Bebauungsplan Nr. D 151, IV. Abschnitt âÂÂPhotovoltaik ... - Stadt Emden
Bebauungsplan Nr. D 151, IV. Abschnitt âÂÂPhotovoltaik ... - Stadt Emden
Bebauungsplan Nr. D 151, IV. Abschnitt âÂÂPhotovoltaik ... - Stadt Emden
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Übersichtsplan Fachdienst 361 <strong>Stadt</strong>planung, 19.01.2012<br />
THALEN CONSULT GmbH<br />
Urwaldstraße 39<br />
26340 Neuenburg<br />
Tel. 04452 / 916 – 0 Fax 04452 / 916 - 101<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. D <strong>151</strong>,<br />
<strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong><br />
„Photovoltaik-Freianlage“<br />
auf dem Gelände der ehemalige<br />
Karl-von-Müller-Kaserne<br />
Barenburg<br />
BEGRÜNDUNG<br />
VORENTWURF
<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 2<br />
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />
I RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................... 3<br />
1 ANLASS DER PLANUNG, ALLGEMEINE ZIELSETZUNG UND<br />
RECHTSGRUNDLAGEN ............................................................................................................................ 3<br />
2 GELTUNGS- UND ÄNDERUNGSBEREICH ............................................................................................... 3<br />
3 ÜBERGEORDNETE VORGABEN ............................................................................................................... 3<br />
3.1 Flächennutzungsplan .......................................................................................................... 3<br />
3.2 Informelle Planungsvorgaben ............................................................................................. 4<br />
3.3 Stromeinspeisung/ Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ................................................... 5<br />
3.4 Fachplanungen, fachplanerische Belange .......................................................................... 5<br />
3.5 EU-Richtlinien zum Umweltschutz / UVPG ......................................................................... 6<br />
3.6 <strong>Bebauungsplan</strong>ung (Tlw. überplante B-Pläne) ................................................................... 7<br />
3.7 Durch parallel laufende B-Planverfahren überplante Nachbarbereiche .............................. 8<br />
II BESTANDSAUFNAHME (BESCHREIBUNG UND<br />
BEWERTUNG) ................................................................................................. 9<br />
4 NUTZUNGEN UND EINFLÜSSE ................................................................................................................ 9<br />
4.1 Gebietscharakteristik; Prägung .......................................................................................... 9<br />
4.2 Äussere verkehrliche Erschliessung ................................................................................. 10<br />
4.3 Ver- und Entsorgung; sonstige techn. Infrastruktur .......................................................... 10<br />
4.4 Emissionen / Immissionen ................................................................................................ 10<br />
III PLANUNG (AUSWIRKUNGEN; MASSNAHMEN) ......................................... 11<br />
5 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ........................................................................................ 11<br />
5.1 Art und Mass der baulichen Nutzung ............................................................................... 11<br />
5.2 Erschließung ..................................................................................................................... 12<br />
5.3 Ver- und Entsorgung; sonstige techn. Infrastruktur .......................................................... 12<br />
6 UMWELTBERICHT .................................................................................................................................. 12<br />
6.1 Kurzdarstellung der Inhalte, Ziele und Festsetzungen ...................................................... 13<br />
6.2 Beschreibung der festgelegten Ziele des Umweltschutzes in<br />
Fachplänen ....................................................................................................................... 13<br />
6.3 Beschreibung des Planungsraumes ................................................................................. 14<br />
6.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................. 15<br />
6.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei<br />
Nichtdurchführung der Planung ....................................................................................... 17<br />
6.6 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung,<br />
Verringerung und zum Ausgleich inklusive Kompensationsbilanzierung .......................... 18<br />
6.7 Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung ....................................................................................... 18<br />
6.8 Beschreibung der geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten<br />
wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu<br />
berücksichtigen sind ........................................................................................................ 18<br />
6.9 Zusätzliche Angaben zum Umweltbericht im Sinne der Ziffer 3 a der<br />
Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ............................................................................. 19<br />
6.10 Beschreibung der Maßnahmen zum Monitoring ............................................................... 19<br />
6.11 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................................... 19<br />
<strong>IV</strong> SONSTIGE PLANUNGS-/ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE<br />
ASPEKTE ....................................................................................................... 19<br />
7 FLÄCHENBILANZIERUNG ....................................................................................................................... 19<br />
8 STÄDTEBAULICHE KALKULATION ......................................................................................................... 19<br />
9 UMSETZUNG; REALISIERUNG ............................................................................................................... 19<br />
10 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN, KENNZEICHNUNGEN, HINWEISE ................................................ 19<br />
11 ERGEBNIS DER ABWÄGUNG, BESCHLÜSSE DER POLITISCHEN GREMIEN ...................................... 20<br />
