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September 2012 - Ellhofen

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Berichterstattung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am<br />

18. <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />

Es waren 13 Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend.<br />

1) Fragestunde<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Wortmeldungen vor.<br />

2) Neubau eines Feuerwehrhauses; Verfahren nach dem Bürgerentscheid<br />

Durch den Bürgerentscheid gegen den Standort eines neuen Feuerwehrhauses beim<br />

Rathaus ist in <strong>Ellhofen</strong> ein Konflikt entstanden, der Verwerfungen zwischen Teilen des<br />

Gemeinderats und der Freiwilligen Feuerwehr nach sich zieht. Dieser Konflikt reicht in<br />

die Bürgerschaft hinein.<br />

Der Gemeinderat bekennt sich zu einer starken und leistungsfähigen Freiwilligen<br />

Feuerwehr. Im Bewusstsein der besonderen und wichtigen Rolle der Feuerwehr für<br />

die Gemeinde, wird im Dialog und unter Einbezug neutraler Experten eine<br />

gemeinsame Lösung angestrebt. Ziel ist es, gemeinsam und auf sachlicher Ebene<br />

verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen. Auf dieser Basis werden dann<br />

Entscheidungen getroffen.<br />

A) Fehlen einer leistungsfähigen Feuerwehr<br />

Am 22. Juli <strong>2012</strong> wurde beim Bürgerentscheid der Standort für ein neues<br />

Feuerwehrhaus beim Rathaus mit klarer Mehrheit abgelehnt. In der Folge<br />

haben zahlreiche Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>Ellhofen</strong> den Antrag auf Entlassung aus dem Feuerwehrdienst gestellt. Über<br />

diese Austrittsgesuche wurde bislang noch nicht entschieden. Dennoch ist<br />

die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Ellhofen</strong> durch die<br />

Austrittserklärungen nicht mehr gewährleistet, und die Abteilung Sülzbach<br />

der Feuerwehr Obersulm wird gleichzeitig mit alarmiert.<br />

Dieser Zustand wird von der Aufsicht (Landratsamt Heilbronn) nicht allzu<br />

lange Zeit mitgetragen. Das Landratsamt hat die Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> klar auf<br />

ihre Verpflichtung (nach dem Feuerwehrgesetz) hingewiesen, eine<br />

leistungsfähige Feuerwehr bereitzustellen und zu unterhalten.<br />

Insofern ist die Frage „Wo soll das neue Feuerwehrhaus gebaut werden?“ an<br />

die zweite Position gerückt und die oberste Priorität hat die Lösung der Frage<br />

„Wie kann die Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> ihre Verpflichtung erfüllen, eine<br />

leitungsfähige Feuerwehr bereitzustellen?“<br />

Die Verwaltung lässt hierzu parallel zum übrigen Verfahren rechtlich prüfen,<br />

welchen haftungsrechtlichen Konsequenzen sich die Gemeindeorgane<br />

(Gemeinderat und Bürgermeister) aussetzen, wenn die Verpflichtung nicht<br />

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erfüllt wird und es dadurch zu Schadensfällen kommt.<br />

B) Aktivitäten seit dem Bürgerentscheid<br />

Nach dem Bürgerentscheid fanden trotz Urlaubszeit und Sommerferien<br />

zahlreiche nichtöffentliche Besprechungen statt.<br />

1) Besprechung Gemeinderat am 24. Juli <strong>2012</strong> (Sammlung offener Fragen),<br />

2) Besprechung Landratsamt (Herren Mehler und Vogel) am 25. Juli <strong>2012</strong><br />

(Klärung der offenen Fragen),<br />

3) Besprechung Gemeinderat (mit Herrn Schiefer) am 31. Juli <strong>2012</strong><br />

(Beantwortung der Fragen),<br />

4) Gespräch Verwaltung mit Kommandant und stellvertretendem<br />

Kommandant am 6. August <strong>2012</strong>,<br />

5) Vorbereitung der Mediation mit Herrn Reschl (Mediator) am 7. August<br />

<strong>2012</strong>,<br />

6) Weitere Vorbereitung der Mediation mit Herrn Reschl und Herrn Lieb<br />

(Bezirksbrandmeister) am 13. August <strong>2012</strong>,<br />

7) Feuerwehrinternes Gespräch mit stellvertretendem Kreisbrandmeister<br />

Schiefer und Vorsitzendem Kreisfeuerwehrverband Gall am 15. August<br />

<strong>2012</strong>,<br />

8) Gespräch Gemeinderat und Feuerwehr (mit Herrn Mehler und Herrn<br />

Schiefer) am 21. August <strong>2012</strong>,<br />

9) Weiteres Vorbereitungsgespräch zur Mediation mit Herrn Reschl, Frau<br />

Sorg, Herrn Lieb, Herrn Mehler, Herrn Vogel und Herrn Schiefer am 22.<br />

August <strong>2012</strong>,<br />

10) Klausur – Teil 1 (Mediation) Gemeinderat am 24. August <strong>2012</strong>,<br />

