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Der Landwirt als Arbeitgeber - AGRO TREUHAND Schwand

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KUNDENINFORMATION DER <strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> ScHWAND<br />

personal<br />

<strong>Der</strong> <strong>Landwirt</strong> <strong>als</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

Werden die Betriebe immer grösser und sind weniger familieneigene Arbeitskräfte auf<br />

dem Betrieb, so wird häufig familienfremdes Personal angestellt, um Arbeitsspitzen oder<br />

ein grösseres Bauvorhaben zu bewältigen.<br />

Als Grundlage für das Arbeitsverhältnis gelten die Regeln des kantonalen Normalarbeitsvertrages<br />

(NAV). Wird ein Einzelarbeitsvertrag (EAV) unterzeichnet, so gehen diese Bestimmungen<br />

dem NAV vor. Für Lehrverträge sind besondere Bedingungen massgebend.<br />

Sobald ein Anstellungsverhältnis eingegangen wird, sollen zwingend ein Arbeitsvertrag,<br />

eine Stundenkontrolle und monatlich eine saubere Lohn abrechnung erstellt werden.<br />

Interessantes aus dem NAV<br />

des Kantons Bern<br />

Arbeitszeit<br />

Im NAV ist die maximale Jahresarbeitszeit auf<br />

2750 Stunden und 10 Stunden pro Tag festgesetzt.<br />

Überstunden<br />

Als Überstundenarbeit gilt jede Arbeitsleistung,<br />

die über die verabredete Arbeitszeit hinaus erbracht<br />

wird. Die Überstunden müssen geleistet<br />

werden, wenn sie notwendig und zumutbar<br />

sind.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Arbeitgeber</strong> hat einen Lohnzuschlag von<br />

25 % zu leisten, wenn nichts anderes in einem<br />

EAV vereinbart oder kompensiert wird. <strong>Der</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />

hat den Überstundenbeweis zu erbringen.<br />

<strong>Der</strong> Monatslohn geteilt durch 229 Std. ergibt<br />

den Stundenlohn.<br />

Freitage<br />

Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf eineinhalb<br />

freie Tage pro Woche.<br />

Lohnabrechnung<br />

Damit die Lohnabrechnung und die Lohnmeldungen<br />

sauber erstellt werden können, soll ein<br />

Bruttolohn vereinbart und die Lohnabzüge vorgenommen<br />

werden.<br />

Lohnabzüge für AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung<br />

ALV, Berufliche Vorsorge BVG, Nichtberufsunfall<br />

NBU und Krankentaggeld KT sind<br />

zulässig. Für Kost und Logis werden CHF 990.– je<br />

Monat berechnet.<br />

Mitarbeiter in anderen Branchen einsetzen<br />

Werden Mitarbeiter ausserhalb der <strong>Landwirt</strong>schaft<br />

zu mehr <strong>als</strong> 50 % (z.B. im Bau­ oder Gastgewerbe)<br />

eingesetzt, so gelten die speziellen<br />

An stellungsbedingungen der jeweiligen Gesamt ­<br />

arbeitsverträge. Die Bautätigkeit für den eigenen<br />

Betrieb gilt <strong>als</strong> landwirtschaftliche Arbeit,<br />

auch wenn das Personal ausschliesslich auf der<br />

Baustelle tätig ist.<br />

Versicherungsschutz<br />

Für den vollumfänglichen Versicherungsschutz<br />

des landwirtschaftlichen Person<strong>als</strong> empfiehlt es<br />

sich, die Globalversicherung des Bauernverbandes<br />

abzuschliessen.<br />

Adressen<br />

Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände landwirtschaftlicher<br />

Angestellter: www.abla.ch<br />

Stellenvermittlung der LOBAG:<br />

www.lobag.ch\stellenvermittlung<br />

<strong>Landwirt</strong>schaftliches Versicherungszentrum LVZ:<br />

www.optimalversichert.ch<br />

Nr. 28 November 2011<br />

INHALT<br />

<strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> <strong>Schwand</strong><br />

3110 Münsingen<br />

Telefon 031 720 12 40<br />

Fax 031 720 12 50<br />

info@atschwand.ch<br />

www.atschwand.ch<br />

Buchhaltung<br />

PC­Lösungen<br />

Steuern<br />

Unternehmensberatung<br />

Versicherungen<br />

3110 Münsingen<br />

November 2011 AKTUELL Nr. 28 18<br />

P.P.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Landwirt</strong> <strong>als</strong> <strong>Arbeitgeber</strong> Seite 1<br />

