Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - Stadt Ehingen
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - Stadt Ehingen
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - Stadt Ehingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Amt 60 – <strong>Stadt</strong>bauamt<br />
Drucksache: VGR170812MÜ<br />
x öffentlich<br />
nichtöffentlich<br />
I. Vorlage:<br />
Verwaltungsausschuss am Vorberatung Beschluss<br />
Aussch. f. Umw. u.Techn. am Vorberatung Beschluss<br />
Sozial- u. Kulturausschuss am Vorberatung Beschluss<br />
X Gemeinderat am 20.09.2012 Vorberatung X Beschluss<br />
II. Tagesordnungspunkt:<br />
TOP 10:<br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften<br />
'Freiflächenfotovoltaikanlage Tongrube Rißtissen'<br />
Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschlüsse<br />
III. Anlagen:<br />
Beschlussvorlage, Begründung, Satzung, 1 Plan, Abwägungstabelle, spezielles<br />
<strong>artenschutzrechtliche</strong>s Gutachten<br />
IV. Beschlussantrag:<br />
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander<br />
werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen<br />
entsprechend der Vorlage der Verwaltung behandelt.<br />
2. Der Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaikanlage Tongrube Rißtissen“ i. d. F.<br />
vom 24.05.2012 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.<br />
d. F. vom 24.05.2012 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />
Datum: 17.08.2012<br />
Sachbearbeiter: Meinikheim Amtsleiter: Fiesel<br />
1
Anlage zu TOP VGR170812MÜ<br />
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften<br />
'Freiflächenfotovoltaikanlage Tongrube Rißtissen'<br />
Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschlüsse<br />
Der Standort diente vormals dem Ziegelwerk Grehl, SGWM Umwelt<br />
GmbH als Ton-Abbaufläche. Seit der Stilllegung liegt die Tongrube<br />
ohne Nachnutzung brach. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet<br />
überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft dar. Eine<br />
landwirtschaftliche Folgenutzung zur Nahrungsmittelproduktion ist<br />
jedoch auf Grund der Belastung mit Altablagerungen nicht möglich.<br />
Die Konversionsfläche soll künftig einer regenerativen Energienutzung<br />
zugeführt werden. Die Planung sieht demgemäß vor, den<br />
Standort als Freiflächenfotovoltaikanlage umzugestalten. Der künftige<br />
Betreiber der Anlage wird die Firma Solar-Konzept sein. Um die<br />
planungsrechtlichen Grundlagen für die beschriebene Umnutzung zu<br />
schaffen, sind die Aufstellung eines Bebauungsplans und gleichzeitig<br />
die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.<br />
Da es sich bei dem Bauleitplanverfahren um rein private Interessenslagen<br />
handelt, wird sowohl das Bebauungsplanverfahren als auch<br />
das Flächennutzungsplanverfahren von einem privaten Planungsbüro<br />
abgewickelt und die Kosten vom Eigentümer der Tongrube bezahlt.<br />
Dennoch ist das Vorhaben im Sinne der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong>, da es die<br />
Interessen der <strong>Stadt</strong> im Rahmen des Projektes „Nachhaltige <strong>Stadt</strong> –<br />
Wirtschaftsstandort <strong>Ehingen</strong>“ unterstützt und fördert.<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01.2012 den Aufstellungsbeschluss<br />
für den Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaikanlage<br />
Tongrube Rißtissen“ entsprechend dem Lageplan vom 09.01.2012<br />
gefasst und dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Ehingen</strong>, Griesingen, Oberdischingen und Öpfingen empfohlen,<br />
den Flächennutzungsplan entsprechend dem Lageplan vom<br />
10.01.2012 zu ändern.<br />
In der Sitzung vom 24.05.2012 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes<br />
und die örtlichen Bauvorschriften „Freiflächenfotovoltaikanlage<br />
Tongrube Rißtissen“ entsprechend dem Lageplan vom<br />
26.01.2012 sowie die Begründung vom 26.01.2012 beschlossen.<br />
Der Entwurfsbeschluss wurde jeweils am 15.06.2012 in der Schwäbischen<br />
Zeitung, Ausgabe <strong>Ehingen</strong>, und in der Südwest Presse,<br />
Ehinger Tagblatt, bekannt gemacht.<br />
Der Planentwurf, die Begründung und die spezielle <strong>artenschutzrechtliche</strong><br />
<strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>) lagen von Montag, 25.06.2012 bis Donnerstag,<br />
26.07.2012 im Rathaus, Bauamt, öffentlich zur Einsichtnahme aus.<br />
Der Umweltbericht (Büro OPLA) ist Teil der Begründung. Der Grün-<br />
Plandaten<br />
Bisheriges<br />
Verfahren<br />
2
ordnungsplan (Büro OPLA) ist Teil des Bebauungsplans.<br />
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.<br />
Nach § 1 Abs. 6 BauGB sind die berührten öffentlichen und privaten<br />
Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen.<br />
Die Abwägung der umweltschützenden Belange ist im Grünordnungsplan<br />
und Umweltbericht dargestellt.<br />
Für die Anwohner der Umgebung ist mit der Errichtung der Fotovoltaikanlage<br />
ein geringer Verlust an Erholungsfunktion zu erwarten. Darüber<br />
hinaus wird das Schutzgut Mensch nicht beeinträchtigt. Zur<br />
Überprüfung der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n und naturschutzfachlichen<br />
Rahmenbedingungen wurde vom Büro Dr. H. Stickroth eine spezielle<br />
<strong>artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>) durchgeführt. Demnach steht<br />
dem Vorhaben aus <strong>artenschutzrechtliche</strong>r Sicht nichts entgegen. Der<br />
Boden ist durch Altablagerungen vorbelastet. Die Planung wird nur<br />
geringfügige Versiegelungen verursachen. Eine zusätzliche Beeinträchtigung<br />
des Bodens ist durch die Fotovoltaikanlage daher nicht<br />
zu erwarten. Das anfallende Regenwasser wird auf der Fläche versickert<br />
werden. Die vorhandenen Gewässer werden zum Teil erhalten.<br />
Das Schutzgut Wasser erfährt darum durch die Planung keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen. Das Schutzgut Klima wird mit der Ausweitung<br />
der regenerativen und CO2-neutralen Energie Erzeugung positiv<br />
beeinflusst - die Freiflächenfotovoltaikanlage wirkt dem Klimawandel<br />
entgegen. Die landschaftlichen Veränderungen sind wegen des geringen<br />
Ausmaßes der geplanten Fotovoltaikanlage zu vernachlässigen.<br />
Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft, Kultur und<br />
sonstige Sachgüter sind im Übrigen nicht zu erwarten.<br />
Während der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine<br />
Anregung vorgebracht.<br />
Bei der Anhörung der Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />
gingen 6 Stellungnahmen ein. 14 Stellungnahmen gingen zum Aufstellungsbeschluss<br />
ein. (siehe Anlage)<br />
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander<br />
und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans<br />
abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage<br />
der Verwaltung behandelt.<br />
2. Der Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaikanlage Tongrube Rißtissen“<br />
i. d. F. vom 24.05.2012 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4<br />
GemO als Satzung beschlossen.<br />
3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen<br />
Bauvorschriften i. d. F. vom 24.05.2012 werden nach § 74 LBO<br />
i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />
Abwägung<br />
§ 1 a<br />
BauGB -<br />
Ökobilanz<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Träger<br />
öffentlicher<br />
Belange<br />
Beschluss-<br />
vorschlag<br />
3
STADT<br />
EHINGEN<br />
(DONAU)<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
mit integriertem Grünordnungsplan<br />
SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE<br />
„TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
BEGRÜNDUNG<br />
OPLA Fassung vom 24.05.2012,<br />
red. geändert am 20.09.2012<br />
Bürogemeinschaft für<br />
Ortsplanung & <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Architekten & <strong>Stadt</strong>planer SRL<br />
Werner Dehm<br />
Schaezlerstraße 38, 86152 Augsburg<br />
Tel: 0821 / 15 98 750<br />
Fax: 0821 / 15 98 752<br />
Mail: info@opla-augsburg.de
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
1 ANLASS DER PLANUNG<br />
Anlass der Planung - Erforderlichkeit der Planung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) möchte im Bereich der Gemarkung Risstissen ein Sonstiges<br />
Sondergebiet für eine Freiflächenfotovoltaikanlage ausweisen. Für das Plangebiet liegt<br />
die konkrete Anfrage eines Investors zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage mit<br />
einer Gesamtleistung von ca. 2 MWp vor.<br />
Die Anlage erstreckt sich über Flurnummern 603 und 604 sowie mit den Ausgleichsflächen<br />
zudem noch über die Flurnummer 628. Weiterhin ist eine Teilfläche der Flurnummer<br />
605 innerhalb des Geltungsbereiches. Alle Flurnummern liegen innerhalb der Gemarkung<br />
Risstissen, <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau).<br />
Mit dem Wunsch des Investors korrespondiert der Anspruch der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong>, den Belangen<br />
des Umweltschutzes durch die Nutzung erneuerbarer Energien (§1 Abs. 6 Nr. 7 f.<br />
BauGB) in dafür geeigneten Gemeindebereichen zu entsprechen. Entsprechend weist die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> den unter Punkt 2 beschriebenen Geltungsbereich als Sonstiges Sondergebiet<br />
mit der Zweckbestimmung "Freiflächenfotovoltaik" aus.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> handelt damit entsprechend dem Ziel 4.2.2 des Landesentwicklungsplanes<br />
des Landes Baden-Württemberg, “… zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung<br />
...(auf) eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien … hinzuwirken.“<br />
2 BESCHREIBUNG DES PLANBEREICHS<br />
2.1 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Bei der überplanten Fläche handelt es sich um eine Konversionsfläche, eine ausgebeutete<br />
Tongrube südwestlich von Risstissen, die dann teilverfüllt wurde. In der Zwischenzeit<br />
hatte sich durch natürliche Sukzession ein naturnaher Zustand eingestellt. Ein Abschlussbetriebsplan<br />
wurde bereits erstellt und wird derzeit umgesetzt.<br />
Die Fläche des Bebauungsplanes erfasst insgesamt die Flurnummern 603, 604, 605 (TF),<br />
zudem noch über die Flurnummer 628 in der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong>, Gemarkung Risstissen. Die<br />
Flächen liegen süd-südwestlich des Ortsteiles Risstissen und schließen westlich an die<br />
Kreisstraße K 7362 an.<br />
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Planzeichnung.<br />
Der gesamträumliche Geltungsbereich hat eine Größe von insgesamt 58.184 m². Die mit<br />
Solarmodulen überbaubare Grundstücksfläche beträgt im Bereich des Sondergebietes<br />
(SO) maximal 32.530 m².<br />
Auf der sowohl als Tongrube, als auch zur Verfüllung mit Ziegelbruch (bis LAGA Z 1.2,<br />
siehe Anlage 9 LBP 07.08.2000, Tongrube Risstissen) genutzten Fläche nahe dem Ortsteil<br />
Risstissen soll nach Umsetzung des Abschlussbetriebsplans ein Sondergebiet für die<br />
Nutzung als Freiflächenfotovoltaikanlage festgesetzt werden.<br />
Innerhalb der mit Modulen zu überstellenden Flächen soll für die Trafo-, Betriebs- und<br />
Versorgungsgebäude insgesamt nicht mehr als eine überbaubare Fläche von max.<br />
250 m² zulässig sein.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 2/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
2.2 Naturräumliche und strukturelle Situation<br />
Der Umgriff und seine Umgebung ist geprägt vom relativ kleinräumigen Wechsel von offenen<br />
Wiesen- und Ackerflächen und Wald bzw. Feldgehölzen. Zudem charakterisieren<br />
feuchte Senken, Entwässerungsgräben und künstlich geschaffene Weiher die Landschaft.<br />
Die Fläche stellte sich als ehemalige ausgebeutete Tongrube dar, die dann aufgelassen<br />
und zum Teil verfüllt wurde (vorwiegend Oberbodenmieten, Einbau von Ziegelbruch und<br />
anderer Aushub max. Z 1.2) bzw. auch als Lagerfläche für Erdaushub genutzt wurde. In<br />
der Zwischenzeit hatte sich durch natürliche Sukzession ein Zustand mit Gehölzen, Kleingewässern<br />
und ausgedehnten Hochstauden- oder Altgrasfluren eingestellt. Die Erdmieten<br />
erreichten Höhen von bis zu 2,5 m. Auch wurden Erdmieten an den Rändern der Flächen<br />
603/604 zu den Nachbarflächen hin teils als Böschungen angefüllt bzw. aufgeschüttet. Im<br />
Bereich der Grube wurden zudem Bauschutt und Straßenkehricht, die als Z1 und Z2<br />
(LAGA) Material klassifiziert sein können, gelagert.<br />
Für das Planungsgebiet wurde ein Abschlussbetriebsplan erstellt, der an das Planungsvorhaben<br />
Fotovoltaik-Nutzung angepasst wurde. Dieser wird derzeit umgesetzt.<br />
Der Abschlussbetriebsplan sieht eine Vergleichmäßigung des Gefälles vor. Darin wurde<br />
neben der bereits durchgeführten genehmigten Verfüllung (siehe Abschlussbetriebsplan,<br />
Punkt 2.4, ca. 4,1 ha auf Fl. Nrn. 603 und 604) die weitere Verwendung von Profilierungsmaterial<br />
(Bodenaushub, mineralisches Wegebaumaterial (aufbereitetes Baustoffrecyclingmaterial<br />
Z0, Z0*, Z1.2) beantragt. Die Flächen werden einplaniert. Lt. Abschlussbetriebsplan<br />
wird das Gelände danach mittels Bodenaushub entsprechend dem Abschlussbetriebsplan<br />
profiliert. Danach wird auf den Flächen eine 20 cm dicke Tonabdichtung aufgetragen,<br />
darauf eine durchwurzelungsfähige Bodenschicht eingebaut. Der Oberboden<br />
erhält zudem eine Stärke von ca. 15 cm.<br />
Im nordwestlichen Planungsbereich bestehen im westlichen Teil der Flurnummer 628 im<br />
Bereich der als Feuchtbiotop Nr. 177244256008 kartierten Fläche (Größe ca. 0,5 ha)<br />
Großteils erlenbruchartige Bestände. Dieser Bereich ist eine aufgelassene Abbaustelle<br />
und blieb nach Ende des Abbaus sich selbst überlassen. Wies sie zunächst noch eine<br />
Steilwand mit sandigen bis tonigen Aufschlüssen sowie Tümpel mit Flachwasserzonen<br />
(Röhrichten) und vegetationsfreien Wasseroberflächen auf (2001 kartiert als Biotop Nr.<br />
177244256008, 1703 m², „Tümpel nahe der Kreisgrenze S Risstissen“), hat sie sich in der<br />
Zwischenzeit zu einem Erlenbruchwald mit wechselndem Wasserstand entwickelt.<br />
Der östliche Teil der Flurnummer 628 ist teilrekultiviert und hat eine Größe von 1,1 ha. Im<br />
nördlichen Bereich liegt ein Tümpel mit Steilwänden, an dem 2001 das Biotop Nr.<br />
177244256007 (60 m², „Kleine Röhrichte bei Deponie S Risstissen“) kartiert wurde. Östlich<br />
des Tümpels gibt es einen Fahrweg, der im Zentrum wendet. Im Eingangsbereich<br />
lagern derzeit Grünabfälle und auch andere Ablagerungen. Im zentralen Bereich dominieren<br />
halboffene Krautfluren. Ein Teilbereich wurde in der Vergangenheit abgeschoben,<br />
zudem gibt es einige Blockablagerungen. Im Süden ist das (Mikro-)Relief des Grubenbodens<br />
bewegt. In den Senken gibt es staunasse Bereiche, teilweise mit Rohrkolbenröhrichten.<br />
Zu den Rändern hin entwickeln sich Hochstaudenfluren. Die Randböschungen sind<br />
zu großen Teilen mit Gebüschen und Bäumen bestockt. Vereinzelt gibt es auch in der<br />
Grube Anflug von Fichte, Erle und Weide.<br />
Die Abschlussbetriebsplanung sieht vor, das Gelände aufzufüllen und zum anschließenden<br />
Gelände einzuebnen. Nach dem Auftrag einer 20 cm mächtigen Lösslehmschicht<br />
wird darüber eine Schicht mit durchwurzelungsfähigem Boden aufgebracht.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 3/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Mit großer Wahrscheinlichkeit kann gem. der im Rahmen des Abschlussbetriebsplanes<br />
durchgeführten artenschutzbezogenen Untersuchung angenommen werden, dass sich<br />
bezüglich der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL und Europäische Vogelarten<br />
keine Verbote aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ergeben. Zudem kann<br />
aufgrund der Erfordernisse des Bodenschutzes und des Flächenbedarfs für erneuerbare<br />
Energiegewinnung im Rahmen der Energiewende auch ein überwiegendes öffentliches<br />
Interesse geltend gemacht werden.<br />
2.3 Übersicht der Lage der Planflächen<br />
Abb.1 - Umgriff des Planungsgebietes der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
2.4 Schutzgebiete, Kartierte Biotope<br />
Im Planungsgebiet gelten keine Schutzgebietsverordnungen. Es befinden sich aber amtlich<br />
kartierte Biotope im Planungsumgriff sowie direkt daran angrenzend. Östlich des Planungsgebietes<br />
befindet sich nahe der Kreisstraße K 7362 an der Kreisgrenze zu Biberach<br />
(BC) das Biotop „Straßenhecke am Heuberg“ (Biotopnummer: 177244255851). Auswirkungen<br />
sind nicht zu erwarten. Weitere kartierte Biotope bestehen innerhalb der als Flächen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Kleine Röhrichte),<br />
Biotopnummer: 177244256007 und Tümpel nahe der Kreisgrenze, Biotopnummer:<br />
177244256008). Durch die Erstellung einer PV Anlage innerhalb des Umgriffs ist nicht<br />
damit zu rechnen, dass das Schutzgut Arten/Biotope betroffen sein wird.<br />
2.5 Kulturgüter, Bodendenkmäler<br />
Derzeit sind keine Kulturdenkmäler im Bereich des Eingriffs bekannt.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 4/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
3 PLANUNGSRECHTLICHE AUSGANGSSITUATION, VERFAHREN<br />
3.1 Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
sowohl „Flächen für Abgrabungen mit Gewinnung von Bodenschätzen“ sowie „Flächen<br />
für die Landwirtschaft“ dar.<br />
Der Bebauungsplan ist somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf<br />
daher einer Änderung. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird<br />
geändert, um das Planungsvorhaben planrechtlich zu sichern. Im Änderungsverfahren<br />
erfolgt die Darstellung eines Sondergebietes Freiflächenfotovoltaik.<br />
3.2 Bestehende Rechtsverhältnisse<br />
Es bestehen keine angrenzenden oder den Bereich überlappenden Bebauungspläne. Das<br />
Plangebiet ist derzeit nach §35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen.<br />
3.3 Verfahren<br />
Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren<br />
geändert.<br />
4 AUSSAGEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN<br />
4.1 Ziele und Grundsätze des LEP<br />
Die Versorgung des Landes mit Rohstoffen, Wasser und Energie und eine umweltverträgliche<br />
Entsorgung von Abfällen sind sicherzustellen; die Bedürfnisse und Gestaltungsmöglichkeiten<br />
künftiger Generationen sind angemessen zu berücksichtigen. Dazu sind eine<br />
verantwortungsvolle Nutzung und ein an der Regenerations- und Substitutionsfähigkeit<br />
ausgerichteter Verbrauch von Naturgütern anzustreben, abbauwürdige Vorkommen zu<br />
sichern sowie die Wiedernutzung von Altstoffen, der Anbau nachwachsender Rohstoffe<br />
und der Einsatz Energie sparender Technologien zu fördern (1.8 G).<br />
Konversionsflächen mit bedeutsamen oder entwicklungsfähigen ökologischen Funktionen<br />
sollen in den Freiraumverbund einbezogen werden (3.4.5 G).<br />
Die Energieversorgung des Landes ist so auszubauen, dass landesweit ein ausgewogenes,<br />
bedarfsgerechtes und langfristig gesichertes Energieangebot zur Verfügung steht.<br />
Auch kleinere regionale Energiequellen sind zu nutzen (4.2.1 G).<br />
Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch<br />
fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien sowie auf den Einsatz<br />
moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine<br />
umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung<br />
der Bevölkerung und die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit<br />
der heimischen Wirtschaft sind sicherzustellen (4.2.2 Z).<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 5/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Das Netz der Transportleitungen ist bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu erforderliche<br />
Trassen sind zu sichern. Belange der Siedlungsentwicklung und des Städtebaus sowie<br />
des Natur- und Landschaftsschutzes sind zu berücksichtigen, Möglichkeiten der Bündelung<br />
mit anderen Leitungen und Verkehrswegen zu nutzen (4.2.4 G).<br />
Für die Stromerzeugung sollen verstärkt regenerierbare Energien wie Wasserkraft, Windkraft<br />
und Solarenergie, Biomasse, Biogas und Holz sowie die Erdwärme genutzt werden.<br />
Der Einsatz moderner, leistungsstarker Technologien zur Nutzung regenerierbarer Energien<br />
soll gefördert werden (4.2.5 G).<br />
Zum Schutz und zur weiteren Verbesserung der Qualität des Grundwassers und der oberirdischen<br />
Gewässer sind Abwässer zu sammeln und zu reinigen und der weitere Ausbau<br />
von Abwasser- und Regenwasser-Behandlungsanlagen anzustreben. In den Siedlungen<br />
sind verstärkt modifizierte Entwässerungsverfahren anzuwenden und Entsiegelungspotenziale<br />
zu nutzen. Im Ländlichen Raum ist die Abwasserbeseitigung durch eine weitgehend<br />
zentrale Abwasserbeseitigung weiter zu verbessern (4.3.4 G).<br />
Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen. Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft<br />
und Klima sowie die Tier- und Pflanzenwelt sind in Bestand, Regenerationsfähigkeit,<br />
Funktion und Zusammenwirken dauerhaft zu sichern oder wiederherzustellen (5.1.1 G).<br />
Wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen sowie ihre Lebensgemeinschaften sind<br />
als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlich und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu<br />
schützen; ihre Lebensräume sowie ihre Lebensbedingungen sind zu erhalten, zu pflegen,<br />
zu entwickeln oder wiederherzustellen (G 5.1.2.1).<br />
In Nutzung befindliche Lagerstätten sind möglichst vollständig abzubauen, ehe ein neues<br />
Vorkommen erschlossen wird. Im Übrigen sind durch Entwicklung und Förderung der<br />
Kreislaufwirtschaft die Rohstoffvorkommen im Interesse späterer Generationen zu schonen.<br />
Die Ansätze zur Kreislaufwirtschaft sind landesweit zu stärken (5.2.4 G).<br />
4.2 Regionalplan - Region Donau-Iller<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) ist in der Strukturkarte als Mittelzentrum dargestellt.<br />
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Regenerationsfähigkeit der natürlichen<br />
Lebensgrundlagen in der Region Donau-Iller sollen gesichert und wo notwendig<br />
wiederhergestellt werden (B I Natur und Landschaft, 1 Landschaftliches Leitbild Allgemeines<br />
Ziel 1.1).<br />
Die Energieversorgung der Region soll ausgebaut werden, dass der Bevölkerung und der<br />
Wirtschaft ein ausreichendes, vielseitiges, preisgünstiges und langfristig gesichertes<br />
Energieangebot zur Verfügung steht. Dabei sollen Belange des Natur- und Umweltschutzes,<br />
insbesondere auch der Schutz landschaftlich besonders wertvoller Gebiete, berücksichtigt<br />
werden.<br />
Vor allem soll angestrebt werden, bei bestehenden Energieerzeugungsanlagen die<br />
Schadstoff- Emissionen auf das nach dem Stand der Technik mögliche Maß zu reduzieren<br />
und den Anteil umweltfreundlicher Energiearten zu erhöhen (B X 1.1).<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 6/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
5 ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG<br />
Ziel ist die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Gelände des mit rechtskräftigem<br />
Bescheid genehmigten Abschlussbetriebsplanes der Tongrube Risstissen in der<br />
Gemarkung Risstissen, <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) zur Stärkung der Energieversorgung aus<br />
regenerativen Energien. Gleichzeitig werden die Ziele des Abschlussbetriebsplanes der<br />
Deponie umgesetzt. Unter den Modulen soll eine extensive Grünfläche entstehen.<br />
6 PLANUNGSKONZEPT<br />
6.1 Städtebauliches Konzept<br />
Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB ist das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung der Nutzung<br />
der Sonnenenergie zulässig.<br />
6.1.1 Bauweise, Geländegestaltung<br />
Als Gebäude für die Stromgewinnung sind die Betriebsgebäude für die Unterbringung der<br />
Wechselrichter und der Trafostation notwendig. Die Standorte sind auf dem Grundstück<br />
festgelegt, s. Planzeichnung.<br />
Solaranlagen: Die Solarmodule werden in Ost - West - gerichteten Reihen aufgeständert.<br />
Die von den Solarmodulen überstellte Breite beträgt etwa 6,30 m, der Reihenabstand zwischen<br />
5 und 6 m. Die Module werden auf Stahl- bzw. Aluträger mittels flacher Streifenfundamente<br />
ortsfest befestigt.<br />
Die Module sind mit etwa 20° gegen Süden geneigt. Die Vorderkante liegt etwa zwischen<br />
0,8 und 1,0 m über dem hergestellten Gelände, um auf den mit Modulen überstellten Flächen<br />
die Mahd zu ermöglichen. Die Module werden nicht dem Sonnenverlauf nachgeführt,<br />
sondern sind immer gleich ausgerichtet. Die Gesamthöhe der Module beträgt maximal<br />
3,00 m.<br />
Die Wandhöhe der Trafo- und Betriebsgebäude soll aus Gründen des Landschaftsbildes<br />
maximal 3,00 m betragen. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sollen Nebenanlagen<br />
und bauliche Anlagen i.S. des § 23 Abs. 5 BauNVO unzulässig sein, um die<br />
Wirkung der Eingrünung ausreichend zu sichern. Die maximale Höhe der Gelände-<br />
Auffüllung darf 518,50 m ü. NN nicht überschreiten.<br />
Abb. 2, Beispiel Freiflächenfotovoltaikanlage Reitern<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 7/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Die früher als Tongrube genutzte Fläche, die in den letzen Jahren teilweise verfüllt wurde<br />
sowie teils als Lagerstätte (Erdmieten) genutzt wurde, wird derzeit nach Genehmigung<br />
des Abschlussbetriebsplanes hergerichtet und wird als extensiver Rohbodenstandort entwickelt.<br />
Montagewege und Plätze innerhalb der Baugrenze sind zur Vermeidung von übermäßiger<br />
Bodenversiegelung in wassergebundener Bauweise zu errichten. Die Eingrünung darf<br />
durch Montagewege unterbrochen werden. Die Montagewege dürfen auch außerhalb der<br />
überbaubaren Gründstücksfläche errichtet werden.<br />
6.2 Grünordnung<br />
Das Landschaftsbild ist durch die frühere Nutzung als Tongrube vorbelastet. Der genehmigte<br />
Abschlussbetriebsplan sieht vor, das Gelände aufzufüllen und zum anschließenden<br />
Gelände einzuebnen. Nach dem Auftrag einer 20 cm mächtigen Lösslehmschicht wird<br />
darüber eine Schicht mit durchwurzelungsfähigem Boden aufgebracht. Dies ist eine Verbesserung<br />
der Situation, da sich aufgrund der Einpassung der Auffüllungen an das<br />
randlich bestehende Gelände eine harmonische Form als gewölbter Hang ergibt. Die<br />
durch den Abschlussbetriebsplan erstellten Auffüllungen werden nicht als landschaftsfremde<br />
Topographie wahrgenommen.<br />
Durch die Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes wird das Gelände soweit modelliert,<br />
dass die vorhandenen Erdablagerungen eingeebnet werden. Um eine geregelte Abführung<br />
des Niederschlagswassers zu gewährleisten, wird die Fläche durch das Süd(-west)–<br />
Nord(-ost)-Gefälle mit Hilfe der umlaufenden Gräben und Rohrleitungen entwässert.<br />
Das Oberflächenwasser wird durch den Graben und durch vorhandene Teilsickerrohre<br />
durch das bestehende Gefälle zum Einen auf die Flurnummer 628 bzw. in die wechselfeuchte<br />
Fläche im Nordosten der Flurnummer 604 geführt und dort zurückgehalten.<br />
Im Norden, Nordosten und Westen wird eine Strauchbepflanzung angelegt, die die<br />
Einsehbarkeit vermindert. Insbesondere im Nordosten erfolgt die Pflanzung eines höheren,<br />
mehrreihigen Feldgehölzes, sodass die Anlage von der vorbeiführenden Straße aus<br />
weniger wahrnehmbar sein wird.<br />
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />
Bepflanzungen<br />
Um die Anlage herum sowie insbesondere im Nordosten zur Kreisstraße werden Flächen<br />
zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Im<br />
Nordosten wird die Anlage zusätzlich mit einer höhenmäßig gestuften Feldhecke eingegrünt.<br />
Ziel der Festsetzung ist die Verbesserung der Einbindung der Fläche in das Landschaftsbild.<br />
Zusätzlich wird die Ausstattung des Landschaftsraums mit Habitatstrukturen<br />
(Totholz, Steinhaufen) für die Fauna verbessert.<br />
Sonstige Grünflächen:<br />
Das Gelände ist gemäß Abschlussbetriebsplan als extensives Grünland herzustellen. Der<br />
Bebauungsplan sieht auf den Flächen Fl. Nr. 603 und 604 innerhalb der Baugrenze jedoch<br />
Rohbodenstandorte auf magerem Substrat vor, um die ökologische Wertigkeit zu<br />
erhöhen. Rohbodenstandorte haben für zahlreiche Tierarten eine große Bedeutung als<br />
Habitat und sind hauptsächlich noch in Bereichen mit Abbautätigkeit zu finden. Aufgrund<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 8/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
des mageren Substrats wird die Fläche auch mittelfristig eher schütter bewachsen sein<br />
und die Funktion als Lebensraum für auf Rohböden spezialisierte Arten wahrnehmen<br />
können.<br />
Bei Bewuchs sind die Flächen regelmäßig zu mähen, um eine Verbuschung zu verhindern.<br />
Bei einer Mahd ist das Mähgut abzufahren, um eine dauerhaft magere Fläche zu<br />
gewährleisten und damit die Erhöhung der Artenvielfalt zu erreichen.<br />
Als Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes werden im Westen<br />
der Flurnummer 603 ein wechselfeuchter Graben mit Ausweitungen und Gefälle nach<br />
Norden und im Nordosten der Freiflächenfotovoltaikanlage innerhalb des Geltungsbereiches<br />
eine wechselfeuchte Mulde angelegt.<br />
Die wechselfeuchten Mulden werden ebenfalls als Rohbodenstandorte belassen, um der<br />
