datenzugriff ist der Begriff „steuerrelevante Daten“ nicht<br />
def<strong>in</strong>iert bzw. nicht präzisiert worden. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht und der Datenzugriff betreffen<br />
die <strong>in</strong> §147 Abs. 1 AO genannten Unterlagen:<br />
> Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die<br />
zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen<br />
> die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe<br />
> Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe<br />
> Buchungsbelege<br />
> Unterlagen, die e<strong>in</strong>er Zollanmeldung beizufügen s<strong>in</strong>d, die mit Mitteln der Datenverarbeitung nach<br />
Artikel 77 Abs. 1 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Artikel 62 Abs. 2 Zollkodex abgegeben wurden, sofern die Zollbehör-<br />
den nach Artikel 77 Abs. 2 Satz 1 Zollkodex auf Vorlage von Orig<strong>in</strong>ale verzichtet oder Orig<strong>in</strong>ale nach<br />
erfolgter Vorlage zurückgegeben hat<br />
> sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />
Nach §147 Abs. 1 Nr. 5 AO müssen sonstige Unterlagen aufbewahrt werden, soweit sie für die Besteuerung<br />
von Bedeutung s<strong>in</strong>d. Dies gilt auch für orig<strong>in</strong>är digital erzeugte Daten. Im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 27<br />
vertritt die F<strong>in</strong>anzverwaltung die Auffassung, dass die Daten der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung<br />
sowie der Lohnbuchhaltung unter diese Regelung fallen und somit vollumfänglich steuerrelevant s<strong>in</strong>d.<br />
Dies hat der BFH <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Beschluss vom 26.09.2007 28 betreffend die Daten der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung bestätigt.<br />
Der Steuerpflichtige wollte den Zugriff auf die Konten für Drohverlustrückstellungen, für handelsrechtliche<br />
Steuerumlagen und für nichtabziehbare Betriebsausgaben nicht e<strong>in</strong>räumen. Der BFH hat dies mit der<br />
Begründung abgelehnt, dass die Konten der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung „Bücher“ i.S.d. §147 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO<br />
s<strong>in</strong>d und die handelsrechtliche Buchführung <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit zur Feststellung der Überprüfung der<br />
Besteuerungsgrundlagen geeignet ist. Damit ist die Buchführung <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit gem. §140 AO für die<br />
Besteuerung von Bedeutung 29 . Die Steuerrelevanz darf lt. BFH nicht mit der „steuerlichen Auswirkung“<br />
gleichgesetzt werden.<br />
Soweit sich <strong>in</strong> anderen Bereichen der Datenverarbeitungssysteme orig<strong>in</strong>är digital erzeugte steuerrelevante<br />
Daten bef<strong>in</strong>den, hat der Steuerpflichtige nach Me<strong>in</strong>ung der F<strong>in</strong>anzverwaltung diese nach Maßgabe se<strong>in</strong>er<br />
steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu qualifizieren und für den Datenzugriff <strong>in</strong><br />
geeigneter Weise vorzuhalten. Auf die Steuerpflichtigen kommt aus Sicht der F<strong>in</strong>anzverwaltung die Pflicht<br />
zu, ihre Verfahrenslandschaft auf die Steuerrelevanz der Daten im E<strong>in</strong>zelnen zu überprüfen. Dies wird im<br />
Grundsatz auch im rechtskräftigen Urteil des F<strong>in</strong>anzgerichts Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz vom 13.06.2006 30 bejaht.<br />
Demnach s<strong>in</strong>d Daten von Kostenstellen steuerrelevant, soweit sie sich auf die Bewertung z. B. von Beteiligungen,<br />
Vermögensgegenständen oder Rückstellungen beziehen. Darüber h<strong>in</strong>aus aber hat das F<strong>in</strong>anzgericht<br />
für den weiteren Zugriff auf andere Kostenstellen hohe Anforderungen vorgegeben, <strong>in</strong> denen die<br />
Außenprüfer steuerrelevante Daten vermuten. Sollten sich die von den Außenprüfern geforderten Daten<br />
nicht nur <strong>in</strong> der Kostenstellenrechnung bef<strong>in</strong>den, sondern – wie im Urteilsfall – auch vollständig <strong>in</strong> der<br />
F<strong>in</strong>anzbuchhaltung enthalten se<strong>in</strong>, so müssen die Außenprüfer nach Me<strong>in</strong>ung der Richter erst die ihnen<br />
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen der Zugriffsarten Z1 und Z3 zur Überprüfung der<br />
F<strong>in</strong>anzbuchhaltung nutzen.<br />
27 Abschnitt I 1, Absatz 2, a.a.O.<br />
28 BFH-Beschluss vom 26.09.2007, I B 53 54 / 07, BFH / NV 2008, Seite 133.<br />
29 Vgl. Abschnitt 4.3.<br />
30 FG Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Urteil vom 13.06.2006, Az. 1-K-1743 / 05, rechtskräftig, EFG 2006, Seite 1634.<br />
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Seite 18<br />
3 Rechtlicher Rahmen<br />
Erst danach dürfen sie gezielt auf weitere Daten der Kostenstellenrechnung zugreifen (Stichwort Konkretisierung<br />
der Prüferanfrage). 31<br />
Der BMF-Erlass vom 28.11.2007 32 dehnt die Anforderungen auf Unterlagen für Zollzwecke aus.<br />
3.2.2 GÜLTIGKEIT DES DATENZUGRIFFS UND GELTUNGSBEREICH<br />
Die deutsche F<strong>in</strong>anzverwaltung hat grundsätzlich das Recht, für nach dem 31.12.2001 beg<strong>in</strong>nende Prüfungen<br />
auf Daten des Steuerpflichtigen elektronisch zuzugreifen. Dieses Recht umfasst auch den Zugriff auf<br />
Daten vorangegangener Wirtschaftsjahre im Rahmen der Aufbewahrungspflicht nach §147 AO, soweit sich<br />
diese zum Zeitpunkt der Außenprüfungen noch im Produktivsystem befunden haben. Das bedeutet, dass<br />
dem Außenprüfer der Zugriff auch auf Daten zu gewähren ist, die e<strong>in</strong> Unternehmen aus Wirtschaftsjahren<br />
vor 2002 nach dem 31.12.2001 archiviert und reorganisiert hat. 33<br />
Dagegen brauchen bei Archivierungen vor dem 01.01.2002 die Daten nicht wieder <strong>in</strong> das Produktivsystem<br />
zurückgeladen zu werden, wenn dies mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für das Unternehmen verbunden<br />
ist. 34 Hierbei ist aber zu beachten, dass für die von der F<strong>in</strong>anzverwaltung benutzten Begriffe<br />
„Archivierung“, „Rückladen“ und „Reorganisation“ auch <strong>in</strong> der IT-Praxis ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches Verständnis<br />
vorliegt. 35<br />
Die neuen Regelungen zum Datenzugriff gem. §§146, 147 und 200 AO s<strong>in</strong>d nur für <strong>in</strong>ländische Unternehmen<br />
und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen im Geltungsbereich der deutschen Abgabenordnung zu<br />
berücksichtigen.<br />
Die Buchhaltungsdaten müssen im Geltungsbereich der Abgabenordnung (Deutschland) verbleiben. 36 Diese<br />
gesetzliche Regelung entspricht nach unserer Auffassung nicht mehr den heutigen betriebswirtschaftlichen<br />
Anforderungen an die Unternehmen, die im Rahmen der Globalisierung ländergrenzenüberschreitende<br />
Unternehmens- / Konzernprozesse e<strong>in</strong>führen, z. B. Shared Service Center. Zwar hat der BMF <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em<br />
Schreiben vom 29.01.2004 37 zur <strong>Umsetzung</strong> der EU-Rechnungs-Richtl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> das deutsche Umsatzsteuerrecht<br />
die Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen mit digitaler qualifizierter Signatur im EU-Ausland<br />
zugelassen, soweit e<strong>in</strong> elektronischer Zugriff durch die F<strong>in</strong>anzverwaltung auf diese im EU-Ausland liegenden<br />
Daten gewährleistet werden kann. 38 Dies gilt aber nur für die Umsatzsteuer. Ertragsteuerlich müssen<br />
die Daten weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> Deutschland aufbewahrt werden. 39<br />
Den Datenzugriff durch die F<strong>in</strong>anzverwaltung gibt es auch <strong>in</strong> unterschiedlichen Ausprägungen <strong>in</strong> anderen<br />
Ländern (z. B. Österreich, Frankreich, Schweiz, Portugal und USA). Zu den Regelungen <strong>in</strong> den anderen<br />
Ländern wird <strong>in</strong> diesen Empfehlungen nicht Stellung genommen.<br />
31 Vgl. BMF-FAQ, Abschnitt I. Frage 7, a.a.O., und ZVEI-Kommentierung, a.a.O.<br />
32 BMF-Erlass vom 28.11.2007, Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der<br />
Zollverwaltung (GDPdUZ), Az.: III A 3 – S 1445 / 06 / 0029, http://www.elektronische-steuerpruefung.de/rechtsgrund/gdpduz.pdf.<br />
33 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt 3 b, a.a.O.<br />
34 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt 3 a, a.a.O.<br />
35 Vgl. auch Abschnitt 4.5.1.<br />
36 Vgl. §146 Abs. 2 Satz 1 AO sowie gleichlautende OFD-Verfügungen München / Nürnberg vom 23.12.2002, Az. München: S-0315 – 17 St 312, Az.<br />
Nürnberg: S-0315 – 8 St 24.<br />
37 BMF-Schreiben vom 29.01.2004, <strong>Umsetzung</strong> der Richtl<strong>in</strong>ie 2001 / 115 / EG (Rechnungsrichtl<strong>in</strong>ie) und der Rechtsprechung des EuGH und des BFH<br />
zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften, Az. IV B 7 – S 7280 –<br />
19 / 04, http://www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu_<br />
Steuerarten/umsatzsteuer/024.html.<br />
38 Rz. 74, a.a.O.<br />
39 Rz. 77, a.a.O.
3.2.3 AUSSENPRÜFUNGEN I.S.D. §147 AO<br />
Außenprüfungen, für die die Regelungen der GDPdU gelten, beziehen sich im Wesentlichen auf folgende<br />
Steuerbereiche:<br />
> ALLGEMEINE BETRIEBSPRÜFUNG (BZW. ERTRAGSTEUERPRÜFUNG)<br />
Sie umfasst die Steuerarten Körperschaftsteuer, E<strong>in</strong>kommensteuer, Kapitalertragssteuer, Gewerbesteuer,<br />
Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer. Im Mittelpunkt stehen Bilanz und Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />
(GuV), Nachweise zu e<strong>in</strong>zelnen Bilanz- und GuV-Positionen, Konten der Hauptbuchhaltung,<br />
Personenkonten der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Daten der Anlagenbuchhaltung, Wertpapiere<br />
(Bestandsübersichten, Bestandsentwicklungsübersichten, Zugangs- / Abgangslisten, Depotf<strong>in</strong>anzströme),<br />
Bestands- und Schadenabwicklungen der Versicherungsbuchhaltung.<br />
Auch erwartet die F<strong>in</strong>anzverwaltung e<strong>in</strong>e bessere Überprüfung der Verrechnungspreise mit Hilfe des<br />
elektronischen Datenzugriffs. E<strong>in</strong>erseits geht das BMF40 davon aus, dass im Rahmen der Verschärfung<br />
der Verrechnungspreisdokumentation §147 Abs. 6 AO anwendbar ist. Andererseits handelt es sich bei<br />
den Gew<strong>in</strong>nabgrenzungsaufzeichnungen i.S.d. § 90 Abs. 3 AO um e<strong>in</strong>e Angemessenheitsdokumentation,<br />
während §147 Abs. 6 AO die Sachverhaltsdokumentation betrifft. Das Verhältnis dieser beiden Vorschriften<br />
zue<strong>in</strong>ander ist noch ungeklärt.<br />
> VERSICHERUNGSTEUER- / FEUERSCHUTZSTEUER-BETRIEBSPRÜFUNG<br />
Sie hat u. a. Bilanz / GuV, Konten der Hauptbuchhaltung, Buchungsjournale (<strong>in</strong>sbesondere bzgl. Beitragse<strong>in</strong>nahmen)<br />
sowie u. a. Nachweise zu e<strong>in</strong>zelnen Bilanz- und GuV-Positionen zum Gegenstand, die z. B.<br />
auf e<strong>in</strong>zelnen EDV-Auswertungen basieren könnten.<br />
> LOHNSTEUERAUSSENPRÜFUNG<br />
Sie bezieht sich auf Lohnkonten, Gehalts- und Reisekostenabrechnungen, Bilanz und GuV, Konten der<br />
Hauptbuchhaltung etc. sowie u. a. Nachweise zu e<strong>in</strong>zelnen GuV-Positionen wie Betriebsveranstaltungen,<br />
Bewirtungskosten, freiwillige soziale Leistungen und Geschenke.<br />
> UMSATZSTEUERSONDERPRÜFUNG<br />
Sie umfasst vor allem die Überprüfung aller Umsatz-, USt- und Vorsteuerkonten sowie der sonstigen<br />
betrieblichen Ertragskonten, soweit sie für die Umsatzsteuerverprobung von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />
> ZOLLPRÜFUNG<br />
Sie umfasst nach Bekanntgabe des BMF-Erlasses vom 28.11.200741 V.<br />
e. <strong>DSAG</strong> © 25.08.2008, STAND GDPDU, DER ANWENDUNG ZUR<br />
i.S.d. §193 AO, § 33 Gesetz zur<br />
Durchführung der Geme<strong>in</strong>samen Marktorganisation und §12 Marktordnungsgesetz <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie<br />
Zollprüfungen der E<strong>in</strong>fuhrabgaben für Beschaffungen aus Drittländern, zollamtliche Überwachung,<br />
Marktordnungsprüfungen oder Prüfungen nach § 44 Außenwirtschaftsgesetz.<br />
> WEITERE PRÜFUNGEN<br />
Auch für Prüfungen im Zusammenhang mit Verbrauchssteuern (Strom-, M<strong>in</strong>eralöl-, Bier-, Brandwe<strong>in</strong>steuer<br />
etc.) gilt der digitale Datenzugriff.<br />
Die Umsatzsteuernachschau (§ 27 b UStG) ist ke<strong>in</strong>e Außenprüfung i.S.d. §193 AO. Sie fällt nicht unter den<br />
Geltungsbereich der GDPdU. Nach § 27 b Absatz 3 UStG kann sie jedoch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Außenprüfung übergehen.<br />
40 Vgl. BMF-Schreiben vom 12.04.2005, Grundsätze für die Prüfung der E<strong>in</strong>kunftsabgrenzung zwischen<br />
nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen <strong>in</strong> Bezug auf Ermittlungsund<br />
Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren<br />
(Verwaltungsgrundsätze-Verfahren), Az.: IV B 4 – S 1341 – 1 / 05, Tz. 3.4.3, http://www.bundesf<strong>in</strong>anz<br />
m<strong>in</strong>isterium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__<br />
Steuerarten/<strong>in</strong>ternationales__steuerrecht/001.html.28<br />
19EMPFEHLUNGEN<br />
BFH-Beschluss vom 26.09.2007, I B 53 54 / 07, BFH / NV 2008, Seite 133.<br />
41 a.a.O. Seite
Seite 20<br />
3 Rechtlicher Rahmen<br />
3.2.4 UNMITTELBARER ZUGRIFF (Z1-ZUGRIFF)<br />
Der Außenprüfer hat das Recht, unter Benutzung e<strong>in</strong>er für ihn e<strong>in</strong>gerichteten Benutzerrolle selbstständig<br />
auf Datenverarbeitungssysteme des Steuerpflichtigen zuzugreifen, die steuerlich relevante Daten enthalten.<br />
Der Steuerpflichtigen muss die Hard- und Software bereitstellen, damit der Außenprüfer E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die<br />
Daten nehmen und diese masch<strong>in</strong>ell auswerten kann. Der unmittelbare Datenzugriff be<strong>in</strong>haltet den Nur-<br />
Lese-Zugriff <strong>in</strong>klusive e<strong>in</strong>er Sortier- und Filterfunktion auf diesen DV-<strong>Systemen</strong> des Steuerpflichtigen durch<br />
den Außenprüfer zur Prüfung von<br />
> Bewegungsdaten (z. B. Buchungsbelege der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung)<br />
> Stammdaten (z. B. Kreditorenstamm) und<br />
> Verknüpfungen (beispielsweise zwischen den Tabellen e<strong>in</strong>er relationalen Datenbank,<br />
z. B. zwischen Belegkopf und Belegzeile des F<strong>in</strong>anzbuchhaltungsbelegs).<br />
Dem Zugriffsrecht unterliegen die im System vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten. Mit „vorhandenen<br />
Auswertungsmöglichkeiten“ können nur die im DV-System tatsächlich vom Unternehmen genutzten Auswertungsprogramme<br />
und -arten geme<strong>in</strong>t se<strong>in</strong>. Darunter s<strong>in</strong>d auch Eigenentwicklungen der Unternehmen<br />
zur Auswertung steuerlicher Daten zu verstehen, die dem Außenprüfer zugänglich zu machen s<strong>in</strong>d.<br />
H<strong>in</strong>zuweisen ist u. a. auf kundeneigen entwickelte Auswertungen, <strong>in</strong> deren Programmcode fest vorgegeben<br />
ist, dass sie nur für e<strong>in</strong>en bestimmten Buchungskreis lauffähig s<strong>in</strong>d. Im BMF-FAQ, Abschnitt II, Frage 1<br />
i.V.m. Abschnitt III, Frage 13, wird der Term<strong>in</strong>us „vorhandene Auswertungsmöglichkeiten“ sehr weit ausgelegt.<br />
42 Danach sollen vom Steuerpflichtigen auch standardisierte Auswertungsprogramme zur Verfügung<br />
gestellt werden, die nicht auf dem DV-System <strong>in</strong>stalliert, aber im Funktionsumfang der Software enthalten<br />
s<strong>in</strong>d. Es kann sicherlich den Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit<br />
der Mittel nicht zugemutet werden, lediglich für Zwecke der Außenprüfung Auswertungsmöglichkeiten<br />
<strong>in</strong>stallieren bzw. aktivieren zu müssen, welche vom ihm selbst weder genutzt werden noch für den<br />
produktiven E<strong>in</strong>satz freigegeben s<strong>in</strong>d. Bei der Prüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit s<strong>in</strong>d auch<br />
die technische Realisierung und der erforderliche personelle Aufwand zu berücksichtigen.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus legt die F<strong>in</strong>anzverwaltung den Begriff „vorhandene Auswertungsmöglichkeiten“ dah<strong>in</strong>gehend<br />
aus, dass dazu auch Anwendungsprogramme gehören, die zwar im Unternehmen vorhanden s<strong>in</strong>d,<br />
aber vom Steuerpflichtigen selbst nicht genutzt werden. Im BMF-FAQ wird hierzu der Begriff „Standardsoftware“<br />
verwendet und als Beispiel „Tabellenkalkulationsprogramm“ genannt. 43 Der ZVEI hat se<strong>in</strong>e<br />
Kommentierung zum BMF-FAQ hierzu auf die Systemwelt abgestellt, die die Steuerpflichtigen tatsächlich<br />
nutzen. 44<br />
Die F<strong>in</strong>anzverwaltung hat schon vor dem Beschluss des BFH vom 26.09.2007 45 die „Nutzung der vorhandenen<br />
Auswertungsmöglichkeiten“ sehr weit <strong>in</strong>terpretiert. Soweit Buchungen über e<strong>in</strong>e Verknüpfung zu<br />
e<strong>in</strong>em Dokument <strong>in</strong> elektronischer Form verfügen, umfasste nach ihrer Auffassung das Datenzugriffsrecht<br />
die Freigabe dieser verknüpften Unterlagen.<br />
Der BFH hat sich mit der Frage, ob das Recht zur E<strong>in</strong>sichtnahme auf solche verknüpften Unterlagen <strong>in</strong><br />
elektronischer Form aus den GDPdU folgt, nicht beschäftigt (obwohl das F<strong>in</strong>anzgericht 46 dies umfangreich<br />
zu begründen versuchte). Der BFH hat die Vorlagepflicht <strong>in</strong> elektronischer Form bereits aus §145 Abs. 5 AO<br />
abgeleitet, der die Lesbarmachung von aufzubewahrenden und vorzulegenden Unterlagen (z. B. Handelsbriefe,<br />
Rechnungen etc.) regelt. Der Außenprüfer muss sich danach nicht mit e<strong>in</strong>em Ausdruck begnügen,<br />
42 a.a.O.; vgl. auch ZVEI-Kommentierung, Abschnitt I. Frage 2 i.V.m. III., Frage 12 (BMF-FAQ 15.01.2007), a.a.O.<br />
43 Abschnitt III, Frage 12, a.a.O.<br />
44 Vgl. ZVEI-Kommentierung, Abschnitt III, Frage 12 (BMF-FAQ 15.01.2007), a.a.O.; zum Prüferarbeitsplatz siehe auch Abschnitt 4.6.1.<br />
45 a.a.O.<br />
46 Vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2007, 16 V 3454 / 06, nicht rechtskräftig, EFG 2007, Seite 892.
sondern kann vom Steuerpflichtigen die Vorrichtungen für e<strong>in</strong>e elektronische Anzeige verlangen. Der BFH<br />
hat jedoch ke<strong>in</strong>en bestimmten Weg vorgeschrieben.<br />
Hieraus ergeben sich folgende praktische Auswirkungen:<br />
> Verlangt der Betriebsprüfer e<strong>in</strong>e „elektronische“ Vorlage solcher Unterlagen, muss der Steuerpflichtige<br />
den Prüferzugriff um diese Berechtigung erweitern.<br />
> Es ist jedoch jede andere Form der „elektronischen“ Vorlage (z. B. als elektronisches Dokument auf<br />
konkrete Nachfrage oder durch die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er anderen Leseberechtigung auf archivierte<br />
Unterlagen) denkbar.<br />
Nach dem BFH-Beschluss vom 26.09.2007 s<strong>in</strong>d die Unternehmen verpflichtet, diese Zugriffsmöglichkeiten<br />
zu prüfen und auf Verlangen auch e<strong>in</strong>zurichten.<br />
E<strong>in</strong>e Fernabfrage der F<strong>in</strong>anzverwaltung beim Steuerpflichtigen (Onl<strong>in</strong>e-Zugriff) ist gemäß BMF-Schreiben<br />
vom 16.07.2001 47 ausgeschlossen.<br />
3.2.5 MITTELBARER ZUGRIFF (Z2-ZUGRIFF)<br />
Bei dieser Zugriffsart wertet der Außenprüfer im Unterschied zu Z1 die Daten nicht selbst aus, sondern<br />
verlangt, dass der Steuerpflichtige oder e<strong>in</strong> beauftragter Dritter die Daten nach se<strong>in</strong>en Vorgaben durch<br />
e<strong>in</strong>en Nur-Lese-Zugriff masch<strong>in</strong>ell auswertet. Die Steuerpflichtigen s<strong>in</strong>d zur Unterstützung des Außenprüfers<br />
verpflichtet, 48 <strong>in</strong>dem sie Personen zur Verfügung stellen, die mit dem DV-System vertraut s<strong>in</strong>d<br />
(siehe auch Ausführungen zum unmittelbaren Zugriff Z1 49 ).<br />
3.2.6 DATENÜBERLASSUNG (Z3-ZUGRIFF)<br />
Ferner hat der Außenprüfer das Recht, dass der Steuerpflichtige ihm die steuerlich relevanten Daten auf<br />
Datenträger zur masch<strong>in</strong>ellen Auswertung überlässt. Dies gilt auch dann, wenn sich die Daten außerhalb<br />
der E<strong>in</strong>richtungen des Steuerpflichtigen bei e<strong>in</strong>em mit der Buchhaltung beauftragten Unternehmen (z. B.<br />
e<strong>in</strong>em Steuerberater) oder auf e<strong>in</strong>em System e<strong>in</strong>es Rechenzentrumbetreibers bef<strong>in</strong>den.<br />
Die F<strong>in</strong>anzverwaltung setzt bei dieser Form des Datenzugriffs bundese<strong>in</strong>heitlich die Prüfsoftware IDEA ® mit<br />
der Schnittstelle SmartX e<strong>in</strong>, und zwar ausschließlich auf den <strong>Systemen</strong> der F<strong>in</strong>anzverwaltung / den<br />
Rechnern der Außenprüfer. Ergeben sich aufgrund der Analyse des auf Datenträgern überlassenen<br />
Datenmaterials beispielsweise Anhaltspunkte, die e<strong>in</strong>e vertiefte Überprüfung angezeigt ersche<strong>in</strong>en lassen,<br />
oder reichen die auf dem Datenträger zur Verfügung gestellten Daten zur steuerlichen Beurteilung nicht<br />
aus, ist der Außenprüfer zum zusätzlichen unmittelbaren und mittelbaren Datenzugriff (Z1 / Z2) berechtigt.<br />
Er kann aber auch neue Datenträger mit weiteren bislang nicht bereitgestellten steuerlich relevanten Daten<br />
verlangen.<br />
Überlassene Datenträger muss der Außenprüfer spätestens nach Abschluss der Prüfung und E<strong>in</strong>tritt der<br />
Bestandskraft der aufgrund der Außenprüfung erlassenen Bescheide zurückgeben. Daten auf den Prüfer-<br />
Rechnern werden gelöscht. 50 Der Rücklauf der Datenträger sollte überwacht werden, <strong>in</strong>sbesondere dann,<br />
wenn im Rahmen der Außenprüfung sich e<strong>in</strong>e Vielzahl von Anfragen nach Datenträgerüberlassung ergeben. 51<br />
47 Vgl. Abschnitt I 1 a, a.a.O.<br />
48 Vgl. Mitwirkungspflichten gem. § 200 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §147 Abs. 5 und Abs. 6 Satz 3 AO.<br />
49 Vgl. Abschnitt 5.4 <strong>Technische</strong>r Z1- / Z2-Zugriff.<br />
50 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 1 c, a.a.O.; BMF-FAQ, Abschnitt II, Frage 5, a.a.O.<br />
51 Vgl. Abschnitt 4.6.2.<br />
Seite 21 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 22<br />
3 Rechtlicher Rahmen<br />
3.2.7 DATENBESCHREIBUNGSSTANDARD<br />
Im Gesetz gibt es ke<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dlichen Aussagen zum Datenträgermedium und zu den Datenformaten. Auch<br />
das BMF-Schreiben vom 16.07.2001 52 sagt dazu nichts. Der BMF-FAQ 53 nennt e<strong>in</strong>ige Datenformate, darunter<br />
„<strong>SAP</strong> / AIS“. Geme<strong>in</strong>t ist das <strong>SAP</strong>-Audit-Format.<br />
Im Rahmen der Datenträgerüberlassung müssen dem Außenprüfer die zur Auswertung notwendigen<br />
Informationen wie beispielsweise Formatangaben, Dateistruktur, Datenfelddef<strong>in</strong>itionen sowie <strong>in</strong>terne und<br />
externe Verknüpfungen zur Verfügung gestellt werden, die sogenannte Datensatzbeschreibung. 54<br />
Das <strong>SAP</strong>-Audit-Format erfüllt diese Voraussetzungen. Die Verknüpfungs<strong>in</strong>formation s<strong>in</strong>d Bestandteil e<strong>in</strong>es<br />
DART-Extraktes und können dem Prüfer hieraus zur Verfügung gestellt werden. Das <strong>SAP</strong>-Audit-Format<br />
kann von Prüfersoftware wie IDEA ® oder ACL 55 <strong>in</strong>terpretiert werden.<br />
Das BMF propagiert für die Datensatzbeschreibung im Rahmen der Automatisierung der IDEA ® -Schnittstelle<br />
das speziell entwickelte XML-Format. 56<br />
Das proprieretäre XML-Format für die Datensatzbeschreibung ist für die Steuerpflichtigen nicht b<strong>in</strong>dend.<br />
Jedes im BMF-FAQ genannte Datenformat erfüllt den Zweck. Es ist jedoch darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass die<br />
Datendatei selbst im XML-Format von der Prüfsoftware IDEA nicht gelesen werden kann. Dieses Format ist<br />
als Datenformat im BMF-FAQ auch nicht genannt.<br />
3.2.8 KUMULATIVER ZUGRIFF<br />
Nach freier Entscheidung des Außenprüfers kann er von den Zugriffsarten Z1 bis Z3 nebene<strong>in</strong>ander, nache<strong>in</strong>ander<br />
oder wahlfrei Gebrauch machen. 57<br />
3.2.9 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT<br />
Im Gesetz ist nicht geregelt, was unter dem Begriff „masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit“ zu verstehen ist. Im<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.2001 58 wird dazu ausgeführt, dass der Nur-Lese-Zugriff das Lesen, Filtern und<br />
Sortieren der steuerrelevanten Daten unter Nutzung der im Datenverarbeitungssystem vorhandenen<br />
Auswertungsmöglichkeiten umfasst, wobei hier u. E. mit „vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten“ nur<br />
diejenigen geme<strong>in</strong>t s<strong>in</strong>d, die tatsächlich durch den Steuerpflichtigen genutzt werden. 59<br />
Zum Beispiel erfüllt e<strong>in</strong>e Kontenschreibung exklusiv auf Mikrofilm oder <strong>in</strong> anderen nicht auswertbaren<br />
Formaten (z. B. pdf oder tiff) bzw. e<strong>in</strong>e Listenarchivierung <strong>in</strong> Papierform oder auf COM-Film nicht mehr<br />
die Anforderungen der GDPdU, da aus diesem Material ke<strong>in</strong>e Sortierung und Filterung von Datensätzen<br />
möglich ist.<br />
52 a.a.O.<br />
53 Abschnitt II, Fragen 2. u. 3., a.a.O.<br />
54 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 2 C, a.a.O., BMF-Information zum Beschreibungsstandard vom 15.08.2002, Az.: IV D 2,<br />
http://www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/010,property=publicationFile.pdf.<br />
55 IDEA ® e<strong>in</strong>gesetzt von deutscher F<strong>in</strong>anzverwaltung, ACL ® z. B. e<strong>in</strong>gesetzt von österreichischer F<strong>in</strong>anzverwaltung.<br />
56 ACL ® kann dieses Format nicht lesen.<br />
57 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 1, Absatz 5, a.a.O.<br />
58 Vgl. Abschnitt I 1 a, a.a.O.<br />
59 Vgl. Abschnitt 3.2.4.
Werden orig<strong>in</strong>är digital erzeugte und steuerlich relevante Daten i.S.d. §§146 und 147 Abs. 1 AO auf<br />
masch<strong>in</strong>ell ausverwertbaren Datenträgern aufbewahrt, ist darauf zu achten, dass das angewandte<br />
Verfahren zur Erstellung der Datenträger und zu ihrer Aufbewahrung den GOB 60 / GoBS 61 entspricht. Es<br />
muss sicherstellen, dass während der Aufbewahrungsfrist jederzeit Verfügbarkeit, Lesbarkeit und<br />
masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit gewährleistet s<strong>in</strong>d.<br />
Um diese masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit im Rahmen des Datenträgeraustausches zu gewährleisten, hat der<br />
Steuerpflichtige, wie unter Abschnitt 3.2.7 dargestellt, e<strong>in</strong>e Datensatzbeschreibung <strong>in</strong> auswertbarer Form<br />
mitzuliefern, damit das Prüfprogramm IDEA ® , das der Außenprüfer auf se<strong>in</strong>em eigenen Rechner nutzt,<br />
beim Import der Daten die Informationen über die Bedeutung der Felder masch<strong>in</strong>ell auswerten kann.<br />
60 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung; vgl. zum Begriff und zu weiteren Nachweisen: Küt<strong>in</strong>g /<br />
Weber, Handbuch zur Rechnungslegung, Kommentar zur Bilanzierung und Prüfung, 4., grundlegend<br />
überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage, Stuttgart 1995, Band 1a, I. Kapitel, Seite 135 ff., Tz. 238 ff.<br />
61 BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />
Seite 23 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 24<br />
4 Herausforderungen der GDPdU-<strong>Umsetzung</strong><br />
4.1 INTERDISZIPLINÄRE ARBEITSGRUPPE<br />
Die <strong>Umsetzung</strong> und Anpassung von organisatorischen Maßnahmen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben<br />
der GDPdU ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äres Thema und kann deshalb weder alle<strong>in</strong> von der IT, dem F<strong>in</strong>anz-,<br />
Rechnungs- oder Steuerwesen bearbeitet werden. Aus Sicht der AG GDPdU müssen zum<strong>in</strong>dest die nachfolgenden<br />
Fachbereiche /Abteilungen <strong>in</strong> den Unternehmen bzw. externe Dienstleister bei der <strong>Umsetzung</strong><br />
der GDPdU-Anforderungen zusammenwirken:<br />
> Steuerabteilung<br />
> IT<br />
> F<strong>in</strong>anz- und Rechnungswesen<br />
> Interne Revision<br />
> Datenschutzbeauftragter<br />
4.2 UNBESTIMMTE RECHTSBEGRIFFE<br />
Die <strong>Umsetzung</strong> der Gesetzesvorgaben zum digitalen Datenzugriff wird durch die im Gesetzestext 62 , im<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.2001 63 und im BMF-FAQ 62 verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe, wie z. B.<br />
> steuerlich relevante Daten<br />
> masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit<br />
> wahlfreier Zugriff<br />
> Verwendung der vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten<br />
> selbsttragendes Archiv<br />
> Datenverknüpfungen (<strong>in</strong>terne und externe)<br />
erheblich erschwert und führt deshalb <strong>in</strong> der praktischen Anwendung zu Rechtsunsicherheit. Diese<br />
Rechtsunsicherheit hat sich durch zunehmende Außenprüfungen mit Anwendung der Zugriffsarten Z1 bis<br />
Z3 aufgrund der Erfahrungen auf der Praxisebene auf Seiten der Außenprüfer und der Steuerpflichtigen<br />
sowie aufgrund ergangener Rechtsprechungen 65 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Punkten verr<strong>in</strong>gert bzw. relativiert. Trotzdem<br />
wird es e<strong>in</strong>e „wasserdichte“ Lösung für alle Zweifelsfragen nicht geben. E<strong>in</strong>e gewisse Rechtsunsicherheit<br />
besteht fort bzw. wird fortbestehen.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Dokumentieren Sie grundsätzlich zeitnah und nachvollziehbar, warum Sie e<strong>in</strong>en bestimmten Lösungsansatz<br />
zur praktischen <strong>Umsetzung</strong> der GDPdU gewählt haben. 66<br />
Somit stehen Ihnen bei Prüferanfragen, die u. U. erst Jahre später nach Ihrer Sachentscheidung gestellt<br />
werden, die entsprechenden Begründungen und Nachweise zu diesem Zeitpunkt auch noch zur Verfügung.<br />
