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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - Stadt Ehingen

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<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Amt 60 – <strong>Stadt</strong>bauamt<br />

Drucksache: VGR170812MÜ<br />

x öffentlich<br />

nichtöffentlich<br />

I. Vorlage:<br />

Verwaltungsausschuss am Vorberatung Beschluss<br />

Aussch. f. Umw. u.Techn. am Vorberatung Beschluss<br />

Sozial- u. Kulturausschuss am Vorberatung Beschluss<br />

X Gemeinderat am 20.09.2012 Vorberatung X Beschluss<br />

II. Tagesordnungspunkt:<br />

TOP 10:<br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften<br />

'Freiflächenfotovoltaikanlage Tongrube Rißtissen'<br />

Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschlüsse<br />

III. Anlagen:<br />

Beschlussvorlage, Begründung, Satzung, 1 Plan, Abwägungstabelle, spezielles<br />

<strong>artenschutzrechtliche</strong>s Gutachten<br />

IV. Beschlussantrag:<br />

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander<br />

werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen<br />

entsprechend der Vorlage der Verwaltung behandelt.<br />

2. Der Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaikanlage Tongrube Rißtissen“ i. d. F.<br />

vom 24.05.2012 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />

3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.<br />

d. F. vom 24.05.2012 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />

Datum: 17.08.2012<br />

Sachbearbeiter: Meinikheim Amtsleiter: Fiesel<br />

1


Anlage zu TOP VGR170812MÜ<br />

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften<br />

'Freiflächenfotovoltaikanlage Tongrube Rißtissen'<br />

Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschlüsse<br />

Der Standort diente vormals dem Ziegelwerk Grehl, SGWM Umwelt<br />

GmbH als Ton-Abbaufläche. Seit der Stilllegung liegt die Tongrube<br />

ohne Nachnutzung brach. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet<br />

überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft dar. Eine<br />

landwirtschaftliche Folgenutzung zur Nahrungsmittelproduktion ist<br />

jedoch auf Grund der Belastung mit Altablagerungen nicht möglich.<br />

Die Konversionsfläche soll künftig einer regenerativen Energienutzung<br />

zugeführt werden. Die Planung sieht demgemäß vor, den<br />

Standort als Freiflächenfotovoltaikanlage umzugestalten. Der künftige<br />

Betreiber der Anlage wird die Firma Solar-Konzept sein. Um die<br />

planungsrechtlichen Grundlagen für die beschriebene Umnutzung zu<br />

schaffen, sind die Aufstellung eines Bebauungsplans und gleichzeitig<br />

die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.<br />

Da es sich bei dem Bauleitplanverfahren um rein private Interessenslagen<br />

handelt, wird sowohl das Bebauungsplanverfahren als auch<br />

das Flächennutzungsplanverfahren von einem privaten Planungsbüro<br />

abgewickelt und die Kosten vom Eigentümer der Tongrube bezahlt.<br />

Dennoch ist das Vorhaben im Sinne der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong>, da es die<br />

Interessen der <strong>Stadt</strong> im Rahmen des Projektes „Nachhaltige <strong>Stadt</strong> –<br />

Wirtschaftsstandort <strong>Ehingen</strong>“ unterstützt und fördert.<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01.2012 den Aufstellungsbeschluss<br />

für den Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaikanlage<br />

Tongrube Rißtissen“ entsprechend dem Lageplan vom 09.01.2012<br />

gefasst und dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Ehingen</strong>, Griesingen, Oberdischingen und Öpfingen empfohlen,<br />

den Flächennutzungsplan entsprechend dem Lageplan vom<br />

10.01.2012 zu ändern.<br />

In der Sitzung vom 24.05.2012 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes<br />

und die örtlichen Bauvorschriften „Freiflächenfotovoltaikanlage<br />

Tongrube Rißtissen“ entsprechend dem Lageplan vom<br />

26.01.2012 sowie die Begründung vom 26.01.2012 beschlossen.<br />

Der Entwurfsbeschluss wurde jeweils am 15.06.2012 in der Schwäbischen<br />

Zeitung, Ausgabe <strong>Ehingen</strong>, und in der Südwest Presse,<br />

Ehinger Tagblatt, bekannt gemacht.<br />

Der Planentwurf, die Begründung und die spezielle <strong>artenschutzrechtliche</strong><br />

<strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>) lagen von Montag, 25.06.2012 bis Donnerstag,<br />

26.07.2012 im Rathaus, Bauamt, öffentlich zur Einsichtnahme aus.<br />

Der Umweltbericht (Büro OPLA) ist Teil der Begründung. Der Grün-<br />

Plandaten<br />

Bisheriges<br />

Verfahren<br />

2


ordnungsplan (Büro OPLA) ist Teil des Bebauungsplans.<br />

Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.<br />

Nach § 1 Abs. 6 BauGB sind die berührten öffentlichen und privaten<br />

Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen.<br />

Die Abwägung der umweltschützenden Belange ist im Grünordnungsplan<br />

und Umweltbericht dargestellt.<br />

Für die Anwohner der Umgebung ist mit der Errichtung der Fotovoltaikanlage<br />

ein geringer Verlust an Erholungsfunktion zu erwarten. Darüber<br />

hinaus wird das Schutzgut Mensch nicht beeinträchtigt. Zur<br />

Überprüfung der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n und naturschutzfachlichen<br />

Rahmenbedingungen wurde vom Büro Dr. H. Stickroth eine spezielle<br />

<strong>artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>) durchgeführt. Demnach steht<br />

dem Vorhaben aus <strong>artenschutzrechtliche</strong>r Sicht nichts entgegen. Der<br />

Boden ist durch Altablagerungen vorbelastet. Die Planung wird nur<br />

geringfügige Versiegelungen verursachen. Eine zusätzliche Beeinträchtigung<br />

des Bodens ist durch die Fotovoltaikanlage daher nicht<br />

zu erwarten. Das anfallende Regenwasser wird auf der Fläche versickert<br />

werden. Die vorhandenen Gewässer werden zum Teil erhalten.<br />

Das Schutzgut Wasser erfährt darum durch die Planung keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen. Das Schutzgut Klima wird mit der Ausweitung<br />

der regenerativen und CO2-neutralen Energie Erzeugung positiv<br />

beeinflusst - die Freiflächenfotovoltaikanlage wirkt dem Klimawandel<br />

entgegen. Die landschaftlichen Veränderungen sind wegen des geringen<br />

Ausmaßes der geplanten Fotovoltaikanlage zu vernachlässigen.<br />

Negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft, Kultur und<br />

sonstige Sachgüter sind im Übrigen nicht zu erwarten.<br />

Während der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine<br />

Anregung vorgebracht.<br />

Bei der Anhörung der Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB<br />

gingen 6 Stellungnahmen ein. 14 Stellungnahmen gingen zum Aufstellungsbeschluss<br />

ein. (siehe Anlage)<br />

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander<br />

und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans<br />

abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage<br />

der Verwaltung behandelt.<br />

2. Der Bebauungsplan „Freiflächenfotovoltaikanlage Tongrube Rißtissen“<br />

i. d. F. vom 24.05.2012 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4<br />

GemO als Satzung beschlossen.<br />

3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen<br />

Bauvorschriften i. d. F. vom 24.05.2012 werden nach § 74 LBO<br />

i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.<br />

Abwägung<br />

§ 1 a<br />

BauGB -<br />

Ökobilanz<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Träger<br />

öffentlicher<br />

Belange<br />

Beschluss-<br />

vorschlag<br />

3


STADT<br />

EHINGEN<br />

(DONAU)<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

mit integriertem Grünordnungsplan<br />

SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE<br />

„TONGRUBE RISSTISSEN“<br />

BEGRÜNDUNG<br />

OPLA Fassung vom 24.05.2012,<br />

red. geändert am 20.09.2012<br />

Bürogemeinschaft für<br />

Ortsplanung & <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Architekten & <strong>Stadt</strong>planer SRL<br />

Werner Dehm<br />

Schaezlerstraße 38, 86152 Augsburg<br />

Tel: 0821 / 15 98 750<br />

Fax: 0821 / 15 98 752<br />

Mail: info@opla-augsburg.de


STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />

BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />

FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

1 ANLASS DER PLANUNG<br />

Anlass der Planung - Erforderlichkeit der Planung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) möchte im Bereich der Gemarkung Risstissen ein Sonstiges<br />

Sondergebiet für eine Freiflächenfotovoltaikanlage ausweisen. Für das Plangebiet liegt<br />

die konkrete Anfrage eines Investors zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage mit<br />

einer Gesamtleistung von ca. 2 MWp vor.<br />

Die Anlage erstreckt sich über Flurnummern 603 und 604 sowie mit den Ausgleichsflächen<br />

zudem noch über die Flurnummer 628. Weiterhin ist eine Teilfläche der Flurnummer<br />

605 innerhalb des Geltungsbereiches. Alle Flurnummern liegen innerhalb der Gemarkung<br />

Risstissen, <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau).<br />

Mit dem Wunsch des Investors korrespondiert der Anspruch der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong>, den Belangen<br />

des Umweltschutzes durch die Nutzung erneuerbarer Energien (§1 Abs. 6 Nr. 7 f.<br />

BauGB) in dafür geeigneten Gemeindebereichen zu entsprechen. Entsprechend weist die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> den unter Punkt 2 beschriebenen Geltungsbereich als Sonstiges Sondergebiet<br />

mit der Zweckbestimmung "Freiflächenfotovoltaik" aus.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> handelt damit entsprechend dem Ziel 4.2.2 des Landesentwicklungsplanes<br />

des Landes Baden-Württemberg, “… zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung<br />

...(auf) eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien … hinzuwirken.“<br />

2 BESCHREIBUNG DES PLANBEREICHS<br />

2.1 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Bei der überplanten Fläche handelt es sich um eine Konversionsfläche, eine ausgebeutete<br />

Tongrube südwestlich von Risstissen, die dann teilverfüllt wurde. In der Zwischenzeit<br />

hatte sich durch natürliche Sukzession ein naturnaher Zustand eingestellt. Ein Abschlussbetriebsplan<br />

wurde bereits erstellt und wird derzeit umgesetzt.<br />

Die Fläche des Bebauungsplanes erfasst insgesamt die Flurnummern 603, 604, 605 (TF),<br />

zudem noch über die Flurnummer 628 in der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong>, Gemarkung Risstissen. Die<br />

Flächen liegen süd-südwestlich des Ortsteiles Risstissen und schließen westlich an die<br />

Kreisstraße K 7362 an.<br />

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Planzeichnung.<br />

Der gesamträumliche Geltungsbereich hat eine Größe von insgesamt 58.184 m². Die mit<br />

Solarmodulen überbaubare Grundstücksfläche beträgt im Bereich des Sondergebietes<br />

(SO) maximal 32.530 m².<br />

Auf der sowohl als Tongrube, als auch zur Verfüllung mit Ziegelbruch (bis LAGA Z 1.2,<br />

siehe Anlage 9 LBP 07.08.2000, Tongrube Risstissen) genutzten Fläche nahe dem Ortsteil<br />

Risstissen soll nach Umsetzung des Abschlussbetriebsplans ein Sondergebiet für die<br />

Nutzung als Freiflächenfotovoltaikanlage festgesetzt werden.<br />

Innerhalb der mit Modulen zu überstellenden Flächen soll für die Trafo-, Betriebs- und<br />

Versorgungsgebäude insgesamt nicht mehr als eine überbaubare Fläche von max.<br />

250 m² zulässig sein.<br />

OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 2/32


STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />

BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />

FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

2.2 Naturräumliche und strukturelle Situation<br />

Der Umgriff und seine Umgebung ist geprägt vom relativ kleinräumigen Wechsel von offenen<br />

Wiesen- und Ackerflächen und Wald bzw. Feldgehölzen. Zudem charakterisieren<br />

feuchte Senken, Entwässerungsgräben und künstlich geschaffene Weiher die Landschaft.<br />

Die Fläche stellte sich als ehemalige ausgebeutete Tongrube dar, die dann aufgelassen<br />

und zum Teil verfüllt wurde (vorwiegend Oberbodenmieten, Einbau von Ziegelbruch und<br />

anderer Aushub max. Z 1.2) bzw. auch als Lagerfläche für Erdaushub genutzt wurde. In<br />

der Zwischenzeit hatte sich durch natürliche Sukzession ein Zustand mit Gehölzen, Kleingewässern<br />

und ausgedehnten Hochstauden- oder Altgrasfluren eingestellt. Die Erdmieten<br />

erreichten Höhen von bis zu 2,5 m. Auch wurden Erdmieten an den Rändern der Flächen<br />

603/604 zu den Nachbarflächen hin teils als Böschungen angefüllt bzw. aufgeschüttet. Im<br />

Bereich der Grube wurden zudem Bauschutt und Straßenkehricht, die als Z1 und Z2<br />

(LAGA) Material klassifiziert sein können, gelagert.<br />

Für das Planungsgebiet wurde ein Abschlussbetriebsplan erstellt, der an das Planungsvorhaben<br />

Fotovoltaik-Nutzung angepasst wurde. Dieser wird derzeit umgesetzt.<br />

Der Abschlussbetriebsplan sieht eine Vergleichmäßigung des Gefälles vor. Darin wurde<br />

neben der bereits durchgeführten genehmigten Verfüllung (siehe Abschlussbetriebsplan,<br />

Punkt 2.4, ca. 4,1 ha auf Fl. Nrn. 603 und 604) die weitere Verwendung von Profilierungsmaterial<br />

(Bodenaushub, mineralisches Wegebaumaterial (aufbereitetes Baustoffrecyclingmaterial<br />

Z0, Z0*, Z1.2) beantragt. Die Flächen werden einplaniert. Lt. Abschlussbetriebsplan<br />

wird das Gelände danach mittels Bodenaushub entsprechend dem Abschlussbetriebsplan<br />

profiliert. Danach wird auf den Flächen eine 20 cm dicke Tonabdichtung aufgetragen,<br />

darauf eine durchwurzelungsfähige Bodenschicht eingebaut. Der Oberboden<br />

erhält zudem eine Stärke von ca. 15 cm.<br />

Im nordwestlichen Planungsbereich bestehen im westlichen Teil der Flurnummer 628 im<br />

Bereich der als Feuchtbiotop Nr. 177244256008 kartierten Fläche (Größe ca. 0,5 ha)<br />

Großteils erlenbruchartige Bestände. Dieser Bereich ist eine aufgelassene Abbaustelle<br />

und blieb nach Ende des Abbaus sich selbst überlassen. Wies sie zunächst noch eine<br />

Steilwand mit sandigen bis tonigen Aufschlüssen sowie Tümpel mit Flachwasserzonen<br />

(Röhrichten) und vegetationsfreien Wasseroberflächen auf (2001 kartiert als Biotop Nr.<br />

177244256008, 1703 m², „Tümpel nahe der Kreisgrenze S Risstissen“), hat sie sich in der<br />

Zwischenzeit zu einem Erlenbruchwald mit wechselndem Wasserstand entwickelt.<br />

Der östliche Teil der Flurnummer 628 ist teilrekultiviert und hat eine Größe von 1,1 ha. Im<br />

nördlichen Bereich liegt ein Tümpel mit Steilwänden, an dem 2001 das Biotop Nr.<br />

177244256007 (60 m², „Kleine Röhrichte bei Deponie S Risstissen“) kartiert wurde. Östlich<br />

des Tümpels gibt es einen Fahrweg, der im Zentrum wendet. Im Eingangsbereich<br />

lagern derzeit Grünabfälle und auch andere Ablagerungen. Im zentralen Bereich dominieren<br />

halboffene Krautfluren. Ein Teilbereich wurde in der Vergangenheit abgeschoben,<br />

zudem gibt es einige Blockablagerungen. Im Süden ist das (Mikro-)Relief des Grubenbodens<br />

bewegt. In den Senken gibt es staunasse Bereiche, teilweise mit Rohrkolbenröhrichten.<br />

Zu den Rändern hin entwickeln sich Hochstaudenfluren. Die Randböschungen sind<br />

zu großen Teilen mit Gebüschen und Bäumen bestockt. Vereinzelt gibt es auch in der<br />

Grube Anflug von Fichte, Erle und Weide.<br />

Die Abschlussbetriebsplanung sieht vor, das Gelände aufzufüllen und zum anschließenden<br />

Gelände einzuebnen. Nach dem Auftrag einer 20 cm mächtigen Lösslehmschicht<br />

wird darüber eine Schicht mit durchwurzelungsfähigem Boden aufgebracht.<br />

OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 3/32


STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />

BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />

FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

Mit großer Wahrscheinlichkeit kann gem. der im Rahmen des Abschlussbetriebsplanes<br />

durchgeführten artenschutzbezogenen Untersuchung angenommen werden, dass sich<br />

bezüglich der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL und Europäische Vogelarten<br />

keine Verbote aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ergeben. Zudem kann<br />

aufgrund der Erfordernisse des Bodenschutzes und des Flächenbedarfs für erneuerbare<br />

Energiegewinnung im Rahmen der Energiewende auch ein überwiegendes öffentliches<br />

Interesse geltend gemacht werden.<br />

2.3 Übersicht der Lage der Planflächen<br />

Abb.1 - Umgriff des Planungsgebietes der <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

2.4 Schutzgebiete, Kartierte Biotope<br />

Im Planungsgebiet gelten keine Schutzgebietsverordnungen. Es befinden sich aber amtlich<br />

kartierte Biotope im Planungsumgriff sowie direkt daran angrenzend. Östlich des Planungsgebietes<br />

befindet sich nahe der Kreisstraße K 7362 an der Kreisgrenze zu Biberach<br />

(BC) das Biotop „Straßenhecke am Heuberg“ (Biotopnummer: 177244255851). Auswirkungen<br />

sind nicht zu erwarten. Weitere kartierte Biotope bestehen innerhalb der als Flächen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Kleine Röhrichte),<br />

Biotopnummer: 177244256007 und Tümpel nahe der Kreisgrenze, Biotopnummer:<br />

177244256008). Durch die Erstellung einer PV Anlage innerhalb des Umgriffs ist nicht<br />

damit zu rechnen, dass das Schutzgut Arten/Biotope betroffen sein wird.<br />

2.5 Kulturgüter, Bodendenkmäler<br />

Derzeit sind keine Kulturdenkmäler im Bereich des Eingriffs bekannt.<br />

OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 4/32


STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />

BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />

FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

3 PLANUNGSRECHTLICHE AUSGANGSSITUATION, VERFAHREN<br />

3.1 Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

sowohl „Flächen für Abgrabungen mit Gewinnung von Bodenschätzen“ sowie „Flächen<br />

für die Landwirtschaft“ dar.<br />

Der Bebauungsplan ist somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf<br />

daher einer Änderung. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird<br />

geändert, um das Planungsvorhaben planrechtlich zu sichern. Im Änderungsverfahren<br />

erfolgt die Darstellung eines Sondergebietes Freiflächenfotovoltaik.<br />

3.2 Bestehende Rechtsverhältnisse<br />

Es bestehen keine angrenzenden oder den Bereich überlappenden Bebauungspläne. Das<br />

Plangebiet ist derzeit nach §35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen.<br />

3.3 Verfahren<br />

Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren<br />

geändert.<br />

4 AUSSAGEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN<br />

4.1 Ziele und Grundsätze des LEP<br />

Die Versorgung des Landes mit Rohstoffen, Wasser und Energie und eine umweltverträgliche<br />

Entsorgung von Abfällen sind sicherzustellen; die Bedürfnisse und Gestaltungsmöglichkeiten<br />

künftiger Generationen sind angemessen zu berücksichtigen. Dazu sind eine<br />

verantwortungsvolle Nutzung und ein an der Regenerations- und Substitutionsfähigkeit<br />

ausgerichteter Verbrauch von Naturgütern anzustreben, abbauwürdige Vorkommen zu<br />

sichern sowie die Wiedernutzung von Altstoffen, der Anbau nachwachsender Rohstoffe<br />

und der Einsatz Energie sparender Technologien zu fördern (1.8 G).<br />

Konversionsflächen mit bedeutsamen oder entwicklungsfähigen ökologischen Funktionen<br />

sollen in den Freiraumverbund einbezogen werden (3.4.5 G).<br />

Die Energieversorgung des Landes ist so auszubauen, dass landesweit ein ausgewogenes,<br />

bedarfsgerechtes und langfristig gesichertes Energieangebot zur Verfügung steht.<br />

Auch kleinere regionale Energiequellen sind zu nutzen (4.2.1 G).<br />

Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch<br />

fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien sowie auf den Einsatz<br />

moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine<br />

umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung<br />

der Bevölkerung und die energiewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der heimischen Wirtschaft sind sicherzustellen (4.2.2 Z).<br />

OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 5/32


STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />

BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />

FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

Das Netz der Transportleitungen ist bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu erforderliche<br />

Trassen sind zu sichern. Belange der Siedlungsentwicklung und des Städtebaus sowie<br />

des Natur- und Landschaftsschutzes sind zu berücksichtigen, Möglichkeiten der Bündelung<br />

mit anderen Leitungen und Verkehrswegen zu nutzen (4.2.4 G).<br />

Für die Stromerzeugung sollen verstärkt regenerierbare Energien wie Wasserkraft, Windkraft<br />

und Solarenergie, Biomasse, Biogas und Holz sowie die Erdwärme genutzt werden.<br />

Der Einsatz moderner, leistungsstarker Technologien zur Nutzung regenerierbarer Energien<br />

soll gefördert werden (4.2.5 G).<br />

Zum Schutz und zur weiteren Verbesserung der Qualität des Grundwassers und der oberirdischen<br />

Gewässer sind Abwässer zu sammeln und zu reinigen und der weitere Ausbau<br />

von Abwasser- und Regenwasser-Behandlungsanlagen anzustreben. In den Siedlungen<br />

sind verstärkt modifizierte Entwässerungsverfahren anzuwenden und Entsiegelungspotenziale<br />

zu nutzen. Im Ländlichen Raum ist die Abwasserbeseitigung durch eine weitgehend<br />

zentrale Abwasserbeseitigung weiter zu verbessern (4.3.4 G).<br />

Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen. Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft<br />

und Klima sowie die Tier- und Pflanzenwelt sind in Bestand, Regenerationsfähigkeit,<br />

Funktion und Zusammenwirken dauerhaft zu sichern oder wiederherzustellen (5.1.1 G).<br />

Wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen sowie ihre Lebensgemeinschaften sind<br />

als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlich und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu<br />

schützen; ihre Lebensräume sowie ihre Lebensbedingungen sind zu erhalten, zu pflegen,<br />

zu entwickeln oder wiederherzustellen (G 5.1.2.1).<br />

In Nutzung befindliche Lagerstätten sind möglichst vollständig abzubauen, ehe ein neues<br />

Vorkommen erschlossen wird. Im Übrigen sind durch Entwicklung und Förderung der<br />

Kreislaufwirtschaft die Rohstoffvorkommen im Interesse späterer Generationen zu schonen.<br />

Die Ansätze zur Kreislaufwirtschaft sind landesweit zu stärken (5.2.4 G).<br />

4.2 Regionalplan - Region Donau-Iller<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) ist in der Strukturkarte als Mittelzentrum dargestellt.<br />

Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Regenerationsfähigkeit der natürlichen<br />

Lebensgrundlagen in der Region Donau-Iller sollen gesichert und wo notwendig<br />

wiederhergestellt werden (B I Natur und Landschaft, 1 Landschaftliches Leitbild Allgemeines<br />

Ziel 1.1).<br />

Die Energieversorgung der Region soll ausgebaut werden, dass der Bevölkerung und der<br />

Wirtschaft ein ausreichendes, vielseitiges, preisgünstiges und langfristig gesichertes<br />

Energieangebot zur Verfügung steht. Dabei sollen Belange des Natur- und Umweltschutzes,<br />

insbesondere auch der Schutz landschaftlich besonders wertvoller Gebiete, berücksichtigt<br />

werden.<br />

Vor allem soll angestrebt werden, bei bestehenden Energieerzeugungsanlagen die<br />

Schadstoff- Emissionen auf das nach dem Stand der Technik mögliche Maß zu reduzieren<br />

und den Anteil umweltfreundlicher Energiearten zu erhöhen (B X 1.1).<br />

OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 6/32


STADT EHINGEN (DONAU) BEGRÜNDUNG<br />

BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />

FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

5 ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG<br />

Ziel ist die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Gelände des mit rechtskräftigem<br />

Bescheid genehmigten Abschlussbetriebsplanes der Tongrube Risstissen in der<br />

Gemarkung Risstissen, <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) zur Stärkung der Energieversorgung aus<br />

regenerativen Energien. Gleichzeitig werden die Ziele des Abschlussbetriebsplanes der<br />

Deponie umgesetzt. Unter den Modulen soll eine extensive Grünfläche entstehen.<br />

6 PLANUNGSKONZEPT<br />

6.1 Städtebauliches Konzept<br />

Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB ist das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung der Nutzung<br />

der Sonnenenergie zulässig.<br />

6.1.1 Bauweise, Geländegestaltung<br />

Als Gebäude für die Stromgewinnung sind die Betriebsgebäude für die Unterbringung der<br />

Wechselrichter und der Trafostation notwendig. Die Standorte sind auf dem Grundstück<br />

festgelegt, s. Planzeichnung.<br />

Solaranlagen: Die Solarmodule werden in Ost - West - gerichteten Reihen aufgeständert.<br />

Die von den Solarmodulen überstellte Breite beträgt etwa 6,30 m, der Reihenabstand zwischen<br />

5 und 6 m. Die Module werden auf Stahl- bzw. Aluträger mittels flacher Streifenfundamente<br />

ortsfest befestigt.<br />

Die Module sind mit etwa 20° gegen Süden geneigt. Die Vorderkante liegt etwa zwischen<br />

0,8 und 1,0 m über dem hergestellten Gelände, um auf den mit Modulen überstellten Flächen<br />

die Mahd zu ermöglichen. Die Module werden nicht dem Sonnenverlauf nachgeführt,<br />

sondern sind immer gleich ausgerichtet. Die Gesamthöhe der Module beträgt maximal<br />

3,00 m.<br />

Die Wandhöhe der Trafo- und Betriebsgebäude soll aus Gründen des Landschaftsbildes<br />

maximal 3,00 m betragen. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sollen Nebenanlagen<br />

und bauliche Anlagen i.S. des § 23 Abs. 5 BauNVO unzulässig sein, um die<br />

Wirkung der Eingrünung ausreichend zu sichern. Die maximale Höhe der Gelände-<br />

Auffüllung darf 518,50 m ü. NN nicht überschreiten.<br />

Abb. 2, Beispiel Freiflächenfotovoltaikanlage Reitern<br />

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BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />

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Die früher als Tongrube genutzte Fläche, die in den letzen Jahren teilweise verfüllt wurde<br />

sowie teils als Lagerstätte (Erdmieten) genutzt wurde, wird derzeit nach Genehmigung<br />

des Abschlussbetriebsplanes hergerichtet und wird als extensiver Rohbodenstandort entwickelt.<br />

Montagewege und Plätze innerhalb der Baugrenze sind zur Vermeidung von übermäßiger<br />

Bodenversiegelung in wassergebundener Bauweise zu errichten. Die Eingrünung darf<br />

durch Montagewege unterbrochen werden. Die Montagewege dürfen auch außerhalb der<br />

überbaubaren Gründstücksfläche errichtet werden.<br />

6.2 Grünordnung<br />

Das Landschaftsbild ist durch die frühere Nutzung als Tongrube vorbelastet. Der genehmigte<br />

Abschlussbetriebsplan sieht vor, das Gelände aufzufüllen und zum anschließenden<br />

Gelände einzuebnen. Nach dem Auftrag einer 20 cm mächtigen Lösslehmschicht wird<br />

darüber eine Schicht mit durchwurzelungsfähigem Boden aufgebracht. Dies ist eine Verbesserung<br />

der Situation, da sich aufgrund der Einpassung der Auffüllungen an das<br />

randlich bestehende Gelände eine harmonische Form als gewölbter Hang ergibt. Die<br />

durch den Abschlussbetriebsplan erstellten Auffüllungen werden nicht als landschaftsfremde<br />

Topographie wahrgenommen.<br />

Durch die Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes wird das Gelände soweit modelliert,<br />

dass die vorhandenen Erdablagerungen eingeebnet werden. Um eine geregelte Abführung<br />

des Niederschlagswassers zu gewährleisten, wird die Fläche durch das Süd(-west)–<br />

Nord(-ost)-Gefälle mit Hilfe der umlaufenden Gräben und Rohrleitungen entwässert.<br />

Das Oberflächenwasser wird durch den Graben und durch vorhandene Teilsickerrohre<br />

durch das bestehende Gefälle zum Einen auf die Flurnummer 628 bzw. in die wechselfeuchte<br />

Fläche im Nordosten der Flurnummer 604 geführt und dort zurückgehalten.<br />

Im Norden, Nordosten und Westen wird eine Strauchbepflanzung angelegt, die die<br />

Einsehbarkeit vermindert. Insbesondere im Nordosten erfolgt die Pflanzung eines höheren,<br />

mehrreihigen Feldgehölzes, sodass die Anlage von der vorbeiführenden Straße aus<br />

weniger wahrnehmbar sein wird.<br />

Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen<br />

Um die Anlage herum sowie insbesondere im Nordosten zur Kreisstraße werden Flächen<br />

zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Im<br />

Nordosten wird die Anlage zusätzlich mit einer höhenmäßig gestuften Feldhecke eingegrünt.<br />

Ziel der Festsetzung ist die Verbesserung der Einbindung der Fläche in das Landschaftsbild.<br />

Zusätzlich wird die Ausstattung des Landschaftsraums mit Habitatstrukturen<br />

(Totholz, Steinhaufen) für die Fauna verbessert.<br />

Sonstige Grünflächen:<br />

Das Gelände ist gemäß Abschlussbetriebsplan als extensives Grünland herzustellen. Der<br />

Bebauungsplan sieht auf den Flächen Fl. Nr. 603 und 604 innerhalb der Baugrenze jedoch<br />

Rohbodenstandorte auf magerem Substrat vor, um die ökologische Wertigkeit zu<br />

erhöhen. Rohbodenstandorte haben für zahlreiche Tierarten eine große Bedeutung als<br />

Habitat und sind hauptsächlich noch in Bereichen mit Abbautätigkeit zu finden. Aufgrund<br />

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BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

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des mageren Substrats wird die Fläche auch mittelfristig eher schütter bewachsen sein<br />

und die Funktion als Lebensraum für auf Rohböden spezialisierte Arten wahrnehmen<br />

können.<br />

Bei Bewuchs sind die Flächen regelmäßig zu mähen, um eine Verbuschung zu verhindern.<br />

Bei einer Mahd ist das Mähgut abzufahren, um eine dauerhaft magere Fläche zu<br />

gewährleisten und damit die Erhöhung der Artenvielfalt zu erreichen.<br />

Als Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes werden im Westen<br />

der Flurnummer 603 ein wechselfeuchter Graben mit Ausweitungen und Gefälle nach<br />

Norden und im Nordosten der Freiflächenfotovoltaikanlage innerhalb des Geltungsbereiches<br />

eine wechselfeuchte Mulde angelegt.<br />

Die wechselfeuchten Mulden werden ebenfalls als Rohbodenstandorte belassen, um der<br />

Artengruppe der Amphibien, die auf unbewachsene Laichgewässer angewiesen sind,<br />

ausreichend Lebensraum zu bieten. Die Gelbbauchunke z.B. wird nachdem <strong>artenschutzrechtliche</strong>n<br />

Gutachten (s. Anhang, <strong>saP</strong> aus dem Jahr 2011 von Dr. Hermann Stickroth)<br />

derzeit nur noch als potentiell vorkommend eingestuft und wurde zuletzt während der Abbauphase<br />

im Jahr 1995 sicher nachgewiesen. Aufgrund der zunehmenden Sukzession<br />

und der Entwertung der Laichgewässer im Grubenbereich vor der Verfüllung durch Eutrophierung<br />

ist, wenn überhaupt, lediglich noch eine kleine Population im Bereich der als<br />

Ausgleichsfläche festgesetzten Fläche denkbar. Die Art wird durch die wechselfeuchten<br />

Rohbodenstandorte in jedem Fall gefördert.<br />

Als Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität werden<br />

außerhalb der bepflanzten Bereiche im Randstreifen des Projektgebietes Blockhäufen<br />

und alte Wurzelstöcke als mögliche Quartiere von Reptilien und Amphibien angelegt. Es<br />

wurden zwar keine Reptilien nachgewiesen, jedoch findet die Artengruppe in der nördlich<br />

als Ausgleichsfläche festgesetzten ehemaligen Grube Habitatstrukturen vor und das Angebot<br />

an Lebensraumstrukturen wird somit sinnvoll ergänzt.<br />

Die sonstigen Böschungen und Grünflächen werden mit durchwurzelungsfähigem Oberboden<br />

angedeckt, um eine Eingrünung zu ermöglichen. Dies wird jedoch durch den Abschlussbetriebsplan<br />

geregelt.<br />

Im Nordosten (nordöstliches Eck) wird ein gestuftes Feldgehölz angelegt, das zum einen<br />

der Verminderung von Eingriffen in das Landschaftsbild dient, zum anderen aber auch die<br />

vorhandenen Habitatstrukturen für die Artengruppe der Vögel ergänzt. Zusätzlich sind im<br />