11) Klausur – Teil 2 (Mediation) Gemeinderat am 11. <strong>September</strong> <strong>2012</strong>,<br />

12) Gespräch Feuerwehr (mit Herr Reschl, Herrn Lieb, Herrn Mehler und<br />

Herrn Schiefer) am 11. <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />

C) Klausur (Mediation) am 24. August <strong>2012</strong> und am 11. <strong>September</strong> <strong>2012</strong><br />

1) Zunächst wurden die Möglichkeiten aufgezeigt, wie <strong>Ellhofen</strong> das jetzt<br />

primäre Ziel erreichen kann, nämlich der Verpflichtung nach Paragraf 3<br />

des Feuerwehrgesetzes nachzukommen, eine leistungsfähige Feuerwehr<br />

bereitzustellen. Diese Möglichkeiten sind:<br />

a) Eigenständige Wehr<br />

• Motivation<br />

� Seitherige (meist ausgebildete) Mitglieder für weiteres<br />

Engagement gewinnen.<br />

� Neue (meist unausgebildete) Mitglieder werben aus:<br />

∗ Gemeinderat,<br />

∗ Bauhof,<br />

∗ Gemeindeverwaltung,<br />

∗ Einwohnerschaft.<br />

• Verpflichtung<br />

� neuer Mitglieder,<br />

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� ausgetretener Mitglieder.<br />

(Hierzu ist erst der Erlass einer entsprechenden Satzung<br />

erforderlich. Zudem dauert die Ausbildung neuer Mitglieder<br />

rund zwei Jahre, ehe dann von einer leistungsfähigen Wehr<br />

gesprochen werden kann.)<br />

b) Interkommunaler Zusammenschluss<br />

• Öffentlich-rechtlicher Vertrag,<br />

• Zweckverband.<br />

c) Berufswehr (Bezahlung von hauptamtlichen Kräften)<br />

• mindestens eine Löschgruppe muss gestellt werden (neun<br />

Personen),<br />

• damit 24 Stunden am Tag abgedeckt werden können, müssen<br />

drei Schichten vorhanden sein (27 Personen),<br />

• für Urlaub und Krankheit ist eine weitere Schicht vorzuhalten<br />

(insgesamt also 36 Personen).<br />

• bei 36 angestellten Kräften entstünden (bei geschätzten<br />

Jahreskosten von 50.000 Euro pro Person) Personalkosten von<br />

jährlich 1,8 Millionen Euro.<br />

2) Den Teilnehmern der Klausur wurden zwei Grafiken zur<br />

Bevölkerungsentwicklung im Gemeindeverwaltungsverband „Raum<br />

Weinsberg“ (GVV) vorgelegt. Aus diesen ergibt sich, dass in <strong>Ellhofen</strong><br />

(und für Eberstadt und Weinsberg gilt dies ähnlich) mit einem Rückgang<br />

der 18- bis unter 65-Jährigen von knapp 17 Prozent bis zum Jahr 2030<br />

zu rechnen ist. Noch stärker macht sich der Rückgang der 18- bis 50-<br />

Jährigen bemerkbar. Dieser beträgt für <strong>Ellhofen</strong> bis zum Jahr 2030<br />

knapp 21 Prozent. Die Grafiken und Tabellen hierzu waren den<br />

Sitzungsunterlagen beigefügt.<br />

3) Zur weiteren Vorgehensweise wurden zwei Möglichkeiten aufgezeigt:<br />

a) Konfliktorientiert:<br />

Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats über die weitere<br />

Vorgehensweise.<br />

b) Konsensorientiert:<br />

„Neue Basis“ schaffen“. (Bei dieser Vorgehensweise wird eine neue<br />

Grundlage für die Entscheidungsfindung geschaffen. Grundlage<br />

dafür ist, dass der Gemeinderat und die Feuerwehr bereit sind,<br />

nochmal auf „Null“ zurückzugehen. Alte Beschlüsse werden<br />

gegebenenfalls aufgehoben. Innerhalb von maximal acht Monaten<br />

soll eine Lösung, welche von Gemeinderat, Feuerwehr und<br />

Bevölkerung getragen wird, erarbeitet werden.<br />

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4) Der Gemeinderat sprach sich in der Klausur einstimmig für das Vorgehen<br />

„Neue Basis“ aus, obwohl deutliche Zweifel im Hinblick darauf geäußert<br />

wurden, ob die Mitglieder der Feuerwehr diesen Weg mitgehen. Über<br />

dieses Ergebnis der Klausur (Mediation) soll in der Gemeinderatssitzung<br />

am 18. <strong>September</strong> <strong>2012</strong> öffentlich beraten und beschlossen werden.<br />

