Verwaltungsgliederungsplan - Verbandsgemeinde Kirchen, Sieg
Verwaltungsgliederungsplan - Verbandsgemeinde Kirchen, Sieg
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Niederschrift<br />
über die 15. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Kirchen</strong> am Dienstag, 14. Juni 2011,<br />
18:00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>).<br />
Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Jens Stötzel sind folgende <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratsmitglieder<br />
anwesend:<br />
1. Baldus, Klaus<br />
2. Günther, Angelika<br />
3. Hauptmann, Walter<br />
4. Helsper, Eberhard<br />
5. Hof, Verena<br />
6. Kühn, Pia<br />
7. Merzhäuser, Ulrich<br />
8. Meurers, Robert<br />
9. Moschner, Christoph<br />
10. Nolden, Ralf<br />
11. Dr. Otterbach, Wolfgang<br />
12. Reifenrath, Marliese (bis einschl. TOP 11 ö.T.)<br />
13. Röttgen, Elisabeth<br />
14. Stinn, Wolfgang<br />
15. Urrigshardt, Stephan<br />
16. Buske, Angelika<br />
17. Haepp, Karl-Heinz<br />
18. Irlich, Erich<br />
19. Dr. Johannes, Wolfram<br />
20. Jung, Burkhard<br />
21. Dr. Mengel, Berthold<br />
22. Schuhen, Alex<br />
23. Schuhen, Günter<br />
24. Utsch, Brigitte<br />
25. Weller, Michael<br />
26. Dr. Bittersohl, Axel<br />
27. von Hövel, Friedrich (ab TOP 5 ö. T.)<br />
28. Köhler, Alfred<br />
29. Möller, Kurt<br />
30. Neuhof, Anna<br />
Weiterhin sind anwesend:<br />
1. Kipping, Rainer - Erster Beigeordneter-<br />
2. Söhngen, Maik - Beigeordneter-<br />
3. Buchen, Marina - Erste Beigeordnete Ortsgemeinde Harbach- (nur öffentl. Teil)<br />
Von der Verwaltung sind anwesend:<br />
1. AR Theis, Bernd stellv. Fachbereichsleiter FB 1<br />
2. OVR Selbach, Hermann-Josef Fachbereichsleiter FB 3<br />
3. Schäfer, Werner Kfm. Werkleiter VG-Werke<br />
4. Schneider, Christoph Tech. Werkleiter VG-Werke<br />
5. AM Dützer, Michael FB 2<br />
6. Thiel, Sarah Auszubildende<br />
7. Zöller, Patrick VG-Inspektorenanwärter<br />
8. VA Grundmeier, Florian Protokollführer
Entschuldigt fehlen:<br />
1. Becker, Georg Ratsmitglied<br />
2. Brenner, Elisabeth Ratsmitglied<br />
3. Nettelrodt, Jens Ratsmitglied<br />
4. Bauschert, Franz Ratsmitglied<br />
5. Rues, Kurt Ratsmitglied<br />
6. Gerhardus, Hans-Georg Ratsmitglied<br />
7. Dornhoff, Rolf Beigeordneter<br />
8. Hussing, Peter Ortsbürgermeister Brachbach<br />
9. Schuh, Bruno Ortsbürgermeister Friesenhagen<br />
10. Buttgereit, Andreas Ortsbürgermeister Harbach<br />
11. Müller, Wolfgang Stadtbürgermeister <strong>Kirchen</strong><br />
12. Köhler, Maik Ortsbürgermeister Mudersbach<br />
13. Otterbach, Matthias Ortsbürgermeister Niederfischbach<br />
2<br />
Bürgermeister Jens Stötzel eröffnet die mit Einladungsschreiben vom 06.06.2011 einberufene<br />
15. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Kirchen</strong>. Er begrüßt die Mitglieder des<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates, die Herren Beigeordneten, die Vertreter der örtlichen Presse, die<br />
Mitarbeiter der Verwaltung sowie die erschienenen Zuhörer.<br />
Gegen Form und Frist der Einladung werden auf Nachfrage von Bürgermeister Stötzel keine<br />
Bedenken erhoben. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Bürgermeister<br />
Stötzel stellt die Beschlussfähigkeit des Rates fest.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
Öffentliche Sitzung<br />
Punkt 1: Informationen des Bürgermeisters<br />
Punkt 2: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m.<br />
§ 21 Geschäftsordnung (GeschO)<br />
Punkt 3: Genehmigung von Niederschriften<br />
3.1 13. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 16.03.2011 (öffentl. Teil)<br />
3.2 14. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 14.05.2011 (öffentl. Teil)<br />
Punkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Einmalbeitrags-Sätze für<br />
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich Abschluss eines 2.<br />
Nachtrages zu den mit den Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong> abgeschlossenen<br />
Verträgen hinsichtlich der Straßenoberflächenentwässerung (Investitionskostenanteile)<br />
Punkt 5: Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Abwasserbeseitigung im Außenbereich<br />
Punkt 6: Verabschiedung des 1. Nachtragshaushaltes 2011 für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong><br />
Punkt 7: Neubesetzung der Ausschüsse – Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion<br />
Punkt 8: Bildung eines Ausschusses für Demografische Entwicklung<br />
hier: Wahl der Ausschussmitglieder<br />
Punkt 9: Einrichtung eines „First-Responder-Systems“ für die Ortsgemeinde Friesenhagen<br />
Punkt 10: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die<br />
Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) vom 26.11.2007
Punkt 11: Schiedspersonen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />
11.1 Änderung der Schiedsamtsbezirke<br />
11.2 Wahl einer Schiedsperson<br />
Punkt 12: Beratung über die Übertragung der Aufgabe Fremdenverkehr auf die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />
Punkt 13: Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in den Schulen<br />
hier: Umsetzung und Ausführungsbeschluss<br />
Punkt 14: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.05.2011 bezüglich der Energielieferung<br />
am Molzbergbad<br />
3<br />
Punkt 15: Antrag der SPD-Fraktion;<br />
Verabschiedung einer Resolution – Verbesserung der notärztlichen Versorgung in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong><br />
Punkt 16 : Prüfung der Jahresrechnung durch einen externen Wirtschaftsprüfer<br />
Punkt 17: Essensgeld für die Teilnahme am Mittagessen an den Ganztagsschulen in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>; Bildungs- und Teilhabepaket<br />
Punkt 18: Vorstellung eines neuen <strong>Verwaltungsgliederungsplan</strong>es für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />
Punkt 19: Verschiedenes<br />
Mathematikwettbewerb<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtet Bürgermeister Stötzel vom Mathematikwettbewerb der<br />
Grundschulen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong>, der auch in diesem Jahr wieder durchgeführt und<br />
vom Grundschulleiter der Grundschule Niederfischbach, Herr Mays, organisiert wurde.<br />
Nach den jeweiligen schulinternen Ausscheidungen, in denen die drei Klassenbesten ermittelt<br />
wurden, traten insgesamt 27 Schülerinnen und Schüler aus 9 vierten Klassen die Endausscheidung<br />
an.<br />
Bürgermeister Stötzel begrüßt die <strong>Sieg</strong>erinnen, deren Eltern und Bekannten sowie die anwesenden<br />
Schulleiter/innen und Lehrpersonen der Grundschulen.<br />
