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NIEDERSCHRIFT - Gemeinde See

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Betreff: GRS 01 / 2007<br />

<strong>NIEDERSCHRIFT</strong><br />

<strong>See</strong>, 12.01.2007<br />

über die am Donnerstag, den 11.01.2007, im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>See</strong> – Sitzungszimmer<br />

stattgefundene öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung:<br />

Anwesend:<br />

Bgm. Mallaun Anton<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte:<br />

Bgm.-Stv. Zangerl Walter Ladner Elisabeth<br />

Siegele Thomas Narr Ewald<br />

Juen Stefan Schmid Lucia<br />

Tschiderer Theodor Juen Christoph<br />

Zangerl Hubert Matt Mathias<br />

Sailer Hermann Tschiderer Stefan<br />

Außerdem anwesend: Sailer Gottlieb (Heimleiter) zu Tagesordnungspunkt 3<br />

Pig Josef (Kassier) zu Tagesordnungspunkt 5 + 6<br />

Mit folgender Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung durch den Bürgermeister und Genehmigung der Niederschrift der<br />

GRS 08/2006 vom 23.11.2006<br />

2. Bericht des Bürgermeisters<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über Änderung der Vereinbarung und der<br />

Verbandsstatuten <strong>Gemeinde</strong>verband Wohn- und Pflegeheim Grins.<br />

4. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss von Mietverträgen für<br />

Schweighofer Thomas und Schweighofer Christian.<br />

5. Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag 2007<br />

6. Beschlussfassung über den Mittelfristigen Finanzplan 2007 – 2010<br />

7. Beratung und Beschlussfassung über die jährlichen Zuschüsse.<br />

8. Anträge, Anfragen und Allfälliges


Niederschrift GRS 01/07 vom 11.01.2007 Seite 2<br />

Erledigung:<br />

zu Punkt 1:<br />

Um 20 Uhr eröffnet der Bürgermeister die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung und begrüßt alle<br />

Anwesenden. Die Niederschrift der GRS 08/2006 vom 23.11.2006 wird einstimmig<br />

genehmigt.<br />

zu Punkt 2:<br />

Siedlungsgebiet Labebene: 2 Bauplätze wurden verkauft.<br />

Kindergarten: ca. € 20.000,-- Kostenüberschreitung ( Einrichtung € 10.000,-- und<br />

Bau € 10.000,--)<br />

Wasserleitung: Probleme bei der oberen Klausbrücke (zu Haus Jörg Armin wurde eine<br />

Notleitung verlegt)<br />

Neuverlegung einer Leitung im Bereich Ahle zum Neubau von Hr. Weißenbach Anton.<br />

Mit den betroffenen Grundeigentümern gibt es Vereinbarungen.<br />

Weihnachtsbeleuchtung: Trotz Reparatur im Herbst 2006 kommt es immer noch zu<br />

Störungen. Mit der Fa. E-Werk Wels wurde nochmals eine generelle kostenlose Sanierung<br />

vereinbart.<br />

Anschaffung Defibrillationsgerät: Preis pro Gerät € 2.051,-- zuzüglich 20 % MWSt. ergibt<br />

Brutto € 2.461,20. Das Gerät soll für alle zugänglich sein und wird im Eingangsbereich<br />

Post/Bank stationiert.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Anschaffung des Gerätes einstimmig zu.<br />

Jubiläen unseres Pfarrers Otto Bayer:<br />

Der Pfarrer hat am 14.02.2007 seinen 75. Geburtstag und im Frühjahr sein 50.<br />

Priesterjubiläum.<br />

Für den Geburtstag ist geplant, dass man ihn zusammen mit den Jubilaren des Jahres 2006 am<br />

14.02.2007 feiert.<br />

Das Priesterjubiläum wird voraussichtlich im Mai zusammen mit Pater Hans Schmid gefeiert,<br />

der im letzten Jahr sein 40-jähriges Priesterjubiläum feiern konnte.<br />

Als Geschenk für den Pfarrer wird wieder ein Kuraufenthalt ins Auge gefasst mit<br />

