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Bebauungsplan Nr. D 151, IV. Abschnitt „Photovoltaik ... - Stadt Emden

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Übersichtsplan Fachdienst 361 <strong>Stadt</strong>planung, 19.01.2012<br />

THALEN CONSULT GmbH<br />

Urwaldstraße 39<br />

26340 Neuenburg<br />

Tel. 04452 / 916 – 0 Fax 04452 / 916 - 101<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. D <strong>151</strong>,<br />

<strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong><br />

„Photovoltaik-Freianlage“<br />

auf dem Gelände der ehemalige<br />

Karl-von-Müller-Kaserne<br />

Barenburg<br />

BEGRÜNDUNG<br />

VORENTWURF


<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 2<br />

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S<br />

I RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................... 3<br />

1 ANLASS DER PLANUNG, ALLGEMEINE ZIELSETZUNG UND<br />

RECHTSGRUNDLAGEN ............................................................................................................................ 3<br />

2 GELTUNGS- UND ÄNDERUNGSBEREICH ............................................................................................... 3<br />

3 ÜBERGEORDNETE VORGABEN ............................................................................................................... 3<br />

3.1 Flächennutzungsplan .......................................................................................................... 3<br />

3.2 Informelle Planungsvorgaben ............................................................................................. 4<br />

3.3 Stromeinspeisung/ Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ................................................... 5<br />

3.4 Fachplanungen, fachplanerische Belange .......................................................................... 5<br />

3.5 EU-Richtlinien zum Umweltschutz / UVPG ......................................................................... 6<br />

3.6 <strong>Bebauungsplan</strong>ung (Tlw. überplante B-Pläne) ................................................................... 7<br />

3.7 Durch parallel laufende B-Planverfahren überplante Nachbarbereiche .............................. 8<br />

II BESTANDSAUFNAHME (BESCHREIBUNG UND<br />

BEWERTUNG) ................................................................................................. 9<br />

4 NUTZUNGEN UND EINFLÜSSE ................................................................................................................ 9<br />

4.1 Gebietscharakteristik; Prägung .......................................................................................... 9<br />

4.2 Äussere verkehrliche Erschliessung ................................................................................. 10<br />

4.3 Ver- und Entsorgung; sonstige techn. Infrastruktur .......................................................... 10<br />

4.4 Emissionen / Immissionen ................................................................................................ 10<br />

III PLANUNG (AUSWIRKUNGEN; MASSNAHMEN) ......................................... 11<br />

5 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ........................................................................................ 11<br />

5.1 Art und Mass der baulichen Nutzung ............................................................................... 11<br />

5.2 Erschließung ..................................................................................................................... 12<br />

5.3 Ver- und Entsorgung; sonstige techn. Infrastruktur .......................................................... 12<br />

6 UMWELTBERICHT .................................................................................................................................. 12<br />

6.1 Kurzdarstellung der Inhalte, Ziele und Festsetzungen ...................................................... 13<br />

6.2 Beschreibung der festgelegten Ziele des Umweltschutzes in<br />

Fachplänen ....................................................................................................................... 13<br />

6.3 Beschreibung des Planungsraumes ................................................................................. 14<br />

6.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................. 15<br />

6.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei<br />

Nichtdurchführung der Planung ....................................................................................... 17<br />

6.6 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Verringerung und zum Ausgleich inklusive Kompensationsbilanzierung .......................... 18<br />

6.7 Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung ....................................................................................... 18<br />

6.8 Beschreibung der geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten<br />

wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu<br />

berücksichtigen sind ........................................................................................................ 18<br />

6.9 Zusätzliche Angaben zum Umweltbericht im Sinne der Ziffer 3 a der<br />

Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ............................................................................. 19<br />

6.10 Beschreibung der Maßnahmen zum Monitoring ............................................................... 19<br />

6.11 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................................... 19<br />

<strong>IV</strong> SONSTIGE PLANUNGS-/ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE<br />

ASPEKTE ....................................................................................................... 19<br />

7 FLÄCHENBILANZIERUNG ....................................................................................................................... 19<br />

8 STÄDTEBAULICHE KALKULATION ......................................................................................................... 19<br />

9 UMSETZUNG; REALISIERUNG ............................................................................................................... 19<br />

10 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN, KENNZEICHNUNGEN, HINWEISE ................................................ 19<br />

11 ERGEBNIS DER ABWÄGUNG, BESCHLÜSSE DER POLITISCHEN GREMIEN ...................................... 20<br />

12 ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ................................................................................................... 20<br />

13 VERFAHRENSVERMERKE ...................................................................................................................... 21<br />

T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />

THALEN CONSULT GmbH


<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 3<br />

I RAHMENBEDINGUNGEN<br />

1 ANLASS DER PLANUNG, ALLGEMEINE ZIELSETZUNG<br />

UND RECHTSGRUNDLAGEN<br />

Für das gesamte Gelände der ehemaligen Karl-von-Müller-Kaserne hat der<br />

Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> in seiner Sitzung am 15.10.2007 die Aufstellung eines<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s D <strong>151</strong> beschlossen. Das Areal soll in <strong>Abschnitt</strong>en städtebaulich<br />

geordnet entwickelt werden (vgl. hierzu Pkt. 3.7). Der I. <strong>Abschnitt</strong> (Block<br />

Ostfriesland) ist bereits seit 02.10.2009 rechtskräftig.<br />

Die Flächen im Plangebiet des B-Plans D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> sollen insgesamt<br />

als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ festgesetzt<br />

werden. Erschlossen wird das Gelände über die zu verlängernde Adalbert-<br />

Stifter-Straße.<br />

Dieser <strong>Bebauungsplan</strong> überplant teilweise die seit 15.01.1974 rechtskräftige 1.<br />

Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s D 81, in der die nördliche Hälfte des jetzigen<br />

Plangebiets auch bereits als Sondergebiet –jedoch ohne Zweckbestimmungfestgesetzt<br />

ist.<br />

2 GELTUNGS- UND ÄNDERUNGSBEREICH<br />

Der hier vorliegende <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> des <strong>Bebauungsplan</strong>s D <strong>151</strong> ist südlich der<br />