Den <strong>Sieg</strong>erinnen, allesamt Schülerinnen der Grundschule Niederfischbach, überreicht<br />
Bürgermeister Stötzel eine Urkunde, einen Buchgutschein sowie einen Gutschein für einen freien<br />
Tageseintritt in das neue Molzbergbad und wünscht Ihnen viel Erfolg für die weitere Schullaufbahn.<br />
Im Namen des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates sowie persönlich dankt er den Lehrpersonen für die<br />
Durchführung des Wettbewerbs.<br />
Punkt 1: Informationen des Bürgermeisters<br />
Bürgermeister Stötzel verweist auf die bereits mit dem Einladungsschreiben versandten<br />
Informationen und gibt diese mit Ausnahme des Punktes<br />
1.7 Datenschutz bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>);<br />
Berichterstattung in der <strong>Sieg</strong>ener Zeitung v. 30. Dezember 2010<br />
nochmals mündlich bekannt. Die Informationen sind als Anlage 1 Gegenstand dieser Niederschrift.<br />
Zu den vorgetragenen Punkten
1.3 Lärmbelästigung durch Güterzüge auf der <strong>Sieg</strong>strecke<br />
sowie<br />
1.4 Anschluss in <strong>Sieg</strong>en<br />
4<br />
äußert SPD-Fraktionssprecher Dr. Mengel sein Unverständnis über die beiden Antwortschreiben<br />
der DB. Er fordert die Verwaltung auf, dies auch gegenüber der DB nochmals schriftlich zum<br />
Ausdruck zu bringen.<br />
Auch CDU-Fraktionssprecher Merzhäuser sowie RM Moschner halten die Antwortschreiben der<br />
DB für nicht hinnehmbar und schließen sich den Ausführungen von RM Dr. Mengel an.<br />
Ergänzend zu den von Bürgermeister Stötzel vorgetragenen Informationen gibt Erster<br />
Beigeordneter Kipping bekannt, dass für die Schaffung der Stelle eines Klimaschutzmanagers ein<br />
Zuwendungsbescheid des Bundesumweltministeriums vorliege.<br />
Demnach erhalte die <strong>Verbandsgemeinde</strong> zur Finanzierung der zunächst auf zwei Jahre befristeten<br />
Stelle ab 01.09.2011 eine Zuwendung von 56.000 Euro (bei förderfähigen Kosten von 86.000<br />
Euro).<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt die Informationen zur Kenntnis. Beschlüsse hierzu sind nicht zu<br />
fassen.<br />
Punkt 2: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m.<br />
§ 21 Geschäftsordnung (GeschO)<br />
Es liegen keine Einwohnerfragen vor.<br />
Punkt 3: Genehmigung von Niederschriften<br />
3.1 13. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 16.03.2011 (öffentl. Teil)<br />
3.2 14. Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 14.05.2011 (öffentl. Teil)<br />
Die v. g. Niederschriften werden einstimmig genehmigt.<br />
Punkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Einmalbeitrags-<br />
Sätze für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich Abschluss<br />
eines 2. Nachtrages zu den mit den Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong><br />
abgeschlossenen Verträgen hinsichtlich der Straßenoberflächenentwässerung<br />
(Investitionskostenanteile)<br />
Bürgermeister Stötzel verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke vom 18.04.2011 sowie die Vorberatungen im Werkausschuss am<br />
04.05.2011.<br />
Danach wurden mit Stand vom 31.12.1994 die Einmalbeitragssätze für die Wasserversorgung und<br />
Abwasserbeseitigung in 1996 letztmals neu kalkuliert und festgesetzt.<br />
Nunmehr sei eine Neufestsetzung der Einmalbeiträge aufgrund der Kostenentwicklung der letzten<br />
15 Jahre erforderlich.<br />
Zur Neukalkulation wurden die Grundlagen je Betriebszweig von den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken<br />
(Baukosten nach Jahren getrennt sowie die darauf entfallenden Fördermittel) ermittelt. Im Bereich<br />
Abwasserbeseitigung war eine weitere Aufschlüsselung nach Mischwasser-, Niederschlagswasser-<br />
sowie Schmutzwasserkostenstellen erforderlich.<br />
Anschließend wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach und Partner eine<br />
Kalkulation durchgeführt und in einem Bericht die Richtigkeit bescheinigt. Dies ist allgemein üblich
5<br />
und bei evtl. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bzw. Oberverwaltungsgericht wichtig. Von<br />
Wirtschaftsprüfern bestätigte Kalkulationen wurden bisher regelmäßig von der Rechtssprechung<br />
anerkannt.<br />
Die Kalkulation wurde vom Wirtschaftsprüfer auf der Basis von indizierten Werten vorgenommen.<br />
Der Werkausschuss habe in seiner Sitzung am 04.05. darüber beraten, ob die Beitragssätze mit<br />
100 % der indizierten Werte, oder aber einem darunter liegenden Wert festgesetzt werden sollen:<br />
Wasserversorgung<br />
(alle Werte netto ohne 7 % Umsatzsteuer)<br />
Derzeit gültiger Beitragssatz je<br />
m² beitragspflichtiger Fläche<br />
Ergebnis der Neukalkulation<br />
Satz bei<br />
Satz bei<br />
1,62 €<br />
100,0 % 2,07 € = + 27,8 %<br />
90,0 % 1,86 € = + 14,8 %<br />
80,0 % 1,66 € = + 2,5 %<br />
Diesbezüglich habe der Werkausschuss die Empfehlung ausgesprochen, den Entgeltsatz mit 100<br />
% festzusetzen.<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Derzeit gültiger Beitragssatz je<br />
m² beitragspflichtiger Fläche<br />
Ergebnis der Neukalkulation<br />
Satz bei<br />
Satz bei<br />
Schmutzwasser Niederschlagswasser<br />
1,64 €<br />
100,0 % 2,02 € = + 23.2 %<br />
90,0 % 1,82 € = + 11,0 %<br />
81,2 % 1,64 € = +/- 0,0 %<br />
Auch hier habe der Werkausschuss einen Entgeltsatz von 100 % empfohlen.<br />
Investitionskostenanteil Straßenoberflächenentwässerung<br />
4,81 €<br />
100,0 % 5,79 € = + 20,4 %<br />
90,0 % 5,21 € = + 8,32 %<br />
83,1 % 4,81 € = +/- 0,0 %<br />
Mit den Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong> bestehen Verträge über die Benutzung von<br />
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen für die Abwasserbeseitigung und Entwässerung dieser<br />
Flächen. In § 12 Ziffer 1 dieser Verträge ist der Investitionskostenanteil mit 12,412 DM = 6,21 €/m²<br />
festgesetzt.<br />
Im Zuge der Kalkulation der Einmalbeiträge wurde auch hierfür ein neuer Satz ermittelt.<br />
Derzeit gültiger Satz je m²<br />
Straßen, Gehweg- und<br />
Parkflächen<br />
Ergebnis der Neukalkulation<br />
Satz bei<br />
Satz bei<br />
6,21 €<br />
100,0 % 8,36 € = + 34,6 %<br />
90,0 % 7,52 € = + 21,1 %<br />
80,0 % 6,69 € = + 7,7 %<br />
Hierzu besteht die Ausschussempfehlung, einen zweiten Nachtrag zu den ursprünglichen<br />
Verträgen aus dem Jahre 1988 zu beschließen.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt den Beschlussempfehlungen des Werkausschusses vom<br />
04.05.2011 und beschließt:
a) Wasserversorgung:<br />
6<br />
die Neufestsetzung der Einmalbeiträge für die Wasserversorgung mit 100 % der Kalkulation nach<br />
indizierten Werten, mit 2,07 €/m² Fläche<br />
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen<br />