62 Vgl. Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000, a.a.O.<br />
63 a.a.O.<br />
64 a.a.O.<br />
65 Vgl. Abschnitt 8.4 Stichwort „F<strong>in</strong>anzgerichtliche Rechtsprechung“.<br />
66 Vgl. ZVEI-Kommentierung, Abschnitt I, Frage 6, a.a.O.
4.3 IDENTIFIZIERUNG STEUERRELEVANTER SYSTEME UND DATEN<br />
Weder im Gesetz noch <strong>in</strong> den Verwaltungsverlautbarungen wird abschließend def<strong>in</strong>iert, welche orig<strong>in</strong>är<br />
digital erzeugten Daten steuerrelevant s<strong>in</strong>d. Lediglich die Daten der<br />
> F<strong>in</strong>anzbuchhaltung (Hauptbuchung und Kontokorrente)<br />
> Lohn- und Gehaltsbuchhaltung<br />
> Anlagenbuchhaltung<br />
werden im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 67 e<strong>in</strong>deutig als steuerrelevant bezeichnet. In der Praxis ergeben<br />
sich aber auch hier Zweifelsfragen bezüglich der Steuerrelevanz aller Daten <strong>in</strong> diesen Buchhaltungen (z. B.<br />
Daten aus paralleler Rechnungslegung US-GAAP und IFRS).<br />
Soweit sich auch <strong>in</strong> anderen Bereichen des Datenverarbeitungssystems steuerlich relevante Daten bef<strong>in</strong>den,<br />
s<strong>in</strong>d sie durch den Steuerpflichtigen zu qualifizieren. Dabei ist zu beachten, dass als steuerlich<br />
relevante Daten nur diejenigen anzusehen s<strong>in</strong>d, die für die Besteuerung von Bedeutung s<strong>in</strong>d.<br />
Nach herrschender Me<strong>in</strong>ung fallen darunter die klassischen branchenübergreifenden <strong>SAP</strong>-Standard-<br />
Anwendungen aus<br />
> E<strong>in</strong>kauf, Bestandsführung, Auftragsabwicklung<br />
> Fakturen- und Gutschriftsabwicklung<br />
> Zoll- und Außenhandelsabwicklung<br />
> Kosten- und Leistungsrechnung,<br />
die auf ihre Steuerrelevanz zu überprüfen s<strong>in</strong>d. Diese Daten f<strong>in</strong>den sich primär <strong>in</strong> den <strong>SAP</strong>-Kernapplikationen<br />
MM, SD und CO. Unternehmens- bzw. branchenspezifisch kann es hiervon erhebliche Abweichungen<br />
geben. Vor- oder nachgelagerte Verfahren und Systeme s<strong>in</strong>d damit grundsätzlich <strong>in</strong> die Betrachtung e<strong>in</strong>geschlossen.<br />
Es obliegt dem Unternehmen e<strong>in</strong>erseits, den Umfang der bei ihm steuerlich relevanten Daten abzustecken,<br />
und anderseits darauf abgestimmt sicherzustellen, dass der Außenprüfer nur auf die orig<strong>in</strong>är digital<br />
erzeugten steuerrelevanten Daten zugreifen kann. Damit steht das Unternehmen als Steuerpflichtiger <strong>in</strong> der<br />
Verantwortung, die orig<strong>in</strong>är steuerrelevanten von den nicht steuerrelevanten Daten zu trennen, soweit sie<br />
im Datenverarbeitungssystem orig<strong>in</strong>är digital erzeugt wurden. 70 Hierbei muss es wissen, h<strong>in</strong>ter welchem<br />
Feld oder welcher Tabelle sich das steuerrelevante Datum verbirgt. Dies ist die eigentliche Herausforderung<br />
bei der Identifizierung der steuerrelevanten Daten bzw. bei der <strong>Umsetzung</strong> der GDPdU-Anforderungen <strong>in</strong><br />
den betroffenen Verfahren und <strong>Systemen</strong>. Für das <strong>SAP</strong>-Datenmodell liegt der von der AG GDPdU erarbeitete<br />
Datenkatalog für DART 71 vor, der e<strong>in</strong>en Anhaltspunkt für die Identifizierung steuerlich relevanter Daten<br />
bietet.<br />
Neben e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> <strong>SAP</strong> geführten Buchhaltungssystem können weitere steuerrelevante Daten <strong>in</strong> vielen<br />
Anwendungsbereichen <strong>in</strong> den Unternehmen vorliegen, wie folgende Grafik zeigt:<br />
67 Abschnitt I 1, Absatz 2, a.a.O.<br />
68 BMF-Schreiben 16.07.2001, Abschnitt. I 1, Absatz 3, a.a.O.<br />
69 Vgl. §147 Abs. 1 Nr. 5 AO, ZVEI-Kommentierung, Abschnitt I, Frage 6, a.a.O.<br />
70 FG Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Urteil vom 20.01.2005, 4 K-2167/04, rechtskräftig, EFG 2005, Seite 667.<br />
71 Vgl. zum Umfang des Datenkatalogs: <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 582583 mit h<strong>in</strong>terlegten EXCEL ® -Tabellen mit den Segment- und Feldkatalogen je DART-Release.<br />
Seite 25 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 26<br />
4 Herausforderungen der GDPdU-<strong>Umsetzung</strong><br />
Elektronische<br />
Kassensysteme<br />
Kassensysteme<br />
Fakturen,<br />
Gutschriften<br />
Mails<br />
Frakturiersysteme<br />
Abbildung 1: Schaubild zur Systemwelt e<strong>in</strong>es Unternehmens<br />
Lizenzen, Garantieabwicklung,<br />
andere Buchhaltungssysteme,<br />
Ablagesysteme<br />
STEUER-<br />
RELEVANZ<br />
EDIFACT, IDOCs<br />
Andere<br />
Subsysteme<br />
Reisekosten,<br />
Provisionen,Bonivergütungen,Zeiterfassung<br />
Office-<br />
Anwendungen<br />
Textverarbeitung,<br />
Tabellenkalkulation<br />
EDI
4.3.1 VORGEHENSWEISE BEI DER IDENTIFIZIERUNG VON SYSTEMEN<br />
Bei der Identifizierung der steuerrelevanten Daten <strong>in</strong> DV-<strong>Systemen</strong> des Steuerpflichtigen gibt es mehrere<br />
Möglichkeiten der Vorgehensweise:<br />
> Retrograde Prüfungsmethode<br />
> Progressive Prüfungsmethode<br />
> Qualifizierung über Handelsbriefdef<strong>in</strong>ition<br />
> Qualifizierung über die dem Außenprüfer <strong>in</strong> vorhergehenden Außenprüfungszeiträumen<br />
vorgelegten Unterlagen<br />
RETROGRADE PRÜFUNGSMETHODE<br />
Nach GoBS 72 beg<strong>in</strong>nt die retrograde Prüfung bei der Bilanz oder GuV bzw. Steueranmeldung / Steuererklärung,<br />
geht über die Konten und schließlich zum Beleg. In der Praxis bedeutet dies, dass technische Schnittstellen<br />
von vorgelagerten Verfahren zu im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 73 als steuerrelevant def<strong>in</strong>ierten<br />
F<strong>in</strong>anz-, Anlagen- und Lohn- / Gehaltsbuchhaltungen e<strong>in</strong> Indiz auf steuerrelevante Daten <strong>in</strong> diesen vorgelagerten<br />
Verfahren darstellen können. Gleiches gilt, wenn das F<strong>in</strong>anzbuchhaltungsmodul <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ERP-<br />
System zu den anderen Modulen <strong>in</strong> diesem System e<strong>in</strong>e direkte Verb<strong>in</strong>dung bietet, wie z. B. im <strong>SAP</strong> R/3:<br />
Drill-Down-Funktion ausgehend vom FI-Beleg zu Rechnungsbelegen im Modul MM bzw. zu Kostenrechnungsbelegen<br />
im Modul CO.<br />
PROGRESSIVE PRÜFUNGSMETHODE<br />
Die progressive Prüfung stellt auf e<strong>in</strong>en direkten Prüfungssachverhalt ab und sucht dessen Spuren <strong>in</strong><br />
den DV-<strong>Systemen</strong>. Z. B. führt e<strong>in</strong> Kauf e<strong>in</strong>es Wirtschaftsgutes ausgehend vom Vertrag zu Änderungen von<br />
aktivierten Anlagen oder des Vorratsvermögens, ggf. auch verbunden mit Auswirkungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Warenwirtschaftssystem.<br />
QUALIFIZIERUNG ÜBER HANDELSBRIEFDEFINITION<br />
Ausgehend von der Def<strong>in</strong>ition des Begriffes „Handelsbrief“ und se<strong>in</strong>en zw<strong>in</strong>genden Komponenten kann<br />
geprüft werden, welche Datenfelder stets zu e<strong>in</strong>em Handelsbrief gehören und somit steuerrelevant s<strong>in</strong>d.<br />
Handelsbriefe s<strong>in</strong>d Unterlagen, die e<strong>in</strong> Handelsgeschäft betreffen, d. h. alle e<strong>in</strong>- und ausgehenden Unterlagen,<br />
welche die Vorbereitung, den Abschluss, die Durchführung, Änderung oder Rückgängigmachung<br />
e<strong>in</strong>es Handelsgeschäftes betreffen. Als Handels- und Geschäftsbriefe werden z. B. bezeichnet:<br />
> Rechnungen<br />
> Angebote (soweit diese zu Aufträgen führen)<br />
> Bestellungen /Aufträge<br />
> Auftragsbestätigungen<br />
> Akkreditive<br />
> Mahnungen<br />
> Saldenbestätigungen<br />
> Kontoauszüge<br />
Dabei ist zu beachten, dass diese steuerlich relevanten Beispiele alle als orig<strong>in</strong>är digital erzeugte<br />
Unterlagen bzw. deren Inhalt als orig<strong>in</strong>är digital erzeugte Daten vorliegen können.<br />
Nicht zu den Handelsbriefen gehört jener Teil der Unterlagen, der nicht zum Abschluss e<strong>in</strong>es Handelsgeschäfts<br />
geführt hat. Es mag unproduktiv se<strong>in</strong>, den Ausgang e<strong>in</strong>es Angebots oder e<strong>in</strong>er Anfrage abzuwarten,<br />
72 Vgl. BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />
73 Abschnitt I 1, Absatz 2, a.a.O.<br />
Seite 27 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 28<br />
4 Herausforderungen der GDPdU-<strong>Umsetzung</strong><br />
um dann entscheiden zu können, ob aufbewahrungspflichtige Korrespondenz entstanden ist. Es ist davon<br />
auszugehen, dass die betriebliche Praxis Grundsatzregeln aufstellt, wonach dieser Teil e<strong>in</strong>es bestimmten<br />
Beschaffungs- oder Verkaufsvorganges ohne Rücksicht auf e<strong>in</strong> späteres Ergebnis aufbewahrt werden soll.<br />
QUALIFIZIERUNG ÜBER DIE DEM AUSSENPRÜFER IN VORHERGEHENDEN AUSSENPRÜFUNGS-ZEITRÄUMEN<br />
VORGELEGTEN UNTERLAGEN<br />
E<strong>in</strong> Großteil der bisher vorgelegten Unterlagen basiert auf ausgedruckten Auswertungen aus den DV-<br />
<strong>Systemen</strong>. Somit müsste <strong>in</strong> der Praxis e<strong>in</strong> Rückschluss auf das entsprechende Verfahren grundsätzlich<br />
möglich se<strong>in</strong>.<br />
BEISPIELE FÜR DER BETRIEBSPRÜFUNG VORGELEGTE UNTERLAGEN / DATEN<br />
BISHER:<br />
UNTERLAGEN VORGELEGT<br />
NEU:<br />
DATEN VORGELEGT<br />
(enthalten ggf. zusätzliche Informationen)<br />
Ausgangsrechnung <strong>in</strong> Papierform Daten, die zur Ausgangsrechnung verwendet wurden:<br />
> Kundendaten<br />
> Artikel- / Materialdaten<br />
> Preisdaten<br />
> Auftragsdaten<br />
Offene-Posten-Liste z. B. für Debitoren zum Stichtag<br />
TTMMJJJJ 74<br />
Debitoren-OP: Daten für Ausgangsrechnungen<br />
und andere Debitorenbelege, die zum Stichtag<br />
TTMMJJJJ ke<strong>in</strong>en Ausgleich erfahren haben<br />
= offene Posten<br />
Anlagenspiegel 75 als Liste Bewegungen je Inventar <strong>in</strong> Dateiform:<br />
> Zugänge<br />
> Abgänge<br />
> Umbuchungen<br />
> Abschreibungen<br />
> Zuschreibungen<br />
Tabelle 2: beispielhafte Übersicht für der Betriebsprüfung vorgelegte Unterlagen (bisher) und Daten (neu)<br />
Von diesen vier Möglichkeiten, um steuerlich relevante Daten aufzuspüren, hat sich <strong>in</strong> der Praxis der retrograde<br />
Ansatz bewährt, d. h. ausgehend von der Bilanz oder GuV zu den Datenquellen <strong>in</strong> den DV-<strong>Systemen</strong>.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Stellen Sie <strong>in</strong> Matrixform die markanten Bilanz- und GuV-Positionen den <strong>Systemen</strong> und Verfahren<br />
gegenüber. Damit ergibt sich für alle Beteiligten, selbst bei heterogenen Systemlandschaften, recht<br />
schnell e<strong>in</strong>e Antwort, welche DV-Systeme und -Verfahren betroffen s<strong>in</strong>d.<br />
74 Die Buchstabenfolge TTMMJJJJ ist Platzhalter für die Angabe zu Tag, Monat, Jahr.<br />
75 Vgl. zur Def<strong>in</strong>ition des Anlagespiegels als Bestandteil des Jahresabschlusses § 268 Ab-satz 2 HGB.
Beispiel e<strong>in</strong>er Betroffenheitsanalyse:<br />
BILANZ<br />
Sachanlagen<br />
Immat. Anlagen<br />
Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe<br />
Kasse<br />
Banken<br />
Forderungen<br />
Rückstellungen<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
GUV<br />
Umsatzerlöse<br />
Aufw. f. RHB<br />
Erträge aus Beteiligungen<br />
Z<strong>in</strong>serträge<br />
Erträge aus Herabsetzung<br />
PWB zu Forderungen<br />
Löhne / Gehälter<br />
Aufwendungen<br />
f. Altersversorgung<br />
Afa<br />
usw.<br />
Bemerkungen:<br />
(1) Verbrauchsmeldungen per Mail mit CSV-File<br />
Eigenanwendung <strong>in</strong> <strong>SAP</strong><br />
(2) Wöchentliche E<strong>in</strong>gangsrechnung per Papier und als ASCII-File für BTCI-Verarbeitung<br />
Abbildung 2: Beispiel e<strong>in</strong>er Betroffenheitsanalyse<br />
4.3.2 SONDERFALL E-MAILS<br />
4.3.2.1 STEUERRELEVANZ VON E-MAILS<br />
In der Praxis übernehmen E-Mails mittlerweile immer mehr <strong>in</strong>haltlich die Beleg- und Nachweisfunktion i.S.d.<br />
GoBS77 e<strong>in</strong>. Dabei kann es sich z. B. um Handelsbriefe 78 oder Buchungsanweisungen (z. B. Anweisung zur Auflösung<br />
e<strong>in</strong>er Rückstellung mit Begründung) handeln, die steuerrelevant s<strong>in</strong>d.<br />
77 Vgl. BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />
78 Vgl. Def<strong>in</strong>ition unter Abschnitt 4.3.1<br />
<strong>SAP</strong> 4.70<br />
Enterprise<br />
Kunden-<br />
Konsignations-<br />
Abwicklung<br />
DATEV<br />
SF<strong>in</strong>m32<br />
BAnk<strong>in</strong>g SW<br />
EXCEL-RüSt-<br />
Spiegel<br />
Acces-DB<br />
Garantien<br />
Excel-Kalk.<br />
PWB<br />
GV-Kassen-<br />
System<br />
Assist-<br />
Import / Export<br />
Abwicklung<br />
trimondo<br />
Web-Portal<br />
X X<br />
X<br />
X X<br />
X X<br />
X X<br />
X X(1) X X<br />
X X X<br />
X X X(2)<br />
X X(1) X X<br />
X X X(2)<br />
X<br />
X<br />
X X<br />
X X<br />
X X<br />
X<br />
Seite 29 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 30<br />
4 Herausforderungen der GDPdU-<strong>Umsetzung</strong><br />
Daneben ist zu beachten, dass E-Mails <strong>in</strong> der Praxis auch als re<strong>in</strong>er Briefumschlag für Anhänge genutzt<br />
werden (= Transportmittel). Als Beispiel ist im BMF-FAQ 78 e<strong>in</strong>e Reisekostenabrechnung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Tabellenkalkulationsformat<br />
genannt. In diesem Fall muss jeder Steuerpflichtige selbst entscheiden, ob er den<br />
„Briefumschlag“ als steuerrelevant betrachtet oder nicht.<br />
Sonstiger Inhalt,<br />
z. B. Werbung,<br />
Vertragsgestaltungsvarianten<br />
79 Abschnitt III, Frage 9, a.a.O.<br />
Außenverhältnis Innenverhältnis<br />
ohne Buchungsanweisung,<br />
z. B.<br />
Bestellung, Angebot<br />
Handelsbrief<br />
Abbildung 3: Systematisierung E-Mail-Inhalte nach Steuerrelevanz<br />
E-MAIL<br />
Inhaltsprüfung<br />
mit Buchungsanweisung,<br />
z. B.<br />
Rechnung, Kontoauszug<br />
STEUERRELEVANTE E-MAILS<br />
Buchungsanweisung,<br />
z. B.<br />
Buchung e<strong>in</strong>er<br />
Rückstellung<br />
Sonstiger Inhalt,<br />
z. B. Vertragsgestaltungsvarianten
4.3.2.2 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT<br />
Die masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit lässt sich anhand der Realisierung der Belegfunktion im S<strong>in</strong>ne der GoBS 80<br />
ableiten:<br />
a) Orig<strong>in</strong>al-Papierbelege<br />
b) gescannte Orig<strong>in</strong>al-Papierbelege, abgelegt <strong>in</strong> optischen Archiven <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em unveränderbaren<br />
Format (z. B. pdf- oder tiff-Format)<br />
c) orig<strong>in</strong>är digital erzeugte Beleg<strong>in</strong>halte <strong>in</strong> masch<strong>in</strong>ell lesbarer, aber nicht auswertbarer Form<br />
d) orig<strong>in</strong>är digital erzeugte Beleg<strong>in</strong>halte <strong>in</strong> masch<strong>in</strong>ell lesbarer und auswertbarer Form<br />
Die masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit kommt grundsätzlich bei E-Mails nur bei den Buchstaben c) oder d) <strong>in</strong>frage.<br />
Dabei hängt es davon ab, ob e<strong>in</strong>e E-Mail, die z. B. Handelsbriefcharakter besitzt, mit e<strong>in</strong>er qualifizierten<br />
digitalen Signatur versehen ist oder nicht. Soweit e<strong>in</strong>e digitale Signatur fehlt, gilt Punkt c), da es sich bei diesen<br />
E-Mail-Inhalten um re<strong>in</strong>en Fließtext handelt, der nicht zur masch<strong>in</strong>ellen Weiterverarbeitung geeignet ist. In<br />
diesem Fall kann die E-Mail <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bildformat (z. B. pdf oder tiff) aufbewahrt werden. Bei e<strong>in</strong>er E-Mail mit<br />
qualifizierter digitaler Signatur, z. B. Rechnungen i.S.d. §14 UStG, gilt Punkt d). In diesem Fall bezieht sich die<br />
masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit alle<strong>in</strong> auf die Signatur und das Prüfungsergebnis. Hier hat die Aufbewahrung<br />
<strong>in</strong>kl. des Signaturschlüssels und des Prüfungsergebnisses der Gültigkeit des Signaturschlüssels im Orig<strong>in</strong>alformat<br />
zu erfolgen, um die Prüfung der Absenderauthentizität zu ermöglichen.<br />
4.3.3 SONDERFALL TABELLENKALKULATIONSDATEIEN<br />
4.3.3.1 STEUERRELEVANZ DER TABELLENKALKULATIONSDATEI<br />
Bei Tabellenkalkulationsdateien (z. B. MS-EXCEL ® ) kann e<strong>in</strong>e Steuerrelevanz vorliegen, wie unter Abschnitt<br />
4.3.2.1 dargestellt. Als Beispiel für steuerrelevante Dateien aus Tabellenkalkulationsprogrammen s<strong>in</strong>d<br />
Berechnungen zu Rückstellungshöhe, Z<strong>in</strong>s- und Amortisationsberechnungen zu nennen.<br />
Daneben ist aber auch e<strong>in</strong>e Tabellenkalkulationsdatei als re<strong>in</strong>e Datendatei (ohne Berechnungsschritte) <strong>in</strong> der<br />
Praxis anzutreffen, z. B. e<strong>in</strong> Download von Daten aus <strong>SAP</strong> R/3 bzw. <strong>SAP</strong> ERP 5.0 / 6.0 nach MS-EXCEL ® zwecks<br />
Transport (Upload) <strong>in</strong> e<strong>in</strong> NON-<strong>SAP</strong>-System oder umgekehrt. Jeder Steuerpflichtige muss für sich selbst<br />
entscheiden, ob er solche Datendateien aufbewahrt oder durch e<strong>in</strong>e Verfahrens- bzw. Prozessdokumentation<br />
die Kongruenz zwischen Quell- und Zielsystem nachweist.<br />
Bei aufzubewahrenden steuerrelevanten Tabellenkalkulationsdateien ist die Revisionssicherheit i.S.d. GoBS<br />
nicht gegeben. Das bedeutet, dass z. B. e<strong>in</strong>e EXCEL ® -Datei änderbar ist, ohne dass e<strong>in</strong>e Änderungshistorie<br />
gespeichert wird, die die Änderungen im Zeitablauf nachvollziehbar macht. Es obliegt jedem Unternehmen,<br />
selbst durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Revisionssicherheit zu erfüllen, z. B. <strong>in</strong>dem neben<br />
dem Orig<strong>in</strong>alformat auch e<strong>in</strong>e Bilddatei mit Zeitangaben (z. B. im pdf- oder tiff-Format) aufbewahrt wird, damit<br />
e<strong>in</strong> Prüfer das Abbild der Datei mit der Datei selbst vergleichen kann.<br />
4.3.3.2 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT DER TABELLENKALKULATIONSDATEI<br />
Die masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit von Dateien aus Tabellenkalkulationsprogrammen ist nur bed<strong>in</strong>gt möglich.<br />
E<strong>in</strong>e Überprüfung durch den Außenprüfer kann sich <strong>in</strong> der Orig<strong>in</strong>aldatei nur auf die sichtbare Formel für die<br />
Berechnung von Zell<strong>in</strong>halten beziehen. E<strong>in</strong>e Auswertbarkeit i.S.d. GDPdU ist <strong>in</strong> diesem Fall nicht gegeben, da<br />
die Datei mit der Formel selbst nicht zur masch<strong>in</strong>ellen Weiterverarbeitung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em DV-System geeignet ist.<br />
80 Vgl. BMF-Schreiben vom 07.11.1995, a.a.O.<br />
Seite 31 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 32<br />
4 Herausforderungen der GDPdU-<strong>Umsetzung</strong><br />
4.3.4 SONDERFALL TEXTVERARBEITUNGSDATEIEN<br />
4.3.4.1 STEUERRELEVANZ DER TEXTVERARBEITUNGSDATEI<br />
Wird das Textverarbeitungssystem wie e<strong>in</strong>e Schreibmasch<strong>in</strong>e benutzt und die erzeugte Datei zwecks Übermittlung<br />
ausgedruckt, so ist die Textverarbeitungsdatei im Orig<strong>in</strong>alformat (z. B. MS-WORD ® ) nicht aufbewahrungspflichtig,<br />
selbst dann nicht, wenn sie e<strong>in</strong>en steuerlichen Inhalt hat. Die Aufbewahrungspflicht bezieht<br />
sich dann auf das ausgedruckte steuerrelevante Dokument bzw. auf die bildliche Speicherung, z. B. WORD ® -<br />
Dokument umgewandelt <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Bildformat wie z. B. pdf oder als gescanntes Bilddokument.<br />
Etwas anderes kann gelten, wenn diese Textverarbeitungsdatei mit e<strong>in</strong>er qualifizierten digitalen Signatur<br />
versehen ist. Hier s<strong>in</strong>d zwecks masch<strong>in</strong>eller Auswertung der Signatur und des Prüfungsergebnisses der<br />
Signatur die gleichen Vorgaben wie bei der masch<strong>in</strong>ellen Auswertbarkeit von E-Mail mit qualifizierter digitaler<br />
Signatur zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt 4.3.2.2).<br />
4.3.4.2 MASCHINELLE AUSWERTBARKEIT DER TEXTVERARBEITUNGSDATEI<br />
Grundsätzlich ist die masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit bis auf den unter Abschnitt 4.3.4.1 genannten Fall der<br />
qualifizierten digitalen Signatur nicht gegeben. 81<br />
4.3.5 DATENBANKEN AUSSERHALB <strong>SAP</strong><br />
Die folgenden Ausführungen betreffen ausschließlich relationale Datenbanksysteme. Mit Office-Werkzeugen<br />
wie z. B. MS-Access s<strong>in</strong>d oftmals komplexe Büroanwendungen im E<strong>in</strong>satz, die auch e<strong>in</strong>er Prüfung auf Steuerrelevanz<br />
unterzogen werden müssen. Meist übersteigt das Datenvolumen Grenzen, die mit e<strong>in</strong>em Tabellenkalkulationsprogramm<br />
nicht mehr bearbeitet werden können.<br />
Bilden Ergebnisse aus e<strong>in</strong>em solchen Datenbanksystem Input für die Buchhaltung (z. B. Provisions-, Boni-<br />
Abrechnung, Garantieabwicklungen mit Grundlagen für Rückstellungsberechnungen etc.), dann s<strong>in</strong>d die Daten<br />
des Datenbanksystems steuerlich relevant und unterliegen dem Datenzugriffsrecht des Außenprüfers.<br />
Im Allgeme<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>det man <strong>in</strong> diesen <strong>Systemen</strong> weder e<strong>in</strong>e Änderungshistorie, noch kann der re<strong>in</strong>e Lesezugriff<br />
mit Schreibschutz gewährleistet und e<strong>in</strong>e Zeitraumsbegrenzung e<strong>in</strong>gerichtet werden. Um e<strong>in</strong>en<br />
Z1-Zugriff auf derartige Datenbanken e<strong>in</strong>zurichten, bedarf es umfangreicher Programmierkenntnisse.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Durch periodisches „E<strong>in</strong>frieren“ e<strong>in</strong>es Dateistandes und se<strong>in</strong>e revisionssichere Ablage im File- oder<br />
e<strong>in</strong>em Dokumenten-Management-System (DMS) kann e<strong>in</strong>e Grundlage für die Datenträgerüberlassung<br />
(Z3) von historischen Daten geschaffen werden.<br />
4.3.6 ELEKTRONISCHE UNTERLAGEN<br />
4.3.6.1 HANDELSBRIEFE UND BUCHFÜHRUNGSUNTERLAGEN<br />
Die elektronische Übermittlung von Handelsbriefen bzw. Buchungsbelegen gab es auch schon vor der E<strong>in</strong>führung<br />
der GDPdU und der qualifizierten Signatur. Viele Unternehmen nehmen diese Übermittlung per EDI<br />
(Electronic Data Interchange) vor. In den meisten Fällen werden die empfangenen EDI-Dateien an e<strong>in</strong> ERP-<br />
