14.01.2013 Aufrufe

Frank Hübner Versicherungen und Completion Bond ... - Filmsupport

Frank Hübner Versicherungen und Completion Bond ... - Filmsupport

Frank Hübner Versicherungen und Completion Bond ... - Filmsupport

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Frank</strong> <strong>Hübner</strong><br />

<strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Completion</strong> <strong>Bond</strong><br />

<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />

Seite 1 von 12<br />

Im folgenden Beitrag erklärt <strong>Frank</strong> <strong>Hübner</strong> den Bereich der Produktionsversicherungen,<br />

wobeifürden Investorein besonderes Augenmerk auf die Versicherungsarten“Errors andOmission<br />

(E&0)“ <strong>und</strong> „Compietion Band“ zu richten sein wird. Während die davor ausgeführten<br />

Einzelversicherungen die Risiken der Dreh- <strong>und</strong> Produktionsarbeiten behandeln, betreffen die o.g.<br />

beiden <strong>Versicherungen</strong> zum einen die internationale Auswertung einer Produktion, zum anderen<br />

sind sie auch im Rahmen einer Finanzierung mit Investoren oder Bankenbeteiligung unerläßlich.<br />

Für eine Film- oder Fernsehproduktion sind hohe Investitionen erforderlich. Wer nicht über ein gut<br />

gefülltes Bankkonto verfügt, tut daher gut daran, sich gegen die Risiken, die bei der Herstellung<br />

des Films auftreten können, zu versichern. - Wer über ein solches Konto verfügt, versichert sich,<br />

um diesen Kontostand nicht zu gefährden.<br />

Seit Anfang 1996 herrscht Dank des europäischen Einigungsprozesses auf dem europäischen<br />

Versicherungsmarkt Freizügigkeit - <strong>und</strong> damit auch sehr viel Unübersichtlichkeit. Zwar gibt es noch<br />

immer die Kontrolle des B<strong>und</strong>esaufsichtsamts für <strong>Versicherungen</strong>. Die Bedingungswerke<br />

(Klauseln) der einzelnen Versicherungssparten unterliegen jedoch nicht mehr der<br />

Genehmigungspflicht <strong>und</strong> können sich daher stark voneinander unterscheiden.<br />

Für den Versicherungsk<strong>und</strong>en birgt diese Freigabe Vor- <strong>und</strong> Nachteile:<br />

Der benötigte Versicherungsschutz kann projektbezogen maßgeschneidert angeboten werden.<br />

Es entwickelt sich zu einer Wissenschaft, die Versicherungsbedingungen der angebotenen<br />

<strong>Versicherungen</strong> zu kennen <strong>und</strong> das richtige projektbezogene Angebot zu ermitteln.<br />

Der verantwortungsbewußte Produzent steht somit vor der Frage, sich entweder in die<br />

Klauselwerke der Versicherer einzuarbeiten oder sich der Hilfe eines erfahrenen<br />

Versicherungsmaklers zu bedienen. Die Wahl sollte ihm leichtfallen, wenn er bedenkt, daß der<br />

Verzicht auf einen Makler die Versicherungsprämie - auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird -<br />

in der Regel nicht preiswerter macht.<br />

Ein umfassendes Versicherungspaket für Film- <strong>und</strong> Fernsehprojekte besteht in der Regel aus acht<br />

Einzelversicherungen:<br />

Film-Ausfall-Versicherung<br />

Mehrkosten-Versicherung infolge Sachschadens<br />

Bild-, Ton- <strong>und</strong> Datenträgerversicherung (Negativ-Versicherung)<br />

Film-Requisiten- <strong>und</strong> Ausstattungs-Versicherung<br />

Geräte-Versicherung<br />

Filmproduktions-Haftpflicht-Versicherung<br />

Feuerhaftungs-Versicherung<br />

Kassen-Versicherung<br />

Daneben werden noch angeboten:<br />

Spezielle Unfallversicherungen für Darsteller, Zuschauer <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

Reisegepäck-Versicherung<br />

Technische Versicherung<br />

Vorausfall-Versicherung<br />

Schließlich kann je nach Projekt oder Finanzierung noch eine<br />

Errors & Omissions-Versicherung <strong>und</strong> ein<br />

<strong>Completion</strong> <strong>Bond</strong><br />

erforderlich sein.


<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />

Seite 2 von 12<br />

Welche der genannten <strong>Versicherungen</strong> beim einzelnen Projekt tatsächlich notwendig oder<br />

wünschenswert ist, hängt von zahlreichen, meist projektbezogenen Faktoren wie Art des Projekts<br />

(Dokumentar, Feature usw.), Budget, Art der Finanzierung usw. ab. Hier kann guter Rat oft zu<br />

erheblichen Einsparungen führen.<br />

Die Unterscheidung, welche der genannten <strong>Versicherungen</strong> technisch zu welcher<br />

Versicherungsart (Sachschadens-, Summen- oder Ausfall-<strong>Versicherungen</strong> etc.) gehören, ist für<br />

den Produzenten nicht weiter von Bedeutung. Daher hier nur ganz untechnisch wesentliche<br />

Unterscheidungsmerkmale, die auf die Schadensermittlung Einfluß haben.<br />

Es gibt Mehrkosten- <strong>und</strong> Betriebsunterbrechungs-<strong>Versicherungen</strong>, durch sie wird dem<br />

Produzenten das Betriebsunterbrechungsrisiko abgenommen, bzw. es werden ihm unter<br />

Anrechnung einer möglichen Unterversicherung <strong>und</strong> unter Beachtung der<br />

Schadensminderungspflicht die Mehrkosten ersetzt, die z. B. durch den Ausfall eines Darstellers<br />

verursacht wurden.<br />

Sachschadensversicherungen, wie zum Beispiel die Negativversicherungen, ersetzen dagegen<br />

den Wiederherstellungsaufwand, also - wieder untechnisch - die Kosten, die für die erneute<br />

Herstellung des Zustands vor Schadenseintritt erforderlich werden.<br />

Nachfolgend sollen die einzelnen Versicherungssparten, ihre Bedeutung bei der einzelnen<br />

Projektversicherung <strong>und</strong> die für ihren Abschluß erforderlichen Angaben näher beschrieben<br />

werden. Da die Antragsformulare der einzelnen Versicherer stark voneinander abweichen, obwohl<br />

alle prinzipiell die gleichen Angaben benötigen <strong>und</strong> abfragen, ist von der Beifüguung aller auf dem<br />

Markt kursierenden Formulare abgesehen worden. Pars pro toto sind die sehr ausführlichen<br />