- Nein-Stimmen<br />
1 Stimmenenthaltung<br />
b) Abwasserbeseitigung:<br />
die Neufestsetzung der Einmalbeiträge für die Abwasserbeseitigung mit 100 % der Kalkulation<br />
nach indizierten Werten, mit 2,02 €/m² beitragspflichtiger Fläche für Schmutzwasser und mit<br />
5,79 €/m² beitragspflichtiger Fläche für Niederschlagswasser<br />
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen<br />
- Nein-Stimmen<br />
1 Stimmenenthaltung<br />
c) Investitionskostenanteil Straßenoberflächenentwässerung<br />
die mit den Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong> abgeschlossenen Verträge hinsichtlich des<br />
Investitionskostenanteils zur Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen in § 13 Abs.<br />
1, Ziffer 1, dahingehend zu verändern, dass der neue Kostenanteil mit 8,36 €/m² festgesetzt wird.<br />
Hierüber ist ein 2. Nachtrag zu den mit den Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong><br />
abgeschlossenen Verträge abzuschließen.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />
Punkt 5: Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Abwasserbeseitigung im<br />
Außenbereich<br />
In komprimierter Form trägt Bürgermeister Stötzel zunächst nochmals die rechtliche<br />
Ausgangssituation in der vorliegenden Angelegenheit vor.<br />
Aufgrund der europäischen Wasserrechtsrahmenrichtlinie müssen demnach bis 22.12.2012 alle<br />
bebauten Anwesen eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung errichtet haben. Diese gesetzliche<br />
Verpflichtung gelte für alle bebauten Grundstücke.<br />
Nach dem Landeswassergesetz (LWG) könne bei Einzelbebauung im Außenbereich und bei<br />
besonders vorliegenden Gründen die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die<br />
Grundstückseigentümer, deren Zustimmung vorausgesetzt, übertragen werden.<br />
Bereits 1999 habe der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig einen Grundsatzbeschluss gefasst,<br />
wonach bei Grundstücken ohne eigene Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalisation<br />
entsprechende Verträge mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen werden sollten. Diese<br />
Entscheidung habe sich auf Neu- sowie Um- und Anbauten bezogen.<br />
2003 sei mit einem zweistelligen Millionenbetrag die Kläranlage in Steeg (OG Friesenhagen)<br />
errichtet und einige größere Ortsteile (u.a. Bockenbaum, Kappenstein, Bettorf, Hammerhöhe) an<br />
diese leitungsgebunden angeschlossen worden.<br />
Vor dem Hintergrund einer von der SGD-Nord gegenüber den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken<br />
erlassenen Sanierungsanordnung, bis 31.12.2008 eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung
7<br />
herzustellen, habe der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat im September 2005 den in 1999 gefassten<br />
Grundsatzbeschluss auch auf den vorhandenen Gebäudebestand ausgedehnt; ebenfalls<br />
einstimmig.<br />
Hierfür habe es im Wesentlichen vier Gründe gegeben. Zum einen wirtschaftliche. Weiterhin, dass<br />
die Grundstückseigentümer die Art ihrer Kleinkläranlage sowie deren Bau, Betrieb und<br />
Unterhaltung individuell bestimmen können.<br />
Ferner entfalle beim Bau einer Kleinkläranlage die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur<br />
Zahlung von Einmalbeiträgen sowie laufenden Entgelten für Schmutzwassergebühren.<br />
In Verhandlungen konnte die SGB-Nord dazu bewegt werden, die zunächst bis zum 31.12.2008<br />
gesetzte Frist im Wege einer Duldung bis zum 22.12.2012 zu verlängern.<br />
Dieser Termin, hierauf weist BM Stötzel nochmals gesondert hin, sei allerdings als final anzusehen,<br />
da dieser durch europäisches Recht gesetzt sei. Werde dieser nicht eingehalten und erfolge die<br />
Abwasserbeseitigung bis dahin nicht ordnungsgemäß, begehe man Verstöße gegen<br />
umweltrechtliche Bestimmungen mit erheblichen strafrechtlichen Auswirkungen.<br />
Im Oktober 2009 habe der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat den Beschluss aus 2005 (s. oben) nochmals<br />
einstimmig bestätigt.<br />
Im März 2010 seien durch die Verwaltung daraufhin Anschreiben an die Betroffenen erfolgt, mit der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> entsprechende Vereinbarungen zum Bau von Kleinkläranlagen abzuschließen<br />
und diese in den Jahren 2011 und 2012 zu errichten. Andernfalls erfolge die Anordnung zum Bau<br />
einer geschlossenen Sammelgrube.<br />
Über 50 % der Betroffenen hätten diese Vereinbarungen zwischenzeitlich abgeschlossen und<br />
entsprechende Anlagen gebaut.<br />
Insbesondere die Anlieger im Solbachstal (OG Friesenhagen) seien hiervon trotz mehrerer<br />
Gespräche (12.01., 20.04. und 06.06.) allerdings bisher nicht zu überzeugen gewesen.<br />
Der Werkausschuss habe sich in seinen Sitzungen am 04.05. und zuletzt am 08.06. nochmals<br />
ausführlich mit der Angelegenheit befasst und dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat empfohlen, keine neue<br />
Beschlusslage herbeizuführen.<br />
Inhaltlich zusammengefasst trägt BM Stötzel sodann die Beschlussvorlage der Verwaltung vor.<br />
Danach sei, wie vom Werkausschuss am 04.05. empfohlen, am 01.06. ein abschließendes<br />
Gespräch mit den Anliegern des Solbachtals geführt worden.<br />
In diesem Gespräch sei von den Anliegern wiederum eine neue Variante zur Herstellung der<br />
ordnungsgemäßen und leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung des Solbachtals vorgeschlagen<br />
worden, nämlich der Bau einer zentralen Kleinkläranlage durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke.<br />
Die Anlieger seien demnach ebenfalls zu der Überzeugung gelangt, dass die seinerzeit von Ihnen<br />
vorgeschlagene und durch die Verwaltung grob geplante und kostengerechnete Variante<br />
(leitungsgebundener Anschluss in Gösingen) für sie zu teuer und somit für diese als nicht<br />
umsetzbar sei.<br />
In dem ersten Vorschlag der Anlieger, den Anschluss der Weiler an den bestehenden Kanal in<br />
Gösingen herzustellen, hatten sich die Anlieger dazu bereit erklärt, sämtliche Kanalleitungen bis<br />
zum Standort eines Pumpwerkes als auch die erforderlichen Pumpstationen auf Ihre Kosten zu<br />
errichten. Auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> wären bei dieser Variante Investitionskosten von ca.<br />
200.000 Euro zugekommen. Darin wäre der Bau eines Sammlers bis zum Übergabepunkt<br />
unterhalb von Niedersolbach, die dort erforderliche Pumpstation als auch der Stromanschluss<br />
dieser Pumpstation enthalten gewesen. Auf die Anlieger wären nach Schätzungen der Vorplanung,<br />
weitere Baukosten in Höhe von ca. 240.000 Euro zugekommen.
