Frank Hübner Versicherungen und Completion Bond ... - Filmsupport
Frank Hübner Versicherungen und Completion Bond ... - Filmsupport
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<strong>Frank</strong> <strong>Hübner</strong><br />
<strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Completion</strong> <strong>Bond</strong><br />
<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />
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Im folgenden Beitrag erklärt <strong>Frank</strong> <strong>Hübner</strong> den Bereich der Produktionsversicherungen,<br />
wobeifürden Investorein besonderes Augenmerk auf die Versicherungsarten“Errors andOmission<br />
(E&0)“ <strong>und</strong> „Compietion Band“ zu richten sein wird. Während die davor ausgeführten<br />
Einzelversicherungen die Risiken der Dreh- <strong>und</strong> Produktionsarbeiten behandeln, betreffen die o.g.<br />
beiden <strong>Versicherungen</strong> zum einen die internationale Auswertung einer Produktion, zum anderen<br />
sind sie auch im Rahmen einer Finanzierung mit Investoren oder Bankenbeteiligung unerläßlich.<br />
Für eine Film- oder Fernsehproduktion sind hohe Investitionen erforderlich. Wer nicht über ein gut<br />
gefülltes Bankkonto verfügt, tut daher gut daran, sich gegen die Risiken, die bei der Herstellung<br />
des Films auftreten können, zu versichern. - Wer über ein solches Konto verfügt, versichert sich,<br />
um diesen Kontostand nicht zu gefährden.<br />
Seit Anfang 1996 herrscht Dank des europäischen Einigungsprozesses auf dem europäischen<br />
Versicherungsmarkt Freizügigkeit - <strong>und</strong> damit auch sehr viel Unübersichtlichkeit. Zwar gibt es noch<br />
immer die Kontrolle des B<strong>und</strong>esaufsichtsamts für <strong>Versicherungen</strong>. Die Bedingungswerke<br />
(Klauseln) der einzelnen Versicherungssparten unterliegen jedoch nicht mehr der<br />
Genehmigungspflicht <strong>und</strong> können sich daher stark voneinander unterscheiden.<br />
Für den Versicherungsk<strong>und</strong>en birgt diese Freigabe Vor- <strong>und</strong> Nachteile:<br />
Der benötigte Versicherungsschutz kann projektbezogen maßgeschneidert angeboten werden.<br />
Es entwickelt sich zu einer Wissenschaft, die Versicherungsbedingungen der angebotenen<br />
<strong>Versicherungen</strong> zu kennen <strong>und</strong> das richtige projektbezogene Angebot zu ermitteln.<br />
Der verantwortungsbewußte Produzent steht somit vor der Frage, sich entweder in die<br />
Klauselwerke der Versicherer einzuarbeiten oder sich der Hilfe eines erfahrenen<br />
Versicherungsmaklers zu bedienen. Die Wahl sollte ihm leichtfallen, wenn er bedenkt, daß der<br />
Verzicht auf einen Makler die Versicherungsprämie - auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird -<br />
in der Regel nicht preiswerter macht.<br />
Ein umfassendes Versicherungspaket für Film- <strong>und</strong> Fernsehprojekte besteht in der Regel aus acht<br />
Einzelversicherungen:<br />
Film-Ausfall-Versicherung<br />
Mehrkosten-Versicherung infolge Sachschadens<br />
Bild-, Ton- <strong>und</strong> Datenträgerversicherung (Negativ-Versicherung)<br />
Film-Requisiten- <strong>und</strong> Ausstattungs-Versicherung<br />
Geräte-Versicherung<br />
Filmproduktions-Haftpflicht-Versicherung<br />
Feuerhaftungs-Versicherung<br />
Kassen-Versicherung<br />
Daneben werden noch angeboten:<br />
Spezielle Unfallversicherungen für Darsteller, Zuschauer <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />
Reisegepäck-Versicherung<br />
Technische Versicherung<br />
Vorausfall-Versicherung<br />
Schließlich kann je nach Projekt oder Finanzierung noch eine<br />
Errors & Omissions-Versicherung <strong>und</strong> ein<br />
<strong>Completion</strong> <strong>Bond</strong><br />
erforderlich sein.
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Welche der genannten <strong>Versicherungen</strong> beim einzelnen Projekt tatsächlich notwendig oder<br />
wünschenswert ist, hängt von zahlreichen, meist projektbezogenen Faktoren wie Art des Projekts<br />
(Dokumentar, Feature usw.), Budget, Art der Finanzierung usw. ab. Hier kann guter Rat oft zu<br />
erheblichen Einsparungen führen.<br />
Die Unterscheidung, welche der genannten <strong>Versicherungen</strong> technisch zu welcher<br />
Versicherungsart (Sachschadens-, Summen- oder Ausfall-<strong>Versicherungen</strong> etc.) gehören, ist für<br />
den Produzenten nicht weiter von Bedeutung. Daher hier nur ganz untechnisch wesentliche<br />
Unterscheidungsmerkmale, die auf die Schadensermittlung Einfluß haben.<br />
Es gibt Mehrkosten- <strong>und</strong> Betriebsunterbrechungs-<strong>Versicherungen</strong>, durch sie wird dem<br />
Produzenten das Betriebsunterbrechungsrisiko abgenommen, bzw. es werden ihm unter<br />
Anrechnung einer möglichen Unterversicherung <strong>und</strong> unter Beachtung der<br />
Schadensminderungspflicht die Mehrkosten ersetzt, die z. B. durch den Ausfall eines Darstellers<br />
verursacht wurden.<br />
Sachschadensversicherungen, wie zum Beispiel die Negativversicherungen, ersetzen dagegen<br />
den Wiederherstellungsaufwand, also - wieder untechnisch - die Kosten, die für die erneute<br />
Herstellung des Zustands vor Schadenseintritt erforderlich werden.<br />
Nachfolgend sollen die einzelnen Versicherungssparten, ihre Bedeutung bei der einzelnen<br />
Projektversicherung <strong>und</strong> die für ihren Abschluß erforderlichen Angaben näher beschrieben<br />
werden. Da die Antragsformulare der einzelnen Versicherer stark voneinander abweichen, obwohl<br />
alle prinzipiell die gleichen Angaben benötigen <strong>und</strong> abfragen, ist von der Beifüguung aller auf dem<br />
Markt kursierenden Formulare abgesehen worden. Pars pro toto sind die sehr ausführlichen<br />
Formulare der „Deutschen Film-Versicherungsgemeinschaft“ mit deren fre<strong>und</strong>licher Erlaubnis<br />
beigefügt.<br />
Film-Ausfallversicherung<br />
Sie deckt Vermögensschäden infolge von Störungen oder Unterbrechungen der Produktion.<br />
