Netzwerk Übergang / Schule - Beruf im Odenwald - Berufliche ...
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Die Arbeitsgenehmigung<br />
Für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
gilt:<br />
- Sie dürfen nur in Deutschland arbeiten, wenn sie<br />
eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen<br />
- Arbeitgeber dürfen ausländische Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer nur beschäftigen,<br />
wenn eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt.<br />
Die Arbeitsgenehmigung wird als Arbeitserlaubnis<br />
für EU-Staatsangehörige oder EU-Arbeitsberechtigung<br />
erteilt.<br />
Staatsangehörige aus Ländern des EWR (Europäischen<br />
Wirtschaftsraumes) sowie Jugendliche,<br />
die <strong>im</strong> Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis<br />
oder einer Aufenthaltsberechtigung sind,<br />
brauchen keine Arbeitsgenehmigung. Dasselbe<br />
gilt für Drittstaatler, die <strong>im</strong> Besitz einer Niederlassungserlaubnis<br />
sind.<br />
Arbeitsgenehmigungsverfahren für ausländische<br />
Jugendliche<br />
Arbeitsberechtigung – EU<br />
Der / die Jugendliche muss <strong>im</strong> Besitz einer<br />
gültigen Aufenthaltserlaubnis bzw. EU-Freizügigkeitsbescheinigung<br />
sein und vor dem 18.<br />
Lebensjahr eingereist sein.<br />
Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen<br />
erfüllt sein:<br />
- Schulabschluss an einer allgemein bildenden<br />
<strong>Schule</strong><br />
- Abschluss in einer staatlich anerkannten <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />
- Teilnahme an einem beruflichen Vollzeitschuljahr<br />
- Teilnahme an einer außerschulischen <strong>Beruf</strong>svorbereitenden<br />
Vollzeitmaßnahme von mindestens<br />
10-monatiger Dauer<br />
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages für eine<br />
staatlich anerkannte <strong>Beruf</strong>sausbildung<br />
- Nachweis von 3 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts<br />
<strong>im</strong> Bundesgebiet.<br />
=> Zielgruppe<br />
=> Ausnahmen<br />
=> Bedingungen<br />
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