Anpassungen an das<br />

neue Tierschutzgesetz Seite 2<br />

Einkommen der Bäuerin Seite 3<br />

Solarstrom,<br />

unerschöpfliche Energie Seite 4<br />

Wussten Sie dass... Seite 5<br />

Neue Mitarbeiterin Seite 5<br />

Ringtagungen 2011 –<br />

nicht verpassen! Seite 5<br />

Optimalversichert.ch mit<br />

der Krankenkasse Agrisano Seite 6<br />

Vorsorge Seite 7<br />

Warum jeder Bauer<br />

einen Computer braucht ! Seite 8<br />

Kursangebote 2012 Seite 8


sTanDpUnKT<br />

Anpassungen an das neue Tierschutzgesetz<br />

Am 1. September 2008 wurde die dam<strong>als</strong> fast 30­jährige Tier­<br />

schutzgesetzgebung durch neue Vorschriften ersetzt. Als eine<br />

der für die <strong>Landwirt</strong>e wesentlichsten Änderungen wurden bishe­<br />

rige Toleranzmasse aufgehoben. Dies führt dazu, dass gewisse<br />

Stallungen bis am 31. 8. 2013 umgebaut werden müssen.<br />

Die Toleranzmasse werden auch <strong>als</strong> Klammermasse bezeichnet,<br />

weil sie in der «alten» Tierschutzverordnung in Klammern hinter<br />

den einzuhaltenden Mindestmassen geschrieben waren. Diese<br />

Klammermasse lagen unter den vorgeschriebenen Mindestmas­<br />

sen. Standplätze und Liegeboxen für Kühe sowie Standplätze für<br />

Jungtiere über 300 kg, welche diese Klammermasse aufwiesen,<br />

mussten im Jahre 1981 nicht angepasst werden, obwohl sie die<br />

vorgeschriebenen Mindestmasse nicht erfüllten. Mit der im 2008<br />

in Kraft gesetzten Tierschutzverordnung wurden nun diese Klam­<br />

mermasse aufgehoben und entsprechende Einrichtungen müssen<br />

bis spätestens am 31. August 2013 den ebenfalls seit 2008 gel­<br />

tenden, neuen Mindestmassen angepasst werden. Diese neuen<br />

Mindestmasse sind abhängig von der Grösse der Kühe. Sie gelten<br />

ebenfalls für Neu­ und Umbauten von Stalleinrichtungen. Für<br />

bestehende Einrichtungen, bei welchen die Mindestmasse der<br />

Tierschutzverordnung aus dem Jahre 1981 eingehalten sind, gibt<br />

es keine generelle Anpassungspflicht.<br />

Investitionsschutz garantiert<br />

Das neue Tierschutzgesetz garantiert aber auch einen Investitions­<br />

schutz, wonach die gemäss dieser Gesetzgebung bewilligten<br />

Bauten und Einrichtungen für Nutztiere auch bei allfälligen wei­<br />

teren Gesetzesänderungen mindestens während der ordentlichen<br />

Abschreibungsdauer genutzt werden können.<br />

Unterstützung durch den Veterinärdienst<br />

<strong>Der</strong> Veterinärdienst und die Kontrollkommission für eine umwelt­<br />

schonende und tierfreundliche <strong>Landwirt</strong>schaft (KUL) unterstützen<br />

die <strong>Landwirt</strong>e bei der Beurteilung, ob ein Haltungssystem den<br />

neuen Anforderungen noch genügt oder ob ein Umbau nötig ist.<br />

Seit der Kontrollperiode 2008 / 2009 messen die Kontrolleure der<br />

KUL anlässlich ihrer Betriebskontrollen, wo nötig, die Stallungen<br />

aus und orientieren die <strong>Landwirt</strong>e über allfälligen Anpassungsbe­<br />

darf. Bis Ende 2012 sollte so jeder direktzahlungsberechtigte Be­<br />

trieb automatisch überprüft worden sein.<br />

2 AKTUELL Nr. 28 November 2011<br />

Reto Wyss, Kantonstierarzt<br />

Detaillierte Informationen zu den neuen Vorschriften im Nutztier­<br />

bereich finden sich in einem Merkblatt, welches auf der Webseite<br />

des Veterinärdienstes (www.vol.be.ch Veterinärwesen An­<br />

passungen an das neue Tierschutzgesetz) heruntergeladen wer­<br />

den kann. Bei weiteren Fragen können sich <strong>Landwirt</strong>e auch direkt<br />

an den Veterinärdienst wenden.<br />

IMPRESSUM<br />

HERAUSGEBER<br />

<strong>AGRO</strong>­<strong>TREUHAND</strong> EMMENTAL AG<br />

<strong>AGRO</strong>­<strong>TREUHAND</strong> BERNER OBERLAND<br />

<strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> SCHWAND<br />

<strong>AGRO</strong>­<strong>TREUHAND</strong> SEELAND AG<br />

ERSCHEINUNGSWEISE 2 x JÄHRLICH<br />

AUFLAGE 5’100 ExPL.<br />

ADRESSE REDAKTION<br />

<strong>AGRO</strong>­<strong>TREUHAND</strong> BERNER OBERLAND<br />

FRAU RUTH STOLLER­REUSSER<br />

3702 HONDRICH<br />

TEL. 033 650 84 84, FAx 033 650 84 77<br />

INFO@<strong>TREUHAND</strong>­BEO.CH<br />

GESTALTUNG<br />

DÄNZER WERBUNG THUN WWW.ROT.CH<br />

DRUcK<br />

GERBER DRUCK AG, STEFFISBURG


BeTrieBsorganisaTion<br />

Einkommen der Bäuerin<br />

Wie kann die Betriebsleiterin für ihre Arbeit<br />

entschädigt werden?<br />

Heutzutage arbeitet die Bäuerin oft in einem Masse auf dem<br />

<strong>Landwirt</strong>schaftsbetrieb mit, das über die eheliche Beistandspflicht<br />