Artengruppe der Amphibien, die auf unbewachsene Laichgewässer angewiesen sind,<br />
ausreichend Lebensraum zu bieten. Die Gelbbauchunke z.B. wird nachdem <strong>artenschutzrechtliche</strong>n<br />
Gutachten (s. Anhang, <strong>saP</strong> aus dem Jahr 2011 von Dr. Hermann Stickroth)<br />
derzeit nur noch als potentiell vorkommend eingestuft und wurde zuletzt während der Abbauphase<br />
im Jahr 1995 sicher nachgewiesen. Aufgrund der zunehmenden Sukzession<br />
und der Entwertung der Laichgewässer im Grubenbereich vor der Verfüllung durch Eutrophierung<br />
ist, wenn überhaupt, lediglich noch eine kleine Population im Bereich der als<br />
Ausgleichsfläche festgesetzten Fläche denkbar. Die Art wird durch die wechselfeuchten<br />
Rohbodenstandorte in jedem Fall gefördert.<br />
Als Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität werden<br />
außerhalb der bepflanzten Bereiche im Randstreifen des Projektgebietes Blockhäufen<br />
und alte Wurzelstöcke als mögliche Quartiere von Reptilien und Amphibien angelegt. Es<br />
wurden zwar keine Reptilien nachgewiesen, jedoch findet die Artengruppe in der nördlich<br />
als Ausgleichsfläche festgesetzten ehemaligen Grube Habitatstrukturen vor und das Angebot<br />
an Lebensraumstrukturen wird somit sinnvoll ergänzt.<br />
Die sonstigen Böschungen und Grünflächen werden mit durchwurzelungsfähigem Oberboden<br />
angedeckt, um eine Eingrünung zu ermöglichen. Dies wird jedoch durch den Abschlussbetriebsplan<br />
geregelt.<br />
Im Nordosten (nordöstliches Eck) wird ein gestuftes Feldgehölz angelegt, das zum einen<br />
der Verminderung von Eingriffen in das Landschaftsbild dient, zum anderen aber auch die<br />
vorhandenen Habitatstrukturen für die Artengruppe der Vögel ergänzt. Zusätzlich sind im<br />
Bereich der wechselfeuchten Gräben in unregelmäßigen Abständen ein- bis zweireihige<br />
Strauchgruppen festgesetzt.<br />
Durch die festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen erhöht sich die Strukturvielfalt<br />
gegenüber dem im Abschlussbetriebsplan festgelegten Ausgangszustand. Es werden<br />
verschiedene hochwertige Kleinstrukturen geschaffen, die den Artengruppen Vögel, Reptilien<br />
und Amphibien weiterhin Lebensraum bieten bzw. den vorhandenen Lebensraum<br />
aufwerten.<br />
Entwicklungsmaßnahmen<br />
Die entstehenden, mageren Wiesenflächen sollen jährlich zweimal gemäht werden, das<br />
Mahdgut ist abzufahren. So wird sichergestellt, dass die sich einstellende magere Wiesenfläche<br />
in ihrer Wertigkeit erhalten bleibt und eine Nährstoffzufuhr dauerhaft reduziert<br />
wird. Im Bereich des Grabens sind regelmäßig Rückschnittmaßnahmen an den Gehölzen<br />
und Mäharbeiten durchzuführen, um die Funktionstüchtigkeit der Regenwasserrückhaltung<br />
und Versickerung zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen die Rückschnittmaßnahmen<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 9/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
auch der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Fotovoltaiknutzung, aber auch der nicht<br />
übermäßigen Beschattung des im Nordosten der Flurnummer 604 anzulegenden Gewässers<br />
dienen.<br />
Einfriedung<br />
Die Höhe der Einfriedung darf max. 2,55 m, bezogen auf die natürliche Geländeoberkante,<br />
betragen. Sockel sind aus Landschaftsbildgründen nicht zulässig. Die Einfriedung darf<br />
auch außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Die Einfriedung ist als Stabgitterzaun<br />
bzw. Maschendrahtzaun auszuführen. Mauern sind als Einfriedung nicht zulässig. Zur<br />
Durchlässigkeit der Einfriedung für Kleinsäuger ist eine Bodenfreiheit von mind. 20 cm zu<br />
gewährleisten.<br />
Anwendung der Eingriffsregelung - Ausgleich<br />
Durch die geplante Anlage sind keine negativen Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu<br />
erwarten, da bereits vorbelastete Deponieflächen überplant werden, bzw. der im Abschlussbetriebsplan<br />
geplante Zielzustand aufgewertet wird.<br />
Als Ausgangszustand der Eingriffsbilanzierung wird die bereits verfüllte Fläche des Abschlussbetriebsplanes<br />
zugrunde gelegt, die als extensiv genutzte Grünlandfläche hergestellt<br />
werden sollte. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen tritt auf der<br />
Eingriffsfläche somit in den meisten Fällen eine Verbesserung des Ausgangszustands in<br />
Bezug auf die ökologische Wertigkeit ein.<br />
Der Ausgleich erfolgt auf der nördlich der Eingriffsfläche gelegenen Flurnummer 628,<br />
Gemarkung Risstissen.<br />
Ziel ist es, die Habitateigenschaften für die wertgebenden Tierarten (Amphibien, Reptilien,<br />
Vögel) durch Pflegemaßnahmen dauerhaft zu sichern. Ursprünglich sollte die ehemalige<br />
Grube ebenfalls verfüllt und als landwirtschaftliche Fläche hergestellt werden. Damit wäre<br />
der hochwertige Lebensraum mit dem überdurchschnittlichen Strukturreichtum dauerhaft<br />
verloren gegangen. Ziel ist der Erhalt der besonnten, wechselfeuchten Bereiche mit nur<br />
geringem Bewuchs und der sonstigen Feuchtstrukturen durch entsprechende kontinuierliche<br />
Pflegemaßnahmen:<br />
Um eine stärkere Besonnung des Gewässers zu erreichen, wird der Tümpel auf Flurnummer<br />
628 durch Fällen einzelner Bäume teilweise freigestellt. Um eine zunehmende<br />
Sukzession zu vermeiden, werden die gehölzfreien Bereiche auf der Flurnummer 628<br />
(Ostteil) regelmäßig alle 3 Jahre gemäht. Zudem muss das Vorkommen von Neophyten<br />
kontrolliert und ggf. Maßnahmen zur Entfernung ergriffen werden. Eine Aufwertung des<br />
Lebensraums findet durch Blockschüttungen als frostsicheres Quartier für Amphibien und<br />
Reptilien statt.<br />
Nähere Ausführungen zu den Ausgleichsmaßnahmen sowie die Auswirkungen auf die<br />
Schutzgüter des Naturschutzes und Schutzgebiete werden umfassend im Umweltbericht<br />
dargestellt (Kap. 7).<br />
6.3 Verkehrskonzept<br />
Das Gebiet wird über die Kreisstraße K 7362 sowie über den Flurweg Fl. Nr. 605 erschlossen.<br />
6.4 Immissionsschutz<br />
Feldemissionen<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 10/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Durch den vorgesehenen Betrieb der Freiflächenfotovoltaikanlagen kann davon ausgegangen<br />
werden, dass außerhalb der Anlagen die Feldemissionen der Wechselrichteranlage<br />
und der Transformatorenstationen vernachlässigbar sind und die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Grenzwerte der 26. BImSchV über elektromagnetische Felder in der Fassung<br />
vom 16.12.1996 eingehalten werden. Auch durch die Weiterleitung von zusätzlichem<br />
Strom durch das bestehende Leitungsnetz erfolgt keine Überschreitung der Grenzwerte.<br />
Eine Zunahme elektromagnetischer Strahlung durch den Betrieb einer<br />
Freiflächenfotovoltaikanlage ist daher nicht zu befürchten.<br />
Eine Verstärkung der magnetischen Felder durch die Stromproduktion bzw. durch die<br />
Weiterleitung ins öffentliche Netz ist nicht zu erwarten.<br />
Blendwirkung<br />
Generell ist die Reflexion und somit potentielle Blendwirkung von Fotovoltaikmodulen<br />
nicht mit der Reflexion von Glasscheiben zu vergleichen. Da die reflektierte Sonneneinstrahlung<br />
nicht zur Energieumwandlung zur Verfügung steht, wird die Reflexion im Bereich<br />
des technisch machbaren Minimums gehalten. Bei senkrechter Einstrahlung sind<br />
hier Werte kleiner 3 % üblich. Negative Licht- und Blendeinwirkungen für das Umfeld sind<br />
daher nicht zu befürchten. Den Anforderungen der 26. BImSchV wird entsprochen und<br />
zudem ein adäquater Schutz der Nachbarschaft vor Blendwirkung und Lärmimmissionen<br />
gewährleistet.<br />
6.5 Ver- und Entsorgung<br />
Niederschlagswasserbehandlung<br />
Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist aufgrund der lehmigen Böden und der<br />
Abdichtung des Deponiekörpers mit einer Dichtungsschicht aus Lösslehm nicht möglich.<br />
Das anfallende Niederschlagswasser wird deshalb mittels Gräben abgeleitet und auf dem<br />
Grundstück mit der Flurnummer 603 und 604 zurückgehalten sowie teilweise auf die Flurnummer<br />
628 der Verdunstung/Versickerung zugeführt.<br />
Abwasserbeseitigung und Trinkwasserversorgung<br />
Anschlüsse zur Abwasser- und Trinkwasserversorgung sind nicht vorgesehen und nicht<br />
erforderlich.<br />
BSP: Ablagerungen auf Flurnummer 628<br />
Altlastenflächen<br />
Der Grubenbetrieb wurde von 1975 bis 2001 durchgeführt. Im Bereich des Bebauungsplanes<br />
der Gemeinde befinden sich Grundstücksflächen, auf denen Ablagerungen bekannt<br />
sind. Die Flurnummern 603 und 604 wurden teilweise verfüllt. Das Flurstück 628<br />
wurde nicht verfüllt. Es diente während des Grubenbetriebes als Lagerfläche.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 11/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Im Zuge der Bestandsaufnahme für den Abschlussbetriebsplan wurde eine Bestandserfassung<br />
der sich auf der Fläche befindlichen Lagerungen vor Bestandslageplan zum Abschlussbetriebsplan<br />
(2011-10-08, Geo+Plan Geotechnik- GmbH Bad Wörishofen und<br />
ecotess GmbH i. G., Baiersbronn) durchgeführt. Die überplante Fläche wurde also als<br />
Tongrube, Lager und Deponie für Bauschutt und unbelastete Materialien genutzt. Haldenbestände<br />
an Ton sind auf den Flächen nicht mehr vorhanden. Mittlerweile wird die Fläche<br />
gemäß dem genehmigten Abschlussbetriebsplan hergerichtet. Somit ist davon auszugehen,<br />
dass keine Belastungen durch Altlasten vorliegen.<br />
Sollten bei Aushubarbeiten optische oder organoleptische Auffälligkeiten des Bodens<br />
festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist<br />
unverzüglich das Landratsamt zu benachrichtigen (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz<br />
– LBodSchAG).<br />
Stromversorgung<br />
Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch die EnBW. Das Energieversorgungsunternehmen<br />
EnBW wird den von der Fotovoltaikanlage gewonnenen Strom in das<br />
Netz einspeisen. Die Einspeisungsmodalitäten und der Einspeisungsort werden derzeit<br />
festgelegt. Der genaue Verlauf der Leitungen ist derzeit noch nicht bekannt.<br />
Löschwasserversorgung<br />
Eine Löschwasserversorgung ist nicht erforderlich. Brände könnten sich allenfalls im Bereich<br />
der Wechselrichterstationen entwickeln. Hier ist jedoch eine Brandbekämpfung mit<br />
Löschwasser unzulässig.<br />
Die Module, die zum Einsatz kommen, sind frei von Schwermetallen.<br />
7 UMWELTBERICHT<br />
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung<br />
durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt<br />
werden.<br />
7.1 Anlass und Planungsvorgabe<br />
Auf einer ehemaligen Tongrube bei Risstissen ist die Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage<br />
mit einer Flächengröße von ca. 3,2 ha geplant. Bei der vorgesehenen Fläche handelt es<br />
sich um eine Konversionsfläche, eine ausgebeutete Tongrube süd-südwestlich von<br />
Risstissen, die verfüllt wurde und zurzeit als Erddeponie genutzt wird (Fl. Nrn. 603 und<br />
604).<br />
Bei der Durchführung werden die einzelnen Module auf Pfosten montiert, die ohne Fundament<br />
in den Boden gerammt oder mittels Streifenfundament aufgestellt werden. Zwischen<br />
den Modulreihen und unter den Modulen wird eine extensive Rohbodenfläche entstehen<br />
(s. Festsetzungen).<br />
Für die Stromumwandlung werden voraussichtlich drei Nebengebäude mit einer Grundfläche<br />
von insgesamt maximal 250 m² innerhalb des Anlagengeländes errichtet. Die Anlage<br />
muss betriebsbedingt eingezäunt werden.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 12/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
7.2 Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes in den Fachplänen<br />
Regionalplan<br />
Als relevante Ziele der Landes- und Regionalplanung sind der Ausbau der Energieversorgung<br />
der Region unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes und<br />
landschaftlich wertvoller Gebiete und die Erhöhung des Anteils umweltfreundlicher Energiearten<br />
zu nennen (B X 1.1). Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Regenerationsfähigkeit<br />
der natürlichen Lebensgrundlagen in der Region Donau-Iller sollen gesichert<br />
und wo notwendig wiederhergestellt werden (B I Natur und Landschaft, 1 Landschaftliches<br />
Leitbild Allgemeines Ziel 1.1). Weitere Aussagen hinsichtlich der Belange des<br />
Natur- und Landschaftsschutzes werden über das Planungsgebiet nicht getroffen.<br />
Flächennutzungsplan und Landschaftsplan<br />
Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan („Fortschreibung Flächennutzungsplan<br />
Grosse Kreisstadt <strong>Ehingen</strong> – Donau 2015 - Fortschreibung des Flächennutzungsplans der<br />
vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft <strong>Ehingen</strong> - Griesingen Oberdischingen Öpfingen“,<br />
Stand 13.5.2003) wird die Fläche als „Fläche für Abgrabungen mit Gewinnung von<br />
Boodenschätzen“ sowie als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan<br />
mit integriertem Landschaftsplan wird geändert, um das Planungsvorhaben<br />
planrechtlich zu sichern. Das Änderungsverfahren wird parallel durchgeführt. Im Änderungsverfahren<br />
erfolgt die Darstellung eines Sondergebietes „Freiflächenfotovoltaik“.<br />
Abb.3: Darstellung des Flächennutzungsplanausschnitts<br />
Bundesnaturschutzgesetz und Biotopkartierung<br />
Im Planungsgebiet gelten keine Schutzgebietsverordnungen. Es befinden sich aber amtlich<br />
kartierte Biotope im Planungsumgriff sowie direkt daran angrenzend. Östlich des Planungsgebietes<br />
im Bereich der Kreisstraße K 7362 an der Kreisgrenze zu Biberach (BC)<br />
befindet sich das Biotop „Straßenhecke am Heuberg“ (Biotopnummer: 177244255851).<br />
Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Weitere kartierte Biotope bestehen innerhalb der als<br />
Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Kleine<br />
Röhrichte), Biotopnummer: 177244256007 und Tümpel nahe der Kreisgrenze, Biotopnummer:<br />
177244256008). Durch die Erstellung einer PV Anlage innerhalb des Umgriffs<br />
nicht damit zu rechnen, dass das Schutzgut Arten/Biotope betroffen sein wird.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 13/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
7.3 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung<br />
Schutzgut Boden<br />
Der Umgriff des Bebauungsplans liegt auf einem Höhenrücken („Heuberg“) zwischen zwei<br />
flachen Seitentälern der Riss (Quelle: Text Landschaftspflegerischer Begleitplan, Tongrube<br />
Risstissen, Erweiterung 2000, LA Rauh, 7.8.2000, Anlage 9). Der Bebauungsplanumgriff<br />
mitsamt seiner Umgebung gehört zur naturräumlichen Einheit „Hügelland der unteren<br />
Riss“, Untereinheit „Tertiärhügelland von Ingerkingen“. Die Flächen sind Teil eines<br />
Tertiärhügellandes, welches von Mergeln älterer Süßwassermolassen bestimmt ist. Die<br />
natürliche Dränage der flachen Mergelrücken ist gering. Daher sind dort (Quelle: siehe<br />
oben) staunässebestimmte, teils anmoorige Wiesen und Wälder anzutreffen.<br />
Der Umgriff und seine Umgebung sind geprägt vom relativ kleinräumigen Wechsel von<br />
offenen Wiesen- und Ackerflächen und Wald bzw. Feldgehölzen. Zudem charakterisieren<br />
feuchte Senken, Entwässerungsgräben und künstlich geschaffene Weiher die Landschaft.<br />
Die Fläche fällt im Wesentlichen von Südwesten nach Norden und Osten hin von ca. 519<br />
m ü. NN auf ca. 507 m ü. NN ab.<br />
Die Fläche (insbesondere Flurnummer 603 und 604) wurde als Tongrube ausgebeutet<br />
und danach teilweise mit Abraummaterial und Fremdmaterial (max. 1.2 gem LAGA) verfüllt.<br />
Ein Rekultivierungsplan für die Flächen wurde 1995/1997 aktualisiert erstellt. Im Umgriff<br />
des Bebauungsplans steht jedoch bei Erstellung der PV-Anlage aufgrund der im Abschlussbetriebsplan<br />
geregelten Auffüllung der Flächen (mit Bodenaushub und mineralischem<br />
Wegebaumaterial/aufbereitetem Baustoffrecyclingmaterial max. Z1.2 gem. LAGA)<br />
nach der Nutzung als Tonausbeute kein gewachsener Boden mehr an. Die Bodenfunktionen<br />
können nur noch eingeschränkt erfüllt werden, da die Fläche aufgefüllt wurde und ca.<br />
1 m unter GOK eine Dichtungsschicht eingezogen wurde. Eine Kapillarwirkung ist somit<br />
kaum mehr gegeben.<br />
Beschreibung:<br />
Die ehemalige Grube wurde im Zuge der Rekultivierung (s. Abschlussbetriebsplan) mit<br />
Material aus Erdaushub und mineralischem Bauschutt/Straßenkehricht mit Z0- Z1.2 (gem.<br />
LAGA) verfüllt, die Profilierung wird mit Z0 – Z1.2 Material (gem. LAGA) aus Bauschutt<br />
und Bodenaushub erstellt, so dass die Fläche leicht geneigt nach Nordosten fallend ausgebildet<br />
wird.<br />
Für das Planungsgebiet wurde ein Abschlussbetriebsplan erstellt, der an das Planungsvorhaben<br />
Fotovoltaik-Nutzung angepasst wird. Der Abschlussbetriebsplan sieht eine<br />
Vergleichmäßigung des Gefälles vor. Darin wurde neben der bereits durchgeführten genehmigten<br />
Verfüllung (siehe Abschlussbetriebsplan, Punkt 2.4, ca. 4,1 ha auf Fl. Nrn. 603<br />
und 604) die weitere Verwendung von Profilierungsmaterial (Bodenaushub, mineralisches<br />
Wegebaumaterial (aufbereitetes Baustoffrecyclingmaterial Z0, Z0*, Z1.2) beantragt. Die<br />
Flächen wurden bereits einplaniert und entsprechend dem Abschlussbetriebsplan profiliert.<br />
Über dem verfüllten Material und einer Auffüllung für das Planum wird auf den Flächen<br />
eine 20 cm dicke Tonabdichtung aufgetragen, darauf eine durchwurzelungsfähige<br />
Bodenschicht eingebaut. Der aufgefüllte Boden (partiell kiesiger oder sandiger Auftrag)<br />
hat eine Stärke von ca. 15 cm.<br />
Die Fläche Fl. Nr. 628, die als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen ist, wird -<br />
mit Ausnahme des Übergangsbereichs zur Flurnummer 603 - nicht verändert. Hier steht<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 14/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
ebenfalls kein gewachsener Boden mehr an. In diesem Bereich werden die Böschungen<br />
gleichmäßig mit einem Gefälle nach Norden gestaltet und der Feldweg der Flurnummer<br />
605 als unversiegelter Weg wieder nutzbar gemacht.<br />
Durch den Abbau- und Deponiebetrieb sind auf Fläche 603 und 604 bereits deutliche<br />
Vorbelastungen für das Schutzgut Boden durch die Veränderung der ursprünglichen Bodenqualität<br />
vorhanden. Gewachsener Boden steht im gesamten Planungsumgriff auf den<br />
Flurnummern 603 und 604 nach Herstellung der Fläche gemäß Abschlussbetriebsplan<br />
nicht mehr an. Eine Kapillarwirkung ist kaum mehr gegeben. Bodenfunktionen können<br />
durch den Auftrag von neuem Boden aus sandig-kiesigem Material nicht mehr vollständig<br />
erfüllt werden.<br />
Auswirkungen:<br />
Die Fotovoltaikanlage wird nach Abschluss der Verfüllung und nach Wiederherstellung<br />
des Geländes errichtet und stellt eine sinnvolle Nachnutzung der Abbaufläche dar. Gewachsener<br />
Boden wird hierfür nicht in Anspruch genommen.<br />
Der Erstellung der Freiflächenfotovoltaikanlage geht ein Abschlussbetriebsplan voraus,<br />
der die Gestaltung des Geländes regelt. Baubedingt kommt es durch die Errichtung von<br />
Modulgestellen mit schmalen Streifenfundamenten nur zu geringfügigen Eingriffen in die<br />
oberste, verfüllte Bodenschicht. Zudem ist die Errichtung von Nebengebäuden mit einer<br />
Grundfläche von insgesamt maximal ca. 250 m² geplant, die der Stromumwandlung dienen.<br />
Daneben findet keine weitere Versiegelung statt. Anlagebedingt erhöht sich der Versiegelungsgrad<br />
dadurch nicht, da die Grube bereits mit einer Dichtungsschicht versehen<br />
ist. Die beiden als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft werden in ihrem Zustand gesichert.<br />
Ergebnis:<br />
Da der Bebauungsplan nicht mehr in den Boden eingreift und so keine wesentlichen Eingriffe<br />
in das Schutzgut Boden stattfinden, ist von geringer Erheblichkeit für das Schutzgut<br />
auszugehen.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Beschreibung: Im Planungsbereich bestehen lediglich auf Teilflächen der Flurnummern<br />
628 Oberflächengewässer (Tümpel). Weitere oberirdische Gewässer sind nicht vorhanden.<br />
Es sind auch keine Wasserschutzgebiete im nahen Umfeld des Vorhabens vorhanden.<br />
Innerhalb des Umgriffs befinden sich keine Fließgewässer.<br />
Das Schutzgut Wasser ist im Bereich der Flurnummern 693 und 604 durch den Abschlussbetriebsplan<br />
und die vorhandene Dichtungsschicht deutlich vorbelastet. Eine Versickerung<br />
auf dieser Fläche ist deshalb nicht möglich, da das Wasser die Schicht aus<br />
Lösslehm in 1 m Tiefe nicht durchdringen kann. Eine Versickerung ist nur bis zur Dichtungsschicht<br />
und daher unterhalb der Flächen zur Aufstellung mit Modulen nicht möglich.<br />
Laut Begründung zum Flächennutzungsplan liegen über den Grundwasserstand keine<br />
genauen Informationen vor. Im Bereich der Unteren Süßwassermolasse ist mit tieferen<br />
Grundwasserspiegeln zu rechnen.<br />
Auswirkungen:<br />
Im Zuge der Rekultivierung bzw. des Abschlussbetriebsplanes wurde die ehemalige Tongrube<br />
im Bereich der Flurnummern 603 und 604 mit einer Lösslehmschicht abgedichtet,<br />
so dass Schadstoffausschwemmungen aus eventuell gering belasteten Ablagerungen<br />
nicht zu befürchten sind. Die PV- Module werden ggf. auf schmale Streifenfundamente<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 15/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
gesetzt, so dass sie nicht weit in den Boden eindringen. Aufgrund der Dichtungsschicht ist<br />
die Grundwasserneubildungsrate bereits durch den Bestand deutlich eingeschränkt, so<br />
dass die schmalen Fundamente darauf keinen Einfluss mehr haben.<br />
Das Niederschlagswasser wird oberirdisch über offene Gräben bzw. im Norden über einen<br />
Graben mit Teilsickerrohr und Sickerpaket abgeführt und auf das Grundstück mit der<br />
Flurnummer 628 (östl. Teil) geleitet bzw. es wird das Oberflächenwasser auch oberirdisch<br />
verdunstet. Zudem wird eine offene Senke im Nordosten angelegt. Das Wasser wird<br />
durch den Anschluss an die nördliche Grube 2 in diesen Bereich entwässern. So können<br />
sich dort auch temporär wasserführende Mulden bilden.<br />
Durch die Bebauungsplanung ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut, da das Wasser bereits durch die Herstellung des Untergrundes im Bereich der<br />
PV-Fläche durch den Abschlussbetriebsplan nicht mehr unterhalb der Fotovoltaikfläche<br />
versickern kann. Die Aufbringung schmaler Streifenfundamente für PV-Module bedeutet<br />
aufgrund der Dichtungsschicht keine Änderung bezüglich des Schutzgutes.<br />
Ergebnis:<br />
Durch die Nachfolgenutzung der aufgefüllten ehemaligen Tongrube mit einer<br />
Freiflächenfotovoltaikanlage sind keine erheblichen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper<br />
oder sonstige Belange des Schutzgutes Wasser zu erwarten.<br />
Schutzgut Klima/Luft<br />
Beschreibung:<br />
Der Planungsraum teilt sich in zwei lokale Klimazonen, den Landschaftsraum Schwäbische<br />
Alb/Hochsträß mit rauherem Klima und den Landschaftsraum Donautal mit milderem<br />
Klima und weniger Niederschlägen.<br />
Der Planungsbereich (Fl. Nrn. 603 und 604) hat keine wesentliche Bedeutung für die Kalt-<br />
und Frischluftproduktion, da hier nur wenig Bewuchs (Grünland) vorhanden ist. Die<br />
Grundstücke wurden mit Bodenaushub und Bauschutt sowie mit Straßenkehricht verfüllt<br />
und werden durch den Abschlussbetriebsplan in einem leichten Gefälle nach Nordosten<br />
modelliert. Im Vergleich zum Zustand vor dem Abschlussbetriebsplan entstehen nur geringe<br />
Abweichungen zu den minimalen und maximalen Bestandshöhen (ca. 805 m zu 807<br />
m ü. NN bzw. ca. 819 m zu 818 m ü. NN). Im Umfeld des Planungsumgriffes bestehen<br />
Felder und Waldstücke, die der Kalt- und Frischluftproduktion dienen. Die Flächen liegen<br />
nicht in einem Talraum.<br />
Die Gegend ist durch den Wechsel von Wäldern, Äckern und Grünland gekennzeichnet.<br />
Diese Wälder um die Fläche sind klimatisch wertvoll. Die Fläche für die PV- Anlage selbst<br />
wäre bei Dauerbewuchs ein Kaltluftentstehungsgebiet. Die Flächen hätten eine Bedeutung<br />
für die Frischluftproduktion.<br />
Der Abschlussbetriebsplan sieht die Entwicklung einer Rohbodenfläche auf den Flächen<br />
603 und 604 vor. Sie sind als Bestand anzusehen (nach Durchführung der Maßnahmen<br />
zum Abschlussbetriebsplan) und nicht durch die Fotovoltaik entstanden.<br />
Die Ausgleichsfläche (westlicher Teil der Flurnummer 628) im Norden des Planungsgebietes<br />
ist durch bestehende Waldflächen (Erlenbruch) Kaltluftentstehungsfläche und besitzt<br />
klimatische Ausgleichsfunktion, Flurnummer 628 übernimmt durch bestehenden Bewuchs<br />
und einen Tümpel klimatische Ausgleichsfunktion, die durch den Bebauungsplan nicht<br />
angetastet und auch gesichert wird.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 16/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Nach Informationen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz ist das<br />
Planungsgebiet geeignet für die Gewinnung von Solarstrom. Zur genauen Abschätzung<br />
des nutzbaren Sonnenenergiepotentials an einem Standort werden die mittlere tägliche<br />
Globalstrahlung (tatsächlich am Boden empfangene Solarstrahlung) und die Sonnenscheindauer<br />
als entscheidende Größen herangezogen. Die Monate mit der höchsten Globalstrahlung<br />
sind die Monate Mai – Juli. Der Planungsbereich erzielt im badenwürttembergischen<br />
Vergleich in diesen Monaten leicht überdurchschnittliche Werte. In<br />
den Wintermonaten werden durchschnittliche Werte erzielt, im Herbst leicht überdurchschnittliche.<br />
Im Frühjahr erreicht die Region die höchsten Werte, die in Baden-<br />
Württemberg erzielt werden können.<br />
Auswirkungen:<br />
Durch den Rohboden entstehen zunächst geringe lokale Aufheizungseffekte. Da aber<br />
ausreichend Wälder im Umfeld liegen, hat dies auf das Mikroklima und Großklima keine<br />
Auswirkungen. Mit der Zeit werden durch zunehmenden Bewuchs die Effekte geringer.<br />
Durch die Bebauung mit Fotovoltaik-Modulen werden die Kalt- und Frischluftströme nicht<br />
über die im Abschlussbetriebsplan vorgesehene Planung hinaus unterbrochen. Der Luftaustausch<br />
kann daher weitgehend ungehindert stattfinden, die aufgeständerten Module<br />
werden unterströmt. Die sich entwickelnde, dauerhafte Vegetationsdecke im Bereich der<br />
Modulfläche entfaltet darüber hinaus klimatisch ausgleichende Wirkung. Sonstige wesentliche<br />
Barrieren für den Luftaustausch bestehen nicht.<br />
Ergebnis:<br />
Unter Berücksichtigung der Bestandssituation im Umfeld (Wälder) kann für das Schutzgut<br />
von einer geringen Erheblichkeit ausgegangen werden.<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Beschreibung:<br />
Die ehemalige Tongrube umfasst 3 Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 5,6 ha.<br />
Die Fotovoltaikanlage ist im Bereich der Flurnummern 603 und 604 (Grube 3) geplant, die<br />
eine Fläche von knapp 4 ha hat.<br />
Die Grube 3 (Flurnummer 603 und 604), auf der die PV- Anlage zu Stehen kommt, wird<br />
gemäß der Rekultivierungsplanung als Rohbodenfläche hergestellt werden. Sie hat für<br />
das Schutzgut daher nur geringe Bedeutung. Das Schutzgut ist durch den Abschlussbetriebsplan<br />
vorbelastet. Das Potenzial des Magersubstrates und des extensiven Sandortes<br />
sind gut, zudem sind gem. Abschlussbetriebsplan Mulden und Gräben hergestellt, die<br />
Potenzial für Flora und Fauna besitzen.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 17/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Flurnummer 628, östlicher Teil<br />
Grube 1 (Fl. Nr. 628, westl. Teilfläche) mit einer Größe von 0,5 ha ist eine aufgelassene<br />
Abbaustelle und blieb nach Ende des Abbaus sich selbst überlassen. Wies sie zunächst<br />
noch eine Steilwand mit sandigen bis tonigen Aufschlüssen sowie Tümpel mit Flachwasserzonen<br />
(Röhrichten) und vegetationsfreien Wasseroberflächen auf (2001 kartiert als<br />
Biotop Nr. 177244256008, 1703 m², „Tümpelnahe der Kreisgrenze S Risstissen“), hat sie<br />
sich in der Zwischenzeit zu einem Erlenbruchwald mit wechselndem Wasserstand entwickelt.<br />
1995 brütete in der Steilwand der Eisvogel, aktuell wäre das in Grube 2 (Fl. Nr. 628,<br />
östliche Teilfläche) denkbar.<br />
Grube 2 ist teilrekultiviert und hat eine Größe von 1,1 ha. Im nördlichen Bereich liegt ein<br />
Tümpel mit Steilwänden, an dem 2001 das Biotop Nr. 177244256007 (60 m², „Kleine Röhrichte<br />
bei Deponie S Risstissen“) kartiert wurde. Im zentralen Bereich der Grube 2 dominieren<br />
halboffene Krautfluren, ein Teilbereich wurde in der Vergangenheit abgeschoben -<br />
vermutlich um wieder Rohboden zu schaffen - zudem gibt es einige Blockablagerungen<br />
(teils Naturstein, teils grober Bauschutt). Im Süden ist das (Mikro-)Relief des Grubenbodens<br />
bewegt; in den Senken gibt es staunasse Bereiche, teilweise mit Rohrkolbenröhrichten.<br />
Zu den Rändern hin entwickeln sich Hochstaudenfluren. Die Randböschungen sind<br />
großteils mit Gebüschen und Bäumen bestockt. Vereinzelt gibt es auch in der Grube Anflug<br />
von Fichte, Erle und Weiden.<br />
Aufgrund der Lage zwischen zwei Waldstücken könnte der Umgriffsbereich eine Bedeutung<br />
für den Wildwechsel haben.<br />
Im Vorfeld zu den Bauarbeiten wurde auf der Fläche zusätzlich im hinteren Bereich eine<br />
flache Mulde ausgeschoben, die ausreichend Wasser aufnehmen kann. Zudem wurde der<br />
Teich in dem Bereich der Grube 2 vorsichtig aufgelichtet.<br />
Flurnummer 628 (TF) westlicher Teil; Erlenbruchwald<br />
Auswirkungen:<br />