81 Vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Frage 4, a.a.O. und dazu die ZVEI-Kommentierung a.a.O.
System zwecks masch<strong>in</strong>eller Weiterverarbeitung weitergeleitet. Dabei muss grundsätzlich die EDI-Datei <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong> vom ERP-System vorgegebenes sogenanntes Inhouse-Format umgewandelt werden. Bei <strong>SAP</strong> wird das<br />
Inhouse-Format mit IDOC (Intermediate Document) bezeichnet.<br />
Es stellt sich die Frage, welche der so übermittelten elektronischen Unterlagen steuerrelevant s<strong>in</strong>d und ob ggf.<br />
beide Formate – EDI und IDOC – aufbewahrt werden müssen.<br />
4.3.6.2 STEUERRELEVANZ<br />
E<strong>in</strong>e EDI-Datei / IDOC ist steuerrelevant, wenn es sich <strong>in</strong>haltlich um e<strong>in</strong>en elektronischen Handelsbrief (z. B.<br />
e<strong>in</strong>gehende / ausgehende Rechnung, Liefersche<strong>in</strong>, Auftrag, Auftragsbestätigung, Angebot, das zum Auftrag<br />
wurde) handelt. Des Weiteren ist e<strong>in</strong>e EDI-Datei / IDOC steuerrelevant, wenn ihr Inhalt e<strong>in</strong>e Beleg- / Nachweisfunktion<br />
i.S.d. GoB besitzt (ke<strong>in</strong>e Buchung ohne Beleg – hier ist nicht der <strong>SAP</strong>-Buchungsbeleg geme<strong>in</strong>t). Es<br />
gibt e<strong>in</strong>e Vielzahl von EDI-Dateien / IDOCs, die ohne den elektronischen Weg als Buchungsanweisungen <strong>in</strong><br />
Papierform existieren würden (z. B. e<strong>in</strong>e Reisekostenabrechnung, die e<strong>in</strong> externer Dienstleister für den<br />
Arbeitgeber des Mitarbeiters durchführt und den an den Mitarbeiter zu zahlenden Betrag an den Arbeitgeber<br />
mittels EDI / IDOC übermittelt).<br />
4.3.6.3 AUFBEWAHRUNGSPFLICHTIG NUR EDI-DATEI ODER NUR IDOC BZW. BEIDE?<br />
Ist die elektronische Unterlage als steuerrelevant anzusehen, so stellt sich die Frage, was mit der EDI-Datei<br />
am EDI-Konverter und dem daraus gewonnenen IDOC h<strong>in</strong>sichtlich der Aufbewahrungspflicht zu geschehen<br />
hat, soweit die Kommunikation nicht direkt zwischen zwei <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong> ohne EDI erfolgt. Hier geht das Institut<br />
der Wirtschaftsprüfer <strong>in</strong> Deutschland e. V. (IDW) davon aus, dass beide Formate i.S.d. der GoB / GoBS<br />
aufzuheben s<strong>in</strong>d 82 (vgl. auch BMF-FAQ 83 ). Dagegen vertritt der ZVEI <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Kommentierung des BMF-FAQ die<br />
Auffassung, dass dies zu e<strong>in</strong>er doppelten Datenaufbewahrung führt und nicht <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang mit dem Grundsatz<br />
der Verhältnismäßigkeit steht. Es sei von daher abzulehnen. 84 Letztendlich liegt die Entscheidung bei jedem<br />
Steuerpflichtigen.<br />
4.4 FRAGESTELLUNGEN / ANMERKUNGEN ZU DEN ZUGRIFFSARTEN Z1–Z3<br />
4.4.1 WAHLFREIE NUTZUNG DER ZUGRIFFSARTEN Z1–Z3<br />
Der Außenprüfer kann die Zugriffsrechte Z1/ Z2 und Z3 nach freier Wahl nutzen. Diese Zugriffe können<br />
abwechselnd oder parallel angewendet werden.<br />
Bei den Zugriffsarten Z1/ Z2 und Z3 ist nach der Qualifizierung der Daten nach ihrer Steuerrelevanz e<strong>in</strong>e<br />
technische <strong>Umsetzung</strong> der Trennung von steuerrelevanten zu nicht steuerrelevanten Daten vorzunehmen.<br />
Die Trennung der Daten bzw. das E<strong>in</strong>richten des Zugriffs auf sie stellt e<strong>in</strong>en erheblichen Zeit- und Kostenfaktor<br />
dar, den der Steuerpflichtige aufgrund se<strong>in</strong>er Mitwirkungspflichten gem. § 200 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §147 Abs. 5<br />
und Abs. 6 Satz 3 AO selbst zu tragen hat.<br />
Es bleibt festzuhalten, dass sich der sachliche Prüfungsumfang i.S.d. §194 AO durch die drei Zugriffsarten<br />
nicht erweitert hat. 85 Jedoch wird sich die Prüfungs<strong>in</strong>tensität durch die nun mögliche Prüfung des Gesamtdatenbestands<br />
(früher i.d.R. nur Stichproben) und der vom Außenprüfer genutzten Auswertungsmöglichkeiten<br />
auf dem DV-System des Steuerpflichtigen (Z1/ Z2) deutlich erhöhen. Gleiches gilt für den E<strong>in</strong>satz der Prüfsoftware<br />
IDEA ® im Rahmen der Datenträgerüberlassung (Z3). Der Außenprüfer verfügt nun über die technischen<br />
82 Vgl. IDW RS FAIT 2, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei E<strong>in</strong>satz von Electronic Commerce,<br />
Kapitel 5.5 Aufbewahrung beim E<strong>in</strong>satz von EDI, Rz. 46 ff WPg 2003, S. 1258 ff.<br />
83 Abschnitt III, Frage 7, a.a.O.<br />
84 ZVEI-Kommentierung, Abschnitt III, Frage 6, a.a.O.<br />
85 BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I, Satz 4, a.a.O.<br />
Seite 33 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 34<br />
4 Herausforderungen der GDPdU-<strong>Umsetzung</strong><br />
Möglichkeiten, große Datenmengen <strong>in</strong>nerhalb kurzer Zeit zu analysieren, die bisher bei der papiergestützten<br />
Prüfung nur mit erheblichem Zeitaufwand auszuwerten waren. Es bleibt zu hoffen, dass mittelfristig die Dauer<br />
von Außenprüfungen für den e<strong>in</strong>zelnen Steuerpflichtigen deutlich verkürzt wird.<br />
4.4.2 UNMITTELBARER ZUGRIFF (Z1)<br />
Der Steuerpflichtige muss für die Zugriffsart Z1 e<strong>in</strong> Berechtigungskonzept 86 für den Nur-Lese-Zugriff<br />
entwickeln und Benutzerrollen für die Außenprüfer <strong>in</strong> den Produktivsystemen e<strong>in</strong>richten. Sollte der<br />
Außenprüfer aufgrund nicht e<strong>in</strong>geschränkter Berechtigungen auf nicht steuerrelevante Daten oder<br />
Transaktionen im Produktivsystem zugreifen können, kann sich der Steuerpflichtige nicht auf e<strong>in</strong> Verwertungsverbot<br />
der dabei gewonnenen Erkenntnisse berufen.<br />
H<strong>in</strong>sichtlich des unmittelbaren Zugriffs ist abzuklären:<br />
> Wie s<strong>in</strong>d die Benutzerrollen e<strong>in</strong>zurichten bzw. auszustatten?<br />
(Berechtigungskonzept)<br />
> Wie können steuerlich nicht relevante Daten vor dem Zugriff durch den Außenprüfer abgegrenzt werden<br />
(<strong>in</strong>kl. Abgrenzung Buchungskreis = rechtliche E<strong>in</strong>heit)?<br />
> Wie kann sichergestellt werden, dass der Außenprüfer Daten auf dem Produktivsystem nicht ändert?<br />
(Nur-Lese-Zugriff)<br />
> Wie kann der Datenzugriff für den Prüfungszeitraum <strong>in</strong> den DV-<strong>Systemen</strong> / Verfahren beschränkt werden?<br />
(Zeitraumbegrenzung)<br />
> Wie kann der Prüferzugriff protokolliert werden (Aufzeichnung der Prüferzugriffe)?<br />
Die Antworten zu den Fragen werden im Rahmen der technischen <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong> im Kapitel 5<br />
gegeben.<br />
Der Steuerpflichtige muss den Außenprüfer e<strong>in</strong>weisen. 87 Diese E<strong>in</strong>weisung soll dem Außenprüfer die Zusammenhänge<br />
und Strukturen der DV-Systeme des Steuerpflichtigen verdeutlichen. Ob e<strong>in</strong>e Anwendungsschulung<br />
des Systems erforderlich ist, hängt im E<strong>in</strong>zelfall vom Kenntnisstand des Außenprüfers ab. E<strong>in</strong>e<br />
umfassende Schulung des Außenprüfers <strong>in</strong> die Bedienung e<strong>in</strong>es <strong>SAP</strong>- oder Datev-Systems muss nicht<br />
erfolgen, da die F<strong>in</strong>anzverwaltung Inhouse-Schulungen durchgeführt hat.<br />
Dem Außenprüfer sollen H<strong>in</strong>weise auf das Belegvolumen gegeben werden, das ihm für den Prüfungszeitraum<br />
im Rahmen des Datenzugriffs zur Verfügung steht. E<strong>in</strong>e Verschiebung von umfassenden Auswertungen auf<br />
lastarme Tages- oder Nachtzeiten sollte im H<strong>in</strong>blick auf den <strong>in</strong> der AO 88 geforderten unverzüglichen Datenzugriff<br />
zulässig se<strong>in</strong>. Damit können Störungen im Ablauf des Tagesgeschäfts vermieden werden.<br />
H<strong>in</strong>sichtlich der zeitlichen Beschränkung auf den Prüfungszeitraum stellt sich die <strong>Umsetzung</strong> der GDPdU-<br />
Anforderungen als ausgesprochen problematisch dar, weil dies grundsätzlich <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>gesetzten Softwaresystemen<br />
nicht vorgesehen ist. Üblich ist, dass Mitarbeiter im System e<strong>in</strong>en wahlfreien Zugriff auf die im<br />
System vorhandenen Daten auszuführen haben, unabhängig davon, welcher Periode die Daten angehören.<br />
Nur wenige Systeme lassen e<strong>in</strong>e zeitliche Beschränkung des Datenzugriffs zu – entweder durch technische<br />
<strong>Umsetzung</strong> (z. B. <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong> R/3 oder ERP 5.0 / 6.0) oder durch adm<strong>in</strong>istrative Regelungen, <strong>in</strong>dem zu<br />
prüfende Daten <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Auswertesystem ausgelagert werden (z. B. Erstellung von Jahresscheiben an steuerlich<br />
relevanten Daten) und der Außenprüfer Zugriffsrechte auf diesen ausgelagerten Datenbestand erhält.<br />
86 Vgl. Empfehlungen zum Berechtigungsumfang <strong>in</strong> Abschnitt 4.4.3, wenn e<strong>in</strong> Mitarbeiter des Steuerpflichtigen die Auswertung<br />
für den Außenprüfer vornimmt.<br />
87 Vgl. zu Mitwirkungspflichten: BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 2 a, a.a.O.<br />
88 Vgl. §146 Absatz 5 AO <strong>in</strong> der Neufassung durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000, a.a.O.
Es ersche<strong>in</strong>t dr<strong>in</strong>gend geboten, dass die Unternehmen sich frühzeitig mit der Planung und <strong>Umsetzung</strong> von<br />
Berechtigungen für Außenprüfer befassen.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Nach der Formulierung der Prüferrollen prüfen Sie unbed<strong>in</strong>gt diese Rollen im Produktionssystem oder<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Qualitätssicherungssystem mit produktionsnahem Datenbestand:<br />
> Welche Zugriffe erlauben die Berechtigungen?<br />
> Funktioniert das Zusammenspiel der e<strong>in</strong>zelnen Berechtigungen mit der Zeitraumprüfung, z. B. beim<br />
Verzweigen aus e<strong>in</strong>er Transaktion heraus <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere?<br />
4.4.3 MITTELBARER ZUGRIFF (Z2)<br />
Beim Z2-Zugriff wird e<strong>in</strong>e Mitarbeiter<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong> Mitarbeiter des Steuerpflichtigen die Auswertung der Daten<br />
nach Vorgaben des Außenprüfers durchführen.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Der Mitarbeiter des Steuerpflichtigen verfügt über e<strong>in</strong>en zweiten Benutzerstamm im Produktivsystem<br />
mit dem gleichen Berechtigungsumfang wie der Außenprüfer. Mit se<strong>in</strong>er Systemkenntnis gewährt er<br />
dem Außenprüfer e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> das ERP- / Buchhaltungssystem.<br />
Da der Mitarbeiter mit dem gleichen Berechtigungsumfang wie e<strong>in</strong> Außenprüfer arbeitet, ist sichergestellt,<br />
dass die Lösungen zu den unter Abschnitt 4.4.2 genannten Fragen auch im Rahmen des Z2-<br />
Zugriffs berücksichtigt werden.<br />
Es ist aber auch denkbar und <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen zur Beantwortung von Anfragen des Außenprüfers s<strong>in</strong>nvoll, dass<br />
aufgrund von Beschränkungen des Nur-Lese-Zugriffs des Außenprüfers e<strong>in</strong> Systembetreuer dem Außenprüfer<br />
E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> Systemdaten gewährt, die nur mit den Zugriffsrechten des Systembetreuers sichtbar s<strong>in</strong>d (Z2).<br />
4.4.4 DATENTRÄGERÜBERLASSUNG (Z3)<br />
H<strong>in</strong>sichtlich der Datenträgerüberlassung ist zu klären:<br />
> Wie kann man den Umfang der zu überlassenden steuerrelevanten Daten geme<strong>in</strong>sam mit dem Außenprüfer<br />
def<strong>in</strong>ieren, damit die gestellte Prüferanfrage gezielt beantwortet werden kann?<br />
> Wie kann man feststellen, ob das Datenformat des Systems von der Prüfsoftware IDEA ® verarbeitet<br />
werden kann?<br />
> Wie kann die Vollständigkeit / Abstimmbarkeit der zu überlassenden Daten gewährleistet werden?<br />
Die Lösung der ersten Fragestellung bedarf des Gesprächs mit dem Außenprüfer, um anhand se<strong>in</strong>er beabsichtigten<br />
Prüfungshandlung den dazu erforderlichen Datenumfang und den Detaillierungsgrad genau zu def<strong>in</strong>ieren.<br />
Damit soll unter anderem beim Steuerpflichtigen unnötige Ressourcenb<strong>in</strong>dung vermieden werden, die<br />
entstünde, wenn e<strong>in</strong> unpräziser Außenprüferwunsch e<strong>in</strong>e mehrfache Datenauswertung bzw. Datenträgererstellung<br />
auslöst, bis das Ergebnis als Beantwortung der Prüferanfrage akzeptiert wird.<br />
Die Antworten zu der zweiten und dritten Frage werden im Rahmen der technischen <strong>Umsetzung</strong> für <strong>SAP</strong>-<br />
Systeme im Kapitel 5 gegeben.<br />
Seite 35 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 36<br />
4 Herausforderungen der GDPdU-<strong>Umsetzung</strong><br />
PRAXISTIPP:<br />
In der Praxis s<strong>in</strong>d Prüfungsfälle bekannt, bei denen der Außenprüfer alle F<strong>in</strong>anzbuchhaltungsdaten im<br />
Rahmen der Datenträgerüberlassung angeforderte, ohne e<strong>in</strong>e spezifizierte Prüferanfrage gestellt zu<br />
haben.<br />
Es ist daher ratsam, mit dem Außenprüfer geme<strong>in</strong>sam festzulegen, zu welcher Sachverhaltsprüfung er<br />
welche steuerrelevanten Daten benötigt.<br />
Erstellen Sie vor der Weitergabe von Datenträgern an den Außenprüfer e<strong>in</strong>e Kopie für Ihre Unterlagen.<br />
Anhand dieser Kopie fällt es leichter, bei Prüfungsfeststellungen die Datenauswertung des Außenprüfers<br />
nachzuvollziehen. Ggf. kann die Datenbasis auch von Ihnen selbst ausgewertet werden.<br />
Vielfach steht die Praxis <strong>in</strong> den Unternehmen vor unlösbaren Aufgaben, e<strong>in</strong>em Außenprüfer über die Aufbewahrungsfrist<br />
von 10 Jahren die Zugriffsarten Z1 bis Z3 auf alle steuerrelevanten Daten e<strong>in</strong>zuräumen. Dies hängt<br />
im Wesentlichen von den Archivierungszyklen sowie zeitlichen Restrukturierungsmaßnahmen auf der<br />
Produktivdatenbank zusammen.<br />
4.5 SONDERTHEMEN IM RAHMEN DES DATENZUGRIFFS<br />
4.5.1 ZUGRIFF AUF ARCHIVE<br />
4.5.1.1 INDIZIERUNG / ATTRIBUTIERUNG DER ABGELEGTEN DATEN / DOKUMENTE<br />
In vielen Unternehmen werden neben den ERP-<strong>Systemen</strong> elektronische Archive (z. B. optische Archive bzw.<br />
DMS) e<strong>in</strong>gesetzt, um Daten, elektronische Unterlagen und e<strong>in</strong>gescannte Unterlagen elektronisch abzulegen,<br />
die im Zusammenhang mit dem Buchungsstoff im ERP-System stehen.<br />
Je nach Unternehmen s<strong>in</strong>d diese Systeme an e<strong>in</strong> ERP-System angeschlossen oder werden Stand-alone betrieben.<br />
Grundsätzlich f<strong>in</strong>det die Indizierung bzw. Attributierung der Daten / Unterlagen <strong>in</strong> den Archivierungssystemen<br />
selbst statt. 89 Sollte es an e<strong>in</strong>em ERP-System (z. B. <strong>SAP</strong>) angeschlossen se<strong>in</strong>, erfolgt die Indizierung / Attributierung<br />
über dieses ERP-System.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Auch bei e<strong>in</strong>em an das ERP-System angeschlossenen elektronischen Archiv soll e<strong>in</strong>e Attributierung der<br />
Daten und Unterlagen <strong>in</strong> diesem Archiv selbst vorgenommen werden, selbst dann, wenn diese über<br />
das ERP-System bereits mit Suchbegriffen belegt s<strong>in</strong>d. Das System gewährleistet die Revisionssicherheit<br />
dadurch, dass Daten <strong>in</strong> den optischen Archiven unverändert aufbewahrt und mit Such<strong>in</strong>dex wieder<br />
auff<strong>in</strong>dbar s<strong>in</strong>d.<br />
Sollte später die Verb<strong>in</strong>dung zwischen ERP-System und optischen Archiven aufgelöst werden (z. B. Stilllegung<br />
/ Abschaltung des ERP-Systems), dann s<strong>in</strong>d die Daten und Unterlagen durch Suchmöglichkeiten<br />
im optischen Archiv wieder aufzuf<strong>in</strong>den.<br />
89 Sogenanntes selbsttragendes Archiv, vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Frage 3, a.a.O.
4.5.1.2 STEUERRELEVANZ<br />
Die aufbewahrungspflichtigen steuerrelevanten Unterlagen ergeben sich aus §147 Abs. 1 AO (z. B. empfangene<br />
Handelsbriefe wie Rechnungen, Aufträge usw. und orig<strong>in</strong>äre Buchungsbelege). Der Zugriff auf diese<br />
Unterlagen ist gem. §147 Abs. 5 AO <strong>in</strong> elektronischer Form zu gewähren, wenn sie <strong>in</strong> der Form der Wiedergabe<br />
auf Bildträger bzw. auf e<strong>in</strong>em anderen Datenträger (z. B. DVD, Festplatte usw.) aufbewahrt werden. 90 Dabei<br />
s<strong>in</strong>d dem Außenprüfer auf Kosten des Steuerpflichtigen diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die<br />
erforderlich s<strong>in</strong>d, um diese Unterlagen lesbar zu machen. 91 Im BFH-Beschluss vom 26.09.2007 wird unter dem<br />
Begriff „diejenigen Hilfsmittel“ verstanden, dass dem Außenprüfer der Zugriff auf die Daten im elektronischen<br />
Archiv mit im System vorhandenen technischen E<strong>in</strong>richtungen des Steuerpflichtigen ermöglicht wird. Der BFH<br />
weist darauf h<strong>in</strong>, dass sich das Recht auf elektronische E<strong>in</strong>sichtnahme nicht erst aus der Änderung des §147<br />
AO aufgrund der E<strong>in</strong>führung der GDPdU ergibt, sondern schon durch den Gesetzeswortlaut des § 200 Abs. 1<br />
Satz 2 i.V.m. 147 Abs. 5 Halbsatz 1 AO bestand.<br />
4.5.1.3 ZUGRIFF AUF STEUERRELEVANTE DATEN IN ELEKTRONISCHEN ARCHIVEN (Z1/ Z2)<br />
Es gelten hier die gleichen Bed<strong>in</strong>gungen wie beim Z1-Zugriff auf das Buchhaltungssystem bzw. ERP-System 92 .<br />
Insbesondere muss auch hier e<strong>in</strong>e Lösung zur Begrenzung des Zugriffs nur auf die Wirtschaftsjahre des<br />
Prüfungszeitraums gem. Prüfungsanordnung gefunden werden.<br />
Sollte der Zugriff über e<strong>in</strong> ERP-System erfolgen, das e<strong>in</strong>e Zeitraumsbegrenzung bereits kennt (z. B. <strong>SAP</strong>), dann<br />
ist die Thematik grundsätzlich gelöst.<br />
Sollte der Zugriff dagegen direkt im optischen Archiv vorzunehmen se<strong>in</strong>, so müsste dort e<strong>in</strong>e Zeitraumsbegrenzung<br />
des Zugriffs erfolgen – soweit technisch machbar. In beiden Fällen gilt, dass der Prüfer e<strong>in</strong> Nur-<br />
Lese-Zugriffsrecht zur Verfügung gestellt bekommen muss. Der Zugriff auf das optische Archiv ist so e<strong>in</strong>zurichten,<br />
dass der Außenprüfer vor allem beim direkten Zugriff auf das optische Archiv (Z1-Zugriff <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
selbsttragenden Archiv) nur auf die steuerrelevanten Unterlagen zugreifen kann, die <strong>in</strong> Zusammenhang mit<br />
dem Buchungsstoff im ERP-System stehen. Die nicht steuerrelevanten Unterlagen – vor allem wenn es sich<br />
um personenbezogene Unterlagen handelt, z. B. Unterlagen der elektronischen Personalakte wie Zeugnisse<br />
etc. – s<strong>in</strong>d vor e<strong>in</strong>em Zugriff entsprechend zu schützen. Dies bedeutet, dass die Klassifizierung durch den<br />
Steuerpflichtigen bereits beim E<strong>in</strong>stellen der jeweiligen Unterlagen <strong>in</strong> das optische Archiv zu treffen ist, um<br />
über das Berechtigungskonzept die Zugriffsrechte steuern zu können.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Achten Sie darauf, wenn weitere Unterlagen über Rechnungen h<strong>in</strong>aus gescannt und dem Buchungs-<br />
beleg zugeordnet (verl<strong>in</strong>kt) werden:<br />
Differenzierte Dokumentenarten e<strong>in</strong>richten und gescannte Schriftstücke entsprechend zuordnen.<br />
4.5.2 SYSTEMWECHSEL UND SYSTEMSTILLLEGUNGEN<br />
H<strong>in</strong>sichtlich der Themen „Systemwechsel“ und „Systemstilllegung“ gibt es unabhängig von der rechtlichen<br />
Diskussion bereits technische Lösungsansätze.<br />
90 So auch Auffassung im BFH-Beschluss vom 26.09.2007, vgl. zu F<strong>in</strong>anzgerichtsentscheidungen<br />
Kapitel 8.4.<br />
91 Vgl. §147 Abs. 6 letzter Satz AO.<br />
92 Vgl. auch Abschnitt 3.2.4 / 3.2.5 und 4.4.2 / 4.4.3.<br />
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Erläuterung zur Übersicht der Systemabschaltungs- / Systemstilllegungsfälle:<br />
FALL BESCHREIBUNG<br />
(1) Die Daten des abzuschaltenden ERP-Systems werden an ke<strong>in</strong>(e) Nachfolgersystem(e)<br />
abgegeben, da der Betrieb e<strong>in</strong>gestellt wird:<br />
(freiwillige) Betriebsstilllegung /-aufgabe oder Insolvenz<br />
(2) Wenn alle Daten e<strong>in</strong>es abzuschaltenden Systems übernommen werden und unter der Voraussetzung<br />
der Auswertbarkeit mit funktionsgleichem Umfang wie beim abgeschalteten System,<br />
ist es nicht nötig, die Daten aus Altsystemen für den Außenprüfer aufzubewahren. Die Anforderungen<br />
des Außenprüfers nach Datenzugriff kann auch durch das System befriedigt werden, das<br />
die Daten übernommen hat. 93<br />
(3) Aus NON-<strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong> ist der Zugriff auf <strong>SAP</strong>-Datenextrakte des Quellsystems nicht möglich.<br />
Entweder wird noch e<strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-System für Auswertung der Datenextrakte vorgehalten, oder mittels<br />
Extrakt-Splitters müssen vor der Abschaltung des <strong>SAP</strong>-Systems die <strong>in</strong> den Extrakten vorhandenen<br />
Daten für e<strong>in</strong>e spätere Auswertung durch e<strong>in</strong> Auswertetool zur Verfügung gestellt werden.<br />
(4) Es wird unterstellt, dass auf e<strong>in</strong>em der im Unternehmensverbund vorhandenen <strong>SAP</strong>-Systeme<br />
die Auswertung der Datenextrakte zwecks Datenträgerüberlassung (Viewbildung) möglich ist,<br />
unabhängig davon, welches Unternehmen (juristische E<strong>in</strong>heit) im E<strong>in</strong>zelfall das System betreibt.<br />
Dieses Auswerterecht soll vertraglich abgesichert werden.<br />
(5)<br />
Dieser Fall deckt den Verkauf von Unternehmen ab, deren Erwerber ebenfalls über e<strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<br />
System verfügt. In diesem Fall kann zwischen Veräußerer und Erwerber vere<strong>in</strong>bart werden, die<br />
Datenextrakte mit an den Erwerber zu übergeben, der <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em eigenen <strong>SAP</strong>-System diese<br />
Extrakte für Prüfungszwecke auswerten kann.<br />
Tabelle 3: Fallgliederung für Systemabschaltungs-/ Systemstilllegungsfälle<br />
4.5.2.2 BUCHFÜHRUNGSERLEICHTERUNGEN NACH §148 AO<br />
Es kann nicht generell beurteilt werden, ob e<strong>in</strong>er Anfrage an das F<strong>in</strong>anzamt nach §148 AO Erfolg beschieden<br />
se<strong>in</strong> wird, Buchführungserleichterung dergestalt zu gewähren, dass <strong>in</strong> Fällen der Systemabschaltung bzw.<br />
Datenmigration nur e<strong>in</strong> Ausschnitt an Daten archiviert bzw. migriert werden muss. Es kommt wie häufig auf<br />
den E<strong>in</strong>zelfall an.<br />
Wenn die sachlichen Gründe schwer wiegen (z. B. hohe Kosten der Vorhaltung überflüssiger Altsysteme;<br />
technisch nicht bzw. nur unter hohem Aufwand zu realisierende Datenextraktion <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Auswertesystem nur<br />
für Prüfungszwecke), mögen die Erfolgsaussichten gut se<strong>in</strong>. Leider s<strong>in</strong>d uns ke<strong>in</strong>e def<strong>in</strong>itiven Gründe<br />
bzw. Entscheidungskriterien und Grenzwerte bekannt, ab deren Erfüllung e<strong>in</strong>e Erleichterung von den<br />
Anforderungen der GDPdU an die vorzuhaltenden Daten zw<strong>in</strong>gend erteilt wird. Bei schriftlichen Anfragen<br />
steht jedoch die Gefahr im Raum, dass der Antrag abgewiesen und damit der unternehmerische Entscheidungsspielraum<br />
e<strong>in</strong>geengt wird.<br />
93 Vgl. BMF-FAQ, Abschnitt III, Frage 13, a.a.O., sowie ZVEI-Kommentierung zu BMF-FAQ Stand 15.01.2007,<br />
Abschnitt III, Frage 12, a.a.O.,<br />
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Seite 40<br />
4 Herausforderungen der GDPdU-<strong>Umsetzung</strong><br />
PRAXISTIPP:<br />
Je nach dem E<strong>in</strong>zelfall kann es ggf. s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, dass Sie den Außenprüfer Ihres zuständigen F<strong>in</strong>anzamtes<br />
bereits <strong>in</strong> früher Phase e<strong>in</strong>es Projekts zwecks Systemwechsels bzw. -stilllegung e<strong>in</strong>beziehen.<br />
Sprechen Sie mit ihm über die Sachzwänge und versuchen Sie, e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung zu erzielen, welche Daten<br />
rückwirkend für den Datenzugriff noch zur Verfügung stehen müssen. Dies muss aber jeder Steuerpflichtige<br />
für sich selbst entscheiden.<br />
Es wird ke<strong>in</strong>e förmliche schriftliche Zustimmung zu diesem oder jenem Vorhaben geben. Aber mit<br />
e<strong>in</strong>em „Nicken“ des Außenprüfers könnte die Situation ggf. <strong>in</strong> diesem E<strong>in</strong>zelfall für Sie entschärft se<strong>in</strong>.<br />
4.6 STEUERLICHE AUSSENPRÜFUNG<br />
4.6.1 PRÜFERARBEITSPLATZ<br />
Der PC-Arbeitsplatz für e<strong>in</strong>en Außenprüfer besitzt e<strong>in</strong>e andere Qualität als für e<strong>in</strong>en Mitarbeiter. E<strong>in</strong><br />
Mitarbeiter benötigt gemäß se<strong>in</strong>er Aufgabenbeschreibung Zugriffsrechte auf Anwendungsprogramme,<br />
Dateien, Netzwerkverzeichnisse etc., die über die Zwecke der Außenprüfung h<strong>in</strong>ausgehen.<br />
Deshalb bedarf die E<strong>in</strong>richtung des Prüferarbeitsplatzes bezüglich Ausstattung von Hard- und Software<br />
e<strong>in</strong>er gründlichen Planung.<br />
HARDWARE-ANFORDERUNGEN:<br />
> Ke<strong>in</strong> Internetzugang<br />
> Ke<strong>in</strong>e offene USB-Schnittstelle<br />
> Ke<strong>in</strong>e CD- / DVD- bzw. Disketten-Laufwerke<br />
Diese Beschränkungen sollen verh<strong>in</strong>dern, dass unbemerkt Daten aus dem System des Steuerpflichtigen außer<br />
Haus gebracht werden. Jeglicher Wunsch nach Datenüberlassung ist auf dem im Unternehmen offiziell<br />
festgelegten und an den Außenprüfer und an die Mitarbeiter kommunizierten Weg abzuwickeln. Umgekehrt<br />
soll verh<strong>in</strong>dert werden, dass e<strong>in</strong> Außenprüfer Dateien <strong>in</strong> das Netzwerk des Steuerpflichtigen überträgt. Im<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.2001 ist e<strong>in</strong> Upload vom Prüferrechner <strong>in</strong>s Netzwerk ausgeschlossen. 94<br />
SOFTWARE-ANFORDERUNGEN:<br />
> Zw<strong>in</strong>gend erforderlich, soweit <strong>SAP</strong> im E<strong>in</strong>satz: <strong>SAP</strong>-GUI<br />
> Möglicherweise erforderlich:<br />
> Zugang zu weiteren Programmen mit steuerlich relevanten Daten <strong>in</strong> vor- bzw. nachgelagerten<br />
<strong>Systemen</strong> (z. B. NON-<strong>SAP</strong>-Systeme)<br />
> Office-Software (z. B. Tabellenkalkulation, Textverarbeitung) 95<br />
In der Praxis ist zu beobachten, dass mit Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation erstellte<br />
Buchungsbelege der E<strong>in</strong>fachheit halber mit dem Buchungsbeleg im ERP-System verbunden<br />
(verl<strong>in</strong>kt) wurden.<br />
Dem Außenprüfer sollen <strong>in</strong> diesen Fällen die Anwendungsprogramme der Textverarbeitung bzw.<br />
der Tabellenkalkulation z. B. als Viewer zur Verfügung gestellt werden, damit er die Dokumente<br />
lesen kann.<br />
> Ke<strong>in</strong> Intranet-Zugang.<br />
94 Vgl. Abschnitt I 2, a.a.O.<br />
95 Vgl. Abschnitt 3.2.4.
4.6.2 ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGEN<br />
Wir empfehlen, Arbeitsrichtl<strong>in</strong>ien zu def<strong>in</strong>ieren, <strong>in</strong> denen folgende Themen verb<strong>in</strong>dlich geregelt werden:<br />
> E<strong>in</strong>deutige Festlegung des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartner<strong>in</strong>nen und Ansprechpartner für<br />
den Außenprüfer. Nur diese Person / Personen ist / s<strong>in</strong>d befugt, Auskünfte mündlich und schriftlich zu<br />
erteilen bzw. Datenträger für den Außenprüfer zu erstellen bzw. die Erstellung zu beauftragen.<br />
Verbunden damit ist die Aufforderung an die Mitarbeiter des Steuerpflichtigen, bei direkt an sie<br />
adressierten Prüferanfragen an die bestellte(n) Auskunftsperson(en) zu verweisen.<br />
> Handl<strong>in</strong>g der Aushändigung von Daten im Rahmen der Datenträgerüberlassung (Z3):<br />
> Wie viele Stück des Datenträgers werden erzeugt mit den identischen Dateien zur Beantwortung e<strong>in</strong>er<br />
Prüferanfrage?<br />
Beispiel: 1 x Außenprüfer, 1 x Rechnungswesen / Steuerabteilung. 96<br />
> Verschlüsselung (wird empfohlen, siehe Abschnitt 4.6.3)<br />
> Ausgabe der Datenträger an den Außenprüfer (Formular)<br />
> Rückgabe der Datenträger überwachen<br />
PRAXISTIPP:<br />
Vor Beg<strong>in</strong>n der Prüfung<br />
> die <strong>in</strong>ternen Zuständigkeiten zur Betreuung des Außenprüfers fachlich / steuerlich<br />
und IT-technisch klären<br />
> die Berechtigungen testen: Wie weit reicht der Z1-Zugriff?<br />
> den organisatorischen Ablauf e<strong>in</strong>er Datenträgererstellung (Z3-Zugriff) testen<br />
Wenn bei Außenprüfungen e<strong>in</strong>e Vielzahl von Datenträgern auf Wunsch des Außenprüfers entstehen, empfiehlt<br />
es sich, e<strong>in</strong> Register anzulegen, welcher Datenträger mit welchem Inhalt wann dem Außenprüfer überlassen<br />
wurde. Anhand dieses Registers kann e<strong>in</strong>erseits das Datenmaterial überblickt werden, das der Außenprüfung<br />
zur Verfügung steht, andererseits die Rückgabe des e<strong>in</strong>zelnen Datenträgers überwacht werden.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Alle Datenträger sollen von Ihnen zurückgefordert werden, damit das Risiko verr<strong>in</strong>gert wird, dass diese<br />
Datenträger <strong>in</strong> unberechtigte Hände gelangen.<br />
4.6.3 DATENSCHUTZ FÜR DATENTRÄGER<br />
E<strong>in</strong> für den Außenprüfer erzeugter Datenträger kann hochsensible Betriebsdaten enthalten, die der Steuerpflichtige<br />
möglichst gut sichern möchte. Wenn die Daten auf dem eigenen Rechner des Außenprüfers e<strong>in</strong>gespielt<br />
s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong> der Regel durch die kryptografische Verschlüsselung der Festplatte des Rechners<br />
vor unberechtigten Zugriffen gut geschützt. Der Datenträger als solcher stellt e<strong>in</strong>en Schwachpunkt für die<br />
Datensicherheit dar. Er ist leicht beweglich, kann verloren gehen oder entwendet werden, entweder im<br />
Unternehmen auf dem Weg von der Erstellung bis zur Aushändigung an den Außenprüfer oder <strong>in</strong> der<br />
E<strong>in</strong>flusssphäre des Außenprüfers.<br />
96 Vgl. Abschnitt 4.4.4.<br />
Seite 41 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 42<br />
4 Herausforderungen der GDPdU-<strong>Umsetzung</strong><br />
Der Außenprüfer darf nach Auffassung der F<strong>in</strong>anzverwaltung und des F<strong>in</strong>anzgerichts Thür<strong>in</strong>gen empfangene<br />
Datenträger aus den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen entfernen, z. B. um sie im Amt weiter auszuwerten.<br />
Auf diesem Weg können dem Außenprüfer ausgehändigte Datenträger verloren gehen.<br />
Es empfiehlt sich, die Datenträger zu verschlüsseln. Dem Außenprüfer muss die Entschlüsselung ermöglicht<br />
werden. Da auf se<strong>in</strong>em Prüferrechner ke<strong>in</strong>e Software des Steuerpflichtigen <strong>in</strong>stalliert werden darf, bleibt<br />
nur der Weg, das Programm zur Entschlüsselung zusammen mit den überlassenen Daten auf dem Datenträger<br />
dem Außenprüfer auszuhändigen. Das Programm muss es erlauben, dass es auf dem Datenträger<br />
direkt ausgeführt werden kann, da es z. B. aus lizenzrechtlichen Gründen nicht auf dem eigenen Rechner des<br />
Außenprüfers <strong>in</strong>stalliert werden darf. Die übergebenen Dateien s<strong>in</strong>d mit Kennwort zu schützen. Das Kennwort<br />
wird dem Außenprüfer separat übermittelt.<br />
Beispiele für Verschlüsselungsprogramme:<br />
> TrueCrypt (OpenSource)<br />
siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/TrueCrypt<br />
> SafeGuard private crypto<br />
siehe: http://www.utimaco.de/C12570CF0030C00A/CurrentBaseL<strong>in</strong>k/W26K9K78427OBELDE<br />
PRAXISTIPP:<br />
Für den Fall, dass erkennbar ist, dass der Außenprüfer steuerlich relevante Daten auf masch<strong>in</strong>ell auswertbaren<br />
Datenträgern verlangen wird (Zugriffsart Z3), sprechen Sie bereits im Vorfeld e<strong>in</strong>er Außenprüfung,<br />
nachdem Sie die Prüfungsanordnung erhalten haben, mit dem Prüfer das Procedere ab, wie Daten<br />
mit Verschlüsselung übergeben werden sollen.<br />
Das Zeitfenster zwischen dem Gesprächsterm<strong>in</strong> bis zum Beg<strong>in</strong>n der Prüfung kann genutzt werden, um<br />
die technischen und organisatorischen Hürden für e<strong>in</strong>e reibungslose Datenträgerüberlassung ab Prüfungsbeg<strong>in</strong>n<br />
zu überw<strong>in</strong>den.<br />
Neben der Verschlüsselung des Datenträgers könnte auch e<strong>in</strong> weiterer Lösungsansatz angesprochen<br />
werden, der dar<strong>in</strong> besteht, dass die Daten des Datenträgers <strong>in</strong> den Räumen des zu prüfenden Unternehmens<br />
vom Prüfer sofort e<strong>in</strong>gespielt werden und der Datenträger unmittelbar zurückgegeben wird,<br />
wobei er beim Unternehmen für Rückfragen weiterh<strong>in</strong> vorgehalten werden sollte. Insoweit wäre e<strong>in</strong>e<br />
Verschlüsselung nicht vonnöten.<br />
97 Vgl. FG Thür<strong>in</strong>gen, Urteil vom 20.04.2005, Az.: III 46 / 05 V, EFG 2005, Seite 1406.
Seite 43 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 44<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.1 <strong>SAP</strong>-SYSTEME<br />
<strong>SAP</strong> lieferte die DART-Funktionalität aus für Systeme<br />
> R/2 Release 6.0<br />
> R/3 ab Release 3.1 bis 4.7<br />
> ERP 5.0 (ECC 5.0) und ERP 6.0 (ECC 6.0)<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus steht e<strong>in</strong>e Lösung auf Basis von Querys für <strong>SAP</strong> Bus<strong>in</strong>ess One zur Verfügung. 98<br />
5.2 FUNKTIONSERWEITERUNGEN VON DRITTANBIETERN<br />
E<strong>in</strong> endgültig ausgereiftes GDPdU-Werkzeug wird es aufgrund des komplexen Umfangs nicht geben können.<br />
Alles <strong>in</strong> allem s<strong>in</strong>d die auf dem Markt bef<strong>in</strong>dlichen Lösungen für GDPdU-Funktionen <strong>in</strong>nerhalb des<br />
<strong>SAP</strong>-Systems oder außerhalb allesamt als Lösungskonzepte zu verstehen, deren hauptsächliche Existenzberechtigung<br />
auf e<strong>in</strong>en Datenzugriff betriebswirtschaftlich s<strong>in</strong>nvoller Weise abzielen. Meist handelt es sich<br />
dabei um Anbieter von Ablagesystemen, welche mit Funktionalitäten aus den GDPdU-Anforderungen aufgerüstet<br />
wurden und nur e<strong>in</strong>en Bauste<strong>in</strong> im gesamten GDPdU-Lösungskonzept darstellen.<br />
Welches Werkzeug oder Lösungskonzept gut / besser oder funktional / weniger funktional ist, hängt u. a. ab von<br />
> Kosten<br />
> Anforderungen der Branche<br />
> Anforderungen aus der Betriebsgröße und<br />
> Anforderungen aus (gewachsenen) Systemlandschaften.<br />
Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Steuerpflichtigen.<br />
5.3 FELDKATALOG STEUERRELEVANTER DATEN<br />
In <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong>, aber ohne Modul HCM 99 (Human Capital Management), ab Releasestand R/2 6.0 und R/3<br />
3.1I ist e<strong>in</strong> Katalog von Tabellen / Tabellenfeldern (Feldkatalog 100 ) h<strong>in</strong>terlegt, der die von der AG GDPdU als<br />
steuerrelevant qualifizierten Felder zeigt. Dieser Katalog bildet die Ausgangsbasis für die unternehmens<strong>in</strong>dividuelle<br />
Prüfung, welche Daten <strong>in</strong> den <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong> des Unternehmens steuerlich relevant se<strong>in</strong> mögen.<br />
Wir verweisen an dieser Stelle darauf, dass jeder Steuerpflichtige den <strong>DSAG</strong>-Feldkatalog an se<strong>in</strong>e<br />
Unternehmensspezifika bzw. Branchenspezifika anpassen muss. 101<br />
Der von der AG GDPdU zusammengestellte Feldkatalog bildet e<strong>in</strong>en Datenbestand, über dessen Prüfungsrelevanz<br />
es zwischen der F<strong>in</strong>anzverwaltung und den Unternehmen ke<strong>in</strong>en Diskussionsbedarf mehr geben<br />
sollte. Es war und ist die Intention der AG GDPDU, für <strong>SAP</strong> e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Def<strong>in</strong>ition der steuerlich relevanten<br />
Datenfelder als Ausgangsbasis festzulegen. Diese Katalogsammlung sollte im gesamten Geltungsbereich<br />
der deutschen Steuergesetzgebung ohne Unterschiede angewandt werden können.<br />
Der Datenumfang wird auf Initiative der AG GDPdU auf Basis von Rückmeldungen aus praktischen<br />
Erkenntnissen von Anwenderunternehmen und Kontakten zur F<strong>in</strong>anzverwaltung fortlaufend aktualisiert. 102<br />
Wir pflegen e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tensiven Kontakt zu <strong>SAP</strong>, um die Aktualisierung des Datenkatalogs <strong>in</strong> den <strong>SAP</strong>-<br />
<strong>Systemen</strong> durch <strong>SAP</strong> zügig umzusetzen.<br />
98 Vgl. siehe <strong>SAP</strong> H<strong>in</strong>weis 1012531.<br />
99 Vgl. zu HCM Abschnitt 5.6.<br />
100 Siehe <strong>SAP</strong>-Transaktion FTWCS, Abschnitt 5.5.6.<br />
101 Vgl. Abschnitt 5.5.7.<br />
102 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 582583.