Einbeziehung aller Vereine des Dorfes.<br />

Einweihung Kindergarten: voraussichtlich am Sonntag 11.02.2006 (hängt noch davon ab,<br />

wann die Schiwoche des Kindergartens abgehalten wird)<br />

zu Punkt 3:<br />

Heimleiter Sailer Gottlieb erläutert den geplanten Ausbau des Wohn- und Pflegeheimes<br />

„St. Josef“ Grins. Geplant ist eine Erweiterung von ca. 20 bis 25 Betten.<br />

Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. € 2.544.000,--.<br />

. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>See</strong> beschließt einstimmig in der Sitzung vom 11.01.2007<br />

unter Tagesordnungspunkt 3:<br />

a) Die Vereinbarung über die Bildung des <strong>Gemeinde</strong>verbandes Wohn- und Pflegeheim<br />

Grins wird wie folgt geändert:<br />

Im Abs. 3) wird der letzte Satz „Neu- und Erweiterungsbauten sind einer ergänzenden<br />

Vereinbarung vorbehalten.“ aufgehoben.<br />

Die Absätze 5) und 6) werden neu hinzugefügt, die lauten:<br />

5) die Aufgabe hat, das bestehende Wohn- und Pflegeheim „St. Josef“ in Grins mit einem<br />

Zu- und Umbau zu erweitern;


Niederschrift GRS 01/07 vom 11.01.2007 Seite 3<br />

6) die Aufgabe hat, im Auftragsfalle die Leistungen für kranke und behinderte Menschen<br />

für den „Sozial- und Gesundheitssprengel „St. Josef" Grins“ zu übernehmen.<br />

b) Die Satzung des <strong>Gemeinde</strong>verbandes Wohn- und Pflegeheim Grins wird wie folgt<br />

geändert:<br />

Der § 5 „Aufbringung der Mittel“ wird aufgehoben und neu geregelt.<br />

§ 5<br />

Aufbringung der Mittel<br />

(1) Der durch Einnahmen nicht gedeckte Aufwand des <strong>Gemeinde</strong>verbandes ist auf die<br />

verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n jährlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen<br />

aufzuteilen.<br />

(2) Von den verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n sind Investitionsbeiträge nach folgendem<br />

Schlüssel zu leisten:<br />

<strong>Gemeinde</strong> Galtür 8,57 %<br />

<strong>Gemeinde</strong> Grins 11,43 %<br />

<strong>Gemeinde</strong> Ischgl 14,29 %<br />

<strong>Gemeinde</strong> Kappl 25,72 %<br />

<strong>Gemeinde</strong> Pians 8,57 %<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>See</strong> 8,57 %<br />

<strong>Gemeinde</strong> Stanz 5,71 %<br />

<strong>Gemeinde</strong> Strengen 11,43 %<br />

<strong>Gemeinde</strong> Tobadill 5,71 %<br />

(3) Die Schuldendienstbeiträge für das Wohn- und Pflegeheim St. Josef errechnen sich aus<br />

der Verzinsung und Rückzahlung für alle bisherigen Darlehen des <strong>Gemeinde</strong>verbandes<br />

sowie für die neu aufzunehmenden Darlehen abzüglich der von den Fremdgemeinden<br />

eingenommenen Investitionsbeiträge zu 50 %. Der jährliche Schuldendienstbeitrag ist auf<br />

die einzelnen Verbandsgemeinden nach den von ihnen belegten Bettentage aufzuteilen.<br />

Der jährliche Schuldendienst (Verzinsung und Rückzahlung) für das Haus Maultasch für<br />

alle hierfür aufgenommenen/aufzunehmenden Darlehen ist von den Verbandsgemeinden<br />

nach dem im Abs. (2) festgesetzten Verhältnis aufzuteilen.<br />

(4) Der Betrieb der Einrichtungen des Verbandes ist soweit als möglich kostendeckend zu<br />

führen. Sofern die Einhebung eines Betriebsbeitrages erforderlich wird, ist dieser im<br />