Durch die PV-Anlage wird der vorhandene, gemäß Abschlussbetriebsplan hergestellte<br />
Lebensraum (Extensivgrünland) überbaut und zwischen den Modulen als Rohbodenstandort<br />
hergestellt.<br />
Die aktuelle Planung sieht vor, auf dem abgedeckten und abgedichteten Areal Rohbodenflächen<br />
und wechselfeuchte Bereiche neu zu begründen. Die Vegetation unter den Solarmodulen<br />
wird dauerhaft niedrig gehalten, was in Einklang mit den Bedürfnissen der<br />
streng geschützten Zauneidechse ist. In den wechselfeuchten Bereichen kann sich wieder<br />
die Gelbbauchunke ansiedeln. In den Randbereichen bleibt die Vegetation teilweise un-<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 18/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
verändert (etwa an der Westgrenze) oder wird auf dem Randstreifen in Form von<br />
Gebüschgruppen oder Hecken neu angepflanzt.<br />
Zwar wird auf dieser Fläche durch den Bau von Solarmodulen eingegriffen und es werden<br />
sich teils andere Arten (z.B. Schattenstandorte unter den Modulen) einstellen, als bei einer<br />
Grünlandfläche ohne Modulbestand. Rohbodenstandorte sind jedoch der Fauna (Amphibien<br />
wie Gelbbauchunken, Kreuzkröte, Insekten etc.) dienlich.<br />
Darüber hinaus sind die Gruben 1 und 2 als Ausgleichsflächen vorgesehen, die schon<br />
jetzt hochwertige Biotope aufweisen (teilweise biotopkartiert) und durch vorsichtige Pflegemaßnahmen<br />
noch optimiert werden sollen. Die betroffenen Tierarten, insbesondere die<br />
mobilen Arten, werden vorübergehend in benachbarte Bereiche abgedrängt (Vögel, ggf.<br />
Reptilien) bzw. sind zur Zeit des Eingriffs gar nicht auf der Projektfläche (Amphibien), so<br />
dass sie nach der Baumaßnahme die Flächen wieder besiedeln können. Die Flächeninanspruchnahme<br />
ist also nur vorübergehend. Wild kann die Anlage umgehen, da genügend<br />
Raum im Umfeld besteht.<br />
Ein positiver Aspekt der beiden Flächen ist auch derjenige, dass hier zwei Lebensräume<br />
in unmittelbarer Nähe eine hohe Strukturvielfalt bieten und somit dem Artenschutz dienen.<br />
Diese Flächen werden durch Maßnahmen erhalten und gesichert.<br />
Ergebnis:<br />
Für das Schutzgut besteht nur eine geringe Erheblichkeit, da wertgebende Bereiche erhalten<br />
und im Bereich der ehemaligen Grube 3 (Fl. Nrn. 603 und 604) wieder entwickelt<br />
werden. Zwar wird auf dieser Fläche durch den Bau von Solarmodulen eingegriffen, jedoch<br />
werden durch die Erstellung der Rohbodenflächen und der Gräben und Mulden sowie<br />
der Anpflanzung von Hecken und Sträuchern wertvolle Habitate geschaffen (siehe<br />
auch <strong>saP</strong>, Dr. Stickroth, Dez. 2011).<br />
Mit großer Wahrscheinlichkeit kann angenommen werden, dass keine Amphibienarten<br />
durch das Vorhaben geschädigt werden. Amphibienlebensräume und Quartiermöglichkeiten<br />
in Grube 2 werden durch eine vorsichtige Freistellung des Gewässers gewährleistet,<br />
die Besonnung verstärkt und somit die Bedingungen für Amphibien verbessert. In Grube 3<br />
gab es einige stark beschattete Kleingewässer (Tümpel, wassergefüllte Fahrrinnen) mit<br />
nur geringer Eignung für Amphibien. In Grube 3 werden im Endzustand Kleingewässer<br />
vorgesehen, die stärker besonnt sind und somit gute Voraussetzung für eine Besiedelung<br />
mit Amphibien mit sich bringen.<br />
Lebensräume der Zauneidechse und Quartiermöglichkeiten gibt es vor allem in Grube 2.<br />
Die Maßnahmen am Übergang zu Grube 3 sollen so gestaltet werden, dass sich für Reptilien<br />
eine Verbesserung ergibt. In Grube 3 gibt es nur kleinflächig Lebensräume, die für<br />
Reptilien geeignet erscheinen; mögliche Quartiere sind dort gar nicht bekannt. Um eine<br />
potenzielle Schädigung weitestgehend auszuschließen, werden Maßnahmen (Blockschüttungen)<br />
getroffen.<br />
Während die Gilde der Baumbrüter durch das Projekt vollständig unbetroffen bleibt, verlieren<br />
die Gebüschbrüter zum Teil ihre Bruthabitate im Projektgebiet. Ähnlich geht es den<br />
Gewässerarten, allerdings ist eher am Tümpel in Grube 2 mit vielen „Wasservögeln“ zu<br />
rechnen. Sowohl Gebüschbrüter als auch Gewässerarten finden im Umfeld in großem<br />
Umfang vergleichbare Habitate (z.B. in den Biotopen), so dass bei Verlust von Bruthabitaten<br />
im Projektgebiet nicht mit nachteiligen Auswirkungen für die Population zu rechnen ist.<br />
Um den Eingriff abzumildern sind Heckenpflanzungen im Randstreifen um die PV-Anlage<br />
geplant. Eine als Biotop geschützte Hecke (Nr. 177244255851) im Umgriff der Maßnahme<br />
bleibt unverändert, ebenso eine Landschaftsbild prägende alte Eiche südlich des Projektgebietes.<br />
Grube 1 und 2 werden nicht verändert, sondern als Ausgleichsflächen herangezogen.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 19/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Fazit<br />
Mit großer Wahrscheinlichkeit kann angenommen werden, dass sich bezüglich der Tier-<br />
und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL und Europäische Vogelarten keine Verbote<br />
aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ergeben. (siehe auch <strong>saP</strong>, Dr. Stickroth, Dez.<br />
2011).<br />
Durch Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen im Abschlussbetriebsplan<br />
sowie durch Festsetzung im Bebauungsplan kann jedoch eine nachhaltige Schädigung<br />
der betroffenen Populationen abgewendet werden, so dass kein Verbot aus § 44 Abs.1 i.<br />
V. m. Abs. 5 BNatSchG wirksam wird.<br />
Eine als Biotop geschützte Hecke (Nr. 177244255851) im Umgriff der Maßnahme bleibt<br />
unverändert, ebenso eine Landschaftsbild prägende alte Eiche südlich des Projektgebietes.<br />
Grube 1 und 2 werden (abgesehen von den Verbesserungsmaßnahmen für Amphibien)<br />
nicht verändert, sondern als Ausgleichsflächen herangezogen.<br />
Aus <strong>artenschutzrechtliche</strong>r Sicht bestehen nur geringe Eingriffe, welche auf Ebene des<br />
Abschlussbetriebsplanes sowie auf der Ebene des Bebauungsplanes kompensiert werden.<br />
Weitergehende <strong>artenschutzrechtliche</strong> Untersuchungen können entfallen.<br />
Schutzgut Mensch/Erholungseignung<br />
Beschreibung: Im Bereich der Plangebietsfläche befinden sich landwirtschaftliche<br />
Anwandwege.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches sowie im näheren und weiteren Umfeld bestehen land-<br />
und forstwirtschaftliche Wege, die auch der Erholung dienen.<br />
Bedingt durch die Vorbelastung durch den Betrieb als Tongrube bzw. durch die teilweisen<br />
Auffüllungen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, weist<br />
das Planungsgebiet jedoch keine besondere Bedeutung für die Naherholung auf. Auch<br />
durch die Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes ändert sich daran nichts. Erholungsgebiete<br />
bestehen eher an der nahen Donau und z. T. im Bereich der Waldflächen.<br />
Auswirkungen: Die Planung führt nicht zu einer Zerschneidung von bestehenden Verbindungen/Feldwegen,<br />
die Verbindungsfunktionen bleiben weiterhin gewahrt. Die als<br />
Nordosthang ausgebildete Fläche erhält ein gleichmäßigeres Gefälle, zudem werden die<br />
Unebenheiten eingeebnet sowie die Flächen durch Verteilung einer Oberbodenschicht<br />
gleichmäßig gestaltet. Dies wird jedoch bereits vom Abschlussbetriebsplan geregelt.<br />
Insgesamt ist die geplante PV-Anlage bedingt durch ihre Lage auf der geneigten Verfüllung<br />
vom nördlich vorbeiführenden Feldweg sowie auch von der östlich gelegenen Kreisstraße<br />
K 7362 aus einsehbar. Die Blickbeziehungen auf die Module zwar werden teilweise<br />
durch festgesetzte randliche Pflanzungen unterbrochen. Da diese Pflanzungen nicht zu<br />
hoch wachsen dürfen, da sonst die Energieausbeute der Fotovoltaikanlage beeinträchtigt<br />
werden kann und daher regelmäßige Schnitt- und Pflegemaßnahmen vorgesehen sind,<br />
können von der östlich vorbeiführenden Kreisstraße sowie vom nördlichen Feldweg trotz<br />
festgesetzter Bepflanzungen Modulflächen teilweise wahrgenommen werden.<br />
Zudem bestehen an der Südseite und an der Westseite zu den Nachbarfluren Böschungen.<br />
Vom südlichen Feldweg aus besteht eine geringere Einsehbarkeit, da hier eine Ein-<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 20/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
grünung aufgrund des steileren Winkels des dort nach Norden ansteigenden Geländes<br />
die Module teilweise abschirmt.<br />
Ergebnis: Da keine Wegebeziehungen durchschnitten und keine Blickbeziehungen unterbrochen<br />
werden und darüber hinaus keine besondere Bedeutung als Naherholungsraum<br />
vorliegt, sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Beeinträchtigungen<br />
werden zudem durch entsprechende Bepflanzungen und eine Erhöhung des Erlebniswertes<br />
(Extensivfläche) vermindert. Die Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion wird somit<br />
als gering beurteilt.<br />
Auswirkungen: Schutzgut Mensch/Immissionen<br />
Beschreibung: Durch den Bau von Anlagen, die der Stromerzeugung dienen, werden<br />
Immissionen durch elektromagnetische Strahlung befürchtet. Durch Fotovoltaik-Anlagen<br />
könnte es zudem zu Blendwirkungen kommen.<br />
Immissionen durch elektromagnetische Strahlung<br />
Nach Information des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen<br />
sind die betriebsbedingten durch Fotovoltaikanlagen entstehenden elektrischen<br />
Gleichstromfelder als unkritisch zu betrachten. Problematisch anzusehende elektromagnetische<br />
Felder, wie sie bei der Transformation von Gleichstrom zu Wechselstrom<br />
entstehen, erfolgen ausschließlich im Umfeld der Transformation. Nach Mitteilung des<br />
Fraunhofer Instituts in Freiburg ist ein elektromagnetisches Feld im Umfeld der Transformation<br />
nach einem Meter nicht mehr nachweisbar. Emissionsschutzmaßnahmen hinsichtlich<br />
Elektrosmog für die vorgesehene Fotovoltaikanlage sind auf Grund des vorhandenen<br />
Abstandes zur Wohnbebauung nicht erforderlich.<br />
Immissionen durch Blendwirkung<br />
Für Reflexionen und Blendwirkung gilt generell, dass die Reflexion an den Glasscheiben<br />
von PV-Modulen im Bereich des technisch möglichen Minimums gehalten wird, da die<br />
reflektierte Sonneneinstrahlung nicht zur Energieumwandlung zur Verfügung steht, dem<br />
Modul also als Reflexionsverluste verloren geht. Bei senkrechter Einstrahlung sind hier<br />
Werte kleiner 3% üblich. Die Auswirkung der Sonnenreflexion an PV-Anlagen ist also<br />
merklich geringer als an anderen verglasten Flächen wie z.B. Dachfenstern, Gewächshäusern<br />
oder Fassaden. Eine betriebsbedingte Blendwirkung könnte lediglich über die<br />
Rahmen der Solarzellen auftreten. Da die Wohnbebauung deutlich von der Photovoltaik-<br />
Anlage entfernt ist, ist mit keinen Blendwirkungen auf Wohnbebauung zu rechnen. Auswirkungen<br />
auf die Kreisstraße K 7362 sind nicht zu erwarten, auch wenn diese in etwa in<br />
Nord-Süd-Richtung an der Ostseite der Anlage verläuft. Da die Fotovoltaikanlage auf Flächen<br />
errichtet wird, die eine Südwest-Nordostneigung besitzen und die Module nach Süden<br />
ausgerichtet sind, ist auch in Fahrtrichtung Norden daher praktisch von keiner Blendung<br />
auszugehen. Zudem bestehen im Bereich der Kreistraße die PV- Flächen teilweise<br />
abschirmende Sträucher (Biotop).<br />
Ergebnis: Durch den Abstand zur Siedlung sowie durch das Süd-Nord-Gefälle ist für die<br />
Kreisstraße K 7362 nicht von Blendwirkungen auszugehen. Da die angrenzenden Feldwege<br />
ohne besondere Bedeutung für die Naherholung sind, kann von einer geringen Erheblichkeit<br />
für das Schutzgut Mensch/Immissionen ausgegangen werden.<br />
Schutzgut Landschaftsbild<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 21/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Beschreibung:<br />
Der Bebauungsplan befindet sich mit seinem Umgriff im Bereich des „Heuberges“. Die<br />
Flächen sind Teil eines Tertiärhügellandes, welches von Mergeln älterer Süßwassermolassen<br />
bestimmt ist. Die Landschaft stellt sich also als hügelig dar. Daher sind dort staunässebestimmte,<br />
teils anmoorige Wiesen und Wälder anzutreffen. Der Umgriff und seine<br />
Umgebung sind zudem geprägt vom relativ kleinräumigen Wechsel von offenen Wiesen-<br />
und Ackerflächen und Wald bzw. Feldgehölzen. Zudem charakterisieren feuchte Senken,<br />
Entwässerungsgräben und künstlich geschaffene Weiher die Landschaft.<br />
Vor Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes fiel das Gelände im Planungsbereich von<br />
Südwesten (der Flurnummern 603 und 604) nach Norden und Osten – unterbrochen<br />
durch abbaubedingte Senken und Tümpel -unregelmäßig ab. Im Süden und entlang der<br />
südlichen Westkante zum Flurstück 602 befanden sich aus Oberboden bestehende<br />
schmale Aufschüttungen, die nach Norden bzw. Osten flacher werden. Zudem befanden<br />
sich im südöstlichen Bereich der Tongrube zwei weitere Oberbodenmieten. Durch den<br />
Abschlussbetriebsplan wird das Gelände jedoch mit einem gleichmäßigen Gefälle von<br />
Südwesten nach Nordosten gestaltet werden, worauf dann die Module für die<br />
Fotovoltaikanlage aufgestellt werden.<br />
Auswirkungen: Im Rahmen des Abschlussbetriebsplanes werden die Oberboden- und<br />
Abraummieten sowie weiteres Fremdmaterial auf dem Gelände eingebaut und planiert.<br />
Durch die Dichtungsschicht muss das Niederschlagswasser oberflächlich abgeführt werden.<br />
Nach der Profilierung wird auf der gesamten profilierten Fläche eine 20 cm breite<br />
Lehmabdichtung aufgetragen. Als Abdichtung wird laut Abschlussbetriebsplan noch vorhandener<br />
lagernder Ton verwendet, die noch erforderlichen weiteren Mengen werden aus<br />
einer anderen Tongrube (in Humlangen) zugeliefert. Der Einbau wird verdichtet und anschließend<br />
eine 85 cm starke durchwurzelungsfähige Bodenschicht eingebaut. Der Oberboden<br />
erhält dann noch eine Schichtstärke von 15 cm. Insgesamt ist die geplante PV-<br />
Anlage bedingt durch ihre Lage auf der geneigten Verfüllung vom nördlich vorbeiführenden<br />
Feldweg sowie auch von der östlich gelegenen Kreisstraße K 7362 aus einsehbar.<br />
Abb.4: Blick über das Planungsgebiet von Nordosten aus<br />
Die Blickbeziehungen auf die Module werden teilweise durch festgesetzte randliche<br />
Pflanzungen unterbrochen. Da diese Pflanzungen nicht zu hoch wachsen dürfen, da sonst<br />
die Energieausbeute der Fotovoltaikanlage beeinträchtigt werden kann und daher regelmäßige<br />
Schnitt- und Pflegemaßnahmen vorgesehen sind, können von der östlich vorbeiführenden<br />
Kreisstraße sowie vom nördlichen Feldweg trotz festgesetzter Bepflanzungen<br />
Modulflächen wahrgenommen werden. Zudem bestehen an der Südseite und an der<br />
Westseite zu den Nachbarfluren Böschungen. Vom südlichen Feldweg aus besteht eine<br />
geringere Einsehbarkeit, da hier eine Eingrünung aufgrund des steileren Winkels des dort<br />
nach Norden ansteigenden Geländes die Module teilweise abschirmt.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 22/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Die Photovoltaik-Module werden voraussichtlich nach Süden ausgerichtet, wirken aber<br />
aufgrund des Gefälles stärker nach Norden bzw. Nordosten. Dabei ist die Rückseite der<br />
Modulgestelle zu sehen.<br />
Durch die Schaffung eines wechselfeuchten Muldenbereiches im Nordosten zusammen<br />
mit Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern wird der Blick auf die Anlage jedoch zumindest<br />
eingeschränkt und gemildert, wenn auch nicht vollständig verhindert.<br />
Vom Ort Risstissen aus ist die Anlage aufgrund der Entfernung von gut 1000 m und aufgrund<br />
den dazwischenliegenden Waldstücke nicht zu sehen. Sie stellt von dort aus keine<br />
Beeinträchtigung dar. Auch vom Golfplatz, welcher nördlich gelegen ist, besteht ein Abstand<br />
von über 600 m bzw. bestehen Waldteile, die den Blickbezug verhindern.<br />
Ergebnis:<br />
Eine Einsehbarkeit von der Ferne aus ist nur teilweise gegeben. Unter Berücksichtigung<br />
des durch den Abschlussbetriebsplan vorhandenen Geländes und der geplanten Eingrünungsmaßnahmen<br />
kann für das Landschaftsbild von einer geringen Erheblichkeit ausgegangen<br />
werden, da durch Pflanzungen Einblicke auf die Fläche eingeschränkt werden.<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Beschreibung: Bodendenkmäler sind aufgrund des ehemaligen Abbaubetriebs nicht zu<br />
erwarten. Weitere Kultur- und Sachgüter sind im Planungsgebiet nicht bekannt.<br />
Auswirkungen: Durch die Vornutzung der Fläche ist nicht mit Kultur- und Sachgütern im<br />
Planungsumgriff zu rechnen. Landwirtschaftlicher Boden wird nicht überplant.<br />
Ergebnis: Da keine Kultur- und Sachgüter vorhanden sind, können Eingriffe in diese<br />
weitgehend ausgeschlossen werden.<br />
Wechselwirkungen der Schutzgüter<br />
Bedeutende Wechselwirkungen ergeben sich zwischen dem Landschaftsbild und der Erholungseignung<br />
der Fläche, sowie zwischen Boden/geplanter Bodenaufbau und Wasser.<br />
Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Belastungen durch die Wechselwirkungen zwischen<br />
den Schutzgütern innerhalb des Geltungsbereiches.<br />
7.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />
der Planung<br />
Die Abschlussbetriebsplanung würde vermutlich im Laufe der nächsten Jahre umgesetzt<br />
werden, eine sinnvolle Nachnutzung der Fläche wäre jedoch nicht gegeben. Aufgrund der<br />
Verfüllungen und des nicht mehr natürlichen Bodenaufbaus bleibt eine landwirtschaftliche<br />
Nutzung fraglich.<br />
7.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
(einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)<br />
7.5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung, bezogen auf die verschiedenen<br />
Schutzgüter<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 23/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Schutzgut Klima/Luft<br />
Die Anlage von Feldgehölzen und Heckenpflanzungen sowie die Schaffung von extensiven<br />
Standorten dienen dem Temperaturausgleich.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Das Oberflächenwasser wird oberirdisch bzw. auf der Dichtungsschicht (ca. 1 m unter<br />
GOK) abgeführt und verdunstet/versickert weitgehend in dem wechselfeuchtem Bereich<br />
an der nordöstlichen Ecke auf der Flurnummer 604 oder im offenen Graben auf der Flurnummer<br />
603/604. Zudem werden Ableitungen über Rohre in die Flurnummer 628 ermöglicht.<br />
Auch durch Verdunstung im offenen Graben wird das Niederschlagswasser wieder<br />
dem Wasserkreislauf zugeführt.<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Die geplante Eingrünung im Nordosten und entlang der Gräben kann eine Bedeutung als<br />
Bruthabitat für Vögel erlangen.<br />
Der Regenrückhaltebereich mit den wechselfeuchten Mulden sichert das Amphibien-<br />
Habitat. Der Zaun erhält eine Bodenfreiheit von mindestens 20 cm, so dass<br />
Durchschlupfmöglichkeiten für Kleintiere gegeben sind.<br />
Es werden als vorgezogene Maßnahmen auch Totholz- und Steinschüttungen am Rande<br />
der PV- Fläche eingebracht. Diese dienen u. a. Reptilien als Lebensraum. Die Tunnel<br />
unter dem Weg im Norden der Modulfläche dient auch Amphibien und Reptilien im Sinne<br />
einer Vernetzung zur nördlichen Ausgleichsfläche Fl. Nr. 628.<br />
Schutzgut Mensch/Erholungseignung und Schutzgut Landschaftsbild<br />
Die Festsetzung einer weitgehenden Eingrünung mit Sträuchern/Feldgehölzen um die<br />
Modulflächen dient der Einbindung in das Landschaftsbild und vermindert die<br />
Einsehbarkeit von der Kreisstraße K 7362 aus.<br />
7.5.2 Maßnahmen zum Ausgleich<br />
Durch die geplante Anlage sind keine negativen Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu<br />
erwarten, da bereits vorbelastete Flächen der Tongrube überplant werden. Im Abschlussbetriebsplan<br />
sind Maßnahmen zur Vermeidung, Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen<br />
ökologischen Funktionalität und Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des<br />
Erhaltungszustandes und Projektgestaltung festgelegt (u.a.):<br />
- Bei Umsetzung der Planung werden die bestehenden Biotope erhalten<br />
- Es werden Strauchpflanzungen und Feldgehölze angelegt<br />
- Amphibienlebensräume (Tümpel) werden im Rahmen der Anlage der wechselfeuchten<br />
Mulden auf den Flurnummern 603 und 604 hergestellt<br />
- Vorhandene Amphibienlebensräume (Tümpel) werden im Rahmen des Bebauungsplanes<br />
auf den Flurnummern 628 erhalten<br />
- Der Regenwassergraben im Westen der Fläche 603 wird sich als wechselfeuchter<br />
Amphibienlebensraum entwickeln<br />
Folgende Maßnahmen auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft (Fl. Nr. 628 TF) werden durchgeführt:<br />
• Um eine stärkere Besonnung des Gewässers zu erreichen, ist der Tümpel auf<br />
Flurnummer 628 durch Fällen einzelner Bäume teilweise freizustellen. Die Baumfällung<br />
muss außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, also in den Monaten September<br />
bis Februar.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 24/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
• Um eine zunehmende Sukzession zu vermeiden, sind die gehölzfreien Bereiche<br />
auf der Flurnummer 628 (Ostteil) regelmäßig alle 3 Jahre zu mähen. Aufkommender<br />
Gehölzanflug ist dabei zu entfernen.<br />
• Die Flurnummer 628 ist regelmäßig alle 3 Jahre auf das Vorkommen von Neophyten<br />
zu kontrollieren. Aufkommende Neophyten (wie z.B. Riesen-Bärenklau) sind<br />
vor der Samentracht mit den Wurzeln zu entfernen.<br />
• Der Erlenbruchwald im Westen der Flurnummer 628 soll erhalten werden. Der Erlenbruchwald<br />
ist ohne forstliche Nutzung zu erhalten. Pflegemaßnahmen und Verkehrssicherungsmaßnahmen<br />
dürfen jedoch in Absprache mit der zuständigen Behörde<br />
(UNB) durchgeführt werden. In Absprache mit der UNB kann die teilweise<br />
Entfernung der Fichten entlang des Fahrweges durchgeführt werden. Dabei soll<br />
eine Fichtengruppe im nordwestlichen Teil von Grube 1 (oder außerhalb) erhalten<br />
bleiben. Die Fällungen dürfen erst nach der Baumaßnahme und außerhalb der<br />
Vogelbrutzeit durchgeführt werden.<br />
• Die zuständige Behörde kann zur Sicherung und Pflege weitere Maßnahmen anordnen.<br />
Flächengegenüberstellung<br />
Die angegebenen Flächengrößen beziehen sich auf die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches<br />
des Bebauungsplanes. Der Eingriff erstreckt sich auf folgende Bestandsflächen:<br />
Baugebiet gesamt 58.184 m² (Geltungsbereich BP)<br />
Reine Fotovoltaikfläche 32.530 m² (hergestellte Flächen nach Abschlussbetriebsplan,<br />
extensives Grünland)<br />
Ausgleichsflächen 4.955 m² (westlich des Weges) und 10.982 m² (östlich<br />
des Weges)<br />
Eignung als Ausgleichsmaßnahme<br />
Nach der Ökokontoverordnung des Umweltministeriums (ÖKVO) gelten Maßnahmen als<br />
Ausgleichsmaßnahmen, wenn sie sich einem der in § 2 der Verordnung gelisteten folgenden<br />
Wirkungsbereiche zuordnen lassen: Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger<br />
Biotoptypen, Förderung spezifischer Arten, Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen,<br />
Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen und Verbesserung<br />
der Grundwassergüte.<br />
Dabei treffen hierbei insbesondere für die beiden Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft – Ausgleichsflächen die drei ersten Anforderungen,<br />
Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger Biotoptypen und die Förderung<br />
spezifischer Arten zu. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Habitateigenschaften<br />
der Fläche langfristig zu sichern und zu verbessern. Die drei Wirkungsbereiche werden<br />
somit erfüllt, d.h. es handelt sich nach dem Leitfaden eindeutig um eine ökokontofähige<br />
Maßnahme.<br />
Bewertung des derzeitigen Bestandes der Ausgleichsfläche<br />
Gemäß der durchgeführten <strong>saP</strong> (vom Dezember 2011, Büro Dr. Stickroth, Augsburg) ist<br />
die Grube 1 (Fl. Nr. 628 Westteil) mit einer Größe von 0,5 ha eine aufgelassene Abbaustelle,<br />
die nach Ende des Abbaus sich selbst überlassen blieb. Wies sie zunächst noch<br />
eine Steilwand mit sandigen bis tonigen Aufschlüssen sowie Tümpel mit Flachwasserzonen<br />
(Röhrichten) und vegetationsfreien Wasseroberflächen auf (2001 kartiert als Biotop<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 25/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Nr. 177244256008, 1703 m², „Tümpel nahe der Kreisgrenze S Risstissen“), hat sie sich in<br />
der Zwischenzeit zu einem Erlenbruchwald mit wechselndem Wasserstand entwickelt.<br />
Grube 2 (Ostteil der Flurnummer 628) ist teilrekultiviert und hat eine Größe von 1,1 ha. Im<br />
nördlichen Bereich liegt ein Tümpel mit Steilwänden, an dem 2001 das Biotop Nr.<br />
177244256007 (60 m², „Kleine Röhrichte bei Deponie S Risstissen“) kartiert wurde. Im<br />
zentralen Bereich der Grube 2 dominieren halboffene Krautfluren; zudem gibt es einige<br />
Blockablagerungen (teils Naturstein, teils grober Bauschutt). Im Süden ist das (Mikro-)<br />
Relief des Grubenbodens bewegt, in den Senken gibt es staunasse Bereiche, teilweise<br />
mit Rohrkolbenröhrichten. Zu den Rändern hin entwickeln sich Hochstaudenfluren. Die<br />
Randböschungen sind großteils mit Gebüschen und Bäumen bestockt.<br />
Beide Bereiche haben eine hohe Bedeutung für Vogelarten der Kleingewässer (wie z.B.<br />
für den Eisvogel, der 1995 im Bereich der Steilwand von Grube 1 nachgewiesen wurde<br />
und der aktuell in Grube 2 einen potentiellen Lebensraum hätte), Arten der Gebüschbrüter<br />
des Offenlandes (wie Neuntöter, weitere Arten siehe <strong>saP</strong>) oder für Baumbrüter (<strong>saP</strong>). In<br />
der Grube 2 bestehen Rohböden und Steinhäufen, die Lebensräume u. a. für die Zauneidechse<br />
darstellen. Für nachgewiesene bzw. potenziell vorkommende Amphibienarten wie<br />
Gelbbauchunke, Teichfrosch oder Erdkröte weisen die wechselfeuchten und dauerhaft<br />
wasserführenden Gewässer und Mulden Habitateigenschaften auf.<br />
Mittel- und langfristig ist zu erwarten, dass sich die ökologische Qualität der Offenland-<br />
und Feuchtbereiche in den beiden Teilflächen auf der Flurnummer 628 ohne Pflegemaßnahmen<br />
verschlechtert und die Habitateigenschaften für nachgewiesene und potentielle<br />
wertgebende Tierarten verloren gehen. Die Grube 1 ist hat sich bereits zu einem Erlenbruch<br />
entwickelt, der zwar auch eine hohe ökologische Wertigkeit aufweist, jedoch für die<br />
hier ursprünglich beheimateten Arten ohne Bedeutung ist. Die Grube 2 ist durch zunehmende<br />
Sukzession und Verbuschung in ihrem Offenlandcharakter gefährdet. Der Bestand<br />
dort vermuteter und nachgewiesener Amphibien- und Reptilienarten kann insbesondere in<br />
Grube 2 ohne Pflegemaßnahmen nicht dauerhaft erhalten werden.<br />
Ziele der Ausgleichsmaßnahmen<br />
Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde ist es vorrangiges Ziel, die naturschutzfachlich<br />
hochwertigen Flächen auf der Flurnummer 628 (Gemkg. Risstissen) dauerhaft<br />
zu sichern und durch Pflegemaßnahmen in ihrer Wertigkeit zu erhalten. Dieses Ziel<br />
kann durch die Ausgleichsverpflichtung im Zuge der Bebauung der rekultivierten Grube 3<br />
(Flur-Nrn. 603 und 604) mit Fotovoltaik-Modulen umgesetzt werden.<br />
Ursprünglich war vorgesehen, im Zuge der Rekultivierung alle ehemaligen Grubenflächen<br />
zu verfüllen und als Ackerland wiederherzstellen. Auch der Flächennutzungsplan stellt in<br />
allen Bereichen weitgehend Fläche für die Landwirtschaft dar. Somit wären die wertgebenden<br />
Biotope in Grube 1 und 2 dauerhaft zerstört. Aktuell sind die Wertigkeit der Biotoptypen<br />
und die Habitateignung durch die fortschreitende Sukzession bedroht. Durch die<br />
Ausgleichsverpflichtung können die Ziele der dauerhaften Sicherung und Aufwertung der<br />
Flächen rechtlich gesichert und umgesetzt werden.<br />
Durch das Pflegekonzept wird sichergestellt, dass zwei unterschiedliche, aber wertgebende<br />
Lebensräume (Bruchwald und Offenland mit gering bewachsenen Kleingewässern)<br />
langfristig in unmittelbarer Nachbarschaft bestehen bleiben. Es ist aufgrund der Strukturvielfalt<br />
zudem mit einer Erhöhung der Artendichte zu rechnen.<br />
Im Folgenden werden die Maßnahmen beschrieben, die der Umsetzung der Ziele dienen.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 26/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Die Fläche 1 soll laut <strong>saP</strong> als Erlenbruchwald erhalten werden und ist im Bebauungsplan<br />
so festgesetzt. Als Maßnahme ist hier die vorsichtige teilweise Entfernung von einzelnen,<br />
am östlichen Rand entlang des Fahrweges zwischen Grube 1 und 2 stehenden Fichten<br />
vorgesehen. Diese Maßnahme ist als ökologische Verbesserung zu werten. Eine Fichtengruppe<br />
im nordwestlichen Teil von Grube 1 (oder außerhalb) sollte jedoch erhalten bleiben<br />
(Einstandsmöglichkeit). Für die Dauer der Baumaßnahme stellen die Fichten laut <strong>saP</strong><br />
aber noch einen Schutz gegen Lärm und Staub dar, daher sollten sie erst nach der Baumaßnahme<br />
und natürlich außerhalb der Vogelbrutzeit entfernt werden.<br />
Lebensräume der Zauneidechse und Quartiermöglichkeiten gibt es vor allem in Grube 2.<br />
Diese werden durch Blocksteinschüttungen ergänzt. Die Amphibienlebensräume werden<br />
durch Pflegemaßnahmen aufgewertet. So wird der bestehende Tümpel durch Fällen einzelner<br />
Bäume freigestellt, um eine stärkere Besonnung des Gewässers zu erreichen, was<br />
eine erhebliche Verbesserung als Amphibien-Fortpflanzungsgewässer bewirkt. Im Südteil<br />