hinausgeht. Neben der alltäglichen Arbeit auf dem Hof werden<br />

Betriebsführung, Investitionen und die Betriebsentwicklung vom<br />

Betriebsleiterehepaar meist gemeinsam besprochen und entschieden.<br />

Wenn die Bäuerin massgeblich auf dem Betrieb mitarbeitet<br />

oder einen Betriebszweig eigenverantwortlich führt, empfiehlt es<br />

sich, das Einkommen unter den Ehepartnern aufzuteilen. Grundsätzlich<br />

kennen wir folgende Möglichkeiten, das Einkommen zuzuweisen:<br />

Bäuerin ist Mitarbeiterin<br />

ohne AHV­Lohn<br />

Status der Bäuerin im Betrieb<br />

Bäuerin ist Mitarbeiterin<br />

mit AHV­Lohn<br />

Möglichkeiten der Einkommenszuweisung<br />

Bäuerin ist<br />

Selbständigerwerbende<br />

Entlöhnung der Ehefrau <strong>als</strong> mitarbeitendes<br />

Familienmitglied<br />

Versicherungstechnisch gesehen ist der Status der Bäuerin bei der<br />

Bestimmung der Leistungen entscheidend. Ist sie Mitarbeiterin<br />

ohne Lohn und wird das landwirtschaftliche Einkommen vollständig<br />

dem AHV­Konto des <strong>Landwirt</strong>s gutgeschrieben, gilt sie versicherungsrechtlich<br />

<strong>als</strong> nichterwerbstätig. Sehr oft ist sie bei Invalidität<br />

oder ihre Angehörigen bei Tod daher lediglich mit der<br />

Minimalrente versichert. Zudem stehen ihr keine Taggelder aus<br />

der Mutterschaftsversicherung zu.<br />

Diesen Nachteil kann man nur durch eine Änderung des Status<br />

der Bäuerin beheben. Die einfachste Lösung ist dabei, der Bäuerin<br />

einen Lohn zu bezahlen. Auf dem vereinbarten Lohn sind dann<br />

AHV­Beiträge in der Höhe von 10.3 % des Bruttolohns abzurechnen.<br />

Durch diese einfache Änderung wird die versicherungsrechtliche<br />

Stellung der Bäuerin deutlich verbessert, es ergeben sich für sie<br />

dem Lohn entsprechende Leistungen aus der AHV / IV. Zudem<br />

profitiert die Bäuerin bei Niederkunft von den Leistungen der<br />

Mutterschaftsversicherung in Form von Taggeldern und es wird<br />

möglich, dass sie auch eine Vorsorge im Bereich der 2. Säule (berufliche<br />

Vorsorge) und der Säule 3a (gebundene Vorsorge) aufbauen<br />

kann. Für den Mann sinkt durch die Entlöhnung der Ehefrau<br />

das landwirtschaftliche Einkommen, womit er einerseits von der<br />

degressiven Beitragsskala für Selbständigerwerbende profitieren<br />

kann und tiefere AHV­Beiträge entrichtet, andererseits aber auch<br />

mit verminderten Leistungen aus der AHV rechnen muss.<br />

Weil die Einkommen auf der Steuererklärung zusammengezählt<br />

werden, bringt die Einkommensaufteilung auf den ersten Blick<br />

keine Steuervorteile. Da die Ehefrau jedoch Beiträge in die Säulen<br />

2 und 3a einzahlen kann, können diese vom steuerbaren Einkommen<br />

abgezogen werden. Zusätzlich kann die Frau allfällige Berufsauslagen<br />

steuerwirksam in Abzug bringen. Auch die Abrechnung<br />

der Sozialversicherungsbeiträge im vereinfachten Abrech nungs­<br />

verfahren kann zu Steuerersparnissen führen. Durch die Entlöhnung<br />

der Betriebsleiterin werden somit die Möglichkeiten zur Steuerop­<br />

timierung erweitert.<br />

Beide Ehegatten sind Selbständigerwerbende<br />

Führt das Betriebsleiterehepaar den Betrieb partnerschaftlich und<br />

gleichberechtigt oder führt die Bäuerin eigenverantwortlich einen<br />

Betriebszweig, kann sie sich bei der Ausgleichskasse <strong>als</strong> Selbstän­<br />

digerwerbende anmelden. Damit die Bäuerin <strong>als</strong> Selbständiger­<br />

werbende gilt, muss sie gegen aussen auch dementsprechend<br />

auftreten. Dabei gilt es beispielsweise, die Geschäftskonten auch<br />

auf den Namen der Bäuerin laufen zu lassen oder Lieferscheine,<br />

Quittungen und Rechnungen auf den Namen der Bäuerin oder<br />

beider Ehepartner auszustellen. Sie muss unternehmerisch tätig<br />

sein und <strong>als</strong> gleichberechtigte Partnerin ihres Ehegatten auch das<br />

unternehmerische Risiko mittragen. Es gilt zu beachten, dass für<br />

den Bezug der Direktzahlungen in diesem Fall auch eine Ausbildung<br />

gemäss Art. 2 der Direktzahlungsverordnung von der Bäuerin<br />

verlangt wird. Bei der Ausgleichskasse muss sich die Bäuerin<br />

<strong>als</strong> Selbständigerwerbende anmelden. In der Buch haltung wird<br />