8<br />
Im Gespräch vom 01.06.2011 sei, wie bereits zuvor erwähnt, von den Anliegern vorgeschlagen<br />
worden, eine zentrale Kleinkläranlage sowie den Bau der Zuleitungen (ca. 2,5 Km Rohrlänge) auf<br />
Kosten der <strong>Verbandsgemeinde</strong> durchzuführen.<br />
Die Anlieger seien lediglich bereit, die jeweils benötigten Pumpstationen auf Ihre Kosten zu<br />
errichten, zu betreiben und zu warten.<br />
Diese Kosten wären gemäß der satzungsrechtlichen Bestimmungen, so BM Stötzel, jedoch<br />
ohnehin bei diesen verblieben, da die Pumpstation als Teil der Grundstücksentwässerungsanlage<br />
gelte.<br />
Die Anlieger hätten für diese Variante Investitionskosten von insgesamt ca. 155.000 Euro (je<br />
Einwohner 5.100 Euro bei 30 Einwohnern) errechnet.<br />
Sie seien der Überzeugung, dass, wenn die <strong>Verbandsgemeinde</strong> ca. 8.000 Euro pro Einwohner in<br />
Weierseifen investiert habe, diese auch eine Kleinkläranlage für das Solbachstal errichten könne.<br />
Den Berechnungen der Anlieger lägen Preise der seitens der Anlieger angefragten Unternehmen<br />
zugrunde.<br />
Die von den Anwohnern des Solbachtals ermittelten Kosten basieren auf der Annahme, dass ein<br />
durchgehendes Gefälle in den Leitungen nicht notwendig sei. Darüber hinaus gingen die Anlieger<br />
davon aus, dass die Verlegung der Druckleitungen durchgängig mit Hilfe eines Kabelpfluges<br />
erfolgen könne. Auch ein Material, das die Ortung der Leitung ermöglicht und von Seiten der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke als für zwingend erforderlich gehalten wird, sei durch eine GPS-<br />
Einmessung, die während der Verlegung der Leitung erfolgt, überflüssig.<br />
Die VG-Werke seien indes der Auffassung, dass ein durchgehendes Gefälle in den Leitungen<br />
vorhanden sein müsse, um sicher zu stellen, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen durch<br />
angefaultes Abwasser aus den Leitungen komme.<br />
Entsprechende Erfahrungen bei Hebeanlagen in verschiedenen Bereichen der VG belegen dies.<br />
Aufgrund des erforderlichen Gefälles sei aber eine Verlegung mit dem Kabelpflug in Bereichen mit<br />
geringem Gefälle nicht angezeigt. Die Verlegung erfolge dann exakt parallel zur<br />
Geländeoberfläche. Damit werden auch kleinere Erhebungen im Gelände auf den Leitungsverlauf<br />
übertragen und führen zu sogenannten „Säcken“. In welchem Umfang die Verlegung mit dem Pflug<br />
möglich sei, müsste in einer genaueren Planung geklärt werden. Ferner bedürfe es noch einer<br />
genaueren, technischen Prüfung, ob das aus den Pumpstationen und Druckleitungen der<br />
Kleinkläranlage zugeführte Abwasser (Faulungsprozesse in den Pumpstationen der einzelnen<br />
Anwesen und im Leitungssystem) problemlos gereinigt werden könne.<br />
Letztlich legten die VG-Werke Wert darauf, Leitungen zu verlegen, die sich mit den üblichen<br />
Ortungsgeräten auffinden lassen. Da Kunststoffleitungen grundsätzlich nicht geortet werden<br />
können, müsse die Auffindbarkeit durch eine Metalleinlage gewährleistet werden, da eine<br />
Orientierung an örtlichen Gegebenheiten kaum möglich sei und selbst GPS-Messungen bei<br />
professionellen Systemen Ungenauigkeiten im Bereich mehrerer Meter verzeichneten.<br />
Die von den Anliegern des Solbachtals eingeholten Angebote zur Verlegung von Leitungen mit<br />
einem Kabelpflug geben nur einen Teilaspekt der Verlegekosten wieder.<br />
Bei einem der vorgelegten Angebote handele es sich um ein Mietangebot für einen Kabelpflug mit<br />
Bedienpersonal. Das bedeute, dass die Firma keinerlei Gewährleistung übernimmt. Die Arbeiten<br />
liegen vollständig in der Verantwortung des Auftraggebers/Mieters.<br />
Sämtliche Nebenarbeiten wie z. B.<br />
• Einholen von Leitungsauskünften und Anzeichnen der Behinderungen<br />
• Wiederherstellung der Oberflächen<br />
• Anlegen von Gräben und Kopflöchern am Anfang, Ende und bei jeder Unterbrechung der<br />
Pflugstrecke (Hindernisse etc.)<br />
• Organisation der Bauabläufe und Koordination mit allen Beteiligten<br />
sind durch den Auftraggeber auszuführen. Die volle Verantwortung für die Arbeiten liegt beim<br />
Auftraggeber.
