Der Landwirt als Arbeitgeber - AGRO TREUHAND Schwand
Der Landwirt als Arbeitgeber - AGRO TREUHAND Schwand
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KUNDENINFORMATION DER <strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> ScHWAND<br />
personal<br />
<strong>Der</strong> <strong>Landwirt</strong> <strong>als</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
Werden die Betriebe immer grösser und sind weniger familieneigene Arbeitskräfte auf<br />
dem Betrieb, so wird häufig familienfremdes Personal angestellt, um Arbeitsspitzen oder<br />
ein grösseres Bauvorhaben zu bewältigen.<br />
Als Grundlage für das Arbeitsverhältnis gelten die Regeln des kantonalen Normalarbeitsvertrages<br />
(NAV). Wird ein Einzelarbeitsvertrag (EAV) unterzeichnet, so gehen diese Bestimmungen<br />
dem NAV vor. Für Lehrverträge sind besondere Bedingungen massgebend.<br />
Sobald ein Anstellungsverhältnis eingegangen wird, sollen zwingend ein Arbeitsvertrag,<br />
eine Stundenkontrolle und monatlich eine saubere Lohn abrechnung erstellt werden.<br />
Interessantes aus dem NAV<br />
des Kantons Bern<br />
Arbeitszeit<br />
Im NAV ist die maximale Jahresarbeitszeit auf<br />
2750 Stunden und 10 Stunden pro Tag festgesetzt.<br />
Überstunden<br />
Als Überstundenarbeit gilt jede Arbeitsleistung,<br />
die über die verabredete Arbeitszeit hinaus erbracht<br />
wird. Die Überstunden müssen geleistet<br />
werden, wenn sie notwendig und zumutbar<br />
sind.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Arbeitgeber</strong> hat einen Lohnzuschlag von<br />
25 % zu leisten, wenn nichts anderes in einem<br />
EAV vereinbart oder kompensiert wird. <strong>Der</strong> <strong>Arbeitgeber</strong><br />
hat den Überstundenbeweis zu erbringen.<br />
<strong>Der</strong> Monatslohn geteilt durch 229 Std. ergibt<br />
den Stundenlohn.<br />
Freitage<br />
Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf eineinhalb<br />
freie Tage pro Woche.<br />
Lohnabrechnung<br />
Damit die Lohnabrechnung und die Lohnmeldungen<br />
sauber erstellt werden können, soll ein<br />
Bruttolohn vereinbart und die Lohnabzüge vorgenommen<br />
werden.<br />
Lohnabzüge für AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung<br />
ALV, Berufliche Vorsorge BVG, Nichtberufsunfall<br />
NBU und Krankentaggeld KT sind<br />
zulässig. Für Kost und Logis werden CHF 990.– je<br />
Monat berechnet.<br />
Mitarbeiter in anderen Branchen einsetzen<br />
Werden Mitarbeiter ausserhalb der <strong>Landwirt</strong>schaft<br />
zu mehr <strong>als</strong> 50 % (z.B. im Bau oder Gastgewerbe)<br />
eingesetzt, so gelten die speziellen<br />
An stellungsbedingungen der jeweiligen Gesamt <br />
arbeitsverträge. Die Bautätigkeit für den eigenen<br />
Betrieb gilt <strong>als</strong> landwirtschaftliche Arbeit,<br />
auch wenn das Personal ausschliesslich auf der<br />
Baustelle tätig ist.<br />
Versicherungsschutz<br />
Für den vollumfänglichen Versicherungsschutz<br />
des landwirtschaftlichen Person<strong>als</strong> empfiehlt es<br />
sich, die Globalversicherung des Bauernverbandes<br />
abzuschliessen.<br />
Adressen<br />
Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände landwirtschaftlicher<br />
Angestellter: www.abla.ch<br />
Stellenvermittlung der LOBAG:<br />
www.lobag.ch\stellenvermittlung<br />
<strong>Landwirt</strong>schaftliches Versicherungszentrum LVZ:<br />
www.optimalversichert.ch<br />
Nr. 28 November 2011<br />
INHALT<br />
<strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> <strong>Schwand</strong><br />
3110 Münsingen<br />
Telefon 031 720 12 40<br />
Fax 031 720 12 50<br />
info@atschwand.ch<br />
www.atschwand.ch<br />
Buchhaltung<br />
PCLösungen<br />
Steuern<br />
Unternehmensberatung<br />
Versicherungen<br />
3110 Münsingen<br />
November 2011 AKTUELL Nr. 28 18<br />
P.P.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Landwirt</strong> <strong>als</strong> <strong>Arbeitgeber</strong> Seite 1<br />
Anpassungen an das<br />
neue Tierschutzgesetz Seite 2<br />
Einkommen der Bäuerin Seite 3<br />
Solarstrom,<br />
unerschöpfliche Energie Seite 4<br />
Wussten Sie dass... Seite 5<br />
Neue Mitarbeiterin Seite 5<br />
Ringtagungen 2011 –<br />
nicht verpassen! Seite 5<br />
Optimalversichert.ch mit<br />
der Krankenkasse Agrisano Seite 6<br />
Vorsorge Seite 7<br />
Warum jeder Bauer<br />
einen Computer braucht ! Seite 8<br />
Kursangebote 2012 Seite 8
sTanDpUnKT<br />
Anpassungen an das neue Tierschutzgesetz<br />