D) Mögliches weiteres Vorgehen<br />

1) Der Gemeinderat beschließt das Vorgehen „Neue Basis“ in der<br />

Gemeinderatssitzung am 18. <strong>September</strong> <strong>2012</strong>. Etwas konkreter heißt<br />

dies:<br />

a) Ziel dieser Vorgehensweise ist, eine vollkommen neue Grundlage zu<br />

schaffen, auf der die Entscheidung über den Standort eines neuen<br />

Feuerwehrhauses getroffen werden kann. Dazu ist es erforderlich, in<br />

der Entscheidungsfindung von vorne zu beginnen (auf „Null“<br />

zurückzugehen).<br />

b) Der Gemeinderat hebt dazu die folgenden vorhandenen Beschlüsse<br />

auf:<br />

• Ablehnung des Standorts „Winterwiesen“ (Gemeinderatssitzung<br />

am 23. November 2010),<br />

• Ablehnung des Standorts „Rotäcker II“ im Zusammenhang mit<br />

der Ablehnung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der<br />

Gemeinde Lehrensteinsfeld (Gemeinderatsbeschluss am 15. Mai<br />

<strong>2012</strong>).<br />

c) Der Gemeinderat beschließt,<br />

• entweder einen Gutacher mit der Ausarbeitung der<br />

verschiedensten Varianten zu beauftragen,<br />

• oder einer Untersuchung dieser Thematik im<br />

Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“ (GVV)<br />

zuzustimmen.<br />

d) Möglicher künftiger „Fahrplan“<br />

• Der Bürgerschaft wird das beschlossene Vorgehen vorgestellt,<br />

wobei noch zu klären ist, in welcher Form dies geschieht.<br />

• Mit der Feuerwehr wird ein weiteres Gespräch über den<br />

Gemeinderatsbeschluss geführt. Dabei sollen die Reaktionen auf<br />

den Gemeinderatsbeschluss geklärt werden.<br />

• Mit den Bürgermeistern der anderen GVV-Kommunen werden<br />

weitere Gespräche bezüglich den Möglichkeiten einer<br />

interkommunalen Zusammenarbeit der örtlichen Feuerwehren<br />

geführt.<br />

• Die Bürgermeister der anderen GVV-Kommunen werden<br />

gebeten, mit ihren jeweiligen örtlichen Feuerwehren über die<br />

Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit zu sprechen.<br />

Seite 4 von 13


• Parallel zu den beiden vorgenannten Punkten werden der<br />

Gemeinderat, die Feuerwehr und die Bevölkerung über die<br />

Zwischenstände und den Ausgang der Gespräche mit den GVV-<br />

Kommunen (mitsamt deren Feuerwehren) unterrichtet.<br />

• Die in den Gesprächen genannten Varianten werden von einem<br />

Feuerwehrsachverständigen geprüft und von ihm in einem<br />

Gutachten zusammengestellt. Dabei sind insbesondere die<br />

Kriterien Organisation, Standort und Finanzierung zu prüfen.<br />

• Anhand des Gutachtens wird ein Standort festgelegt.<br />

E) Aktivitäten des GVV<br />

1) In der Verbandsversammlung des GVV am 25. Juli <strong>2012</strong> sprachen zwei<br />

Stadträte aus Weinsberg sowie der Verbandsvorsitzende, Bürgermeister<br />

Thoma aus Weinsberg, unter dem Punkt „Verschiedenes“ das Thema<br />

Feuerwehr und die Bereitschaft der Stadt Weinsberg zu einem<br />

gemeinsamen Vorgehen an.<br />

2) Am 27. Juli <strong>2012</strong> lud der Verbandsvorsitzende die vier Bürgermeister der<br />

GVV-Kommunen zu einem gemeinsamen Gespräch über das Thema<br />

„Feuerwehr auf GVV-Basis“ ein.<br />

3) Am 10. <strong>September</strong> <strong>2012</strong> ging das beigefügte Schreiben des<br />

Verbandsvorsitzenden ein, auf das in der Sitzung verwiesen wurde.<br />

4) Am 11. <strong>September</strong> <strong>2012</strong> fand die Besprechung der vier Bürgermeister<br />

der GVV-Kommunen statt. Man verständigte sich darauf, zunächst die<br />

am gleichen Abend noch stattfindenden Gespräche in <strong>Ellhofen</strong><br />

abzuwarten und sich anschließend wieder zusammenzusetzen.<br />

Angedacht ist danach ein Gespräch der GVV-Bürgermeister mit dem<br />

möglichen Gutachter sowie Herrn Mehler von der Aufsicht (Landratsamt).<br />

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:<br />

1) Der Vorgehensweise „Neue Basis“ wird zugestimmt. Dies geschieht auf<br />

folgender Grundlage:<br />

a) Der Gemeinderat hat ein gemeinsames Interesse daran, den derzeitigen<br />

Zustand so schnell als möglich zu beseitigen, da er rechtlich nicht<br />

zulässig ist (Fehlen einer leistungsfähigen Feuerwehr).<br />

b) Der gesamte Gemeinderat sieht es als sehr wichtige Aufgabe an, die<br />

Freiwillige Feuerwehr nach Kräften zu unterstützen.<br />

c) Der gesamte Gemeinderat bedauert, dass die Diskussionen zum Thema<br />

Feuerwehr teilweise unsachlich waren.<br />

d) Der gesamte Gemeinderat möchte mit der Vorgehensweise „Neue Basis“<br />

erreichen, dass eine Lösung erarbeitet werden kann, welche auf<br />

sachlichen Argumenten fußt und von Gemeinderat, Feuerwehr und<br />

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Bevölkerung gemeinsam getragen wird.<br />