5.4 TECHNISCHER Z1- / Z2-ZUGRIFF<br />
Obwohl es <strong>in</strong> vielen NON-<strong>SAP</strong>- <strong>Systemen</strong> nicht möglich ist, e<strong>in</strong>en „Read-Only-User“ zu konfigurieren, stellt<br />
dies den Steuerpflichtigen im Rahmen des <strong>SAP</strong>-Standards vor ke<strong>in</strong>e größeren Probleme.<br />
Bei e<strong>in</strong>er heterogenen Systemlandschaft mit <strong>SAP</strong>- und NON-<strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong> kann dies aber unter Umständen<br />
teilweise überhaupt nicht oder nur mit großem Kostenaufwand realisiert werden. E<strong>in</strong> Erfordernis<br />
für die <strong>in</strong>tensive Beschäftigung mit den Themen des Datenzugriffs ergibt sich alle<strong>in</strong> schon aus der Tatsache,<br />
dass e<strong>in</strong> bewusst oder unbewusst gewährter Zugriff des Außenprüfers auf nicht steuerrelevante Daten zu<br />
ke<strong>in</strong>em Verwertungsverbot der daraus gewonnenen Erkenntnisse führt. S<strong>in</strong>d datenverändernde Zugriffe von<br />
Lesezugriffen oder steuerrelevante von nicht steuerrelevanten Vorgängen nicht zu trennen (z. B. Datenschutz<br />
berufsständischer Informationen wie Krankenakte des Mediz<strong>in</strong>ers zu trennen von der Honorarabrechnung),<br />
so darf der Außenprüfer diese Berechtigung nicht erhalten. Dem Außenprüfer müssen<br />
andererseits die steuerlich relevanten Daten auf dem e<strong>in</strong>en oder dem anderen Weg zugänglich gemacht<br />
werden. 103<br />
Natürlich gibt es Fragenstellungen des Außenprüfers, denen mit unterschiedlichsten Lösungsansätzen<br />
(Transaktionen, Programme) begegnet werden kann. Im Ergebnis führen alle zum gleichen Ziel, lediglich<br />
auf der Ebene der Anzeige der Ergebnisse können Unterschiede auftreten, wenn weitere Daten auf dem<br />
e<strong>in</strong>en oder dem anderen Weg zusätzlich angezeigt werden. Unter Berücksichtigung dieser Ansätze und<br />
Betrachtung s<strong>in</strong>d die Prüferrollen für <strong>SAP</strong>-Systeme entstanden.<br />
Die AG GDPdU hat entschieden, dass diejenige Funktionalität Vorrang erhält, welche die steuerrelevante<br />
Abgrenzung und den re<strong>in</strong>en Lesezugriff mit wirksamer Zeitraumprüfung vorsieht. Damit s<strong>in</strong>d beispielsweise<br />
aus unserer Sicht die kritischen Transaktionen<br />
SE16 / SE16N und<br />
SE16-Derivate Data Browser (Anzeige der Tabellen<strong>in</strong>halte)<br />
SE17 Allgeme<strong>in</strong>e Tabellenanzeige<br />
SA38 ABAP / 4 Report<strong>in</strong>g (Direktaufruf von Programmen / Reports)<br />
nicht für den Außenprüfer anwendbar. Mit den Transaktionen SE16, SE16N und SE16-Derivate sowie SE17<br />
s<strong>in</strong>d Tabellenauswertungen möglich, die die Klassifizierung h<strong>in</strong>sichtlich Steuerrelevanz durch den Steuerpflichtigen<br />
gegenstandslos machen. Z. B. könnte der Außenprüfer alle buchungskreisabhängigen Daten<br />
der Tabelle xxxx sehen, ohne dass die <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Benutzerrolle enthaltene Beschränkung auf Buchungskreis<br />
nnnn wirksam würde. Somit wäre der <strong>in</strong> der Prüfungsanordnung festgelegte Prüfungsumfang überschritten.<br />
Die Transaktion SA38 zeigt die Menge der im System vorhandenen Programme und Reports und bietet<br />
die Option zur Ausführung ohne Unterschied an, ob Programme / Reports aktiv oder deaktiviert s<strong>in</strong>d,<br />
ihnen steuerliche Relevanz zukommt oder nicht bzw. ob sie e<strong>in</strong>e Update- oder Nur-Anzeige-Funktion<br />
ermöglichen.<br />
Für den Z1-Zugriff können Zugriffswünsche von Außenprüfern unter Verwendung der oben genannten<br />
kritischen Transaktionen nicht gewährt werden.<br />
103 Vgl. zu dieser Thematik FG Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Urteil vom 20.01.2005, z.: 4 K 2167 / 04, EFG 2005, S. 667.<br />
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Seite 46<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.4.1 MUSTER-BERECHTIGUNGSROLLEN FÜR AUSSENPRÜFER<br />
Der von der AG GDPdU erarbeitete Berechtigungsumfang wurde <strong>in</strong> Berechtigungsrollen umgesetzt, die auf<br />
den Umfang des Datenkatalogs 104 abgestimmt s<strong>in</strong>d. Mit Transaktion PFCG f<strong>in</strong>den Sie im <strong>SAP</strong> R/3 bzw. <strong>SAP</strong><br />
ERP 5.0 / 6.0 unter dem generischen Namen <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX* alle def<strong>in</strong>ierten Muster-Prüferrollen. Diese<br />
Muster-Prüferrollen s<strong>in</strong>d als Vorschläge für die unternehmens<strong>in</strong>dividuelle Ausgestaltung der Berechtigungen<br />
zu betrachten und sollen deshalb nicht ohne kritische Prüfung des Inhalts und nicht ohne Ausprägung auf<br />
den konkreten Anwendungsbereich zum E<strong>in</strong>satz kommen.<br />
Aktuell s<strong>in</strong>d im August 2008 und nach E<strong>in</strong>bau der <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weise 830736 und 925217 die nachfolgenden<br />
Rollen im <strong>SAP</strong>-Standard enthalten.<br />
Abbildung 5: Übersicht der Musterrollen für Steuerprüfer <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_*<br />
104 Vgl. Abschnitt 5.5.6.
H<strong>in</strong>weise zur Rolle für die F<strong>in</strong>anzbuchhaltung (FI):<br />
> ZUGRIFFSRECHTE FÜR DAS KASSENBUCH<br />
Sie s<strong>in</strong>d nicht <strong>in</strong> der Menü- bzw. <strong>in</strong> der Berechtigungsrolle enthalten. Nach unserer Auffassung ist die<br />
Kassenbuchhaltung e<strong>in</strong> Nebenbuch des Sachkontos „Kasse“. Das System bucht 1:1 alle Kassenvorgänge,<br />
die im Kassenbuch erfasst werden, als Beleg auf dem Kasse-Konto <strong>in</strong> der Hauptbuchhaltung. Dem<br />
Außenprüfer s<strong>in</strong>d über den Zugang zu den Daten der Hauptbuchhaltung alle Informationen zu Kassen-<br />
bewegungen sichtbar.<br />
> ZUGRIFFSRECHTE AUF DATEN DER SPECIAL LEDGER<br />
Nicht <strong>in</strong> jedem System s<strong>in</strong>d Special Ledger im E<strong>in</strong>satz. Sie werden aktiviert als zweites Hauptbuch, wenn<br />
es gilt, besondere Informationspflichten zu erfüllen. Die <strong>in</strong> Special Ledger gesammelten Daten s<strong>in</strong>d nicht<br />
zw<strong>in</strong>gend steuerlich relevant.<br />
Da die Systeme<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Special Ledger stets <strong>in</strong>dividuell den Bedürfnissen des Steuerpflichtigen<br />
genügt, kann es ke<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>gültige Vorlage e<strong>in</strong>er Musterrolle geben. Fallweise kann der Steuer-<br />
pflichtige die Auskunftsrechte für Außenprüfer auf Special Ledger nach se<strong>in</strong>en Verhältnissen erstellen<br />
und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er kunden<strong>in</strong>dividuellen Prüferrolle 105 bündeln.<br />
Nachstehende Abbildung zeigt das Rollenmenü der Musterrolle <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_FI für das Modul FI auf<br />
oberster Menüebene.<br />
Abbildung 6: Aufriss der Muster-Prüferrolle F<strong>in</strong>anzwesen<br />
105 Vgl. Abschnitt 5.4.3.<br />
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Seite 48<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
Abbildung 7: Menü der Musterrolle <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_FI<br />
Beispielhaft wurden für die Menüpunkte Stammdaten → Debitoren und Stammdaten → Kreditoren die<br />
Untermenüs aufgeblendet.<br />
Abbildung 8: Partieller Aufriss des Menüs <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_FI
5.4.2 DART-ZUGRIFF FÜR AUSSENPRÜFER<br />
Die AG GDPdU befasst sich bereits mit Weiterentwicklungen h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>es Z1-Zugriffs durch den<br />
Außenprüfer auf Datenextrakte, die mit dem Werkzeug Data Retention Tool (DART) erzeugt wurden, ohne<br />
damit den Zugriff auf Onl<strong>in</strong>e-Datenbestände e<strong>in</strong>schränken zu wollen. E<strong>in</strong> erster Ansatz ist bereits im Prüfermenü<br />
ersichtlich. 106 Es s<strong>in</strong>d zwei E<strong>in</strong>zelrollen entstanden, die e<strong>in</strong>erseits Auskunftsfunktionen aus dem<br />
DART-Menü und andererseits die Transaktions- und Reportberechtigungen aus dem Werkzeug DART<br />
aufnehmen:<br />
<strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_DART AIS-Steuerpruefung DART<br />
= Benutzermenü ohne Berechtigungen<br />
<strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_DART_A AIS-Steuerpruefung DART (Authorization)<br />
= Berechtigungen ohne Benutzermenü<br />
Die nun folgende Abbildung zeigt das Rollenmenü der Musterrolle <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_DART im Aufriss.<br />
Abbildung 9: Untermenü DART im Aufriss<br />
Die <strong>in</strong> der Musterrolle <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_DART enthalten Funktionen zielen auf das Leserecht von DART-<br />
Datenextrakten ab. Ihr E<strong>in</strong>satz erfordert e<strong>in</strong>e genaue Ausprägung der Berechtigungsrollen, um die Zugriffe<br />
des Außenprüfers zielgerichtet zu leiten.<br />
Es obliegt dem Steuerpflichtigen zu entscheiden, ob und wenn ja, wie weit e<strong>in</strong>em Außenprüfer DART-<br />
Berechtigungen gewährt werden. Je nach E<strong>in</strong>schätzung des Steuerpflichtigen und dem Ausbildungsstand<br />
des Außenprüfers könnten die DART-Zugriffsrechte e<strong>in</strong>es Außenprüfers differenziert gestaltet werden. Als<br />
Beispiel für e<strong>in</strong>e denkbare Aufgabenverteilung zwischen Steuerpflichtigem und Außenprüfer mag folgende<br />
Übersicht dienen:<br />
106 Siehe hierzu: <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 935189 GDPdU: Erweiterungen <strong>in</strong> der Sammelrolle <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX.<br />
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5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
AUFGABE AUFGABENZUORDNUNG ZU …<br />
AUSSENPRÜFER STEUERPFLICHTIGEN<br />
DART-Extrakte erzeugen ne<strong>in</strong> Vorbehaltsaufgabe<br />
DART-Extrakte anzeigen (DART-Browser) möglich ja<br />
View-Def<strong>in</strong>ition anlegen möglich ja<br />
View-Dateien erzeugen ne<strong>in</strong> Vorbehaltsaufgabe<br />
View-Dateien anzeigen<br />
(View-Protokollanzeigen mit Durchgriff<br />
auf die View-Daten)<br />
Tabelle 4: denkbare Prüferrechte für DART<br />
möglich ja<br />
Die Rolle <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_DART_A AIS-Steuerprüfung DART (Authorisation) be<strong>in</strong>haltet folgende<br />
Transaktionen und Reports für den Zugriff auf DART-Extrakte:<br />
TRANSAKTION BEZEICHNUNG<br />
FTWF Datenextrakt-Browser<br />
FTWH Datenextrakt-Views<br />
FTWCS Segmentkatalog<br />
FTWCF Feldkatalog<br />
FTWN View-Protokoll anzeigen<br />
FTWD Datenprüfsumme prüfen<br />
FTWY Datenextraktviews def<strong>in</strong>ieren<br />
S_P6D_40000026 Detektor für zugehörige Daten<br />
Tabelle 5: Transaktions- / Reportumfang der Prüferrolle zu DART
Im Folgenden der Überblick über die aktuelle Prüferrollen (Stand: August 2008):<br />
Abbildung 10: Maximalumfang des <strong>SAP</strong>-Muster-Prüfermenüs, Stand Juli 2008<br />
5.4.3 UNTERNEHMENSINDIVIDUELLE PRÜFERROLLEN<br />
Zur Def<strong>in</strong>ition der <strong>in</strong>dividuellen Prüferrollen schlagen wir vor, die <strong>SAP</strong>-Muster-Prüferrollen <strong>in</strong> den eigenen<br />
Namensbereich zu kopieren und um die firmen<strong>in</strong>dividuellen Ausprägungen der Berechtigungen für Transaktionen<br />
und Reports zu erweitern und um Berechtigungen für Organisationse<strong>in</strong>heiten, Kontengruppen für<br />
Kunden- / Lieferanten- / Sachkonten, Kontenpläne etc. zu ergänzen. Änderungen der Muster-Prüferrollen<br />
über den Import von <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weisen / Support Packages schlagen damit nicht umgehend auf die Prüferrechte<br />
im System des Steuerpflichtigen durch.<br />
Um kunden<strong>in</strong>dividuelle Transaktionen und Reports aufzunehmen, sollte e<strong>in</strong>e eigene Rolle erstellt werden,<br />
siehe dazu die Ausführungen unter 5.4.4.<br />
Im nachfolgenden Beispiel wurden die Vorschlagsrollen<br />
von <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX*<br />
nach Z_AUDITOR_TAX*<br />
kopiert. „Z“ steht für e<strong>in</strong>e durch den Steuerpflichtigen frei wählbare Bezeichnung im Bereich der Kundennamensräume.<br />
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5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
TRANSAKTIONSROLLEN<br />
(MODULSPEZIFISCHE MENÜS)<br />
SAMMELROLLEN<br />
Z_AUDITOR_TAX<br />
BERECHTIGUNGSROLLEN<br />
(MODULSPEZIFISCHE<br />
BERECHTIGUNGEN OHNE<br />
MENÜS)<br />
Z_AUDITOR_TAX_A<br />
Z _AUDITOR_TAX_FI Z _AUDITOR_TAX_FI_A<br />
Z _AUDITOR_TAX_MM Z _AUDITOR_TAX_MM_A<br />
SONSTIGE<br />
BEMERKUNGEN<br />
Zentrale Berechtigungen für<br />
Geräte, Spooler etc.<br />
usw. usw. Vorschlagsrollen weitere Module<br />
Z _AUDITOR_TAX_FI_Z Z _AUDITOR_TAX_FI_Z_A<br />
usw. usw.<br />
Tabelle 6: Übersicht kundenspezifischen Namenskonvention Prüferrollen<br />
Rollen für firmeneigene Erweiterungen,<br />
siehe Abschnitt 5.4.4<br />
Weitere firmeneigene Rollen für<br />
andere Module<br />
Wenn Support Packages e<strong>in</strong>gespielt wurden, empfiehlt sich e<strong>in</strong> Abgleich der <strong>SAP</strong>-Vorschlagsrollen mit den<br />
unternehmensspezifischen Rollen, um Änderungen als Ausgangspunkt für die Pflege der kunden<strong>in</strong>dividuellen<br />
Außenprüferrollen festzustellen. <strong>SAP</strong> bietet dazu die Funktion des Rollenvergleichs <strong>in</strong> zwei Ausprägungen<br />
zum Vergleich von Rollen lt. <strong>SAP</strong>- / <strong>DSAG</strong>-Standard versus Firmenausprägung an.<br />
> Im Benutzer<strong>in</strong>fosystem (Transaktion SUIM) steht hierzu Report RSUSR050 (Transaktion S_BCE_68001777)<br />
zur Verfügung. Die beiden zu vergleichenden Rollen werden <strong>in</strong> die E<strong>in</strong>gabefelder für „Rolle A“ und<br />
„Rolle B“ e<strong>in</strong>getragen.<br />
Abbildung 11: E<strong>in</strong>stiegsbild des Reports RSUSR050
Die Transaktion PFCG Rollenpflege bietet e<strong>in</strong> Werkzeug zum Rollenvergleich an. Alternativ kann die<br />
Transaktion ROLE_CMP direkt aufgerufen werden.<br />
Ausgehend von e<strong>in</strong>er Rolle wird die andere Rolle zum Vergleich benannt.<br />
E<strong>in</strong>steig <strong>in</strong> den Rollenvergleich über den Menüpfad <strong>in</strong> der Transaktion PFCG:<br />
Hilfsmittel → Rollen-Vergleichstool.<br />
Abbildung 12: E<strong>in</strong>stieg der Funktion PFCG mit Rollenvergleich<br />
Auswahl der Vergleichsrolle.<br />
Abbildung 13: Auswahl der Vergleichsrolle<br />
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5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
Ergebnisliste des Rollenvergleichs:<br />
Abbildung 14: Ergebnisliste des Rollenvergleichs<br />
Aktuelle <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weise s<strong>in</strong>d ggf. manuell <strong>in</strong> die Firmenrollen e<strong>in</strong>zuarbeiten.<br />
5.4.4 ANPASSUNGEN VON PRÜFERROLLEN AUFGRUND EIGENENTWICKLUNGEN<br />
<strong>SAP</strong>-Muster-Prüfermenüs und <strong>SAP</strong>-Muster-Prüfertransaktionsrollen sollten nicht geändert werden, da die<br />
Gefahr besteht, dass kunden<strong>in</strong>dividuelle Änderungen beim E<strong>in</strong>spielen von <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weisen bzw. Support<br />
Packages überschrieben werden. 107 Für Eigenentwicklungen empfehlen wir modulspezifisch eigene<br />
Ergänzungsrollen zu def<strong>in</strong>ieren.<br />
Beispielhaft können <strong>in</strong> firmen<strong>in</strong>dividuellen Ergänzungsrollen eigene Report- oder Transaktionsberechtigungen<br />
(z. B. Berechtigung für Download von <strong>SAP</strong>-Auswertungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> eigenes Netzwerkverzeichnis für den<br />
Außenprüfer) aufgenommen werden.<br />
Dem Außenprüfer sollen gemäß dem BMF-Schreiben vom 16.07.2001 alle „im System vorhandenen<br />
Auswertungsmöglichkeiten“ zur Nutzung zur Verfügung stehen. 108 Aus unserer Sicht beschränkt sich der<br />
Zugriff auf tatsächlich lauffähige und vom Steuerpflichtigen genutzte Auskunftsreports, 109 da der Steuerpflichtige<br />
jederzeit <strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong> muss, die dem Außenprüfer gewährten Auskunftsrechte beurteilen zu<br />
können. Bei nicht genutzten Funktionen der Software kann der Steuerpflichtige diese Beurteilung nicht leisten.<br />
107 Vgl. Abschnitt 5.4.3.<br />
108 Vgl. BMF-Schreiben vom 16.07.2001, Abschnitt I 2a, a.a.O., und BMF FAQ, Stand 23.01.2008, Abschnitt III, Frage 12 a.a.O.<br />
109 Vgl. ZVEI-Kommentierung zu BMF FAQ, Stand 15.01.2007, Abschnitt III, Frage 12 a.a.O.; vgl. auch Abschnitt 3.2.4.<br />
101 Vgl. Abschnitt 5.5.7.<br />
102 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 582583.
Dem Außenprüfer zugänglich zu machen s<strong>in</strong>d auch Eigenentwicklungen von Auskunfts-Transaktionen<br />
und -Reports. Diese Individualauswertungen s<strong>in</strong>d möglicherweise den Standardreports an Funktionalität<br />
überlegen und können dem Außenprüfer von Nutzen se<strong>in</strong>. Greifen diese Eigenentwicklungen auf ausgewählte<br />
logische Datenbanken wie z. B. DDF für Debitoren, KDF für Kreditoren, SDF für Sachkonten usw. 110<br />
zu, so zieht die Zeitraumprüfung auch für diese Transaktionen und Reports. Eigene Anwendungen müssen<br />
<strong>in</strong>dividuell um die Zeitraumabgrenzung erweitert werden, wenn deren Datenbeschaffung nicht über<br />
logische Datenbanken realisiert wurde, die den Funktionsbauste<strong>in</strong> zur Zeitraumprüfung enthalten. 111<br />
Die folgende Tabelle zeigt e<strong>in</strong>en Vorschlag, wie die Namenskonvention für eigene Berechtigungsrollen für<br />
kundenspezifische Erweiterungen ausgestaltet werden kann.<br />
TRANSAKTIONSROLLEN<br />
(MODULSPEZIFISCHE MENÜS)<br />
110 Vgl. Abschnitt 5.4.6.4.<br />
111 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 798565.<br />
SAMMELROLLEN Z_AUDITOR_TAX<br />
BERECHTIGUNGSROLLEN<br />
(MODULSPEZIFISCHE<br />
BERECHTIGUNGEN OHNE<br />
MENÜS)<br />
Z _AUDITOR_TAX_FI_Z Z_AUDITOR_TAX_FI_Z_A<br />
Z_AUDITOR_TAX_MM_Z Z_AUDITOR_TAX_MM_Z_A<br />
usw. usw.<br />
Tabelle 7: Vorschlag Namenskonvention Prüferrollen – Kundenerweiterung<br />
SONSTIGE<br />
BEMERKUNGEN<br />
Firmeneigene Erweiterungsrolle<br />
für Modul FI<br />
Firmeneigene Erweiterungsrolle<br />
für Modul MM<br />
5.4.5 PRÜFERROLLE SCHÜTZEN<br />
Die Außenprüfer sollen nur das Menü benutzen, das der Steuerpflichtige für sie ausgeprägt hat. Um zu<br />
verh<strong>in</strong>dern, dass der Außenprüfer vom Prüfer- auf das <strong>SAP</strong>-Standardmenü umschaltet, besteht ab R/3<br />
Release 4.7 die Option, <strong>in</strong> der Tabelle<br />
USERS_SSM Erlaubte Menüs für den Session Manager<br />
e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>trag mit dem Benutzernamen des Prüfers zu pflegen und den Schalter für das Benutzermenü zu<br />
setzen. Das System lässt danach für diesen Benutzer nicht mehr zu, auf das Standardmenü umzuschalten.<br />
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Seite 56<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.4.6 ZEITRAUMPRÜFUNG (PRÜFUNGSZEITRAUM)<br />
5.4.6.1 BESCHRÄNKUNG DES ZUGRIFFSRECHTS AUF EINEN ZEITRAUM<br />
Bevor e<strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-System mit GDPdU-Funktionen erweitert wurde, war es nicht möglich, die Zugriffsberechtigung<br />
e<strong>in</strong>es Benutzers auf e<strong>in</strong>en bestimmten Zeitraum zu beschränken. Die unter Berücksichtigung der<br />
gesetzlichen Vorgaben parallel zu DART-Version 2.0 oder höher e<strong>in</strong>geführte Funktion erlaubt es nun, für den<br />
Außenprüfer e<strong>in</strong>en Zugriffszeitraum für Bewegungsdaten zu def<strong>in</strong>ieren. Für Stammdaten kann der Zugriff<br />
nicht auf Datensätze beschränkt werden, die im Prüfungszeitraum aktiv, d. h., nicht gesperrt waren.<br />
In größeren <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong> mit mehreren Buchungskreisen können zeitgleich mehrere Außenprüfer für<br />
z. B. Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Ertragssteuern bei unterschiedlichen Buchungskreisen tätig se<strong>in</strong>.<br />
Die Funktion der Zeitraumprüfung wurde so flexibel def<strong>in</strong>iert, dass bei zeitgleich stattf<strong>in</strong>denden Außenprüfungen<br />
jedem Außenprüfer unterschiedliche Zugriffszeiträume zugewiesen werden können.<br />
Als zu prüfender Zeitraum wird die Zeitspanne laut Prüfungsanordnung im <strong>SAP</strong>-System h<strong>in</strong>terlegt.<br />
Die Funktion der Zeitraumprüfung wird über mehrere zusammenwirkende Tabellen gesteuert, die mittels<br />
dreier Transaktionen gepflegt werden. Diese Transaktionen werden im Folgenden vorgestellt.<br />
5.4.6.2 TABELLEN TPCUSER / TPCUSERN (TRANSAKTION TPC2)<br />
Mit der Transaktion TPC2 werden Benutzer, <strong>in</strong> diesem Fall Außenprüfer, DART-Benutzergruppen zugeordnet.<br />
Abbildung 15: Pflegedialog der Tabelle TPCUSERN, Transaktion TPC2<br />
PRAXISTIPP:<br />
Die Benutzergruppe ist <strong>in</strong> DART frei def<strong>in</strong>ierbar und kann e<strong>in</strong>e Organisationse<strong>in</strong>heit oder Prüfungsart,<br />
z. B. Ertragssteuer-, Zoll- oder USt-Prüfung, repräsentieren.<br />
5.4.6.3 TABELLE TPCPROGS<br />
In der Tabelle<br />
TPCPROGS Prüftabelle für die Programme der Berechtigungsprüfung<br />
werden Programme e<strong>in</strong>getragen, die für die zeitraumabhängige Prüfung vorgesehen s<strong>in</strong>d. Hier müssen<br />
auch kundeneigene Programme aufgenommen werden.