Bereich der wechselfeuchten Gräben in unregelmäßigen Abständen ein- bis zweireihige<br />

Strauchgruppen festgesetzt.<br />

Durch die festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen erhöht sich die Strukturvielfalt<br />

gegenüber dem im Abschlussbetriebsplan festgelegten Ausgangszustand. Es werden<br />

verschiedene hochwertige Kleinstrukturen geschaffen, die den Artengruppen Vögel, Reptilien<br />

und Amphibien weiterhin Lebensraum bieten bzw. den vorhandenen Lebensraum<br />

aufwerten.<br />

Entwicklungsmaßnahmen<br />

Die entstehenden, mageren Wiesenflächen sollen jährlich zweimal gemäht werden, das<br />

Mahdgut ist abzufahren. So wird sichergestellt, dass die sich einstellende magere Wiesenfläche<br />

in ihrer Wertigkeit erhalten bleibt und eine Nährstoffzufuhr dauerhaft reduziert<br />

wird. Im Bereich des Grabens sind regelmäßig Rückschnittmaßnahmen an den Gehölzen<br />

und Mäharbeiten durchzuführen, um die Funktionstüchtigkeit der Regenwasserrückhaltung<br />

und Versickerung zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen die Rückschnittmaßnahmen<br />

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auch der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Fotovoltaiknutzung, aber auch der nicht<br />

übermäßigen Beschattung des im Nordosten der Flurnummer 604 anzulegenden Gewässers<br />

dienen.<br />

Einfriedung<br />

Die Höhe der Einfriedung darf max. 2,55 m, bezogen auf die natürliche Geländeoberkante,<br />

betragen. Sockel sind aus Landschaftsbildgründen nicht zulässig. Die Einfriedung darf<br />

auch außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Die Einfriedung ist als Stabgitterzaun<br />

bzw. Maschendrahtzaun auszuführen. Mauern sind als Einfriedung nicht zulässig. Zur<br />

Durchlässigkeit der Einfriedung für Kleinsäuger ist eine Bodenfreiheit von mind. 20 cm zu<br />

gewährleisten.<br />

Anwendung der Eingriffsregelung - Ausgleich<br />

Durch die geplante Anlage sind keine negativen Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu<br />

erwarten, da bereits vorbelastete Deponieflächen überplant werden, bzw. der im Abschlussbetriebsplan<br />

geplante Zielzustand aufgewertet wird.<br />

Als Ausgangszustand der Eingriffsbilanzierung wird die bereits verfüllte Fläche des Abschlussbetriebsplanes<br />

zugrunde gelegt, die als extensiv genutzte Grünlandfläche hergestellt<br />

werden sollte. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen tritt auf der<br />

Eingriffsfläche somit in den meisten Fällen eine Verbesserung des Ausgangszustands in<br />

Bezug auf die ökologische Wertigkeit ein.<br />

Der Ausgleich erfolgt auf der nördlich der Eingriffsfläche gelegenen Flurnummer 628,<br />

Gemarkung Risstissen.<br />

Ziel ist es, die Habitateigenschaften für die wertgebenden Tierarten (Amphibien, Reptilien,<br />

Vögel) durch Pflegemaßnahmen dauerhaft zu sichern. Ursprünglich sollte die ehemalige<br />

Grube ebenfalls verfüllt und als landwirtschaftliche Fläche hergestellt werden. Damit wäre<br />

der hochwertige Lebensraum mit dem überdurchschnittlichen Strukturreichtum dauerhaft<br />

verloren gegangen. Ziel ist der Erhalt der besonnten, wechselfeuchten Bereiche mit nur<br />

geringem Bewuchs und der sonstigen Feuchtstrukturen durch entsprechende kontinuierliche<br />

Pflegemaßnahmen:<br />

Um eine stärkere Besonnung des Gewässers zu erreichen, wird der Tümpel auf Flurnummer<br />

628 durch Fällen einzelner Bäume teilweise freigestellt. Um eine zunehmende<br />

Sukzession zu vermeiden, werden die gehölzfreien Bereiche auf der Flurnummer 628<br />

(Ostteil) regelmäßig alle 3 Jahre gemäht. Zudem muss das Vorkommen von Neophyten<br />

kontrolliert und ggf. Maßnahmen zur Entfernung ergriffen werden. Eine Aufwertung des<br />

Lebensraums findet durch Blockschüttungen als frostsicheres Quartier für Amphibien und<br />

Reptilien statt.<br />

Nähere Ausführungen zu den Ausgleichsmaßnahmen sowie die Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter des Naturschutzes und Schutzgebiete werden umfassend im Umweltbericht<br />

dargestellt (Kap. 7).<br />

6.3 Verkehrskonzept<br />

Das Gebiet wird über die Kreisstraße K 7362 sowie über den Flurweg Fl. Nr. 605 erschlossen.<br />

6.4 Immissionsschutz<br />

Feldemissionen<br />

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Durch den vorgesehenen Betrieb der Freiflächenfotovoltaikanlagen kann davon ausgegangen<br />

werden, dass außerhalb der Anlagen die Feldemissionen der Wechselrichteranlage<br />

und der Transformatorenstationen vernachlässigbar sind und die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Grenzwerte der 26. BImSchV über elektromagnetische Felder in der Fassung<br />

vom 16.12.1996 eingehalten werden. Auch durch die Weiterleitung von zusätzlichem<br />

Strom durch das bestehende Leitungsnetz erfolgt keine Überschreitung der Grenzwerte.<br />

Eine Zunahme elektromagnetischer Strahlung durch den Betrieb einer<br />

Freiflächenfotovoltaikanlage ist daher nicht zu befürchten.<br />

Eine Verstärkung der magnetischen Felder durch die Stromproduktion bzw. durch die<br />

Weiterleitung ins öffentliche Netz ist nicht zu erwarten.<br />

Blendwirkung<br />

Generell ist die Reflexion und somit potentielle Blendwirkung von Fotovoltaikmodulen<br />

nicht mit der Reflexion von Glasscheiben zu vergleichen. Da die reflektierte Sonneneinstrahlung<br />

nicht zur Energieumwandlung zur Verfügung steht, wird die Reflexion im Bereich<br />

des technisch machbaren Minimums gehalten. Bei senkrechter Einstrahlung sind<br />

hier Werte kleiner 3 % üblich. Negative Licht- und Blendeinwirkungen für das Umfeld sind<br />

daher nicht zu befürchten. Den Anforderungen der 26. BImSchV wird entsprochen und<br />

zudem ein adäquater Schutz der Nachbarschaft vor Blendwirkung und Lärmimmissionen<br />

gewährleistet.<br />

6.5 Ver- und Entsorgung<br />

Niederschlagswasserbehandlung<br />

Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist aufgrund der lehmigen Böden und der<br />

Abdichtung des Deponiekörpers mit einer Dichtungsschicht aus Lösslehm nicht möglich.<br />

Das anfallende Niederschlagswasser wird deshalb mittels Gräben abgeleitet und auf dem<br />

Grundstück mit der Flurnummer 603 und 604 zurückgehalten sowie teilweise auf die Flurnummer<br />

628 der Verdunstung/Versickerung zugeführt.<br />

Abwasserbeseitigung und Trinkwasserversorgung<br />

Anschlüsse zur Abwasser- und Trinkwasserversorgung sind nicht vorgesehen und nicht<br />

erforderlich.<br />

BSP: Ablagerungen auf Flurnummer 628<br />

Altlastenflächen<br />

Der Grubenbetrieb wurde von 1975 bis 2001 durchgeführt. Im Bereich des Bebauungsplanes<br />

der Gemeinde befinden sich Grundstücksflächen, auf denen Ablagerungen bekannt<br />

sind. Die Flurnummern 603 und 604 wurden teilweise verfüllt. Das Flurstück 628<br />

wurde nicht verfüllt. Es diente während des Grubenbetriebes als Lagerfläche.<br />

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Im Zuge der Bestandsaufnahme für den Abschlussbetriebsplan wurde eine Bestandserfassung<br />

der sich auf der Fläche befindlichen Lagerungen vor Bestandslageplan zum Abschlussbetriebsplan<br />

(2011-10-08, Geo+Plan Geotechnik- GmbH Bad Wörishofen und<br />

ecotess GmbH i. G., Baiersbronn) durchgeführt. Die überplante Fläche wurde also als<br />

Tongrube, Lager und Deponie für Bauschutt und unbelastete Materialien genutzt. Haldenbestände<br />

an Ton sind auf den Flächen nicht mehr vorhanden. Mittlerweile wird die Fläche<br />

gemäß dem genehmigten Abschlussbetriebsplan hergerichtet. Somit ist davon auszugehen,<br />

dass keine Belastungen durch Altlasten vorliegen.<br />

Sollten bei Aushubarbeiten optische oder organoleptische Auffälligkeiten des Bodens<br />

festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist<br />

unverzüglich das Landratsamt zu benachrichtigen (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz<br />

– LBodSchAG).<br />

Stromversorgung<br />

Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch die EnBW. Das Energieversorgungsunternehmen<br />

EnBW wird den von der Fotovoltaikanlage gewonnenen Strom in das<br />

Netz einspeisen. Die Einspeisungsmodalitäten und der Einspeisungsort werden derzeit<br />

festgelegt. Der genaue Verlauf der Leitungen ist derzeit noch nicht bekannt.<br />

Löschwasserversorgung<br />

Eine Löschwasserversorgung ist nicht erforderlich. Brände könnten sich allenfalls im Bereich<br />

der Wechselrichterstationen entwickeln. Hier ist jedoch eine Brandbekämpfung mit<br />

Löschwasser unzulässig.<br />

Die Module, die zum Einsatz kommen, sind frei von Schwermetallen.<br />

7 UMWELTBERICHT<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung<br />

durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt<br />

werden.<br />

7.1 Anlass und Planungsvorgabe<br />

Auf einer ehemaligen Tongrube bei Risstissen ist die Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage<br />

mit einer Flächengröße von ca. 3,2 ha geplant. Bei der vorgesehenen Fläche handelt es<br />

sich um eine Konversionsfläche, eine ausgebeutete Tongrube süd-südwestlich von<br />

Risstissen, die verfüllt wurde und zurzeit als Erddeponie genutzt wird (Fl. Nrn. 603 und<br />

604).<br />

Bei der Durchführung werden die einzelnen Module auf Pfosten montiert, die ohne Fundament<br />

in den Boden gerammt oder mittels Streifenfundament aufgestellt werden. Zwischen<br />

den Modulreihen und unter den Modulen wird eine extensive Rohbodenfläche entstehen<br />

(s. Festsetzungen).<br />

Für die Stromumwandlung werden voraussichtlich drei Nebengebäude mit einer Grundfläche<br />

von insgesamt maximal 250 m² innerhalb des Anlagengeländes errichtet. Die Anlage<br />

muss betriebsbedingt eingezäunt werden.<br />

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7.2 Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes in den Fachplänen<br />

Regionalplan<br />

Als relevante Ziele der Landes- und Regionalplanung sind der Ausbau der Energieversorgung<br />

der Region unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes und<br />

landschaftlich wertvoller Gebiete und die Erhöhung des Anteils umweltfreundlicher Energiearten<br />

zu nennen (B X 1.1). Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Regenerationsfähigkeit<br />

der natürlichen Lebensgrundlagen in der Region Donau-Iller sollen gesichert<br />

und wo notwendig wiederhergestellt werden (B I Natur und Landschaft, 1 Landschaftliches<br />

Leitbild Allgemeines Ziel 1.1). Weitere Aussagen hinsichtlich der Belange des<br />

Natur- und Landschaftsschutzes werden über das Planungsgebiet nicht getroffen.<br />

Flächennutzungsplan und Landschaftsplan<br />

Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan („Fortschreibung Flächennutzungsplan<br />

Grosse Kreisstadt <strong>Ehingen</strong> – Donau 2015 - Fortschreibung des Flächennutzungsplans der<br />

vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft <strong>Ehingen</strong> - Griesingen Oberdischingen Öpfingen“,<br />

Stand 13.5.2003) wird die Fläche als „Fläche für Abgrabungen mit Gewinnung von<br />

Boodenschätzen“ sowie als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan<br />

mit integriertem Landschaftsplan wird geändert, um das Planungsvorhaben<br />

planrechtlich zu sichern. Das Änderungsverfahren wird parallel durchgeführt. Im Änderungsverfahren<br />

erfolgt die Darstellung eines Sondergebietes „Freiflächenfotovoltaik“.<br />

Abb.3: Darstellung des Flächennutzungsplanausschnitts<br />

Bundesnaturschutzgesetz und Biotopkartierung<br />

Im Planungsgebiet gelten keine Schutzgebietsverordnungen. Es befinden sich aber amtlich<br />

kartierte Biotope im Planungsumgriff sowie direkt daran angrenzend. Östlich des Planungsgebietes<br />

im Bereich der Kreisstraße K 7362 an der Kreisgrenze zu Biberach (BC)<br />

befindet sich das Biotop „Straßenhecke am Heuberg“ (Biotopnummer: 177244255851).<br />

Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Weitere kartierte Biotope bestehen innerhalb der als<br />

Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Kleine<br />

Röhrichte), Biotopnummer: 177244256007 und Tümpel nahe der Kreisgrenze, Biotopnummer:<br />

177244256008). Durch die Erstellung einer PV Anlage innerhalb des Umgriffs<br />

nicht damit zu rechnen, dass das Schutzgut Arten/Biotope betroffen sein wird.<br />

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7.3 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung<br />

Schutzgut Boden<br />

Der Umgriff des Bebauungsplans liegt auf einem Höhenrücken („Heuberg“) zwischen zwei<br />

flachen Seitentälern der Riss (Quelle: Text Landschaftspflegerischer Begleitplan, Tongrube<br />

Risstissen, Erweiterung 2000, LA Rauh, 7.8.2000, Anlage 9). Der Bebauungsplanumgriff<br />

mitsamt seiner Umgebung gehört zur naturräumlichen Einheit „Hügelland der unteren<br />

Riss“, Untereinheit „Tertiärhügelland von Ingerkingen“. Die Flächen sind Teil eines<br />

Tertiärhügellandes, welches von Mergeln älterer Süßwassermolassen bestimmt ist. Die<br />

natürliche Dränage der flachen Mergelrücken ist gering. Daher sind dort (Quelle: siehe<br />

oben) staunässebestimmte, teils anmoorige Wiesen und Wälder anzutreffen.<br />

Der Umgriff und seine Umgebung sind geprägt vom relativ kleinräumigen Wechsel von<br />

offenen Wiesen- und Ackerflächen und Wald bzw. Feldgehölzen. Zudem charakterisieren<br />

feuchte Senken, Entwässerungsgräben und künstlich geschaffene Weiher die Landschaft.<br />

Die Fläche fällt im Wesentlichen von Südwesten nach Norden und Osten hin von ca. 519<br />

m ü. NN auf ca. 507 m ü. NN ab.<br />

Die Fläche (insbesondere Flurnummer 603 und 604) wurde als Tongrube ausgebeutet<br />

und danach teilweise mit Abraummaterial und Fremdmaterial (max. 1.2 gem LAGA) verfüllt.<br />

Ein Rekultivierungsplan für die Flächen wurde 1995/1997 aktualisiert erstellt. Im Umgriff<br />

des Bebauungsplans steht jedoch bei Erstellung der PV-Anlage aufgrund der im Abschlussbetriebsplan<br />

geregelten Auffüllung der Flächen (mit Bodenaushub und mineralischem<br />

Wegebaumaterial/aufbereitetem Baustoffrecyclingmaterial max. Z1.2 gem. LAGA)<br />

nach der Nutzung als Tonausbeute kein gewachsener Boden mehr an. Die Bodenfunktionen<br />

können nur noch eingeschränkt erfüllt werden, da die Fläche aufgefüllt wurde und ca.<br />

1 m unter GOK eine Dichtungsschicht eingezogen wurde. Eine Kapillarwirkung ist somit<br />

kaum mehr gegeben.<br />

Beschreibung:<br />

Die ehemalige Grube wurde im Zuge der Rekultivierung (s. Abschlussbetriebsplan) mit<br />

Material aus Erdaushub und mineralischem Bauschutt/Straßenkehricht mit Z0- Z1.2 (gem.<br />

LAGA) verfüllt, die Profilierung wird mit Z0 – Z1.2 Material (gem. LAGA) aus Bauschutt<br />

und Bodenaushub erstellt, so dass die Fläche leicht geneigt nach Nordosten fallend ausgebildet<br />

wird.<br />

Für das Planungsgebiet wurde ein Abschlussbetriebsplan erstellt, der an das Planungsvorhaben<br />

Fotovoltaik-Nutzung angepasst wird. Der Abschlussbetriebsplan sieht eine<br />

Vergleichmäßigung des Gefälles vor. Darin wurde neben der bereits durchgeführten genehmigten<br />

Verfüllung (siehe Abschlussbetriebsplan, Punkt 2.4, ca. 4,1 ha auf Fl. Nrn. 603<br />

und 604) die weitere Verwendung von Profilierungsmaterial (Bodenaushub, mineralisches<br />

Wegebaumaterial (aufbereitetes Baustoffrecyclingmaterial Z0, Z0*, Z1.2) beantragt. Die<br />

Flächen wurden bereits einplaniert und entsprechend dem Abschlussbetriebsplan profiliert.<br />

Über dem verfüllten Material und einer Auffüllung für das Planum wird auf den Flächen<br />

eine 20 cm dicke Tonabdichtung aufgetragen, darauf eine durchwurzelungsfähige<br />

Bodenschicht eingebaut. Der aufgefüllte Boden (partiell kiesiger oder sandiger Auftrag)<br />

hat eine Stärke von ca. 15 cm.<br />

Die Fläche Fl. Nr. 628, die als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen ist, wird -<br />

mit Ausnahme des Übergangsbereichs zur Flurnummer 603 - nicht verändert. Hier steht<br />

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ebenfalls kein gewachsener Boden mehr an. In diesem Bereich werden die Böschungen<br />

gleichmäßig mit einem Gefälle nach Norden gestaltet und der Feldweg der Flurnummer<br />

605 als unversiegelter Weg wieder nutzbar gemacht.<br />

Durch den Abbau- und Deponiebetrieb sind auf Fläche 603 und 604 bereits deutliche<br />

Vorbelastungen für das Schutzgut Boden durch die Veränderung der ursprünglichen Bodenqualität<br />

vorhanden. Gewachsener Boden steht im gesamten Planungsumgriff auf den<br />

Flurnummern 603 und 604 nach Herstellung der Fläche gemäß Abschlussbetriebsplan<br />

nicht mehr an. Eine Kapillarwirkung ist kaum mehr gegeben. Bodenfunktionen können<br />

durch den Auftrag von neuem Boden aus sandig-kiesigem Material nicht mehr vollständig<br />

erfüllt werden.<br />

Auswirkungen:<br />

Die Fotovoltaikanlage wird nach Abschluss der Verfüllung und nach Wiederherstellung<br />

des Geländes errichtet und stellt eine sinnvolle Nachnutzung der Abbaufläche dar. Gewachsener<br />

Boden wird hierfür nicht in Anspruch genommen.<br />

Der Erstellung der Freiflächenfotovoltaikanlage geht ein Abschlussbetriebsplan voraus,<br />

der die Gestaltung des Geländes regelt. Baubedingt kommt es durch die Errichtung von<br />

Modulgestellen mit schmalen Streifenfundamenten nur zu geringfügigen Eingriffen in die<br />

oberste, verfüllte Bodenschicht. Zudem ist die Errichtung von Nebengebäuden mit einer<br />

Grundfläche von insgesamt maximal ca. 250 m² geplant, die der Stromumwandlung dienen.<br />

Daneben findet keine weitere Versiegelung statt. Anlagebedingt erhöht sich der Versiegelungsgrad<br />

dadurch nicht, da die Grube bereits mit einer Dichtungsschicht versehen<br />

ist. Die beiden als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft werden in ihrem Zustand gesichert.<br />

Ergebnis:<br />

Da der Bebauungsplan nicht mehr in den Boden eingreift und so keine wesentlichen Eingriffe<br />

in das Schutzgut Boden stattfinden, ist von geringer Erheblichkeit für das Schutzgut<br />

auszugehen.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Beschreibung: Im Planungsbereich bestehen lediglich auf Teilflächen der Flurnummern<br />

628 Oberflächengewässer (Tümpel). Weitere oberirdische Gewässer sind nicht vorhanden.<br />

Es sind auch keine Wasserschutzgebiete im nahen Umfeld des Vorhabens vorhanden.<br />

Innerhalb des Umgriffs befinden sich keine Fließgewässer.<br />

Das Schutzgut Wasser ist im Bereich der Flurnummern 693 und 604 durch den Abschlussbetriebsplan<br />

und die vorhandene Dichtungsschicht deutlich vorbelastet. Eine Versickerung<br />

auf dieser Fläche ist deshalb nicht möglich, da das Wasser die Schicht aus<br />

Lösslehm in 1 m Tiefe nicht durchdringen kann. Eine Versickerung ist nur bis zur Dichtungsschicht<br />

und daher unterhalb der Flächen zur Aufstellung mit Modulen nicht möglich.<br />

Laut Begründung zum Flächennutzungsplan liegen über den Grundwasserstand keine<br />

genauen Informationen vor. Im Bereich der Unteren Süßwassermolasse ist mit tieferen<br />

Grundwasserspiegeln zu rechnen.<br />

Auswirkungen:<br />

Im Zuge der Rekultivierung bzw. des Abschlussbetriebsplanes wurde die ehemalige Tongrube<br />

im Bereich der Flurnummern 603 und 604 mit einer Lösslehmschicht abgedichtet,<br />

so dass Schadstoffausschwemmungen aus eventuell gering belasteten Ablagerungen<br />

nicht zu befürchten sind. Die PV- Module werden ggf. auf schmale Streifenfundamente<br />

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gesetzt, so dass sie nicht weit in den Boden eindringen. Aufgrund der Dichtungsschicht ist<br />

die Grundwasserneubildungsrate bereits durch den Bestand deutlich eingeschränkt, so<br />

dass die schmalen Fundamente darauf keinen Einfluss mehr haben.<br />

Das Niederschlagswasser wird oberirdisch über offene Gräben bzw. im Norden über einen<br />

Graben mit Teilsickerrohr und Sickerpaket abgeführt und auf das Grundstück mit der<br />

Flurnummer 628 (östl. Teil) geleitet bzw. es wird das Oberflächenwasser auch oberirdisch<br />

verdunstet. Zudem wird eine offene Senke im Nordosten angelegt. Das Wasser wird<br />

durch den Anschluss an die nördliche Grube 2 in diesen Bereich entwässern. So können<br />

sich dort auch temporär wasserführende Mulden bilden.<br />

Durch die Bebauungsplanung ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut, da das Wasser bereits durch die Herstellung des Untergrundes im Bereich der<br />

PV-Fläche durch den Abschlussbetriebsplan nicht mehr unterhalb der Fotovoltaikfläche<br />

versickern kann. Die Aufbringung schmaler Streifenfundamente für PV-Module bedeutet<br />

aufgrund der Dichtungsschicht keine Änderung bezüglich des Schutzgutes.<br />

Ergebnis:<br />

Durch die Nachfolgenutzung der aufgefüllten ehemaligen Tongrube mit einer<br />

Freiflächenfotovoltaikanlage sind keine erheblichen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper<br />

oder sonstige Belange des Schutzgutes Wasser zu erwarten.<br />

Schutzgut Klima/Luft<br />

Beschreibung:<br />

Der Planungsraum teilt sich in zwei lokale Klimazonen, den Landschaftsraum Schwäbische<br />

Alb/Hochsträß mit rauherem Klima und den Landschaftsraum Donautal mit milderem<br />

Klima und weniger Niederschlägen.<br />

Der Planungsbereich (Fl. Nrn. 603 und 604) hat keine wesentliche Bedeutung für die Kalt-<br />

und Frischluftproduktion, da hier nur wenig Bewuchs (Grünland) vorhanden ist. Die<br />

Grundstücke wurden mit Bodenaushub und Bauschutt sowie mit Straßenkehricht verfüllt<br />

und werden durch den Abschlussbetriebsplan in einem leichten Gefälle nach Nordosten<br />

modelliert. Im Vergleich zum Zustand vor dem Abschlussbetriebsplan entstehen nur geringe<br />

Abweichungen zu den minimalen und maximalen Bestandshöhen (ca. 805 m zu 807<br />

m ü. NN bzw. ca. 819 m zu 818 m ü. NN). Im Umfeld des Planungsumgriffes bestehen<br />

Felder und Waldstücke, die der Kalt- und Frischluftproduktion dienen. Die Flächen liegen<br />

nicht in einem Talraum.<br />

Die Gegend ist durch den Wechsel von Wäldern, Äckern und Grünland gekennzeichnet.<br />

Diese Wälder um die Fläche sind klimatisch wertvoll. Die Fläche für die PV- Anlage selbst<br />

wäre bei Dauerbewuchs ein Kaltluftentstehungsgebiet. Die Flächen hätten eine Bedeutung<br />

für die Frischluftproduktion.<br />

Der Abschlussbetriebsplan sieht die Entwicklung einer Rohbodenfläche auf den Flächen<br />

603 und 604 vor. Sie sind als Bestand anzusehen (nach Durchführung der Maßnahmen<br />

zum Abschlussbetriebsplan) und nicht durch die Fotovoltaik entstanden.<br />

Die Ausgleichsfläche (westlicher Teil der Flurnummer 628) im Norden des Planungsgebietes<br />

ist durch bestehende Waldflächen (Erlenbruch) Kaltluftentstehungsfläche und besitzt<br />

klimatische Ausgleichsfunktion, Flurnummer 628 übernimmt durch bestehenden Bewuchs<br />

und einen Tümpel klimatische Ausgleichsfunktion, die durch den Bebauungsplan nicht<br />

angetastet und auch gesichert wird.<br />

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BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

FREIFLÄCHENVOTOVOLTAIKANLAGE, TONGRUBE RISSTISSEN“<br />

FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

Nach Informationen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz ist das<br />

Planungsgebiet geeignet für die Gewinnung von Solarstrom. Zur genauen Abschätzung<br />

des nutzbaren Sonnenenergiepotentials an einem Standort werden die mittlere tägliche<br />

Globalstrahlung (tatsächlich am Boden empfangene Solarstrahlung) und die Sonnenscheindauer<br />

als entscheidende Größen herangezogen. Die Monate mit der höchsten Globalstrahlung<br />

sind die Monate Mai – Juli. Der Planungsbereich erzielt im badenwürttembergischen<br />

Vergleich in diesen Monaten leicht überdurchschnittliche Werte. In<br />

den Wintermonaten werden durchschnittliche Werte erzielt, im Herbst leicht überdurchschnittliche.<br />

Im Frühjahr erreicht die Region die höchsten Werte, die in Baden-<br />

Württemberg erzielt werden können.<br />

Auswirkungen:<br />

Durch den Rohboden entstehen zunächst geringe lokale Aufheizungseffekte. Da aber<br />

ausreichend Wälder im Umfeld liegen, hat dies auf das Mikroklima und Großklima keine<br />

Auswirkungen. Mit der Zeit werden durch zunehmenden Bewuchs die Effekte geringer.<br />

Durch die Bebauung mit Fotovoltaik-Modulen werden die Kalt- und Frischluftströme nicht<br />

über die im Abschlussbetriebsplan vorgesehene Planung hinaus unterbrochen. Der Luftaustausch<br />

kann daher weitgehend ungehindert stattfinden, die aufgeständerten Module<br />

werden unterströmt. Die sich entwickelnde, dauerhafte Vegetationsdecke im Bereich der<br />

Modulfläche entfaltet darüber hinaus klimatisch ausgleichende Wirkung. Sonstige wesentliche<br />

Barrieren für den Luftaustausch bestehen nicht.<br />

Ergebnis:<br />

Unter Berücksichtigung der Bestandssituation im Umfeld (Wälder) kann für das Schutzgut<br />

von einer geringen Erheblichkeit ausgegangen werden.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Beschreibung:<br />

Die ehemalige Tongrube umfasst 3 Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 5,6 ha.<br />

Die Fotovoltaikanlage ist im Bereich der Flurnummern 603 und 604 (Grube 3) geplant, die<br />

eine Fläche von knapp 4 ha hat.<br />

Die Grube 3 (Flurnummer 603 und 604), auf der die PV- Anlage zu Stehen kommt, wird<br />

gemäß der Rekultivierungsplanung als Rohbodenfläche hergestellt werden. Sie hat für<br />

das Schutzgut daher nur geringe Bedeutung. Das Schutzgut ist durch den Abschlussbetriebsplan<br />

vorbelastet. Das Potenzial des Magersubstrates und des extensiven Sandortes<br />

sind gut, zudem sind gem. Abschlussbetriebsplan Mulden und Gräben hergestellt, die<br />

Potenzial für Flora und Fauna besitzen.<br />

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BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

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FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

Flurnummer 628, östlicher Teil<br />

Grube 1 (Fl. Nr. 628, westl. Teilfläche) mit einer Größe von 0,5 ha ist eine aufgelassene<br />

Abbaustelle und blieb nach Ende des Abbaus sich selbst überlassen. Wies sie zunächst<br />

noch eine Steilwand mit sandigen bis tonigen Aufschlüssen sowie Tümpel mit Flachwasserzonen<br />

(Röhrichten) und vegetationsfreien Wasseroberflächen auf (2001 kartiert als<br />

Biotop Nr. 177244256008, 1703 m², „Tümpelnahe der Kreisgrenze S Risstissen“), hat sie<br />

sich in der Zwischenzeit zu einem Erlenbruchwald mit wechselndem Wasserstand entwickelt.<br />

1995 brütete in der Steilwand der Eisvogel, aktuell wäre das in Grube 2 (Fl. Nr. 628,<br />

östliche Teilfläche) denkbar.<br />

Grube 2 ist teilrekultiviert und hat eine Größe von 1,1 ha. Im nördlichen Bereich liegt ein<br />

Tümpel mit Steilwänden, an dem 2001 das Biotop Nr. 177244256007 (60 m², „Kleine Röhrichte<br />

bei Deponie S Risstissen“) kartiert wurde. Im zentralen Bereich der Grube 2 dominieren<br />

halboffene Krautfluren, ein Teilbereich wurde in der Vergangenheit abgeschoben -<br />

vermutlich um wieder Rohboden zu schaffen - zudem gibt es einige Blockablagerungen<br />

(teils Naturstein, teils grober Bauschutt). Im Süden ist das (Mikro-)Relief des Grubenbodens<br />

bewegt; in den Senken gibt es staunasse Bereiche, teilweise mit Rohrkolbenröhrichten.<br />

Zu den Rändern hin entwickeln sich Hochstaudenfluren. Die Randböschungen sind<br />

großteils mit Gebüschen und Bäumen bestockt. Vereinzelt gibt es auch in der Grube Anflug<br />

von Fichte, Erle und Weiden.<br />

Aufgrund der Lage zwischen zwei Waldstücken könnte der Umgriffsbereich eine Bedeutung<br />

für den Wildwechsel haben.<br />

Im Vorfeld zu den Bauarbeiten wurde auf der Fläche zusätzlich im hinteren Bereich eine<br />

flache Mulde ausgeschoben, die ausreichend Wasser aufnehmen kann. Zudem wurde der<br />

Teich in dem Bereich der Grube 2 vorsichtig aufgelichtet.<br />

Flurnummer 628 (TF) westlicher Teil; Erlenbruchwald<br />

Auswirkungen:<br />

Durch die PV-Anlage wird der vorhandene, gemäß Abschlussbetriebsplan hergestellte<br />

Lebensraum (Extensivgrünland) überbaut und zwischen den Modulen als Rohbodenstandort<br />

hergestellt.<br />

Die aktuelle Planung sieht vor, auf dem abgedeckten und abgedichteten Areal Rohbodenflächen<br />

und wechselfeuchte Bereiche neu zu begründen. Die Vegetation unter den Solarmodulen<br />

wird dauerhaft niedrig gehalten, was in Einklang mit den Bedürfnissen der<br />

streng geschützten Zauneidechse ist. In den wechselfeuchten Bereichen kann sich wieder<br />

die Gelbbauchunke ansiedeln. In den Randbereichen bleibt die Vegetation teilweise un-<br />

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FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

verändert (etwa an der Westgrenze) oder wird auf dem Randstreifen in Form von<br />

Gebüschgruppen oder Hecken neu angepflanzt.<br />

Zwar wird auf dieser Fläche durch den Bau von Solarmodulen eingegriffen und es werden<br />

sich teils andere Arten (z.B. Schattenstandorte unter den Modulen) einstellen, als bei einer<br />

Grünlandfläche ohne Modulbestand. Rohbodenstandorte sind jedoch der Fauna (Amphibien<br />

wie Gelbbauchunken, Kreuzkröte, Insekten etc.) dienlich.<br />

Darüber hinaus sind die Gruben 1 und 2 als Ausgleichsflächen vorgesehen, die schon<br />

jetzt hochwertige Biotope aufweisen (teilweise biotopkartiert) und durch vorsichtige Pflegemaßnahmen<br />

noch optimiert werden sollen. Die betroffenen Tierarten, insbesondere die<br />

mobilen Arten, werden vorübergehend in benachbarte Bereiche abgedrängt (Vögel, ggf.<br />

