April 2012 - Ellhofen
April 2012 - Ellhofen
April 2012 - Ellhofen
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Berichterstattung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am<br />
17. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
Es waren sieben Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend.<br />
1) Fragestunde<br />
Ein Zuhörer und eine Zuhörerin fragten nach dem Stand des Verfahrens bezüglich des<br />
Standorts für das neue Feuerwehrhaus. Der Vorsitzende antwortete, dass sich der<br />
Gemeinderat in den letzten Wochen sehr intensiv mit dem Thema in nichtöffentlichen<br />
Gemeinderatssitzungen und Gesprächsrunden befasst habe. Es habe auch ein<br />
Gespräch mit der Nachbargemeinde Lehrensteinsfeld stattgefunden. Dort herrsche<br />
eine einheitliche Meinung, was den Standort für ein neues Feuerwehrhaus angehe.<br />
Zudem habe es auch ein Gespräch mit den Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr<br />
<strong>Ellhofen</strong> gegeben. Das Gemeinderatsgremium habe sich über das weitere Verfahren<br />
Gedanken gemacht. Derzeit sei die Verwaltung dabei, rechtliche Dinge zu klären und<br />
zu überprüfen. Da der zuständige Sachbearbeiter über Ostern im Urlaub gewesen und<br />
die Überprüfung deshalb noch nicht abgeschlossen sei, sei derzeit noch keine<br />
definitive Aussage möglich. Es habe sich kein neuer Sachstand ergeben. Die im<br />
Hintergrund laufende rechtliche Überprüfung wäre die wichtige Weichenstellung für<br />
das weitere Vorgehen bezüglich dieses Themas.<br />
2) Kinderhaus „Dorfäcker“; Vorstellung des Ausbau- und Farbkonzepts,<br />
Bemusterung<br />
Das Architekturbüro Bechler/Krummlauf/Teske präsentierte in der Sitzung die<br />
Ausbauplanung für die Kindertagesstätte „Dorfäcker“.<br />
Der Bauausschuss hatte hierüber bereits in seinen Sitzungen am 27. März <strong>2012</strong> und<br />
am 10. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> vorberaten. Zudem fand am 4. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> ein Gespräch mit den<br />
Leitungen der Kindertagesstätten „Arche Noah“, Christa Voise, und „Neuenstädter<br />
Straße“, Gudrun Selentschik-Zechner, sowie Hausmeister Manfred Württemberger<br />
und Bauhofleiter Ulrich Reistenbach statt.<br />
Der Gemeinderat beschloss:<br />
1) Dem Ausbau- und Farbkonzept des Architekturbüros<br />
Bechler/Krummlauf/Teske wird grundsätzlich zugestimmt.<br />
2) Auf die Pflasterung im Gehweg (zirka 20 Quadratmeter) vor dem<br />
Haupteingang wird verzichtet.<br />
3) Die beiden Terrassenflächen im Süden des Gebäudes werden miteinander<br />
auf einer Breite wie die westliche Fläche verbunden.<br />
4) Beim Eingang/Ausgang im Nordwesten wird eine zirka 6 Quadratmeter große<br />
Fläche zusätzlich gepflastert.<br />
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5) Anstelle eines Parkettbodens wird ein Linoleumboden in der Farbe orange<br />
verlegt.<br />
6) Für die Garderobe wird die Variante 2 gewählt. Sie soll Platz für 28 Kinder<br />
bieten. Pro Kind sollen 35 bis 40 Zentimeter Platz zur Verfügung stehen.<br />
7) Die Wickelkommode muss noch passend ausgesucht werden, sie soll eine<br />
Haltemöglichkeit für Kinder im oberen Bereich enthalten.<br />
8) Die WC-Trennwand für die Toilette im Krippenbereich entfällt.<br />
9) In der Kinder-Toilette werden normale Wasserhähne verwendet.<br />
10) In der Küche wird als Farbe weiß anstelle von grün verwendet.<br />
11) Die Kinderküche wird nur auf Kinderhöhe, ohne Podeste, ausgebaut.<br />
12) Die Leuchten werden in der Röhren- und Kugelvariante jeweils als<br />
Kunststoff-Ausführung verwendet.<br />
3) Kinderhaus „Dorfäcker“; Vergaben<br />
In der Gemeinderatssitzung am 14. Februar <strong>2012</strong> wurde beschlossen, dass die<br />
Ausschreibung des zweiten und dritten Ausschreibungspakets für den Neubau des<br />