Versichert sind die Gefahren Krankheit, Unfall oder Tod der für die Produktion wichtigen Personen<br />
(Regisseur, Kameramann, Hauptdarsteller), deren Ausfall die Fortführung der Produktion<br />
verzögern, unmöglich machen bzw. eine Neubesetzung erfordern. Neuerdings kann auch der<br />
Ausfall einer versicherten Person wegen Unfall, Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen oder<br />
Lebenspartners versichert werden. Ersetzt werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten, bzw.<br />
bei ausfallbedingtem Abbruch die bis dahin angefallenen aufgewandten Produktionskosten.<br />
Erforderliche Angaben:<br />
- Titel der Produktion<br />
- Produzent<br />
- Herstellungskosten des Projekts (Vorlage der Kalkulation zumindest in ihrer<br />
Zusammenfassung)<br />
Um die zu versichernden Herstellungskosten zu ermitteln, werden von den kalkulierten<br />
Gesamtherstellungskosten Abschläge gemacht. Herausgerechnet werden üblicherweise die<br />
sogenannten „unverfallbaren Werte“ also die für Rechte, Buch <strong>und</strong> Musik aufgewandten Kosten,<br />
die kalkulierten Kosten für <strong>Versicherungen</strong>, Finanzierung, Überschreitungsreserve, HU, Gewinn<br />
<strong>und</strong> Gebühren wie Treuhandgebühren, SPIO-Abgaben <strong>und</strong> andere Verbandsabgaben. In<br />
geeigneten Fällen wird zukünftig sicher auch das jetzt seit kurzem kalkulationsfähige<br />
Produzentenhonorar abzugsfähig sein.<br />
All diese Kosten, insbesondere HU, Gewinn <strong>und</strong> Produzentenhonorar können jedoch auch<br />
mitversichert werden. Hierdurch wird die Prämie zwar teurer, im Abbruchsfall erhält der Produzent<br />
dann jedoch auch diese für den Fortbestand des Unternehmens oft unverzichtbaren Mittel als
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Ausfallschaden ersetzt. Ob die genannten Ansätze mitversichert werden, unterliegt somit der<br />
Abwägung des Risikos eines Totalschadens.<br />
- Name, Geburtsdatum <strong>und</strong> Funktion der zu versichernden Personen<br />
- genaue Versicherungszeit (erster bis letzter Drehtag/Beschäftigungstag der zu versichernden<br />
Personen<br />
- Drehorte im In- <strong>und</strong> Ausland<br />
- gefahrerhebliche Umstände beim oder außerhalb des Drehs (zum Beispiel Stunts, anderweitige<br />
Engagements während der Versicherungszeit o.ä.)<br />
Für den Abschluß einer (Personen-)Ausfallversicherung ist zudem in aller Regel die Vorlage eines<br />
ärztlichen Attests erforderlich. Der Versicherer benennt hierzu entweder einen Vertrauensarzt oder<br />
verlangt die Untersuchung durch einen Internisten eines Krankenhauses. Ohne eine derartige<br />
Untersuchung umfaßt der Versicherungsschutz nur Schäden infolge Unfall oder Unfalltod. Ab der<br />
Untersuchung sind auch Krankheit <strong>und</strong> Tod mitversichert. Werden bei der Untersuchung<br />
bestehende Krankheiten festgestellt, schließen die Versicherer Ausfallschäden, die durch diese<br />
Krankheiten verursacht werden könnten, in der Regel aus.<br />
Üblicherweise wird die Ausfallversicherung zumindest für einige der in Betracht kommenden<br />
Personen bereits für einen Zeitraum von 4-8 Wochen vor dem Beginn der eigentlichen<br />
Dreharbeiten abgeschlossen (vorgezogene Ausfallversicherung, nicht zu verwechseln mit der<br />
weiter unten beschriebenen Vorausfall-Versicherung), um vor etwaigen Ausfällen kurz vor<br />
Drehbeginn, die das Projekt gefährden könnten, gesichert zu sein. Diese Versicherung kann auch<br />
für die Zeit nach den Dreharbeiten, etwa für die Einbindung des Regisseurs in den Schnitt,<br />
vereinbart werden. Der Anteil an der Gesamtversicherungsprämie, der hierfür aufgewendet werden<br />
muß, ist so gering, daß es sich immer lohnt, die Key-Positions entsprechend zu sichern.<br />
Die wichtigsten Klauseln, auf die man bei Abschluß der Ausfallversicherung stoßen kann, seien<br />
nachfolgend aufgeführt. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, daß alle derartigen Klauseln individuell handhabbar<br />
sind. Viele der lange Zeit gebräuchlichen Klauseln haben an Bedeutung verloren <strong>und</strong> sind heute<br />
entweder gar nicht mehr Bestandteil der Verträge oder leicht abdingbar.<br />
Domizil-Klausel<br />
Sie besagt, daß der Versicherungsnehmer mit der zu versichernden Person eine Vereinbarung zu<br />
treffen hat, die diese verpflichtet, den Drehort während der gesamten versicherten Drehzeit nur mit<br />
Zustimmung des Versicherers zu verlassen. Diese Klausel sollte man heute ersatzlos streichen<br />
lassen, was viele Versicherer auch schon von sich aus tun.<br />
48-St<strong>und</strong>en-Klausel<br />
Gemäß dieser Klausel gilt der Versicherungsfall erst dann als eingetreten, wenn die versicherte<br />
Person länger als 48 St<strong>und</strong>en durch Krankheit oder Unfall ausfällt <strong>und</strong> dies ärztlich attestiert ist.<br />
Diese Klausel „apelliert“ an die Flexibilität des Produzenten, der kurzfristige Ausfälle (Schnupfen)<br />
durch Änderungen des Drehplans auffangen kann. Heute ist allerdings - speziell bei<br />
Fernsehproduktionen - die zugestandene Drehzeit oft so knapp bemessen, daß der Rabatt auf die<br />
Prämie (unter 10% des auf die Ausfallversicherung entfallenden Anteils an der Gesamtprämie) bei<br />
Einbeziehung dieser Klausel die Probleme, die dem Produzenten hieraus entstehen, nicht<br />
aufwiegt. Der Produzent sollte daher auf Streichung dieser Klausel bestehen.<br />
Bei Dreharbeiten mit zu versichernden Kindern (unter 16 Jahren) oder Personen über 70 Jahren<br />
werden die Versicherer besondere Maßnahmen fordern.<br />
Sollte der Produzent einen Darsteller beschäftigen, der gleichzeitig noch bei einer anderen<br />
Produktion beschäftigt ist, entfällt der Versicherungsschutz für Ausfälle, die daraus resultieren, daß<br />
die beiden Produzenten vereinbart haben, daß im Verhältnis der beiden Produktionen zueinander<br />
die Verpflichtung aus dem anderen Engagement Vorrang hat (Prioritätsklausel).