Reptilien) bzw. sind zur Zeit des Eingriffs gar nicht auf der Projektfläche (Amphibien), so<br />

dass sie nach der Baumaßnahme die Flächen wieder besiedeln können. Die Flächeninanspruchnahme<br />

ist also nur vorübergehend. Wild kann die Anlage umgehen, da genügend<br />

Raum im Umfeld besteht.<br />

Ein positiver Aspekt der beiden Flächen ist auch derjenige, dass hier zwei Lebensräume<br />

in unmittelbarer Nähe eine hohe Strukturvielfalt bieten und somit dem Artenschutz dienen.<br />

Diese Flächen werden durch Maßnahmen erhalten und gesichert.<br />

Ergebnis:<br />

Für das Schutzgut besteht nur eine geringe Erheblichkeit, da wertgebende Bereiche erhalten<br />

und im Bereich der ehemaligen Grube 3 (Fl. Nrn. 603 und 604) wieder entwickelt<br />

werden. Zwar wird auf dieser Fläche durch den Bau von Solarmodulen eingegriffen, jedoch<br />

werden durch die Erstellung der Rohbodenflächen und der Gräben und Mulden sowie<br />

der Anpflanzung von Hecken und Sträuchern wertvolle Habitate geschaffen (siehe<br />

auch <strong>saP</strong>, Dr. Stickroth, Dez. 2011).<br />

Mit großer Wahrscheinlichkeit kann angenommen werden, dass keine Amphibienarten<br />

durch das Vorhaben geschädigt werden. Amphibienlebensräume und Quartiermöglichkeiten<br />

in Grube 2 werden durch eine vorsichtige Freistellung des Gewässers gewährleistet,<br />

die Besonnung verstärkt und somit die Bedingungen für Amphibien verbessert. In Grube 3<br />

gab es einige stark beschattete Kleingewässer (Tümpel, wassergefüllte Fahrrinnen) mit<br />

nur geringer Eignung für Amphibien. In Grube 3 werden im Endzustand Kleingewässer<br />

vorgesehen, die stärker besonnt sind und somit gute Voraussetzung für eine Besiedelung<br />

mit Amphibien mit sich bringen.<br />

Lebensräume der Zauneidechse und Quartiermöglichkeiten gibt es vor allem in Grube 2.<br />

Die Maßnahmen am Übergang zu Grube 3 sollen so gestaltet werden, dass sich für Reptilien<br />

eine Verbesserung ergibt. In Grube 3 gibt es nur kleinflächig Lebensräume, die für<br />

Reptilien geeignet erscheinen; mögliche Quartiere sind dort gar nicht bekannt. Um eine<br />

potenzielle Schädigung weitestgehend auszuschließen, werden Maßnahmen (Blockschüttungen)<br />

getroffen.<br />

Während die Gilde der Baumbrüter durch das Projekt vollständig unbetroffen bleibt, verlieren<br />

die Gebüschbrüter zum Teil ihre Bruthabitate im Projektgebiet. Ähnlich geht es den<br />

Gewässerarten, allerdings ist eher am Tümpel in Grube 2 mit vielen „Wasservögeln“ zu<br />

rechnen. Sowohl Gebüschbrüter als auch Gewässerarten finden im Umfeld in großem<br />

Umfang vergleichbare Habitate (z.B. in den Biotopen), so dass bei Verlust von Bruthabitaten<br />

im Projektgebiet nicht mit nachteiligen Auswirkungen für die Population zu rechnen ist.<br />

Um den Eingriff abzumildern sind Heckenpflanzungen im Randstreifen um die PV-Anlage<br />

geplant. Eine als Biotop geschützte Hecke (Nr. 177244255851) im Umgriff der Maßnahme<br />

bleibt unverändert, ebenso eine Landschaftsbild prägende alte Eiche südlich des Projektgebietes.<br />

Grube 1 und 2 werden nicht verändert, sondern als Ausgleichsflächen herangezogen.<br />

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BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

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FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

Fazit<br />

Mit großer Wahrscheinlichkeit kann angenommen werden, dass sich bezüglich der Tier-<br />

und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL und Europäische Vogelarten keine Verbote<br />

aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ergeben. (siehe auch <strong>saP</strong>, Dr. Stickroth, Dez.<br />

2011).<br />

Durch Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen im Abschlussbetriebsplan<br />

sowie durch Festsetzung im Bebauungsplan kann jedoch eine nachhaltige Schädigung<br />

der betroffenen Populationen abgewendet werden, so dass kein Verbot aus § 44 Abs.1 i.<br />

V. m. Abs. 5 BNatSchG wirksam wird.<br />

Eine als Biotop geschützte Hecke (Nr. 177244255851) im Umgriff der Maßnahme bleibt<br />

unverändert, ebenso eine Landschaftsbild prägende alte Eiche südlich des Projektgebietes.<br />

Grube 1 und 2 werden (abgesehen von den Verbesserungsmaßnahmen für Amphibien)<br />

nicht verändert, sondern als Ausgleichsflächen herangezogen.<br />

Aus <strong>artenschutzrechtliche</strong>r Sicht bestehen nur geringe Eingriffe, welche auf Ebene des<br />

Abschlussbetriebsplanes sowie auf der Ebene des Bebauungsplanes kompensiert werden.<br />

Weitergehende <strong>artenschutzrechtliche</strong> Untersuchungen können entfallen.<br />

Schutzgut Mensch/Erholungseignung<br />

Beschreibung: Im Bereich der Plangebietsfläche befinden sich landwirtschaftliche<br />

Anwandwege.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches sowie im näheren und weiteren Umfeld bestehen land-<br />

und forstwirtschaftliche Wege, die auch der Erholung dienen.<br />

Bedingt durch die Vorbelastung durch den Betrieb als Tongrube bzw. durch die teilweisen<br />

Auffüllungen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, weist<br />

das Planungsgebiet jedoch keine besondere Bedeutung für die Naherholung auf. Auch<br />

durch die Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes ändert sich daran nichts. Erholungsgebiete<br />

bestehen eher an der nahen Donau und z. T. im Bereich der Waldflächen.<br />

Auswirkungen: Die Planung führt nicht zu einer Zerschneidung von bestehenden Verbindungen/Feldwegen,<br />

die Verbindungsfunktionen bleiben weiterhin gewahrt. Die als<br />

Nordosthang ausgebildete Fläche erhält ein gleichmäßigeres Gefälle, zudem werden die<br />

Unebenheiten eingeebnet sowie die Flächen durch Verteilung einer Oberbodenschicht<br />

gleichmäßig gestaltet. Dies wird jedoch bereits vom Abschlussbetriebsplan geregelt.<br />

Insgesamt ist die geplante PV-Anlage bedingt durch ihre Lage auf der geneigten Verfüllung<br />

vom nördlich vorbeiführenden Feldweg sowie auch von der östlich gelegenen Kreisstraße<br />

K 7362 aus einsehbar. Die Blickbeziehungen auf die Module zwar werden teilweise<br />

durch festgesetzte randliche Pflanzungen unterbrochen. Da diese Pflanzungen nicht zu<br />

hoch wachsen dürfen, da sonst die Energieausbeute der Fotovoltaikanlage beeinträchtigt<br />

werden kann und daher regelmäßige Schnitt- und Pflegemaßnahmen vorgesehen sind,<br />

können von der östlich vorbeiführenden Kreisstraße sowie vom nördlichen Feldweg trotz<br />

festgesetzter Bepflanzungen Modulflächen teilweise wahrgenommen werden.<br />

Zudem bestehen an der Südseite und an der Westseite zu den Nachbarfluren Böschungen.<br />

Vom südlichen Feldweg aus besteht eine geringere Einsehbarkeit, da hier eine Ein-<br />

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grünung aufgrund des steileren Winkels des dort nach Norden ansteigenden Geländes<br />

die Module teilweise abschirmt.<br />

Ergebnis: Da keine Wegebeziehungen durchschnitten und keine Blickbeziehungen unterbrochen<br />

werden und darüber hinaus keine besondere Bedeutung als Naherholungsraum<br />

vorliegt, sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Beeinträchtigungen<br />

werden zudem durch entsprechende Bepflanzungen und eine Erhöhung des Erlebniswertes<br />

(Extensivfläche) vermindert. Die Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion wird somit<br />

als gering beurteilt.<br />

Auswirkungen: Schutzgut Mensch/Immissionen<br />

Beschreibung: Durch den Bau von Anlagen, die der Stromerzeugung dienen, werden<br />

Immissionen durch elektromagnetische Strahlung befürchtet. Durch Fotovoltaik-Anlagen<br />

könnte es zudem zu Blendwirkungen kommen.<br />

Immissionen durch elektromagnetische Strahlung<br />

Nach Information des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen<br />

sind die betriebsbedingten durch Fotovoltaikanlagen entstehenden elektrischen<br />

Gleichstromfelder als unkritisch zu betrachten. Problematisch anzusehende elektromagnetische<br />

Felder, wie sie bei der Transformation von Gleichstrom zu Wechselstrom<br />

entstehen, erfolgen ausschließlich im Umfeld der Transformation. Nach Mitteilung des<br />

Fraunhofer Instituts in Freiburg ist ein elektromagnetisches Feld im Umfeld der Transformation<br />

nach einem Meter nicht mehr nachweisbar. Emissionsschutzmaßnahmen hinsichtlich<br />

Elektrosmog für die vorgesehene Fotovoltaikanlage sind auf Grund des vorhandenen<br />

Abstandes zur Wohnbebauung nicht erforderlich.<br />

Immissionen durch Blendwirkung<br />

Für Reflexionen und Blendwirkung gilt generell, dass die Reflexion an den Glasscheiben<br />

von PV-Modulen im Bereich des technisch möglichen Minimums gehalten wird, da die<br />

reflektierte Sonneneinstrahlung nicht zur Energieumwandlung zur Verfügung steht, dem<br />

Modul also als Reflexionsverluste verloren geht. Bei senkrechter Einstrahlung sind hier<br />

Werte kleiner 3% üblich. Die Auswirkung der Sonnenreflexion an PV-Anlagen ist also<br />

merklich geringer als an anderen verglasten Flächen wie z.B. Dachfenstern, Gewächshäusern<br />

oder Fassaden. Eine betriebsbedingte Blendwirkung könnte lediglich über die<br />

Rahmen der Solarzellen auftreten. Da die Wohnbebauung deutlich von der Photovoltaik-<br />

Anlage entfernt ist, ist mit keinen Blendwirkungen auf Wohnbebauung zu rechnen. Auswirkungen<br />

auf die Kreisstraße K 7362 sind nicht zu erwarten, auch wenn diese in etwa in<br />

Nord-Süd-Richtung an der Ostseite der Anlage verläuft. Da die Fotovoltaikanlage auf Flächen<br />

errichtet wird, die eine Südwest-Nordostneigung besitzen und die Module nach Süden<br />

ausgerichtet sind, ist auch in Fahrtrichtung Norden daher praktisch von keiner Blendung<br />

auszugehen. Zudem bestehen im Bereich der Kreistraße die PV- Flächen teilweise<br />

abschirmende Sträucher (Biotop).<br />

Ergebnis: Durch den Abstand zur Siedlung sowie durch das Süd-Nord-Gefälle ist für die<br />

Kreisstraße K 7362 nicht von Blendwirkungen auszugehen. Da die angrenzenden Feldwege<br />

ohne besondere Bedeutung für die Naherholung sind, kann von einer geringen Erheblichkeit<br />

für das Schutzgut Mensch/Immissionen ausgegangen werden.<br />

Schutzgut Landschaftsbild<br />

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BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

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FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

Beschreibung:<br />

Der Bebauungsplan befindet sich mit seinem Umgriff im Bereich des „Heuberges“. Die<br />

Flächen sind Teil eines Tertiärhügellandes, welches von Mergeln älterer Süßwassermolassen<br />

bestimmt ist. Die Landschaft stellt sich also als hügelig dar. Daher sind dort staunässebestimmte,<br />

teils anmoorige Wiesen und Wälder anzutreffen. Der Umgriff und seine<br />

Umgebung sind zudem geprägt vom relativ kleinräumigen Wechsel von offenen Wiesen-<br />

und Ackerflächen und Wald bzw. Feldgehölzen. Zudem charakterisieren feuchte Senken,<br />

Entwässerungsgräben und künstlich geschaffene Weiher die Landschaft.<br />

Vor Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes fiel das Gelände im Planungsbereich von<br />

Südwesten (der Flurnummern 603 und 604) nach Norden und Osten – unterbrochen<br />

durch abbaubedingte Senken und Tümpel -unregelmäßig ab. Im Süden und entlang der<br />

südlichen Westkante zum Flurstück 602 befanden sich aus Oberboden bestehende<br />

schmale Aufschüttungen, die nach Norden bzw. Osten flacher werden. Zudem befanden<br />

sich im südöstlichen Bereich der Tongrube zwei weitere Oberbodenmieten. Durch den<br />

Abschlussbetriebsplan wird das Gelände jedoch mit einem gleichmäßigen Gefälle von<br />

Südwesten nach Nordosten gestaltet werden, worauf dann die Module für die<br />

Fotovoltaikanlage aufgestellt werden.<br />

Auswirkungen: Im Rahmen des Abschlussbetriebsplanes werden die Oberboden- und<br />

Abraummieten sowie weiteres Fremdmaterial auf dem Gelände eingebaut und planiert.<br />

Durch die Dichtungsschicht muss das Niederschlagswasser oberflächlich abgeführt werden.<br />

Nach der Profilierung wird auf der gesamten profilierten Fläche eine 20 cm breite<br />

Lehmabdichtung aufgetragen. Als Abdichtung wird laut Abschlussbetriebsplan noch vorhandener<br />

lagernder Ton verwendet, die noch erforderlichen weiteren Mengen werden aus<br />

einer anderen Tongrube (in Humlangen) zugeliefert. Der Einbau wird verdichtet und anschließend<br />

eine 85 cm starke durchwurzelungsfähige Bodenschicht eingebaut. Der Oberboden<br />

erhält dann noch eine Schichtstärke von 15 cm. Insgesamt ist die geplante PV-<br />

Anlage bedingt durch ihre Lage auf der geneigten Verfüllung vom nördlich vorbeiführenden<br />

Feldweg sowie auch von der östlich gelegenen Kreisstraße K 7362 aus einsehbar.<br />

Abb.4: Blick über das Planungsgebiet von Nordosten aus<br />

Die Blickbeziehungen auf die Module werden teilweise durch festgesetzte randliche<br />

Pflanzungen unterbrochen. Da diese Pflanzungen nicht zu hoch wachsen dürfen, da sonst<br />

die Energieausbeute der Fotovoltaikanlage beeinträchtigt werden kann und daher regelmäßige<br />

Schnitt- und Pflegemaßnahmen vorgesehen sind, können von der östlich vorbeiführenden<br />

Kreisstraße sowie vom nördlichen Feldweg trotz festgesetzter Bepflanzungen<br />

Modulflächen wahrgenommen werden. Zudem bestehen an der Südseite und an der<br />

Westseite zu den Nachbarfluren Böschungen. Vom südlichen Feldweg aus besteht eine<br />

geringere Einsehbarkeit, da hier eine Eingrünung aufgrund des steileren Winkels des dort<br />

nach Norden ansteigenden Geländes die Module teilweise abschirmt.<br />

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FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

Die Photovoltaik-Module werden voraussichtlich nach Süden ausgerichtet, wirken aber<br />

aufgrund des Gefälles stärker nach Norden bzw. Nordosten. Dabei ist die Rückseite der<br />

Modulgestelle zu sehen.<br />

Durch die Schaffung eines wechselfeuchten Muldenbereiches im Nordosten zusammen<br />

mit Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern wird der Blick auf die Anlage jedoch zumindest<br />

eingeschränkt und gemildert, wenn auch nicht vollständig verhindert.<br />

Vom Ort Risstissen aus ist die Anlage aufgrund der Entfernung von gut 1000 m und aufgrund<br />

den dazwischenliegenden Waldstücke nicht zu sehen. Sie stellt von dort aus keine<br />

Beeinträchtigung dar. Auch vom Golfplatz, welcher nördlich gelegen ist, besteht ein Abstand<br />

von über 600 m bzw. bestehen Waldteile, die den Blickbezug verhindern.<br />

Ergebnis:<br />

Eine Einsehbarkeit von der Ferne aus ist nur teilweise gegeben. Unter Berücksichtigung<br />

des durch den Abschlussbetriebsplan vorhandenen Geländes und der geplanten Eingrünungsmaßnahmen<br />

kann für das Landschaftsbild von einer geringen Erheblichkeit ausgegangen<br />

werden, da durch Pflanzungen Einblicke auf die Fläche eingeschränkt werden.<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Beschreibung: Bodendenkmäler sind aufgrund des ehemaligen Abbaubetriebs nicht zu<br />

erwarten. Weitere Kultur- und Sachgüter sind im Planungsgebiet nicht bekannt.<br />

Auswirkungen: Durch die Vornutzung der Fläche ist nicht mit Kultur- und Sachgütern im<br />

Planungsumgriff zu rechnen. Landwirtschaftlicher Boden wird nicht überplant.<br />

Ergebnis: Da keine Kultur- und Sachgüter vorhanden sind, können Eingriffe in diese<br />

weitgehend ausgeschlossen werden.<br />

Wechselwirkungen der Schutzgüter<br />

Bedeutende Wechselwirkungen ergeben sich zwischen dem Landschaftsbild und der Erholungseignung<br />

der Fläche, sowie zwischen Boden/geplanter Bodenaufbau und Wasser.<br />

Es entstehen jedoch keine zusätzlichen Belastungen durch die Wechselwirkungen zwischen<br />

den Schutzgütern innerhalb des Geltungsbereiches.<br />

7.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />

der Planung<br />

Die Abschlussbetriebsplanung würde vermutlich im Laufe der nächsten Jahre umgesetzt<br />

werden, eine sinnvolle Nachnutzung der Fläche wäre jedoch nicht gegeben. Aufgrund der<br />

Verfüllungen und des nicht mehr natürlichen Bodenaufbaus bleibt eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung fraglich.<br />

7.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

(einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)<br />

7.5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung, bezogen auf die verschiedenen<br />

Schutzgüter<br />

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BEBAUUNGSPLAN „SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

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FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

Schutzgut Klima/Luft<br />

Die Anlage von Feldgehölzen und Heckenpflanzungen sowie die Schaffung von extensiven<br />

Standorten dienen dem Temperaturausgleich.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Das Oberflächenwasser wird oberirdisch bzw. auf der Dichtungsschicht (ca. 1 m unter<br />

GOK) abgeführt und verdunstet/versickert weitgehend in dem wechselfeuchtem Bereich<br />

an der nordöstlichen Ecke auf der Flurnummer 604 oder im offenen Graben auf der Flurnummer<br />

603/604. Zudem werden Ableitungen über Rohre in die Flurnummer 628 ermöglicht.<br />

Auch durch Verdunstung im offenen Graben wird das Niederschlagswasser wieder<br />

dem Wasserkreislauf zugeführt.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Die geplante Eingrünung im Nordosten und entlang der Gräben kann eine Bedeutung als<br />

Bruthabitat für Vögel erlangen.<br />

Der Regenrückhaltebereich mit den wechselfeuchten Mulden sichert das Amphibien-<br />

Habitat. Der Zaun erhält eine Bodenfreiheit von mindestens 20 cm, so dass<br />

Durchschlupfmöglichkeiten für Kleintiere gegeben sind.<br />

Es werden als vorgezogene Maßnahmen auch Totholz- und Steinschüttungen am Rande<br />

der PV- Fläche eingebracht. Diese dienen u. a. Reptilien als Lebensraum. Die Tunnel<br />

unter dem Weg im Norden der Modulfläche dient auch Amphibien und Reptilien im Sinne<br />

einer Vernetzung zur nördlichen Ausgleichsfläche Fl. Nr. 628.<br />

Schutzgut Mensch/Erholungseignung und Schutzgut Landschaftsbild<br />

Die Festsetzung einer weitgehenden Eingrünung mit Sträuchern/Feldgehölzen um die<br />

Modulflächen dient der Einbindung in das Landschaftsbild und vermindert die<br />

Einsehbarkeit von der Kreisstraße K 7362 aus.<br />

7.5.2 Maßnahmen zum Ausgleich<br />

Durch die geplante Anlage sind keine negativen Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu<br />

erwarten, da bereits vorbelastete Flächen der Tongrube überplant werden. Im Abschlussbetriebsplan<br />

sind Maßnahmen zur Vermeidung, Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen<br />

ökologischen Funktionalität und Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des<br />

Erhaltungszustandes und Projektgestaltung festgelegt (u.a.):<br />

- Bei Umsetzung der Planung werden die bestehenden Biotope erhalten<br />

- Es werden Strauchpflanzungen und Feldgehölze angelegt<br />

- Amphibienlebensräume (Tümpel) werden im Rahmen der Anlage der wechselfeuchten<br />

Mulden auf den Flurnummern 603 und 604 hergestellt<br />

- Vorhandene Amphibienlebensräume (Tümpel) werden im Rahmen des Bebauungsplanes<br />

auf den Flurnummern 628 erhalten<br />

- Der Regenwassergraben im Westen der Fläche 603 wird sich als wechselfeuchter<br />

Amphibienlebensraum entwickeln<br />

Folgende Maßnahmen auf Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft (Fl. Nr. 628 TF) werden durchgeführt:<br />

• Um eine stärkere Besonnung des Gewässers zu erreichen, ist der Tümpel auf<br />

Flurnummer 628 durch Fällen einzelner Bäume teilweise freizustellen. Die Baumfällung<br />

muss außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, also in den Monaten September<br />

bis Februar.<br />

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• Um eine zunehmende Sukzession zu vermeiden, sind die gehölzfreien Bereiche<br />

auf der Flurnummer 628 (Ostteil) regelmäßig alle 3 Jahre zu mähen. Aufkommender<br />

Gehölzanflug ist dabei zu entfernen.<br />

• Die Flurnummer 628 ist regelmäßig alle 3 Jahre auf das Vorkommen von Neophyten<br />

zu kontrollieren. Aufkommende Neophyten (wie z.B. Riesen-Bärenklau) sind<br />

vor der Samentracht mit den Wurzeln zu entfernen.<br />

• Der Erlenbruchwald im Westen der Flurnummer 628 soll erhalten werden. Der Erlenbruchwald<br />

ist ohne forstliche Nutzung zu erhalten. Pflegemaßnahmen und Verkehrssicherungsmaßnahmen<br />

dürfen jedoch in Absprache mit der zuständigen Behörde<br />

(UNB) durchgeführt werden. In Absprache mit der UNB kann die teilweise<br />

Entfernung der Fichten entlang des Fahrweges durchgeführt werden. Dabei soll<br />

eine Fichtengruppe im nordwestlichen Teil von Grube 1 (oder außerhalb) erhalten<br />

bleiben. Die Fällungen dürfen erst nach der Baumaßnahme und außerhalb der<br />

Vogelbrutzeit durchgeführt werden.<br />

• Die zuständige Behörde kann zur Sicherung und Pflege weitere Maßnahmen anordnen.<br />

Flächengegenüberstellung<br />

Die angegebenen Flächengrößen beziehen sich auf die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches<br />

des Bebauungsplanes. Der Eingriff erstreckt sich auf folgende Bestandsflächen:<br />

Baugebiet gesamt 58.184 m² (Geltungsbereich BP)<br />

Reine Fotovoltaikfläche 32.530 m² (hergestellte Flächen nach Abschlussbetriebsplan,<br />

extensives Grünland)<br />

Ausgleichsflächen 4.955 m² (westlich des Weges) und 10.982 m² (östlich<br />

des Weges)<br />

Eignung als Ausgleichsmaßnahme<br />

Nach der Ökokontoverordnung des Umweltministeriums (ÖKVO) gelten Maßnahmen als<br />

Ausgleichsmaßnahmen, wenn sie sich einem der in § 2 der Verordnung gelisteten folgenden<br />

Wirkungsbereiche zuordnen lassen: Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger<br />

Biotoptypen, Förderung spezifischer Arten, Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen,<br />

Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen und Verbesserung<br />

der Grundwassergüte.<br />

Dabei treffen hierbei insbesondere für die beiden Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft – Ausgleichsflächen die drei ersten Anforderungen,<br />

Verbesserung der Biotopqualität, Schaffung höherwertiger Biotoptypen und die Förderung<br />

spezifischer Arten zu. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Habitateigenschaften<br />

der Fläche langfristig zu sichern und zu verbessern. Die drei Wirkungsbereiche werden<br />

somit erfüllt, d.h. es handelt sich nach dem Leitfaden eindeutig um eine ökokontofähige<br />

Maßnahme.<br />

Bewertung des derzeitigen Bestandes der Ausgleichsfläche<br />

Gemäß der durchgeführten <strong>saP</strong> (vom Dezember 2011, Büro Dr. Stickroth, Augsburg) ist<br />

die Grube 1 (Fl. Nr. 628 Westteil) mit einer Größe von 0,5 ha eine aufgelassene Abbaustelle,<br />

die nach Ende des Abbaus sich selbst überlassen blieb. Wies sie zunächst noch<br />

eine Steilwand mit sandigen bis tonigen Aufschlüssen sowie Tümpel mit Flachwasserzonen<br />

(Röhrichten) und vegetationsfreien Wasseroberflächen auf (2001 kartiert als Biotop<br />

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Nr. 177244256008, 1703 m², „Tümpel nahe der Kreisgrenze S Risstissen“), hat sie sich in<br />

der Zwischenzeit zu einem Erlenbruchwald mit wechselndem Wasserstand entwickelt.<br />

Grube 2 (Ostteil der Flurnummer 628) ist teilrekultiviert und hat eine Größe von 1,1 ha. Im<br />

nördlichen Bereich liegt ein Tümpel mit Steilwänden, an dem 2001 das Biotop Nr.<br />

177244256007 (60 m², „Kleine Röhrichte bei Deponie S Risstissen“) kartiert wurde. Im<br />

zentralen Bereich der Grube 2 dominieren halboffene Krautfluren; zudem gibt es einige<br />

Blockablagerungen (teils Naturstein, teils grober Bauschutt). Im Süden ist das (Mikro-)<br />

Relief des Grubenbodens bewegt, in den Senken gibt es staunasse Bereiche, teilweise<br />

mit Rohrkolbenröhrichten. Zu den Rändern hin entwickeln sich Hochstaudenfluren. Die<br />

Randböschungen sind großteils mit Gebüschen und Bäumen bestockt.<br />

Beide Bereiche haben eine hohe Bedeutung für Vogelarten der Kleingewässer (wie z.B.<br />

für den Eisvogel, der 1995 im Bereich der Steilwand von Grube 1 nachgewiesen wurde<br />

und der aktuell in Grube 2 einen potentiellen Lebensraum hätte), Arten der Gebüschbrüter<br />

des Offenlandes (wie Neuntöter, weitere Arten siehe <strong>saP</strong>) oder für Baumbrüter (<strong>saP</strong>). In<br />

der Grube 2 bestehen Rohböden und Steinhäufen, die Lebensräume u. a. für die Zauneidechse<br />

darstellen. Für nachgewiesene bzw. potenziell vorkommende Amphibienarten wie<br />

Gelbbauchunke, Teichfrosch oder Erdkröte weisen die wechselfeuchten und dauerhaft<br />

wasserführenden Gewässer und Mulden Habitateigenschaften auf.<br />

Mittel- und langfristig ist zu erwarten, dass sich die ökologische Qualität der Offenland-<br />

und Feuchtbereiche in den beiden Teilflächen auf der Flurnummer 628 ohne Pflegemaßnahmen<br />

verschlechtert und die Habitateigenschaften für nachgewiesene und potentielle<br />

wertgebende Tierarten verloren gehen. Die Grube 1 ist hat sich bereits zu einem Erlenbruch<br />

entwickelt, der zwar auch eine hohe ökologische Wertigkeit aufweist, jedoch für die<br />

hier ursprünglich beheimateten Arten ohne Bedeutung ist. Die Grube 2 ist durch zunehmende<br />

Sukzession und Verbuschung in ihrem Offenlandcharakter gefährdet. Der Bestand<br />

dort vermuteter und nachgewiesener Amphibien- und Reptilienarten kann insbesondere in<br />

Grube 2 ohne Pflegemaßnahmen nicht dauerhaft erhalten werden.<br />

Ziele der Ausgleichsmaßnahmen<br />

Nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde ist es vorrangiges Ziel, die naturschutzfachlich<br />

hochwertigen Flächen auf der Flurnummer 628 (Gemkg. Risstissen) dauerhaft<br />

zu sichern und durch Pflegemaßnahmen in ihrer Wertigkeit zu erhalten. Dieses Ziel<br />

kann durch die Ausgleichsverpflichtung im Zuge der Bebauung der rekultivierten Grube 3<br />

(Flur-Nrn. 603 und 604) mit Fotovoltaik-Modulen umgesetzt werden.<br />

Ursprünglich war vorgesehen, im Zuge der Rekultivierung alle ehemaligen Grubenflächen<br />

zu verfüllen und als Ackerland wiederherzstellen. Auch der Flächennutzungsplan stellt in<br />

allen Bereichen weitgehend Fläche für die Landwirtschaft dar. Somit wären die wertgebenden<br />

Biotope in Grube 1 und 2 dauerhaft zerstört. Aktuell sind die Wertigkeit der Biotoptypen<br />

und die Habitateignung durch die fortschreitende Sukzession bedroht. Durch die<br />

Ausgleichsverpflichtung können die Ziele der dauerhaften Sicherung und Aufwertung der<br />

Flächen rechtlich gesichert und umgesetzt werden.<br />

Durch das Pflegekonzept wird sichergestellt, dass zwei unterschiedliche, aber wertgebende<br />

Lebensräume (Bruchwald und Offenland mit gering bewachsenen Kleingewässern)<br />

langfristig in unmittelbarer Nachbarschaft bestehen bleiben. Es ist aufgrund der Strukturvielfalt<br />

zudem mit einer Erhöhung der Artendichte zu rechnen.<br />

Im Folgenden werden die Maßnahmen beschrieben, die der Umsetzung der Ziele dienen.<br />

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Die Fläche 1 soll laut <strong>saP</strong> als Erlenbruchwald erhalten werden und ist im Bebauungsplan<br />

so festgesetzt. Als Maßnahme ist hier die vorsichtige teilweise Entfernung von einzelnen,<br />

am östlichen Rand entlang des Fahrweges zwischen Grube 1 und 2 stehenden Fichten<br />

vorgesehen. Diese Maßnahme ist als ökologische Verbesserung zu werten. Eine Fichtengruppe<br />

im nordwestlichen Teil von Grube 1 (oder außerhalb) sollte jedoch erhalten bleiben<br />

(Einstandsmöglichkeit). Für die Dauer der Baumaßnahme stellen die Fichten laut <strong>saP</strong><br />

aber noch einen Schutz gegen Lärm und Staub dar, daher sollten sie erst nach der Baumaßnahme<br />

und natürlich außerhalb der Vogelbrutzeit entfernt werden.<br />

Lebensräume der Zauneidechse und Quartiermöglichkeiten gibt es vor allem in Grube 2.<br />

Diese werden durch Blocksteinschüttungen ergänzt. Die Amphibienlebensräume werden<br />

durch Pflegemaßnahmen aufgewertet. So wird der bestehende Tümpel durch Fällen einzelner<br />

Bäume freigestellt, um eine stärkere Besonnung des Gewässers zu erreichen, was<br />

eine erhebliche Verbesserung als Amphibien-Fortpflanzungsgewässer bewirkt. Im Südteil<br />

der Grube 2, der durch temporäre Vernässungen geprägt ist, soll zudem ein flaches Ersatzgewässer<br />

für Laubfrosch und Gelbbauchunke ausgeschoben werden. Um eine zunehmende<br />

Sukzession zu vermeiden, sind die gehölzfreien Bereiche auf der Flurnummer<br />

628 (Ostteil) regelmäßig alle 3 Jahre zu mähen. Zudem ist die gesamte Ausgleichsfläche<br />

regelmäßig auf das Vorkommen von Neophyten zu kontrollieren. Ggf. aufkommende<br />

Neophyten (wie z.B. Riesen-Bärenklau) sind vor der Samentracht mit den Wurzeln zu<br />

entfernen.<br />

Auch die Vernetzung von Lebensräumen wird in der Planung berücksichtigt. Unter dem<br />

wiederhergestellten Feldweg zwischen Grube 2 und 3 schaffen - neben dem Abfluss des<br />

Grabens Westseite Grube 3 - Röhren einen Wanderkorridor für Amphibien und Reptilien<br />

(Vernetzung von Grube 2 und 3). Die Röhren müssen vergittert sein, um größeren Tieren<br />

und Menschen den Durchgang zu verwehren. Die für die Wiederherstellung des Feldweges<br />

erforderliche Verfüllung des Durchgangs zwischen Grube 2 und 3 erfolgt zu Grube 2<br />

hin im Unterbau aus stark grobem Material (z.B. Blöcke, grober Betonbruch) - was ein<br />

umfangreiches Bodenlückensystem entstehen lässt - als neue und auch frostsichere<br />

