Friedhofssatzung - Ellhofen
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§ 34 In-Kraft-Treten<br />
(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die <strong>Friedhofssatzung</strong> vom 8. Dezember 2009 außer Kraft.<br />
<strong>Ellhofen</strong>, 11. Oktober 2011<br />
gez. DS<br />
Wolfgang Rapp<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Eine Satzung, die unter der etwaigen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO<br />
erlassener Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist, gilt nach Paragraf 4<br />
Absatz 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande<br />
gekommen. Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die<br />
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach Paragraf 43 GemO wegen<br />
Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1<br />
genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder<br />
die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde<br />
<strong>Ellhofen</strong> unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,<br />
geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden,<br />
so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.