Autobahnumgehung bzw. der Autobahnauffahrt Nord gelegen und umfasst<br />

eine Größe von ca. 9,55 ha.<br />

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 2/43 und wird damit wie folgt begrenzt:<br />

im Norden: durch die südliche Begrenzung der Autobahn A 31 bzw.<br />

der Autobahnzufahrt,<br />

im Osten: durch die Westgrenze des Sportparks Barenburg,<br />

im Westen: durch die östliche Begrenzung der Gewerbegrundstücke<br />

Tedox und Mercedes,<br />

im Süden: durch die nördliche Flurstücksgrenze der Sportanlage auf<br />

dem ehem. Kasernengelände und deren westliche Verlängerung.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanes ist zudem auf dem Deckblatt<br />

zu dieser Begründung und in der Planzeichnung eindeutig festgesetzt.<br />

3 ÜBERGEORDNETE VORGABEN<br />

3.1 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Für die kreisfreie <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> ersetzt der Flächennutzungsplan das Regionale<br />

Raumordnungsprogramm.<br />

T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 4<br />

Der Flächennutzungsplan wurde anlässlich der im Jahre 2004 anhängigen<br />

Planung zum B-Plan D <strong>151</strong> für das gesamte Kasernengelände zum 40. Mal<br />

geändert.<br />

Aus der nachfolgenden Abbildung lässt sich ablesen, inwieweit die jetzigen<br />

Planungen von den Darstellungen des wirksamen FNP abweichen, wobei der<br />

Geltungsbereich des vorliegenden B-Plans mit roter Strichellinie umfahren ist.<br />

Da der vorliegende B-Plan flächendeckend Sondergebiet Photovoltaik festsetzt,<br />

weicht er von den Darstellungen des FNP ab, der hier "Gewerbliche<br />

Bauflächen (G)" und Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz (sportliche<br />

Nutzung) darstellt. Daher soll der FNP im Parallelverfahren zum 64. Mal geändert<br />

werden.<br />

Abb.: Auszug aus dem wirksamen FNP (40. FNP-Änderung)<br />

3.2 INFORMELLE PLANUNGSVORGABEN<br />

Für das Kasernengelände wurden in den letzten Jahren verschiedene Konzeptionen<br />

entwickelt. Sie dienten dazu, einen Kommunikationsprozess zwischen<br />

dem Grundeigentümer, der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch die<br />

BImA) und verschiedenen Nutzungs- und Kaufinteressenten aufrecht zu erhalten.<br />

Nunmehr hat eine Emder Firma das Grundstück erworben und in Abstimmung<br />

mit der <strong>Stadt</strong> ein Planungskonzept vorgelegt, das im Wesentlichen<br />

mit den Entwicklungszielen der <strong>Stadt</strong>, die sich an den Inhalten der im vorigen<br />

Punkt beschriebenen 40. FNP-Änderung festmachen, übereinstimmt.<br />

T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 5<br />

3.3 STROMEINSPEISUNG/ ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG)<br />

Das Plangebiet besteht zum Einen aus einer militärischen Konversionsfläche<br />

und zum Anderen aus einer Fläche, die in einem Bereich liegt, der nicht mehr<br />

als 110 m von der Autobahn 31 entfernt liegt. Damit sind die Bedingungen des<br />

nachfolgend zitierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes für die Gewährung einer<br />

Einspeisevergütung erfüllt.<br />

Im Einzelnen heißt es im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):<br />

§ 32 Solare Strahlungsenergie<br />

(1) Für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie<br />

beträgt die Vergütung 31,94 Cent pro Kilowattstunde.<br />

(2) Sofern die Anlage nicht an oder auf einer baulichen Anlage angebracht<br />

ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer<br />

Strahlungsenergie errichtet worden ist, besteht die Vergütungspflicht<br />

des Netzbetreibers nur, wenn die Anlage<br />

1. im Geltungsbereich eines <strong>Bebauungsplan</strong>s im Sinne des § 30 des Baugesetzbuches<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September<br />

2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.<br />

Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) geändert worden ist, in der jeweils geltenden<br />

Fassung (...)<br />

2. (hier nicht zutreffend)<br />

errichtet worden ist.<br />

(3) Für Strom aus einer Anlage nach Absatz 2, die im Geltungsbereich eines<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s errichtet wurde, der zumindest auch zu diesem Zweck<br />

nach dem 1. September 2003 aufgestellt oder geändert worden ist, besteht<br />

die Vergütungspflicht des Netzbetreibers nur, wenn sich die Anlage<br />

1. auf Flächen befindet, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung<br />

oder Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s bereits versiegelt waren,<br />

2. auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher<br />

oder militärischer Nutzung befindet,<br />

3. (...) oder<br />

4. auf Flächen befindet, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen,<br />

und sie in einer Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren<br />

Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet wurde.<br />

3.4 FACHPLANUNGEN, FACHPLANERISCHE BELANGE<br />

Altlasten<br />

Das Kasernengelände ist im Jahre 2004 einer orientierenden Untersuchung<br />

unterzogen worden, die aber keine flächendeckenden Erkenntnisse zu Altablagerungen<br />

erbringen konnte. Daher muss im gesamten Geltungsbereich von<br />

dem Verdacht ausgegangen werden, dass im Boden Altablagerungen vorhanden<br />

sind. Im Vorfeld von Eingriffen in den Boden und bei Nutzungsänderungen<br />

sind die Flächen entsprechend den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzrechts<br />

in Abstimmung mit dem FD Umwelt der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> zu untersuchen und<br />

erforderlichenfalls zu sanieren. Die Eignung des Grundstücks gemäß § 19<br />

NBauO ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen (TF 7). Die auf dem<br />

ehemaligen Kasernengelände vorhandenen Verkehrsflächen (Straßen, Wege,<br />

Plätze), die teilweise teerhaltigen Asphalt enthalten, können bei Erneuerung<br />

nur mit Einschränkungen einer Wiederverwertung zugeführt werden.<br />

Der Planbereich wurde 2011 als Grundlage für die Kaufentscheidung vom<br />

Investor mit Hilfe eines Fachplaners ausführlich untersucht (eine Beschreibung<br />

der Vorgehensweise wird ergänzt).<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 6<br />

Kampfmittel<br />

Hinsichtlich des Vorhandenseins von Kampfmitteln wird eine Stellungnahme<br />

der LGLN - Regionaldirektion Hannover - Dezernat 6 Kampfmittelbeseitigungsdienst<br />

eingeholt.<br />

Baudenkmale<br />

Baudenkmale sind im Planbereich nicht bekannt.<br />

Bodendenkmale<br />

Es befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im<br />

Plangebiet. Sollten jedoch bei den vorgesehenen Bau- und Erdarbeiten vor-<br />

oder frühgeschichtliche Bodenaltertümer festgestellt werden, sind diese<br />

unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder der Ostfriesischen<br />

Landschaft zu melden.<br />

Leitungen<br />

Die Ausbauunternehmer sind verpflichtet, sich bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmen<br />

nach der Lage der vorhandenen Leitungen zu erkundigen.<br />

Vor Beginn der Baumaßnahmen ist eine gemeinsame Trassenbegehung erforderlich.<br />