12 ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ................................................................................................... 20<br />
13 VERFAHRENSVERMERKE ...................................................................................................................... 21<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
THALEN CONSULT GmbH
<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 3<br />
I RAHMENBEDINGUNGEN<br />
1 ANLASS DER PLANUNG, ALLGEMEINE ZIELSETZUNG<br />
UND RECHTSGRUNDLAGEN<br />
Für das gesamte Gelände der ehemaligen Karl-von-Müller-Kaserne hat der<br />
Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> in seiner Sitzung am 15.10.2007 die Aufstellung eines<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s D <strong>151</strong> beschlossen. Das Areal soll in <strong>Abschnitt</strong>en städtebaulich<br />
geordnet entwickelt werden (vgl. hierzu Pkt. 3.7). Der I. <strong>Abschnitt</strong> (Block<br />
Ostfriesland) ist bereits seit 02.10.2009 rechtskräftig.<br />
Die Flächen im Plangebiet des B-Plans D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> sollen insgesamt<br />
als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festgesetzt<br />
werden. Erschlossen wird das Gelände über die zu verlängernde Adalbert-<br />
Stifter-Straße.<br />
Dieser <strong>Bebauungsplan</strong> überplant teilweise die seit 15.01.1974 rechtskräftige 1.<br />
Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s D 81, in der die nördliche Hälfte des jetzigen<br />
Plangebiets auch bereits als Sondergebiet –jedoch ohne Zweckbestimmungfestgesetzt<br />
ist.<br />
2 GELTUNGS- UND ÄNDERUNGSBEREICH<br />
Der hier vorliegende <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s D <strong>151</strong> ist südlich der<br />
Autobahnumgehung bzw. der Autobahnauffahrt Nord gelegen und umfasst<br />
eine Größe von ca. 9,55 ha.<br />
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 2/43 und wird damit wie folgt begrenzt:<br />
im Norden: durch die südliche Begrenzung der Autobahn A 31 bzw.<br />
der Autobahnzufahrt,<br />
im Osten: durch die Westgrenze des Sportparks Barenburg,<br />
im Westen: durch die östliche Begrenzung der Gewerbegrundstücke<br />
Tedox und Mercedes,<br />
im Süden: durch die nördliche Flurstücksgrenze der Sportanlage auf<br />
dem ehem. Kasernengelände und deren westliche Verlängerung.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanes ist zudem auf dem Deckblatt<br />
zu dieser Begründung und in der Planzeichnung eindeutig festgesetzt.<br />
3 ÜBERGEORDNETE VORGABEN<br />
3.1 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Für die kreisfreie <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> ersetzt der Flächennutzungsplan das Regionale<br />
Raumordnungsprogramm.<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 4<br />
Der Flächennutzungsplan wurde anlässlich der im Jahre 2004 anhängigen<br />
Planung zum B-Plan D <strong>151</strong> für das gesamte Kasernengelände zum 40. Mal<br />
geändert.<br />
Aus der nachfolgenden Abbildung lässt sich ablesen, inwieweit die jetzigen<br />
Planungen von den Darstellungen des wirksamen FNP abweichen, wobei der<br />
Geltungsbereich des vorliegenden B-Plans mit roter Strichellinie umfahren ist.<br />
Da der vorliegende B-Plan flächendeckend Sondergebiet Photovoltaik festsetzt,<br />
weicht er von den Darstellungen des FNP ab, der hier "Gewerbliche<br />
Bauflächen (G)" und Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz (sportliche<br />
Nutzung) darstellt. Daher soll der FNP im Parallelverfahren zum 64. Mal geändert<br />
werden.<br />
Abb.: Auszug aus dem wirksamen FNP (40. FNP-Änderung)<br />
3.2 INFORMELLE PLANUNGSVORGABEN<br />
Für das Kasernengelände wurden in den letzten Jahren verschiedene Konzeptionen<br />
entwickelt. Sie dienten dazu, einen Kommunikationsprozess zwischen<br />
dem Grundeigentümer, der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch die<br />
BImA) und verschiedenen Nutzungs- und Kaufinteressenten aufrecht zu erhalten.<br />
Nunmehr hat eine Emder Firma das Grundstück erworben und in Abstimmung<br />
mit der <strong>Stadt</strong> ein Planungskonzept vorgelegt, das im Wesentlichen<br />
mit den Entwicklungszielen der <strong>Stadt</strong>, die sich an den Inhalten der im vorigen<br />
Punkt beschriebenen 40. FNP-Änderung festmachen, übereinstimmt.<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 5<br />
3.3 STROMEINSPEISUNG/ ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG)<br />
Das Plangebiet besteht zum Einen aus einer militärischen Konversionsfläche<br />
und zum Anderen aus einer Fläche, die in einem Bereich liegt, der nicht mehr<br />
als 110 m von der Autobahn 31 entfernt liegt. Damit sind die Bedingungen des<br />
nachfolgend zitierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes für die Gewährung einer<br />
Einspeisevergütung erfüllt.<br />
Im Einzelnen heißt es im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):<br />
§ 32 Solare Strahlungsenergie<br />
(1) Für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie<br />
beträgt die Vergütung 31,94 Cent pro Kilowattstunde.<br />
(2) Sofern die Anlage nicht an oder auf einer baulichen Anlage angebracht<br />
ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer<br />
Strahlungsenergie errichtet worden ist, besteht die Vergütungspflicht<br />
des Netzbetreibers nur, wenn die Anlage<br />
1. im Geltungsbereich eines <strong>Bebauungsplan</strong>s im Sinne des § 30 des Baugesetzbuches<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September<br />
2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.<br />
Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) geändert worden ist, in der jeweils geltenden<br />
Fassung (...)<br />
2. (hier nicht zutreffend)<br />
errichtet worden ist.<br />
(3) Für Strom aus einer Anlage nach Absatz 2, die im Geltungsbereich eines<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s errichtet wurde, der zumindest auch zu diesem Zweck<br />
nach dem 1. September 2003 aufgestellt oder geändert worden ist, besteht<br />
die Vergütungspflicht des Netzbetreibers nur, wenn sich die Anlage<br />
1. auf Flächen befindet, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung<br />
oder Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s bereits versiegelt waren,<br />
2. auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher<br />
oder militärischer Nutzung befindet,<br />
3. (...) oder<br />
4. auf Flächen befindet, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen,<br />