zwingend eine Einkommensaufteilung verlangt, es muss aber<br />

keine zweite Buchhaltung geführt werden. Aufgrund des dekla­<br />

rierten Einkommens werden dann auch die AHV­Beiträge bemes­<br />

sen.<br />

Zusätzlich zu den bei der Entlöhnung erwähnten Vorteilen bei<br />

Steuern und Versicherungen kann bei dieser Variante auch die<br />

Ehefrau von der degressiven Beitragsskala profitieren und muss<br />

maximal 9.7 % an AHV­Beiträgen (Stand 1. 1. 2011) entrichten.<br />

Abschliessend lässt sich somit festhalten, dass eine Einkommens­<br />

übertragung auf die Bäuerin verschiedene Vorteile bringt. Um die<br />

optimale Lösung für die individuelle betriebliche und familiäre<br />

Situation zu finden wendet man sich am besten an seinen Treu­<br />

händer.<br />

November 2011 AKTUELL Nr. 28 3


KUNDENINFORMATION DER <strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> SCHWAND<br />

PhOtOVOLtAIK<br />

Solarstrom, unerschöpfliche Energie<br />

Die Sonne liefert täglich rund 10 000-mal mehr Energie, <strong>als</strong><br />

in der gleichen Zeit weltweit verbraucht wird. Dies bedeu-<br />

tet: In einer knappen Stunde wird der Energiebedarf für die<br />

gesamte Weltbevölkerung für ein Jahr gedeckt. Um die<br />

Weltenergieversorgung sicherzustellen, müssten ca. 4 %<br />

der Wüstenflächen photovoltaisch genutzt werden. Wür-<br />

den in der Schweiz auf den am besten beson n ten Dach- und<br />

Fassadenflächen Solarmodule installiert, könnte ca. ein<br />

Drittel des schweizerischen Strombedarfs gedeckt werden.<br />

Strom aus Licht<br />

Solarstromanlagen beruhen auf einem faszinierenden physikalischen<br />

Effekt. Die Lichtquanten (Photonen) der Sonneneinstrahlung<br />

erzeugen im Halbleitermaterial der Solarzelle einen elektrischen<br />

Gleichstrom. Dieser wird über Kontakte an der Oberfläche<br />

gesammelt. Mehrere zusammengeschlossene Solarzellen ergeben<br />

ein Solarmodul. Einmal installiert, produziert eine Solarstromanlage<br />

bei geringem Wartungsaufwand während mindestens<br />

25 Jahren zuverlässig Strom.<br />

Die geeignete Fläche<br />

Optimal ist eine gegen Süden gerichtete Fläche mit einer Neigung<br />

von ungefähr 30°. <strong>Der</strong> Einfluss der Schräge und der Abweichung<br />

von Süden ist jedoch relativ moderat. Zu beachten ist, dass die<br />

vorgesehene Fläche keiner Beschattung durch Bäume oder Nachbargebäude<br />

ausgesetzt ist und dass wenige Aufbauten wie Kamine<br />

vorhanden sind.<br />

<strong>Der</strong> Bau / Formalitäten<br />

<strong>Der</strong> Zustand des Daches ist bei der Wahl der mechanischen Befestigung<br />

ausschlaggebend. Die Montage einer Photovoltaikanlage<br />

19 4 AKTUELL Nr. 28 November 2011<br />

auf einem Dach, das demnächst saniert werden muss, ist nicht<br />

sinnvoll. Hingegen bietet eine bevorstehende Dachsanierung<br />

oder auch ein Neubau die ideale Gelegenheit, eine integrierte<br />

Anlage zu realisieren, die auch ästhetisch überzeugt. Eine Aufbaulösung<br />

bietet die grösste Unabhängigkeit vom bestehenden<br />

Dach und kann fast überall erstellt werden. Im Gebäude muss ein<br />

geeigneter Platz für den Wechselrichter gefunden werden.<br />

Eine Photovoltaikanlage braucht im Kanton Bern auf nicht geschützten<br />

Gebäuden und ausserhalb von Ortsbildschutzgebieten<br />

in der Regel keine Baubewilligung. Wichtig ist ebenfalls die Absprache<br />

mit dem örtlichen Elektrizitätswerk betreffend Einspeisung<br />

der Energie ins Netz.<br />

Vergütung des Solarstroms /<br />

Förderung von erneuerbaren Energien<br />

Strom von Photovoltaikanlagen wird bei bewilligten Projekten<br />

während 25 Jahren mit der kostendeckenden Einspeisevergütung<br />

(KEV) unterstützt. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel<br />

können nicht alle Projekte sofort unterstützt werden und es besteht<br />

eine lange Warteliste. Falls nicht zusätzliche Mittel bewilligt<br />

werden, muss ab der Anmeldung bis zum positiven KEV­Entscheid<br />

mit ca. drei Jahren gerechnet werden. Zur Überbrückung dieser<br />

«Wartezeit» besteht momentan die Möglichkeit, den ökologischen<br />

Mehrwert der BKW zu verkaufen.<br />

Finanzierung der Anlage / Wirtschaftlichkeit<br />

Grundsätzlich müssen Photovoltaikanlagen wie andere Projekte<br />

mit Eigenmitteln, Finanzhilfen und Bank­ oder Privatdarlehen finanziert<br />

werden. Da Investitionen in erneuerbare Energien <strong>als</strong><br />

Di versifizierung gelten, kann die Bernische Stiftung für Agrarkre­<br />

dite (BAK) solche Projekte auf <strong>Landwirt</strong>schaftsbetrieben mit mehr<br />