Sonstige Planungen<br />

Sonstige Planungen, die bei der vorliegenden Aufstellung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong>, zu beachten wären, sind nicht<br />

bekannt.<br />

3.5 EU-RICHTLINIEN ZUM UMWELTSCHUTZ / UVPG<br />

Am 20. Juli 2004 ist das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-<br />

Richtlinien in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat die Bundesrepublik<br />

Deutschland die „Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter<br />

Pläne und Programme“ (Plan-UP-Richtlinie, auch UPR-Richtlinie<br />

genannt) in nationales Recht umgesetzt.<br />

Nach dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten der EU gewährleisten, dass<br />

ab dem 20. Juli 2004 für Pläne eine Umweltprüfung durchzuführen ist. Damit<br />

ist die Umweltprüfung in das Bauleitplanverfahren eingeführt.<br />

Wesentliche Regelungen der Plan-UP-Richtlinie sind:<br />

- Umweltprüfung: Pläne und Programme insbesondere im Bereich der<br />

Bodennutzung und der Raumordnung unterliegen der Verpflichtung<br />

zur Durchführung einer Umweltprüfung,<br />

- Umweltbericht: Im Rahmen der Umweltprüfung ist ein Umweltbericht<br />

zu erstellen, der die erheblichen umweltbezogenen Auswirkungen sowie<br />

vernünftige Alternativen berücksichtigt, beschreibt und bewertet.<br />

Dieser Bericht soll bei der Ausarbeitung des Plans berücksichtigt werden,<br />

- Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Öffentlichkeit und die in ihrem umweltbezogenen<br />

Aufgabenbereich betroffenen Behörden sind zu beteiligen.<br />

Das Ergebnis der Beteiligung soll bei der Ausarbeitung des Plans oder<br />

Programms und vor dessen Annahme berücksichtigt werden.<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 7<br />

- Überwachung: Die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der<br />

Pläne und Programme sind zu überwachen (Monitoring).<br />

Die Änderungen des BauGB beziehen sich insbesondere auf die nunmehr für<br />

fast alle Bauleitpläne bestehende Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht. Dies<br />

ergibt sich aus § 2 (4) Satz 1 BauGB, der die Gemeinde verpflichtet, für die<br />

Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Diese<br />

Pflicht zur Umweltprüfung gilt auch bei einer Änderung oder Ergänzung von<br />

Bauleitplänen (§ 1 (8) BauGB). Für Satzungen nach § 34 (4) Satz 1 <strong>Nr</strong>. 2 und<br />

<strong>Nr</strong>. 3 ist keine Umweltprüfung durchzuführen.<br />

Ausnahmen von der Pflicht zur Umweltprüfung bestehen nur in drei Fällen:<br />

1. Vereinfachtes Verfahren (§ 13 (3) BauGB)<br />

Diese Ausnahme ergibt sich aus § 13 (3) BauGB, nach dem im<br />

sogenannten vereinfachten Verfahren auf eine Umweltprüfung verzichtet<br />

werden kann. Dieser Verzicht kommt aber nur für Bauleitplanverfahren in<br />

Betracht, die praktisch keine Auswirkungen auf Umweltbelange haben.<br />

Dies ergibt sich daraus, dass die im vereinfachten Verfahren zugelassenen<br />

Bauleitpläne entweder die Grundzüge einer Planung nicht berühren dürfen<br />

oder keine infrastrukturelle Bedeutung haben.<br />

2. Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a (3) BauGB)<br />

Diese Ausnahme ergibt sich aus dem Verweis in § 13a (2) <strong>Nr</strong>. 1 auf § 13 (3)<br />

BauGB (siehe o.a. Pkt.1.)<br />

3. Kein Überschreiten des Zulässigkeitsmaßstabes nach § 34 BauGB<br />

Soweit ein Gebiet nach § 34 BauGB erstmalig überplant wird, darf der<br />

Zulässigkeitsmaßstab, der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren<br />

Umgebung ergibt, nicht wesentlich verändert werden. Außerdem dürfen<br />

diese Bebauungspläne keine UVP-pflichtigen Anlagen nach Bundes- oder<br />

Landesrecht zulassen (§ 13 (1) <strong>Nr</strong>. 1 BauGB) oder nicht FFH bzw.<br />

Vogelschutzgebiete erheblich beeinträchtigen (§ 13 (1) <strong>Nr</strong>. 2 BauGB.<br />

Die o.e. Ausnahmen treffen auf vorliegenden Fall nicht zu. Insoweit ist eine<br />

Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen.<br />

3.6 BEBAUUNGSPLANUNG (TLW. ÜBERPLANTE B-PLÄNE)<br />

Durch den vorliegenden Plan wird der rechtswirksame B-Plan D 81 A teilweise<br />

überplant. Dieser wurde seinerzeit zur Vorbereitung der Autobahntrasse (damals<br />

noch Bundesstraße) aufgestellt. Konkret überplant wird ein im B-Plan<br />

ausgewiesenes Sondergebiet, für das aber keine Zweckbestimmung festgesetzt<br />

wurde. Auch in der Begründung finden sich keine weiteren Erläuterungen.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass für das Sondergebiet eine GRZ von 0,8 und<br />

eine BMZ festgesetzt wurde, ist zu vermuten, dass hier eine gewerbliche Nutzung<br />

vorgesehen war.<br />

T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 8<br />

Abb.: Überplanter Bereich des B-Plans D 81 A<br />

3.7 DURCH PARALLEL LAUFENDE B-PLANVERFAHREN ÜBERPLAN-<br />

TE NACHBARBEREICHE<br />

Neben dem hier vorliegenden B-Plan D <strong>151</strong> <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-<br />

Freianlage" werden parallel die angrenzenden B-Pläne D <strong>151</strong>, III. <strong>Abschnitt</strong>, D<br />

<strong>151</strong>, II. <strong>Abschnitt</strong> "Wohngebiet Geibelstraße" und D 155 aufgestellt. Näheres<br />

geht aus der nachfolgenden Übersicht hervor.<br />

T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 9<br />

II BESTANDSAUFNAHME (BESCHREIBUNG UND BE-<br />

WERTUNG)<br />

4 NUTZUNGEN UND EINFLÜSSE<br />

4.1 GEBIETSCHARAKTERISTIK; PRÄGUNG<br />

Das Plangebiet liegt auf dem Gelände der ehemaligen Karl-von-Müller-<br />

Kaserne.<br />

Hier befinden sich die Reste einiger militärischer Anlagen (Hubschrauberlandeplatz)<br />

und der Kaserne zugehöriger technischer Anlagen (Kläranlage), wie<br />

auch auf der nachfolgenden Abbildung gut zu erkennen.<br />

Diagonal durch das Plangebiet verläuft der Flugplatzschloot. Durch die Aufgabe<br />

der Nutzungen hat sich auf dem Gelände stellenweise Ruderalvegetation<br />

entwickelt.<br />

Die Einzelheiten sind der Bestandserfassung des Umweltberichtes zu entnehmen.<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 10<br />