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Wie bei den meisten Versicherungssparten wird auch bei der Ausfallversicherung in der Regel<br />
eine Selbstbeteiligung bei Eintritt des Schadensfalls vertraglich vereinbart. Diese Selbstbeteiligung<br />
beträgt meist etwa 10% der Schadenssumme <strong>und</strong> wird in der Regel mit einem Mindestwert von ca.<br />
5.000 Mark vereinbart. Der Produzent sollte unbedingt darauf achten, daß bei einer prozentualen<br />
Selbstbeteiligung ein „Deckel“ (Maximierung auf 10-15 TDM) vereinbart wird. Zu beachten ist<br />
ferner, daß bei der ersten Schadensmeldung, gleich aus welcher Sparte, der in der Regel<br />
vereinbarte Schadensfreiheitsvorausrabatt (meist ca. 20% der Versicherungsprämie) fällig wird.<br />
Mehrkostenversicherung infolge Sachschadens<br />
Die Versicherung deckt die Mehrkosten, die dadurch entstehen, daß Technik, Produktionsstätte<br />
oder Deko/Requisiten während der Drehzeit ausfallen. Vereinzelt sind auch schon Risiken<br />
während des Aufbaus <strong>und</strong> der Reparatur mitversichert.<br />
Sie war früher, da sie im wesentlichen auf der Basis der AVB Film-Ausfall entwickelt wurde, nur in<br />
Verbindung mit einer Personen-Ausfallversicherung zu erhalten, hat sich jedoch seit einiger Zeit zu<br />
einer eigenständigen Sparte entwickelt <strong>und</strong> ist seither auch eigenständig zu erhalten.<br />
Erforderliche Angaben:<br />
- wie oben bei der Ausfallversicherung zu 1. - 3. Und 5. - 7.<br />
- Verschiedene Klauseln schränken die Versicherungspflicht ein.<br />
- Die detaillierten Angaben zur Formulierung können den als Anlage beigefügten AVB<br />
entnommen werden. Als Kurzformel für den Eintritt eines Versicherungsfalls mögen die<br />
folgenden Fallbeschreibungen dienen:<br />
- Nichtnutzbarkeit der Produktionsräume durch ganze oder teilweise Zerstörung der<br />
Produktionsräume durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser oder Sturm.<br />
- Unbrauchbarkeit der Aufnahmetechnik durch Sachschäden, Diebstahl, Einbruchdiebstahl,<br />
Raub, Plünderung, Vorsatz Dritter, Vandalismus <strong>und</strong>/oder Sabotage.<br />
- Nichtverfügbarkeit der Requisiten (ausgenommen lebende Tiere) durch Verlust, Zerstörung<br />
oder Beschädigung.<br />
Die Schadensereignisse müssen außerhalb des Einflußbereichs des Versicherungsnehmers<br />
respektive der von ihm beauftragten Personen liegen, für diese „unvorhersehbar“ sein<br />
(Allgefahrendeckung).<br />
Da das Totalschadenriko bei derartigen Ereignissen nur äußerst gering ist, wird häufig eine<br />
Höchstentschädigungsgrenze vereinbart. Diese liegt - je nach Versicherer - bei 25% der<br />
Versicherungssumme oder 1 Millionen Mark. Höhere Versicherungssummen können jedoch auch<br />
frei vereinbart werden. Einzelne Versicherer verzichten inzwischen ganz auf eine derartige<br />
Grenze.<br />
Eine Selbstbeteiligung je Schadensfall in Höhe von 3.000 - 5.000 Mark ist branchenüblich.<br />
Film-Negativ-/MAZ- <strong>und</strong> Positiv-Versicherung<br />
Durch diese Versicherung werden alle das Filmmaterial betreffenden Ereignisse innerhalb der<br />
Versicherungszeit von der Aussonderung des Rohfilms beim Rohfilmhersteller bis zur<br />
Verarbeitung im Kopierwerk gesichert. Versichert sind damit alle Beschädigungen des<br />
Filmmaterials als Folge von Kamera-, Transport- oder Kopierwerksschäden sowie Schäden bei<br />
mechanischem oder elektronischem Schnitt oder durch Löschen des Videobandes. Eine integrierte<br />
Positiv-Versicherung deckt darüberhinaus in der Regel die Gefahren durch Verkratzung,<br />
Verschrammung <strong>und</strong> Perforationsrisse.