der Grube 2, der durch temporäre Vernässungen geprägt ist, soll zudem ein flaches Ersatzgewässer<br />
für Laubfrosch und Gelbbauchunke ausgeschoben werden. Um eine zunehmende<br />
Sukzession zu vermeiden, sind die gehölzfreien Bereiche auf der Flurnummer<br />
628 (Ostteil) regelmäßig alle 3 Jahre zu mähen. Zudem ist die gesamte Ausgleichsfläche<br />
regelmäßig auf das Vorkommen von Neophyten zu kontrollieren. Ggf. aufkommende<br />
Neophyten (wie z.B. Riesen-Bärenklau) sind vor der Samentracht mit den Wurzeln zu<br />
entfernen.<br />
Auch die Vernetzung von Lebensräumen wird in der Planung berücksichtigt. Unter dem<br />
wiederhergestellten Feldweg zwischen Grube 2 und 3 schaffen - neben dem Abfluss des<br />
Grabens Westseite Grube 3 - Röhren einen Wanderkorridor für Amphibien und Reptilien<br />
(Vernetzung von Grube 2 und 3). Die Röhren müssen vergittert sein, um größeren Tieren<br />
und Menschen den Durchgang zu verwehren. Die für die Wiederherstellung des Feldweges<br />
erforderliche Verfüllung des Durchgangs zwischen Grube 2 und 3 erfolgt zu Grube 2<br />
hin im Unterbau aus stark grobem Material (z.B. Blöcke, grober Betonbruch) - was ein<br />
umfangreiches Bodenlückensystem entstehen lässt - als neue und auch frostsichere<br />
Quartiere für Amphibien und Reptilien, ggf. auch noch am Nordhang verlängert. Darüber<br />
kann mit feinerem oder dichterem Material verfüllt werden, das aber seitlich an der Böschung<br />
das Lückensystem nicht abdecken soll.<br />
Die Vermeidungsmaßnahmen in Grube 3 (Eingriffsfläche) ergänzen die Aufwertungsmaßnahmen<br />
für den Artenschutz. Ein zu schaffender wechselfeuchter Bereich im Norden von<br />
Grube 3 und ein offener Graben mit Ausweitungen und Gefälle nach Norden im Westen<br />
verbessern den Lebensraum für Amphibien, insbesondere solcher, die temporäre, besonnte<br />
Gewässer bevorzugen (Gelbbauchunke). Wie die übrige Fläche sollten diese Bereiche<br />
weitgehend sich selbst überlassen bleiben. Pflegemaßnahmen erfolgen in Absprache<br />
mit der Unteren Naturschutzbehörde.<br />
Bewerteter Ausgangszustand der Eingriffsfläche (Grube 3, Fl.- Nrn. 603 und 604)<br />
gemäß Abschlussbetriebsplan<br />
Zur Bewertung der Eingriffsfläche ist als Ausgangszustand der genehmigte Abschlussbetriebsplan<br />
heranzuziehen. Dieser sieht eine extensive Grünlandnutzung mit einer geringen<br />
Lebensraum-Bedeutung vor.<br />
Das Schutzgut Boden ist deutlich vorbelastet, die Bodenfunktionen sind durch das Einziehen<br />
einer Dichtungsschicht (in ca. 1 m Tiefe) hier nicht mehr voll wirksam.<br />
Das Oberflächenwasser wird weitgehend in die randlich verlaufenden Mulden abgeleitet<br />
und kann damit auf der verfüllten Fläche nicht mehr versickern. Auf das Landschaftsbild<br />
wirkt sich die Verfüllung der Fläche und Herstellung als extensives Grünland positiv aus,<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 27/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
die bestehende Landschaftswunde auf der ehemaligen Grube wird geschlossen. Durch<br />
die Überstellung der Fläche mit Modulen entsteht eine geringe Beeinträchtigung, der mit<br />
Eingrünungsmaßnahmen entgegen gewirkt wird.<br />
Abschließend kann festgestellt werden, dass die Funktionen der gemäß Abschlussbetriebsplan<br />
als extensives Grünland zu rekultivierenden Eingriffsfläche durch die Bebauungsplanung<br />
nicht erheblich beeinträchtigt werden. Aufgrund der Vorbelastungen der<br />
Fläche sind durch die Nutzung als PV-Anlage keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />
Schutzgüter Boden, Wasser, Flora und Fauna sowie Klima zu erwarten.<br />
Ausgleichsbilanzierung<br />
Auf eine genaue Ausgleichsbilanzierung wird in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />
verzichtet, um das Ziel der Habitatsicherung auf der Flurnummer 628 ohne Flächenabstriche<br />
rechtlich sichern zu können. Mit diesem Vorgehen soll unter anderem auch<br />
vermieden werden, dass sich eine positive Ökokonto-Bilanz ergibt und die Maßnahmen<br />
noch anderweitig zugeordnet werden könnten.<br />
7.6 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
Für Errichtung und Betrieb von Freiflächen- Fotovoltaikanlagen wurden bei der Aufstellung<br />
des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan aufgrund der nicht vorhandenen<br />
Alternativen keine weiteren Standorte auf ihre Eignung hin untersucht.<br />
Grundsätzliche Bewertungskriterien für die Fläche sind neben der Naturverträglichkeit die<br />
Wirtschaftlichkeit und technische Ansprüche. Eine direkte siedlungsstrukturelle Anbindung<br />
ist nicht gegeben.<br />
Die Nutzung der Flächen zur Aufstellung einer Fotovoltaikanlage ist trotz fehlender Anbindung<br />
an Siedlungsbereiche an dieser Stelle sinnvoll, da die Flächen dem Zweck der<br />
Energiegewinnung dienen und gleichzeitig einer weitgehend natürlichen Entwicklung zugeführt<br />
werden können (im Südteil) bzw. eine natürliche Entwicklung (im Nordteil) gesichert<br />
bleibt.<br />
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht nach seiner Änderung vom 11. August 2010<br />
(BGBl. I S. 1170) lediglich eine Förderung von Solaranlagen auf Konversionsflächen (Deponien,<br />
militärische Altstandorte) und auf Flächen bis zu einem Abstand von 110 m parallel<br />
von Autobahnen und Schienenwegen vor. Auf Grund der Lage und Erreichbarkeit und<br />
der Bewältigbarkeit der immissionsrechtlichen Auflagen sowie der Verfügbarkeit der<br />
Grundstücke wurden die Flächen ausgewählt.<br />
Grundsätzliche Bewertungskriterien waren die Naturverträglichkeit, die Wirtschaftlichkeit<br />
und technische Ansprüche.<br />
Bezüglich des Standortes ist darauf hinzuweisen, dass der gewählte Standort aufgrund<br />
der Lage im Raum, und aufgrund der Funktionen der Landschaft im Vergleich zu anderen<br />
Standorten im Gemeindegebiet einen der günstigsten Standorte darstellt.<br />
Der Standort für die Errichtung eine Fotovoltaikanlage befindet sich auf einer Fläche, die<br />
als Tongrube genutzt wurde. Sie wurde in der Vergangenheit auch zur Ablagerung von u.<br />
a. von Bauschutt genutzt. Es kann festgestellt werden, dass der gewählte Standort auf-<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 28/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
grund der Eigenschaft als Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung für eine Förderung<br />
nach EEG zulässig ist.<br />
Erhebliche Auswirkungen des Vorhabens sind nicht zu erwarten.<br />
7.7 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal-argumentativ. Dabei werden drei<br />
Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Als Grundlage für die<br />
Darstellung und die Bewertung wurden Angaben von Fachbehörden und eigene Erhebungen<br />
und Ortsbegehungen herangezogen. Ein ergänzendes Gutachten (<strong>saP</strong>) wurde<br />
vergeben.<br />
Es bestehen keine genauen Kenntnisse über die verfüllten Böden im Bereich der überplanten<br />
Deponiefläche, es kann jedoch nach den Angaben des Grundstücksbesitzers und<br />
des Landratsamtes von weitgehend unbelasteten Materialien ausgegangen werden.<br />
7.8 Monitoring, geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf<br />
die Umwelt<br />
Bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung ist nach Starkregenereignissen zu überprüfen,<br />
inwieweit das Volumen des Grabens und Verrohrung von 603/604 auf 628 ausreicht,<br />
um das anfallende Wasser schadlos abzuführen, bzw. zurückzuhalten. Wenn abgesehen<br />
werden kann, dass die Kapazitäten hier nicht ausreichen, ist nachzuarbeiten.<br />
Im Bereich des umlaufenden Grabens sind regelmäßig Rückschnittmaßnahmen an den<br />
Gehölzen und Mäharbeiten durchzuführen, um die Funktionstüchtigkeit der Regenwasserrückhaltung<br />
und Versickerung zu gewährleisten. Die Funktionsfähigkeit der Regenwasserrückhaltung<br />
und Versickerung ist regelmäßig zu prüfen.<br />
Die <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Kompensationsflächen sind durch geeignete Pflegemaßnahmen<br />
dauerhaft offen und in ihrer Funktion aufrechtzuerhalten.<br />
Die Kompensationsflächen sind dauerhaft zu sichern. Der Zustand der Maßnahmenflächen<br />
ist 5 und 10 Jahre nach deren Durchführung durch fachlich kundige Personen zu<br />
erfassen und zu beschreiben. Über die Erfolgskontrolle ist die Naturschutzverwaltung zu<br />
unterrichten.<br />
Der Vorhabenträger muss einmal pro Jahr die Ausgleichsflächen auf das Vorhandensein<br />
von Abfällen (wie Schrott, aber auch Grünabfälle) überprüfen und diese von der Fläche<br />
entfernen bzw. entsorgen.<br />
7.9 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Für die Errichtung einer flächenhaften Photovoltaik-Anlage wurde eine ehemalige Abbaufläche<br />
(Tongrube) süd-südwestlich des Ehinger Ortsteils Risstissen an der Kreisstraße<br />
7362 gewählt. Durch die vorhergehende Nutzung ist eine Abdichtung der Fläche notwendig,<br />
eine Regenwasserversickerung kann nicht erfolgen. Anfallendes Niederschlagswasser<br />
wird mittels Geländemodellierungen und seitlichen offenen Grabenmulden nach Norden<br />
in die bestehenden Ausgleichsflächen hinein abgeführt, zurückgehalten und versickert.<br />
Durch die Planung sind keine wertvollen Lebensräume betroffen. Beeinträchtigun-<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 29/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
gen von gesetzlich geschützten faunistischen Artengruppen wird, soweit geringfügig vorhanden,<br />
durch Vermeidungs- und CEF - maßnahmen begegnet. Der nordöstlich der Anlage<br />
befindliche Ortsteil Risstissen und hier die Wohnbebauung in Ortsrandlage ebenso wie<br />
der nördlich der Anlage befindende Golfplatz werden durch die Planung nicht beeinträchtigt,<br />
Blendwirkungen sind, ebenso wie für die östlich gelegene Kreisstraße K 7362 nicht zu<br />
erwarten. Rings um die Anlage finden umfangreiche Eingrünungen statt und die Module<br />
sind zudem nach Süden ausgerichtet.<br />
Nachstehende Tabelle fasst die Auswirkungen auf die Schutzgüter zusammen:<br />
Schutzgut Zustandsbewertung Eingriff/ Veränderung Eingriffsbewertung<br />
Boden Kein anstehender Boden.<br />
Nutzung auf gültigem Abschlussbetriebsplan(Tongrube)<br />
vorhanden. Grundwasserneubildungsrate<br />
bereits eingeschränkt.<br />
Geringe Bedeutung<br />
Klima/ Luft Keine wesentliche Bedeutung<br />
als Frischluftschneise<br />
Wasser Grundwasser wird nicht<br />
beeinträchtigt. Die Dichtungsschicht<br />
des Abschlussbetriebsplanes<br />
ist<br />
bereits vorhanden<br />
Pflanzen und<br />
Tiere<br />
Niederschlagswasser versickert<br />
weitgehend auf den<br />
Flächen oder in den Weihern<br />
bzw. Tümpeln<br />
Nordwesten: Erlenbruch,<br />
Nordosten Weiher, Flächen<br />
mit Rohböden.<br />
Süden: ursprünglich Gewässer<br />
mit Gehölzen, Einkerbungen,<br />
reliefiertes Gelände,<br />
Brennesselfluren;<br />
nach Umsetzung des Abschlussbetriebsplanesmodelliertes<br />
Gelände, extensive<br />
Wiesenfläche<br />
geringe Bedeutung<br />
Modellierung der Fläche durch Abschlussbetriebsplan<br />
mit gleichmäßigem Gefälle n. NO<br />
nicht als Teil des B-Planes; Versiegelung<br />
durch Abdichtungsschicht aus Lösslehm.<br />
Extensive Rohbodenstandorte zu entwickeln<br />
Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen:<br />
Module können umströmt werden, keine wesentlichen<br />
Auswirkungen auf klimatische<br />
Funktion<br />
Ableitung und Rückhaltung des Niederschlagswassers<br />
aufgrund der durch Abschlussbetriebsplan<br />
einzubringenden Dichtungsschicht<br />
aus Lösslehm;<br />
Wasser kann in Mulden und weiter auf die<br />
nördlichen Ausgleichsflächen geleitet werden<br />
Durch Bodenabstand der Einzäunung und<br />
Dauerbegrünung Habitateigenschaften für<br />
Kleinsäuger auf PV Fläche<br />
Durch Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen<br />
kann eine nachhaltige Schädigung<br />
der betroffenen Populationen abgewendet<br />
werden;<br />
Div. Maßnahmen, wie die Sicherung der Fl.<br />
Nr. 603 und 604 als sich extensiv entwickelnde<br />
Rohbodenfläche, die Schaffung von<br />
Blockhäufen und alten Wurzelstöcken im<br />
Randstreifen des Projektgebietes als Quartiere<br />
von Reptilien und Amphibien, die Anlage<br />
wechselfeuchter Mulden, die Anlage von<br />
Feldgehölzen und Strauchgruppen, regelmäßige<br />
Mahd und Rückschnitte sowie Entfernung<br />
von Gehölzanflug.<br />
Im Bereich der Ausgleichsflächen sind v a.<br />
Blockschüttungen, Neophytenüberwachung,<br />
Sukzessionsvermeidung durch Mahd und<br />
teilweise Freistellung des Tümpels vorgesehen,<br />
um die Bestände zu sichern und zu<br />
entwickeln<br />
Insgesamt<br />
gering<br />
gering<br />
gering<br />
gering<br />
Mensch, Erho- Geringe Bedeutung als Einsichtigkeit vom nördlichen und südlichen gering<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 30/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Schutzgut Zustandsbewertung Eingriff/ Veränderung Eingriffsbewertung<br />
lungseignung Naherholungsgebiet, we- Feldweg, jedoch keine Naherholungsbedeusentliche<br />
Erholung an Donautung,<br />
Lage an Kreisstraße<br />
Mensch, Immissionen<br />
Wohnnutzung (Risstissen)<br />
ca. 1.300 m weit, Clubhaus<br />
Golfplatz ca. 650 m entfernt.<br />
Landschaftsbild Abschlussbetriebsplan stellt<br />
leicht fallendes Gelände her<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Immissionen durch elektromagnetische Strahlung<br />
oder Blendwirkung sind nicht zu erwarten.<br />
Eingrünung der PV-Modulflächen vermeidet<br />
negative Auswirkungen u. a. auf die Kreisstraße;<br />
Anerkennung der Geländeform, sanfte<br />
Modellierung in der Landschaft<br />
gering<br />
gering<br />
Nicht bekannt Keine Kulturgüter bekannt und zu erwarten Keine Betroffenheit<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 31/32
STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
STADT EHINGEN (DONAU), den ……………………..<br />
……………………… Siegel<br />
Alexander Baumann<br />
Oberbürgermeister<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 32/32
lfd. Träger öffentlicher Datum<br />
- 21 -<br />
Stellungnahme – Auszüge<br />
Unsere Stellungnahme Beschlussvor-<br />
Nr. Belange<br />
Entwurfsbeschluss<br />
schlag<br />
15 ENBW 29.06.12 Keine Einwände. - -<br />
16 Erdgas Südwest 09.07.2012 Zum o. g. Bebauungsplan wurde Der in der Stellungnahme vom Die Anregungen<br />
Netz GmbH<br />
bereits mit Schreiben vom 06.03.2012 6.3.2012 angeregte Schutzstreifen vom 06.03. zur<br />
Stellung genommen.<br />
wurde bereits in die Planzeichnung mit frühzeitigen<br />
aufgenommen..<br />
Beteiligung und<br />
Weitergehende Sachverhalte haben<br />
die Anregungen<br />
sich für uns zwischenzeitlich nicht<br />
vom 09.07.2012<br />
ergeben. Wir verweisen jedoch<br />
werden zur<br />
nochmals auf den Bestand der Erdgas-<br />
Kenntnis<br />
Hochdruckleitung „<strong>Ehingen</strong> –<br />
genommen und<br />
Laupheim“, wie im o.g. Schreiben in<br />
beachtet.<br />
Absatz 2 beschrieben.<br />
Der Schutzstreifen<br />
wurde bereits in<br />
die Planzeichnung<br />
aufgenommen.<br />
17 Deutsche Telekom 09.07.2012 Keine Einwände<br />
18 RP Freiburg 11.07.2012 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund<br />
Landesamt f.<br />
fachgesetzlicher Regelungen, die im<br />
Geologie<br />
Regelfall nicht überwunden werden<br />
können:<br />
keine<br />
2. Beabsichtigte eigene Planungen u.<br />
Maßnahmen, die den Plan berühren<br />
können, mit Angabe des<br />
Sachverstandes:<br />
keine<br />
3. Hinweise, Anregungen oder<br />
Bedenken:<br />
Zu 3.<br />
Zu 3.
- 22 -<br />
Geotechnik: Die in der LGRB-<br />
Stellungnahme (Az. 2511/12-01241)<br />
vom 13.03.2012 enthaltenen<br />
geotechnischen Hinweise sollten für<br />
das geplante Sondergebiet<br />
„Freiflächenfotovoltaik“ weiterhin<br />
beachtet werden.<br />
Geotechnik:<br />
Die in der LGRB-Stellungnahme vom<br />
13.03.2012 enthaltenen geotechnischen<br />
Hinweise für das geplante<br />
Sondergebiet sind für die Betrachtung<br />
des Bebauungsplanes, der auf dem<br />
Abschlussbetriebsplan aufbaut, nicht<br />
zielführend, da der genehmigte<br />
Abschlussbetriebsplan beachtet<br />
werden muss.<br />
Böschungen/Sicherheitsbereich:<br />
Dieser sieht für die Fläche, die mit<br />
Modulen überstellt wird, ein relativ<br />
flach nach Norden und Osten<br />
fallendes Gefälle vor. Dabei entstehen<br />
bzw. verbleiben keine ursprünglichen<br />
bzw. steilen Böschungen (Rand- oder<br />
Abbauböschungen). Somit wird keine<br />
Sicherheitszone notwendig sein.<br />
Diese Planung betrifft nicht die<br />
Arbeiten zur Herstellung des<br />
Geländes gemäß Abschlussbetriebsplan.<br />
Dafür könnten ggf. Sicherheitsmaßnahmen<br />
nötig sein. Die<br />
Beurteilung ist jedoch nicht Gegenstand<br />
des Bauleitplanverfahrens.<br />
Versickerung/Baugrund:<br />
Da die Fläche mittels einer 20 cm<br />
starken Lösslehmschicht unterhalb<br />
des aufzubringenden<br />
durchwurzelungsfähigen Bodens<br />
abgedichtet wird, kann<br />
Niederschlagswasser nicht vollständig<br />
Die Anregungen<br />
zur Geotechnik<br />
werden zur<br />
Kenntnis<br />
genommmen.<br />
Auf den<br />
genehmigten<br />
Abschlussbetriebsplan<br />
(Gen.vom<br />
10.02.2012 AZ<br />
97-47 18-151-<br />
42/19/8) wird<br />
verwiesen.
- 23 -<br />
versickern. Das Wasser kann aber in<br />
die Mulden und Gräben am Rande der<br />
Anlage ablaufen und wird dann weiter,<br />
bis auf die Nachbarflur Flurnummer<br />
628 (TF), abgeleitet werden. Dort<br />
kann das überschüssige Niederschlagswasser<br />
in die gemäß der<br />
Satzung bzw. der <strong>saP</strong> (Dr. Stickroth)<br />
herzustellende Maßnahme im Südteil<br />
der Grube 2 auf Flurstück 628<br />
(Ersatzgewässer für Laubfrosch und<br />
Gelbbauchunke) eingeleitet werden.<br />
Das Ersatzgewässer wird eine Fläche<br />
von ca. 200 m² erhalten und wird<br />
hergestellt.<br />
Der Baugrund wurde in Lagen von 30<br />
bis 50 cm mittels einer Schaffußwalze<br />
verdichtet.<br />
Der Vorhabenträger wird daraufhingewiesen,<br />
dass ggf. objektbezogene<br />
Baugrunduntersuchungen gemäß DIN<br />
4020 bzw. DIN EN 1997 notwendig<br />
sein könnten.<br />
Die Hinweise werden jedoch unter D –<br />
Hinweise und nachrichtliche<br />
Übernahmen im Anhang zur Satzung<br />
ergänzt.<br />
Es wird daher folgendes im Anhang<br />
zur Satzung unter D Hinweise und<br />
nachrichtliche Übernahmen<br />
aufgenommen: „Sofern ehemalige<br />
Grubenwände (Rand- und
- 24 -<br />
Bodenkunde: Zur Planung sind aus<br />
bodenkundlicher Sicht keine Hinweise,<br />
Anregungen oder Bedenken<br />
vorzutragen.<br />
Minderalische Rohstoffe: Zur Planung<br />
sind aus rohstoffgeologischer Sicht<br />
Abbauböschungen) vorhanden sind,<br />
sollte zwischen den Böschungen und<br />
baulichen Anlagen (Solarmodulen,<br />
Wegen, Leitungen, Gebäuden, etc.)<br />
bzw. dem Aufenthaltsbereich von<br />
Personen eine Sicherheitszone<br />
ausgewiesen werden. Die Sicherheitszone<br />
ist nach<br />
bodenmechanischen Kriterien<br />
auszuweisen und von einer etwaigen<br />
Nutzung freizuhalten.<br />
Sofern eine Versickerung von<br />
Oberflächenwasser geplant, bzw.<br />
wasserwirtschaftlich zulässig ist, wird<br />
aufgrund der geringen Durchlässigkeit<br />
der anstehenden Bodenarten die<br />
Erstellung entsprechender<br />
hydrologischer Versickerungsgutachten<br />
empfohlen.“<br />
„Bei geotechnischen Fragen im Zuge<br />
der weiteren Planungen oder des<br />
Baus der Photovoltaik- Anlage sollten<br />
ggf. objektbezogene Baugrunduntersuchungen<br />
gemäß DIN 4020<br />
bzw. DIN EN 1997 durchgeführt<br />
werden.“
19 Landratsamt Alb-<br />
Donau-Kreis,<br />
- 25 -<br />
keine Hinweise, Anregungen oder<br />
Bedenken vorzutragen.<br />
Grundwasser: Aus hydrogeologischer<br />
Sicht sind zum Planungsvorhaben<br />
keine die Stellungnahme vom<br />
13.03.2012 ergänzenden Hinweise,<br />
Anregungen oder Bedenken<br />
vorzubringen.<br />
Bergbau: Gegen die baurechtliche<br />
Überplanung der im Zuständigkeitsbereich<br />
des RP Freiburg, Abt. 9<br />
Landesamt für Geoglogie, Rohstoffe u.<br />
Bergbau, liegenden Tongrube<br />
„Rißtissen“ bestehen von<br />
bergbehördlicher Seite keine<br />
Einwendungen.<br />
Vor Beginn von Bauarbeiten müssen<br />
die bergrechtlichen Maßnahmen des<br />
Abschlussbetriebsplanes<br />
abgeschlossen sein.<br />
Geotopschutz: Für Belange des<br />
geowissenschaftlichen Naturschutzes<br />
verweisen wir auf unser Geotop-<br />
Kataster, welches im Internet unter der<br />
Adresse<br />
http://www.lgrb.uni.freiburg.de/lgrb/Serv<br />
ice/geotourismus_uebersicht<br />
(Anwendung LGRB-Mapserver Geotop-<br />
Kataster) abgerufen werden kann.<br />
11.07.2012 Stellungnahme<br />
Zu Geotopschutz: Das Geotopkataster<br />
weist innerhalb des Bebauungsplanumgriffes<br />
keine relevanten Geotope<br />
auf.<br />
Die Anregung wird<br />
zur Kenntnis<br />
genommen und<br />
beachtet.<br />
Zu Geotopschutz:<br />
Die Anregung wird<br />
zur Kenntnis<br />
genommen.
Kreisentwicklung,<br />
Dezernat 2<br />
1 Anregungen<br />
1.1 FD Naturschutz<br />
- 26 -<br />
1.1.1 Bei den textlichen<br />
Festsetzungen Ziff. 6.5.2 sollte<br />
Satz 2 folgendermaßen lauten:<br />
Dabei sind jeweils 5 bis 10<br />
Sträucher einer Art der<br />
Artenliste 6.7.3 A<br />
zusammenzufassen.<br />
1.1.2 Durch geeignete Maßnahmen<br />
(z. B. Zaun) ist sicherzustellen,<br />
dass nicht wie bisher über die<br />
Böschung entlang der Südseite<br />
des Flurstücks 628 Gehölz- und<br />
Gartenabfälle und andere<br />
Abfälle gekippt werden können.<br />
Zu 1.1.1<br />
Satz 2 unter Satzung Punkt 6.5.2 wird<br />
demzufolge geändert:“Dabei sind<br />
jeweils 5 bis 10 Sträucher einer Art<br />
der Artenliste 6.5.3 A<br />
zusammenzufassen.“<br />
Zu 1.1.2<br />
Es wird in der Satzung zum<br />
Bebauungsplan zu den Pflegemaßnahmen<br />
ergänzt, dass „zur Sicherung<br />
der Funktionsfähigkeit der Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
auf Flurnummer 628 (TF)<br />
Abfallablagerungen regelmäßig zu<br />
entfernen sind.“ Dabei ist ein Zaun<br />
aus naturschutzfachlichen Gründen<br />
(Ausweichen von Wild) und aus<br />
Gründen des Landschaftsbildes nicht<br />
zielführend. Im Umweltbericht, wird<br />
ergänzt, dass der Vorhabenträger<br />
einmal pro Jahr die Ausgleichsflächen<br />
auf das Vorhandensein derartiger<br />
Abfälle überprüft und diese von der<br />
Fläche entfernt bzw. entsorgt oder<br />
andere Maßnahmen durchführt,<br />
welche dieses verhindern. Im<br />
nördlichen Bereich soll eine Böschung<br />
vom Häckselplatz aus die Abkippung<br />
Zu 1.1.1<br />
Der Anregung<br />
wird statt gegeben<br />
Zu 1.1.2<br />
Die Anregung wird<br />
zur Kenntnis<br />
genommen und<br />
beachtet.
- 27 -<br />
1.1.3 Durch geeignete Maßnahmen<br />
ist sicherzustellen, dass vom<br />
vorgesehenen Reisig- und<br />
Häckselplatz aus Fahrzeuge in<br />
die verbliebene Grube<br />
gelangen können.<br />
1.1.4 Der auf Flurstück 628 lagernde<br />
Bauschutt und andere Abfälle<br />
sind zu entfernen. Wenn<br />
Rückzugsstrukturen für Tiere<br />
geschaffen werden, dann ist in<br />
dieser Fläche ausschließlich<br />
Naturmaterial zu verwenden<br />
(Natursteine, Holzstöcke).<br />
2 Hinweis<br />
2.1 FD Straßen<br />
2.1.1 Wir bitten, unsere Hinweise zur<br />
in die Ausgleichsfläche verhindern.<br />
Zu 1.1.3<br />
Vom Reisig- und Häckselplatz können<br />
Fahrzeuge über die Wegefluren 617,<br />
628 (TF Weg) und 605 an die Grube<br />
gelangen.<br />
Zu 1.1.4<br />
Der Anlagenbetreiber wird darauf<br />
hingewiesen, die Abfälle zu entfernen<br />
und zu entsorgen. Dies kann jedoch<br />
nicht auf der Ebene der<br />
Bauleitplanung gelöst werden.<br />
Es wird in der Satzung zum<br />
Bebauungsplan zu den<br />
Pflegemaßnahmen ergänzt, dass „zur<br />
Sicherung der Funktionsfähigkeit der<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft die Flurnummer 628 (TF)<br />
Abfallablagerungen regelmäßig zu<br />
entfernen sind.“<br />
Zu 2.1.1<br />
Zu 1.1.3<br />
Die Anregung wird<br />
zur Kenntnis<br />
genommen und<br />
beachtet.<br />
Zu 1.1.4<br />
Die Anregung zu<br />
den<br />
Abfallentfernung<br />
wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Der Anregung im<br />
Bereich der<br />
Flurnummer 628<br />
für Rückzugsstrukturen<br />
für<br />
Tiere<br />
ausschließlich<br />
Naturmaterial zu<br />
verwenden, wird<br />
statt gegeben.<br />
Zu 2.1.1
20 Regierungspräsidiu<br />
m Tübingen,<br />
Landesplanungsste<br />
lle Referat 21, Herr<br />
Maucher<br />
- 28 -<br />
frühzeitigen Beteiligung vom<br />
05.03.2012 zu beachten.<br />
13.07.2012 A. Allgemeine Angaben<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong><br />
( ) Flächennutzungsplan<br />
(x) Bebauungsplan<br />
„Freiflächenfotovoltaik<br />
Tongrube Rißtissen“<br />
( ) Satzung über den Vorhabenund<br />
Erschließungsplan<br />
( ) sonstige Satzung<br />
B. Stellungnahme<br />
( ) Keine Äußerung aus der<br />
Sicht der Raumordnung<br />
Die Abstände werden eingehalten.<br />
Die Baugrenze hält an ihrer nächsten<br />
Stelle zum Fahrbahnrand 15 m<br />
Abstand ein. Der Zaun wird in etwa<br />
denselben Abstand erhalten. Es ist<br />
grundsätzlich vorgesehen, diesen<br />
auf der Kante der Baugrenze zu<br />
errichten. Die 15 m – Abstandslinie<br />
zur Straßenkante wird nachrichtlich in<br />
die Bebauungsplanzeichnung<br />
aufgenommen.<br />
Die Hinweise vom 5.3. bzw. 7.3.2012<br />
werden zur Kenntnis genommen und<br />
beachtet.<br />
Die Hinweise<br />
werden zur<br />
Kenntnis<br />
genommen und<br />
beachtet.
- 29 -<br />
(x) Fachliche Stellungnahme<br />
siehe Seite 2 - 4<br />
I. Belange der Raumordnung /<br />
Bauleitplanung<br />
Der Bebauungsplan ist nicht aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt:<br />
Flächennutzungsplan, Parallelverfahren<br />
nach § 8 Abs.3 BauGB<br />
§ 8 Abs. 3 S. 2 BauGB verlangt für den<br />
Fall eines Parallelverfahrens von<br />
Flächennutzungsplan und<br />
Bebauungsplan, dass zum Zeitpunkt<br />
der Bekanntmachung des B-Planes ein<br />
Stand des Flächennutzungsplanverfahrens<br />
erreicht ist, der die<br />
Annahme rechtfertigt, dass der B-Plan<br />
aus den künftigen Darstellungen des<br />
Flächennutzungsplans entwickelt sein<br />
wird. Eine solche Beurteilung setzt<br />
einen gewissen Stand der materiellen<br />
Planreife des Flächennutzungsplanes<br />
voraus.<br />
Zwar können die Anforderungen an den<br />
Stand der materiellen Planreife von<br />
Zu I<br />
Der Flächennutzungsplanänderung<br />
läuft der Bebauungsplanung<br />
„hinterher“. Jedoch wurde auch hier<br />
die frühzeitige Beteiligung<br />
durchgeführt und im Gemeinsamen<br />
Ausschuss der Vereinbarten<br />
Verwaltungsgemeinschaft behandelt.<br />
Der Gemeinsame Ausschuss der<br />
Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Ehingen</strong>, Griesingen,<br />
Oberdischingen und Öpfingen hat den<br />
Entwurfsbeschluss zur 13.<br />
Flächennutzungsplanänderung<br />
„Freiflächenfotovoltaikanlage<br />
Tongrube Rißtissen“ in der Sitzung am<br />
14.06.2012 behandelt. Ein gewisser<br />
Stand der materiellen Planreife des<br />
Flächennutzungsplanes ist dadurch<br />
gewahrt.<br />
Zu I<br />
Der Hinweis wird<br />
zur Kenntnis<br />
genommen und<br />
beachtet.
- 30 -<br />
Umfang und Auswirkung der durch die<br />
Bebauungsplanung notwendig<br />
gewordenen Anpassung, Änderung<br />
oder Ergänzung des<br />
Flächennutzungsplanes abhängig<br />
gemacht werden, jedoch muss mit<br />
hinreichender Sicherheit festzustellen<br />
sein, dass der B-Plan dem<br />
Entwicklungsgebot nach § 8 Abs.2<br />
BauGB entsprechen und das<br />
Flächennutzungsplanverfahren zügig<br />
weitergeführt wird – neben<br />
Aufstellungsbeschluss auch frühzeitige<br />
Bürger- und Behördenbeteiligung,<br />
insbesondere auch der<br />
Regionalplanung.<br />
II. Belange des Naturschutzes<br />
1. Natura2000-Gebiete und<br />
Naturschutzgebiete<br />
Das Vorhaben betrifft keine von der<br />
höheren Naturschutzbehörde zu<br />
berücksichtigenden Belange.
- 31 -<br />
2. Artenschutz<br />
Der Umweltbericht (Stand 24.05.2012)<br />
ist im Ergebnis nachvollziehbar. Wir<br />
weisen allerdings darauf hin, dass die<br />
Kompensationsmaßnahmen bzw.<br />
Maßnahmen der Projektgestaltung so<br />
durchgeführt werden müssen, wie es in<br />
Kap. 4.2 der speziellen<br />
<strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong><br />
(Endfassung Dezember 2011)<br />
beschrieben ist, damit die ökologische<br />
Funktion der durch das Vorhaben<br />
betroffenen Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten im räumlichen<br />
Zusammenhang gem. § 44 Abs. 5<br />
BNatSchG erhalten werden kann. Dies<br />
gilt insbesondere auch für die in der<br />
speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n<br />
<strong>Prüfung</strong> unter Kap. 4.2, S. 31, benannte<br />
Maßnahme im Südteil der Grube 2<br />
(Flurstück 628) zur Schaffung eines<br />
flachen Ersatzgewässers für<br />
Laubfrosch und Gelbbauchunke. Das<br />
Ersatzgewässer sollte eine Fläche von<br />
ca. 200 m² einnehmen und muss<br />
dauerhaft offen gehalten werden.<br />
Andernfalls stellt sich die Frage der<br />
Notwendigkeit und Zulässigkeit von<br />
Ausnahmen von den<br />
<strong>artenschutzrechtliche</strong>n Verboten des §<br />
44 BNatSchG.<br />
III. Belange des Bodenschutzes<br />
Zu 2.<br />
Die Maßnahme im Südteil der Grube 2<br />
auf Flurstück 628 zur Schaffung eines<br />
flachen Ersatzgewässers für<br />
Laubfrosch und Gelbbauchunke wird<br />
durchgeführt. Das Ersatzgewässer<br />
wird eine Fläche von ca. 200 m²<br />
erhalten und wird rechtzeitig<br />
hergestellt.<br />
Zu 2.<br />
Die Anregung wird<br />
zur Kenntnis<br />
genommen und<br />
beachtet.