Abb.: Luftbild mit Eintragung des B-Plan-Geltungsbereiches<br />

4.2 ÄUSSERE VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG<br />

Der Planbereich kann zukünftig über die öffentliche Verkehrsfläche Adalbert-<br />

Stifter-Straße erreicht werden. Sie ist jedoch noch nicht fertig gestellt. Die<br />

Adalbert-Stifter-Straße verbindet das Plangebiet mit der überörtlichen Hauptverkehrsverbindung<br />

Auricher Straße, von der 300 m weiter nördlich auf die A<br />

31 gelangt werden kann.<br />

4.3 VER- UND ENTSORGUNG; SONSTIGE TECHN. INFRASTRUKTUR<br />

Die für Photovoltaikanlagen wichtigste Infrastruktureinheit ist der Einspeisepunkt<br />

in das öffentliche Stromnetz. Hier oder in der Nähe dieses Punktes ist<br />

die Errichtung eines Transformators erforderlich. Der Übergabepunkt dürfte in<br />

der Nähe der Adalbert-Stifter-Straße geschaffen werden. Hierzu sind noch<br />

Klärungen erforderlich. Andere Ver- und Entsorgungseinheiten spielen ansonsten<br />

keine oder so gut wie keine Rolle.<br />

4.4 EMISSIONEN / IMMISSIONEN<br />

Von der Photovoltaik-Freianlage sind mit Ausnahme von Lichtreflexionen keine<br />

anderweitigen Emissionen zu erwarten. Etwaige Reflexionen sind in besonde-<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 11<br />

rem Maße beachtenswert für die nördlich angrenzende Autobahn. Da die Photovoltaik-Module<br />

aber sonnenexponiert nach Süden ausgerichtet sind, ist für<br />

den Verkehrsträger mit keinerlei Beeinträchtigungen zu rechnen. Da im Süden<br />

eine Eingrünung beabsichtigt ist, können auch hier Beeinträchtigungen weitgehend<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Abb.: Anbindung des Plangebietes an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz<br />

III PLANUNG (AUSWIRKUNGEN; MASSNAHMEN)<br />

5 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

5.1 ART UND MASS DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

Als Art der Nutzung für das Baugebiet wird Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2<br />

BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freianlage“ festgesetzt. In<br />

der zugehörigen textlichen Festsetzung <strong>Nr</strong>. 1 wird durch den Zulässigkeitskatalog<br />

eindeutig die Art der zulässigen Anlagen definiert:<br />

Das Sondergebiet dient der Unterbringung/Aufstellung von Photovoltaikanlagen<br />

und deren typischem Zubehör.<br />

Im Einzelnen sind zulässig:<br />

� unbewegliche oder nachgeführte Photovoltaikanlagen<br />

� Technikgebäude für elektrische Umformeranlagen und anderes technisches<br />

und elektrotechnisches Zubehör<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 12<br />

� Zufahrten, Wendeplätze, Stellplätze<br />

PV-Anlagen haben nur einen sehr geringen „direkten“ Versiegelungsgrad zur<br />

Folge (z. B. durch Fundamente). Der ins Auge gefasste Anlagentyp produziert<br />

sogar praktisch keine direkte Versiegelung. Anders verhält es sich bei den<br />

Modulflächen selbst, die eine Größenordnung von bis zu 30 % der „Sondergebietsfläche“<br />

betragen kann. Während hier von einer direkten Versiegelung<br />

nicht gesprochen werden kann, sind aber verschattete Bereiche zu verzeichnen.<br />

Dieses ist bei der Bewertung der Umweltfolgen zu berücksichtigen. Dennoch<br />

verbleiben große Flächenanteile, die sich als Grünland entwickeln können.<br />

Um die Eingriffsintensität zu verdeutlichen, aber auch zu „deckeln“, ohne die<br />

Wirtschaftlichkeit des Vorhabens in Frage zu stellen, wird von der Möglichkeit<br />

der Festsetzung einer GRZ 1 für die unmittelbare Versiegelung und einer GRZ<br />

2 für die Moduloberfläche Gebrauch gemacht.<br />

Die gravierendste Folge, die von einer PV-Anlage ausgeht, ist die Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsbildes. Hierbei dürfte vom Grundsatz her die Höhe der<br />

Anlage die wichtigste Rolle spielen.<br />

Insoweit wurde eine Begrenzung der Höhe der Module von 5,00 m vorgenommen.<br />

Hinsichtlich der Geländeoberkante wurde ausdrücklich die Möglichkeit einer<br />

Geländenivellierung einbezogen und diese für zulässig erklärt.<br />

Das Gelände soll im Süden wirkungsvoll eingegrünt werden, um den für das<br />

Landschaftsbild nachteiligen Eindruck abzumildern. Hinsichtlich der Eingrünung<br />

ist eine Verschattung der Module zu vermeiden. Hier sind lediglich niedriger<br />

wachsende Gehölze zu verwenden. Nach Norden erfolgt keine Eingrünung,<br />

weil sich hier die Autobahn befindet.<br />

Der Bereich, in dem die Photovoltaikmodule errichtet werden dürfen, wird im<br />

B-Plan als überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt.<br />

Die Straßenmeisterei Leer hat in Aussicht gestellt, dass voraussichtlich eine<br />

Ausnahme von der Bauverbotszone dahingehend zum Tragen kommt, dass<br />

nur ein Abstand von 20 m zur Fahrbahnkante der Autobahn einzuhalten ist.<br />

5.2 ERSCHLIEßUNG<br />

Das Gelände wird künftig über die Adalbert-Stifter Straße erschlossen. Es ist<br />

vorgesehen, im Kreuzungsbereich Adalbert-Stifter-Straße / Auricher Straße<br />

eine Ampelanlage zu installieren.<br />

5.3 VER- UND ENTSORGUNG; SONSTIGE TECHN. INFRASTRUKTUR<br />

Die Gas-, Strom- und Wasserversorgung erfolgt durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Emden</strong>.<br />

