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"Was tun nach einer Vergewaltigung"? - Stadt Emden

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Das Gerichtsverfahren<br />

Wenn Klage erhoben wird, kommt es zur Gerichtsverhandlung,<br />

bei der Sie auf jeden Fall<br />

noch einmal als Zeugin geladen werden.<br />

Es empfi ehlt sich, Nebenklage zu beantragen.<br />

Die Nebenklage gibt Ihnen das Recht,<br />

während des ganzen Strafprozesses im<br />

Gerichtsaal anwesend zu sein,<br />

Fragen an den Angeklagten und die Zeugen<br />

zu richten,<br />

ein Plädoyer zu halten.<br />

Rechtsbeistand<br />

Sie haben die Möglichkeit, eine Rechtsanwältin<br />

/ einen Rechtsanwalt sowohl für das<br />

Gerichtsverfahren als auch von Anfang an als<br />

Beistand hinzu zu ziehen.<br />

Nur diese/r kann<br />

Einsicht in die Akten nehmen,<br />

darauf achten, dass das Strafverfahren<br />

sachgemäß betrieben wird,<br />

bei Ihrer Zeugenvernehmung vor Gericht<br />

anwesend sein und unsachgemäße Fragen<br />

beanstanden.<br />

Prozesskostenhilfe<br />

Kosten der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts<br />

für eine Nebenklage oder als Beistand<br />

werden bei sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung<br />

unabhängig vom Einkommen von<br />

der Staatskasse getragen, wenn dies beantragt<br />

wird.<br />

I N F O R M A T I O N<br />

Auskünfte erteilt Ihre Rechtsanwältin / Ihr Rechtsanwalt.<br />

Falls die rechtanwaltliche Erstbera<strong>tun</strong>g nicht<br />

über die Prozesskostenhilfe bezahlt wird, können die<br />

Anwaltskosten vom Opferhilfebüro oder dem Weißen<br />

Ring übernommen werden.<br />

Opferentschädigung<br />

Haben Sie durch die Vergewaltigung gesundheitliche<br />

Folgeschäden, dann können Sie <strong>nach</strong> dem<br />

Opferentschädigungsgesetz (OEG) einen Antrag auf<br />

Gewährung von Beschädigtenversorgung (Entschädigungsrente)<br />

stellen. Für Ihren Antrag ist das<br />

Landessozialamt zuständig. Bera<strong>tun</strong>g und Unterstützung<br />

bei der Beantragung bietet das Opferhilfebüro<br />

und der Weiße Ring.<br />

Landessozialamt, Außenstelle Oldenburg<br />

Moslestraße 1, 26122 Oldenburg<br />

Tel.: 04 41 22 29 0<br />

Fax.: 04 41 22 29 32 90<br />

PoststelleLSOldenburg@ls.de<br />

www.soziales.niedersachsen.de<br />

Opferhilfebüro: Andrea Simonsen<br />

Tel.: 0 49 41 13 11 22<br />

Weißer Ring<br />

Herr Helmerichs, Tel.: 0 49 43 40 97 37 oder<br />

Frau van der Pütten, Tel.: 0 49 21 2 51 77<br />

Dieses Faltblatt wurde von den MitarbeiterInnen des<br />

Arbeitskreises gegen Gewalt und sexuelle Misshandlung<br />

in Familie und Gesellschaft erarbeitet.<br />

Herausgeber: Gleichstellungsbeauftragte <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong><br />

4. Aufl age<br />

WAS TUN<br />

NACH EINER<br />

VERGEWAL-<br />

TIGUNG<br />

INFORMATIONEN FÜR FRAUEN<br />

UND MÄDCHEN, DIE VON<br />

SEXUELLER GEWALT BETROFFEN<br />

SIND


<strong>Was</strong> <strong>tun</strong> <strong>nach</strong> <strong>einer</strong> Vergewaltigung?<br />

Wenn Sie Opfer <strong>einer</strong> Vergewaltigung oder <strong>einer</strong><br />

versuchten Vergewaltigung wurden, sollten Sie<br />

mit Ihren Gefühlen in dieser Situation möglichst<br />

nicht alleine sein.<br />

Gespräch mit <strong>einer</strong> Vertrauensperson<br />

Sprechen Sie mit <strong>einer</strong> Freundin oder <strong>einer</strong> anderen<br />

