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Das Kassenrezept - ein Leitfaden - OÖGKK

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Rezeptierleitfaden für Spitalsärzte<br />

Zielver<strong>ein</strong>barung und die Schwierigkeiten bei Nachverordnungen<br />

Die Vorgangsweise bei Verordnungen in den Kassenpraxen unterscheidet sich im Vergleich mit<br />

Krankenhausrezepten erheblich. Für niedergelassene Vertragsärzte ist bei Patienten der <strong>OÖGKK</strong> die<br />

Chefarztpflicht derzeit ausgesetzt. Im Rahmen <strong>ein</strong>er Zielver<strong>ein</strong>barung (abgeschlossen durch <strong>OÖGKK</strong><br />

und OÖ Ärztekammer) wird eng kooperiert. Mit <strong>ein</strong>er Begrenzung der jährlichen Steigerungsraten bei<br />

Medikamentenausgaben wird hier in unserem Bundesland erstmals <strong>ein</strong> anderer Weg beschritten.<br />

Der Arzt in s<strong>ein</strong>er Praxis „bewilligt“ sich die meisten Schwarzpunktpräparate selbst. Den <strong>ein</strong>zelnen<br />

Kassenärzten wurde damit <strong>ein</strong>e große budgetäre Verantwortung übertragen, besonderes bei den oft<br />

teuren bewilligungspflichtigen Medikamenten. Die Eindämmung von Polypragmasie, leitlinienorientierte<br />

Verschreibweise, strikte Generikaverschreibungen und Vermeidung von Me-Too–Präparaten sind<br />

Voraussetzungen zur Erreichung des gem<strong>ein</strong>samen Zieles.<br />

Schwierigkeiten bei der 1:1 - Weiterverordnung von stationär <strong>ein</strong>geleiteten Medikationen sind aus eben<br />

diesen Gründen systembedingt vorprogrammiert.<br />

Einholung von chefärztlichen Bewilligungen durch Krankenanstalten<br />

Für Verordnungen aus dem Krankenhaus gilt weiterhin die Chefarztpflicht in den Bereichen RE 1, Red<br />

Box und No Box. Ausgenommen sind alle Verordnungen aus dem Grünen Bereich und RE 2.<br />

Bewilligungspflichtige Medikamente werden zentral in der Hauptstelle der <strong>OÖGKK</strong> in Linz bearbeitet.<br />

In den Kundenservice<strong>ein</strong>richtungen der Bezirksstädte kann k<strong>ein</strong>e chefärztliche Bearbeitung erfolgen.<br />

Rezepte per Fax an die <strong>OÖGKK</strong> an:<br />

08 10 - 10 25 52 14<br />

Bei Therapieempfehlungen immer<br />

an nachverordnende niedergelassene<br />

Kollegen denken!<br />

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