Mitteilungsblatt Ausgabe 50 - Verbandsgemeinde Nassau
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<strong>Nassau</strong>er Land 17 Nr. <strong>50</strong>/2010<br />
leur) weitgehend außer acht gelassen wird. Dies ist bedauerlich und<br />
dies umso mehr, weil vor allem die sachliche Auseinandersetzung<br />
unserer Neubürger mit unseren Werten ein wesentlicher Teil einer<br />
Integration ausmacht und - so fuhr der Referent fort - ein Nichtakzeptieren<br />
dieser Normen und Werte letztendlich bedeutet, dass eine<br />
vollumfassende Integration im Grunde nicht beabsichtigt ist.<br />
Das AWO-ZENTRUM NASSAU wird den Neubürgern der Region<br />
einen Gesprächskreis anbieten, in dem versucht wird, unsere<br />
Region mit seiner Geschichte, seiner Entwicklung, seiner Infrastruktur,<br />
seinen Sitten und Gebräuchen und schließlich unseren Normen<br />
und Werten in verständlicher Form vorzustellen und all das garniert<br />
mit Exkursionen in die Umgebung. Dass dabei dann Deutschkenntnisse<br />
zwangsläufig vertieft werden, steht deshalb außer Frage, da<br />
sich die Kommunikation dieses Gesprächskreises in deutscher<br />
Sprache vollzieht. Sollte sich dann bei diesen Gesprächen ein<br />
Transfer in beide Richtungen ergeben und gegenseitig viel über<br />
andere Lebensarten, Lebensvorstellungen, Sitten und Gebräuchen<br />
erlernt werden, wäre das wünschenswert und würde sicher den<br />
Beteiligten beim gegenseitigen Verständnis weiter helfen.<br />
Terminhinweise können der Presse entnommen werden.<br />
■■ Aufruf zur Teilnahme an<br />
der Landesprämierung für Wein und Sekt<br />
Zur Förderung der Erzeugung qualitativ herausragender Qualitäts-,<br />
Prädikatsweine und Sekte veranstaltet die Landwirtschaftskammer<br />
jährlich, verteilt auf sechs Termine, die Landesprämierung für Wein<br />
und Sekt. Zur Teilnahme aufgerufen sind Betriebe, die Wein erzeugen<br />
oder abfüllen (Winzer, Kellerei, Erzeugergemeinschaft). Anstellungstermin<br />
bei allen Weinbauämtern und Dienststellen der Kammer<br />
für die sechs Prüftermine ist jeweils der 15. eines ungeraden<br />
Monats, also Januar, März, Mai, Juli, September und November. Es<br />
gelten die Bestimmungen der Landesprämierung. Diese sowie alle<br />
Informationen dazu finden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer<br />
www.lwk-rlp.de unter Weinbau und Wein- und Sektprämierung.<br />
Der Wettbewerb ist der mit Abstand größte dieser Art in<br />
Deutschland, zu dem von über 1.740 Betrieben rund 20.816<br />
Erzeugnisse aus den sechs rheinland-pfälzischen Anbaugebieten<br />
vorgestellt werden. Die Weine und Sekte werden nach fachlichen<br />
Gesichtspunkten sortiert ohne Kenntnis der engeren geografischen<br />
und betrieblichen Herkunft den Sachverständigenkommissionen zur<br />
Beurteilung vorgestellt. Als Sachverständige werden nur in der Sensorik<br />
besonders geschulte und in der Weinbewertung erfahrene<br />
Personen herangezogen.<br />
Die Bewertung der Weine und Sekte wird nach dem für die amtliche<br />
Qualitätsweinprüfung in der Weinverordnung vorgeschriebenen<br />
Bewertungsschema vorgenommen. Nur deutlich über dem Durchschnitt<br />
liegende Erzeugnisse werden mit einer Preismünze ausgezeichnet.<br />
Ausgezeichnete Weine und Sekte sind erkennbar an der<br />
Medaille in Gold, Silber oder Bronze auf den Flaschen. Goldprämierte<br />
Weine haben die Chance, einmal im Jahr beim Wettbewerb<br />
der Besten Siegerwein des Jahres zu werden. Die Ergebnisse der<br />
Landesprämierung werden in Prämierungsverzeichnissen und im<br />
Internet veröffentlicht.<br />
Auskünfte erteilt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Bad<br />
Kreuznach, Tel. 0671/793-0, E-Mail: info@lwk-rlp.de.<br />
■<br />
