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14 Verkehr in aller Ordnung<br />

Die StVO gilt auch für RadfahrerInnen 15<br />

Höchstens acht Jahre dürfen die Beifahrer alt sein. Und<br />

es muss ein spezieller Kindersitz, der Größe des Kindes<br />

entsprechend, fix hinter dem Sattel montiert sein.<br />

Auch Anhänger sind gestattet, müssen aber so beschaffen<br />

sein, dass das Kind weder in die Speichen noch<br />

zwischen Rad und Radabdeckung geraten kann.<br />

Spezialtipp · Fahrradkindersitze werden naturgemäß<br />

nicht lange verwendet. Daher kann man sie oft günstig<br />

in Tauschbörsen erstehen. Allerdings sollten sie höchstens<br />

aus „zweiter Hand“ stammen, weil das Material<br />

ermüdet und nicht mehr sicher sein könnte. Achten Sie<br />

beim Kauf darauf, dass der Kindersitz hauptsächlich<br />

am Fahrradrahmen (und nicht am Gepäckträger) befestigt<br />

werden kann. Die Lehne des Kindersitzes sollte<br />

mindestens bis zur Scheitelhöhe reichen.<br />

Die StVO gilt auch für RadfahrerInnen<br />

So läppisch diese Feststellung anmutet – sobald man<br />

die Freiheit auf zwei Rädern hoch oben auf dem Sattel<br />

genießt, sieht man die Dinge schon ganz gerne anders,<br />

meist lockerer.<br />

Zur eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer muss<br />

man sich jedoch auch auf dem „schönsten Fortbewegungsmittel<br />

Wiens“ nach der Straßenverkehrsordnung<br />

richten.<br />

Autofahrende Radler kennen natürlich alle Verkehrszeichen,<br />

alle anderen Radler sollten wenigstens diese<br />

kennen.<br />

Radweg/Geh- und Radweg<br />

Radwege müssen benützt werden, wenn<br />

diese parallel zur Fahrbahn verlaufen.<br />

Radfahrerüberfahrt<br />

Auch hier gilt: Wo dieses Zeichen steht, darf<br />

nicht beliebig überquert werden; Tempolimit<br />

10 km/h beachten.<br />

Autostraße/Autobahn<br />

Autostraßen und Autobahnen sind absolutes<br />

„Nein“ für uns Radler.<br />

Wer denn sonst.<br />

✆ 1-2-3 Pannen-Notruf www.arboe-wien.at

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