Quartiere für Amphibien und Reptilien, ggf. auch noch am Nordhang verlängert. Darüber<br />

kann mit feinerem oder dichterem Material verfüllt werden, das aber seitlich an der Böschung<br />

das Lückensystem nicht abdecken soll.<br />

Die Vermeidungsmaßnahmen in Grube 3 (Eingriffsfläche) ergänzen die Aufwertungsmaßnahmen<br />

für den Artenschutz. Ein zu schaffender wechselfeuchter Bereich im Norden von<br />

Grube 3 und ein offener Graben mit Ausweitungen und Gefälle nach Norden im Westen<br />

verbessern den Lebensraum für Amphibien, insbesondere solcher, die temporäre, besonnte<br />

Gewässer bevorzugen (Gelbbauchunke). Wie die übrige Fläche sollten diese Bereiche<br />

weitgehend sich selbst überlassen bleiben. Pflegemaßnahmen erfolgen in Absprache<br />

mit der Unteren Naturschutzbehörde.<br />

Bewerteter Ausgangszustand der Eingriffsfläche (Grube 3, Fl.- Nrn. 603 und 604)<br />

gemäß Abschlussbetriebsplan<br />

Zur Bewertung der Eingriffsfläche ist als Ausgangszustand der genehmigte Abschlussbetriebsplan<br />

heranzuziehen. Dieser sieht eine extensive Grünlandnutzung mit einer geringen<br />

Lebensraum-Bedeutung vor.<br />

Das Schutzgut Boden ist deutlich vorbelastet, die Bodenfunktionen sind durch das Einziehen<br />

einer Dichtungsschicht (in ca. 1 m Tiefe) hier nicht mehr voll wirksam.<br />

Das Oberflächenwasser wird weitgehend in die randlich verlaufenden Mulden abgeleitet<br />

und kann damit auf der verfüllten Fläche nicht mehr versickern. Auf das Landschaftsbild<br />

wirkt sich die Verfüllung der Fläche und Herstellung als extensives Grünland positiv aus,<br />

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die bestehende Landschaftswunde auf der ehemaligen Grube wird geschlossen. Durch<br />

die Überstellung der Fläche mit Modulen entsteht eine geringe Beeinträchtigung, der mit<br />

Eingrünungsmaßnahmen entgegen gewirkt wird.<br />

Abschließend kann festgestellt werden, dass die Funktionen der gemäß Abschlussbetriebsplan<br />

als extensives Grünland zu rekultivierenden Eingriffsfläche durch die Bebauungsplanung<br />

nicht erheblich beeinträchtigt werden. Aufgrund der Vorbelastungen der<br />

Fläche sind durch die Nutzung als PV-Anlage keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter Boden, Wasser, Flora und Fauna sowie Klima zu erwarten.<br />

Ausgleichsbilanzierung<br />

Auf eine genaue Ausgleichsbilanzierung wird in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

verzichtet, um das Ziel der Habitatsicherung auf der Flurnummer 628 ohne Flächenabstriche<br />

rechtlich sichern zu können. Mit diesem Vorgehen soll unter anderem auch<br />

vermieden werden, dass sich eine positive Ökokonto-Bilanz ergibt und die Maßnahmen<br />

noch anderweitig zugeordnet werden könnten.<br />

7.6 Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Für Errichtung und Betrieb von Freiflächen- Fotovoltaikanlagen wurden bei der Aufstellung<br />

des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan aufgrund der nicht vorhandenen<br />

Alternativen keine weiteren Standorte auf ihre Eignung hin untersucht.<br />

Grundsätzliche Bewertungskriterien für die Fläche sind neben der Naturverträglichkeit die<br />

Wirtschaftlichkeit und technische Ansprüche. Eine direkte siedlungsstrukturelle Anbindung<br />

ist nicht gegeben.<br />

Die Nutzung der Flächen zur Aufstellung einer Fotovoltaikanlage ist trotz fehlender Anbindung<br />

an Siedlungsbereiche an dieser Stelle sinnvoll, da die Flächen dem Zweck der<br />

Energiegewinnung dienen und gleichzeitig einer weitgehend natürlichen Entwicklung zugeführt<br />

werden können (im Südteil) bzw. eine natürliche Entwicklung (im Nordteil) gesichert<br />

bleibt.<br />

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht nach seiner Änderung vom 11. August 2010<br />

(BGBl. I S. 1170) lediglich eine Förderung von Solaranlagen auf Konversionsflächen (Deponien,<br />

militärische Altstandorte) und auf Flächen bis zu einem Abstand von 110 m parallel<br />

von Autobahnen und Schienenwegen vor. Auf Grund der Lage und Erreichbarkeit und<br />

der Bewältigbarkeit der immissionsrechtlichen Auflagen sowie der Verfügbarkeit der<br />

Grundstücke wurden die Flächen ausgewählt.<br />

Grundsätzliche Bewertungskriterien waren die Naturverträglichkeit, die Wirtschaftlichkeit<br />

und technische Ansprüche.<br />

Bezüglich des Standortes ist darauf hinzuweisen, dass der gewählte Standort aufgrund<br />

der Lage im Raum, und aufgrund der Funktionen der Landschaft im Vergleich zu anderen<br />

Standorten im Gemeindegebiet einen der günstigsten Standorte darstellt.<br />

Der Standort für die Errichtung eine Fotovoltaikanlage befindet sich auf einer Fläche, die<br />

als Tongrube genutzt wurde. Sie wurde in der Vergangenheit auch zur Ablagerung von u.<br />

a. von Bauschutt genutzt. Es kann festgestellt werden, dass der gewählte Standort auf-<br />

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grund der Eigenschaft als Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung für eine Förderung<br />

nach EEG zulässig ist.<br />

Erhebliche Auswirkungen des Vorhabens sind nicht zu erwarten.<br />

7.7 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken<br />

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal-argumentativ. Dabei werden drei<br />

Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Als Grundlage für die<br />

Darstellung und die Bewertung wurden Angaben von Fachbehörden und eigene Erhebungen<br />

und Ortsbegehungen herangezogen. Ein ergänzendes Gutachten (<strong>saP</strong>) wurde<br />

vergeben.<br />

Es bestehen keine genauen Kenntnisse über die verfüllten Böden im Bereich der überplanten<br />

Deponiefläche, es kann jedoch nach den Angaben des Grundstücksbesitzers und<br />

des Landratsamtes von weitgehend unbelasteten Materialien ausgegangen werden.<br />

7.8 Monitoring, geplante Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf<br />

die Umwelt<br />

Bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung ist nach Starkregenereignissen zu überprüfen,<br />

inwieweit das Volumen des Grabens und Verrohrung von 603/604 auf 628 ausreicht,<br />

um das anfallende Wasser schadlos abzuführen, bzw. zurückzuhalten. Wenn abgesehen<br />

werden kann, dass die Kapazitäten hier nicht ausreichen, ist nachzuarbeiten.<br />

Im Bereich des umlaufenden Grabens sind regelmäßig Rückschnittmaßnahmen an den<br />

Gehölzen und Mäharbeiten durchzuführen, um die Funktionstüchtigkeit der Regenwasserrückhaltung<br />

und Versickerung zu gewährleisten. Die Funktionsfähigkeit der Regenwasserrückhaltung<br />

und Versickerung ist regelmäßig zu prüfen.<br />

Die <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Kompensationsflächen sind durch geeignete Pflegemaßnahmen<br />

dauerhaft offen und in ihrer Funktion aufrechtzuerhalten.<br />

Die Kompensationsflächen sind dauerhaft zu sichern. Der Zustand der Maßnahmenflächen<br />

ist 5 und 10 Jahre nach deren Durchführung durch fachlich kundige Personen zu<br />

erfassen und zu beschreiben. Über die Erfolgskontrolle ist die Naturschutzverwaltung zu<br />

unterrichten.<br />

Der Vorhabenträger muss einmal pro Jahr die Ausgleichsflächen auf das Vorhandensein<br />

von Abfällen (wie Schrott, aber auch Grünabfälle) überprüfen und diese von der Fläche<br />

entfernen bzw. entsorgen.<br />

7.9 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Für die Errichtung einer flächenhaften Photovoltaik-Anlage wurde eine ehemalige Abbaufläche<br />

(Tongrube) süd-südwestlich des Ehinger Ortsteils Risstissen an der Kreisstraße<br />

7362 gewählt. Durch die vorhergehende Nutzung ist eine Abdichtung der Fläche notwendig,<br />

eine Regenwasserversickerung kann nicht erfolgen. Anfallendes Niederschlagswasser<br />

wird mittels Geländemodellierungen und seitlichen offenen Grabenmulden nach Norden<br />

in die bestehenden Ausgleichsflächen hinein abgeführt, zurückgehalten und versickert.<br />

Durch die Planung sind keine wertvollen Lebensräume betroffen. Beeinträchtigun-<br />

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gen von gesetzlich geschützten faunistischen Artengruppen wird, soweit geringfügig vorhanden,<br />

durch Vermeidungs- und CEF - maßnahmen begegnet. Der nordöstlich der Anlage<br />

befindliche Ortsteil Risstissen und hier die Wohnbebauung in Ortsrandlage ebenso wie<br />

der nördlich der Anlage befindende Golfplatz werden durch die Planung nicht beeinträchtigt,<br />

Blendwirkungen sind, ebenso wie für die östlich gelegene Kreisstraße K 7362 nicht zu<br />

erwarten. Rings um die Anlage finden umfangreiche Eingrünungen statt und die Module<br />

sind zudem nach Süden ausgerichtet.<br />

Nachstehende Tabelle fasst die Auswirkungen auf die Schutzgüter zusammen:<br />

Schutzgut Zustandsbewertung Eingriff/ Veränderung Eingriffsbewertung<br />

Boden Kein anstehender Boden.<br />

Nutzung auf gültigem Abschlussbetriebsplan(Tongrube)<br />

vorhanden. Grundwasserneubildungsrate<br />

bereits eingeschränkt.<br />

Geringe Bedeutung<br />

Klima/ Luft Keine wesentliche Bedeutung<br />

als Frischluftschneise<br />

Wasser Grundwasser wird nicht<br />

beeinträchtigt. Die Dichtungsschicht<br />

des Abschlussbetriebsplanes<br />

ist<br />

bereits vorhanden<br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

Niederschlagswasser versickert<br />

weitgehend auf den<br />

Flächen oder in den Weihern<br />

bzw. Tümpeln<br />

Nordwesten: Erlenbruch,<br />

Nordosten Weiher, Flächen<br />

mit Rohböden.<br />

Süden: ursprünglich Gewässer<br />

mit Gehölzen, Einkerbungen,<br />

reliefiertes Gelände,<br />

Brennesselfluren;<br />

nach Umsetzung des Abschlussbetriebsplanesmodelliertes<br />

Gelände, extensive<br />

Wiesenfläche<br />

geringe Bedeutung<br />

Modellierung der Fläche durch Abschlussbetriebsplan<br />

mit gleichmäßigem Gefälle n. NO<br />

nicht als Teil des B-Planes; Versiegelung<br />

durch Abdichtungsschicht aus Lösslehm.<br />

Extensive Rohbodenstandorte zu entwickeln<br />

Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen:<br />

Module können umströmt werden, keine wesentlichen<br />

Auswirkungen auf klimatische<br />

Funktion<br />

Ableitung und Rückhaltung des Niederschlagswassers<br />

aufgrund der durch Abschlussbetriebsplan<br />

einzubringenden Dichtungsschicht<br />

aus Lösslehm;<br />

Wasser kann in Mulden und weiter auf die<br />

nördlichen Ausgleichsflächen geleitet werden<br />

Durch Bodenabstand der Einzäunung und<br />

Dauerbegrünung Habitateigenschaften für<br />

Kleinsäuger auf PV Fläche<br />

Durch Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen<br />

kann eine nachhaltige Schädigung<br />

der betroffenen Populationen abgewendet<br />

werden;<br />

Div. Maßnahmen, wie die Sicherung der Fl.<br />

Nr. 603 und 604 als sich extensiv entwickelnde<br />

Rohbodenfläche, die Schaffung von<br />

Blockhäufen und alten Wurzelstöcken im<br />

Randstreifen des Projektgebietes als Quartiere<br />

von Reptilien und Amphibien, die Anlage<br />

wechselfeuchter Mulden, die Anlage von<br />

Feldgehölzen und Strauchgruppen, regelmäßige<br />

Mahd und Rückschnitte sowie Entfernung<br />

von Gehölzanflug.<br />

Im Bereich der Ausgleichsflächen sind v a.<br />

Blockschüttungen, Neophytenüberwachung,<br />

Sukzessionsvermeidung durch Mahd und<br />

teilweise Freistellung des Tümpels vorgesehen,<br />

um die Bestände zu sichern und zu<br />

entwickeln<br />

Insgesamt<br />

gering<br />

gering<br />

gering<br />

gering<br />

Mensch, Erho- Geringe Bedeutung als Einsichtigkeit vom nördlichen und südlichen gering<br />

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Schutzgut Zustandsbewertung Eingriff/ Veränderung Eingriffsbewertung<br />

lungseignung Naherholungsgebiet, we- Feldweg, jedoch keine Naherholungsbedeusentliche<br />

Erholung an Donautung,<br />

Lage an Kreisstraße<br />

Mensch, Immissionen<br />

Wohnnutzung (Risstissen)<br />

ca. 1.300 m weit, Clubhaus<br />

Golfplatz ca. 650 m entfernt.<br />

Landschaftsbild Abschlussbetriebsplan stellt<br />

leicht fallendes Gelände her<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Immissionen durch elektromagnetische Strahlung<br />

oder Blendwirkung sind nicht zu erwarten.<br />

Eingrünung der PV-Modulflächen vermeidet<br />

negative Auswirkungen u. a. auf die Kreisstraße;<br />

Anerkennung der Geländeform, sanfte<br />

Modellierung in der Landschaft<br />

gering<br />

gering<br />

Nicht bekannt Keine Kulturgüter bekannt und zu erwarten Keine Betroffenheit<br />

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FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

STADT EHINGEN (DONAU), den ……………………..<br />

……………………… Siegel<br />

Alexander Baumann<br />

Oberbürgermeister<br />

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lfd. Träger öffentlicher Datum<br />

- 21 -<br />

Stellungnahme – Auszüge<br />

Unsere Stellungnahme Beschlussvor-<br />

Nr. Belange<br />

Entwurfsbeschluss<br />

schlag<br />

15 ENBW 29.06.12 Keine Einwände. - -<br />

16 Erdgas Südwest 09.07.2012 Zum o. g. Bebauungsplan wurde Der in der Stellungnahme vom Die Anregungen<br />

Netz GmbH<br />

bereits mit Schreiben vom 06.03.2012 6.3.2012 angeregte Schutzstreifen vom 06.03. zur<br />

Stellung genommen.<br />

wurde bereits in die Planzeichnung mit frühzeitigen<br />

aufgenommen..<br />

Beteiligung und<br />

Weitergehende Sachverhalte haben<br />

die Anregungen<br />

sich für uns zwischenzeitlich nicht<br />

vom 09.07.2012<br />

ergeben. Wir verweisen jedoch<br />

werden zur<br />

nochmals auf den Bestand der Erdgas-<br />

Kenntnis<br />

Hochdruckleitung „<strong>Ehingen</strong> –<br />

genommen und<br />

Laupheim“, wie im o.g. Schreiben in<br />

beachtet.<br />

Absatz 2 beschrieben.<br />

Der Schutzstreifen<br />

wurde bereits in<br />

die Planzeichnung<br />

aufgenommen.<br />

17 Deutsche Telekom 09.07.2012 Keine Einwände<br />

18 RP Freiburg 11.07.2012 1. Rechtliche Vorgaben aufgrund<br />

Landesamt f.<br />

fachgesetzlicher Regelungen, die im<br />

Geologie<br />

Regelfall nicht überwunden werden<br />

können:<br />

keine<br />

2. Beabsichtigte eigene Planungen u.<br />

Maßnahmen, die den Plan berühren<br />

können, mit Angabe des<br />

Sachverstandes:<br />

keine<br />

3. Hinweise, Anregungen oder<br />

Bedenken:<br />

Zu 3.<br />

Zu 3.


- 22 -<br />

Geotechnik: Die in der LGRB-<br />

Stellungnahme (Az. 2511/12-01241)<br />

vom 13.03.2012 enthaltenen<br />

geotechnischen Hinweise sollten für<br />

das geplante Sondergebiet<br />

„Freiflächenfotovoltaik“ weiterhin<br />

beachtet werden.<br />

Geotechnik:<br />

Die in der LGRB-Stellungnahme vom<br />

13.03.2012 enthaltenen geotechnischen<br />

Hinweise für das geplante<br />

Sondergebiet sind für die Betrachtung<br />

des Bebauungsplanes, der auf dem<br />

Abschlussbetriebsplan aufbaut, nicht<br />

zielführend, da der genehmigte<br />

Abschlussbetriebsplan beachtet<br />

werden muss.<br />

Böschungen/Sicherheitsbereich:<br />

Dieser sieht für die Fläche, die mit<br />

Modulen überstellt wird, ein relativ<br />

flach nach Norden und Osten<br />

fallendes Gefälle vor. Dabei entstehen<br />

bzw. verbleiben keine ursprünglichen<br />

bzw. steilen Böschungen (Rand- oder<br />

Abbauböschungen). Somit wird keine<br />

Sicherheitszone notwendig sein.<br />

Diese Planung betrifft nicht die<br />

Arbeiten zur Herstellung des<br />

Geländes gemäß Abschlussbetriebsplan.<br />

Dafür könnten ggf. Sicherheitsmaßnahmen<br />

nötig sein. Die<br />

Beurteilung ist jedoch nicht Gegenstand<br />

des Bauleitplanverfahrens.<br />

Versickerung/Baugrund:<br />

Da die Fläche mittels einer 20 cm<br />

starken Lösslehmschicht unterhalb<br />

des aufzubringenden<br />

durchwurzelungsfähigen Bodens<br />

abgedichtet wird, kann<br />

Niederschlagswasser nicht vollständig<br />

Die Anregungen<br />

zur Geotechnik<br />

werden zur<br />

Kenntnis<br />

genommmen.<br />

Auf den<br />

genehmigten<br />

Abschlussbetriebsplan<br />

(Gen.vom<br />

10.02.2012 AZ<br />

97-47 18-151-<br />

42/19/8) wird<br />

verwiesen.


- 23 -<br />

versickern. Das Wasser kann aber in<br />

die Mulden und Gräben am Rande der<br />

Anlage ablaufen und wird dann weiter,<br />

bis auf die Nachbarflur Flurnummer<br />

628 (TF), abgeleitet werden. Dort<br />

kann das überschüssige Niederschlagswasser<br />

in die gemäß der<br />

Satzung bzw. der <strong>saP</strong> (Dr. Stickroth)<br />

herzustellende Maßnahme im Südteil<br />

der Grube 2 auf Flurstück 628<br />

(Ersatzgewässer für Laubfrosch und<br />

Gelbbauchunke) eingeleitet werden.<br />

Das Ersatzgewässer wird eine Fläche<br />

von ca. 200 m² erhalten und wird<br />

hergestellt.<br />

Der Baugrund wurde in Lagen von 30<br />

bis 50 cm mittels einer Schaffußwalze<br />

verdichtet.<br />

Der Vorhabenträger wird daraufhingewiesen,<br />

dass ggf. objektbezogene<br />

Baugrunduntersuchungen gemäß DIN<br />

4020 bzw. DIN EN 1997 notwendig<br />

sein könnten.<br />

Die Hinweise werden jedoch unter D –<br />

Hinweise und nachrichtliche<br />

Übernahmen im Anhang zur Satzung<br />

ergänzt.<br />

Es wird daher folgendes im Anhang<br />

zur Satzung unter D Hinweise und<br />

nachrichtliche Übernahmen<br />

aufgenommen: „Sofern ehemalige<br />

Grubenwände (Rand- und


- 24 -<br />

Bodenkunde: Zur Planung sind aus<br />

bodenkundlicher Sicht keine Hinweise,<br />

Anregungen oder Bedenken<br />

vorzutragen.<br />

Minderalische Rohstoffe: Zur Planung<br />

sind aus rohstoffgeologischer Sicht<br />

Abbauböschungen) vorhanden sind,<br />

sollte zwischen den Böschungen und<br />

baulichen Anlagen (Solarmodulen,<br />

Wegen, Leitungen, Gebäuden, etc.)<br />

bzw. dem Aufenthaltsbereich von<br />

Personen eine Sicherheitszone<br />

ausgewiesen werden. Die Sicherheitszone<br />

ist nach<br />

bodenmechanischen Kriterien<br />

auszuweisen und von einer etwaigen<br />

Nutzung freizuhalten.<br />

Sofern eine Versickerung von<br />

Oberflächenwasser geplant, bzw.<br />

wasserwirtschaftlich zulässig ist, wird<br />

aufgrund der geringen Durchlässigkeit<br />

der anstehenden Bodenarten die<br />

Erstellung entsprechender<br />

hydrologischer Versickerungsgutachten<br />

empfohlen.“<br />

„Bei geotechnischen Fragen im Zuge<br />

der weiteren Planungen oder des<br />

Baus der Photovoltaik- Anlage sollten<br />

ggf. objektbezogene Baugrunduntersuchungen<br />

gemäß DIN 4020<br />

bzw. DIN EN 1997 durchgeführt<br />

werden.“


19 Landratsamt Alb-<br />

Donau-Kreis,<br />

- 25 -<br />

keine Hinweise, Anregungen oder<br />

Bedenken vorzutragen.<br />

Grundwasser: Aus hydrogeologischer<br />

Sicht sind zum Planungsvorhaben<br />

keine die Stellungnahme vom<br />

13.03.2012 ergänzenden Hinweise,<br />

Anregungen oder Bedenken<br />

vorzubringen.<br />

Bergbau: Gegen die baurechtliche<br />

Überplanung der im Zuständigkeitsbereich<br />

des RP Freiburg, Abt. 9<br />

Landesamt für Geoglogie, Rohstoffe u.<br />

Bergbau, liegenden Tongrube<br />

„Rißtissen“ bestehen von<br />

bergbehördlicher Seite keine<br />

Einwendungen.<br />

Vor Beginn von Bauarbeiten müssen<br />

die bergrechtlichen Maßnahmen des<br />

Abschlussbetriebsplanes<br />

abgeschlossen sein.<br />

Geotopschutz: Für Belange des<br />

geowissenschaftlichen Naturschutzes<br />

verweisen wir auf unser Geotop-<br />

Kataster, welches im Internet unter der<br />

Adresse<br />

http://www.lgrb.uni.freiburg.de/lgrb/Serv<br />

ice/geotourismus_uebersicht<br />

(Anwendung LGRB-Mapserver Geotop-<br />

Kataster) abgerufen werden kann.<br />

11.07.2012 Stellungnahme<br />

Zu Geotopschutz: Das Geotopkataster<br />

weist innerhalb des Bebauungsplanumgriffes<br />

keine relevanten Geotope<br />

auf.<br />

Die Anregung wird<br />

zur Kenntnis<br />

genommen und<br />

beachtet.<br />

Zu Geotopschutz:<br />

Die Anregung wird<br />

zur Kenntnis<br />

genommen.


Kreisentwicklung,<br />

Dezernat 2<br />

1 Anregungen<br />

1.1 FD Naturschutz<br />

- 26 -<br />

1.1.1 Bei den textlichen<br />

Festsetzungen Ziff. 6.5.2 sollte<br />

Satz 2 folgendermaßen lauten:<br />

Dabei sind jeweils 5 bis 10<br />

Sträucher einer Art der<br />

Artenliste 6.7.3 A<br />

zusammenzufassen.<br />

1.1.2 Durch geeignete Maßnahmen<br />

(z. B. Zaun) ist sicherzustellen,<br />

dass nicht wie bisher über die<br />

Böschung entlang der Südseite<br />

des Flurstücks 628 Gehölz- und<br />

Gartenabfälle und andere<br />

Abfälle gekippt werden können.<br />

Zu 1.1.1<br />

Satz 2 unter Satzung Punkt 6.5.2 wird<br />

demzufolge geändert:“Dabei sind<br />

jeweils 5 bis 10 Sträucher einer Art<br />

der Artenliste 6.5.3 A<br />

zusammenzufassen.“<br />

Zu 1.1.2<br />

Es wird in der Satzung zum<br />

Bebauungsplan zu den Pflegemaßnahmen<br />

ergänzt, dass „zur Sicherung<br />

der Funktionsfähigkeit der Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

auf Flurnummer 628 (TF)<br />

Abfallablagerungen regelmäßig zu<br />

entfernen sind.“ Dabei ist ein Zaun<br />

aus naturschutzfachlichen Gründen<br />

(Ausweichen von Wild) und aus<br />

Gründen des Landschaftsbildes nicht<br />

zielführend. Im Umweltbericht, wird<br />

ergänzt, dass der Vorhabenträger<br />

einmal pro Jahr die Ausgleichsflächen<br />

auf das Vorhandensein derartiger<br />

Abfälle überprüft und diese von der<br />

Fläche entfernt bzw. entsorgt oder<br />

andere Maßnahmen durchführt,<br />

welche dieses verhindern. Im<br />

nördlichen Bereich soll eine Böschung<br />

vom Häckselplatz aus die Abkippung<br />

Zu 1.1.1<br />

Der Anregung<br />

wird statt gegeben<br />

Zu 1.1.2<br />

Die Anregung wird<br />

zur Kenntnis<br />

genommen und<br />

beachtet.


- 27 -<br />

1.1.3 Durch geeignete Maßnahmen<br />

ist sicherzustellen, dass vom<br />

vorgesehenen Reisig- und<br />

Häckselplatz aus Fahrzeuge in<br />

die verbliebene Grube<br />

gelangen können.<br />

1.1.4 Der auf Flurstück 628 lagernde<br />

Bauschutt und andere Abfälle<br />

sind zu entfernen. Wenn<br />

Rückzugsstrukturen für Tiere<br />

geschaffen werden, dann ist in<br />

dieser Fläche ausschließlich<br />

Naturmaterial zu verwenden<br />

(Natursteine, Holzstöcke).<br />

2 Hinweis<br />

2.1 FD Straßen<br />

2.1.1 Wir bitten, unsere Hinweise zur<br />

in die Ausgleichsfläche verhindern.<br />

Zu 1.1.3<br />

Vom Reisig- und Häckselplatz können<br />

Fahrzeuge über die Wegefluren 617,<br />

628 (TF Weg) und 605 an die Grube<br />

gelangen.<br />

Zu 1.1.4<br />

Der Anlagenbetreiber wird darauf<br />

hingewiesen, die Abfälle zu entfernen<br />

und zu entsorgen. Dies kann jedoch<br />

nicht auf der Ebene der<br />

Bauleitplanung gelöst werden.<br />

Es wird in der Satzung zum<br />

Bebauungsplan zu den<br />

Pflegemaßnahmen ergänzt, dass „zur<br />

Sicherung der Funktionsfähigkeit der<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft die Flurnummer 628 (TF)<br />

Abfallablagerungen regelmäßig zu<br />

entfernen sind.“<br />

Zu 2.1.1<br />

Zu 1.1.3<br />

Die Anregung wird<br />

zur Kenntnis<br />

genommen und<br />

beachtet.<br />

Zu 1.1.4<br />

Die Anregung zu<br />

den<br />

Abfallentfernung<br />

wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Der Anregung im<br />

Bereich der<br />

Flurnummer 628<br />

für Rückzugsstrukturen<br />

für<br />

Tiere<br />

ausschließlich<br />

Naturmaterial zu<br />

verwenden, wird<br />

statt gegeben.<br />

Zu 2.1.1


20 Regierungspräsidiu<br />

m Tübingen,<br />

Landesplanungsste<br />

lle Referat 21, Herr<br />

Maucher<br />

- 28 -<br />

frühzeitigen Beteiligung vom<br />

05.03.2012 zu beachten.<br />

13.07.2012 A. Allgemeine Angaben<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong><br />

( ) Flächennutzungsplan<br />

(x) Bebauungsplan<br />

„Freiflächenfotovoltaik<br />

Tongrube Rißtissen“<br />

( ) Satzung über den Vorhabenund<br />

Erschließungsplan<br />

( ) sonstige Satzung<br />

B. Stellungnahme<br />

( ) Keine Äußerung aus der<br />

Sicht der Raumordnung<br />

Die Abstände werden eingehalten.<br />

Die Baugrenze hält an ihrer nächsten<br />

Stelle zum Fahrbahnrand 15 m<br />

Abstand ein. Der Zaun wird in etwa<br />

denselben Abstand erhalten. Es ist<br />

grundsätzlich vorgesehen, diesen<br />

auf der Kante der Baugrenze zu<br />

errichten. Die 15 m – Abstandslinie<br />

zur Straßenkante wird nachrichtlich in<br />

die Bebauungsplanzeichnung<br />

aufgenommen.<br />

Die Hinweise vom 5.3. bzw. 7.3.2012<br />

werden zur Kenntnis genommen und<br />

beachtet.<br />

Die Hinweise<br />

werden zur<br />

Kenntnis<br />

genommen und<br />

beachtet.


- 29 -<br />

(x) Fachliche Stellungnahme<br />

siehe Seite 2 - 4<br />

I. Belange der Raumordnung /<br />

Bauleitplanung<br />

Der Bebauungsplan ist nicht aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt:<br />

Flächennutzungsplan, Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs.3 BauGB<br />

§ 8 Abs. 3 S. 2 BauGB verlangt für den<br />

Fall eines Parallelverfahrens von<br />

Flächennutzungsplan und<br />

Bebauungsplan, dass zum Zeitpunkt<br />

der Bekanntmachung des B-Planes ein<br />

Stand des Flächennutzungsplanverfahrens<br />

erreicht ist, der die<br />

Annahme rechtfertigt, dass der B-Plan<br />

aus den künftigen Darstellungen des<br />

Flächennutzungsplans entwickelt sein<br />

wird. Eine solche Beurteilung setzt<br />

einen gewissen Stand der materiellen<br />

Planreife des Flächennutzungsplanes<br />

voraus.<br />

Zwar können die Anforderungen an den<br />

Stand der materiellen Planreife von<br />

Zu I<br />

Der Flächennutzungsplanänderung<br />

läuft der Bebauungsplanung<br />

„hinterher“. Jedoch wurde auch hier<br />

die frühzeitige Beteiligung<br />

durchgeführt und im Gemeinsamen<br />

Ausschuss der Vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft behandelt.<br />

Der Gemeinsame Ausschuss der<br />

Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Ehingen</strong>, Griesingen,<br />

Oberdischingen und Öpfingen hat den<br />

Entwurfsbeschluss zur 13.<br />

Flächennutzungsplanänderung<br />

„Freiflächenfotovoltaikanlage<br />

Tongrube Rißtissen“ in der Sitzung am<br />

14.06.2012 behandelt. Ein gewisser<br />

Stand der materiellen Planreife des<br />

Flächennutzungsplanes ist dadurch<br />

gewahrt.<br />

Zu I<br />

Der Hinweis wird<br />

zur Kenntnis<br />

genommen und<br />

beachtet.


- 30 -<br />

Umfang und Auswirkung der durch die<br />

Bebauungsplanung notwendig<br />

gewordenen Anpassung, Änderung<br />

oder Ergänzung des<br />

Flächennutzungsplanes abhängig<br />

gemacht werden, jedoch muss mit<br />

hinreichender Sicherheit festzustellen<br />

sein, dass der B-Plan dem<br />

Entwicklungsgebot nach § 8 Abs.2<br />

BauGB entsprechen und das<br />

Flächennutzungsplanverfahren zügig<br />

weitergeführt wird – neben<br />

Aufstellungsbeschluss auch frühzeitige<br />

Bürger- und Behördenbeteiligung,<br />

insbesondere auch der<br />

Regionalplanung.<br />

II. Belange des Naturschutzes<br />

1. Natura2000-Gebiete und<br />

Naturschutzgebiete<br />

Das Vorhaben betrifft keine von der<br />

höheren Naturschutzbehörde zu<br />

berücksichtigenden Belange.


- 31 -<br />

2. Artenschutz<br />

Der Umweltbericht (Stand 24.05.2012)<br />

ist im Ergebnis nachvollziehbar. Wir<br />

weisen allerdings darauf hin, dass die<br />

Kompensationsmaßnahmen bzw.<br />

Maßnahmen der Projektgestaltung so<br />

durchgeführt werden müssen, wie es in<br />

Kap. 4.2 der speziellen<br />

<strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong><br />

(Endfassung Dezember 2011)<br />

beschrieben ist, damit die ökologische<br />

Funktion der durch das Vorhaben<br />

betroffenen Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten im räumlichen<br />

Zusammenhang gem. § 44 Abs. 5<br />

BNatSchG erhalten werden kann. Dies<br />

gilt insbesondere auch für die in der<br />

speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n<br />

<strong>Prüfung</strong> unter Kap. 4.2, S. 31, benannte<br />

Maßnahme im Südteil der Grube 2<br />

(Flurstück 628) zur Schaffung eines<br />

flachen Ersatzgewässers für<br />

Laubfrosch und Gelbbauchunke. Das<br />

Ersatzgewässer sollte eine Fläche von<br />

ca. 200 m² einnehmen und muss<br />

dauerhaft offen gehalten werden.<br />

Andernfalls stellt sich die Frage der<br />

Notwendigkeit und Zulässigkeit von<br />

Ausnahmen von den<br />

<strong>artenschutzrechtliche</strong>n Verboten des §<br />

44 BNatSchG.<br />

III. Belange des Bodenschutzes<br />

Zu 2.<br />

Die Maßnahme im Südteil der Grube 2<br />

auf Flurstück 628 zur Schaffung eines<br />

flachen Ersatzgewässers für<br />

Laubfrosch und Gelbbauchunke wird<br />

durchgeführt. Das Ersatzgewässer<br />

wird eine Fläche von ca. 200 m²<br />

erhalten und wird rechtzeitig<br />

hergestellt.<br />

Zu 2.<br />

Die Anregung wird<br />

zur Kenntnis<br />

genommen und<br />

beachtet.