Formulare der „Deutschen Film-Versicherungsgemeinschaft“ mit deren fre<strong>und</strong>licher Erlaubnis<br />

beigefügt.<br />

Film-Ausfallversicherung<br />

Sie deckt Vermögensschäden infolge von Störungen oder Unterbrechungen der Produktion.<br />

Versichert sind die Gefahren Krankheit, Unfall oder Tod der für die Produktion wichtigen Personen<br />

(Regisseur, Kameramann, Hauptdarsteller), deren Ausfall die Fortführung der Produktion<br />

verzögern, unmöglich machen bzw. eine Neubesetzung erfordern. Neuerdings kann auch der<br />

Ausfall einer versicherten Person wegen Unfall, Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen oder<br />

Lebenspartners versichert werden. Ersetzt werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten, bzw.<br />

bei ausfallbedingtem Abbruch die bis dahin angefallenen aufgewandten Produktionskosten.<br />

Erforderliche Angaben:<br />

- Titel der Produktion<br />

- Produzent<br />

- Herstellungskosten des Projekts (Vorlage der Kalkulation zumindest in ihrer<br />

Zusammenfassung)<br />

Um die zu versichernden Herstellungskosten zu ermitteln, werden von den kalkulierten<br />

Gesamtherstellungskosten Abschläge gemacht. Herausgerechnet werden üblicherweise die<br />

sogenannten „unverfallbaren Werte“ also die für Rechte, Buch <strong>und</strong> Musik aufgewandten Kosten,<br />

die kalkulierten Kosten für <strong>Versicherungen</strong>, Finanzierung, Überschreitungsreserve, HU, Gewinn<br />

<strong>und</strong> Gebühren wie Treuhandgebühren, SPIO-Abgaben <strong>und</strong> andere Verbandsabgaben. In<br />

geeigneten Fällen wird zukünftig sicher auch das jetzt seit kurzem kalkulationsfähige<br />

Produzentenhonorar abzugsfähig sein.<br />

All diese Kosten, insbesondere HU, Gewinn <strong>und</strong> Produzentenhonorar können jedoch auch<br />

mitversichert werden. Hierdurch wird die Prämie zwar teurer, im Abbruchsfall erhält der Produzent<br />

dann jedoch auch diese für den Fortbestand des Unternehmens oft unverzichtbaren Mittel als


<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />

Seite 3 von 12<br />

Ausfallschaden ersetzt. Ob die genannten Ansätze mitversichert werden, unterliegt somit der<br />

Abwägung des Risikos eines Totalschadens.<br />

- Name, Geburtsdatum <strong>und</strong> Funktion der zu versichernden Personen<br />

- genaue Versicherungszeit (erster bis letzter Drehtag/Beschäftigungstag der zu versichernden<br />

Personen<br />

- Drehorte im In- <strong>und</strong> Ausland<br />

- gefahrerhebliche Umstände beim oder außerhalb des Drehs (zum Beispiel Stunts, anderweitige<br />

Engagements während der Versicherungszeit o.ä.)<br />

Für den Abschluß einer (Personen-)Ausfallversicherung ist zudem in aller Regel die Vorlage eines<br />

ärztlichen Attests erforderlich. Der Versicherer benennt hierzu entweder einen Vertrauensarzt oder<br />

verlangt die Untersuchung durch einen Internisten eines Krankenhauses. Ohne eine derartige<br />

Untersuchung umfaßt der Versicherungsschutz nur Schäden infolge Unfall oder Unfalltod. Ab der<br />

Untersuchung sind auch Krankheit <strong>und</strong> Tod mitversichert. Werden bei der Untersuchung<br />

bestehende Krankheiten festgestellt, schließen die Versicherer Ausfallschäden, die durch diese<br />

Krankheiten verursacht werden könnten, in der Regel aus.<br />

Üblicherweise wird die Ausfallversicherung zumindest für einige der in Betracht kommenden<br />

Personen bereits für einen Zeitraum von 4-8 Wochen vor dem Beginn der eigentlichen<br />

Dreharbeiten abgeschlossen (vorgezogene Ausfallversicherung, nicht zu verwechseln mit der<br />

weiter unten beschriebenen Vorausfall-Versicherung), um vor etwaigen Ausfällen kurz vor<br />

Drehbeginn, die das Projekt gefährden könnten, gesichert zu sein. Diese Versicherung kann auch<br />

für die Zeit nach den Dreharbeiten, etwa für die Einbindung des Regisseurs in den Schnitt,<br />

vereinbart werden. Der Anteil an der Gesamtversicherungsprämie, der hierfür aufgewendet werden<br />

muß, ist so gering, daß es sich immer lohnt, die Key-Positions entsprechend zu sichern.<br />

Die wichtigsten Klauseln, auf die man bei Abschluß der Ausfallversicherung stoßen kann, seien<br />

nachfolgend aufgeführt. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, daß alle derartigen Klauseln individuell handhabbar<br />

sind. Viele der lange Zeit gebräuchlichen Klauseln haben an Bedeutung verloren <strong>und</strong> sind heute<br />

entweder gar nicht mehr Bestandteil der Verträge oder leicht abdingbar.<br />

Domizil-Klausel<br />

Sie besagt, daß der Versicherungsnehmer mit der zu versichernden Person eine Vereinbarung zu<br />

treffen hat, die diese verpflichtet, den Drehort während der gesamten versicherten Drehzeit nur mit<br />

Zustimmung des Versicherers zu verlassen. Diese Klausel sollte man heute ersatzlos streichen<br />

lassen, was viele Versicherer auch schon von sich aus tun.<br />

48-St<strong>und</strong>en-Klausel<br />

Gemäß dieser Klausel gilt der Versicherungsfall erst dann als eingetreten, wenn die versicherte<br />

Person länger als 48 St<strong>und</strong>en durch Krankheit oder Unfall ausfällt <strong>und</strong> dies ärztlich attestiert ist.<br />

Diese Klausel „apelliert“ an die Flexibilität des Produzenten, der kurzfristige Ausfälle (Schnupfen)<br />

durch Änderungen des Drehplans auffangen kann. Heute ist allerdings - speziell bei<br />

Fernsehproduktionen - die zugestandene Drehzeit oft so knapp bemessen, daß der Rabatt auf die<br />

Prämie (unter 10% des auf die Ausfallversicherung entfallenden Anteils an der Gesamtprämie) bei<br />

Einbeziehung dieser Klausel die Probleme, die dem Produzenten hieraus entstehen, nicht<br />

aufwiegt. Der Produzent sollte daher auf Streichung dieser Klausel bestehen.<br />

Bei Dreharbeiten mit zu versichernden Kindern (unter 16 Jahren) oder Personen über 70 Jahren<br />

werden die Versicherer besondere Maßnahmen fordern.<br />

Sollte der Produzent einen Darsteller beschäftigen, der gleichzeitig noch bei einer anderen<br />

Produktion beschäftigt ist, entfällt der Versicherungsschutz für Ausfälle, die daraus resultieren, daß<br />

die beiden Produzenten vereinbart haben, daß im Verhältnis der beiden Produktionen zueinander<br />

die Verpflichtung aus dem anderen Engagement Vorrang hat (Prioritätsklausel).