Kinderhauses „Dorfäcker“ nach der VOB/A beschränkt erfolgen soll.<br />
Das zweite Ausschreibungspaket besteht aus den Gewerken Innenputz,<br />
Wärmedämmverbundsystem (WDVS) und Außenputz, Schlosserarbeiten,<br />
Fassadentüren Alu, Stahlzargen und Holztüren, Fliesenarbeiten, Estrich, Fenster und<br />
Fassaden sowie Attikaverkleidung. Die Verwaltung hat dabei zusammen mit den<br />
Architekten und Bauleitern die in der Regel acht bis zehn zu beteiligenden Firmen<br />
ausgewählt.<br />
Die Submission dieser neun Gewerke fand am 26. März <strong>2012</strong> statt. Der Rücklauf an<br />
Angeboten war allerdings wie beim ersten Ausschreibungspaket schwach. Auf die<br />
jeweiligen Vergabevorschläge der K+K Ingenieurgesellschaft, die den<br />
Sitzungsunterlagen beigefügt waren, wurde verwiesen.<br />
Gegenüber der letzten Kostenberechnung vom 5. Dezember 2011 ergibt sich eine<br />
leichte Verschlechterung um zirka 12.600 Euro brutto, so dass die berechneten<br />
Gesamtkosten nun bei 1.525.123,85 Euro liegen. Gegenüber der ursprünglichen<br />
Kostenschätzung ergibt sich jedoch immer noch eine Verbesserung von zirka<br />
21.400 Euro, was bedeutet, dass die Finanzierung über die seitherige<br />
Haushaltsplanung als gesichert zu betrachten ist.<br />
Der Gemeinderat beschloss:<br />
1) Der Auftrag für das Gewerk „Innenputz“ wird an die Firma Scholl aus<br />
Gemmrigheim zum Angebotspreis von 28.761,71 Euro brutto vergeben.<br />
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2) Der Auftrag für das Gewerk „WDVS und Außenputz“ wird an die Firma<br />
Schnabel aus Mosbach zum Angebotspreis von 36.745,42 Euro brutto<br />
vergeben.<br />
3) Der Auftrag für das Gewerk „Schlosserarbeiten“ wird an die Firma Gebert<br />
aus Neuenstein zum Angebotspreis von 27.271,83 Euro brutto vergeben.<br />
4) Der Auftrag für das Gewerk „Fassadentüren Alu“ wird an die Firma BPG aus<br />
Weinsberg zum Angebotspreis von 24.022,53 Euro brutto vergeben.<br />
5) Der Auftrag für das Gewerk „Stahlzargen und Holztüren“ wird an die Firma<br />
Eschgfäller aus Ludwigsburg zum Angebotspreis von 22.311,31 Euro brutto<br />
vergeben.<br />
6) Der Auftrag für das Gewerk „Fliesenarbeiten“ wird an die Firma von der Au-<br />
Gehrung aus Nürtingen zum Angebotspreis von 33.048,68 Euro brutto<br />
vergeben.<br />
7) Der Auftrag für das Gewerk „Estrich“ wird an die Firma Bozic aus<br />
Kirchheim/Teck zum Angebotspreis von 18.496,22 Euro brutto vergeben.<br />
8) Der Auftrag für das Gewerk „Fenster und Fassaden“ wird an die Firma<br />
Zahner aus Heilbronn zum Angebotspreis von 74.392,26 Euro brutto<br />
vergeben.<br />
9) Der Auftrag für das Gewerk „Attikaverkleidung“ wird an die Firma Wittenauer<br />
aus Sasbach zum Angebotspreis von 32.596,48 Euro brutto vergeben.<br />
4) Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“;<br />
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Die Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> hat derzeit nur noch zwölf Bauplätze in den<br />
Wohngebieten „Stocksäcker“ und „Weinsberger Weg“, welche interessierten<br />
Bauherren angeboten werden können – vier davon werden voraussichtlich in den<br />
nächsten Wochen verkauft. Die Verwaltung rechnet damit, dass die restlichen<br />
Bauplätze in den nächsten zwei bis drei Jahren verkauft werden können, sodass<br />
im Anschluss daran ein weiteres Angebot an Bauplätzen geschaffen werden<br />
sollte, um die künftige Nachfrage befriedigen zu können. Nicht zuletzt durch die<br />
Anbindung an die Stadtbahn wird <strong>Ellhofen</strong> künftig stärker bei Bauwilligen gefragt<br />
sein als andere Gemeinden.<br />
Bis zur Bebaubarkeit eines Baugebietes müssen zunächst die Rechtskraft des<br />
Bebauungsplanes herbeigeführt und eine Baulandumlegung sowie die bauliche<br />