Am 1. September 2008 wurde die dam<strong>als</strong> fast 30jährige Tier<br />
schutzgesetzgebung durch neue Vorschriften ersetzt. Als eine<br />
der für die <strong>Landwirt</strong>e wesentlichsten Änderungen wurden bishe<br />
rige Toleranzmasse aufgehoben. Dies führt dazu, dass gewisse<br />
Stallungen bis am 31. 8. 2013 umgebaut werden müssen.<br />
Die Toleranzmasse werden auch <strong>als</strong> Klammermasse bezeichnet,<br />
weil sie in der «alten» Tierschutzverordnung in Klammern hinter<br />
den einzuhaltenden Mindestmassen geschrieben waren. Diese<br />
Klammermasse lagen unter den vorgeschriebenen Mindestmas<br />
sen. Standplätze und Liegeboxen für Kühe sowie Standplätze für<br />
Jungtiere über 300 kg, welche diese Klammermasse aufwiesen,<br />
mussten im Jahre 1981 nicht angepasst werden, obwohl sie die<br />
vorgeschriebenen Mindestmasse nicht erfüllten. Mit der im 2008<br />
in Kraft gesetzten Tierschutzverordnung wurden nun diese Klam<br />
mermasse aufgehoben und entsprechende Einrichtungen müssen<br />
bis spätestens am 31. August 2013 den ebenfalls seit 2008 gel<br />
tenden, neuen Mindestmassen angepasst werden. Diese neuen<br />
Mindestmasse sind abhängig von der Grösse der Kühe. Sie gelten<br />
ebenfalls für Neu und Umbauten von Stalleinrichtungen. Für<br />
bestehende Einrichtungen, bei welchen die Mindestmasse der<br />
Tierschutzverordnung aus dem Jahre 1981 eingehalten sind, gibt<br />
es keine generelle Anpassungspflicht.<br />
Investitionsschutz garantiert<br />
Das neue Tierschutzgesetz garantiert aber auch einen Investitions<br />
schutz, wonach die gemäss dieser Gesetzgebung bewilligten<br />
Bauten und Einrichtungen für Nutztiere auch bei allfälligen wei<br />
teren Gesetzesänderungen mindestens während der ordentlichen<br />
Abschreibungsdauer genutzt werden können.<br />
Unterstützung durch den Veterinärdienst<br />
<strong>Der</strong> Veterinärdienst und die Kontrollkommission für eine umwelt<br />
schonende und tierfreundliche <strong>Landwirt</strong>schaft (KUL) unterstützen<br />
die <strong>Landwirt</strong>e bei der Beurteilung, ob ein Haltungssystem den<br />
neuen Anforderungen noch genügt oder ob ein Umbau nötig ist.<br />
Seit der Kontrollperiode 2008 / 2009 messen die Kontrolleure der<br />
KUL anlässlich ihrer Betriebskontrollen, wo nötig, die Stallungen<br />
aus und orientieren die <strong>Landwirt</strong>e über allfälligen Anpassungsbe<br />
darf. Bis Ende 2012 sollte so jeder direktzahlungsberechtigte Be<br />
trieb automatisch überprüft worden sein.<br />
2 AKTUELL Nr. 28 November 2011<br />
Reto Wyss, Kantonstierarzt<br />
Detaillierte Informationen zu den neuen Vorschriften im Nutztier<br />
bereich finden sich in einem Merkblatt, welches auf der Webseite<br />
des Veterinärdienstes (www.vol.be.ch Veterinärwesen An<br />
passungen an das neue Tierschutzgesetz) heruntergeladen wer<br />
den kann. Bei weiteren Fragen können sich <strong>Landwirt</strong>e auch direkt<br />
an den Veterinärdienst wenden.<br />
IMPRESSUM<br />
HERAUSGEBER<br />
<strong>AGRO</strong><strong>TREUHAND</strong> EMMENTAL AG<br />
<strong>AGRO</strong><strong>TREUHAND</strong> BERNER OBERLAND<br />
<strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> SCHWAND<br />
<strong>AGRO</strong><strong>TREUHAND</strong> SEELAND AG<br />
ERSCHEINUNGSWEISE 2 x JÄHRLICH<br />
AUFLAGE 5’100 ExPL.<br />
ADRESSE REDAKTION<br />
<strong>AGRO</strong><strong>TREUHAND</strong> BERNER OBERLAND<br />
FRAU RUTH STOLLERREUSSER<br />
3702 HONDRICH<br />
TEL. 033 650 84 84, FAx 033 650 84 77<br />
INFO@<strong>TREUHAND</strong>BEO.CH<br />
GESTALTUNG<br />
DÄNZER WERBUNG THUN WWW.ROT.CH<br />
DRUcK<br />
GERBER DRUCK AG, STEFFISBURG
BeTrieBsorganisaTion<br />
Einkommen der Bäuerin<br />
Wie kann die Betriebsleiterin für ihre Arbeit<br />
entschädigt werden?<br />
Heutzutage arbeitet die Bäuerin oft in einem Masse auf dem<br />
<strong>Landwirt</strong>schaftsbetrieb mit, das über die eheliche Beistandspflicht<br />
hinausgeht. Neben der alltäglichen Arbeit auf dem Hof werden<br />
Betriebsführung, Investitionen und die Betriebsentwicklung vom<br />
Betriebsleiterehepaar meist gemeinsam besprochen und entschieden.<br />
Wenn die Bäuerin massgeblich auf dem Betrieb mitarbeitet<br />
oder einen Betriebszweig eigenverantwortlich führt, empfiehlt es<br />
sich, das Einkommen unter den Ehepartnern aufzuteilen. Grundsätzlich<br />
kennen wir folgende Möglichkeiten, das Einkommen zuzuweisen:<br />
Bäuerin ist Mitarbeiterin<br />
ohne AHVLohn<br />
Status der Bäuerin im Betrieb<br />