Verhältnis der im Haushaltsjahr erzielten Belegstage aufzuteilen.<br />

(5) Für die Schuldendienst- und Betriebsbeiträge gilt hinsichtlich der Zahlungspflicht:<br />

Zahlungspflichtig sind jene Verbandsgemeinden, in denen die Bewohner unmittelbar vor<br />

ihrer Aufnahme ihren Hauptwohnsitz hatten bzw. jene <strong>Gemeinde</strong>n, die die Bewohner zur<br />

Aufnahme vorgeschlagen haben.<br />

<strong>Gemeinde</strong>bürger aus Verbandsgemeinden, die bei Antragstellung um Heimaufnahme den<br />

Hauptwohnsitz in einer anderen <strong>Gemeinde</strong> nur wegen ihrer Betreuungsbedürftigkeit


Niederschrift GRS 01/07 vom 11.01.2007 Seite 4<br />

begründen und dort von nahen Angehörigen oder in einem Haus mit „Betreutem Wohnen“<br />

betreut wurden, werden nur dann der betroffenen Verbandsgemeinde zugeordnet, wenn<br />

die betroffene Person nicht länger als drei Jahre nicht mehr den Hauptwohnsitz in der<br />

Verbandsgemeinde hatte.<br />

Bewohner, die vom Haus Maultasch in das Wohn- und Pflegeheim St. Josef übersiedeln,<br />

bleiben Bewohner der einzelnen Verbands- oder Fremdgemeinden, aus denen sie vor ihrer<br />

Aufnahme kamen.<br />

(6) Nach Möglichkeit ist eine Betriebsmittelrücklage zu bilden, die von den einzelnen<br />

Verbandsgemeinden nach dem im Abs. 2 festgesetzten Verhältnis aufzubringen ist.<br />

(7) Ein sich aus den Absätzen (2), (3) und (4) ergebender Überschuss ist auf die<br />

verbandsangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n nach dem dort vorgesehenen Aufteilungsschlüssel zu<br />

verrechnen.<br />

Die bisherige Regelung im § 7 (Altenheimaufnahme) wird zur Gänze aufgehoben und neu<br />

formuliert.<br />

§ 7<br />

Aufnahmen und Bettenbelegung<br />

(1) Grundsätzlich sind Aufnahmebewerbungen von <strong>Gemeinde</strong>bürgern aus den<br />

Verbandsgemeinden zu bevorzugen. Sollten mehrere Ansuchen um Aufnahme aus den<br />

Verbandsgemeinden vorliegen, ist bei Freiwerden eines Heimplatzes oder einer Wohnung<br />

jener Verbandsgemeinde der Vorzug zu geben, die nach ihrem Bettenschlüssel den<br />

geringsten prozentuellen Anteil an Belegung hat.<br />

(2) Sollten die Heimplätze oder Wohnungen mit Bewohnern aus den Verbandsgemeinden<br />

nicht voll ausgelastet werden, können auch Bewohner aus Fremdgemeinden<br />

aufgenommen werden.<br />

(3) Über Ansuchen um Aufnahme entscheidet die Heimleitung im Einvernehmen mit dem<br />

Verbandsobmann.<br />

zu Punkt 4:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt einstimmig im Mehrzweckhaus die Wohnung II an Herrn<br />

Schweighofer Christian und die Wohnung IV an Herrn Schweighofer Thomas lt. den<br />

vorliegenden Entwürfen der Mietverträge zu vermieten.<br />

Mietbeginn: bei am 21.12.2006<br />

Der Bürgermeister wird ermächtigt die Mietverträge zu unterzeichnen.<br />

zu Punkt 5:<br />

Kassier Pig Josef stellt den Jahresvoranschlag 2007 vor.<br />

Der Voranschlagsentwurf für das Haushaltsjahr 2006 wurde in der Zeit vom 12.12.2006 bis<br />

27.12.2006 im <strong>Gemeinde</strong>amt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Kundmachung über die<br />

Auflage des Voranschlages zur öffentlichen Einsicht wurde am 04.12.2006 angeschlagen und<br />

am 04.01.2007 abgenommen.<br />

Schriftliche Einwendungen zum Voranschlagsentwurf wurden nicht eingebracht.


Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2007 wird wie folgt festgesetzt:<br />

Niederschrift GRS 01/07 vom 11.01.2007 Seite 5<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

Ordentlicher Haushalt € 2.353.400,00 € 2.353.400,00<br />

Außerordentlicher Haushalt € 709.600,00 € 709.600,00<br />

Summe Voranschlag € 3.063.000,00 € 3.063.000,00<br />

================================<br />

Der Unterschied zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge (Soll) und der<br />

veranschlagten Beträge ist gemäß § 15 Abs. 1 Z. 7 Voranschlags- und<br />

Rechnungsabschlussverordnung (VRV), BGBl. Nr. 493/1974 i.d.g.F., ab dem Betrag von<br />

€ 15.000,-- je Voranschlagspost für die Genehmigung des Rechnungsabschlusses zu erläutern.<br />

Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2007 wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, bei 13 Ja-<br />

Stimmen, 0 Gegenstimmen und 0 Stimmenthaltungen, genehmigt.<br />

zu Punkt 6:<br />

Bgm. Anton Mallaun trägt den Mittelfristigen Finanzplan 2007 bis 2010 vor.<br />

Der Mittelfristige Finanzplan 2007 bis 2010 wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, bei 13 Ja-<br />

Stimmen, 0-Gegenstimmen und 0 Stimmenthaltungen, genehmigt.<br />

zu Punkt 7:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt einstimmig nach Maßgabe der vorhandenen Mittel im Jahr 2007<br />

folgende Zuschüsse:<br />

Musikkapelle Euro 7.000,--<br />

Schützenkompanie Euro 500,--<br />

Kirchenchor Euro 600,--<br />

Bergwacht Euro 100,--<br />

Heizkosten Pfarrhaus Euro 2.200,--<br />

zu Punkt 8:<br />

Bgm.-Stellv. Zangerl Walter: Weitere Vorgangsweise bezüglich der Zusammenlegung VS<br />

Platz mit der VS <strong>See</strong> soll abgeklärt werden.<br />

GV Juen Stefan: In der VS Platz soll eine genaue Aufklärung stattfinden. Daran teilnehmen<br />

sollen Vertreter der <strong>Gemeinde</strong>, Eltern (des gesamten Schulsprengels) und Lehrpersonen.<br />

Gewünscht ist, dass es bis zu den Semesterferien Klarheit geben soll.<br />

Als 1. Schritt wird nun Kontakt mit dem Amt der Tiroler Landesregierung aufgenommen.<br />

Bei positiver Rückmeldung muss dann der Schülertransport (Kosten, event. Vergütungen und<br />

Selbstbehalt) geklärt werden. Auch soll beim Schülertransport eine Mitnahme der<br />

Kindergartenkinder versucht werden.<br />

GR Juen Christoph: Straßenbeleuchtung Seßlebene – 3 Lampen brennen nicht.


Ende der Sitzung: 22 Uhr<br />

Niederschrift GRS 01/07 vom 11.01.2007 Seite 6<br />

Beilagen: Kundmachung Jahresvoranschlag 2007 und MFP 2007 bis 2010<br />

Änderung der Vereinbarung und der Satzungen: Wohn- und Pflegheim Grins<br />

Entwurf Mietvertrag Schweighofer Thomas<br />

Entwurf Mietvertrag Schweighofer Christian<br />

Kurzfassung Voranschlag 2007<br />

Für die Richtigkeit: Bürgermeister:<br />

Schmid Roswitha Anton Mallaun<br />

<strong>Gemeinde</strong>räte:

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