9<br />
Alle vorgelegten Angebote seien im Ergebnis nur für ein Bauunternehmen als Subunternehmer<br />
tauglich.<br />
Die für Straßenkreuzungen angesetzten Kosten von 200,00 Euro decken kaum die<br />
Verwaltungsgebühren für einen Kreuzungsvertrag mit dem LBM. Das gleiche gelte für<br />
Gewässerkreuzungen.<br />
Die von den VG-Werke ermittelten Kosten basieren auf einem Schätzpreis von 21,40 Euro je Meter<br />
für das Einpflügen, inklusive Material und aller Nebenarbeiten. Gespräche mit anderen Werken, die<br />
solche Aufträge bereits vergeben haben, führten zu der Erkenntnis, dass der zuvor genannte Preis<br />
noch als sehr günstig anzusehen ist. Für Straßen- und Gewässerkreuzungen wurden<br />
Erfahrungswerte angesetzt. Hier wurde davon ausgegangen, dass die Straßen und Gewässer mit<br />
Hilfe einer Erdrakete (geschlossene Bauweise) gekreuzt werden.<br />
Die Baukosten für die von den Anliegern des Solbachtals neu vorgeschlagene Variante (Zentrale<br />
Kleinkläranlage) errechnen sich nach einer Kostenschätzung der VGWerke mindestens wie folgt:<br />
Rohrverlegung mittels<br />
Kabelpflug und teilweise in<br />
offener Bauweise<br />
Kleinkläranlage inklusive<br />
Ablaufkanal<br />
Ingenieurleistungen nach<br />
HOAI<br />
2,5 Kilometer 130.000,00 Euro<br />
36<br />
Einwohnerwerte<br />
67.000,00 Euro<br />
21.500,00 Euro<br />
Gesamtkosten inkl. MwSt. 218.500,00 Euro<br />
Gesamtkosten je Einwohner 30 Einwohner 7.283,88 Euro<br />
Zusätzlich zu den von den Anliegern bzw. den Werken geschätzten Kosten, seien noch folgende<br />
Leistungen zu vergüten und in der Kostenberechnung zu berücksichtigen:<br />
1. notwendige Vermessungsarbeiten<br />
2. Baugrunduntersuchungen<br />
3. landespflegerische Fachplanung<br />
4. landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen<br />
5. Gebühren für Gestattungen, wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Erlaubnisse<br />
6. Entschädigungszahlungen an die Grundstückseigentümer<br />
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, werde die zuvor erwähnte Entschädigungszahlung von einem<br />
Grundstückseigentümer angemeldet, der in den Gesprächen am 20.04. und 01.06.2011 auch<br />
anwesend war.<br />
Im Nachgang zum Gespräch vom 01.06.2011, wurde schriftlich (Eingang 07.06.2011) massiv auf<br />
Probleme der von den Anliegern vorgeschlagenen Trasse für die Kanalleitung, Wertminderung<br />
durch Eintragung von Durchleitungsrechten, Ertragsausfall und Betriebsprämienkürzung verwiesen<br />
und Entschädigung dafür eingefordert.<br />
Leider sei dies von dem betroffenen Anlieger in der Besprechung am 01.06.2011 nicht vorgetragen<br />
worden. Im Gegenteil, die Fläche für den Bau der Kleinkläranlage sollte kostenlos zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Zu berücksichtigen sei ferner, sollte sich für den Bau einer öffentlichen Entwässerungsanlage<br />
entschieden werden, dass eine dynamische Kostenvergleichsberechnung durchgeführt werden<br />
muss. Alternativ wäre dann der Bau einer eigenen Kleinkläranlage bei Niedersolbach oder der<br />
Anschluss an das Kanalnetz zur Kläranlage in Steeg (Gösingen) zu untersuchen.
10<br />
Aus der Beschlussvorlage geht ferner hervor, dass der Anschluss eines Anwesens an eine<br />
kommunale Kläranlage, stets im Vordergrund der Bemühungen stand.<br />
Zwischenzeitlich sind alle Anwesen in der Ortsgemeinde Friesenhagen, die sinnvoll angeschlossen<br />
werden können auch angeschlossen.<br />
Dabei wurde eine Leitungslänge zwischen 300 und 400 Metern als wirtschaftlich betrachtet, wenn<br />
keine anderen Randbedingungen gegen einen Anschluss sprachen. In einem Einzelfall wurde eine<br />
Leitungslänge von ca. 600 Metern realisiert. Die Anschlüsse erfolgten jeweils an die Kläranlage in<br />
Steeg.<br />
Die Entscheidung, ob eine Kleinkläranlage errichtet werden soll, wurde von der Zahl der<br />
anzuschließenden Anwesen und der Einwohnerzahl abhängig gemacht. Es wurde auch darauf<br />
geachtet, dass die gewählte Lösung wirtschaftlich tragbar ist. Die Investitionskosten wurden aber<br />
nicht als alleiniges Argument gesehen.<br />
Weiler mit zentralen Kleinkläranlagen der VGW:<br />
Weiler Einwohner* Anwesen Leitungslänge<br />
Äpfelbach 27 7 ca. 550 m<br />
Diedenberg 22 7 ca. 240 m<br />
Weierseifen/Weidenbruch 28 10 ca. 1.000 m<br />
Hilchenbach/Höfchen 21 5 ca. 330 m<br />
Altenhofen 30 3 ca. 80 m<br />
Summe 32 ca. 2.200 m<br />
Für das Solbachtal ergeben sich folgende Werte:<br />
Weiler Einwohner* Anwesen Leitungslänge<br />
Obersolbach bis Mittelsolbach z. Zt. 2 1 ca. 640 m<br />
Mittelsolbach bis SBR-Anlage 2 1 ca. 310 m<br />
Engelshäuschen bis Westbach 7 1 ca. 505 m<br />
Westbach bis SBR-Anlage 2 1 ca. 660 m<br />
Niedersolbach bis SBR-Anlage 17 3 ca. 550 m<br />
Summe 30 7 ca. 2.665 m<br />
(je nach<br />
Trassenverlauf)<br />
* Stand 30.06.2010<br />
Die Beschlussvorlage verdeutlicht, dass im Vergleich zu anderen Weilern es sich im Solbachstal<br />
nicht um die Erschließung eines kompakten Weilers handelt (Verhältnis Anwesen zur<br />
Leitungslänge).<br />
Abschließend bleibe festzustellen, dass somit die Baukosten je Einwohner, wie bereits zuvor<br />
erwähnt, nicht als alleiniges Entscheidungskriterium zum Bau einer kommunalen<br />
Abwasserbeseitigung herangezogen werden können.<br />
Dies auch vor dem Hintergrund, dass, wenn eine Abkehr von der bisherigen Beschlusslage erfolge,<br />
dieses auch erhebliche Auswirkungen auf die bereits privat fertiggestellten Kleinkläranlagen bzw.<br />
auf die bereits mit den übrigen Eigentümern abgeschlossenen Vereinbarungen habe.<br />
Von den 75 Anwesen in der Ortsgemeinde Friesenhagen seien derzeit für 37 Anwesen<br />
Vereinbarungen für den Bau einer Kleinkläranlage abgeschlossen worden.<br />
Bei 25 Anwesen wurde die Vereinbarung bisher abgelehnt und bei 3 Anwesen wurde bereits eine<br />
geschlossene Abwassersammelgrube errichtet.<br />
Bei den übrigen 10 Anwesen ist derzeit trotzt mehrmaliger Anschreiben keine Reaktion erfolgt oder<br />
es haben Eigentumswechsel stattgefunden.<br />
In den übrigen Bereichen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> waren noch 9 Anwesen zum Bau einer<br />
Kleinkläranlage vorgesehen. Bei 6 Anwesen wurde bereits eine Vereinbarung zum Bau einer
11<br />