Bäuerin ist Mitarbeiterin<br />
mit AHVLohn<br />
Möglichkeiten der Einkommenszuweisung<br />
Bäuerin ist<br />
Selbständigerwerbende<br />
Entlöhnung der Ehefrau <strong>als</strong> mitarbeitendes<br />
Familienmitglied<br />
Versicherungstechnisch gesehen ist der Status der Bäuerin bei der<br />
Bestimmung der Leistungen entscheidend. Ist sie Mitarbeiterin<br />
ohne Lohn und wird das landwirtschaftliche Einkommen vollständig<br />
dem AHVKonto des <strong>Landwirt</strong>s gutgeschrieben, gilt sie versicherungsrechtlich<br />
<strong>als</strong> nichterwerbstätig. Sehr oft ist sie bei Invalidität<br />
oder ihre Angehörigen bei Tod daher lediglich mit der<br />
Minimalrente versichert. Zudem stehen ihr keine Taggelder aus<br />
der Mutterschaftsversicherung zu.<br />
Diesen Nachteil kann man nur durch eine Änderung des Status<br />
der Bäuerin beheben. Die einfachste Lösung ist dabei, der Bäuerin<br />
einen Lohn zu bezahlen. Auf dem vereinbarten Lohn sind dann<br />
AHVBeiträge in der Höhe von 10.3 % des Bruttolohns abzurechnen.<br />
Durch diese einfache Änderung wird die versicherungsrechtliche<br />
Stellung der Bäuerin deutlich verbessert, es ergeben sich für sie<br />
dem Lohn entsprechende Leistungen aus der AHV / IV. Zudem<br />
profitiert die Bäuerin bei Niederkunft von den Leistungen der<br />
Mutterschaftsversicherung in Form von Taggeldern und es wird<br />
möglich, dass sie auch eine Vorsorge im Bereich der 2. Säule (berufliche<br />
Vorsorge) und der Säule 3a (gebundene Vorsorge) aufbauen<br />
kann. Für den Mann sinkt durch die Entlöhnung der Ehefrau<br />
das landwirtschaftliche Einkommen, womit er einerseits von der<br />
degressiven Beitragsskala für Selbständigerwerbende profitieren<br />
kann und tiefere AHVBeiträge entrichtet, andererseits aber auch<br />
mit verminderten Leistungen aus der AHV rechnen muss.<br />
Weil die Einkommen auf der Steuererklärung zusammengezählt<br />
werden, bringt die Einkommensaufteilung auf den ersten Blick<br />
keine Steuervorteile. Da die Ehefrau jedoch Beiträge in die Säulen<br />
2 und 3a einzahlen kann, können diese vom steuerbaren Einkommen<br />
abgezogen werden. Zusätzlich kann die Frau allfällige Berufsauslagen<br />
steuerwirksam in Abzug bringen. Auch die Abrechnung<br />
der Sozialversicherungsbeiträge im vereinfachten Abrech nungs<br />
verfahren kann zu Steuerersparnissen führen. Durch die Entlöhnung<br />
der Betriebsleiterin werden somit die Möglichkeiten zur Steuerop<br />
timierung erweitert.<br />
Beide Ehegatten sind Selbständigerwerbende<br />
Führt das Betriebsleiterehepaar den Betrieb partnerschaftlich und<br />
gleichberechtigt oder führt die Bäuerin eigenverantwortlich einen<br />
Betriebszweig, kann sie sich bei der Ausgleichskasse <strong>als</strong> Selbstän<br />
digerwerbende anmelden. Damit die Bäuerin <strong>als</strong> Selbständiger<br />
werbende gilt, muss sie gegen aussen auch dementsprechend<br />
auftreten. Dabei gilt es beispielsweise, die Geschäftskonten auch<br />
auf den Namen der Bäuerin laufen zu lassen oder Lieferscheine,<br />
Quittungen und Rechnungen auf den Namen der Bäuerin oder<br />
beider Ehepartner auszustellen. Sie muss unternehmerisch tätig<br />
sein und <strong>als</strong> gleichberechtigte Partnerin ihres Ehegatten auch das<br />
unternehmerische Risiko mittragen. Es gilt zu beachten, dass für<br />
den Bezug der Direktzahlungen in diesem Fall auch eine Ausbildung<br />
gemäss Art. 2 der Direktzahlungsverordnung von der Bäuerin<br />
verlangt wird. Bei der Ausgleichskasse muss sich die Bäuerin<br />
<strong>als</strong> Selbständigerwerbende anmelden. In der Buch haltung wird<br />
zwingend eine Einkommensaufteilung verlangt, es muss aber<br />
keine zweite Buchhaltung geführt werden. Aufgrund des dekla<br />
rierten Einkommens werden dann auch die AHVBeiträge bemes<br />
sen.<br />
Zusätzlich zu den bei der Entlöhnung erwähnten Vorteilen bei<br />
Steuern und Versicherungen kann bei dieser Variante auch die<br />
Ehefrau von der degressiven Beitragsskala profitieren und muss<br />
maximal 9.7 % an AHVBeiträgen (Stand 1. 1. 2011) entrichten.<br />
Abschliessend lässt sich somit festhalten, dass eine Einkommens<br />
übertragung auf die Bäuerin verschiedene Vorteile bringt. Um die<br />
optimale Lösung für die individuelle betriebliche und familiäre<br />
Situation zu finden wendet man sich am besten an seinen Treu<br />
händer.<br />
November 2011 AKTUELL Nr. 28 3
KUNDENINFORMATION DER <strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> SCHWAND<br />
