PAS - Richard A. Gardner - das Recht des Kindes auf beide Elternteile
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Fällen, mit Sorgerechtswechsel (<strong>auf</strong> dem Umweg über eine vorübergehende<br />
Fremdplazierung) bei schweren Fällen.<br />
Was die Therapieanordnung durch einen Richter betrifft, so ist es im allgemeinen kein<br />
Problem, Richter dazu zu bewegen, der Therapieempfehlung von Fachleuten für psychische<br />
Gesundheit zu folgen. Das liegt im Zeitgeist begründet. Von Richtern, die Therapien nicht für<br />
sinnvoll erachten, könnte man annehmen, daß sie nicht <strong>auf</strong> dem neuesten Wissensstand sind.<br />
Darüber hinaus sind Gerichte oft froh darüber, eine Therapie anordnen zu können, weil<br />
dadurch die Verantwortung, daß etwas Konstruktives und Nützliches unternommen wird, <strong>auf</strong><br />
andere übertragen wird. Anordnung von Therapie kann also in vielen Fällen durchaus als ein<br />
Ausweichen <strong>des</strong> Gerichtes gesehen werden. Es ist viel einfacher und auch sicherer, eine<br />
Therapie statt eine Sorgerechtsänderung und/oder verschiedene Beschränkungen oder gar<br />
Sanktionen gegen den entfremdenden Elternteil anzuordnen. In ihrem Eifer, Therapien<br />
anzuordnen, machen Gerichte oft nur wenig oder gar keinen Unterschied bei der Auswahl <strong>des</strong><br />
Therapeuten. Gewöhnlich ordnen sie eine "Therapie" an, egal, um was für einen Therapeuten<br />
es sich handelt und ob dieser über Kenntnisse oder Erfahrung in der Arbeit mit <strong>PAS</strong>-Kindern<br />
verfügt. Man geht oft von der Annahme aus, daß es mit irgendeinem Therapeuten getan ist<br />
und daß die meisten Therapeuten schon wissen, wie sie mit jedem Patienten umzugehen<br />
haben, den man ihnen schickt. <strong>PAS</strong>-Kinder aber brauchen einen Therapeuten, der sich mit den<br />
speziellen Techniken auskennt, die die Behandlung von <strong>PAS</strong>-Kindern erfordert. Da bisher nur<br />
wenige Therapeuten über diese Spezialkenntnisse verfügen, ist die Wahrscheinlichkeit gering,<br />
daß diese Kinder eine geeignete Behandlung erhalten.<br />
Ein weiteres Problem ist bei Gerichten darin zu sehen, daß <strong>das</strong> oben erwähnte<br />
Sanktionsprogramm nur zögerlich verhängt wird. Gelegentlich einmal nimmt <strong>das</strong> Gericht eine<br />
Sorgerechtsänderung vor, wenn es eine hartnäckige <strong>PAS</strong>-Programmierung als erwiesen<br />
erachtet. Meiner Erfahrung nach ist eine solche Änderung jedoch ungewöhnlich, meist wird<br />
auch keine andere Maßnahme ergriffen (mit Ausnahme von Verwarnungen und leeren<br />
Drohungen), um die erbarmungslose <strong>PAS</strong>-Programmierung zu verhindern oder<br />
einzuschränken. Wie schon zuvor erwähnt, empfehle ich im allgemeinen eine Hierarchie von<br />
Warnungen an die Adresse <strong>des</strong> entfremdenden Elternteils, von einstweiliger Anordnung bis<br />
zu kurzfristiger Inhaftierung. Meiner Erfahrung nach erweisen sich die Gerichte als höchst<br />
zögerlich, entfremdenden Eltern gegenüber Sanktionen auch nur anzudrohen, geschweige<br />
denn sie zu verhängen. Leider habe ich auch erlebt, daß selbst dann nichts geschieht, wenn<br />
Richter entfremdende Eltern tatsächlich dar<strong>auf</strong> hinweisen, daß Verletzungen von<br />
gerichtlichen Anordnungen eine Mißachtung <strong>des</strong> Gerichts bedeutet und sie gegebenenfalls<br />
eine oder mehrere der zuvor erwähnten Sanktionen riskieren. Normalerweise setzen die<br />
Gerichte die Androhungen nicht in die Tat um (in den seltenen Fällen, in denen sie überhaupt<br />
ausgesprochen werden). Die Entfremder wissen <strong>das</strong>. Sie wissen <strong>das</strong> nur zu gut und sind sich<br />
im Klaren darüber, daß sie ungestraft gegen gerichtliche Anordnungen verstoßen können.<br />
Also ignorieren sie diese einfach, ebenso wie die Androhung von Sanktionen. Ich will damit<br />
nicht sagen, daß Gerichte niemals solche verhängen; ich behaupte lediglich, daß sie <strong>das</strong><br />
meiner Erfahrung und der Erfahrung von Kollegen nach nur selten tun.<br />
Und dann gibt es auch noch <strong>das</strong> Problem der Falschaussage. Ich habe Entfremder schon<br />
bewußt und vorsätzlich im Zeugenstand falsch aussagen hören, und zwar jahrelang. (Wie<br />
schon erwähnt, dauern manche Sorgerechtsstreitigkeiten mehrere Jahre.) Ich bin mir sicher,<br />
daß sich <strong>das</strong> Gericht in vielen solcher Fälle der Tatsache bewußt war, daß der entfremdende<br />
Elternteil in Täuschungsabsicht aussagte. Dennoch habe ich noch nie einen Fall erlebt, in dem<br />
ein Gericht einen solchen Elternteil wegen Falschaussage im Zeugenstand bestraft hätte. Ich<br />
habe erlebt, daß Falschaussagen anderweitig geahndet wurden, beispielsweise durch