Erschließung durchgeführt werden. Mit einer Verfahrensdauer von drei bis fünf<br />
Jahren muss gerechnet werden, bevor der erste Bauplatz verkauft werden kann.<br />
Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan sind die Gebiete „Dorfäcker IIa“ und<br />
„Rotäcker I“ bereits als Bauerwartungsland für Wohnbau enthalten. Auf dieser<br />
Grundlage aufbauend, könnte jeweils ein Bebauungsplan entwickelt werden.<br />
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Das Baugebiet „Dorfäcker IIa“ umfasst zirka 2,50 Hektar Fläche, von der sich<br />
außer Straßen und Wegen keine Fläche bereits im Eigentum der Gemeinde<br />
<strong>Ellhofen</strong> befindet.<br />
Das Baugebiet „Rotäcker I“ umfasst zirka 3,02 Hektar Fläche, von der sich außer<br />
Straßen und Wegen zirka 35 Ar Ackerland bereits im Eigentum der Gemeinde<br />
<strong>Ellhofen</strong> befindet.<br />
Die Verwaltung schlug vor, beide Baugebiete parallel zu entwickeln, um bei<br />
eventuellen Hindernissen in einem Verfahren eine Alternative zu haben und<br />
damit Zeitverluste zu minimieren.<br />
Die Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> hat sich wegen einer Machbarkeitsstudie bereits mit dem<br />
Vermessungsbüro Koch + Käser aus Untergruppenbach in Verbindung gesetzt.<br />
Eine vergleichende Gegenüberstellung der beiden Baugebiete war den<br />
Sitzungsunterlagen beigefügt.<br />
Der Honorarvoranschlag des Vermessungsbüros Koch + Käser für das<br />
Baugebiet „Dorfäcker IIa“ sieht ein Honorar von zirka 14.500 Euro brutto vor. Das<br />
Honorar wird gemäß Paragraf 41 Absatz 1 HOAI in Zone III Mindestsatz<br />
angesetzt, die Leistungsphasen eins bis neun mit 83 von 100 Punkten bewertet<br />
sowie die Nebenkosten pauschal mit fünf Prozent des Nettohonorars berechnet.<br />
Besondere Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.<br />
Hinzu kommen noch Kosten für den Umweltbericht und die<br />
artenschutzrechtlichen Untersuchungen in Höhe von zirka 6.200 Euro brutto<br />
gemäß dem Angebot der Umweltplanung Doktor Münzing. Ob zusätzlich ein<br />
Lärmgutachten erforderlich ist, stellt sich erst im Laufe des Verfahrens erst<br />
heraus. In diesem Falle müssten zirka 7.500 Euro eingerechnet werden.<br />
Der Gemeinderat beschloss:<br />
1) Der Auftrag für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes und der örtlichen<br />
Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“ wird an das Vermessungsbüro Koch + Käser<br />
aus Untergruppenbach vergeben. Die Maßnahme wird der Honorarzone III<br />
Mindestsatz zugeordnet. Die Leistungsphasen eins bis neun werden mit 83<br />
von 100 Punkten bewertet. Die Nebenkosten betragen pauschal fünf<br />
Prozent.<br />
2) Aufgrund von Paragraf 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werden<br />
der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“<br />
aufgestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und<br />
der örtlichen Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“ ist der Lageplan vom 8. März<br />
<strong>2012</strong> des Vermessungsbüros Koch + Käser aus Untergruppenbach.<br />
3) Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach Paragraf 3 Absatz 1 BauGB soll in<br />
Form einer einmonatigen Planauslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und<br />
zur Erörterung der Planung durchgeführt werden. Die Beteiligung der Träger<br />
öffentlicher Belange wird gemäß Paragraf 4 Absatz 1 BauGB parallel dazu<br />
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durchgeführt.<br />
4) Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens<br />
beauftragt.<br />
5) Anordnung der Umlegung „Dorfäcker IIa“<br />
Für den Bebauungsplan „Dorfäcker IIa“ wurde am 17. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> der<br />
Aufstellungsbeschluss gefasst. Anschließend soll eine frühzeitige<br />
