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kurz notiert - MAS Consult GmbH Stammler

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<strong>MAS</strong>aktuell | AUSGABE 2/11<br />

RENTE MIT 67<br />

Anhebung des Rentenbeginnalters<br />

Über die Garantiezinssenkung bei ab 2012<br />

neu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen<br />

von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent<br />

hatten wir Sie in der letzten Ausgabe der<br />

<strong>MAS</strong> aktuell bereits informiert.<br />

Zum 01.01.2012 wird es jedoch noch weitere<br />

änderungen geben. Der Gesetzgeber hat<br />

vor einiger Zeit die Anhebung des Renteneintrittsalters<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

von 65 auf 67 Jahre beschlossen.<br />

Vor diesem Hintergrund wird in der privaten<br />

und betrieblichen Altersversorgung der<br />

steuerlich begünstigte, frühestmögliche<br />

Auszahlungsbeginn der Leistungen von<br />

60 auf 62 Jahre angehoben.<br />

Im Detail hat dies folgende Auswirkungen:<br />

Für geförderte Produkte der ersten Schicht<br />

(„Basis-“ oder „Rüruprentenverträge“) und<br />

der zweiten Schicht („Riesterrentenverträge“<br />

und betriebliche Altersversorgung) wird der<br />

Rentenbeginn frühestens ab Vollendung des<br />

62. Lebensjahres möglich sein.<br />

Auch die steuerlichen Begünstigungen der<br />

Kapitalzahlungen (bei Ablauf oder Kündigung)<br />

aus kapitalbildenden Lebens- bzw.<br />

Rentenversicherungen der dritten Schicht<br />

werden an die neue Altersgrenze angepasst.<br />

Für eine nur hälftige Besteuerung der Kapital-<br />

erträge darf die Auszahlung bei diesen<br />

Verträgen zukünftig ebenfalls erst ab Alter<br />

62 und nach einer Mindestlaufzeit von<br />

12 Jahren erfolgen. Auszahlungen in Form<br />

von Rentenleistungen hingegen, unterliegen<br />

auch weiterhin der Ertragsanteilbesteuerung<br />

bei Produkten, die dieser<br />

dritten Schicht zuzuordnen sind.<br />

Von der Anhebung des Rentenbeginnalters<br />

sind grundsätzlich nur Verträge betroffen,<br />

die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden.<br />

Bei geplanten Vertragsänderungen bereits<br />

vor 2012 abgeschlossener Verträge sollten<br />

Sie uns vorab ansprechen. So führen<br />

beispielsweise nachträglich vereinbarte<br />

Vertragserhöhungen steuerlich zu einem<br />

neuen Vertrag, während bereits bei Vertragsbeginn<br />

vereinbarte Dynamikoptionen<br />

keine steuerlichen Konsequenzen haben.<br />

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Liebe Leserinnen und Leser,<br />

turbulente Monate liegen hinter und<br />

wahrscheinlich leider auch noch vor uns.<br />

Die internationalen Finanzmärkte zeigen<br />

eine hohe Nervosität und schauen mit Argusaugen<br />

auf Europa. Werden es Merkel & Co<br />

schaffen, den Euro und somit die europäische<br />

Währungsunion zu retten? Das<br />

Gelingen der Rettungsbemühungen wird<br />

ganz wesentlich davon abhängen, ob die<br />

neuen Regierungen in Griechenland und<br />

Italien in der Lage sind, schmerzhafte<br />

aber längst überfällige Strukturreformen<br />

durchzusetzen und ob diese – sofern sie<br />

realisiert werden – auch den notwendigen<br />

Erfolg haben werden.<br />

Aber auch hierzulande ist nicht alles eitel<br />

Sonnenschein. Auch bei uns werden durch<br />

die immer höhere Neuverschuldung den<br />

nachfolgenden Generationen extrem hohe<br />

Belastungen in die Wiege gelegt. Auch<br />

hier wäre meines Erachtens von der Politik<br />

mehr Mut zu fordern, damit nicht immer<br />

wegen wahltaktischer Scharmützel in allen<br />

Bereichen oft nur Stückwerk produziert wird.<br />

Wir Bürger sind häufig viel verständnis- und<br />

verantwortungsvoller, als man es uns zutraut.<br />

Trotz der Finanzkrise wünsche ich Ihnen<br />

allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest,<br />

verbunden mit der Hoffnung,<br />

dass sich die Finanzmärkte im neuen Jahr<br />

wieder beruhigen.<br />

Ihr<br />

Bernhard <strong>Stammler</strong><br />

Gesellschafter-Geschäftsführer

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