1.1 Art der Vorgabe<br />

- 32 -<br />

Berücksichtigung der Belange des<br />

Bodenschutzes, sparsamer,<br />

schonender und haushälterischer<br />

Umgang mit Boden, Minimierungsgebot<br />

1.2 Rechtsgrundlage<br />

§ 1 BauGB,. §1 BBodSchG, § 1 Abs. 1<br />

LBodSchAG, § 12 BBodSchV,<br />

Bergrechtliche Genehmigung<br />

Regierungspräsidium Freiburg Abt. 9<br />

vom 10.02.2012<br />

1.3 Möglichkeiten der Überwindung<br />

(z. B. Ausnahmen oder<br />

Befreiungen)<br />

2. Beabsichtigte eigene Planungen<br />

und Maßnahmen, die den o.g. Plan<br />

berühren können, mit Angabe des<br />

Sachstandes.<br />

keine


- 33 -<br />

3. Bedenken und Anregungen aus<br />

der eigenen Zuständigkeit zu dem<br />

o.g. Plan, gegliedert nach<br />

Sachkomplexen, jeweils mit<br />

Begründung und ggf.<br />

Rechtsgrundlage.<br />

Bereits in der Stellungnahme vom<br />

06.03.2012 hat das<br />

Regierungspräsidium Tübingen (Az: 21-<br />

30/2511.2-2206.1-218) auf die<br />

Notwendigkeit einer Regelung im<br />

Bebauungsplan hingewiesen um den<br />

Aufwuchs von Gehölzen auf der<br />

Deponiefläche dauerhaft zu<br />

unterbinden. Der Zielkonflikt mit der<br />

geplanten Bepflanzung im Randbereich<br />

der Deponie besteht jedoch weiterhin<br />

(Satzungsentwurf, Artenlisten Sträucher<br />

und Bäume Ziff 6.5.3.). Sofern die<br />

Pflanzflächen außerhalb der<br />

eigentlichen Deponiefläche liegen,<br />

sollte dies hinreichend erläutert bzw. im<br />

Plan gekennzeichnet werden.<br />

Auf die o.g. Stellungnahme<br />

insbesondere Ziff III/3 wird Bezug<br />

genommen.<br />

Zu 3.<br />

Die Fläche ist u. a. aus<br />

naturschutzfachlichen Gründen (u.a.<br />

zur Habitatschaffung und Sicherung<br />

für heckenbrütende Vögel) und aus<br />

Landschaftsbildgründen einzugrünen.<br />

Es wurden aber in sofern Änderungen<br />

zum ursprünglichen Vorentwurf<br />

getroffen, dass nur flachwurzelnde<br />

Sträucher und Bäume gepflanzt<br />

werden dürfen, so dass keine<br />

Schäden an der Lößlehm-Abdichtung<br />

auftreten (siehe Festsetzung Nr.<br />

6.5.4). Zudem sind gemäß<br />

Festsetzung 6.8 im Bereich des<br />

Grabens regelmäßig Rückschnittsmaßnahmen<br />

an den Gehölzen und<br />

Mäharbeiten durchzuführen, um die<br />

Funktionstüchtigkeit der Regenwasserrückhaltung<br />

und Versickerung<br />

zu gewährleisten. Nach Pkt. 6.9 der<br />

Satzung ist der Gehölzanflug auf der<br />

Fläche regelmäßig mindestens<br />

zweimal jährlich zu entfernen. Es<br />

werden bereits ausreichend<br />

Zu 3<br />

Die Anregung wird<br />

zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Der Anregung<br />

zum Zielkonflikt<br />

Bepflanzung im<br />

Randbereich wird<br />

nicht statt<br />

gegeben.


- 34 -<br />

Maßnahmen getroffen, um eine<br />

nachhaltige Sicherung der Dichtungsschicht<br />

zu gewährleisten. Eine<br />

Notwendigleit, den Aufwuchs von<br />

Gehölzen auf der Deponiefläche<br />

vollständig und dauerhaft zu<br />

unterbinden, wird aufgrund der<br />

Maßnahmen nicht gesehen. Der<br />

Schutz des Landschaftsbildes und die<br />

Eintwicklung von Habitaten werden<br />

höher berwertet, als die Gefahr der<br />

Wahrscheinlichkeit, dass bei der<br />

Dichtungsschicht Schäden auftreten.<br />

Bei baulichen Maßnahmen, wie die<br />

Verankerung der Anlagenteile, die<br />

Einfriedung, mögliche Streifenfundamente<br />

usw., hat der Bauherr<br />

sicherzustellen, dass die<br />

Dichtungsschicht nicht beschädigt<br />

wird.


STADT EHINGEN<br />

(DONAU)<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN<br />

SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE<br />

„TONGRUBE RISSTISSEN“<br />

SATZUNG<br />

OPLA Fassung vom 24.05.2012,<br />

red. geändert am 20.09.2012<br />

Bürogemeinschaft für<br />

Ortsplanung & <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

Architekten & <strong>Stadt</strong>planer SRL<br />

Werner Dehm<br />

Schaezlerstraße 38, 86152 Augsburg<br />

Tel: 0821 / 15 98 750<br />

Fax: 0821 / 15 98 752<br />

Mail: info@opla-augsburg.de


STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG<br />

BEBAUUNGSPLAN FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE TONGRUBE RISSTISSEN<br />

FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

Bebauungsplan<br />

mit integriertem Grünordnungsplan<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

SONSTIGES SONDERGEBIET<br />

FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE<br />

„TONGRUBE RISSTISSEN“<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong><br />

Landkreis Alb-Donau<br />

Regierungsbezirk Tübingen<br />

Planungsträger:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong><br />

Marktplatz 1<br />

89584 <strong>Ehingen</strong> (Donau)<br />

Telefon: 07391 503-0<br />

e-Mail: info@ehingen.de<br />

Internet: www. ehingen.de<br />

Planung:<br />

Büro OPLA Augsburg<br />

Schaezlerstr. 38<br />

86152 Augsburg<br />

Tel: 0821 – 159875-0<br />

Fax 0821 – 159875-2<br />

Email: info@opla-augsburg.de<br />

OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 2/10


STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG<br />

BEBAUUNGSPLAN FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE TONGRUBE RISSTISSEN<br />

FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

PRÄAMBEL<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Ehingen</strong> (Donau) erlässt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), des § 74 der Landesbauordnung für<br />

Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 und Art. 9 des Gesetzes<br />

vom 17.12.2009 (GBl. Nr. 23, S. 809) sowie des § 4 der Gemeindeordnung von<br />

Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 698),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. S. 185) folgenden<br />

Bebauungsplan Sonstiges Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage „Tongrube<br />

Risstissen“ als Satzung.<br />

Für den Geltungsbereich gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung<br />

vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I<br />

S. 466).<br />

INHALT DES BEBAUUNGSPLANES<br />

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Freiflächenfotovoltaikanlage „Tongrube<br />

Risstissen“ gilt der vom Büro OPLA, Bürogemeinschaft für Ortsplanung &<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung ausgearbeitete Bebauungsplan vom 24.05.2012, red. geändert am<br />

20.09.2012 der aus der Planzeichnung (A), den Festsetzungen durch Planzeichen (B) und<br />

den nachstehenden textlichen Festsetzungen (C) besteht. Die Planzeichnung hat nur im<br />

Zusammenhang mit den Festsetzungen des Textteils Gültigkeit. Dem Bebauungsplan<br />

beigefügt sind die Begründung vom 24.05.2012, red. geändert am 20.09.2012 sowie der<br />

Umweltbericht vom 24.05.2012, red. geändert am 20.09.2012. Beigefügt ist auch die<br />

<strong>Spezielle</strong> <strong>artenschutzrechtliche</strong> <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>) zur geplanten Photovoltaikanlage in der<br />

Tongrube der Fa. Anton Grehl in <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen vom Dezember 2011.<br />

A PLANZEICHNUNG<br />

B FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN<br />

C TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

OPLA BÜROGEMEINSCHAFT FÜR ORTSPLANUNG & STADTENTWICKLUNG 3/10


STADT EHINGEN (DONAU) SATZUNG<br />

BEBAUUNGSPLAN FREIFLÄCHENFOTOVOLTAIKANLAGE TONGRUBE RISSTISSEN<br />

FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

1.1 Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.<br />

1.2 Die in der Planzeichnung mit Sondergebiet „Freiflächenfotovoltaik“<br />

gekennzeichneten Bereiche werden als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 1,<br />

Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächenfotovoltaikanlage“ zur<br />

Nutzung der Sonnenenergie festgesetzt.<br />

1.3 Im Sondergebiet sind ausschließlich folgende Nutzungen zulässig:<br />

1.3.1 Betriebs- und Versorgungsgebäude, die unmittelbar der Zweckbestimmung des<br />

Sondergebietes dienen. Garagen, Lager, Verwaltungs- und Bürogebäude sind<br />

unzulässig.<br />

1.3.2 Solarmodule (Freiflächenphotovoltaikanlagen) in aufgeständerter Form.<br />

2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

2.1 Die mit Solarmodulen überbaubare Grundstücksfläche beträgt im Bereich des<br />

Sondergebietes (SO) maximal 32.530 m².<br />

2.2 Für die Trafo-, Betriebs- und Versorgungsgebäude ist insgesamt eine überbaubare<br />

Fläche bis max. 250 m² zulässig.<br />

3 BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE<br />

3.1 Anlagen- und Gebäudehöhe<br />

3.1.1 Die Gesamthöhe der Fotovoltaikmodule beträgt max. 3,00 m über natürlicher bzw.<br />

genehmigter Geländeauffüllung.<br />

3.1.2 Zulässig sind Rammgründungen, Schraubgründungen und Streifenfundamente.<br />

3.1.3 Die Gründung der Photovoltaikelemente darf maximal bis zu der in 1 m unter<br />

Geländeoberkante vorhandenen Dichtungsschicht reichen und diese nicht<br />

durchstoßen.<br />

3.1.4 Die Wandhöhe der Trafo- und Betriebsgebäude beträgt maximal 3,00 m. Als<br />

Wandhöhe gilt das Maß von der natürlichen Geländeoberfläche bis zum<br />

Schnittpunkt Dach.<br />

3.2 Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen und<br />

bauliche Anlagen i.S. des § 23 Abs. 5 BauNVO unzulässig.<br />

3.3 Die maximale Höhe der Gelände-Auffüllung darf 518,50 m ü. NN nicht<br />

überschreiten.<br />

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4 GESTALTUNGSFESTSETZUNGEN<br />

4.1 Für die Betriebsgebäude sind leuchtende und grelle Farben unzulässig.<br />

5 VERKEHRSFLÄCHEN<br />

5.1 Montagewege und Plätze innerhalb der Baugrenze sind in wassergebundener<br />

Bauweise zu errichten.<br />

5.2 Die Eingrünung darf durch Montagewege unterbrochen werden. Die Montagewege<br />

dürfen auch außerhalb der überbaubaren Gründstücksfläche errichtet werden.<br />

6 GRÜNORDNUNG<br />

Herstellungsmaßnahmen<br />

6.1 Die Flächen der Fl. Nr. 603 und 604 sind als Rohbodenstandort gem.<br />

Abschlussbetriebsplan mit kiesig-sandigem Substrat auszubilden. Eine Ansaat ist<br />

zu unterlassen.<br />

Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität<br />

6.2 Außerhalb der bepflanzten Bereiche sind Blockhäufen und alte Wurzelstöcke im<br />

Randstreifen des Projektgebietes als mögliche Quartiere von Reptilien und<br />

Amphibien anzulegen. Dazu sind mind. 5 Blockschutthalden / Steinschüttungen<br />

aus grobkörnigem Schotter oder Bruchmaterial und mind. 5 Totholzhäufen<br />

herzustellen. Die Flächenausdehnung der einzelnen Bereiche umfasst ca. 6 – 12<br />

m².<br />

6.3 Im Südteil der Teilfläche der Flurnummer 628 (Grube 2 gem. <strong>saP</strong>), der durch<br />

temporäre Vernässungen geprägt ist, ist ein flaches Ersatzgewässer mit einer<br />

Fläche von ca. 200 m zu erstellen.<br />

Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes<br />

6.4 Im Westen der Flurnummer 603 ist ein wechselfeuchter Graben mit Aufweitungen<br />

und Gefälle nach Norden anzulegen.<br />

6.5 Bereich für die Rückhaltung von Niederschlagswasser:<br />

- Im Nordosten der Freiflächenfotovoltaikanlage ist innerhalb des<br />

Geltungsbereiches eine wechselfeuchte Mulde mit einer Größe von<br />

mindestens 50 m² anzulegen. Die Mulde ist mit einer Tiefe von max. 50 cm<br />

auszubilden.<br />

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6.6 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen:<br />

6.6.1 Im Nordosten (nordöstliches Eck) ist ein gestuftes Feldgehölz als vier- bis<br />

fünfreihige versetzte Gehölzpflanzung aus nachfolgenden Artenlisten herzustellen.<br />

Dabei sind mind. 4 Bäume der Artenliste 6.6.3. B zu pflanzen.<br />

6.6.2 Im Bereich der wechselfeuchten Gräben sind in unregelmäßigen Abständen von<br />

30 m bis 60 m ein- bis zweireihige Strauchgruppen zu pflanzen. Dabei sind jeweils<br />

5 bis 10 Sträucher einer Art der Artenliste 6.6.3 A zusammenzufassen.<br />

6.6.3 Artenlisten<br />

Pflanzabstand der Sträucher untereinander: 1,50 m<br />

Pflanzqualität Sträucher: 3 Triebe, 60/100 cm:<br />

A - Artenliste Sträucher:<br />

Botanischer Name Deutscher Name<br />

Corylus avellana Haselnuss<br />

Ligustrum vulgare Liguster<br />

Lonicera xylostheum Heckenkirsche<br />

Salix Caprea Sal-Weide<br />

Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />

Viburnum opulus Wasser- Schneeball<br />

Standraum für Hochstämme: 2 x 2 m<br />

Pflanzqualität: Hochstamm, StU 10-12.<br />

B - Artenliste Bäume:<br />

Botanischer Name Deutscher Name<br />

Acer platanoides Spitz-Ahorn<br />

Fagus sylvatica Rot-Buche<br />

Malus sylvestris Wild-Apfel<br />

Salix Capraea Sal-Weide<br />

6.6.4 Die Wurzeln der Pflanzen dürfen die gemäß Abschlussbetriebsplan erstellte<br />

Dichtungsschicht nicht durchstoßen.<br />

6.6.5 Die Pflanzarbeiten müssen nach Fertigstellung der Baumaßnahme, spätestens<br />

jedoch in der darauf folgenden Pflanzperiode durchgeführt werden.<br />

Entwicklungsmaßnahmen<br />

6.7 Düngemaßnahmen dürfen auf den Flächen nicht durchgeführt,<br />

Pflanzenschutzmittel nicht eingesetzt werden.<br />

6.8 Bei Bewuchs sind die Flächen regelmäßig bis zu 3 mal im Jahr zu mähen, um eine<br />

Verbuschung und zunehmenden Nährstoffeintrag zu verhindern. Bei einer Mahd<br />

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ist das Mähgut abzufahren, um eine dauerhaft magere Fläche zu gewährleisten<br />

und damit die Erhöhung der Artenvielfalt zu erreichen.<br />

6.9 Im Bereich des Grabens sind regelmäßig Rückschnittsmaßnahmen an den<br />

Gehölzen und Mäharbeiten durchzuführen, um die Funktionstüchtigkeit der<br />

Regenwasserrückhaltung und Versickerung zu gewährleisten.<br />

6.10 Der Gehölzanflug auf der Fläche ist regelmäßig mindestens zweimal jährlich zu<br />

entfernen.<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft – Ausgleichsmaßnahmen<br />

6.11 Um eine stärkere Besonnung des Gewässers zu erreichen, ist der Tümpel auf<br />

Flurnummer 628 durch Fällen einzelner Bäume teilweise freizustellen. Die<br />

Baumfällung muss außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, also in den Monaten<br />

September bis Februar.<br />

6.12 Um eine zunehmende Sukzession zu vermeiden, sind die gehölzfreien Bereiche<br />

auf der Flurnummer 628 (Ostteil) regelmäßig alle 3 Jahre zu mähen.<br />

Aufkommender Gehölzanflug ist dabei zu entfernen.<br />

6.13 Die Flurnummer 628 ist regelmäßig alle 3 Jahre auf das Vorkommen von<br />

Neophyten zu kontrollieren. Aufkommende Neophyten (wie z.B. Riesen-Bärenklau)<br />

sind vor der Samentracht mit den Wurzeln zu entfernen.<br />

6.14 Im südlichen Teil der Ostseite der Flurnummer 628 an der Grenze zur Flurnummer<br />

627 soll eine Blockschüttung als frostsicheres Quartier für Amphibien und Reptilien<br />

angeschüttet werden. Die Flächenausdehnung des Bereiches soll mindestens 20<br />

m² umfassen. Für derartige Rückzugsstrukturen für Tiere istausschließlich<br />

Naturmaterial zu verwenden.<br />

6.15 Der Erlenbruchwald ist ohne forstliche Nutzung zu erhalten. Pflegemaßnahmen<br />

und Verkehssicherungsmaßnahmen dürfen jedoch in Absprache mit der<br />

zuständigen Behörde (UNB) durchgeführt werden. In Absprache mit der UNB<br />

kann die teilweise Entfernung der Fichten entlang des Fahrweges durchgeführt<br />

werden. Dabei soll eine Fichtengruppe im nordwestlichen Teil von Grube 1 (oder<br />

außerhalb) erhalten bleiben.<br />

6.16 Die Fällungen dürfen erst nach der Baumaßnahme und außerhalb der<br />

Vogelbrutzeit durchgeführt werden, also in den Monaten September bis Februar.<br />

6.17 Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind auf Flurnummer 628 (TF)<br />

Abfallablagerungen regelmäßig einmal jährlich zu entfernen.<br />

6.18 Die zuständige Behörde kann zur Sicherung und Pflege weitere Maßnahmen<br />

anordnen.<br />

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Zeitliche Beschränkungen, Maßnahmen für den Artenschutz<br />

6.19 Um Verschattungen der Fotovoltaikmodule zu vermeiden, ist es zulässig,<br />

austriebsfähige Gehölze innerhalb der gesetzlich zulässigen Zeiträume (vom 01.<br />

Oktober bis 28./29. Februar) auf den Stock zu setzen, um den Schattenwurf<br />

einzuschränken. Es dürfen ausschließlich die Heckenabschnitte auf den Stock<br />

gesetzt werden, bei denen die Wuchshöhe von 2,50 m überschritten ist.<br />

6.20 Die Entfernung von Gehölzen hat außerhalb der Brutzeit zu erfolgen, um die<br />

Zerstörung von Nist- und Fortpflanzungsstätten zu vermeiden. Ist dies nicht<br />

möglich, ist eine Einzelprüfung (ob Nist- oder und Fortpflanzungsstätten<br />

vorhanden sind) durchzuführen und eine Sondergenehmigung der<br />

Naturschutzbehörden einzuholen.<br />

7 IMMISSIONSSCHUTZ, NIEDERSCHLAGSWASSER, ABWASSER<br />

7.1 Niederschlagswasser ist flächig auf dem Grundstück zu versickern und über die<br />

Dichtungsschicht (wie im Abschlussbetriebsplan dargelegt) im Bereich der Mulden<br />

am Rande der Modulflächen abzuführen. Es ist darauf zu achten, dass<br />

Niederschlagswasser nicht gezielt auf Nachbarflächen abgeleitet wird.<br />

8 EINFRIEDUNG<br />

8.1 Die Höhe der Einfriedung darf max. 2,55 m bezogen auf die natürliche<br />

Geländeoberkante betragen. Sockel sind nicht zulässig.<br />

8.2 Die Einfriedung darf auch außerhalb der Baugrenze errichtet werden.<br />

8.3 Die Einfriedung ist als Stabgitterzaun bzw. Maschendrahtzaun auszuführen.<br />

Mauern sind als Einfriedung nicht zulässig.<br />

8.4 Zur Durchlässigkeit der Einfriedung für Kleinsäuger ist eine Bodenfreiheit von<br />

mind. 20 cm zu gewährleisten.<br />

9 WERBEANLAGEN<br />

Werbeanlagen und großflächige Hinweisbeschilderungen sind unzulässig.<br />

10 INKRAFTTRETEN<br />

Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.<br />

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FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

D HINWEISE UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN<br />

1 Denkmalschutz<br />

(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen<br />

anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen,<br />

künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse<br />

besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der<br />

Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des<br />

vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten,<br />

sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist<br />

einverstanden ist. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn damit<br />

unverhältnismäßig hohe Kosten oder Nachteile verbunden sind und die<br />

Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten.<br />

(2) Die höhere Denkmalschutzbehörde und ihre Beauftragten sind berechtigt, den<br />

Fund auszuwerten und, soweit es sich um bewegliche Kulturdenkmale handelt,<br />

zu bergen und zur wissenschaftlichen Bearbeitung in Besitz zu nehmen<br />

(3) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden Funde<br />

unverzüglich der höheren Denkmalschutzbehörde mitzuteilen.<br />

2 Nachbarrecht<br />

Die gesetzlichen Grenzabstände nach § 16 Abs. (1) Nachbarrechtsgesetz<br />

Baden-Württemberg sind einzuhalten.<br />

3 Landwirtschaft<br />

4 Geotechnik<br />

Negative Auswirkungen auf die Solarmodule, die durch die landwirtschaftliche<br />

Produktion entstehen können, sind vom Anlagenbetreiber bzw. Rechtsnachfolger<br />

zu dulden.<br />

(1) Sofern ehemalige Grubenwände (Rand- und Abbauböschungen) vorhanden<br />

sind, sollte zwischen den Böschungen und baulichen Anlagen (Solarmodulen,<br />

Wegen, Leitungen, Gebäuden, etc.) bzw. dem Aufenthaltsbereich von<br />

Personen eine Sicherheitszone ausgewiesen werden. Die Sicherheitszone ist<br />

nach bodenmechanischen Kriterien auszuweisen und von einer etwaigen<br />

Nutzung freizuhalten.<br />

(2) Sofern eine Versickerung von Oberflächenwasser geplant bzw.<br />

wasserwirtschaftlich zulässig ist, wird aufgrund der geringen Durchlässigkeit<br />

der anstehenden Bodenarten die Erstellung entsprechender hydrologischer<br />

Versickerungsgutachten empfohlen.<br />

(3) Bei geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder des<br />

Baus der Photovoltaik- Anlage sollten ggf. objektbezogene Baugrund-<br />

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FASSUNG VOM 24.05.2012, RED. GEÄNDERT AM 20.09.2012<br />

untersuchungen gemäß DIN 4020 bzw. DIN EN 1997 durchgeführt<br />

werden.<br />

E VERFAHRENSVERMERKE<br />

Ausgefertigt<br />

<strong>Ehingen</strong> (Donau), den ……………….<br />

………………………………….<br />

Alexander Baumann<br />

Oberbürgermeister<br />

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<strong>Spezielle</strong> <strong>artenschutzrechtliche</strong><br />

<strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>) zur geplanten<br />

Photovoltaikanlage in der<br />

Tongrube der Fa. Anton Grehl<br />

in <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen<br />

von Dr. Hermann Stickroth<br />

Augsburg, Dezember 2011<br />

Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />

Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />

Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de


Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />

Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />

Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de


PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

1 Einleitung ...............................................................................................................1<br />

1.1 Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................1<br />

1.2 Datengrundlagen....................................................................................................1<br />

1.2.1 Untersuchungsgebiet ................................................................................................1<br />

1.2.2 Daten ......................................................................................................................4<br />

1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen ............................................5<br />

2 Wirkungen des Vorhabens .....................................................................................6<br />

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse ...............................................................6<br />

2.1.1 Tötung und Schädigung............................................................................................6<br />

2.1.2 Flächeninanspruchnahme.........................................................................................6<br />

2.1.3 Lärmimmissionen.....................................................................................................7<br />

2.1.4 Erschütterungen.......................................................................................................7<br />

2.1.5 Optische Störungen..................................................................................................7<br />

2.1.6 Kollisionsrisiko .........................................................................................................7<br />

2.2 Anlagen- und betriebsbedingte Wirkprozesse .......................................................7<br />

2.2.1 Tötung und Schädigung............................................................................................7<br />

2.2.2 Flächeninanspruchnahme.........................................................................................7<br />

2.2.3 Lärmimmissionen.....................................................................................................7<br />

2.2.4 Erschütterungen.......................................................................................................7<br />

2.2.5 Optische Störungen..................................................................................................8<br />

2.2.6 Kollisionsrisiko .........................................................................................................8<br />

3 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten...........................................9<br />

3.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .................................................9<br />

3.2 Tierarten des Anhang IV der FFH-RL und Europäische Vogelarten........................9<br />

3.2.1 Säugetiere............................................................................................................. 10<br />

3.2.2 Reptilien ................................................................................................................ 11<br />

3.2.3 Amphibien ............................................................................................................. 14<br />

3.2.4 Libellen und andere Wirbellose ............................................................................... 21<br />

3.2.5 Vogelarten............................................................................................................. 22<br />

4 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen<br />

ökologischen Funktionalität................................................................................. 30<br />

4.1 Maßnahmen zur Vermeidung (Punkt 3.1 in Formblättern) .................................... 30<br />

4.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität<br />

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) (Punkt 3.3 in<br />

Formblättern) ....................................................................................................... 31<br />

4.3 Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes und<br />

Projektgestaltung (Punkt 3.2 in Formblättern)...................................................... 31<br />

5 Gutachterliches Fazit ........................................................................................... 32<br />

Literaturverzeichnis.......................................................................................................... 34<br />

Seite<br />

Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />

Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />

Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de


PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

Tab. 1: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen<br />

Pflanzenarten (entfällt) ................................................................................................9<br />

Tab. 2: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen<br />

Säugetierarten (entfällt).............................................................................................11<br />

Tab. 3: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen<br />

Reptilienarten (entfällt) ..............................................................................................11<br />

Tab. 4: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und<br />

potenziell vorkommenden Amphibienarten .................................................................14<br />

Tab. 5: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Libellen-<br />

und andere Wirbellosen Arten (entfällt).......................................................................21<br />

Tab. 6: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und<br />

potenziell vorkommenden Europäischen Vogelarten; BV Brutvogel ..............................23<br />

Anhang-Tab. 7: Pflanzenarten in Grube 1; erfasst am 30.11.2011. ..........................................II<br />

Anhang-Tab. 8: Pflanzenarten in Grube 2; erfasst am 30.11.2011. ..........................................II<br />

Anhang-Tab. 9: Pflanzenarten in Grube 3; erfasst am 30.11.2011. ......................................... III<br />

Anhang-Tab. 10: Abschichtung der Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. ............. IV<br />

Anhang-Tab. 11: Abschichtung der Säugetierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. ............ IV<br />

Anhang-Tab. 12: Abschichtung der Reptilienarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. .............. V<br />

Anhang-Tab. 13: Abschichtung der Amphibienarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. ........... V<br />

Anhang-Tab. 14: Abschichtung der Käferarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. ................... V<br />

Anhang-Tab. 15: Abschichtung der Libellenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. .............. VI<br />

Anhang-Tab. 16: Abschichtung der Schmetterlingsarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie. .... VI<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Untersuchungsgebiet .................................................................................................2<br />

Abb. 2: Lage des Planungsgebietes, mit den lokalen Biotopflächen ...........................................3<br />

Abb. 3: Lage der Habitate und Strukturen in Grube 1 & 2 (oben) bzw. Grube 3 (unten) ...............4<br />

Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />

Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />

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PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 1<br />

1 Einleitung<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

1.1 Anlass und Aufgabenstellung<br />

Im südlichen Bereich des Tonabbaus Rißtissen (interne Bezeichnung „Grube 3“) der Fa.<br />

Anton Grehl in <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage geplant. Im<br />

aktuellen Zustand ist die Grube 3 teilverfüllt. In der Zwischenzeit hat sich durch natürliche<br />

Sukzession ein Zustand mit Gehölzen, Kleingewässern und ausgedehnten Hochstauden-<br />

oder Altgrasfluren eingestellt. Aufgrund einer Änderung des Bodenschutzgesetzes und der<br />

teilverfüllten Materialien ist eine Rekultivierung nicht mehr wie vorgesehen möglich. Zum<br />

Schutze des Grundwassers benötigt die Tongrube eine Abdichtung, was die Abräumung der<br />

ganzen Spontanvegetation erforderlich macht. Aus diesem Grund wird die Rekultivierung<br />

neu geplant.<br />

In der vorliegende <strong>saP</strong> werden:<br />

• die <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bezüglich<br />

der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des<br />

Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt<br />

und dargestellt.<br />

• die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem.<br />

§ 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft. Die nicht-naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

sind im allgemeinen Erläuterungsbericht dargestellt.<br />

• für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gemäß nationalem Naturschutzrecht<br />

besonders oder streng geschützt oder stark gefährdet sind (Rote Listen),<br />

wird darüber hinaus geprüft, ob § 15 BNatSchG einschlägig ist.<br />

Innerhalb des Planungsgebietes und dessen Wirkungsraum sind keine FFH-Gebiete bzw.<br />

Vogelschutzgebiete betroffen. Der Wirkungsraum beschränkt sich im Wesentlichen auf die<br />

Abbauflächen.<br />

1.2 Datengrundlagen<br />

1.2.1 Untersuchungsgebiet<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt auf der Gemarkung Rißtissen. Es gehört zum naturräumlichen<br />

Einheit „Hügelland der unteren Riß“ und liegt auf einem sanften Höhenrücken - dem<br />

Heuberg“ - zwischen zwei flachen Seitentälern der Riß. Der Untergrind ist bestimmt von<br />

Mergeln der Süßwassermolasse. In den Muldentälern haben sich Fließlehmschichten abgelagert.<br />

Die natürliche Dränage sowohl der flachen Mergelrücken als auch der Täler ist sehr<br />

gering, so dass vielfach staunässebedingte, z.T. anmoorige Wiesen und Wälder anzutreffen<br />

sind (aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan, LAK/Rauh 2000).<br />

Die ehemaligen Tongrube umfasst 3 Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 5,6 ha. Die<br />

Photovoltaikanlage ist in Grube 3 geplant, die eine Fläche von knapp 4 ha hat. Im aktuellen<br />

Zustand ist sie teilverfüllt; der geltende Rekultivierungsplan ist noch nicht umgesetzt. In der<br />

Zwischenzeit hat sich durch natürliche Sukzession ein Zustand mit Gehölzen, Kleingewässern<br />

und ausgedehnten Hochstauden- oder Altgrasfluren eingestellt (siehe Anhang-Tab. 9).<br />

Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />

Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />

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PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 2<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

In der unverfüllten Nordwestecke gibt es 6 Meter unter Umgebungsniveau einen Tümpel;<br />

auch der Versorgungsweg verläuft hier in einem Hohlweg mit üppiger Kraut-, Strauch- und<br />

Baumschicht sowie einigen Kleinstgewässern und führt in die Grube 2 hinein. Der südwestliche<br />

Teil der Grube 3 wird fast flächendeckend von einer Brennnesselflur bedeckt, in denen<br />

es einige Gruppen vom giftigen Riesenbärenklau gibt. Der südliche Teil hat in der Mitte einige<br />

nur lückig bewachsene Bereiche; optisch wird er von einer alten Eiche dominiert, die jedoch<br />

außerhalb des Planungsbereichs steht; der südliche Grenzwall weist vereinzelt Büsche<br />

auf. Der südöstliche Bereich ist durch einige Materialablagerungen reliefiert und wird stellenweise<br />

von bereits höheren Gehölzen bewachsen. An der Ostgrenze trennt ein Radweg die<br />

Grube von der Kreisstraße, mit vereinzelten Pflanzungen mit Obstbäumen; das Biotop Nr.<br />

177244255851 („Straßenhecke am Heuberg bzw. an der Kreisgrenze zu BC“) liegt zwischen<br />

Straße und Radweg und wird vom Vorhaben nicht betroffen. Etwa in der Mitte der östlichen<br />

Grenze liegt ein weiteres Kleingewässer, das vollständig durch Wildschweine zerwühlt ist.<br />

Grube 1 mit einer Größe von 0,5 ha ist eine aufgelassene Abbaustelle und blieb nach Ende<br />

des Abbaus sich selbst überlassen. Wies sie zunächst noch eine Steilwand mit sandigen bis<br />

tonigen Aufschlüssen sowie Tümpel mit Flachwasserzonen (Röhrichten) und vegetationsfreien<br />