E<strong>in</strong> spezieller Pflegedialog ist nicht vorhanden. Die Pflege erfolgt mit der Transaktion SM31.<br />
Die folgende Abbildung zeigt e<strong>in</strong>en Ausschnitt der Tabelle TPCPROGS.<br />
Abbildung 16: Ausschnitt aus Tabelle TPCPROGS<br />
5.4.6.4 TABELLE TPCPROG (TRANSAKTION TPC4)<br />
Mit der Transaktion TPC4 werden Programme / Reports bzw. logische Datenbanken <strong>in</strong> die Tabelle TPCPROG<br />
e<strong>in</strong>getragen und damit der erweiterten Prüfung auf erlaubte Zeiträume unterworfen. Diese Tabelle enthält<br />
diejenigen Programme / Reports und logischen Datenbanken, die der Außenprüfer beim Z1-Zugriff nutzt.<br />
Der Tabellenumfang stellt e<strong>in</strong>e Untermenge der im Unternehmen im E<strong>in</strong>satz bef<strong>in</strong>dlichen Programme /<br />
Reports auf Basis der Tabelle TPCPROGS dar.<br />
Abbildung 17: Ausschnitt aus Tabelle TPCPROG<br />
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Seite 58<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.4.6.5 TABELLE TPCDATEN (TRANSAKTION TPC6)<br />
Die Transaktion TPC6 prägt die Tabelle<br />
TPCDATEN Zeiträume für Berechtigungsprüfung<br />
mit den für den Zugriff durch Außenprüfer erlaubten Zeiträumen aus. Sie greift die Benutzergruppe auf<br />
(siehe Abschnitt 5.4.6.2) und weist ihr e<strong>in</strong>e Applikation (z. B. FI-FI = Hauptbuch), e<strong>in</strong>e Organisationse<strong>in</strong>heit<br />
(z. B. für FI: Buchungskreis) und die erlaubten Zeiträume (Intervall von Datum bis Datum) zu.<br />
Abbildung 18: Ausschnitt aus Tabelle TPCDATEN<br />
Die Organisationse<strong>in</strong>heit ist dabei kontextabhängig e<strong>in</strong>zutragen. Die folgende Übersicht zeigt für die<br />
Applikation die jeweils mögliche Organisationse<strong>in</strong>heitsklasse.<br />
APPLIKATION BEZEICHNUNG TABELLE TPCDATEN:<br />
ORGANISATIONSEINHEITENKLASSE<br />
FI-FI F<strong>in</strong>anzbuchhaltung Buchungskreis<br />
CO Kostenrechnung Kostenrechnungskreis<br />
SD Vertrieb Verkaufsorganisation<br />
EA-TRV Reisekostenabrechnung Buchungskreis<br />
FI-AA Anlagenbuchhaltung Buchungskreis<br />
FI-CA Vertragskontokorrent Buchungskreis
APPLIKATION BEZEICHNUNG<br />
112 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 115224.<br />
TABELLE TPCDATEN:<br />
ORGANISATIONSEINHEITENKLASSE<br />
HR Personalwesen <br />
IM-RE Immobilien Buchungskreis<br />
LO-MD Logistik Materialstamm <br />
MM-FT Außenhandel Importabwicklung Buchungskreis<br />
SD-FT Außenhandel Exportabwicklung Verkaufsorganisation<br />
TR-LO Treasury Darlehen Buchungskreis<br />
TR-TM Treasury Transaktions-Management Buchungskreis<br />
Tabelle 8: Transaktion TPC6: kontextabhängige Organisationse<strong>in</strong>heit<br />
Nur <strong>in</strong> der Tabelle TPCPROGS zugeordneten Applikationen dürfen hier verwendet werden (siehe Abschnitt<br />
5.4.6.3).<br />
H<strong>in</strong>weis: MM (Logistik) wird nicht speziell <strong>in</strong> der Tabelle behandelt, sondern über die Applikation FI-FI berechtigt.<br />
5.4.7 PRÜFERAKTIVITÄTEN AUFZEICHNEN (ACTION LOG)<br />
5.4.7.1 ACTION LOG ALS NEUE FUNKTIONALITÄT<br />
Die vor den GDPdU <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong> vorhandenen Protokollierungswerkzeuge wie z. B. Transaktionen<br />
SM19 und SM20 (Security Audit Logs) oder das SQL Audit Log112 s<strong>in</strong>d re<strong>in</strong> technisch orientiert, für Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />
und Mitarbeiter der Fachabteilungen (z. B. Steuerfachleute) schwer lesbar und enthalten nicht die<br />
gewünschten Detail<strong>in</strong>formationen zu den ausgeführten Prüferaktivitäten im System.<br />
<strong>SAP</strong> hat auf Drängen der AG GDPdU für R/3-Releases ab 4.6B e<strong>in</strong> neues Protokollverfahren entwickelt,<br />
das auch für Personen aus Fachabteilungen verständliche Informationen bietet. Diese neuen Form der<br />
Aufzeichnung protokolliert alle Aufrufparameter von Transaktionen und Reports und stellt sie im Überblick<br />
über die Prüferaktivitäten dar. Der <strong>SAP</strong>-Begriff für diese Protokollierung lautet Action Log. Die Protokolldaten<br />
werden unter dem neuen Datenobjekt ATAX gespeichert.<br />
Je nach Intensität der Prüferzugriffe ergeben sich u. U. umfangreiche Datensammlungen. Werden sie nicht<br />
kont<strong>in</strong>uierlich gesichtet, fehlen zeitnah Informationen über den Umfang des Zugriffs und die Datenobjekte,<br />
die sich der Außenprüfer angesehen hat.<br />
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5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
PRAXISTIPP:<br />
Vere<strong>in</strong>baren Sie mit Fachabteilung und IT die Auswertung des Action Logs <strong>in</strong> kurzfristigen Intervallen. Es<br />
macht wenig S<strong>in</strong>n, erst kurz vor der Abschlussbesprechung Protokolldaten zu sichten.<br />
Auf diese Weise erhalten Sie zeitnahe Informationen über die Prüfungshandlungen des Außenprüfers<br />
und se<strong>in</strong>e Prüfungsschwerpunkte.<br />
Leider steht die Aufzeichnungsfunktion für Prüferzugriffe derzeit nur für die Applikationen FI, FI-AA, MM<br />
und HCM zur Verfügung. Entwicklungsanträge s<strong>in</strong>d bei <strong>SAP</strong> gestellt, um zukünftig auch Prüferzugriffe auf<br />
Daten der Module SD und CO zu erfassen. Wenn hier aus Sicht der Anwender dr<strong>in</strong>gender Handlungsbedarf<br />
besteht, bitten wir um Feedback an die AG GDPdU.<br />
Zur Kontaktadresse siehe www.dsag.de → Arbeitskreise → Übersicht → Prozesse → AG GDPdU.<br />
5.4.7.2 AUSWERTUNG DES ACTION LOGS (TRANSAKTION SLG1)<br />
Unter Objekt ATAX werden alle Zugriffe der Außenprüfer protokolliert. Die Auswertung, die mittels<br />
Transaktion SLG1 gestartet wird, erlaubt, selektiv auf die Log-Daten zuzugreifen.<br />
Die folgende Abbildung zeigt das Selektionsbild zur Transaktion SLG1.<br />
Abbildung 19: Selektionsbild der Transaktion SLG1
Wichtige Abgrenzungskriterien s<strong>in</strong>d<br />
> das Erfassungsdatum und die Uhrzeit der Prüferzugriffe<br />
> der Benutzername (Trennung der Auswertung nach Außenprüfer)<br />
> der Transaktionscode oder das durch den Außenprüfer aufgerufene Programm<br />
Entsprechend der ausgewählten Selektionsparameter (im Beispiel: Transaktion AW01N und E<strong>in</strong>gabedatum<br />
vom 01.08.2008 bis 01.08.2008) erfolgt die Listausgabe am Bildschirm:<br />
Abbildung 20: Ergebnisanzeige Transaktion SLG1 Prüferzugriffe<br />
Durch „Aufreißen“ der e<strong>in</strong>zelnen Zeilen mittels Mausklick auf das Dreieck am Zeilenanfang werden weitere<br />
Detail-Angaben zum Zugriff gezeigt. Hier im Beispiel wurde die erste Zeile (siehe Markierung <strong>in</strong> Abbildung<br />
20) abgefragt:<br />
Abbildung 21: Anzeige der Details zu Prüferzugriffen (Transaktion SLG1)<br />
Ergebnis der Abfrage:<br />
Buchungskreis: 1000<br />
Anlage-Nr.: 1137-0000<br />
Anlagenbezeichnung: Erweiterung Produktionshalle<br />
Geschäftsjahr: 2004<br />
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5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.4.7.3 PROTOKOLLÜBERSICHT ANZEIGEN (MIT REPORT CA_TAXLOG)<br />
Sollen die Protokolle ausgedruckt und als Druckliste archiviert werden, steht hierfür der Report CA_TAXLOG<br />
zur Verfügung. Er zeigt den identischen Inhalt wie bei Transaktion SLG1, jedoch <strong>in</strong> anderer Darstellung.<br />
Abbildung 22: Selektionsbild des Reports CA_TAXLOG (Transaktion SA38)<br />
Bei gleichen Selektionskriterien wie bei der Transaktion SLG1 sieht das Ergebnis wie folgt aus:<br />
Abbildung 23: Anzeige der Details zu Prüferzugriffen des Reports CA_TAXLOG<br />
Nach Expansion der kompletten Liste kann man sich mit dieser Darstellung e<strong>in</strong>en schnelleren Überblick als<br />
mit der Transaktion SLG1 verschaffen, aber auch e<strong>in</strong>e Suche nach relevanten Begriffen durchführen.
5.4.7.4 PROTOKOLLINFORMATIONEN LÖSCHEN (TRANSAKTION SLG2)<br />
Das Action Log (Daten des Objekts ATAX) kann nach Abschluss der Außenprüfung mit Transaktion SLG2<br />
gelöscht werden.<br />
E<strong>in</strong>e vorherige Archivierung mittels Archivierungsobjekt BC_SBAL ist ebenfalls möglich.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Sollten sich größere Datenmengen durch die Protokollierung ergeben (mehrere Außenprüfer s<strong>in</strong>d über<br />
e<strong>in</strong>en langen Zeitraum tätig), empfiehlt sich die Archivierung und Reorganisation, um e<strong>in</strong>erseits die<br />
Onl<strong>in</strong>e-Datenbank zu entlasten, andererseits aber den gesamten Prüfungsprozess im Blick zu behalten.<br />
5.5 TECHNISCHER Z3-ZUGRIFF<br />
5.5.1 WERKZEUG DART DATA RETENTION TOOL<br />
<strong>SAP</strong> stellt im Rahmen des Standards das Werkzeug<br />
DATA RETENTION TOOL (DART)<br />
zur Verfügung. DART wurde ursprünglich für den Datenzugriff durch die F<strong>in</strong>anzverwaltung <strong>in</strong> den<br />
Vere<strong>in</strong>igten Staaten von Amerika (USA) entwickelt. Die Klassifizierung der <strong>in</strong> den USA steuerrelevanten<br />
Daten (Tabellenvorrat „US“) ist der Initiative der Americas’ <strong>SAP</strong> Users’ Group (ASUG) zu verdanken.<br />
Aufbauend auf dieser Basis hat die AG GDPdU die Vorgaben der deutschen Gesetzgebung <strong>in</strong> kont<strong>in</strong>uierlicher<br />
Arbeit ab 2001 <strong>in</strong> das Werkzeug übernommen und e<strong>in</strong>en eigenen Datenkatalog mit steuerlich relevanten<br />
Daten aufgebaut. Mittlerweile bildet der Tabellenvorrat „DE“ e<strong>in</strong>erseits den Kern des Datenumfangs<br />
„US“ zum überwiegenden Teil ab und besitzt andererseits weitere Datenfelder mit spezifischen Anforderungen<br />
der deutschen F<strong>in</strong>anzverwaltung, wie z. B. Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStId).<br />
Bezogen auf DART-Version 2.6 zeigt die folgende Tabelle die Verhältnisse zwischen den Tabellenvorräten<br />
zwischen den Länderversionen US und DE.<br />
DATENUMFANG DATENSEGMENTE FELDER<br />
Gesamt 446 5.829<br />
Davon entfallen auf:<br />
US (exklusiv) 5 138<br />
DE (exklusiv) 270 3.559<br />
US und DE geme<strong>in</strong>sam 171 2.132<br />
Tabelle 9: Segmentumfang DART-Datenkatalog – Stand DART-Version 2.6<br />
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5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
Da mittlerweile auch <strong>in</strong> anderen Ländern, <strong>in</strong>sbesondere EU-Ländern, der Ruf nach Datenträgerüberlassung<br />
stärker wurde und gesetzliche Regeln erlassen s<strong>in</strong>d, wie z. B.<br />
Schweiz: Verordnung des EFD über elektronisch übermittelte Daten und<br />
Informationen (ElDI-V) vom 30. Januar 2002<br />
Österreich: §§131, 132 Bundesabgabenordnung (BAO)<br />
Frankreich: Contrôle Fiscal des Comptabilités Informatisées (CFCI)<br />
Portugal Portaria nº 321-A / 2007,<br />
ergaben sich Auswirkungen auf Konzeption und Konfiguration von relevanten Datentabellen.<br />
E<strong>in</strong>zelne Buchungskreise können bereits heute auf Länderversionen konfiguriert werden. Innerhalb des<br />
Customiz<strong>in</strong>gs ist es möglich, e<strong>in</strong>e Version „US“ oder „DE“ zu wählen. Heute ist nur noch e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Anzahl<br />
von Datentabellen (z. B. Sales / Use Tax etc.) re<strong>in</strong> amerikanisch. Für deutsche US-Tochterfirmen ist es ab<br />
Release 2.4 auch möglich, alle steuerrelevanten Daten (DE und US) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verarbeitungsgang („ALL“) zu<br />
extrahieren, um damit lokale und <strong>in</strong>ternationale Gesetzesvorgaben befriedigen zu können.<br />
Hierzu ist mit der Transaktion SM31 die Tabellen TXW_C_BUKRS zu pflegen:<br />
Abbildung 24: Anzeige Customiz<strong>in</strong>g der Tabelle TXW_C_BUKRS (Transaktion SM31)<br />
DART erzeugt Datenextrakte als „steuerliche Datenkonserve“. Der DART-Extrakt ist e<strong>in</strong> Satz von Dateien, die<br />
als Snap Shot den Zustand der <strong>SAP</strong>-Datenbank zum Zeitpunkt der Extraktion abbilden. Damit lassen sich<br />
bei Kontenplanänderungen 113 die Daten(zu)stände aus Mergers- und Akquisitions-Szenarien im ursprünglichen<br />
Zustand „e<strong>in</strong>frieren“.<br />
Für die Auswertung der DART-Extrakte wird „e<strong>in</strong>“ <strong>SAP</strong> R/3-System benötigt, das nicht notwendigerweise<br />
identisch mit dem Quell-System se<strong>in</strong> muss, auf dem die Datenextrakte e<strong>in</strong>st erzeugt wurden. Dieses<br />
„Auswerte“-System bedarf jedoch e<strong>in</strong>es Releasestandes, der gleich oder höher gegenüber dem Releasestand<br />
des erzeugenden Systems ist. In größeren Unternehmen mit unterschiedlichen <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong> bzw.<br />
Releaseständen ist es denkbar, dezentral DART-Datenextrakte zu erzeugen und diese auf e<strong>in</strong>em zentralen<br />
System auszuwerten.<br />
113 Kontenplanänderungen im Zuge von Unternehmenszusammenschlüssel aus Mergers & Akquisitions.
Als Alternative für den Fall, dass später zur DART-Extraktauswertung ke<strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-System mehr zur<br />
Verfügung stünde (z. B. Migrationen von e<strong>in</strong>em <strong>SAP</strong>- auf e<strong>in</strong> NON-<strong>SAP</strong>-System, siehe Abschnitt 4.5.2), gibt<br />
es ab der DART-Version 2.4 den Extraktsplitter. Mit dieser Funktion ist es möglich, Extraktdateien <strong>in</strong> die<br />
e<strong>in</strong>zelnen Segmente zu atomisieren und je Segment jeweils e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zelnen Datei im AIS-Format (mit<br />
beschreibenden Kopfzeilen) zu erzeugen. Diese e<strong>in</strong>zelnen Dateien können <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Auswertetool e<strong>in</strong>gelesen<br />
und ausgewertet werden.<br />
5.5.2 AUSLIEFERUNG DER DART-VERSIONEN<br />
Die e<strong>in</strong>zelnen DART-Versionen, beg<strong>in</strong>nend mit DART-Version 2.0, wurden und werden mit <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weisen<br />
ausgeliefert, die <strong>in</strong> der Regel über Support Packages <strong>in</strong> die Systeme importiert werden.<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Nummer des Support Packages, mit der die jeweilige DART-Version ausgeliefert<br />
wurde.<br />
DART-<br />
VERSION<br />
<strong>SAP</strong>-HINWEIS /<br />
DATUM DER VER-<br />
ÖFFENTLICHUNG<br />
<strong>SAP</strong><br />
R/3<br />
3.1<br />
<strong>SAP</strong><br />
R/3<br />
4.0<br />
<strong>SAP</strong><br />
R/3<br />
4.5B<br />
<strong>SAP</strong>-SYSTEM<br />
<strong>SAP</strong><br />
R/3<br />
4.6B<br />
<strong>SAP</strong><br />
R/3<br />
4.6C<br />
<strong>SAP</strong><br />
R/3<br />
4.7<br />
<strong>SAP</strong><br />
ERP<br />
2004<br />
2.0 491141 / 05.02.2002 B1 80 58 47 37 06 - -<br />
2.1 622095 / 13.05.2003 B2 82 60 55 46<br />
2.2 668943 / 20.01.2004 B4 83 61 56 47<br />
2.3 702511 / 30.01.2004 - - - - - -<br />
12 +<br />
13<br />
18 +<br />
19<br />
<strong>SAP</strong><br />
ERP<br />
6.0<br />
- -<br />
- -<br />
02 +<br />
03<br />
763867 / 27.12.2004 B5 85 63 58 49 23 - -<br />
2.4 810014 / 29.06.2005 - - - - 51 25<br />
2.5 1050841 / 26.04.2007 - - - - 55 29 17 10<br />
2.6 1173540 / 11.08.2008 - - - - 58 31 20 14<br />
Tabelle 10: Zuordnung DART-Auslieferung zu <strong>SAP</strong>-System<br />
08 +<br />
10<br />
-<br />
-<br />
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Seite 66<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.5.3 SYSTEMSEITIGE DOKUMENTATION / HILFE ZU DART<br />
Aus e<strong>in</strong>er beliebigen Transaktion heraus stellt das System über den Menüpfad<br />
HILFE → HILFE ZUR ANWENDUNG<br />
nähere Erläuterungen und Tipps zu dieser Transaktion zur Verfügung. Für Transaktionen zu DART wird<br />
kontextbezogen die entsprechende Passage aus der DART-Onl<strong>in</strong>e-Dokumentation herangezogen.<br />
Hier im Beispiel: Transaktion FTWQ DART-Datensegmente konfigurieren.<br />
Abbildung 25: Aufruf der Hilfe zur DART-Datensegmentkonfiguration (Transaktion FTWQ)<br />
Der Aufruf der Hilfe führt zum Abschnitt Datensegmentkonfiguration:<br />
Abbildung 26: Anzeige der Hilfe zur DART-Datensegmentkonfiguration (Transaktion FTWQ)
5.5.4 DART-TRANSAKTIONEN UND -REPORTS<br />
Bevor auf e<strong>in</strong>zelne Transaktionen und Reports vertieft <strong>in</strong> den weiteren Abschnitten e<strong>in</strong>gegangen wird, zeigt<br />
die folgende Tabelle den Gesamtumfang der zum Werkzeug DART gehörenden Transaktionen und Reports.<br />
TRANS-<br />
AKTIONS-<br />
CODE<br />
KURZBESCHREIBUNG DER TRANSAKTION VERBUNDEN<br />
MIT PROGRAMM<br />
FTW0 Bereichsmenü DART -<br />
FTW1A Extraktdaten RTXWCF02<br />
FTWB Archivierte Daten abrufen RTXWCF10<br />
FTWC Extrakte mischen RTXWMG01<br />
FTWCF Feldkatalog anzeigen RTXWCATF<br />
FTWCS Segmentkatalog anzeigen RTXWCATS<br />
FTWD Datenextraktkontrollsummen prüfen RTXWCHK2<br />
FTWE Kontrollsummen prüfen (FI-Belege) RTXWCHK11<br />
FTWE1 Alle FI-Kontrollsummen prüfen RTXWCHK4<br />
FTWF Datenextrakt-Browser RTXWQU01<br />
FTWH Daten-View-Abfragen RTXWQU03<br />
FTWI H<strong>in</strong>tergrundjob erzeugen RTXWBTCH<br />
FTWJ Aus Archiven abgerufene Daten löschen RTXWDROP<br />
FTWK Extrakte löschen RTXWDELF<br />
FTWL Extraktprotokoll anzeigen RTXWLOG2<br />
FTWM Datenextrakt neu erstellen RTXWCF05<br />
FTWN View-Abfrageprotokoll anzeigen RTXWVWL2<br />
FTWP E<strong>in</strong>stellungen für Datenextraktion <strong>SAP</strong>MTXWC<br />
FTWQ Datensegmente für Datendatei konfigurieren RTXWSEGS<br />
FTWR Dateigröße Arbeitsblatt RTXWSIZE<br />
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5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
TRANS-<br />
AKTIONS-<br />
CODE<br />
KURZBESCHREIBUNG DER TRANSAKTION VERBUNDEN<br />
MIT PROGRAMM<br />
FTWS Konfiguration und Protokolle transportieren RTXWTASK<br />
FTWW Segment<strong>in</strong>formationen auflisten RTXWLS01<br />
FTWX<br />
Berechtigungsgruppen für View-Dateien: Aufruf der Transaktion<br />
SM30 Tabellenpflege; View-Name: V_TXW_TBRG<br />
<strong>SAP</strong>LTXWA<br />
FTWY Viewdef<strong>in</strong>ition pflegen <strong>SAP</strong>MTXWV<br />
FTWYR Segmentbeziehungen pflegen RTXWSM3X<br />
FTWQTD Pflege Nummernbereich Bewegungsdaten-Segmente 114 -<br />
FTWQMD Pflege Nummernbereich Stammdaten-Segmente 114 -<br />
S_P6B_1200272 Datenextrakt-Splitter RTXWQU05<br />
S_P6B_1200273 Assoziierter Datendetektor RTXWQU06<br />
S_P6B_1200274 Extrakt-Splitter-Protokoll anzeigen RTXWQU05<br />
Tabelle 11: Liste der DART-Transaktionen (Stand DART 2.6)<br />
5.5.5 DART-MODULÜBERSICHT<br />
Mittels DART können Daten aus verschiedenen Modulen von <strong>SAP</strong> für die Außenprüfung extrahiert werden.<br />
Dies setzt voraus, dass die <strong>SAP</strong>-Datenarchivierung für den Extraktionszeitraum noch nicht durchgeführt<br />
worden ist.<br />
Nachstehend e<strong>in</strong>e Übersicht des Extraktumfangs mit den zugeordneten Archivierungsobjekten.<br />
MODUL BEZEICHNUNG EXTRAKTUMFANG ARCHIVIERUNGSOBJEKTE 115<br />
FI F<strong>in</strong>ancials<br />
JV Jo<strong>in</strong>t-Venture-Buchhaltung<br />
> F<strong>in</strong>anzbelege<br />
> Offene Postenliste<br />
> Abstimmung FI / CO<br />
> Änderungsbelege<br />
> Steuerdaten<br />
> Stammdaten Jo<strong>in</strong>t-<br />
Venture-Buchhaltung<br />
> FI_ACCOUNT<br />
> FI_ACCPAYB<br />
> FI_ACCRECV<br />
> FI_BANKS<br />
> FI_DOCUMNT<br />
> FI_MONTHLY<br />
> CHANGEDOCU<br />
Nicht vorhanden<br />
114 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 1234641.<br />
115 Vgl. service.sap.com/ilm → Kasten News → Datei „Reports and Transactions for Access<strong>in</strong>g Archived Data“, Version 2.7, Stand Nov. 2007.
MODUL BEZEICHNUNG EXTRAKTUMFANG ARCHIVIERUNGSOBJEKTE<br />
AA Anlagenbuchhaltung<br />
CO Controll<strong>in</strong>g<br />
MM Materialwirtschaft<br />
SD Vertrieb<br />
TR<br />
(CFM)<br />
BP<br />
Corp.F<strong>in</strong>ance<br />
Mgmt.(Treasury)<br />
> Anlagenbelege<br />
> Änderungsbelege<br />
> Kostenrechnungsbelege<br />
> Abstimmung FI / CO<br />
> Statistische CO-<br />
Belegpositionen<br />
> Kostenstellen-Hierachien<br />
> Profit-Center-Hierachien<br />
> CO-Primärbuchungen<br />
> CO-Sekundärbuchungen<br />
> Materialbelege<br />
> Bestellungen<br />
> Änderungsbelege<br />
> Verkaufsbelege<br />
> Lieferbelege<br />
> Fakturabelege<br />
> Preiskonditionen<br />
Fakturabeleg<br />
> CFM-Belege<br />
> Historische Bewegungsdaten<br />
> AM_ASSET<br />
> CHANGEDOCU<br />
> COPA2_xxxx<br />
> CO_ALEITEM<br />
> CO_ALLO_ST<br />
> CO_CCMAST<br />
> CO_CCTR_EP<br />
> CO_CCTR_ID<br />
> CO_CCTR_PL<br />
> CO_CEL_RCL<br />
> CO_COSTCTR<br />
> CO_ITEM<br />
> CO_KSTRG<br />
> CO_ORDER<br />
> CO_PROCESS<br />
> CO_TOTAL<br />
> PM_ORDER<br />
> PP_BKFLUSH<br />
> PP_ORDER<br />
> PR_ORDER<br />
> PS_PROJECT<br />
> QM_CONTROL<br />
> MM_EKKO<br />
> MM_MATBEL<br />
> MM_MATNR<br />
> MM_PREF<br />
> MM_REBEL<br />
> MM_SPSTOCK<br />
> CHANGEDOCU<br />
> FT_VEIAV<br />
> FT_VEXAV<br />
> RV_LIKP<br />
> SD_VBAK<br />
> SD_VBKA<br />
> SD_VBRK<br />
> TRTM_FTR<br />
CL Consumer Mortage and Loans > CML-Belege > CMLDOCUMNT<br />
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5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
MODUL BEZEICHNUNG EXTRAKTUMFANG ARCHIVIERUNGSOBJEKTE 115<br />
RE Immobilienverwaltung > Immobilienbelege<br />
> RE_BUILDNG<br />
> RE_BUSN_EN<br />
> RE_MGT_CNT<br />
> RE_PROPERTY<br />
> RE_RNTL_AG<br />
> RE_RNTL_UN<br />
> RE_STLM_UN<br />
TV Reisemanagement > Reisebelege > PA_TRAVEL<br />
XX Kundenerweiterungen > Special Ledger > FI_SL_DATA (*)<br />
Tabelle 12: DART-Modulübersicht (Stand DART 2.6)<br />
(*) Ist z. B. das Umsatzkostenverfahren (Basis FI-SL) im E<strong>in</strong>satz, muss dieses kundenseitig <strong>in</strong> den DART-<br />
Umfang aufgenommen werden.<br />
5.5.6 DART-SEGMENT- / FELDKATALOG (TRANSAKTIONEN FTWCS / FTWCF)<br />
Die Transaktion FTWCS zeigt DART-Datensegmente, die angeben, aus welcher Anwendung und Referenztabelle<br />
der Produktionsdatenbank Stamm-, Bewegungs- und erläuternde Daten <strong>in</strong> die DART-Segmente<br />
e<strong>in</strong>geflossen s<strong>in</strong>d.<br />
Abbildung 27: Beispiel zur Anzeige Segmentkatalog: Felder für alle Länderversionen<br />
MD = Master Data (Stammdaten) GEN = General (allen Länderversionen)<br />
TD = Transaction Data (Bewegungsdaten) DE = nur <strong>in</strong> Länderversion DE<br />
US = nur <strong>in</strong> Länderversion US
Abbildung 28: Beispiel zur Anzeige Segmentkatalog: Felder nur Länderversion „DE“.<br />
MD = Master Data (Stammdaten) GEN = General (allen Länderversionen)<br />
TD = Transaction Data (Bewegungsdaten) DE = nur <strong>in</strong> Länderversion DE<br />
US = nur <strong>in</strong> Länderversion US<br />
Die Transaktion FTWCF bietet den Blick auf die im E<strong>in</strong>zelnen je Segment enthaltenen Datenfelder (den<br />
Feldkatalog).<br />
Abbildung 29: Ausschnitt für e<strong>in</strong> DART-Segment mit dem jeweiligen Feldkatalog<br />
Seite 71 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 72<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
Abbildung 30: Ausschnitt aus dem DART-Feldkatalog (hier Segmente TXW_FI_*)<br />
E<strong>in</strong> Drill-Down auf E<strong>in</strong>träge des Feldkatalogs ist <strong>in</strong> den Zellen der Spalten „Segmentname“ und „Referenztabelle“<br />
möglich und liefert weitere Informationen.<br />
E<strong>in</strong>erseits werden die Felder des Segments angezeigt (= Zieltabelle für die Extraktdaten), siehe folgende Abbildung,<br />
Abbildung 31: Auszug der Daten e<strong>in</strong>er Segment-Tabelle
andererseits die Felder der Referenztabelle (=Quelltabelle für die Extraktdaten), siehe folgende Abbildung.<br />
Abbildung 32: Auszug der Daten e<strong>in</strong>er Referenztabelle<br />
5.5.7 FELDKATALOGERWEITERUNGEN FÜR KUNDENEIGENE DATENFELDER<br />
S<strong>in</strong>d unternehmens<strong>in</strong>dividuell Erweiterungen oder Modifikationen <strong>in</strong> den <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong> e<strong>in</strong>gebaut worden,<br />
die steuerlich relevante Daten generieren und die nicht über Standardabfragen dem Außenprüfer zur Verfügung<br />
stehen, muss der Umfang des Datenkatalogs erweitert werden. Dies ist im Rahmen der Möglichkeiten der<br />
kunden<strong>in</strong>dividuellen Anpassung Aufgabe des Steuerpflichtigen. 116 Jeder Steuerpflichtige bleibt selbst verpflichtet,<br />
den DART-Daten-Feldkatalog zu prüfen und auf se<strong>in</strong>e Verhältnisse h<strong>in</strong> anzupassen. 117<br />
DART zeichnet sich gerade dadurch aus, dass aus bestehenden <strong>SAP</strong>-Datentabellen / -strukturen weitere<br />
Felder aufgenommen oder Datentabellen aus kundeneigenen Entwicklungen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es <strong>SAP</strong>-Systems<br />
<strong>in</strong> den DART-Datenumfang e<strong>in</strong>geschlossen werden können. Kundenerweiterungen vorhandener Segmentstrukturen<br />
werden als „Customer Includes“ im Feldkatalog gekennzeichnet, eigene Tabellen werden <strong>in</strong><br />
eigene DART-Segmentstrukturen überführt und s<strong>in</strong>d deshalb außerhalb des <strong>SAP</strong>-Namensraumes zu def<strong>in</strong>ieren.<br />
Das Verfahren, um kundeneigene Tabellen <strong>in</strong> den DART-Datenfeldkatalog aufzunehmen, ist beschrieben <strong>in</strong><br />
den <strong>SAP</strong>-Erläuterungen zu DART-Version 2.5, die auf dem Service Marketplace der <strong>SAP</strong> als pdf zum Download<br />
angeboten werden. 118<br />
116 Siehe hierzu auch die <strong>DSAG</strong>-Mitgliederempfehlung vom 08.12.2003 „Ergebnisse des Informationsgesprächs<br />
der Vertreter der <strong>DSAG</strong> e. V. und Mitarbeiter der <strong>SAP</strong> AG mit <strong>SAP</strong>-Experten der F<strong>in</strong>anzverwaltung am 08.12.2003<br />
<strong>in</strong> Bonn“, http://www.dsag.de/fileadm<strong>in</strong>/media/downloads/2003-12-08-Mitglieder<strong>in</strong>fo.pdf.<br />
117 Vgl. Abschnitt 5.5.6.<br />
118 Vgl. zur DART-Version 2.5 die Datei „DART_2.5“, http://service.sap.com/dart, Stichwort GDPdU,<br />
Media Center (Download); Abschnitt über DART-Kundenerweiterungen, Seite 58-63.<br />
Seite 73 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 74<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.5.8 DART-BERECHTIGUNGEN<br />
5.5.8.1 GESAMTÜBERSICHT DER DART-BERECHTIGUNGSPRÜFUNG<br />
E<strong>in</strong>e Gesamtübersicht der im Zuge des Aufrufes von DART-Transaktionen geprüften Berechtigungen<br />
(e<strong>in</strong>schließlich der Basisberechtigungen) bietet die Transaktion SU22 Zuordnung der Berechtigungsobjekte<br />
zu Transaktion.<br />
Für DART-Transaktionen FTW* und S_P6D_40000025 / ..26 / ..27 (Paket FTW1) zeigt das System die Menge an<br />
Berechtigungsobjekten, deren Prüfung durchlaufen wird. Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft e<strong>in</strong>en<br />
Ausschnitt aus der Ergebnisliste.<br />
Abbildung 33: Ausschnitt aus der Ergebnisliste zur Transaktion SU22<br />
5.5.8.2 DART-BERECHTIGUNGSOBJEKTE<br />
Das Werkzeug DART stützt sich bei der Berechtigungsprüfung auf wenige spezifische Berechtigungsobjekte,<br />
die im Folgenden vorgestellt und kurz erläutert werden.<br />
Weitere Informationen bieten die <strong>SAP</strong>-Erläuterungen zu DART-Version 2.5, die auf dem Service Marketplace<br />
der <strong>SAP</strong> zum Download angeboten werden. 119<br />
119 Vgl. zur DART-Version 2.5 die Datei „DART_2.5“, Abschnitt über DART-Berechtigungsobjekte,<br />
Seite 64-67, a.a.O,
BERECHTI-<br />
GUNGS-<br />
OBJEKT<br />
BESCHREIBUNG BERECHTIGUNGSFELDER / ERLÄUTERUNGEN AKTIVITÄTEN<br />
F_TXW_TV View-Abfragen<br />
ausführen, löschen,<br />
archivieren und auf<br />
den lokalen PC<br />
exportieren<br />
F_TXW_RA Archivierte Daten<br />
zurückladen oder<br />
zurückgeladene<br />
Daten löschen<br />
F_TXW_TF Datenextrakte anlegen,<br />
anzeigen,<br />
löschen, archivieren<br />
F_TXW_TFCF Konfiguration der<br />
Datenextrakte<br />
F_TXW_TVC2 Konfiguration der<br />
Datenextrakte<br />
F_TXW_TVCF Konfiguration der<br />
DART-Datensichten<br />
(Views) ändern<br />
Tabelle 13: DART-Berechtigungsobjekte<br />
ACTVT Aktivität<br />
BRGRU Berechtigungsgruppe<br />
BUKRS Buchungskreis<br />
Die Aktivitäten 24 / 25 erlauben das Ablegen /<br />
Abrufen von Views aus e<strong>in</strong>em angeschlossenen<br />
Archivsystem<br />
Die Aktivität 61 (View-Report <strong>in</strong> Datei exportieren)<br />
unterstützt den Export <strong>in</strong> das File-System auf<br />
dem Applikationsserver<br />
BUKRS Buchungskreis<br />
ACTVT Aktivität<br />
BUKRS Buchungskreis<br />
03 Anzeigen<br />
06 Löschen<br />
24 Archivieren<br />
25 Zurückladen<br />
61 Exportieren<br />
01 H<strong>in</strong>zufügen<br />
03 Anzeigen<br />
06 Löschen<br />
24 Archivieren<br />
25 Zurückladen<br />
ACTVT Aktivität 01 H<strong>in</strong>zufügen<br />
03 Anzeigen<br />
06 Löschen<br />
24 Archivieren<br />
25 Zurückladen<br />
ACTVT Aktivität<br />
BEGRU Berechtigungsgruppe<br />
Pflegeschutz für View-Dateien für Benutzergruppen<br />
e<strong>in</strong>richten. Die Pflege der Berechtigungsgruppen<br />
erfolgt mit der Transaktion FTWX<br />
Voraussetzung:<br />
Parameter <strong>in</strong> Tabelle TXW_C_GLO s<strong>in</strong>d gesetzt:<br />
PARM_NAME AUTH_VIEW_DEF<br />
PARM_VALUE AUTHGRP<br />
02 Ändern<br />
03 Anzeigen<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
In Standardauslieferung ist Parameter nicht gesetzt<br />
ACTVT Aktivität 02 Ändern<br />
03 Anzeigen<br />
Seite 75 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 76<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.5.9 DART-RELEASEPFLEGE<br />
DART wird im Rahmen der normalen Auslieferungslogistik 120 über <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weise aktualisiert, die <strong>in</strong> Support<br />
Packages e<strong>in</strong>gebunden s<strong>in</strong>d.<br />
Aufgrund der betrieblichen Erfordernisse kann e<strong>in</strong> Upgrade auf e<strong>in</strong> neues DART-Release durch den betreffenden<br />
<strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis mit anhängendem Sondertransport <strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-System aufgenommen werden. Inwieweit e<strong>in</strong><br />
Roll-Out als Sondertransport außerhalb von Prozeduren für den Import von Support Packages oder als<br />
normales Support-Package-Upgrade unterjährig erfolgen kann, muss <strong>in</strong> den jeweiligen Unternehmen<br />
selbst entschieden werden.<br />
Es ist davon auszugehen, dass e<strong>in</strong> DART-Release nach se<strong>in</strong>er Veröffentlichung durch <strong>SAP</strong> und Auslieferung<br />
der Programmergänzungen mittels <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis über den Service Marketplace mit e<strong>in</strong>er zeitlichen<br />
Verzögerung im System des Steuerpflichtigen implementiert werden wird. Es gilt die im Unternehmen üblichen<br />
Prozeduren zur Qualitätssicherung aller Änderungen an den e<strong>in</strong>gerichteten Produktionssystemen zu beachten.<br />
5.5.10 ABLAUF DART-EXTRAKTERSTELLUNG<br />
5.5.10.1 ABGRENZUNG EINBEZOGENER DATEN<br />
Es werden nur diejenigen Daten bei der Extraktion ausgelesen, welche tatsächlich im Auswahlzeitraum<br />
entstanden s<strong>in</strong>d (Bewegungsdaten). Alle dazugehörigen Daten wie<br />
> Stammdaten<br />
> Änderungsbelege relevanter Bewegungs- und Stammdaten<br />
> Erklärungsdaten<br />
> abhängige Tabellen<br />
s<strong>in</strong>d, soweit im Segment- oder Feldkatalog vorgesehen, automatisch mit enthalten, ohne dass der Anwender<br />
diese Daten selbst auswählen müsste.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Erstellen Sie DART-Extrakte zeitnah im Rahmen der Beendigung der Jahresabschlussarbeiten e<strong>in</strong>es<br />
Geschäftsjahres (Testat des Wirtschaftsprüfers).<br />
I.d.R werden Extrakte e<strong>in</strong>mal im Jahr erzeugt. Sollte es die anfallende Datenmenge erfordern, unterjährig<br />
Extrakte für e<strong>in</strong>en Teilzeitraum zu erstellen, dann s<strong>in</strong>d Stammdaten bis e<strong>in</strong>schl. DART 2.3 <strong>in</strong> allen diesen<br />
Extrakten enthalten, die jeweils die zum Extraktionszeitpunkt bestehende Merkmalsausprägung aufweisen.<br />
Bei der Viewbildung über mehrere Extrakte fließen die Stammdaten mehrfach e<strong>in</strong>. Eigentlich bildet der letzte<br />
Extrakt für das Geschäftsjahr den aussagefähigsten Bestand, da er den letzten erreichten Stand dokumentiert.<br />
Alternativ eröffnet DART ab der Version 2.4 die Option, im Zuge der Datenextraktion die Stammdaten für die<br />
Monatsextrakte auszuschließen und e<strong>in</strong>en re<strong>in</strong>en Stammdatenextrakt nach der Extraktion der letzten<br />
Periode separat zu erstellen. Der neue Viewer seit DART 2.4 bietet die Möglichkeit, Bewegungs- und Stammdatenextrakte<br />
geme<strong>in</strong>sam auszuwerten und die Daten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen View darzustellen.<br />
Sollen unterjährig Extrakte ohne Stammdaten erzeugt werden, ist es erforderlich, im DART-Customiz<strong>in</strong>g<br />
(Transaktion FTWP) die Stammdatenauswahl zu aktivieren. Bei der Def<strong>in</strong>ition des Umfanges für den<br />
120 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 582583.