und sie in einer Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren<br />
Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet wurde.<br />
3.4 FACHPLANUNGEN, FACHPLANERISCHE BELANGE<br />
Altlasten<br />
Das Kasernengelände ist im Jahre 2004 einer orientierenden Untersuchung<br />
unterzogen worden, die aber keine flächendeckenden Erkenntnisse zu Altablagerungen<br />
erbringen konnte. Daher muss im gesamten Geltungsbereich von<br />
dem Verdacht ausgegangen werden, dass im Boden Altablagerungen vorhanden<br />
sind. Im Vorfeld von Eingriffen in den Boden und bei Nutzungsänderungen<br />
sind die Flächen entsprechend den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzrechts<br />
in Abstimmung mit dem FD Umwelt der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> zu untersuchen und<br />
erforderlichenfalls zu sanieren. Die Eignung des Grundstücks gemäß § 19<br />
NBauO ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen (TF 7). Die auf dem<br />
ehemaligen Kasernengelände vorhandenen Verkehrsflächen (Straßen, Wege,<br />
Plätze), die teilweise teerhaltigen Asphalt enthalten, können bei Erneuerung<br />
nur mit Einschränkungen einer Wiederverwertung zugeführt werden.<br />
Der Planbereich wurde 2011 als Grundlage für die Kaufentscheidung vom<br />
Investor mit Hilfe eines Fachplaners ausführlich untersucht (eine Beschreibung<br />
der Vorgehensweise wird ergänzt).<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 6<br />
Kampfmittel<br />
Hinsichtlich des Vorhandenseins von Kampfmitteln wird eine Stellungnahme<br />
der LGLN - Regionaldirektion Hannover - Dezernat 6 Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />
eingeholt.<br />
Baudenkmale<br />
Baudenkmale sind im Planbereich nicht bekannt.<br />
Bodendenkmale<br />
Es befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im<br />
Plangebiet. Sollten jedoch bei den vorgesehenen Bau- und Erdarbeiten vor-<br />
oder frühgeschichtliche Bodenaltertümer festgestellt werden, sind diese<br />
unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder der Ostfriesischen<br />
Landschaft zu melden.<br />
Leitungen<br />
Die Ausbauunternehmer sind verpflichtet, sich bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmen<br />
nach der Lage der vorhandenen Leitungen zu erkundigen.<br />
Vor Beginn der Baumaßnahmen ist eine gemeinsame Trassenbegehung erforderlich.<br />
Sonstige Planungen<br />
Sonstige Planungen, die bei der vorliegenden Aufstellung des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong>, zu beachten wären, sind nicht<br />
bekannt.<br />
3.5 EU-RICHTLINIEN ZUM UMWELTSCHUTZ / UVPG<br />
Am 20. Juli 2004 ist das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-<br />
Richtlinien in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat die Bundesrepublik<br />
Deutschland die „Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und<br />
des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter<br />
Pläne und Programme“ (Plan-UP-Richtlinie, auch UPR-Richtlinie<br />
genannt) in nationales Recht umgesetzt.<br />
Nach dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten der EU gewährleisten, dass<br />
ab dem 20. Juli 2004 für Pläne eine Umweltprüfung durchzuführen ist. Damit<br />
ist die Umweltprüfung in das Bauleitplanverfahren eingeführt.<br />
Wesentliche Regelungen der Plan-UP-Richtlinie sind:<br />
- Umweltprüfung: Pläne und Programme insbesondere im Bereich der<br />
Bodennutzung und der Raumordnung unterliegen der Verpflichtung<br />
zur Durchführung einer Umweltprüfung,<br />
- Umweltbericht: Im Rahmen der Umweltprüfung ist ein Umweltbericht<br />
zu erstellen, der die erheblichen umweltbezogenen Auswirkungen sowie<br />
vernünftige Alternativen berücksichtigt, beschreibt und bewertet.<br />
Dieser Bericht soll bei der Ausarbeitung des Plans berücksichtigt werden,<br />
- Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Öffentlichkeit und die in ihrem umweltbezogenen<br />
Aufgabenbereich betroffenen Behörden sind zu beteiligen.<br />
Das Ergebnis der Beteiligung soll bei der Ausarbeitung des Plans oder<br />
Programms und vor dessen Annahme berücksichtigt werden.<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 7<br />
- Überwachung: Die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der<br />
Pläne und Programme sind zu überwachen (Monitoring).<br />
Die Änderungen des BauGB beziehen sich insbesondere auf die nunmehr für<br />
fast alle Bauleitpläne bestehende Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht. Dies<br />
ergibt sich aus § 2 (4) Satz 1 BauGB, der die Gemeinde verpflichtet, für die<br />
Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Diese<br />
Pflicht zur Umweltprüfung gilt auch bei einer Änderung oder Ergänzung von<br />
Bauleitplänen (§ 1 (8) BauGB). Für Satzungen nach § 34 (4) Satz 1 <strong>Nr</strong>. 2 und<br />
<strong>Nr</strong>. 3 ist keine Umweltprüfung durchzuführen.<br />
Ausnahmen von der Pflicht zur Umweltprüfung bestehen nur in drei Fällen:<br />
1. Vereinfachtes Verfahren (§ 13 (3) BauGB)<br />
Diese Ausnahme ergibt sich aus § 13 (3) BauGB, nach dem im<br />
sogenannten vereinfachten Verfahren auf eine Umweltprüfung verzichtet<br />
werden kann. Dieser Verzicht kommt aber nur für Bauleitplanverfahren in<br />
Betracht, die praktisch keine Auswirkungen auf Umweltbelange haben.<br />
Dies ergibt sich daraus, dass die im vereinfachten Verfahren zugelassenen<br />
Bauleitpläne entweder die Grundzüge einer Planung nicht berühren dürfen<br />
oder keine infrastrukturelle Bedeutung haben.<br />
2. Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a (3) BauGB)<br />
Diese Ausnahme ergibt sich aus dem Verweis in § 13a (2) <strong>Nr</strong>. 1 auf § 13 (3)<br />
BauGB (siehe o.a. Pkt.1.)<br />
3. Kein Überschreiten des Zulässigkeitsmaßstabes nach § 34 BauGB<br />
Soweit ein Gebiet nach § 34 BauGB erstmalig überplant wird, darf der<br />
Zulässigkeitsmaßstab, der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren<br />
Umgebung ergibt, nicht wesentlich verändert werden. Außerdem dürfen<br />
diese Bebauungspläne keine UVP-pflichtigen Anlagen nach Bundes- oder<br />
Landesrecht zulassen (§ 13 (1) <strong>Nr</strong>. 1 BauGB) oder nicht FFH bzw.<br />
Vogelschutzgebiete erheblich beeinträchtigen (§ 13 (1) <strong>Nr</strong>. 2 BauGB.<br />
Die o.e. Ausnahmen treffen auf vorliegenden Fall nicht zu. Insoweit ist eine<br />
Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen.<br />
3.6 BEBAUUNGSPLANUNG (TLW. ÜBERPLANTE B-PLÄNE)<br />
Durch den vorliegenden Plan wird der rechtswirksame B-Plan D 81 A teilweise<br />
