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NIEDERSCHRIFT (S. 26-34) - in der Gemeinde Echzell

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umsetzt. Die Fraktionsvorsitzende <strong>der</strong> SPD, Frau Bächt-Strasdas, weist auf die Notwendigkeit<br />

von präzisen Beschlüssen und Beschlussvorlagen <strong>der</strong> Ausschüsse zur<br />

verwaltungsmäßigen Umsetzung h<strong>in</strong>.<br />

Der Geme<strong>in</strong>devertretervorsteher lässt sodann über die vorliegende 1. Nachtragssatzung<br />

mit geän<strong>der</strong>tem Nachtragshaushaltplan <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Verwaltungsvorlage<br />

vom 23.06.2006 für das Haushaltjahr 2006 e<strong>in</strong>zeln abstimmen. Der Nachtragssatzung<br />

stimmen 16 Vertreter zu, 12 lehnen ihn ab (bei <strong>der</strong> Abstimmung waren nur<br />

28 Geme<strong>in</strong>devertreter anwesend). Dem Nachtragsplan stimmen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Abstimmungen<br />

über den Verwaltungshaushalt, den Vermögenshaushalt sowie dem<br />

Investitionsplan jeweils 17 Geme<strong>in</strong>devertreter zu, 12 lehnen ihn jeweils ab.<br />

Der gesamten Entschließung über die 1. Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltplan<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Verwaltungsvorlage vom 23.06.06 für das Haushaltjahr 2006<br />

entsprechen 17 Geme<strong>in</strong>devertreter, 12 stimmen dagegen, <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>devertretervorsteher<br />

stellt sodann die 1. Nachtragshaushaltsatzung für das Haushaltjahr 2006<br />

wie folgt fest:<br />

Mit dem Nachtragsplan werden<br />

a) im Verwaltungshaushalt<br />

erhöht<br />

um<br />

EUR<br />

§ 1<br />

verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t<br />

3. öffentliche Sitzung am 10.07.2006 Geme<strong>in</strong>devertretung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Echzell</strong><br />

um<br />

EUR<br />

29<br />

und damit <strong>der</strong> Gesamtbetrag<br />

des Haushaltplans e<strong>in</strong>schl.<br />

<strong>der</strong> Nachträge<br />

gegenüber auf nunmehr<br />

bisher EUR EUR festgesetzt<br />

die E<strong>in</strong>nahmen 170.000 55.000 8.003.820 8.118.820<br />

die Ausgaben 115.000 0 8.003.820 8.118.820<br />

b) im Vermögenshaushalt<br />

die E<strong>in</strong>nahmen 575.000 0 556.460 1.131.460<br />

die Ausgaben 575.000 0 556.460 1.131.460<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Kredite, <strong>der</strong>en Aufnahme zur F<strong>in</strong>anzierung von Investitionen<br />

und Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erfor<strong>der</strong>lich ist, wird<br />

gegenüber <strong>der</strong> bisherigen Festsetzung <strong>in</strong> Höhe von Null EUR auf 446.540 EUR neu<br />

festgesetzt.

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