Person, der Sie das Erlebte anvertrauen<br />

können. Auch im Hinblick auf eine spätere Anzeige<br />

ist dies wichtig. Die vertraute Person kann<br />

durch ihre Angaben Ihre Aussage untermauern.<br />

Beweise sichern<br />

Wichtig: NICHT DUSCHEN!<br />

Vernichten Sie keine Beweismittel!<br />

Verändern Sie den Tatort nicht!<br />

Heben Sie Ihre zerrissene oder verschmutzte<br />

Kleidung trocken, möglichst getrennt verpackt<br />

- jedoch nicht luftdicht verschlossen<br />

- und ungewaschen auf.<br />

Schreiben Sie genau auf, was Ihnen passiert<br />

ist. (Gedächtnisprotokoll)<br />

Ärztliche Untersuchung<br />

Die Frauenklinik des Klinikums <strong>Emden</strong> ist rund<br />

um die Uhr besetzt.<br />

Tel.: 98 - 0 (Wenden Sie sich bitte an die diensthabende<br />

Ärztin / den diensthabenden Arzt).<br />

Gehen sie auch möglichst dann schnell zur Ärztin<br />

oder zu einem Arzt, wenn Sie zunächst keine<br />

Anzeige erstatten wollen.<br />

Das bedeutet für vergewaltigte Frauen, dass sie selbst<br />

das wichtigste „Beweismittel“ sind. Auch wenn es<br />

schwer fällt, sollten Sie sich erst <strong>nach</strong> der ärztlichen Untersuchung<br />

waschen und duschen!<br />

Die Ärztin / der Arzt sollte<br />

eventuelle Verletzungen behandeln,<br />

einen Hygieneabstrich vornehmen,<br />

Ihnen, wenn es erforderlich erscheint, die „Pille da<strong>nach</strong>“<br />

verschreiben (bis zu 48 S<strong>tun</strong>den <strong>nach</strong> der Tat<br />

möglich),<br />

Beweise sichern,<br />

den Befund attestieren.<br />

Lassen Sie sich einige Zeit später noch einmal ärztlich<br />

untersuchen, um eventuelle Folgen der Vergewaltigung<br />

zu erkennen.<br />

Wichtig: HIV – Tes<strong>tun</strong>g<br />

Sollten Sie die Befürch<strong>tun</strong>g haben, dass Sie sich mit<br />

AIDS infi ziert haben könnten, wenden Sie sich bitte an<br />

die Gesundheitsbera<strong>tun</strong>g des Life-Point des Gesundheitsamtes<br />

(ehemalige Aids-und Drogenbera<strong>tun</strong>g).<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong>, Gesundheitsbera<strong>tun</strong>g Life-Point,<br />

Tel.: 0 49 21 87 16 65<br />

Rat, Hilfe und Beglei<strong>tun</strong>g<br />

Um Rat und Unterstützung zu erhalten, können Sie<br />

sich an eine Bera<strong>tun</strong>gsstelle wenden. Die Bera<strong>tun</strong>g<br />

ist kostenlos und kann auf Wunsch anonym erfolgen.<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der<br />

Schweigepfl icht.<br />

Notruf für vergewaltigte Frauen und Frauenhaus<br />

<strong>Emden</strong>, AWO<br />

Tel.: 0 49 21 4 39 00 (rund um die Uhr)<br />

Frauenbera<strong>tun</strong>gsstelle und BISS (Bera<strong>tun</strong>gs-<br />

und Interventionsstelle bei häuslicher<br />

Gewalt) Tel.: 0 49 21 58 89 77<br />

Bera<strong>tun</strong>gsstelle bei Gewalt an Kindern<br />

und Jugendlichen Tel.: 0 49 21 3 13 15<br />

Pro Familia Tel.: 0 49 21 2 99 22<br />

Sozialer Dienst der <strong>Stadt</strong> <strong>Emden</strong><br />

Tel.: 0 49 21 87 16 00<br />

Des weiteren: Opferhilfebüro und Weißer<br />

Ring (siehe Rückseite des Faltblattes)<br />

Wo erstatten Sie Anzeige?<br />

Sie können die Vergewaltigung / sexuelle<br />

Nötigung sowie die damit verbundene Körperverletzung<br />

oder Beleidigung direkt bei der<br />

Kriminalpolizei anzeigen oder über „110“ Hilfe<br />

rufen oder Sie beauftragen eine Anwältin / einen<br />

Anwalt damit. Die Anzeige kann mündlich<br />

oder schriftlich erstattet werden.<br />

Polizei <strong>Emden</strong><br />

Tel.: 0 49 21 8 91 - 0<br />

Bei der Anzeige werden Sie meistens folgende<br />

Angaben machen müssen:<br />

Personalien, Fahndungshinweise,Täterbeschreibung,<br />

Fahrzeugbeschreibung,<br />

Tatort/-zeit<br />

Vernehmung durch eine Frau<br />

Anschließend erfolgt eine ausführliche Vernehmung<br />

durch die Kriminalpolizei. Sie können<br />

darauf bestehen, von <strong>einer</strong> Frau vernommen<br />

zu werden – auch <strong>nach</strong>ts.<br />

Bei der Kriminalpolizei <strong>Emden</strong> besteht die<br />

Möglichkeit, dass Ihre Vertrauensperson, sofern<br />

Sie nicht Zeugin der Tat war, bei der Vernehmung<br />

anwesend ist.<br />

I N F O R M A T I O N

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