1.1 Art der Vorgabe<br />
- 32 -<br />
Berücksichtigung der Belange des<br />
Bodenschutzes, sparsamer,<br />
schonender und haushälterischer<br />
Umgang mit Boden, Minimierungsgebot<br />
1.2 Rechtsgrundlage<br />
§ 1 BauGB,. §1 BBodSchG, § 1 Abs. 1<br />
LBodSchAG, § 12 BBodSchV,<br />
Bergrechtliche Genehmigung<br />
Regierungspräsidium Freiburg Abt. 9<br />
vom 10.02.2012<br />
1.3 Möglichkeiten der Überwindung<br />
(z. B. Ausnahmen oder<br />
Befreiungen)<br />
2. Beabsichtigte eigene Planungen<br />
und Maßnahmen, die den o.g. Plan<br />
berühren können, mit Angabe des<br />
Sachstandes.<br />
keine
- 33 -<br />
3. Bedenken und Anregungen aus<br />
der eigenen Zuständigkeit zu dem<br />
o.g. Plan, gegliedert nach<br />
Sachkomplexen, jeweils mit<br />
Begründung und ggf.<br />
Rechtsgrundlage.<br />
Bereits in der Stellungnahme vom<br />
06.03.2012 hat das<br />
Regierungspräsidium Tübingen (Az: 21-<br />
30/2511.2-2206.1-218) auf die<br />
Notwendigkeit einer Regelung im<br />
Bebauungsplan hingewiesen um den<br />
Aufwuchs von Gehölzen auf der<br />
Deponiefläche dauerhaft zu<br />
unterbinden. Der Zielkonflikt mit der<br />
geplanten Bepflanzung im Randbereich<br />
der Deponie besteht jedoch weiterhin<br />
(Satzungsentwurf, Artenlisten Sträucher<br />
und Bäume Ziff 6.5.3.). Sofern die<br />
Pflanzflächen außerhalb der<br />
eigentlichen Deponiefläche liegen,<br />
sollte dies hinreichend erläutert bzw. im<br />
Plan gekennzeichnet werden.<br />
Auf die o.g. Stellungnahme<br />
insbesondere Ziff III/3 wird Bezug<br />
genommen.<br />
Zu 3.<br />
Die Fläche ist u. a. aus<br />
naturschutzfachlichen Gründen (u.a.<br />
zur Habitatschaffung und Sicherung<br />
für heckenbrütende Vögel) und aus<br />
Landschaftsbildgründen einzugrünen.<br />
Es wurden aber in sofern Änderungen<br />
zum ursprünglichen Vorentwurf<br />
getroffen, dass nur flachwurzelnde<br />
Sträucher und Bäume gepflanzt<br />
werden dürfen, so dass keine<br />
Schäden an der Lößlehm-Abdichtung<br />
auftreten (siehe Festsetzung Nr.<br />
6.5.4). Zudem sind gemäß<br />
Festsetzung 6.8 im Bereich des<br />
Grabens regelmäßig Rückschnittsmaßnahmen<br />
an den Gehölzen und<br />
Mäharbeiten durchzuführen, um die<br />
Funktionstüchtigkeit der Regenwasserrückhaltung<br />
und Versickerung<br />
zu gewährleisten. Nach Pkt. 6.9 der<br />
Satzung ist der Gehölzanflug auf der<br />
Fläche regelmäßig mindestens<br />
zweimal jährlich zu entfernen. Es<br />
werden bereits ausreichend<br />
Zu 3<br />
Die Anregung wird<br />
zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Der Anregung<br />
zum Zielkonflikt<br />
Bepflanzung im<br />
Randbereich wird<br />
nicht statt<br />
gegeben.
- 34 -<br />
Maßnahmen getroffen, um eine<br />
nachhaltige Sicherung der Dichtungsschicht<br />
zu gewährleisten. Eine<br />
Notwendigleit, den Aufwuchs von<br />
Gehölzen auf der Deponiefläche<br />
vollständig und dauerhaft zu<br />
unterbinden, wird aufgrund der<br />
Maßnahmen nicht gesehen. Der<br />
Schutz des Landschaftsbildes und die<br />
Eintwicklung von Habitaten werden<br />
höher berwertet, als die Gefahr der<br />
Wahrscheinlichkeit, dass bei der<br />
Dichtungsschicht Schäden auftreten.<br />
Bei baulichen Maßnahmen, wie die<br />
Verankerung der Anlagenteile, die<br />
Einfriedung, mögliche Streifenfundamente<br />
usw., hat der Bauherr<br />
sicherzustellen, dass die<br />
Dichtungsschicht nicht beschädigt<br />
wird.
STADT EHINGEN<br />
(DONAU)<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />
SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE<br />
„TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
SATZUNG<br />
OPLA Fassung vom 24.05.2012,<br />
red. geändert am 20.09.2012<br />
Bürogemeinschaft für<br />
Ortsplanung & <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
Architekten & <strong>Stadt</strong>planer SRL<br />
Werner Dehm<br />
Schaezlerstraße 38, 86152 Augsburg<br />
Tel: 0821 / 15 98 750<br />
Fax: 0821 / 15 98 752<br />
Mail: info@opla-augsburg.de
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE TONGRUBE RISSTISSEN<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Bebauungsplan<br />
mit integriertem Grünordnungsplan<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
SONSTIGES SONDERGEBIET<br />
FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE<br />
„TONGRUBE RISSTISSEN“<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong><br />
Landkreis Alb-Donau<br />
Regierungsbezirk Tübingen<br />
Planungsträger:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong><br />
Marktplatz 1<br />
89584 <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />
Telefon: 07391 503-0<br />
e-Mail: info@ehingen.de<br />
Internet: www. ehingen.de<br />
Planung:<br />
Büro OPLA Augsburg<br />
Schaezlerstr. 38<br />
86152 Augsburg<br />
Tel: 0821 – 159875-0<br />
Fax 0821 – 159875-2<br />
Email: info@opla-augsburg.de<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 2/10
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE TONGRUBE RISSTISSEN<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
PRÄAMBEL<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) erlässt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), des § 74 der Landesbauordnung für<br />
Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 und Art. 9 des Gesetzes<br />
vom 17.12.2009 (GBl. Nr. 23, S. 809) sowie des § 4 der Gemeindeordnung von<br />
Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 698),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. S. 185) folgenden<br />
Bebauungsplan Sonstiges Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage „Tongrube<br />
Risstissen“ als Satzung.<br />
Für den Geltungsbereich gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung<br />
vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I<br />
S. 466).<br />
INHALT DES BEBAUUNGSPLANES<br />
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Freiflächenfotovoltaikanlage „Tongrube<br />
Risstissen“ gilt der vom Büro OPLA, Bürogemeinschaft für Ortsplanung &<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung ausgearbeitete Bebauungsplan vom 24.05.2012, red. geändert am<br />
20.09.2012 der aus der Planzeichnung (A), den Festsetzungen durch Planzeichen (B) und<br />
den nachstehenden textlichen Festsetzungen (C) besteht. Die Planzeichnung hat nur im<br />
Zusammenhang mit den Festsetzungen des Textteils Gültigkeit. Dem Bebauungsplan<br />
beigefügt sind die Begründung vom 24.05.2012, red. geändert am 20.09.2012 sowie der<br />
Umweltbericht vom 24.05.2012, red. geändert am 20.09.2012. Beigefügt ist auch die<br />
<strong>Spezielle</strong> <strong>artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>) zur geplanten Photovoltaikanlage in der<br />
Tongrube der Fa. Anton Grehl in <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen vom Dezember 2011.<br />
A PLANZEICHNUNG<br />
B FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN<br />
C TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 3/10
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE TONGRUBE RISSTISSEN<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />
1.1 Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.<br />
1.2 Die in der Planzeichnung mit Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik“<br />
gekennzeichneten Bereiche werden als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 1,<br />
Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächenfotovoltaikanlage“ zur<br />
Nutzung der Sonnenenergie festgesetzt.<br />
1.3 Im Sondergebiet sind ausschließlich folgende Nutzungen zulässig:<br />
1.3.1 Betriebs- und Versorgungsgebäude, die unmittelbar der Zweckbestimmung des<br />
Sondergebietes dienen. Garagen, Lager, Verwaltungs- und Bürogebäude sind<br />
unzulässig.<br />
1.3.2 Solarmodule (Freiflächenphotovoltaikanlagen) in aufgeständerter Form.<br />
2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG<br />
2.1 Die mit Solarmodulen überbaubare Grundstücksfläche beträgt im Bereich des<br />
Sondergebietes (SO) maximal 32.530 m².<br />
2.2 Für die Trafo-, Betriebs- und Versorgungsgebäude ist insgesamt eine überbaubare<br />
Fläche bis max. 250 m² zulässig.<br />
3 BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE<br />
3.1 Anlagen- und Gebäudehöhe<br />
3.1.1 Die Gesamthöhe der Fotovoltaikmodule beträgt max. 3,00 m über natürlicher bzw.<br />
genehmigter Geländeauffüllung.<br />
3.1.2 Zulässig sind Rammgründungen, Schraubgründungen und Streifenfundamente.<br />
3.1.3 Die Gründung der Photovoltaikelemente darf maximal bis zu der in 1 m unter<br />
Geländeoberkante vorhandenen Dichtungsschicht reichen und diese nicht<br />
durchstoßen.<br />
3.1.4 Die Wandhöhe der Trafo- und Betriebsgebäude beträgt maximal 3,00 m. Als<br />
Wandhöhe gilt das Maß von der natürlichen Geländeoberfläche bis zum<br />
Schnittpunkt Dach.<br />
3.2 Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen und<br />
bauliche Anlagen i.S. des § 23 Abs. 5 BauNVO unzulässig.<br />
3.3 Die maximale Höhe der Gelände-Auffüllung darf 518,50 m ü. NN nicht<br />
überschreiten.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 4/10
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE TONGRUBE RISSTISSEN<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
4 GESTALTUNGSFESTSETZUNGEN<br />
4.1 Für die Betriebsgebäude sind leuchtende und grelle Farben unzulässig.<br />
5 VERKEHRSFLÄCHEN<br />
5.1 Montagewege und Plätze innerhalb der Baugrenze sind in wassergebundener<br />
Bauweise zu errichten.<br />
5.2 Die Eingrünung darf durch Montagewege unterbrochen werden. Die Montagewege<br />
dürfen auch außerhalb der überbaubaren Gründstücksfläche errichtet werden.<br />
6 GRÜNORDNUNG<br />
Herstellungsmaßnahmen<br />
6.1 Die Flächen der Fl. Nr. 603 und 604 sind als Rohbodenstandort gem.<br />
Abschlussbetriebsplan mit kiesig-sandigem Substrat auszubilden. Eine Ansaat ist<br />
zu unterlassen.<br />
Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität<br />
6.2 Außerhalb der bepflanzten Bereiche sind Blockhäufen und alte Wurzelstöcke im<br />
Randstreifen des Projektgebietes als mögliche Quartiere von Reptilien und<br />
Amphibien anzulegen. Dazu sind mind. 5 Blockschutthalden / Steinschüttungen<br />
aus grobkörnigem Schotter oder Bruchmaterial und mind. 5 Totholzhäufen<br />
herzustellen. Die Flächenausdehnung der einzelnen Bereiche umfasst ca. 6 – 12<br />
m².<br />
6.3 Im Südteil der Teilfläche der Flurnummer 628 (Grube 2 gem. <strong>saP</strong>), der durch<br />
temporäre Vernässungen geprägt ist, ist ein flaches Ersatzgewässer mit einer<br />
Fläche von ca. 200 m zu erstellen.<br />
Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes<br />
6.4 Im Westen der Flurnummer 603 ist ein wechselfeuchter Graben mit Aufweitungen<br />
und Gefälle nach Norden anzulegen.<br />
6.5 Bereich für die Rückhaltung von Niederschlagswasser:<br />
- Im Nordosten der Freiflächenfotovoltaikanlage ist innerhalb des<br />
Geltungsbereiches eine wechselfeuchte Mulde mit einer Größe von<br />
mindestens 50 m² anzulegen. Die Mulde ist mit einer Tiefe von max. 50 cm<br />
auszubilden.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 5/10
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE TONGRUBE RISSTISSEN<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
6.6 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />
sonstigen Bepflanzungen:<br />
6.6.1 Im Nordosten (nordöstliches Eck) ist ein gestuftes Feldgehölz als vier- bis<br />
fünfreihige versetzte Gehölzpflanzung aus nachfolgenden Artenlisten herzustellen.<br />
Dabei sind mind. 4 Bäume der Artenliste 6.6.3. B zu pflanzen.<br />
6.6.2 Im Bereich der wechselfeuchten Gräben sind in unregelmäßigen Abständen von<br />
30 m bis 60 m ein- bis zweireihige Strauchgruppen zu pflanzen. Dabei sind jeweils<br />
5 bis 10 Sträucher einer Art der Artenliste 6.6.3 A zusammenzufassen.<br />
6.6.3 Artenlisten<br />
Pflanzabstand der Sträucher untereinander: 1,50 m<br />
Pflanzqualität Sträucher: 3 Triebe, 60/100 cm:<br />
A - Artenliste Sträucher:<br />
Botanischer Name Deutscher Name<br />
Corylus avellana Haselnuss<br />
Ligustrum vulgare Liguster<br />
Lonicera xylostheum Heckenkirsche<br />
Salix Caprea Sal-Weide<br />
Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />
Viburnum opulus Wasser- Schneeball<br />
Standraum für Hochstämme: 2 x 2 m<br />
Pflanzqualität: Hochstamm, StU 10-12.<br />
B - Artenliste Bäume:<br />
Botanischer Name Deutscher Name<br />
Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />
Fagus sylvatica Rot-Buche<br />
Malus sylvestris Wild-Apfel<br />
Salix Capraea Sal-Weide<br />
6.6.4 Die Wurzeln der Pflanzen dürfen die gemäß Abschlussbetriebsplan erstellte<br />
Dichtungsschicht nicht durchstoßen.<br />
6.6.5 Die Pflanzarbeiten müssen nach Fertigstellung der Baumaßnahme, spätestens<br />
jedoch in der darauf folgenden Pflanzperiode durchgeführt werden.<br />
Entwicklungsmaßnahmen<br />
6.7 Düngemaßnahmen dürfen auf den Flächen nicht durchgeführt,<br />
Pflanzenschutzmittel nicht eingesetzt werden.<br />
6.8 Bei Bewuchs sind die Flächen regelmäßig bis zu 3 mal im Jahr zu mähen, um eine<br />
Verbuschung und zunehmenden Nährstoffeintrag zu verhindern. Bei einer Mahd<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 6/10
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE TONGRUBE RISSTISSEN<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
ist das Mähgut abzufahren, um eine dauerhaft magere Fläche zu gewährleisten<br />
und damit die Erhöhung der Artenvielfalt zu erreichen.<br />
6.9 Im Bereich des Grabens sind regelmäßig Rückschnittsmaßnahmen an den<br />
Gehölzen und Mäharbeiten durchzuführen, um die Funktionstüchtigkeit der<br />
Regenwasserrückhaltung und Versickerung zu gewährleisten.<br />
6.10 Der Gehölzanflug auf der Fläche ist regelmäßig mindestens zweimal jährlich zu<br />
entfernen.<br />
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Natur und Landschaft – Ausgleichsmaßnahmen<br />
6.11 Um eine stärkere Besonnung des Gewässers zu erreichen, ist der Tümpel auf<br />
Flurnummer 628 durch Fällen einzelner Bäume teilweise freizustellen. Die<br />
Baumfällung muss außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, also in den Monaten<br />
September bis Februar.<br />
6.12 Um eine zunehmende Sukzession zu vermeiden, sind die gehölzfreien Bereiche<br />
auf der Flurnummer 628 (Ostteil) regelmäßig alle 3 Jahre zu mähen.<br />
Aufkommender Gehölzanflug ist dabei zu entfernen.<br />
6.13 Die Flurnummer 628 ist regelmäßig alle 3 Jahre auf das Vorkommen von<br />
Neophyten zu kontrollieren. Aufkommende Neophyten (wie z.B. Riesen-Bärenklau)<br />
sind vor der Samentracht mit den Wurzeln zu entfernen.<br />
6.14 Im südlichen Teil der Ostseite der Flurnummer 628 an der Grenze zur Flurnummer<br />
627 soll eine Blockschüttung als frostsicheres Quartier für Amphibien und Reptilien<br />
angeschüttet werden. Die Flächenausdehnung des Bereiches soll mindestens 20<br />
m² umfassen. Für derartige Rückzugsstrukturen für Tiere istausschließlich<br />
Naturmaterial zu verwenden.<br />
6.15 Der Erlenbruchwald ist ohne forstliche Nutzung zu erhalten. Pflegemaßnahmen<br />
und Verkehssicherungsmaßnahmen dürfen jedoch in Absprache mit der<br />
zuständigen Behörde (UNB) durchgeführt werden. In Absprache mit der UNB<br />
kann die teilweise Entfernung der Fichten entlang des Fahrweges durchgeführt<br />
werden. Dabei soll eine Fichtengruppe im nordwestlichen Teil von Grube 1 (oder<br />
außerhalb) erhalten bleiben.<br />
6.16 Die Fällungen dürfen erst nach der Baumaßnahme und außerhalb der<br />
Vogelbrutzeit durchgeführt werden, also in den Monaten September bis Februar.<br />
6.17 Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind auf Flurnummer 628 (TF)<br />
Abfallablagerungen regelmäßig einmal jährlich zu entfernen.<br />
6.18 Die zuständige Behörde kann zur Sicherung und Pflege weitere Maßnahmen<br />
anordnen.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 7/10
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE TONGRUBE RISSTISSEN<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
Zeitliche Beschränkungen, Maßnahmen für den Artenschutz<br />
6.19 Um Verschattungen der Fotovoltaikmodule zu vermeiden, ist es zulässig,<br />
austriebsfähige Gehölze innerhalb der gesetzlich zulässigen Zeiträume (vom 01.<br />
Oktober bis 28./29. Februar) auf den Stock zu setzen, um den Schattenwurf<br />
einzuschränken. Es dürfen ausschließlich die Heckenabschnitte auf den Stock<br />
gesetzt werden, bei denen die Wuchshöhe von 2,50 m überschritten ist.<br />
6.20 Die Entfernung von Gehölzen hat außerhalb der Brutzeit zu erfolgen, um die<br />
Zerstörung von Nist- und Fortpflanzungsstätten zu vermeiden. Ist dies nicht<br />
möglich, ist eine Einzelprüfung (ob Nist- oder und Fortpflanzungsstätten<br />
vorhanden sind) durchzuführen und eine Sondergenehmigung der<br />
Naturschutzbehörden einzuholen.<br />
7 IMMISSIONSSCHUTZ, NIEDERSCHLAGSWASSER, ABWASSER<br />
7.1 Niederschlagswasser ist flächig auf dem Grundstück zu versickern und über die<br />
Dichtungsschicht (wie im Abschlussbetriebsplan dargelegt) im Bereich der Mulden<br />
am Rande der Modulflächen abzuführen. Es ist darauf zu achten, dass<br />
Niederschlagswasser nicht gezielt auf Nachbarflächen abgeleitet wird.<br />
8 EINFRIEDUNG<br />
8.1 Die Höhe der Einfriedung darf max. 2,55 m bezogen auf die natürliche<br />
Geländeoberkante betragen. Sockel sind nicht zulässig.<br />
8.2 Die Einfriedung darf auch außerhalb der Baugrenze errichtet werden.<br />
8.3 Die Einfriedung ist als Stabgitterzaun bzw. Maschendrahtzaun auszuführen.<br />
Mauern sind als Einfriedung nicht zulässig.<br />
8.4 Zur Durchlässigkeit der Einfriedung für Kleinsäuger ist eine Bodenfreiheit von<br />
mind. 20 cm zu gewährleisten.<br />
9 WERBEANLAGEN<br />
Werbeanlagen und großflächige Hinweisbeschilderungen sind unzulässig.<br />
10 INKRAFTTRETEN<br />
Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 8/10
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE TONGRUBE RISSTISSEN<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
D HINWEISE UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />
1 Denkmalschutz<br />
(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen<br />
anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen,<br />
künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse<br />
besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der<br />
Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des<br />
vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten,<br />
sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist<br />
einverstanden ist. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn damit<br />
unverhältnismäßig hohe Kosten oder Nachteile verbunden sind und die<br />
Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten.<br />
(2) Die höhere Denkmalschutzbehörde und ihre Beauftragten sind berechtigt, den<br />
Fund auszuwerten und, soweit es sich um bewegliche Kulturdenkmale handelt,<br />
zu bergen und zur wissenschaftlichen Bearbeitung in Besitz zu nehmen<br />
(3) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden Funde<br />
unverzüglich der höheren Denkmalschutzbehörde mitzuteilen.<br />
2 Nachbarrecht<br />
Die gesetzlichen Grenzabstände nach § 16 Abs. (1) Nachbarrechtsgesetz<br />
Baden-Württemberg sind einzuhalten.<br />
3 Landwirtschaft<br />
4 Geotechnik<br />
Negative Auswirkungen auf die Solarmodule, die durch die landwirtschaftliche<br />
Produktion entstehen können, sind vom Anlagenbetreiber bzw. Rechtsnachfolger<br />
zu dulden.<br />
(1) Sofern ehemalige Grubenwände (Rand- und Abbauböschungen) vorhanden<br />
sind, sollte zwischen den Böschungen und baulichen Anlagen (Solarmodulen,<br />
Wegen, Leitungen, Gebäuden, etc.) bzw. dem Aufenthaltsbereich von<br />
Personen eine Sicherheitszone ausgewiesen werden. Die Sicherheitszone ist<br />
nach bodenmechanischen Kriterien auszuweisen und von einer etwaigen<br />
Nutzung freizuhalten.<br />
(2) Sofern eine Versickerung von Oberflächenwasser geplant bzw.<br />
wasserwirtschaftlich zulässig ist, wird aufgrund der geringen Durchlässigkeit<br />
der anstehenden Bodenarten die Erstellung entsprechender hydrologischer<br />
Versickerungsgutachten empfohlen.<br />
(3) Bei geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder des<br />
Baus der Photovoltaik- Anlage sollten ggf. objektbezogene Baugrund-<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 9/10
STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG<br />
BEBAUUNGSPLAN FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE TONGRUBE RISSTISSEN<br />
FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />
untersuchungen gemäß DIN 4020 bzw. DIN EN 1997 durchgeführt<br />
werden.<br />
E VERFAHRENSVERMERKE<br />
Ausgefertigt<br />
<strong>Ehingen</strong> (Donau), den ……………….<br />
………………………………….<br />
Alexander Baumann<br />
Oberbürgermeister<br />
OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 10/10
<strong>Spezielle</strong> <strong>artenschutzrechtliche</strong><br />
<strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>) zur geplanten<br />
Photovoltaikanlage in der<br />
Tongrube der Fa. Anton Grehl<br />
in <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen<br />
von Dr. Hermann Stickroth<br />
Augsburg, Dezember 2011<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
1 Einleitung ...............................................................................................................1<br />
1.1 Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................1<br />
1.2 Datengrundlagen....................................................................................................1<br />
1.2.1 Untersuchungsgebiet ................................................................................................1<br />
1.2.2 Daten ......................................................................................................................4<br />
1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen ............................................5<br />
2 Wirkungen des Vorhabens .....................................................................................6<br />
2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse ...............................................................6<br />
2.1.1 Tötung und Schädigung............................................................................................6<br />
2.1.2 Flächeninanspruchnahme.........................................................................................6<br />
2.1.3 Lärmimmissionen.....................................................................................................7<br />
2.1.4 Erschütterungen.......................................................................................................7<br />
2.1.5 Optische Störungen..................................................................................................7<br />
2.1.6 Kollisionsrisiko .........................................................................................................7<br />
2.2 Anlagen- und betriebsbedingte Wirkprozesse .......................................................7<br />
2.2.1 Tötung und Schädigung............................................................................................7<br />
2.2.2 Flächeninanspruchnahme.........................................................................................7<br />
2.2.3 Lärmimmissionen.....................................................................................................7<br />
2.2.4 Erschütterungen.......................................................................................................7<br />
2.2.5 Optische Störungen..................................................................................................8<br />
2.2.6 Kollisionsrisiko .........................................................................................................8<br />
3 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten...........................................9<br />
3.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .................................................9<br />
3.2 Tierarten des Anhang IV der FFH-RL und Europäische Vogelarten........................9<br />
3.2.1 Säugetiere............................................................................................................. 10<br />
3.2.2 Reptilien ................................................................................................................ 11<br />
3.2.3 Amphibien ............................................................................................................. 14<br />
3.2.4 Libellen und andere Wirbellose ............................................................................... 21<br />
3.2.5 Vogelarten............................................................................................................. 22<br />
4 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen<br />
ökologischen Funktionalität................................................................................. 30<br />
4.1 Maßnahmen zur Vermeidung (Punkt 3.1 in Formblättern) .................................... 30<br />
4.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität<br />
(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) (Punkt 3.3 in<br />
Formblättern) ....................................................................................................... 31<br />
4.3 Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes und<br />
Projektgestaltung (Punkt 3.2 in Formblättern)...................................................... 31<br />
5 Gutachterliches Fazit ........................................................................................... 32<br />
Literaturverzeichnis.......................................................................................................... 34<br />
Seite<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen<br />
Tabellenverzeichnis<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Tab. 1: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen<br />
Pflanzenarten (entfällt) ................................................................................................9<br />
Tab. 2: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen<br />
Säugetierarten (entfällt).............................................................................................11<br />
Tab. 3: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen<br />
Reptilienarten (entfällt) ..............................................................................................11<br />
Tab. 4: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und<br />
potenziell vorkommenden Amphibienarten .................................................................14<br />
Tab. 5: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Libellen-<br />
und andere Wirbellosen Arten (entfällt).......................................................................21<br />
Tab. 6: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und<br />
potenziell vorkommenden Europäischen Vogelarten; BV Brutvogel ..............................23<br />
Anhang-Tab. 7: Pflanzenarten in Grube 1; erfasst am 30.11.2011. ..........................................II<br />
Anhang-Tab. 8: Pflanzenarten in Grube 2; erfasst am 30.11.2011. ..........................................II<br />
Anhang-Tab. 9: Pflanzenarten in Grube 3; erfasst am 30.11.2011. ......................................... III<br />
Anhang-Tab. 10: Abschichtung der Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. ............. IV<br />
Anhang-Tab. 11: Abschichtung der Säugetierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. ............ IV<br />
Anhang-Tab. 12: Abschichtung der Reptilienarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. .............. V<br />
Anhang-Tab. 13: Abschichtung der Amphibienarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. ........... V<br />
Anhang-Tab. 14: Abschichtung der Käferarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. ................... V<br />
Anhang-Tab. 15: Abschichtung der Libellenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. .............. VI<br />
Anhang-Tab. 16: Abschichtung der Schmetterlingsarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. .... VI<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abb. 1: Untersuchungsgebiet .................................................................................................2<br />
Abb. 2: Lage des Planungsgebietes, mit den lokalen Biotopflächen ...........................................3<br />
Abb. 3: Lage der Habitate und Strukturen in Grube 1 & 2 (oben) bzw. Grube 3 (unten) ...............4<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 1<br />
1 Einleitung<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
1.1 Anlass und Aufgabenstellung<br />
Im südlichen Bereich des Tonabbaus Rißtissen (interne Bezeichnung „Grube 3“) der Fa.<br />
Anton Grehl in <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage geplant. Im<br />
aktuellen Zustand ist die Grube 3 teilverfüllt. In der Zwischenzeit hat sich durch natürliche<br />
Sukzession ein Zustand mit Gehölzen, Kleingewässern und ausgedehnten Hochstauden-<br />
oder Altgrasfluren eingestellt. Aufgrund einer Änderung des Bodenschutzgesetzes und der<br />
teilverfüllten Materialien ist eine Rekultivierung nicht mehr wie vorgesehen möglich. Zum<br />
Schutze des Grundwassers benötigt die Tongrube eine Abdichtung, was die Abräumung der<br />
ganzen Spontanvegetation erforderlich macht. Aus diesem Grund wird die Rekultivierung<br />
neu geplant.<br />
In der vorliegende <strong>saP</strong> werden:<br />
• die <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bezüglich<br />
der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des<br />
Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt<br />
und dargestellt.<br />
• die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem.<br />
§ 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft. Die nicht-naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />
sind im allgemeinen Erläuterungsbericht dargestellt.<br />
• für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gemäß nationalem Naturschutzrecht<br />
besonders oder streng geschützt oder stark gefährdet sind (Rote Listen),<br />
wird darüber hinaus geprüft, ob § 15 BNatSchG einschlägig ist.<br />
Innerhalb des Planungsgebietes und dessen Wirkungsraum sind keine FFH-Gebiete bzw.<br />
Vogelschutzgebiete betroffen. Der Wirkungsraum beschränkt sich im Wesentlichen auf die<br />
Abbauflächen.<br />
1.2 Datengrundlagen<br />
1.2.1 Untersuchungsgebiet<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt auf der Gemarkung Rißtissen. Es gehört zum naturräumlichen<br />
Einheit „Hügelland der unteren Riß“ und liegt auf einem sanften Höhenrücken - dem<br />
Heuberg“ - zwischen zwei flachen Seitentälern der Riß. Der Untergrind ist bestimmt von<br />
Mergeln der Süßwassermolasse. In den Muldentälern haben sich Fließlehmschichten abgelagert.<br />
Die natürliche Dränage sowohl der flachen Mergelrücken als auch der Täler ist sehr<br />
gering, so dass vielfach staunässebedingte, z.T. anmoorige Wiesen und Wälder anzutreffen<br />
sind (aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan, LAK/Rauh 2000).<br />
Die ehemaligen Tongrube umfasst 3 Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 5,6 ha. Die<br />
Photovoltaikanlage ist in Grube 3 geplant, die eine Fläche von knapp 4 ha hat. Im aktuellen<br />
Zustand ist sie teilverfüllt; der geltende Rekultivierungsplan ist noch nicht umgesetzt. In der<br />
Zwischenzeit hat sich durch natürliche Sukzession ein Zustand mit Gehölzen, Kleingewässern<br />
und ausgedehnten Hochstauden- oder Altgrasfluren eingestellt (siehe Anhang-Tab. 9).<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 2<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
In der unverfüllten Nordwestecke gibt es 6 Meter unter Umgebungsniveau einen Tümpel;<br />
auch der Versorgungsweg verläuft hier in einem Hohlweg mit üppiger Kraut-, Strauch- und<br />
Baumschicht sowie einigen Kleinstgewässern und führt in die Grube 2 hinein. Der südwestliche<br />
Teil der Grube 3 wird fast flächendeckend von einer Brennnesselflur bedeckt, in denen<br />
es einige Gruppen vom giftigen Riesenbärenklau gibt. Der südliche Teil hat in der Mitte einige<br />
nur lückig bewachsene Bereiche; optisch wird er von einer alten Eiche dominiert, die jedoch<br />
außerhalb des Planungsbereichs steht; der südliche Grenzwall weist vereinzelt Büsche<br />
auf. Der südöstliche Bereich ist durch einige Materialablagerungen reliefiert und wird stellenweise<br />
von bereits höheren Gehölzen bewachsen. An der Ostgrenze trennt ein Radweg die<br />
Grube von der Kreisstraße, mit vereinzelten Pflanzungen mit Obstbäumen; das Biotop Nr.<br />
177244255851 („Straßenhecke am Heuberg bzw. an der Kreisgrenze zu BC“) liegt zwischen<br />
Straße und Radweg und wird vom Vorhaben nicht betroffen. Etwa in der Mitte der östlichen<br />
Grenze liegt ein weiteres Kleingewässer, das vollständig durch Wildschweine zerwühlt ist.<br />
Grube 1 mit einer Größe von 0,5 ha ist eine aufgelassene Abbaustelle und blieb nach Ende<br />
des Abbaus sich selbst überlassen. Wies sie zunächst noch eine Steilwand mit sandigen bis<br />
tonigen Aufschlüssen sowie Tümpel mit Flachwasserzonen (Röhrichten) und vegetationsfreien<br />
Wasseroberflächen auf (2001 kartiert als Biotop Nr. 177244256008, 1703 m 2 , „Tümpel<br />
