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Verwaltungsgliederungsplan - Verbandsgemeinde Kirchen, Sieg

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Niederschrift<br />

über die 15. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Kirchen</strong> am Dienstag, 14. Juni 2011,<br />

18:00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>).<br />

Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Jens Stötzel sind folgende <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

anwesend:<br />

1. Baldus, Klaus<br />

2. Günther, Angelika<br />

3. Hauptmann, Walter<br />

4. Helsper, Eberhard<br />

5. Hof, Verena<br />

6. Kühn, Pia<br />

7. Merzhäuser, Ulrich<br />

8. Meurers, Robert<br />

9. Moschner, Christoph<br />

10. Nolden, Ralf<br />

11. Dr. Otterbach, Wolfgang<br />

12. Reifenrath, Marliese (bis einschl. TOP 11 ö.T.)<br />

13. Röttgen, Elisabeth<br />

14. Stinn, Wolfgang<br />

15. Urrigshardt, Stephan<br />

16. Buske, Angelika<br />

17. Haepp, Karl-Heinz<br />

18. Irlich, Erich<br />

19. Dr. Johannes, Wolfram<br />

20. Jung, Burkhard<br />

21. Dr. Mengel, Berthold<br />

22. Schuhen, Alex<br />

23. Schuhen, Günter<br />

24. Utsch, Brigitte<br />

25. Weller, Michael<br />

26. Dr. Bittersohl, Axel<br />

27. von Hövel, Friedrich (ab TOP 5 ö. T.)<br />

28. Köhler, Alfred<br />

29. Möller, Kurt<br />

30. Neuhof, Anna<br />

Weiterhin sind anwesend:<br />

1. Kipping, Rainer - Erster Beigeordneter-<br />

2. Söhngen, Maik - Beigeordneter-<br />

3. Buchen, Marina - Erste Beigeordnete Ortsgemeinde Harbach- (nur öffentl. Teil)<br />

Von der Verwaltung sind anwesend:<br />

1. AR Theis, Bernd stellv. Fachbereichsleiter FB 1<br />

2. OVR Selbach, Hermann-Josef Fachbereichsleiter FB 3<br />

3. Schäfer, Werner Kfm. Werkleiter VG-Werke<br />

4. Schneider, Christoph Tech. Werkleiter VG-Werke<br />

5. AM Dützer, Michael FB 2<br />

6. Thiel, Sarah Auszubildende<br />

7. Zöller, Patrick VG-Inspektorenanwärter<br />

8. VA Grundmeier, Florian Protokollführer


Entschuldigt fehlen:<br />

1. Becker, Georg Ratsmitglied<br />

2. Brenner, Elisabeth Ratsmitglied<br />

3. Nettelrodt, Jens Ratsmitglied<br />

4. Bauschert, Franz Ratsmitglied<br />

5. Rues, Kurt Ratsmitglied<br />

6. Gerhardus, Hans-Georg Ratsmitglied<br />

7. Dornhoff, Rolf Beigeordneter<br />

8. Hussing, Peter Ortsbürgermeister Brachbach<br />

9. Schuh, Bruno Ortsbürgermeister Friesenhagen<br />

10. Buttgereit, Andreas Ortsbürgermeister Harbach<br />

11. Müller, Wolfgang Stadtbürgermeister <strong>Kirchen</strong><br />

12. Köhler, Maik Ortsbürgermeister Mudersbach<br />

13. Otterbach, Matthias Ortsbürgermeister Niederfischbach<br />

2<br />

Bürgermeister Jens Stötzel eröffnet die mit Einladungsschreiben vom 06.06.2011 einberufene<br />

15. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Kirchen</strong>. Er begrüßt die Mitglieder des<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates, die Herren Beigeordneten, die Vertreter der örtlichen Presse, die<br />

Mitarbeiter der Verwaltung sowie die erschienenen Zuhörer.<br />

Gegen Form und Frist der Einladung werden auf Nachfrage von Bürgermeister Stötzel keine<br />

Bedenken erhoben. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Bürgermeister<br />

Stötzel stellt die Beschlussfähigkeit des Rates fest.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Punkt 1: Informationen des Bürgermeisters<br />

Punkt 2: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m.<br />

§ 21 Geschäftsordnung (GeschO)<br />

Punkt 3: Genehmigung von Niederschriften<br />

3.1 13. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 16.03.2011 (öffentl. Teil)<br />

3.2 14. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 14.05.2011 (öffentl. Teil)<br />

Punkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Einmalbeitrags-Sätze für<br />

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich Abschluss eines 2.<br />

Nachtrages zu den mit den Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong> abgeschlossenen<br />

Verträgen hinsichtlich der Straßenoberflächenentwässerung (Investitionskostenanteile)<br />

Punkt 5: Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Abwasserbeseitigung im Außenbereich<br />

Punkt 6: Verabschiedung des 1. Nachtragshaushaltes 2011 für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong><br />

Punkt 7: Neubesetzung der Ausschüsse – Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion<br />

Punkt 8: Bildung eines Ausschusses für Demografische Entwicklung<br />

hier: Wahl der Ausschussmitglieder<br />

Punkt 9: Einrichtung eines „First-Responder-Systems“ für die Ortsgemeinde Friesenhagen<br />

Punkt 10: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die<br />

Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) vom 26.11.2007


Punkt 11: Schiedspersonen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />

11.1 Änderung der Schiedsamtsbezirke<br />

11.2 Wahl einer Schiedsperson<br />

Punkt 12: Beratung über die Übertragung der Aufgabe Fremdenverkehr auf die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />

Punkt 13: Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in den Schulen<br />

hier: Umsetzung und Ausführungsbeschluss<br />

Punkt 14: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.05.2011 bezüglich der Energielieferung<br />

am Molzbergbad<br />

3<br />

Punkt 15: Antrag der SPD-Fraktion;<br />

Verabschiedung einer Resolution – Verbesserung der notärztlichen Versorgung in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong><br />

Punkt 16 : Prüfung der Jahresrechnung durch einen externen Wirtschaftsprüfer<br />

Punkt 17: Essensgeld für die Teilnahme am Mittagessen an den Ganztagsschulen in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>; Bildungs- und Teilhabepaket<br />

Punkt 18: Vorstellung eines neuen <strong>Verwaltungsgliederungsplan</strong>es für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />

Punkt 19: Verschiedenes<br />

Mathematikwettbewerb<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet Bürgermeister Stötzel vom Mathematikwettbewerb der<br />

Grundschulen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong>, der auch in diesem Jahr wieder durchgeführt und<br />

vom Grundschulleiter der Grundschule Niederfischbach, Herr Mays, organisiert wurde.<br />

Nach den jeweiligen schulinternen Ausscheidungen, in denen die drei Klassenbesten ermittelt<br />

wurden, traten insgesamt 27 Schülerinnen und Schüler aus 9 vierten Klassen die Endausscheidung<br />

an.<br />

Bürgermeister Stötzel begrüßt die <strong>Sieg</strong>erinnen, deren Eltern und Bekannten sowie die anwesenden<br />

Schulleiter/innen und Lehrpersonen der Grundschulen.<br />

Den <strong>Sieg</strong>erinnen, allesamt Schülerinnen der Grundschule Niederfischbach, überreicht<br />

Bürgermeister Stötzel eine Urkunde, einen Buchgutschein sowie einen Gutschein für einen freien<br />

Tageseintritt in das neue Molzbergbad und wünscht Ihnen viel Erfolg für die weitere Schullaufbahn.<br />

Im Namen des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates sowie persönlich dankt er den Lehrpersonen für die<br />

Durchführung des Wettbewerbs.<br />

Punkt 1: Informationen des Bürgermeisters<br />

Bürgermeister Stötzel verweist auf die bereits mit dem Einladungsschreiben versandten<br />

Informationen und gibt diese mit Ausnahme des Punktes<br />

1.7 Datenschutz bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>);<br />

Berichterstattung in der <strong>Sieg</strong>ener Zeitung v. 30. Dezember 2010<br />

nochmals mündlich bekannt. Die Informationen sind als Anlage 1 Gegenstand dieser Niederschrift.<br />

Zu den vorgetragenen Punkten


1.3 Lärmbelästigung durch Güterzüge auf der <strong>Sieg</strong>strecke<br />

sowie<br />

1.4 Anschluss in <strong>Sieg</strong>en<br />

4<br />

äußert SPD-Fraktionssprecher Dr. Mengel sein Unverständnis über die beiden Antwortschreiben<br />

der DB. Er fordert die Verwaltung auf, dies auch gegenüber der DB nochmals schriftlich zum<br />

Ausdruck zu bringen.<br />

Auch CDU-Fraktionssprecher Merzhäuser sowie RM Moschner halten die Antwortschreiben der<br />

DB für nicht hinnehmbar und schließen sich den Ausführungen von RM Dr. Mengel an.<br />

Ergänzend zu den von Bürgermeister Stötzel vorgetragenen Informationen gibt Erster<br />

Beigeordneter Kipping bekannt, dass für die Schaffung der Stelle eines Klimaschutzmanagers ein<br />

Zuwendungsbescheid des Bundesumweltministeriums vorliege.<br />

Demnach erhalte die <strong>Verbandsgemeinde</strong> zur Finanzierung der zunächst auf zwei Jahre befristeten<br />

Stelle ab 01.09.2011 eine Zuwendung von 56.000 Euro (bei förderfähigen Kosten von 86.000<br />

Euro).<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt die Informationen zur Kenntnis. Beschlüsse hierzu sind nicht zu<br />

fassen.<br />

Punkt 2: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m.<br />

§ 21 Geschäftsordnung (GeschO)<br />

Es liegen keine Einwohnerfragen vor.<br />

Punkt 3: Genehmigung von Niederschriften<br />

3.1 13. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 16.03.2011 (öffentl. Teil)<br />

3.2 14. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 14.05.2011 (öffentl. Teil)<br />

Die v. g. Niederschriften werden einstimmig genehmigt.<br />

Punkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Einmalbeitrags-<br />

Sätze für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich Abschluss<br />

eines 2. Nachtrages zu den mit den Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong><br />

abgeschlossenen Verträgen hinsichtlich der Straßenoberflächenentwässerung<br />

(Investitionskostenanteile)<br />

Bürgermeister Stötzel verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke vom 18.04.2011 sowie die Vorberatungen im Werkausschuss am<br />

04.05.2011.<br />

Danach wurden mit Stand vom 31.12.1994 die Einmalbeitragssätze für die Wasserversorgung und<br />

Abwasserbeseitigung in 1996 letztmals neu kalkuliert und festgesetzt.<br />

Nunmehr sei eine Neufestsetzung der Einmalbeiträge aufgrund der Kostenentwicklung der letzten<br />

15 Jahre erforderlich.<br />

Zur Neukalkulation wurden die Grundlagen je Betriebszweig von den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken<br />

(Baukosten nach Jahren getrennt sowie die darauf entfallenden Fördermittel) ermittelt. Im Bereich<br />

Abwasserbeseitigung war eine weitere Aufschlüsselung nach Mischwasser-, Niederschlagswasser-<br />

sowie Schmutzwasserkostenstellen erforderlich.<br />

Anschließend wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach und Partner eine<br />

Kalkulation durchgeführt und in einem Bericht die Richtigkeit bescheinigt. Dies ist allgemein üblich


5<br />

und bei evtl. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht wichtig. Von<br />

Wirtschaftsprüfern bestätigte Kalkulationen wurden bisher regelmäßig von der Rechtssprechung<br />

anerkannt.<br />

Die Kalkulation wurde vom Wirtschaftsprüfer auf der Basis von indizierten Werten vorgenommen.<br />

Der Werkausschuss habe in seiner Sitzung am 04.05. darüber beraten, ob die Beitragssätze mit<br />

100 % der indizierten Werte, oder aber einem darunter liegenden Wert festgesetzt werden sollen:<br />

Wasserversorgung<br />

(alle Werte netto ohne 7 % Umsatzsteuer)<br />

Derzeit gültiger Beitragssatz je<br />

m² beitragspflichtiger Fläche<br />

Ergebnis der Neukalkulation<br />

Satz bei<br />

Satz bei<br />

1,62 €<br />

100,0 % 2,07 € = + 27,8 %<br />

90,0 % 1,86 € = + 14,8 %<br />

80,0 % 1,66 € = + 2,5 %<br />

Diesbezüglich habe der Werkausschuss die Empfehlung ausgesprochen, den Entgeltsatz mit 100<br />

% festzusetzen.<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Derzeit gültiger Beitragssatz je<br />

m² beitragspflichtiger Fläche<br />

Ergebnis der Neukalkulation<br />

Satz bei<br />

Satz bei<br />

Schmutzwasser Niederschlagswasser<br />

1,64 €<br />

100,0 % 2,02 € = + 23.2 %<br />

90,0 % 1,82 € = + 11,0 %<br />

81,2 % 1,64 € = +/- 0,0 %<br />

Auch hier habe der Werkausschuss einen Entgeltsatz von 100 % empfohlen.<br />

Investitionskostenanteil Straßenoberflächenentwässerung<br />

4,81 €<br />

100,0 % 5,79 € = + 20,4 %<br />

90,0 % 5,21 € = + 8,32 %<br />

83,1 % 4,81 € = +/- 0,0 %<br />

Mit den Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong> bestehen Verträge über die Benutzung von<br />

öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen für die Abwasserbeseitigung und Entwässerung dieser<br />

Flächen. In § 12 Ziffer 1 dieser Verträge ist der Investitionskostenanteil mit 12,412 DM = 6,21 €/m²<br />

festgesetzt.<br />

Im Zuge der Kalkulation der Einmalbeiträge wurde auch hierfür ein neuer Satz ermittelt.<br />

Derzeit gültiger Satz je m²<br />

Straßen, Gehweg- und<br />

Parkflächen<br />

Ergebnis der Neukalkulation<br />

Satz bei<br />

Satz bei<br />

6,21 €<br />

100,0 % 8,36 € = + 34,6 %<br />

90,0 % 7,52 € = + 21,1 %<br />

80,0 % 6,69 € = + 7,7 %<br />

Hierzu besteht die Ausschussempfehlung, einen zweiten Nachtrag zu den ursprünglichen<br />

Verträgen aus dem Jahre 1988 zu beschließen.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt den Beschlussempfehlungen des Werkausschusses vom<br />

04.05.2011 und beschließt:


a) Wasserversorgung:<br />

6<br />

die Neufestsetzung der Einmalbeiträge für die Wasserversorgung mit 100 % der Kalkulation nach<br />

indizierten Werten, mit 2,07 €/m² Fläche<br />

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen<br />

- Nein-Stimmen<br />

1 Stimmenenthaltung<br />

b) Abwasserbeseitigung:<br />

die Neufestsetzung der Einmalbeiträge für die Abwasserbeseitigung mit 100 % der Kalkulation<br />

nach indizierten Werten, mit 2,02 €/m² beitragspflichtiger Fläche für Schmutzwasser und mit<br />

5,79 €/m² beitragspflichtiger Fläche für Niederschlagswasser<br />

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen<br />

- Nein-Stimmen<br />

1 Stimmenenthaltung<br />

c) Investitionskostenanteil Straßenoberflächenentwässerung<br />

die mit den Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong> abgeschlossenen Verträge hinsichtlich des<br />

Investitionskostenanteils zur Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen in § 13 Abs.<br />

1, Ziffer 1, dahingehend zu verändern, dass der neue Kostenanteil mit 8,36 €/m² festgesetzt wird.<br />

Hierüber ist ein 2. Nachtrag zu den mit den Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong><br />

abgeschlossenen Verträge abzuschließen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />

Punkt 5: Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Abwasserbeseitigung im<br />

Außenbereich<br />

In komprimierter Form trägt Bürgermeister Stötzel zunächst nochmals die rechtliche<br />

Ausgangssituation in der vorliegenden Angelegenheit vor.<br />

Aufgrund der europäischen Wasserrechtsrahmenrichtlinie müssen demnach bis 22.12.2012 alle<br />

bebauten Anwesen eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung errichtet haben. Diese gesetzliche<br />

Verpflichtung gelte für alle bebauten Grundstücke.<br />

Nach dem Landeswassergesetz (LWG) könne bei Einzelbebauung im Außenbereich und bei<br />

besonders vorliegenden Gründen die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die<br />

Grundstückseigentümer, deren Zustimmung vorausgesetzt, übertragen werden.<br />

Bereits 1999 habe der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig einen Grundsatzbeschluss gefasst,<br />

wonach bei Grundstücken ohne eigene Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalisation<br />

entsprechende Verträge mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen werden sollten. Diese<br />

Entscheidung habe sich auf Neu- sowie Um- und Anbauten bezogen.<br />

2003 sei mit einem zweistelligen Millionenbetrag die Kläranlage in Steeg (OG Friesenhagen)<br />

errichtet und einige größere Ortsteile (u.a. Bockenbaum, Kappenstein, Bettorf, Hammerhöhe) an<br />

diese leitungsgebunden angeschlossen worden.<br />

Vor dem Hintergrund einer von der SGD-Nord gegenüber den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken<br />

erlassenen Sanierungsanordnung, bis 31.12.2008 eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung


7<br />

herzustellen, habe der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat im September 2005 den in 1999 gefassten<br />

Grundsatzbeschluss auch auf den vorhandenen Gebäudebestand ausgedehnt; ebenfalls<br />

einstimmig.<br />

Hierfür habe es im Wesentlichen vier Gründe gegeben. Zum einen wirtschaftliche. Weiterhin, dass<br />

die Grundstückseigentümer die Art ihrer Kleinkläranlage sowie deren Bau, Betrieb und<br />

Unterhaltung individuell bestimmen können.<br />

Ferner entfalle beim Bau einer Kleinkläranlage die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur<br />

Zahlung von Einmalbeiträgen sowie laufenden Entgelten für Schmutzwassergebühren.<br />

In Verhandlungen konnte die SGB-Nord dazu bewegt werden, die zunächst bis zum 31.12.2008<br />

gesetzte Frist im Wege einer Duldung bis zum 22.12.2012 zu verlängern.<br />

Dieser Termin, hierauf weist BM Stötzel nochmals gesondert hin, sei allerdings als final anzusehen,<br />

da dieser durch europäisches Recht gesetzt sei. Werde dieser nicht eingehalten und erfolge die<br />

Abwasserbeseitigung bis dahin nicht ordnungsgemäß, begehe man Verstöße gegen<br />

umweltrechtliche Bestimmungen mit erheblichen strafrechtlichen Auswirkungen.<br />

Im Oktober 2009 habe der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat den Beschluss aus 2005 (s. oben) nochmals<br />

einstimmig bestätigt.<br />

Im März 2010 seien durch die Verwaltung daraufhin Anschreiben an die Betroffenen erfolgt, mit der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> entsprechende Vereinbarungen zum Bau von Kleinkläranlagen abzuschließen<br />

und diese in den Jahren 2011 und 2012 zu errichten. Andernfalls erfolge die Anordnung zum Bau<br />

einer geschlossenen Sammelgrube.<br />

Über 50 % der Betroffenen hätten diese Vereinbarungen zwischenzeitlich abgeschlossen und<br />

entsprechende Anlagen gebaut.<br />

Insbesondere die Anlieger im Solbachstal (OG Friesenhagen) seien hiervon trotz mehrerer<br />

Gespräche (12.01., 20.04. und 06.06.) allerdings bisher nicht zu überzeugen gewesen.<br />

Der Werkausschuss habe sich in seinen Sitzungen am 04.05. und zuletzt am 08.06. nochmals<br />

ausführlich mit der Angelegenheit befasst und dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat empfohlen, keine neue<br />

Beschlusslage herbeizuführen.<br />

Inhaltlich zusammengefasst trägt BM Stötzel sodann die Beschlussvorlage der Verwaltung vor.<br />

Danach sei, wie vom Werkausschuss am 04.05. empfohlen, am 01.06. ein abschließendes<br />

Gespräch mit den Anliegern des Solbachtals geführt worden.<br />

In diesem Gespräch sei von den Anliegern wiederum eine neue Variante zur Herstellung der<br />

ordnungsgemäßen und leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung des Solbachtals vorgeschlagen<br />

worden, nämlich der Bau einer zentralen Kleinkläranlage durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke.<br />

Die Anlieger seien demnach ebenfalls zu der Überzeugung gelangt, dass die seinerzeit von Ihnen<br />

vorgeschlagene und durch die Verwaltung grob geplante und kostengerechnete Variante<br />

(leitungsgebundener Anschluss in Gösingen) für sie zu teuer und somit für diese als nicht<br />

umsetzbar sei.<br />

In dem ersten Vorschlag der Anlieger, den Anschluss der Weiler an den bestehenden Kanal in<br />

Gösingen herzustellen, hatten sich die Anlieger dazu bereit erklärt, sämtliche Kanalleitungen bis<br />

zum Standort eines Pumpwerkes als auch die erforderlichen Pumpstationen auf Ihre Kosten zu<br />

errichten. Auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> wären bei dieser Variante Investitionskosten von ca.<br />

200.000 Euro zugekommen. Darin wäre der Bau eines Sammlers bis zum Übergabepunkt<br />

unterhalb von Niedersolbach, die dort erforderliche Pumpstation als auch der Stromanschluss<br />

dieser Pumpstation enthalten gewesen. Auf die Anlieger wären nach Schätzungen der Vorplanung,<br />

weitere Baukosten in Höhe von ca. 240.000 Euro zugekommen.