Wasseroberflächen auf (2001 kartiert als Biotop Nr. 177244256008, 1703 m 2 , „Tümpel<br />

nahe der Kreisgrenze S Risstissen“), hat sie sich in der Zwischenzeit zu einem Erlenbruchwald<br />

mit wechselndem Wasserstand entwickelt (Pflanzenarten s. Anhang-Tab. 7). 1995 brütete<br />

in der Steilwand der Eisvogel. aktuell wäre das in Grube 2 denkbar.<br />

Abb. 1: Untersuchungsgebiet<br />

� Grube 1, aufgelassene Tongrube<br />

� Grube 2, teilrekultiviert<br />

� Grube 3, teilverfüllt<br />

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Grube 2 ist teilrekultiviert (Pflanzenarten s. Anhang-Tab. 8) und hat eine Größe von 1,1 ha.<br />

Im nördlichen Beriech liegt ein Tümpel mit Steilwänden, an dem 2001 das Biotop Nr.<br />

177244256007 (60 m², „Kleine Röhrichte bei Deponie S Risstissen“) kartiert wurde. Östlich<br />

des Tümpels gibt es einen Fahrweg, der im Zentrum wendet; im Eingangsbereich lagern<br />

derzeit Grünabfälle und auch andere Ablagerungen. Im zentralen Bereich der Grube 2 dominieren<br />

halboffene Krautfluren; ein Teilbereich wurde in der Vergangenheit abgeschoben<br />

(vermutlich um wieder Rohboden zu schaffen); zudem gibt es einige Blockablagerungen<br />

(teils Naturstein, teils grober Bauschutt). Im Süden ist das (Mikro-)Relief des Grubenbodens<br />

bewegt; in den Senken gibt es staunasse Bereiche, teilweise mit Rohrkolbenröhrichten. Zu<br />

den Rändern hin entwickeln sich Hochstaudenfluren. Die Randböschungen sind großteils<br />

mit Gebüschen und Bäumen bestockt. Vereinzelt gibt es auch in der Grube Anflug von Fichte,<br />

Erle und Wieden.<br />

Im weiteren Umfeld der Tongrube, v.a. nördlich davon, liegen zahlreiche Biotope, z.B.:<br />

� Biotop-Nr.: 177244256001, „Nasswiese SW Risstissen“, 2340 m²<br />

� Biotop-Nr.: 177244256002, „Kleine Schilfröhrichte SW Risstissen“, 150 m²<br />

� Biotop-Nr.: 177244256003, „Nasswiese SSW Risstissen ('Brandenhauwiesen')“, 15212 m²<br />

� Biotop-Nr.: 177244256004, „Auwaldstreifen und Feldgehölze SSW Risstissen“, 4048 m²<br />

� Biotop-Nr.: 177244256005, „Waldfreier Sumpf SSW Risstissen“, 150 m²<br />

� Biotop-Nr.: 177244256006, „Kleine Röhrichte SSW Risstissen“, 100 m²<br />

� Biotop-Nr.: 177244256010, „Tümpel SW Risstissen“, 505 m²<br />

� Biotop-Nr.: 177244256011, „Nasswiese SSW Risstissen“, 4238 m²<br />

� Biotop-Nr.: 177244255999, „Nasswiesen und Riede im NSG 'Sulzwiesen-Lüssenschöpfle'“, 54132 m²<br />

Im östlich angrenzenden Rißtal liegen weitere Biotope:<br />

� Biotop-Nr.: 177244255858, „Altwasserrelikt südlich Risstissen“, 3013 m²<br />

� Biotop-Nr.: 177244255859, „Feldgehölz mit Altwasser S Risstissen“, 2091 m²<br />

� Biotop-Nr.: 177244255860, „Altwasserrelikte S Risstissen (Gewann 'Ofenfeld')“, 4440 m²<br />

� Biotop-Nr.: 177244256013, „Feuchtbiotop links der Riss oberh. Risstissen ('Flachfeld')“, 4000 m²<br />

� Biotop-Nr.: 177244256014, „Pappel-Feldgehölze an der Riss bei Risstissen“, 250 m²<br />

Abb. 2: Lage des Planungsgebietes,<br />

mit den lokalen Biotopflächen<br />

(rosa: Offenland-Biotopkartierung,<br />

dunkelgrün: Wald-B.kartierung).<br />

Tongrube<br />

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Abb. 3: Lage der Habitate und Strukturen in Grube 1 & 2 (oben) bzw. Grube 3 (unten)<br />

Grube 1<br />

Grube 3<br />

Grube 2<br />

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N<br />

Grünabfall<br />

Stein-/Blockhaufen<br />

Nadelbaum<br />

Laubbaum<br />

(ungefähre Lage)<br />

Baum ggf. fällen<br />

Rohböden,<br />

lückige Vegetation<br />

Gewässer<br />

temp. Gewässer<br />

Brennesselflur<br />

kart. Heckenbiotop<br />

Versorgungsweg


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1.2.2 Daten<br />

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Als Datengrundlagen wurden herangezogen:<br />

Grundlagenwerke zum Artenschutzprogramm Baden-Württemberg<br />

• BRAUN & DIETERLEN (2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs Band 2. Insektenfresser<br />

(Insectivoria), Hasentiere (Lagomorpha), Nagetiere (Rodentia), Raubtiere (Carnivora),<br />

Paarhufer (Artiodactyla).<br />

• LAUFER et al. (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs.<br />

• HÖLZINGER (Hrsg.) (1987-2011): Die Vögel Baden-Württembergs. Band 1.2, Band 2.0,<br />

Band 2.2, Band 2.3, Band 3.1, Band 3.2.<br />

• EBERT (Hrsg.) (1991-2005): „Die Schmetterlinge Baden-Württembergs“; aktualisierte<br />

Beobachtungskarten der Landesdatenbank Schmetterlinge am Staatlichen Museum für<br />

Naturkunde Karlsruhe (SMNK), http://www.schmetterlinge-bw.de/<br />

Weitere Artenschutzinformationen Baden-Württemberg<br />

• Artensteckbriefe der Arten der FFH-Richtlinie in Baden-Württemberg<br />

http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/49017/<br />

• Verzeichnisse der Tiere und Pflanzen Baden - Württembergs (bis 2005)<br />

http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/50037/...<br />

• Rote Listen der Arten in Baden-Württemberg<br />

http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/90018/...<br />

Erfassungen<br />

• Biotopkartierungen (Brutzeitangaben 2001) im Daten- und Kartendienst der LUBW<br />

http://brsweb.lubw.baden-wuerttemberg.de/brs-web/<br />

• Landschaftspflegerischen Begleitplan, LAK/Rauh (2000).<br />

• Ortsbegehung am 30.11.2011 (Herbst-Winter-Aspekt)<br />

1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen<br />

Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung stützen<br />

sich auf das „Ablaufschema zur <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> bei Vorhaben nach §§ 44<br />

und 45 Abs. 7 BNatSchG“ der LUBW, Stand 2011 (http://www.fachdokumente.lubw.badenwuerttemberg.de/servlet/is/101436/...).<br />

Die Artenlisten wurde durch Abschichtung nach Vorkommen der einzelnen Arten im Natur-<br />

raum (Spalte N), im Lebensraum (Spalte L) und in der Region bzw. im TK-Blatt 7724 (Spalte<br />

V) bzw. nach deren Empfindlichkeit gegenüber dem Eingriff (Spalte E, i.d.R. nur weitverbreitete,<br />

ungefährdete Arten) erzeugt.<br />

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2 Wirkungen des Vorhabens<br />

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Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und<br />

Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen<br />

können.<br />

2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse<br />

2.1.1 Tötung und Schädigung<br />

Durch die Baumaßnahme besteht potenziell die Gefahr einer Tötung oder Schädigung von<br />

Arten. Der Einsatz der Baumaschinen und die Erdbewegungen bei der Räumung, Verfüllung<br />

und Abdeckung der Tongrube führen zur Zerstörung von Bodenlückensystemen, Kleingewässern<br />

und anderen Habitaten in Grube 3, in denen Reptilien, Amphibien oder andere Boden-/Wasserorganismen<br />

leben. Durch die Entfernung der Vegetation im Zuge der Räumung<br />

können auch deren Fortpflanzungsstätten sowie Vögelnester zerstört werden.<br />

Da diese Maßnahmen außerhalb der Fortpflanzungsperioden und zu einer Zeit durchgeführt<br />

werden sollen, in denen sich die überwiegende Zahl der Individuen und Arten außerhalb der<br />

Grube befinden (in Winterquartieren v.a. im Wald), ist diese Gefahr als sehr gering anzusehen.<br />

2.1.2 Flächeninanspruchnahme<br />

Durch die PV-Anlage wird der vorhandene Lebensraum überbaut. Dieser befindet sich in der<br />

teilverfüllten, aber noch nicht rekultivierten Grube 3 in einem Sukzessionsstadium mit üppigen<br />

Kraut- und Grasfluren sowie aufkommendem Gebüsch. Allerdings erfordert auch der<br />

Bodenschutz eine Abdeckung/Abdichtung der Tongrube, so dass der Eingriff in die Lebensräume<br />

der Grube nicht allein der PV-Anlage zu schulden ist; eine Neuplanung und Umsetzung<br />

der Rekultivierung war also unvermeidlich, was in jedem Fall mit einer Zerstörung der<br />

spontan entstandenen Lebensräume in Grube 3 verbunden sein musste.<br />

Die aktuelle Planung sieht nun vor, auf dem abgedeckten und abgedichteten Areal Magerrasen<br />

und wechselfeuchte Bereiche neu zu begründen. Die Vegetation unter den Solarmodulen<br />

wird dauerhaft niedrig gehalten, was in Einklang mit den Bedürfnissen der streng<br />

geschützten Zauneidechse ist. In den wechselfeuchten Bereichen kann sich wieder die<br />

Gelbbauchunke ansiedeln. In den Randbereichen bleibt die Vegetation teilweise unverändert<br />

(etwa an der Westgrenze) oder wird auf dem Randstreifen in Form von Gebüschgruppen<br />

oder Hecken neu angepflanzt. Darüber hinaus sind die Gruben 1 und 2 als Ausgleichsflä-<br />

chen vorgesehen, die schon jetzt hochwertige Biotope aufweisen (teilweise biotopkartiert)<br />

und durch vorsichtige Pflegemaßnahmen noch optimiert werden sollen.<br />

Die betroffenen Tierarten, insbesondere die mobilen Arten, werden vorübergehend in benachbarte<br />

Bereiche abgedrängt (Vögel, ggf. Reptilien) bzw. sind zur Zeit des Eingriffs gar<br />

nicht auf der Projektfläche (Amphibien), so dass sie nach der Baumaßnahme die Flächen<br />

wieder besiedeln können. Die Flächeninanspruchnahme ist also nur vorübergehend.<br />

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2.1.3 Lärmimmissionen<br />

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Während der Baumaßnahme kommt es zu einer erhöhten Lärmimmission auf der betroffenen<br />

Fläche und den Zufahrtswegen. Lärmempfindliche Arten, insbesondere solche mit akustischer<br />

Kommunikation (Vögel, Heuschrecken usw.) können bei der Paarfindung oder Orien-<br />

tierung behindert oder verdrängt werden, allerdings können sie in benachbarte Bereiche<br />

ausweichen.<br />

2.1.4 Erschütterungen<br />

Während der Baumaßnahme kommt es durch Baumaschinen und LKWs sowie durch die<br />

Rammung zu vermehrten Erschütterungen auf der betroffenen Fläche. Wie bei den Lärmimmissionen<br />

können betroffene Arten in benachbarte Bereiche ausweichen.<br />

2.1.5 Optische Störungen<br />

Baumaschinen, LKWs und Arbeiter können durch ihr Auftreten stören und Fluchtreaktionen<br />

bei sensiblen Arten hervorrufen. Wie bei den Lärmimmissionen können betroffene Arten in<br />

benachbarte Bereiche ausweichen.<br />

2.1.6 Kollisionsrisiko<br />

Insbesondere für mobile Arten (Vögel, Insekten etc.) besteht ein theoretisches Kollisionsrisiko<br />

mit der PV-Anlagen, Baumaschinen und LKWs. Wegen der geringen Fortbewegungsgeschwindigkeit<br />

kann diese Einwirkung jedoch als nur geringfügig angesehen werden. Wie<br />

bei der Flächeninanspruchnahme ist diese Einwirkung zudem nur vorübergehend.<br />

2.2 Anlagen- und betriebsbedingte Wirkprozesse<br />

2.2.1 Tötung und Schädigung<br />

Anlagen- und betriebsbedingte Tötungen und Schädigungen sind nicht zu erwarten.<br />

2.2.2 Flächeninanspruchnahme<br />

Nach Fertigstellung der PV-Anlage stellt sie keine wesentliche Flächenversiegelung dar (vgl.<br />

2.1.2). Aktuelle, teilweise nur kleinräumig vorhandene, aber naturschutzfachlich bedeutsame<br />

Lebensräume (lückige, niedrige Vegetation, Kleingewässer, Hecken und Gebüsche, Blockablagerungen),<br />

werden weiterhin verfügbar oder vermehrt vorhanden sein. Eine Wiederbesiedlung<br />

durch deren Bewohner kann angenommen werden.<br />

2.2.3 Lärmimmissionen<br />

Anlagen- und betriebsbedingte Lärmimmissionen sind nicht zu erwarten.<br />

2.2.4 Erschütterungen<br />

Anlagen- und betriebsbedingte Erschütterungen sind nicht zu erwarten.<br />

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2.2.5 Optische Störungen<br />

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Über die optischen Störungen einer PV-Anlage auf die natürliche Umwelt ist bislang nichts<br />

bekannt. Von einer Blendung der Arten muss nicht ausgegangen werden, zumal es auch in<br />

der natürlichen Umwelt reflektierende Flächen gibt (z.B. Wasserflächen). Man könnte allenfalls<br />

eine Täuschung annehmen (z.B. irrtümliche Annahme einer Wasserfläche), was in anderen<br />

Fällen bei manchen Arten zu Landungen oder Kollisionen führt (s.u.). Da die Sonnenkollektoren<br />

jedoch nicht waagrecht wie Wasserflächen, sondern schräg angebracht sind,<br />

erscheint eine Verwechslung mit Wasserflächen unwahrscheinlich.<br />

2.2.6 Kollisionsrisiko<br />

Für fliegende Arten (Vögel, Insekten etc.) besteht ein theoretisches Kollisionsrisiko mit der<br />

PV-Anlagen. Die Anlage ist jedoch gut sichtbar, so dass betroffene Arten ausweichen können.<br />

Eine Kollision mit den spiegelnden Kollektoren (wie an Fensterscheiben oder vermeintlichen<br />

Wasserflächen) erscheint unwahrscheinlich, weil durch die schräge Anbringung die<br />

Spiegelungen keiner natürlichen Situationen entsprechen, die verwechselt werden können,<br />

und außerdem die Aufprallenergie reduziert wird. HERDEN, RASSMUS & GHARADJEDAGHI<br />

(2009) fanden im Rahmen ihrer Untersuchungen zu Wirkungen von Freilandphotovoltaikanlagen<br />

auf Vögel (F+E-Vorhaben des BfN) keinerlei Hinweise auf eine Verhaltensänderung<br />

bei Vögeln, die als Irritation interpretiert werden könnte. Für Kollisionsereignisse fanden sich<br />

ebenfalls keine Belege. Dies gilt sowohl für residente Vögel als auch für Zugvögel und Gäste,<br />

welche die Anlage noch nicht kannten. Für spezielle Fälle (z.B. Teichgebiete, wichtige<br />

Zugrouten für Nachtzieher etc.) wurden zwar derartige Möglichkeiten nicht sicher ausgeschlossen,<br />

dennoch wurde die Gefahr von Kollisionen mit den Modulen oder erheblichen<br />

Irritationswirkungen durch PV-Freiflächenanlagen insgesamt für sehr gering eingeschätzt.<br />

Nach HERDEN, RASSMUS & GHARADJEDAGHI (dito) ist von einer nennenswerten Beeinträchti-<br />

gung nicht auszugehen.<br />

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3 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten<br />

3.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

Im Projektgebiet sind keine Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL bekannt, für die sich<br />

aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ein Schädigungsverbot ergibt. Von den in Baden-<br />

Württemberg relevanten Arten kommt nur der Frauenschuh (Cypripedium calceolus) in der<br />

Region vor. Dieser besiedelt aber andere Habitate (Laubwälder) und kann in der Tongrube<br />

bzw. deren Folgelebensräumen nicht erwartet werden.<br />

Auf eine vertiefende Würdigung des Frauenschuhs im standardisierten Formblatter<br />

kann daher verzichtet werden.<br />

Tab. 1: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Pflanzenarten (entfällt)<br />

3.2 Tierarten des Anhang IV der FFH-RL und Europäische Vogelarten<br />

Aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ergeben sich für nach § 15 BNatSchG zulässige<br />

Eingriffe sowie für nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Geltungsbereich<br />

von Bebauungsplänen, während der Planaufstellung nach § 33 BauGB und im<br />

Innenbereich nach § 34 BauGB bezüglich der Tierarten nach Anhang IV der FFH-RL und<br />

Europäische Vogelarten folgende Verbote:<br />

Schädigungsverbot (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder<br />

Tötung von wild lebenden Tieren oder ihrer Entwicklungsformen bzw. Beschädigung<br />

oder Zerstörung von Exemplaren wild lebender Pflanzen oder ihrer Entwicklungsformen.<br />

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von<br />

dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen<br />

Zusammenhang gewahrt wird.<br />

Tötungs- und Verletzungsverbot (für mittelbare betriebsbedingte Auswirkungen, z.B.<br />

Kollisionsrisiko) (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />

für Exemplare, der durch den Eingriff oder das Vorhaben betroffenen Arten<br />

Hinweis: Die Verletzung oder Tötung von Tieren und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen,<br />

die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verbunden sind,<br />

werden im Schädigungsverbot behandelt.<br />

Störungsverbot (s. Nr. 2.3. der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während<br />

der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.<br />

Abweichend davon liegt ein Verstoß nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung<br />

des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.<br />

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Relevanzprüfung<br />

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Die Relevanzprüfung erfolgte durch Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums:<br />

� Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />

� restlichen, nach BNatSchG streng geschützten Arten.<br />

Durch Abschichtung werden die Arten aus der Liste ausgeschlossen, für die eine Betroffenheit<br />

gemäß der einschlägigen Verbotstatbestände mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen<br />

werden kann. Die angewandten Abschichtungs-Kriterien waren:<br />

N: Art im Großnaturraum<br />

X = vorkommend oder keine Angaben (z.B. in der Roten Liste vorhanden)<br />

0 = ausgestorben/verschollen/nicht vorkommend<br />

L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens<br />

X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt<br />

oder keine Angaben möglich (k.A.)<br />

0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche Art mit Sicherheit nicht erfüllt<br />

V: Wirkraum des Vorhabens liegt<br />

X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Baden-Württemberg<br />

nach Rasterkartenangaben in den einschlägigen Werken (siehe Kap. 1.2:<br />

in TK 7724 oder Nachbarquadranten vorhanden)<br />

oder keine Angaben zur Verbreitung der Art vorhanden (k.A.)<br />

0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Baden-Württemberg;<br />

u.a. Vorkommen in Nachbarquadranten von Arten, die ihren Schwerpunkt offen-<br />

sichtlich im nördlich angrenzenden Naturgroßraum „Schwäbische Alb“ haben<br />

E: Wirkungsempfindlichkeit der Art<br />

X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden<br />

können<br />

0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen<br />

werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können<br />

(i.d.R. nur weitverbreitete, ungefährdete Arten)<br />

Die so ermittelten relevanten Arten waren einer eingehenden <strong>Prüfung</strong> zu unterziehen, die als<br />

Potenzialanalyse im Sinne eines worst-case-Szenarios durchgeführt wurde. In den nachfolgenden<br />

Tabellen werden – sofern vorhanden – auch die im Untersuchungsraum nachgewiesenen<br />

und potenziell vorkommenden Arten aufgeführt, die nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

aufgelistet sind, aber nach BArtSchV (Stand 2005) besonders oder streng geschützt<br />

oder gefährdet (Rote Listen) sind.<br />

3.2.1 Säugetiere<br />

Im Projektgebiet sind keine Säugetierarten nach Anhang IV der FFH-RL bekannt, für die sich<br />

aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ein Schädigungsverbot ergibt.<br />

Bei den Fledermäusen wurde auf einen Einzelprüfung verzichtet, da sich im Eingriffsbereich<br />

keinerlei Strukturen befinden, die als Fledermausquartiere in Frage kommen. Zwar kann das<br />

Gebiet von einzelnen Arten, die in den umliegenden Wäldern, Gehölzen oder Siedlungen<br />

vorkommen mögen und die im Offenland jagen, als Nahrungsraum genutzt werden, doch ist<br />

aufgrund der Kleinheit des Eingriffbereichs sowie dem Vorhandensein und Vorhandenblei-<br />

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ben umfangreicher potenzieller Jagdräume im Umfeld (Biotope, Naturschutzgebiete) nicht<br />

davon auszugehen, dass durch den Eingriff essentielle Jagdräume verloren gehen. Das<br />

Schädigungsverbot ist somit nicht erfüllt.<br />

Von den übrigen in Baden-Württemberg relevanten Arten kommen nur Biber (Castor fiber)<br />

und Haselmaus (Muscardinus avellanarius) in der Region vor. Diese besiedelt aber andere<br />

Habitate: Der Biber ist kommt an Gewässern aller Art vor, ist jedoch in der Region bislang<br />

v.a. im Donau- und Illertal nachgewiesen; an den Tümpeln im Projektgebiet finden sich bislang<br />

keine Biberspuren (Fraßspuren, Laufwege usw.). Die Haselmaus besiedelt großflächige<br />

Gehölze mit Kronenschluss bzw. Astkontakt und meidet den Boden; daher kann sie in<br />

der Tongrube bzw. deren Folgelebensräumen zumindest im Eingriffsbereich nicht erwartet<br />

werden; im Bauabschnitt 1, der inzwischen vollständig mit einem Erlen-Bruchwald bewachsen<br />

ist, könnte sie vorkommen, doch soll dieser Bereich nicht verändert werden. Also können<br />

auch für diese beiden Arten keine Verbotstatbestände erfüllt sein.<br />

Auf eine vertiefende Würdigung von Biber und Haselmaus in den standardisierten<br />

Formblättern kann daher verzichtet werden.<br />

Darüber hinaus wird einer der Tümpel in Grube 3 durch Wildschweine als Suhle benutzt.<br />

Diese kommen wahrscheinlich unmittelbar vom östlich angrenzenden Wald, um an dieser<br />

Stelle die Kreisstraße zu überqueren. Es besteht dadurch eine erhöhte Gefahr eines Wildunfalls<br />

in diesem Bereich. Da Wildschweine auch räuberisch tätig sind, könnten durch sie<br />

auch die Bestände der Amphibien beeinträchtigt werden. Zur Verbesserung derer Lebens-<br />

bedingungen müssen die Wildschweine aus der PV-Anlage und den dort neu entstehenden<br />

Lebensräumen ausgegrenzt werden (Zäune!).<br />

Tab. 2: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Säugetierarten (entfällt)<br />

3.2.2 Reptilien<br />

Im Projektgebiet sind keine Reptilienarten nach Anhang IV der FFH-RL nachgewiesen, für<br />

die sich aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ein Schädigungsverbot ergibt. Da die Zaun-<br />

eidechse jedoch im betreffenden TK 7724-Kartenblatt vorkommt und jedenfalls in Grube 2,<br />

möglicherweise auch in Grube 3 geeignete Habitatstrukturen (Offenstellen, Versteckmöglichkeiten)<br />

vorfindet, muss man sie als potenziell vorkommende Art betrachten.<br />

Die Schlingnatter wurde dagegen nach 1990 im TK-Kartenblatt nicht mehr nachgewiesen;<br />

ihre Verbreitung kennzeichnet sie in der Region zudem als Art der Schwäbischen Alb, nicht<br />

des Alpenvorlandes, weshalb ihr Vorkommen im Untersuchungsgebiet nahezu ausgeschlossen<br />

ist; sie wird hier daher nicht behandelt.<br />

Tab. 3: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Reptilienarten (entfällt)<br />

Betroffenheit der Reptilienarten gemäß „Protokoll einer <strong>artenschutzrechtliche</strong>n<br />

<strong>Prüfung</strong> bei Vorhaben und Planungen nach §§ 44, 45 Abs. 7 BNatSchG“<br />

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Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />

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Durch das Vorhaben betroffene Art:<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich) Zauneidechse (Lacerta agilis)<br />

1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand<br />

grün<br />

gelb<br />

rot<br />

günstig<br />

ungünstig / unzureichend<br />

ungünstig / schlecht<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Deutschland V<br />

Baden-Württemberg V 7724/II<br />

Weit verbreitete Art vom Flachland bis ins Gebirge (bis 1000m), in Heiden, Magerrasen, Feldrainen,<br />

Waldränder. Benötigt sonnenexponierte Stellen und Bereiche mit geringer Pflanzendeckung, als<br />

Quartier Häufen von Steinen, Totholz und Höhlungen (Petersen et al. 2003). Im Projektgebiet<br />

bislang nicht nachgewiesen, aber potenziell vorkommend<br />

Gefahr der Tötung durch Bauarbeiten und Baumaschinen sowie der Zerstörung des Lebensraums<br />

(Flächeninanspruchnahme) und der Quartiere im Bodenlückensystem.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1<br />

*<br />

*<br />

3.2<br />

*<br />

*<br />

*<br />

*<br />

3.3<br />

*<br />

3.4<br />

*<br />

Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />

Abtragung von potenziellen Quartieren (Steinhäufen, Totholz, andere Bodenlückensysteme),<br />

sofern überhaupt erforderlich, nur im Sommerhalbjahr, so dass ein Abwandern potenziell<br />

vorhandener Tiere möglich ist (im Winter sind sie in ihren Quartieren und können nicht fliehen);<br />

kein Problem in Grube 3, da solche Strukturen dort derzeit nicht bekannt sind, zu<br />

beachten jedoch in Grube 2 sowie entlang der Wege (etwa Südost-Ecke der Grube 1).<br />

Grube 2: Keine Eingriffe im zentralen Bereich der Grube, wo sich mit Rohböden und Steinhäufen<br />

potenzielle Reptilienlebensräume befinden (waren auch nicht geplant).<br />

Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen)<br />

Grube 3: Über Abdichtungsschicht: partiell kiesiger oder sandiger Auftrag; keine Ansaat von<br />

Landschaftsrasen, natürliche Sukzession ermöglichen, Begründung eines Magerrasens<br />

durch extensives Mahdregime (1-2 Mahden im Jahr, auf humöserem Auftrag (2-3 Mahden<br />

im Jahr, je nach Wüchsigkeit der Vegetation).<br />

Unter wiederhergestelltem Feldweg zwischen Grube 2 und 3 sollten 1-2 Röhren einen Wanderkorridor<br />

für Amphibien und Reptilien schaffen; diese müssen vergittert sein, um größeren<br />

Tieren und Menschen den Durchgang zu verwehren.<br />

Die hierfür erforderliche Verfüllung des Durchgangs zwischen Grube 2 und 3 erfolgt zu Grube<br />

2 hin im Unterbau aus stark grobem Material (z.B. Blöcke, grober Betonbruch), was ein<br />

umfangreiches Bodenlückensystem entstehen lässt, als neue und auch frostsichere Quartiere<br />

für Amphibien und Reptilien, ggf. auch noch am Nordhang verlängert; darüber kann mit<br />

feinerem oder dichterem Material verfüllt werden, das aber seitlich an der Böschung das<br />

Lückensystem nicht abdecken soll.<br />

Randstreifen an Nord-, Süd- und Westgrenze von Grube 3 partiell mit Blockhäufen.<br />

Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen)<br />

In Bauabschnitten, die später nicht mehr stärker beeinträchtigt werden, ist die Schaffung der<br />

Blockhäufen im Randstreifen vorzuziehen.<br />

Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />

besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />

Die Abräumung von Grube 3 sollte unter Begleitung eines Experten erfolgen, der die einzelnen<br />

Bauabschnitte vor dem Eingriff auf mögliche noch nicht bekannte Quartiere unter Steinen<br />

oder Hölzern überprüft; diese sind mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde<br />

ggf. manuell zu räumen; da keine tatsächlichen Reptilienvorkommen bekannt sind, scheint<br />

dies ausreichend zu sein, um eine potenzielle Schädigung abzuwenden.<br />

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände (Forts. Zauneidechse)<br />

(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein 1<br />

1 Mit großer Wahrscheinlichkeit: nein; im schlimmsten Fall werden einzelne Tiere in ihren<br />

Winterquartieren, die nicht gefunden werden, verschüttet oder getötet. Ob aber überhaupt<br />

die Zauneidechse vorkommt, bleibt unklar: potenziell ja.<br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />

pflanzungs- oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. entfällt<br />

Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein 1<br />

Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine 1 siehe 4.1 a)<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein 1<br />

entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]? 1 siehe 4.1 a)<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />

oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? entfällt<br />

4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />

der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]?<br />

b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />

durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />

5. Erfordernis einer Ausnahme<br />

Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />

nach § 45 (7) erforderlich? wenn ja: weiter bei 6.<br />

6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />

Fazit:<br />

Mit großer Wahrscheinlichkeit kann angenommen werden, dass keine Zauneidechsen durch<br />

das Vorhaben geschädigt werden. Reptilienlebensräume und Quartiermöglichkeiten gibt es<br />

vor allem in Grube 2, welche aber nicht beeinträchtigt wird. Vielmehr ergeben sich durch die<br />

Maßnahmen am Übergang zu Grube 3 (Schaffung eines Bodenlückensystems) sogar Verbesserungen<br />

für Reptilien. In Grube 3 gibt es nur kleinflächig Lebensräume, die für Reptilien<br />

geeignet erscheinen; mögliche Quartiere sind dort gar nicht bekannt. Um eine<br />

potenzielle Schädigung weitestgehend auszuschließen, werden Vorsichtsmaßnahmen getroffen.<br />

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3.2.3 Amphibien<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

Acht Amphibienarten müssen im Projektgebiet betrachtet werden. Vier davon stehen auf<br />

Anhang IV der FFH-RL, für die sich aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ein Schädigungsverbot<br />

ergibt, nachgewiesen ist jedoch nur einen Art (Gelbbauchunke) bereits 1995 (aktuel-<br />

le Vorkommen unbekannt), die übrigen müssen aufgrund ihrer Vorkommen im TK 7724-<br />

Kartenblatt als potenziell vorkommend angesehen werden. Die Kreuzkröte kommt zwar in<br />

der Region vor, dürfte aber im Projektgebiet mangels Pionierhabitate fehlen.<br />

Aus den Unterlagen früherer Genehmigungsverfahren (1995) sowie der Biotopkartierung<br />

(2001) ergeben sich die Nachweise und potenzielle Vorkommen von vier weiteren Amphibienarten,<br />

deren Erhaltung jedoch durch die Maßnahmen zur Erhaltung der streng geschütz-<br />

ten Arten sicher gestellt werden kann, so dass für sie keine weiteren Maßnahmen ergriffen<br />

werden müssen. Die Bearbeitung der strenggeschützten Arten (Gelbbauchunke, Kammmolch,<br />

Laubfrosch) in den standardisierten Formblättern steht somit auch stellvertretend für<br />

die häufigen Arten (zzgl. Kreuzkröte). Auf deren Einzeldarstellungen wird daher verzichtet.<br />

Als für Amphibien sehr problematisch anzusehen ist das Auftreten von Wildschweinen im<br />

Projektgebiet. Ein Tümpel ist durch diese Tiere vollständig durchwühlt und für Amphibien<br />

entwertet. Darüber hinaus werden Amphibien von Wildschweinen auch gefressen; das mögliche<br />

Ausmaß im Untersuchungsgebiet ist jedoch unbekannt.<br />

Tab. 4: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden<br />

Amphibienarten<br />

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BW EHZ KBR / Status / Bemerkung<br />

Gelbbauchunke Bombina variegata 2 2<br />

Kammmolch Triturus cristatus 3 2<br />

Laubfrosch Hyla arborea 3 2<br />

Kreuzkröte Bufo calamita V 2<br />

Bergmolch ["Molcharten"] Triturus alpestris * *<br />

Erdkröte Bufo bufo * V<br />

U1 - ungünstig - unzureichend<br />

1995 nachgewiesen, aktuell denkbar<br />

U1 - ungünstig – unzureichend<br />

potenziell vorkommend, verbirgt sich<br />

vielleicht hinter "Molcharten" (1995)<br />

U1 - ungünstig – unzureichend<br />

potenziell vorkommend<br />

U1 - ungünstig – unzureichend<br />

potenziell vorkommend, aber eher unwahrscheinlich<br />

da Pionierhabitate aufgrund<br />

Sukzession inzwischen fehlen<br />

verbirgt sich vmtl. hinter "Molcharten"<br />

(1995), auch potenziell vorkommend<br />

1995 nachgewiesen,<br />

aktuell wahrscheinlich vorkommend<br />

Grasfrosch Rana temporaria * V potenziell vorkommend<br />

Teichfrosch Rana esculenta * * 2001 nachgewiesen (Biotopkartierung)<br />

RL D Rote Liste Deutschland und<br />

RL BW Rote Liste Baden-Württemberg 0 ausgestorben oder verschollen<br />

1 vom Aussterben bedroht<br />

2 stark gefährdet<br />

3 gefährdet<br />

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt<br />

R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion<br />

V Arten der Vorwarnliste<br />

D Daten defizitär<br />

EHZ Erhaltungszustand KBR = kontinentale biogeographische Region<br />

FV günstig (favourable)<br />

U1 ungünstig - unzureichend (unfavourable – inadequate)<br />

U2 ungünstig – schlecht (unfavourable – bad)<br />

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

Betroffenheit der Amphibienarten gemäß „Protokoll einer <strong>artenschutzrechtliche</strong>n<br />