<strong>als</strong> einer Standardarbeitskraft (SAK) mit Investitionshilfen unter­<br />

stützen. Weil aufgrund der Investition der amtliche Wert und<br />

somit die Belastungsgrenze steigt, wird auch Spielraum für eine<br />

Bankfinanzierung geschaffen.<br />

Solaranlagen ohne KEV sind nur wirtschaftlich, wenn der ökologische<br />

Mehrwert verkauft werden kann. Bei den Berechnungen<br />

ist auch der Steuervorteil zu beachten.<br />

Hilfe bei der Realisation<br />

Die <strong>AGRO</strong> BERATUNG hilft zusammen mit professionellen Partnern<br />

von der Planung bis zur Inbetriebnahme bei der Verwirklichung von<br />

Photovoltaikprojekten. Haben Sie Interesse an einer solchen zukunftsorientierten<br />

Investition? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:<br />

beratung­schwand@atschwand.ch oder 031 720 12 40.


IN KüRZE<br />

Wussten Sie ...<br />

• dass der Bund Investitionen zur Ammoniakreduktion finanziell<br />

unterstützt? Mögliche Projekte sind: Abdeckung Güllesilos, Ein-<br />

bau Mistschieber, Wind- und Sonnenschutzanlagen, Abluftreini-<br />

gungsanlagen/Sprinkleranlagen. Unterstützt werden Betriebe,<br />

die am förderprogramm Boden mitmachen. Es werden bis 80%<br />

der Projektkosten übernommen, im Maximum chf 25000.– je<br />

Projekt. Anmeldeformulare finden Sie unter www.ipringe.ch<br />

• dass die Bernische Agrarkreditkasse (BAK) Betriebsleitern, die<br />

jünger <strong>als</strong> 52-jährig sind und die ihren Betrieb dauerhaft aufge-<br />

ben (verpachten oder verkaufen), eine Umschulungshilfe be-<br />

zahlt? Einerseits werden bis 50% der Umschulungskosten über-<br />

nommen, andererseits werden während der Umschulung (max.<br />

3 Jahre) die Lebenshaltungskosten bezahlt. für eine familie mit<br />

3 Kindern sind dies z.B. chf 3750.– je Monat! für Auskünfte<br />

steht auch die <strong>AGRO</strong> BERAtUNG <strong>Schwand</strong> unter 031 720 12 40<br />

zur Verfügung.<br />

Bereits sind wir an den Vorbereitungen für unsere diesjährigen<br />

Ringtagungen. Wir werden Ihnen wiederum ein vielfältiges<br />

Programm mit wichtigen Informationen aus den Bereichen<br />

Versicherungen, Steuern, neue Agrarpolitik, Liquiditätsproble-<br />

me und Investitionen in erneuerbare Energien bieten.<br />

Für diejenigen Kunden, für die der Besuch einer Tagesveran­<br />

staltung nicht möglich ist, führen wir wiederum regionale<br />

Abendveranstaltungen durch; und zwar an folgenden Daten:<br />

personelles<br />

Neue Mitarbeiterin<br />

KUNDENINFORMATION DER <strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> SCHWAND<br />

Andrea Wyssbrod<br />

<strong>Der</strong> Vorstand der <strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong><br />

<strong>Schwand</strong> konnte per 1. Juli 2011 Andrea<br />

Wyssbrod aus Rubigen <strong>als</strong> neue Man­<br />

datsleiterin wählen. Sie wird die Man­<br />

date von Michael Fasel übernehmen,<br />

der die <strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> <strong>Schwand</strong><br />

per 30. Juni verliess, um eine neue Herausforderung<br />

im Treuhandbereich ausserhalb der Land wirtschaft<br />

anzunehmen.<br />

Andrea Wyssbrod ist <strong>als</strong> Bauerntochter in Rubigen aufgewachsen.<br />

