14.01.2013 Aufrufe

April 2012 - Ellhofen

April 2012 - Ellhofen

April 2012 - Ellhofen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Berichterstattung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am<br />

17. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

Es waren sieben Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend.<br />

1) Fragestunde<br />

Ein Zuhörer und eine Zuhörerin fragten nach dem Stand des Verfahrens bezüglich des<br />

Standorts für das neue Feuerwehrhaus. Der Vorsitzende antwortete, dass sich der<br />

Gemeinderat in den letzten Wochen sehr intensiv mit dem Thema in nichtöffentlichen<br />

Gemeinderatssitzungen und Gesprächsrunden befasst habe. Es habe auch ein<br />

Gespräch mit der Nachbargemeinde Lehrensteinsfeld stattgefunden. Dort herrsche<br />

eine einheitliche Meinung, was den Standort für ein neues Feuerwehrhaus angehe.<br />

Zudem habe es auch ein Gespräch mit den Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>Ellhofen</strong> gegeben. Das Gemeinderatsgremium habe sich über das weitere Verfahren<br />

Gedanken gemacht. Derzeit sei die Verwaltung dabei, rechtliche Dinge zu klären und<br />

zu überprüfen. Da der zuständige Sachbearbeiter über Ostern im Urlaub gewesen und<br />

die Überprüfung deshalb noch nicht abgeschlossen sei, sei derzeit noch keine<br />

definitive Aussage möglich. Es habe sich kein neuer Sachstand ergeben. Die im<br />

Hintergrund laufende rechtliche Überprüfung wäre die wichtige Weichenstellung für<br />

das weitere Vorgehen bezüglich dieses Themas.<br />

2) Kinderhaus „Dorfäcker“; Vorstellung des Ausbau- und Farbkonzepts,<br />

Bemusterung<br />

Das Architekturbüro Bechler/Krummlauf/Teske präsentierte in der Sitzung die<br />

Ausbauplanung für die Kindertagesstätte „Dorfäcker“.<br />

Der Bauausschuss hatte hierüber bereits in seinen Sitzungen am 27. März <strong>2012</strong> und<br />

am 10. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> vorberaten. Zudem fand am 4. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> ein Gespräch mit den<br />

Leitungen der Kindertagesstätten „Arche Noah“, Christa Voise, und „Neuenstädter<br />

Straße“, Gudrun Selentschik-Zechner, sowie Hausmeister Manfred Württemberger<br />

und Bauhofleiter Ulrich Reistenbach statt.<br />

Der Gemeinderat beschloss:<br />

1) Dem Ausbau- und Farbkonzept des Architekturbüros<br />

Bechler/Krummlauf/Teske wird grundsätzlich zugestimmt.<br />

2) Auf die Pflasterung im Gehweg (zirka 20 Quadratmeter) vor dem<br />

Haupteingang wird verzichtet.<br />

3) Die beiden Terrassenflächen im Süden des Gebäudes werden miteinander<br />

auf einer Breite wie die westliche Fläche verbunden.<br />

4) Beim Eingang/Ausgang im Nordwesten wird eine zirka 6 Quadratmeter große<br />

Fläche zusätzlich gepflastert.<br />

Seite 1 von 11


5) Anstelle eines Parkettbodens wird ein Linoleumboden in der Farbe orange<br />

verlegt.<br />

6) Für die Garderobe wird die Variante 2 gewählt. Sie soll Platz für 28 Kinder<br />

bieten. Pro Kind sollen 35 bis 40 Zentimeter Platz zur Verfügung stehen.<br />

7) Die Wickelkommode muss noch passend ausgesucht werden, sie soll eine<br />

Haltemöglichkeit für Kinder im oberen Bereich enthalten.<br />

8) Die WC-Trennwand für die Toilette im Krippenbereich entfällt.<br />

9) In der Kinder-Toilette werden normale Wasserhähne verwendet.<br />

10) In der Küche wird als Farbe weiß anstelle von grün verwendet.<br />

11) Die Kinderküche wird nur auf Kinderhöhe, ohne Podeste, ausgebaut.<br />

12) Die Leuchten werden in der Röhren- und Kugelvariante jeweils als<br />

Kunststoff-Ausführung verwendet.<br />

3) Kinderhaus „Dorfäcker“; Vergaben<br />

In der Gemeinderatssitzung am 14. Februar <strong>2012</strong> wurde beschlossen, dass die<br />