e<strong>in</strong>zelnen Extraktlauf wird nach der Auswahl der Bewegungsdatensegmente die Stammdatenauswahl<br />
aufgerufen und die vorhandene Markierung für alle Stammdatensegmente abgewählt. Die nachfolgende<br />
Abbildung zeigt e<strong>in</strong> Beispiel hierzu:<br />
Abbildung 34: Extrakterstellung ohne Stammdaten<br />
Für die Erstellung des re<strong>in</strong>en Stammdatenextraktes am Ende des Geschäftsjahres muss dann die Auswahl<br />
entsprechend angepasst werden. Dies bedeutet, ke<strong>in</strong>e Bewegungsdaten, stattdessen aber alle Stammdaten<br />
auswählen.<br />
Besteht bei der parallelen Extraktion von Bewegungs- und Stammdaten noch die Möglichkeit, die Stammdaten<br />
auf die <strong>in</strong> den Bewegungsdaten verwendeten Stammdaten e<strong>in</strong>zuschränken, so ist diese Option bei<br />
re<strong>in</strong>en Stammdatenextrakten nicht gegeben. Dies resultiert daraus, dass mangels verfügbarer Bewegungsdaten<br />
<strong>in</strong> diesem Extrakt ke<strong>in</strong>e Abhängigkeiten zwischen Bewegungsdaten und Stammdaten während der<br />
Extraktion aufgebaut werden können. Dieser Nachteil vergrößert zwar die Menge der extrahierten Daten,<br />
führt aber <strong>in</strong> der Praxis nur zu unwesentlich mehr Datenvolumen und reduziert gegenüber der monatlichen<br />
Stammdatenextraktion das Datenvolumen immer noch <strong>in</strong> erheblichem Umfang. Die folgende Abbildung zeigt<br />
die E<strong>in</strong>stellung für die re<strong>in</strong>e Stammdatenextraktion.<br />
Seite 77 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 78<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
Abbildung 35: Erstellung re<strong>in</strong>er Stammdatenextrakt<br />
Wenn e<strong>in</strong>zelne Module nicht genutzt werden und demnach auch ke<strong>in</strong>e Bewegungsdaten <strong>in</strong> den Monatsextrakten<br />
herausgeschrieben wurden, brauchen die korrespondierenden Stammdatensegmente nicht<br />
extrahiert zu werden. Sie können über die oben gezeigte Funktion manuell abgewählt werden.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Wählen Sie anlässlich der Viewbildung über mehrere Extrakte für e<strong>in</strong> Geschäftsjahr die Stammdaten<br />
alle<strong>in</strong> aus dem letzten Extrakt aus, und mischen Sie diese zu den Bewegungsdaten.<br />
So vermeiden Sie, dass Stammdaten der gleichen Kontonummer mehrfach enthalten s<strong>in</strong>d.<br />
Wenn den Prüfer die Entwicklung der Inhalte der Stammdaten <strong>in</strong>teressiert, können Sie ihm Stammdatenänderungsbelege<br />
zur Verfügung stellen, die bei der Extrakterstellung automatisch masch<strong>in</strong>ell mit<br />
extrahiert wurden.<br />
Obgleich die Datenextrakte die extrahierten Daten im Textformat enthalten, s<strong>in</strong>d diese nicht für das direkte<br />
Lesen mit e<strong>in</strong>em Text-Editor oder Tabellenkalkulationsprogramm geeignet. Wir empfehlen Ihnen, das<br />
Extrakt-Browser-Werkzeug zu verwenden, um die Daten im Extrakt anzusehen.<br />
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Buchungskreise <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Extrakt zusammenzufassen. Es sollte<br />
jedoch e<strong>in</strong> Extrakt je Buchungskreis erzeugt werden, soweit der zu prüfende Steuerpflichtige nicht über die<br />
Zusammenfassung von mehreren Buchungskreisen abgebildet wird. In diesem Sonderfall wäre e<strong>in</strong> Extrakt<br />
mit mehreren Buchungskreisen denkbar. In H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>en zukünftigen Z1-Zugriff des Außenprüfers auf
Datenextrakte 121 wäre dadurch gewährleistet, dass der Außenprüfer nur auf Buchungskreise des <strong>in</strong> der<br />
Prüfungsanordnung genannten Steuerpflichtigen zugreifen darf. Der Zugriff auf Extrakt<strong>in</strong>halte kann nur auf<br />
Buchungskreisebene geprüft werden. E<strong>in</strong>e Prüfung auf Organisationse<strong>in</strong>heiten weiterer im Extrakt vorhandener<br />
Daten aus anderen Modulen erfolgt nicht.<br />
5.5.10.2 PERIODISCHE EXTRAKTBILDUNG<br />
Im Regelfall umfasst e<strong>in</strong> Datenextrakt alle Buchungsperioden e<strong>in</strong>es Buchungskreises für das komplette<br />
Wirtschaftsjahr (maximal 16 Buchungsperioden). E<strong>in</strong> Datenextrakt darf technisch maximal 100 Daten-Files<br />
à 2 GB umfassen. In Abhängigkeit vom Datenvolumen und damit von den Laufzeiten der Extraktion kann es<br />
erforderlich se<strong>in</strong>, unterjährig Datenextrakte zu erstellen. Für e<strong>in</strong>en Buchungskreis und bei monatlicher Extraktion<br />
fallen somit max. 14 ASCII-File Sets (je Buchungsperiode 1 Set mit n Files (ohne Stammdaten), e<strong>in</strong> Set für<br />
die Abschlussperioden 13–16 (soweit genutzt) sowie 1 Set mit n Files für Stammdaten (abhängig vom Datenvolumen<br />
und Vorgaben im Customiz<strong>in</strong>g) an.<br />
Für die Entscheidung zur Bestimmung der periodischen Extraktfolge sollen folgende Anhaltspunkte dienen:<br />
> nach Monats- oder Quartalsabschluss, aber erst nach Sperre der erlaubten Buchungsperiode (Tabelle T001B)<br />
> nach Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Buchungen letzter USt-Korrekturen und der<br />
USt-Zahllast s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>geflossen).<br />
Anlässe für nicht-periodische Extraktionen können se<strong>in</strong>:<br />
> Datenauslagerungen vor Stilllegung von <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
> Aushändigung von Datenbeständen an den Rechtsnachfolger bei Unternehmensverkäufen.<br />
Der Erwerber übernimmt die Datenaufbewahrung und ist Ansprechpartner der Außenprüfer.<br />
> Änderung <strong>in</strong> der Organisationsstruktur: Kontenplanumstellungen, Zusammenführung von e<strong>in</strong>zelnen<br />
Buchungskreisen zu e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zigen Buchungskreis bzw. Spaltung e<strong>in</strong>es Buchungskreises <strong>in</strong> mehrere<br />
neue Buchungskreise im Wege der Verschmelzung / Spaltung von Daten auf der Datenbank.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Bei periodischer Extrakterstellung für e<strong>in</strong> Geschäftsjahr ist darauf zu achten, dass diese nur mit e<strong>in</strong>er<br />
DART Version erfolgt, da ansonsten bei e<strong>in</strong>er späteren Auswertung ggf. ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher View über das<br />
ganze Geschäftsjahr erstellt werden kann. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für Datenfelder, die durch e<strong>in</strong>e neue<br />
DART-Version h<strong>in</strong>zugekommen s<strong>in</strong>d und damit erst für Extrakte ab dem Zeitpunkt der Implementierung<br />
der neuen DART-Version zur Verfügung stehen.<br />
121 Vgl. Abschnitt 5.4.2.<br />
Seite 79 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 80<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.5.10.3 NAMENSKONVENTIONEN FÜR DART-EXTRAKTE<br />
Es ist zu empfehlen, e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Notation der Extraktdateien vorzunehmen. Die folgende Tabelle zeigt,<br />
welche M<strong>in</strong>destangaben sich im Date<strong>in</strong>amen wiederf<strong>in</strong>den sollten und wie e<strong>in</strong>e Namenskonvention<br />
gestaltet werden kann.<br />
STELLE INHALT (BEISPIEL) BEZEICHNUNG<br />
1–3 PA6 System<br />
4 _ Trennzeichen<br />
5–7 100 Mandantennummer (*)<br />
8 _ Trennzeichen<br />
9–12 0001 Buchungskreisnummer<br />
13 _ Trennzeichen<br />
14–17 2008 Geschäftsjahr<br />
18 _ Trennzeichen<br />
19–20 02 Periode von; bei Monats- oder Jahresextrakten<br />
00 = Jahr<br />
01–16 = Monat<br />
Q1–Q4 = Quartal<br />
21 _ Trennzeichen<br />
22–23 02 Periode bis; bei Monats- oder Jahresextrakten<br />
00 = Jahr<br />
01–16 = Monat<br />
Q1–Q4 = Quartal<br />
24 _ Trennzeichen<br />
25 B Datenart: (*)<br />
Bei unterjährigen Extrakten mit Datenteilung:<br />
B = Bewegungsdaten<br />
S = Stammdaten<br />
26 _ Trennzeichen<br />
27 P Kennzeichen für Test- oder produktiver Extrakt:<br />
T = Test<br />
P = Produktiv<br />
28 _ Trennzeichen<br />
29–30 01 Laufende Nummer<br />
Tabelle 14: Namenskonvention für e<strong>in</strong>en Datenextrakt<br />
(*) Bestandteile können entfallen, sofern es z. B. nur e<strong>in</strong>en produktiven Mandaten und vollständige Extrakte gibt.
Entsprechend dieser Namenskonvention könnte e<strong>in</strong> Datenextrakt diesen Namen erhalten:<br />
PA6_800_1000_2007_01_03_B_P_01<br />
Das <strong>SAP</strong>-System wird masch<strong>in</strong>ell mehrere Extraktdateien anlegen und diese durchnummerieren, wenn die<br />
im Customiz<strong>in</strong>g vorgegebene Größe e<strong>in</strong>er Extraktdatei (Empfehlung 100 MB) überschritten ist. Sollte mit<br />
dieser Vorgabe der Gesamtumfang e<strong>in</strong>es Extraktes (100 Dateien) überschritten werden, sollte der Wert schrittweise<br />
nach oben angepasst werden. Diese Funktion sichert ab, dass nur Dateien erstellt werden, deren<br />
Umfang noch für e<strong>in</strong>e Auswertung handhabbar bleibt.<br />
5.5.10.4 DEFINITION DER SPRACHE FÜR DEN DART-EXTRAKT<br />
Sobald e<strong>in</strong> Programm <strong>in</strong> <strong>SAP</strong> für die Bearbeitung im H<strong>in</strong>tergrund (Batchausführung) e<strong>in</strong>geplant wird, erfolgt<br />
die Job-E<strong>in</strong>planung standardmäßig <strong>in</strong> der Sprache des angemeldeten Anwenders. Im E<strong>in</strong>zelfall müsste im<br />
Jobstep die Sprache angepasst werden, was zusätzlichen Aufwand und e<strong>in</strong>e zusätzliche Fehlerquelle im<br />
Handl<strong>in</strong>g bedeutet.<br />
Da Außenprüfungen im Allgeme<strong>in</strong>en jeweils <strong>in</strong> der lokalen Amtssprache stattf<strong>in</strong>den, kann das vorgehend<br />
beschriebene Verhalten des <strong>SAP</strong>-Systems zu Erläuterungstexten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen Sprache als der lokalen<br />
Amtssprache im Extrakt führen. Dies gerade dann, wenn die Extrakterstellung zentral im Unternehmen und<br />
nicht lokal durchgeführt wird.<br />
Um hier e<strong>in</strong>en def<strong>in</strong>ierten Zustand zu erhalten, kann ab DART 2.6 122 bei der Extraktsausführung die Sprache<br />
auf dem Selektionsbild zusätzlich gewählt werden. Als Standardwert ist die Anmeldesprache des Users<br />
vorbelegt.<br />
Um hier e<strong>in</strong>en def<strong>in</strong>ierten Zustand zu erhalten, kann ab DART 2.6 bei der Extraktsausführung die Sprache auf<br />
dem Selektionsbild zusätzlich gewählt werden. Als Standardwert ist die Anmeldesprache des Users vorbelegt.<br />
Abbildung 36: Def<strong>in</strong>ition der Extraktionssprache<br />
5.5.10.5 DART-EXTRAKT – PERFORMANCEOPTIMIERUNG<br />
Es hat sich bei der Extrakterstellung <strong>in</strong> der Vergangenheit gezeigt, dass es immer wieder Konstellationen<br />
gibt, bei denen die Extraktion e<strong>in</strong>zelner Segmente übermäßig lange dauert.<br />
Klassische Bereiche s<strong>in</strong>d die Offenen Posten (speziell bei Sachkonten), CO-Sekundärbuchungen, die CO-<br />
Gesamtkosten und die Änderungsbelege. Hierzu hat <strong>SAP</strong> <strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong>ige <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weise 123 veröffentlicht,<br />
mit denen durch Optimierungen der Selektionslogik oder zusätzliche Datenbank<strong>in</strong>dices hier Abhilfe<br />
geschaffen werden kann.<br />
122 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 1173540 – Upgrade von DART 2.5 auf DART 2.6.<br />
123 Vgl. u. a. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weise 896894, 992803, 1012235, 1225592.<br />
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Seite 82<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.5.10.6 DART-PROTOKOLL FÜR ABSTIMMZWECKE<br />
Mit den Extraktdateien werden zugleich Verwaltungsdaten (Protokolle) zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit<br />
erzeugt und <strong>in</strong> der Extraktdatei abgelegt. Damit ist es möglich:<br />
> sofort nach Extrakterstellung eventuelle Differenzen zwischen <strong>SAP</strong>-Datentabellen<br />
und Extraktsummen / Abstimmdaten festzustellen<br />
> bei zukünftigen Zugriffen festzustellen, ob Manipulationen an der Extraktdatei stattgefunden haben.<br />
Das folgende Bild zeigt <strong>in</strong> drei Teilen e<strong>in</strong>en Auszug aus e<strong>in</strong>em Extrakt-Protokoll (Transaktion FTW1A):
Abbildung 37: Drei Ausschnitte aus dem Extraktprotokoll<br />
PRAXISTIPP:<br />
Bitte stellen Sie sicher, dass bei der Extraktion der Schalter „Datenprüfsumme berechnen“ stets gesetzt ist.<br />
Diese Prüfsumme ist Voraussetzung, um später e<strong>in</strong>en Extrakt auf Veränderungen zu prüfen, auch wenn<br />
nach der Extrakterstellung die <strong>SAP</strong>-Datenarchivierung durchgeführt wurde.<br />
5.5.11 DART-BROWSER (TRANSAKTION FTWF)<br />
Der DART-Browser zeigt <strong>in</strong> ALV-Technik (Advanced List Viewer) e<strong>in</strong>e Übersicht über den Inhalt e<strong>in</strong>es<br />
Datenextraktes, siehe die folgende Abbildung.<br />
Abbildung 38: Ausschnitt aus dem Extrakt-Browser (Transaktion FTWF)<br />
Seite 83 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 84<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
Mit DART-Release 2.4 wurden die gesamten Bildschirmlayouts überarbeitet. Die neu e<strong>in</strong>geführte Präsentation<br />
der Daten mit der ALV-Technik erleichtert im Gegensatz zu früheren Releaseständen die Navigation durch<br />
die DART-Datenbestände.<br />
Im <strong>SAP</strong> Standard fehlt e<strong>in</strong> Berechtigungsobjekt, um Benutzerzugriffe auf Ebene der Extrakte zu steuern.<br />
Wenn e<strong>in</strong>em Benutzer das Recht der Transaktion FTWF e<strong>in</strong>geräumt ist, dann stehen ihm alle vorhandenen<br />
Extrakte zur Anzeige <strong>in</strong> der Übersicht zur Verfügung. Die Prüfung auf den Buchungskreis des Extraktes<br />
erfolgt nur für die Segmente, die e<strong>in</strong>e Organisationse<strong>in</strong>heit enthalten, die sich aus dem Buchungskreis<br />
ableiten lässt. Für alle Segmente ohne Organisationse<strong>in</strong>heit besteht ke<strong>in</strong> Berechtigungsschutz.<br />
PRAXISTIPP: 124<br />
Wenn der Wunsch besteht, den Extraktzugriff auf bestimmte Extrakte zu beschränken, muss e<strong>in</strong> Umweg<br />
e<strong>in</strong>geschlagen werden.<br />
Achten Sie beim Erstellen des Extrakts darauf, dass der Name des Extrakts auf die ihm zugrunde liegenden<br />
Selektionskriterien rückschließen lässt, z. B. e<strong>in</strong>e Buchungskreisnummer enthält.<br />
Legen Sie dann für jeden Extrakt, für den Sie e<strong>in</strong>en Anwender berechtigen möchten, e<strong>in</strong>e kundeneigene<br />
Transaktion an.<br />
Beispiel:<br />
Sie legen die Transaktion Z_0001_FTWF an. Diese führt die Transaktion FTWF mit dem Extrakt für den<br />
Buchungskreis 0001 <strong>in</strong> der Verzeichnisgruppe nnnn aus.<br />
Dem Anwender erteilen Sie alle<strong>in</strong> die Berechtigung für die neue Transaktion Z_0001_FTWF, nicht<br />
dagegen für FTWF allgeme<strong>in</strong>.<br />
So können Sie den Zugriff auf die Extrakte limitieren.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Bis e<strong>in</strong>schließlich Version 2.3 brauchte DART eigene Indices für die Viewerstellung. Seit DART-Version<br />
2.4 werden diese nicht mehr benötigt.<br />
Die Indices lassen sich mit Report RTXWDELI löschen, der Bestandteil der Auslieferung von DART 2.5 125<br />
ist. Hiermit können Extrakte um bis zu 30 % <strong>in</strong> der Größe reduziert werden.<br />
5.5.12 ABSTIMMUNG UND KONTROLLE VON EXTRAKTIONEN<br />
5.5.12.1 DATENPRÜFSUMMEN PRÜFEN (TRANSAKTIONEN FTWE / FTWE1)<br />
Die Kontrollen auf Datenprüfsummen mit den Transaktionen<br />
> Transaktion FTWE: DART-Kontrollsummen für FI-Belege prüfen<br />
> Transaktion FTWE1: alle Kontrollsummen des Datenextraktes prüfen (wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Extrakt Daten aus<br />
mehr als e<strong>in</strong>em Buchungskreis enthalten s<strong>in</strong>d)<br />
können solange vorgenommen werden, wie die Ursprungsdaten nicht archiviert s<strong>in</strong>d.<br />
124 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 1058866 DART-Berechtigungen auf Extraktebene.<br />
125 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 1050841
Die folgende Abbildung zeigt das Bild der Transaktion FTWE1.<br />
Abbildung 39: DART Kontrollsummen für FI-Belege<br />
DART Extrakt Datenbank<br />
PRAXISTIPP:<br />
Die Extrakte s<strong>in</strong>d sofort nach Erstellung von den Fachabteilungen zu prüfen.<br />
DART Extrakt vs. Datenbank<br />
Die Buchungssummen des Belegkompaktjournals RFBELJ00 müssen bei gleichen Selektionszeiträumen<br />
im Vergleich mit den Extraktsummen aus Transaktion FTWE / FTWE1 zu identischen Ergebnissen führen.<br />
S<strong>in</strong>d Nachbuchungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e an sich abgeschlossene Buchungsperiode erforderlich, bedarf es genauer<br />
organisatorischer Regelungen, um die bereits erzeugten Extrakte ab der wieder geöffneten Buchungsperiode<br />
zu verwerfen und den / die Extrakt(e) neu zu erstellen.<br />
Muss <strong>in</strong> abgeschlossenen Buchungsperioden nachträglich gebucht werden, muss organisatorisch<br />
sichergestellt werden, dass e<strong>in</strong>e Kette an Aktionen konsistent abläuft:<br />
> Öffnen der Buchungsperiode<br />
> Buchen der Belege<br />
> Schließen der Buchungsperiode<br />
> Abstimmen, ob tatsächlich nur die beabsichtigten Belege und unerkannt ke<strong>in</strong>e weiteren Buchungen<br />
<strong>in</strong> die Periode e<strong>in</strong>geflossen s<strong>in</strong>d<br />
> Neue Extrakterstellung anstoßen; Date<strong>in</strong>ame unter H<strong>in</strong>weis auf „neuen“ Extrakt (Laufnummer).<br />
Seite 85 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
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5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.5.12.2 PRÜFSUMMEN DES DATENEXTRAKTS PRÜFEN (TRANSAKTION FTWD)<br />
Bei der Erstellung von Datenextrakten können zusammen mit den Daten Prüfsummen abgespeichert werden,<br />
vorausgesetzt, dass der entsprechende Schalter bei der Extrakterstellung gesetzt wurde.<br />
Mit diesem Werkzeug werden die Kontrollsummen anhand der Extraktdatei(en) nochmals errechnet. Damit<br />
wird die revisionssichere Aufbewahrung unter Beweis gestellt und die Identität mit dem Zustand im Augenblick<br />
der Extraktion nachgewiesen.<br />
Die folgende Abbildung zeigt e<strong>in</strong>en Auszug des gesamten Bildschirmbildes.<br />
Abbildung 40: Datenprüfsumme prüfen (Transaktion FTWD)<br />
Abbildung 41: Ergebnis der Prüfung Transaktion FTWD<br />
5.5.13 AUFBEWAHRUNG VON DART-EXTRAKTDATEIEN<br />
Der DART-Extrakt (e<strong>in</strong>e ASCII-Datei) bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> der <strong>SAP</strong>-Systemumgebung und kann mit <strong>SAP</strong>-<br />
Werkzeugen angezeigt werden. Steht e<strong>in</strong> Dokumentenmanagement- oder Ablagesystem zur Verfügung, das<br />
die Ablage von Extrakten via ArchiveL<strong>in</strong>k ermöglicht (und möglichst <strong>SAP</strong> zertifiziert se<strong>in</strong> soll und als GoBSkonformes<br />
Verfahren implementiert ist), so können die DART-Extraktdateien dort abgelegt werden.<br />
Ansonsten ist e<strong>in</strong>e anderweitige revisionssichere Datenspeicherung bzw. Dateiablage zu organisieren.
5.5.14 VIEWBILDUNG<br />
5.5.14.1 ALLGEMEIN<br />
DART-Extrakte umfassen e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> sich konsistenten „Snap Shot“ von steuerrelevanten Daten, der <strong>in</strong> der<br />
Vergangenheit im Vorgriff auf zukünftige Prüfungen erstellt wurde. Dieser Datenbestand dient als Grundlage<br />
für die Beantwortung der Prüferanfragen <strong>in</strong> digitaler Form.<br />
E<strong>in</strong>e schriftliche Prüferanfrage wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e technische Sicht (View) auf die dem Zeitraum entsprechenden DART-<br />
Extraktdateien umgesetzt. Views erlauben es, gezielt Felder aus verschiedenen Datensegmenten (z. B. Belegkopf,<br />
Belegzeile, Stammdaten) auszuwählen und die Ergebnisse <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Ausgabedatei zu schreiben.<br />
Ergebnisse können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e neue View-Datei geschrieben oder an e<strong>in</strong>e bestehende View-Datei angehängt werden.<br />
Ab DART-Release 2.3 steht e<strong>in</strong>e Tabelle mit dem „Beziehungswissen“ zur Verfügung. Das Beziehungswissen<br />
erklärt dem Außenprüfer die Tabellenverknüpfungen und enthält Angaben, wie Segmenttabellen untere<strong>in</strong>ander<br />
verbunden s<strong>in</strong>d. Seit DART 2.5 kann es mittels Transaktion FTWYR kundenseitig ergänzt werden.<br />
Der von der F<strong>in</strong>anzverwaltung empfohlene Beschreibungsstandard 126 ist für DART-Views nicht notwendig.<br />
5.5.14.2 NAMENSKONVENTIONEN FÜR VIEWS<br />
Für die Anlage der Views hat sich herausgestellt, dass e<strong>in</strong>e sprechende Namensgebung <strong>in</strong> der Praxis<br />
schnell an die Grenzen des s<strong>in</strong>nvoll Machbaren stößt. Nachfolgend beschriebene Namenskonvention bietet<br />
die Möglichkeit, der Zuordnung der Views zu e<strong>in</strong>er Applikation. Die eigentliche Funktion der Views wird<br />
nicht im Namen der Viewdef<strong>in</strong>ition, sondern im Beschreibungstext abgebildet.<br />
STELLE EMPFEHLUNG BEZEICHNUNG<br />
1 Z Zeichen für Kundennamensraum<br />
2 _ Trennzeichen<br />
3–4 FI Modulkennzeichen, hier F<strong>in</strong>ancials<br />
5 _ Trennzeichen<br />
6 0001 lfd. Nummer<br />
Tabelle 15: Regel für Namensvergabe von View-Def<strong>in</strong>itionen<br />
5.5.14.3 VIEWS DEFINIEREN (TRANSAKTION FTWY)<br />
Die Erstellung von Sichten auf Datenextrakte (<strong>SAP</strong> bezeichnet sie als „Views“) unterscheidet sich sehr stark<br />
vom jeweiligen DART-Releasestand (kle<strong>in</strong>er oder gleich DART 2.3 und ab DART 2.4). E<strong>in</strong>e umfassende<br />
Beschreibung würde den Rahmen an dieser Stelle sprengen. Für geübte Applikationsbetreuer, <strong>SAP</strong>-User<br />
mit Kenntnissen von <strong>SAP</strong>-Query oder ABAP-Programmierer dürfte die E<strong>in</strong>arbeitung relativ e<strong>in</strong>fach se<strong>in</strong>.<br />
E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>arbeitung <strong>in</strong> diese Thematik ist dennoch rechtzeitig vor Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er Außenprüfung zu empfehlen.<br />
Der <strong>SAP</strong>-Workshop WDE680 bietet e<strong>in</strong>e vertiefte E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die View-Bildung.<br />
126 BMF-Information zum Beschreibungsstandard, a.a.O.<br />
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Seite 88<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
H<strong>in</strong>zuweisen ist auf die Bedeutung der Jo<strong>in</strong>-Bed<strong>in</strong>gung, also der Art, wie die Datensegmente der View-<br />
Def<strong>in</strong>ition verbunden werden sollen.<br />
In e<strong>in</strong>em relationalen Datenbanksystem ist e<strong>in</strong> Jo<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation von Datensätzen aus zwei oder mehr<br />
Tabellen. Auf ähnliche Weise bedeutet e<strong>in</strong> Jo<strong>in</strong> <strong>in</strong> DART die Komb<strong>in</strong>ation von Datensätzen aus zwei oder<br />
mehr Segmenten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Extrakt.<br />
Die Jo<strong>in</strong>-Bed<strong>in</strong>gung kann wie folgt e<strong>in</strong>gesetzt werden:<br />
> Um nur Datenelemente zu selektieren, die <strong>in</strong> allen verknüpften Datensegmenten vorhanden s<strong>in</strong>d,<br />
muss der „<strong>in</strong>ner jo<strong>in</strong>“ 127 aktiviert werden.<br />
> Um alle Datenelemente zu selektieren, die zu den Selektionen aus den verknüpften Datensegmenten<br />
passen, muss der „outer jo<strong>in</strong>“ 128 aktivieren werden.<br />
Im <strong>SAP</strong>-Standard s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige View-Vorschläge vorhanden. Die AG GDPdU und <strong>SAP</strong> nehmen die Erweiterung<br />
der View-Vorschläge anhand praktischer Erkenntnisse aus dem Prüfungsalltag kont<strong>in</strong>uierlich vor.<br />
Als erster Schritt s<strong>in</strong>d Standard-Views für das Modul FI (1<strong>SAP</strong>_FInn und 1<strong>SAP</strong>_XXnn; nn = laufende Nummer<br />
zur Differenzierung) von der AG GDPdU 129 vorbereitet und von <strong>SAP</strong> zwischenzeitlich ausgeliefert 130 worden.<br />
Weitere Entwicklungsanträge für Views der Module MM und SD hat die AG GDPdU bei <strong>SAP</strong> zur <strong>Umsetzung</strong><br />
e<strong>in</strong>gereicht. E<strong>in</strong> Auslieferungsterm<strong>in</strong> stand zum Redaktionsschluss 11.08.2008 leider noch nicht fest.<br />
Um e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>facheren Umgang mit diesen neuen Standard-Views zu erreichen, enthalten die View-Vorschläge jetzt<br />
> alle Felder der Datensegmente<br />
> die Auswahl aller (s<strong>in</strong>nvollen) Felder als Selektionsfelder<br />
> Felder <strong>in</strong> der Reihenfolge, wie sie bei der Belegerfassung angeordnet s<strong>in</strong>d.<br />
Für den Anwender ergeben sich die folgenden Arbeitsschritte, um e<strong>in</strong>e eigene Views auf Basis der neuen<br />
Standard-View-Vorschläge zu erstellen:<br />
> den Vorschlag e<strong>in</strong>er Standard-View <strong>in</strong> den Kundennamensraum Z* kopieren<br />
> die Auswahl der relevanten Felder gemäß Prüferwunsch treffen<br />
> alle nicht benötigten Datenfelder löschen<br />
> alle nicht benötigten Selektionsfelder löschen.<br />
Da jetzt <strong>in</strong> den neuen FI-Standard-Views die maximal (s<strong>in</strong>nvoll) möglichen Felder e<strong>in</strong>es Segments<br />
vorliegen, muss der Anwender immer nur die Feldanzahl und die Selektionsbed<strong>in</strong>gungen auf den<br />
benötigten Umfang reduzieren. Unnötige Felder und Selektionsbed<strong>in</strong>gungen führen zu längeren Verarbeitungszeiten<br />
bei der View-Dateierzeugung.<br />
5.5.14.4 VIEW-DATEIEN ERZEUGEN (TRANSAKTION FTWH)<br />
Alle Auswertungen von DART-Extraktdateien erfolgen über den Abruf von Views zur Anzeige oder sofortige<br />
Erstellung e<strong>in</strong>es Extrakt-Views.<br />
Wird die Auswertung zuerst als Onl<strong>in</strong>e-Display abgerufen und dann als EXCEL ® -Download überlassen, so<br />
ist die <strong>in</strong> EXCEL ® maximal mögliche Zeilenanzahl (von EXCEL ® -Version abhängig) pro Arbeitsblatt zu beachten.<br />
127 Zur Erläuterung des Jo<strong>in</strong>-Begriffes siehe Abschnitt 8.5.<br />
128 Zur Erläuterung des Jo<strong>in</strong>-Begriffes siehe Abschnitt 8.5.<br />
129 Hier: Untergruppe der AG GDPdU zur Def<strong>in</strong>ition von Standard-Views.<br />
130 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weise 945615 und 953869.