2) Um mit der Entscheidungsfindung von vorne beginnen zu können (auf „Null“<br />

zurückgehen), werden folgende Beschlüsse des Gemeinderats aufgehoben:<br />

a) Ablehnung des Standorts „Winterwiesen“ (Gemeinderatssitzung am<br />

23. November 2010),<br />

b) Ablehnung des Standorts „Rotäcker II“ im Zusammenhang mit der<br />

Ablehnung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde<br />

Lehrensteinsfeld (Gemeinderatsbeschluss am 15. Mai <strong>2012</strong>).<br />

3) Um eine vollkommen neue – und vor allen Dingen ergebnisoffene –<br />

Grundlage zu haben, auf der die Entscheidung über den Standort eines<br />

neuen Feuerwehrhauses getroffen werden kann, ist die Erstellung eines<br />

feuerwehrlichen Gutachtens erforderlich. Dieses Gutachten soll die<br />

folgenden drei Hauptmöglichkeiten im Hinblick auf die Aspekte Personal,<br />

Standort und Kosten beinhalten:<br />

a) Eigenständige Lösung.<br />

b) Gemeinsame Lösung mit Lehrensteinsfeld.<br />

c) Gemeinsame Lösung mit mehreren Nachbargemeinden.<br />

4) Das Gutachten soll vom Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“<br />

veranlasst werden. Parallel dazu behält sich die Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> vor, ein<br />

ergänzendes Gutachten erstellen zu lassen.<br />

3) Erster Nachtrag <strong>2012</strong> für den Gemeindehaushalt; Entwurfsberatung und<br />

Beschlussfassung<br />

Nach dem bisherigen Ergebnis der Haushaltsrechnung <strong>2012</strong> und der<br />

allgemeinen finanziellen Entwicklung wurde ein erster Nachtragshaushaltsplan<br />

mit Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2012</strong> erstellt, der den<br />

Sitzungsunterlagen beigefügt war. Die meisten Positionen waren stichwortartig<br />

im Vorbericht und in den Übersichtstabellen zum Verwaltungshaushalt und zum<br />

Vermögenshaushalt erläutert.<br />

Im Verwaltungshaushalt waren die Veränderungen überwiegend Anpassungen<br />

an den Stand der derzeitigen Haushaltsrechnung. Bei den veränderten<br />

Planansätzen wurden die noch für <strong>2012</strong> zu erwartenden Einnahmen und<br />

Ausgaben berücksichtigt. Gravierende Änderungen im Einzelplan 9000<br />

(Realsteuern, Zuweisungen und Umlagen des kommunalen Finanzausgleichs)<br />

waren bislang nicht zu verzeichnen, so dass hier keine Änderungen<br />

vorgenommen wurden. Insgesamt verschlechtert sich die (Negativ-) Zuführung<br />

vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt nochmals leicht um 12.600 Euro<br />

auf 423.300 Euro. Das Volumen des Verwaltungshaushalts erhöht sich dadurch<br />

um 40.000 Euro auf 6.519.800 Euro.<br />

Auch der Vermögenshaushalt wurde an den Stand der derzeitigen<br />

Haushaltsrechnung angepasst. Das Volumen des Vermögenshaushaltes<br />

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vermindert sich um 223.900 Euro auf 2.072.800 Euro. Aufgrund von<br />

Mehreinnahmen aus den Baugebieten „Stocksäcker“, „Kloster“ und „Weinsberger<br />

Weg“ sowie der aufgrund des Ergebnisses des Bürgerentscheids entstehenden<br />

zeitlichen Verzögerung beim Bau eines Feuerwehrhauses kann <strong>2012</strong> auf die<br />

ursprünglich mit 622.800 Euro vorgesehene Kreditaufnahme verzichtet werden,<br />

so dass der Schuldenstand der Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> zum 31. Dezember <strong>2012</strong><br />

immer noch null Euro beträgt.<br />

Da nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis des Jahres 2011 lediglich eine<br />

Rücklagenentnahme in Höhe von zirka 639.500 Euro notwendig ist (geplant<br />

waren 1.130.400 Euro) und dieser <strong>2012</strong> ebenfalls nur noch 535.800 Euro<br />

entnommen werden müssen (geplant waren 657.400 Euro), ist die Rücklage zum<br />

31. Dezember <strong>2012</strong> mit knapp 723.000 Euro noch immer gut gefüllt.<br />

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:<br />

Aufgrund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der<br />

Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt Seite 581), hat der Gemeinderat am<br />