Ausschreibung des zweiten und dritten Ausschreibungspakets für den Neubau des<br />

Kinderhauses „Dorfäcker“ nach der VOB/A beschränkt erfolgen soll.<br />

Das zweite Ausschreibungspaket besteht aus den Gewerken Innenputz,<br />

Wärmedämmverbundsystem (WDVS) und Außenputz, Schlosserarbeiten,<br />

Fassadentüren Alu, Stahlzargen und Holztüren, Fliesenarbeiten, Estrich, Fenster und<br />

Fassaden sowie Attikaverkleidung. Die Verwaltung hat dabei zusammen mit den<br />

Architekten und Bauleitern die in der Regel acht bis zehn zu beteiligenden Firmen<br />

ausgewählt.<br />

Die Submission dieser neun Gewerke fand am 26. März <strong>2012</strong> statt. Der Rücklauf an<br />

Angeboten war allerdings wie beim ersten Ausschreibungspaket schwach. Auf die<br />

jeweiligen Vergabevorschläge der K+K Ingenieurgesellschaft, die den<br />

Sitzungsunterlagen beigefügt waren, wurde verwiesen.<br />

Gegenüber der letzten Kostenberechnung vom 5. Dezember 2011 ergibt sich eine<br />

leichte Verschlechterung um zirka 12.600 Euro brutto, so dass die berechneten<br />

Gesamtkosten nun bei 1.525.123,85 Euro liegen. Gegenüber der ursprünglichen<br />

Kostenschätzung ergibt sich jedoch immer noch eine Verbesserung von zirka<br />

21.400 Euro, was bedeutet, dass die Finanzierung über die seitherige<br />

Haushaltsplanung als gesichert zu betrachten ist.<br />

Der Gemeinderat beschloss:<br />

1) Der Auftrag für das Gewerk „Innenputz“ wird an die Firma Scholl aus<br />

Gemmrigheim zum Angebotspreis von 28.761,71 Euro brutto vergeben.<br />

Seite 2 von 11


2) Der Auftrag für das Gewerk „WDVS und Außenputz“ wird an die Firma<br />

Schnabel aus Mosbach zum Angebotspreis von 36.745,42 Euro brutto<br />

vergeben.<br />

3) Der Auftrag für das Gewerk „Schlosserarbeiten“ wird an die Firma Gebert<br />

aus Neuenstein zum Angebotspreis von 27.271,83 Euro brutto vergeben.<br />

4) Der Auftrag für das Gewerk „Fassadentüren Alu“ wird an die Firma BPG aus<br />

Weinsberg zum Angebotspreis von 24.022,53 Euro brutto vergeben.<br />

5) Der Auftrag für das Gewerk „Stahlzargen und Holztüren“ wird an die Firma<br />

Eschgfäller aus Ludwigsburg zum Angebotspreis von 22.311,31 Euro brutto<br />

vergeben.<br />

6) Der Auftrag für das Gewerk „Fliesenarbeiten“ wird an die Firma von der Au-<br />

Gehrung aus Nürtingen zum Angebotspreis von 33.048,68 Euro brutto<br />

vergeben.<br />

7) Der Auftrag für das Gewerk „Estrich“ wird an die Firma Bozic aus<br />

Kirchheim/Teck zum Angebotspreis von 18.496,22 Euro brutto vergeben.<br />

8) Der Auftrag für das Gewerk „Fenster und Fassaden“ wird an die Firma<br />

Zahner aus Heilbronn zum Angebotspreis von 74.392,26 Euro brutto<br />

vergeben.<br />

9) Der Auftrag für das Gewerk „Attikaverkleidung“ wird an die Firma Wittenauer<br />

aus Sasbach zum Angebotspreis von 32.596,48 Euro brutto vergeben.<br />

4) Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“;<br />

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Die Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> hat derzeit nur noch zwölf Bauplätze in den<br />

Wohngebieten „Stocksäcker“ und „Weinsberger Weg“, welche interessierten<br />

Bauherren angeboten werden können – vier davon werden voraussichtlich in den<br />

nächsten Wochen verkauft. Die Verwaltung rechnet damit, dass die restlichen<br />

Bauplätze in den nächsten zwei bis drei Jahren verkauft werden können, sodass<br />

im Anschluss daran ein weiteres Angebot an Bauplätzen geschaffen werden<br />

sollte, um die künftige Nachfrage befriedigen zu können. Nicht zuletzt durch die<br />