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Ersetzt werden das zerstörte/beschädigte Material sowie die Wiederherstellungskosten, die durch<br />
die Schäden entstehen.<br />
Erforderliche Angaben:<br />
- wie oben bei der Ausfall-Versicherung zu 1. - 3.<br />
- Versicherungszeit (bis zur endgültigen Fertigstellung/Ablieferung des Materials beim<br />
Sender/Verleiher etc.<br />
- verwendetes Material (16 oder 35mm, Farbe, s/w, Videomaterial etc.<br />
- Kopieranstalt<br />
- Drehorte; auch Location oder Studio<br />
In vielen Köpfen geistert immer noch die „Handentwicklungs-Klausel bei Auslandsdrehs“, gemäß<br />
der der Kameramann von jeder belichteten Rolle eine Handprobe zu entwickeln habe, um den<br />
Versicherungsschutz bei Auslandsdrehs, insbesondere in unzugängiichen Gegenden zu erhalten.<br />
Zwischenzeitlich hat sich jedoch auch bis zu den meisten Versicherern herumgesprochen, daß es<br />
bedeutend gefährlicher ist, den Materialassistenten mit den frisch belichteten Rollen herumwerkeln<br />
zu lassen, als abzuwarten, ob sich bei der Musterentwicklung im Kopierwerk Schäden zeigen.<br />
Falls diese Klausel überhaupt noch in einer Police auftaucht: unbedingt streichen lassen.<br />
Versicherer bevorzugen in so gelagerten Fällen daher heute eher einen Kameratest vor Beginn<br />
der Dreharbeiten. Das Testmaterial sollte entwickelt, auf Schäden untersucht <strong>und</strong> aufbewahrt<br />
werden.<br />
Von Bedeutung für die Prämienberechnung ist von daher bei Auslandsdrehs heute eher die<br />
Transportfrequenz des belichteten Materials zum Kopierwerk, der Transportweg (auch die Frage,<br />
ob ordentlicher Carrier oder Parcel Service) <strong>und</strong> die Frage, ob die Entwicklung des zuletzt<br />
belichteten Materials am Auslandsdrehort abgewartet wird.<br />
Einzelne Versicherer erwarten eine geringe Selbstbeteiligung (500 Mark/Schadensfall).<br />
Branchenüblich dürfte aber der Verzicht auf eine Selbstbetelligung sein.<br />
Film-Requisiten- <strong>und</strong> Ausstattungsversicherung<br />
Versichert sind alle zur Herstellung verwendeten eigenen, geliehenen oder gemieteten Requisiten<br />
<strong>und</strong> Ausstattungsgegenstände ind. Studiobauten.<br />
Die Zahl <strong>und</strong> Art der unter diese Versicherung fallenden Gegenstände ist - je nach Versicherer -<br />
ebenso Legion wie die der ausgeschlossenen Gegenstände <strong>und</strong> Risiken. Mitversichert sind zum<br />
Beispiel auch Haus-, Nutz- <strong>und</strong> Arbeitstiere; nicht überall aber dressierte Tiere. Gegenstände aus<br />
Edelmetall nur bis zu einem Wert von 5.000 Mark sonstige Gegenstände bis zu einem Wert von<br />
10.000 Mark, hierzu zählen auch Studiobauten. Nicht zulassungspflichtige Land-, Wasser- <strong>und</strong><br />
Luftfahrzeuge können versichert werden, nicht aber Bargeld oder Schnittblumen.<br />
Es empfiehlt sich daher für den Produzenten, vor Abschluß der Versicherung ein detailliertes<br />
Gespräch mit seinem Versicherungsmakler zu führen, um nicht durch Klauseln wie die Tierklausel,<br />
die Pelz- <strong>und</strong> Kostümklausel oder die Klausel für Kunstgegenstände <strong>und</strong> Requisiten besonderer<br />
Art überrascht zu werden.<br />
Die Versicherung erfolgt nach dem Ersatzwert <strong>und</strong> gilt in aller Regel auf 1. Risiko also auf<br />
Ersatzwerte bis zur Gesamthöhe der angegebenen Versicherungssumme. Hierbei obliegt es dem<br />
Versicherungsnehmer, die Höhe der Versicherungssumme, also den Wert der zu versichernden<br />
Requisiten <strong>und</strong> Ausstattungsgegenstände anzugeben (erforderliche Angaben).<br />
Ab welchem Wert Gegenstände einzeln aufgeführt <strong>und</strong> im Antrag bzw. in der Police benannt<br />
werden müssen, ist unterschiedlich. Allgemein setzt die Grenze bei einem Gegenstandswert von
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10.000 Mark ein. Einzelne <strong>Versicherungen</strong> verlangen eine Auflistung der Einzelgegenstände erst<br />
ab einem Wert von 30.000 Mark.<br />
Selbstbeteiligungen sind branchenüblich, sie liegen in der Regel bei 10% der Schadenssumme,<br />
max. 1.000 Mark je Gegenstand <strong>und</strong> nicht über 5.000 Mark je Gesamtschaden.<br />
Apparateversicherung<br />
Diese Versicherung ist erforderlich, wenn Geräte des Produzenten bei der Herstellung des<br />
Projekts Verwendung finden oder angemietete Geräte nicht versichert sind. Bei gemieteten<br />
Geräten wird jedoch in aller Regel eine Versicherung vom Vermieter abgeschlossen worden sein<br />
(sollte speziell bei Anmietung im Ausland abgefragt werden). Der Prämienanteil für die<br />
Nutzungszeit ist dann im Mietzins enthalten. Versichert sind alle zur Filmherstellung benötigten<br />
Geräte (Kameras, Tonausrüstung, Licht, Schnittechnik) inkl. Zubehör gegen Beschädigung,<br />
Zerstörung <strong>und</strong> Abhandenkommen während Transport, Verwendung <strong>und</strong> Lagerung.<br />
Versicherungssumme ist der Neuwert der Geräte. Im Schadensfall erhält der Versicherte auf<br />
erstes Risiko den Neuwert ohne Abzug „neu für alt“. Vereinzelt wird auf den Einwand der<br />
Unterversicherung verzichtet.<br />
Erforderliche Angaben:<br />
- Neben der Gesamtversicherungssumme muß eine Geräteliste eingereicht werden. Ab welchem<br />
Einzelgerätewert eine derartige Auflistung erforderlich ist, ist sehr unterschiedlich. Einzelne<br />
Versicherer verlangen eine Liste aller Geräte im Wert von über 5.000 Mark, andere benötigen<br />
lediglich eine Aufstellung der Geräte ab 30.000 Mark Einzelgegenstandswert.<br />
- Auf Wunsch kann gegen Zusatzprämie auch das Betriebsunterbrechungsrisiko durch Ausfall<br />
der Geräte mitversichert werden.<br />
- Geringe Selbstbeteiligungen (500 Mark je Schadensfall) sind branchenüblich.<br />
Filmproduktionshaftpflichtversicherung<br />
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter, die sich im<br />
Zusammenhang mit Produktionen ergeben können. Die Deckung von Personen- <strong>und</strong><br />
Sachschäden wird um diverse Risiken erweitert, die speziell auf die Bedürfnisse von<br />
Produktionsfirmen abgestellt sind.<br />
Hierzu zählen insbesondere:<br />
Vermögensschäden (100.000 Mark)<br />
Umweltschäden (1.000.000 Mark)<br />
Abhandenkommen von Besucher- <strong>und</strong> Belegschaftshabe (20.000 Mark)<br />
Mietsachschäden durch Brand <strong>und</strong> Explosion (500.000 Mark)<br />
sonstige Mietsachschäden bei Dreharbeiten (20.000 Mark)<br />
Tätigkeitsschäden (20.000 Mark)<br />
Allmählichkeits- <strong>und</strong> Abwasserschäden (500.000 Mark)<br />
Obhutsschäden (20.000 Mark)<br />
Die Deckungssummen für die einzelnen Schadensarten (o. in Klammern gängige Werte) sind<br />
unterschiedlich <strong>und</strong> können individuell vereinbart werden. Es empfiehlt sich, die Beträge nicht zu<br />
niedrig zu wählen. Beim oben gewählten Beispiel beträgt die Gr<strong>und</strong>deckung für Personen- <strong>und</strong><br />
Sachschäden 2.000.000 Mark pauschal.<br />
Zahlreiche Klauseln betreffend Obliegenheiten <strong>und</strong> Ausschlüsse sind zu beachten (siehe hierzu<br />
Anlage: Besondere Bedingungen <strong>und</strong> Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von<br />
Filmproduktionsfirmen).
