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Verwaltung ebenfalls nicht feststellen können. Herr Lenszer hat den Eintritt in den Gemeinderat<br />

jedoch aus wichtigem Grund abgelehnt. Dazu hat Herr Lenzser vorgebracht,<br />

dass er sich in der Endphase seines Studiums befindet und bei einem Eintritt in den<br />

Gemeinderat beides, Studium und ehrenamtliche Tätigkeit, leiden würden. Herr Lenzser<br />

befindet sich die Woche über nicht in Ehingen, sondern an seinem Studienort. Er ist<br />

damit häufig von der Gemeinde abwesend. Die häufige Abwesenheit aus Studiengründen<br />

ist zwar im nicht abschließenden Tatbestandskatalog des § 16 Abs. 1 Ziff. 1-7<br />

GemO nicht aufgeführt, nach unserer Auffassung jedoch gleich zu behandeln, wie die<br />

häufige berufliche Abwesenheit von der Gemeinde gemäß § 16 Abs. 1 Ziff. 4 GemO.<br />

Es wird daher vorgeschlagen, folgenden<br />

zu fassen:<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag von Herrn David Lenzser aus wichtigem Grund nicht in den Gemeinderat<br />

einzutreten wird gemäß § 16 Abs. 1 zugestimmt<br />

An vierter Stelle der Ersatzpersonen steht Herr Daniel Smolka. Herr Smolka war nach<br />

Feststellung der Verwaltung sowie nach eigenen Angaben seit der Kommunalwahl 2009<br />

ununterbrochen wählbar. Hinderungsgründe im Sinne von § 29 GemO hat die Verwaltung<br />

ebenfalls nicht feststellen können. Sofern aus dem Gremium keine der Verwaltung<br />

nicht bekannten Hinderungsgründe vorgebracht werden, wird vorgeschlagen folgenden<br />

zu fassen:<br />

Beschluss<br />

Es wird festgestellt, dass bei Herrn Daniel Smolka die Wählbarkeit durchgängig gegeben<br />

ist und Hinderungsgründe, die dem Eintritt in den Gemeinderat entgegenstehen<br />

könnten, nicht gegeben sind.<br />

- Verpflichtung von Herrrn Daniel Smolka<br />

Nachdem der Gemeinderat die für den Eintritt von Herrn Smolka als Nachfolger von<br />

Herrn Martin Föhr in den Gemeinderat erforderlichen Feststellungen getroffen hat, kann<br />

Herr Smolka auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten verpflichtet werden.<br />

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