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14 Verkehr in aller Ordnung<br />
Die StVO gilt auch für RadfahrerInnen 15<br />
Höchstens acht Jahre dürfen die Beifahrer alt sein. Und<br />
es muss ein spezieller Kindersitz, der Größe des Kindes<br />
entsprechend, fix hinter dem Sattel montiert sein.<br />
Auch Anhänger sind gestattet, müssen aber so beschaffen<br />
sein, dass das Kind weder in die Speichen noch<br />
zwischen Rad und Radabdeckung geraten kann.<br />
Spezialtipp · Fahrradkindersitze werden naturgemäß<br />
nicht lange verwendet. Daher kann man sie oft günstig<br />
in Tauschbörsen erstehen. Allerdings sollten sie höchstens<br />
aus „zweiter Hand“ stammen, weil das Material<br />
ermüdet und nicht mehr sicher sein könnte. Achten Sie<br />
beim Kauf darauf, dass der Kindersitz hauptsächlich<br />
am Fahrradrahmen (und nicht am Gepäckträger) befestigt<br />
werden kann. Die Lehne des Kindersitzes sollte<br />
mindestens bis zur Scheitelhöhe reichen.<br />
Die StVO gilt auch für RadfahrerInnen<br />
So läppisch diese Feststellung anmutet – sobald man<br />
die Freiheit auf zwei Rädern hoch oben auf dem Sattel<br />
genießt, sieht man die Dinge schon ganz gerne anders,<br />
meist lockerer.<br />
Zur eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer muss<br />
man sich jedoch auch auf dem „schönsten Fortbewegungsmittel<br />
Wiens“ nach der Straßenverkehrsordnung<br />
richten.<br />
Autofahrende Radler kennen natürlich alle Verkehrszeichen,<br />
alle anderen Radler sollten wenigstens diese<br />
kennen.<br />
Radweg/Geh- und Radweg<br />
Radwege müssen benützt werden, wenn<br />
diese parallel zur Fahrbahn verlaufen.<br />
Radfahrerüberfahrt<br />
Auch hier gilt: Wo dieses Zeichen steht, darf<br />
nicht beliebig überquert werden; Tempolimit<br />
10 km/h beachten.<br />
Autostraße/Autobahn<br />
Autostraßen und Autobahnen sind absolutes<br />
„Nein“ für uns Radler.<br />
Wer denn sonst.<br />
✆ 1-2-3 Pannen-Notruf www.arboe-wien.at