■ Sicherheitstipp des Monats<br />
Weihnachtszeit - Spendenzeit<br />
In der Vorweihnachtszeit appellieren unzählige<br />
Organisationen an die Hilfsbereitschaft<br />
der Menschen. Mit Sach- und Geldspenden<br />
kann man viele gute und seriöse Projekte<br />
oder Menschen in der Region und in fernen<br />
Ländern unterstützen. Jeder, der spendet, möchte seinen Einsatz<br />
sinnvoll eingesetzt sehen. Für Spendenwillige ist es oft schwer, die<br />
richtige Auswahl zu treffen. Wer nicht Gefahr laufen will, dass seine<br />
Spenden in die falschen Hände gelangen, sollte folgende Tipps der<br />
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. beachten:<br />
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Spenden sind eine freiwillige<br />
Leistung, zu der man weder überredet, genötigt noch<br />
gezwungen werden sollte.<br />
- Überlegen Sie genau, für welchen Zweck Sie spenden möchten.<br />
Informieren Sie sich umfassend über die Tätigkeitsfelder der in Frage<br />
kommenden Organisationen. Informationen finden Sie im Internet, in<br />
den Jahresberichten oder Projektbeschreibungen der Organisationen.<br />
- Eine gute Orientierungs- und Entscheidungshilfe bietet das Deutsche<br />
Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) mit seinem „Spenden-<br />
Siegel“. Es wird an gemeinnützige Organisationen vergeben, die<br />
sich einer freiwilligen umfassenden Prüfung unterzogen haben. Nur<br />
Einrichtungen, die ihre Gelder transparent verwalten und zum großen<br />
Teil dem angegebenen Zweck zukommen lassen, erhalten das<br />
DZI-Gütezeichen nach umfassender und intensiver Prüfung für ein<br />
Jahr. Eine Übersicht über die geprüften Organisationen enthält der<br />
Spendenalmanach des DZI. Er kann in den Beratungsstellen der<br />
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eingesehen werden. Die Liste<br />
ist auch unter www.dzi.de zu finden.<br />
- Aufmerksamkeit ist geboten, wenn regelmäßig wiederkehrende<br />
Zahlungen geleistet werden sollen. Hier handelt es sich meist um<br />
Verträge über Fördermitgliedschaften, bei denen Sie sich auch<br />
finanziell längerfristig binden. In diesen Fällen besteht in der Regel<br />
nicht das gesetzliche Recht innerhalb von zwei Wochen von der<br />
Verpflichtung zurückzutreten.<br />
- Lassen Sie sich bei Bargeldsammlungen den Sammelausweis zeigen<br />
und achten Sie darauf, dass die Sammelbüchsen verplombt sind.<br />
- Wird an der Haustür gesammelt, sollte man eine Sammlungsgenehmigung<br />
der Ordnungsbehörde und den Sammelausweis verlangen.<br />
Aufpassen muss man auch bei Behinderten- und Blindenware.<br />
Waren von anerkannten Behindertenwerkstätten werden nicht an<br />
der Haustür oder am Telefon verkauft. Verkäufer von Blindenwaren<br />
müssen einen Blindenwarenvertriebsausweis haben.<br />
Wer mehr zum Thema Spenden wissen will, kann sich an die örtlichen<br />
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz<br />
oder montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr an das Verbrauchertelefon<br />
09001 7780801 (1.<strong>50</strong>/Min. aus dem deutschen Festnetz,<br />
Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer<br />
Anbieter können abweichen) wenden. Mit den Telefongebühren sind<br />
die Kosten für die Beratung beglichen. In Koblenz ist die Beratungsstelle<br />
der Verbraucherzentrale in der Pfuhlgasse 11 zu finden. Öffnungszeiten<br />
sind Montag und Mittwoch 10 bis 15 Uhr sowie Donnerstag<br />
10 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr. Persönliche Beratung<br />
erfolgt nach Terminvereinbarung unter 0261/12727.<br />
Seit 12 Jahren bringen die von der Polizei in Koblenz ausgebildeten,<br />
ehrenamtlich tätigen Senioren-Sicherheitsberater im Rhein-Lahn-<br />