<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />

Seite 4 von 12<br />

Wie bei den meisten Versicherungssparten wird auch bei der Ausfallversicherung in der Regel<br />

eine Selbstbeteiligung bei Eintritt des Schadensfalls vertraglich vereinbart. Diese Selbstbeteiligung<br />

beträgt meist etwa 10% der Schadenssumme <strong>und</strong> wird in der Regel mit einem Mindestwert von ca.<br />

5.000 Mark vereinbart. Der Produzent sollte unbedingt darauf achten, daß bei einer prozentualen<br />

Selbstbeteiligung ein „Deckel“ (Maximierung auf 10-15 TDM) vereinbart wird. Zu beachten ist<br />

ferner, daß bei der ersten Schadensmeldung, gleich aus welcher Sparte, der in der Regel<br />

vereinbarte Schadensfreiheitsvorausrabatt (meist ca. 20% der Versicherungsprämie) fällig wird.<br />

Mehrkostenversicherung infolge Sachschadens<br />

Die Versicherung deckt die Mehrkosten, die dadurch entstehen, daß Technik, Produktionsstätte<br />

oder Deko/Requisiten während der Drehzeit ausfallen. Vereinzelt sind auch schon Risiken<br />

während des Aufbaus <strong>und</strong> der Reparatur mitversichert.<br />

Sie war früher, da sie im wesentlichen auf der Basis der AVB Film-Ausfall entwickelt wurde, nur in<br />

Verbindung mit einer Personen-Ausfallversicherung zu erhalten, hat sich jedoch seit einiger Zeit zu<br />

einer eigenständigen Sparte entwickelt <strong>und</strong> ist seither auch eigenständig zu erhalten.<br />

Erforderliche Angaben:<br />

- wie oben bei der Ausfallversicherung zu 1. - 3. Und 5. - 7.<br />

- Verschiedene Klauseln schränken die Versicherungspflicht ein.<br />

- Die detaillierten Angaben zur Formulierung können den als Anlage beigefügten AVB<br />

entnommen werden. Als Kurzformel für den Eintritt eines Versicherungsfalls mögen die<br />

folgenden Fallbeschreibungen dienen:<br />

- Nichtnutzbarkeit der Produktionsräume durch ganze oder teilweise Zerstörung der<br />

Produktionsräume durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser oder Sturm.<br />

- Unbrauchbarkeit der Aufnahmetechnik durch Sachschäden, Diebstahl, Einbruchdiebstahl,<br />

Raub, Plünderung, Vorsatz Dritter, Vandalismus <strong>und</strong>/oder Sabotage.<br />

- Nichtverfügbarkeit der Requisiten (ausgenommen lebende Tiere) durch Verlust, Zerstörung<br />

oder Beschädigung.<br />

Die Schadensereignisse müssen außerhalb des Einflußbereichs des Versicherungsnehmers<br />

respektive der von ihm beauftragten Personen liegen, für diese „unvorhersehbar“ sein<br />

(Allgefahrendeckung).<br />

Da das Totalschadenriko bei derartigen Ereignissen nur äußerst gering ist, wird häufig eine<br />

Höchstentschädigungsgrenze vereinbart. Diese liegt - je nach Versicherer - bei 25% der<br />

Versicherungssumme oder 1 Millionen Mark. Höhere Versicherungssummen können jedoch auch<br />

frei vereinbart werden. Einzelne Versicherer verzichten inzwischen ganz auf eine derartige<br />

Grenze.<br />

Eine Selbstbeteiligung je Schadensfall in Höhe von 3.000 - 5.000 Mark ist branchenüblich.<br />

Film-Negativ-/MAZ- <strong>und</strong> Positiv-Versicherung<br />

Durch diese Versicherung werden alle das Filmmaterial betreffenden Ereignisse innerhalb der<br />

Versicherungszeit von der Aussonderung des Rohfilms beim Rohfilmhersteller bis zur<br />

Verarbeitung im Kopierwerk gesichert. Versichert sind damit alle Beschädigungen des<br />

Filmmaterials als Folge von Kamera-, Transport- oder Kopierwerksschäden sowie Schäden bei<br />

mechanischem oder elektronischem Schnitt oder durch Löschen des Videobandes. Eine integrierte<br />

Positiv-Versicherung deckt darüberhinaus in der Regel die Gefahren durch Verkratzung,<br />

Verschrammung <strong>und</strong> Perforationsrisse.


<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />

Seite 5 von 12<br />

Ersetzt werden das zerstörte/beschädigte Material sowie die Wiederherstellungskosten, die durch<br />

die Schäden entstehen.<br />

Erforderliche Angaben:<br />

- wie oben bei der Ausfall-Versicherung zu 1. - 3.<br />

- Versicherungszeit (bis zur endgültigen Fertigstellung/Ablieferung des Materials beim<br />

Sender/Verleiher etc.<br />

- verwendetes Material (16 oder 35mm, Farbe, s/w, Videomaterial etc.<br />

- Kopieranstalt<br />

- Drehorte; auch Location oder Studio<br />

In vielen Köpfen geistert immer noch die „Handentwicklungs-Klausel bei Auslandsdrehs“, gemäß<br />

der der Kameramann von jeder belichteten Rolle eine Handprobe zu entwickeln habe, um den<br />

Versicherungsschutz bei Auslandsdrehs, insbesondere in unzugängiichen Gegenden zu erhalten.<br />

Zwischenzeitlich hat sich jedoch auch bis zu den meisten Versicherern herumgesprochen, daß es<br />

bedeutend gefährlicher ist, den Materialassistenten mit den frisch belichteten Rollen herumwerkeln<br />

zu lassen, als abzuwarten, ob sich bei der Musterentwicklung im Kopierwerk Schäden zeigen.<br />

Falls diese Klausel überhaupt noch in einer Police auftaucht: unbedingt streichen lassen.<br />

