BP D 151 III Abschnitt Gewerbe - Stadt Emden
BP D 151 III Abschnitt Gewerbe - Stadt Emden
BP D 151 III Abschnitt Gewerbe - Stadt Emden
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Bebauungsplan D <strong>151</strong>, <strong>III</strong>. <strong>Abschnitt</strong> "<strong>Gewerbe</strong>gebiet Alte Kaserne" 13<br />
chenden Nachweise sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu<br />
erbringen. In der Regel wird hier gutachterliche Hilfe benötigt, um nachzuweisen,<br />
dass die Vorgaben eingehalten werden können.<br />
Auf einer nördlichen Teilfläche soll eine Photovoltaik-Freianlage errichtet werden.<br />
Hier wurde ein Sondergebiet " Photovoltaik-Freianlage" festgesetzt.<br />
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sollen ebenfalls so geringe<br />
Restriktionen wie möglich vorgegeben werden, um den Bereich für die Ansiedlung<br />
von <strong>Gewerbe</strong>betrieben attraktiv zu halten. Durch die Festsetzung einer<br />
GRZ von 0,8 wird das Maximum des generell Zulässigen ausgeschöpft. Da die<br />
im Plangebiet vorgeschriebenen Lärmschutzwälle sich auf den <strong>Gewerbe</strong>grundstücken<br />
und damit im Baugebiet befinden, können diese Bereiche zur<br />
Ermittlung der maximal zulässigen Grundfläche hinzugezogen werden.<br />
Es wird allerdings für erforderlich gehalten, die Höhe der <strong>Gewerbe</strong>gebäude<br />
und –hallen zu beregeln, um hier die Maßstäblichkeit des Siedlungsbereiches<br />
nicht völlig zu sprengen. Eine maximale Höhe von 15 m wird hierbei für angemessen<br />
gehalten.<br />
Da hinsichtlich der Längen der Gebäude keine Beschränkungen vorgegeben<br />
werden und die überbaubaren Grundstücksflächen sehr großzügig geschnitten<br />
sind, können trotz der Höhenbeschränkung großvolumige Baukörper errichtet<br />
werden. Lediglich der "Vorgartenbereich" soll von Gebäuden und auch<br />
Nebengebäuden frei gehalten werden, um auch in einem <strong>Gewerbe</strong>gebiet einen<br />
Mindeststandard für das städtebauliche Erscheinungsbild zu erzeugen.<br />
5.2 ERSCHLIEßUNG<br />
Das Gelände wird zukünftig im Norden über die Adalbert-Stifter Straße, im<br />
Süden über die Gerhard-Hauptmann-Straße erschlossen. Es ist vorgesehen,<br />
im Kreuzungsbereich Adalbert-Stifter-Straße / Auricher Straße eine<br />
Ampelanlage zu installieren.<br />
Zusätzlich zu den oben genannten Erschließungsstraßen soll eine Fuß- und<br />
Radwegeverbindung von der Gorch-Fock-Straße in das geplante<br />
<strong>Gewerbe</strong>gebiet führen. Die vorgesehene innere Erschließung orientiert sich an<br />
den bereits auf dem Gelände vorhandenen Straßen.<br />
5.3 VER- UND ENTSORGUNG; SONSTIGE TECHN. INFRASTRUKTUR<br />
Die Gas-, Strom- und Wasserversorgung erfolgt durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Emden</strong>.<br />
6 UMWELTBERICHT<br />
Das Baugesetzbuch bestimmt in § 2 Abs. 4, dass im Zuge der Aufstellung<br />
eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung durchgeführt werden muss, in der die<br />
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt<br />
werden. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in diesem Umweltbericht<br />
beschrieben und bewertet. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der<br />
Abwägung im Zuge des Bauleitplanverfahrens zu berücksichtigen.<br />
T:\<strong>Emden</strong>\9250 D <strong>151</strong>, <strong>III</strong>. <strong>Abschnitt</strong> <strong>Gewerbe</strong>gebiet Alte Kaserne\05_B-<br />
Plan\01_Vorentwurf\Begruendung\<strong>BP</strong> D <strong>151</strong> <strong>III</strong> <strong>Abschnitt</strong> <strong>Gewerbe</strong> Kaserne Begründung 24.01.12 v St<br />
m neuem UB.doc<br />
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