Jahresbericht 2008 - Abtei Königsmünster
Jahresbericht 2008 - Abtei Königsmünster
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Bruder Antonius Fach OSB<br />
Abt Harduin Bießle-Stiftung<br />
Im vergangenen <strong>Jahresbericht</strong> haben<br />
wir über die Neugründung unserer<br />
Abt Harduin Bießle-Stiftung<br />
berichtet, die der langfristigen finanziellen<br />
Absicherung unseres<br />
Gymnasiums dienen soll. Im ersten<br />
Jahr ihres Bestehens konnten<br />
rund 800.000 Euro Stiftungskapital<br />
zusammengetragen werden.<br />
Als Träger des Gymnasiums muss<br />
die <strong>Abtei</strong> <strong>Königsmünster</strong> jährlich<br />
einen Eigenanteil von 6 % am<br />
Haushalt der Schule erbringen; das<br />
sind etwa 300.000 Euro.<br />
Um diesen Eigenanteil aus den<br />
Zinsen der Stiftung bestreiten zu<br />
können, bedarf es eines Stiftungsvermörgens<br />
in Höhe von 5 bis 6<br />
Millionen Euro.<br />
Damit wir dieses Ziel erreichen,<br />
sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.<br />
Jeder Euro zählt und ist letztendlich<br />
eine Investition in eine gute,<br />
auf dem Fundament christlicher<br />
Wertordnung gegründeten, Ausbildung<br />
der uns anvertrauten Jugendlichen.<br />
Helfen Sie mit – stiften Sie uns an:<br />
- durch Spenden und Zustiftungen<br />
- aus Anlass eines Gebrutstags oder Jubiläums<br />
- anstelle von Kranz- und Blumenspenden<br />
- durch Überlassung von zinslosen Darlehen<br />
- durch Errichtung einer eigenen nicht rechtsfähigen Stiftung zu Lebzeiten<br />
- durch Vermächtnisse und Erbschaften<br />
Stiftungsbarometer<br />
84%<br />
5.000.000 Euro fehlen noch<br />
16%<br />
800.000 Euro sind vorhanden<br />
Aktuelle Informationen<br />
Das neue Steuerrecht gilt rückwirkend<br />
für das Jahr 2007; denn am<br />
21. September 2007 hat der Bundesrat<br />
dem „Gesetz zur weiteren<br />
Stärkung des bürgerlichen Engagements“<br />
zugestimmt. Seitdem<br />
werden Spenden und Zustiftungen<br />
stärker gefördert als bisher. Das<br />
Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar<br />
2007 in Kraft getreten.<br />
Nachfolgend einige Informationen,<br />
die für Zustiftungen wichtig sind.<br />
Spenden und Zustiftungen können<br />
bis zu 20% des Gesamtbetrags der<br />
Einkünfte steuerlich abgesetzt werden.<br />
Hierbei wird nicht mehr zwischen<br />
mildtätigen und gemeinnützigen<br />
Spenden unterschieden.<br />
Geleistete Spenden und Zustiftungen<br />
können unbegrenzt vorgetragen<br />
werden. Nicht geltend gemachte<br />
Zuwendungen können somit<br />
in den Folgejahren von der<br />
Steuer abgesetzt werden.<br />
Darüber hinaus wurde der Sonderausgabenabzugsbetrag<br />
für Zuwendungen<br />
in das Grundstockvermögen<br />
von gemeinnützigen Stiftungen<br />
von 307.000 Euro auf eine<br />
Million Euro erhöht und gilt nun<br />
auch für Zustiftungen nach dem<br />
ersten Gründungsjahr. Diese Summe<br />
kann über einen Zeitraum von<br />
zehn Jahren verteilt abgesetzt werden.<br />
(Angaben ohne Gewähr)<br />
Das diesem <strong>Jahresbericht</strong> beigefügte<br />
Faltblatt gibt Ihnen weitere<br />
Informationen.<br />
Gerne informieren wir Sie aber<br />
auch perönlich:<br />
Bruder Antonius Fach OSB<br />
Telefon<br />
0291/2995-104<br />
Email<br />
antonius@koenigsmuenster.de<br />
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