überplant. Dieser wurde seinerzeit zur Vorbereitung der Autobahntrasse (damals<br />
noch Bundesstraße) aufgestellt. Konkret überplant wird ein im B-Plan<br />
ausgewiesenes Sondergebiet, für das aber keine Zweckbestimmung festgesetzt<br />
wurde. Auch in der Begründung finden sich keine weiteren Erläuterungen.<br />
Aufgrund der Tatsache, dass für das Sondergebiet eine GRZ von 0,8 und<br />
eine BMZ festgesetzt wurde, ist zu vermuten, dass hier eine gewerbliche Nutzung<br />
vorgesehen war.<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 8<br />
Abb.: Überplanter Bereich des B-Plans D 81 A<br />
3.7 DURCH PARALLEL LAUFENDE B-PLANVERFAHREN ÜBERPLAN-<br />
TE NACHBARBEREICHE<br />
Neben dem hier vorliegenden B-Plan D <strong>151</strong> <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-<br />
Freianlage" werden parallel die angrenzenden B-Pläne D <strong>151</strong>, III. <strong>Abschnitt</strong>, D<br />
<strong>151</strong>, II. <strong>Abschnitt</strong> "Wohngebiet Geibelstraße" und D 155 aufgestellt. Näheres<br />
geht aus der nachfolgenden Übersicht hervor.<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 9<br />
II BESTANDSAUFNAHME (BESCHREIBUNG UND BE-<br />
WERTUNG)<br />
4 NUTZUNGEN UND EINFLÜSSE<br />
4.1 GEBIETSCHARAKTERISTIK; PRÄGUNG<br />
Das Plangebiet liegt auf dem Gelände der ehemaligen Karl-von-Müller-<br />
Kaserne.<br />
Hier befinden sich die Reste einiger militärischer Anlagen (Hubschrauberlandeplatz)<br />
und der Kaserne zugehöriger technischer Anlagen (Kläranlage), wie<br />
auch auf der nachfolgenden Abbildung gut zu erkennen.<br />
Diagonal durch das Plangebiet verläuft der Flugplatzschloot. Durch die Aufgabe<br />
der Nutzungen hat sich auf dem Gelände stellenweise Ruderalvegetation<br />
entwickelt.<br />
Die Einzelheiten sind der Bestandserfassung des Umweltberichtes zu entnehmen.<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 10<br />
Abb.: Luftbild mit Eintragung des B-Plan-Geltungsbereiches<br />
4.2 ÄUSSERE VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG<br />
Der Planbereich kann zukünftig über die öffentliche Verkehrsfläche Adalbert-<br />
Stifter-Straße erreicht werden. Sie ist jedoch noch nicht fertig gestellt. Die<br />
Adalbert-Stifter-Straße verbindet das Plangebiet mit der überörtlichen Hauptverkehrsverbindung<br />
Auricher Straße, von der 300 m weiter nördlich auf die A<br />
31 gelangt werden kann.<br />
4.3 VER- UND ENTSORGUNG; SONSTIGE TECHN. INFRASTRUKTUR<br />
Die für Photovoltaikanlagen wichtigste Infrastruktureinheit ist der Einspeisepunkt<br />
in das öffentliche Stromnetz. Hier oder in der Nähe dieses Punktes ist<br />
die Errichtung eines Transformators erforderlich. Der Übergabepunkt dürfte in<br />
der Nähe der Adalbert-Stifter-Straße geschaffen werden. Hierzu sind noch<br />
Klärungen erforderlich. Andere Ver- und Entsorgungseinheiten spielen ansonsten<br />
keine oder so gut wie keine Rolle.<br />
4.4 EMISSIONEN / IMMISSIONEN<br />
Von der Photovoltaik-Freianlage sind mit Ausnahme von Lichtreflexionen keine<br />
anderweitigen Emissionen zu erwarten. Etwaige Reflexionen sind in besonde-<br />
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<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 11<br />
rem Maße beachtenswert für die nördlich angrenzende Autobahn. Da die Photovoltaik-Module<br />
aber sonnenexponiert nach Süden ausgerichtet sind, ist für<br />
den Verkehrsträger mit keinerlei Beeinträchtigungen zu rechnen. Da im Süden<br />
eine Eingrünung beabsichtigt ist, können auch hier Beeinträchtigungen weitgehend<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Abb.: Anbindung des Plangebietes an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz<br />
III PLANUNG (AUSWIRKUNGEN; MASSNAHMEN)<br />
5 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
5.1 ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG<br />
Als Art der Nutzung für das Baugebiet wird Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2<br />
BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freianlage“ festgesetzt. In<br />
der zugehörigen textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 1 wird durch den Zulässigkeitskatalog<br />
eindeutig die Art der zulässigen Anlagen definiert:<br />
Das Sondergebiet dient der Unterbringung/Aufstellung von Photovoltaikanlagen<br />
und deren typischem Zubehör.<br />
Im Einzelnen sind zulässig:<br />
� unbewegliche oder nachgeführte Photovoltaikanlagen<br />
� Technikgebäude für elektrische Umformeranlagen und anderes technisches<br />
und elektrotechnisches Zubehör<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 12<br />
� Zufahrten, Wendeplätze, Stellplätze<br />
PV-Anlagen haben nur einen sehr geringen „direkten“ Versiegelungsgrad zur<br />
Folge (z. B. durch Fundamente). Der ins Auge gefasste Anlagentyp produziert<br />
sogar praktisch keine direkte Versiegelung. Anders verhält es sich bei den<br />
Modulflächen selbst, die eine Größenordnung von bis zu 30 % der „Sondergebietsfläche“<br />
betragen kann. Während hier von einer direkten Versiegelung<br />
nicht gesprochen werden kann, sind aber verschattete Bereiche zu verzeichnen.<br />
Dieses ist bei der Bewertung der Umweltfolgen zu berücksichtigen. Dennoch<br />
verbleiben große Flächenanteile, die sich als Grünland entwickeln können.<br />
Um die Eingriffsintensität zu verdeutlichen, aber auch zu „deckeln“, ohne die<br />
Wirtschaftlichkeit des Vorhabens in Frage zu stellen, wird von der Möglichkeit<br />
der Festsetzung einer GRZ 1 für die unmittelbare Versiegelung und einer GRZ<br />
2 für die Moduloberfläche Gebrauch gemacht.<br />
Die gravierendste Folge, die von einer PV-Anlage ausgeht, ist die Beeinträchtigung<br />
des Landschaftsbildes. Hierbei dürfte vom Grundsatz her die Höhe der<br />
Anlage die wichtigste Rolle spielen.<br />
Insoweit wurde eine Begrenzung der Höhe der Module von 5,00 m vorgenommen.<br />
Hinsichtlich der Geländeoberkante wurde ausdrücklich die Möglichkeit einer<br />
Geländenivellierung einbezogen und diese für zulässig erklärt.<br />
Das Gelände soll im Süden wirkungsvoll eingegrünt werden, um den für das<br />
Landschaftsbild nachteiligen Eindruck abzumildern. Hinsichtlich der Eingrünung<br />
ist eine Verschattung der Module zu vermeiden. Hier sind lediglich niedriger<br />
wachsende Gehölze zu verwenden. Nach Norden erfolgt keine Eingrünung,<br />
weil sich hier die Autobahn befindet.<br />
Der Bereich, in dem die Photovoltaikmodule errichtet werden dürfen, wird im<br />
B-Plan als überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt.<br />