Anbindung an die Stadtbahn wird <strong>Ellhofen</strong> künftig stärker bei Bauwilligen gefragt<br />

sein als andere Gemeinden.<br />

Bis zur Bebaubarkeit eines Baugebietes müssen zunächst die Rechtskraft des<br />

Bebauungsplanes herbeigeführt und eine Baulandumlegung sowie die bauliche<br />

Erschließung durchgeführt werden. Mit einer Verfahrensdauer von drei bis fünf<br />

Jahren muss gerechnet werden, bevor der erste Bauplatz verkauft werden kann.<br />

Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan sind die Gebiete „Dorfäcker IIa“ und<br />

„Rotäcker I“ bereits als Bauerwartungsland für Wohnbau enthalten. Auf dieser<br />

Grundlage aufbauend, könnte jeweils ein Bebauungsplan entwickelt werden.<br />

Seite 3 von 11


Das Baugebiet „Dorfäcker IIa“ umfasst zirka 2,50 Hektar Fläche, von der sich<br />

außer Straßen und Wegen keine Fläche bereits im Eigentum der Gemeinde<br />

<strong>Ellhofen</strong> befindet.<br />

Das Baugebiet „Rotäcker I“ umfasst zirka 3,02 Hektar Fläche, von der sich außer<br />

Straßen und Wegen zirka 35 Ar Ackerland bereits im Eigentum der Gemeinde<br />

<strong>Ellhofen</strong> befindet.<br />

Die Verwaltung schlug vor, beide Baugebiete parallel zu entwickeln, um bei<br />

eventuellen Hindernissen in einem Verfahren eine Alternative zu haben und<br />

damit Zeitverluste zu minimieren.<br />

Die Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> hat sich wegen einer Machbarkeitsstudie bereits mit dem<br />

Vermessungsbüro Koch + Käser aus Untergruppenbach in Verbindung gesetzt.<br />

Eine vergleichende Gegenüberstellung der beiden Baugebiete war den<br />

Sitzungsunterlagen beigefügt.<br />

Der Honorarvoranschlag des Vermessungsbüros Koch + Käser für das<br />

Baugebiet „Dorfäcker IIa“ sieht ein Honorar von zirka 14.500 Euro brutto vor. Das<br />

Honorar wird gemäß Paragraf 41 Absatz 1 HOAI in Zone III Mindestsatz<br />

angesetzt, die Leistungsphasen eins bis neun mit 83 von 100 Punkten bewertet<br />

sowie die Nebenkosten pauschal mit fünf Prozent des Nettohonorars berechnet.<br />

Besondere Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.<br />

Hinzu kommen noch Kosten für den Umweltbericht und die<br />

artenschutzrechtlichen Untersuchungen in Höhe von zirka 6.200 Euro brutto<br />

gemäß dem Angebot der Umweltplanung Doktor Münzing. Ob zusätzlich ein<br />

Lärmgutachten erforderlich ist, stellt sich erst im Laufe des Verfahrens erst<br />

heraus. In diesem Falle müssten zirka 7.500 Euro eingerechnet werden.<br />

Der Gemeinderat beschloss:<br />

1) Der Auftrag für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes und der örtlichen<br />

Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“ wird an das Vermessungsbüro Koch + Käser<br />

aus Untergruppenbach vergeben. Die Maßnahme wird der Honorarzone III<br />

Mindestsatz zugeordnet. Die Leistungsphasen eins bis neun werden mit 83<br />

von 100 Punkten bewertet. Die Nebenkosten betragen pauschal fünf<br />

Prozent.<br />

2) Aufgrund von Paragraf 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werden<br />

der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“<br />

aufgestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und<br />

der örtlichen Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“ ist der Lageplan vom 8. März<br />

<strong>2012</strong> des Vermessungsbüros Koch + Käser aus Untergruppenbach.<br />

3) Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach Paragraf 3 Absatz 1 BauGB soll in<br />

Form einer einmonatigen Planauslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und<br />

zur Erörterung der Planung durchgeführt werden. Die Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange wird gemäß Paragraf 4 Absatz 1 BauGB parallel dazu<br />

Seite 4 von 11


durchgeführt.<br />

4) Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens<br />

beauftragt.<br />

5) Anordnung der Umlegung „Dorfäcker IIa“<br />

Für den Bebauungsplan „Dorfäcker IIa“ wurde am 17. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> der<br />