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Generell ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Stunts. Stuntleute verfügen daher in der<br />
Regel selbst über entsprechend Haftpflichtversicherungen <strong>und</strong> verrechnen ihre Prämien mit ihren<br />
Gagen (gilt nicht unbedingt bei der Verpflichtung ausländischer Stuntleute; ggf. abfragen).<br />
Ebenfalls generell ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden, die gesondert<br />
versichert werden können, wie zum Beispiel der Haftpflichtanspruch des Vermieters einer<br />
abhandengekommenen Kamera (Apparate-Versicherung).<br />
Selbstbeteiligungen sind in der Gr<strong>und</strong>sicherung (Personen- <strong>und</strong> Sachschaden) unüblich. Bei den<br />
Zusatzdeckungen sind geringe Selbstbeteiligungen branchenüblich. Ausnahmen gelten hier<br />
insbesondere für eine Auslandsdeckung in den Territorien USA <strong>und</strong> Canada. Wegen der<br />
dortgeltenden Gesetze <strong>und</strong> den ausufernden Schadensersatzforderungen <strong>und</strong> -urteilen liegt der<br />
Selbstbehalt nicht unter 10.000 Mark je Ereignis.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, daß die Höchstdeckungssumme je Vorhaben <strong>und</strong> Risiko max. das doppelte der<br />
einschlägigen Deckungssumme beträgt.<br />
Feuer-Haftungsversicherung<br />
Versichert ist das Risiko, daß durch die Produktion oder einen Mitarbeiter schuldhaft ein<br />
Feuerschaden oder eine Explosion verursacht wird <strong>und</strong> daß der Produzent oder sein Mitarbeiter<br />
hierfür sei es privatrechtlich oder gesetzlich durch Dritte oder im Wege des Regresses durch einen<br />
vorleistungspflichtigen Feuer-Versicherer in Anspruch genommen wird.<br />
Da die Sachschadenshaftung aus der vorstehend beschriebenen Produktionshaftpflicht-<br />
Versicherung in aller Regel beschränkt ist (insbesondere bei Mietsachschäden in angemieteten<br />
Motiven; das o.g. Beispiel beschränkt hier die Haftung auf 500.00 Mark für Feuer <strong>und</strong> Explosion)<br />
muß für überschießende Ansprüche Dritter incl. Feuer-Versicherer eine Zusatzdeckung geschaffen<br />
werden. Die Versicherungssumme sollte 3 - 5 Millionen Mark betragen.<br />
Selbstbeteiligung in Höhe von 500.000 Mark ist branchenüblich, belastet jedoch den Produzenten<br />
nicht, da sie durch die Produktionshaftpflicht-Versicherung gedeckt wird.<br />
Kassenversicherung<br />
Versichert werden Bargeld, Schecks usw., die bei der Produktion am Drehort benötigt werden.<br />
Durch die Versicherung werden die Risiken Raub, Einbruch, Diebstahl <strong>und</strong> Feuer abgesichert.<br />
Je nach Höhe der zu versichernden Summe werden besondere Aufbewahrungsarten<br />
vorgeschrieben. So reicht bis zu 10.000 Mark Gesamtwert in der Regel die Aufbewahrung in<br />
besonderen Behältnissen, die auch gegen Wegnahme gesichert sind (Kassette im Schrank) aus.<br />
Bei darüberliegenden Beträgen werden Tresore mit einer gewissen Feuerfestigkeit oder gar die<br />
Aufbewahrung im Hoteltresor gefordert werden.<br />
Üblich sind Kassenversicherungen bis 10.000 Mark; möglich sind sie bis zu 50.000<br />
Mark.<br />
Selbstbeteiligungen in Höhe von 10% je Schadensfall sind branchenüblich.<br />
Unfallversicherung<br />
Während die vorgenannten <strong>Versicherungen</strong> im Prinzip unbedingt erforderlich sind, um den<br />
reibungslosen Ablauf der Produktion nicht zu gefährden, sich vor Mehrkosten durch Schäden oder
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Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen, ist die angebotene Unfallversicherung rein<br />
fremdnützig. Wohl auch deshalb wird sie nur sehr selten abgeschlossen.<br />
Diese Versicherung deckt wahlweise Heilkosten, Genesungsgeld, Tagegeld, Krankenhaus-<br />
Tagegeld, Invalidität <strong>und</strong> Tod von Darstellern, Mitarbeitern <strong>und</strong> Zuschauern einer Produktion.<br />
Reisegepäckversicherung<br />
Auch diese Versicherung, die zudem recht teuer ist <strong>und</strong> die vor Beschädigung, Abhandenkommen<br />
oder Zerstörung (meist ohne Bargeld) des Reisegepäcks von Crew <strong>und</strong> Darstellern schützt ist rein<br />
fremdnützig. Deshalb auch hier: Sie wird nur selten von der Produktion zugunsten ihrer Mitarbeiter<br />
nachgefragt.<br />
Technische Versicherung<br />
Mit dieser Versicherung schützt man sich vor Schäden an Geräten <strong>und</strong> Anlagen der Informations-<br />
<strong>und</strong> Kommunikationstechnik sowie an elektronischen <strong>und</strong> elektrotechnischen Geräten <strong>und</strong><br />
Anlagen. Dies umfaßt auch Ü-Wagen, Tonstudios <strong>und</strong> Postproduktionshäuser.<br />
Entschädigungen (Neuwert) werden für Beschädigungen oder Zerstörung der Geräte geleistet<br />
(Sachschäden) durch:<br />
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit<br />
- Überspannung, Induktion, Kurzschluß<br />
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion<br />
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung<br />
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus<br />
- Höhere Gewalt<br />
Die Deckung kann auf Mehrkosten infolge des Sachschadens, Betriebsunterbrechungsschä den<br />
sowie auf Daten <strong>und</strong> Datenträger erweitert werden.<br />
Erforderlich ist eine Auflistung der zu versichernden Geräte <strong>und</strong> Anlagen mit ihren Werten.<br />
Diese Versicherung wird in aller Regel im Rahmen der Filmherstellung für die Postproduktion<br />