18. <strong>September</strong> <strong>2012</strong> folgende erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2012</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:<br />

1. Es erhöhen sich<br />

die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts<br />

je um 40.000 Euro auf 6.519.800 Euro<br />

Es vermindern sich<br />

die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts<br />

je um 223.900 Euro auf 2.072.800 Euro<br />

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Kreditermächtigung) vermindert sich auf 0 Euro<br />

3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

bleibt unverändert mit 0 Euro<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 1.000.000 Euro<br />

§ 3<br />

Die sonstigen Festsetzungen der Haushaltssatzung <strong>2012</strong> bleiben unverändert.<br />

<strong>Ellhofen</strong>,<br />

Wolfgang Rapp<br />

Bürgermeister<br />

Seite 7 von 13


4) Tourismuskonzept Weinsberger Tal; Beteiligung der Gemeinde <strong>Ellhofen</strong><br />

A) Wie im Artikel in der Heilbronner Stimme am 11. <strong>September</strong> <strong>2012</strong> bereits zu<br />

lesen, gibt es Überlegungen der Kommunalverwaltungen aus dem Weinsberger<br />

Tal (Eberstadt, <strong>Ellhofen</strong>, Erlenbach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Obersulm,<br />

Weinsberg und Wüstenrot), die Tourismusaktivitäten zu vernetzen und zu<br />

bündeln. Der Artikel aus der Heilbronner Stimme vom 11. <strong>September</strong> <strong>2012</strong> war<br />

den Sitzungsunterlagen beigefügt. Unterstützt werden die Vorarbeiten für ein<br />

gemeinsames Tourismuskonzept durch die Touristikgemeinschaft Heilbronner<br />

Land (THL), insbesondere durch die Geschäftsführerin Tanja Seegelke, sowie<br />

den Vorsitzenden, Landrat Detlef Piepenburg. Frau Seegelke hat für eine<br />

Besprechung der touristischen Arbeitsgemeinschaft (tAG) Weinsberger Tal am<br />

26. Juni <strong>2012</strong> die wichtigsten Stichpunkte zur Tourismusentwicklung im<br />

Weinsberger Tal zusammengestellt, die den Sitzungsunterlagen beigefügt waren.<br />

B) Unter den Verwaltungschefs besteht Einigkeit darüber, die Tourismusarbeit durch<br />

eine eigenständige Organisation mit gemeinsamer Geschäftsstelle ergänzen zu<br />

wollen. Frau Seegelke hat dazu – auf der Grundlage einer Erhebung bei den acht<br />

betroffenen Kommunen – den Entwurf für eine Organisationsstruktur<br />

ausgearbeitet und mit Kosten unterlegt. Dieser war den Sitzungsunterlagen<br />

ebenfalls beigefügt. Wichtig ist der Hinweis, dass es sich bei diesem Entwurf um<br />

die Berechnung der minimalsten Lösung handelt. Insofern geht die<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Ellhofen</strong> beim Jahresbudget nicht nur von 120.000 Euro,<br />

sondern von 150.000 Euro aus.<br />

C) Kosten von grob geschätzt 150.000 Euro im Jahr lassen sich für die beteiligten<br />

Kommunen nur dann vertreten, wenn auf der Gegenseite auch ein Nutzen<br />

erreicht werden kann. Dazu hat Frau Seegelke einige Zahlen und Fakten der<br />

Gemeinschaft Neckar-Zaber-Tourismus aufgelistet, die eindeutig für die<br />

Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle und die dazugehörige(n)<br />

Touristen-Information(en) sprechen. Die Auflistung war den Sitzungsunterlagen<br />

beigefügt.<br />

D) Ein ganz wichtiger Kooperationspartner im Bereich Tourismus für das<br />

Weinsberger Tal ist der Breitenauer See. Der Landrat hat als Vorsitzender des<br />

„Naherholungszweckverbandes Breitenauer See“ (NZV) zugesagt, sich nicht nur<br />

ideell in dieser Sache stark zu engagieren, sondern sich auch für eine finanzielle<br />

Beteiligung des NZV einzusetzen. Unter dieser Voraussetzung wurde in der<br />

Sprengelversammlung am 11. Juli <strong>2012</strong> – im Beisein von Frau Seegelke und<br />