Kleinkläranlage abgeschlossen und für 1 Anwesen wurde bereits eine geschlossene<br />
Abwassersammelgrube errichtet.<br />
Im Übrigen verweist BM Stötzel auf die Beschlussvorlage.<br />
RM Günther, CDU-Fraktion, trägt vor, sie verstehe sich in dieser Angelegenheit als<br />
Interessenvertretung der Anliegerschaft des Solbachtals. Wörtlich führt sie aus:<br />
„Im Januar 2011 und im April 2011 fanden Gespräche mit den Anliegern des Solbachtals statt.<br />
Hier wurden Vorschläge der Anlieger aufgegriffen und von den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken<br />
Vorplanungen erstellt und den Anliegern vorgestellt.<br />
Die Anlieger des Solbachtals waren freudig überrascht, dass man ihnen noch einmal die<br />
Gelegenheit geboten hat, sich über die Möglichkeiten des Anschlusses an die Kanalisation zu<br />
äußern und ihre eigenen Vorschläge zu unterbreiten. Dieses Gespräch fand am 01.06.2011 im<br />
Rathaus in <strong>Kirchen</strong> statt. (Leider durfte ich als <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratsmitglied nicht an dieser<br />
Sitzung teilnehmen.) Die Anlieger legten dem Bürgermeister und den Werksleitern zwei eingeholte<br />
Angebote von Firmen, teilweise handgeschriebene Angebote, vor. Diese Angebote wurden den<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werken zur Verfügung gestellt.<br />
Die Nachfrage der Anwohner des Solbachstals, ob die Verwaltung noch zusätzliche oder genauere<br />
Angebote bzw. Kostenvoranschläge haben möchte, wurde durch die Vertreter der Verwaltung<br />
verneint. Die Herren der Werksleitung und Verwaltung waren mit den angegeben Zahlen zufrieden,<br />
die eingereichten Angebote seien für eine Berechnung völlig ausreichend. Man brauche keine<br />
zusätzlichen Angebote mehr abzugeben.<br />
In der Werkausschusssitzung erklärte man den anwesenden Ausschussmitgliedern, dass man bis<br />
zum 07.06.2011 auf weitere Angebote der Anlieger gewartet habe und leider keine Angebote mehr<br />
eingetroffen seien. Warum hat man das den Anliegern nicht in dem Gespräch oder auch zu einem<br />
späteren Gespräch mitgeteilt? Es handelt sich bei den Angeboten ja auch nur um<br />
Kostenschätzungen und keine offizielle Ausschreibung.<br />
Ich möchte noch einmal meinen Unmut darüber äußern, dass man den Anwohnern im Jahre 2010<br />
bewusst überteuerte Kostenvoranschläge gemacht hat, um diese von dem Vorhaben, eine<br />
leitungsgebundene Kleinkläranlage im Solbachstal zu errichten, abzubringen und mürbe zu<br />
machen. In dem ersten Kostenvoranschlag im Jahr 2010 war eine Freispiegelleitung vorgesehen,<br />
die im Hinblick auf die Topografie gar nicht hätte verlegt werden können und sage und schreibe<br />
Kosten in Höhe 810.000 Euro, ca. 27.000 Euro pro Person, bedeutet hätten.<br />
Bei dem Angebot im April 2011 ging die Verwaltung von einer Pumpleitung aus und so kam man<br />
auf deutlich niedrigere Kosten und zwar 460.000 Euro, ca. 15.300 Euro pro Person.<br />
In dem letzten Gespräch der Verwaltung mit den Grundstückseigentümern wurde eine neue<br />
Variante durch die Anwohner vorgestellt, die im Übrigen bereits in der Ortsgemeinde Friesenhagen<br />
mehrfach gebaut worden ist (siehe Weierseifen und Altenhofen). Auf der Grundlage des Baus einer<br />
zentralen Kleinkläranlage für die Weiler Engelshäuschen, Westbach, Obersolbach, Mittelsolbach<br />
und Niedersolbach wurden neue Berechnungen erstellt. Hier kam man auf Kosten in Höhe von<br />
5.400 Euro pro Person bei den von den Anliegern ermittelten Kosten und man höre und staune auf<br />
ca. 7.100 Euro pro Person bei den von der <strong>Verbandsgemeinde</strong> ermittelten Kosten , zuzüglich der<br />
Kosten für die Anschaffung einer Pumpe pro Haushalt.<br />
Die Annahme der Verwaltung, dass durch den Bau einer Kleinkläranlage im Solbachtal zu hohen<br />
Kosten für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> anfallen würden, konnte durch die neuen Berechnungen<br />
widerlegt werden. Immerhin waren die Kosten von 2010 von 27.000 Euro pro Person auf ca.7.000<br />
Euro pro Person gesunken, siehe Beschlussvorlage.<br />
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass bei der Berechnung der die Zahlen<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke als Maß zugrunde gelegt wurden. Das sind Erfahrungswerte der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke.<br />
Auf meine Nachfrage bei den Anwohnern des Solbachtals haben diese versichert, dass nach wie<br />
vor Einigkeit darüber besteht, dass Grundstückverhandlungen bzw. Durchleitungsrechte geklärt
12<br />
sind und keine Ansprüche auf Entschädigung eingefordert werden. Nach wie vor gilt, dass die für<br />
die Trassenführung benötigten Grundstücksflächen kostenlos von den Anliegern zur Verfügung<br />
gestellt werden. Wenn ein Anlieger auf eine andere Trassenführung hinweist, weil er an der<br />
geplanten Stelle Drainagen gelegt hat, ist das eine Vorsichtsmaßnahme und soll unnötige hohe<br />
Kosten für Erdarbeiten vermeiden.<br />
Die Anlieger haben sich in den letzten Monaten sehr bemüht sich Sachverstand anzueignen,<br />
Angebote einzuholen und eine für alle Seiten zufrieden stellende Lösung zu finden.<br />
In der <strong>Verbandsgemeinde</strong> sind bereits 99 % der Haushalte an die Kanalisation angeschlossen;<br />
lediglich 1% der Haushalte und das sind in den meisten Fällen Anwesen in der Ortsgemeinde<br />
Friesenhagen, wo bekanntlich viele Einzelgehöfte liegen, sind noch nicht am Kanal angeschlossen.<br />
Dass es nicht in allen Fällen ohne Probleme abläuft, ist normal und dass bei den letzten noch<br />
anzuschließenden Gehöften möglicherweise von normalen Pfaden abgewichen werden kann, sollte<br />
möglich sein. Die Anwohner sind natürlich bereit, ihre Grundstücke anschließen zu lassen bzw.<br />
Kleinkläranlagen zu errichten, aber nicht immer zu den Vorgaben der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke.<br />
Nicht alle Anlieger in den Außenbereichen sind damit einverstanden und man versucht, wie die<br />
Anwohner des Solbachstals, andere machbare Lösungen zu finden und aufzuweisen.<br />
Die Anwohner des Solbachstals wünschen sich eine Kläranlage wie sie auch schon in Weierseifen<br />
betrieben wird, lediglich die Zuleitungen wären etwas länger.<br />
Aus einem mir vorliegenden Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord<br />
