Gruppenprophylaxe 2000 - GKV-Spitzenverband
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Weiterentwicklungskonzept <strong>Gruppenprophylaxe</strong> vom 20. November <strong>2000</strong><br />
7. Die Spitzenverbände der Krankenkassen empfehlen den regionalen Krankenkassen,<br />
den weiteren Ausbau der <strong>Gruppenprophylaxe</strong> im Rahmen der gesetzlichen<br />
Mitwirkungspflicht zu fördern und die regionalen Arbeitskreise für Jugendzahnpflege<br />
bzw. die Landesarbeitsgemeinschaften mit ausreichenden Finanzmitteln<br />
auszustatten.<br />
Speziell den Durchführenden der <strong>Gruppenprophylaxe</strong> geben die Spitzenverbände<br />
der Krankenkassen die folgenden fachliche Ratschläge, die im Konzept ausführlich<br />
erläutert sind:<br />
1. Im Rahmen der <strong>Gruppenprophylaxe</strong> sollte kontinuierlich die Zusammenarbeit mit<br />
Eltern, pädagogischem Personal und anderen Berufsgruppen gesucht und Gesundheitsförderung<br />
betrieben werden. In der Basisprophylaxe tritt eine jährliche<br />
Reihenuntersuchung und zweimal jährlich Gesundheitserziehung/Fluoridanwendung<br />
mit Fluoridlack hinzu. In der Intensivprophylaxe werden die gleichen<br />
Inhalte zusätzlich bis zu viermal jährlich verwirklicht. Des weiteren reinigt die Prophylaxehelferin<br />
die Zähne nach. Programme im frühkindlichen Bereich vervollständigen<br />
die <strong>Gruppenprophylaxe</strong>. Die moderne „Trias der <strong>Gruppenprophylaxe</strong>”<br />
verbindet biomedizinische Prävention, Gesundheitserziehung („Verhaltensprävention”)<br />
und Gesundheitsförderung („Verhältnisprävention”).<br />
2. Als Maßnahme der biomedizinischen Prävention ist die Fluoridanwendung von<br />
unstrittiger Wirksamkeit, um Karies vorzubeugen. Das gilt auch für das Milchgebiss.<br />
Der Gesundheitseffekt ist unabhängig von sozialer Stellung und persönlicher<br />
Motivation. Die Einverständniserklärung der Eltern ist erforderlich.<br />
3. Mundgesundheitserziehung ist unabdingbar, um bei den Beteiligten Akzeptanz zu<br />
gewinnen und sie zu veranlassen, an präventiven Programmen teilzunehmen.<br />
Mundgesundheitserziehung verbessert regelmäßig Wissen und Einstellungen der<br />
Schüler, kaum jedoch die Mundhygiene. Mundgesundheitserziehung allein beeinflusst<br />
nicht die Kariesrate.<br />
4. Bei Kindern mit hohem Kariesrisiko, die meist sozial benachteiligt sind, ist alleinige<br />
Mundgesundheitserziehung nicht wirksam. Deshalb sollten in dieser Gruppe<br />
zum einen die biomedizinischen Maßnahmen vollständig verwirklicht werden.<br />
Zum anderen ist es erforderlich, den Kindern und Jugendlichen gesundheitsbewusstes<br />
Verhalten zu erleichtern, indem gemeinsam mit allen Beteiligten ihr Umfeld<br />
aktiv verändert und gesundheitsförderlich gestaltet wird. Die Förderung der<br />
Mundgesundheit kann fester Bestandteil des Konzepts „gesundheitsfördernde<br />
Schule” werden.<br />
5. Die Beteiligten der <strong>Gruppenprophylaxe</strong> sollten sich stärker der Prävention der<br />
Zucker-Saugerflaschenkaries im Kleinkindalter widmen. Verhindert werden sollte<br />
insbesondere die nächtliche Saugerflaschengabe. Den Eltern sollten Alternativen<br />
aufgezeigt werden.<br />
6. Besondere Präventionsziele bei den 12- bis 16-Jährigen sind die Vermeidung<br />
approximaler Kariesläsionen und der Gingivitis im Jugendlichenalter.<br />
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