8<br />

Im Gespräch vom 01.06.2011 sei, wie bereits zuvor erwähnt, von den Anliegern vorgeschlagen<br />

worden, eine zentrale Kleinkläranlage sowie den Bau der Zuleitungen (ca. 2,5 Km Rohrlänge) auf<br />

Kosten der <strong>Verbandsgemeinde</strong> durchzuführen.<br />

Die Anlieger seien lediglich bereit, die jeweils benötigten Pumpstationen auf Ihre Kosten zu<br />

errichten, zu betreiben und zu warten.<br />

Diese Kosten wären gemäß der satzungsrechtlichen Bestimmungen, so BM Stötzel, jedoch<br />

ohnehin bei diesen verblieben, da die Pumpstation als Teil der Grundstücksentwässerungsanlage<br />

gelte.<br />

Die Anlieger hätten für diese Variante Investitionskosten von insgesamt ca. 155.000 Euro (je<br />

Einwohner 5.100 Euro bei 30 Einwohnern) errechnet.<br />

Sie seien der Überzeugung, dass, wenn die <strong>Verbandsgemeinde</strong> ca. 8.000 Euro pro Einwohner in<br />

Weierseifen investiert habe, diese auch eine Kleinkläranlage für das Solbachstal errichten könne.<br />

Den Berechnungen der Anlieger lägen Preise der seitens der Anlieger angefragten Unternehmen<br />

zugrunde.<br />

Die von den Anwohnern des Solbachtals ermittelten Kosten basieren auf der Annahme, dass ein<br />

durchgehendes Gefälle in den Leitungen nicht notwendig sei. Darüber hinaus gingen die Anlieger<br />

davon aus, dass die Verlegung der Druckleitungen durchgängig mit Hilfe eines Kabelpfluges<br />

erfolgen könne. Auch ein Material, das die Ortung der Leitung ermöglicht und von Seiten der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke als für zwingend erforderlich gehalten wird, sei durch eine GPS-<br />

Einmessung, die während der Verlegung der Leitung erfolgt, überflüssig.<br />

Die VG-Werke seien indes der Auffassung, dass ein durchgehendes Gefälle in den Leitungen<br />

vorhanden sein müsse, um sicher zu stellen, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen durch<br />

angefaultes Abwasser aus den Leitungen komme.<br />

Entsprechende Erfahrungen bei Hebeanlagen in verschiedenen Bereichen der VG belegen dies.<br />

Aufgrund des erforderlichen Gefälles sei aber eine Verlegung mit dem Kabelpflug in Bereichen mit<br />

geringem Gefälle nicht angezeigt. Die Verlegung erfolge dann exakt parallel zur<br />

Geländeoberfläche. Damit werden auch kleinere Erhebungen im Gelände auf den Leitungsverlauf<br />

übertragen und führen zu sogenannten „Säcken“. In welchem Umfang die Verlegung mit dem Pflug<br />

möglich sei, müsste in einer genaueren Planung geklärt werden. Ferner bedürfe es noch einer<br />

genaueren, technischen Prüfung, ob das aus den Pumpstationen und Druckleitungen der<br />

Kleinkläranlage zugeführte Abwasser (Faulungsprozesse in den Pumpstationen der einzelnen<br />

Anwesen und im Leitungssystem) problemlos gereinigt werden könne.<br />

Letztlich legten die VG-Werke Wert darauf, Leitungen zu verlegen, die sich mit den üblichen<br />

Ortungsgeräten auffinden lassen. Da Kunststoffleitungen grundsätzlich nicht geortet werden<br />

können, müsse die Auffindbarkeit durch eine Metalleinlage gewährleistet werden, da eine<br />

Orientierung an örtlichen Gegebenheiten kaum möglich sei und selbst GPS-Messungen bei<br />

professionellen Systemen Ungenauigkeiten im Bereich mehrerer Meter verzeichneten.<br />

Die von den Anliegern des Solbachtals eingeholten Angebote zur Verlegung von Leitungen mit<br />

einem Kabelpflug geben nur einen Teilaspekt der Verlegekosten wieder.<br />

Bei einem der vorgelegten Angebote handele es sich um ein Mietangebot für einen Kabelpflug mit<br />

Bedienpersonal. Das bedeute, dass die Firma keinerlei Gewährleistung übernimmt. Die Arbeiten<br />

liegen vollständig in der Verantwortung des Auftraggebers/Mieters.<br />

Sämtliche Nebenarbeiten wie z. B.<br />

• Einholen von Leitungsauskünften und Anzeichnen der Behinderungen<br />

• Wiederherstellung der Oberflächen<br />

• Anlegen von Gräben und Kopflöchern am Anfang, Ende und bei jeder Unterbrechung der<br />

Pflugstrecke (Hindernisse etc.)<br />

• Organisation der Bauabläufe und Koordination mit allen Beteiligten<br />

sind durch den Auftraggeber auszuführen. Die volle Verantwortung für die Arbeiten liegt beim<br />

Auftraggeber.


9<br />

Alle vorgelegten Angebote seien im Ergebnis nur für ein Bauunternehmen als Subunternehmer<br />

tauglich.<br />

Die für Straßenkreuzungen angesetzten Kosten von 200,00 Euro decken kaum die<br />

Verwaltungsgebühren für einen Kreuzungsvertrag mit dem LBM. Das gleiche gelte für<br />

Gewässerkreuzungen.<br />

Die von den VG-Werke ermittelten Kosten basieren auf einem Schätzpreis von 21,40 Euro je Meter<br />

für das Einpflügen, inklusive Material und aller Nebenarbeiten. Gespräche mit anderen Werken, die<br />

solche Aufträge bereits vergeben haben, führten zu der Erkenntnis, dass der zuvor genannte Preis<br />

noch als sehr günstig anzusehen ist. Für Straßen- und Gewässerkreuzungen wurden<br />

Erfahrungswerte angesetzt. Hier wurde davon ausgegangen, dass die Straßen und Gewässer mit<br />

Hilfe einer Erdrakete (geschlossene Bauweise) gekreuzt werden.<br />

Die Baukosten für die von den Anliegern des Solbachtals neu vorgeschlagene Variante (Zentrale<br />

Kleinkläranlage) errechnen sich nach einer Kostenschätzung der VGWerke mindestens wie folgt:<br />

Rohrverlegung mittels<br />

Kabelpflug und teilweise in<br />

offener Bauweise<br />

Kleinkläranlage inklusive<br />

Ablaufkanal<br />

Ingenieurleistungen nach<br />

HOAI<br />

2,5 Kilometer 130.000,00 Euro<br />

36<br />

Einwohnerwerte<br />

67.000,00 Euro<br />

21.500,00 Euro<br />

Gesamtkosten inkl. MwSt. 218.500,00 Euro<br />

Gesamtkosten je Einwohner 30 Einwohner 7.283,88 Euro<br />

Zusätzlich zu den von den Anliegern bzw. den Werken geschätzten Kosten, seien noch folgende<br />

Leistungen zu vergüten und in der Kostenberechnung zu berücksichtigen:<br />

1. notwendige Vermessungsarbeiten<br />

2. Baugrunduntersuchungen<br />

3. landespflegerische Fachplanung<br />

4. landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen<br />

5. Gebühren für Gestattungen, wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Erlaubnisse<br />

6. Entschädigungszahlungen an die Grundstückseigentümer<br />

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, werde die zuvor erwähnte Entschädigungszahlung von einem<br />

Grundstückseigentümer angemeldet, der in den Gesprächen am 20.04. und 01.06.2011 auch<br />

anwesend war.<br />

Im Nachgang zum Gespräch vom 01.06.2011, wurde schriftlich (Eingang 07.06.2011) massiv auf<br />

Probleme der von den Anliegern vorgeschlagenen Trasse für die Kanalleitung, Wertminderung<br />

durch Eintragung von Durchleitungsrechten, Ertragsausfall und Betriebsprämienkürzung verwiesen<br />

und Entschädigung dafür eingefordert.<br />

Leider sei dies von dem betroffenen Anlieger in der Besprechung am 01.06.2011 nicht vorgetragen<br />

worden. Im Gegenteil, die Fläche für den Bau der Kleinkläranlage sollte kostenlos zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Zu berücksichtigen sei ferner, sollte sich für den Bau einer öffentlichen Entwässerungsanlage<br />

entschieden werden, dass eine dynamische Kostenvergleichsberechnung durchgeführt werden<br />

muss. Alternativ wäre dann der Bau einer eigenen Kleinkläranlage bei Niedersolbach oder der<br />

Anschluss an das Kanalnetz zur Kläranlage in Steeg (Gösingen) zu untersuchen.


10<br />

Aus der Beschlussvorlage geht ferner hervor, dass der Anschluss eines Anwesens an eine<br />

kommunale Kläranlage, stets im Vordergrund der Bemühungen stand.<br />

Zwischenzeitlich sind alle Anwesen in der Ortsgemeinde Friesenhagen, die sinnvoll angeschlossen<br />

werden können auch angeschlossen.<br />

Dabei wurde eine Leitungslänge zwischen 300 und 400 Metern als wirtschaftlich betrachtet, wenn<br />

keine anderen Randbedingungen gegen einen Anschluss sprachen. In einem Einzelfall wurde eine<br />

Leitungslänge von ca. 600 Metern realisiert. Die Anschlüsse erfolgten jeweils an die Kläranlage in<br />

Steeg.<br />

Die Entscheidung, ob eine Kleinkläranlage errichtet werden soll, wurde von der Zahl der<br />

anzuschließenden Anwesen und der Einwohnerzahl abhängig gemacht. Es wurde auch darauf<br />

geachtet, dass die gewählte Lösung wirtschaftlich tragbar ist. Die Investitionskosten wurden aber<br />

nicht als alleiniges Argument gesehen.<br />

Weiler mit zentralen Kleinkläranlagen der VGW:<br />

Weiler Einwohner* Anwesen Leitungslänge<br />

Äpfelbach 27 7 ca. 550 m<br />

Diedenberg 22 7 ca. 240 m<br />

Weierseifen/Weidenbruch 28 10 ca. 1.000 m<br />

Hilchenbach/Höfchen 21 5 ca. 330 m<br />

Altenhofen 30 3 ca. 80 m<br />

Summe 32 ca. 2.200 m<br />

Für das Solbachtal ergeben sich folgende Werte:<br />

Weiler Einwohner* Anwesen Leitungslänge<br />

Obersolbach bis Mittelsolbach z. Zt. 2 1 ca. 640 m<br />

Mittelsolbach bis SBR-Anlage 2 1 ca. 310 m<br />

Engelshäuschen bis Westbach 7 1 ca. 505 m<br />

Westbach bis SBR-Anlage 2 1 ca. 660 m<br />

Niedersolbach bis SBR-Anlage 17 3 ca. 550 m<br />

Summe 30 7 ca. 2.665 m<br />

(je nach<br />

Trassenverlauf)<br />

* Stand 30.06.2010<br />

Die Beschlussvorlage verdeutlicht, dass im Vergleich zu anderen Weilern es sich im Solbachstal<br />

nicht um die Erschließung eines kompakten Weilers handelt (Verhältnis Anwesen zur<br />

Leitungslänge).<br />

Abschließend bleibe festzustellen, dass somit die Baukosten je Einwohner, wie bereits zuvor<br />

erwähnt, nicht als alleiniges Entscheidungskriterium zum Bau einer kommunalen<br />

Abwasserbeseitigung herangezogen werden können.<br />

Dies auch vor dem Hintergrund, dass, wenn eine Abkehr von der bisherigen Beschlusslage erfolge,<br />

dieses auch erhebliche Auswirkungen auf die bereits privat fertiggestellten Kleinkläranlagen bzw.<br />

auf die bereits mit den übrigen Eigentümern abgeschlossenen Vereinbarungen habe.<br />

Von den 75 Anwesen in der Ortsgemeinde Friesenhagen seien derzeit für 37 Anwesen<br />

Vereinbarungen für den Bau einer Kleinkläranlage abgeschlossen worden.<br />

Bei 25 Anwesen wurde die Vereinbarung bisher abgelehnt und bei 3 Anwesen wurde bereits eine<br />

geschlossene Abwassersammelgrube errichtet.<br />

Bei den übrigen 10 Anwesen ist derzeit trotzt mehrmaliger Anschreiben keine Reaktion erfolgt oder<br />

es haben Eigentumswechsel stattgefunden.<br />

In den übrigen Bereichen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> waren noch 9 Anwesen zum Bau einer<br />

Kleinkläranlage vorgesehen. Bei 6 Anwesen wurde bereits eine Vereinbarung zum Bau einer


11<br />

Kleinkläranlage abgeschlossen und für 1 Anwesen wurde bereits eine geschlossene<br />

Abwassersammelgrube errichtet.<br />

Im Übrigen verweist BM Stötzel auf die Beschlussvorlage.<br />

RM Günther, CDU-Fraktion, trägt vor, sie verstehe sich in dieser Angelegenheit als<br />

Interessenvertretung der Anliegerschaft des Solbachtals. Wörtlich führt sie aus:<br />

„Im Januar 2011 und im April 2011 fanden Gespräche mit den Anliegern des Solbachtals statt.<br />

Hier wurden Vorschläge der Anlieger aufgegriffen und von den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken<br />

Vorplanungen erstellt und den Anliegern vorgestellt.<br />

Die Anlieger des Solbachtals waren freudig überrascht, dass man ihnen noch einmal die<br />

Gelegenheit geboten hat, sich über die Möglichkeiten des Anschlusses an die Kanalisation zu<br />

äußern und ihre eigenen Vorschläge zu unterbreiten. Dieses Gespräch fand am 01.06.2011 im<br />

Rathaus in <strong>Kirchen</strong> statt. (Leider durfte ich als <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratsmitglied nicht an dieser<br />

Sitzung teilnehmen.) Die Anlieger legten dem Bürgermeister und den Werksleitern zwei eingeholte<br />

Angebote von Firmen, teilweise handgeschriebene Angebote, vor. Diese Angebote wurden den<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werken zur Verfügung gestellt.<br />

Die Nachfrage der Anwohner des Solbachstals, ob die Verwaltung noch zusätzliche oder genauere<br />

Angebote bzw. Kostenvoranschläge haben möchte, wurde durch die Vertreter der Verwaltung<br />

verneint. Die Herren der Werksleitung und Verwaltung waren mit den angegeben Zahlen zufrieden,<br />

die eingereichten Angebote seien für eine Berechnung völlig ausreichend. Man brauche keine<br />

zusätzlichen Angebote mehr abzugeben.<br />

In der Werkausschusssitzung erklärte man den anwesenden Ausschussmitgliedern, dass man bis<br />

zum 07.06.2011 auf weitere Angebote der Anlieger gewartet habe und leider keine Angebote mehr<br />

eingetroffen seien. Warum hat man das den Anliegern nicht in dem Gespräch oder auch zu einem<br />

späteren Gespräch mitgeteilt? Es handelt sich bei den Angeboten ja auch nur um<br />

Kostenschätzungen und keine offizielle Ausschreibung.<br />

Ich möchte noch einmal meinen Unmut darüber äußern, dass man den Anwohnern im Jahre 2010<br />

bewusst überteuerte Kostenvoranschläge gemacht hat, um diese von dem Vorhaben, eine<br />

leitungsgebundene Kleinkläranlage im Solbachstal zu errichten, abzubringen und mürbe zu<br />

machen. In dem ersten Kostenvoranschlag im Jahr 2010 war eine Freispiegelleitung vorgesehen,<br />

die im Hinblick auf die Topografie gar nicht hätte verlegt werden können und sage und schreibe<br />

Kosten in Höhe 810.000 Euro, ca. 27.000 Euro pro Person, bedeutet hätten.<br />

Bei dem Angebot im April 2011 ging die Verwaltung von einer Pumpleitung aus und so kam man<br />

auf deutlich niedrigere Kosten und zwar 460.000 Euro, ca. 15.300 Euro pro Person.<br />

In dem letzten Gespräch der Verwaltung mit den Grundstückseigentümern wurde eine neue<br />

Variante durch die Anwohner vorgestellt, die im Übrigen bereits in der Ortsgemeinde Friesenhagen<br />

mehrfach gebaut worden ist (siehe Weierseifen und Altenhofen). Auf der Grundlage des Baus einer<br />

zentralen Kleinkläranlage für die Weiler Engelshäuschen, Westbach, Obersolbach, Mittelsolbach<br />

und Niedersolbach wurden neue Berechnungen erstellt. Hier kam man auf Kosten in Höhe von<br />

5.400 Euro pro Person bei den von den Anliegern ermittelten Kosten und man höre und staune auf<br />

ca. 7.100 Euro pro Person bei den von der <strong>Verbandsgemeinde</strong> ermittelten Kosten , zuzüglich der<br />

Kosten für die Anschaffung einer Pumpe pro Haushalt.<br />

Die Annahme der Verwaltung, dass durch den Bau einer Kleinkläranlage im Solbachtal zu hohen<br />

Kosten für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> anfallen würden, konnte durch die neuen Berechnungen<br />

widerlegt werden. Immerhin waren die Kosten von 2010 von 27.000 Euro pro Person auf ca.7.000<br />

Euro pro Person gesunken, siehe Beschlussvorlage.<br />

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass bei der Berechnung der die Zahlen<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke als Maß zugrunde gelegt wurden. Das sind Erfahrungswerte der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke.<br />

Auf meine Nachfrage bei den Anwohnern des Solbachtals haben diese versichert, dass nach wie<br />

vor Einigkeit darüber besteht, dass Grundstückverhandlungen bzw. Durchleitungsrechte geklärt


12<br />

sind und keine Ansprüche auf Entschädigung eingefordert werden. Nach wie vor gilt, dass die für<br />

die Trassenführung benötigten Grundstücksflächen kostenlos von den Anliegern zur Verfügung<br />

gestellt werden. Wenn ein Anlieger auf eine andere Trassenführung hinweist, weil er an der<br />

geplanten Stelle Drainagen gelegt hat, ist das eine Vorsichtsmaßnahme und soll unnötige hohe<br />

Kosten für Erdarbeiten vermeiden.<br />

Die Anlieger haben sich in den letzten Monaten sehr bemüht sich Sachverstand anzueignen,<br />

Angebote einzuholen und eine für alle Seiten zufrieden stellende Lösung zu finden.<br />