6 UMWELTBERICHT<br />

Das Baugesetzbuch bestimmt in § 2 Abs. 4, dass im Zuge der Aufstellung<br />

eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung durchgeführt werden muss, in der die<br />

voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt<br />

werden. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in diesem Umweltbericht<br />

beschrieben und bewertet. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der<br />

Abwägung im Zuge des Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen.<br />

T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 13<br />

Die Umweltprüfung ist nach den Vorgaben der EU-Richtlinie eine sog.<br />

strategische Umweltprüfung, d. h. sie soll eine den Planungsprozess<br />

begleitende Umweltprüfung sein.<br />

Die notwendigen Inhalte des Umweltberichtes werden durch das<br />

Baugesetzbuch vorgegeben. Dieser hier vorliegende Vorentwurf des<br />

Umweltberichts ist jedoch noch unvollständig und wird bis zur 2.<br />

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (2), 4 (2) ergänzt.<br />

6.1 KURZDARSTELLUNG DER INHALTE, ZIELE UND FESTSETZUN-<br />

GEN<br />

Es wird auf die Pkte. 1- 5.3 verwiesen.<br />

6.2 BESCHREIBUNG DER FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELT-<br />

SCHUTZES IN FACHPLÄNEN<br />

Für das anstehende Bauleitplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a<br />

Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />

zuletzt geändert am 31.07.2009) i. V. m. § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

(BNatSchG vom 29.07.2009) und des Nds. Ausführungsgesetzes zum<br />

Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG vom 19. 02.2010) zu beachten.<br />

Die rechtlichen Grundlagen für die Bewirtschaftung und Planung der<br />

Gewässer bilden das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 in<br />

Verbindung mit dem Nds. Wassergesetz (NWG) vom 19.02.2010.<br />

Die Vorgaben des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG von 30.05.1978<br />

zuletzt geändert am 05.11.2004) sind zu beachten.<br />

Schutzgebiete oder -objekte nach dem Naturschutz- und Wasserrecht sind<br />

innerhalb des Geltungsbereiches nicht bekannt.<br />

Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />

festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von<br />

Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei<br />

der Aufstellung berücksichtigt wurden – Landschaftsrahmenplan<br />

Das Emder <strong>Stadt</strong>gebiet gehört naturräumlich zu den Watten und Marschen<br />

(Binnendeichsflächen); aufgrund anthropogener Überlagerungen dieser<br />

naturräumlichen Gliederung erscheint es sinnvoll, eine weitere Abgrenzung<br />

anhand der heutigen Siedlungs- und Verkehrssituation vorzunehmen.<br />

Basierend auf dieser Erkenntnis beschreibt der Landschaftsrahmenplan (LRP)<br />

aus dem Jahre 1996 das Plangebiet in der Karte „Landschaftsräume und<br />

Landschaftseinheiten“ als „<strong>Emden</strong> <strong>Stadt</strong>“ bzw. den nördlichen Teilbereich des<br />

Plangebietes, der bis an die Autobahn heran reicht, als „Harsweg“.<br />

Es handelt sich zusammenfassend um einen innerstädtischen Bereich, der<br />

aufgrund seiner intensiven Flächennutzung lediglich von untergeordneter<br />

Bedeutung für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden,<br />

Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild ist, wobei durchaus geschützte Arten<br />

vorkommen können.<br />

Das Plangebiet ist kein Gebiet mit Vorrangfunktion im Naturraum<br />

Emsmarschen; für die Landschaftseinheit „<strong>Emden</strong>-<strong>Stadt</strong>“ wird als Leitbild<br />

folgendes formuliert:<br />

� Förderung von Grünflächen und -verbindungen, Altbaumbeständen,<br />

Nutzgärten mit alten Obstbäumen, heimischen Gehölzarten, Hecken und<br />

ungenutzten Teilbereichen<br />

T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 14<br />

Im Rahmen des Zielkonzeptes weist der LRP auf Maßnahmen zum Schutz und<br />

zur Förderung von Fledermäusen hin. Weitere besondere Ziele, die über den<br />

üblichen schonenden Umgang mit Natur und Landschaft hinausgehen,<br />

werden nicht formuliert.<br />

Der nördliche Teil war als Erweiterungsfläche der Liegenschaft vorgesehen,<br />

wobei die baulichen Maßnahmen vor der Aufgabe der militärischen Nutzung<br />

nicht über das Stadium des Erstausbaus der Erschließung hinausgekommen<br />

sind. Diese Fläche ist zur Zeit als mesophiles Grünland stellenweise feuchter<br />

Standorte anzusprechen und wird landwirtschaftlich relativ extensiv als<br />

Viehweide genutzt. Weiterhin finden sich zwei nährstoffreiche Gräben<br />

innerhalb dieser Fläche.<br />

6.3 BESCHREIBUNG DES PLANUNGSRAUMES<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> liegt auf dem in die Emsmündung hineinragenden<br />

Marschenvorsprung „Krumme Hörn“, die vorwiegend junge, kalkreiche<br />

Schlickböden aufweist. Die Böden sind ertragreich und werden sowohl<br />

ackerbaulich als auch zur Weidewirtschaft genutzt. Diese natürlichen<br />

Gegebenheiten sind durch die Siedlungstätigkeit der <strong>Stadt</strong>, den Bau der<br />

Umgehungsstraße/Autobahn und die militärische Intensivnutzung der<br />

Vergangenheit vollständig überformt worden, so dass dort von überprägten<br />

und naturfernen Verhältnissen ausgegangen werden kann. Ein besonderer<br />

Schutzbedarf besteht nicht.<br />

Die natürliche Grundwasserneubildungsrate liegt aufgrund der von Natur aus<br />

relativ undurchlässigen, stark staunassen, schluffigen Tonböden mit geringer<br />

Gefügestabilität unter 100 mm/a. Der Grundwasserleiter ist teilweise bis<br />

vollständig versalzen, so dass eine Einschränkung der Trinkwasserversorgung<br />

möglich ist. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines für das Grundwasser<br />

wichtigen Bereiches; besonderer Schutzbedarf ist nicht abzuleiten.<br />

Das maritim geprägte Klima wird durch dominierende Westwinde und eine<br />

große Wetterveränderlichkeit bestimmt. Allgemein herrschen kühle Sommer,<br />

reiche Niederschläge, milde schneearme Winter, geringe Temperaturschwankungen<br />

sowie eine hohe Luftfeuchtigkeit vor.<br />

� mittlere Jahrestemperatur 8,5 °C<br />

� rel. Luftfeuchte im Jahresmittel 80 - 85 %<br />

� mittlerer jährlicher Niederschlag 737 mm/a (Schwankungen zwischen<br />

680 - 800 mm/a)<br />

Innerhalb der mesophilen Grünlandfläche des Nordteils kommen neben einem<br />

naturnahen nährstoffreichen Kleingewässer noch ständig Wasser führende<br />

Gräben (Der Flugplatzschloot quert den nördlichen Teil des Plangebietes in<br />

nordöstlicher Richtung; es handelt sich um ein Gewässer II. Ordnung, das der<br />

