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16 Die StVO gilt auch für RadfahrerInnen<br />
Die StVO gilt auch für RadfahrerInnen 17<br />
Einbahnstraße<br />
Gegen Einbahnstraßen darf man nur radeln,<br />
wenn dies ein Zusatzschild auch gestattet.<br />
Schutzweg<br />
Den Fußgängern ist es meist egal, von wem<br />
sie überfahren werden. Daher gilt Respektieren<br />
des Schutzweges auch für RadfahrerInnen;<br />
das heißt Rad fahren verboten,<br />
Rad schieben erlaubt.<br />
Fußgängerzone<br />
Schieben erlaubt, Fahren nein – ausgenommen<br />
das Zusatzschild gestattet es.<br />
Wohnstraße<br />
In Schrittgeschwindigkeit dürfen wir da<br />
durch, es darf auch gegen eine eventuelle<br />
Einbahn gefahren werden.<br />
Vorrang geben<br />
Was immer uns hier an Fahrzeugen in die<br />
Quere kommt, müssen wir passieren lassen.<br />
Stop<br />
Wie Vorrang geben, zusätzlich müssen wir<br />
aber in jedem Fall stehen bleiben.<br />
Spezialtipp · Wer vorfahren darf<br />
Generell gelten also auch für uns Pedalritter die<br />
ent sprechenden Vorrang-geben- und Stop-Gebote.<br />
Zusätzlich ist es uns auch erlaubt, im Zuge von Rad-<br />
wegen auf Radfahrerüberfahrten geradeaus weiterzu-<br />
fahren – also auch dann, wenn Autos in unsere Rich-<br />
tung abbiegen. Tun Sie letzteres im eigenen Interesse<br />
nur ganz ganz langsam und vorsichtig. Nur allzu oft<br />
wird ein geradeaus düsender Radler von einem abbiegenden<br />
Autofahrer übersehen und es kommt zum<br />
Crash – bei diesem sind wir die Schwächeren. Dass<br />
uns das Gesetz und darauf folgende Prozesse vielleicht<br />
sogar Recht geben, ist wohl nur ein schwacher Trost.<br />
Wer denn sonst.<br />
✆ 1-2-3 Pannen-Notruf www.arboe-wien.at