Versicherer bevorzugen in so gelagerten Fällen daher heute eher einen Kameratest vor Beginn<br />

der Dreharbeiten. Das Testmaterial sollte entwickelt, auf Schäden untersucht <strong>und</strong> aufbewahrt<br />

werden.<br />

Von Bedeutung für die Prämienberechnung ist von daher bei Auslandsdrehs heute eher die<br />

Transportfrequenz des belichteten Materials zum Kopierwerk, der Transportweg (auch die Frage,<br />

ob ordentlicher Carrier oder Parcel Service) <strong>und</strong> die Frage, ob die Entwicklung des zuletzt<br />

belichteten Materials am Auslandsdrehort abgewartet wird.<br />

Einzelne Versicherer erwarten eine geringe Selbstbeteiligung (500 Mark/Schadensfall).<br />

Branchenüblich dürfte aber der Verzicht auf eine Selbstbetelligung sein.<br />

Film-Requisiten- <strong>und</strong> Ausstattungsversicherung<br />

Versichert sind alle zur Herstellung verwendeten eigenen, geliehenen oder gemieteten Requisiten<br />

<strong>und</strong> Ausstattungsgegenstände ind. Studiobauten.<br />

Die Zahl <strong>und</strong> Art der unter diese Versicherung fallenden Gegenstände ist - je nach Versicherer -<br />

ebenso Legion wie die der ausgeschlossenen Gegenstände <strong>und</strong> Risiken. Mitversichert sind zum<br />

Beispiel auch Haus-, Nutz- <strong>und</strong> Arbeitstiere; nicht überall aber dressierte Tiere. Gegenstände aus<br />

Edelmetall nur bis zu einem Wert von 5.000 Mark sonstige Gegenstände bis zu einem Wert von<br />

10.000 Mark, hierzu zählen auch Studiobauten. Nicht zulassungspflichtige Land-, Wasser- <strong>und</strong><br />

Luftfahrzeuge können versichert werden, nicht aber Bargeld oder Schnittblumen.<br />

Es empfiehlt sich daher für den Produzenten, vor Abschluß der Versicherung ein detailliertes<br />

Gespräch mit seinem Versicherungsmakler zu führen, um nicht durch Klauseln wie die Tierklausel,<br />

die Pelz- <strong>und</strong> Kostümklausel oder die Klausel für Kunstgegenstände <strong>und</strong> Requisiten besonderer<br />

Art überrascht zu werden.<br />

Die Versicherung erfolgt nach dem Ersatzwert <strong>und</strong> gilt in aller Regel auf 1. Risiko also auf<br />

Ersatzwerte bis zur Gesamthöhe der angegebenen Versicherungssumme. Hierbei obliegt es dem<br />

Versicherungsnehmer, die Höhe der Versicherungssumme, also den Wert der zu versichernden<br />

Requisiten <strong>und</strong> Ausstattungsgegenstände anzugeben (erforderliche Angaben).<br />

Ab welchem Wert Gegenstände einzeln aufgeführt <strong>und</strong> im Antrag bzw. in der Police benannt<br />

werden müssen, ist unterschiedlich. Allgemein setzt die Grenze bei einem Gegenstandswert von


<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />

Seite 6 von 12<br />

10.000 Mark ein. Einzelne <strong>Versicherungen</strong> verlangen eine Auflistung der Einzelgegenstände erst<br />

ab einem Wert von 30.000 Mark.<br />

Selbstbeteiligungen sind branchenüblich, sie liegen in der Regel bei 10% der Schadenssumme,<br />

max. 1.000 Mark je Gegenstand <strong>und</strong> nicht über 5.000 Mark je Gesamtschaden.<br />

Apparateversicherung<br />

Diese Versicherung ist erforderlich, wenn Geräte des Produzenten bei der Herstellung des<br />

Projekts Verwendung finden oder angemietete Geräte nicht versichert sind. Bei gemieteten<br />

Geräten wird jedoch in aller Regel eine Versicherung vom Vermieter abgeschlossen worden sein<br />

(sollte speziell bei Anmietung im Ausland abgefragt werden). Der Prämienanteil für die<br />

Nutzungszeit ist dann im Mietzins enthalten. Versichert sind alle zur Filmherstellung benötigten<br />

Geräte (Kameras, Tonausrüstung, Licht, Schnittechnik) inkl. Zubehör gegen Beschädigung,<br />

Zerstörung <strong>und</strong> Abhandenkommen während Transport, Verwendung <strong>und</strong> Lagerung.<br />

Versicherungssumme ist der Neuwert der Geräte. Im Schadensfall erhält der Versicherte auf<br />

erstes Risiko den Neuwert ohne Abzug „neu für alt“. Vereinzelt wird auf den Einwand der<br />

Unterversicherung verzichtet.<br />

Erforderliche Angaben:<br />

- Neben der Gesamtversicherungssumme muß eine Geräteliste eingereicht werden. Ab welchem<br />

Einzelgerätewert eine derartige Auflistung erforderlich ist, ist sehr unterschiedlich. Einzelne<br />

Versicherer verlangen eine Liste aller Geräte im Wert von über 5.000 Mark, andere benötigen<br />

lediglich eine Aufstellung der Geräte ab 30.000 Mark Einzelgegenstandswert.<br />

- Auf Wunsch kann gegen Zusatzprämie auch das Betriebsunterbrechungsrisiko durch Ausfall<br />

der Geräte mitversichert werden.<br />

- Geringe Selbstbeteiligungen (500 Mark je Schadensfall) sind branchenüblich.<br />

Filmproduktionshaftpflichtversicherung<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter, die sich im<br />

Zusammenhang mit Produktionen ergeben können. Die Deckung von Personen- <strong>und</strong><br />

Sachschäden wird um diverse Risiken erweitert, die speziell auf die Bedürfnisse von<br />

Produktionsfirmen abgestellt sind.<br />

Hierzu zählen insbesondere:<br />

Vermögensschäden (100.000 Mark)<br />

Umweltschäden (1.000.000 Mark)<br />

Abhandenkommen von Besucher- <strong>und</strong> Belegschaftshabe (20.000 Mark)<br />

Mietsachschäden durch Brand <strong>und</strong> Explosion (500.000 Mark)<br />

sonstige Mietsachschäden bei Dreharbeiten (20.000 Mark)<br />

Tätigkeitsschäden (20.000 Mark)<br />

Allmählichkeits- <strong>und</strong> Abwasserschäden (500.000 Mark)<br />

Obhutsschäden (20.000 Mark)<br />

Die Deckungssummen für die einzelnen Schadensarten (o. in Klammern gängige Werte) sind<br />

unterschiedlich <strong>und</strong> können individuell vereinbart werden. Es empfiehlt sich, die Beträge nicht zu<br />

niedrig zu wählen. Beim oben gewählten Beispiel beträgt die Gr<strong>und</strong>deckung für Personen- <strong>und</strong><br />

Sachschäden 2.000.000 Mark pauschal.<br />

Zahlreiche Klauseln betreffend Obliegenheiten <strong>und</strong> Ausschlüsse sind zu beachten (siehe hierzu<br />

Anlage: Besondere Bedingungen <strong>und</strong> Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von<br />

Filmproduktionsfirmen).