In der <strong>Verbandsgemeinde</strong> sind bereits 99 % der Haushalte an die Kanalisation angeschlossen;<br />

lediglich 1% der Haushalte und das sind in den meisten Fällen Anwesen in der Ortsgemeinde<br />

Friesenhagen, wo bekanntlich viele Einzelgehöfte liegen, sind noch nicht am Kanal angeschlossen.<br />

Dass es nicht in allen Fällen ohne Probleme abläuft, ist normal und dass bei den letzten noch<br />

anzuschließenden Gehöften möglicherweise von normalen Pfaden abgewichen werden kann, sollte<br />

möglich sein. Die Anwohner sind natürlich bereit, ihre Grundstücke anschließen zu lassen bzw.<br />

Kleinkläranlagen zu errichten, aber nicht immer zu den Vorgaben der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke.<br />

Nicht alle Anlieger in den Außenbereichen sind damit einverstanden und man versucht, wie die<br />

Anwohner des Solbachstals, andere machbare Lösungen zu finden und aufzuweisen.<br />

Die Anwohner des Solbachstals wünschen sich eine Kläranlage wie sie auch schon in Weierseifen<br />

betrieben wird, lediglich die Zuleitungen wären etwas länger.<br />

Aus einem mir vorliegenden Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord<br />

(07.10.2010) an die <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Kirchen</strong> geht hervor, dass nach dem Rundschreiben<br />

des Ministeriums für Umwelt (08.12.1993) der leitungsgebundene Anschluss möglichst vieler<br />

Abwasseranfallstellen an zentrale Abwasseranlagen die zu bevorzugende Variante ist. Unter<br />

Berücksichtigung der Herstellkosten und Betriebskosten ist dies meist auch die kostengünstigere<br />

Form der Abwasserbeseitigung im Vergleich zu Bau und Betrieb einer eigenen Kläranlage oder<br />

einer abflusslosen Grube. In Bezug auf eine Richtlinie des Bundes werden Anschlussleitungen für<br />

Anwesen im Außenbereich mit einer Gesamtlänge von bis zu 800 m ohne weitere Nachweise für<br />

förderwürdig angesehen.<br />

Ich habe in Protokollen nachgelesen, wie viel Geld für den Anschluss Dernbach, den Anschluss<br />

Aussiedlerhof der Ortsgemeinde Harbach oder den Anschluss Sangeshof der Stadt <strong>Kirchen</strong> an die<br />

Kanalisation ausgegeben worden ist.<br />

Meine Damen und Herren, da kann ich nur hoffen, dass die Verwaltung mit den Anliegern des<br />

Solbachstals ein Einsehen hat und die Kosten für den Bau der leitungsgebundenen Anschlüsse an<br />

den Kanal übernimmt.<br />

Im Rahmen der Gleichbehandlung aller Weiler und Gehöfte stehen auch den Anwohnern im<br />

Solbachtal der Anschluss an eine leitungsgebundene Entsorgung zu.“<br />

Sodann beantragt RM Günter die Angelegenheit erneut in den Werkausschuss zu verweisen und in<br />

der heutigen Sitzung noch keine abschließende Entscheidung herbeizuführen.<br />

RM Neuhof, Fraktion B`90/Die Grünen, schließt sich dem an und appelliert nochmals an Anlieger<br />

und Verwaltung, eine gemeinsam getragene Lösung zu finden.<br />

RM Buske, SPD-Fraktion, bittet ebenfalls um eine weitere Beratung im Werkausschuss. Persönlich<br />

werde sie sich, wie vermutlich auch einzelne Mitglieder der SPD-Fraktion, dem Antrag von RM<br />

Günther anschließen.<br />

BM Stötzel anerkennt die Bemühungen der Anlieger und deren Erarbeitung eines<br />

Alternativvorschlages, verweist jedoch sodann auf die dargestellten Risiken und Unwägbarkeiten,<br />

insbesondere in finanzieller Hinsicht.<br />

Der Bau einer zentralen Kleinkläranlage durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke werde sich ferner<br />

unweigerlich auch auf die Entgeltentwicklung in der gesamten <strong>Verbandsgemeinde</strong> in den nächsten<br />

Jahren auswirken.<br />

Hinsichtlich der Ausführungen von RM Günter stellt er klar, dass die Kostenschätzungen aus dem<br />

Jahr 2010 (leitungsgebundener Anschluss an die Kläranlage Steeg) sowie vom April 2011 in


13<br />

keinster Weise mit dem vergleichbar seien, was nunmehr als Ausführungsvariante seitens der<br />

Anliegerschaft favorisiert werde. Insofern erklärten sich auch die Kostendifferenzen.<br />

Hinsichtlich der Forderung nach Entschädigungszahlungen sowie der Klärung von<br />

Durchleitungsrechten liege der Verwaltung bisher keine Rücknahme des am 07.06. eingegangenen<br />

Schreibens vor, so dass man vor wie nach von dieser schriftlich in eindeutiger Weise formulierten<br />

Forderung ausgehen müsse.<br />

Sofern der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nicht der Empfehlung des Werkausschusses sondern nunmehr<br />

dem Antrag von RM Günter folge, erwarte er, sofern man von der bestehenden Beschlusslage<br />

tatsächlich abweichen und im Solbachstal den Bau einer zentralen Kleinkläranlage durch die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke beschließen wolle, in der nächsten Werkausschusssitzung die<br />

entsprechenden Anträge aus der Mitte dieses Gremiums.<br />

Im Hinblick auf die durch die europäische Wasserrechtsrahmenrichtlinie gesetzte Frist (22.12.2012)<br />

müsse spätestens in der Septembersitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates eine klare und<br />

abschließende Positionierung erfolgen.<br />

Sodann folgt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat dem Antrag von RM Günter und beschließt, die Thematik<br />

zur nochmaligen Beratung in den Werkausschuss zurück zu verweisen.<br />

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen<br />

- Nein-Stimme<br />

6 Stimmenenthaltungen<br />

Punkt 6: Verabschiedung des 1. Nachtragshaushaltes 2011 für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Kirchen</strong><br />

Bürgermeister Stötzel verweist auf den von der Verwaltung erarbeiteten Entwurf, welcher jedem<br />

Ratsmitglied vorliegt. Der vorliegende Nachtrag sei den Beigeordneten und Fraktionssprechern am<br />

19. Mai d. J. bereits erläutert worden. Zudem habe eine Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und<br />

Finanzausschusses am 31. Mai d. J. stattgefunden.<br />

Der Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt reduziere sich von ursprünglich 122.300 Euro um rd.<br />

35.900 Euro auf nunmehr 86.400 Euro. Die Auszahlungen im Bereich der Investitionstätigkeiten<br />

erhöhen sich insgesamt um 560.000,00 Euro. Die Summe der Kreditermächtigung werde von rd.<br />

285.300 Euro auf nunmehr 924.000 Euro angepasst. Die Summe der<br />

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich<br />

Investitionskredite aufgenommen werden müssen, verändere sich von bisher 507.500 Euro auf<br />

276.500 Euro. Für die Anpassungen im investiven Bereich seien hauptsächlich die<br />

durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen an allen Schulen, die Bau- und Planungskosten für<br />

den <strong>Sieg</strong>talradweg sowie die Investitionen für die Ganztagsschulen in Brachbach und<br />

Niederschelderhütte ursächlich.<br />

Auf Nachfrage von RM Köhler teilt Bürgermeister Stötzel mit, die Förderzusagen hinsichtlich der<br />

Brandschutzsanierung an den Grundschulen Herkersdorf/Offhausen und Wehbach seien aufgrund<br />

der geringen Schülerzahlen an diesen Schulen noch nicht erteilt.<br />

Die Verwaltung habe nochmals ergänzende Unterlagen bezüglich der Schülerzahlenentwicklung an<br />

die ADD weitergereicht und gehe nunmehr, da die ADD grundsätzlich auch kleine Schulstandorte<br />

nicht zur Disposition stelle, von einer hoffentlich kurzfristigen Förderzusage aus.<br />

Daraufhin führt RM Köhler aus, angesichts der enormen Investitionen in Schulgebäude bei<br />

gleichzeitig deutlichem Rückgang der Schülerzahlen, komme man um eine Diskussion um den<br />

Erhalt kleiner Schulstandorte nicht umhin.<br />

Fraktionssprecher Dr. Mengel widerspricht dem energisch. Er begrüße, dass alle Schulen,<br />

unabhängig von einer Förderzusage des Landes, brandschutzsaniert werden sollen. Die SPD-<br />

Fraktion habe sich stets für einen Erhalt aller Schulstandorte eingesetzt und dabei bleibe es auch.<br />

Die Schließung einzelner Schulstandorte stünde nicht zur Diskussion. Die derzeit eingerichteten


14<br />

Kombiklassen seien „kein Notstopfen“, sondern aus seiner Sicht ein überaus wertvolles<br />

pädagogisches Angebot.<br />

Fraktionssprecher Merzhäuser tritt ebenfalls für den Erhalt aller Grundschulen ein und schließt<br />

sich der Meinung von Dr. Mengel an.<br />

Auch Bürgermeister Stötzel vertritt den Standpunkt, die <strong>Verbandsgemeinde</strong> werde aus eigenem<br />

Antrieb keinen Schulstandort zur Disposition stellen.<br />

Die Schülerzahlenentwicklung erfordere jedoch eine Befassung mit der Thematik insgesamt und<br />

zwar vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung lediglich eine<br />

Garantie für einzügige Grundschulen abgegeben sei. Ein Status, den die Einrichtungen in<br />

Wehbach und noch viel weniger in Offhausen schon derzeit nicht mehr erfüllten.<br />

Hier müssten sich Land und ADD eindeutig positionieren.<br />

Da die wesentlichen Inhalte des Nachtragshaushaltsplanes bereits in der Sitzung des Haupt- und<br />

Finanzausschusses ausführlich erläutert wurden, wird weiterer Sachvortrag der Verwaltung nicht<br />

mehr gewünscht.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom<br />

31.05. und beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan für<br />

das Jahr 2011 gemäß Anlage 2.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />

Punkt 7: Neubesetzung der Ausschüsse – Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion<br />

Bürgermeister Stötzel trägt vor, auf Grund der Mandatsniederlegung von Herrn Tobias Müller und<br />

der diesbezüglich erfolgten Verpflichtung von Herrn Walter Hauptmann, seien Ergänzungen<br />

hinsichtlich der Ausschussbesetzungen vorzunehmen. Das Vorschlagsrecht obliege der CDU-<br />

Fraktion.<br />

Die CDU-Fraktion habe von Ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und schlage folgende<br />

Ergänzungen bzw. Änderungen hinsichtlich der Ausschussbesetzungen vor:<br />

Haupt- und Finanzausschuss:<br />

Herrn Walter Hauptmann als ordentliches Ausschussmitglied für Frau Elisabeth Brenner.<br />

Frau Elisabeth Brenner als 2. Vertreter für Herrn Tobias Müller.<br />

Bau- und Umweltausschuss:<br />

Frau Elisabeth Brenner als ordentliches Ausschussmitglied für Herrn Tobias Müller.<br />

Herrn Walter Hauptmann als 1. Vertreter für Frau Elisabeth Brenner.<br />

Werkausschuss:<br />

Herrn Stephan Urrigshardt als ordentliches Ausschussmitglied für Herrn Tobias Müller.<br />

Aufsichtsrat der Freizeitbad Molzberg GmbH:<br />

Herrn Walter Hauptmann als 1. Vertreter für Herrn Tobias Müller.<br />

Werkausschuss des AZV Betzdorf-<strong>Kirchen</strong>-Daaden:<br />

Herrn Dr. Wolfgang Otterbach als 2. Vertreter für Herrn Tobias Müller.<br />

Unter Bezug auf § 40 Abs. 5 GemO verzichtet der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig auf eine<br />

geheime Wahl.<br />

Per Akklamation wählt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat die vorgeschlagenen Personen zu<br />

Ausschussmitgliedern/stellv. Ausschussmitgliedern in die vorstehend aufgeführten Gremien.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja


Punkt 8: Bildung eines Ausschusses für Demografische Entwicklung<br />

hier: Wahl der Ausschussmitglieder<br />

15<br />

Bürgermeister Stötzel trägt vor, der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat habe in seiner Sitzung am 13.01.2011<br />

die Bildung eines Demografieausschusses beschlossen.<br />

Nach der Hauptsatzung sollen diesem Ausschuss 15 Mitglieder angehören. Hinsichtlich der<br />

Zusammensetzung seien 8 Ratsmitglieder und 7 sogenannten sonstige wählbare Bürger in den<br />

Demografieausschuss zu wählen. Die jeweiligen Stellvertreter seien ebenso aus der jeweiligen<br />

Personengruppe zu wählen.<br />

Für die Wahl der 8 Ratsmitglieder liege ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>ratsfraktionen vor:<br />

CDU:<br />

ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter<br />

Moschner, Christoph Helsper, Eberhard Urrigshardt, Stephan<br />

Röttgen, Elisabeth Becker, Georg Stinn, Wolfgang<br />

Günther, Angelika Merzhäuser, Ulrich Meurers, Robert<br />

SPD:<br />

ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter<br />

Buske, Angelika Dr. Johannes, Wolfram Schuhen, Alex<br />

Weller, Michael Schuhen, Günter Haepp, Karl-Heinz<br />

Dr. Mengel, Berthold Rues, Kurt Utsch, Brigitte<br />

FDP:<br />

ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter<br />

Dr. Bittersohl, Axel von Hövel, Friedrich Gerhardus, Hans-Georg<br />

Bündnis 90 / Die Grünen:<br />

ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter<br />

Neuhof, Anna Köhler, Alfred Möller, Kurt<br />

Unter Bezug auf § 40 Abs. 5 GemO verzichtet der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig auf eine<br />

geheime Wahl.<br />

Per Akklamation wählt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat die vorgeschlagenen Personen zu<br />

Ausschussmitgliedern/stellv. Ausschussmitgliedern in den Demografieausschuss.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />

Anschließend erfolgt die Wahl der 7 sonstigen wählbaren Ausschussmitglieder aus dem Kreis<br />

derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „Aktuell“<br />

um einen Ausschusssitz beworben bzw. ihr Interesse für eine Mitwirkung bekundet haben.<br />

Dieser Personenkreis sei in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2011<br />

mitgeteilt worden.<br />

Folgende Bewerbungen wurden bei der Verwaltung fristgerecht eingereicht.<br />

Nr. Name Wohnort Geburtsdatum Tätigkeit<br />

1 Becker, Wilfried <strong>Kirchen</strong> 14.02.1945 Rentner<br />

2 Boyer-Thomas, Emmanuel <strong>Kirchen</strong> 25.11.1975 Gastronom<br />

3 Bredenbröker, Thomas <strong>Kirchen</strong> 07.01.1971 Berufsschullehrer<br />

4 Link, Stefan <strong>Kirchen</strong> 08.04.1969 Apotheker<br />

5 Nürnberg, Iris Mudersbach 25.08.1955 Hausfrau<br />

6 Paulus, Wulf Mudersbach 26.09.1941 Rentner<br />

7 Pilz, Timo <strong>Kirchen</strong> 30.03.1982 Personalassistent


8 Ruf, Christian <strong>Kirchen</strong> 28.09.1982 Rechtsanwalt<br />

9 Schreiber, Michael Niederfischbach 30.01.1955 Dipl.-Wirtschaftsingenieur<br />

10 Söhngen, Maik Mudersbach 09.07.1983 Produktmanager<br />

11 Steiner, Susanne <strong>Kirchen</strong> 16.06.1965 gelernte Dipl.-Betriebswirtin<br />

z.Zt. Hausfrau<br />

12 Sturm, Jessica <strong>Kirchen</strong> 29.11.1985 Studentin<br />

13 Uhr-Schmidt, Alexandra <strong>Kirchen</strong> 02.02.1972 Hausfrau<br />

14 Wäschenbach, Marita Niederfischbach 05.06.1964 selbstständig (Büroservice)<br />

15 Weller, Wolfgang <strong>Kirchen</strong> 16.03.1957 Entwicklungsingenieur<br />

16<br />

Bürgermeister Stötzel führt aus, dass bei allen Bewerberinnen/Bewerbern die<br />

Wählbarkeitsvoraussetzungen vorlägen.<br />

Da kein Wahlvorschlag vorliege, erfolge die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.<br />

Dies bedeute, jedes Ratsmitglied habe so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen<br />

seien, mithin 7 Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheide das Los.<br />

Weiterhin führt der Bürgermeister aus, dass für die Bestellung der stellvertretenden<br />

Ausschussmitglieder grundsätzlich ebenfalls eine eigenständige Wahl durchzuführen sei. Jedoch<br />

könne der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat vor der Wahl beschließen, dass entsprechend dem Wahlergebnis<br />

die Personen, die dem Ausschuss nicht als Mitglieder angehören, in der Reihenfolge der auf sie<br />

entfallenen Stimmen zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt seien.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss habe eine dementsprechende Beschlussempfehlung an den<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat ausgesprochen.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt der Empfehlung des Ausschusses und beschließt, dass<br />

entsprechend dem Wahlergebnis die Personen, die dem Ausschuss nicht als Mitglieder angehören,<br />

in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern<br />

gewählt sind.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />

Sodann fährt der Vorsitzende fort, dass die Wahlhandlung geheim mittels vorbereiteter Stimmzettel<br />

erfolge. Auch der Haupt- und Finanzausschuss habe dieses empfohlen. Ein diesbezüglicher<br />

Beschluss sei nicht notwendig, da die Durchführung einer geheimen Wahl in der GemO<br />

grundsätzlich vorgesehen sei.<br />

Bürgermeister Stötzel erläutert hinsichtlich der zu bildenden Zählkommission, dass diese nach der<br />

Geschäftsordnung grundsätzlich vom Vorsitzenden und zwei Ratsmitgliedern zu bilden sei.<br />

Um jedoch im Sitzungsablauf zügig fortfahren zu können bittet er darum, hiervon abzuweichen und<br />

Herrn Ersten Beigeordneten Rainer Kipping sowie die Verwaltungsmitarbeiter Patrick Zöller und<br />

Sarah Thiel als Mitglieder der Zählkommission zu bestimmen.<br />

Hiergegen erhebt sich seitens des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates kein Widerspruch. Weitere Fragen zum<br />

Wahlablauf ergeben sich auf Nachfrage von Bürgermeister Stötzel nicht.<br />

Vor der Wahlhandlung erklärt Fraktionssprecher Merzhäuser für die CDU-Fraktion:<br />

„Die VG <strong>Kirchen</strong> geht einen guten Weg mit der Bildung eines Demografieausschusses, denn die<br />

Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft werden immer schneller. Hier gilt es die Entwicklung<br />

zu beobachten, da wo möglich abzufedern und dort wo nötig Entscheidungen zu treffen.<br />

An diesem Prozess sollen die Bürger und Bürgerinnen der VG <strong>Kirchen</strong> die Möglichkeit haben, sich<br />

aktiv zu beteiligen. Profis und Ehrenamtler werden am „Runden Tisch“ zusammen sitzen und sich<br />

Gedanken machen.<br />

Wie schaut es mit den Arbeitsplätzen in der VG <strong>Kirchen</strong> aus?


