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Verwaltung ebenfalls nicht feststellen können. Herr Lenszer hat den Eintritt in den Gemeinderat<br />
jedoch aus wichtigem Grund abgelehnt. Dazu hat Herr Lenzser vorgebracht,<br />
dass er sich in der Endphase seines Studiums befindet und bei einem Eintritt in den<br />
Gemeinderat beides, Studium und ehrenamtliche Tätigkeit, leiden würden. Herr Lenzser<br />
befindet sich die Woche über nicht in Ehingen, sondern an seinem Studienort. Er ist<br />
damit häufig von der Gemeinde abwesend. Die häufige Abwesenheit aus Studiengründen<br />
ist zwar im nicht abschließenden Tatbestandskatalog des § 16 Abs. 1 Ziff. 1-7<br />
GemO nicht aufgeführt, nach unserer Auffassung jedoch gleich zu behandeln, wie die<br />
häufige berufliche Abwesenheit von der Gemeinde gemäß § 16 Abs. 1 Ziff. 4 GemO.<br />
Es wird daher vorgeschlagen, folgenden<br />
zu fassen:<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag von Herrn David Lenzser aus wichtigem Grund nicht in den Gemeinderat<br />
einzutreten wird gemäß § 16 Abs. 1 zugestimmt<br />
An vierter Stelle der Ersatzpersonen steht Herr Daniel Smolka. Herr Smolka war nach<br />
Feststellung der Verwaltung sowie nach eigenen Angaben seit der Kommunalwahl 2009<br />
ununterbrochen wählbar. Hinderungsgründe im Sinne von § 29 GemO hat die Verwaltung<br />
ebenfalls nicht feststellen können. Sofern aus dem Gremium keine der Verwaltung<br />
nicht bekannten Hinderungsgründe vorgebracht werden, wird vorgeschlagen folgenden<br />
zu fassen:<br />
Beschluss<br />
Es wird festgestellt, dass bei Herrn Daniel Smolka die Wählbarkeit durchgängig gegeben<br />
ist und Hinderungsgründe, die dem Eintritt in den Gemeinderat entgegenstehen<br />
könnten, nicht gegeben sind.<br />
- Verpflichtung von Herrrn Daniel Smolka<br />
Nachdem der Gemeinderat die für den Eintritt von Herrn Smolka als Nachfolger von<br />
Herrn Martin Föhr in den Gemeinderat erforderlichen Feststellungen getroffen hat, kann<br />
Herr Smolka auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten verpflichtet werden.<br />
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