PhOtOVOLtAIK<br />
Solarstrom, unerschöpfliche Energie<br />
Die Sonne liefert täglich rund 10 000-mal mehr Energie, <strong>als</strong><br />
in der gleichen Zeit weltweit verbraucht wird. Dies bedeu-<br />
tet: In einer knappen Stunde wird der Energiebedarf für die<br />
gesamte Weltbevölkerung für ein Jahr gedeckt. Um die<br />
Weltenergieversorgung sicherzustellen, müssten ca. 4 %<br />
der Wüstenflächen photovoltaisch genutzt werden. Wür-<br />
den in der Schweiz auf den am besten beson n ten Dach- und<br />
Fassadenflächen Solarmodule installiert, könnte ca. ein<br />
Drittel des schweizerischen Strombedarfs gedeckt werden.<br />
Strom aus Licht<br />
Solarstromanlagen beruhen auf einem faszinierenden physikalischen<br />
Effekt. Die Lichtquanten (Photonen) der Sonneneinstrahlung<br />
erzeugen im Halbleitermaterial der Solarzelle einen elektrischen<br />
Gleichstrom. Dieser wird über Kontakte an der Oberfläche<br />
gesammelt. Mehrere zusammengeschlossene Solarzellen ergeben<br />
ein Solarmodul. Einmal installiert, produziert eine Solarstromanlage<br />
bei geringem Wartungsaufwand während mindestens<br />
25 Jahren zuverlässig Strom.<br />
Die geeignete Fläche<br />
Optimal ist eine gegen Süden gerichtete Fläche mit einer Neigung<br />
von ungefähr 30°. <strong>Der</strong> Einfluss der Schräge und der Abweichung<br />
von Süden ist jedoch relativ moderat. Zu beachten ist, dass die<br />
vorgesehene Fläche keiner Beschattung durch Bäume oder Nachbargebäude<br />
ausgesetzt ist und dass wenige Aufbauten wie Kamine<br />
vorhanden sind.<br />
<strong>Der</strong> Bau / Formalitäten<br />
<strong>Der</strong> Zustand des Daches ist bei der Wahl der mechanischen Befestigung<br />
ausschlaggebend. Die Montage einer Photovoltaikanlage<br />
19 4 AKTUELL Nr. 28 November 2011<br />
auf einem Dach, das demnächst saniert werden muss, ist nicht<br />
sinnvoll. Hingegen bietet eine bevorstehende Dachsanierung<br />
oder auch ein Neubau die ideale Gelegenheit, eine integrierte<br />
Anlage zu realisieren, die auch ästhetisch überzeugt. Eine Aufbaulösung<br />
bietet die grösste Unabhängigkeit vom bestehenden<br />
Dach und kann fast überall erstellt werden. Im Gebäude muss ein<br />
geeigneter Platz für den Wechselrichter gefunden werden.<br />
Eine Photovoltaikanlage braucht im Kanton Bern auf nicht geschützten<br />
Gebäuden und ausserhalb von Ortsbildschutzgebieten<br />
in der Regel keine Baubewilligung. Wichtig ist ebenfalls die Absprache<br />
mit dem örtlichen Elektrizitätswerk betreffend Einspeisung<br />
der Energie ins Netz.<br />
Vergütung des Solarstroms /<br />
Förderung von erneuerbaren Energien<br />
Strom von Photovoltaikanlagen wird bei bewilligten Projekten<br />
während 25 Jahren mit der kostendeckenden Einspeisevergütung<br />
(KEV) unterstützt. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel<br />
können nicht alle Projekte sofort unterstützt werden und es besteht<br />
eine lange Warteliste. Falls nicht zusätzliche Mittel bewilligt<br />
werden, muss ab der Anmeldung bis zum positiven KEVEntscheid<br />
mit ca. drei Jahren gerechnet werden. Zur Überbrückung dieser<br />
«Wartezeit» besteht momentan die Möglichkeit, den ökologischen<br />
Mehrwert der BKW zu verkaufen.<br />
Finanzierung der Anlage / Wirtschaftlichkeit<br />
Grundsätzlich müssen Photovoltaikanlagen wie andere Projekte<br />
mit Eigenmitteln, Finanzhilfen und Bank oder Privatdarlehen finanziert<br />
werden. Da Investitionen in erneuerbare Energien <strong>als</strong><br />
Di versifizierung gelten, kann die Bernische Stiftung für Agrarkre<br />
dite (BAK) solche Projekte auf <strong>Landwirt</strong>schaftsbetrieben mit mehr<br />
<strong>als</strong> einer Standardarbeitskraft (SAK) mit Investitionshilfen unter<br />
stützen. Weil aufgrund der Investition der amtliche Wert und<br />
somit die Belastungsgrenze steigt, wird auch Spielraum für eine<br />
Bankfinanzierung geschaffen.<br />
Solaranlagen ohne KEV sind nur wirtschaftlich, wenn der ökologische<br />
Mehrwert verkauft werden kann. Bei den Berechnungen<br />
ist auch der Steuervorteil zu beachten.<br />
Hilfe bei der Realisation<br />
Die <strong>AGRO</strong> BERATUNG hilft zusammen mit professionellen Partnern<br />
von der Planung bis zur Inbetriebnahme bei der Verwirklichung von<br />
Photovoltaikprojekten. Haben Sie Interesse an einer solchen zukunftsorientierten<br />
Investition? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:<br />
beratungschwand@atschwand.ch oder 031 720 12 40.