Bürgerbeteiligung stattfinden und die Träger öffentlicher Belange informiert<br />
werden.<br />
Das Bebauungsplangebiet „Dorfäcker IIa“ umfasst zirka 2,5 Hektar Fläche, außer<br />
Straßen und Wegen hat die Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> darin kein Eigentum.<br />
Parallel zur weiteren Entwicklung des Bebauungsplanes „Dorfäcker IIa“ sollte<br />
daher frühzeitig die Umlegung angeordnet und ein Umlegungsausschuss<br />
gebildet werden.<br />
Der Gemeinderat beschloss:<br />
1) Anordnung der Umlegung<br />
Der Gemeinderat ordnet gemäß Paragraf 46 Absatz 1 des Baugesetzbuches<br />
in der Fassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414)<br />
für das Gebiet des Bebauungsplans „Dorfäcker IIa“ im Bereich der<br />
Gemarkung <strong>Ellhofen</strong> eine Umlegung von Grundstücken nach den<br />
Vorschriften des vierten Teils (Paragrafen 45 bis 79) des Baugesetzbuches<br />
an. Sie trägt die Bezeichnung „Dorfäcker IIa“.<br />
2) Bildung eines Umlegungsausschusses<br />
Zur Durchführung der Umlegung „Dorfäcker IIa“ wird ein nichtständiger<br />
Umlegungsausschuss gemäß der Paragrafen 3 bis 5 der Verordnung der<br />
Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des<br />
Baugesetzbuches (BauGB - DVO) vom 2. März 1998 (Gesetzblatt Seite 185)<br />
gebildet. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und vier<br />
Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderates.<br />
Vorsitzender ist Bürgermeister Wolfgang Rapp.<br />
Als Mitglieder des Ausschusses wurden im Wege der Einigung bestimmt:<br />
Mitglieder (Gemeinderäte) persönlicher Stellvertreter (Gemeinderäte)<br />
Reiner Koch Roland Clärle<br />
Silvia Krummhauer Willi Müller<br />
Frank Seiter Bernd Stein<br />
Alfred Zwickl Danny Lazarowicz<br />
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Als beratende Sachverständige gemäß Paragraf 5 Absatz 1 der vorstehend<br />
genannten Verordnung wurden bestellt:<br />
� als bautechnischer Sachverständiger: Karl-Heinz Lang vom<br />
Ingenieurbüro Rauschmaier, Bietigheim-Bissingen.<br />
� als vermessungstechnischer Sachverständiger: Matthias Käser als<br />
öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Untergruppenbach.<br />
6) Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Rotäcker I“;<br />
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Hierzu wurde auf die Ausführungen zum vorletzten Tagesordnungspunkt<br />
„Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“;<br />
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ verwiesen.<br />
Der Honorarvoranschlag des Vermessungsbüros Koch + Käser für das<br />
Baugebiet „Rotäcker I“ sieht ein Honorar von zirka 16.500 Euro brutto vor. Das<br />
Honorar wird gemäß Paragraf 41 Absatz 1 HOAI in Zone III Mindestsatz<br />
angesetzt, die Leistungsphasen eins bis neun mit 83 von 100 Punkten bewertet<br />
sowie die Nebenkosten pauschal mit fünf Prozent des Nettohonorars berechnet.<br />
Besondere Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.<br />
Hinzu kommen noch Kosten für den Umweltbericht und die<br />
artenschutzrechtlichen Untersuchungen in Höhe von zirka 7.000 Euro brutto<br />
gemäß dem Angebot der Umweltplanung Doktor Münzing. Voraussichtlich ist bei<br />
„Rotäcker I“ auch ein Lärmgutachten erforderlich. Dafür müssten weitere zirka<br />
7.500 Euro eingerechnet werden.<br />
Der Gemeinderat beschloss:<br />
1) Der Auftrag für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes und der örtlichen<br />
Bauvorschriften „Rotäcker I“ wird an das Vermessungsbüro Koch + Käser<br />
aus Untergruppenbach vergeben. Die Maßnahme wird der Honorarzone III<br />
Mindestsatz zugeordnet. Die Leistungsphasen eins bis neun werden mit 83<br />
von 100 Punkten bewertet. Die Nebenkosten betragen pauschal fünf<br />
Prozent.<br />