<strong>Prüfung</strong> bei Vorhaben und Planungen nach §§ 44, 45 Abs. 7 BNatSchG“<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art:<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich) Gelbbauchunke (Bombina variegata)<br />

1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand<br />

grün<br />

gelb<br />

rot<br />

günstig<br />

ungünstig / unzureichend<br />

ungünstig / schlecht<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Deutschland 2<br />

Baden-Württemberg 2 7724/II<br />

Die Gelbbauchunke bewohnt vor allem Hügelland und Mittelgebirge. Ursprünglich war sie in Klein-<br />

und Kleinstgewässern der Überschwemmungsaue von Bächen und Flüssen beheimatet. Heutzutage<br />

bewohnt die Art vor allem Sekundärlebensräume wie Kiesgruben, Tongruben, Steinbrüche und<br />

Truppenübungsplätze. Als geeignete Laichgewässer dienen wassergefüllte Wagenspuren, Suhlen,<br />

Pfützen, Tümpel und Gräben. Als Landhabitate nutzen Gelbbauchunken Feuchtwiesen, Laub- und<br />

Mischwälder (> 2/3), Ruderalflächen und Böschungen ( 1/6). 1995 (während der<br />

Abbauphase) im Projektgebiet nachgewiesen, aktuell aufgrund der Kleingewässer immer noch<br />

denkbar, sicher aber nur noch in kleinerer Population.<br />

Die Hauptbetroffenheit ergibt sich durch die Zerstörung möglicher Fortpflanzungsgewässer (Tümpel<br />

und wassergefüllte Fahrspuren in Grube 3); diese sind jedoch stark beschattet und daher nur bedingt<br />

als Fortpflanzungsgewässer geeignet. Hierbei spielen auch Fressfeinde von Eiern und Larven<br />

eine Rolle (Molche, Libellenlarven, andere Amphibien); die adulten Unken sind durch ein starkes<br />

Hautgift geschützt.<br />

Ruderalflächen wie in Grube 3 spielen bei Unken eine gewisse Rolle als Landlebensraum. Die Abräumung<br />

und anschließende Abdeckung der Grube 3 könnten also Unken im Landlebensraum betreffen;<br />

durch die Bauarbeiten würden vorhandenen Tiere wohl überwiegend getötet. Hauptsächlich<br />

werden jedoch Feuchtwiesen und (feuchte) Wälder aufgesucht, die auch im Umfeld der ehemaligen<br />

Tongrube zahlreich vorhanden sind. Mehr noch als die sommerlichen Landquartiere liegen die Winterquartiere<br />

im Wald, im frostsicheren Bereich in Erdspalten und Höhlräumen in 10-70 cm Tiefe,<br />

zum Teil auch im dicken Mulm hohler Baumstämme (LAUFER et al. 2007). Bei Durchführung der<br />

Erdarbeiten im Winter kann man also davon ausgehen, dass kaum Unken betroffen werden.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1<br />

*<br />

3.2<br />

*<br />

*<br />

Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />

Erdarbeiten in Grube 3 (insb. Abräumung und Verfüllung des Teichs) dürfen nicht in der<br />

Fortpflanzungszeit (= April bis August) der Gelbbauchunke erfolgen; in den Monaten Sept.<br />

bis März befindet sich jedoch der Großteil einer möglichen Population außerhalb der Grube<br />

in Landlebensräumen oder Winterquartieren, dann ist eine Schädigung kaum möglich.<br />

Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen)<br />

Grube 3: Ein zu schaffender wechselfeuchter Bereich (im Norden) und ein offener Graben<br />

mit Ausweitungen und Gefälle nach Norden (im Westen) ersetzen verlorengehende potenzielle<br />

Fortpflanzungsgewässer bzw. verbessern den Lebensraum für die Gelbbauchunke.<br />

Wie die übrige Fläche sollte dieser Bereich weitgehend sich selbst überlassen bleiben (keine<br />

Pflanzungen!). Pflegemaßnahmen in Absprache mit der UNB.<br />

Unter wiederhergestelltem Feldweg verbinden 1-2 Röhren Grube 2 und 3 (s. Zauneidechse)<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen): Keine<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />

besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />

Keine<br />

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände (Forts. Gelbbauchunke)<br />

(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein<br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />

pflanzungs oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. entfällt<br />

Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein<br />

Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a)<br />

*<br />

Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein<br />

entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

Ein Tümpel und wassergefüllte Fahrspuren in Grube 3 als mögliche Fortpflanzungsgewässer<br />

werden zerstört; diese sind jedoch stark beschattet und nur bedingt geeignet.<br />

Diese werden durch einen wechselfeuchten Bereich (im Norden) und einen offenen<br />

Graben mit Ausweitungen (im Westen) ersetzt.<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />

oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? entfällt<br />

4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />

der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt od. zerstört [§ 44 (1) Nr.4]?<br />

b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />

durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />

5. Erfordernis einer Ausnahme<br />

Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />

nach § 45 (7) erforderlich? wenn ja: weiter bei 6.<br />

6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />

Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />

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Durch das Vorhaben betroffene Art:<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich) Kammmolch (Triturus cristatus)<br />

1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand<br />

grün<br />

gelb<br />

rot<br />

günstig<br />

ungünstig / unzureichend<br />

ungünstig / schlecht<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Deutschland 3<br />

Baden-Württemberg 2 7724/II<br />

Kammmolche können fast alle Typen stehender Gewässer besiedeln, meiden jedoch stark saure<br />

sowie Fließgewässer. Ideal sind größere, besonnte, mindestens 70 cm tiefe und fischfreie Gewässer<br />

mit reicher Unterwasservegetation, lehmigem Untergrund und nur wenig Faulschlamm am Boden.<br />

Oft bewohnt die Art Gewässer in Auwäldern oder in Abbaugebieten wie Kiesgruben und Steinbrüchen.<br />

In der Nähe sollten sich geeignete Landlebensräume befinden wie Nasswiesen, lichte<br />

Wälder (> 3/4) oder Böschungen und Brachen (


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3.3<br />

*<br />

*<br />

3.4<br />

*<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen)<br />

In Grube 2 wird der Tümpel etwas freigestellt (Fällen einzelner Bäume im Winterhalbjahr),<br />

um eine stärker Besonnung des Gewässers zu erreichen (Verbesserung für Amphibien).<br />

In Bauabschnitten der Grube 3, die später nicht mehr stärker beeinträchtigt werden, ist die<br />

Schaffung der Blockhäufen, alten Wurzelstöcken usw. im Randstreifen vorzuziehen.<br />

Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />

besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />

Die Abräumung von Grube 3 sollte unter Begleitung eines Experten erfolgen, der die einzelnen<br />

Bauabschnitte vor dem Eingriff auf mögliche noch nicht bekannte Quartiere unter Steinen<br />

oder Hölzern überprüft; diese sind mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde<br />

ggf. manuell zu räumen.<br />

4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände<br />

(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein<br />

* Die Tötung in Winterquartieren im Wasser von Grube 3 wird als<br />

zu unwahrscheinlich angesehen (Gründe siehe oben 2).<br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />

pflanzungs oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol.<br />

Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

entfällt<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein<br />

4.3 a)<br />

*<br />

Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine Verschlechte-<br />

rung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein<br />

entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

Ein Tümpel in Grube 3, der jedoch aufgrund der starken Beschattung als<br />

Fortpflanzungsgewässer nur bedingt geeignet ist, wird überschüttet. Dieser<br />

mögliche Verlust wird durch Verbesserungen in Grube 2 ausgeglichen.<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />

oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? entfällt<br />

4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />

der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt od. zerstört [§ 44 (1) Nr.4]?<br />

b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />

durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />

5. Erfordernis einer Ausnahme<br />

Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />

nach § 45 (7) erforderlich? wenn ja: weiter bei 6.<br />

6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />

Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />

Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />

Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />

Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de


PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 19<br />

Durch das Vorhaben betroffene Art:<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

Artname deutsch (Artname wissenschaftlich) Laubfrosch (Hyla arborea)<br />

1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand<br />

grün<br />

gelb<br />

rot<br />

günstig<br />

ungünstig / unzureichend<br />

ungünstig / schlecht<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Rote Liste-Status Messtischblatt<br />

Deutschland 3<br />

Baden-Württemberg 2 7724/II<br />

Der Laubfrosch bevorzugt Lebensräume mit hohem, schwankendem Grundwasserstand und gebüschreichem,<br />

ausgedehntem Feuchtgrünland. Er ist eine Charakterart heckenreicher, extensiv<br />

genutzter Wiesen- und Auelandschaften. Seine Laichgewässer weisen flache Ufer und vertikale<br />

Strukturen wie Röhricht auf und sind gut besonnt. Die geeigneten Lebensräume reichen von naturnahen<br />

Flussauen über Teichlandschaften bis hin zu Kies- und Tongruben. Vollbeschattete Gewässer<br />

meidet er. Im Laubwerk von Hochstauden, Sträuchern oder lichten Bäumen sonnen sie sich<br />

oder jagen nach Beute. Durch eine recht kurze Entwicklungsdauer ist die Art in der Lage, auch<br />

temporäre Gewässer zu besiedeln. Seine Winterquartiere liegen überwiegend im Wald, in Hohlräumen<br />

aller Art, auch unter Laubhaufen. Im Projektgebiet bislang nicht nachgewiesen, aber gemäß<br />

TK 7724 potenziell vorkommend.<br />

Eine Betroffenheit ergibt sich im Wesentlichen aus dem Verlust von Hochstauden und Gehölzen als<br />

wichtige Komponenten im Landlebensraum; im Verhältnis zu zahlreichen Biotopen im Umfeld ist<br />

die ehemalige Tongrube sicher nur ein nachgeordneter Lebensraum. Bei Durchführung der Abräumung<br />

im Winter kann man davon ausgehen, dass keine Laubfrösche betroffen werden.<br />

Eine Betroffenheit durch die Zerstörung des Tümpels in Grube 3 als mögliches Fortpflanzungsgewässers<br />

kann wohl verneint werden, weil es zu stark beschattet ist. Auch spielen Fressfeinde<br />

von Eiern und Larven eine Rolle (Enten, Amphibien, Wasserkäfer, Libellenlarven); an Land zahlreiche<br />

Fressfeinde wie Schreit- und Greifvögel) (LAUFER et al. 2007). Auch wenn ein Vorkommen<br />

nicht völlig auszuschließen ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer Betroffenheit außerordentlich gering.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1<br />

*<br />

3.2<br />

*<br />

*<br />

3.3<br />

*<br />

Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />

Rodungen und Erdarbeiten in Grube 3 (insb. Abräumung und Verfüllung des Teichs) dürfen<br />

nicht in der Fortpflanzungszeit (= Mitte März bis August) des Laubfrosches erfolgen; in den<br />

Monaten September bis Mitte März befindet sich jedoch der Großteil einer möglichen Population<br />

außerhalb der Grube in Landlebensräumen oder Winterquartieren, dann ist eine<br />

Schädigung kaum möglich.<br />

Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen)<br />

Grube 3: Ein zu schaffender wechselfeuchter Bereich (im Norden) und ein offener Graben<br />

mit Ausweitungen und Gefälle nach Norden (im Westen) verbessern den Lebensraum auch<br />

für den Laubfrosch (temporäre, besonnte Gewässer). Wie die übrige Fläche sollte dieser<br />

Bereich weitgehend sich selbst überlassen bleiben (keine Pflanzungen!). Pflegemaßnahmen<br />

in Absprache mit der UNB.<br />

Unter wiederhergestelltem Feldweg verbinden 1-2 Röhren Grube 2 und 3 (s. Zauneidechse)<br />

Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen):<br />

In Grube 2 wird der Tümpel etwas freigestellt (Fällen einzelner Bäume im Winterhalbjahr),<br />

um eine stärker Besonnung des Gewässers zu erreichen (Verbesserung für Amphibien).<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />

besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />

Keine<br />

Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />

Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />

Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de


PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 20<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände (Forts. Laubfrosch)<br />

(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein<br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />

pflanzungs oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. entfällt<br />

Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein<br />

Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a)<br />

*<br />

Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein<br />

entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

Ein Tümpel in Grube 3, der jedoch aufgrund der starken Beschattung als<br />

Fortpflanzungsgewässer nur bedingt geeignet ist, wird überschüttet. Dieser<br />

mögliche Verlust wird durch Verbesserungen in Grube 2 ausgeglichen.<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />

oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? entfällt<br />

4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />

der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt od. zerstört [§ 44 (1) Nr.4]?<br />

b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />

durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />

5. Erfordernis einer Ausnahme<br />

Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />

nach § 45 (7) erforderlich? wenn ja: weiter bei 6.<br />

6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />

Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />

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Fazit:<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

Mit großer Wahrscheinlichkeit kann angenommen werden, dass keine Amphibienarten durch<br />

das Vorhaben geschädigt werden. Amphibienlebensräume und Quartiermöglichkeiten in<br />

Grube 2 werden nicht beeinträchtigt, sondern durch eine vorsichtige Freistellung des Gewäs-<br />

sers werden die Besonnung verstärkt und somit die Bedingungen für Amphibien verbessert.<br />

In Grube 3 gibt es einige stark beschattete Kleingewässer (Tümpel, wassergefüllte Fahrrinnen)<br />

mit nur geringer Eignung für Amphibien. Zudem können Wildschweine auf der Untersuchungsfläche<br />

die Population von Amphibien beeinträchtigen. Diese müssen künftig von<br />

den sensiblen Lebensräumen ferngehalten werden. Um eine potenzielle Schädigung durch<br />

die Baumaßnahme weitestgehend auszuschließen, werden weitere Vorsichtsmaßnahmen<br />

getroffen. Im Endzustand sind wieder Kleingewässer (wechselfeuchter Bereich in Norden<br />

der Fläche, offener Graben mit Ausweitungen im Westen) vorgesehen, die stärker besonnt<br />

sind und somit bessere Voraussetzung für eine Besiedelung mit Amphibien mit sich bringen.<br />

3.2.4 Libellen und andere Wirbellose<br />

Im Projektgebiet sind keine Libellenarten nach Anhang IV der FFH-RL bekannt, für die sich<br />

aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ein Schädigungsverbot ergibt; bei diesen handelt es<br />

sich in Baden-Württemberg überwiegend um Arten der Fließgewässer oder der Moore. In<br />

den Biotopen des Umlandes (Biotopkartierung 2001) werden drei Arten aufgeführt (Große<br />

Königslibelle Anax imperator, Große Pechlibelle Ischnura elegans, Plattbauch Libellula<br />

depressa), die ungefährdet sind und teilweise auch Bedeutung als Räuber von gefährdeten<br />

Amphibien haben. Eine <strong>artenschutzrechtliche</strong> Erfordernis erwächst hieraus daher nicht.<br />

Das gleiche gilt für Käfer, Schmetterlinge und Weichtiere, von denen im Projektgebiet keine<br />

Arten nach Anhang IV der FFH-RL bekannt sind, für die sich aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5<br />

BNatSchG ein Schädigungsverbot ergibt. Regionale Vorkommen von Kleiner Maivogel<br />

(Euphydryas maturna) und drei Glaucopsyche-Arten (=Maculinea spec.) scheinen erloschen<br />

zu sein, haben auch andere Habitatpräferenzen (etwa Feuchtwiesen). Die Zierliche Tellerschnecke<br />

(Anisus vorticulus) bewohnt pflanzenreiche, meist kalkreiche, klare Stillgewässer<br />

und Gräben.<br />

Auf eine vertiefende Würdigung dieser Arten in standardisierten Formblättern kann<br />

daher verzichtet werden.<br />

Tab. 5: Schutzstatus/Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Libellen- und andere<br />

Wirbellosen Arten (entfällt)<br />

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3.2.5 Vogelarten<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

Grundlage für die Relevanzprüfung sind alle Europäischen Vogelarten, die in Baden-Württemberg<br />

aktuell vorkommen (nach „Die Vögel Baden-Württembergs“, Hg. J. HÖLZINGER,<br />

1997-2011; ohne Irrgäste und Zooflüchtlinge sowie ausgestorbene/verschollene Arten). Von<br />

den Zug- und Rastvogelarten sind nur diejenigen aufgeführt, die in relevanten Rast-/Überwinterungsstätten<br />

im Wirkraum des Projekts als regelmäßige Gastvögel zu erwarten sind;<br />

die gibt es im Wirkraum dieses Projektes aber nicht.<br />

Durch Abschichtung werden die Arten aus der Liste ausgeschlossen, für die eine Betroffenheit<br />

gemäß der einschlägigen Verbotstatbestände mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen<br />

werden kann. Die angewandten Abschichtungs-Kriterien waren (siehe Kap. 3.2):<br />

N: Art im Großnaturraum<br />

L: Erforderlicher Lebensraum/Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens<br />

Nur Gebüschbrüter des Offenlandes sowie Brutvögel von Kleingewässern/Röhrichten<br />

V: Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens nach Verbreitungsgebiet der Art<br />

E: Wirkungsempfindlichkeit der Art<br />

Die so ermittelten relevanten Arten waren einer eingehenden <strong>Prüfung</strong> zu unterziehen, die<br />

aufgrund mangelnder Möglichkeit, Erhebungen zum Brutvogelbestand durchzuführen, als<br />

Potenzialanalyse im Sinne eines worst-case-Szenarios durchgeführt wurde.<br />

Daneben wurden natürlich alle bekannten und beobachteten Vogelarten des Projektgebietes<br />

aufgenommen, die teilweise aus früheren Genehmigungsverfahren oder den Biotopkartierungen<br />

stammen (Brutzeitangaben), teilweise bei der Ortsbegehung am 30.11.2011 (Herbst-<br />

Winter-Aspekt) festgestellt wurden.<br />

Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Europäischen Vogelarten<br />

45 Vogelarten wurden als nachgewiesene oder potenzielle Brutvögel oder bedeutsame Nahrungsgäste<br />

identifiziert. Sie lassen sich verschiedenen Gilden zuordnen.<br />

Die Gilde „Arten der Kleingewässer“ beinhaltet 12 Arten, von denen 4 streng geschützt und<br />

2 in Baden-Württemberg gefährdet (Kat. 2 und 3) sind sowie 5 auf der Vorwarnliste stehen<br />

(RL-Anteil 58%). Nur 2 Arten sind tatsächlich als Brutvögel nachgewiesen (Eisvogel, Uferschwalbe;<br />

bereits 1995 und 1997; ersterer könnte auch heute noch brüten), die Restlichen<br />

sind potenzielle Brutvögel, die in benachbarten Biotopen nachgewiesen sind (4 Arten) oder<br />

im TK-Kartenblatt 7724 vorkommen (4 Arten). Graureiher und Weißstorch waren Nahrungs-<br />

gäste in den Biotopen des Umlands und können auch im Projektgebiet erwartet werden.<br />

Die Gilde der „Gebüschbrüter im Offenland“ umfasst 20 Arten. Einige sind keinen eigentlichen<br />

Gebüschbrüter, brauchen aber Gebüsche als Deckung (Rebhuhn) oder Singwarten<br />

(Baumpieper, Braunkehlchen). Auch bei diesen ist in Baden-Württemberg der RL-Anteil sehr<br />

hoch (12 = 60%): 1 vom Aussterben bedroht (Braunkehlchen, als potenzieller Brutvogel<br />

möglich aber unwahrscheinlich, eher als Durchzügler), 1 stark gefährdet (Rebhuhn), 2 gefährdet<br />

und 8 (!) auf der Vorwarnliste. Auch hier sind nur 2 im Projektgebiet nachgewiesen<br />

(bereits 1995, u.a. der Neuntöter, der auch heute noch vorkommen kann). Die Übrigen sind<br />

potenzielle Brutvögel.<br />

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Tab. 6: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden<br />

Europäischen Vogelarten; BV Brutvogel<br />

deutscher Name wissenschaftl. Name RL D RL BW Status / Bemerkung<br />

Kleingewässer: � Grube 1 bis 3<br />

Eisvogel Alcedo atthis V V 1995 BV, aktuell möglich<br />

Uferschwalbe Riparia riparia V - 1997 BV, erloschen<br />

Blässhuhn Fulica atra - V potenzieller BV, 2001 in Biotopen d. Umlands<br />

Rohrammer Emberiza schoeniclus - V potenzieller BV, 2001 in Biotopen d. Umlands<br />

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris - V potenzieller BV, 2001 in Biotopen d. Umlands<br />

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus - - potenzieller BV, 2001 in Biotopen d. Umlands<br />

Bachstelze Motacilla alba - - potenzieller BV, TK 7724, ubiquitär<br />

Stockente Anas platyrhynchos - - potenzieller BV, TK 7724, ubiquitär<br />

Teichhuhn Gallinula chloropus V 3 potenzieller BV, TK 7724<br />

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis V 2 potenzieller BV, TK 7724<br />

Graureiher Ardea cinerea - - potenziell vorkommend,<br />

2001 Nahrungsgast in Biotopen des Umlands<br />

Weißstorch Ciconia ciconia 3 V potenziell vorkommend,<br />

2001 Nahrungsgast in Biotopen des Umlands<br />

Gebüschbrüter im Offenland : � Grube 2 und 3<br />

Neuntöter Lanius collurio - V 1995 BV, aktuell möglich<br />

Zilpzalp Phylloscopus collybita - - 1995 BV, aktuell möglich, ubiquitär<br />

Amsel Turdus merula - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast, ubiq.<br />

Goldammer Emberiza citrinella - V potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast, ubiq.<br />

Gartengrasmücke Sylvia borin - - potenzieller BV, 2001 in Biotopen d. Umlands<br />

Baumpieper Anthus trivialis V 3<br />

potenzieller BV, Bodenbrüter,<br />

braucht Gebüsch als Singwarte<br />

Bluthänfling Carduelis cannabina V V potenzieller BV<br />

Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 1<br />

potenzieller BV oder Durchzügler,<br />

Bodenbrüter, braucht Gebüsch als Singwarte<br />

Dorngrasmücke Sylvia communis - V potenzieller BV<br />

Feldschwirl Locustella naevia - V potenzieller BV<br />

Fitis Phylloscopus trochilus - V potenzieller BV<br />

Gelbspötter Hippolais icterina - V potenzieller BV<br />

Girlitz Serinus serinus - V potenzieller BV<br />

Kuckuck Cuculus canorus V 3 potenzieller BV, Brutparasit<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - potenzieller BV, ubiquitär<br />

Rebhuhn Perdix perdix 2 2<br />

potenzieller BV, Bodenbrüter,<br />

braucht Gebüsch als Deckung<br />

Schwanzmeise Aegithalos caudatus - - potenzieller BV<br />

Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - potenzieller BV, ubiquitär<br />

Baumbrüter: � Grube 1 (und 2)<br />

Elster Pica pica - - Brutvogel (Nest)<br />

Blaumeise Parus caeruleus - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Buchfink Fringilla coelebs - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Buntspecht Dendrocopos major - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Erlenzeisig Carduelis spinus - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Feldsperling Passer montanus V - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Grünfink Carduelis chloris - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Kohlmeise Parus major - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Sumpfmeise Parus palustris - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Wacholderdrossel Turdus pilaris - V potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Weidenmeise Parus montanus - V potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

Stieglitz Carduelis carduelis - - potenzieller BV, nachgewiesen als Gast<br />

fett streng geschützte Art (§ 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG)<br />

RL BY Rote Liste Baden-Württembergs und RL D Rote Liste Deutschland vgl. Tabelle 2<br />

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

In der Gilde „Baumbrüter“ werden 13 Arten gelistet, von denen in Baden-Württemberg fast<br />

alle (noch) als ungefährdet gelten; 2 stehen auf der Vorwarnliste. Von den Baumbrütern ist<br />

auch nur 1 durch einen Nestfund tatsächlich als Brutvogel belegt, der Rest sind potenzielle<br />

Brutvögel, die jedoch alle außerhalb der Brutzeit auch als Gäste nachgewiesen wurden (z.B.<br />

große Schwärme des Feldsperlings).<br />

Während die Gilde der Baumbrüter durch das Projekt vollständig unbetroffen bleibt (nahezu<br />

einzig mögliche Brutplätze in Grube 1 und in kleinerem Maße in Grube 2), verlieren die Gebüschbrüter<br />

zum Teil ihre Bruthabitate im Projektgebiet. Ähnlich geht es den Gewässerarten,<br />

allerdings ist am schattigen Weiher in Grube 3, die verfüllt wird, nicht mit vielen „Was-<br />

servögeln“ zu rechnen. Diese sind eher am Tümpel in Grube 2 zu erwarten, welcher durch<br />

die Baumaßnahme nicht nachteilig betroffen wird.<br />

Fazit:<br />

Sowohl Gebüschbrüter als auch Gewässerarten finden im Umfeld in großem Umfang vergleichbare<br />

Habitate (z.B. in den Biotopen), so dass bei Verlust von Bruthabitaten im Projektgebiet<br />

nicht mit nachteiligen Auswirkungen für die Population zu rechnen ist. Um den Eingriff<br />

abzumildern sind Heckenpflanzungen im Randstreifen um die PV-Anlage geplant. Eine als<br />

Biotop geschützte Hecke (Nr. 177244255851) im Umgriff der Maßnahme bleibt unverändert,<br />

ebenso eine Landschaftsbild prägende alte Eiche nördlich des Projektgebietes. Grube 1 und<br />

2 werden nicht verändert, sondern als Ausgleichsflächen herangezogen.<br />

Betroffenheit der Vogelarten gemäß „Protokoll einer <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong><br />

bei Vorhaben und Planungen nach §§ 44, 45 Abs. 7 BNatSchG“<br />

Die Betroffenheit der Vogelarten wird nicht einzeln, sondern zu Gilden gruppiert dargestellt,<br />

da sich zahlreiche Punkte sonst einfach nur Art für Art wiederholen würden.<br />

Durch das Vorhaben betroffene Arten-Gruppe:<br />

Bezeichnung der Gilde (vgl. Übersichtstabelle) Vogelarten der Kleingewässer (12 Arten)<br />

1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand 1<br />

grün<br />

gelb<br />

rot<br />

günstig (5x)<br />

ungünstig / unzureichend (6x)<br />

Rote Liste-Status (inkl. Kat.V) Messtischblatt<br />

Deutschland 42%<br />

ungünstig / schlecht (1x) siehe Ubersichtstabelle<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Baden-Württemberg 58% 7724/II<br />

Überwiegend mittelhäufige Arten, einige durch Bestandsabnahmen eher schon selten, die auf Gewässern<br />

oder in ihren Uferzonen brüten; Graureiher und Weißstorch sind nur Nahrungsgäste an<br />

Gewässern. Der Eisvogel brütet in Ufersteilwänden, die er im Projektgebiet am Tümpel in Grube 2<br />

vorfindet; früher brütete er in Grube 1. Hinweise auf Brüten der Uferschwalbe gibt es aktuell nicht<br />

mehr, ehemalige Brutwände in Grube 3 sind nicht mehr aufzufinden. Außer den häufigen, ubiquitären<br />

Arten sind die Übrigen auf eine kleintier- oder fischreiche Wasserfauna angewiesen.<br />

Vom Vorhaben betroffen ist nur der stark beschattete Tümpel in Grube 3, an dem nicht mit einer<br />

artenreichen Avifauna gerechnet wird. Der höherwertige Tümpel in Grube 2 beliebt jedoch unverändert<br />

(abgesehen von einer Verbesserungsmaßnahme für Amphibien). Mit einer Verschlechterung<br />

für die Vogelarten der Kleingewässer wird nicht gerechnet.<br />

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1<br />

*<br />

*<br />

Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />

Rodungen und Erdarbeiten in Grube 3 (insbesondere Abräumung und Verfüllung des Teichs)<br />

dürfen nicht während der Vogelbrutzeit (= März bis August) erfolgen.<br />

Baumfällungen in Grube 2 zur besseren Besonnung des Tümpels dürfen nicht während der<br />

Vogelbrutzeit (= März bis August) erfolgen.<br />

3.2 Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen): Keine<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen): Keine<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />

besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />

Keine<br />

4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände<br />

(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein<br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />

pflanzungs oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. entfällt<br />

Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

4.2 Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein<br />

Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein<br />

entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />

oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? entfällt<br />

4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />

der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt od. zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]?<br />

b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />

durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />

5. Erfordernis einer Ausnahme<br />

Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />

nach § 45 (7) erforderlich?<br />

6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />

Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />

1<br />

Erhaltungszustände - Zuordnung zu RL-Gefährdungskategorien:<br />

RL ungefährdet = günstig (FV),<br />

RL Kat.3 gefährdet und Vorwarnliste = ungünstig / unzureichend (U1)<br />

RL Kat.2 stark gefährdet und Kat.1 Vom Aussterben bedroht = ungünstig / schlecht (U2)<br />

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Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />

Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de


PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite 26<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

Durch das Vorhaben betroffene Arten-Gruppe:<br />

Bezeichnung der Gilde (vgl. Übersichtstabelle) Gebüschbrüter im Offenland (20 Arten)<br />

1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand<br />

grün<br />

gelb<br />

rot<br />

günstig (8x)<br />

ungünstig/unzureichend (10x)<br />

Rote Liste-Status (inkl. Kat.V) Messtischblatt<br />

Deutschland 25%<br />

ungünstig/schlecht (2x) siehe Ubersichtstabelle<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Baden-Württemberg 60% 7724/II<br />

Meist häufige, teils mittelhäufige, weitverbreitete Arten, die im Offenland vorkommen und auf Gehölze<br />

angewiesen sind (Hecken, Gebüschgruppen, Feldgehölze). Einige sind keinen eigentlichen<br />

Gebüschbrüter, brauchen aber Gebüsche als Deckung (Rebhuhn) oder Singwarten (Baumpieper,<br />

Braunkehlchen, letzterer als potenzieller Brutvogel möglich, aber unwahrscheinlich, eher als Durchzügler).<br />

Der Neuntöter benötigt kleintierreiche Nahrungsräume und brütet in dichten Hecken oder<br />

Gebüschen. Etliche Vertreter sind nur wenig spezifisch und treten auch häufig in Wäldern oder<br />

Siedlungen auf (z.B. Zilpzalp, Amsel, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Zaunkönig).<br />

Die genannten Arten werden im wesentlichen durch die Rodungen in Grube 3 betroffen. Durch die<br />

Entfernung von Büschen (und Bäumen) können Nester oder Bruten zerstört werden, bei am Boden<br />

brütenden Arten wie Baumpieper und Rebhuhn auch durch Erdarbeiten sowie Maschinen oder<br />

Arbeiter im Gelände. Theoretisch besteht auch ein Kollisionsrisiko mit Fahrzeugen und später der<br />

PV-Anlage.<br />

Während der Bauzeit kann es auch zu Störungen aufgrund von Lärmemissionen, Baumaschinen,<br />

LKWs und Arbeiter kommen. Gestörte Arten können jedoch in benachbarte Gebiete (Grube 2,<br />

Wälder, Hecken, Biotope) ausweichen. Die Störung sind nur vorübergehend, außerdem sind Gewöhnungseffekte<br />

zu erwarten.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1<br />

*<br />

*<br />

3.2<br />

*<br />

Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />

Rodungen und Erdarbeiten in Grube 3 (insbesondere Abräumung und Verfüllung des Teichs)<br />

dürfen nicht während der Vogelbrutzeit (= März bis August) erfolgen, um die Zerstörung von<br />

Nester oder Bruten zu vermeiden.<br />

Baumfällungen in Grube 2 zur besseren Besonnung des Tümpels dürfen nicht während der<br />

Vogelbrutzeit (= März bis August) erfolgen.<br />

Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen)<br />

Ersatzpflanzungen von Gebüschen und Hecken in den Randstreifen des Projektgebietes an<br />

Nord-, West- und Südseite (durchsetzt mit Stein- oder Wurzelhäufen für Reptilien und Amphibien);<br />

Vernetzung von Grube 2 und 3 und der einzelstehenden Eiche.<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen): Keine<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />

besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />

Keine<br />

Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />

Fon 0821 / 4531664 86156 Augsburg<br />

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Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände (Forts. Gebüschbrüter)<br />

(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein<br />

4.2<br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />

pflanzungs oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. entfällt<br />

Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

*<br />

Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein<br />

Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

Dies trifft auch für die als Nahrungs- oder Wintergäste festgestellten Arten zu; Meisentrupps<br />

und Finken-, Sperlings- oder Drosselschwärme finden überall in der strukturreichen<br />