nahe der Kreisgrenze S Risstissen“), hat sie sich in der Zwischenzeit zu einem Erlenbruchwald<br />
mit wechselndem Wasserstand entwickelt (Pflanzenarten s. Anhang-Tab. 7). 1995 brütete<br />
in der Steilwand der Eisvogel. aktuell wäre das in Grube 2 denkbar.<br />
Abb. 1: Untersuchungsgebiet<br />
� Grube 1, aufgelassene Tongrube<br />
� Grube 2, teilrekultiviert<br />
� Grube 3, teilverfüllt<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 3<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Grube 2 ist teilrekultiviert (Pflanzenarten s. Anhang-Tab. 8) und hat eine Größe von 1,1 ha.<br />
Im nördlichen Beriech liegt ein Tümpel mit Steilwänden, an dem 2001 das Biotop Nr.<br />
177244256007 (60 m², „Kleine Röhrichte bei Deponie S Risstissen“) kartiert wurde. Östlich<br />
des Tümpels gibt es einen Fahrweg, der im Zentrum wendet; im Eingangsbereich lagern<br />
derzeit Grünabfälle und auch andere Ablagerungen. Im zentralen Bereich der Grube 2 dominieren<br />
halboffene Krautfluren; ein Teilbereich wurde in der Vergangenheit abgeschoben<br />
(vermutlich um wieder Rohboden zu schaffen); zudem gibt es einige Blockablagerungen<br />
(teils Naturstein, teils grober Bauschutt). Im Süden ist das (Mikro-)Relief des Grubenbodens<br />
bewegt; in den Senken gibt es staunasse Bereiche, teilweise mit Rohrkolbenröhrichten. Zu<br />
den Rändern hin entwickeln sich Hochstaudenfluren. Die Randböschungen sind großteils<br />
mit Gebüschen und Bäumen bestockt. Vereinzelt gibt es auch in der Grube Anflug von Fichte,<br />
Erle und Wieden.<br />
Im weiteren Umfeld der Tongrube, v.a. nördlich davon, liegen zahlreiche Biotope, z.B.:<br />
� Biotop-Nr.: 177244256001, „Nasswiese SW Risstissen“, 2340 m²<br />
� Biotop-Nr.: 177244256002, „Kleine Schilfröhrichte SW Risstissen“, 150 m²<br />
� Biotop-Nr.: 177244256003, „Nasswiese SSW Risstissen ('Brandenhauwiesen')“, 15212 m²<br />
� Biotop-Nr.: 177244256004, „Auwaldstreifen und Feldgehölze SSW Risstissen“, 4048 m²<br />
� Biotop-Nr.: 177244256005, „Waldfreier Sumpf SSW Risstissen“, 150 m²<br />
� Biotop-Nr.: 177244256006, „Kleine Röhrichte SSW Risstissen“, 100 m²<br />
� Biotop-Nr.: 177244256010, „Tümpel SW Risstissen“, 505 m²<br />
� Biotop-Nr.: 177244256011, „Nasswiese SSW Risstissen“, 4238 m²<br />
� Biotop-Nr.: 177244255999, „Nasswiesen und Riede im NSG 'Sulzwiesen-Lüssenschöpfle'“, 54132 m²<br />
Im östlich angrenzenden Rißtal liegen weitere Biotope:<br />
� Biotop-Nr.: 177244255858, „Altwasserrelikt südlich Risstissen“, 3013 m²<br />
� Biotop-Nr.: 177244255859, „Feldgehölz mit Altwasser S Risstissen“, 2091 m²<br />
� Biotop-Nr.: 177244255860, „Altwasserrelikte S Risstissen (Gewann 'Ofenfeld')“, 4440 m²<br />
� Biotop-Nr.: 177244256013, „Feuchtbiotop links der Riss oberh. Risstissen ('Flachfeld')“, 4000 m²<br />
� Biotop-Nr.: 177244256014, „Pappel-Feldgehölze an der Riss bei Risstissen“, 250 m²<br />
Abb. 2: Lage des Planungsgebietes,<br />
mit den lokalen Biotopflächen<br />
(rosa: Offenland-Biotopkartierung,<br />
dunkelgrün: Wald-B.kartierung).<br />
Tongrube<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 4<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Abb. 3: Lage der Habitate und Strukturen in Grube 1 & 2 (oben) bzw. Grube 3 (unten)<br />
Grube 1<br />
Grube 3<br />
Grube 2<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de<br />
N<br />
Grünabfall<br />
Stein-/Blockhaufen<br />
Nadelbaum<br />
Laubbaum<br />
(ungefähre Lage)<br />
Baum ggf. fällen<br />
Rohböden,<br />
lückige Vegetation<br />
Gewässer<br />
temp. Gewässer<br />
Brennesselflur<br />
kart. Heckenbiotop<br />
Versorgungsweg
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 5<br />
1.2.2 Daten<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Als Datengrundlagen wurden herangezogen:<br />
Grundlagenwerke zum Artenschutzprogramm Baden-Württemberg<br />
• BRAUN & DIETERLEN (2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs Band 2. Insektenfresser<br />
(Insectivoria), Hasentiere (Lagomorpha), Nagetiere (Rodentia), Raubtiere (Carnivora),<br />
Paarhufer (Artiodactyla).<br />
• LAUFER et al. (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs.<br />
• HÖLZINGER (Hrsg.) (1987-2011): Die Vögel Baden-Württembergs. Band 1.2, Band 2.0,<br />
Band 2.2, Band 2.3, Band 3.1, Band 3.2.<br />
• EBERT (Hrsg.) (1991-2005): „Die Schmetterlinge Baden-Württembergs“; aktualisierte<br />
Beobachtungskarten der Landesdatenbank Schmetterlinge am Staatlichen Museum für<br />
Naturkunde Karlsruhe (SMNK), http://www.schmetterlinge-bw.de/<br />
Weitere Artenschutzinformationen Baden-Württemberg<br />
• Artensteckbriefe der Arten der FFH-Richtlinie in Baden-Württemberg<br />
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/49017/<br />
• Verzeichnisse der Tiere und Pflanzen Baden - Württembergs (bis 2005)<br />
http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/50037/...<br />
• Rote Listen der Arten in Baden-Württemberg<br />
http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/90018/...<br />
Erfassungen<br />
• Biotopkartierungen (Brutzeitangaben 2001) im Daten- und Kartendienst der LUBW<br />
http://brsweb.lubw.baden-wuerttemberg.de/brs-web/<br />
• Landschaftspflegerischen Begleitplan, LAK/Rauh (2000).<br />
• Ortsbegehung am 30.11.2011 (Herbst-Winter-Aspekt)<br />
1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen<br />
Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung stützen<br />
sich auf das „Ablaufschema zur <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> bei Vorhaben nach §§ 44<br />
und 45 Abs. 7 BNatSchG“ der LUBW, Stand 2011 (http://www.fachdokumente.lubw.badenwuerttemberg.de/servlet/is/101436/...).<br />
Die Artenlisten wurde durch Abschichtung nach Vorkommen der einzelnen Arten im Natur-<br />
raum (Spalte N), im Lebensraum (Spalte L) und in der Region bzw. im TK-Blatt 7724 (Spalte<br />
V) bzw. nach deren Empfindlichkeit gegenüber dem Eingriff (Spalte E, i.d.R. nur weitverbreitete,<br />
ungefährdete Arten) erzeugt.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 6<br />
2 Wirkungen des Vorhabens<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und<br />
Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen<br />
können.<br />
2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse<br />
2.1.1 Tötung und Schädigung<br />
Durch die Baumaßnahme besteht potenziell die Gefahr einer Tötung oder Schädigung von<br />
Arten. Der Einsatz der Baumaschinen und die Erdbewegungen bei der Räumung, Verfüllung<br />
und Abdeckung der Tongrube führen zur Zerstörung von Bodenlückensystemen, Kleingewässern<br />
und anderen Habitaten in Grube 3, in denen Reptilien, Amphibien oder andere Boden-/Wasserorganismen<br />
leben. Durch die Entfernung der Vegetation im Zuge der Räumung<br />
können auch deren Fortpflanzungsstätten sowie Vögelnester zerstört werden.<br />
Da diese Maßnahmen außerhalb der Fortpflanzungsperioden und zu einer Zeit durchgeführt<br />
werden sollen, in denen sich die überwiegende Zahl der Individuen und Arten außerhalb der<br />
Grube befinden (in Winterquartieren v.a. im Wald), ist diese Gefahr als sehr gering anzusehen.<br />
2.1.2 Flächeninanspruchnahme<br />
Durch die PV-Anlage wird der vorhandene Lebensraum überbaut. Dieser befindet sich in der<br />
teilverfüllten, aber noch nicht rekultivierten Grube 3 in einem Sukzessionsstadium mit üppigen<br />
Kraut- und Grasfluren sowie aufkommendem Gebüsch. Allerdings erfordert auch der<br />
Bodenschutz eine Abdeckung/Abdichtung der Tongrube, so dass der Eingriff in die Lebensräume<br />
der Grube nicht allein der PV-Anlage zu schulden ist; eine Neuplanung und Umsetzung<br />
der Rekultivierung war also unvermeidlich, was in jedem Fall mit einer Zerstörung der<br />
spontan entstandenen Lebensräume in Grube 3 verbunden sein musste.<br />
Die aktuelle Planung sieht nun vor, auf dem abgedeckten und abgedichteten Areal Magerrasen<br />
und wechselfeuchte Bereiche neu zu begründen. Die Vegetation unter den Solarmodulen<br />
wird dauerhaft niedrig gehalten, was in Einklang mit den Bedürfnissen der streng<br />
geschützten Zauneidechse ist. In den wechselfeuchten Bereichen kann sich wieder die<br />
Gelbbauchunke ansiedeln. In den Randbereichen bleibt die Vegetation teilweise unverändert<br />
(etwa an der Westgrenze) oder wird auf dem Randstreifen in Form von Gebüschgruppen<br />
oder Hecken neu angepflanzt. Darüber hinaus sind die Gruben 1 und 2 als Ausgleichsflä-<br />
chen vorgesehen, die schon jetzt hochwertige Biotope aufweisen (teilweise biotopkartiert)<br />
und durch vorsichtige Pflegemaßnahmen noch optimiert werden sollen.<br />
Die betroffenen Tierarten, insbesondere die mobilen Arten, werden vorübergehend in benachbarte<br />
Bereiche abgedrängt (Vögel, ggf. Reptilien) bzw. sind zur Zeit des Eingriffs gar<br />
nicht auf der Projektfläche (Amphibien), so dass sie nach der Baumaßnahme die Flächen<br />
wieder besiedeln können. Die Flächeninanspruchnahme ist also nur vorübergehend.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 7<br />
2.1.3 Lärmimmissionen<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Während der Baumaßnahme kommt es zu einer erhöhten Lärmimmission auf der betroffenen<br />
Fläche und den Zufahrtswegen. Lärmempfindliche Arten, insbesondere solche mit akustischer<br />
Kommunikation (Vögel, Heuschrecken usw.) können bei der Paarfindung oder Orien-<br />
tierung behindert oder verdrängt werden, allerdings können sie in benachbarte Bereiche<br />
ausweichen.<br />
2.1.4 Erschütterungen<br />
Während der Baumaßnahme kommt es durch Baumaschinen und LKWs sowie durch die<br />
Rammung zu vermehrten Erschütterungen auf der betroffenen Fläche. Wie bei den Lärmimmissionen<br />
können betroffene Arten in benachbarte Bereiche ausweichen.<br />
2.1.5 Optische Störungen<br />
Baumaschinen, LKWs und Arbeiter können durch ihr Auftreten stören und Fluchtreaktionen<br />
bei sensiblen Arten hervorrufen. Wie bei den Lärmimmissionen können betroffene Arten in<br />
benachbarte Bereiche ausweichen.<br />
2.1.6 Kollisionsrisiko<br />
Insbesondere für mobile Arten (Vögel, Insekten etc.) besteht ein theoretisches Kollisionsrisiko<br />
mit der PV-Anlagen, Baumaschinen und LKWs. Wegen der geringen Fortbewegungsgeschwindigkeit<br />
kann diese Einwirkung jedoch als nur geringfügig angesehen werden. Wie<br />
bei der Flächeninanspruchnahme ist diese Einwirkung zudem nur vorübergehend.<br />
2.2 Anlagen- und betriebsbedingte Wirkprozesse<br />
2.2.1 Tötung und Schädigung<br />
Anlagen- und betriebsbedingte Tötungen und Schädigungen sind nicht zu erwarten.<br />
2.2.2 Flächeninanspruchnahme<br />
Nach Fertigstellung der PV-Anlage stellt sie keine wesentliche Flächenversiegelung dar (vgl.<br />
2.1.2). Aktuelle, teilweise nur kleinräumig vorhandene, aber naturschutzfachlich bedeutsame<br />
Lebensräume (lückige, niedrige Vegetation, Kleingewässer, Hecken und Gebüsche, Blockablagerungen),<br />
werden weiterhin verfügbar oder vermehrt vorhanden sein. Eine Wiederbesiedlung<br />
durch deren Bewohner kann angenommen werden.<br />
2.2.3 Lärmimmissionen<br />
Anlagen- und betriebsbedingte Lärmimmissionen sind nicht zu erwarten.<br />
2.2.4 Erschütterungen<br />
Anlagen- und betriebsbedingte Erschütterungen sind nicht zu erwarten.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 8<br />
2.2.5 Optische Störungen<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Über die optischen Störungen einer PV-Anlage auf die natürliche Umwelt ist bislang nichts<br />
bekannt. Von einer Blendung der Arten muss nicht ausgegangen werden, zumal es auch in<br />
der natürlichen Umwelt reflektierende Flächen gibt (z.B. Wasserflächen). Man könnte allenfalls<br />
eine Täuschung annehmen (z.B. irrtümliche Annahme einer Wasserfläche), was in anderen<br />
Fällen bei manchen Arten zu Landungen oder Kollisionen führt (s.u.). Da die Sonnenkollektoren<br />
jedoch nicht waagrecht wie Wasserflächen, sondern schräg angebracht sind,<br />
erscheint eine Verwechslung mit Wasserflächen unwahrscheinlich.<br />
2.2.6 Kollisionsrisiko<br />
Für fliegende Arten (Vögel, Insekten etc.) besteht ein theoretisches Kollisionsrisiko mit der<br />
PV-Anlagen. Die Anlage ist jedoch gut sichtbar, so dass betroffene Arten ausweichen können.<br />
Eine Kollision mit den spiegelnden Kollektoren (wie an Fensterscheiben oder vermeintlichen<br />
Wasserflächen) erscheint unwahrscheinlich, weil durch die schräge Anbringung die<br />
Spiegelungen keiner natürlichen Situationen entsprechen, die verwechselt werden können,<br />
und außerdem die Aufprallenergie reduziert wird. HERDEN, RASSMUS & GHARADJEDAGHI<br />
(2009) fanden im Rahmen ihrer Untersuchungen zu Wirkungen von Freilandphotovoltaikanlagen<br />
auf Vögel (F+E-Vorhaben des BfN) keinerlei Hinweise auf eine Verhaltensänderung<br />
bei Vögeln, die als Irritation interpretiert werden könnte. Für Kollisionsereignisse fanden sich<br />
ebenfalls keine Belege. Dies gilt sowohl für residente Vögel als auch für Zugvögel und Gäste,<br />
welche die Anlage noch nicht kannten. Für spezielle Fälle (z.B. Teichgebiete, wichtige<br />
Zugrouten für Nachtzieher etc.) wurden zwar derartige Möglichkeiten nicht sicher ausgeschlossen,<br />
dennoch wurde die Gefahr von Kollisionen mit den Modulen oder erheblichen<br />
Irritationswirkungen durch PV-Freiflächenanlagen insgesamt für sehr gering eingeschätzt.<br />
Nach HERDEN, RASSMUS & GHARADJEDAGHI (dito) ist von einer nennenswerten Beeinträchti-<br />
gung nicht auszugehen.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 9<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
3 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten<br />
3.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />
Im Projektgebiet sind keine Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL bekannt, für die sich<br />
aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ein Schädigungsverbot ergibt. Von den in Baden-<br />
Württemberg relevanten Arten kommt nur der Frauenschuh (Cypripedium calceolus) in der<br />
Region vor. Dieser besiedelt aber andere Habitate (Laubwälder) und kann in der Tongrube<br />
bzw. deren Folgelebensräumen nicht erwartet werden.<br />
Auf eine vertiefende Würdigung des Frauenschuhs im standardisierten Formblatter<br />
kann daher verzichtet werden.<br />
Tab. 1: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Pflanzenarten (entfällt)<br />
3.2 Tierarten des Anhang IV der FFH-RL und Europäische Vogelarten<br />
Aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ergeben sich für nach § 15 BNatSchG zulässige<br />
Eingriffe sowie für nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Geltungsbereich<br />
von Bebauungsplänen, während der Planaufstellung nach § 33 BauGB und im<br />
Innenbereich nach § 34 BauGB bezüglich der Tierarten nach Anhang IV der FFH-RL und<br />
Europäische Vogelarten folgende Verbote:<br />
Schädigungsverbot (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder<br />
Tötung von wild lebenden Tieren oder ihrer Entwicklungsformen bzw. Beschädigung<br />
oder Zerstörung von Exemplaren wild lebender Pflanzen oder ihrer Entwicklungsformen.<br />
Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von<br />
dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen<br />
Zusammenhang gewahrt wird.<br />
Tötungs- und Verletzungsverbot (für mittelbare betriebsbedingte Auswirkungen, z.B.<br />
Kollisionsrisiko) (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />
für Exemplare, der durch den Eingriff oder das Vorhaben betroffenen Arten<br />
Hinweis: Die Verletzung oder Tötung von Tieren und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen,<br />
die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verbunden sind,<br />
werden im Schädigungsverbot behandelt.<br />
Störungsverbot (s. Nr. 2.3. der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während<br />
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.<br />
Abweichend davon liegt ein Verstoß nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung<br />
des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 10<br />
Relevanzprüfung<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Die Relevanzprüfung erfolgte durch Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums:<br />
� Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />
� restlichen, nach BNatSchG streng geschützten Arten.<br />
Durch Abschichtung werden die Arten aus der Liste ausgeschlossen, für die eine Betroffenheit<br />
gemäß der einschlägigen Verbotstatbestände mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen<br />
werden kann. Die angewandten Abschichtungs-Kriterien waren:<br />
N: Art im Großnaturraum<br />
X = vorkommend oder keine Angaben (z.B. in der Roten Liste vorhanden)<br />
0 = ausgestorben/verschollen/nicht vorkommend<br />
L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens<br />
X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt<br />
oder keine Angaben möglich (k.A.)<br />
0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche Art mit Sicherheit nicht erfüllt<br />
V: Wirkraum des Vorhabens liegt<br />
X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Baden-Württemberg<br />
nach Rasterkartenangaben in den einschlägigen Werken (siehe Kap. 1.2:<br />
in TK 7724 oder Nachbarquadranten vorhanden)<br />
oder keine Angaben zur Verbreitung der Art vorhanden (k.A.)<br />
0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Baden-Württemberg;<br />
u.a. Vorkommen in Nachbarquadranten von Arten, die ihren Schwerpunkt offen-<br />
sichtlich im nördlich angrenzenden Naturgroßraum „Schwäbische Alb“ haben<br />
E: Wirkungsempfindlichkeit der Art<br />
X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden<br />
können<br />
0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen<br />
werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können<br />
(i.d.R. nur weitverbreitete, ungefährdete Arten)<br />
Die so ermittelten relevanten Arten waren einer eingehenden <strong>Prüfung</strong> zu unterziehen, die als<br />
Potenzialanalyse im Sinne eines worst-case-Szenarios durchgeführt wurde. In den nachfolgenden<br />
Tabellen werden – sofern vorhanden – auch die im Untersuchungsraum nachgewiesenen<br />
und potenziell vorkommenden Arten aufgeführt, die nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />
aufgelistet sind, aber nach BArtSchV (Stand 2005) besonders oder streng geschützt<br />
oder gefährdet (Rote Listen) sind.<br />
3.2.1 Säugetiere<br />
Im Projektgebiet sind keine Säugetierarten nach Anhang IV der FFH-RL bekannt, für die sich<br />
aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ein Schädigungsverbot ergibt.<br />
Bei den Fledermäusen wurde auf einen Einzelprüfung verzichtet, da sich im Eingriffsbereich<br />
keinerlei Strukturen befinden, die als Fledermausquartiere in Frage kommen. Zwar kann das<br />
Gebiet von einzelnen Arten, die in den umliegenden Wäldern, Gehölzen oder Siedlungen<br />
vorkommen mögen und die im Offenland jagen, als Nahrungsraum genutzt werden, doch ist<br />
aufgrund der Kleinheit des Eingriffbereichs sowie dem Vorhandensein und Vorhandenblei-<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 11<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
ben umfangreicher potenzieller Jagdräume im Umfeld (Biotope, Naturschutzgebiete) nicht<br />
davon auszugehen, dass durch den Eingriff essentielle Jagdräume verloren gehen. Das<br />
Schädigungsverbot ist somit nicht erfüllt.<br />
Von den übrigen in Baden-Württemberg relevanten Arten kommen nur Biber (Castor fiber)<br />
und Haselmaus (Muscardinus avellanarius) in der Region vor. Diese besiedelt aber andere<br />
Habitate: Der Biber ist kommt an Gewässern aller Art vor, ist jedoch in der Region bislang<br />
v.a. im Donau- und Illertal nachgewiesen; an den Tümpeln im Projektgebiet finden sich bislang<br />
keine Biberspuren (Fraßspuren, Laufwege usw.). Die Haselmaus besiedelt großflächige<br />
Gehölze mit Kronenschluss bzw. Astkontakt und meidet den Boden; daher kann sie in<br />
der Tongrube bzw. deren Folgelebensräumen zumindest im Eingriffsbereich nicht erwartet<br />
werden; im Bauabschnitt 1, der inzwischen vollständig mit einem Erlen-Bruchwald bewachsen<br />
ist, könnte sie vorkommen, doch soll dieser Bereich nicht verändert werden. Also können<br />
auch für diese beiden Arten keine Verbotstatbestände erfüllt sein.<br />
Auf eine vertiefende Würdigung von Biber und Haselmaus in den standardisierten<br />
Formblättern kann daher verzichtet werden.<br />
Darüber hinaus wird einer der Tümpel in Grube 3 durch Wildschweine als Suhle benutzt.<br />
Diese kommen wahrscheinlich unmittelbar vom östlich angrenzenden Wald, um an dieser<br />
Stelle die Kreisstraße zu überqueren. Es besteht dadurch eine erhöhte Gefahr eines Wildunfalls<br />
in diesem Bereich. Da Wildschweine auch räuberisch tätig sind, könnten durch sie<br />
auch die Bestände der Amphibien beeinträchtigt werden. Zur Verbesserung derer Lebens-<br />
bedingungen müssen die Wildschweine aus der PV-Anlage und den dort neu entstehenden<br />
Lebensräumen ausgegrenzt werden (Zäune!).<br />
Tab. 2: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Säugetierarten (entfällt)<br />
3.2.2 Reptilien<br />
Im Projektgebiet sind keine Reptilienarten nach Anhang IV der FFH-RL nachgewiesen, für<br />
die sich aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ein Schädigungsverbot ergibt. Da die Zaun-<br />
eidechse jedoch im betreffenden TK 7724-Kartenblatt vorkommt und jedenfalls in Grube 2,<br />
möglicherweise auch in Grube 3 geeignete Habitatstrukturen (Offenstellen, Versteckmöglichkeiten)<br />
vorfindet, muss man sie als potenziell vorkommende Art betrachten.<br />
Die Schlingnatter wurde dagegen nach 1990 im TK-Kartenblatt nicht mehr nachgewiesen;<br />
ihre Verbreitung kennzeichnet sie in der Region zudem als Art der Schwäbischen Alb, nicht<br />
des Alpenvorlandes, weshalb ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet nahezu ausgeschlossen<br />
ist; sie wird hier daher nicht behandelt.<br />
Tab. 3: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Reptilienarten (entfällt)<br />
Betroffenheit der Reptilienarten gemäß „Protokoll einer <strong>artenschutzrechtliche</strong>n<br />
<strong>Prüfung</strong> bei Vorhaben und Planungen nach §§ 44, 45 Abs. 7 BNatSchG“<br />
folgende Seiten<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 12<br />
Durch das Vorhaben betroffene Art:<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich) Zauneidechse (Lacerta agilis)<br />
1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />
Erhaltungszustand<br />
grün<br />
gelb<br />
rot<br />
günstig<br />
ungünstig / unzureichend<br />
ungünstig / schlecht<br />
2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Deutschland V<br />
Baden-Württemberg V 7724/II<br />
Weit verbreitete Art vom Flachland bis ins Gebirge (bis 1000m), in Heiden, Magerrasen, Feldrainen,<br />
Waldränder. Benötigt sonnenexponierte Stellen und Bereiche mit geringer Pflanzendeckung, als<br />
Quartier Häufen von Steinen, Totholz und Höhlungen (Petersen et al. 2003). Im Projektgebiet<br />
bislang nicht nachgewiesen, aber potenziell vorkommend<br />
Gefahr der Tötung durch Bauarbeiten und Baumaschinen sowie der Zerstörung des Lebensraums<br />
(Flächeninanspruchnahme) und der Quartiere im Bodenlückensystem.<br />
3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />
3.1<br />
*<br />
*<br />
3.2<br />
*<br />
*<br />
*<br />
*<br />
3.3<br />
*<br />
3.4<br />
*<br />
Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />
Abtragung von potenziellen Quartieren (Steinhäufen, Totholz, andere Bodenlückensysteme),<br />
sofern überhaupt erforderlich, nur im Sommerhalbjahr, so dass ein Abwandern potenziell<br />
vorhandener Tiere möglich ist (im Winter sind sie in ihren Quartieren und können nicht fliehen);<br />
kein Problem in Grube 3, da solche Strukturen dort derzeit nicht bekannt sind, zu<br />
beachten jedoch in Grube 2 sowie entlang der Wege (etwa Südost-Ecke der Grube 1).<br />
Grube 2: Keine Eingriffe im zentralen Bereich der Grube, wo sich mit Rohböden und Steinhäufen<br />
potenzielle Reptilienlebensräume befinden (waren auch nicht geplant).<br />
Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen)<br />
Grube 3: Über Abdichtungsschicht: partiell kiesiger oder sandiger Auftrag; keine Ansaat von<br />
Landschaftsrasen, natürliche Sukzession ermöglichen, Begründung eines Magerrasens<br />
durch extensives Mahdregime (1-2 Mahden im Jahr, auf humöserem Auftrag (2-3 Mahden<br />
im Jahr, je nach Wüchsigkeit der Vegetation).<br />
Unter wiederhergestelltem Feldweg zwischen Grube 2 und 3 sollten 1-2 Röhren einen Wanderkorridor<br />
für Amphibien und Reptilien schaffen; diese müssen vergittert sein, um größeren<br />
Tieren und Menschen den Durchgang zu verwehren.<br />
Die hierfür erforderliche Verfüllung des Durchgangs zwischen Grube 2 und 3 erfolgt zu Grube<br />
2 hin im Unterbau aus stark grobem Material (z.B. Blöcke, grober Betonbruch), was ein<br />
umfangreiches Bodenlückensystem entstehen lässt, als neue und auch frostsichere Quartiere<br />
für Amphibien und Reptilien, ggf. auch noch am Nordhang verlängert; darüber kann mit<br />
feinerem oder dichterem Material verfüllt werden, das aber seitlich an der Böschung das<br />
Lückensystem nicht abdecken soll.<br />
Randstreifen an Nord-, Süd- und Westgrenze von Grube 3 partiell mit Blockhäufen.<br />
Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen)<br />
In Bauabschnitten, die später nicht mehr stärker beeinträchtigt werden, ist die Schaffung der<br />
Blockhäufen im Randstreifen vorzuziehen.<br />
Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />
besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />
Die Abräumung von Grube 3 sollte unter Begleitung eines Experten erfolgen, der die einzelnen<br />
Bauabschnitte vor dem Eingriff auf mögliche noch nicht bekannte Quartiere unter Steinen<br />
oder Hölzern überprüft; diese sind mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde<br />
ggf. manuell zu räumen; da keine tatsächlichen Reptilienvorkommen bekannt sind, scheint<br />
dies ausreichend zu sein, um eine potenzielle Schädigung abzuwenden.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 13<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände (Forts. Zauneidechse)<br />
(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />
4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein 1<br />
1 Mit großer Wahrscheinlichkeit: nein; im schlimmsten Fall werden einzelne Tiere in ihren<br />
Winterquartieren, die nicht gefunden werden, verschüttet oder getötet. Ob aber überhaupt<br />
die Zauneidechse vorkommt, bleibt unklar: potenziell ja.<br />
b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />
pflanzungs- oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. entfällt<br />
Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />
4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein 1<br />
Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine 1 siehe 4.1 a)<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />
erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />
4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein 1<br />
entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]? 1 siehe 4.1 a)<br />
b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />
oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? entfällt<br />
4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />
der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]?<br />
b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />
durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />
5. Erfordernis einer Ausnahme<br />
Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />
nach § 45 (7) erforderlich? wenn ja: weiter bei 6.<br />
6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />
Fazit:<br />
Mit großer Wahrscheinlichkeit kann angenommen werden, dass keine Zauneidechsen durch<br />
das Vorhaben geschädigt werden. Reptilienlebensräume und Quartiermöglichkeiten gibt es<br />
vor allem in Grube 2, welche aber nicht beeinträchtigt wird. Vielmehr ergeben sich durch die<br />
Maßnahmen am Übergang zu Grube 3 (Schaffung eines Bodenlückensystems) sogar Verbesserungen<br />
für Reptilien. In Grube 3 gibt es nur kleinflächig Lebensräume, die für Reptilien<br />
geeignet erscheinen; mögliche Quartiere sind dort gar nicht bekannt. Um eine<br />
potenzielle Schädigung weitestgehend auszuschließen, werden Vorsichtsmaßnahmen getroffen.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 14<br />
3.2.3 Amphibien<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Acht Amphibienarten müssen im Projektgebiet betrachtet werden. Vier davon stehen auf<br />
Anhang IV der FFH-RL, für die sich aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ein Schädigungsverbot<br />
ergibt, nachgewiesen ist jedoch nur einen Art (Gelbbauchunke) bereits 1995 (aktuel-<br />
le Vorkommen unbekannt), die übrigen müssen aufgrund ihrer Vorkommen im TK 7724-<br />
Kartenblatt als potenziell vorkommend angesehen werden. Die Kreuzkröte kommt zwar in<br />
der Region vor, dürfte aber im Projektgebiet mangels Pionierhabitate fehlen.<br />
Aus den Unterlagen früherer Genehmigungsverfahren (1995) sowie der Biotopkartierung<br />
(2001) ergeben sich die Nachweise und potenzielle Vorkommen von vier weiteren Amphibienarten,<br />
deren Erhaltung jedoch durch die Maßnahmen zur Erhaltung der streng geschütz-<br />
ten Arten sicher gestellt werden kann, so dass für sie keine weiteren Maßnahmen ergriffen<br />
werden müssen. Die Bearbeitung der strenggeschützten Arten (Gelbbauchunke, Kammmolch,<br />
Laubfrosch) in den standardisierten Formblättern steht somit auch stellvertretend für<br />
die häufigen Arten (zzgl. Kreuzkröte). Auf deren Einzeldarstellungen wird daher verzichtet.<br />
Als für Amphibien sehr problematisch anzusehen ist das Auftreten von Wildschweinen im<br />
Projektgebiet. Ein Tümpel ist durch diese Tiere vollständig durchwühlt und für Amphibien<br />
entwertet. Darüber hinaus werden Amphibien von Wildschweinen auch gefressen; das mögliche<br />
Ausmaß im Untersuchungsgebiet ist jedoch unbekannt.<br />
Tab. 4: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden<br />
Amphibienarten<br />
deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BW EHZ KBR / Status / Bemerkung<br />
Gelbbauchunke Bombina variegata 2 2<br />
Kammmolch Triturus cristatus 3 2<br />
Laubfrosch Hyla arborea 3 2<br />
Kreuzkröte Bufo calamita V 2<br />
Bergmolch ["Molcharten"] Triturus alpestris * *<br />
Erdkröte Bufo bufo * V<br />
U1 - ungünstig - unzureichend<br />
1995 nachgewiesen, aktuell denkbar<br />
U1 - ungünstig – unzureichend<br />
potenziell vorkommend, verbirgt sich<br />
vielleicht hinter "Molcharten" (1995)<br />
U1 - ungünstig – unzureichend<br />
potenziell vorkommend<br />
U1 - ungünstig – unzureichend<br />
potenziell vorkommend, aber eher unwahrscheinlich<br />
da Pionierhabitate aufgrund<br />
Sukzession inzwischen fehlen<br />
verbirgt sich vmtl. hinter "Molcharten"<br />
(1995), auch potenziell vorkommend<br />
1995 nachgewiesen,<br />
aktuell wahrscheinlich vorkommend<br />
Grasfrosch Rana temporaria * V potenziell vorkommend<br />
Teichfrosch Rana esculenta * * 2001 nachgewiesen (Biotopkartierung)<br />
RL D Rote Liste Deutschland und<br />
RL BW Rote Liste Baden-Württemberg 0 ausgestorben oder verschollen<br />
1 vom Aussterben bedroht<br />
2 stark gefährdet<br />
3 gefährdet<br />
G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt<br />
R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion<br />
V Arten der Vorwarnliste<br />
D Daten defizitär<br />
EHZ Erhaltungszustand KBR = kontinentale biogeographische Region<br />
FV günstig (favourable)<br />
U1 ungünstig - unzureichend (unfavourable – inadequate)<br />
U2 ungünstig – schlecht (unfavourable – bad)<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 15<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Betroffenheit der Amphibienarten gemäß „Protokoll einer <strong>artenschutzrechtliche</strong>n<br />
<strong>Prüfung</strong> bei Vorhaben und Planungen nach §§ 44, 45 Abs. 7 BNatSchG“<br />
Durch das Vorhaben betroffene Art:<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich) Gelbbauchunke (Bombina variegata)<br />
1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />
Erhaltungszustand<br />
grün<br />
gelb<br />
rot<br />
günstig<br />
ungünstig / unzureichend<br />
ungünstig / schlecht<br />
2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Deutschland 2<br />
Baden-Württemberg 2 7724/II<br />
Die Gelbbauchunke bewohnt vor allem Hügelland und Mittelgebirge. Ursprünglich war sie in Klein-<br />
und Kleinstgewässern der Überschwemmungsaue von Bächen und Flüssen beheimatet. Heutzutage<br />
bewohnt die Art vor allem Sekundärlebensräume wie Kiesgruben, Tongruben, Steinbrüche und<br />
Truppenübungsplätze. Als geeignete Laichgewässer dienen wassergefüllte Wagenspuren, Suhlen,<br />
Pfützen, Tümpel und Gräben. Als Landhabitate nutzen Gelbbauchunken Feuchtwiesen, Laub- und<br />
Mischwälder (> 2/3), Ruderalflächen und Böschungen ( 1/6). 1995 (während der<br />
Abbauphase) im Projektgebiet nachgewiesen, aktuell aufgrund der Kleingewässer immer noch<br />
denkbar, sicher aber nur noch in kleinerer Population.<br />
Die Hauptbetroffenheit ergibt sich durch die Zerstörung möglicher Fortpflanzungsgewässer (Tümpel<br />
und wassergefüllte Fahrspuren in Grube 3); diese sind jedoch stark beschattet und daher nur bedingt<br />
als Fortpflanzungsgewässer geeignet. Hierbei spielen auch Fressfeinde von Eiern und Larven<br />