Die Straßenmeisterei Leer hat in Aussicht gestellt, dass voraussichtlich eine<br />
Ausnahme von der Bauverbotszone dahingehend zum Tragen kommt, dass<br />
nur ein Abstand von 20 m zur Fahrbahnkante der Autobahn einzuhalten ist.<br />
5.2 ERSCHLIEßUNG<br />
Das Gelände wird künftig über die Adalbert-Stifter Straße erschlossen. Es ist<br />
vorgesehen, im Kreuzungsbereich Adalbert-Stifter-Straße / Auricher Straße<br />
eine Ampelanlage zu installieren.<br />
5.3 VER- UND ENTSORGUNG; SONSTIGE TECHN. INFRASTRUKTUR<br />
Die Gas-, Strom- und Wasserversorgung erfolgt durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Emden</strong>.<br />
6 UMWELTBERICHT<br />
Das Baugesetzbuch bestimmt in § 2 Abs. 4, dass im Zuge der Aufstellung<br />
eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung durchgeführt werden muss, in der die<br />
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt<br />
werden. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in diesem Umweltbericht<br />
beschrieben und bewertet. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der<br />
Abwägung im Zuge des Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen.<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
THALEN CONSULT GmbH
<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 13<br />
Die Umweltprüfung ist nach den Vorgaben der EU-Richtlinie eine sog.<br />
strategische Umweltprüfung, d. h. sie soll eine den Planungsprozess<br />
begleitende Umweltprüfung sein.<br />
Die notwendigen Inhalte des Umweltberichtes werden durch das<br />
Baugesetzbuch vorgegeben. Dieser hier vorliegende Vorentwurf des<br />
Umweltberichts ist jedoch noch unvollständig und wird bis zur 2.<br />
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (2), 4 (2) ergänzt.<br />
6.1 KURZDARSTELLUNG DER INHALTE, ZIELE UND FESTSETZUN-<br />
GEN<br />
Es wird auf die Pkte. 1- 5.3 verwiesen.<br />
6.2 BESCHREIBUNG DER FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELT-<br />
SCHUTZES IN FACHPLÄNEN<br />
Für das anstehende Bauleitplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a<br />
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />
zuletzt geändert am 31.07.2009) i. V. m. § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
(BNatSchG vom 29.07.2009) und des Nds. Ausführungsgesetzes zum<br />
Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG vom 19. 02.2010) zu beachten.<br />
Die rechtlichen Grundlagen für die Bewirtschaftung und Planung der<br />
Gewässer bilden das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 in<br />
Verbindung mit dem Nds. Wassergesetz (NWG) vom 19.02.2010.<br />
Die Vorgaben des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG von 30.05.1978<br />
zuletzt geändert am 05.11.2004) sind zu beachten.<br />
Schutzgebiete oder -objekte nach dem Naturschutz- und Wasserrecht sind<br />
innerhalb des Geltungsbereiches nicht bekannt.<br />
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />
festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von<br />
Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei<br />
der Aufstellung berücksichtigt wurden – Landschaftsrahmenplan<br />
Das Emder <strong>Stadt</strong>gebiet gehört naturräumlich zu den Watten und Marschen<br />
(Binnendeichsflächen); aufgrund anthropogener Überlagerungen dieser<br />
naturräumlichen Gliederung erscheint es sinnvoll, eine weitere Abgrenzung<br />
anhand der heutigen Siedlungs- und Verkehrssituation vorzunehmen.<br />
Basierend auf dieser Erkenntnis beschreibt der Landschaftsrahmenplan (LRP)<br />
aus dem Jahre 1996 das Plangebiet in der Karte „Landschaftsräume und<br />
Landschaftseinheiten“ als „<strong>Emden</strong> <strong>Stadt</strong>“ bzw. den nördlichen Teilbereich des<br />
Plangebietes, der bis an die Autobahn heran reicht, als „Harsweg“.<br />
Es handelt sich zusammenfassend um einen innerstädtischen Bereich, der<br />
aufgrund seiner intensiven Flächennutzung lediglich von untergeordneter<br />
Bedeutung für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden,<br />
Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild ist, wobei durchaus geschützte Arten<br />
vorkommen können.<br />
Das Plangebiet ist kein Gebiet mit Vorrangfunktion im Naturraum<br />
Emsmarschen; für die Landschaftseinheit „<strong>Emden</strong>-<strong>Stadt</strong>“ wird als Leitbild<br />
folgendes formuliert:<br />
� Förderung von Grünflächen und -verbindungen, Altbaumbeständen,<br />
Nutzgärten mit alten Obstbäumen, heimischen Gehölzarten, Hecken und<br />
ungenutzten Teilbereichen<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
THALEN CONSULT GmbH
<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 14<br />
Im Rahmen des Zielkonzeptes weist der LRP auf Maßnahmen zum Schutz und<br />
zur Förderung von Fledermäusen hin. Weitere besondere Ziele, die über den<br />
üblichen schonenden Umgang mit Natur und Landschaft hinausgehen,<br />
werden nicht formuliert.<br />
Der nördliche Teil war als Erweiterungsfläche der Liegenschaft vorgesehen,<br />
wobei die baulichen Maßnahmen vor der Aufgabe der militärischen Nutzung<br />
nicht über das Stadium des Erstausbaus der Erschließung hinausgekommen<br />
sind. Diese Fläche ist zur Zeit als mesophiles Grünland stellenweise feuchter<br />
Standorte anzusprechen und wird landwirtschaftlich relativ extensiv als<br />
Viehweide genutzt. Weiterhin finden sich zwei nährstoffreiche Gräben<br />
innerhalb dieser Fläche.<br />
6.3 BESCHREIBUNG DES PLANUNGSRAUMES<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> liegt auf dem in die Emsmündung hineinragenden<br />
Marschenvorsprung „Krumme Hörn“, die vorwiegend junge, kalkreiche<br />
Schlickböden aufweist. Die Böden sind ertragreich und werden sowohl<br />
ackerbaulich als auch zur Weidewirtschaft genutzt. Diese natürlichen<br />
Gegebenheiten sind durch die Siedlungstätigkeit der <strong>Stadt</strong>, den Bau der<br />
Umgehungsstraße/Autobahn und die militärische Intensivnutzung der<br />
Vergangenheit vollständig überformt worden, so dass dort von überprägten<br />
und naturfernen Verhältnissen ausgegangen werden kann. Ein besonderer<br />
Schutzbedarf besteht nicht.<br />
Die natürliche Grundwasserneubildungsrate liegt aufgrund der von Natur aus<br />
relativ undurchlässigen, stark staunassen, schluffigen Tonböden mit geringer<br />
Gefügestabilität unter 100 mm/a. Der Grundwasserleiter ist teilweise bis<br />
vollständig versalzen, so dass eine Einschränkung der Trinkwasserversorgung<br />
möglich ist. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines für das Grundwasser<br />