Nach der kaufmännischen Lehre in einem Notariat und erfolg­<br />

reichem Abschluss der BMS sammelte sie bei der kantonalen<br />

Steu erverwaltung wertvolle Erfahrungen im Bereich Steuern.<br />

Be rufsbegleitend bildet sie sich zur Sachbearbeiterin Finanz­ und<br />

Rechnungswesen weiter. Zusätzlich bieten wir Andrea Wyssbrod<br />

intern breite Unterstützung für die Einarbeitung in ihr anspruchs­<br />

volles Arbeitsgebiet.<br />

Wir hoffen, dass Frau Wyssbrod rasch das Vertrauen ihrer Kunden<br />

gewinnen kann und wünschen ihr viel Befriedigung bei der täg­<br />

lichen Arbeit.<br />

Ringtagungen 2011 – nicht verpassen !<br />

Daten unserer Abendveranstaltungen<br />

Do 24.11.2011 Restaurant Gasthof Dörfli, Mühledorf<br />

Di 29.11.2011 Restaurant Lamm / Wislisau,<br />

Rüschegg Heubach<br />

Do 8.12.2011 Restaurant Rössli, Arni BE<br />

Di 13.12.2011 Restaurant Kreuzweg, Unterlangenegg<br />

Unser Tipp: Einfach hinkommen, spielt keine Rolle wann oder<br />

wo, Hauptsache Sie nehmen auch dieses Jahr wieder teil !<br />

Zu den Tagungen Ihres Ringes werden Sie mit separater Post<br />

persönlich eingeladen.<br />

November 2011 AKTUELL Nr. 28 20 5


KranKenKasse<br />

Optimalversichert.ch mit der Krankenkasse Agrisano<br />

Diese Vorteile bietet die Agrisano dem landwirtschaftli-<br />

chen Familienbetrieb: attraktive Prämien, bedürfnisgerech-<br />

te Angebote und kompetente Beratung. Die Berater des<br />

landwirtschaftlichen Versicherungszentrums (LVZ) sind<br />

gerne für Sie da. Die Website www.optimalversichert.ch/<br />

DasUnternehmen/Region<strong>als</strong>tellen.aspx führt Sie zum LVZ<br />

in Ihrer Region – nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen<br />

Sie sich kompetent beraten!<br />

Agrisano Prämien 2012<br />

Die Grundversicherungsprämien der Agrisano bleiben auch für<br />

2012 attraktiv. Die Erhöhung ist mit durchschnittlich 4 % moderat,<br />

so dass Agrisano in den ländlichen Regionen der Kantone Bern<br />

und Freiburg weiterhin zu den günstigsten Anbietern gehört.<br />

Tipp: Überprüfen Sie jetzt die Höhe der Franchise und überlegen<br />

Sie sich, in das Hausarztmodell AGRI­eco einzusteigen (8 % Ra­<br />

batt). Handeln Sie jetzt, denn der Einstieg in das Hausarztmodell<br />

ist nur per Anfang eines Jahres möglich.<br />

AGRI-spezial<br />

In der Grundversicherung sind etliche Risiken nicht oder nur un­<br />

genügend abgedeckt. Diese Lücken schliesst das Zusatzpaket<br />

AGRI­spezial. Das Preis­ Leistungs­Verhältnis ist vorzüglich, die<br />

Prämien sind im Vergleich zu anderen Krankenkassen wesentlich<br />

tiefer.<br />

Tipp: Aus dem AGRI­spezial werden unter anderem Kosten für<br />

komplementärmedizinische Behandlungen übernommen, wie<br />

z.B. Kinesiologie, Akupunktur oder Homöopathie. Bedingung für<br />

die Kostenübernahme ist, dass der behandelnde Therapeut oder<br />

die Therapeutin für die entsprechende Behandlungsmethode<br />

anerkannt ist. Erkundigen Sie sich bei der Agrisano, damit schon<br />

vor der Behandlung Klarheit über die Kostenbeteiligung besteht.<br />

Taggeldversicherung<br />

Eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit des Betriebsleiters oder<br />

der Betriebsleiterin führt oftm<strong>als</strong> zu einer finanziellen Mehrbelastung,<br />

da die Dienste eines Betriebshelfers in Anspruch genommen<br />

werden müssen. Die Taggeldversicherung der Agrisano deckt<br />

dieses finanzielle Risiko ab. Die Prämien sind äusserst attraktiv,<br />

nicht zuletzt dank der Kollektivlösung, in der ausschliesslich die<br />

Betriebsleiterfamilie versichert werden kann.<br />

Tipp: Sofern Sie mit AGRI­spezial versichert sind und / oder den<br />

jährlichen Beitrag von CHF 50.– an die landw. Betriebs­ und Familienhilfe<br />

(LBF) zahlen, haben Sie während 120 Tagen einen<br />

6 AKTUELL Nr. 28 November 2011<br />

Betriebshelfer zum vergünstigten Tarif zu Gute. Danach werden<br />

neu in jedem Fall CHF 240.– / Tag verrechnet. Überprüfen Sie <strong>als</strong>o<br />

die Taggeldhöhe Ihrer Erwerbsausfallversicherung – je nach betrieblicher<br />

und familiärer Situation ist eine Erhöhung empfehlenswert.<br />

AGRI-protect<br />

Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer identisch...<br />

Wer für sein Recht einstehen will, ist in unserem Justizsystem<br />

auf Unterstützung angewiesen. Mit AGRI­protect bietet die<br />

Agrisano eine Rechtsschutzversicherung an, mit der die Bauernfamilie<br />

in den Bereichen Betrieb, Verkehr und Privat umfassend<br />

versichert ist.<br />

Tipp: Wer sich für AGRI­protect entscheidet, soll die Versicherung<br />

für alle Familienmitglieder ab Alter 19 abschliessen. So lassen sich<br />

Deckungslücken vermeiden. Die Prämie von CHF 6.90 pro Monat<br />

und Person ist im Branchenvergleich sehr günstig.<br />

Versicherungsgesamtberatung<br />

Möchten Sie mehr wissen zu den Angeboten der Agrisano oder<br />

möchten Sie sämtliche Versicherungspolicen überprüfen lassen?<br />

Die Berater des LVZ nehmen sich gerne Zeit und unterstützen Sie,<br />

damit Sie optimalversichert.ch sind!