IN KüRZE<br />
Wussten Sie ...<br />
• dass der Bund Investitionen zur Ammoniakreduktion finanziell<br />
unterstützt? Mögliche Projekte sind: Abdeckung Güllesilos, Ein-<br />
bau Mistschieber, Wind- und Sonnenschutzanlagen, Abluftreini-<br />
gungsanlagen/Sprinkleranlagen. Unterstützt werden Betriebe,<br />
die am förderprogramm Boden mitmachen. Es werden bis 80%<br />
der Projektkosten übernommen, im Maximum chf 25000.– je<br />
Projekt. Anmeldeformulare finden Sie unter www.ipringe.ch<br />
• dass die Bernische Agrarkreditkasse (BAK) Betriebsleitern, die<br />
jünger <strong>als</strong> 52-jährig sind und die ihren Betrieb dauerhaft aufge-<br />
ben (verpachten oder verkaufen), eine Umschulungshilfe be-<br />
zahlt? Einerseits werden bis 50% der Umschulungskosten über-<br />
nommen, andererseits werden während der Umschulung (max.<br />
3 Jahre) die Lebenshaltungskosten bezahlt. für eine familie mit<br />
3 Kindern sind dies z.B. chf 3750.– je Monat! für Auskünfte<br />
steht auch die <strong>AGRO</strong> BERAtUNG <strong>Schwand</strong> unter 031 720 12 40<br />
zur Verfügung.<br />
Bereits sind wir an den Vorbereitungen für unsere diesjährigen<br />
Ringtagungen. Wir werden Ihnen wiederum ein vielfältiges<br />
Programm mit wichtigen Informationen aus den Bereichen<br />
Versicherungen, Steuern, neue Agrarpolitik, Liquiditätsproble-<br />
me und Investitionen in erneuerbare Energien bieten.<br />
Für diejenigen Kunden, für die der Besuch einer Tagesveran<br />
staltung nicht möglich ist, führen wir wiederum regionale<br />
Abendveranstaltungen durch; und zwar an folgenden Daten:<br />
personelles<br />
Neue Mitarbeiterin<br />
KUNDENINFORMATION DER <strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> SCHWAND<br />
Andrea Wyssbrod<br />
<strong>Der</strong> Vorstand der <strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong><br />
<strong>Schwand</strong> konnte per 1. Juli 2011 Andrea<br />
Wyssbrod aus Rubigen <strong>als</strong> neue Man<br />
datsleiterin wählen. Sie wird die Man<br />
date von Michael Fasel übernehmen,<br />
der die <strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> <strong>Schwand</strong><br />
per 30. Juni verliess, um eine neue Herausforderung<br />
im Treuhandbereich ausserhalb der Land wirtschaft<br />
anzunehmen.<br />
Andrea Wyssbrod ist <strong>als</strong> Bauerntochter in Rubigen aufgewachsen.<br />
Nach der kaufmännischen Lehre in einem Notariat und erfolg<br />
reichem Abschluss der BMS sammelte sie bei der kantonalen<br />
Steu erverwaltung wertvolle Erfahrungen im Bereich Steuern.<br />
Be rufsbegleitend bildet sie sich zur Sachbearbeiterin Finanz und<br />
Rechnungswesen weiter. Zusätzlich bieten wir Andrea Wyssbrod<br />
intern breite Unterstützung für die Einarbeitung in ihr anspruchs<br />
volles Arbeitsgebiet.<br />
Wir hoffen, dass Frau Wyssbrod rasch das Vertrauen ihrer Kunden<br />
gewinnen kann und wünschen ihr viel Befriedigung bei der täg<br />
lichen Arbeit.<br />
Ringtagungen 2011 – nicht verpassen !<br />
Daten unserer Abendveranstaltungen<br />
Do 24.11.2011 Restaurant Gasthof Dörfli, Mühledorf<br />
Di 29.11.2011 Restaurant Lamm / Wislisau,<br />
Rüschegg Heubach<br />
Do 8.12.2011 Restaurant Rössli, Arni BE<br />
Di 13.12.2011 Restaurant Kreuzweg, Unterlangenegg<br />
Unser Tipp: Einfach hinkommen, spielt keine Rolle wann oder<br />
wo, Hauptsache Sie nehmen auch dieses Jahr wieder teil !<br />
Zu den Tagungen Ihres Ringes werden Sie mit separater Post<br />
persönlich eingeladen.<br />
November 2011 AKTUELL Nr. 28 20 5
KranKenKasse<br />
Optimalversichert.ch mit der Krankenkasse Agrisano<br />
Diese Vorteile bietet die Agrisano dem landwirtschaftli-<br />
