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Jahresbericht 2008 - Abtei Königsmünster

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Bruder Antonius Fach OSB<br />

Abt Harduin Bießle-Stiftung<br />

Im vergangenen <strong>Jahresbericht</strong> haben<br />

wir über die Neugründung unserer<br />

Abt Harduin Bießle-Stiftung<br />

berichtet, die der langfristigen finanziellen<br />

Absicherung unseres<br />

Gymnasiums dienen soll. Im ersten<br />

Jahr ihres Bestehens konnten<br />

rund 800.000 Euro Stiftungskapital<br />

zusammengetragen werden.<br />

Als Träger des Gymnasiums muss<br />

die <strong>Abtei</strong> <strong>Königsmünster</strong> jährlich<br />

einen Eigenanteil von 6 % am<br />

Haushalt der Schule erbringen; das<br />

sind etwa 300.000 Euro.<br />

Um diesen Eigenanteil aus den<br />

Zinsen der Stiftung bestreiten zu<br />

können, bedarf es eines Stiftungsvermörgens<br />

in Höhe von 5 bis 6<br />

Millionen Euro.<br />

Damit wir dieses Ziel erreichen,<br />

sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.<br />

Jeder Euro zählt und ist letztendlich<br />

eine Investition in eine gute,<br />

auf dem Fundament christlicher<br />

Wertordnung gegründeten, Ausbildung<br />

der uns anvertrauten Jugendlichen.<br />

Helfen Sie mit – stiften Sie uns an:<br />

- durch Spenden und Zustiftungen<br />

- aus Anlass eines Gebrutstags oder Jubiläums<br />

- anstelle von Kranz- und Blumenspenden<br />

- durch Überlassung von zinslosen Darlehen<br />

- durch Errichtung einer eigenen nicht rechtsfähigen Stiftung zu Lebzeiten<br />

- durch Vermächtnisse und Erbschaften<br />

Stiftungsbarometer<br />

84%<br />

5.000.000 Euro fehlen noch<br />

16%<br />

800.000 Euro sind vorhanden<br />

Aktuelle Informationen<br />

Das neue Steuerrecht gilt rückwirkend<br />

für das Jahr 2007; denn am<br />

21. September 2007 hat der Bundesrat<br />

dem „Gesetz zur weiteren<br />

Stärkung des bürgerlichen Engagements“<br />

zugestimmt. Seitdem<br />

werden Spenden und Zustiftungen<br />

stärker gefördert als bisher. Das<br />

Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar<br />

2007 in Kraft getreten.<br />

Nachfolgend einige Informationen,<br />

die für Zustiftungen wichtig sind.<br />

Spenden und Zustiftungen können<br />

bis zu 20% des Gesamtbetrags der<br />

Einkünfte steuerlich abgesetzt werden.<br />

Hierbei wird nicht mehr zwischen<br />

mildtätigen und gemeinnützigen<br />

Spenden unterschieden.<br />

Geleistete Spenden und Zustiftungen<br />

können unbegrenzt vorgetragen<br />

werden. Nicht geltend gemachte<br />

Zuwendungen können somit<br />

in den Folgejahren von der<br />

Steuer abgesetzt werden.<br />

Darüber hinaus wurde der Sonderausgabenabzugsbetrag<br />

für Zuwendungen<br />

in das Grundstockvermögen<br />

von gemeinnützigen Stiftungen<br />

von 307.000 Euro auf eine<br />

Million Euro erhöht und gilt nun<br />

auch für Zustiftungen nach dem<br />

ersten Gründungsjahr. Diese Summe<br />

kann über einen Zeitraum von<br />

zehn Jahren verteilt abgesetzt werden.<br />

(Angaben ohne Gewähr)<br />

Das diesem <strong>Jahresbericht</strong> beigefügte<br />

Faltblatt gibt Ihnen weitere<br />

Informationen.<br />

Gerne informieren wir Sie aber<br />

auch perönlich:<br />

Bruder Antonius Fach OSB<br />

Telefon<br />

0291/2995-104<br />

Email<br />

antonius@koenigsmuenster.de<br />

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