VERSIchERUNGEN<br />

Vorsorge<br />

Optimalversichert ist nicht nur der Name einer Website,<br />

sondern das Motiv für eine umsichtige und ganzheitliche<br />

Betrachtung und Beratung, zum Beispiel im Bereich Altersvorsorge.<br />

Für einen selbständig erwerbenden Unternehmer bedeutet der<br />

Aufbau und der Erhalt eines gut eingerichteten und effizient<br />

laufenden Betriebes einen ersten wichtigen Teil der Altersvorsorge.<br />

Genügend Wohnraum für mindestens zwei Familien ergänzt<br />

die betriebliche Basis für das Alter. Ein gutes Einvernehmen unter<br />

den Generationen rundet die materiellen Voraussetzung für einen<br />

geruhsamen Lebensabend ab.<br />

<strong>Der</strong> Erlös aus der Betriebsübergabe, ein günstiges Wohnrecht<br />

und Naturalien aus dem Betrieb sowie die AHV­Rente sind eine<br />

erste sinnvolle Altersvorsorge.<br />

Oft ist jedoch der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge angezeigt.<br />

Dies kann auf zwei Arten geschehen: entweder in der<br />

zweiten Säule mit Vorsorgeplänen der Vorsorgestiftung der<br />

schweizerischen <strong>Landwirt</strong>schaft oder aber durch Einzahlungen in<br />

die Säule 3a. Beide Vorsorgearten geniessen den vollen Abzug<br />

beim steuerbaren Einkommen im Moment der Einzahlung und<br />

eine privilegierte Besteuerung bei der dereinstigen Auszahlung.<br />

Zudem unterliegt das Kapital bis zur Auszahlung nicht der Vermögenssteuer.<br />

Diese Steuerbegünstigung hat den Ursprung in der Annahme,<br />

dass diejenigen, die Vorsorge betreiben, den Staat letztlich weniger<br />

kosten. Wer während der Erwerbstätigkeit – so die Annahme<br />

– auf dem Zahnfleisch läuft und keine Ersparnisse anlegen kann,<br />

hat im Alter Mühe, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.<br />

Darum fördert der Staat die freiwillige Altersvorsorge<br />

mit einem Steuerprivileg. Darunter fallen Einzahlungen in die<br />

berufliche Vorsorge der Säule 2 und in die gebundene Vorsorge<br />

der Säule 3a.<br />

Neben regelmässigen Einzahlungen kann auch ein Einkauf in die<br />

zweite Säule Sinn machen. <strong>Der</strong> Einkauf kann verschiedene Motive<br />

haben. An erster Stelle ist der Einkauf von fehlenden Versicherungsjahren<br />

zu nennen. In jungen Jahren will der Unternehmer in<br />

den Betrieb investieren und möglichst wenig flüssige Mittel in der<br />

Vorsorge binden. Aber in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens<br />

<strong>als</strong> selbständiger Unternehmer bändigt die Einzahlung in eine<br />

geeignete Vorsorge etwas die Investitionsfreudigkeit und ­versuchung.<br />

Wenn man zudem die vorhandene Flexibilität der Einzahlung in die<br />

Vorsorge nutzt, so finden betriebsnotwendige Investitionen und<br />

Vorsorgeeinzahlungen ideal nebeneinander Platz. Eine gut geplante<br />

Vorsorge wird darum nicht unnötig flüssige Mittel binden.<br />

Das Ziel der guten Vorsorge ist es, weitgehend das aktuelle Einkommen<br />

nach der Pensionierung zu sichern. Bildlich gesprochen<br />

garantiert die obligatorische erste Säule, <strong>als</strong>o die AHV, Wasser<br />

und Brot. Die vom selbständigen Unternehmer selbst definierte<br />

Vorsorge der zweiten und dritten Säule soll dagegen «Anke u<br />

Gonfi druf» ermöglichen.<br />

Wir <strong>AGRO</strong>­Treuhänder können Ihnen weder «Anke» noch «Gonfi»<br />

bieten, aber dafür fundiertes Wissen und langjährige Praxis in<br />

der Beratung der <strong>Landwirt</strong>e in vorsorge­ und steuertechnischen<br />

Fragen. Die Vorsorgeziele tönen einfach und einleuchtend, aber<br />

in der Umsetzung sind doch einige Stolpersteine vorhanden, die<br />

es zu umfahren gilt. Fragen Sie darum das <strong>Landwirt</strong>schaftliche<br />

Versicherungszentrum in Ihrer Nähe.<br />

www.optimalversichert.ch/DasUnternehmen/Region<strong>als</strong>tellen.aspx<br />

Auswahl­<br />

und<br />

Abschluss<br />

laufende<br />

Optimierung Bestandesaufnahme<br />

Ist­Situation<br />

Planung der<br />

persönlichen<br />

Strategie und<br />

Absicherung<br />

Ziel­<br />

und<br />

Bedarfsanalyse<br />

November 2011 AKTUELL Nr. 28 7


KUNDENINFORMATION DER <strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> SCHWAND<br />