17<br />

Findet die Industrie, der Einzelhandel, das Handwerk, das Unternehmen oder auch unsere<br />

Verwaltung genügend und kompetent Arbeitsplätze?<br />

Was ist mit unserer Jugend? Bleibt sie am Ort, geht sie zur Ausbildung und Studium in andere<br />

Städte ohne Garantie auf Rückkehr?<br />

Jede Kommune ist anders und muss ganz eigenständig betrachtet werden.<br />

In der VG <strong>Kirchen</strong> will man sich nicht nur auf statistische Prognosen verlassen, sondern will und<br />

macht die eigenen Analysen vor ort um mittel- und langfristig die richtigen Entscheidungen zu<br />

treffen. (Einzelhandelskonzept, Leerstandskataster, Dorferneuerung, notwendige Neubaugebiete,<br />

Wohnbauflächenanalyse und der Ausbau der touristischen Vermarktung)<br />

In der Zusammenarbeit zwischen Betzdorf und <strong>Kirchen</strong> ist eine Stagnation eingetreten, die<br />

schnellstens überwunden werden muss.<br />

Wollen wir alle hoffen, dass wir schnellstens einen Demografiebeauftragen bekommen, der dann<br />

mit dem heute neu zu wählenden Ausschuss die Arbeit mit unserem Bürgermeister und unserem<br />

Wirtschaftsförderer aufnimmt.“<br />

Die Wahlhandlung beginnt mit der Ausgabe der Stimmzettel an die Ratsmitglieder, welche in<br />

alphabetischer Reihenfolge einzeln zur geheimen Stimmabgabe aufgerufen werden.<br />

Zur Stimmabgabe sind drei Wahlkabinen im Sitzungssaal eingerichtet; die nach innen gefalteten<br />

Stimmzettel werden in eine Wahlurne eingeworfen.<br />

30 stimmberechtigte Ratsmitglieder sind anwesend. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei<br />

Wahlen gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung.<br />

Nach Abschluss des Wahlvorganges werden die Stimmzettel von der Zählkommission ausgezählt.<br />

Von den 30 abgegebenen Stimmzetteln wird keiner als ungültig erklärt.<br />

Erster Beigeordneter Kipping gibt folgendes Wahlergebnis bekannt:<br />

1. Sturm, Jessica 24 Stimmen<br />

2. Uhr-Schmidt, Alexandra 23 Stimmen<br />

3. Ruf, Christian 17 Stimmen<br />

4. Söhngen, Maik 16 Stimmen<br />

5. Nürnberg, Iris 15 Stimmen<br />

5. Wäschenbach, Marita 15 Stimmen<br />

5. Link, Stefan 15 Stimmen<br />

5. Boyer-Thomas, Emmanuel 15 Stimmen<br />

9. Paulus, Wulf 9 Stimmen<br />

10. Bredenbröker, Thomas 7 Stimmen<br />

11. Schreiber, Michael 4 Stimmen<br />

12. Steiner, Susanne 3 Stimmen<br />

12. Becker, Wilfried 3 Stimmen<br />

14. Pilz, Timo 2 Stimmen<br />

14. Weller, Wolfgang 2 Stimmen<br />

Auf Grund von Stimmengleichheit entscheidet über die Positionen 5., 6., 7., 8., 12., 13., 14., und<br />

15. der Losentscheid wie folgt:<br />

5. Nürnberg, Iris<br />

6. Wäschenbach, Marita<br />

7. Link, Stefan<br />

8. Boyer-Thomas, Emmanuel<br />

12. Steiner, Susanne


13. Becker, Wilfried<br />

14. Pilz, Timo<br />

15. Weller, Wolfgang<br />

18<br />

Nachfolgende Personen sind somit zu Ausschussmitgliedern/stellv. Ausschussmitgliedern des<br />

Demografieausschusses gewählt:<br />

Ausschussmitglied Stellv. Ausschussmitglied<br />

Sturm, Jessica Boyer-Thomas, Emmanuel<br />

Uhr-Schmidt, Alexandra Paulus, Wulf<br />

Ruf, Christian Bredenbröker, Thomas<br />

Söhngen, Maik Schreiber, Michael<br />

Nürnberg, Iris Steiner, Susanne<br />

Wäschenbach, Marita Becker, Wilfried<br />

Link, Stefan Pilz, Timo<br />

Punkt 9: Einrichtung eines „First-Responder-Systems“ für die Ortsgemeinde<br />

Friesenhagen<br />

Bürgermeister Stötzel verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage der<br />

Verwaltung vom 18.03.2011. Nach den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Mai<br />

2011 sei die v. g. Beschlussvorlage von der Verwaltung überarbeitet und teilweise ergänzt worden.<br />

Die aktuelle Fassung datiere nunmehr vom 06.06.2011. Der Vorsitzende gibt einen kurzen<br />

chronologischen Rückblick über die bisherigen Beratungen. Zuletzt sei die Angelegenheit im<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat am 19.11.2009 behandelt worden.<br />

Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung eines First-Responder-Systems ist § 1 Abs. 1 Nr. 2 und<br />

Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 17 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine<br />

Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG).<br />

Im Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 23. April 2008, Az.: 29 261:352,<br />

ergänzt durch die Schreiben vom 30. Mai und 26. September 2008, wurden Empfehlungen und<br />

Hinweise zur Einrichtung von First-Responder-Systemen gegeben.<br />

Ersthelfersysteme müssen diesen Empfehlungen und Hinweisen entsprechen. Ansonsten sind die<br />

Integrierten Leitstellen angewiesen, diese Ersthelfersysteme nicht zu alarmieren.<br />

Die Mitwirkung von First Respondern (qualifizierten Ersthelfern) in der Allgemeinen Hilfe gem. § 17<br />

Abs. 1 LBKG ist eine freiwillige gemeindliche Aufgabe, die dann sinnvoll ist, wenn eine Verkürzung<br />

des sog. theapiefreien Intervalls durch die eingesetzten Ersthelfer erreicht wird.<br />

Der sog. First Responder als in der Notfallhilfe ausgebildeter Ersthelfer führt qualifizierte<br />

basismedizinische Maßnahmen durch, bis der ebenfalls in jedem Fall alarmierte Notarzt vor Ort<br />

eintrifft.<br />

Eine Voraussetzung für den Einsatz von First Respondern ist eine schriftliche Vereinbarung<br />

zwischen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und der Organisation, die als First Responder tätig wird. Diese<br />

Vereinbarung bedarf der Zustimmung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates.<br />

Die Aufnahme des First-Responder-Systems in die Alarmierungslisten der zuständigen Integrierten<br />

Leitstelle erfolgt auf Veranlassung des Bürgermeisters im Einvernehmen mit der nach § 4 Abs. 2<br />

RettDG und § 1 Nr. 6 RettdZVO zuständigen Behörde; hier der Kreisverwaltung des<br />

Westerwaldkreises.<br />

Die First Responder werden dann im Auftrag der <strong>Verbandsgemeinde</strong> tätig.<br />

Die Amtshaftung für Schäden, auch an Patienten, trägt die <strong>Verbandsgemeinde</strong>. Die Abdeckung des<br />

Risikos ist über eine unbegrenzte Haftpflichtversicherung möglich.


19<br />

Hinsichtlich der Qualifikation der First Responder wird eine 80 Stunden umfassende Ausbildung<br />

und eine laufende Weiterbildung durch das Innenministerium empfohlen.<br />

Für First-Responder-Systeme werden keine Zuwendungen des Landes für Fahrzeuge, Ausrüstung,<br />

Baumaßnahmen u.a. gewährt. Eine Ausrüstung von Privatfahrzeugen mit Sondersignalanlagen<br />

wird durch das Innenministerium nicht befürwortet.<br />

Sachverhalt:<br />

Für den Bereich der Ortsgemeinde Friesenhagen möchte Herr Harold Sohler als Einzelperson als<br />

First Responder tätig werden.<br />

Dieserhalb fand zuletzt im Juli 2010 ein Gespräch statt, an dem neben Herrn Harold Sohler<br />

Bürgermeister Jens Stötzel, Wehrleiter Dietmar Urrigshardt, Sachbearbeiterin Petra Urigshardt, der<br />

Kreisbereitschaftsarzt des DRK Altenkirchen Jens Nettelrodt, der Kreisbereitschaftsführer des DRK<br />

Altenkirchen Georg Karmann und der Bereitschaftsleiter des DRK Wehbach Stefan Theis<br />

teilnahmen.<br />

Herr Sohler habe sein Begehren hinsichtlich der Einrichtung eines First-Responder-Systems<br />

dargestellt.<br />

Um bei allen möglichen Einsätzen, bei denen er einsatzbereit sei, frühzeitig vor Ort sein zu können,<br />

möchte er zukünftig mit alarmiert werden.<br />

Die Einrichtung eines First-Responder-Systems mit nur einer Person sei kaum umsetzbar und<br />

rechtlich bedenklich, da die Einsatzbereitschaft rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr nicht<br />

gewährleistet werden könne.<br />

Erhebliche Bedenken wurden in diesem Gespräch auch hinsichtlich der auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) zukommenden Kosten, sowie der Abdeckung der Risiken geäußert.<br />

Ergänzend eingeholte Informationen der Verwaltung ergaben, dass die bisher in Rheinland-Pfalz<br />

installierten First-Responder-Systeme überwiegend einer privaten Organisation (z.B. DRK)<br />

angehören oder es sich immer um Helfergruppen von bis zu 8 Personen handelt, damit die<br />

erforderliche Einsatzbereitschaft gewährleistet werden kann (grundsätzlich rund um die Uhr an<br />

allen Tagen im Jahr).<br />

In Gesprächen mit dem Leiter der Rettungsleitstelle in Montabaur und dem zuständigen<br />

Sachbearbeiter bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises teilten diese nach Erläuterung der<br />

hier vorliegenden Situation mit, dass die Einrichtung eines First-Responder-Systems nur mit einer<br />

Gruppe von Personen realistisch durchzuführen sei. Ein Ersthelfersystem mit nur einer Person sei<br />

ihnen weder landes- noch bundesweit bekannt.<br />

Die von der Rettungsleitstelle Montabaur und der Kreisleitstelle <strong>Sieg</strong>en mitgeteilten Fallzahlen über<br />

Einsätze mit lebensbedrohlichem Hintergrund (Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges) beliefen sich<br />

im Bereich der Ortsgemeinde Friesenhagen in den letzten 21 Monaten auf 198 Einsätze.<br />

Diese verhältnismäßig hohe Einsatzzahl würde den First Responder nicht unerheblich belasten<br />

(24-Stunden-Bereitschaft), so dass aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung eines First-<br />

Responder-Systems mit nur einer Person praktisch nicht umsetzbar sei.<br />

Erschwerend für die Einführung eines First-Responder-Systems sei ferner die derzeit<br />

unbefriedigende Situation der Notarztversorgung am Standort <strong>Kirchen</strong>.<br />

Wie allgemein bekannt, bedarf es erheblicher Anstrengungen der zuständigen Stellen, die<br />

Notarztversorgung am Standort <strong>Kirchen</strong> auf einen akzeptablen Stand zu bringen und auf Dauer<br />

sicherzustellen. Unabdingbare Voraussetzung für ein First-Responder-System sei jedoch eine<br />

intakte Notarztversorgung.<br />

Für die SPD-Fraktion trägt RM Dr. Johannes vor, dass die von Seiten der Verwaltung dargelegten<br />

Argumente schlüssig und stimmig seien. Daher sollte der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat der<br />

Beschlussempfehlung der Verwaltung folgen.


20<br />

RM Neuhof trägt vor, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen habe die Initiative von Herrn Sohler<br />

stets unterstützt und seinerzeit auch den entsprechenden Antrag in den <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />

eingebracht da. Auch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen würden sich dem Vorschlag der<br />

Verwaltung anschließen, da zunächst eine gesicherte Notarztversorgung vorhanden sein müsse.<br />

RM Günter trägt vor, ihr seien zwei Bürger aus der Ortsgemeinde Friesenhagen bekannt, die bereit<br />

seien, sich in einem First-Responder-System zu engagieren. Beide Personen verfügten über die<br />

notwendigen Fachkenntnisse.<br />

Auf Grund der dargestellten Sach- und Rechtslage, insbesondere auch wegen der eingeschränkten<br />

personellen Verfügbarkeit, sowie der auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) zukommenden und<br />

derzeit kaum zu kalkulierenden Kosten für das Fahrzeug, Funk, Alarmierung, Material, Erstattung<br />

von Verdienstausfall und der Risiken, die aus haftungsrechtlichen Ansprüchen entstehen können,<br />

beschließt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat, das Begehren des Herrn Harold Sohler auf Einrichtung eines<br />

First-Responder-Systems in der Ortsgemeinde Friesenhagen unter den jetzigen Voraussetzungen<br />

nicht zu entsprechen.<br />

Sollte sich die Situation dahingehend ändern, dass eine Mehrzahl von Personen, die möglichst<br />

einer Organisation (z.B. DRK, Feuerwehr, THW, u.a.) angehören, als qualifizierte Ersthelfer in<br />

einem First-Responder-System tätig werden möchten, soll über eine Installation erneut beraten und<br />

entschieden werden. Voraussetzung ist aber, dass die notärztliche Versorgung in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> auf Dauer sichergestellt ist.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />

Punkt 10: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über den Kostenersatz und<br />

die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) vom 26.11.2007<br />

Bürgermeister Stötzel verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage der<br />

Verwaltung vom 30.03.2011 und erläutert nochmals kurz den Sachverhalt.<br />

Gemäß § 36 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den<br />

Katastrophenschutz (LBKG) kann die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> als Aufgabenträger der<br />

Feuerwehr Kostenersatz für bestimmte Einsatzmaßnahmen verlangen. Hierzu zählen u.a.<br />

vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Einsätze, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen<br />

beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen, die Hilfe bei der Abwehr von<br />

Gefahren besonderer Art (größere Betriebsstörungen und Unglücksfälle mit besonderen Gefahren),<br />

sowie Falschalarme von Brandmeldeanlagen.<br />

Die Höhe der Kostenersätze können gem. § 36 Abs. 4 LBKG durch Satzung geregelt und durch<br />

Pauschalbeträge festgesetzt werden.<br />

Da in den letzten Jahren mehrere, auch von ihrer Art, neue Feuerwehrfahrzeuge beschafft und alte<br />

Feuerwehrfahrzeuge ausgemustert wurden, ist es notwendig, die Liste der Sachkosten bezüglich<br />

der Fahrzeuge und des in Rechnung zu stellenden Betrages zu aktualisieren. Gleichzeitig möchten<br />

wir die bisherigen Pauschalsätze zur Vereinfachung auf „glatte“ Endbeträge wie folgt runden.<br />

Nachfolgende Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und<br />

Dienstleistungen der Feuerwehr der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) vom 26.11.2007 wäre somit<br />

vom VG-Rat zu beschließen.<br />

Anlage<br />

zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung<br />

für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong><br />

vom 19. November 2007; zuletzt geändert am 16.06.2011<br />

Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr


21<br />

I. Personalkosten (Einsatz eigenen Personals)<br />

1. Für die Berechnung der Personalkosten sind je Stunde Einsatzdauer eines<br />

Feuerwehrangehörigen der auf die Arbeitsstunde umgerechnete Gebührensatz für einen Beamten<br />

des mittleren Dienstes nach § 2 des Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen<br />

allgemeiner Art (allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 15. Januar 2002 in der jeweils gültigen<br />

Fassung zugrunde gelegt.<br />

2. Für Sicherheitswachen kann anstelle des nach Ziffer 1 ermittelten Satzes ein einheitlicher<br />

Betrag von 7,00 € je volle Einsatzstunde und Person zugrunde gelegt werden.<br />

II. Sachkosten (Einsatz von Fahrzeugen)<br />

Die nachstehend angegebenen Beträge beziehen sich – soweit nichts anderes angegeben – auf eine<br />

Stunde Benutzungsdauer. Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht besondert<br />

berechnet.<br />

alt neu<br />

1. Löschfahrzeuge<br />

1.1 Löschgruppenfahrzeug LF 8 62,95 € 63,00 €<br />

LF 8/6 64,65 € 65,00 €<br />

1.2 Tanklöschfahrzeug TLF 8/18 51,66 € 52,00 €<br />

TLF 16/25 55,64 € 56,00 €<br />

TLF 20/40 --- 56,00 €<br />

1.3 Mittleres Löschfahrzeug MLF --- 65,00 €<br />

2. Sonderfahrzeuge<br />

2.1 Drehleiter DLK 18/12 53,79 € 54,00 €<br />

2.2 Rüstwagen RW 1 44,68 € 45,00 €<br />

2.3 Schlauchwagen SW 1000 76,80 € 77,00 €<br />

3. Sonstige Feuerwehrfahrzeuge<br />

3.1 Einsatzleitwagen ELW 1 69,34 € 69,00 €<br />

3.2 Mannschaftstransportfahrzeug MTF 74,32 € 74,00 €<br />

3.3 Rettungsboot RTB 1 15,00 € 15,00 €<br />

3.4 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 66,33 € 66,00 €<br />

TSF-W 45,21 € 45,00 €<br />

3.5 Mehrzweckfahrzeug MZF 47,66 € 48,00 €<br />

3.6 Vorausrüstwagen VRW 47,26 € 47,00 €<br />

In der Sitzung der Feuerwehr-Fachkommission des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Kirchen</strong> am 22.<br />

November 2010 sowie der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31. Mai 2011 wurden<br />

die Änderungen der Liste der Fahrzeugkosten erörtert. Sowohl die Feuerwehr-Fachkommission als<br />

auch der Haupt- und Finanzausschuss sprachen sich dafür aus, die Satzungsänderung bezüglich<br />

der Anlage im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließen zu lassen.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt den v. g. Empfehlungen und beschließt die Änderung der Anlage<br />

zur Satzung über die Kostenersätze und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der<br />

Feuerwehr.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />

Punkt 11: Schiedspersonen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />

11.1 Änderung der Schiedsamtsbezirke<br />

11.2 Wahl einer Schiedsperson<br />

Bürgermeister Stötzel verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage der<br />

Verwaltung vom 26.04.2011.