E<strong>in</strong> Onl<strong>in</strong>e-Display ist systembed<strong>in</strong>gt auf ca. 100.000 Zeilen begrenzt (technische Begrenzung des ALV),<br />
unabhängig davon, welche Werte beim Ausführen der View angegeben werden.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Die <strong>DSAG</strong> empfiehlt ausschließlich e<strong>in</strong>en Download im <strong>SAP</strong> Audit-Format, vorzunehmen, da nur hier die<br />
beschreibenden Kopfzeilen enthalten s<strong>in</strong>d und die die Bedeutung der e<strong>in</strong>zelnen Spalten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Form<br />
abbilden, welche IDEA ® masch<strong>in</strong>ell <strong>in</strong>terpretieren kann.<br />
5.5.14.5 NAMENSKONVENTIONEN FÜR VIEW-DATEIEN<br />
Es bietet sich an, auch den Date<strong>in</strong>amen für View-Dateien so sprechend wie möglich abzufassen.<br />
Als Beispiel möge folgende Regel für den Namensaufbau dienen:<br />
STELLE EMPFEHLUNG BEZEICHNUNG<br />
1 Z Zeichen für Kundennamensraum<br />
2 _ Trennzeichen<br />
3–4 FI Modulkennzeichen, hier F<strong>in</strong>ancials<br />
5 _ Trennzeichen<br />
6–9 0001 Buchungskreis<br />
10 _ Trennzeichen<br />
11–13 001 lfd. Nummer<br />
14 _ Trennzeichen<br />
15–30 Ggf. ergänzender Text<br />
Tabelle 16: Regel für Namensvergabe View-Dateien<br />
Im Beschreibungstext (Länge 40 Zeichen) f<strong>in</strong>den ergänzende Informationen Platz.<br />
5.5.14.6 PERFORMANCE BEI DER VIEW-AUSFÜHRUNG<br />
In <strong>Systemen</strong> mit großem Datenumfang <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Segmenten oder sehr komplexen Views hat es sich<br />
herausgestellt, dass der mit DART 2.4 ausgelieferte Viewer auf ALV-Basis an die technischen Grenzen<br />
h<strong>in</strong>sichtlich des erforderlichen temporären Speicherverbrauches stößt und daraufh<strong>in</strong> die Erstellung der<br />
View-Datei abbricht.<br />
Bis zur allgeme<strong>in</strong>en Verfügbarkeit von DART 2.6 steht <strong>in</strong> diesem Fall noch die View-Logik von vor DART 2.4<br />
zur Verfügung. Wie diese zu aktivieren ist, wird im Auslieferungsh<strong>in</strong>weis zu DART 2.4 131 , Punkt 7 beschrieben.<br />
Mit DART 2.6 132 wird e<strong>in</strong>e überarbeitete View-Logik ausgeliefert, die nicht mehr den temporären Speicher<br />
e<strong>in</strong>es <strong>SAP</strong>-Prozesses <strong>in</strong> der bisherigen Form belastet. Mit dieser optimierten Version der View-Logik s<strong>in</strong>d<br />
auch große Datenumfänge oder hochkomplexe Views wieder möglich.<br />
131 Zur Erläuterung des Jo<strong>in</strong>-Begriffes siehe Abschnitt 8.5.<br />
132 Zur Erläuterung des Jo<strong>in</strong>-Begriffes siehe Abschnitt 8.5.<br />
Seite 89 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 90<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.5.14.7 ÜBERGABE VON DURCH EXPORT-VIEWS ERZEUGTE DATEN<br />
Der DART-Extrakt ist technisch nicht für den Import <strong>in</strong> das Prüfprogramm IDEA ® geeignet. Nur e<strong>in</strong> Export-<br />
View im <strong>SAP</strong> Audit-Format kann von IDEA ® direkt importiert und gelesen werden, da nur das <strong>SAP</strong>-Audit-<br />
Datenformat e<strong>in</strong>e Feldbeschreibung <strong>in</strong> den ersten acht Kopfzeilen der Datei bietet.<br />
PRAXISTIPP:<br />
Bitte achten Sie auf die Systemwege, welche die View-Datei von der Datenerstellung bis zur Erzeugung<br />
des Datenträgers (z. B. CD brennen) zurücklegt. Sollten dabei unterschiedliche Betriebssystemwelten<br />
genutzt werden (z. B. UNIX ® und Microsoft ® W<strong>in</strong>dows ® ), ist darauf zu achten, dass der Transfer der View-<br />
Datei mittels FTP erfolgt. Sonst besteht die Gefahr, dass der Hexadezimal-Code für das Zeilenende e<strong>in</strong>es<br />
Datensatzes zerstört und die Datei für IDEA ® nicht lesbar ist.<br />
Ebenso kann e<strong>in</strong> <strong>in</strong>itiales (leeres) Datumsfeld oder das Zeichen Punkt oder Komma für Dezimaltrennung<br />
und Tausender-Trennung Abstimmungsbedarf bei der Weiterverarbeitung <strong>in</strong> Folgesystemen wie IDEA ®<br />
etc. hervorrufen.<br />
5.5.14.8 VIEW-INHALTE ANZEIGEN (TRANSAKTION FTWN)<br />
Die Transaktion FTWN stellt die Anzeige des View-Protokolls mit näheren Angaben zum Erzeugungsdatum<br />
und Ablageort der View-Datei zur Verfügung und bietet den Zugriff auf den View-Inhalt <strong>in</strong> ALV-Technik.<br />
View-Dateien, die mit DART-Version 2.3 und jünger erstellt wurden, können leider nicht im ALV-Format<br />
angezeigt werden. 133<br />
5.5.15 AUTOMATISIERUNG DER EXTRAKTERSTELLUNG – AUSBLICK<br />
Sofern im Unternehmen e<strong>in</strong>e große Anzahl von Buchungskreisen vorhanden ist und e<strong>in</strong>e unterjährige<br />
Extrakterstellung gewählt wurde, kann es se<strong>in</strong>, das e<strong>in</strong> nicht unerheblicher Aufwand notwendig ist, um den<br />
Extraktionsprozess ordnungsgemäß abzuwickeln.<br />
Um dies zu vere<strong>in</strong>fachen, wird mit DART 2.6 e<strong>in</strong>e Anb<strong>in</strong>dung an den <strong>SAP</strong> Schedule Manager (Transaktion<br />
SCMA) ausgeliefert. Mit dem <strong>SAP</strong> Schedule Manager ist es auf Basis des <strong>SAP</strong> Workflows möglich,<br />
Prozessketten im Extraktionsprozess zu def<strong>in</strong>ieren.<br />
Hierbei können variable E<strong>in</strong>gabeparameter wie Buchungskreis, Geschäftsjahr, Extraktionsperiode, Name<br />
des Extraktes etc. dynamisch übergeben werden. In vorab fest zu def<strong>in</strong>ierenden Programmvarianten<br />
werden der Extraktionsumfang (mittels der Selektionskennzeichen auf dem Startbild der Transaktion<br />
FTW1A) und die Selektionsvariablen für die vorgenannten dynamischen Parameter festgelegt.<br />
133 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 810014 − Upgrade von DART 2.3 auf DART 2.4.
Mit diesen Vorbereitungen können jetzt im Schedule Manager Prozessketten für DART def<strong>in</strong>iert werden.<br />
E<strong>in</strong>e solche Prozesskette könnte wie folgt aussehen:<br />
Workflow<br />
gestartet<br />
DART:<br />
Prüfsummen<br />
testen (v)<br />
DART:<br />
Extrakt<br />
archivieren<br />
DART:<br />
Prüfsummen<br />
testen (N)<br />
Workflow<br />
beendet<br />
Abbildung 42: mögliche Prozesskette für die DART-Extraktion mittels Schedule Manager<br />
Im Schedule Manager kann weiterh<strong>in</strong> def<strong>in</strong>iert werden, dass im Fehlerfall e<strong>in</strong>e def<strong>in</strong>ierte Person per<br />
Expressnachricht <strong>in</strong>formiert wird, dass für diesen Extrakt Handlungsbedarf besteht.<br />
So def<strong>in</strong>ierte Prozessketten können dann im Schedule Manager zu def<strong>in</strong>ierten Zeitpunkten oder zyklisch<br />
e<strong>in</strong>geplant werden.<br />
Weitere Informationen s<strong>in</strong>d im <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis zu DART 2.6 134 und unter der Komponente des <strong>SAP</strong> Schedule<br />
Managers CA-GTF-SCM-A auf dem <strong>SAP</strong> Service Marketplace (http://service.sap.com/notes) zu f<strong>in</strong>den.<br />
134 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 1173540 − Upgrade von DART 2.5 auf DART 2.6.<br />
DART:<br />
Extrakt<br />
erstellen<br />
DART:<br />
Kontollsummen<br />
prüfen (vorher)<br />
DART:<br />
Extrakt<br />
reimport<br />
DART:<br />
Lokale<br />
Files löschen<br />
Seite 91 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 92<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.5.16 ZUSAMMENFASSUNG DART<br />
VORTEILE NACHTEILE<br />
Customiz<strong>in</strong>g (Erste<strong>in</strong>stellung) erfordert nur wenig Aufwand. Hoher Pflegeaufwand durch lfd.<br />
Überwachung der <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weise.<br />
Kostenlos im Rahmen des Standards für alle <strong>in</strong> Wartung bef<strong>in</strong>dlichen<br />
Releasestände<br />
DART-Extrakte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>SAP</strong>-R/3- oder ERP 5.0 / 6.0-System<br />
auswertbar, das nicht notwendigerweise identisch mit dem Quell-<br />
<strong>SAP</strong>-System se<strong>in</strong> muss,<br />
Auswertung durch e<strong>in</strong> System mit gleichem oder höherem<br />
Releasestand gegenüber dem erzeugenden System möglich.<br />
DART-Extrakte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>SAP</strong>-R/3- oder ERP 5.0 / 6.0-System<br />
auswertbar, das nicht notwendigerweise identisch mit dem Quell-<br />
<strong>SAP</strong>-System se<strong>in</strong> muss,<br />
Auswertung durch e<strong>in</strong> System mit gleichem oder höherem<br />
Releasestand gegenüber dem erzeugenden System möglich.<br />
Datenumfang wird aufgrund neuerer Erkenntnisse fortlaufend<br />
aktualisiert.<br />
E<strong>in</strong>heitlicher Ausgangsstand für alle <strong>SAP</strong>-Anwender.<br />
Bei Stilllegungskonzepten können mit DART-Daten „e<strong>in</strong>gefroren“<br />
werden. Quellsystem muss nicht dem Auswertesystem entsprechen.<br />
Mergers- oder Akquisitions-Szenarien s<strong>in</strong>d abbildbar.<br />
Bei Kontenplanänderung bleiben alle historisch relevanten Daten <strong>in</strong><br />
ursprünglicher Def<strong>in</strong>ition <strong>in</strong> bereits vorhandenen DART-Extrakten<br />
auswertbar.<br />
Erweiterung des Datenkatalogs um <strong>SAP</strong>-Standardfelder aufgrund<br />
eigener Entwicklungen möglich.<br />
Erweiterungen des Datenkatalogs um kundeneigene steuerrelevante<br />
Datentabellen möglich; betrifft Tabellen, die nicht aus dem <strong>SAP</strong>-<br />
Namensraum entstammen.<br />
Ab DART-Release 2.4 Extraktsplitter zur Aufspaltung von Extrakten<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelne Ursprungsegmente im <strong>SAP</strong>-AIS-Format<br />
Ab DART-Release 2.4 technische Erleichterung bei Stilllegung<br />
(DART = anderes System).<br />
Tabelle 17 Übersicht zu Vorteilen und Nachteilen von DART<br />
Anwendung nur für <strong>SAP</strong>-Systeme;<br />
für Non-<strong>SAP</strong>-Systeme muss e<strong>in</strong>e<br />
andere Lösung gefunden werden.<br />
E<strong>in</strong>spielung von Sondertransporten<br />
ist mit Aufwand verbunden.<br />
Extrakt muss vor Auslagerung<br />
(<strong>SAP</strong>-Datenarchivierung) erfolgen;<br />
spätere Aktualisierung ist sehr<br />
aufwendig bzw. nicht möglich.
5.6 <strong>SAP</strong> HUMAN CAPITAL MANAGEMENT<br />
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt <strong>in</strong> <strong>SAP</strong> im Modul Human Capital Management (HCM). Oftmals<br />
wird noch die alte Bezeichnung HR (Human Resources) verwendet.<br />
Zum Themenkomplex GDPdU <strong>in</strong>nerhalb der <strong>SAP</strong>-Welt nimmt das Personalabrechnungssystem HCM e<strong>in</strong>e<br />
Sonderstellung e<strong>in</strong>. Für diese Applikation steht die Interface-Toolbox (Transaktion PU12) zur Verfügung.<br />
HCM wurde aus Gründen des Datenschutzes und wegen der i.d.R. nicht großen Datenmengen nicht <strong>in</strong> das<br />
Werkzeug DART e<strong>in</strong>bezogen und war deshalb auch nicht Gegenstand der Beratungen <strong>in</strong>nerhalb der AG GDPdU.<br />
Vor der technischen Betrachtung ist der H<strong>in</strong>weis angebracht, dass die Prüfungshandlungen bei Lohnsteuerprüfungen<br />
immer auch außerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung ansetzen. So wird die F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />
<strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung gezielt Sachverhalte prüfen, die <strong>in</strong> der Lohn- und Gehaltsabrechnung als<br />
geldwerter Vorteil zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d, z. B. Firmenwagennutzung, Geschenke an Mitarbeiter oberhalb<br />
der Wertgrenzen, Mitarbeiterrabatte usw.<br />
5.6.1 UNMITTELBARER ZUGRIFF (Z1-ZUGRIFF)<br />
Auch für HCM steht e<strong>in</strong>e Prüferrolle <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX_HR entsprechend wie bei FI, MM, SD usw. zur<br />
Verfügung. Die <strong>in</strong> der Rolle enthaltenen Transaktionen unterstützen auch die geschäftsjahresabhängige<br />
Zeitraumbegrenzung135 der Prüferberechtigung136 und das Action Log. 137 Bitte beachten Sie auch ergänzende<br />
H<strong>in</strong>weise zur Berechtigungsrolle des Außenprüfers auf HCM-Daten. 138<br />
Im <strong>SAP</strong>-Service-Marktplatz service.sap.com s<strong>in</strong>d für HCM relevante H<strong>in</strong>weise neben der Komponente<br />
wCA-GTF-GDP unter der Komponente PY-DE-NT-TX zu f<strong>in</strong>den.<br />
5.6.2 DATENÜBERLASSUNG (Z3-ZUGRIFF)<br />
In <strong>SAP</strong> HCM gab es schon lange e<strong>in</strong> flexibles Extraktionswerkzeug, die Interface Toolbox (Transaktion PU12).<br />
Diese Transaktion war bis zur <strong>Umsetzung</strong> der GDPdU-Anforderungen <strong>in</strong> <strong>SAP</strong> <strong>in</strong> Deutschland allerd<strong>in</strong>gs<br />
kaum bekannt.<br />
Von der <strong>SAP</strong>-HCM-Entwicklung wurde e<strong>in</strong> Beispiel-Interfaceformat (DAO0) ausgeliefert. Nach erstem Feedback<br />
aus Lohnsteuerprüfungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Praxis meist Anpassungen des Beispielformats notwendig.<br />
Die Interface Toolbox kann Daten mit Hilfe des XML-Beschreibungsstandards exportieren. 139 Beachten Sie bitte<br />
auch die H<strong>in</strong>weise zum Download im Batch-Betrieb 140 und zur Ausgabe von Texttabellen neben der XML-Datei. 141<br />
V.<br />
e. <strong>DSAG</strong> © 25.08.2008, STAND GDPDU, DER ANWENDUNG ZUR<br />
135 Vgl: Abschnitt 5.2.3.<br />
136 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 445148.<br />
137 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weise 529251 und 677249.<br />
138 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weise 662805 und 776038.<br />
139 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 594048 XML-Datenbeschreibung für Datenüberlassung.<br />
93EMPFEHLUNGEN<br />
140 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 673829.<br />
141 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weis 673235. Seite
Seite 94<br />
5 <strong>Technische</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-<strong>Systemen</strong><br />
5.7 REISEKOSTENABRECHNUNG (FI-TV)<br />
Die Reisekostenabrechnung nimmt <strong>in</strong> der <strong>SAP</strong>-Welt quasi e<strong>in</strong>e Zwitterstellung zwischen FI und HCM e<strong>in</strong>.<br />
Ehemals gehörte sie zum HCM (damals noch HR), seit <strong>SAP</strong> R/3 Release 4.0 ist sie dem Modul FI zugeordnet<br />
(FI-TV). Technisch nutzt FI-TV aber weiterh<strong>in</strong> viele Bestandteile des HCM.<br />
Wenn Lohn- und Gehaltsabrechnung und F<strong>in</strong>anzwesen auf separaten <strong>Systemen</strong> betrieben werden, was bei<br />
der weit überwiegenden Zahl von <strong>SAP</strong>-Installationen der Fall ist, kann die Reisekostenabrechnung<br />
entweder auf dem HCM-System oder auf dem FI / CO-System <strong>in</strong>stalliert werden.<br />
Der Betrieb auf dem HCM-System bietet sich an, wenn die Mitarbeiter ihre Reisekosten im Regelfall auf ihre<br />
Stammkostenstelle kontieren. Sofern jedoch Reisekosten auf unterschiedliche CO-Objekte (z. B. Kostenstellen,<br />
Aufträge, PSP-Elemente) erfasst werden müssen (typisches Szenario bei Dienstleistungsunternehmen),<br />
wird die Reisekostenabrechnung meist auf dem <strong>SAP</strong> FI- / CO-System mit betrieben und e<strong>in</strong> Teil des<br />
Personalstamms aus dem davon getrennten <strong>SAP</strong> HCM repliziert.<br />
5.7.1 Z1-ZUGRIFF AUF DATEN DER REISEKOSTENABRECHNUNG<br />
Je nach der Entscheidung, auf welchem System FI-TV <strong>in</strong>stalliert wurde, müssen für den Zugriff des<br />
Außenprüfers auf diesem System die Berechtigungen zum Z1-Zugriff e<strong>in</strong>gerichtet und die Zeitraumprüfung<br />
aktiviert werden.<br />
5.7.2 DATENÜBERLASSUNG (Z3-ZUGRIFF)<br />
Für die Datenextraktion und zur Erstellung der DART-Extraktdateien wurde das Werkzeug DART zum<br />
Release 2.2 für die Reisekostenabrechnung erweitert. 142<br />
142 Vgl. <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weise 668943 (Auslieferung DART 2.2) und 692071 (Ergänzung FI-TV zu DART 2.2).
Seite 95 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 96<br />
6 Andere technische <strong>Umsetzung</strong>sszenarien<br />
6.1 AUSWERTESYSTEM FÜR MASSENKONTOKORRENT<br />
Der von der AG GDPdU präferierte Lösungsansatz bezieht sich nur auf die Standard-, nicht aber<br />
Branchenlösungen der <strong>SAP</strong> (wie z. B. IS-U für die Energiewirtschaft). U. a. für das <strong>in</strong> den Branchenlösungen<br />
Energieversorgung (IS-U) und Telekommunikation (IS-T) verwendete Massenkontokorrent (FI-<br />
CA) entwickelte <strong>SAP</strong> e<strong>in</strong>en eigenen Lösungsansatz ergänzend zu DART: e<strong>in</strong> spezielles <strong>SAP</strong>-Extraktionsverfahren,<br />
das es ab IS-U / IS-T-Release 4.71 auch erlaubt, Teilmengen aus den Daten dem Prüfer<br />
zugänglich zu machen, ähnlich der Viewerstellung bei DART.<br />
Auswertung Massenkontokorrent (FI-CA) verwendet <strong>in</strong>:<br />
> IS-T Telekommunikation<br />
> IS-U Versorger<br />
> FS-CD Versicherungen: Inkasso / Exkasso<br />
> IS-M Media (FI-CA optional bei IS-M / SD)<br />
> IS-PS Public Sector (FI-CA optional).<br />
6.2 DART-ERWEITERUNGEN FÜR BRANCHENLÖSUNGEN<br />
Für wenige Branchen stehen Erweiterungen des DART-Datenkatalogs zur Verfügung:<br />
> IS-M-AM Medien – Werbemanagement<br />
> IS-M-SD Medien – Vertrieb.<br />
6.3 KUNDENINDIVIDUELLE LÖSUNGSANSÄTZE<br />
Sicherlich gibt es <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit anderen Werkzeugen weitere Lösungsansätze über DART h<strong>in</strong>aus.<br />
Deren E<strong>in</strong>satz kann aber nur <strong>in</strong> firmen<strong>in</strong>dividueller Projektarbeit bewerkstelligt werden.<br />
Sollte aus betriebswirtschaftlicher Sicht aber die Notwendigkeit bestehen, beispielsweise mehrmalige<br />
unterjährige Datenauslagerung aus <strong>SAP</strong> zw<strong>in</strong>gend vornehmen zu müssen, könnten solche Systeme ggf.<br />
<strong>in</strong> das GDPdU-Lösungskonzept <strong>in</strong>tegriert werden. Zur <strong>Umsetzung</strong> der GDPdU-Anforderungen s<strong>in</strong>d diese<br />
kostenpflichtigen Zusatzsysteme / -verfahren aber nicht zw<strong>in</strong>gend anzuschaffen.
7 Ausblick<br />
Auch nach sieben Jahren der Diskussion im Schrifttum, mit der F<strong>in</strong>anzverwaltung und den Steuerpflichtigen<br />
s<strong>in</strong>d weitere wichtige Fragen noch nicht endgültig geklärt. Die Vielzahl der ERP-Systeme mit ihren<br />
zum Teil mächtigen Funktionsumfängen s<strong>in</strong>d und bleiben immer noch e<strong>in</strong>e große Herausforderung für<br />
die Außenprüfer, die F<strong>in</strong>anzverwaltung im Allgeme<strong>in</strong>en und die Steuerpflichtigen. Je nach Blickw<strong>in</strong>kel<br />
e<strong>in</strong>es Außenprüfers oder e<strong>in</strong>es Steuerpflichtigen werden pragmatische, auf die jeweilige betriebliche<br />
Situation bezogene Lösungskonzepte immer wieder neu Diskussionsstoff liefern.<br />
Aus den bisherigen Prüfungserfahrungen haben wir erkannt, dass ERP-Systeme mit mächtigem<br />
Funktionsumfang wie e<strong>in</strong> <strong>SAP</strong>-System <strong>in</strong> komplexen Prozessen Daten erzeugt werden, deren Behandlung<br />
<strong>in</strong> den <strong>Systemen</strong> nicht oder nicht primär am Datenzugriff auf steuerlich relevante Daten ausgerichtet<br />
ist. Wenn Daten über temporäre Zwischendatenbestände als Download außerhalb der ERP-Systeme<br />
überführt werden und zeitlich versetzt zum Zeitpunkt e<strong>in</strong>er Außenprüfung wieder zu e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichen<br />
Bild zusammengesetzt werden, ergibt sich e<strong>in</strong>e große Zahl von Interdependenzen und Abhängigkeiten.<br />
Diese Komplexität des Zusammenspiels von Daten aus unterschiedlichen Quellen muss vom Steuerpflichtigen<br />
und vom Außenprüfer beherrscht werden, um <strong>in</strong> der Prüfungssituation schnell zu konsistenten<br />
Ergebnissen zu kommen. Immer wieder stoßen Außenprüfer und Steuerpflichtige an die systembed<strong>in</strong>gten<br />
Grenzen, wenn es gilt, Datenkonstellationen der Vergangenheit bis <strong>in</strong> alle historischen Verästellungen<br />
nachzuvollziehen.<br />
Nicht nur der Funktionsumfang der ERP-Systeme wächst, auch der Erkenntnisprozess auf Seiten der<br />
F<strong>in</strong>anzverwaltung und der Steuerpflichtigen über die letztendlich endlichen Möglichkeiten der IT. Die<br />
Frage der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen stellte sich bisher immer wieder und wird auch weiter<br />
vielfach e<strong>in</strong> zentrales Thema se<strong>in</strong>.<br />
Die schon heute sehr umfangreichen <strong>SAP</strong>-Funktionen werden weiterentwickelt werden. Immer wieder<br />
aufs Neue treten Problemstellungen zutage, die bisher nicht bekannt waren und die mit aktuell vorhandenen<br />
Funktionen nicht optimal gelöst s<strong>in</strong>d. Die AG GDPdU ist sich der Herausforderung bewusst,<br />
weshalb sie auch weiterh<strong>in</strong> den Fortschritt der GDPdU-Lösungen aktiv mitgestaltet. Wir hoffen, dass die<br />
<strong>in</strong> der Prüfungspraxis gewonnenen Erkenntnisse Impulse setzen, dass letztendlich der Gesetzgeber und<br />
die F<strong>in</strong>anzverwaltung Aussagen und Anweisungen für e<strong>in</strong>e DV-gestützte Prüfung im S<strong>in</strong>ne von pragmatischen<br />
Praxislösungen modifizieren.<br />
Immer wieder weisen Vertreter der F<strong>in</strong>anzverwaltung darauf h<strong>in</strong>, dass sie der Dokumentation der beim<br />
Steuerpflichtigen e<strong>in</strong>gesetzten Verfahren und Prozesse großen Stellenwert für die Vorbereitung und<br />
Durchführung e<strong>in</strong>er Prüfung mit Datenzugriff e<strong>in</strong>räumen. Es existieren <strong>in</strong> den Bundesländern unterschiedliche<br />
Fragebogen zu e<strong>in</strong>gesetzten Verfahren und der dazu vorhandenen Dokumentationen, die mit<br />
der Prüfungsanordnung dem steuerpflichtigen Unternehmen übersandt werden. In der Praxis zeigt es<br />
sich immer wieder, dass <strong>in</strong> den Unternehmen solche Dokumentationen nicht vorhanden oder mangelhaft<br />
und / oder nicht aktuell s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>glich weisen wir darauf h<strong>in</strong>, dass die Dokumentation der Verfahren<br />
und Prozesse durch die GoBS seit 1995 b<strong>in</strong>dend vorgeschrieben ist. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den letzten<br />
Jahren mit KonTraG, Basel II, Sarbanes-Oxley-Act und IKS neue Regeln h<strong>in</strong>zugetreten, die GoBS-<br />
Dokumentationen ähnlich s<strong>in</strong>d. Jeder Steuerpflichtige muss damit rechnen, dass bei Außenprüfungen<br />
i. S. d. §193 AO zukünftig verstärkt nach GoBS-Dokumentationen gefragt werden wird.<br />
Seite 97 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 98<br />
8 Anhang<br />
8.1 LITERATURLISTE<br />
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
MICHAEL BAUM<br />
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU),<br />
NWB 2002, Seite 7641–7648.<br />
BITKOM<br />
Leitfaden zum elektronischen Datenzugriff der F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />
Steuerrechtliche Anforderungen und Technologien zur Datenaufbewahrung,<br />
Stand: Juni 2003.<br />
PRÄSIDIUM DER BUNDESSTEUERBERATERKAMMER<br />
Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer zum Verhalten bei der EDV-gestützten<br />
Betriebsprüfung,<br />
DStR 2002, Beihefter zu Heft 3 vom 18.01.2002.<br />
CLAUS DALINGHAUS<br />
Digitale Betriebsprüfung bei <strong>SAP</strong> ® und R/3 ® -Buchführungssystemen,<br />
StB 2003, Heft 4, Seite 141–149.<br />
DR. XAVER DITZ<br />
Reichweite des digitalen Datenzugriffs der F<strong>in</strong>anzverwaltung im nationalen und <strong>in</strong>ternationalen Konzern,<br />
DStR 2004, Seite 2038–2042.<br />
STEFAN GROSS, DR. ULRICH KAMPFFMEYER, PHILIPP MATHEIS<br />
Die Vorbereitung auf die digitale Außenprüfung – Lösungsansatz,<br />
BB 2004, Seite 1083–1087.<br />
STEFAN GROSS, PHILIPP MATHEIS, BERNHARD LINDGENS<br />
Rückstellung für Kosten des Datenzugriffs der F<strong>in</strong>anzverwaltung,<br />
DStR 2003, Seite 921–927.<br />
STEFAN GROSS<br />
Die Anpassung der Unternehmens-EDV an die Vorgaben zum Datenzugriffder F<strong>in</strong>anzverwaltung,<br />
DStR 2002, Seite 1121–1125.<br />
ANDREAS HAGENKÖTTER, DIRK-MICHAEL MÜLOT<br />
Die Digitale Steuerprüfung<br />
Neue Formen des Datenzugriffs der F<strong>in</strong>anzverwaltung ab dem 1. Januar 2002,<br />
DIHK Berl<strong>in</strong>, September 2002.<br />
BERND HENTSCHEL (HRSG.)<br />
Digitale Betriebsprüfung,<br />
Datenzugriff der F<strong>in</strong>anzverwaltung,
1. Auflage 2002,<br />
2. überarbeitete Auflage 2004,<br />
DATAKONTEXT Fachverlag, Frechen.<br />
JENS INTEMANN, THILO CÖSTER<br />
Rechte und Pflichten bei der digitalen Außenprüfung – Zugleich Besprechung des sogenannten<br />
Frage-Antwort-Katalogs des BMF,<br />
DStR, 2004, Seite 1981−1985.<br />
JENS INTEMANN<br />
Die Außenprüfung im digitalen Zeitalter; Die neuen Rechte der F<strong>in</strong>anzverwaltung auf digitalen<br />
Datenzugriff,<br />
NWB, Fach 17, Seite 2007–2018.<br />
DR. ULRICH KAMPFFMEYER, BERNHARD ZÖLLER<br />
Die GDPdU und ihre Anforderungen zur elektronischen Archivierung,<br />
Geme<strong>in</strong>same Stellungnahme,<br />
Hamburg / Sulzbach i.Ts., April 2003.<br />
DIETER KEMPF<br />
Digitale Außenprüfung: Die Vogel-Strauß-Politik hilft nicht weiter,<br />
BB, 58. Jg., Heft 12, 19.03.2003, Seite I.<br />
CHRISTOPH KROMER<br />
StSenkG: Änderungen der AO zum Datenzugriff der F<strong>in</strong>anzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen,<br />
DB 2001, Seite 67–69.<br />
CHRISTOPH KROMER<br />
Datenzugriff der F<strong>in</strong>anzverwaltung auf die IT-Systeme des Unternehmens ab 2002:<br />
Umfang und Lösungsansätze,<br />
DStR 2001, Seite 1017 ff.<br />
DR. OTTO-FERDINAND GRAF KERSSENBROCK, OLAF RIEDEL, DR. GÜNTHER STRUNK<br />
Zur Verfassungsmäßigkeit des Datenzugriffs der F<strong>in</strong>anzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen<br />
nach §147 Abs. 6 AO,<br />
BB 2002, Beilage Nr. 9, Heft 49.<br />
RAINER KUHSEL, DR. CHRISTIAN KAESER<br />
Bemerkungen zum BMF-Schreiben betreffend den Datenzugriff der F<strong>in</strong>anzverwaltung ab 1.1.2002,<br />
DB 2001, Seite 1583–1585.<br />
DR. HARALD SCHAUMBURG<br />
Der Datenzugriff und andere Kontrollmöglichkeiten der F<strong>in</strong>anzverwaltung,<br />
DStR 2002, Seite 829–838.<br />
Seite 99 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 100<br />
8 Anhang<br />
DR. JENS SCHMITTMANN<br />
„Der gläserne Steuerpflichtige?“ – Anmerkungen zu den Grundsätzen des BMF zum Datenzugriff<br />
und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen,<br />
WPg 2001, Seite 1050–1057.<br />
SCHMITZ, STEPHAN<br />
Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Zugriffsrecht der F<strong>in</strong>anzverwaltung auf DV-gestützte<br />
Buchführungssysteme,<br />
STBP 2002, Teil I: Heft 7, Teil II: Heft 8, Teil III: Heft 9.<br />
DR. TOBIAS TAETZNER, THOMAS BÜSSOW<br />
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen – Quo vadis?<br />
BB 2002, Seite 69–73.<br />
VERBAND ORGANISATIONS- UND INFORMATIONSSYSTEME E. V. (VOI) (HRSG.)<br />
Leitfaden für die Durchführung e<strong>in</strong>es Projektes zur Abdeckung der Anforderungen der Grundsätze zum<br />
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen<br />
Version 1.0 vom November 2003,<br />
http://www.elektronische-steuerpruefung.de/checklist/voi_leitf.pdf.<br />
8.2 <strong>SAP</strong> – HINWEISE<br />
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
Nachstehend e<strong>in</strong>ige markante <strong>SAP</strong>-H<strong>in</strong>weise zum GDPdU-Kontext mit <strong>in</strong> den H<strong>in</strong>weisen angeführten<br />
weiteren Querverweisen.<br />
ALLGEMEINES:<br />
582583 Aktualisierung GDPdU – <strong>DSAG</strong>-Antragsverfahren<br />
BERECHTIGUNGEN:<br />
115224 <strong>SAP</strong> Audit Log<br />
451960 Berechtigungsrollen für Wirtschaftsprüfer<br />
445148 Erweiterte Zeitraumsprüfung<br />
788313 E<strong>in</strong>baubeschreibung der geschäftsjahresabhängigen Berechtigungen <strong>in</strong><br />
kundeneigene Entwicklungen<br />
798565 Programme mit Geschäftsjahresprüfung<br />
830736 Update Prüferrolle<br />
925217 GDPdU: Zugriff auf RFUMSV00 durch Steuerprüfer<br />
935189 Erweiterungen Berechtigungsrollen <strong>SAP</strong>_AUDITOR_TAX.<br />
1058866 DART-Berechtigungen auf Extrakte<br />
DART-VERSIONEN:<br />
622095 Upgrade von DART 2.0 auf DART 2.1<br />
688943 Upgrade von DART 2.1 auf DART 2.2<br />
702511 Upgrade von DART 2.2 auf DART 2.3 (= 5.00)<br />
763867 Upgrade von DART 2.2 auf DART 2.3 (
810014 Upgrade von DART 2.3 auf DART 2.4<br />
1050841, 1093942 Upgrade von DART 2.4 auf DART 2.5<br />
1173540 Upgrade von DART 2.5 auf DART 2.6<br />
DATENEXTRAKTION:<br />
483425,879680 DART und Materialbewertung<br />
1015284, 1039600 Materialbewertung: Selektion e<strong>in</strong>grenzen auf Periode<br />
1029630, 1092942 FTWE / FTWE1: M<strong>in</strong>uszeichen falsch angezeigt<br />
896894, 992803,<br />
1012235, 1225592 Performanceoptimierung<br />
VIEW-BILDUNG:<br />
663077 <strong>SAP</strong> Audit Format<br />
921487, 926048, View-Dateien wegen Formatfehler nicht<br />
1045695, 1070572 <strong>in</strong> IDEA ® importierbar<br />
945615 DART-Standard-Views<br />
1045695 DART-Datumskonvertierung im View-Export<br />
1056005 Berechtigungsgruppe für Viewdateien<br />
1070572 Spalte Farbe<strong>in</strong>stellung nicht exportieren<br />
1141016 Jo<strong>in</strong>-Bed<strong>in</strong>gungen immer „outer jo<strong>in</strong>“<br />
INTERNATIONALER KONTEXT:<br />
450166, 546853 Internationale Ausrichtung (Österreich)<br />
1082823, 1173730 Internationale Ausrichtung (Portugal)<br />
SONSTIGES:<br />
1012531 GDPdU <strong>in</strong> <strong>SAP</strong> Bus<strong>in</strong>ess One<br />
Auf dem Service-Marktplatz der <strong>SAP</strong> AG (service.sap.com/notes) s<strong>in</strong>d unter den Suchbegriffen der<br />
Komponenten<br />
> DART: CA-GTF-DRT<br />
> Berechtigungen GDPdU: CA-GTF-GDP und<br />
> Berechtigungen HCM GDPdU: PY-DE-NT-TX<br />
weitere Informationen verfügbar.<br />
8.3 LINKS<br />
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
<strong>SAP</strong> AG<br />
www.sap.de<br />
Seite 101 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 102<br />
8 Anhang<br />
<strong>SAP</strong>-SERVICE-MARKTPLATZ<br />
GDPdU-Informationen mit weiteren H<strong>in</strong>weisen<br />
> http://service.sap.com<br />
> http://service.sap.com/dart Data Retention Tool<br />
> http://service.sap.com/gdpdu Steuersenkungsgesetz<br />
> http://service.sap.com/ais Audit Information System<br />
> http://service.sap.com/ilm Information Lifecycle Management; u. a. <strong>SAP</strong> Datenarchivierung<br />
GDPDU – DEUTSCHE <strong>SAP</strong>-ANWENDERGRUPPE E. V. (<strong>DSAG</strong>)<br />
...u. a. Ergebnisse e<strong>in</strong>er Arbeitsgruppe der <strong>DSAG</strong>, die sich mit den Auswirkungen des Gesetzes auf die<br />
<strong>SAP</strong>-Verfahren beschäftigt.<br />
http://www.dsag.de/<br />
Direktzugang zu Seiten der AG GDPdU:<br />
http://www.dsag.de/ag/gdpdu<br />
SAMMLUNG VIELFÄLTIGER INFORMATIONEN ZUR GDPDU<br />
Umfangreiche Quellensammlung und Basis für weitere Informationen für<br />
Lösungen und Dienstleistungen zur elektronischen Steuerprüfung nach den GDPdU<br />
http://www.elektronische-steuerpruefung.de<br />
BMF: BMF-Schreiben: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.01 − IV D 2 – S 0316 – 0136 / 01 −<br />
http://www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/<br />
Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/006.html<br />
BMF: FRAGEN UND ANTWORTENKATALOG,<br />
jeweils aktueller Stand, derzeit Stand 01.02.2005<br />
http://www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__<br />
IV/009,property=publicationFile.pdf<br />
BMF-INFORMATION ZUM BESCHREIBUNGSSTANDARD<br />
Mitteilung vom 15.08.2002, Az.: IV D 2,<br />
http://www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__<br />
IV/010,property=publicationFile.pdf<br />
GDPDU PORTAL | STARTSEITE | DAS PORTAL FÜR DIE DIGITALE ...<br />
... elektronischen Steuerprüfung nach den Vorschriften der F<strong>in</strong>anzverwaltung zum digitalen Datenzugriff<br />
auf die steuerlich relevanten Daten der Unternehmen GDPdU. ...<br />
www.gdpdu-portal.com<br />
GDPDU-INFORMATIONEN VON AUDICON<br />
www.audicon.net<br />
www.gdpdu.com
GDPDU – AKTUELLER STAND DER ÄNDERUNG DER ABGABENORDNUNG<br />
GDPdU – aktueller Stand der Änderung der Abgabenordnung, Informationen zu verschiedenen<br />
Fachthemen, AWV Effizienz <strong>in</strong> der Adm<strong>in</strong>istration von Wirtschaft und ...<br />
www.awv-net.de, Stichwort: GDPdU.<br />
GDPDU – ZVEI-KOMMENTIERUNG DES BMF-FAQ VOM 15.01.2007<br />
http://www.zvei.de/<strong>in</strong>dex.php?id=1452&0=<br />
INFORMATIONEN ZU ZOLLPRÜFUNGEN<br />
http://www.zoll.de/<strong>in</strong>dex.html, Stichwort: Außenprüfung.<br />
8.4 BMF-SCHREIBEN UND -ERLASSE, OFD-VERFÜGUNGEN UND<br />
FINANZGERICHTS-ENTSCHEIDUNGEN<br />
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
BUNDESMINISTER DER FINANZEN (BMF)<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)<br />
BMF-Schreiben vom 7. November 1995, Az.: IV A 8 – S 0316 – 52 / 95,<br />
BStBl. 1995, Teil I, Seite 738 ff.<br />
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.2001 – IV D 2 – S 0316 – 0136 / 01,<br />
BStBl. I 2001, Seite 415 ff,<br />
http://www.bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/<br />
Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/006.html<br />
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den<br />
Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ)<br />
BMF-Erlass vom 28.11.2007, Az.: III A 3 – S 1445 / 06 / 0029, http://www.elektronische-steuerpruefung.de/<br />
rechtsgrund/gdpduz.pdf.<br />
FINANZVERWALTUNGSANWEISUNGEN<br />
Buchführungs- und Archivierungssysteme<br />
OFD Düsseldorf, Verfügung vom 22.02.2002, Az.: S-0316 – St 421,<br />
DB 2002, Seite 610.<br />
Ausdruck und Aufbewahrung e<strong>in</strong>es elektronischen Kontoauszugs im Onl<strong>in</strong>ebank<strong>in</strong>g-Verfahren<br />
OFD München, Verfügung vom 06.08.2004, Az.: S-0317 – 34 St 324,<br />
BB 2004, Seite 2349.<br />
Buchhaltungsdaten im Geltungsbereich der Abgabenordnung verfügbar gleichlautende<br />
OFD-Verfügungen München / Nürnberg vom 23.12.2002,<br />
Az. München: S-0315 – 17 St 312, Az.: Nürnberg: S-0315 – 8 St 24.<br />
Seite 103 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 104<br />
8 Anhang<br />
FINANZGERICHTLICHE RECHTSPRECHUNG − BUNDESFINANZHOF (BFH) UND FINANZGERICHT (FG)<br />
Bildung e<strong>in</strong>er Rückstellung für aufbewahrungspflichtige Unterlagen<br />
BFH-Urteil vom 19.08.2002,<br />
BStBl. 2003, Teil II, Seite 131; DStR 2002, Seite 2030 ff.<br />
Zugriff des F<strong>in</strong>anzamtes auf datenverarbeitungsgestützte Buchführung<br />
BFH-Beschluss vom 26.09.2007, I B 53,54 / 07.<br />
BFH / NV 2008, Seite 133<br />
Vor<strong>in</strong>stanz FG Düsseldorf:<br />
Von der Buchung zum Beleg (Direkter Zugriff auf an die Buchhaltung angeschlossene Archive –<br />
DMS, optische Archive)<br />
Beschluss vom 05.02.2007, 16 V 3454 / 06, nicht rechtskräftig,<br />
EFG 2007, Seite 892.<br />
Zur Steuerrelevanz vs. Steuerauswirkung<br />
Beschluss vom 05.02.2007, 16 V 3457 / 06 A, nicht rechtskräftig,<br />
EFG 2007, Seite 890.<br />
Zur Vorlage von Kostenstellenrechnung und Kostenstellenverzeichnissen<br />
FG Münster, Urteil vom 22.08.2000, 6 K 2712 / 00 AO, rechtskräftig,<br />
EFG 2001, Seite 4.<br />
Widerlegung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung durch Chi-Test<br />
FG Münster, Beschluss vom 10.11.2003, AZ: 6 V 4562 / 03 E,U, rechtskräftig, Datev Lex<strong>in</strong>form DokNr.<br />
0816472.<br />
Zum Datenzugriff gem. §147 Abs. 6 AO (Anordnung des Datenzugriffs <strong>in</strong> Form der Datenträgerüberlassung)<br />
FG Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Urteil vom 20.01.2005, 4 K 2167 / 04, rechtskräftig,<br />
EFG 2005, Seite 667.<br />
Zur Rechtsmäßigkeit e<strong>in</strong>er Aufforderung zur Datenträgerüberlassung sowie zum Anspruch des<br />
Steuerpflichtigen auf Unterzeichnung e<strong>in</strong>er Bestätigung des Betriebsprüfers (Sorgfaltsbestätigung)<br />
FG Thür<strong>in</strong>gen, Beschluss vom 20.04.2005, 3-46 / 05, rechtskräftig,<br />
EFG 2005, Seite 1406.<br />
Zur Steuerrelevanz von Kostenstellen<br />
FG Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Urteil vom 13.06.2006, 1 K 1743 / 05, rechtskräftig,<br />
EFG 2006, Seite1634.<br />
Zu freiwilligen Aufzeichnungen sowie Verlassen des Datenträgers dem Schutzbereich des<br />
Steuerpflichtigen<br />
FG Hamburg, Urteil vom 13.11.2006, 2 K 198 / 05, nicht rechtskräftig,<br />
Datev Lex<strong>in</strong>form DokNr. 5003811.