INfORMAtIK<br />

Warum jeder Bauer<br />

einen computer braucht !<br />

Ein grosser Teil der Bevölkerung besitzt einen computer<br />

mit Internetanschluss. Was liegt näher, <strong>als</strong> die Angaben,<br />

die unsere Amtsstellen brauchen, gleich in elektronischer<br />

Form zu übermitteln.<br />

Sie haben es bereits erfahren. Vor wenigen Wochen mussten Sie<br />

sich über das Internet auf der Gelan­Informatik einloggen und<br />

das Formular elektronisch ausfüllen. Vorerst haben Sie mit 2, 3<br />

Kreuzen den Anspruch der Direktzahlungen für das nächste Jahr<br />

angemeldet. Damit machen Sie einen Schritt in Richtung papier­<br />

lose Verwaltung.<br />

Anspruchsvoller wird die Erhebung im Frühling, wenn der Kanton<br />

alles wissen will. Die Agrardatenerhebung wird ab diesem Zeit­<br />

punkt nur noch elektronisch entgegengenommen. Das bedeutet,<br />

dass jeder <strong>Landwirt</strong> seine Daten am Computer eingeben und<br />

kontrollieren muss.<br />

<strong>Der</strong> Computer erhält in unserem Alltag damit einen immer grös­<br />

seren Stellenwert. Über die Plattform: www.agate.ch werden alle<br />

für die Behörden und <strong>Landwirt</strong>e notwendigen Datenbanken<br />

verwaltet. So auch die Meldung für die Tierverkehrsdatenbank<br />

(TVD). Viele nutzten bereits den bequemen Weg über das Inter­<br />

net.<br />

Jeder <strong>Landwirt</strong>schaftsbetrieb braucht einen Traktor, eine Motor­<br />

säge und einen PC. Verfügen Sie noch nicht über einen PC mit<br />

Internetanschluss?<br />

Falls ja, verpassen Sie den Anschluss nicht und beschaffen Sie sich<br />

jetzt einen PC. Die <strong>AGRO</strong> TREUHHAND <strong>Schwand</strong> bietet Ihnen<br />

gerne Unterstützung an.<br />

<strong>Der</strong> Preis für ein gutes und leistungsfähiges Gerät ist vergleichbar<br />

mit der Investition in eine Motorsäge. <strong>Der</strong> Umgang mit einem PC<br />

ist auch nicht schwieriger – nur wesentlich ungefährlicher!<br />

17 8 AKTUELL Nr. 28 November 2011<br />

KURSWESEN<br />

Kursangebote 2012<br />

Das aktuelle Kursangebot kann auch unter www.atschwand.ch eingesehen<br />

werden.<br />

Anmeldungen und Auskünfte: 031 720 12 40 oder info@atschwand.ch<br />

Hofübergabe – Hofübernahme Kurs Nr. 001<br />

Zielgruppe Familien, die vor der Hofübergabe<br />

bzw. vor der Hofübernahme stehen<br />

Kursdatum Herbst / Frühling 2011 / 2012<br />

Kursdauer 09.00 – 12.00 Uhr<br />

Kursleitung Hans Bigler, Beat Moser<br />

Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />

Kosten CHF 100.– / Betrieb<br />

Die korrekte Lohnabrechnung / Kurs Nr. 002<br />

Lohnausweis ausfüllen<br />

Zielgruppe Unternehmer und <strong>Landwirt</strong>e,<br />

die Arbeitnehmer beschäftigen<br />

Kursdatum Winter / Frühling 2011 / 2012<br />

Kursleitung Hanspeter Aebi, Iwan Biedermann<br />

Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />

Kosten CHF 80.– / Betrieb<br />

Vorsorge in der <strong>Landwirt</strong>schaft Kurs Nr. 003<br />

Zielgruppe Selbständigerwerbende <strong>Landwirt</strong>e<br />

und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder<br />

Kursdatum auf Anfrage<br />

Kursleitung Hanspeter Aebi<br />

Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />

Kosten CHF 80.– / Betrieb<br />

<strong>AGRO</strong> TWIN cash für Ihren Hof Kurs Nr. 004<br />

Zielgruppe BetriebsleiterInnen, die den Geldverkehr<br />

selber elektronisch erfassen wollen<br />

Kursdatum Winter / Frühling 2011 / 2012<br />

Kursleitung Marcel Müller, Bernhard Zürcher<br />

Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />

Kosten CHF 120.– / Betrieb<br />

<strong>AGRO</strong> TWIN eBanking Kurs Nr. 005<br />

Zielgruppe <strong>AGRO</strong> TWIN Cash­Benutzer, die Zahlungen<br />

per eBanking erledigen wollen.<br />

Kursdatum Winter / Frühling 2011 / 2012<br />

Kursleitung Marcel Müller, Bernhard Zürcher<br />

Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />

Kosten CHF 120.– / Betrieb<br />

Agro Office Schnupperkurs Kurs Nr. 006<br />

Zielgruppe BetriebsleiterInnen, die sich für eine vollumfängliche<br />

Buchhaltungssoftware inkl. Faktura<br />

und eBanking interessieren.<br />

Kursdatum auf Anfrage<br />

Kursleitung Agro Office, Peter Wüest<br />

Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />

Kosten CHF 20.– / Betrieb<br />

Vereinsfinanzen Kurs Nr. 007<br />

Zielgruppe Rechnungsführer von Vereinen – KassierInnen<br />

Kursdatum auf Anfrage<br />

Kursleitung Samuel Santschi<br />

Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />

Kosten CHF 150.– / Verein

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