benötigt. Die Postproduktionshäuser haben derartige <strong>Versicherungen</strong> jedoch regelmäßig im<br />
eigenen Interesse abgeschlossen, so daß der Produzent üblicherweise diese Versicherung nicht<br />
selbst zu kalkulieren braucht.<br />
Vorausfallversicherung<br />
Diese Versicherung kann dann von Bedeutung sein, wenn für die Vorbereitung insbesondere<br />
großer Produktionen bereits Investitionen für Verträge erforderlich sind, bevorgesichert ist, daß<br />
das Projekt tatsächlich zustande kommt. Derartige vorbereitende Investitionen <strong>und</strong> Ansprüche aus<br />
bereits abgeschlossenen Verträgen kann man mit dieser Erstrisikoversicherung absichern.<br />
Um die Höchstversicherungssumme zu ermitteln sind alle relevanten Verträge zu bewerten. Der<br />
Versicherer zahlt im Schadensfall ohne Einwand der Unterversicherung im Verhältnis zu den<br />
Gesamtherstellungskosten die so ermittelte Erstrisikosumme.<br />
Errors & Omissions-Versicherung<br />
Diese Versicherung, die den Charakter einer Rechtsschutzversicherung hat, aber über die<br />
typischen Rechtsschutzelemente hinaus auch Schadensersatzleistungen übernimmt, ist
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unerläßlich, wenn die Absicht besteht, ein Produkt nach USA oder Canada zu exportieren. Kaum<br />
ein amerikanischer Distributor oder Broadcaster würde TV-Product oder einen Film erwerben,<br />
ohne daß der Hersteller über Versicherungsschutz durch eine Errors & Omissions-Versicherung<br />
verfügt. Die Versicherung sichert den Produzenten <strong>und</strong> damit inzidenter diejenigen, die von ihm<br />
Nutzungsrechte erwerben, gegen Ansprüche Dritter aus:<br />
- Verletzung der Privatsphäre<br />
- Verletzung des Copyrights<br />
- Verunglimpfung, Verleumdung oder andere Formen der Diffamierung<br />
- Plagiat, Piraterie oder unlauterem Wettbewerb, wenn behauptet wird, der Produzent habe in<br />
der Produktion unberechtigt Titel genutzt, Ideen, Formate, Charaktere, vorbestehende Rechte<br />
an künstlerischen Werken etc verwendet.<br />
- Bruch von geschlossenen oder faktischen Verträgen, die daraus resultieren, daß der<br />
Versicherte in der versicherten Produktion musikalische oder literarische Materialien verwendet<br />
hat, von denen behauptet wird, sie seien ihm zugesandt worden, er habe sie akquiriert oder<br />
anderen Quellen entnommen.<br />
Der Versicherer verpflichtet sich, alle Schadensersatzzahlungen zu leisten, zu denen der<br />
Produzent wegen der o.g. Rechtsverletzungen verurteilt wird. Hierzu gehören auch die<br />
notwendigen Kosten für Rechtsbeistände, Gerichtskosten etc. selbst dann wenn die Klagen<br />
gr<strong>und</strong>los, unbegründet oder mutwillig sind.<br />
Der Schadensersatz wird geleistet, gleich ob die Verurteilung aufgr<strong>und</strong> Gesetzes- oder<br />
Vertragsverletzung erfolgt <strong>und</strong> gilt auch für Ansprüche gegen den Produzenten von<br />
Nutzungsberechtigten, denen er bei Veräußerung des Nutzungsrechts eine Freistellung von<br />
Ansprüchen Dritter aus o.g. Rechtsverletzungen vertraglich eingeräumt hat. Entscheidend ist, daß<br />
der Anspruch oder die Klage erstmals während der versicherten Zeit an den Produzenten<br />
herangetragen wurde.<br />
Erforderliche Angaben:<br />
- Synopse des Projekts (auch in engl.)<br />
- Dauer des gewünschten Versicherungsschutzes (min. 1 Jahr, Regelfall 3 Jahre)<br />
- Deckungssumme (für den US-Markt empfohlen: Gesamt 3.000.000 Dollar, je Schadensfall<br />
1.000.000 Dollar, Selbstbehalt 10.000 Dollar)<br />
- Titelanfrage bei einem Copyright Research Office für den Fall, daß Titel der Produktion<br />
mitversichert werden soll.<br />
- Detailliert ausgefülltes <strong>und</strong> auch vom Firmenanwalt unterschriebenes Antragsformular<br />
- anwaltschaftliche Erklärung, daß er das Projekt/Vorhaben entsprechend den vorgegebenen<br />
Prüfungsgr<strong>und</strong>sätzen geprüft habe.<br />
- Chain of Title - Dokumentation<br />
Derzeit wird diese Versicherung nicht durch deutsche Versicherer sondern nur durch englische<br />
oder nordamerikanische <strong>Versicherungen</strong> angeboten. Das hat den Nachteil, daß diesen<br />
Unternehmen <strong>und</strong> ihren Anwälten das deutsche Urheberrecht fremd ist. Bei der Wahl des<br />
betreuenden Anwalts muß daher sorgfältig darauf geachtet werden, daß er mit beiden<br />
Rechtssystemen (Copyright <strong>und</strong> Urheberrecht) vertraut ist.<br />
<strong>Completion</strong> <strong>Bond</strong><br />
Der <strong>Completion</strong> <strong>Bond</strong> ist ein Zwitter. Einerseits ist er Versicherung auf Fertigstellung des Projekts.<br />
Andererseits ist er Finanzierungselement, denn ohne ihn ließen sich Cashflow-Probleme oder<br />
anderweitige Finanzierungsprobleme häufig nicht bewältigen.<br />
Finanziers, Auftraggeber, Verleiher, Vertriebe <strong>und</strong> alle übrigen denkbaren Beteiligten am<br />
Zustandekommen einer Projektfinanzierung eint bei der Entscheidung, ob in das Projekt investiert<br />
werden soll oder ob Nutzungsrechte gegen Garantiezahlungen erworben werden sollen, die
<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />
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gleiche Gr<strong>und</strong>sorge: Können wir sicher sein, daß wir für unsere Finanzierungsbeiträge den<br />
versprochenen Gegenwert erhalten?<br />
Da diese Frage bei den bekannten Risiken einer Produktion ehrlicherweise nie bejaht werden<br />