Oberflächenentwässerung dient.) sowie einige lediglich temporär Wasser<br />

führende Geländemulden vor.<br />

Als potentiell natürliche Vegetation innerhalb des Plangebietes ist ein Giersch-<br />

Eichen-Eschenwald anzusehen, der aufgrund der anthropogenen Flächennutzung<br />

jedoch nicht einmal mehr in Ansätzen vorkommt.<br />

Das Landschaftsbild, für das die naturraumtypische Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit als Bewertungskriterien herangezogen werden, ist als stark<br />

beeinträchtigt (naturraumtypische Vielfalt, Eigenart und Schönheit weitgehend<br />

zerstört, nivelliert oder überformt) anzusehen. Die teilweise versiegelten<br />

Flächen sowie die sonstigen anthropogenen Eingriffe und auch die unmittelbar<br />

nördlich des Plangebietes verlaufende Autobahn sind für des Plangebiet des<br />

BP D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> allgegenwärtig und dominant. Dem Landschaftsbild<br />

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<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 15<br />

wird aus diesem Grunde lediglich eine geringe Bedeutung beigemessen;<br />

besonderer Schutzbedarf liegt nicht vor.<br />

Hinsichtlich der Arten und Lebensgemeinschaften ist zu sagen, dass sich der<br />

nördliche, extensiv genutzte Bereich, der während der militärischen Nutzung<br />

Übungen zur Kampfmittelentsorgung diente, sich heute als mesophile<br />

Grünlandfläche stellenweise feuchter Standorte präsentiert. Aktuell wird dieser<br />

Bereich landwirtschaftlich als Viehweide genutzt; dementsprechend weist die<br />

Fläche deutliche Fraß- und Trittspuren auf.<br />

Während der Geländeaufnahmen im Jahre 2001 führte das vermehrte<br />

Auftreten junger Erdkröten zu dem Schluss, dass die Gräben und/oder das<br />

Kleingewässer als Laichgewässer dieser Art dienen. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass sich hieran nichts geändert hat.<br />

Ein explizites Vorkommen von Fledermäusen, deren Vorhandensein aufgrund<br />

der ihnen zugänglichen Keller-, Bunker- und Dachgeschossräume im Südteil<br />

des Kasernengeländes durchaus auch heute noch wahrscheinlich ist, kann für<br />

die Nordfläche ausgeschlossen werden.<br />

6.4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUN-<br />

GEN<br />

Bei der im Rahmen des Umweltberichts zu leistenden Umweltprüfung sind<br />

gemäß § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 BauGB die im Folgenden aufgeführten Kriterien zu<br />

berücksichtigen. Für die Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten wurde zum<br />

einen auf die Kartierung aus dem Jahre 2001 zurück gegriffen, deren Inhalte<br />

durch eine Geländebegehung im Februar 2012 kontrolliert nochmals<br />

kontrolliert wurde.<br />

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />

Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische<br />

Vielfalt<br />

Tiere: Die Ausweisung als Sondergebiet Photovoltaik ist nur mit<br />

einer sehr geringen Bodenversiegelung verbunden.<br />

Gleichzeitig ist zum jetzigen Planungsstand davon<br />

auszugehen, dass die gesamte Fläche „unter“ bzw.<br />

zwischen den einzelnen Anlagen weiterhin als Grünland<br />

extensiv beweidet werden wird. Die innerhalb der<br />

Plangebietsgrenzen wertgebenden Tierarten bzw.<br />

Tiergruppen beschränken sich auf die Amphibien, die<br />

dort laichen und leben. Da sowohl die randlichen<br />

Gehölzbestände als auch die beiden Gräben erhalten<br />

bleiben, sind keine Auswirkungen auf die Amphibien zu<br />

erwarten.<br />

Negative Auswirkungen auf die einheimische Fauna sind<br />

somit nicht zu erwarten.<br />

Pflanzen: Im Hinblick auf die Flora des Gebietes wird die Planung<br />

nicht zu einer gravierenden Veränderung führen. Das<br />

derzeit sonnenexponierte mesophile Grünland wird<br />

zukünftig durch die Photovoltaikmodule verschattet,<br />

wobei sich der Schattenwurf der einzelnen Module auch<br />

wieder nicht überlagern darf, weil sonst die zu erzielende<br />

Leistung stark abgeschwächt wird. Die Gehölze und<br />

auch die Grabenvegetation werden durch die Planung<br />

nicht berührt.<br />

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Boden: Bis auf einzelne Punktfundamente, mit denen die Module<br />

