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April 2012 - Ellhofen

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Das Baugebiet „Dorfäcker IIa“ umfasst zirka 2,50 Hektar Fläche, von der sich<br />

außer Straßen und Wegen keine Fläche bereits im Eigentum der Gemeinde<br />

<strong>Ellhofen</strong> befindet.<br />

Das Baugebiet „Rotäcker I“ umfasst zirka 3,02 Hektar Fläche, von der sich außer<br />

Straßen und Wegen zirka 35 Ar Ackerland bereits im Eigentum der Gemeinde<br />

<strong>Ellhofen</strong> befindet.<br />

Die Verwaltung schlug vor, beide Baugebiete parallel zu entwickeln, um bei<br />

eventuellen Hindernissen in einem Verfahren eine Alternative zu haben und<br />

damit Zeitverluste zu minimieren.<br />

Die Gemeinde <strong>Ellhofen</strong> hat sich wegen einer Machbarkeitsstudie bereits mit dem<br />

Vermessungsbüro Koch + Käser aus Untergruppenbach in Verbindung gesetzt.<br />

Eine vergleichende Gegenüberstellung der beiden Baugebiete war den<br />

Sitzungsunterlagen beigefügt.<br />

Der Honorarvoranschlag des Vermessungsbüros Koch + Käser für das<br />

Baugebiet „Dorfäcker IIa“ sieht ein Honorar von zirka 14.500 Euro brutto vor. Das<br />

Honorar wird gemäß Paragraf 41 Absatz 1 HOAI in Zone III Mindestsatz<br />

angesetzt, die Leistungsphasen eins bis neun mit 83 von 100 Punkten bewertet<br />

sowie die Nebenkosten pauschal mit fünf Prozent des Nettohonorars berechnet.<br />

Besondere Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.<br />

Hinzu kommen noch Kosten für den Umweltbericht und die<br />

artenschutzrechtlichen Untersuchungen in Höhe von zirka 6.200 Euro brutto<br />

gemäß dem Angebot der Umweltplanung Doktor Münzing. Ob zusätzlich ein<br />

Lärmgutachten erforderlich ist, stellt sich erst im Laufe des Verfahrens erst<br />

heraus. In diesem Falle müssten zirka 7.500 Euro eingerechnet werden.<br />

Der Gemeinderat beschloss:<br />

1) Der Auftrag für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes und der örtlichen<br />

Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“ wird an das Vermessungsbüro Koch + Käser<br />

aus Untergruppenbach vergeben. Die Maßnahme wird der Honorarzone III<br />

Mindestsatz zugeordnet. Die Leistungsphasen eins bis neun werden mit 83<br />

von 100 Punkten bewertet. Die Nebenkosten betragen pauschal fünf<br />

Prozent.<br />

2) Aufgrund von Paragraf 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werden<br />

der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“<br />

aufgestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und<br />

der örtlichen Bauvorschriften „Dorfäcker IIa“ ist der Lageplan vom 8. März<br />

<strong>2012</strong> des Vermessungsbüros Koch + Käser aus Untergruppenbach.<br />

3) Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach Paragraf 3 Absatz 1 BauGB soll in<br />

Form einer einmonatigen Planauslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und<br />

zur Erörterung der Planung durchgeführt werden. Die Beteiligung der Träger<br />

öffentlicher Belange wird gemäß Paragraf 4 Absatz 1 BauGB parallel dazu<br />

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