eine Rolle (Molche, Libellenlarven, andere Amphibien); die adulten Unken sind durch ein starkes<br />
Hautgift geschützt.<br />
Ruderalflächen wie in Grube 3 spielen bei Unken eine gewisse Rolle als Landlebensraum. Die Abräumung<br />
und anschließende Abdeckung der Grube 3 könnten also Unken im Landlebensraum betreffen;<br />
durch die Bauarbeiten würden vorhandenen Tiere wohl überwiegend getötet. Hauptsächlich<br />
werden jedoch Feuchtwiesen und (feuchte) Wälder aufgesucht, die auch im Umfeld der ehemaligen<br />
Tongrube zahlreich vorhanden sind. Mehr noch als die sommerlichen Landquartiere liegen die Winterquartiere<br />
im Wald, im frostsicheren Bereich in Erdspalten und Höhlräumen in 10-70 cm Tiefe,<br />
zum Teil auch im dicken Mulm hohler Baumstämme (LAUFER et al. 2007). Bei Durchführung der<br />
Erdarbeiten im Winter kann man also davon ausgehen, dass kaum Unken betroffen werden.<br />
3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />
3.1<br />
*<br />
3.2<br />
*<br />
*<br />
Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />
Erdarbeiten in Grube 3 (insb. Abräumung und Verfüllung des Teichs) dürfen nicht in der<br />
Fortpflanzungszeit (= April bis August) der Gelbbauchunke erfolgen; in den Monaten Sept.<br />
bis März befindet sich jedoch der Großteil einer möglichen Population außerhalb der Grube<br />
in Landlebensräumen oder Winterquartieren, dann ist eine Schädigung kaum möglich.<br />
Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen)<br />
Grube 3: Ein zu schaffender wechselfeuchter Bereich (im Norden) und ein offener Graben<br />
mit Ausweitungen und Gefälle nach Norden (im Westen) ersetzen verlorengehende potenzielle<br />
Fortpflanzungsgewässer bzw. verbessern den Lebensraum für die Gelbbauchunke.<br />
Wie die übrige Fläche sollte dieser Bereich weitgehend sich selbst überlassen bleiben (keine<br />
Pflanzungen!). Pflegemaßnahmen in Absprache mit der UNB.<br />
Unter wiederhergestelltem Feldweg verbinden 1-2 Röhren Grube 2 und 3 (s. Zauneidechse)<br />
3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen): Keine<br />
3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />
besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />
Keine<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 16<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände (Forts. Gelbbauchunke)<br />
(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />
4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein<br />
b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />
pflanzungs oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. entfällt<br />
Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />
4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein<br />
Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />
erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />
4.3 a)<br />
*<br />
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein<br />
entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />
Ein Tümpel und wassergefüllte Fahrspuren in Grube 3 als mögliche Fortpflanzungsgewässer<br />
werden zerstört; diese sind jedoch stark beschattet und nur bedingt geeignet.<br />
Diese werden durch einen wechselfeuchten Bereich (im Norden) und einen offenen<br />
Graben mit Ausweitungen (im Westen) ersetzt.<br />
b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />
oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? entfällt<br />
4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />
der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt od. zerstört [§ 44 (1) Nr.4]?<br />
b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />
durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />
5. Erfordernis einer Ausnahme<br />
Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />
nach § 45 (7) erforderlich? wenn ja: weiter bei 6.<br />
6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />
Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 17<br />
Durch das Vorhaben betroffene Art:<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich) Kammmolch (Triturus cristatus)<br />
1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />
Erhaltungszustand<br />
grün<br />
gelb<br />
rot<br />
günstig<br />
ungünstig / unzureichend<br />
ungünstig / schlecht<br />
2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Deutschland 3<br />
Baden-Württemberg 2 7724/II<br />
Kammmolche können fast alle Typen stehender Gewässer besiedeln, meiden jedoch stark saure<br />
sowie Fließgewässer. Ideal sind größere, besonnte, mindestens 70 cm tiefe und fischfreie Gewässer<br />
mit reicher Unterwasservegetation, lehmigem Untergrund und nur wenig Faulschlamm am Boden.<br />
Oft bewohnt die Art Gewässer in Auwäldern oder in Abbaugebieten wie Kiesgruben und Steinbrüchen.<br />
In der Nähe sollten sich geeignete Landlebensräume befinden wie Nasswiesen, lichte<br />
Wälder (> 3/4) oder Böschungen und Brachen (
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 18<br />
3.3<br />
*<br />
*<br />
3.4<br />
*<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen)<br />
In Grube 2 wird der Tümpel etwas freigestellt (Fällen einzelner Bäume im Winterhalbjahr),<br />
um eine stärker Besonnung des Gewässers zu erreichen (Verbesserung für Amphibien).<br />
In Bauabschnitten der Grube 3, die später nicht mehr stärker beeinträchtigt werden, ist die<br />
Schaffung der Blockhäufen, alten Wurzelstöcken usw. im Randstreifen vorzuziehen.<br />
Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />
besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />
Die Abräumung von Grube 3 sollte unter Begleitung eines Experten erfolgen, der die einzelnen<br />
Bauabschnitte vor dem Eingriff auf mögliche noch nicht bekannte Quartiere unter Steinen<br />
oder Hölzern überprüft; diese sind mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde<br />
ggf. manuell zu räumen.<br />
4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände<br />
(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />
4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein<br />
* Die Tötung in Winterquartieren im Wasser von Grube 3 wird als<br />
zu unwahrscheinlich angesehen (Gründe siehe oben 2).<br />
b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />
pflanzungs oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol.<br />
Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />
entfällt<br />
4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein<br />
4.3 a)<br />
*<br />
Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine Verschlechte-<br />
rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein<br />
entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />
Ein Tümpel in Grube 3, der jedoch aufgrund der starken Beschattung als<br />
Fortpflanzungsgewässer nur bedingt geeignet ist, wird überschüttet. Dieser<br />
mögliche Verlust wird durch Verbesserungen in Grube 2 ausgeglichen.<br />
b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />
oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? entfällt<br />
4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />
der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt od. zerstört [§ 44 (1) Nr.4]?<br />
b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />
durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />
5. Erfordernis einer Ausnahme<br />
Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />
nach § 45 (7) erforderlich? wenn ja: weiter bei 6.<br />
6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />
Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 19<br />
Durch das Vorhaben betroffene Art:<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Artname deutsch (Artname wissenschaftlich) Laubfrosch (Hyla arborea)<br />
1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />
Erhaltungszustand<br />
grün<br />
gelb<br />
rot<br />
günstig<br />
ungünstig / unzureichend<br />
ungünstig / schlecht<br />
2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
Rote Liste-Status Messtischblatt<br />
Deutschland 3<br />
Baden-Württemberg 2 7724/II<br />
Der Laubfrosch bevorzugt Lebensräume mit hohem, schwankendem Grundwasserstand und gebüschreichem,<br />
ausgedehntem Feuchtgrünland. Er ist eine Charakterart heckenreicher, extensiv<br />
genutzter Wiesen- und Auelandschaften. Seine Laichgewässer weisen flache Ufer und vertikale<br />
Strukturen wie Röhricht auf und sind gut besonnt. Die geeigneten Lebensräume reichen von naturnahen<br />
Flussauen über Teichlandschaften bis hin zu Kies- und Tongruben. Vollbeschattete Gewässer<br />
meidet er. Im Laubwerk von Hochstauden, Sträuchern oder lichten Bäumen sonnen sie sich<br />
oder jagen nach Beute. Durch eine recht kurze Entwicklungsdauer ist die Art in der Lage, auch<br />
temporäre Gewässer zu besiedeln. Seine Winterquartiere liegen überwiegend im Wald, in Hohlräumen<br />
aller Art, auch unter Laubhaufen. Im Projektgebiet bislang nicht nachgewiesen, aber gemäß<br />
TK 7724 potenziell vorkommend.<br />
Eine Betroffenheit ergibt sich im Wesentlichen aus dem Verlust von Hochstauden und Gehölzen als<br />
wichtige Komponenten im Landlebensraum; im Verhältnis zu zahlreichen Biotopen im Umfeld ist<br />
die ehemalige Tongrube sicher nur ein nachgeordneter Lebensraum. Bei Durchführung der Abräumung<br />
im Winter kann man davon ausgehen, dass keine Laubfrösche betroffen werden.<br />
Eine Betroffenheit durch die Zerstörung des Tümpels in Grube 3 als mögliches Fortpflanzungsgewässers<br />
kann wohl verneint werden, weil es zu stark beschattet ist. Auch spielen Fressfeinde<br />
von Eiern und Larven eine Rolle (Enten, Amphibien, Wasserkäfer, Libellenlarven); an Land zahlreiche<br />
Fressfeinde wie Schreit- und Greifvögel) (LAUFER et al. 2007). Auch wenn ein Vorkommen<br />
nicht völlig auszuschließen ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer Betroffenheit außerordentlich gering.<br />
3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />
3.1<br />
*<br />
3.2<br />
*<br />
*<br />
3.3<br />
*<br />
Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />
Rodungen und Erdarbeiten in Grube 3 (insb. Abräumung und Verfüllung des Teichs) dürfen<br />
nicht in der Fortpflanzungszeit (= Mitte März bis August) des Laubfrosches erfolgen; in den<br />
Monaten September bis Mitte März befindet sich jedoch der Großteil einer möglichen Population<br />
außerhalb der Grube in Landlebensräumen oder Winterquartieren, dann ist eine<br />
Schädigung kaum möglich.<br />
Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen)<br />
Grube 3: Ein zu schaffender wechselfeuchter Bereich (im Norden) und ein offener Graben<br />
mit Ausweitungen und Gefälle nach Norden (im Westen) verbessern den Lebensraum auch<br />
für den Laubfrosch (temporäre, besonnte Gewässer). Wie die übrige Fläche sollte dieser<br />
Bereich weitgehend sich selbst überlassen bleiben (keine Pflanzungen!). Pflegemaßnahmen<br />
in Absprache mit der UNB.<br />
Unter wiederhergestelltem Feldweg verbinden 1-2 Röhren Grube 2 und 3 (s. Zauneidechse)<br />
Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen):<br />
In Grube 2 wird der Tümpel etwas freigestellt (Fällen einzelner Bäume im Winterhalbjahr),<br />
um eine stärker Besonnung des Gewässers zu erreichen (Verbesserung für Amphibien).<br />
3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />
besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />
Keine<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 20<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände (Forts. Laubfrosch)<br />
(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />
4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein<br />
b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />
pflanzungs oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. entfällt<br />
Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />
4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein<br />
Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />
erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />
4.3 a)<br />
*<br />
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein<br />
entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />
Ein Tümpel in Grube 3, der jedoch aufgrund der starken Beschattung als<br />
Fortpflanzungsgewässer nur bedingt geeignet ist, wird überschüttet. Dieser<br />
mögliche Verlust wird durch Verbesserungen in Grube 2 ausgeglichen.<br />
b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />
oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? entfällt<br />
4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />
der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt od. zerstört [§ 44 (1) Nr.4]?<br />
b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />
durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />
5. Erfordernis einer Ausnahme<br />
Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />
nach § 45 (7) erforderlich? wenn ja: weiter bei 6.<br />
6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />
Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 21<br />
Fazit:<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Mit großer Wahrscheinlichkeit kann angenommen werden, dass keine Amphibienarten durch<br />
das Vorhaben geschädigt werden. Amphibienlebensräume und Quartiermöglichkeiten in<br />
Grube 2 werden nicht beeinträchtigt, sondern durch eine vorsichtige Freistellung des Gewäs-<br />
sers werden die Besonnung verstärkt und somit die Bedingungen für Amphibien verbessert.<br />
In Grube 3 gibt es einige stark beschattete Kleingewässer (Tümpel, wassergefüllte Fahrrinnen)<br />
mit nur geringer Eignung für Amphibien. Zudem können Wildschweine auf der Untersuchungsfläche<br />
die Population von Amphibien beeinträchtigen. Diese müssen künftig von<br />
den sensiblen Lebensräumen ferngehalten werden. Um eine potenzielle Schädigung durch<br />
die Baumaßnahme weitestgehend auszuschließen, werden weitere Vorsichtsmaßnahmen<br />
getroffen. Im Endzustand sind wieder Kleingewässer (wechselfeuchter Bereich in Norden<br />
der Fläche, offener Graben mit Ausweitungen im Westen) vorgesehen, die stärker besonnt<br />
sind und somit bessere Voraussetzung für eine Besiedelung mit Amphibien mit sich bringen.<br />
3.2.4 Libellen und andere Wirbellose<br />
Im Projektgebiet sind keine Libellenarten nach Anhang IV der FFH-RL bekannt, für die sich<br />
aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ein Schädigungsverbot ergibt; bei diesen handelt es<br />
sich in Baden-Württemberg überwiegend um Arten der Fließgewässer oder der Moore. In<br />
den Biotopen des Umlandes (Biotopkartierung 2001) werden drei Arten aufgeführt (Große<br />
Königslibelle Anax imperator, Große Pechlibelle Ischnura elegans, Plattbauch Libellula<br />
depressa), die ungefährdet sind und teilweise auch Bedeutung als Räuber von gefährdeten<br />
Amphibien haben. Eine <strong>artenschutzrechtliche</strong> Erfordernis erwächst hieraus daher nicht.<br />
Das gleiche gilt für Käfer, Schmetterlinge und Weichtiere, von denen im Projektgebiet keine<br />
Arten nach Anhang IV der FFH-RL bekannt sind, für die sich aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5<br />
BNatSchG ein Schädigungsverbot ergibt. Regionale Vorkommen von Kleiner Maivogel<br />
(Euphydryas maturna) und drei Glaucopsyche-Arten (=Maculinea spec.) scheinen erloschen<br />
zu sein, haben auch andere Habitatpräferenzen (etwa Feuchtwiesen). Die Zierliche Tellerschnecke<br />
(Anisus vorticulus) bewohnt pflanzenreiche, meist kalkreiche, klare Stillgewässer<br />
und Gräben.<br />
Auf eine vertiefende Würdigung dieser Arten in standardisierten Formblättern kann<br />
daher verzichtet werden.<br />
Tab. 5: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Libellen- und andere<br />
Wirbellosen Arten (entfällt)<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 22<br />
3.2.5 Vogelarten<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Grundlage für die Relevanzprüfung sind alle Europäischen Vogelarten, die in Baden-Württemberg<br />
aktuell vorkommen (nach „Die Vögel Baden-Württembergs“, Hg. J. HÖLZINGER,<br />
1997-2011; ohne Irrgäste und Zooflüchtlinge sowie ausgestorbene/verschollene Arten). Von<br />
den Zug- und Rastvogelarten sind nur diejenigen aufgeführt, die in relevanten Rast-/Überwinterungsstätten<br />
im Wirkraum des Projekts als regelmäßige Gastvögel zu erwarten sind;<br />
die gibt es im Wirkraum dieses Projektes aber nicht.<br />
Durch Abschichtung werden die Arten aus der Liste ausgeschlossen, für die eine Betroffenheit<br />
gemäß der einschlägigen Verbotstatbestände mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen<br />
werden kann. Die angewandten Abschichtungs-Kriterien waren (siehe Kap. 3.2):<br />
N: Art im Großnaturraum<br />
L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens<br />
Nur Gebüschbrüter des Offenlandes sowie Brutvögel von Kleingewässern/Röhrichten<br />
V: Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens nach Verbreitungsgebiet der Art<br />
E: Wirkungsempfindlichkeit der Art<br />
Die so ermittelten relevanten Arten waren einer eingehenden <strong>Prüfung</strong> zu unterziehen, die<br />
aufgrund mangelnder Möglichkeit, Erhebungen zum Brutvogelbestand durchzuführen, als<br />
Potenzialanalyse im Sinne eines worst-case-Szenarios durchgeführt wurde.<br />
Daneben wurden natürlich alle bekannten und beobachteten Vogelarten des Projektgebietes<br />
aufgenommen, die teilweise aus früheren Genehmigungsverfahren oder den Biotopkartierungen<br />
stammen (Brutzeitangaben), teilweise bei der Ortsbegehung am 30.11.2011 (Herbst-<br />
Winter-Aspekt) festgestellt wurden.<br />
Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Europäischen Vogelarten<br />
45 Vogelarten wurden als nachgewiesene oder potenzielle Brutvögel oder bedeutsame Nahrungsgäste<br />
identifiziert. Sie lassen sich verschiedenen Gilden zuordnen.<br />
Die Gilde „Arten der Kleingewässer“ beinhaltet 12 Arten, von denen 4 streng geschützt und<br />
2 in Baden-Württemberg gefährdet (Kat. 2 und 3) sind sowie 5 auf der Vorwarnliste stehen<br />
(RL-Anteil 58%). Nur 2 Arten sind tatsächlich als Brutvögel nachgewiesen (Eisvogel, Uferschwalbe;<br />
bereits 1995 und 1997; ersterer könnte auch heute noch brüten), die Restlichen<br />
sind potenzielle Brutvögel, die in benachbarten Biotopen nachgewiesen sind (4 Arten) oder<br />
im TK-Kartenblatt 7724 vorkommen (4 Arten). Graureiher und Weißstorch waren Nahrungs-<br />
gäste in den Biotopen des Umlands und können auch im Projektgebiet erwartet werden.<br />
Die Gilde der „Gebüschbrüter im Offenland“ umfasst 20 Arten. Einige sind keinen eigentlichen<br />
Gebüschbrüter, brauchen aber Gebüsche als Deckung (Rebhuhn) oder Singwarten<br />
(Baumpieper, Braunkehlchen). Auch bei diesen ist in Baden-Württemberg der RL-Anteil sehr<br />
hoch (12 = 60%): 1 vom Aussterben bedroht (Braunkehlchen, als potenzieller Brutvogel<br />
möglich aber unwahrscheinlich, eher als Durchzügler), 1 stark gefährdet (Rebhuhn), 2 gefährdet<br />
und 8 (!) auf der Vorwarnliste. Auch hier sind nur 2 im Projektgebiet nachgewiesen<br />
(bereits 1995, u.a. der Neuntöter, der auch heute noch vorkommen kann). Die Übrigen sind<br />
potenzielle Brutvögel.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 23<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Tab. 6: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden<br />
Europäischen Vogelarten; BV Brutvogel<br />
deutscher Name wissenschaftl. Name RL D RL BW Status / Bemerkung<br />
Kleingewässer: � Grube 1 bis 3<br />
Eisvogel Alcedo atthis V V 1995 BV, aktuell möglich<br />
Uferschwalbe Riparia riparia V - 1997 BV, erloschen<br />
Blässhuhn Fulica atra - V potenzieller BV, 2001 in Biotopen d. Umlands<br />
Rohrammer Emberiza schoeniclus - V potenzieller BV, 2001 in Biotopen d. Umlands<br />
Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris - V potenzieller BV, 2001 in Biotopen d. Umlands<br />
Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus - - potenzieller BV, 2001 in Biotopen d. Umlands<br />
Bachstelze Motacilla alba - - potenzieller BV, TK 7724, ubiquitär<br />
Stockente Anas platyrhynchos - - potenzieller BV, TK 7724, ubiquitär<br />
Teichhuhn Gallinula chloropus V 3 potenzieller BV, TK 7724<br />
Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis V 2 potenzieller BV, TK 7724<br />
Graureiher Ardea cinerea - - potenziell vorkommend,<br />
2001 Nahrungsgast in Biotopen des Umlands<br />
Weißstorch Ciconia ciconia 3 V potenziell vorkommend,<br />
2001 Nahrungsgast in Biotopen des Umlands<br />
Gebüschbrüter im Offenland : � Grube 2 und 3<br />
Neuntöter Lanius collurio - V 1995 BV, aktuell möglich<br />
Zilpzalp Phylloscopus collybita - - 1995 BV, aktuell möglich, ubiquitär<br />
Amsel Turdus merula - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast, ubiq.<br />
Goldammer Emberiza citrinella - V potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Heckenbraunelle Prunella modularis - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Rotkehlchen Erithacus rubecula - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast, ubiq.<br />
Gartengrasmücke Sylvia borin - - potenzieller BV, 2001 in Biotopen d. Umlands<br />
Baumpieper Anthus trivialis V 3<br />
potenzieller BV, Bodenbrüter,<br />
braucht Gebüsch als Singwarte<br />
Bluthänfling Carduelis cannabina V V potenzieller BV<br />
Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 1<br />
potenzieller BV oder Durchzügler,<br />
Bodenbrüter, braucht Gebüsch als Singwarte<br />
Dorngrasmücke Sylvia communis - V potenzieller BV<br />
Feldschwirl Locustella naevia - V potenzieller BV<br />
Fitis Phylloscopus trochilus - V potenzieller BV<br />
Gelbspötter Hippolais icterina - V potenzieller BV<br />
Girlitz Serinus serinus - V potenzieller BV<br />
Kuckuck Cuculus canorus V 3 potenzieller BV, Brutparasit<br />
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - potenzieller BV, ubiquitär<br />
Rebhuhn Perdix perdix 2 2<br />
potenzieller BV, Bodenbrüter,<br />
braucht Gebüsch als Deckung<br />
Schwanzmeise Aegithalos caudatus - - potenzieller BV<br />
Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - potenzieller BV, ubiquitär<br />
Baumbrüter: � Grube 1 (und 2)<br />
Elster Pica pica - - Brutvogel (Nest)<br />
Blaumeise Parus caeruleus - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Buchfink Fringilla coelebs - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Buntspecht Dendrocopos major - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Erlenzeisig Carduelis spinus - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Feldsperling Passer montanus V - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Grünfink Carduelis chloris - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Kohlmeise Parus major - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Sumpfmeise Parus palustris - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Wacholderdrossel Turdus pilaris - V potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Weidenmeise Parus montanus - V potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
Stieglitz Carduelis carduelis - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />
fett streng geschützte Art (§ 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG)<br />
RL BY Rote Liste Baden-Württembergs und RL D Rote Liste Deutschland vgl. Tabelle 2<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 24<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
In der Gilde „Baumbrüter“ werden 13 Arten gelistet, von denen in Baden-Württemberg fast<br />
alle (noch) als ungefährdet gelten; 2 stehen auf der Vorwarnliste. Von den Baumbrütern ist<br />
auch nur 1 durch einen Nestfund tatsächlich als Brutvogel belegt, der Rest sind potenzielle<br />
Brutvögel, die jedoch alle außerhalb der Brutzeit auch als Gäste nachgewiesen wurden (z.B.<br />
große Schwärme des Feldsperlings).<br />
Während die Gilde der Baumbrüter durch das Projekt vollständig unbetroffen bleibt (nahezu<br />
einzig mögliche Brutplätze in Grube 1 und in kleinerem Maße in Grube 2), verlieren die Gebüschbrüter<br />
zum Teil ihre Bruthabitate im Projektgebiet. Ähnlich geht es den Gewässerarten,<br />
allerdings ist am schattigen Weiher in Grube 3, die verfüllt wird, nicht mit vielen „Was-<br />
servögeln“ zu rechnen. Diese sind eher am Tümpel in Grube 2 zu erwarten, welcher durch<br />
die Baumaßnahme nicht nachteilig betroffen wird.<br />
Fazit:<br />
Sowohl Gebüschbrüter als auch Gewässerarten finden im Umfeld in großem Umfang vergleichbare<br />
Habitate (z.B. in den Biotopen), so dass bei Verlust von Bruthabitaten im Projektgebiet<br />
nicht mit nachteiligen Auswirkungen für die Population zu rechnen ist. Um den Eingriff<br />
abzumildern sind Heckenpflanzungen im Randstreifen um die PV-Anlage geplant. Eine als<br />
Biotop geschützte Hecke (Nr. 177244255851) im Umgriff der Maßnahme bleibt unverändert,<br />
ebenso eine Landschaftsbild prägende alte Eiche nördlich des Projektgebietes. Grube 1 und<br />
2 werden nicht verändert, sondern als Ausgleichsflächen herangezogen.<br />
Betroffenheit der Vogelarten gemäß „Protokoll einer <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong><br />
bei Vorhaben und Planungen nach §§ 44, 45 Abs. 7 BNatSchG“<br />
Die Betroffenheit der Vogelarten wird nicht einzeln, sondern zu Gilden gruppiert dargestellt,<br />
da sich zahlreiche Punkte sonst einfach nur Art für Art wiederholen würden.<br />
Durch das Vorhaben betroffene Arten-Gruppe:<br />
Bezeichnung der Gilde (vgl. Übersichtstabelle) Vogelarten der Kleingewässer (12 Arten)<br />
1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />
Erhaltungszustand 1<br />
grün<br />
gelb<br />
rot<br />
günstig (5x)<br />
ungünstig / unzureichend (6x)<br />
Rote Liste-Status (inkl. Kat.V) Messtischblatt<br />
Deutschland 42%<br />
ungünstig / schlecht (1x) siehe Ubersichtstabelle<br />
2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
Baden-Württemberg 58% 7724/II<br />
Überwiegend mittelhäufige Arten, einige durch Bestandsabnahmen eher schon selten, die auf Gewässern<br />
oder in ihren Uferzonen brüten; Graureiher und Weißstorch sind nur Nahrungsgäste an<br />
Gewässern. Der Eisvogel brütet in Ufersteilwänden, die er im Projektgebiet am Tümpel in Grube 2<br />
vorfindet; früher brütete er in Grube 1. Hinweise auf Brüten der Uferschwalbe gibt es aktuell nicht<br />
mehr, ehemalige Brutwände in Grube 3 sind nicht mehr aufzufinden. Außer den häufigen, ubiquitären<br />
Arten sind die Übrigen auf eine kleintier- oder fischreiche Wasserfauna angewiesen.<br />
Vom Vorhaben betroffen ist nur der stark beschattete Tümpel in Grube 3, an dem nicht mit einer<br />
artenreichen Avifauna gerechnet wird. Der höherwertige Tümpel in Grube 2 beliebt jedoch unverändert<br />
(abgesehen von einer Verbesserungsmaßnahme für Amphibien). Mit einer Verschlechterung<br />
für die Vogelarten der Kleingewässer wird nicht gerechnet.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 25<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />
3.1<br />
*<br />
*<br />
Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />
Rodungen und Erdarbeiten in Grube 3 (insbesondere Abräumung und Verfüllung des Teichs)<br />
dürfen nicht während der Vogelbrutzeit (= März bis August) erfolgen.<br />
Baumfällungen in Grube 2 zur besseren Besonnung des Tümpels dürfen nicht während der<br />
Vogelbrutzeit (= März bis August) erfolgen.<br />
3.2 Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen): Keine<br />
3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen): Keine<br />
3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />
besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />
Keine<br />
4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände<br />
(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />
4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein<br />
b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />
pflanzungs oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. entfällt<br />
Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />
4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein<br />
Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />
erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />
4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein<br />
entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />
b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />
oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? entfällt<br />
4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />
der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt od. zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]?<br />
b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />
durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />
5. Erfordernis einer Ausnahme<br />
Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />
nach § 45 (7) erforderlich?<br />
6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />
Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />
1<br />
Erhaltungszustände - Zuordnung zu RL-Gefährdungskategorien:<br />
RL ungefährdet = günstig (FV),<br />
RL Kat.3 gefährdet und Vorwarnliste = ungünstig / unzureichend (U1)<br />
RL Kat.2 stark gefährdet und Kat.1 Vom Aussterben bedroht = ungünstig / schlecht (U2)<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 26<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Durch das Vorhaben betroffene Arten-Gruppe:<br />
Bezeichnung der Gilde (vgl. Übersichtstabelle) Gebüschbrüter im Offenland (20 Arten)<br />
1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />
Erhaltungszustand<br />
grün<br />
gelb<br />
rot<br />
günstig (8x)<br />
ungünstig/unzureichend (10x)<br />
Rote Liste-Status (inkl. Kat.V) Messtischblatt<br />
Deutschland 25%<br />
ungünstig/schlecht (2x) siehe Ubersichtstabelle<br />
2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
Baden-Württemberg 60% 7724/II<br />
Meist häufige, teils mittelhäufige, weitverbreitete Arten, die im Offenland vorkommen und auf Gehölze<br />
angewiesen sind (Hecken, Gebüschgruppen, Feldgehölze). Einige sind keinen eigentlichen<br />
Gebüschbrüter, brauchen aber Gebüsche als Deckung (Rebhuhn) oder Singwarten (Baumpieper,<br />
Braunkehlchen, letzterer als potenzieller Brutvogel möglich, aber unwahrscheinlich, eher als Durchzügler).<br />
Der Neuntöter benötigt kleintierreiche Nahrungsräume und brütet in dichten Hecken oder<br />
Gebüschen. Etliche Vertreter sind nur wenig spezifisch und treten auch häufig in Wäldern oder<br />
Siedlungen auf (z.B. Zilpzalp, Amsel, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Zaunkönig).<br />
Die genannten Arten werden im wesentlichen durch die Rodungen in Grube 3 betroffen. Durch die<br />
Entfernung von Büschen (und Bäumen) können Nester oder Bruten zerstört werden, bei am Boden<br />
brütenden Arten wie Baumpieper und Rebhuhn auch durch Erdarbeiten sowie Maschinen oder<br />
Arbeiter im Gelände. Theoretisch besteht auch ein Kollisionsrisiko mit Fahrzeugen und später der<br />
PV-Anlage.<br />
Während der Bauzeit kann es auch zu Störungen aufgrund von Lärmemissionen, Baumaschinen,<br />
LKWs und Arbeiter kommen. Gestörte Arten können jedoch in benachbarte Gebiete (Grube 2,<br />
Wälder, Hecken, Biotope) ausweichen. Die Störung sind nur vorübergehend, außerdem sind Gewöhnungseffekte<br />
zu erwarten.<br />
3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />
3.1<br />
*<br />
*<br />
3.2<br />
*<br />
Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />
Rodungen und Erdarbeiten in Grube 3 (insbesondere Abräumung und Verfüllung des Teichs)<br />
dürfen nicht während der Vogelbrutzeit (= März bis August) erfolgen, um die Zerstörung von<br />
Nester oder Bruten zu vermeiden.<br />
Baumfällungen in Grube 2 zur besseren Besonnung des Tümpels dürfen nicht während der<br />
Vogelbrutzeit (= März bis August) erfolgen.<br />
Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen)<br />
Ersatzpflanzungen von Gebüschen und Hecken in den Randstreifen des Projektgebietes an<br />
Nord-, West- und Südseite (durchsetzt mit Stein- oder Wurzelhäufen für Reptilien und Amphibien);<br />
Vernetzung von Grube 2 und 3 und der einzelstehenden Eiche.<br />
3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen): Keine<br />
3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />
besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />
Keine<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 27<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände (Forts. Gebüschbrüter)<br />
(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />
4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein<br />
4.2<br />
b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />
pflanzungs oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. entfällt<br />
Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />
*<br />
Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein<br />
Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />
erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />
Dies trifft auch für die als Nahrungs- oder Wintergäste festgestellten Arten zu; Meisentrupps<br />
und Finken-, Sperlings- oder Drosselschwärme finden überall in der strukturreichen<br />
Kulturlandschaft Nahrungsplätze; Graureiher und Weißstorch dürften ihre Nahrung<br />
überwiegend im benachbarten Rißtal finden (z.B. an Altwassern, auf Feuchtwiesen).<br />
4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein<br />
entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />
b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />
oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />
4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />
der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt od. zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]?<br />
b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />
durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />
5. Erfordernis einer Ausnahme<br />
Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />
nach § 45 (7) erforderlich?<br />
6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />
Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 28<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Durch das Vorhaben betroffene Arten-Gruppe:<br />
Bezeichnung der Gilde (vgl. Übersichtstabelle) Baumbrüter (13 Arten)<br />
1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />
Erhaltungszustand<br />
grün<br />
gelb<br />
rot<br />
günstig (11x)<br />
ungünstig / unzureichend (2x)<br />
Rote Liste-Status (inkl. Kat.V) Messtischblatt<br />
Deutschland 8%<br />
ungünstig / schlecht (0x) siehe Ubersichtstabelle<br />
2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />
Baden-Württemberg 15% 7724/II<br />
Meist häufige, teils mittelhäufige, weitverbreitete Arten, die in oder auf Bäumen brüten; zum einen<br />
Höhlenbrüter (Buntspecht und seine Folgenutzer: Meisen, Feldsperling), zum anderen Freibrüter<br />
(Finkenvögel, Drosseln, Rabenvögel). Greifvögel sind keine nachgewiesen; im Elsternnest könnten<br />
aber auch Eulen oder Turmfalke als Folgenutzer brüten (nicht weiter berücksichtigt, da unerheblich,<br />
siehe Betroffenheit).<br />
Da keine Eingriffe am Baumbestand von Grube 1 und 2 vorgesehen sind (abgesehen von einer<br />
Verbesserungsmaßnahme für Amphibien am Tümpel in Grube 2, siehe 3.1), besteht keine Betroffenheit<br />
für die Gilde Baumbrüter. Die Bäume in Grube 3 sind noch zu jung (geringe Stammdurchmesser),<br />
dass sie eine nennenswerte Bedeutung für Baumbrüter hätten. Die landschaftsbestimmende<br />
alte Eiche nördlich außerhalb des Projektgebietes bleibt ohnehin unbehelligt.<br />
Auch Störungen aufgrund von Lärmemissionen, Baumaschinen, LKWs und Arbeiter dürften wegen<br />
des Abstands zu Grube 3 kaum auftreten, allenfalls durch den erhöhten LKW-Verkehr auf dem<br />
Zugangsweg zwischen Grube 1 und 2. Theoretisch besteht hier auch ein Kollisionsrisiko mit Fahrzeugen.<br />
Gestörte Arten können jedoch vom Fahrweg abrücken und in ruhigere Bereiche der Gruben<br />
oder des benachbarten Waldes ausweichen. Die Störung sind nur vorübergehend, außerdem<br />
sind Gewöhnungseffekte zu erwarten.<br />
3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />
3.1<br />
*<br />
3.2<br />
*<br />
Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />
Baumfällungen in Grube 2 zur besseren Besonnung des Tümpels dürfen nicht während der<br />
Vogelbrutzeit (= März bis August) erfolgen.<br />
Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen):<br />
Als ökologische Verbesserung könnte die teilweise Entfernung der Fichten entlang des<br />
Fahrweges zwischen Grube 1 und 2 angesehen werden; eine Fichtengruppe im nordwestlichen<br />
Teil von Grube 1 sollte jedoch erhalten bleiben (Einstandsmöglichkeit). Für die Dauer<br />
der Baumaßnahme stellen die Fichten aber noch einen Schutz gegen Lärm und Staub dar,<br />
daher sollten sie – falls diesem Vorschlag gefolgt wird – erst nach der Baumaßnahme und<br />
natürlich außerhalb der Vogelbrutzeit entfernt werden.<br />
3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen): Keine<br />
3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />
besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />
Keine<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 29<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände (Forts. Baumbrüter)<br />
(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />
4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein<br />
4.2<br />
b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />
pflanzungs oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. entfällt<br />
Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />
*<br />
Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein<br />
Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine<br />
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />
erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />
Dies trifft auch für die als Nahrungs- oder Wintergäste festgestellten Arten zu; Meisentrupps<br />
und Finken-, Sperlings- oder Drosselschwärme finden überall in der strukturreichen<br />
Kulturlandschaft Nahrungsplätze; Graureiher und Weißstorch dürften ihre Nahrung<br />
überwiegend im benachbarten Rißtal finden (z.B. an Altwassern, auf Feuchtwiesen).<br />
4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein<br />
entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />
b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />
oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? entfällt<br />
4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />
der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt od. zerstört [§ 44 (1) Nr.4]?<br />
b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />
durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />
5. Erfordernis einer Ausnahme<br />
Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />
nach § 45 (7) erforderlich?<br />
6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />
Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 30<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
4 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen<br />
ökologischen Funktionalität<br />
4.1 Maßnahmen zur Vermeidung (Punkt 3.1 in Formblättern)<br />
Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen von Tier-<br />
und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden<br />
oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5<br />
BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:<br />
• Rodungen und Erdarbeiten in Grube 3 (insb. Abräumung und Verfüllung des Teichs)<br />
müssen außerhalb der Fortpflanzungszeiten relevanter Arten erfolgen (also September<br />
bis Mitte Februar), um deren Tötung und Verletzung sowie die Zerstörung ihrer Fortpflanzungsstadien<br />
(Laich, Nester, Brut) zu vermeiden; der Großteil der Tiere einer möglichen<br />
Population befindet sich dann in Landlebensräumen (Amphibien) oder Winterquartieren<br />
(Amphibien, Reptilien), meist außerhalb der Grube, oder sind so mobil, dass<br />
sie ausweichen können (Vögel); Fortpflanzungszeiten: Gelbbauchunke = April bis August;<br />
Kammmolch = Ende Februar bis August; Laubfrosch = Mitte März bis August; Vögel =<br />
März bis August.<br />
• Die Abtragung von potenziellen Quartieren von Reptilien und Amphibien (Steinhäufen,<br />
Totholz, andere Bodenlückensysteme) sollten, sofern überhaupt erforderlich, nur im<br />
Sommerhalbjahr erfolgen (April bis Juli), so dass ein Abwandern potenziell vorhandener<br />
Tiere möglich ist (im Winter sind sie in ihren Quartieren und können nicht fliehen); Amphibien<br />
befinden sich in dieser Zeit zudem mehrheitlich in den Fortpflanzungsgewässern<br />
(April bis Juli); in Grube 3 sind solche Strukturen derzeit nicht bekannt (Einzelquartiere<br />
können aber übersehen worden sein, daher ist nachfolgende Vorsichtsmaßnahme<br />
erforderlich), vereinzelt in Grube 2 sowie entlang der Wege (etwa SO-Ecke der Grube 1).<br />
• Als Vorsichtsmaßnahme sollte die Abräumung von Grube 3 unter Begleitung eines Experten<br />
erfolgen, der die einzelnen Bauabschnitte vor dem Eingriff auf mögliche noch nicht bekannte<br />
Einzelquartiere von Reptilien und Amphibien unter Steinen oder Hölzern überprüft;<br />
diese sind mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde ggf. manuell zu räumen;<br />
da es sich bei allen relevanten Arten um potenzielle Vorkommen handelt, scheint<br />
dies ausreichend zu sein, um eine potenzielle Schädigung abzuwenden.<br />
• In Grube 2 erfolgen keine Eingriffe im zentralen Bereich der Grube, wo sich mit Rohböden<br />
und Steinhäufen potenzielle Reptilienlebensräume befinden.<br />
• Sollte aus ökologischen Gründen die teilweise Entfernung der Fichten entlang des Fahrweges<br />
zwischen Grube 1 und 2 erwogen werden, müssen diese für die Dauer der Bau-<br />
maßnahme noch stehen bleiben, da sie einen natürlichen Schutz gegen möglichen Lärm<br />
und Staub darstellen; außerdem dürfen sie natürlich nur außerhalb der Vogelbrutzeit<br />
(also September bis Mitte Februar) entfernt werden. Eine Fichtengruppe im nordwestlichen<br />
Teil von Grube 1 (oder außerhalb) sollte erhalten bleiben (Einstandsmöglichkeit).<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 31<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
4.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität<br />
(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5<br />
BNatSchG) (Punkt 3.3 in Formblättern)<br />
Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-<br />
Maßnahmen) werden durchgeführt, um Gefährdungen lokaler Populationen zu vermeiden.<br />
Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen:<br />
• In Bauabschnitten der Grube 3, die später nicht mehr stärker beeinträchtigt werden, ist<br />
die Schaffung von Blockhäufen, alten Wurzelstöcken usw. im Randstreifen des Projektgebietes<br />
als mögliche Quartiere von Reptilien und Amphibien vorzuziehen.<br />
• In Grube 2 wird der Tümpel durch Fällen einzelner Bäume etwas freigestellt, um eine<br />
stärker Besonnung des Gewässers zu erreichen, was eine erhebliche Verbesserung als<br />
Amphibien-Fortpflanzungsgewässer bewirkt. Die Baumfällung muss außerhalb der Vogelbrutzeit<br />
(= März bis August) erfolgen, als in den Monaten September bis Februar.<br />
• Im Südteil der Grube 2, der durch temporäre Vernässungen geprägt ist, wird ein flaches<br />
Ersatzgewässer für Laubfrosch und Gelbbauchunke ausgeschoben.<br />
4.3 Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes<br />
und Projektgestaltung (Punkt 3.2 in Formblättern)<br />
Folgende Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes und<br />
Maßnahmen der Projektgestaltung werden durchgeführt, dass es zu keiner nachhaltigen<br />
Verschlechterung des derzeit günstigen Erhaltungszustandes der Populationen oder keiner<br />
weiteren Verschlechterung des jetzigen ungünstigen Erhaltungszustandes der Populationen<br />
oder keiner Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der<br />
Populationen kommt.<br />
• In Grube 3 erfolgt über Abdichtungsschicht partiell kiesiger oder sandiger Auftrag, um<br />
einen Magerrasen und lückige Vegetationsstruktur zu begründen. Hierfür ist es wichtig,<br />
dass keine Ansaat von Landschaftsrasen erfolgt, damit eine natürliche Sukzession ermöglicht<br />
wird; die Begründung eines Magerrasens wird durch ein extensives Mahdregime<br />
unterstützt (1-2 Mahden im Jahr, auf humöserem Auftrag (2-3 Mahden im Jahr,<br />
je nach Wüchsigkeit der Vegetation).<br />
• Ein zu schaffender wechselfeuchter Bereich im Norden von Grube 3 und ein offener<br />
Graben mit Ausweitungen und Gefälle nach Norden im Westen von Grube 3 verbessern<br />
den Lebensraum für Amphibien, insbesondere solcher, die temporäre, besonnte Gewässer<br />
bevorzugen (Gelbbauchunke). Wie die übrige Fläche sollten diese Bereiche weitgehend<br />
sich selbst überlassen bleiben (keine Pflanzungen!); Pflegemaßnahmen erfolgen in<br />
Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde.<br />
• Unter wiederhergestelltem Feldweg zwischen Grube 2 und 3 schaffen 1-2 Röhren einen<br />
Wanderkorridor für Amphibien und Reptilien (neben dem Abfluss des Grabens Westseite<br />
Grube 3); falls dies bautechnisch nicht realisierbar ist, muss darauf verzichtet werden;<br />
dann müssen Reptilien und Amphibien über den Feldweg wandern, wo sie allerdings<br />
höherem Feinddruck ausgesetzt sind. Die Röhren müssen vergittert sein, um größeren<br />
Tieren und Menschen den Durchgang zu verwehren.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 32<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
• Die für die Wiederherstellung des Feldweges erforderliche Verfüllung des Durchgangs<br />
zwischen Grube 2 und 3 erfolgt zu Grube 2 hin im Unterbau aus stark grobem Material<br />
(z.B. Blöcke, grober Betonbruch), was ein umfangreiches Bodenlückensystem entstehen<br />
lässt, als neue und auch frostsichere Quartiere für Amphibien und Reptilien, ggf. auch<br />
noch am Nordhang verlängert; darüber kann mit feinerem oder dichterem Material verfüllt<br />
werden, das aber seitlich an der Böschung das Lückensystem nicht abdecken soll.<br />
• Ersatzpflanzungen von Gebüschen und Hecken in den Randstreifen des Projektgebietes<br />
an Nord-, West- und Südseite, durchsetzt mit Stein- oder Wurzelhäufen (für Reptilien<br />
und Amphibien); Vernetzung von Grube 2 und 3 und der einzelstehenden Eiche; die<br />
Ersatzpflanzungen sind durch Auswahl geeigneter Gehölzarten auf eine Höhe von ca.<br />
4–5 m zu begrenzen, um das mögliche Vorkommen der Feldlerche südlich und westlich<br />
des Projektgebietes nicht zu beeinträchtigen.<br />
• Als ökologische Verbesserung könnte die teilweise Entfernung der Fichten entlang des<br />
Fahrweges zwischen Grube 1 und 2 angesehen werden; eine Fichtengruppe im nordwestlichen<br />
Teil von Grube 1 (oder außerhalb) sollte jedoch erhalten bleiben (Einstandsmöglichkeit).<br />
Für die Dauer der Baumaßnahme stellen die Fichten aber noch einen<br />
Schutz gegen Lärm und Staub dar, daher sollten sie – falls diesem Vorschlag gefolgt<br />
wird – erst nach der Baumaßnahme und natürlich außerhalb der Vogelbrutzeit entfernt<br />
werden.<br />
5 Gutachterliches Fazit<br />
Mit großer Wahrscheinlichkeit kann angenommen werden, dass sich bezüglich der Tier- und<br />
Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL und Europäische Vogelarten keine Verbote aus<br />
§ 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ergeben. Die bei den Amphibienarten potenziell möglichen<br />
Tötungen und Lebensraumverluste entspringen allein der Annahme, dass diese in<br />
Grube 3 - wenn auch mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit und Individuenzahl – vorkommen<br />
können. Durch Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen kann jedoch eine<br />
nachhaltige Schädigung der betroffenen Populationen abgewendet werden, so dass kein<br />
Verbot aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG wirksam wird.<br />
Zudem kann aufgrund der Erfordernisse des Bodenschutzes und des Flächenbedarfs für<br />
erneuerbare Energiegewinnung im Rahmen der Energiewende auch ein überwiegendes<br />
öffentliches Interesse geltend gemacht werden; es muss betont werden, dass die Photovoltaik<br />
nach derzeitigem Kenntnisstand die am naturverträglichste Form erneuerbarer Energien<br />
ist (HÖTKER in Themenheft „Vögel und Windkraft“, Der Falke H.12/2011).<br />
Lebensräume der Zauneidechse und Quartiermöglichkeiten gibt es vor allem in Grube 2,<br />
welche aber nicht beeinträchtigt wird. Die Maßnahmen am Übergang zu Grube 3 sollen so<br />
gestalten werden, das sich für Reptilien eine Verbesserung ergibt. In Grube 3 gibt es nur<br />
kleinflächig Lebensräume, die für Reptilien geeignet erscheinen; mögliche Quartiere sind<br />
dort gar nicht bekannt. Um eine potenzielle Schädigung weitestgehend auszuschließen,<br />
werden Vorsichtsmaßnahmen getroffen.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 33<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Amphibienlebensräume und Quartiermöglichkeiten in Grube 2 werden nicht beeinträchtigt,<br />
durch eine vorsichtige Freistellung des Gewässers werden die Besonnung verstärkt und<br />
somit die Bedingungen für Amphibien verbessert. In Grube 3 gibt es einige stark beschattete<br />
Kleingewässer (Tümpel, wassergefüllte Fahrrinnen) mit nur geringer Eignung für Amphi-<br />
bien. Zudem können Wildschweine auf der Untersuchungsfläche die Population von Amphibien<br />
beeinträchtigen; diese müssen künftig von den sensiblen Lebensräumen ferngehalten<br />
werden. Um eine potenzielle Schädigung durch die Baumaßnahme weitestgehend auszuschließen,<br />
werden weitere Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Im Endzustand sind wieder<br />
Kleingewässer (wechselfeuchter Bereich in Norden der Fläche, offener Graben mit Ausweitungen<br />
im Westen) vorgesehen, die stärker besonnt sind und somit bessere Voraussetzung<br />
für eine Besiedelung mit Amphibien mit sich bringen.<br />
Die relevanten Vogelarten - sowohl Gebüschbrüter als auch Gewässerarten - finden im<br />
Umfeld in großem Umfang vergleichbare Habitate (z.B. in den Biotopen), so dass bei Verlust<br />
von Bruthabitaten im Projektgebiet nicht mit nachteiligen Auswirkungen für die Population<br />
zu rechnen ist. Um den Eingriff abzumildern sind Heckenpflanzungen im Randstreifen<br />
um die PV-Anlage geplant. Eine als Biotop geschützte Hecke (Nr. 177244255851) im Umgriff<br />
der Maßnahme bleibt unverändert, ebenso eine Landschaftsbild prägende alte Eiche<br />
südlich des Projektgebietes. Grube 1 und 2 werden (abgesehen von den Verbessungsmaßnahmen<br />
für Amphibien) nicht verändert, sondern als Ausgleichsflächen herangezogen.<br />
Wesentlichste Maßnahme zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen ist, dass Abräumung<br />
und Rodungen auf der Fläche von Grube 3 außerhalb der Fortpflanzungsperiode bis spätestens<br />
Ende Februar erfolgen. Die Verfüllung des Teichs in Grube 3 sollte jedoch schon<br />
bis Mitte Februar erfolgen, da dann die Zuwanderung potenzieller Kammmolche (zum Teil<br />
auch andere Amphibien) beginnen kann. Weitere Erdarbeiten und die Abdichtung der Grube<br />
können dann auch später im Jahr erfolgen, da aufgrund der fehlenden Deckung nicht mehr<br />
damit zu rechnen ist, das Eichechsen und Amphibien in das Baustellenareal einwandern.<br />
Aus <strong>artenschutzrechtliche</strong>r Sicht gibt es also keinen Grund, dem Projekt die Genehmigung<br />
nicht zu gewähren.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 34<br />
Literaturverzeichnis<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/91341/... (Dokumentation)<br />
http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/101436/... (Hinweise)<br />
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/49017/ (Artensteckbriefe)<br />
http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/90018/... (Rote Listen)<br />
BfN (Bundesamt für Naturschutz, Hrsg.) (2007): Nationaler Bericht 2007 gemäß FFH-Richtlinie;<br />
Erhaltungszustände der Arten nach Anhang II, IV und V in der kontinentalen Region.<br />
BfN (Bundesamt für Naturschutz, Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze<br />
Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere. - Schriftenreihe Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 70<br />
(1): 388 S.<br />
BRAUN, M. & F. DIETERLEN (2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs Band 2. Insektenfresser<br />
(Insectivoria), Hasentiere (Lagomorpha), Nagetiere (Rodentia), Raubtiere (Carnivora), Paarhufer<br />
(Artiodactyla). – Stuttgart (Ulmer): 704 S.<br />
EBERT, G.(Hrsg.) (1991-2005): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs. – Stuttgart (Ulmer);<br />
aktualisierte Beobachtungskarten der Landesdatenbank Schmetterlinge am Staatlichen Museum<br />
für Naturkunde Karlsruhe (SMNK), http://www.schmetterlinge-bw.de/<br />
HÖLZINGER, J. (1987): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 1.2: Gefährdung und Schutz, Teil 2:<br />
Artneschutzprogramm Baden-Württemberg, Artenhilfsprogramme. – Stuttgart (Ulmer).<br />
HÖLZINGER, J. (1997): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 3.2: Singvögel 2 Passeriformes -<br />
Sperlingsvögel: Muscicapidae (Fliegenschnäpper) bis Thraupidae (Ammertangaren). – Stuttgart<br />
(Ulmer).<br />
HÖLZINGER, J. (1999): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 3.1: Singvögel 1 Passeriformes -<br />
Sperlingsvögel: Alaudidae (Lerchen) bis Sylviidae (Zweigsänger). – Stuttgart (Ulmer).<br />
HÖLZINGER, J., & M. BOSCHERT (2001): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 2.2: Nicht-Singvögel<br />
2 Tetraonidae (Rauhfußhühner) bis Alcidae (Alken). – Stuttgart (Ulmer).<br />
HÖLZINGER, J., & U. MAHLER (2001): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 2.3: Nicht-Singvögel 3<br />
Pteroclididae (Flughühner) bis Picidae (Spechte). – Stuttgart (Ulmer).<br />
HÖLZINGER, J., & H.-G. BAUER (2011): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 2.0: Nicht-<br />
Singvögel 1.1 Rheidae (Nandus) bis Pjoenicopteridae (Flamingos). – Stuttgart (Ulmer).<br />
HÖLZINGER, J., H.-G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT & U. MAHLER (2007): Rote Liste und<br />
kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 5. Fassung. Stand<br />
31.12.2004. - Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11<br />
HÖTKER, H. (2011): Vögel und regenerative Energiegewinnung. – Der Falke, H12: 484-489.<br />
LAK (Landschaftsarchitekten-Kooperative) / M. RAUH (2000): Tongrube Risstissen - Landschaftspflegerischer<br />
Begleitplan. – Textteil vom 07.08.2000, Ulm.<br />
LAUFER, H., K. FRITZ & P. SOWIG (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. –<br />
Stuttgart (Ulmer): 807 S.<br />
LfU (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg): Verzeichnisse der Tiere und Pflanzen<br />
Baden - Württembergs (bis 2005).<br />
http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/50037/...<br />
PETERSEN, B., G. ELLWANGER, G. BIEWALD, U. HAUKE, G. LUDWIG, P. PRETSCHER, E. SCHRÖDER,<br />
A. SSYMANK (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 - Ökologie und Verbreitung<br />
von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. Schriftenreihe<br />
für Landschaftspflege und Naturschutz H.69/1, Bundesamt für Naturschutz, Bonn: 743 S.<br />
PETERSEN, B., G. ELLWANGER, R. BLESS, P. BOYE, E. SCHRÖDER & A. SSYMANK (2004): Das europäische<br />
Schutzgebietssystem Natura 2000 - Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie<br />
in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz<br />
H.69/2, Bundesamt für Naturschutz, Bonn: 693 S.<br />
RICHARZ, K., E. BEZZEL & M. HORMANN (2001): Taschenbuch zum Vogelschutz. Aula-Verlag, Wiebelsheim:<br />
630 S.<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite I<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Anhang<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite II<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Anhang-Tab. 7: Pflanzenarten in Grube 1; erfasst am 30.11.2011.<br />
deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BW EHZ KBR / Status / Bemerkung<br />
Baumschicht:<br />
Schwarzerle Alnus glutinosa bestandsprägend, Erlenbruchwald<br />
Esche Fraxinus excelsior<br />
Feldahorn Acer campester<br />
Weiden-Arten Salix spec.<br />
Fichte Picea abies am Fahrweg zwischen Grube 1 und 2;<br />
sollten gruppenweise entfernr werden<br />
Strauch- und Krautschicht: nicht erfasst Biotop Nr. 177244256008, 1703 m 2<br />
„Tümpel“, jetzt wechselfeuchter Bruch<br />
Kleine Wasserlinse Lemna minor Biotopkartierung 2001<br />
Arznei-Beinwell Gruppe Symphytum officinale agg. Biotopkartierung 2001<br />
Große Brennnessel Urtica dioica Biotopkartierung 2001<br />
fett streng geschützte Art (§ 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG)<br />
RL BY Rote Liste Baden-Württembergs und RL D Rote Liste Deutschland vgl. Tabelle 2<br />
Anhang-Tab. 8: Pflanzenarten in Grube 2; erfasst am 30.11.2011.<br />
deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BW EHZ KBR / Status / Bemerkung<br />
Tümpel: nicht erfasst Biotop Nr. 177244256007, 60 m²,<br />
„Kleine Röhrichte ...“<br />
Rohrkolben Typha spec. (heute: latifolia) Biotopkartierung 2001<br />
Bäume und Sträucher:<br />
Schwarzerle Alnus glutinosa am Ufer des Tümpels, an Böschungen<br />
Roter Hartriegel Cornus sanguinea an Böschungen<br />
Fichte Picea abies Anflug in Grube<br />
Grauweide Salix cinerea am Ufer des Tümpels, an Böschungen<br />
Purpurweide Salix purpurea am Ufer des Tümpels, an Böschungen<br />
Krautschicht:<br />
Acker-Hundskamille Anthemis arvensis<br />
Beifuß Artemisia spec.<br />
Reitgras Calamagrostis spec.<br />
Gewöhnliche Kratzdistel Cirsium vulgare<br />
Wilde Möhre Daucus carota<br />
Karde Dipsacus spec.<br />
Feinstrahl Erigeron annuus<br />
Steinklee Melilotus spec.<br />
Pfeifengras Molinia caerulea agg.<br />
Gemeines Bitterkraut Picris hieracioides<br />
Greiskraut Senecio spec.<br />
Goldrute Solidago spec.<br />
Arznei-Beinwell Gruppe Symphytum officinale agg.<br />
Breitblättriger Rohrkolben Typha latifolia<br />
Königskerze Verbascum spec.<br />
fett streng geschützte Art (§ 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG)<br />
RL BY Rote Liste Baden-Württembergs und RL D Rote Liste Deutschland vgl. Tabelle 2<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite III<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Anhang-Tab. 9: Pflanzenarten in Grube 3; erfasst am 30.11.2011.<br />
deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BW EHZ KBR / Status / Bemerkung<br />
Kleingewässer/Tümpel:<br />
Großseggen Carex spec.<br />
Binsen Juncus spec.<br />
(Kleine) Wasserlinse Lemna (minor)<br />
Breitblättriger Rohrkolben Typha latifolia<br />
Staudenknöterich Fallopia spec. Neophyt<br />
Bäume:<br />
Bergahorn Acer montanus Pflanzung entlang Versorgungsweg<br />
Schwarzerle Alnus glutinosa am Ufer des Tümpels, an Böschungen<br />
Weißdorn Crataegus spec.<br />
Esche Fraxinus excelsior<br />
Walnuss Juglans regia Pflanzung entlang Radweg<br />
Birne Pirus spec. Pflanzung entlang Radweg<br />
Kirsche Prunus spec. Pflanzung entlang Radweg<br />
Schlehe Prunus spinosa<br />
Robinie Robinia pseudoacacia Pflanzung entlang Versorgungsweg,<br />
fremdländisch<br />
Weiden-Arten Salix spec. am Ufer des Tümpels, an Böschungen<br />
Zier-Apfel Malus spec. Pflanzung entlang Versorgungsweg<br />
Zwetschge Prunus domestica ssp. Pflanzung entlang Versorgungsweg<br />
Sträucher:<br />
Roter Hartriegel Cornus sanguinea<br />
Gewöhnl. Pfaffenhütchen Euonymus europaeus<br />
Gemeiner Hopfen Humulus lupulus<br />
Liguster Ligustrum vulgare<br />
(Hecken-)Rose Rosa spec.<br />
Brombeere Rubus spec.<br />
Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />
Sommerflieder Buddleja davidii Neophyt<br />
Krautschicht:<br />
Große Brennnessel Urtica dioica großflächig ca. 20% der Fläche<br />
Goldrute Solidago spec.<br />
Behaarte Schuppenkarde Virga pilosa<br />
Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium<br />
Riesenbärenklau Heracleum mantegazzianum Neophyt, in Brennnesselflur<br />
Schilfrohr Phragmites australis als Landschilf<br />
Pfeifengras Molinia caerulea agg.<br />
Reitgras Calamagrostis spec.<br />
fett streng geschützte Art (§ 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG)<br />
RL BY Rote Liste Baden-Württembergs und RL D Rote Liste Deutschland vgl. Tabelle 2<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite IV<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Anhang-Tab. 10: Abschichtung der Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />
N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />
0 . . . 0 Lilienblättrige Becherglocke Adenophora liliifolia<br />
0 . . . 0 Kriechender Sellerie Apium repens<br />
. . . 0 0 Berg-Wohlverleih Arnica montana<br />
0 . . . 0 Braungrüner Streifenfarn Asplenium adulterinum<br />
. . . 0 0 Dicke Trespe Bromus grossus<br />
0 . . . 0 Herzlöffel Caldesia parnassifolia<br />
. 0 . X 0 Europäischer Frauenschuh Cypripedium calceolus<br />
. 0 . X 0 Frauenschuh Cypripedium calceolus<br />
. . . 0 0 Echtes Schneeglöckchen Galanthus nivalis<br />
. . . 0 0 Gelber Enzian Gentiana lutea<br />
0 . . . 0 Böhmischer Fransenenzian Gentianella bohemica<br />
. . . 0 0 Sumpf-Siegwurz Gladiolus palustris<br />
. . . 0 0 Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides<br />
. . . 0 0 Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens<br />
. . . 0 0 Sumpf-Glanzraut Liparis loeselii<br />
0 . . . 0 Froschkraut Luronium natans<br />
. . . 0 0 Kleefarn Marsilea quadrifolia<br />
. . . 0 0 Bodensee-Vergissmeinnicht Myosotis rehsteineri<br />
0 . . . 0 Finger-Küchenschelle Pulsatilla patens<br />
. . . 0 0 Sommer-Wendelähre<br />
= Sommer-Schraubenstendel<br />
Spiranthes aestivalis<br />
. . . 0 0 Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum<br />
Anhang-Tab. 11: Abschichtung der Säugetierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />
N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />
X [NG] 0 . 0 Fledermäuse (nicht differenziert)<br />
0 . . . 0 Baumschläfer Dryomys nitedula<br />
X 0 . 0 0 0 Biber Castor fiber<br />
0 . . . 0 Birkenmaus Sicista betulina<br />
0 . . . 0 Feldhamster Cricetus cricetus<br />
0 . . . 0 Fischotter Lutra lutra<br />
X 0 . (X) 0 Haselmaus Muscardinus avellanarius<br />
0 . . . 0 Luchs Lynx lynx<br />
0 . . . 0 Wildkatze Felis silvestris<br />
Weitere, nachgewiesene Arten:<br />
X Wildschwein<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite V<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Anhang-Tab. 12: Abschichtung der Reptilienarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />
N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />
X . . 0 0<br />
X . . 0 0<br />
X . . 0 0<br />
X . . 0 0 ex<br />
X . . 0 0<br />
X . . X X P<br />
Äskulapnatter Elaphe longissima<br />
Europäische Sumpfschildkröte Emys orbicularis<br />
Mauereidechse Podarcis muralis<br />
Schlingnatter Coronella austriaca<br />
WestlicheSmaragdeidechse Lacerta bilineata<br />
Zauneidechse Lacerta agilis<br />
Anhang-Tab. 13: Abschichtung der Amphibienarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />
N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />
0 . . . 0 Alpenkammmolch Triturus carnifex<br />
0 . . . 0 Alpensalamander Salamandra atra<br />
0 . . . 0 Geburtshelferkröte Alytes obstetricans<br />
X . . X X 1995 Gelbbauchunke Bombina variegata<br />
X . . X X ?1995 P Kammmolch Triturus cristatus<br />
X . . 0 0 Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae<br />
0 . . . 0 Knoblauchkröte Pelobates fuscus<br />
X 0 . X (X) P P Kreuzkröte Bufo calamita<br />
X . . X X P P Laubfrosch Hyla arborea<br />
X 0 . 0 0 Moorfrosch Rana arvalis<br />
0 . . . 0 Springfrosch Rana dalmatina<br />
0 . . . 0 Wechselkröte Bufo viridis<br />
Weitere, nachgewiesene Arten:<br />
. . . X X 1995 Bergmolch ["Molcharten"] Triturus alpestris<br />
. . . X X 1995 Biot. Erdkröte Bufo bufo<br />
. . . X X P Biot. Grasfrosch Rana temporaria<br />
. . . X X P Biot. Teichfrosch Rana esculenta<br />
Anhang-Tab. 14: Abschichtung der Käferarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />
N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />
X 0 . . 0 Großer Eichenbock, Eichenheldbock Cerambyx cerdo<br />
X 0 . . 0 Scharlachkäfer Cucujus cinnaberinus<br />
0 . . . 0 Breitrand Dytiscus latissimus<br />
X 0 . . 0 Eremit Osmoderma eremita<br />
X 0 . . 0 Alpenbock Rosalia alpina<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de
PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite VI<br />
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />
Anhang-Tab. 15: Abschichtung der Libellenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />
N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />
0 0 . . 0 Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes<br />
ex . . 0 0 Östliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons<br />
ex . . 0 0 Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis<br />
X 0 . . 0 Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis<br />
X 0 . . 0<br />
Grüne Keiljungfer<br />
= Grüne Flussjungfer<br />
Ophiogomphus cecilia<br />
(= O. serpentinus)<br />
X 0 . . 0 Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca (S. braueri)<br />
X 0 . . 0 Helm-Azurjungfer Coenagrion mercuriale<br />
ex 0 . . 0 Vogel-Azurjungfer Coenagrion ornatum<br />
Weitere, nachgewiesene Arten:<br />
Biot. Große Königslibelle Anax imperator<br />
Biot. Große Pechlibelle Ischnura elegans<br />
Biot. Plattbauch Libellula depressa<br />
Anhang-Tab. 16: Abschichtung der Schmetterlingsarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />
N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />
Tagfalter<br />
X . . 0 0 Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero<br />
X . . ex 0 Kleiner Maivogel Euphydryas maturna<br />
X . . 0 0 Thymian-Ameisenbläuling<br />
X . . ex 0 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />
X . . ex 0 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />
Glaucopsyche arion<br />
(= Maculinea arion)<br />
Glaucopsyche nausithous<br />
(= Maculinea nausithous)<br />
Glaucopsyche teleius<br />
(= Maculinea teleius)<br />
X . . 0 0 Gelbringfalter Lopinga achine<br />
X . . 0 0 Flussampfer-Dukatenfalter Lycaena dispar<br />
X . . 0 0 Blauschillernder Feuerfalter Lycaena helle<br />
X . . 0 0 Apollo Parnassius apollo<br />
X . . 0 0 Schwarzer Apollo Parnassius mnemosyne<br />
X . . 0 0 Goldener Scheckenfalter Euphydryas aurinia<br />
Nachtfalter<br />
X . . 0 0 Heckenwollafter Eriogaster catax<br />
X . . 0 0 Haarstrangwurzeleule Gortyna borelii lunata<br />
X . . 0 0 Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpinus<br />
X . . 0 0 Spanische Fahne Euplagia quadripunctaria<br />
Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />
Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />
Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de