Aufstellungsbeschluss gefasst. Anschließend soll eine frühzeitige<br />

Bürgerbeteiligung stattfinden und die Träger öffentlicher Belange informiert<br />

werden.<br />

Das Bebauungsplangebiet „Dorfäcker IIa“ umfasst zirka 2,5 Hektar Fläche, außer<br />

Straßen und Wegen hat die Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> darin kein Eigentum.<br />

Parallel zur weiteren Entwicklung des Bebauungsplanes „Dorfäcker IIa“ sollte<br />

daher frühzeitig die Umlegung angeordnet und ein Umlegungsausschuss<br />

gebildet werden.<br />

Der Gemeinderat beschloss:<br />

1) Anordnung der Umlegung<br />

Der Gemeinderat ordnet gemäß Paragraf 46 Absatz 1 des Baugesetzbuches<br />

in der Fassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414)<br />

für das Gebiet des Bebauungsplans „Dorfäcker IIa“ im Bereich der<br />

Gemarkung <strong>Ellhofen</strong> eine Umlegung von Grundstücken nach den<br />

Vorschriften des vierten Teils (Paragrafen 45 bis 79) des Baugesetzbuches<br />

an. Sie trägt die Bezeichnung „Dorfäcker IIa“.<br />

2) Bildung eines Umlegungsausschusses<br />

Zur Durchführung der Umlegung „Dorfäcker IIa“ wird ein nichtständiger<br />

Umlegungsausschuss gemäß der Paragrafen 3 bis 5 der Verordnung der<br />

Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des<br />

Baugesetzbuches (BauGB - DVO) vom 2. März 1998 (Gesetzblatt Seite 185)<br />

gebildet. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und vier<br />

Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderates.<br />

Vorsitzender ist Bürgermeister Wolfgang Rapp.<br />

Als Mitglieder des Ausschusses wurden im Wege der Einigung bestimmt:<br />

Mitglieder (Gemeinderäte) persönlicher Stellvertreter (Gemeinderäte)<br />

Reiner Koch Roland Clärle<br />

Silvia Krummhauer Willi Müller<br />

Frank Seiter Bernd Stein<br />

Alfred Zwickl Danny Lazarowicz<br />

Seite 5 von 11


Als beratende Sachverständige gemäß Paragraf 5 Absatz 1 der vorstehend<br />

genannten Verordnung wurden bestellt:<br />

� als bautechnischer Sachverständiger: Karl-Heinz Lang vom<br />

Ingenieurbüro Rauschmaier, Bietigheim-Bissingen.<br />

� als vermessungstechnischer Sachverständiger: Matthias Käser als<br />

öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Untergruppenbach.<br />

6) Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Rotäcker I“;<br />

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Hierzu wurde auf die Ausführungen zum vorletzten Tagesordnungspunkt<br />

„Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“;<br />

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ verwiesen.<br />

Der Honorarvoranschlag des Vermessungsbüros Koch + Käser für das<br />

Baugebiet „Rotäcker I“ sieht ein Honorar von zirka 16.500 Euro brutto vor. Das<br />

Honorar wird gemäß Paragraf 41 Absatz 1 HOAI in Zone III Mindestsatz<br />

angesetzt, die Leistungsphasen eins bis neun mit 83 von 100 Punkten bewertet<br />

sowie die Nebenkosten pauschal mit fünf Prozent des Nettohonorars berechnet.<br />

Besondere Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.<br />

Hinzu kommen noch Kosten für den Umweltbericht und die<br />

artenschutzrechtlichen Untersuchungen in Höhe von zirka 7.000 Euro brutto<br />

gemäß dem Angebot der Umweltplanung Doktor Münzing. Voraussichtlich ist bei<br />

„Rotäcker I“ auch ein Lärmgutachten erforderlich. Dafür müssten weitere zirka<br />

7.500 Euro eingerechnet werden.<br />

Der Gemeinderat beschloss:<br />

1) Der Auftrag für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes und der örtlichen<br />

Bauvorschriften „Rotäcker I“ wird an das Vermessungsbüro Koch + Käser<br />

aus Untergruppenbach vergeben. Die Maßnahme wird der Honorarzone III<br />

Mindestsatz zugeordnet. Die Leistungsphasen eins bis neun werden mit 83<br />

von 100 Punkten bewertet. Die Nebenkosten betragen pauschal fünf<br />

Prozent.<br />

2) Aufgrund von Paragraf 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werden<br />

der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Rotäcker I“ aufgestellt.<br />

Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen<br />

Bauvorschriften „Rotäcker I“ ist der Lageplan vom 8. März <strong>2012</strong> des<br />

Vermessungsbüros Koch + Käser aus Untergruppenbach.<br />

3) Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach Paragraf 3 Absatz 1 BauGB soll in<br />

Form einer einmonatigen Planauslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und<br />

zur Erörterung der Planung durchgeführt werden. Die Beteiligung der Träger<br />

Seite 6 von 11


öffentlicher Belange wird gemäß Paragraf 4 Absatz 1 BauGB parallel dazu<br />

durchgeführt.<br />

4) Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens<br />

beauftragt.<br />

7) Anordnung der Umlegung „Rotäcker I“<br />

Für den Bebauungsplan „Rotäcker I“ wurde am 17. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> der<br />

Aufstellungsbeschluss gefasst. Anschließend soll eine frühzeitige<br />

Bürgerbeteiligung stattfinden und die Träger öffentlicher Belange informiert<br />

werden.<br />

Das Bebauungsplangebiet „Rotäcker I“ umfasst zirka 3,02 Hektar Fläche, wovon<br />

zirka 3.500 Quadratmeter Ackerland im Eigentum der Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> stehen.<br />

Parallel zur weiteren Entwicklung des Bebauungsplanes „Rotäcker I“ sollte daher<br />

frühzeitig die Umlegung angeordnet und ein Umlegungsausschuss gebildet<br />

werden.<br />

Der Gemeinderat beschloss:<br />

1) Anordnung der Umlegung<br />

Der Gemeinderat ordnet gemäß Paragraf 46 Absatz 1 des Baugesetzbuches<br />

in der Fassung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414)<br />

für das Gebiet des Bebauungsplans „Rotäcker I“ im Bereich der Gemarkung<br />

<strong>Ellhofen</strong> eine Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des vierten<br />

Teils (Paragrafen 45 bis 79) des Baugesetzbuches an. Sie trägt die<br />

Bezeichnung „Rotäcker I“.<br />

2) Bildung eines Umlegungsausschusses<br />

Zur Durchführung der Umlegung „Rotäcker I“ wird ein nichtständiger<br />

Umlegungsausschuss gemäß der Paragrafen 3 bis 5 der Verordnung der<br />

Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des<br />

Baugesetzbuches (BauGB - DVO) vom 2. März 1998 (Gesetzblatt Seite 185)<br />

gebildet. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und vier<br />

Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderates.<br />

Vorsitzender ist Bürgermeister Wolfgang Rapp.<br />

Als Mitglieder des Ausschusses wurden im Wege der Einigung bestimmt:<br />

Mitglieder (Gemeinderäte) persönlicher Stellvertreter (Gemeinderäte)<br />

Reiner Koch Roland Clärle<br />

Seite 7 von 11


Silvia Krummhauer Willi Müller<br />

Frank Seiter Bernd Stein<br />

Alfred Zwickl Danny Lazarowicz<br />

Als beratende Sachverständige gemäß Paragraf 5 Absatz 1 der vorstehend<br />

genannten Verordnung wurden bestellt:<br />

� als bautechnischer Sachverständiger: Karl-Heinz Lang vom<br />

Ingenieurbüro Rauschmaier, Bietigheim-Bissingen.<br />

� als vermessungstechnischer Sachverständiger: Matthias Käser als<br />

öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Untergruppenbach.<br />

8) Bekanntgaben<br />

1) Öffentliche Gemeinderatssitzungen am 6. März und am 20. März <strong>2012</strong>;<br />

Anfragen<br />

Von einem Gemeinderat wurde am 6. März <strong>2012</strong> wegen eines Schlaglochs<br />

im Bereich Bergstraße/ Hauptstraße angefragt. Mittlerweile wurde das<br />

Schlagloch durch die Firma Scheuermann im Rahmen der Gewährleistung<br />

beseitigt.<br />

Von einer Gemeinderätin wurde am 6. März <strong>2012</strong> wegen der Beschilderung<br />

der Parkplätze an der Begegnungsstätte angefragt. Die Beschilderung wurde<br />

zwischenzeitlich angebracht.<br />

Von einem Gemeinderat wurde am 20. März <strong>2012</strong> erwähnt, dass die<br />

Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Stocksäcker“ bis 9.00 Uhr brennen<br />

würde. Kontrollen durch den Bauhof haben dies nicht bestätigen können.<br />

2) Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung am 20. März <strong>2012</strong>; Bekanntgabe von<br />

Beschlüssen<br />

Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. März <strong>2012</strong> war nichts<br />

bekannt zu geben.<br />

3) Bauausschusssitzung am 27. März <strong>2012</strong>; Bekanntgabe von Beschlüssen<br />

Aus der Bauausschusssitzung am 27. März <strong>2012</strong> war nichts bekannt zu<br />

geben.<br />

4) Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“; Verbandsversammlung<br />

am 21. März <strong>2012</strong>; Bekanntgabe von Beschlüssen<br />

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Raum<br />

Weinsberg“ (GVV) hat in ihrer Sitzung am 21. März <strong>2012</strong> folgendes<br />

beschlossen:<br />

Seite 8 von 11


a) Zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen wurde ein<br />

sachlicher Teilflächennutzungsplan gemäß Paragraf 5 Absatz 2 b) des<br />

Baugesetzbuches für den Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“<br />

(GVV) aufgestellt. (Anmerkung: Dieser Aufstellungsbeschluss wurde<br />

zwischenzeitlich in den Amtsblättern veröffentlicht.)<br />

b) Die Jahresrechnung 2010 wurde festgestellt. Die Gesamtumlage fiel um rund<br />

233.000 Euro niedriger als geplant aus. Der GVV ist seit März 2010<br />

schuldenfrei.<br />

c) Der Haushalt <strong>2012</strong> wurde beschlossen. Die Verbandsumlage steigt<br />

gegenüber dem Vorjahr um 1,25 Prozent. Der Vermögenshaushalt hat einen<br />

Umfang von knapp 130.000 Euro. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.<br />

Damit ist der GVV auch weiterhin schuldenfrei.<br />

d) Zudem wurden Spenden im Gesamtwert von 4.600 Euro angenommen.<br />

5) Zweckverband „Gewerbegebiet Weinsberg/<strong>Ellhofen</strong> am Autobahnkreuz“;<br />

Verbandsversammlung am 10. Mai <strong>2012</strong><br />

Am 10. Mai <strong>2012</strong> findet eine Verbandsversammlung des Zweckverbandes<br />

„Gewerbegebiet Weinsberg/<strong>Ellhofen</strong> am Autobahnkreuz“ statt (Beginn: 18.30<br />

Uhr). Vorher sind alle Mitglieder des Gemeinderats zu einer<br />

Firmenbesichtigung be der Firma Wernado eingeladen (Beginn: 17.00 Uhr).<br />

6) Weitere Tagesordnungspunkte; Behandlung in der Gemeinderatssitzung am<br />

15. Mai <strong>2012</strong><br />

Für die Sitzung waren ursprünglich die zwei weiteren Tagesordnungspunkte<br />

vorgesehen:<br />

a) Bahnhofstraße (im Bereich der Gebäude 1 bis 8); Verkehrsregelung,<br />

b) Musikverein <strong>Ellhofen</strong>; Zuschuss für Lagerschuppen.<br />

Aus zeitlichen Gründen können diese heute nicht behandelt werden. Sie<br />

stehen voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 15. Mai <strong>2012</strong> auf der<br />

Tagesordnung.<br />

Der Vorsitzende gibt mündlich bekannt:<br />

7) Neubau Kinderhaus „Dorfäcker“; Richtfest<br />

Als ursprünglicher Termin für das Richtfest anlässlich des Neubaus des<br />

Kinderhauses „Dorfäcker“ war der 11. Mai <strong>2012</strong> festgesetzt. Da verschiedene<br />

Baufirmen jedoch noch einen gewissen Puffer für die Fertigstellung der<br />

Bauarbeiten benötigen, hat der Bauleiter den 24. Mai <strong>2012</strong> als neuen Termin<br />

für das Richtfest vorgeschlagen.<br />

Seite 9 von 11


8) Kreisstraße 2113; Vollsperrung von 23. <strong>April</strong> bis 28. <strong>April</strong> <strong>2012</strong><br />