wichtigen Bereiches; besonderer Schutzbedarf ist nicht abzuleiten.<br />
Das maritim geprägte Klima wird durch dominierende Westwinde und eine<br />
große Wetterveränderlichkeit bestimmt. Allgemein herrschen kühle Sommer,<br />
reiche Niederschläge, milde schneearme Winter, geringe Temperaturschwankungen<br />
sowie eine hohe Luftfeuchtigkeit vor.<br />
� mittlere Jahrestemperatur 8,5 °C<br />
� rel. Luftfeuchte im Jahresmittel 80 - 85 %<br />
� mittlerer jährlicher Niederschlag 737 mm/a (Schwankungen zwischen<br />
680 - 800 mm/a)<br />
Innerhalb der mesophilen Grünlandfläche des Nordteils kommen neben einem<br />
naturnahen nährstoffreichen Kleingewässer noch ständig Wasser führende<br />
Gräben (Der Flugplatzschloot quert den nördlichen Teil des Plangebietes in<br />
nordöstlicher Richtung; es handelt sich um ein Gewässer II. Ordnung, das der<br />
Oberflächenentwässerung dient.) sowie einige lediglich temporär Wasser<br />
führende Geländemulden vor.<br />
Als potentiell natürliche Vegetation innerhalb des Plangebietes ist ein Giersch-<br />
Eichen-Eschenwald anzusehen, der aufgrund der anthropogenen Flächennutzung<br />
jedoch nicht einmal mehr in Ansätzen vorkommt.<br />
Das Landschaftsbild, für das die naturraumtypische Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit als Bewertungskriterien herangezogen werden, ist als stark<br />
beeinträchtigt (naturraumtypische Vielfalt, Eigenart und Schönheit weitgehend<br />
zerstört, nivelliert oder überformt) anzusehen. Die teilweise versiegelten<br />
Flächen sowie die sonstigen anthropogenen Eingriffe und auch die unmittelbar<br />
nördlich des Plangebietes verlaufende Autobahn sind für des Plangebiet des<br />
BP D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> allgegenwärtig und dominant. Dem Landschaftsbild<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
THALEN CONSULT GmbH
<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 15<br />
wird aus diesem Grunde lediglich eine geringe Bedeutung beigemessen;<br />
besonderer Schutzbedarf liegt nicht vor.<br />
Hinsichtlich der Arten und Lebensgemeinschaften ist zu sagen, dass sich der<br />
nördliche, extensiv genutzte Bereich, der während der militärischen Nutzung<br />
Übungen zur Kampfmittelentsorgung diente, sich heute als mesophile<br />
Grünlandfläche stellenweise feuchter Standorte präsentiert. Aktuell wird dieser<br />
Bereich landwirtschaftlich als Viehweide genutzt; dementsprechend weist die<br />
Fläche deutliche Fraß- und Trittspuren auf.<br />
Während der Geländeaufnahmen im Jahre 2001 führte das vermehrte<br />
Auftreten junger Erdkröten zu dem Schluss, dass die Gräben und/oder das<br />
Kleingewässer als Laichgewässer dieser Art dienen. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass sich hieran nichts geändert hat.<br />
Ein explizites Vorkommen von Fledermäusen, deren Vorhandensein aufgrund<br />
der ihnen zugänglichen Keller-, Bunker- und Dachgeschossräume im Südteil<br />
des Kasernengeländes durchaus auch heute noch wahrscheinlich ist, kann für<br />
die Nordfläche ausgeschlossen werden.<br />
6.4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUN-<br />
GEN<br />
Bei der im Rahmen des Umweltberichts zu leistenden Umweltprüfung sind<br />
gemäß § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 BauGB die im Folgenden aufgeführten Kriterien zu<br />
berücksichtigen. Für die Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten wurde zum<br />
einen auf die Kartierung aus dem Jahre 2001 zurück gegriffen, deren Inhalte<br />
durch eine Geländebegehung im Februar 2012 kontrolliert nochmals<br />
kontrolliert wurde.<br />
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische<br />
Vielfalt<br />
Tiere: Die Ausweisung als Sondergebiet Photovoltaik ist nur mit<br />
einer sehr geringen Bodenversiegelung verbunden.<br />
Gleichzeitig ist zum jetzigen Planungsstand davon<br />
auszugehen, dass die gesamte Fläche „unter“ bzw.<br />
zwischen den einzelnen Anlagen weiterhin als Grünland<br />
extensiv beweidet werden wird. Die innerhalb der<br />
Plangebietsgrenzen wertgebenden Tierarten bzw.<br />
Tiergruppen beschränken sich auf die Amphibien, die<br />
dort laichen und leben. Da sowohl die randlichen<br />
Gehölzbestände als auch die beiden Gräben erhalten<br />
bleiben, sind keine Auswirkungen auf die Amphibien zu<br />
erwarten.<br />
Negative Auswirkungen auf die einheimische Fauna sind<br />
somit nicht zu erwarten.<br />
Pflanzen: Im Hinblick auf die Flora des Gebietes wird die Planung<br />
nicht zu einer gravierenden Veränderung führen. Das<br />
derzeit sonnenexponierte mesophile Grünland wird<br />
zukünftig durch die Photovoltaikmodule verschattet,<br />
wobei sich der Schattenwurf der einzelnen Module auch<br />
wieder nicht überlagern darf, weil sonst die zu erzielende<br />
Leistung stark abgeschwächt wird. Die Gehölze und<br />
auch die Grabenvegetation werden durch die Planung<br />
nicht berührt.<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
THALEN CONSULT GmbH
<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 16<br />
Boden: Bis auf einzelne Punktfundamente, mit denen die Module<br />
im Boden verankert werden, finden keine weiteren<br />
Maßnahmen statt, die eine Veränderung der derzeitigen<br />
Bodenverhältnisse verursachen.<br />
Wasser: Auch im Hinblick auf das Schutzgut Wasser stellt die<br />
Planung keine maßgebliche Veränderung dar, denn zum<br />
einen bleiben die beiden Gräben unangetastet und zum<br />
anderen können auch die auf dem Gebiet auftreffenden<br />
Niederschläge nach wie vor ungehindert im Boden<br />
versickern bzw. den Gräben zufließen. Die im Plangebiet<br />
zulässige Bodenversiegelung wird keinerlei Einfluss auf<br />
diesen Punkt haben.<br />
Klima / Luft: Das Photovoltaikfeld wird klimatisch keine relevanten<br />
Auswirkungen haben, da von ihm weder eine<br />
Barrierewirkung noch eine maßgebliche Erwärmung des<br />
Plangebietes hervor gerufen wird. Vor dem Hintergrund<br />
einer emissionsarmen Energiegewinnung stellt eine<br />
solche Anlage grundsätzlich eine Verbesserung der<br />
derzeitigen Abgassituation und damit dieses Schutzgutes<br />
dar.<br />
Landschaftsbild: Obwohl das Plangebiet zur Zeit frei von jeglicher<br />
Bebauung ist, muss das Landschaftsbild (Vielfalt,<br />
Eigenart und Schönheit) als anthropogen stark überprägt<br />
angesehen werden. Die unmittelbare Nähe zur Autobahn<br />
und zu den Gewerbeflächen im Westen und Süden sowie<br />
zu den Wohngebieten im Südosten drücken diese stark<br />
eingeschränkte Naturnähe mehr als deutlich aus.<br />