chen Familienbetrieb: attraktive Prämien, bedürfnisgerech-<br />
te Angebote und kompetente Beratung. Die Berater des<br />
landwirtschaftlichen Versicherungszentrums (LVZ) sind<br />
gerne für Sie da. Die Website www.optimalversichert.ch/<br />
DasUnternehmen/Region<strong>als</strong>tellen.aspx führt Sie zum LVZ<br />
in Ihrer Region – nutzen Sie diese Möglichkeit und lassen<br />
Sie sich kompetent beraten!<br />
Agrisano Prämien 2012<br />
Die Grundversicherungsprämien der Agrisano bleiben auch für<br />
2012 attraktiv. Die Erhöhung ist mit durchschnittlich 4 % moderat,<br />
so dass Agrisano in den ländlichen Regionen der Kantone Bern<br />
und Freiburg weiterhin zu den günstigsten Anbietern gehört.<br />
Tipp: Überprüfen Sie jetzt die Höhe der Franchise und überlegen<br />
Sie sich, in das Hausarztmodell AGRIeco einzusteigen (8 % Ra<br />
batt). Handeln Sie jetzt, denn der Einstieg in das Hausarztmodell<br />
ist nur per Anfang eines Jahres möglich.<br />
AGRI-spezial<br />
In der Grundversicherung sind etliche Risiken nicht oder nur un<br />
genügend abgedeckt. Diese Lücken schliesst das Zusatzpaket<br />
AGRIspezial. Das Preis LeistungsVerhältnis ist vorzüglich, die<br />
Prämien sind im Vergleich zu anderen Krankenkassen wesentlich<br />
tiefer.<br />
Tipp: Aus dem AGRIspezial werden unter anderem Kosten für<br />
komplementärmedizinische Behandlungen übernommen, wie<br />
z.B. Kinesiologie, Akupunktur oder Homöopathie. Bedingung für<br />
die Kostenübernahme ist, dass der behandelnde Therapeut oder<br />
die Therapeutin für die entsprechende Behandlungsmethode<br />
anerkannt ist. Erkundigen Sie sich bei der Agrisano, damit schon<br />
vor der Behandlung Klarheit über die Kostenbeteiligung besteht.<br />
Taggeldversicherung<br />
Eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit des Betriebsleiters oder<br />
der Betriebsleiterin führt oftm<strong>als</strong> zu einer finanziellen Mehrbelastung,<br />
da die Dienste eines Betriebshelfers in Anspruch genommen<br />
werden müssen. Die Taggeldversicherung der Agrisano deckt<br />
dieses finanzielle Risiko ab. Die Prämien sind äusserst attraktiv,<br />
nicht zuletzt dank der Kollektivlösung, in der ausschliesslich die<br />
Betriebsleiterfamilie versichert werden kann.<br />
Tipp: Sofern Sie mit AGRIspezial versichert sind und / oder den<br />
jährlichen Beitrag von CHF 50.– an die landw. Betriebs und Familienhilfe<br />
(LBF) zahlen, haben Sie während 120 Tagen einen<br />
6 AKTUELL Nr. 28 November 2011<br />
Betriebshelfer zum vergünstigten Tarif zu Gute. Danach werden<br />
neu in jedem Fall CHF 240.– / Tag verrechnet. Überprüfen Sie <strong>als</strong>o<br />
die Taggeldhöhe Ihrer Erwerbsausfallversicherung – je nach betrieblicher<br />
und familiärer Situation ist eine Erhöhung empfehlenswert.<br />
AGRI-protect<br />
Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer identisch...<br />
Wer für sein Recht einstehen will, ist in unserem Justizsystem<br />
auf Unterstützung angewiesen. Mit AGRIprotect bietet die<br />
Agrisano eine Rechtsschutzversicherung an, mit der die Bauernfamilie<br />
in den Bereichen Betrieb, Verkehr und Privat umfassend<br />
versichert ist.<br />
Tipp: Wer sich für AGRIprotect entscheidet, soll die Versicherung<br />
für alle Familienmitglieder ab Alter 19 abschliessen. So lassen sich<br />
Deckungslücken vermeiden. Die Prämie von CHF 6.90 pro Monat<br />
und Person ist im Branchenvergleich sehr günstig.<br />
Versicherungsgesamtberatung<br />
Möchten Sie mehr wissen zu den Angeboten der Agrisano oder<br />
möchten Sie sämtliche Versicherungspolicen überprüfen lassen?<br />
Die Berater des LVZ nehmen sich gerne Zeit und unterstützen Sie,<br />
damit Sie optimalversichert.ch sind!