22<br />

Demnach sei bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 1.3.2011 darüber<br />

informiert worden, dass für die Schiedsamtsbezirke<br />

• Mudersbach/Brachbach<br />

• <strong>Kirchen</strong><br />

• Niederfischbach/Harbach<br />

dem Amtsgerichtsdirektor neue Schiedspersonen zu benennen sind, da die bisherigen<br />

Schiedsleute verstorben seien bzw. ihr Amt zur Verfügung stellten.<br />

Nach einem Hinweis im Mitteilungsblatt „Aktuell“ hätten sich zwei Personen aus Mudersbach bereit<br />

erklärt, das Amt der Schiedsperson zu übernehmen.<br />

Hierbei handele es sich um Frau Renate Otto sowie Frau Reinhilde Farnschläder, die sich in der<br />

Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 31.05. persönlich vorgestellt hätten.<br />

Folgende Änderungen habe der Haupt- und Finanzausschuss dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat zur<br />

Beschlussfassung empfohlen:<br />

In der <strong>Verbandsgemeinde</strong> werden lediglich noch zwei statt bisher vier Schiedsamtsbezirke gebildet,<br />

nämlich<br />

• Niederfischbach - Friesenhagen - Harbach<br />

• <strong>Kirchen</strong> - Mudersbach - Brachbach<br />

Die Schiedsperson des bisherigen Bezirks Friesenhagen, Herr Werner Würden, wäre bereit das<br />

Amt der Schiedsperson für den neuen Bezirk Niederfischbach-Friesenhagen-Harbach zu<br />

übernehmen, da er bisher bereits Stellvertreter der Schiedsperson für den Bezirk Niederfischbach –<br />

Harbach war.<br />

Für den Bereich <strong>Kirchen</strong> – Mudersbach - Brachbach müsse der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat eine neue<br />

Schiedsperson benennen.<br />

Sowohl Frau Otto als auch Frau Farnschläder hätten Bereitschaft signalisiert, das Schiedsamt auch<br />

für einen evt. neuen und größeren Bezirk (<strong>Kirchen</strong>-Mudersbach-Brachbach) zu übernehmen.<br />

Die Schiedspersonen der beiden Bezirke könnten sich gegenseitig vertreten.<br />

11.1 Änderung der Schiedsamtsbezirke<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt der Empfehlung des Ausschusses, beschließt die Reduzierung von<br />

vier auf zwei Schiedsamtsbezirke und deren Neubildung wie folgt:<br />

• Niederfischbach – Friesenhagen – Harbach<br />

• <strong>Kirchen</strong> – Mudersbach – Brachbach<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />

11.2 Wahl der Schiedsperson<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt per Akklamation Herrn Werner Würden als Schiedsperson für<br />

den Schiedsamtsbezirk Niederfischbach/Friesenhagen/Harbach zu benennen und diesen dem<br />

Amtsgericht für eine weitere Bestellung vorzuschlagen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja


23<br />

Die Wahl der Schiedsperson für den Bezirk <strong>Kirchen</strong>/Mudersbach/Brachbach erfolgt zwischen den<br />

Bewerberinnen Reinhilde Farnschläder und Renate Otto per Stimmzettel in geheimer Wahl.<br />

Die Zählkommission besteht analog der Wahl unter TOP 8 aus dem Ersten Beigeordneten Herrn<br />

Rainer Kipping sowie den Verwaltungsmitarbeitern Frau Sarah Thiel und Herrn Patrick Zöller.<br />

Die Wahlhandlung beginnt mit der Ausgabe der Stimmzettel an die Ratsmitglieder, welche in<br />

alphabetischer Reihenfolge einzeln zur geheimen Stimmabgabe aufgerufen werden.<br />

Zur Stimmabgabe sind drei Wahlkabinen im Sitzungssaal eingerichtet; die nach innen gefalteten<br />

Stimmzettel werden in eine Wahlurne eingeworfen.<br />

30 stimmberechtigte Ratsmitglieder sind anwesend. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei<br />

Wahlen gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung.<br />

Nach Abschluss des Wahlvorganges werden die Stimmzettel von der Zählkommission ausgezählt.<br />

Von den 30 abgegebenen Stimmzetteln wird keiner als ungültig erklärt.<br />

Erster Beigeordneter Kipping gibt folgendes Wahlergebnis bekannt:<br />

1. Farnschläder, Reinhilde 3 Stimmen<br />

2. Otto, Renate 27 Stimmen<br />

Somit ist Frau Renate Otto als Schiedsperson für den Bezirk <strong>Kirchen</strong> – Mudersbach – Brachbach<br />

gewählt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Amtsgericht den entsprechenden Personalvorschlag<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> mitzuteilen und vorzuschlagen, Frau Otto als neue Schiedsperson für den<br />

Bezirk <strong>Kirchen</strong>-Mudersbach-Brachbach vorzuschlagen.<br />

Punkt 12: Beratung über die Übertragung der Aufgabe Fremdenverkehr auf die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />

Bürgermeister verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung<br />

vom 24.05.2011 und erläutert nochmals kurz den Sachverhalt.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) und damit die Stadt <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) und die Ortsgemeinden<br />

Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach und Niederfischbach rücken im Naturraum<br />

„<strong>Sieg</strong>tal – Wildenburger Land“ im nördlichen Westerwald mit den Anbindungsmöglichkeiten ans<br />

<strong>Sieg</strong>erland, Sauerland und Bergische Land für Tagestouristen und Übernachtungsgäste verstärkt<br />

ins Blickfeld.<br />

Dies wird auch durch die demographische Entwicklung beeinflusst und die Nachfrage nach<br />

geeigneten Angeboten für Jung und Alt lassen den Inlandstourismus an Bedeutung gewinnen.<br />

Wenn wir nachhaltig an dieser Entwicklung Anteil haben wollen, sind wir alle aufgefordert, die<br />

Kräfte zu bündeln und neben den örtlichen Aktivitäten auch regional- und länderübergreifende<br />

Angebote zu festigen oder zu entwickeln. Für das touristische Angebot gilt daher permanente<br />

Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung.<br />

Dieser Entwicklung trägt das Land Rheinland-Pfalz mit der Tourismusstrategie 2015 Rechnung und<br />

konzentriert sich dabei auf vier thematische Säulen: „Wandern, Radwandern, Wein (Genuss) und<br />

Gesundheit“.<br />

Mit der Ausweisung von Themenwanderwegen auf örtlicher Ebene und dem damit verbundenen<br />

ehrenamtlichen Engagement einzelner Aktivisten und der Vereine können wir für Liebhaber von<br />

Natur und Landschaft schon interessante Angebote bieten.


24<br />

Die „2LänderTour“ (<strong>Sieg</strong>-Bigge-Radweg), die sich auf der Basis des Asdorftal-Radweges weiter<br />

entwickelt hat und somit ein weiterführendes Radweg- bzw. Radwanderangebot darstellt, macht<br />

deutlich, was interkommunale und länderübergreifende Zusammenarbeit bewirken kann.<br />

Auch der Nordic Walking Park in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> mit ca. 170 km ausgewiesenen<br />

Strecken in allen Ortsgemeinden hat seinen Stellenwert im Zusammenspiel der Angebote.<br />

Der „Druidensteig“ als zertifizierter Qualitätswanderweg nach den Kriterien des Deutschen<br />

Wanderverbandes hat durch die Zusammenarbeit von Betzdorf, Daaden, Gebhardshain, Herdorf<br />

und <strong>Kirchen</strong> die Region an <strong>Sieg</strong>, Heller, Daade, Elbbach und Nister näher zusammenrücken<br />

lassen.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) möchte den Fremdenverkehr auch zukünftig fördern und<br />

stärken.<br />

Diese Vorgehensweise erfordert neben den Entscheidungen im Team mit allen Ortsgemeinden<br />

auch eine Bündelung von Zuständigkeiten auf der Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong> für die<br />

Aufgabenbereiche mit überörtlicher Bedeutung.<br />

Die Übertragung der Aufgabe „Fremdenverkehrsförderung“ sollte daher folgende<br />

Aufgabenbereiche umfassen:<br />

- Entwicklung von touristischen und kultur-/touristischen Konzepten für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

- Touristische Informationen mit entsprechenden (z.B. kultur-/touristischen) Internet-Angeboten<br />

sowie Prospekten und Verzeichnissen (z.B. Gastgeber- / soweit nicht überregional organisiert)<br />

- Erstellung von Wanderkarten und Radwanderkarten (soweit nicht überregional organisiert)<br />

- Qualitätswanderweg wanderbares Deutschland „DRUIDENSTEIG“ (Marketing)<br />

- Unterhaltung und Marketing für den Nordic Walking Park der VG <strong>Kirchen</strong><br />

- Ausbau und Verbesserung des Radwegeangebotes (z.B. <strong>Sieg</strong>tal-Radweg, 2LänderTour bzw.<br />

Ruhr-<strong>Sieg</strong>-Radweg, Westerwaldschleife der Rheinland-Pfalz-Radroute und Vernetzungen zu<br />

Nachbarkommunen).<br />

Durch das Zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28.09.2010 (GVBl.<br />

S.280) wurde in § 67 Gemeindeordnung (GemO) folgender neuer Absatz eingefügt: „Die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> kann die Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der<br />

Fremdenverkehrsförderung, soweit sie von überörtlicher Bedeutung sind, als<br />

Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen“.<br />

Begründet wird dies damit, das eine zeitgemäße und zukunftsgerichtete<br />

Fremdenverkehrsförderung eine Infrastruktur sowie eine personelle und sächliche Ausstattung<br />

bedingen, die die Leistungsfähigkeit der einzelnen Ortsgemeinden in der Regel überfordert.<br />

Vor einer abschließenden Beschlussfassung im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat (§ 67 Abs. 3 GemO) sollte<br />

möglichst das Einvernehmen in allen Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) für eine<br />

Aufgabenübertragung im beschriebenen Sinne herbeigeführt werden.<br />

Im Zusammenwirken mit übergeordneten Behörden und touristischen Fachverbänden kann sich<br />

eine konzentrierte Zuständigkeit auf der Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vorteilhaft erweisen. Dabei<br />

sollten die jeweiligen örtlichen Belange bei der Entscheidungsfindung einer Abwägung unterzogen<br />

werden.<br />

Fraktionssprecher Merzhäuser trägt für die CDU-Fraktion vor, vorgenanntes Thema müsse<br />

gemeinsam mit den Ortsgemeinden angegangen werden.<br />

Hierfür gelte es, deren Zustimmung einzuholen. In diesem Zusammenhang weise er auf die vielen<br />

ehrenamtlichen Bürgergruppen und Vereine hin, welche schon einige touristische Projekte<br />

verwirklicht hätten, wie z. B. den Grubenwanderweg in Brachbach, den Schiefer-, Erz-, und<br />

Eisenweg in Mudersbach oder der Kreuzwanderweg in Niederfischbach. Ihnen dürfe man nichts<br />

wegnehmen. Es sei sehr wichtig, diese Gruppen und Vereine von Anfang an mit einzubinden.<br />

RM Möller vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung nur im Konsens zwischen den<br />

Ortsgemeinden und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> erfolgen könne. Beide Seiten müssten sich als


25<br />

gemeinsame Partner verstehen. Die Aufgabe der <strong>Verbandsgemeinde</strong> sei es nun, den<br />

Ortsgemeinden ein durchdachtes Konzept vorzulegen. Diesbezüglich müsse die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> auf die Ortsgemeinden zugehen.<br />

Fraktionssprecher Dr. Mengel weist darauf hin, dass gemeinsame Potentiale ausgeschöpft<br />

werden müssten.<br />

Ängste, auch bei den Vereinen und ehrenamtlichen Gruppen, dürfte man erst gar nicht aufkommen<br />

lassen. Vielmehr seien die örtlichen Beteiligten zu ermutigen, dass keinem etwas weggenommen<br />

werde. In der Vorlage der Verwaltung werde daher ja auch betont, dass es nicht um die<br />

Übertragung örtlicher sondern überörtlicher Aufgaben der Fremdenverkehrsförderung auf die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> gehe.<br />

RM Weller weist darauf hin, dass eine gemeinsame Vermarktung der hiesigen Region mit den<br />

Ortsgemeinden von sehr großer Bedeutung sei.<br />

Erster Beigeordneter Kipping sieht hinsichtlich der Beantragung von Fördermittel für den<br />

beabsichtigten „<strong>Sieg</strong>talradweg“ einen erheblichen Vorteil, sofern die Aufgabe Fremdenverkehr<br />

zentral von der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> gesteuert werde.<br />

Bürgermeister Stötzel pflichtet dem bei und führt zu den vorgetragenen Wortmeldungen aus,<br />

dass in die touristischen Infrastruktureinrichtungen, die zur Übertragung angedacht seien, örtliche<br />

Vereine nicht involviert seien. Projekte wie die Themenwanderwege vor Ort sollten wegen des<br />

ehrenamtlichen Engagements örtlicher Vereine auch auf dieser Ebene verbleiben. Lediglich<br />

interkommunale Einrichtungen wie der <strong>Sieg</strong>-Bigge Radweg oder der Druidensteig oder auch der<br />

geplante <strong>Sieg</strong>talradweg sollen als überregional bedeutsame Einrichtungen auf die Ebene der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> gehoben werden.<br />

Sodann stellt RM Hauptmann den Antrag, die Angelegenheit zu vertagen, bis sich alle<br />

Ortsgemeinden und die Stadt <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) zum v. g. Thema positioniert hätten. Erst dann sollte<br />

das Thema erneut im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat aufgegriffen werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme<br />

25 Nein-Stimmen<br />

3 Stimmenenthaltungen<br />

Anschließend verliest Bürgermeister Stötzel die nachfolgende Beschlussempfehlung der<br />

Verwaltung und lässt über diese abstimmen.<br />

1. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat unterstützt die Einschätzung der Verwaltung und bietet den<br />

verbandsangehörigen Gemeinden eine Übernahme der dargestellten Aufgaben zum<br />

01.01.2012 an.<br />

2. Nach entsprechender Beratung in den verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt die<br />

endgültige Beschlussfassung im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat.<br />

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen<br />

- Nein-Stimmen<br />

2 Stimmenenthaltungen<br />

Punkt 13: Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in den Schulen<br />

hier: Umsetzung und Ausführungsbeschluss<br />

Bürgermeister Stötzel verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage. Zudem<br />

sei die Angelegenheit in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 26.05.2011 vorberaten<br />

worden.


26<br />

Demnach hatte der Bau- und Umweltausschuss der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> in seiner Sitzung<br />

am 08.09.2010 den Sachverständigen für baulichen Brandschutz Herrn Architekt Christian Müller<br />

aus <strong>Kirchen</strong> damit beauftragt, die Ergebnisse der Gefahrenverhütungsschau der<br />

Brandschutzbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen, welche an den Schulen der VG <strong>Kirchen</strong><br />

durchgeführt wurden, zu überprüfen, und die daraus notwendigen Planungsleistungen zu ermitteln.<br />

Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung mit Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses am<br />

18.05.2011 wurden die notwendigen Planungen vorgestellt und erörtert. Gegen die vorgesehenen<br />

Planungen wurden keine Bendenken erhoben.<br />

Nachfolgende Gebäude wurden betrachtet:<br />

- Grundschule Herkersdorf/Offhausen<br />

- Grundschule Wehbach<br />

Zur Darstellung der notwendigen Investitionen und der aus den Brandschutzbestimmungen<br />

erforderlichen Maßnahmen sind die Planunterlagen und die Kostenschätzungen als Anlage dem<br />

Begehungsprotokoll vom 18.05. beigefügt.<br />

Für die Brandschutzmaßnahmen und die Amokprävention sollen Förderanträge sowie Anträge auf<br />

vorzeitigen Baubeginn analog der anderen Schulen gestellt werden.<br />

Insgesamt ist mit folgenden Baukosten zu rechnen:<br />

Grundschule Herkersdorf/Offhausen<br />

- Brandschutzmaßnahmen rd. 26.000,00 €<br />

- Amokpräventionsmaßnahmen rd. 29.000,00 €<br />

Gesamtsumme rd. 55.000,00 €<br />

Grundschule Wehbach<br />

- Brandschutzmaßnahmen rd. 70.000,00 €<br />

- Amokpräventionsmaßnahmen rd. 28.000,00 €<br />

Gesamtsumme rd. 98.000,00 €<br />

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2011 veranschlagt worden. Damit die<br />

Maßnahmen schnellstmöglich erfolgen können, sind folgende Beschlüsse erforderlich:<br />

1. Umsetzungsbeschluss für die erforderlichen Maßnahmen auf Grundlage der Konzepte unter<br />

Berücksichtigung der Planungsänderungen aus dem Ortstermin vom 18.05.2011 mit<br />

Antragsstellung auf Baugenehmigung.<br />

2. Ausführungsbeschluss über die Durchführung der notwendigen Ausschreibungen für die<br />

Baumaßnahmen zum Brandschutz und zur Amokprävention.<br />

Fraktionssprecher Köhler hinterfragt aufgrund der notwendigen Investitionen bei gleichzeitig<br />

deutlich rückläufigen Schülerzahlen die Erhaltung von kleinen Schulstandorten in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>. In jedem Fall müsse hierüber eine Diskussion erfolgen.<br />

Fraktionssprecher Dr. Mengel plädiert für eine schnellstmögliche Umsetzung des<br />

Brandschutzkonzeptes in den Schulen Wehbach und Herkersdorf/Offhausen. So lange dort<br />

unterrichtet werde, und dies sei derzeit der Fall, müsse alles für den Erhalt der beiden Schulen<br />

getan werden.<br />

Fraktionssprecher Merzhäuser trägt vor, die notwendigen Brandschutzmaßnahmen seien<br />

unabhängig von den Fördermöglichkeiten zu sehen. Des Weiteren schließe er sich den<br />

Ausführungen von Herrn Dr. Mengel an.


27<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt der Beschlussempfehlung des Bau- und Umweltausschusses und<br />

beschließt, den Architekten damit zu beauftragen, die Antragsunterlagen für die Grundschulen in<br />

Wehbach und Herkersdorf/Offhausen bei der Verwaltung zur Einreichung beim Fördergeber und<br />

der Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.<br />

Des Weiteren beschließt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat, den Architekten nach Genehmigung des<br />

vorzeitigen Baubeginns durch die ADD damit zu beauftragen, im Falle einer Förderzusage und<br />

auch bei einer Förderablehnung die notwendigen Ausschreibungen zu erstellen, damit die<br />

Verwaltung das Ausschreibungsverfahren durchführen kann.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />

Punkt 14: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.05.2011 bezüglich der<br />

Energielieferung am Molzbergbad<br />

Bürgermeister Stötzel trägt vor, der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.05.2011<br />

sei mit dem Einladungsschreiben zur heutigen Sitzung versandt worden. Dieser habe folgenden<br />

Wortlaut:<br />

„Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beauftragt die Mitglieder des Aufsichtsrates der Molzberg GmbH,<br />

kurzfristig alternative Lösungen zur benötigten Energieleistung für das Molzbergbad abzufragen<br />

und prüfen zu lassen, ob ein Contractingverfahren zur Lieferung des Energiebedarfes möglich ist.“<br />

Fraktionssprecher Köhler begründet den vorliegenden Antrag wie folgt:<br />

„Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bedauert ausdrücklich das Scheitern des geplanten<br />

Wärmeverbundes am Standort Molzberg. Die Partner Molzberg GmbH, VG <strong>Kirchen</strong> und die<br />

Kreisverwaltung Altenkirchen sind letztendlich an der Bürokratie gescheitert. Die Fraktion<br />

Bündnis 90 / Die Grünen kritisiert, dass dies in dem späten Stadium des Projektes erst erkannt<br />

wurde. Die Verantwortlichen hätten frühzeitig die benötigten Wärmeleistungen auch öffentlich im<br />

Contractingverfahren ausschreiben können. Im Rahmen eines Contractingverfahrens wären gerade<br />

private regionale Anbieter bereit gewesen, mit ökologischen und ökonomischen Lösungen aus<br />

Energieträgern der Region die erforderliche Wärmeleistung zu liefern. Das Scheitern des Projektes<br />

ist für die Region kein gutes Zeichen. Eine jetzt angepasste Planung der Heizungsanlage erhält<br />

nun einen noch geringeren Anteil an regenerativen Energieträgern. Der Grundwärmebedarf soll<br />

nun, nach einer angepassten Lösung für das neue Freizeitband, von einem erdgasbetriebenen<br />

Blockheizkraftwerk geleistet werden, das dann als Ergänzung für Spitzenlasten mit einem<br />

Pelletkessel erweitert werden soll. Die hier zugrunde gelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

bitten wir dem Rat nochmals zu erläutern. Wir beantragen deshalb zusätzlich, den Rat aktuell über<br />

den Baufortschritt und den Kostenstand des neuen Bades zu informieren.“<br />

Bürgermeister Stötzel trägt anschließend eine Stellungnahme der Geschäftsführung der<br />

Freizeitbad Molzberg GmbH hinsichtlich der Wärmeversorgung des Freizeitbades im Wortlaut vor:<br />

Wärmeversorgung Freizeitbad<br />

Die im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung stehenden Gewerke Rohrleitungsnetz<br />

Heizungstechnik und Wärmeerzeugungsanlagen sind vergeben.<br />

Das Gewerk Rohrleitungsnetz Heizungstechnik ist weitgehend fertiggestellt. Die Lieferung und<br />

Montage der Kesselanlagen sowie des BHKW, bzw. deren technische Anbindung ist für die 25. und<br />

26 KW geplant. Im Anschluss soll ein provisorischer Heiztestbetrieb erfolgen.<br />

Mit der Herstellung der Anlagen und störungsfreiem Testbetrieb ist die autarke Wärmeversorgung<br />

in Eigenregie der Freizeitbad Molzberg GmbH sichergestellt.<br />

Wärmeversorgungskonzept<br />

Die autarke Wärmeversorgung des Bades wird durch folgende Anlagenkonfiguration sichergestellt:


28<br />

Zur Grundlastabdeckung wird ein BHKW für Erdgasbetrieb mit 80 KW thermischer und 50 KW<br />

elektrischer Leistung sowie ein Biomasseheizkessel (Holzpelletkesse) mit 200 KW thermischer<br />