Die Photovoltaikanlage wird die Fläche zwar noch weiter<br />
überprägen - aufgrund der nur geringen<br />
Bodenversiegelung jedoch nicht nachhaltig im üblichen<br />
Sinne, da der derzeitige Zustand von Natur und<br />
Landschaft im Falle eines Rückbaus ohne größeren<br />
Aufwand wieder hergestellt werden kann. Durch die<br />
Ergänzung der bereits bestehenden randlichen<br />
Eingrünung der Fläche zur Autobahn hin lässt sich die<br />
„Außenwirkung“ der Anlage auf ein hinnehmbares Maß<br />
reduzieren.<br />
biologische Vielfalt: Da die randliche Eingrünung der Fläche sowie die<br />
extensive Weidenutzung als auch die Gräben in ihrer<br />
heutigen Form erhalten bleiben, ist nicht mit einer<br />
planungsrelevanten Veränderung der aktuellen biologischen<br />
Vielfalt zu rechnen. Weder die Bestandserhebungen<br />
aus dem Jahre 2001 noch die Kontrollerhebung<br />
im Spätwinter 2012 (die im Übrigen nahezu keinerlei<br />
Veränderung der Fläche ergab) sprechen für ein<br />
Vorkommen planungsrelevanter besonders geschützter<br />
Arten. Den in 2001 festgestellten Erdkröten wird durch<br />
den Erhalt der Grabenstrukturen und die randlichen<br />
Gehölze ihr angestammter Lebensraum erhalten.<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 17<br />
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des<br />
Bundesnaturschutzgesetzes<br />
Dieser Punkt findet keine Anwendung, da derartige Ziele und Schutzzwecke<br />
durch die hier anstehende Planung nicht berührt werden.<br />
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit<br />
sowie die Bevölkerung insgesamt<br />
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit<br />
sind nicht zu erwarten; Belange des Lärmschutzes finden angesichts der<br />
Photovoltaiknutzung keine Anwendung.<br />
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />
Angesichts der aktuellen Nutzung sowie der Lage des Plangebietes ist nicht<br />
mit derartigen Auswirkungen zu rechnen.<br />
Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen<br />
und Abwässern<br />
Aufgrund der geplanten Nutzung sind Emissionen hinsichtlich Lärm, Geruch<br />
und Abgase nahezu auszuschließen (lediglich in der Bauphase werden temporär<br />
Emissionen in geringem Umfang zu erwarten sein). Abfälle und Abwässer<br />
sind dauerhaft auszuschließen.<br />
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes<br />
Die im <strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> geplante Errichtung einer Photovoltaikanlage<br />
wird nicht zu Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen<br />
des Umweltschutzes führen. Aufgrund der umweltfreundlichen Gewinnung<br />
von elektrischer Energie ist allerdings von einer Reduzierung umweltschädlicher<br />
Emissionen gegenüber herkömmlicher Energiegewinnung auszugehen.<br />
Die zu erwartenden Umweltauswirkungen lassen sich zusammenfassend als<br />
wenig planungsrelevant bzw. maßgeblich bewerten. Im Grunde können die<br />
vorhandenen Strukturen (Extensivweidenutzung, Gräben, Gehölzzonen, Fauna)<br />
weitestgehend erhalten bleiben, ohne planungsrelevante Beeinträchtigungen<br />
hinnehmen zu müssen.<br />
6.5 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS<br />
BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />
Auch wenn es innerhalb des Plangebietes nicht zur Ansiedlung der geplanten<br />
Photovoltaikanlage kommt, ist nicht damit zu rechnen, dass diese innerörtliche<br />
Lage auf Dauer unbebaut bleibt. Die Vorbelastungen durch die Autobahn<br />
und die bestehenden Gewerbeflächen prägen den Standort bereits derart,<br />
dass ähnlich flächenintensive Nutzungen dort langfristig zum Zuge kämen.<br />
Von einer mehr oder weniger naturnahen Entwicklung mit ökologisch hochwertigen<br />
Strukturen ist daher nicht auszugehen.<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
THALEN CONSULT GmbH
<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 18<br />
6.6 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR VERMEI-<br />
DUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH INKLUS<strong>IV</strong>E<br />
KOMPENSATIONSBILANZIERUNG<br />
Als explizite Maßnahmen sind im Grunde lediglich der Erhalt der Graben- und<br />
Gehölzstrukturen sowie die Ergänzung der Gehölzpflanzung entlang der Autobahn<br />
im Nordosten des Plangebietes zu nennen.<br />
6.7 EINGRIFFS-AUSGLEICH-BILANZIERUNG<br />
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erfolgt derzeit und wird im Laufe des<br />
Bauleitplanverfahrens ergänzt.<br />
Zwecks einer umfassenden Erfassung und Bewertung der Belange von Natur<br />
und Landschaft innerhalb des Plangebietes wurden die vorhandenen, allgemein<br />
zugänglichen Datengrundlagen und die Ergebnisse der Bestandserhebungen<br />
aus den Jahren 2001 und 2012 ausgewertet.<br />
Die Bewertung und Bilanzierung des ökologischen Wertes erfolgen in Anlehnung<br />
an das sog. „Städtetagmodell“, das davon ausgeht, dass jeder Biotoptyp<br />
einen spezifischen Wert für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
und für das Landschaftsbild aufweist, der in einem entsprechenden Wertfaktor<br />
Niederschlag findet. Die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden,<br />
Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild sind wertbestimmend bereits<br />
darin enthalten.<br />
Bestand<br />
Biotop Fläche<br />
(m²)<br />
mesophiles Grünland stellenweise<br />
feuchter Standorte*<br />
Biotop‐<br />
wert<br />
Flächen‐<br />
wert<br />
Planung<br />
Biotop Fläche<br />
(m²)<br />
76.470 3,5 267.645 mesophiles Grünland stellen‐weise<br />
feuchter Standorte mit überlagernder<br />
Photovoltaik‐anlage<br />
Siedlungsgehölz aus überwiegend einh 6.850 3 20.550 Siedlungsgehölz aus überwiegend<br />
einheimischen Baumarten<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
THALEN CONSULT GmbH<br />
Biotop‐<br />
wert<br />
Flächen‐<br />
wert<br />
80.820 3 242.460<br />
8.500 3 25.500<br />
nährstoffreicher Graben 6.180 3 18.540 nährstoffreicher Graben 6.180 3 18.540<br />
temporäres Erdlager 6.000 1 6.000 0<br />
Summe 95.500 312.735 Summe 95.500 286.500<br />
Defizit ‐26.235<br />
* In Absprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde wird der Wertfaktor gegenüber dem<br />
verwendeten Modell erhöht, um damit den örtlichen Verhältnissen besser gerecht zu werden.<br />
6.8 BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN ANDERWEITIGEN LÖ-<br />
SUNGSMÖGLICHKEITEN WOBEI DIE ZIELE UND DER RÄUMLI-<br />
CHE GELTUNGSBEREICH DES BAULEITPLANS ZU BERÜCK-<br />
SICHTIGEN SIND<br />
Dieses erfolgt derzeit und wird im Laufe des Bauleitplanverfahrens ergänzt.