Zum Datenzugriff auf sogenannte Vorverfahren der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung (elektronische Registrierkasse)<br />
FG Sachsen, Beschluss vom 24.11.2006, rechtskräftig<br />
Zur Herausgabe von Unterlagen zur Umsatzsteuersonderprüfung beim Mandanten<br />
(Verhältnis Mandant / Steuerberater i.R.d. Datenzugriffs)<br />
FG Berl<strong>in</strong>-Brandenburg, Urteil vom 13.04.2007, 6 K 2012 / 06 B, nicht rechtskräftig,<br />
Datev-Lex<strong>in</strong>form, DokNr. 5005222.<br />
Pflicht zur Vorlage e<strong>in</strong>er Lohn-Archiv-CD im Rahmen der Lohnsteueraußenprüfung<br />
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.2007, 9 K 178 / 06, rechtskräftig,<br />
Anordnung der Datenträgerüberlassung im Rahmen der Lohnsteueraußenprüfung<br />
FG Münster, Urteil vom 16.05.2008, 6 K 879 / 07, rechtskräftig.<br />
8.5 GLOSSAR<br />
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)<br />
BEGRIFF BEDEUTUNG<br />
ABAP Programmiersprache für <strong>SAP</strong> R/3 bzw. <strong>SAP</strong> ERP 5.0 / 6.0<br />
ACL Auswertungsprogramm; Funktionsumfang vergleichbar mit dem<br />
Prüfprogramm IDEA; E<strong>in</strong>satz z. B. bei der F<strong>in</strong>anzverwaltung <strong>in</strong><br />
Österreich<br />
ALV Advanced List Viewer<br />
Anlagenspiegel Entwicklung des Anlagevermögens <strong>in</strong> der Form der Entwicklung<br />
im Wirtschaftsjahr: Bestand zu Beg<strong>in</strong>n; Veränderungen aus<br />
Zugang, Abgang etc; Bestand zum Ende<br />
AO Abgabenordnung<br />
Archivierungssysteme Datenspeichersysteme, ke<strong>in</strong>e Buchhaltungssysteme,<br />
Ablagesysteme.<br />
Wenn Daten im Quellsystem nicht mehr ausgewertet werden<br />
können → Steuerrelevanz<br />
ASUG Americas’ <strong>SAP</strong> Users’ Group; <strong>SAP</strong>-Kundenvere<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> den USA<br />
Außenprüfung Zusammenfassende Bezeichnung für Lohnsteueraußenprüfung,<br />
Umsatzsteuersonderprüfung, Betriebsprüfung (Ertragssteuern)<br />
und Zollprüfung<br />
AWV Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V., Eschborn<br />
BB Zeitschrift: Betriebsberater<br />
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.<br />
Seite 105 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 106<br />
8 Anhang<br />
BEGRIFF BEDEUTUNG<br />
BDSG Bundesdatenschutzgesetz<br />
Beleg Nachweis, Grundlage für e<strong>in</strong>e Buchung <strong>in</strong> Papierform. Gleichwohl<br />
kann es sich aber auch um elektronisch erzeugte Buchungsvorgänge<br />
(Belege / Zeilen) handeln<br />
BGBl. Bundesgesetzblatt<br />
BMF Bundesm<strong>in</strong>isterium der F<strong>in</strong>anzen<br />
BMF-FAQ Frage- und Antwortkatalog des BMF unter www.bundesf<strong>in</strong>anz<br />
m<strong>in</strong>isterium.de, Suchbegriff „GDPdU“<br />
Bus<strong>in</strong>ess Data Warehouse Siehe Data Warehouse<br />
Byte<br />
Maße<strong>in</strong>heit für die Kapazität e<strong>in</strong>es Datenspeichers<br />
Megabyte/<br />
MB:1.048.576 Byte<br />
Gigabyte/<br />
GB: 1.024 Megabyte<br />
Terabyte<br />
TB: e<strong>in</strong>e Billion Byte oder 1.024 GB<br />
CO <strong>SAP</strong>-Modul Controll<strong>in</strong>g<br />
Kostenrechnung mittels Kostenarten, Kostenstellen und<br />
Aufträgen als Kostensammler; Profit-Center-Rechnung u. a.<br />
COM Computer Output on Microfiche<br />
Data Warehouse Strukturierte Sammlung von geschäftsrelevanten Daten zum<br />
Auswerten mit speziellen Auswertungsmöglichkeiten<br />
Datenkonserve Datei, die zu e<strong>in</strong>em def<strong>in</strong>ierten Zeitpunkt erstellt wurde und nicht<br />
weiter bearbeitet / verändert wird<br />
Datenüberlassung (Z3) Dem Endnutzer werden Daten auf e<strong>in</strong>em Datenträger zur<br />
Verfügung gestellt<br />
Download Herunterladen von Daten oder Programmen von e<strong>in</strong>em System auf<br />
e<strong>in</strong> anderes Medium<br />
DART Data Retention Tool<br />
Lösung der <strong>SAP</strong> AG für den Z3-Zugriff<br />
Datenkomprimierung Verdichtung von Daten ohne Verlust von Daten<strong>in</strong>halten zum Zwecke<br />
der Reduzierung der Dateigröße<br />
Datenverdichtung Zusammenfassung von E<strong>in</strong>zeldaten zu e<strong>in</strong>em neuen Datum, aus<br />
dem die E<strong>in</strong>zeldaten nicht mehr ersichtlich s<strong>in</strong>d<br />
DB Zeitschrift: Der Betrieb<br />
Digital erzeugte Daten entstehen durch e<strong>in</strong>en masch<strong>in</strong>ellen Vorgang <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em DV-System,<br />
gelangen automatisch von e<strong>in</strong>em DV-System <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e anderes DV-<br />
System<br />
DMS Dokumenten-Management-System
BEGRIFF BEDEUTUNG<br />
<strong>DSAG</strong> Deutschsprachige <strong>SAP</strong> Anwendergruppe e. V., Walldorf,<br />
Benutzergruppe der <strong>SAP</strong>, gegründet im Jahr 1995<br />
DSB Datenschutzbeauftragter<br />
DStR Zeitschrift: Deutsches Steuerrecht<br />
DV Datenverarbeitung (Synonym: EDV)<br />
EDI Electronic Data Interchange, Datenaustausch von strukturierten<br />
Daten, die e<strong>in</strong>e masch<strong>in</strong>elle Weiterverarbeitung bei den<br />
Empfängern ermöglichen<br />
EDV elektronische Datenverarbeitung (Synonym: DV)<br />
ERP-System Enterprise Ressource Plann<strong>in</strong>g, elektronisches Management der<br />
Warenwirtschaft, Produktionsplanung und Produktionssteuerung<br />
sowie der F<strong>in</strong>anzbuchhaltung e<strong>in</strong>es Unternehmens mit dem Ziel<br />
e<strong>in</strong>er möglichst effizienten betrieblichen Ablaufplanung durch<br />
komplexe Software<br />
FAQ Frequently asked questions: Fragen- und Antwortkatalog für häufig<br />
aufgetretene Fragen<br />
Fernabfrage Datenzugriff auf fremde Systeme an unterschiedlichen Standorten<br />
FI <strong>SAP</strong>-Modul F<strong>in</strong>ance<br />
F<strong>in</strong>anzbuchhaltung e<strong>in</strong>schließlich der Nebenbücher Debitoren /<br />
Kreditoren und Anlagenwirtschaft sowie Reisekostenabrechnung<br />
FI-AA Asset Management, <strong>SAP</strong>-Modul zur Anlagenbuchhaltung<br />
FiBu F<strong>in</strong>anzbuchhaltung<br />
Flatfile E<strong>in</strong>dimensionale (meist sequenzielle) Datei<br />
FTP File-Transfer-Protokoll<br />
GDPdU Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler<br />
Unterlagen:<br />
BMF-Schreiben vom 16.07.2001<br />
Geschäftsbrief Umfasst alle nicht mündlichen Mitteilungen des Kaufmanns über<br />
geschäftliche Angelegenheiten nach außen<br />
GG Grundgesetz<br />
GOB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung<br />
GoBS Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme<br />
G & V Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung; synonym: GuV, VuG<br />
Handelsbrief Schriftstück, das e<strong>in</strong> Handelsgeschäft betrifft<br />
Seite 107 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 108<br />
8 Anhang<br />
BEGRIFF BEDEUTUNG<br />
HCM Human Capital Management, Personalwirtschaft;<br />
bis zur Umbenennung als Modul HR bezeichnet.<br />
HOST Großrechner<br />
HR Human Resources, Personalwirtschaft;<br />
neue Bezeichnung: Human Capital Management (HCM)<br />
IAS / IFRS Ehemals: International Account<strong>in</strong>g Standards, Neu: International<br />
F<strong>in</strong>ancial Report<strong>in</strong>g Standards<br />
Bilanzierungsgrundsätze nach „true and fair“ (Shareholder-<br />
Pr<strong>in</strong>zip)<br />
IDEA Von der F<strong>in</strong>anzverwaltung e<strong>in</strong>gesetztes Auswertungsprogramm,<br />
Vertrieb durch Firma Audicon GmbH, Düsseldorf / Stuttgart<br />
IDOC Abkürzung für Intermediate Document;<br />
proprietäres <strong>SAP</strong>-Standardformat zum Datenaustausch zwischen<br />
<strong>Systemen</strong> / Verfahren<br />
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer <strong>in</strong> Deutschland e. V.<br />
IKS Internes Kontrollsystem<br />
Gesamtheit aller aufe<strong>in</strong>ander abgestimmter und mite<strong>in</strong>ander<br />
verbundener Kontrollmaßnahmen und Regelungen zur Vermögenssicherung,<br />
der Sicherung korrekter Aufzeichnungen und der<br />
<strong>Umsetzung</strong> der Ziele der Geschäftspolitik<br />
„<strong>in</strong>ner jo<strong>in</strong>“ Form der Verknüpfung von Datentabellen.<br />
Als Ergebnis werden nur die Datensätze geliefert, bei denen alle<br />
Verknüpfungsbed<strong>in</strong>gungen der beteiligten Tabellen erfüllt s<strong>in</strong>d<br />
IT Informationstechnologie, vielfach auch als Abteilungsbezeichnung<br />
genutzt, Synonym: Datenverarbeitung<br />
Migration Daten e<strong>in</strong>es Systems auf e<strong>in</strong> Nachfolgesystem übertragen. Tools<br />
für die Übertragung und <strong>Umsetzung</strong> werden meist vom Software-<br />
Lieferanten gestellt. Siehe auch Stilllegungskonzept<br />
Mittelbarer Datenzugriff (Z2) Auswertung von Daten nicht durch den Außenprüfer selbst,<br />
sondern nach se<strong>in</strong>en Vorgaben durch e<strong>in</strong>e Mitarbeiter<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong>en<br />
Mitarbeiter des Steuerpflichtigen<br />
MM <strong>SAP</strong>-Modul Material Management<br />
Abwicklung aller Materialwirtschafts-Prozesse<br />
MS-Access Datenbankprogramm des Herstellers Microsoft<br />
MS-EXCEL ® Tabellenkalkulationsprogramm des Herstellers Microsoft<br />
MS-WORD ® Textverarbeitungsprogramm des Herstellers Microsoft
BEGRIFF BEDEUTUNG<br />
Outer-Jo<strong>in</strong> Form der Verknüpfung von Datentabellen.<br />
Als Ergebnis werden nur alle Datensätze geliefert, bei denen<br />
Verknüpfungsbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der beteiligten Tabellen vorkommen<br />
pdf Portable Document Format; Dateiformat des Software-Herstellers<br />
Adobe kann von kosten- und lizenzlosen Programmen gelesen,<br />
aber nur mit Adobe-Vollversionen verarbeitet werden<br />
Query Begriff aus dem Bereich der Datenbankabfragen<br />
Relationale Datenbank Logische Datenbank; verwaltet Daten <strong>in</strong> Form von verknüpften<br />
Tabellen für optimierte Zugriffe<br />
Reorganisation Neuordnung, Neuorganisation durch Auslagerung von Daten aus<br />
der Datenbank zur Verbesserung der Performance der Datenbank<br />
bzw. des Systems<br />
Progressive Prüfung Beg<strong>in</strong>nt beim Beleg, geht über Grundaufzeichnungen zu den Konten<br />
und schließlich zur Bilanz / Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung bzw. zur<br />
Steueranmeldung / Steuererklärung<br />
Retrograde Prüfung Ablauf umgekehrt wie bei der progressiven Prüfung (siehe dort)<br />
Report Synonym für Bericht, Auswertung von Daten<br />
<strong>SAP</strong> Softwarehersteller <strong>SAP</strong> AG, Walldorf;<br />
u. a. Lieferant der Produkte <strong>SAP</strong> R/3, <strong>SAP</strong> ERP<br />
Schnittstelle Datenübergabe zwischen zwei <strong>Systemen</strong><br />
SD <strong>SAP</strong>-Modul Sales und Distribution<br />
Abwicklung aller Fragestellungen im Vertrieb<br />
Spooldatei Druckliste <strong>in</strong> Dateiform, die bei e<strong>in</strong>em Druckauftrag automatisch<br />
erzeugt wird<br />
Stand Alone E<strong>in</strong> DV-System ohne masch<strong>in</strong>elle Schnittstellen zu anderen<br />
Verarbeitungssystemen<br />
STBP Zeitschrift: Die steuerliche Betriebsprüfung<br />
Stilllegungskonzept Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>er Handlungsweise zur Deaktivierung von DV-<br />
<strong>Systemen</strong><br />
Support Package Programmpaket zur Erweiterung e<strong>in</strong>es vorhandenen Programmsystems,<br />
wird meistens turnusmäßig zur Bere<strong>in</strong>igung von Fehlern<br />
bereitgestellt<br />
System Trace Auflistung / Nachverfolgung von Verarbeitungsschritten oder<br />
Benutzere<strong>in</strong>gaben (z. B. Abfragen / Buchungen) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em DV-<br />
System. Kann zur Fehleranalyse oder zum Protokollieren<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden<br />
Seite 109 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 110<br />
8 Anhang<br />
BEGRIFF BEDEUTUNG<br />
Taskforce Schnelle E<strong>in</strong>greiftruppe für besondere Fälle<br />
Transaktionscode Kürzel zum Aufruf e<strong>in</strong>er Verarbeitungsfolge (Programm, Report ...)<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em DV-System, abhängig von Benutzerrechten<br />
Unmittelbarer Datenzugriff (Z1) Direkter Zugriff auf Daten durch den Benutzer durch Onl<strong>in</strong>e-<br />
E<strong>in</strong>gaben<br />
USB-Port Universal Serial Bus, von INTEL / Microsoft entwickeltes serielles<br />
Bussystem zum Verb<strong>in</strong>den von Peripheriegeräten wie z. B. Drucker,<br />
Brenner, Mouse, Digitalkamera, externen Datenspeichern usw.<br />
USt Umsatzsteuer<br />
UStId Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
Verknüpfungen Verb<strong>in</strong>dung zwischen Datenfeldern aus e<strong>in</strong>er oder mehreren<br />
Tabellen über Prozessstrukturen bzw. von Daten über mehrere<br />
Softwareanwendungen h<strong>in</strong>weg<br />
View (Vordef<strong>in</strong>ierte) Sicht auf e<strong>in</strong>e Datenbank / Tabelle;<br />
im Rahmen des <strong>SAP</strong>-Werkzeugs DART: Datei als Ergebnis der<br />
Auswertung von Datenextrakten<br />
Verfahren / DV-Verfahren Zusammenfassung von masch<strong>in</strong>ell durchgeführten Verarbeitungsschritten;<br />
XBRL Extended Bus<strong>in</strong>ess Relationship Language<br />
XML Extensible Markup Language: Beschreibungssprache <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
e<strong>in</strong>fachen, sehr flexiblen Textformat, die weitgehend Geräteunabhängig<br />
ist.<br />
Z1: Unmittelbarer Datenzugriff Zugriffsweg 1: Direkter Zugriff auf Daten durch den Benutzer durch<br />
Onl<strong>in</strong>e-E<strong>in</strong>gaben<br />
Z2: Mittelbarer Datenzugriff Zugriffsweg 2:<br />
Zugriff auf Daten durch e<strong>in</strong>en vom Endnutzer Beauftragten<br />
Z3: Datenüberlassung Zugriffsweg 3:<br />
Dem Endnutzer werden Daten auf e<strong>in</strong>em Datenträger zur<br />
Verfügung gestellt<br />
ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronik<strong>in</strong>dustrie e. V.,<br />
Frankfurt
8.6 STICHWORTVERZEICHNIS<br />
A<br />
Abgabenordnung<br />
Geltungsbereich 18<br />
Steuersenkungsgesetz 14<br />
Action Log 59, 60, 63, 93<br />
Anlagenbuchhaltung 17<br />
Aufbewahrungspflicht 17<br />
Auswertungsmöglichkeiten 20<br />
Auswertungsmöglichkeiten, unternehmenseigene 33<br />
AWV 16<br />
B<br />
Belegvolumen 34<br />
Bewegungsdaten 20, 56, 68, 76, 77, 78, 80<br />
Beziehungswissen 87<br />
BMF-Fragen- und Antwortenkatalog, Stand 23.01.2008 16<br />
BMF-Schreiben 12<br />
Branchenlösungen 96<br />
Buchführungserleichterung 34<br />
Bürokratieabbau 16<br />
D<br />
DART Version 2.0 56, 65<br />
DART Version 2.1 65 , 100<br />
DART Version 2.2 65, 94, 100<br />
DART Version 2.3 65, 76, 84, 87, 90, 100<br />
DART Version 2.4 65, 76, 84, 87, 89. 101<br />
DART Version 2.5 65, 73, 74, 84, 87, 101<br />
DART Version 2.6 63, 65, 81, 89, 90, 91, 101<br />
DART-Datenkatalog 25, 44, 46, 63, 70, 73<br />
Datenformat 22<br />
Datenträger 22, 23<br />
Datenträgerüberlassung 14, 21, 22, 42<br />
Datenverknüpfungen 22, 24<br />
Datenzugriff 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21<br />
Datenzugriff, unmittelbarer 20, 21<br />
Dokumentenmanagementsystem 86<br />
E<br />
EDV-Fachprüfer 12<br />
Eigenentwicklungen 20, 54, 55<br />
E-Mails 29, 30<br />
Ermittlung steuerlich relevanter Daten,<br />
methodisches Vorgehen 25<br />
Ertragssteuerprüfung 19, 56, 105<br />
Extraktsplitter 65, 92<br />
F<br />
Fernabfrage 21, 107<br />
Feuerschutzsteuer-Prüfung 19<br />
F<strong>in</strong>anzbuchhaltung 12, 17, 25, 36, 47, 58, 93<br />
G<br />
GDPdU 12<br />
Globalisierung 18<br />
H<br />
Handelsbriefe 27, 32, 37<br />
I<br />
<strong>in</strong>ner jo<strong>in</strong> 88<br />
Interface Toolbox 93<br />
Internetzugang 40<br />
L<br />
Lohnbuchhaltung 17<br />
Lohnsteueraußenprüfung 19, 105<br />
M<br />
masch<strong>in</strong>elle Auswertbarkeit 22<br />
N<br />
Non-<strong>SAP</strong>-Systeme 39, 40, 45, 92<br />
Nur-Lese-Zugriff 22, 34<br />
O<br />
outer jo<strong>in</strong> 88<br />
P<br />
Prüferberechtigungen 46, 54, 93<br />
Prüfprogramm IDEA ® 22, 89<br />
R<br />
Rechnung<br />
digitale Signatur 14, 15, 31, 32<br />
Rechtsunsicherheit 24<br />
Reisekostenabrechnung 58, 94<br />
Report CA_TAXLOG 62<br />
Report RFBELJ00 85<br />
Report RSUSR050 52<br />
Report RTXWDELI 84<br />
Revisionssicherheit 12<br />
Seite 111 EMPFEHLUNGEN ZUR ANWENDUNG DER GDPDU, STAND 25.08.2008, © <strong>DSAG</strong> e. V.
Seite 112<br />
8 Anhang<br />
S<br />
<strong>SAP</strong>-Audit-Format 22<br />
<strong>SAP</strong>-Branchenlösungen 9<br />
<strong>SAP</strong> Bus<strong>in</strong>ess One 44, 101<br />
<strong>SAP</strong>-GUI 40<br />
Shared Service Center 18<br />
Stammdaten 20, 48, 56, 68, 70, 76, 77, 78. 79<br />
steuerrelevante Daten 14, 17, 25, 27, 34, 37, 42, 92<br />
Aufbewahrungsform 15<br />
Steuersenkungsgesetz 14<br />
Stilllegung 79, 92<br />
Systemstilllegung 37, 38, 39<br />
Systemwechsel 37, 38, 40<br />
T<br />
Tabelle T001B 79<br />
Tabelle TPCDATEN 58<br />
Tabelle TPCPROG 57<br />
Tabelle TPCPROGS 56, 59<br />
Tabelle TXW_C_BUKRS 64<br />
Tabelle TXW_C_GLO 75<br />
Tabelle USERS_SSM 55<br />
Transaktion AW01N 61<br />
Transaktion FTW0 67<br />
Transaktion FTW1A 67, 82, 90<br />
Transaktion FTW1E 101<br />
Transaktion FTWB 67<br />
Transaktion FTWC 67<br />
Transaktion FTWCF 50, 67, 70<br />
Transaktion FTWCS 50, 67, 70<br />
Transaktion FTWD 50, 67, 86<br />
Transaktion FTWE 101<br />
Transaktion FTWE1 67, 84, 85<br />
Transaktion FTWF 50, 67, 83, 84<br />
Transaktion FTWH 50, 67, 88<br />
Transaktion FTWI 67<br />
Transaktion FTWJ 67<br />
Transaktion FTWK 67<br />
Transaktion FTWL 67<br />
Transaktion FTWM 67<br />
Transaktion FTWN 50, 67, 90<br />
Transaktion FTWP 67, 76<br />
Transaktion FTWQ 66, 67<br />
Transaktion FTWQMD 68<br />
Transaktion FTWQTD 68<br />
Transaktion FTWR 67<br />
Transaktion FTWS 68<br />
Transaktion FTWW 68<br />
Transaktion FTWX 75<br />
Transaktion FTWY 50, 68, 87<br />
Transaktion FTWYR 68, 87<br />
Transaktion PFCG 46, 53<br />
Transaktion PU12 93<br />
Transaktion ROLE_CMP 53<br />
Transaktion S_BCE_68001777 52<br />
Transaktion S_P6B_1200272 68<br />
Transaktion S_P6B_1200274 68<br />
Transaktion S_P6D_40000026 50<br />
Transaktion SA38 45, 62<br />
Transaktion SCMA 90<br />
Transaktion SE16 45<br />
Transaktion SE16-Derivate* 45<br />
Transaktion SE16N 45<br />
Transaktion SE17 45<br />
Transaktion SLG1 60, 61, 62<br />
Transaktion SLG2 63<br />
Transaktion SM19 59<br />
Transaktion SM20 59<br />
Transaktion SM31 57, 67<br />
Transaktion SU22 74<br />
Transaktion TPC2 56<br />
Transaktion TPC4 57<br />
Transaktion TPC6 58<br />
U<br />
Umsatzsteuernachschau 19<br />
Umsatzsteuersonderprüfung 19, 105<br />
USB-Schnittstelle 40<br />
V<br />
Verbrauchssteuer-Prüfungen 19<br />
Verhältnismäßigkeit 20<br />
Verrechnungspreisdokumentation 19<br />
Verschwiegenheitspflicht 24<br />
Versicherungssteuer-Prüfung 20<br />
Verwertungsverbot 45<br />
vorhandene Auswertungsmöglichkeiten 20, 22, 24<br />
Dokumentverknüpfung 22<br />
Tabellenkalkulationsprogramme 22<br />
Vorsteuerabzug 15<br />
Z<br />
Z1-Zugriff 20, 40, 49, 70, 94, 109, 110<br />
Z2-Zugriff 21, 35, 109, 110<br />
Z3-Zugriff 21, 35, 94, 106, 110<br />
Zeitraumberechtigung 45, 64, 65, 56, 93, 100<br />
Zollprüfung 19<br />
ZVEI e. V. 16
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