Leistung installiert. Die Spitzenlast übernimmt ein Niedertemperatur-Gaskessel mit 350 KW<br />

thermischer Leistung.<br />

Entscheidungsfindung zur Wärmeversorgung<br />

Seit November 2009 bis Ende 2010 wurden den zuständigen Gremien insgesamt 5<br />

Wärmeversorgungskonzepte mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für rd. 15 Kombinationen für<br />

Wärmeerzeugungsanlagen bezogen auf eine autarke Versorgung des Bades und rd. 25<br />

Kombinationen für Wärmeerzeugungsanlagen bezogen auf eine Verbundlösung zur Entscheidung<br />

vorgestellt.<br />

Neben den parallelen Betrachtungen einer autarken Wärmeversorgung als auch der<br />

Verbundlösung wurden auch mehrere Varianten für eine stufenweise Umsetzung einer<br />

Nahwärmeverbundlösung betrachtet.<br />

Konzeptionelle Entscheidungen zur Wärmeversorgung hat der Aufsichtsrat der Freizeitbad<br />

Molzberg GmbH dann in seiner Sitzung am 20.09.2010 einstimmig getroffen, nachdem nochmals<br />

optimierte Lösungsvarianten für eine autarke Wärmeversorgung als auch für eine Verbundlösung<br />

vorgestellt wurden. Diese Lösungsvarianten mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen und<br />

Wärmekosten liegen den Mitgliedern des Aufsichtsrates vor.<br />

Die Lösungen mit fachplanerischer Empfehlung wurden dem Haupt- und Finanzausschuss des<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Kirchen</strong> am 28.10.2010 vorgetragen.<br />

Der Aufsichtsrat hat sich dann im März 2011, nach Aufkündigung der Verbundlösung, für die<br />

vorgenannte Anlagenkonfiguration entschieden und die entsprechende Vergabeentscheidung<br />

getroffen.<br />

Nahwärmeverbund<br />

Seit 2009 haben sich die Projektbeteiligten unter Federführung der Freizeitbad Molzberg GmbH<br />

intensiv mit der Umsetzung einer Nahwärmeverbundlösung befasst.<br />

Die Gründe für die Projektbeendigung „Nahwärmeverbund Molzberg“ sind der gemeinsamen<br />

Erklärung, die von allen Gremien der Projektbeteiligten mehrheitlich beschlossen wurde, zu<br />

entnehmen.<br />

Contracting<br />

Seit 2009 wurden zahlreiche Gespräch mit Anbietern zur Klärung der Voraussetzungen und<br />

Rahmenbedingungen verschiedenster Contractingmodelle sowie deren Leistungsinhalte geführt,<br />

Konzepte erarbeitet und den Gremien vorgestellt.<br />

Vergleichend herangezogene, frei zugängliche Modellkalkulationen und betriebswirtschaftliche<br />

Variantenvergleiche zwischen Eigenbesorgung und Contracting auf der Basis der benötigten<br />

thermischen Leistung bzw. des Jahreswärmebedarfes weisen in der Summe relativ geringe<br />

Kostenunterschiede aus.<br />

Projektintern wurde daher vereinbart, angesichts der Transaktionskosten sowie organisatorischer,<br />

steuerlicher, vergabe – und verfahrensrechtlicher, haushalts- sowie förderrechtlicher Gründe, das<br />

Thema Contracting nicht weiter zu verfolgen.<br />

Fazit<br />

Für das Objekt „Molzbergbad“ ist das Thema Wärmeversorgung aufgrund der<br />

Vergabeentscheidung und Beauftragung zur Lieferung und Montage der<br />

Wärmeerzeugungsanlagen und des Baufortschritts mit dem Ziel der Baufertigstellung Ende August<br />

2011 und folgender Betriebsaufnahme umfassend abgearbeitet.


29<br />

Hinsichtlich der beantragten Information über den aktuellen Baufortschritt und den Kostenstand<br />

liegt ebenfalls eine Stellungnahme der Freizeitbad Molzberg GmbH vor. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />

stimmt diesbezüglich dem Vorschlag des Vorsitzenden zu, diese als Anlage 3 dem<br />

Sitzungsprotokoll beizufügen.<br />

Hinsichtlich des Themas „Contracting“ bittet der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat übereinstimmend den<br />

Bürgermeister, dieses in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates nochmals zu thematisieren und<br />

zu prüfen, ob etwaige Contractingmodelle ggfls. noch denkbar seien.<br />

Punkt 15: Antrag der SPD-Fraktion;<br />

Verabschiedung einer Resolution – Verbesserung der notärztlichen Versorgung<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong><br />

Für die SPD-Fraktion trägt RM Dr. Johannes den Sachverhalt vor und begründet den Antrag auf<br />

Verabschiedung des nachfolgenden Resolutionstextes:<br />

„Die notärztliche Versorgung der Bevölkerung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> ist notleidend und<br />

gesetzeswidrig.<br />

An zu vielen Tagen (mehr als 25 %) in diesem ersten Halbjahr 2011 war beim Notarztstandort am<br />

Klinikum <strong>Kirchen</strong> kein Notarzt präsent. Es kam zu grenzwertigen und unhaltbaren Situationen in der<br />

Versorgung Schwerstkranker.<br />

Es kam zu einer Vergeudung von Ressourcen durch den eigentlich nicht gerechtfertigten Einsatz<br />

des luftbasierten Rettungsmittels Christoph 25 mit Standort in <strong>Sieg</strong>en.<br />

Diese Situation , die auch kreisweit keine andere ist, kann so nicht hingenommen werden.<br />

Wir fordern zuerst die Kostenträger auf , federführend die AOK Rheinland-Pfalz, ihrer<br />

Verantwortung für die Daseinsfürsorge der Bürger, und damit auch ihrer Versicherten gerecht zu<br />

werden, um die zusätzlichen Mittel für eine funktionierende und ununterbrochene notärztliche<br />

Versorgung zur Verfügung zu stellen. Im Zweifelsfall müsste dafür die Produktion von<br />

Hochglanzbroschüren oder Werbespots eingestellt werden.<br />

Wir fordern den Landrat des Westerwaldkreises als zuständigen Hauptverwaltungsbeamten auf,<br />

mit allem Nachdruck die Verhandlungen mit den Kostenträgern so zu gestalten, dass die<br />

erforderlichen Mittel schnellstmöglich für eine funktionierende Notarztversorgung zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Der Landrat des Westerwaldkreises ist verantwortlich für den korrekten Vollzug der<br />

Notarztversorgung im Rahmen des Landesrettungsdienstgesetzes und hat diese<br />

einhundertprozentig sicherzustellen .<br />

Wir appellieren an den Träger des Klinikums, der mit der Übernahme des allgemeinen<br />

Versorgungsauftrages selbstredend auch den Auftrag zur prä-klinischen Versorgung<br />

Schwerstkranker und Schwerverletzter übernommen hat.<br />

Wir halten es für selbstverständlich, dass die Chefärzte der im Klinikum bestehenden Abteilungen<br />

dafür sorgen, dass eine ausreichende Zahl an ärztlichen Mitarbeitern den Fachkundenachweis<br />

Rettungsdienst erwerben kann , und damit für die notärztliche Versorgung der Bevölkerung zur<br />

Verfügung steht.<br />

Diese Tätigkeit muss gemessen an der sehr großen Verantwortung adäquat und in gleicher Höhe<br />

vergütet werden wie in den urbanen Ballungszentren.<br />

Wir fordern mit allem Nachdruck für das gesamte Verfahren die uneingeschränkte Transparenz der<br />

Verträge, der Verantwortlichkeiten, der Finanzströme und der Struktur- beziehungsweise<br />

Ergebnisqualität.<br />

Statt weiter das Schwarze Peter – Spiel zu pflegen, müssen alle Karten auf den Tisch.<br />

Für jeden einsehbar.<br />

Und Sofort !“<br />

RM Dr. Otterbach begrüßt den vorliegenden Resolutionstext. Die notärztliche Versorgung könne<br />

so nicht mehr hingenommen werden.


30<br />

Fraktionssprecher Dr. Bittersohl verweist auf die sehr angespannte Personallage in den<br />

Krankenhäusern. Die mit der Resolution u. a. aufgestellte Forderung an die Chefärzte sei seiner<br />

Meinung nach nur sehr schwer realisierbar.<br />

RM Neuhof sieht in Sachen „Entlohnung der Notärzte“ das Hauptproblem. Jedoch dürften hieran<br />

keine lebensrettenden Maßnahmen scheitern. Beim Landrat des Westerwaldkreises als<br />

Hauptverantwortlichem müsse nachgehakt werden.<br />

Abschließend verabschiedet der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat den von der SPD-Fraktion eingebrachten<br />

und oben ausgeführten Resolutionstext.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />

Punkt 16: Prüfung der Jahresrechnung durch einen externen Wirtschaftsprüfer<br />

Bürgermeister Stötzel verweist auf die nachfolgende Beschlussvorlage der Verwaltung vom<br />

29.04.2011, welche allen Ratsmitgliedern vorliegt. Weiterer Sachvortrag hierzu wird nicht mehr<br />

gewünscht.<br />

In zwei Sitzungen, am 19. Januar und 10. März d. Jahres, habe der Rechnungsprüfungsausschuss<br />

die Thematik ausführlich beraten und dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat die einstimmige<br />

Beschlussempfehlung ausgesprochen<br />

1. sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 externen Sachverstandes i.S.v. § 112 Abs. 5<br />

GemO zu bedienen und einem Wirtschaftsprüfer den Prüfauftrag für die Jahresrechnung 2010,<br />

welcher mit einem Bestätigungsvermerk (Testat) enden soll, zu erteilen.<br />

2. die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses auf eine „Belegprüfung“ einzelner, im<br />

Ermessen des Ausschusses ausgewählter Maßnahmen zu beschränken.<br />

Im Übrigen ist der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Prüfbericht zunächst im<br />

Rechnungsprüfungsausschuss zu erörtern.<br />

In einer im Mai d. J. stattgefundene Fortbildungsveranstaltung für Rechnungsprüfungsausschussmitglieder<br />

hätten sich zudem auch die Mitglieder der<br />

Rechnungsprüfungsausschüsse der Ortsgemeinden für eine externe Prüfung ausgesprochen.<br />

Fraktionssprecher Merzhäuser trägt vor, die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der<br />

Verwaltung zustimmen, jedoch solle die externe Rechnungsprüfung zunächst nur für die<br />

Jahresrechnung 2010 erfolgen.<br />

Sodann folgt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat der einstimmigen Beschlussempfehlung des<br />

Rechnungsprüfungsausschusses und beschließt,<br />

1. sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 externen Sachverstandes i.S.v. § 112 Abs. 5<br />

GemO zu bedienen und einem Wirtschaftsprüfer den Prüfauftrag für die Jahresrechnung 2010,<br />

welcher mit einem Bestätigungsvermerk (Testat) enden soll, zu erteilten.<br />

Die Auftragserteilung erfolgt im nichtöffentlichen Sitzungsteil.<br />

2. die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses auf eine „Belegprüfung“ einzelner, im<br />

Ermessen des Ausschusses ausgewählter Maßnahmen zu beschränken.<br />

Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Prüfbericht ist vor einer Beratung im<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat zunächst im Rechnungsprüfungsausschuss zu erörtern.<br />

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

- Stimmenenthaltungen


Punkt 17: Essensgeld für die Teilnahme am Mittagessen an den Ganztagsschulen in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>; Bildungs- und Teilhabepaket<br />

31<br />

Bürgermeister Stötzel verweist auf die nachfolgende Beschlussvorlage der Verwaltung vom<br />

29.04.2011, welche allen Ratsmitgliedern vorliegt.<br />

Nach nochmaliger kurzer Sachverhaltszusammenfassung wird weiterer Sachvortrag hierzu nicht<br />

mehr gewünscht.<br />

In der Sitzung des Schulträgerausschusses am 25.05.2011 habe man sich darauf verständigt, die<br />

Essenskosten gestaffelt zum 01.01.2012 auf 2,00 Euro und zum 01.07.2012 auf 2,50 Euro<br />

anzuheben.<br />

Der Ausschuss habe eine entsprechende Beschlussempfehlung an den <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />

ausgesprochen.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt der Empfehlung des Schulträgerausschusses und beschließt, die<br />

Essenskosten gestaffelt zum 01.01.2012 auf 2,00 Euro und zum 01.07.2012 auf 2,50 Euro zu<br />

erhöhen.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />

Fraktionssprecher Dr. Mengel appelliert an die hilfebedürftigen Familien, das Bildungs- und<br />

Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen.<br />

Bürgermeister Stötzel kündigt an, in der Schulträgerausschusssitzung sei verabredet worden, die<br />

Eltern mittels Elternbrief über die heutige Entscheidung des Rates und die Gründe hierfür zu<br />

informieren. Die von RM Mengel angesprochene Ergänzung werde mit in den Elternbrief<br />

aufgenommen.<br />

Punkt 18: Vorstellung eines neuen <strong>Verwaltungsgliederungsplan</strong>es für die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />

Bürgermeister Stötzel verweist auf die nachfolgende sehr ausführliche Beschlussvorlage der<br />

Verwaltung vom 10.06.2011 und erläutert diese. Der neue Geschäftsverteilungsplan wird mittels<br />

Beamerpräsentation vorgestellt.<br />

I. Allgemeines<br />

Die Gliederung einer Verwaltung obliegt naturgemäß einem permanenten Wandel, der zurück geht<br />

auf Änderungen der gesellschaftlichen, politischen, technischen und rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen. Auswirkungen auf die jeweilige Verwaltungsgliederung hat auch die Bildung<br />

von Geschäftsbereichen und deren Übertragung auf Beigeordnete.<br />

Eine einheitliche oder „richtige“ Verwaltungsgliederung gibt es nicht, lediglich geben Muster nach<br />

rein sachlich-fachlichen Gesichtspunkten Anhaltspunkte für eine „örtliche“ Verwaltungsgliederung.<br />

Die neue Verwaltungsstruktur der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung beruht auf dem vom Gemeinde-<br />

und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) fortentwickelten Muster-Verwaltungsgliederungsmodell<br />

„Gemeinde 21“ sowie den Ergebnissen der im Zeitraum 31. Januar – Ende April 2011<br />

durchgeführten Organisationsuntersuchung der Aufbau- und Ablauforganisation der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung durch die Kommunalberatung Communal Consult Bachmann<br />

(CCB).<br />

Bereits in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratssitzung am 14. Mai 2011 wurde der unter Beteiligung einer<br />

Projektgruppe durch CCB verfasste Organisationsbericht ausführlich vorgestellt und erörtert. Er<br />

wird somit als inhaltlich bekannt vorausgesetzt.<br />

Während des gesamten Prozesses war darüber hinaus eine Lenkungsgruppe aus Vertretern der im<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat vertretenen Fraktionen eingesetzt, an deren Sitzungen auch die Orts-<br />

/Stadtbürgermeister, Beigeordneten der VG, Personalratsvertreter sowie Fachbereichsleiter<br />

teilnahmen.


32<br />

Nach Vorstellung des Organisationsberichtes bestand für alle Beteiligten (Fraktionen des VG-<br />

Rates, Fachbereichsleiter, Personalrat) Gelegenheit zur ausführlichen Stellungnahme.<br />

Die Vorschläge aus dem Muster-Verwaltungsgliederungsmodell „Gemeinde 21“, des<br />

Organisationsberichtes von CCB sowie die abgegebenen Stellungnahmen aller Projektbeteiligten<br />

wurden in einem Prozess untereinander und gegeneinander abgewogen.<br />

Die Entscheidung über die Verwaltungsgliederung obliegt nach § 47 der Gemeindeordnung<br />

Rheinland-Pfalz (GemO) dem Bürgermeister.<br />

Die neue Organisationsstruktur ist geprägt von der Idee einer flachen Organisationsebene mit so<br />

wenig wie nötig an Hierarchien.<br />

Eine effiziente Aufbauorganisation besteht in der Wahrnehmung und Ausübung dezentraler<br />

Ressourcenverantwortung, was im Wesentlichen bedeutet, die Entscheidungskompetenzen der<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken und damit Leitungsfunktionen zu Gunsten gehobener<br />

Sachbearbeitung zurückzunehmen.<br />

Dies vermeidet hierarchische Wege innerhalb einer Organisationseinheit, motiviert Mitarbeiter und<br />

erzeugt damit letztlich noch bessere Arbeitsergebnisse durch Anerkennung von selbständigem<br />

Arbeiten.<br />

Sie ist unter dem Gesichtspunkt eines sparsamen Ressourcenverbrauchs ferner ausgerichtet<br />

darauf, gegenwärtige und zukünftige Aufgaben möglichst mit bereits vorhandenem Personal zu<br />

erledigen, um nicht noch weiteren und höheren Personalaufwand durch zusätzliches Personal zu<br />

generieren, der sich selbstverständlich auf die von den Ortsgemeinden zu zahlenden und damit<br />

schon jetzt oftmals beklagten <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage durchschlagen würde.<br />

Letztlich wurde die neue Verwaltungsgliederung auf eine effiziente Struktur und nicht anhand<br />

vorgegebener personeller Gegebenheiten ausgerichtet.<br />

II. Erörterung/Veränderungen der neuen Verwaltungsgliederung<br />

So wie bisher, sieht die neue Verwaltungsgliederung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung zwei<br />

Geschäftsbereiche vor.<br />

Die Leitung des Geschäftsbereiches 1 obliegt dem Bürgermeister, die des Geschäftsbereiches 2<br />

dem hauptamtlichen Ersten Beigeordneten, dem gemäß § 50 Abs. 3 GemO ein angemessener<br />

Geschäftsbereich zu übertragen ist.<br />

A) Geschäftsbereich I<br />

Der Geschäftsbereich 1 umfasst drei Fachbereiche<br />

- Fachbereich 1 (Zentrale Dienste)<br />

- Fachbereich 2 (<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke)<br />

- Fachbereich 3 (Bürgerdienste)<br />

Die bisher eigenständigen Fachbereiche 1 (Organisation u. Personal) und 2 (Finanzen) werden zu<br />

einem neuen Fachbereich 1 („Zentrale Dienste“) zusammengefasst. Damit reduziert sich die<br />

Anzahl der Fachbereiche insgesamt von bisher 5 auf nunmehr 4.<br />

Die Zusammenlegung der bislang eigenständigen Fachbereiche 1 und 2 erfolgt, um die zentrale<br />

Steuerungsverantwortung und das zentrale Finanzcontrolling in einem Fachbereich<br />

zusammenzuführen.<br />

Die Finanzgrundlagen sind mehr denn je Basis für Steuerungsentscheidungen der<br />

Verwaltungsleitung und sollen daher in einem Fachbereich gebündelt werden.<br />

Aus Gründen der besonderen Fachspezialität, vor allem aber auch wegen der Größe dieses neuen<br />

Fachbereiches und der Anzahl der ihm zugeordneten Mitarbeiter werden unterhalb der<br />

Fachbereichsebene zwei Fachdienste, nämlich „Organisation und Personal“ sowie „Finanzen“<br />

eingerichtet.<br />

In den Fachbereichen 1 und 2 waren bisher 14 Fachgebiete eingerichtet, im neuen Fachbereich 1<br />

werden es durch verschiedene Zusammenfassungen von Fachgebieten noch 11 sein.<br />

Die in 2002/2003 unterhalb der Fachbereichsleiterebene eingeführte Leitungsebene<br />

„Fachgebietsleiter“ wird allerdings in der gesamten Verwaltung wieder abgeschafft.


