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Netzwerk Übergang / Schule - Beruf im Odenwald - Berufliche ...

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Die Arbeitsgenehmigung<br />

Für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

gilt:<br />

- Sie dürfen nur in Deutschland arbeiten, wenn sie<br />

eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen<br />

- Arbeitgeber dürfen ausländische Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer nur beschäftigen,<br />

wenn eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt.<br />

Die Arbeitsgenehmigung wird als Arbeitserlaubnis<br />

für EU-Staatsangehörige oder EU-Arbeitsberechtigung<br />

erteilt.<br />

Staatsangehörige aus Ländern des EWR (Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes) sowie Jugendliche,<br />

die <strong>im</strong> Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis<br />

oder einer Aufenthaltsberechtigung sind,<br />

brauchen keine Arbeitsgenehmigung. Dasselbe<br />

gilt für Drittstaatler, die <strong>im</strong> Besitz einer Niederlassungserlaubnis<br />

sind.<br />

Arbeitsgenehmigungsverfahren für ausländische<br />

Jugendliche<br />

Arbeitsberechtigung – EU<br />

Der / die Jugendliche muss <strong>im</strong> Besitz einer<br />

gültigen Aufenthaltserlaubnis bzw. EU-Freizügigkeitsbescheinigung<br />

sein und vor dem 18.<br />

Lebensjahr eingereist sein.<br />

Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen<br />

erfüllt sein:<br />

- Schulabschluss an einer allgemein bildenden<br />

<strong>Schule</strong><br />

- Abschluss in einer staatlich anerkannten <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />

- Teilnahme an einem beruflichen Vollzeitschuljahr<br />

- Teilnahme an einer außerschulischen <strong>Beruf</strong>svorbereitenden<br />

Vollzeitmaßnahme von mindestens<br />

10-monatiger Dauer<br />

- Abschluss eines Ausbildungsvertrages für eine<br />

staatlich anerkannte <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />

- Nachweis von 3 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts<br />

<strong>im</strong> Bundesgebiet.<br />

=> Zielgruppe<br />

=> Ausnahmen<br />

=> Bedingungen<br />

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