<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />

Seite 7 von 12<br />

Generell ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Stunts. Stuntleute verfügen daher in der<br />

Regel selbst über entsprechend Haftpflichtversicherungen <strong>und</strong> verrechnen ihre Prämien mit ihren<br />

Gagen (gilt nicht unbedingt bei der Verpflichtung ausländischer Stuntleute; ggf. abfragen).<br />

Ebenfalls generell ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden, die gesondert<br />

versichert werden können, wie zum Beispiel der Haftpflichtanspruch des Vermieters einer<br />

abhandengekommenen Kamera (Apparate-Versicherung).<br />

Selbstbeteiligungen sind in der Gr<strong>und</strong>sicherung (Personen- <strong>und</strong> Sachschaden) unüblich. Bei den<br />

Zusatzdeckungen sind geringe Selbstbeteiligungen branchenüblich. Ausnahmen gelten hier<br />

insbesondere für eine Auslandsdeckung in den Territorien USA <strong>und</strong> Canada. Wegen der<br />

dortgeltenden Gesetze <strong>und</strong> den ausufernden Schadensersatzforderungen <strong>und</strong> -urteilen liegt der<br />

Selbstbehalt nicht unter 10.000 Mark je Ereignis.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, daß die Höchstdeckungssumme je Vorhaben <strong>und</strong> Risiko max. das doppelte der<br />

einschlägigen Deckungssumme beträgt.<br />

Feuer-Haftungsversicherung<br />

Versichert ist das Risiko, daß durch die Produktion oder einen Mitarbeiter schuldhaft ein<br />

Feuerschaden oder eine Explosion verursacht wird <strong>und</strong> daß der Produzent oder sein Mitarbeiter<br />

hierfür sei es privatrechtlich oder gesetzlich durch Dritte oder im Wege des Regresses durch einen<br />

vorleistungspflichtigen Feuer-Versicherer in Anspruch genommen wird.<br />

Da die Sachschadenshaftung aus der vorstehend beschriebenen Produktionshaftpflicht-<br />

Versicherung in aller Regel beschränkt ist (insbesondere bei Mietsachschäden in angemieteten<br />

Motiven; das o.g. Beispiel beschränkt hier die Haftung auf 500.00 Mark für Feuer <strong>und</strong> Explosion)<br />

muß für überschießende Ansprüche Dritter incl. Feuer-Versicherer eine Zusatzdeckung geschaffen<br />

werden. Die Versicherungssumme sollte 3 - 5 Millionen Mark betragen.<br />

Selbstbeteiligung in Höhe von 500.000 Mark ist branchenüblich, belastet jedoch den Produzenten<br />

nicht, da sie durch die Produktionshaftpflicht-Versicherung gedeckt wird.<br />

Kassenversicherung<br />

Versichert werden Bargeld, Schecks usw., die bei der Produktion am Drehort benötigt werden.<br />

Durch die Versicherung werden die Risiken Raub, Einbruch, Diebstahl <strong>und</strong> Feuer abgesichert.<br />

Je nach Höhe der zu versichernden Summe werden besondere Aufbewahrungsarten<br />

vorgeschrieben. So reicht bis zu 10.000 Mark Gesamtwert in der Regel die Aufbewahrung in<br />

besonderen Behältnissen, die auch gegen Wegnahme gesichert sind (Kassette im Schrank) aus.<br />

Bei darüberliegenden Beträgen werden Tresore mit einer gewissen Feuerfestigkeit oder gar die<br />

Aufbewahrung im Hoteltresor gefordert werden.<br />

Üblich sind Kassenversicherungen bis 10.000 Mark; möglich sind sie bis zu 50.000<br />

Mark.<br />

Selbstbeteiligungen in Höhe von 10% je Schadensfall sind branchenüblich.<br />

Unfallversicherung<br />

Während die vorgenannten <strong>Versicherungen</strong> im Prinzip unbedingt erforderlich sind, um den<br />

reibungslosen Ablauf der Produktion nicht zu gefährden, sich vor Mehrkosten durch Schäden oder


<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />

Seite 8 von 12<br />

Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen, ist die angebotene Unfallversicherung rein<br />

fremdnützig. Wohl auch deshalb wird sie nur sehr selten abgeschlossen.<br />

Diese Versicherung deckt wahlweise Heilkosten, Genesungsgeld, Tagegeld, Krankenhaus-<br />

Tagegeld, Invalidität <strong>und</strong> Tod von Darstellern, Mitarbeitern <strong>und</strong> Zuschauern einer Produktion.<br />

Reisegepäckversicherung<br />

Auch diese Versicherung, die zudem recht teuer ist <strong>und</strong> die vor Beschädigung, Abhandenkommen<br />

oder Zerstörung (meist ohne Bargeld) des Reisegepäcks von Crew <strong>und</strong> Darstellern schützt ist rein<br />

fremdnützig. Deshalb auch hier: Sie wird nur selten von der Produktion zugunsten ihrer Mitarbeiter<br />

nachgefragt.<br />

Technische Versicherung<br />

Mit dieser Versicherung schützt man sich vor Schäden an Geräten <strong>und</strong> Anlagen der Informations-<br />

<strong>und</strong> Kommunikationstechnik sowie an elektronischen <strong>und</strong> elektrotechnischen Geräten <strong>und</strong><br />

Anlagen. Dies umfaßt auch Ü-Wagen, Tonstudios <strong>und</strong> Postproduktionshäuser.<br />

Entschädigungen (Neuwert) werden für Beschädigungen oder Zerstörung der Geräte geleistet<br />