Herrn Piepenburg – folgender möglicher Kostenverteilungsschlüssel<br />

ausgearbeitet:<br />

1) Grundbetrag pro Kommune (6.000 Euro) 48.000 Euro,<br />

2) Einwohnerbeitrag (ein Euro pro Einwohner): rund 50.000 Euro,<br />

3) Bettenbeitrag (zehn Euro pro Gästebett): rund 14.000 Euro,<br />

4) Pauschalbetrag NZV: 15.000 Euro,<br />

5) Pauschalbetrag Sitz Geschäftsstelle: 5.000 Euro,<br />

6) Gesamt: rund 132.000 Euro.<br />

E) Die Berechnung für die einzelnen Kommunen wurde von Frau Seegelke<br />

ausgearbeitet und war den Sitzungsunterlagen beigefügt. Für die Gemeinde<br />

<strong>Ellhofen</strong> würden sich nach diesem Modell Kosten von rund 10.000 Euro jährlich<br />

Seite 8 von 13


ergeben. Die Verteilung der Kosten wird noch endgültig auszuhandeln sein.<br />

Damit aber in diese Verhandlungen eingestiegen werden kann, ist ein<br />

entsprechender Grundsatzbeschluss erforderlich. Durch den<br />

Grundsatzbeschluss sollte die Bereitschaft der Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> abgedeckt<br />

sein, jährlich rund 10.000 Euro für die Umsetzung des Konzepts bereitzustellen.<br />

F) Aus Sicht der Verwaltung sprechen die von Frau Seegelke zusammengestellten<br />

Argumente eindeutig dafür, eine gemeinsame Tourismuseinrichtung für das<br />

Weinsberger Tal zu schaffen. Die wichtigsten davon seien hier noch einmal<br />

genannt:<br />

1) Tourismusförderung ist Wirtschaftsförderung und schafft Arbeitsplätze,<br />

2) Arbeitsplätze im Tourismus sind an den örtlichen Bereich gebunden und<br />

können nicht ins Ausland verlagert werden,<br />

3) neben der Gastronomie und den Übernachtungsbetrieben profitieren<br />

zahlreiche weitere Branchen (Nahversorgung, Handwerker) was wiederum<br />

die eigene bereits vorhandene Infrastruktur stärkt,<br />

4) größere Einheiten werden auf dem Tourismusmarkt viel besser<br />

wahrgenommen als einzelne Städte oder Gemeinden,<br />

5) das Angebot eines größeren Bereichs (wie beispielsweise dem Weinsberger<br />

Tal) sollte den Touristen bereits zusammengefasst präsentiert werden und<br />

nicht von diesen selbst einzeln zusammengestellt werden müssen,<br />

6) die erforderliche Arbeit der Vernetzung zu leisten, ist in einer gemeinsamen<br />

Tourismuseinrichtung viel besser möglich als in den einzelnen Kommunen,<br />

7) positive Erfahrungen (beispielsweise im Bereich Neckar-Zaber, der von den<br />

Voraussetzungen her durchaus mit dem Weinsberger Tal vergleichbar ist)<br />

drängen diesen Schritt geradezu auf.<br />

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:<br />

1) Die Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> begrüßt die Schaffung einer gemeinsamen<br />

Tourismuseinrichtung für das Weinsberger Tal und beteiligt sich daran.<br />

2) Grundlage der Beteiligung ist die von der Geschäftsführerin der<br />

Touristikgemeinschaft Heilbronner Land hierzu ausgearbeitete Konzeption.<br />

3) Die für die gemeinsame Tourismuseinrichtung erforderlichen Haushaltsmittel<br />

werden ab dem Jahr 2013 bereitgestellt. Im Haushalt 2013 sind dafür 10.000<br />

Euro vorzusehen.<br />

5) Ergänzungssatzung über den Bereich „Krautgärten“; Abwägung der<br />

eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Gemeinderat Müller befangen.<br />

1) Die Eigentümer des Grundstücks Haller Straße 13 und der Betreiber des dort<br />

vorhandenen Lebensmittelmarktes tragen sich mit dem Gedanken eines<br />

Neubaus oder einer Erweiterung. Konkretere Pläne gibt es derzeit noch<br />

keine.<br />

Seite 9 von 13


2) Um die Voraussetzungen zu schaffen, dass für einen Neubau oder eine<br />

Erweiterung die baurechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich gegeben<br />

sind, muss die aus dem den Sitzungsunterlagen beigefügten Lageplan vom<br />

8. Mai <strong>2012</strong> ersichtliche Fläche zunächst dem Innenbereich zugeordnet<br />

werden.<br />

3) In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15. Mai <strong>2012</strong> wurde vom<br />

Gemeinderat beschlossen:<br />

a) Aufgrund von Paragraf 34 Absatz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) wird<br />

die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich „Krautgärten“<br />

beschlossen. Maßgebend für den Geltungsbereich der<br />

Ergänzungssatzung ist der Lageplan vom 8. Mai <strong>2012</strong>.<br />

b) Die Ergänzungssatzung „Krautgärten“ wird als Entwurf beschlossen. Die<br />

Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange sollen beteiligt werden.<br />

4) Die amtliche Bekanntmachung in der <strong>Ellhofen</strong>er Heimatschau erfolgte am<br />