Kulturlandschaft Nahrungsplätze; Graureiher und Weißstorch dürften ihre Nahrung<br />

überwiegend im benachbarten Rißtal finden (z.B. an Altwassern, auf Feuchtwiesen).<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein<br />

entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />

oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />

der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt od. zerstört [§ 44 (1) Nr. 4]?<br />

b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />

durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />

5. Erfordernis einer Ausnahme<br />

Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />

nach § 45 (7) erforderlich?<br />

6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />

Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />

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Durch das Vorhaben betroffene Arten-Gruppe:<br />

Bezeichnung der Gilde (vgl. Übersichtstabelle) Baumbrüter (13 Arten)<br />

1. Schutz- und Gefährdungsstatus<br />

Erhaltungszustand<br />

grün<br />

gelb<br />

rot<br />

günstig (11x)<br />

ungünstig / unzureichend (2x)<br />

Rote Liste-Status (inkl. Kat.V) Messtischblatt<br />

Deutschland 8%<br />

ungünstig / schlecht (0x) siehe Ubersichtstabelle<br />

2. Darstellung der Betroffenheit der Art<br />

Baden-Württemberg 15% 7724/II<br />

Meist häufige, teils mittelhäufige, weitverbreitete Arten, die in oder auf Bäumen brüten; zum einen<br />

Höhlenbrüter (Buntspecht und seine Folgenutzer: Meisen, Feldsperling), zum anderen Freibrüter<br />

(Finkenvögel, Drosseln, Rabenvögel). Greifvögel sind keine nachgewiesen; im Elsternnest könnten<br />

aber auch Eulen oder Turmfalke als Folgenutzer brüten (nicht weiter berücksichtigt, da unerheblich,<br />

siehe Betroffenheit).<br />

Da keine Eingriffe am Baumbestand von Grube 1 und 2 vorgesehen sind (abgesehen von einer<br />

Verbesserungsmaßnahme für Amphibien am Tümpel in Grube 2, siehe 3.1), besteht keine Betroffenheit<br />

für die Gilde Baumbrüter. Die Bäume in Grube 3 sind noch zu jung (geringe Stammdurchmesser),<br />

dass sie eine nennenswerte Bedeutung für Baumbrüter hätten. Die landschaftsbestimmende<br />

alte Eiche nördlich außerhalb des Projektgebietes bleibt ohnehin unbehelligt.<br />

Auch Störungen aufgrund von Lärmemissionen, Baumaschinen, LKWs und Arbeiter dürften wegen<br />

des Abstands zu Grube 3 kaum auftreten, allenfalls durch den erhöhten LKW-Verkehr auf dem<br />

Zugangsweg zwischen Grube 1 und 2. Theoretisch besteht hier auch ein Kollisionsrisiko mit Fahrzeugen.<br />

Gestörte Arten können jedoch vom Fahrweg abrücken und in ruhigere Bereiche der Gruben<br />

oder des benachbarten Waldes ausweichen. Die Störung sind nur vorübergehend, außerdem<br />

sind Gewöhnungseffekte zu erwarten.<br />

3. Beschreibung der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, ggf. des Risikomanagements<br />

3.1<br />

*<br />

3.2<br />

*<br />

Baubetrieb (z.B. Bauzeitenbeschränkung)<br />

Baumfällungen in Grube 2 zur besseren Besonnung des Tümpels dürfen nicht während der<br />

Vogelbrutzeit (= März bis August) erfolgen.<br />

Projektgestaltung (z.B. Querungshilfen):<br />

Als ökologische Verbesserung könnte die teilweise Entfernung der Fichten entlang des<br />

Fahrweges zwischen Grube 1 und 2 angesehen werden; eine Fichtengruppe im nordwestlichen<br />

Teil von Grube 1 sollte jedoch erhalten bleiben (Einstandsmöglichkeit). Für die Dauer<br />

der Baumaßnahme stellen die Fichten aber noch einen Schutz gegen Lärm und Staub dar,<br />

daher sollten sie – falls diesem Vorschlag gefolgt wird – erst nach der Baumaßnahme und<br />

natürlich außerhalb der Vogelbrutzeit entfernt werden.<br />

3.3 Funktionserhaltende Maßnahmen (z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen): Keine<br />

3.4 Wissenslücken, Prognoseunsicherheiten, ggf. Maßnahmen des Risikomanagements (z.B.<br />

besondere Bau- oder Funktionskontrollen, Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen, Monitoring)<br />

Keine<br />

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4. Prognose der <strong>artenschutzrechtliche</strong>n Tatbestände (Forts. Baumbrüter)<br />

(unter Berücksichtigung der in Punkt 3. beschriebenen Maßnahmen)<br />

4.1 a) Werden Tiere verletzt oder getötet [§ 44 (1) Nr. 1]? Ja Nein<br />

4.2<br />

b) Ist der Verlust unvermeidbar mit der Beeinträchtigung von Fort- Ja Nein<br />

pflanzungs oder Ruhestätten verbunden und wird deren ökol. entfällt<br />

Funktion weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]?<br />

*<br />

Werden Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Ja Nein<br />

Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört, d.h. ist eine<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population zu<br />

erwarten [§ 44 (1) Nr. 2]?<br />

Dies trifft auch für die als Nahrungs- oder Wintergäste festgestellten Arten zu; Meisentrupps<br />

und Finken-, Sperlings- oder Drosselschwärme finden überall in der strukturreichen<br />

Kulturlandschaft Nahrungsplätze; Graureiher und Weißstorch dürften ihre Nahrung<br />

überwiegend im benachbarten Rißtal finden (z.B. an Altwassern, auf Feuchtwiesen).<br />

4.3 a) Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur Ja Nein<br />

entnommen, beschädigt oder zerstört [§ 44 (1) Nr. 3]?<br />

b) Wird die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- Ja Nein<br />

oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt [§ 44 (5)]? entfällt<br />

4.4 a) Werden wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus Ja Nein<br />

der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt od. zerstört [§ 44 (1) Nr.4]?<br />

b) Werden für den Pflanzenstandort hinreichend CEF-Maßnahmen Ja Nein<br />

durchgeführt [§ 44 (5) Satz 4]? entfällt<br />

5. Erfordernis einer Ausnahme<br />

Ist eines der „roten Kästchen“ angekreuzt und eine Ausnahme Ja Nein<br />

nach § 45 (7) erforderlich?<br />

6. Abwägungs- bzw. Ausnahmevoraussetzungen (entfällt)<br />

Anmerkung: Die zitierten Paragraphen beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz.<br />

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4 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen<br />

ökologischen Funktionalität<br />

4.1 Maßnahmen zur Vermeidung (Punkt 3.1 in Formblättern)<br />

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen von Tier-<br />

und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden<br />

oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5<br />

BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen:<br />

• Rodungen und Erdarbeiten in Grube 3 (insb. Abräumung und Verfüllung des Teichs)<br />

müssen außerhalb der Fortpflanzungszeiten relevanter Arten erfolgen (also September<br />

bis Mitte Februar), um deren Tötung und Verletzung sowie die Zerstörung ihrer Fortpflanzungsstadien<br />

(Laich, Nester, Brut) zu vermeiden; der Großteil der Tiere einer möglichen<br />

Population befindet sich dann in Landlebensräumen (Amphibien) oder Winterquartieren<br />

(Amphibien, Reptilien), meist außerhalb der Grube, oder sind so mobil, dass<br />

sie ausweichen können (Vögel); Fortpflanzungszeiten: Gelbbauchunke = April bis August;<br />

Kammmolch = Ende Februar bis August; Laubfrosch = Mitte März bis August; Vögel =<br />

März bis August.<br />

• Die Abtragung von potenziellen Quartieren von Reptilien und Amphibien (Steinhäufen,<br />

Totholz, andere Bodenlückensysteme) sollten, sofern überhaupt erforderlich, nur im<br />

Sommerhalbjahr erfolgen (April bis Juli), so dass ein Abwandern potenziell vorhandener<br />

Tiere möglich ist (im Winter sind sie in ihren Quartieren und können nicht fliehen); Amphibien<br />

befinden sich in dieser Zeit zudem mehrheitlich in den Fortpflanzungsgewässern<br />

(April bis Juli); in Grube 3 sind solche Strukturen derzeit nicht bekannt (Einzelquartiere<br />

können aber übersehen worden sein, daher ist nachfolgende Vorsichtsmaßnahme<br />

erforderlich), vereinzelt in Grube 2 sowie entlang der Wege (etwa SO-Ecke der Grube 1).<br />

• Als Vorsichtsmaßnahme sollte die Abräumung von Grube 3 unter Begleitung eines Experten<br />

erfolgen, der die einzelnen Bauabschnitte vor dem Eingriff auf mögliche noch nicht bekannte<br />

Einzelquartiere von Reptilien und Amphibien unter Steinen oder Hölzern überprüft;<br />

diese sind mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde ggf. manuell zu räumen;<br />

da es sich bei allen relevanten Arten um potenzielle Vorkommen handelt, scheint<br />

dies ausreichend zu sein, um eine potenzielle Schädigung abzuwenden.<br />

• In Grube 2 erfolgen keine Eingriffe im zentralen Bereich der Grube, wo sich mit Rohböden<br />

und Steinhäufen potenzielle Reptilienlebensräume befinden.<br />

• Sollte aus ökologischen Gründen die teilweise Entfernung der Fichten entlang des Fahrweges<br />

zwischen Grube 1 und 2 erwogen werden, müssen diese für die Dauer der Bau-<br />

maßnahme noch stehen bleiben, da sie einen natürlichen Schutz gegen möglichen Lärm<br />

und Staub darstellen; außerdem dürfen sie natürlich nur außerhalb der Vogelbrutzeit<br />

(also September bis Mitte Februar) entfernt werden. Eine Fichtengruppe im nordwestlichen<br />

Teil von Grube 1 (oder außerhalb) sollte erhalten bleiben (Einstandsmöglichkeit).<br />

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4.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität<br />

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5<br />

BNatSchG) (Punkt 3.3 in Formblättern)<br />

Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-<br />

Maßnahmen) werden durchgeführt, um Gefährdungen lokaler Populationen zu vermeiden.<br />

Die Ermittlung der Verbotstatbestände erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vorkehrungen:<br />

• In Bauabschnitten der Grube 3, die später nicht mehr stärker beeinträchtigt werden, ist<br />

die Schaffung von Blockhäufen, alten Wurzelstöcken usw. im Randstreifen des Projektgebietes<br />

als mögliche Quartiere von Reptilien und Amphibien vorzuziehen.<br />

• In Grube 2 wird der Tümpel durch Fällen einzelner Bäume etwas freigestellt, um eine<br />

stärker Besonnung des Gewässers zu erreichen, was eine erhebliche Verbesserung als<br />

Amphibien-Fortpflanzungsgewässer bewirkt. Die Baumfällung muss außerhalb der Vogelbrutzeit<br />

(= März bis August) erfolgen, als in den Monaten September bis Februar.<br />

• Im Südteil der Grube 2, der durch temporäre Vernässungen geprägt ist, wird ein flaches<br />

Ersatzgewässer für Laubfrosch und Gelbbauchunke ausgeschoben.<br />

4.3 Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes<br />

und Projektgestaltung (Punkt 3.2 in Formblättern)<br />

Folgende Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes und<br />

Maßnahmen der Projektgestaltung werden durchgeführt, dass es zu keiner nachhaltigen<br />

Verschlechterung des derzeit günstigen Erhaltungszustandes der Populationen oder keiner<br />

weiteren Verschlechterung des jetzigen ungünstigen Erhaltungszustandes der Populationen<br />

oder keiner Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der<br />

Populationen kommt.<br />

• In Grube 3 erfolgt über Abdichtungsschicht partiell kiesiger oder sandiger Auftrag, um<br />

einen Magerrasen und lückige Vegetationsstruktur zu begründen. Hierfür ist es wichtig,<br />

dass keine Ansaat von Landschaftsrasen erfolgt, damit eine natürliche Sukzession ermöglicht<br />

wird; die Begründung eines Magerrasens wird durch ein extensives Mahdregime<br />

unterstützt (1-2 Mahden im Jahr, auf humöserem Auftrag (2-3 Mahden im Jahr,<br />

je nach Wüchsigkeit der Vegetation).<br />

• Ein zu schaffender wechselfeuchter Bereich im Norden von Grube 3 und ein offener<br />

Graben mit Ausweitungen und Gefälle nach Norden im Westen von Grube 3 verbessern<br />

den Lebensraum für Amphibien, insbesondere solcher, die temporäre, besonnte Gewässer<br />

bevorzugen (Gelbbauchunke). Wie die übrige Fläche sollten diese Bereiche weitgehend<br />

sich selbst überlassen bleiben (keine Pflanzungen!); Pflegemaßnahmen erfolgen in<br />

Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde.<br />

• Unter wiederhergestelltem Feldweg zwischen Grube 2 und 3 schaffen 1-2 Röhren einen<br />

Wanderkorridor für Amphibien und Reptilien (neben dem Abfluss des Grabens Westseite<br />

Grube 3); falls dies bautechnisch nicht realisierbar ist, muss darauf verzichtet werden;<br />

dann müssen Reptilien und Amphibien über den Feldweg wandern, wo sie allerdings<br />

höherem Feinddruck ausgesetzt sind. Die Röhren müssen vergittert sein, um größeren<br />

Tieren und Menschen den Durchgang zu verwehren.<br />

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• Die für die Wiederherstellung des Feldweges erforderliche Verfüllung des Durchgangs<br />

zwischen Grube 2 und 3 erfolgt zu Grube 2 hin im Unterbau aus stark grobem Material<br />

(z.B. Blöcke, grober Betonbruch), was ein umfangreiches Bodenlückensystem entstehen<br />

lässt, als neue und auch frostsichere Quartiere für Amphibien und Reptilien, ggf. auch<br />

noch am Nordhang verlängert; darüber kann mit feinerem oder dichterem Material verfüllt<br />

werden, das aber seitlich an der Böschung das Lückensystem nicht abdecken soll.<br />

• Ersatzpflanzungen von Gebüschen und Hecken in den Randstreifen des Projektgebietes<br />

an Nord-, West- und Südseite, durchsetzt mit Stein- oder Wurzelhäufen (für Reptilien<br />

und Amphibien); Vernetzung von Grube 2 und 3 und der einzelstehenden Eiche; die<br />

Ersatzpflanzungen sind durch Auswahl geeigneter Gehölzarten auf eine Höhe von ca.<br />

4–5 m zu begrenzen, um das mögliche Vorkommen der Feldlerche südlich und westlich<br />

des Projektgebietes nicht zu beeinträchtigen.<br />

• Als ökologische Verbesserung könnte die teilweise Entfernung der Fichten entlang des<br />

Fahrweges zwischen Grube 1 und 2 angesehen werden; eine Fichtengruppe im nordwestlichen<br />

Teil von Grube 1 (oder außerhalb) sollte jedoch erhalten bleiben (Einstandsmöglichkeit).<br />

Für die Dauer der Baumaßnahme stellen die Fichten aber noch einen<br />

Schutz gegen Lärm und Staub dar, daher sollten sie – falls diesem Vorschlag gefolgt<br />

wird – erst nach der Baumaßnahme und natürlich außerhalb der Vogelbrutzeit entfernt<br />

werden.<br />

5 Gutachterliches Fazit<br />

Mit großer Wahrscheinlichkeit kann angenommen werden, dass sich bezüglich der Tier- und<br />

Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-RL und Europäische Vogelarten keine Verbote aus<br />

§ 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ergeben. Die bei den Amphibienarten potenziell möglichen<br />

Tötungen und Lebensraumverluste entspringen allein der Annahme, dass diese in<br />

Grube 3 - wenn auch mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit und Individuenzahl – vorkommen<br />

können. Durch Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen kann jedoch eine<br />

nachhaltige Schädigung der betroffenen Populationen abgewendet werden, so dass kein<br />

Verbot aus § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG wirksam wird.<br />

Zudem kann aufgrund der Erfordernisse des Bodenschutzes und des Flächenbedarfs für<br />

erneuerbare Energiegewinnung im Rahmen der Energiewende auch ein überwiegendes<br />

öffentliches Interesse geltend gemacht werden; es muss betont werden, dass die Photovoltaik<br />

nach derzeitigem Kenntnisstand die am naturverträglichste Form erneuerbarer Energien<br />

ist (HÖTKER in Themenheft „Vögel und Windkraft“, Der Falke H.12/2011).<br />

Lebensräume der Zauneidechse und Quartiermöglichkeiten gibt es vor allem in Grube 2,<br />

welche aber nicht beeinträchtigt wird. Die Maßnahmen am Übergang zu Grube 3 sollen so<br />

gestalten werden, das sich für Reptilien eine Verbesserung ergibt. In Grube 3 gibt es nur<br />

kleinflächig Lebensräume, die für Reptilien geeignet erscheinen; mögliche Quartiere sind<br />

dort gar nicht bekannt. Um eine potenzielle Schädigung weitestgehend auszuschließen,<br />

werden Vorsichtsmaßnahmen getroffen.<br />

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Amphibienlebensräume und Quartiermöglichkeiten in Grube 2 werden nicht beeinträchtigt,<br />

durch eine vorsichtige Freistellung des Gewässers werden die Besonnung verstärkt und<br />

somit die Bedingungen für Amphibien verbessert. In Grube 3 gibt es einige stark beschattete<br />

Kleingewässer (Tümpel, wassergefüllte Fahrrinnen) mit nur geringer Eignung für Amphi-<br />

bien. Zudem können Wildschweine auf der Untersuchungsfläche die Population von Amphibien<br />

beeinträchtigen; diese müssen künftig von den sensiblen Lebensräumen ferngehalten<br />

werden. Um eine potenzielle Schädigung durch die Baumaßnahme weitestgehend auszuschließen,<br />

werden weitere Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Im Endzustand sind wieder<br />

Kleingewässer (wechselfeuchter Bereich in Norden der Fläche, offener Graben mit Ausweitungen<br />

im Westen) vorgesehen, die stärker besonnt sind und somit bessere Voraussetzung<br />

für eine Besiedelung mit Amphibien mit sich bringen.<br />

Die relevanten Vogelarten - sowohl Gebüschbrüter als auch Gewässerarten - finden im<br />

Umfeld in großem Umfang vergleichbare Habitate (z.B. in den Biotopen), so dass bei Verlust<br />

von Bruthabitaten im Projektgebiet nicht mit nachteiligen Auswirkungen für die Population<br />

zu rechnen ist. Um den Eingriff abzumildern sind Heckenpflanzungen im Randstreifen<br />

um die PV-Anlage geplant. Eine als Biotop geschützte Hecke (Nr. 177244255851) im Umgriff<br />

der Maßnahme bleibt unverändert, ebenso eine Landschaftsbild prägende alte Eiche<br />

südlich des Projektgebietes. Grube 1 und 2 werden (abgesehen von den Verbessungsmaßnahmen<br />

für Amphibien) nicht verändert, sondern als Ausgleichsflächen herangezogen.<br />

Wesentlichste Maßnahme zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen ist, dass Abräumung<br />

und Rodungen auf der Fläche von Grube 3 außerhalb der Fortpflanzungsperiode bis spätestens<br />

Ende Februar erfolgen. Die Verfüllung des Teichs in Grube 3 sollte jedoch schon<br />

bis Mitte Februar erfolgen, da dann die Zuwanderung potenzieller Kammmolche (zum Teil<br />

auch andere Amphibien) beginnen kann. Weitere Erdarbeiten und die Abdichtung der Grube<br />

können dann auch später im Jahr erfolgen, da aufgrund der fehlenden Deckung nicht mehr<br />

damit zu rechnen ist, das Eichechsen und Amphibien in das Baustellenareal einwandern.<br />

Aus <strong>artenschutzrechtliche</strong>r Sicht gibt es also keinen Grund, dem Projekt die Genehmigung<br />

nicht zu gewähren.<br />

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Literaturverzeichnis<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

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A. SSYMANK (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 - Ökologie und Verbreitung<br />

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für Landschaftspflege und Naturschutz H.69/1, Bundesamt für Naturschutz, Bonn: 743 S.<br />

PETERSEN, B., G. ELLWANGER, R. BLESS, P. BOYE, E. SCHRÖDER & A. SSYMANK (2004): Das europäische<br />

Schutzgebietssystem Natura 2000 - Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie<br />

in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz<br />

H.69/2, Bundesamt für Naturschutz, Bonn: 693 S.<br />

RICHARZ, K., E. BEZZEL & M. HORMANN (2001): Taschenbuch zum Vogelschutz. Aula-Verlag, Wiebelsheim:<br />

630 S.<br />

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Anhang-Tab. 7: Pflanzenarten in Grube 1; erfasst am 30.11.2011.<br />

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BW EHZ KBR / Status / Bemerkung<br />

Baumschicht:<br />

Schwarzerle Alnus glutinosa bestandsprägend, Erlenbruchwald<br />

Esche Fraxinus excelsior<br />

Feldahorn Acer campester<br />

Weiden-Arten Salix spec.<br />

Fichte Picea abies am Fahrweg zwischen Grube 1 und 2;<br />

sollten gruppenweise entfernr werden<br />

Strauch- und Krautschicht: nicht erfasst Biotop Nr. 177244256008, 1703 m 2<br />

„Tümpel“, jetzt wechselfeuchter Bruch<br />

Kleine Wasserlinse Lemna minor Biotopkartierung 2001<br />

Arznei-Beinwell Gruppe Symphytum officinale agg. Biotopkartierung 2001<br />

Große Brennnessel Urtica dioica Biotopkartierung 2001<br />

fett streng geschützte Art (§ 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG)<br />

RL BY Rote Liste Baden-Württembergs und RL D Rote Liste Deutschland vgl. Tabelle 2<br />

Anhang-Tab. 8: Pflanzenarten in Grube 2; erfasst am 30.11.2011.<br />

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BW EHZ KBR / Status / Bemerkung<br />

Tümpel: nicht erfasst Biotop Nr. 177244256007, 60 m²,<br />

„Kleine Röhrichte ...“<br />

Rohrkolben Typha spec. (heute: latifolia) Biotopkartierung 2001<br />

Bäume und Sträucher:<br />

Schwarzerle Alnus glutinosa am Ufer des Tümpels, an Böschungen<br />

Roter Hartriegel Cornus sanguinea an Böschungen<br />

Fichte Picea abies Anflug in Grube<br />

Grauweide Salix cinerea am Ufer des Tümpels, an Böschungen<br />

Purpurweide Salix purpurea am Ufer des Tümpels, an Böschungen<br />

Krautschicht:<br />

Acker-Hundskamille Anthemis arvensis<br />

Beifuß Artemisia spec.<br />

Reitgras Calamagrostis spec.<br />

Gewöhnliche Kratzdistel Cirsium vulgare<br />

Wilde Möhre Daucus carota<br />

Karde Dipsacus spec.<br />

Feinstrahl Erigeron annuus<br />

Steinklee Melilotus spec.<br />

Pfeifengras Molinia caerulea agg.<br />

Gemeines Bitterkraut Picris hieracioides<br />

Greiskraut Senecio spec.<br />

Goldrute Solidago spec.<br />

Arznei-Beinwell Gruppe Symphytum officinale agg.<br />

Breitblättriger Rohrkolben Typha latifolia<br />

Königskerze Verbascum spec.<br />

fett streng geschützte Art (§ 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG)<br />

RL BY Rote Liste Baden-Württembergs und RL D Rote Liste Deutschland vgl. Tabelle 2<br />

Büro Dr. H. Stickroth Sperberweg 4a<br />

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Fax 0821 / 4531671 Hermann.Stickroth@t-online.de


PV-Anlage in Tongrube <strong>Ehingen</strong>-Rißtissen Seite III<br />

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen <strong>artenschutzrechtliche</strong>n <strong>Prüfung</strong> (<strong>saP</strong>)<br />

Anhang-Tab. 9: Pflanzenarten in Grube 3; erfasst am 30.11.2011.<br />

deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BW EHZ KBR / Status / Bemerkung<br />

Kleingewässer/Tümpel:<br />

Großseggen Carex spec.<br />

Binsen Juncus spec.<br />

(Kleine) Wasserlinse Lemna (minor)<br />

Breitblättriger Rohrkolben Typha latifolia<br />

Staudenknöterich Fallopia spec. Neophyt<br />

Bäume:<br />

Bergahorn Acer montanus Pflanzung entlang Versorgungsweg<br />

Schwarzerle Alnus glutinosa am Ufer des Tümpels, an Böschungen<br />

Weißdorn Crataegus spec.<br />

Esche Fraxinus excelsior<br />

Walnuss Juglans regia Pflanzung entlang Radweg<br />

Birne Pirus spec. Pflanzung entlang Radweg<br />

Kirsche Prunus spec. Pflanzung entlang Radweg<br />

Schlehe Prunus spinosa<br />

Robinie Robinia pseudoacacia Pflanzung entlang Versorgungsweg,<br />

fremdländisch<br />

Weiden-Arten Salix spec. am Ufer des Tümpels, an Böschungen<br />

Zier-Apfel Malus spec. Pflanzung entlang Versorgungsweg<br />

Zwetschge Prunus domestica ssp. Pflanzung entlang Versorgungsweg<br />

Sträucher:<br />

Roter Hartriegel Cornus sanguinea<br />

Gewöhnl. Pfaffenhütchen Euonymus europaeus<br />

Gemeiner Hopfen Humulus lupulus<br />

Liguster Ligustrum vulgare<br />

(Hecken-)Rose Rosa spec.<br />

Brombeere Rubus spec.<br />

Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />

Sommerflieder Buddleja davidii Neophyt<br />

Krautschicht:<br />

Große Brennnessel Urtica dioica großflächig ca. 20% der Fläche<br />

Goldrute Solidago spec.<br />

Behaarte Schuppenkarde Virga pilosa<br />

Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium<br />

Riesenbärenklau Heracleum mantegazzianum Neophyt, in Brennnesselflur<br />

Schilfrohr Phragmites australis als Landschilf<br />

Pfeifengras Molinia caerulea agg.<br />

Reitgras Calamagrostis spec.<br />

fett streng geschützte Art (§ 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG)<br />

RL BY Rote Liste Baden-Württembergs und RL D Rote Liste Deutschland vgl. Tabelle 2<br />

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Anhang-Tab. 10: Abschichtung der Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />

N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />

0 . . . 0 Lilienblättrige Becherglocke Adenophora liliifolia<br />

0 . . . 0 Kriechender Sellerie Apium repens<br />

. . . 0 0 Berg-Wohlverleih Arnica montana<br />

0 . . . 0 Braungrüner Streifenfarn Asplenium adulterinum<br />

. . . 0 0 Dicke Trespe Bromus grossus<br />

0 . . . 0 Herzlöffel Caldesia parnassifolia<br />

. 0 . X 0 Europäischer Frauenschuh Cypripedium calceolus<br />

. 0 . X 0 Frauenschuh Cypripedium calceolus<br />

. . . 0 0 Echtes Schneeglöckchen Galanthus nivalis<br />

. . . 0 0 Gelber Enzian Gentiana lutea<br />

0 . . . 0 Böhmischer Fransenenzian Gentianella bohemica<br />

. . . 0 0 Sumpf-Siegwurz Gladiolus palustris<br />

. . . 0 0 Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides<br />

. . . 0 0 Liegendes Büchsenkraut Lindernia procumbens<br />

. . . 0 0 Sumpf-Glanzraut Liparis loeselii<br />

0 . . . 0 Froschkraut Luronium natans<br />

. . . 0 0 Kleefarn Marsilea quadrifolia<br />

. . . 0 0 Bodensee-Vergissmeinnicht Myosotis rehsteineri<br />

0 . . . 0 Finger-Küchenschelle Pulsatilla patens<br />

. . . 0 0 Sommer-Wendelähre<br />

= Sommer-Schraubenstendel<br />

Spiranthes aestivalis<br />

. . . 0 0 Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosum<br />

Anhang-Tab. 11: Abschichtung der Säugetierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />

N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />

X [NG] 0 . 0 Fledermäuse (nicht differenziert)<br />

0 . . . 0 Baumschläfer Dryomys nitedula<br />

X 0 . 0 0 0 Biber Castor fiber<br />

0 . . . 0 Birkenmaus Sicista betulina<br />

0 . . . 0 Feldhamster Cricetus cricetus<br />

0 . . . 0 Fischotter Lutra lutra<br />

X 0 . (X) 0 Haselmaus Muscardinus avellanarius<br />

0 . . . 0 Luchs Lynx lynx<br />

0 . . . 0 Wildkatze Felis silvestris<br />

Weitere, nachgewiesene Arten:<br />

X Wildschwein<br />

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Anhang-Tab. 12: Abschichtung der Reptilienarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />

N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />

X . . 0 0<br />

X . . 0 0<br />

X . . 0 0<br />

X . . 0 0 ex<br />

X . . 0 0<br />

X . . X X P<br />

Äskulapnatter Elaphe longissima<br />

Europäische Sumpfschildkröte Emys orbicularis<br />

Mauereidechse Podarcis muralis<br />

Schlingnatter Coronella austriaca<br />

WestlicheSmaragdeidechse Lacerta bilineata<br />

Zauneidechse Lacerta agilis<br />

Anhang-Tab. 13: Abschichtung der Amphibienarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />

N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />

0 . . . 0 Alpenkammmolch Triturus carnifex<br />

0 . . . 0 Alpensalamander Salamandra atra<br />

0 . . . 0 Geburtshelferkröte Alytes obstetricans<br />

X . . X X 1995 Gelbbauchunke Bombina variegata<br />

X . . X X ?1995 P Kammmolch Triturus cristatus<br />

X . . 0 0 Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae<br />

0 . . . 0 Knoblauchkröte Pelobates fuscus<br />

X 0 . X (X) P P Kreuzkröte Bufo calamita<br />

X . . X X P P Laubfrosch Hyla arborea<br />

X 0 . 0 0 Moorfrosch Rana arvalis<br />

0 . . . 0 Springfrosch Rana dalmatina<br />

0 . . . 0 Wechselkröte Bufo viridis<br />

Weitere, nachgewiesene Arten:<br />

. . . X X 1995 Bergmolch ["Molcharten"] Triturus alpestris<br />

. . . X X 1995 Biot. Erdkröte Bufo bufo<br />

. . . X X P Biot. Grasfrosch Rana temporaria<br />

. . . X X P Biot. Teichfrosch Rana esculenta<br />

Anhang-Tab. 14: Abschichtung der Käferarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />

N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />

X 0 . . 0 Großer Eichenbock, Eichenheldbock Cerambyx cerdo<br />

X 0 . . 0 Scharlachkäfer Cucujus cinnaberinus<br />

0 . . . 0 Breitrand Dytiscus latissimus<br />

X 0 . . 0 Eremit Osmoderma eremita<br />

X 0 . . 0 Alpenbock Rosalia alpina<br />

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Anhang-Tab. 15: Abschichtung der Libellenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />

N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />

0 0 . . 0 Asiatische Keiljungfer Gomphus flavipes<br />

ex . . 0 0 Östliche Moosjungfer Leucorrhinia albifrons<br />

ex . . 0 0 Zierliche Moosjungfer Leucorrhinia caudalis<br />

X 0 . . 0 Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis<br />

X 0 . . 0<br />

Grüne Keiljungfer<br />

= Grüne Flussjungfer<br />

Ophiogomphus cecilia<br />

(= O. serpentinus)<br />

X 0 . . 0 Sibirische Winterlibelle Sympecma paedisca (S. braueri)<br />

X 0 . . 0 Helm-Azurjungfer Coenagrion mercuriale<br />

ex 0 . . 0 Vogel-Azurjungfer Coenagrion ornatum<br />

Weitere, nachgewiesene Arten:<br />

Biot. Große Königslibelle Anax imperator<br />

Biot. Große Pechlibelle Ischnura elegans<br />

Biot. Plattbauch Libellula depressa<br />

Anhang-Tab. 16: Abschichtung der Schmetterlingsarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.<br />

N L E V Bew. NW PO Art (deutsch) Art (lateinisch)<br />

Tagfalter<br />

X . . 0 0 Wald-Wiesenvögelchen Coenonympha hero<br />

X . . ex 0 Kleiner Maivogel Euphydryas maturna<br />

X . . 0 0 Thymian-Ameisenbläuling<br />

X . . ex 0 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />

X . . ex 0 Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling<br />

Glaucopsyche arion<br />

(= Maculinea arion)<br />

Glaucopsyche nausithous<br />

(= Maculinea nausithous)<br />

Glaucopsyche teleius<br />

(= Maculinea teleius)<br />

X . . 0 0 Gelbringfalter Lopinga achine<br />

X . . 0 0 Flussampfer-Dukatenfalter Lycaena dispar<br />

X . . 0 0 Blauschillernder Feuerfalter Lycaena helle<br />

X . . 0 0 Apollo Parnassius apollo<br />

X . . 0 0 Schwarzer Apollo Parnassius mnemosyne<br />

X . . 0 0 Goldener Scheckenfalter Euphydryas aurinia<br />

Nachtfalter<br />

X . . 0 0 Heckenwollafter Eriogaster catax<br />

X . . 0 0 Haarstrangwurzeleule Gortyna borelii lunata<br />

X . . 0 0 Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpinus<br />

X . . 0 0 Spanische Fahne Euplagia quadripunctaria<br />

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