(Sachschäden) durch:<br />

- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit<br />

- Überspannung, Induktion, Kurzschluß<br />

- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion<br />

- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung<br />

- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus<br />

- Höhere Gewalt<br />

Die Deckung kann auf Mehrkosten infolge des Sachschadens, Betriebsunterbrechungsschä den<br />

sowie auf Daten <strong>und</strong> Datenträger erweitert werden.<br />

Erforderlich ist eine Auflistung der zu versichernden Geräte <strong>und</strong> Anlagen mit ihren Werten.<br />

Diese Versicherung wird in aller Regel im Rahmen der Filmherstellung für die Postproduktion<br />

benötigt. Die Postproduktionshäuser haben derartige <strong>Versicherungen</strong> jedoch regelmäßig im<br />

eigenen Interesse abgeschlossen, so daß der Produzent üblicherweise diese Versicherung nicht<br />

selbst zu kalkulieren braucht.<br />

Vorausfallversicherung<br />

Diese Versicherung kann dann von Bedeutung sein, wenn für die Vorbereitung insbesondere<br />

großer Produktionen bereits Investitionen für Verträge erforderlich sind, bevorgesichert ist, daß<br />

das Projekt tatsächlich zustande kommt. Derartige vorbereitende Investitionen <strong>und</strong> Ansprüche aus<br />

bereits abgeschlossenen Verträgen kann man mit dieser Erstrisikoversicherung absichern.<br />

Um die Höchstversicherungssumme zu ermitteln sind alle relevanten Verträge zu bewerten. Der<br />

Versicherer zahlt im Schadensfall ohne Einwand der Unterversicherung im Verhältnis zu den<br />

Gesamtherstellungskosten die so ermittelte Erstrisikosumme.<br />

Errors & Omissions-Versicherung<br />

Diese Versicherung, die den Charakter einer Rechtsschutzversicherung hat, aber über die<br />

typischen Rechtsschutzelemente hinaus auch Schadensersatzleistungen übernimmt, ist


<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />

Seite 9 von 12<br />

unerläßlich, wenn die Absicht besteht, ein Produkt nach USA oder Canada zu exportieren. Kaum<br />

ein amerikanischer Distributor oder Broadcaster würde TV-Product oder einen Film erwerben,<br />

ohne daß der Hersteller über Versicherungsschutz durch eine Errors & Omissions-Versicherung<br />

verfügt. Die Versicherung sichert den Produzenten <strong>und</strong> damit inzidenter diejenigen, die von ihm<br />

Nutzungsrechte erwerben, gegen Ansprüche Dritter aus:<br />

- Verletzung der Privatsphäre<br />

- Verletzung des Copyrights<br />

- Verunglimpfung, Verleumdung oder andere Formen der Diffamierung<br />

- Plagiat, Piraterie oder unlauterem Wettbewerb, wenn behauptet wird, der Produzent habe in<br />

der Produktion unberechtigt Titel genutzt, Ideen, Formate, Charaktere, vorbestehende Rechte<br />

an künstlerischen Werken etc verwendet.<br />

- Bruch von geschlossenen oder faktischen Verträgen, die daraus resultieren, daß der<br />

Versicherte in der versicherten Produktion musikalische oder literarische Materialien verwendet<br />

hat, von denen behauptet wird, sie seien ihm zugesandt worden, er habe sie akquiriert oder<br />

anderen Quellen entnommen.<br />

Der Versicherer verpflichtet sich, alle Schadensersatzzahlungen zu leisten, zu denen der<br />

Produzent wegen der o.g. Rechtsverletzungen verurteilt wird. Hierzu gehören auch die<br />

notwendigen Kosten für Rechtsbeistände, Gerichtskosten etc. selbst dann wenn die Klagen<br />

gr<strong>und</strong>los, unbegründet oder mutwillig sind.<br />

Der Schadensersatz wird geleistet, gleich ob die Verurteilung aufgr<strong>und</strong> Gesetzes- oder<br />

Vertragsverletzung erfolgt <strong>und</strong> gilt auch für Ansprüche gegen den Produzenten von<br />

Nutzungsberechtigten, denen er bei Veräußerung des Nutzungsrechts eine Freistellung von<br />

Ansprüchen Dritter aus o.g. Rechtsverletzungen vertraglich eingeräumt hat. Entscheidend ist, daß<br />

der Anspruch oder die Klage erstmals während der versicherten Zeit an den Produzenten<br />

herangetragen wurde.<br />

Erforderliche Angaben:<br />

- Synopse des Projekts (auch in engl.)<br />

- Dauer des gewünschten Versicherungsschutzes (min. 1 Jahr, Regelfall 3 Jahre)<br />

- Deckungssumme (für den US-Markt empfohlen: Gesamt 3.000.000 Dollar, je Schadensfall<br />

1.000.000 Dollar, Selbstbehalt 10.000 Dollar)<br />

- Titelanfrage bei einem Copyright Research Office für den Fall, daß Titel der Produktion<br />

mitversichert werden soll.<br />

- Detailliert ausgefülltes <strong>und</strong> auch vom Firmenanwalt unterschriebenes Antragsformular<br />

- anwaltschaftliche Erklärung, daß er das Projekt/Vorhaben entsprechend den vorgegebenen<br />

Prüfungsgr<strong>und</strong>sätzen geprüft habe.<br />

- Chain of Title - Dokumentation<br />

Derzeit wird diese Versicherung nicht durch deutsche Versicherer sondern nur durch englische<br />

oder nordamerikanische <strong>Versicherungen</strong> angeboten. Das hat den Nachteil, daß diesen<br />

Unternehmen <strong>und</strong> ihren Anwälten das deutsche Urheberrecht fremd ist. Bei der Wahl des<br />

betreuenden Anwalts muß daher sorgfältig darauf geachtet werden, daß er mit beiden<br />

Rechtssystemen (Copyright <strong>und</strong> Urheberrecht) vertraut ist.<br />

<strong>Completion</strong> <strong>Bond</strong><br />

Der <strong>Completion</strong> <strong>Bond</strong> ist ein Zwitter. Einerseits ist er Versicherung auf Fertigstellung des Projekts.<br />

Andererseits ist er Finanzierungselement, denn ohne ihn ließen sich Cashflow-Probleme oder<br />

anderweitige Finanzierungsprobleme häufig nicht bewältigen.<br />

Finanziers, Auftraggeber, Verleiher, Vertriebe <strong>und</strong> alle übrigen denkbaren Beteiligten am<br />

Zustandekommen einer Projektfinanzierung eint bei der Entscheidung, ob in das Projekt investiert<br />

werden soll oder ob Nutzungsrechte gegen Garantiezahlungen erworben werden sollen, die