im Boden verankert werden, finden keine weiteren<br />

Maßnahmen statt, die eine Veränderung der derzeitigen<br />

Bodenverhältnisse verursachen.<br />

Wasser: Auch im Hinblick auf das Schutzgut Wasser stellt die<br />

Planung keine maßgebliche Veränderung dar, denn zum<br />

einen bleiben die beiden Gräben unangetastet und zum<br />

anderen können auch die auf dem Gebiet auftreffenden<br />

Niederschläge nach wie vor ungehindert im Boden<br />

versickern bzw. den Gräben zufließen. Die im Plangebiet<br />

zulässige Bodenversiegelung wird keinerlei Einfluss auf<br />

diesen Punkt haben.<br />

Klima / Luft: Das Photovoltaikfeld wird klimatisch keine relevanten<br />

Auswirkungen haben, da von ihm weder eine<br />

Barrierewirkung noch eine maßgebliche Erwärmung des<br />

Plangebietes hervor gerufen wird. Vor dem Hintergrund<br />

einer emissionsarmen Energiegewinnung stellt eine<br />

solche Anlage grundsätzlich eine Verbesserung der<br />

derzeitigen Abgassituation und damit dieses Schutzgutes<br />

dar.<br />

Landschaftsbild: Obwohl das Plangebiet zur Zeit frei von jeglicher<br />

Bebauung ist, muss das Landschaftsbild (Vielfalt,<br />

Eigenart und Schönheit) als anthropogen stark überprägt<br />

angesehen werden. Die unmittelbare Nähe zur Autobahn<br />

und zu den Gewerbeflächen im Westen und Süden sowie<br />

zu den Wohngebieten im Südosten drücken diese stark<br />

eingeschränkte Naturnähe mehr als deutlich aus.<br />

Die Photovoltaikanlage wird die Fläche zwar noch weiter<br />

überprägen - aufgrund der nur geringen<br />

Bodenversiegelung jedoch nicht nachhaltig im üblichen<br />

Sinne, da der derzeitige Zustand von Natur und<br />

Landschaft im Falle eines Rückbaus ohne größeren<br />

Aufwand wieder hergestellt werden kann. Durch die<br />

Ergänzung der bereits bestehenden randlichen<br />

Eingrünung der Fläche zur Autobahn hin lässt sich die<br />

„Außenwirkung“ der Anlage auf ein hinnehmbares Maß<br />

reduzieren.<br />

biologische Vielfalt: Da die randliche Eingrünung der Fläche sowie die<br />

extensive Weidenutzung als auch die Gräben in ihrer<br />

heutigen Form erhalten bleiben, ist nicht mit einer<br />

planungsrelevanten Veränderung der aktuellen biologischen<br />

Vielfalt zu rechnen. Weder die Bestandserhebungen<br />

aus dem Jahre 2001 noch die Kontrollerhebung<br />

im Spätwinter 2012 (die im Übrigen nahezu keinerlei<br />

Veränderung der Fläche ergab) sprechen für ein<br />

Vorkommen planungsrelevanter besonders geschützter<br />

Arten. Den in 2001 festgestellten Erdkröten wird durch<br />

den Erhalt der Grabenstrukturen und die randlichen<br />

Gehölze ihr angestammter Lebensraum erhalten.<br />

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Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes<br />

Dieser Punkt findet keine Anwendung, da derartige Ziele und Schutzzwecke<br />

durch die hier anstehende Planung nicht berührt werden.<br />

Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit<br />

sowie die Bevölkerung insgesamt<br />

Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit<br />

sind nicht zu erwarten; Belange des Lärmschutzes finden angesichts der<br />

Photovoltaiknutzung keine Anwendung.<br />

Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Angesichts der aktuellen Nutzung sowie der Lage des Plangebietes ist nicht<br />

mit derartigen Auswirkungen zu rechnen.<br />

Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen<br />

und Abwässern<br />

Aufgrund der geplanten Nutzung sind Emissionen hinsichtlich Lärm, Geruch<br />

und Abgase nahezu auszuschließen (lediglich in der Bauphase werden temporär<br />

Emissionen in geringem Umfang zu erwarten sein). Abfälle und Abwässer<br />

sind dauerhaft auszuschließen.<br />

Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes<br />

Die im <strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> geplante Errichtung einer Photovoltaikanlage<br />

wird nicht zu Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen<br />

des Umweltschutzes führen. Aufgrund der umweltfreundlichen Gewinnung<br />

von elektrischer Energie ist allerdings von einer Reduzierung umweltschädlicher<br />

Emissionen gegenüber herkömmlicher Energiegewinnung auszugehen.<br />

Die zu erwartenden Umweltauswirkungen lassen sich zusammenfassend als<br />

wenig planungsrelevant bzw. maßgeblich bewerten. Im Grunde können die<br />

vorhandenen Strukturen (Extensivweidenutzung, Gräben, Gehölzzonen, Fauna)<br />

weitestgehend erhalten bleiben, ohne planungsrelevante Beeinträchtigungen<br />

hinnehmen zu müssen.<br />

6.5 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS<br />

BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG<br />

Auch wenn es innerhalb des Plangebietes nicht zur Ansiedlung der geplanten<br />

Photovoltaikanlage kommt, ist nicht damit zu rechnen, dass diese innerörtliche<br />

Lage auf Dauer unbebaut bleibt. Die Vorbelastungen durch die Autobahn<br />

und die bestehenden Gewerbeflächen prägen den Standort bereits derart,<br />

dass ähnlich flächenintensive Nutzungen dort langfristig zum Zuge kämen.<br />

Von einer mehr oder weniger naturnahen Entwicklung mit ökologisch hochwertigen<br />

Strukturen ist daher nicht auszugehen.<br />

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6.6 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR VERMEI-<br />

DUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH INKLUS<strong>IV</strong>E<br />

KOMPENSATIONSBILANZIERUNG<br />

Als explizite Maßnahmen sind im Grunde lediglich der Erhalt der Graben- und<br />

Gehölzstrukturen sowie die Ergänzung der Gehölzpflanzung entlang der Autobahn<br />

im Nordosten des Plangebietes zu nennen.<br />

6.7 EINGRIFFS-AUSGLEICH-BILANZIERUNG<br />

Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erfolgt derzeit und wird im Laufe des<br />

Bauleitplanverfahrens ergänzt.<br />

Zwecks einer umfassenden Erfassung und Bewertung der Belange von Natur<br />

und Landschaft innerhalb des Plangebietes wurden die vorhandenen, allgemein<br />

zugänglichen Datengrundlagen und die Ergebnisse der Bestandserhebungen<br />

aus den Jahren 2001 und 2012 ausgewertet.<br />

Die Bewertung und Bilanzierung des ökologischen Wertes erfolgen in Anlehnung<br />

an das sog. „Städtetagmodell“, das davon ausgeht, dass jeder Biotoptyp<br />

einen spezifischen Wert für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

und für das Landschaftsbild aufweist, der in einem entsprechenden Wertfaktor<br />

Niederschlag findet. Die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden,<br />

Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild sind wertbestimmend bereits<br />

darin enthalten.<br />

Bestand<br />

Biotop Fläche<br />

(m²)<br />

mesophiles Grünland stellenweise<br />

feuchter Standorte*<br />

Biotop‐<br />

wert<br />

Flächen‐<br />

wert<br />

Planung<br />

Biotop Fläche<br />

(m²)<br />

76.470 3,5 267.645 mesophiles Grünland stellen‐weise<br />

feuchter Standorte mit überlagernder<br />

Photovoltaik‐anlage<br />

Siedlungsgehölz aus überwiegend einh 6.850 3 20.550 Siedlungsgehölz aus überwiegend<br />

einheimischen Baumarten<br />

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Biotop‐<br />

wert<br />

Flächen‐<br />

wert<br />

80.820 3 242.460<br />

8.500 3 25.500<br />

nährstoffreicher Graben 6.180 3 18.540 nährstoffreicher Graben 6.180 3 18.540<br />

temporäres Erdlager 6.000 1 6.000 0<br />

Summe 95.500 312.735 Summe 95.500 286.500<br />

Defizit ‐26.235<br />

* In Absprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde wird der Wertfaktor gegenüber dem<br />

verwendeten Modell erhöht, um damit den örtlichen Verhältnissen besser gerecht zu werden.<br />

6.8 BESCHREIBUNG DER GEPRÜFTEN ANDERWEITIGEN LÖ-<br />

SUNGSMÖGLICHKEITEN WOBEI DIE ZIELE UND DER RÄUMLI-<br />

CHE GELTUNGSBEREICH DES BAULEITPLANS ZU BERÜCK-<br />

SICHTIGEN SIND<br />

Dieses erfolgt derzeit und wird im Laufe des Bauleitplanverfahrens ergänzt.