In der Zeit von Montag, 23. <strong>April</strong> <strong>2012</strong>, bis einschließlich Samstag, 28. <strong>April</strong><br />

<strong>2012</strong>, lässt der Landkreis einen neuen Deckenbelag und neue Markierungen<br />

auf der Kreisstraße 2113 (Bereich westlich der Einmündung „Im<br />

Holderbusch“ bis zur Einmündung der K 2113 in die Bundesstraße 39<br />

(Ampel) aufbringen. Es erfolgt eine Vollsperrung. Die Arbeiten sind abhängig<br />

von der Witterung. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet „Abtsäcker“ ist möglich.<br />

Die Umleitung wird ausgeschildert und erfolgt im Gewerbegebiet über die<br />

Bundesstraße 39a durch den Durchlass sowie über die Bahnhofstraße.<br />

9) Öffentliche Bauausschusssitzung am 24. <strong>April</strong> <strong>2012</strong>; Absage<br />

Die nächste öffentliche Bauausschusssitzung am 24. <strong>April</strong> <strong>2012</strong> entfällt<br />

mangels Tagesordnungspunkten. Eventuell wird am 15. Mai <strong>2012</strong> vor der<br />

öffentlichen Gemeinderatssitzung um 17:30 Uhr oder 18:00 Uhr eine<br />

zusätzliche kleine Bauausschusssitzung einberufen, um die Frist zur<br />

gemeindlichen Stellungnahme der noch eingehenden Baugesuche<br />

einzuhalten. Die nächsten regulären Bauausschusssitzungen finden am<br />

22. Mai und am 26. Juni <strong>2012</strong> statt.<br />

10) Vertrag über Architektenleistungen zum Sonnenschutz in der kommunalen<br />

Kindertagesstätte „Neuenstädter Straße“ mit Architekt Frank Seiter;<br />

Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses durch die<br />

Rechtsaufsichtsbehörde<br />

9) Anfragen<br />

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. März <strong>2012</strong> wurde<br />

beschlossen, Architekt Frank Seiter mit der Betreuung der Maßnahme<br />

„Kommunale Kindertagestätte „Neuenstädter Straße“; Sonnenschutz für<br />

Glasoberlicht“ gemäß Angebot vom 17. Februar <strong>2012</strong> zu beauftragen.<br />

Nach Paragraf 126 Absatz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg<br />

müssen Beschlüsse der Gemeinde über Verträge mit Gemeinderäten der<br />

Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.<br />

Zwischenzeitlich hat das Kommunalamt im Landratsamt Heilbronn als<br />

Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses bestätigt.<br />

1) Asylbewerberwohnheim; Kosten für Renovierung<br />

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigte sich, ob die Gemeinde oder der Landkreis die<br />

Kosten für die Renovierung des Asylbewerberwohnheims nach dem Brand trage.<br />

Der Vorsitzende antwortete, dass der Landkreis zukünftig das gesamte Gebäude<br />

mieten wolle. Um einen vermietbaren Zustand herzustellen, wären einige<br />

Renovierungsarbeiten erforderlich. Im hinteren Bereich des Gebäudes wären<br />

Maler- und Sanitärarbeiten notwendig. Außerdem müsste für das Gebäude eine<br />

neue Heizungsanlage in Höhe von rund 10.000 Euro beschafft werden. Die Kosten<br />

für die Instandsetzungsarbeiten im hinteren Gebäudeteil wären nicht im<br />

Seite 10 von 11


Haushaltsplan veranschlagt. Die Finanzierung erfolge über den Nachtragshaushalt.<br />

Ein entsprechender Beschluss sei vom Bauausschuss bereits gefasst worden.<br />

2) Grundstück hinter dem Rathaus; Vermessungarbeiten<br />

Ein Gemeinderatsmitglied trug vor, dass unlängst hinter dem Rathaus<br />

Vermessungsarbeiten durchgeführt worden wären. Er erkundigte sich nach den<br />

Hintergründen und dem Anlass dieser Vermessungsarbeiten. Der Vorsitzende<br />

erklärte, dass diese nicht ausdrücklich von der Verwaltung in Auftrag gegeben<br />

worden seien. Vermutlich hingen sie in Zusammenhang mit der Erstellung des<br />

Baugesuchs für den Neubau des Feuerwehrhauses beim Rathaus. Er sicherte zu,<br />

diesbezüglich nochmals nachzuforschen.<br />

Seite 11 von 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!