<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />

Seite 10 von 12<br />

gleiche Gr<strong>und</strong>sorge: Können wir sicher sein, daß wir für unsere Finanzierungsbeiträge den<br />

versprochenen Gegenwert erhalten?<br />

Da diese Frage bei den bekannten Risiken einer Produktion ehrlicherweise nie bejaht werden<br />

kann, ist die logische Folge, daß alle diese denkbaren Partner die Zahlung ihrer<br />

Finanzierungsbeiträge von der Ablieferung der versprochenen Gegenleistung abhängig machen.<br />

Jahlung bei Lieferung“ ist übliches Prinzip der Marktwirtschaft <strong>und</strong> auch für die<br />

Produktionsbranche gibt es da keine Ausnahme.<br />

Dieses Prinzip hilft dem Produzenten jedoch nicht bei der Lösung seines Hauptproblems: Woher<br />

nehme ich das Geld, das ich in der Produktionsphase unbedingt brauche, um Material, Gagen,<br />

Gehälter <strong>und</strong> Dienstleister zu bezahlen?<br />

Zwar ergibt die Summe der Verträge, die der Produzent bereits im Vorfeld der Produktion<br />

geschlossen hat, im besten Fall sogar einen Gewinn für ihn, er kann über diese Gelder jedoch erst<br />

verfügen, wenn er in der Lage ist, die Gegenleistung zu erbringen, also das vertraglich vereinbarte<br />

Produkt zu liefern.<br />

Der Ausweg, die Verträge zwischenfinanzieren (diskontieren) zu lassen, ist ihm ebenfalls<br />

verschlossen, denn auch die hierauf angesprochene Bank würde als erstes die o.g. Frage stellen:<br />

Kannst du uns garantieren, daß du deinen Vertragspartnern die vereinbarte Ware liefern kannst?<br />

Derartige Garantien, können nur im Nachweis bestehen, daß man in der Lage ist, im worst case<br />

alle bereits geleisteten Zahlungen aus Vorschüssen oder Darlehen zurückzuzahlen, also für alle<br />

eingegangenen Verpflichtungen zu haften.<br />

Verfügt der Produzent über ein hinreichendes Vermögen <strong>und</strong> ist er auch bereit mit diesem<br />

Vermögen für alle Forderungen einzustehen (Sicherungsübereignung) oder sind Angehörige oder<br />

Fre<strong>und</strong>e bereit, für ihn eine Bürgschaft abzugeben, wird er von der Bank den gewünschten<br />

Zwischenfinanzierungskredit oder die von seinen Partnel 11 Zu. Sicherung von Vorschüssen<br />

erwartete Bankbürgschaft erhalten.<br />

Verfügt er nicht über diese Möglichkeiten oder ist er nicht bereit mit seinem eigenen Vermögen<br />

vorzufinanzieren, mÜßte er nach der Logik des Marktes trotz der Tatsache, daß er aufgr<strong>und</strong> der<br />

geschlossenen Verträge noch Ablieferung des Projektes über Erlöse verfügen würde, die die<br />

aufgewandten Herstellungskosten überschreiten, das Vorhaben aufgeben. Hier greift der<br />

<strong>Completion</strong> <strong>Bond</strong> ein <strong>und</strong> schafft einen Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten.<br />

Der Versicherer übernimmt mit Abschluß der Versicherung gegenüber Produzent, Finanziers <strong>und</strong><br />

Auftraggeber von Kinospielfilmen <strong>und</strong> TV-Vorhaben die Garantie, daß das Projekt ohne<br />

Mehrkosten für Finanziers <strong>und</strong> Auftraggeber auf jeden Fall fertiggestellt wird oder daß Finanziers<br />

<strong>und</strong> Auftraggeber für den Fall, daß die Produktion endgültig abgebrochen werden muß, ihre bisher<br />

geleisteten Investitionen zurückerhalten. Diese Versicherung ist allerdings in der Regel sehr teuer.<br />

Für Spielfilme liegt der Marktpreis derzeit zwischen 3% <strong>und</strong> 6% der Herstellungskosten für TV-<br />

Product gibt es seit kurzem, bisher ausschließlich von einem deutschen Versicherer angeboten,<br />

eine preiswertere Variante. Der TV-<strong>Bond</strong> dieses Versicherers ist im Regelfall für ca. 2-3% der<br />

Herstellungskosten zu bekommen.<br />

Damit wird der <strong>Bond</strong> für Auftrags- <strong>und</strong> Koproduktionen mit deutschen Sendern im übrigen auch<br />

konkurrenzfähig gegenüber den bisher üblichen Bankbürgschaften, die Sender zur Sicherung von<br />

Vorschüssen verlangen, denn die hierfür zu zahlenden Avalzinsen können ebenfalls bis zu 2% der<br />

Bürgschaftssumme kosten.<br />

Für den Fernsehproduzenten hat dieser <strong>Bond</strong> noch einige weitere Vorteile gegenüber der<br />

Bankbürgschaft:


<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />

Seite 11 von 12<br />

Avalzinsen sind bei deutschen Sendern nicht kalkulationsfähig, der Produzent muß sie aus den<br />

HU zahlen. Da Sender zunehmend erwarten, daß der Produzent sich gegen Rechtebehalt oder -<br />

rückfall mit eigenen Mitteln an den Herstellungskosten beteiligt, müssen sie den Produzenten die<br />

Nutzung der für diese Finazierungsbeteiligungen nötigen Instrumente gestatten. In solchen Fällen<br />

sind <strong>Bond</strong>-Gebühren wie alle anderen Versicherungsprämien kalkulationsfähig.<br />

Insbesondere mittelständische Produzenten sind nur selten in der Lage, mehrere Produktionen<br />

gleichzeitig durch Bankbürgschaften zu sichern, da ihre Kreditlinie in der Regel hierfür nicht<br />

ausreichen dürfte. Um eine kontinuierliche Auslastung des Betriebes zu gewährleisten, müssen die<br />

Unternehmen jedoch bestrebt sein, mehrere Projekte parallel zu produzieren. Hier kann der TV-<br />

<strong>Bond</strong> behilflich sein.<br />

Statt die vorhandene Kreditlinie für - unter dem Gesichtspunkt der Kapitalrendite -unwirtschaftliche<br />

Bankbürgschaften einzusetzen, kann sie der Produzent, wenn er sich entschließt,<br />

Vorauszahlungen durch <strong>Bond</strong>s zu sichern, für die Entwicklung neuer Vorhaben nutzen <strong>und</strong> so<br />

seinem Unternehmen eine dauerhafte Auslastung sichern.<br />

Und abschließend: Der TV-<strong>Bond</strong> nutzt auch den Sendern, selbst wenn er die Produktion<br />

geringfügig teurer macht. Dadurch, daß mit Hilfe des <strong>Bond</strong>s mehr Produktionsunternehmen in die<br />