<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 19<br />

6.9 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUM UMWELTBERICHT IM SINNE DER<br />

ZIFFER 3 A DER ANLAGE ZU § 2 ABS. 4 UND § 2A BAUGB<br />

Bei der Umweltprüfung wurde in erster Linie auf die Erkenntnisse aus den<br />

Bestandserhebungen der Jahre 2001 und 2012 sowie das vorhandene<br />

Datenmaterial zurückgegriffen. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />

Angaben, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse sind nicht in<br />

planungsrelevantem Maße aufgetreten.<br />

6.10 BESCHREIBUNG DER MAßNAHMEN ZUM MONITORING<br />

Maßnahmen zur Überwachung innerhalb der Plangebietsgrenzen ergeben sich<br />

zurzeit nicht bzw. werden in Zuge des weiteren Verfahrens geregelt.<br />

6.11 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Wird nach Ergänzung der o.a. Pkte. vorgenommen.<br />

<strong>IV</strong> SONSTIGE PLANUNGS-<br />

/ENTSCHEIDUNGSRELEVANTE ASPEKTE<br />

7 FLÄCHENBILANZIERUNG<br />

Die Bilanz wird ergänzt.<br />

8 STÄDTEBAULICHE KALKULATION<br />

Mögliche finanzielle Beiträge zur Erschließung können über einen Erschließungsvertrag<br />

geregelt werden.<br />

9 UMSETZUNG; REALISIERUNG<br />

Bestehende B-Pläne werden wie in Pkt. I3.7 beschrieben überplant.<br />

10 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN, KENNZEICHNUNGEN,<br />

HINWEISE<br />

Leitungen<br />

Beim Ausbau der technischen Infrastruktur (Straßen und Wegebau, Ver- und<br />

Entsorgungsleitungen) sind die Ausbauunternehmer vor Beginn von Bauarbeiten<br />

verpflichtet, sich rechtzeitig mit den jeweiligen Versorgungsunternehmen,<br />

deren Leitungen vor Ort verlegt sind, abzustimmen (Erkundungspflicht der<br />

Ausbauunternehmer).<br />

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Telekommunikationsleitungen<br />

Telekom: Es wird gebeten, für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes<br />

sowie zur Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen<br />

anderer Leitungsträger Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen<br />

im Planbereich der Deutschen Telekom AG, T-Com, TI<br />

Niederlassung Nordwest, PTI 11, 26119 Oldenburg, Tel. 0441 / 234 – 6587 so<br />

früh wie möglich vor Baubeginn anzuzeigen.<br />

Es wird gebeten, bei künftigem Schriftwechsel die Adresse: Deutsche Telekom<br />

AG, T-Com, TI Niederlassung Nordwest, PTI 11, Ammerländer Heerstraße<br />

140, 26119 Oldenburg, zu verwenden.<br />

EWE: Die Telekommunikationsleitung der EWE verläuft entlang der Auricher<br />

Straße in der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>.<br />

Es wird auf die Erkundigungspflicht der Ausbauunternehmer hingewiesen. Der<br />

Unternehmer genügt dieser Prüfungspflicht nicht, wenn er sich bei dem<br />

Grundstückseigentümer bzw. bei der örtlichen <strong>Stadt</strong>- oder Gemeindeverwaltung<br />

erkundigt. Vielmehr hat er sich bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmen<br />

zu erkundigen, deren Leitungen vor Ort verlegt sind.<br />

Hinweise aus fachplanerischen Belangen<br />

Das Kampfmittelbeseitigungsdezernat wird im Verfahren beteiligt.<br />

Es wird auf die unter Pkt. I3.4 genannten, zu berücksichtigenden Belange hingewiesen<br />

(insbesondere Verdacht auf Altablagerungen).<br />

Bereiche mit Kampfmittelverdacht werden im Plan gekennzeichnet. Obwohl in<br />

den übrigen Bereichen grundsätzlich in Bezug auf Abwurfkampfmittel keine<br />

Bedenken bestehen, könnten doch Kampfmittel aufgefunden werden. Falls<br />

wider Erwarten bei Erdarbeiten diese Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste,<br />

Minen etc.) gefunden werden sollten, wird gebeten, umgehend die zuständige<br />

Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder das Kampfmittelbeseitigungsdezernat<br />

zu benachrichtigen.<br />

11 ERGEBNIS DER ABWÄGUNG, BESCHLÜSSE DER POLITI-<br />

SCHEN GREMIEN<br />

Die entsprechenden Informationen werden nach Absolvierung der entsprechenden<br />

Verfahrensschritte zugefügt.<br />

12 ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG<br />

Die zusammenfassende Erklärung wird nach Fassung des Satzungsbeschlusses<br />

ergänzt.<br />

<strong>Emden</strong>, den<br />

Lars Kolk Andreas Docter<br />

Leiter FD <strong>Stadt</strong>planung <strong>Stadt</strong>baurat<br />

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<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />

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13 VERFAHRENSVERMERKE<br />

Der Verwaltungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> hat in seiner Sitzung am xx die<br />

Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-<br />

Freianlage" beschlossen.<br />

Diese Begründung hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (zusammen mit den<br />

wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) und<br />

der Planzeichnung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-<br />

Freianlage" öffentlich in der Zeit vom xx bis zum xx ausgelegen.<br />

T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />

THALEN CONSULT GmbH


<strong>Bebauungsplan</strong> D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "Photovoltaik-Freianlage" 22<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong> hat den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong><br />

"Photovoltaik-Freianlage" nach Abwägung der Stellungnahmen in seiner<br />

Sitzung am xx gemäß § 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung<br />

beschlossen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>, den<br />

Oberbürgermeister<br />

Dieser <strong>Bebauungsplan</strong> wurde ausgearbeitet von:<br />

Neuenburg, den 29.02.2012<br />

Lutz Winter<br />

Dipl.-Ing. <strong>Stadt</strong>- und Regionalplanung<br />

T:\<strong>Emden</strong>\9261 D <strong>151</strong>, <strong>IV</strong>. <strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik\05_B-Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\BP D <strong>151</strong> <strong>IV</strong><br />

<strong>Abschnitt</strong> Photovoltaik von St.doc<br />

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