VERSIchERUNGEN<br />
Vorsorge<br />
Optimalversichert ist nicht nur der Name einer Website,<br />
sondern das Motiv für eine umsichtige und ganzheitliche<br />
Betrachtung und Beratung, zum Beispiel im Bereich Altersvorsorge.<br />
Für einen selbständig erwerbenden Unternehmer bedeutet der<br />
Aufbau und der Erhalt eines gut eingerichteten und effizient<br />
laufenden Betriebes einen ersten wichtigen Teil der Altersvorsorge.<br />
Genügend Wohnraum für mindestens zwei Familien ergänzt<br />
die betriebliche Basis für das Alter. Ein gutes Einvernehmen unter<br />
den Generationen rundet die materiellen Voraussetzung für einen<br />
geruhsamen Lebensabend ab.<br />
<strong>Der</strong> Erlös aus der Betriebsübergabe, ein günstiges Wohnrecht<br />
und Naturalien aus dem Betrieb sowie die AHVRente sind eine<br />
erste sinnvolle Altersvorsorge.<br />
Oft ist jedoch der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge angezeigt.<br />
Dies kann auf zwei Arten geschehen: entweder in der<br />
zweiten Säule mit Vorsorgeplänen der Vorsorgestiftung der<br />
schweizerischen <strong>Landwirt</strong>schaft oder aber durch Einzahlungen in<br />
die Säule 3a. Beide Vorsorgearten geniessen den vollen Abzug<br />
beim steuerbaren Einkommen im Moment der Einzahlung und<br />
eine privilegierte Besteuerung bei der dereinstigen Auszahlung.<br />
Zudem unterliegt das Kapital bis zur Auszahlung nicht der Vermögenssteuer.<br />
Diese Steuerbegünstigung hat den Ursprung in der Annahme,<br />
dass diejenigen, die Vorsorge betreiben, den Staat letztlich weniger<br />
kosten. Wer während der Erwerbstätigkeit – so die Annahme<br />
– auf dem Zahnfleisch läuft und keine Ersparnisse anlegen kann,<br />
hat im Alter Mühe, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.<br />
Darum fördert der Staat die freiwillige Altersvorsorge<br />
mit einem Steuerprivileg. Darunter fallen Einzahlungen in die<br />
berufliche Vorsorge der Säule 2 und in die gebundene Vorsorge<br />
der Säule 3a.<br />
Neben regelmässigen Einzahlungen kann auch ein Einkauf in die<br />
zweite Säule Sinn machen. <strong>Der</strong> Einkauf kann verschiedene Motive<br />
haben. An erster Stelle ist der Einkauf von fehlenden Versicherungsjahren<br />
zu nennen. In jungen Jahren will der Unternehmer in<br />
den Betrieb investieren und möglichst wenig flüssige Mittel in der<br />
Vorsorge binden. Aber in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens<br />
<strong>als</strong> selbständiger Unternehmer bändigt die Einzahlung in eine<br />
geeignete Vorsorge etwas die Investitionsfreudigkeit und versuchung.<br />
Wenn man zudem die vorhandene Flexibilität der Einzahlung in die<br />
Vorsorge nutzt, so finden betriebsnotwendige Investitionen und<br />
Vorsorgeeinzahlungen ideal nebeneinander Platz. Eine gut geplante<br />
Vorsorge wird darum nicht unnötig flüssige Mittel binden.<br />
Das Ziel der guten Vorsorge ist es, weitgehend das aktuelle Einkommen<br />
nach der Pensionierung zu sichern. Bildlich gesprochen<br />
garantiert die obligatorische erste Säule, <strong>als</strong>o die AHV, Wasser<br />
und Brot. Die vom selbständigen Unternehmer selbst definierte<br />
Vorsorge der zweiten und dritten Säule soll dagegen «Anke u<br />
Gonfi druf» ermöglichen.<br />
Wir <strong>AGRO</strong>Treuhänder können Ihnen weder «Anke» noch «Gonfi»<br />
bieten, aber dafür fundiertes Wissen und langjährige Praxis in<br />
der Beratung der <strong>Landwirt</strong>e in vorsorge und steuertechnischen<br />
Fragen. Die Vorsorgeziele tönen einfach und einleuchtend, aber<br />
in der Umsetzung sind doch einige Stolpersteine vorhanden, die<br />
es zu umfahren gilt. Fragen Sie darum das <strong>Landwirt</strong>schaftliche<br />
Versicherungszentrum in Ihrer Nähe.<br />
www.optimalversichert.ch/DasUnternehmen/Region<strong>als</strong>tellen.aspx<br />
Auswahl<br />
und<br />
Abschluss<br />
laufende<br />
Optimierung Bestandesaufnahme<br />
IstSituation<br />
Planung der<br />
persönlichen<br />
Strategie und<br />
Absicherung<br />
Ziel<br />
und<br />
Bedarfsanalyse<br />
November 2011 AKTUELL Nr. 28 7
KUNDENINFORMATION DER <strong>AGRO</strong> <strong>TREUHAND</strong> SCHWAND<br />
INfORMAtIK<br />
Warum jeder Bauer<br />
einen computer braucht !<br />
Ein grosser Teil der Bevölkerung besitzt einen computer<br />