33<br />

Durch die beabsichtigte Übertragung von Aufgaben der Tourismusförderung von den<br />

Ortsgemeinden auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> wird das bisher schon bestehende Fachgebiet<br />

„Tourismus, Kultur, Öffentlichkeitsarbeit“ eine noch stärkere Bedeutung als bisher bekommen.<br />

Um den Bau und die Abrechnung von Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen zukünftig in einem<br />

Fachbereich zu bündeln (vgl. auch Musterentwurf GStB „Gemeinde 21, Stand. Feb. 2011“) und<br />

Arbeitsabläufe zu optimieren, wird das Fachgebiet „Ausbau- und Erschließungsbeiträge“ zukünftig<br />

dem Fachbereich 4 „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“ zugeordnet.<br />

Der Fachbereich 4 und damit der Geschäftsbereich 2 erfahren durch dieses zusätzliche<br />

Fachgebiet, indem u.a. auch strategische Überlegungen der verbandsgemeindeangehörigen<br />

Gemeinden zur Einführung sog. „Wiederkehrender Beiträge im Straßenbau“ zu bearbeiten sind,<br />

eine Aufwertung.<br />

Hinsichtlich des Gebäude- und Grundstücksmanagements verbleibt es vorerst bei der Aufteilung in<br />

ein kaufmännisches und technisches ebensolches, wobei ersteres dem Fachbereich 1 und<br />

letzteres –wie bisher auch- dem Fachbereich 4 zugeordnet bleibt.<br />

Der im Organisationsbericht von CCB formulierte Vorschlag, das Gebäude- und<br />

Grundstücksmanagement zusammenzufassen, ist zu befürworten.<br />

Es dann als kommunalen Eigenbetrieb unter Betriebsführerschaft der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke zu<br />

organisieren ist hierbei ebenso eine mittelfristige Option, wie es als „normales Sachgebiet“ dem<br />

Fachbereich 1 oder 4 zuzuordnen.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke, bisher Fachbereich 5, werden zum neuen Fachbereich 2.<br />

Vorrangige und vorläufige Aufgabe bleibt die kaufmännische und technische Verwaltung der<br />

Eigenbetriebe „Wasser“ und „Abwasser“.<br />

Die Werkleitung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke steht einer Erweiterung des Aufgabenfeldes<br />

grundsätzlich sehr offen und positiv gegenüber.<br />

Dies gilt sowohl für die Betriebsführerschaft eines etwaigen Eigenbetriebes „Kommunales<br />

Gebäudemanagement“ als auch für die Betriebsführerschaft bestehender oder evt. in Zukunft noch<br />

zu gründender kommunaler GmbH`s.<br />

Der Fachbereich 3 wird durch die Neuorganisation kaum verändert. Lediglich erfolgt eine<br />

Zusammenfassung bisher eigenständiger Fachgebiete.<br />

Lediglich beispielhaft dafür wird auf die Verschmelzung der bisher eigenständigen Sachgebiete<br />

„Bürgerbüro und Kfz-Zulassung“ sowie „Standesamt“ zum neuen Fachgebiet „Bürgerservice-<br />

Zentrum“ hingewiesen.<br />

Die Zahl der Fachgebiete im Fachbereich 3 verringert sich dadurch von bisher 5 auf nunmehr 4.<br />

Zur Bearbeitung der zentralen Querschnittsaufgabe „Demografie“ wird dem Bürgermeister die<br />

Stelle des Demografiebeauftragten unmittelbar als Stabsstelle zugeordnet.<br />

Der demografische Wandel fordert die Kommunen heraus, ihre Zukunft zu überdenken. Auch die<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) steht vor grundsätzlichen Herausforderungen, die sowohl ihre<br />

strategische Positionierung sowie ihre wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung als auch die<br />

Neuausrichtung der kommunalen Infrastruktur (z.B. Schulen, Kindergärten, Öffentliche<br />

Einrichtungen, Freizeit, Sportangebote, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, etc.) betrifft.<br />

Letztendlich geht es somit darum, die Attraktivität der <strong>Verbandsgemeinde</strong> im Wettbewerb mit<br />

anderen Kommunen zu erhöhen und die kommunale Infrastruktur anzupassen, aber auch<br />

Lebensqualität in den Kommunen weiterzuentwickeln. Die Entwicklung glaubwürdiger Perspektiven<br />

wird damit zu einer der wichtigsten Aufgaben kommunaler Politik.<br />

Vordringlichste Aufgabe bei dieser strategischen Neuausrichtung wird es sein, umfassend und vor<br />

allem rechtzeitig auf die veränderte Situation zu reagieren und kommunale Entscheidungen der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> und der verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden langfristig auszurichten.


B) Geschäftsbereich II<br />

34<br />

Der Geschäftsbereich 2 umfasst nach dem Beschluss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 09. Juni<br />

2010 den Fachbereich 4 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen). Bis auf Weiteres verbleibt es<br />

auch dabei.<br />

Die fachlich und politisch verantwortliche Führung des Fachbereiches 4 obliegt dem<br />

hauptamtlichen Ersten Beigeordneten.<br />

Die Fachbereichsleitung wird zukünftig nur noch von einem Fachbereichsleiter wahrgenommen.<br />

Bisher war die Fachbereichsleitung unterteilt in einen Fachbereichsleiter „Verwaltung“ und einen<br />

Fachbereichsleiter „Technik“, so dass unter Berücksichtigung des Ersten Beigeordneten insgesamt<br />

drei Mitarbeiter Leitungs- und Führungsaufgaben wahrgenommen haben.<br />

Wie bereits oben ausgeführt ist die neue Organisationsstruktur geprägt von der Idee einer flachen<br />

Organisationsebene mit so wenig wie nötig an Hierarchien und der Wahrnehmung und Ausübung<br />

dezentraler Ressourcenverantwortung, was im Wesentlichen bedeutet, die<br />

Entscheidungskompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken.<br />

Im Fachbereich 4 werden daher Leitungsfunktionen zu Gunsten gehobener Sachbearbeitung<br />

zurückgenommen.<br />

Bereits oben ist ebenso ausgeführt, dass die neue Organisationsstruktur auch auf einen<br />

sparsamen Ressourcenverbrauch ausgerichtet ist und gegenwärtige und zukünftige Aufgaben<br />

möglichst mit bereits vorhandenem Personal zu erledigen, um nicht noch weiteren und höheren<br />

Personalaufwand durch zusätzliches Personal zu generieren, der sich selbstverständlich auf die<br />

von den Ortsgemeinden zu zahlende und schon jetzt oftmals beklagte <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage<br />

durchschlagen würde.<br />

Der Bau sowie die Erhaltung und Unterhaltung gemeindlicher Straßen ist eine wichtige<br />

Zukunftsaufgabe.<br />

Mittel- und langfristig erhält nur ein intaktes Straßennetz die Lebens- und Wirtschaftsqualität<br />

unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong> bzw. unserer verbandsgemeindeangehöriger Gemeinden.<br />

Die Straßenerhaltung spielt dabei gerade in Zeiten knapper Kassen eine immer zentralere und<br />

wichtigere Rolle.<br />

Hierzu wird es erforderlich sein –soweit im Rahmen der Eröffnungsbilanzaufstellung im Zuge der<br />

Einführung der kommunalen Doppik noch nicht geschehen-, die Straßenzustände objektiv zu<br />

erfassen und zu bewerten und daraus optimale Straßenerhaltungsstrategien zu entwickeln.<br />

Dies alles muss gut organisiert, zielstrebig und konsequent betrieben werden und vermutlich wird<br />

diese wichtige Aufgabe möglicherweise in Zukunft noch bedeutsamer sein, als der Aus- oder<br />

Neubau von Straßen.<br />

Der Organisationsbericht zeigt auf, dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung bei Durchführung<br />

organisatorischer Veränderungen über die personellen Ressourcen in zeitlicher und fachlicher<br />

Hinsicht verfügt, um diese wichtige Aufgabe wahrzunehmen.<br />

Dem bereits von vier verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden an die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

herangetragenen Wunsch nach Einrichtung eines „Straßenerhaltungsmanagements“ kann und soll<br />

somit kurzfristig und vor allem ohne zusätzliches Personal und damit ohne zusätzliche<br />

Personalaufwendungen und in der Folge höhere Umlagebelastungen für die Gemeinden Rechnung<br />

getragen werden.<br />

Statt durch zusätzliche Umlagebelastungen für höhere Personalaufwendungen können die<br />

Gemeinden die insoweit „ersparten“ Finanzmittel also in Sachmittel für den Erhalt ihrer<br />

Gemeindestraßen investieren.<br />

Anders als im Fachbereich 1 werden im Fachbereich 4 zunächst keine zusätzlichen Fachdienste<br />

„Bauverwaltung“ und „Technik“ unterhalb der Fachbereichsleitungsebene eingerichtet.<br />

Gründe der besonderen Fachspezialität könnten zwar auch derzeit durchaus schon dafür<br />

sprechen.<br />

Der Organisationsbericht geht mit Hinweis auf KGSt-Quellen allerdings davon aus, dass 15-20<br />

Mitarbeiter zu führen sein sollten.


35<br />

Selbst den untersten Wert dieser Mitarbeiterzahl erreicht der Fachbereich 4 jedoch derzeit in<br />

Gänze nicht, so dass die Leitungsaufgaben des Fachbereiches mit einer Führungsstruktur „Erster<br />

Beigeordneter/Fachbereichsleiter“ umfassend erledigt werden können.<br />

Zweifelsohne könnte sich zukünftig eine andere Sichtweise ergeben, wenn dem Fachbereich 4<br />

weitere Aufgaben ausschließlich übertragen würden, z.B. ein zentrales Gebäude- und<br />

Grundstücksmanagement (s.o.).<br />

Beispielsweise aber auch wenn die verbandsgemeindeangehörigen Ortsgemeinden dem von<br />

Stadtbürgermeister Müller seit Jahren verfolgten und im Zuge der Diskussionen um<br />

Bauhofkooperationen nochmals bekräftigten Vorschlag eines gemeinsamen Bauhofes für alle<br />

verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden folgen würden, wodurch sicher auf den Fachbereich 4<br />

zusätzliche Leitungs- und Führungsfunktionen in diesem Zusammenhang zukommen könnten.<br />

Um den Bau und die Abrechnung von Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen zukünftig in einem<br />

Fachbereich zu bündeln (vgl. auch Musterentwurf GStB „Gemeinde 21, Stand. Feb. 2011“) und<br />

Arbeitsabläufe zu optimieren, wurde bereits oben ausgeführt, dass das Fachgebiet „Ausbau- und<br />

Erschließungsbeiträge“ zukünftig dem Fachbereich 4 „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“<br />

zugeordnet wird.<br />

Ein zentrales Aufgabenfeld wird auch die Stadt- und Dorferneuerung innerhalb der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> sein. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung hat im letzten Jahr eine aus fünf<br />

Bausteinen bestehende Strategie zur „Stärkung der Ortskerne und der Innenentwicklung“ erstellt.<br />

Diese sind:<br />

� Baulandkataster gemäß § 200 BauGB<br />

� Finanzielle Förderung für private Baumaßnahmen durch ein Förderprogramm „Ortskerne“<br />

� Problemgrundstücke (Maßnahmen zur Bodenordnung)<br />

� Wohnumfeldverbesserung durch öffentliche Maßnahmen im Freiraum<br />

� Marketing (Management von Leerständen und Imagepflege)<br />

Anders als bisher wird daher die Stadt- und Dorferneuerung als eigenständiges Fachgebiet im<br />

Fachbereich 4 ausgewiesen.<br />

Das bereits bisher bestehende Fachgebiet „Umweltschutz“ wird erweitert in „Umwelt-, Natur- und<br />

Klimaschutz“.<br />

Kommunen sind für die Erreichung von Umwelt- und Naturschutz sowie insbesondere auch<br />

Klimaschutzzielen unverzichtbarer Akteur bei der Entwicklung von Anpassungsstrategien. Bei der<br />

praktischen Umsetzung eigener Klimaschutzziele (s. entsprechende VG-Ratsbeschlüsse und<br />

Klimaschutzteilkonzept der VG) kommt den Kommunen insbesondere ihre Position als<br />

bürgernächste staatliche Ebene zugute.<br />

Entsprechende Ansätze können sich ergeben aus der Funktion der Kommune als Normgeber und<br />

Planer, Erzeuger und Verbraucher von Energie oder öffentlicher Auftraggeber.<br />

Die wichtige Aufgabe Klimaschutz wird damit neben dem Umwelt- und Naturschutz organisatorisch<br />

institutionalisiert.<br />

Der neue <strong>Verwaltungsgliederungsplan</strong> ist dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.<br />

III. Vorschläge des Organisationsberichtes zur Ablauforganisation:<br />

Die im Organisationsbericht aufgezeigten Vorschläge zur Verbesserung der Ablauforganisation<br />

werden nochmals intern geprüft und sodann kurz- und mittelfristig umgesetzt.<br />

Nach § 47 GemO obliegt die Organisationshoheit für die Verwaltung dem Bürgermeister. Ein<br />

Beschluss ist daher nicht zu fassen.<br />

Fraktionssprecher Merzhäuser trägt vor, das nunmehr vorgestellte Konzept sei nahezu identisch<br />

mit dem, was der Bürgermeister dem Rat bereits seinerzeit vorgeschlagen habe. Man müsse<br />

abwarten, wie das neue Konzept funktioniere.


36<br />

Fraktionssprecher Dr. Mengel begrüßt die von der Dienststellenleitung beabsichtigten<br />

Veränderungen, u. a. die angestrebte flache Organisationsstruktur, die dezentrale<br />

Ressourcenverantwortung, die sparsame Personalausstattung und die Abschaffung der<br />

Fachgebietsleiterebene. Das Ergebnis zeige auf, dass die durchgeführte<br />

Organisationsuntersuchung nicht überflüssig gewesen sei.<br />

Fraktionssprecher Dr. Bittersohl zeigt sich über den Ablauf der stattgefundenen<br />

Organisationsuntersuchung enttäuscht und findet das vorgestellte Konzept diskussionsbedürftig.<br />

Auch hätte man etwaige Maßnahmen im Konsens entscheiden sollen. Schließlich seien die<br />

Ratsmitglieder keine Abnicker einer „königlichen Entscheidung“. Einigkeit sei auch deshalb<br />

notwendig, weil vermutlich sonst schon wieder Streitigkeiten drohten.<br />

Bürgermeister Stötzel verweist hinsichtlich der Kritik von Dr. Bittersohl darauf, dass alle<br />

Fraktionen in einem offenen und sehr transparenten Verfahren ausgiebig beteiligt worden seien.<br />

Mehrfach habe die Möglichkeit zur Stellungnahme bestanden.<br />

Ein Konsens sei immer wünschenswert. Aufgrund der verschieden gelagerten Interessenlagen sei<br />

es jedoch schwer und nahezu unmöglich, allen gerecht zu werden. Dies sei auch nicht Ziel.<br />

Insofern müssten nunmehr die Diskussion um die Neuorganisation der Verwaltung mit der heutigen<br />

Vorstellung der Geschäftsverteilung beendet und in eine Entscheidungsphase eingetreten werden.<br />

Schließlich verlangten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach entsprechenden Klarheiten.<br />

Punkt 19: Verschiedenes<br />

RM Dr. Otterbach findet den Umfang der Tagesordnung der heutigen <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratssitzung<br />

zu umfangreich. Er bittet den Bürgermeister in Zukunft bei einer ähnlichen Fülle an<br />

Beratungspunkten darum, zwei Sitzungstermine zu terminieren. Bürgermeister Stötzel sagt zu,<br />

dass der heutige Sitzungsumfang nicht zur Regel werde.<br />

Da sich keine weiteren Wortmeldungen erheben, schließt Bürgermeister Stötzel gegen 21:15 Uhr<br />

mit einem Dank an die Sitzungsteilnehmer die öffentliche Sitzung. Es wird Nichtöffentlichkeit<br />

hergestellt.<br />

________________________________ ______________________________<br />

Jens Stötzel, Bürgermeister Florian Grundmeier


VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG KIRCHEN (SIEG)<br />

Beschlussvorlage für<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat,<br />

14.06.2011, TOP 1<br />

Wahlzeit 2009 - 2014<br />

Informationen/Sachstandsberichte des Bürgermeisters<br />

(öffentlicher Sitzungsteil)<br />

1.1 Landeszuwendungen für den Brandschutz<br />

Bearbeitende Abteilung<br />

Fachbereich 1/Herr Theis<br />

Telefon Abt.-Leiter<br />

(0 27 41) 6 88-335<br />

Datum: 08.06.2011<br />

Für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 16/24-Tr (Feuerwehr Friesenhagen) hat das<br />

Ministerium des Inneren u. für Sport mit Schreiben vom 29.04.2011 die Notwendigkeit zur<br />

Vorhaltung des vorbezeichneten Fahrzeuges grundsätzlich anerkannt, angesichts der derzeitigen<br />

Antrags- und Mittelsituation aber darauf hingewiesen, dass mit einer Bewilligungsentscheidung<br />

frühestens in den HH-Jahren 2014/2015 gerechnet werden kann.<br />

Die Beschaffung selbst kann und wird aber schon vorher erfolgen.<br />

Für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20/16 (Feuerwehr <strong>Kirchen</strong>)<br />

hat das Ministerium des Inneren u. für Sport mit Schreiben vom 20.04.2011 die Notwendigkeit zur<br />

Vorhaltung des vorbezeichneten Fahrzeuges grundsätzlich anerkannt, angesichts der derzeitigen<br />

Antrags- und Mittelsituation aber darauf hingewiesen, dass mit einer Bewilligungsentscheidung<br />

frühestens in den HH-Jahren 2014/2015 gerechnet werden kann.<br />

Die Beschaffung selbst kann und wird aber schon vorher erfolgen.<br />

1.2 Bewilligung einer Landeszuwendung<br />

a) Schulbauprogramm<br />

Für Umbaumaßnahmen an der Michael-Grundschule in <strong>Kirchen</strong> (Molzberg) für die Zwecke einer<br />

Ganztagsschule (Umbau und Errichtung einer Mensa mit Ausgabeküche) hat das Ministerium für<br />

Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur eine Zuwendung i.H.v. 45.000,00 € bewilligt.<br />

Der Abruf dieser Mittel ist im Haushaltsjahr 2012 möglich.<br />

b) Leseecken für Ganztagsschulen in Angebotsform<br />

Auf Antrag der <strong>Verbandsgemeinde</strong> hat die ADD eine Landeszuwendung i.H.v. 10.000,00 € für die<br />

Einrichtung einer Leseecke an der Michael-Grundschule in <strong>Kirchen</strong> bewilligt.