Kreis Sicherheit zu den Seniorinnen und Senioren. Sie sind als Multiplikatoren<br />
nicht mehr wegzudenken und haben als Ansprechpartnerinnen<br />
und Ansprechpartner eine hohe Akzeptanz. Sie<br />
engagieren sich in Vorträgen oder Einzelgesprächen, informieren<br />
sich und bleiben stets auf dem neuesten Stand, denn die Sicherheitsberater<br />
sind Dank der ständigen Fortbildungsveranstaltungen<br />
des Kommissariats 15 oder externen Referenten immer bestens im<br />
Bilde und können ihr Ehrenamt fachkundig ausüben.<br />
Sie informieren u. a. zu diesen Themen:<br />
- Verbraucherschutz für ältere Menschen.<br />
- Haustürgeschäfte, Kaffeefahrten und Gewinnmitteilungen.<br />
- Sicherheitsmerkmale Euro (Banknoten u. Münzen)<br />
- Kostenfalle Handy und Wertsachenkennzeichnung<br />
Wer in Ihrer Nähe als Sicherheitsberaterin oder Sicherheitsberater<br />
zur Verfügung steht, erfahren Sie beim Seniorenbüro „Die<br />
Brücke“, Uschi Rustler, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Tel.:<br />
02603/972-336, Fax: 02603/972-6336, E-Mail: uschi.rustler@<br />
rhein-lahn.rlp.de., Internet: www.rhein-lahn-bruecke.de. Weitere<br />
Informationen finden Sie unter www.polizei.rlp.de. Hotline:<br />
0800/5<strong>50</strong>660 und bei der Beratungsstelle des Polizeipräsidiums<br />
Koblenz, Tel.: 0261/1031.<br />
■■ Arbeitsagentur: Andere Öffnungszeiten an Feiertagen<br />
Rund um die Weihnachtsfeiertage gelten vielerorts andere Öffnungszeiten.<br />
Das ist auch bei der Agentur für Arbeit Montabaur und<br />
den Argen Westerwald und Rhein-Lahn mit ihren Geschäftsstellen<br />
so: Sie bleiben an Heiligabend und Silvester geschlossen. An den<br />
beiden Donnerstagen 23. und 30. Dezember entfällt der lange<br />
Dienstleistungsabend - dann schließen sich in den Agenturen und<br />
Jobcentern um 15.30 Uhr die Türen. An allen anderen Tagen „zwischen<br />
den Jahren“ sind die Einrichtungen wie gewohnt geöffnet.<br />
■■ Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz<br />
Wovon wollen Sie im Alter leben? Intensivkurs „Altersvorsorge<br />
macht Schule“ startet am 12. Januar in Koblenz<br />
Ergänzende Altersvorsorge ist ein Thema für alle - unabhängig von<br />
Einkommen und Lebenssituation. Im Intensivkurs „Altersvorsorge<br />
macht Schule“ der Volkshochschule (VHS) Koblenz werden alle Fragen<br />
rund um die Altersvorsorge geklärt. Der Kurs zeigt Schritt für<br />
Schritt, was wichtig ist, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Er<br />
findet ab dem 12. Januar bei der VHS Koblenz an drei Abenden<br />
jeweils mittwochs um 18 Uhr statt. Frank Böttger von der Deutschen<br />
Rentenversicherung erklärt alle Aspekte der Absicherung im Alter.<br />
„Wir zeigen die verschiedenen Formen ergänzender Altersvorsorge<br />
wie Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge“, so Böttger. „Kaufempfehlungen<br />
sind in den Kursen jedoch tabu“. „Altersvorsorge macht<br />
Schule“ informiert neutral und unabhängig. Wer an den Kursen teilnimmt,<br />
wird in die Lage versetzt, aus den vielfältigen Angeboten die<br />
richtige Auswahl für sich zu treffen. Die Kursgebühr beträgt 20 Euro.<br />
Darin enthalten sind umfassende Kursunterlagen. Anmeldungen sind<br />
ab sofort bei der VHS Koblenz unter Telefon 0261 1293740 möglich.<br />
Ausführliche Informationen zum Kursangebot bietet die Internetseite<br />
www.altersvorsorge-macht-schule.de<br />
Hintergrund<br />
„Altersvorsorge macht Schule“ ist eine Initiative der Bundesregierung,<br />
der Deutschen Rentenversicherung, des Deutschen Volkshochschul-Verbandes,<br />
des Verbraucherzentrale Bundesverbandes,<br />
des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung<br />
der Deutschen Arbeitgeberverbände. Kern des Projekts sind spezi