25. Mai <strong>2012</strong>. Der Entwurf der Ergänzungssatzung lag mit Begründung in der<br />

Zeit von Montag, 4. Juni <strong>2012</strong> bis Mittwoch, 4. Juli <strong>2012</strong>, jeweils<br />

einschließlich, zur Einsichtnahme aus. Interessierte Bürger konnten die<br />

Planunterlagen während dieser Zeit einsehen, mit Vertretern der Verwaltung<br />

erörtern und sich mündlich oder schriftlich hierzu äußern. Mit Schreiben vom<br />

24. Mai <strong>2012</strong> wurden auch die betroffener Träger öffentlicher Belange gemäß<br />

Paragraf 4 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) von der öffentlichen<br />

Auslegung benachrichtigt und um Stellungnahme innerhalb eines Monats<br />

gebeten.<br />

5) Im Zuge dieser öffentlichen Auslegung gingen verschiedene Stellungnahmen<br />

ein, die aus der den Sitzungsunterlagen beigefügten Zusammenstellung und<br />

dem Beschlussvorschlags des Vermessungsbüros Koch + Käser vom 6.<br />

August <strong>2012</strong> ersichtlich war.<br />

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:<br />

1) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und<br />

gegeneinander werden die im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />

abgegebenen Stellungnahmen gemäß dem den Sitzungsunterlagen<br />

beigefügten Beschlussvorschlag des Vermessungsbüros Koch + Käser vom<br />

6. August <strong>2012</strong> berücksichtigt beziehungsweise nicht berücksichtigt.<br />

2) Die Ergänzungssatzung „Krautgärten“ wird mit der den Sitzungsunterlagen<br />

beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.<br />

Seite 10 von 13


6) Bekanntgaben<br />

1) Öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. Juli <strong>2012</strong><br />

a) Anfragen; Abbrennen von Feuerwerkskörpern<br />

Gemeinderat Müller fragte an, ob das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der<br />

Nacht von Samstag, 14. Juli auf Sonntag, 15. Juli <strong>2012</strong>, genehmigt worden sei. Er<br />

wies darauf hin, dass sich einige Bürger durch den Lärm gestört hätten. Der<br />

Vorsitzende antwortete, dass es sich um ein ordnungswidriges Verhalten<br />

gehandelt habe. Frau Friedrich teilte weiter mit, dass das Ordnungsamt die<br />

Erlaubnis zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen nur für Hochzeiten<br />

oder bei runden Geburtstagen erteile. Das Abbrennen müsse in der Regel um<br />

spätestens 22:00 beziehungsweise 22:15 Uhr beendet sein. Frau Friedrich teilte<br />

weiter mit, dass sie auch Beschwerden von den Bürgern erhalten habe. Laut<br />

Hausmeister Tomislav Tomic hatte das ordnungswidrige Verhalten nichts mit der<br />

Veranstaltung (Hochzeit) in der Gemeindehalle zu tun.<br />

Die zwischenzeitliche weitere Überprüfung ergab: Nach Angaben des<br />

Polizeireviers Weinsberg sei aufgrund eines Beschwerdeanrufes, der um 0:45 Uhr<br />

eingegangen ist, eine Streife ausgerückt. Im Bereich der Buswendeplatte seien<br />

drei Jugendliche gesichtet worden, die den Beamten jedoch entkommen seien.<br />

Fazit: Die Verursacher sind somit unbekannt.<br />

2) Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung am 17. Juli <strong>2012</strong>; Bekanntgabe von<br />

Beschlüssen<br />

Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Juli <strong>2012</strong> war nichts<br />

bekannt zu geben.<br />

3) Bauausschusssitzung am 24. Juli <strong>2012</strong>; Bekanntgabe von Beschlüssen<br />

Aus der Bauausschusssitzung am 24. Juli <strong>2012</strong> war nichts bekannt zu geben.<br />

4) Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“; Verbandsversammlung am<br />

25. Juli <strong>2012</strong>; Bekanntgabe von Beschlüssen<br />

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Raum<br />

Weinsberg“ (GVV) hat in ihrer Sitzung am 25. Juli <strong>2012</strong> folgendes beschlossen:<br />

a) Der Einrichtung einer Ganztagsschule mit besonderer pädagogischer und<br />

sozialer Aufgabenstellung an der Stauferwerkrealschule Weinsberg ab dem<br />

Schuljahr 2013/2014 wurde zugestimmt.<br />

b) Die Annahme von verschiedenen Spenden an den GVV wurde genehmigt.<br />

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5) Musikverein <strong>Ellhofen</strong>; Lagerschuppen<br />

Auf das den Sitzungsunterlagen beigefügte Schreiben vom 30. Juli <strong>2012</strong> wurde<br />

verwiesen.<br />

6) Baumfällung in <strong>Ellhofen</strong><br />

Auf das den Sitzungsunterlagen per Tischvorlage nachgereichte Gutachten über<br />

die Bruch- und Verkehrssicherheit von mehreren Bäumen in <strong>Ellhofen</strong> der<br />