kann, ist die logische Folge, daß alle diese denkbaren Partner die Zahlung ihrer<br />
Finanzierungsbeiträge von der Ablieferung der versprochenen Gegenleistung abhängig machen.<br />
Jahlung bei Lieferung“ ist übliches Prinzip der Marktwirtschaft <strong>und</strong> auch für die<br />
Produktionsbranche gibt es da keine Ausnahme.<br />
Dieses Prinzip hilft dem Produzenten jedoch nicht bei der Lösung seines Hauptproblems: Woher<br />
nehme ich das Geld, das ich in der Produktionsphase unbedingt brauche, um Material, Gagen,<br />
Gehälter <strong>und</strong> Dienstleister zu bezahlen?<br />
Zwar ergibt die Summe der Verträge, die der Produzent bereits im Vorfeld der Produktion<br />
geschlossen hat, im besten Fall sogar einen Gewinn für ihn, er kann über diese Gelder jedoch erst<br />
verfügen, wenn er in der Lage ist, die Gegenleistung zu erbringen, also das vertraglich vereinbarte<br />
Produkt zu liefern.<br />
Der Ausweg, die Verträge zwischenfinanzieren (diskontieren) zu lassen, ist ihm ebenfalls<br />
verschlossen, denn auch die hierauf angesprochene Bank würde als erstes die o.g. Frage stellen:<br />
Kannst du uns garantieren, daß du deinen Vertragspartnern die vereinbarte Ware liefern kannst?<br />
Derartige Garantien, können nur im Nachweis bestehen, daß man in der Lage ist, im worst case<br />
alle bereits geleisteten Zahlungen aus Vorschüssen oder Darlehen zurückzuzahlen, also für alle<br />
eingegangenen Verpflichtungen zu haften.<br />
Verfügt der Produzent über ein hinreichendes Vermögen <strong>und</strong> ist er auch bereit mit diesem<br />
Vermögen für alle Forderungen einzustehen (Sicherungsübereignung) oder sind Angehörige oder<br />
Fre<strong>und</strong>e bereit, für ihn eine Bürgschaft abzugeben, wird er von der Bank den gewünschten<br />
Zwischenfinanzierungskredit oder die von seinen Partnel 11 Zu. Sicherung von Vorschüssen<br />
erwartete Bankbürgschaft erhalten.<br />
Verfügt er nicht über diese Möglichkeiten oder ist er nicht bereit mit seinem eigenen Vermögen<br />
vorzufinanzieren, mÜßte er nach der Logik des Marktes trotz der Tatsache, daß er aufgr<strong>und</strong> der<br />
geschlossenen Verträge noch Ablieferung des Projektes über Erlöse verfügen würde, die die<br />
aufgewandten Herstellungskosten überschreiten, das Vorhaben aufgeben. Hier greift der<br />
<strong>Completion</strong> <strong>Bond</strong> ein <strong>und</strong> schafft einen Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten.<br />
Der Versicherer übernimmt mit Abschluß der Versicherung gegenüber Produzent, Finanziers <strong>und</strong><br />
Auftraggeber von Kinospielfilmen <strong>und</strong> TV-Vorhaben die Garantie, daß das Projekt ohne<br />
Mehrkosten für Finanziers <strong>und</strong> Auftraggeber auf jeden Fall fertiggestellt wird oder daß Finanziers<br />
<strong>und</strong> Auftraggeber für den Fall, daß die Produktion endgültig abgebrochen werden muß, ihre bisher<br />
geleisteten Investitionen zurückerhalten. Diese Versicherung ist allerdings in der Regel sehr teuer.<br />
Für Spielfilme liegt der Marktpreis derzeit zwischen 3% <strong>und</strong> 6% der Herstellungskosten für TV-<br />
Product gibt es seit kurzem, bisher ausschließlich von einem deutschen Versicherer angeboten,<br />
eine preiswertere Variante. Der TV-<strong>Bond</strong> dieses Versicherers ist im Regelfall für ca. 2-3% der<br />
Herstellungskosten zu bekommen.<br />
Damit wird der <strong>Bond</strong> für Auftrags- <strong>und</strong> Koproduktionen mit deutschen Sendern im übrigen auch<br />
konkurrenzfähig gegenüber den bisher üblichen Bankbürgschaften, die Sender zur Sicherung von<br />
Vorschüssen verlangen, denn die hierfür zu zahlenden Avalzinsen können ebenfalls bis zu 2% der<br />
Bürgschaftssumme kosten.<br />
Für den Fernsehproduzenten hat dieser <strong>Bond</strong> noch einige weitere Vorteile gegenüber der<br />
Bankbürgschaft:
<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />
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Avalzinsen sind bei deutschen Sendern nicht kalkulationsfähig, der Produzent muß sie aus den<br />
HU zahlen. Da Sender zunehmend erwarten, daß der Produzent sich gegen Rechtebehalt oder -<br />
rückfall mit eigenen Mitteln an den Herstellungskosten beteiligt, müssen sie den Produzenten die<br />
Nutzung der für diese Finazierungsbeteiligungen nötigen Instrumente gestatten. In solchen Fällen<br />
sind <strong>Bond</strong>-Gebühren wie alle anderen Versicherungsprämien kalkulationsfähig.<br />
Insbesondere mittelständische Produzenten sind nur selten in der Lage, mehrere Produktionen<br />
gleichzeitig durch Bankbürgschaften zu sichern, da ihre Kreditlinie in der Regel hierfür nicht<br />
ausreichen dürfte. Um eine kontinuierliche Auslastung des Betriebes zu gewährleisten, müssen die<br />
Unternehmen jedoch bestrebt sein, mehrere Projekte parallel zu produzieren. Hier kann der TV-<br />
<strong>Bond</strong> behilflich sein.<br />
Statt die vorhandene Kreditlinie für - unter dem Gesichtspunkt der Kapitalrendite -unwirtschaftliche<br />
Bankbürgschaften einzusetzen, kann sie der Produzent, wenn er sich entschließt,<br />
Vorauszahlungen durch <strong>Bond</strong>s zu sichern, für die Entwicklung neuer Vorhaben nutzen <strong>und</strong> so<br />
seinem Unternehmen eine dauerhafte Auslastung sichern.<br />
Und abschließend: Der TV-<strong>Bond</strong> nutzt auch den Sendern, selbst wenn er die Produktion<br />