2) Aufgrund von Paragraf 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werden<br />
der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Rotäcker I“ aufgestellt.<br />
Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen<br />
Bauvorschriften „Rotäcker I“ ist der Lageplan vom 8. März <strong>2012</strong> des<br />
Vermessungsbüros Koch + Käser aus Untergruppenbach.<br />
3) Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach Paragraf 3 Absatz 1 BauGB soll in<br />
Form einer einmonatigen Planauslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und<br />
zur Erörterung der Planung durchgeführt werden. Die Beteiligung der Träger<br />
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öffentlicher Belange wird gemäß Paragraf 4 Absatz 1 BauGB parallel dazu<br />
durchgeführt.<br />
4) Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens<br />
beauftragt.<br />
7) Anordnung der Umlegung „Rotäcker I“<br />
Für den Bebauungsplan „Rotäcker I“ wurde am 17. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> der<br />
Aufstellungsbeschluss gefasst. Anschließend soll eine frühzeitige<br />
Bürgerbeteiligung stattfinden und die Träger öffentlicher Belange informiert<br />
werden.<br />
Das Bebauungsplangebiet „Rotäcker I“ umfasst zirka 3,02 Hektar Fläche, wovon<br />
zirka 3.500 Quadratmeter Ackerland im Eigentum der Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> stehen.<br />
Parallel zur weiteren Entwicklung des Bebauungsplanes „Rotäcker I“ sollte daher<br />
frühzeitig die Umlegung angeordnet und ein Umlegungsausschuss gebildet<br />
werden.<br />
Der Gemeinderat beschloss:<br />
1) Anordnung der Umlegung<br />
Der Gemeinderat ordnet gemäß Paragraf 46 Absatz 1 des Baugesetzbuches<br />
in der Fassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414)<br />
für das Gebiet des Bebauungsplans „Rotäcker I“ im Bereich der Gemarkung<br />
<strong>Ellhofen</strong> eine Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des vierten<br />
Teils (Paragrafen 45 bis 79) des Baugesetzbuches an. Sie trägt die<br />
Bezeichnung „Rotäcker I“.<br />
2) Bildung eines Umlegungsausschusses<br />
Zur Durchführung der Umlegung „Rotäcker I“ wird ein nichtständiger<br />
Umlegungsausschuss gemäß der Paragrafen 3 bis 5 der Verordnung der<br />
Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des<br />
Baugesetzbuches (BauGB - DVO) vom 2. März 1998 (Gesetzblatt Seite 185)<br />
gebildet. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und vier<br />
Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderates.<br />
Vorsitzender ist Bürgermeister Wolfgang Rapp.<br />
Als Mitglieder des Ausschusses wurden im Wege der Einigung bestimmt:<br />
Mitglieder (Gemeinderäte) persönlicher Stellvertreter (Gemeinderäte)<br />
Reiner Koch Roland Clärle<br />
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Silvia Krummhauer Willi Müller<br />
Frank Seiter Bernd Stein<br />
Alfred Zwickl Danny Lazarowicz<br />
Als beratende Sachverständige gemäß Paragraf 5 Absatz 1 der vorstehend<br />
genannten Verordnung wurden bestellt:<br />
� als bautechnischer Sachverständiger: Karl-Heinz Lang vom<br />
Ingenieurbüro Rauschmaier, Bietigheim-Bissingen.<br />
� als vermessungstechnischer Sachverständiger: Matthias Käser als<br />
öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Untergruppenbach.<br />
8) Bekanntgaben<br />
1) Öffentliche Gemeinderatssitzungen am 6. März und am 20. März <strong>2012</strong>;<br />
Anfragen<br />
Von einem Gemeinderat wurde am 6. März <strong>2012</strong> wegen eines Schlaglochs<br />
im Bereich Bergstraße/ Hauptstraße angefragt. Mittlerweile wurde das<br />
Schlagloch durch die Firma Scheuermann im Rahmen der Gewährleistung<br />
beseitigt.<br />
Von einer Gemeinderätin wurde am 6. März <strong>2012</strong> wegen der Beschilderung<br />
