kurz notiert - MAS Consult GmbH Stammler
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<strong>MAS</strong>aktuell | AUSGABE 2/11<br />
RENTE MIT 67<br />
Anhebung des Rentenbeginnalters<br />
Über die Garantiezinssenkung bei ab 2012<br />
neu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen<br />
von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent<br />
hatten wir Sie in der letzten Ausgabe der<br />
<strong>MAS</strong> aktuell bereits informiert.<br />
Zum 01.01.2012 wird es jedoch noch weitere<br />
änderungen geben. Der Gesetzgeber hat<br />
vor einiger Zeit die Anhebung des Renteneintrittsalters<br />
in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
von 65 auf 67 Jahre beschlossen.<br />
Vor diesem Hintergrund wird in der privaten<br />
und betrieblichen Altersversorgung der<br />
steuerlich begünstigte, frühestmögliche<br />
Auszahlungsbeginn der Leistungen von<br />
60 auf 62 Jahre angehoben.<br />
Im Detail hat dies folgende Auswirkungen:<br />
Für geförderte Produkte der ersten Schicht<br />
(„Basis-“ oder „Rüruprentenverträge“) und<br />
der zweiten Schicht („Riesterrentenverträge“<br />
und betriebliche Altersversorgung) wird der<br />
Rentenbeginn frühestens ab Vollendung des<br />
62. Lebensjahres möglich sein.<br />
Auch die steuerlichen Begünstigungen der<br />
Kapitalzahlungen (bei Ablauf oder Kündigung)<br />
aus kapitalbildenden Lebens- bzw.<br />
Rentenversicherungen der dritten Schicht<br />
werden an die neue Altersgrenze angepasst.<br />
Für eine nur hälftige Besteuerung der Kapital-<br />
erträge darf die Auszahlung bei diesen<br />
Verträgen zukünftig ebenfalls erst ab Alter<br />
62 und nach einer Mindestlaufzeit von<br />
12 Jahren erfolgen. Auszahlungen in Form<br />
von Rentenleistungen hingegen, unterliegen<br />
auch weiterhin der Ertragsanteilbesteuerung<br />
bei Produkten, die dieser<br />
dritten Schicht zuzuordnen sind.<br />
Von der Anhebung des Rentenbeginnalters<br />
sind grundsätzlich nur Verträge betroffen,<br />
die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden.<br />
Bei geplanten Vertragsänderungen bereits<br />
vor 2012 abgeschlossener Verträge sollten<br />
Sie uns vorab ansprechen. So führen<br />
beispielsweise nachträglich vereinbarte<br />
Vertragserhöhungen steuerlich zu einem<br />
neuen Vertrag, während bereits bei Vertragsbeginn<br />
vereinbarte Dynamikoptionen<br />
keine steuerlichen Konsequenzen haben.<br />
NEHMEN SIE KONTAK T MIT uNS<br />
AuF, WENN SIE SICH DIESE<br />
HöHERE FLExIBILITäT IM ALTER<br />
SICHERN MöCHTEN.<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
turbulente Monate liegen hinter und<br />
wahrscheinlich leider auch noch vor uns.<br />
Die internationalen Finanzmärkte zeigen<br />
eine hohe Nervosität und schauen mit Argusaugen<br />
auf Europa. Werden es Merkel & Co<br />
schaffen, den Euro und somit die europäische<br />
Währungsunion zu retten? Das<br />
Gelingen der Rettungsbemühungen wird<br />
ganz wesentlich davon abhängen, ob die<br />
neuen Regierungen in Griechenland und<br />
Italien in der Lage sind, schmerzhafte<br />
aber längst überfällige Strukturreformen<br />
durchzusetzen und ob diese – sofern sie<br />
realisiert werden – auch den notwendigen<br />
Erfolg haben werden.<br />
Aber auch hierzulande ist nicht alles eitel<br />
Sonnenschein. Auch bei uns werden durch<br />
die immer höhere Neuverschuldung den<br />
nachfolgenden Generationen extrem hohe<br />
Belastungen in die Wiege gelegt. Auch<br />
hier wäre meines Erachtens von der Politik<br />
mehr Mut zu fordern, damit nicht immer<br />
wegen wahltaktischer Scharmützel in allen<br />
Bereichen oft nur Stückwerk produziert wird.<br />
Wir Bürger sind häufig viel verständnis- und<br />
verantwortungsvoller, als man es uns zutraut.<br />
Trotz der Finanzkrise wünsche ich Ihnen<br />
allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest,<br />
verbunden mit der Hoffnung,<br />
dass sich die Finanzmärkte im neuen Jahr<br />
wieder beruhigen.<br />
Ihr<br />
Bernhard <strong>Stammler</strong><br />
Gesellschafter-Geschäftsführer