mit Internetanschluss. Was liegt näher, <strong>als</strong> die Angaben,<br />
die unsere Amtsstellen brauchen, gleich in elektronischer<br />
Form zu übermitteln.<br />
Sie haben es bereits erfahren. Vor wenigen Wochen mussten Sie<br />
sich über das Internet auf der GelanInformatik einloggen und<br />
das Formular elektronisch ausfüllen. Vorerst haben Sie mit 2, 3<br />
Kreuzen den Anspruch der Direktzahlungen für das nächste Jahr<br />
angemeldet. Damit machen Sie einen Schritt in Richtung papier<br />
lose Verwaltung.<br />
Anspruchsvoller wird die Erhebung im Frühling, wenn der Kanton<br />
alles wissen will. Die Agrardatenerhebung wird ab diesem Zeit<br />
punkt nur noch elektronisch entgegengenommen. Das bedeutet,<br />
dass jeder <strong>Landwirt</strong> seine Daten am Computer eingeben und<br />
kontrollieren muss.<br />
<strong>Der</strong> Computer erhält in unserem Alltag damit einen immer grös<br />
seren Stellenwert. Über die Plattform: www.agate.ch werden alle<br />
für die Behörden und <strong>Landwirt</strong>e notwendigen Datenbanken<br />
verwaltet. So auch die Meldung für die Tierverkehrsdatenbank<br />
(TVD). Viele nutzten bereits den bequemen Weg über das Inter<br />
net.<br />
Jeder <strong>Landwirt</strong>schaftsbetrieb braucht einen Traktor, eine Motor<br />
säge und einen PC. Verfügen Sie noch nicht über einen PC mit<br />
Internetanschluss?<br />
Falls ja, verpassen Sie den Anschluss nicht und beschaffen Sie sich<br />
jetzt einen PC. Die <strong>AGRO</strong> TREUHHAND <strong>Schwand</strong> bietet Ihnen<br />
gerne Unterstützung an.<br />
<strong>Der</strong> Preis für ein gutes und leistungsfähiges Gerät ist vergleichbar<br />
mit der Investition in eine Motorsäge. <strong>Der</strong> Umgang mit einem PC<br />
ist auch nicht schwieriger – nur wesentlich ungefährlicher!<br />
17 8 AKTUELL Nr. 28 November 2011<br />
KURSWESEN<br />
Kursangebote 2012<br />
Das aktuelle Kursangebot kann auch unter www.atschwand.ch eingesehen<br />
werden.<br />
Anmeldungen und Auskünfte: 031 720 12 40 oder info@atschwand.ch<br />
Hofübergabe – Hofübernahme Kurs Nr. 001<br />
Zielgruppe Familien, die vor der Hofübergabe<br />
bzw. vor der Hofübernahme stehen<br />
Kursdatum Herbst / Frühling 2011 / 2012<br />
Kursdauer 09.00 – 12.00 Uhr<br />
Kursleitung Hans Bigler, Beat Moser<br />
Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />
Kosten CHF 100.– / Betrieb<br />
Die korrekte Lohnabrechnung / Kurs Nr. 002<br />
Lohnausweis ausfüllen<br />
Zielgruppe Unternehmer und <strong>Landwirt</strong>e,<br />
die Arbeitnehmer beschäftigen<br />
Kursdatum Winter / Frühling 2011 / 2012<br />
Kursleitung Hanspeter Aebi, Iwan Biedermann<br />
Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />
Kosten CHF 80.– / Betrieb<br />
Vorsorge in der <strong>Landwirt</strong>schaft Kurs Nr. 003<br />
Zielgruppe Selbständigerwerbende <strong>Landwirt</strong>e<br />
und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder<br />
Kursdatum auf Anfrage<br />
Kursleitung Hanspeter Aebi<br />
Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />
Kosten CHF 80.– / Betrieb<br />
<strong>AGRO</strong> TWIN cash für Ihren Hof Kurs Nr. 004<br />
Zielgruppe BetriebsleiterInnen, die den Geldverkehr<br />
selber elektronisch erfassen wollen<br />
Kursdatum Winter / Frühling 2011 / 2012<br />
Kursleitung Marcel Müller, Bernhard Zürcher<br />
Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />
Kosten CHF 120.– / Betrieb<br />
<strong>AGRO</strong> TWIN eBanking Kurs Nr. 005<br />
Zielgruppe <strong>AGRO</strong> TWIN CashBenutzer, die Zahlungen<br />
per eBanking erledigen wollen.<br />
Kursdatum Winter / Frühling 2011 / 2012<br />
Kursleitung Marcel Müller, Bernhard Zürcher<br />
Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />
Kosten CHF 120.– / Betrieb<br />
Agro Office Schnupperkurs Kurs Nr. 006<br />
Zielgruppe BetriebsleiterInnen, die sich für eine vollumfängliche<br />
Buchhaltungssoftware inkl. Faktura<br />
und eBanking interessieren.<br />
Kursdatum auf Anfrage<br />
Kursleitung Agro Office, Peter Wüest<br />
Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />
Kosten CHF 20.– / Betrieb<br />
Vereinsfinanzen Kurs Nr. 007<br />
Zielgruppe Rechnungsführer von Vereinen – KassierInnen<br />
Kursdatum auf Anfrage<br />
Kursleitung Samuel Santschi<br />
Kursort <strong>Schwand</strong> / Münsingen<br />
Kosten CHF 150.– / Verein