der Parkplätze an der Begegnungsstätte angefragt. Die Beschilderung wurde<br />
zwischenzeitlich angebracht.<br />
Von einem Gemeinderat wurde am 20. März <strong>2012</strong> erwähnt, dass die<br />
Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Stocksäcker“ bis 9.00 Uhr brennen<br />
würde. Kontrollen durch den Bauhof haben dies nicht bestätigen können.<br />
2) Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung am 20. März <strong>2012</strong>; Bekanntgabe von<br />
Beschlüssen<br />
Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. März <strong>2012</strong> war nichts<br />
bekannt zu geben.<br />
3) Bauausschusssitzung am 27. März <strong>2012</strong>; Bekanntgabe von Beschlüssen<br />
Aus der Bauausschusssitzung am 27. März <strong>2012</strong> war nichts bekannt zu<br />
geben.<br />
4) Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“; Verbandsversammlung<br />
am 21. März <strong>2012</strong>; Bekanntgabe von Beschlüssen<br />
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Raum<br />
Weinsberg“ (GVV) hat in ihrer Sitzung am 21. März <strong>2012</strong> folgendes<br />
beschlossen:<br />
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a) Zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wurde ein<br />
sachlicher Teilflächennutzungsplan gemäß Paragraf 5 Absatz 2 b) des<br />
Baugesetzbuches für den Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“<br />
(GVV) aufgestellt. (Anmerkung: Dieser Aufstellungsbeschluss wurde<br />
zwischenzeitlich in den Amtsblättern veröffentlicht.)<br />
b) Die Jahresrechnung 2010 wurde festgestellt. Die Gesamtumlage fiel um rund<br />
233.000 Euro niedriger als geplant aus. Der GVV ist seit März 2010<br />
schuldenfrei.<br />
c) Der Haushalt <strong>2012</strong> wurde beschlossen. Die Verbandsumlage steigt<br />
gegenüber dem Vorjahr um 1,25 Prozent. Der Vermögenshaushalt hat einen<br />
Umfang von knapp 130.000 Euro. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.<br />
Damit ist der GVV auch weiterhin schuldenfrei.<br />
d) Zudem wurden Spenden im Gesamtwert von 4.600 Euro angenommen.<br />
5) Zweckverband „Gewerbegebiet Weinsberg/<strong>Ellhofen</strong> am Autobahnkreuz“;<br />
Verbandsversammlung am 10. Mai <strong>2012</strong><br />
Am 10. Mai <strong>2012</strong> findet eine Verbandsversammlung des Zweckverbandes<br />
„Gewerbegebiet Weinsberg/<strong>Ellhofen</strong> am Autobahnkreuz“ statt (Beginn: 18.30<br />
Uhr). Vorher sind alle Mitglieder des Gemeinderats zu einer<br />
Firmenbesichtigung be der Firma Wernado eingeladen (Beginn: 17.00 Uhr).<br />
6) Weitere Tagesordnungspunkte; Behandlung in der Gemeinderatssitzung am<br />
15. Mai <strong>2012</strong><br />
Für die Sitzung waren ursprünglich die zwei weiteren Tagesordnungspunkte<br />
vorgesehen:<br />
a) Bahnhofstraße (im Bereich der Gebäude 1 bis 8); Verkehrsregelung,<br />
b) Musikverein <strong>Ellhofen</strong>; Zuschuss für Lagerschuppen.<br />
Aus zeitlichen Gründen können diese heute nicht behandelt werden. Sie<br />
stehen voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 15. Mai <strong>2012</strong> auf der<br />
Tagesordnung.<br />
Der Vorsitzende gibt mündlich bekannt:<br />
7) Neubau Kinderhaus „Dorfäcker“; Richtfest<br />
Als ursprünglicher Termin für das Richtfest anlässlich des Neubaus des<br />
Kinderhauses „Dorfäcker“ war der 11. Mai <strong>2012</strong> festgesetzt. Da verschiedene<br />
Baufirmen jedoch noch einen gewissen Puffer für die Fertigstellung der<br />
Bauarbeiten benötigen, hat der Bauleiter den 24. Mai <strong>2012</strong> als neuen Termin<br />
für das Richtfest vorgeschlagen.<br />
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8) Kreisstraße 2113; Vollsperrung von 23. <strong>April</strong> bis 28. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />
In der Zeit von Montag, 23. <strong>April</strong> <strong>2012</strong>, bis einschließlich Samstag, 28. <strong>April</strong><br />
<strong>2012</strong>, lässt der Landkreis einen neuen Deckenbelag und neue Markierungen<br />
auf der Kreisstraße 2113 (Bereich westlich der Einmündung „Im<br />
Holderbusch“ bis zur Einmündung der K 2113 in die Bundesstraße 39<br />
(Ampel) aufbringen. Es erfolgt eine Vollsperrung. Die Arbeiten sind abhängig<br />
von der Witterung. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet „Abtsäcker“ ist möglich.<br />
Die Umleitung wird ausgeschildert und erfolgt im Gewerbegebiet über die<br />
Bundesstraße 39a durch den Durchlass sowie über die Bahnhofstraße.<br />
9) Öffentliche Bauausschusssitzung am 24. <strong>April</strong> <strong>2012</strong>; Absage<br />
Die nächste öffentliche Bauausschusssitzung am 24. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> entfällt<br />
mangels Tagesordnungspunkten. Eventuell wird am 15. Mai <strong>2012</strong> vor der<br />
öffentlichen Gemeinderatssitzung um 17:30 Uhr oder 18:00 Uhr eine<br />
zusätzliche kleine Bauausschusssitzung einberufen, um die Frist zur<br />
gemeindlichen Stellungnahme der noch eingehenden Baugesuche<br />
einzuhalten. Die nächsten regulären Bauausschusssitzungen finden am<br />
22. Mai und am 26. Juni <strong>2012</strong> statt.<br />
10) Vertrag über Architektenleistungen zum Sonnenschutz in der kommunalen<br />
Kindertagesstätte „Neuenstädter Straße“ mit Architekt Frank Seiter;<br />
Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses durch die<br />
Rechtsaufsichtsbehörde<br />
9) Anfragen<br />
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. März <strong>2012</strong> wurde<br />
beschlossen, Architekt Frank Seiter mit der Betreuung der Maßnahme<br />
„Kommunale Kindertagestätte „Neuenstädter Straße“; Sonnenschutz für<br />
Glasoberlicht“ gemäß Angebot vom 17. Februar <strong>2012</strong> zu beauftragen.<br />
Nach Paragraf 126 Absatz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg<br />
müssen Beschlüsse der Gemeinde über Verträge mit Gemeinderäten der<br />
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.<br />
Zwischenzeitlich hat das Kommunalamt im Landratsamt Heilbronn als<br />
Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses bestätigt.<br />
1) Asylbewerberwohnheim; Kosten für Renovierung<br />
Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich, ob die Gemeinde oder der Landkreis die<br />
Kosten für die Renovierung des Asylbewerberwohnheims nach dem Brand trage.<br />
Der Vorsitzende antwortete, dass der Landkreis zukünftig das gesamte Gebäude<br />
mieten wolle. Um einen vermietbaren Zustand herzustellen, wären einige<br />
Renovierungsarbeiten erforderlich. Im hinteren Bereich des Gebäudes wären<br />
Maler- und Sanitärarbeiten notwendig. Außerdem müsste für das Gebäude eine<br />
neue Heizungsanlage in Höhe von rund 10.000 Euro beschafft werden. Die Kosten<br />
für die Instandsetzungsarbeiten im hinteren Gebäudeteil wären nicht im<br />
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Haushaltsplan veranschlagt. Die Finanzierung erfolge über den Nachtragshaushalt.<br />
Ein entsprechender Beschluss sei vom Bauausschuss bereits gefasst worden.<br />
2) Grundstück hinter dem Rathaus; Vermessungarbeiten<br />
Ein Gemeinderatsmitglied trug vor, dass unlängst hinter dem Rathaus<br />
Vermessungsarbeiten durchgeführt worden wären. Er erkundigte sich nach den<br />
Hintergründen und dem Anlass dieser Vermessungsarbeiten. Der Vorsitzende<br />
erklärte, dass diese nicht ausdrücklich von der Verwaltung in Auftrag gegeben<br />
worden seien. Vermutlich hingen sie in Zusammenhang mit der Erstellung des<br />
Baugesuchs für den Neubau des Feuerwehrhauses beim Rathaus. Er sicherte zu,<br />
diesbezüglich nochmals nachzuforschen.<br />
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