1.3 Zuwendungen für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit<br />

2<br />

Für die im Zeitraum 25.06. – 05.08.2011 stattfindende Ferienspaßaktion der VG <strong>Kirchen</strong> hat das<br />

Landesjugendamt eine Landeszuwendung i.H.v. 1.140,00 € gewährt.<br />

1.4 Brandschutztechnischer Umbau sowie Amok-Prävention an Grundschulen<br />

Die schulbehördlichen Genehmigungen und Zustimmungen zum vorzeitigen Baubeginn für<br />

Umbaumaßnahmen (incl. Brandschutz und Maßnahmen zur Amokprävention) an den<br />

Schulgebäuden GS Niederschelderhütte, Brachbach und Niederfischbach sind erteilt.<br />

1.5 Lärmbelästigung durch Güterzüge auf der <strong>Sieg</strong>strecke<br />

Im Hinblick auf die am 16. März vom <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschlossene Resolution hat die DB<br />

Netz mitgeteilt, dass sie es bedauert, dass sich die Anwohner der <strong>Sieg</strong>strecke durch die Zunahme<br />

des Güterverkehrsaufkommens belästigt fühlen.<br />

Die Lärmemissionen ließen sich aber nicht vermeiden. Der Eisenbahnbetrieb werde im Rahmen<br />

der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.<br />

Veränderungen von Verkehrsmengen oder Geschwindigkeiten oder Verkehrstagen/-zeiten hätten<br />

keinen Lärmvorsorgeanspruch zur Folge, auch wenn dies für Anwohner meist schwer verständlich<br />

sei.<br />

Die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen stelle eine Lärmsanierung dar. Einen<br />

Rechtsanspruch hierauf habe der Gesetzgeber nicht vorgesehen.<br />

Die DB AG sei sich jedoch dieses Problems bewusst, nehme es ernst und setze sich seit langem<br />

mit dem Thema Lärmschutz auseinander, weshalb sich das Unternehmen verpflichtet habe, bis<br />

2020 den Lärm zu halbieren.<br />

Der Streckenabschnitt „<strong>Kirchen</strong>“ sei im Gesamtkonzept der Lärmsanierung mit der Dringlichkeit<br />

1,277 aufgeführt, so dass nach jetzigem Stand des Regelwerks und der Finanzierung mit dem<br />

Beginn von Lärmsanierungsuntersuchungen erst in ca. 10 Jahren zu rechnen.<br />

Die DB AG hat ferner darauf hingewiesen, dass neue Güterwagen generell mit neuen<br />

Bremssystemen ausgerüstet würden und Förderprogramme des Bundes Umrüstungen von<br />

Altfahrzeugen unterstützen.<br />

1.6 Anschluss in <strong>Sieg</strong>en<br />

Im Hinblick auf die ebenfalls am 16. März vom <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschlossene Resolution hat<br />

die DB Regio NRW GmbH mitgeteilt, dass ihr bewusst sei, dass die Anschluss-Situation in <strong>Sieg</strong>en<br />

derzeit nicht gut sei.<br />

Allerdings habe sie hierauf keinen Einfluss, da vor Ort zwei Verkehrsverbünde aufeinandertreffen.<br />

Die in <strong>Sieg</strong>en vorherrschenden Rahmenbedingungen seien den betroffenen lokalen<br />

Aufgabenträgern und der DB Regio Rheinland GmbH bekannt.<br />

Aufgrund der derzeitigen Betriebssituation und der vorhandenen infrastrukturellen Gegebenheiten<br />

im Bhf. <strong>Sieg</strong>en sowie im gesamten Streckenverlauf Köln-<strong>Sieg</strong>en-Gießen sei eine Verbesserung<br />

der Anschlussgestaltung derzeit nicht möglich.<br />

Die Bahn bittet um Verständnis, dass es in einem komplexen Netz, wie es der ÖPNV in<br />

Ballungsräumen darstelle, leider nicht möglich sei, an allen Umsteigepunkten zwischen sämtlichen<br />

Linien und in sämtliche Fahrtrichtungen optimale Anschlüsse einzurichten.


1.8 Bericht über die Einwohnerversammlungen in Friesenhagen und <strong>Kirchen</strong><br />

3<br />

Am 17. Mai und 07. Juni fanden in der Ortsgemeinde Friesenhagen sowie der Stadt <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />

gem. § 16 GemO gemeinsame Einwohnerversammlungen der genannten Kommunen und der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> statt.<br />

Hierbei wurden die anwesenden Einwohnerrinnen und Einwohner über aktuelle Angelegenheiten<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> insbesondere aus den Themenfeldern Schulsituation, Wasser/Abwasser,<br />

Tourismus, Demografische Entwicklung, Bauleitplanung, überregionale Verkehrsprojekte<br />

unterrichtet.<br />

Beschlussempfehlung:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt die Informationen zur Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht zu<br />

fassen.<br />

<strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>), 08. Juni 2011<br />

Jens Stötzel<br />

Bürgermeister


1. Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />

für das Jahr 2011 vom<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2010, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:<br />

Gegenüber Erhöht Vermindert Auf nunmehr<br />

bisher um um festgesetzt<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

die Erträge 10.982.671 75.520 40.000 11.018.191<br />

die Aufwendungen 10.860.400 111.371 40.000 10.931.771<br />

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 122.271 -35.851 0 86.420<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

ordentliche Einzahlungen 10.502.944 75.520 40.000 10.538.464<br />

ordentliche Auszahlungen 9.844.772 111.371 40.000 9.916.143<br />

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 658.172 -35.851 0 622.321<br />

außerordentliche Einzahlung 0 0 0<br />

außerordentliche Auszahlungen 0 0 0<br />

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen<br />

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 293.676 110.000 150.000 253.676<br />

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 934.850 596.825 34.000 1.497.675<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -641.174 -486.825 116.000 -1.243.999<br />

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 15.285.392 638.676 0 15.924.068<br />

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 15.302.390 0 0 15.302.390<br />

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -16.998 638.676 0 621.678


§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich<br />

ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für<br />

- zinslose Kredite von bisher 0 Euro bleibt unverändert<br />

- verzinste Kredite von bisher 285.392 Euro auf 924.068<br />

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird gegenüber der bisherigen Festzsetzung festgesetzt<br />

von bisher 507.500 Euro auf 276.500 Euro<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden<br />

müssen, ändert sich<br />

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert<br />

Die §§ 5 bis 7 bleiben unverändert<br />

§ 8 Eigenkapital<br />

von bisher 507.500 Euro auf 276.500 Euro<br />

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.des Vorvorjahres 15.730.804,04<br />

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 14.637.957,04<br />

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres von bisher 14.760.228,04 auf nunmehr 14.724.377,04<br />

Die §§ 9 bis 12 bleiben unverändert


§ 13 Einmalige Beiträge für die Wasserversorgung<br />

Der bisherige Abgabensatz für einmalige Beiträge für die Wasserversorgung ändert sich<br />

von bisher 1,62 Euro auf 2,07 Euro<br />

zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer (7 %) von bisher 1,74 Euro auf 2,21 Euro<br />

§ 14 Einmalige Beiträge für die Abwasserbeseitigung<br />

Die bisherigen Abgabensätze der einmaligen Beiträge werden ändern sich<br />

a) Schmutzwasser von bisher 1,64 Euro auf 2,02 Euro<br />

b) Niederschlagswasser von bisher 4,81 Euro auf 5,79 Euro<br />

<strong>Kirchen</strong>, den<br />

Jens Stötzel<br />

Bürgermeister


Freizeitbad Molzberg GmbH� Lindenstr.1 � 57548 <strong>Kirchen</strong><br />

Herrn Bürgermeister Jens Stötzel<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong><br />

Lindenstr. 1<br />

57548 <strong>Kirchen</strong><br />

Betreff<br />

Sachstandsbericht und Stellungnahme zum Antrag der Fraktion<br />

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 10.05.2011<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stötzel,<br />

Sie baten um Stellungnahme zum o. g. Antrag die wir Ihnen<br />

nachfolgend übermitteln.<br />

Wir tragen zunächst nur die wesentlichen Punkte vor. Für<br />

ergänzende Erläuterungen stehen wir selbstverständlich zur<br />

Verfügung.<br />

Stellungnahme:<br />

Baufortschritt und Kostenstand Projekt „Neubau Freizeitbad<br />

Molzberg“<br />

Vorwort<br />

Der Aufsichtsrat der Freizeitbad Molzberg GmbH wird regelmäßig in<br />

den Sitzungen durch die Vorlage von Projektstatus – und<br />

Kostenberichten zum Projektstand „Neubau Freizeitbad Molzberg“<br />

informiert, zuletzt am 12.05.2011.<br />

Die Unterlagen werden mit der jeweiligen Einladung zur Sitzung<br />

versandt, in den Sitzungen als Tischvorlage verteilt sowie als Anlage<br />

der Niederschrift beigefügt.<br />

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass diese<br />

projektbezogenen Informationen in die Gremien weiter<br />

transportiert werden.<br />

Geschäftsführung<br />

Lindenstr. 1<br />

57548 <strong>Kirchen</strong><br />

Fax: 02741 688-435<br />

Betriebsleitung<br />

Auf dem Molzberg 2<br />

57548 <strong>Kirchen</strong><br />

Fax: 02741 62078<br />

Betriebsstätte<br />

Auf dem Molzberg 6<br />

57548 <strong>Kirchen</strong><br />

Datum:<br />

16.08.2011<br />

Auskunft erteilt:<br />

Herr Weber<br />

Fon:<br />

02741 688-428<br />

www.molzbergbad.de<br />

fzb-molzberg@online.de<br />

Bankverbindung:<br />

Kto. 4 009 064<br />

BLZ 573 510 30<br />

Kreissparkasse Altenkirchen<br />

Geschäftsführung:<br />

Christoph Weber<br />

Vorsitz Aufsichtsrat:<br />

Bürgermeister Jens Stötzel<br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

<strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />

Handelsregister:<br />

Amtsgericht Montabaur<br />

(HR B 7428)<br />

1


Projektstatus Stand 01.06.2011<br />

1. Stand der Bauausführung<br />

Zunächst sei auf die Homepage der Freizeitbad Molzberg GmbH hingewiesen.<br />

Unter www.molzbergbad.de kann der Baufortschritt und weitere Informationen<br />

verfolgt werden.<br />

Die Rohbauarbeiten sind größtenteils abgeschlossen. Gebäudehülle und<br />

Fassaden sind geschlossen.<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im laufenden Innenausbau (Estrich, Innenputz,<br />

Fliessen, Trockenbau, Holzfassade Innen, Schlosser, Edelstahlarbeiten usw.)<br />

Die Rohinstallationen der haustechnischen Gewerke Badewassertechnik, Sanitär,<br />

Lüftung, Elektro, Heizungsinstallationen, Gebäudeleittechnik sind weitgehend<br />

abgeschlossen und teilweise in der Feinmontage.<br />

Im Bereich der Außenanlagen erfolgt die Leistungsaufnahme ab 14.06. u. a. mit<br />

der Erstellung der Gräben für die Versorgungsleitungen sowie der<br />

Modellierungsarbeiten im Eingangsbereich des Bades.<br />

Mittlerweile sind ca. 90 % der Bauleistungen vergeben.<br />

2. Termine<br />

Ein Defizit von vier Wochen aus Planungsänderungen in 2009 (Cabriodach) und<br />

Optimierungen konnte nicht aufgeholt werden.<br />

In der Bauausführung besteht ein Verzug von ca. 4 Monaten durch die<br />

verspätete Lieferung und Montage des Cabrio-Daches.<br />

Folgegewerke konnten aufgrund dieser Verzögerung die Anfangstermine nicht<br />

halten. Leistungen in den Ausbaugewerken verzögerten sich ebenfalls. Der<br />

dadurch entstandene Bauverzug konnte nicht eingeholt werden.<br />

Der ursprüngliche Bauzeitenplan musste entsprechend angepasst werden. Alle<br />

auf dem Bau derzeit tätigen Gewerke wurden auf den Fertigstellungstermin Ende<br />

August 2011 koordiniert. Nach Angabe der Bauleitung im regelmäßigen<br />

Planungsgespräch am 09.06.2011 kann dieser Termin nach aktueller Einschätzung<br />

gehalten werden.<br />

3. Kosten<br />

Das Projektgesamtbudget liegt bei rd. 11,1 Mio. €.<br />

Das Obligo bestehend aus Hauptaufträgen, Nachträgen und Rückstellungen<br />

beträgt rd. 10,0 Mio. €.<br />

Der Zahlungsstand zum 01.06.2011 beläuft sich auf rd. 5 Mio. €.<br />

Aktuell ergibt sich mit der Hochrechnung eine Kostenunterschreitung vor<br />

Sicherheiten von 2,8 %.<br />

Für einzelne Gewerke wurden Risikorückstellungen gebildet.<br />

Kosten durch Verschiebung von Ausführungsterminen aufgrund gestörtem<br />

Bauablauf können derzeit nicht beziffert werden.<br />

2


Wärmeversorgung Freizeitbad<br />

Vorwort<br />

Die im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung stehenden Gewerke Rohrleitungsnetz<br />

Heizungstechnik und Wärmeerzeugungsanlagen sind vergeben.<br />

Das Gewerk Rohrleitungsnetz Heizungstechnik ist weitgehend fertiggestellt. Die Lieferung<br />

und Montage der Kesselanlagen sowie des BHKW, bzw. deren technische Anbindung ist<br />

für die 25. und 26 KW geplant. Im Anschluss soll ein provisorischer Heiztestbetrieb<br />

erfolgen.<br />

Mit der Herstellung der Anlagen und störungsfreiem Testbetrieb ist die autarke<br />

Wärmeversorgung in Eigenregie der Freizeitbad Molzberg GmbH sichergestellt.<br />

Wärmeversorgungskonzept<br />

Die autarke Wärmeversorgung des Bades wird durch folgende Anlagenkonfiguration<br />

sichergestellt:<br />

Zur Grundlastabdeckung wird ein BHKW für Erdgasbetrieb mit 80 KW thermischer und 50<br />

KW elektrischer Leistung sowie ein Biomasseheizkessel (Holzpelletkesse) mit 200 KW<br />

thermischer Leistung installiert. Die Spitzenlast übernimmt ein Niedertemperatur-<br />

Gaskessel mit 350 KW thermischer Leistung.<br />

Entscheidungsfindung zur Wärmeversorgung<br />

Seit November 2009 bis Ende 2010 wurden den zuständigen Gremien insgesamt 5<br />

Wärmeversorgungskonzepte mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für rd. 15<br />

Kombinationen für Wärmeerzeugungsanlagen bezogen auf eine autarke Versorgung<br />

des Bades und rd. 25 Kombinationen für Wärmeerzeugungsanlagen bezogen auf eine<br />

Verbundlösung zur Entscheidung vorgestellt.<br />

Neben den parallelen Betrachtungen einer autarken Wärmeversorgung als auch der<br />

Verbundlösung wurden auch mehrere Varianten für eine stufenweise Umsetzung einer<br />

Nahwärmeverbundlösung betrachtet.<br />

Konzeptionelle Entscheidungen zur Wärmeversorgung hat der Aufsichtsrat der<br />

Freizeitbad Molzberg GmbH dann in seiner Sitzung am 20.09.2010 einstimmig getroffen,<br />

nachdem nochmals optimierte Lösungsvarianten für eine autarke Wärmeversorgung als<br />

auch für eine Verbundlösung vorgestellt wurden. Diese Lösungsvarianten mit<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Wärmekosten liegen den Mitgliedern des<br />

Aufsichtsrates vor.<br />

Die Lösungen mit fachplanerischer Empfehlung wurden dem Haupt- und<br />

Finanzausschuss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Kirchen</strong> am 28.10.2010 vorgetragen.<br />

Der Aufsichtsrat hat sich dann im März 2011, nach Aufkündigung der Verbundlösung, für<br />

die vorgenannte Anlagenkonfiguration entschieden und die entsprechende<br />

Vergabeentscheidung getroffen.<br />

3


Nahwärmeverbund<br />

Seit 2009 haben sich die Projektbeteiligten unter Federführung der Freizeitbad Molzberg<br />

GmbH intensiv mit der Umsetzung einer Nahwärmeverbundlösung befasst.<br />

Die Gründe für die Projektbeendigung „Nahwärmeverbund Molzberg“ sind der<br />

gemeinsamen Erklärung, die von allen Gremien der Projektbeteiligten mehrheitlich<br />

beschlossen wurde, zu entnehmen.<br />

Contracting<br />

Seit 2009 wurden zahlreiche Gespräch mit Anbietern zur Klärung der Voraussetzungen<br />

und Rahmenbedingungen verschiedenster Contractingmodelle sowie deren<br />

Leistungsinhalte geführt, Konzepte erarbeitet und den Gremien vorgestellt.<br />

Vergleichend herangezogene, frei zugängliche Modellkalkulationen und<br />

betriebswirtschaftliche Variantenvergleiche zwischen Eigenbesorgung und Contracting<br />

auf der Basis der benötigten thermischen Leistung bzw. des Jahreswärmebedarfes<br />

weisen in der Summe relativ geringe Kostenunterschiede aus.<br />

Projektintern wurde daher vereinbart, angesichts der Transaktionskosten sowie<br />

organisatorischer, steuerlicher, vergabe – und verfahrensrechtlicher, haushalts- sowie<br />

förderrechtlicher Gründe, das Thema Contracting nicht weiter zu verfolgen.<br />

Fazit<br />

Für das Objekt „Molzbergbad“ ist das Thema Wärmeversorgung aufgrund der<br />

Vergabeentscheidung und Beauftragung zur Lieferung und Montage der<br />

Wärmeerzeugungsanlagen und des Baufortschritts mit dem Ziel der Baufertigstellung<br />

Ende August 2011 und folgender Betriebsaufnahme umfassend abgearbeitet.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Christoph Weber<br />

Geschäftsführer<br />

4


<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Kirchen</strong> Stand: 14.06.2011<br />

Lindenstraße 1<br />

57548 <strong>Kirchen</strong><br />

vg-kirchen@kirchen-sieg.de<br />

Telefon 02741 688-0<br />

Demografiebeauftragte/r<br />

Datenschutzbeauftragte/r<br />

Gleichstellungsbeauftragte, § 17 LGG<br />

Geschäftsbereich I<br />

Bürgermeister<br />

Jens Stötzel<br />

Fachbereich 1<br />

Zentrale Dienste<br />

1.1 Fachdienst 1.2<br />

Fachdienst<br />

Organisation und Personal Finanzen<br />

<strong>Verwaltungsgliederungsplan</strong><br />

Bürgermeister<br />

(Behördenleiter)<br />

Jens Stötzel<br />

Ehrenamtliche Beigeordnete<br />

Rolf Dornhoff<br />

Maik Söhngen<br />

Fachbereich 2<br />

Kommunale Betriebe (VG-Werke)<br />

Wasser/Abwasser<br />

Fachbereich 3<br />

Bürgerdienste<br />

1.1.1 Büroleitung, Recht,<br />

1.2.1 Haushalt, Controlling,<br />

2.1 Kfm. Betriebsführung<br />

3.1 Bürgerservice-Zentrum<br />

4.1<br />

Zentrale Steuerung,<br />

Finanzausgleich,<br />

(Bürgerbüro, Standesamt,<br />

Interkommunale Zusammenarbeit<br />

Steuern, Gebühren<br />

Kfz-Zulassungsstelle,<br />

Fundbüro, sonstiger Service)<br />

1.1.2 Räte u. Ausschüsse<br />

1.2.2 <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse<br />

2.2 Tech. Betriebsführung<br />

3,2 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung,<br />

4.2<br />

Servicestelle f. Ortsgemeinden<br />

Wahlen<br />

Vollstreckungsbehörde<br />

Straßenverkehr<br />

1.1.3 Personal u. Organisation<br />

1.2.3 Kfm. Gebäude- und<br />

2.3 Betriebsführung für Dritte<br />

3.3 Brandschutz,<br />

4.3<br />

Grundstücksmanagement<br />

(Optional)<br />

Zivil- u. Katastrophenschutz<br />

1.1.4 Bildung, Kindertagesstätten, Sport<br />

1.2.4 Öffentliche Einrichtungen<br />

3.4 Soziales,<br />

Seniorenbeirat<br />

4.4<br />

1.1.5 Touristik, Kultur,<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

4.5<br />

1.1.6 Jugendpflege<br />

4.6<br />

1.1.7 Informationstechnik/<br />

Medien<br />

4.7<br />

4.8<br />

Geschäftsführung<br />

Strukturförderungsgesellschaft<br />

Strukturentwicklungsgesellschaft<br />

Geschäftsbereich II<br />

Erster Beigeordneter<br />

Rainer Kipping<br />

Fachbereich 4<br />

Nat. Lebensgrundlagen u. Bauen<br />

Bauleitplanung, Raumordnung,<br />

Landesplanung, Verkehrsplanung<br />

Bauaufsicht<br />

Hochbau,<br />

Tech. Gebäudemanagement<br />

Tiefbau<br />

Ausbau- und Erschließungsbeiträge<br />

Stadt- und Dorferneuerung<br />

Umwelt-, Natur- und Klimaschutz<br />

Lokale Agenda 21

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