(07.10.2010) an die <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Kirchen</strong> geht hervor, dass nach dem Rundschreiben<br />
des Ministeriums für Umwelt (08.12.1993) der leitungsgebundene Anschluss möglichst vieler<br />
Abwasseranfallstellen an zentrale Abwasseranlagen die zu bevorzugende Variante ist. Unter<br />
Berücksichtigung der Herstellkosten und Betriebskosten ist dies meist auch die kostengünstigere<br />
Form der Abwasserbeseitigung im Vergleich zu Bau und Betrieb einer eigenen Kläranlage oder<br />
einer abflusslosen Grube. In Bezug auf eine Richtlinie des Bundes werden Anschlussleitungen für<br />
Anwesen im Außenbereich mit einer Gesamtlänge von bis zu 800 m ohne weitere Nachweise für<br />
förderwürdig angesehen.<br />
Ich habe in Protokollen nachgelesen, wie viel Geld für den Anschluss Dernbach, den Anschluss<br />
Aussiedlerhof der Ortsgemeinde Harbach oder den Anschluss Sangeshof der Stadt <strong>Kirchen</strong> an die<br />
Kanalisation ausgegeben worden ist.<br />
Meine Damen und Herren, da kann ich nur hoffen, dass die Verwaltung mit den Anliegern des<br />
Solbachstals ein Einsehen hat und die Kosten für den Bau der leitungsgebundenen Anschlüsse an<br />
den Kanal übernimmt.<br />
Im Rahmen der Gleichbehandlung aller Weiler und Gehöfte stehen auch den Anwohnern im<br />
Solbachtal der Anschluss an eine leitungsgebundene Entsorgung zu.“<br />
Sodann beantragt RM Günter die Angelegenheit erneut in den Werkausschuss zu verweisen und in<br />
der heutigen Sitzung noch keine abschließende Entscheidung herbeizuführen.<br />
RM Neuhof, Fraktion B`90/Die Grünen, schließt sich dem an und appelliert nochmals an Anlieger<br />
und Verwaltung, eine gemeinsam getragene Lösung zu finden.<br />
RM Buske, SPD-Fraktion, bittet ebenfalls um eine weitere Beratung im Werkausschuss. Persönlich<br />
werde sie sich, wie vermutlich auch einzelne Mitglieder der SPD-Fraktion, dem Antrag von RM<br />
Günther anschließen.<br />
BM Stötzel anerkennt die Bemühungen der Anlieger und deren Erarbeitung eines<br />
Alternativvorschlages, verweist jedoch sodann auf die dargestellten Risiken und Unwägbarkeiten,<br />
insbesondere in finanzieller Hinsicht.<br />
Der Bau einer zentralen Kleinkläranlage durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke werde sich ferner<br />
unweigerlich auch auf die Entgeltentwicklung in der gesamten <strong>Verbandsgemeinde</strong> in den nächsten<br />
Jahren auswirken.<br />
Hinsichtlich der Ausführungen von RM Günter stellt er klar, dass die Kostenschätzungen aus dem<br />
Jahr 2010 (leitungsgebundener Anschluss an die Kläranlage Steeg) sowie vom April 2011 in
13<br />
keinster Weise mit dem vergleichbar seien, was nunmehr als Ausführungsvariante seitens der<br />
Anliegerschaft favorisiert werde. Insofern erklärten sich auch die Kostendifferenzen.<br />
Hinsichtlich der Forderung nach Entschädigungszahlungen sowie der Klärung von<br />
Durchleitungsrechten liege der Verwaltung bisher keine Rücknahme des am 07.06. eingegangenen<br />
Schreibens vor, so dass man vor wie nach von dieser schriftlich in eindeutiger Weise formulierten<br />
Forderung ausgehen müsse.<br />
Sofern der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nicht der Empfehlung des Werkausschusses sondern nunmehr<br />
dem Antrag von RM Günter folge, erwarte er, sofern man von der bestehenden Beschlusslage<br />
tatsächlich abweichen und im Solbachstal den Bau einer zentralen Kleinkläranlage durch die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke beschließen wolle, in der nächsten Werkausschusssitzung die<br />
entsprechenden Anträge aus der Mitte dieses Gremiums.<br />
Im Hinblick auf die durch die europäische Wasserrechtsrahmenrichtlinie gesetzte Frist (22.12.2012)<br />
müsse spätestens in der Septembersitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates eine klare und<br />
abschließende Positionierung erfolgen.<br />
Sodann folgt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat dem Antrag von RM Günter und beschließt, die Thematik<br />
zur nochmaligen Beratung in den Werkausschuss zurück zu verweisen.<br />
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen<br />
- Nein-Stimme<br />
6 Stimmenenthaltungen<br />
Punkt 6: Verabschiedung des 1. Nachtragshaushaltes 2011 für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Kirchen</strong><br />
Bürgermeister Stötzel verweist auf den von der Verwaltung erarbeiteten Entwurf, welcher jedem<br />
Ratsmitglied vorliegt. Der vorliegende Nachtrag sei den Beigeordneten und Fraktionssprechern am<br />
19. Mai d. J. bereits erläutert worden. Zudem habe eine Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und<br />
Finanzausschusses am 31. Mai d. J. stattgefunden.<br />
Der Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt reduziere sich von ursprünglich 122.300 Euro um rd.<br />
35.900 Euro auf nunmehr 86.400 Euro. Die Auszahlungen im Bereich der Investitionstätigkeiten<br />
erhöhen sich insgesamt um 560.000,00 Euro. Die Summe der Kreditermächtigung werde von rd.<br />
285.300 Euro auf nunmehr 924.000 Euro angepasst. Die Summe der<br />
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich<br />
Investitionskredite aufgenommen werden müssen, verändere sich von bisher 507.500 Euro auf<br />
276.500 Euro. Für die Anpassungen im investiven Bereich seien hauptsächlich die<br />
durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen an allen Schulen, die Bau- und Planungskosten für<br />
den <strong>Sieg</strong>talradweg sowie die Investitionen für die Ganztagsschulen in Brachbach und<br />
Niederschelderhütte ursächlich.<br />
Auf Nachfrage von RM Köhler teilt Bürgermeister Stötzel mit, die Förderzusagen hinsichtlich der<br />
Brandschutzsanierung an den Grundschulen Herkersdorf/Offhausen und Wehbach seien aufgrund<br />
der geringen Schülerzahlen an diesen Schulen noch nicht erteilt.<br />
Die Verwaltung habe nochmals ergänzende Unterlagen bezüglich der Schülerzahlenentwicklung an<br />
die ADD weitergereicht und gehe nunmehr, da die ADD grundsätzlich auch kleine Schulstandorte<br />
nicht zur Disposition stelle, von einer hoffentlich kurzfristigen Förderzusage aus.<br />
Daraufhin führt RM Köhler aus, angesichts der enormen Investitionen in Schulgebäude bei<br />