Lage versetzt werden, die erforderlichen Sicherheiten für Vorauszahlungen zu erbringen, können<br />

Sender ihre Aufträge unter den am Markt operierenden Produktionsunternehmen breiter streuen,<br />

was sie zum einen vor Preisdiktaten schützt <strong>und</strong> ihnen zum anderen die Nutzung der unbestritten<br />

vorhandenen Kreativität des Mittelstands erschließt.<br />

Erforderliche Angaben:<br />

Gleich ob es sich um in- oder ausländische Versicherer, um TV- oder Kino-<strong>Bond</strong> handelt, der<br />

Papierkrieg ist immens <strong>und</strong> wird speziell bei ausländischen Anbietern auch dadurch erschwert,<br />

daß diesen das deutsche Urheber- <strong>und</strong> Vertragsrecht sowie das System der deutschen<br />

Filmförderungen häufig fremd ist. Es empfiehlt sich daher versierte Anwälte oder<br />

Produktionsberater beizuziehen.<br />

Dem Versicherer müssen zur Verfügung gestellt werden:<br />

- Antragsformular<br />

- Drehbuch<br />

- Drehplan<br />

- detailiertes Produktions-Budget<br />

- Cash-flow-Pläne (in / out)<br />

- Stabliste<br />

- Besetzungsliste<br />

- Finanzierungsplan<br />

- Verträge über den Erwerb der Buch- <strong>und</strong> ggf. Stoffrechte<br />

- Vertrag zwischen Produktionsunternehmen <strong>und</strong> Producer Regievertrag<br />

- Verträge mit den Hauptdarstellern<br />

- Verträge mit den Department-Leitern Verträge über die Musikrechte<br />

- Verträge mit Kopierwerk, Tonstudio <strong>und</strong> ggf. weiteren Postproduktionsdienstleistern<br />

Postproduktionsplan (nicht später als 2 Wochen vor Ende der Dreharbeiten)<br />

- Alle Verträge, die mit Finanzierungspartnern, Sendern, Koproduzenten etc. geschlossen<br />

wurden, zum Nachweis der Gesamtfinanzierung <strong>und</strong> Verifizierung der zu 5. <strong>und</strong> 8.<br />

eingereichten Pläne<br />

- Verleih- <strong>und</strong> Vertriebsverträge (so nicht schon nach Nr. 17 erforderlich)<br />

- Nachweis daß alle vom <strong>Bond</strong>geber vorgeschriebenen <strong>Versicherungen</strong> in der vorgeschriebenen<br />

Weise abgeschlossen wurden (die Berechnung der zu versichernden<br />

Gesamtherstellungskosten weicht von der oben zur Ausfallversicherung gemachten<br />

Berechnungsweise ab. Ist ein <strong>Bond</strong> involviert können zum Beispiel Überschreitungsreserve<br />

(min. 10%), Finanzierungskosten etc. in der Regel nicht abgezogen werden. Dadurch erhöhen<br />

sich natürlich auch die Prämien für diese <strong>Versicherungen</strong>.)


<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />

Seite 12 von 12<br />

- von Produzent <strong>und</strong> Regisseur unterschriebene Erklärung, daß über Cast, Budget <strong>und</strong><br />

Budgethöhe Einvernehmen besteht<br />

- Erklärung des Regisseurs, daß Drehplan <strong>und</strong> Postproduktionsplan für ihn akzeptabel sind<br />

- Schriftliche Übereinkünfte zwischen allen Beteiligten, daß die Musik <strong>und</strong> alle hierfür<br />

erforderlichen Rechteklärungen <strong>und</strong> Abgeltungen im Budget enthalten sind,<br />

daß alle Kosten, die sich aus Materiallieferungsvereinbarungen mit Sendern, Verleihern etc.<br />

sowie die Produktions-PR betreffend ergeben, im Budget enthalten sind<br />

daß entstehende Mehrkosten nicht von der Produktion zu tragen sind, sondern als Verleih- <strong>und</strong><br />

Vertriebskosten gelten <strong>und</strong><br />

daß alle fälligen Gebühren <strong>und</strong> Rechtskosten auf den hierfür kalkulierten Betrag beschränkt<br />

sind.<br />

Nicht bei jedem <strong>Bond</strong> werden alle genannten Angaben gefordert werden. Die Liste gibt jedoch<br />

einen guten Überblick, was ggf. auf die Produktion zukommen kann.<br />

Nach Prüfung der Unterlagen werden in sog. „Letters of intent“ den vom abzuschließenden <strong>Bond</strong><br />

Begünstigten die genau definierten Bedingungen mitgeteilt, unter denen der <strong>Bond</strong>geber bereit ist,<br />

den <strong>Bond</strong> herauszulegen. Regelmäßig gehören hierzu:<br />

- Das Vorhaben muß im Rahmen der Kalkulation voll finanziert sein; diese Finanzierung muß<br />

gesichert sein.<br />

- Über die Bedingungen des <strong>Bond</strong>-Gebers, wie sie detailliert in der Produzentenvereinbarung<br />

zwischen <strong>Bond</strong>-Geber <strong>und</strong> Produzent aufgeführt sind, muß Einigkeit bestehen.<br />

Hierzu gehört in der Regel u.a.<br />

- die Vereinbarung, daß im Falle einer drohenden Überziehung auf Anweisung des <strong>Bond</strong>-Gebers<br />

alle Maßnahmen getroffen werden müssen, die diesem sinnvoll erscheinen, um einen<br />

drohenden Schaden zu verhindern. Dies kann bis zur vollständigen Übernahme der Produktion<br />

gehen.<br />

- die Angaben wann der Produzent welche Informationen an den <strong>Bond</strong>-Geber weiterzuleiten hat.<br />

- die Übereinkunft, daß der <strong>Bond</strong>-Geber jederzeit während der gesamten Laufzeit des <strong>Bond</strong>s<br />

durch von ihm Beauftragte die Produktion begleiten, oder prüfen lassen darf.<br />

Wenn alle im Einzelfall genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird die<br />

Produzentenvereinbarung abgeschlossen <strong>und</strong> die Begünstigten erhalten durch<br />

Garantieverträge die Zusage, daß das Projekt entweder fertiggestellt oder im Falle der<br />

Nichtdurchführbarkeit das investierte Geld zurückerstattet wird.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!