<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 19<br />
6.9 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUM UMWELTBERICHT IM SINNE DER<br />
ZIFFER 3 A DER ANLAGE ZU § 2 ABS. 4 UND § 2A BAUGB<br />
Bei der Umweltprüfung wurde in erster Linie auf die Erkenntnisse aus den<br />
Bestandserhebungen der Jahre 2001 und 2012 sowie das vorhandene<br />
Datenmaterial zurückgegriffen. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />
Angaben, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse sind nicht in<br />
planungsrelevantem Maße aufgetreten.<br />
6.10 BESCHREIBUNG DER MAßNAHMEN ZUM MONITORING<br />
Maßnahmen zur Überwachung innerhalb der Plangebietsgrenzen ergeben sich<br />
zurzeit nicht bzw. werden in Zuge des weiteren Verfahrens geregelt.<br />
6.11 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />
Wird nach Ergänzung der o.a. Pkte. vorgenommen.<br />
<strong>IV</strong> SONSTIGE PLANUNGS-<br />
/ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ASPEKTE<br />
7 FLÄCHENBILANZIERUNG<br />
Die Bilanz wird ergänzt.<br />
8 STÄDTEBAULICHE KALKULATION<br />
Mögliche finanzielle Beiträge zur Erschließung können über einen Erschließungsvertrag<br />
geregelt werden.<br />
9 UMSETZUNG; REALISIERUNG<br />
Bestehende B-Pläne werden wie in Pkt. I3.7 beschrieben überplant.<br />
10 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN, KENNZEICHNUNGEN,<br />
HINWEISE<br />
Leitungen<br />
Beim Ausbau der technischen Infrastruktur (Straßen und Wegebau, Ver- und<br />
Entsorgungsleitungen) sind die Ausbauunternehmer vor Beginn von Bauarbeiten<br />
verpflichtet, sich rechtzeitig mit den jeweiligen Versorgungsunternehmen,<br />
deren Leitungen vor Ort verlegt sind, abzustimmen (Erkundungspflicht der<br />
Ausbauunternehmer).<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
THALEN CONSULT GmbH
<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 20<br />
Telekommunikationsleitungen<br />
Telekom: Es wird gebeten, für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes<br />
sowie zur Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen<br />
anderer Leitungsträger Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen<br />
im Planbereich der Deutschen Telekom AG, T-Com, TI<br />
Niederlassung Nordwest, PTI 11, 26119 Oldenburg, Tel. 0441 / 234 – 6587 so<br />
früh wie möglich vor Baubeginn anzuzeigen.<br />
Es wird gebeten, bei künftigem Schriftwechsel die Adresse: Deutsche Telekom<br />
AG, T-Com, TI Niederlassung Nordwest, PTI 11, Ammerländer Heerstraße<br />
140, 26119 Oldenburg, zu verwenden.<br />
EWE: Die Telekommunikationsleitung der EWE verläuft entlang der Auricher<br />
Straße in der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>.<br />
Es wird auf die Erkundigungspflicht der Ausbauunternehmer hingewiesen. Der<br />
Unternehmer genügt dieser Prüfungspflicht nicht, wenn er sich bei dem<br />
Grundstückseigentümer bzw. bei der örtlichen <strong>Stadt</strong>- oder Gemeindeverwaltung<br />
erkundigt. Vielmehr hat er sich bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmen<br />
zu erkundigen, deren Leitungen vor Ort verlegt sind.<br />
Hinweise aus fachplanerischen Belangen<br />
Das Kampfmittelbeseitigungsdezernat wird im Verfahren beteiligt.<br />
Es wird auf die unter Pkt. I3.4 genannten, zu berücksichtigenden Belange hingewiesen<br />
(insbesondere Verdacht auf Altablagerungen).<br />
Bereiche mit Kampfmittelverdacht werden im Plan gekennzeichnet. Obwohl in<br />
den übrigen Bereichen grundsätzlich in Bezug auf Abwurfkampfmittel keine<br />
Bedenken bestehen, könnten doch Kampfmittel aufgefunden werden. Falls<br />
wider Erwarten bei Erdarbeiten diese Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste,<br />
Minen etc.) gefunden werden sollten, wird gebeten, umgehend die zuständige<br />
Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder das Kampfmittelbeseitigungsdezernat<br />
zu benachrichtigen.<br />
11 ERGEBNIS DER ABWÄGUNG, BESCHLÜSSE DER POLITI-<br />
SCHEN GREMIEN<br />
Die entsprechenden Informationen werden nach Absolvierung der entsprechenden<br />
Verfahrensschritte zugefügt.<br />
12 ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG<br />
Die zusammenfassende Erklärung wird nach Fassung des Satzungsbeschlusses<br />
ergänzt.<br />
<strong>Emden</strong>, den<br />
Lars Kolk Andreas Docter<br />
Leiter FD <strong>Stadt</strong>planung <strong>Stadt</strong>baurat<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
THALEN CONSULT GmbH
<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 21<br />
13 VERFAHRENSVERMERKE<br />
Der Verwaltungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> hat in seiner Sitzung am xx die<br />
Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-<br />
Freianlage" beschlossen.<br />
Diese Begründung hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (zusammen mit den<br />
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) und<br />
der Planzeichnung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-<br />
Freianlage" öffentlich in der Zeit vom xx bis zum xx ausgelegen.<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
THALEN CONSULT GmbH
<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 22<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> hat den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong><br />
"Photovoltaik-Freianlage" nach Abwägung der Stellungnahmen in seiner<br />
Sitzung am xx gemäß § 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung<br />
beschlossen.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>, den<br />
Oberbürgermeister<br />
Dieser <strong>Bebauungsplan</strong> wurde ausgearbeitet von:<br />
Neuenburg, den 29.02.2012<br />
Lutz Winter<br />
Dipl.-Ing. <strong>Stadt</strong>- und Regionalplanung<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />
<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />
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