geringfügig teurer macht. Dadurch, daß mit Hilfe des <strong>Bond</strong>s mehr Produktionsunternehmen in die<br />
Lage versetzt werden, die erforderlichen Sicherheiten für Vorauszahlungen zu erbringen, können<br />
Sender ihre Aufträge unter den am Markt operierenden Produktionsunternehmen breiter streuen,<br />
was sie zum einen vor Preisdiktaten schützt <strong>und</strong> ihnen zum anderen die Nutzung der unbestritten<br />
vorhandenen Kreativität des Mittelstands erschließt.<br />
Erforderliche Angaben:<br />
Gleich ob es sich um in- oder ausländische Versicherer, um TV- oder Kino-<strong>Bond</strong> handelt, der<br />
Papierkrieg ist immens <strong>und</strong> wird speziell bei ausländischen Anbietern auch dadurch erschwert,<br />
daß diesen das deutsche Urheber- <strong>und</strong> Vertragsrecht sowie das System der deutschen<br />
Filmförderungen häufig fremd ist. Es empfiehlt sich daher versierte Anwälte oder<br />
Produktionsberater beizuziehen.<br />
Dem Versicherer müssen zur Verfügung gestellt werden:<br />
- Antragsformular<br />
- Drehbuch<br />
- Drehplan<br />
- detailiertes Produktions-Budget<br />
- Cash-flow-Pläne (in / out)<br />
- Stabliste<br />
- Besetzungsliste<br />
- Finanzierungsplan<br />
- Verträge über den Erwerb der Buch- <strong>und</strong> ggf. Stoffrechte<br />
- Vertrag zwischen Produktionsunternehmen <strong>und</strong> Producer Regievertrag<br />
- Verträge mit den Hauptdarstellern<br />
- Verträge mit den Department-Leitern Verträge über die Musikrechte<br />
- Verträge mit Kopierwerk, Tonstudio <strong>und</strong> ggf. weiteren Postproduktionsdienstleistern<br />
Postproduktionsplan (nicht später als 2 Wochen vor Ende der Dreharbeiten)<br />
- Alle Verträge, die mit Finanzierungspartnern, Sendern, Koproduzenten etc. geschlossen<br />
wurden, zum Nachweis der Gesamtfinanzierung <strong>und</strong> Verifizierung der zu 5. <strong>und</strong> 8.<br />
eingereichten Pläne<br />
- Verleih- <strong>und</strong> Vertriebsverträge (so nicht schon nach Nr. 17 erforderlich)<br />
- Nachweis daß alle vom <strong>Bond</strong>geber vorgeschriebenen <strong>Versicherungen</strong> in der vorgeschriebenen<br />
Weise abgeschlossen wurden (die Berechnung der zu versichernden<br />
Gesamtherstellungskosten weicht von der oben zur Ausfallversicherung gemachten<br />
Berechnungsweise ab. Ist ein <strong>Bond</strong> involviert können zum Beispiel Überschreitungsreserve<br />
(min. 10%), Finanzierungskosten etc. in der Regel nicht abgezogen werden. Dadurch erhöhen<br />
sich natürlich auch die Prämien für diese <strong>Versicherungen</strong>.)
<strong>Hübner</strong>, <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> Competion <strong>Bond</strong><br />
Seite 12 von 12<br />
- von Produzent <strong>und</strong> Regisseur unterschriebene Erklärung, daß über Cast, Budget <strong>und</strong><br />
Budgethöhe Einvernehmen besteht<br />
- Erklärung des Regisseurs, daß Drehplan <strong>und</strong> Postproduktionsplan für ihn akzeptabel sind<br />
- Schriftliche Übereinkünfte zwischen allen Beteiligten, daß die Musik <strong>und</strong> alle hierfür<br />
erforderlichen Rechteklärungen <strong>und</strong> Abgeltungen im Budget enthalten sind,<br />
daß alle Kosten, die sich aus Materiallieferungsvereinbarungen mit Sendern, Verleihern etc.<br />
sowie die Produktions-PR betreffend ergeben, im Budget enthalten sind<br />
daß entstehende Mehrkosten nicht von der Produktion zu tragen sind, sondern als Verleih- <strong>und</strong><br />
Vertriebskosten gelten <strong>und</strong><br />
daß alle fälligen Gebühren <strong>und</strong> Rechtskosten auf den hierfür kalkulierten Betrag beschränkt<br />
sind.<br />
Nicht bei jedem <strong>Bond</strong> werden alle genannten Angaben gefordert werden. Die Liste gibt jedoch<br />
einen guten Überblick, was ggf. auf die Produktion zukommen kann.<br />
Nach Prüfung der Unterlagen werden in sog. „Letters of intent“ den vom abzuschließenden <strong>Bond</strong><br />
Begünstigten die genau definierten Bedingungen mitgeteilt, unter denen der <strong>Bond</strong>geber bereit ist,<br />
den <strong>Bond</strong> herauszulegen. Regelmäßig gehören hierzu:<br />
- Das Vorhaben muß im Rahmen der Kalkulation voll finanziert sein; diese Finanzierung muß<br />
gesichert sein.<br />
- Über die Bedingungen des <strong>Bond</strong>-Gebers, wie sie detailliert in der Produzentenvereinbarung<br />
zwischen <strong>Bond</strong>-Geber <strong>und</strong> Produzent aufgeführt sind, muß Einigkeit bestehen.<br />
Hierzu gehört in der Regel u.a.<br />
- die Vereinbarung, daß im Falle einer drohenden Überziehung auf Anweisung des <strong>Bond</strong>-Gebers<br />
alle Maßnahmen getroffen werden müssen, die diesem sinnvoll erscheinen, um einen<br />
drohenden Schaden zu verhindern. Dies kann bis zur vollständigen Übernahme der Produktion<br />
gehen.<br />
- die Angaben wann der Produzent welche Informationen an den <strong>Bond</strong>-Geber weiterzuleiten hat.<br />
- die Übereinkunft, daß der <strong>Bond</strong>-Geber jederzeit während der gesamten Laufzeit des <strong>Bond</strong>s<br />
durch von ihm Beauftragte die Produktion begleiten, oder prüfen lassen darf.<br />
Wenn alle im Einzelfall genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird die<br />
Produzentenvereinbarung abgeschlossen <strong>und</strong> die Begünstigten erhalten durch<br />
Garantieverträge die Zusage, daß das Projekt entweder fertiggestellt oder im Falle der<br />
Nichtdurchführbarkeit das investierte Geld zurückerstattet wird.