Baumpflege Walter GmbH vom 20. Juli <strong>2012</strong> wurde verwiesen. Aus diesem ging<br />

folgendes hervor:<br />

a) Kastanie vor dem Rathaus:<br />

Es wurden keinerlei Pilzfruchtkörper, Faulstellen oder ähnliche Anzeichen<br />

festgestellt. Die Bruch- und Verkehrssicherheit ist hergestellt. Für die<br />

Erhöhung der Sicherheit sollte eine Kronenpflege und leichte<br />

Kronenteileinkürzung durchgeführt werden.<br />

b) Drei Akazien an der Buswendestelle beim Kirchplatz:<br />

Die Bruch- und Verkehrssicherheit ist nicht hergestellt und kann auch durch<br />

baumpflegerische Maßnahmen nicht wieder hergestellt werden. Die Schäden<br />

sind zu stark und irreparabel. Die Bäume müssen im kommenden Winter<br />

unbedingt gefällt werden.<br />

c) Drei Akazien am Parkplatz Steinsfelder Straße:<br />

Die drei Akazien sind im gleichen Zustand wie die drei Bäume an der<br />

Buswendestelle. Auch diese Bäume sind irreparabel geschädigt und müssen<br />

auch unbedingt im nächsten Winter gefällt werden.<br />

d) Vier Spitzahorn an der Bundesstraße B 39 beim Netto-Markt:<br />

Die Bäume können vor dem Absterben gerettet werden, indem man eine<br />

Bodenbelüftung und Düngung durchführt. Außerdem muss das Totholz<br />

entfernt werden.<br />

7) Festlegung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; öffentliche<br />

Gemeinderatssitzung am 17. Juli <strong>2012</strong>; Anfrage eines Gemeinderatsmitglieds<br />

bezüglich des Abstands zur Erdöl-Fernleitung<br />

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Juli <strong>2012</strong> hat der Gemeinderat<br />

beschlossen, die Mitglieder in der Verbandsversammlung des GVV zu<br />

ermächtigen, der Ausweisung der Standorte S-02, S-03 und S-04 als<br />

Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Bebauungsplan zuzustimmen. Ein<br />

Gemeinderat fragte nach, ob der Abstand der möglichen Windkraftanlage im<br />

Bereich der <strong>Ellhofen</strong>er Exklave zur Erdöl-Fernleitung eingehalten werde. Der<br />

Vorsitzende gab bekannt, dass dies der Fall sei.<br />

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8) Baugebiet „Stocksäcker“; Anfrage eines Gemeinderatsmitglieds bezüglich der<br />

Bordsteinabsenkungen<br />

Der Vorsitzende teilte mit, dass im Baugebiet „Stocksäcker“ vom 15. bis<br />

17. Oktober <strong>2012</strong> der Schlussbelag aufgebracht würde. Die<br />

Vorbereitungsarbeiten dazu fielen etwa eine Woche vorher an. In diesem<br />

Zusammenhang würden auch die Gehwegabsenkungen in diesem Gebiet<br />

angepasst, die ein Gemeinderatsmitglied angeregt hatte.<br />

7) Anfragen aus dem Gemeinderat<br />

1) Einmündung der Dorfäckerstraße; Parksituation<br />

Ein Gemeinderatsmitglied sprach die schwierige Parksituation an der<br />

Einmündung der Dorfäckerstraße in die Raiffeisenstraße an. Die Straße sei im<br />

Bereich des Neubaus der Kindertagesstätte sehr eng. Er befürchte<br />

problematische Parksituationen, auch im Zusammenhang mit dem Betrieb der<br />

Kindertagesstätten, und regte daher die Anbringung einer Zick-Zack-Linie an, um<br />

ein Parken in diesem Bereich zu verhindern. Der Vorsitzende antwortete, dass<br />

die Anbringung einer Zick-Zack-Linie nur dort möglich sei, wo auch das Parken<br />

tatsächlich verboten sei. In diesem Fall sei keine Beschilderung angebracht. Er<br />

befürchtete jedoch, dass dadurch Bedürfnisse in anderen Gebieten geweckt<br />

würden, sicherte aber eine Behandlung in der Verkehrsschau zu.<br />

2) Kirchstraße 7; abgestellter Lastkraftwagen<br />

Ein Gemeinderatsmitglied teilte mit, dass er von Bürgern darauf angesprochen<br />

wurde, an der Laderampe hinter dem Bürgerhaus stehe ein Lastkraftwagen, der<br />

Öl verliere. Vermutlich gehöre der LKW dem Bewohner des Gebäudes<br />

Kirchstraße 7. Der Vorsitzende sicherte eine Überprüfung durch den<br />

Gemeindevollzugsdienst zu.<br />

8) Verschiedenes<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag kein Beratungsbedarf vor.<br />

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