gleichzeitig deutlichem Rückgang der Schülerzahlen, komme man um eine Diskussion um den<br />
Erhalt kleiner Schulstandorte nicht umhin.<br />
Fraktionssprecher Dr. Mengel widerspricht dem energisch. Er begrüße, dass alle Schulen,<br />
unabhängig von einer Förderzusage des Landes, brandschutzsaniert werden sollen. Die SPD-<br />
Fraktion habe sich stets für einen Erhalt aller Schulstandorte eingesetzt und dabei bleibe es auch.<br />
Die Schließung einzelner Schulstandorte stünde nicht zur Diskussion. Die derzeit eingerichteten
14<br />
Kombiklassen seien „kein Notstopfen“, sondern aus seiner Sicht ein überaus wertvolles<br />
pädagogisches Angebot.<br />
Fraktionssprecher Merzhäuser tritt ebenfalls für den Erhalt aller Grundschulen ein und schließt<br />
sich der Meinung von Dr. Mengel an.<br />
Auch Bürgermeister Stötzel vertritt den Standpunkt, die <strong>Verbandsgemeinde</strong> werde aus eigenem<br />
Antrieb keinen Schulstandort zur Disposition stellen.<br />
Die Schülerzahlenentwicklung erfordere jedoch eine Befassung mit der Thematik insgesamt und<br />
zwar vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung lediglich eine<br />
Garantie für einzügige Grundschulen abgegeben sei. Ein Status, den die Einrichtungen in<br />
Wehbach und noch viel weniger in Offhausen schon derzeit nicht mehr erfüllten.<br />
Hier müssten sich Land und ADD eindeutig positionieren.<br />
Da die wesentlichen Inhalte des Nachtragshaushaltsplanes bereits in der Sitzung des Haupt- und<br />
Finanzausschusses ausführlich erläutert wurden, wird weiterer Sachvortrag der Verwaltung nicht<br />
mehr gewünscht.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom<br />
31.05. und beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan für<br />
das Jahr 2011 gemäß Anlage 2.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />
Punkt 7: Neubesetzung der Ausschüsse – Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion<br />
Bürgermeister Stötzel trägt vor, auf Grund der Mandatsniederlegung von Herrn Tobias Müller und<br />
der diesbezüglich erfolgten Verpflichtung von Herrn Walter Hauptmann, seien Ergänzungen<br />
hinsichtlich der Ausschussbesetzungen vorzunehmen. Das Vorschlagsrecht obliege der CDU-<br />
Fraktion.<br />
Die CDU-Fraktion habe von Ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und schlage folgende<br />
Ergänzungen bzw. Änderungen hinsichtlich der Ausschussbesetzungen vor:<br />
Haupt- und Finanzausschuss:<br />
Herrn Walter Hauptmann als ordentliches Ausschussmitglied für Frau Elisabeth Brenner.<br />
Frau Elisabeth Brenner als 2. Vertreter für Herrn Tobias Müller.<br />
Bau- und Umweltausschuss:<br />
Frau Elisabeth Brenner als ordentliches Ausschussmitglied für Herrn Tobias Müller.<br />
Herrn Walter Hauptmann als 1. Vertreter für Frau Elisabeth Brenner.<br />
Werkausschuss:<br />
Herrn Stephan Urrigshardt als ordentliches Ausschussmitglied für Herrn Tobias Müller.<br />
Aufsichtsrat der Freizeitbad Molzberg GmbH:<br />
Herrn Walter Hauptmann als 1. Vertreter für Herrn Tobias Müller.<br />
Werkausschuss des AZV Betzdorf-<strong>Kirchen</strong>-Daaden:<br />
Herrn Dr. Wolfgang Otterbach als 2. Vertreter für Herrn Tobias Müller.<br />
Unter Bezug auf § 40 Abs. 5 GemO verzichtet der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig auf eine<br />
geheime Wahl.<br />
Per Akklamation wählt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat die vorgeschlagenen Personen zu<br />
Ausschussmitgliedern/stellv. Ausschussmitgliedern in die vorstehend aufgeführten Gremien.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja
Punkt 8: Bildung eines Ausschusses für Demografische Entwicklung<br />
hier: Wahl der Ausschussmitglieder<br />
15<br />
Bürgermeister Stötzel trägt vor, der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat habe in seiner Sitzung am 13.01.2011<br />
die Bildung eines Demografieausschusses beschlossen.<br />
Nach der Hauptsatzung sollen diesem Ausschuss 15 Mitglieder angehören. Hinsichtlich der<br />
Zusammensetzung seien 8 Ratsmitglieder und 7 sogenannten sonstige wählbare Bürger in den<br />
Demografieausschuss zu wählen. Die jeweiligen Stellvertreter seien ebenso aus der jeweiligen<br />
Personengruppe zu wählen.<br />
Für die Wahl der 8 Ratsmitglieder liege ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>ratsfraktionen vor:<br />
CDU:<br />
ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter<br />
Moschner, Christoph Helsper, Eberhard Urrigshardt, Stephan<br />
Röttgen, Elisabeth Becker, Georg Stinn, Wolfgang<br />
Günther, Angelika Merzhäuser, Ulrich Meurers, Robert<br />
SPD:<br />
ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter<br />
Buske, Angelika Dr. Johannes, Wolfram Schuhen, Alex<br />
Weller, Michael Schuhen, Günter Haepp, Karl-Heinz<br />
Dr. Mengel, Berthold Rues, Kurt Utsch, Brigitte<br />
FDP:<br />
ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter<br />
Dr. Bittersohl, Axel von Hövel, Friedrich Gerhardus, Hans-Georg<br />
Bündnis 90 / Die Grünen:<br />
ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter<br />
Neuhof, Anna Köhler, Alfred Möller, Kurt<br />
Unter Bezug auf § 40 Abs. 5 GemO verzichtet der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig auf eine<br />
geheime Wahl.<br />
Per Akklamation wählt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat die vorgeschlagenen Personen zu<br />
Ausschussmitgliedern/stellv. Ausschussmitgliedern in den Demografieausschuss.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />
Anschließend erfolgt die Wahl der 7 sonstigen wählbaren Ausschussmitglieder aus dem Kreis<br />
derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „Aktuell“<br />
um einen Ausschusssitz beworben bzw. ihr Interesse für eine Mitwirkung bekundet haben.<br />
Dieser Personenkreis sei in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.05.2011<br />
mitgeteilt worden.<br />
Folgende Bewerbungen wurden bei der Verwaltung fristgerecht eingereicht.<br />
Nr. Name Wohnort Geburtsdatum Tätigkeit<br />
1 Becker, Wilfried <strong>Kirchen</strong> 14.02.1945 Rentner<br />
2 Boyer-Thomas, Emmanuel <strong>Kirchen</strong> 25.11.1975 Gastronom<br />
3 Bredenbröker, Thomas <strong>Kirchen</strong> 07.01.1971 Berufsschullehrer<br />
4 Link, Stefan <strong>Kirchen</strong> 08.04.1969 Apotheker<br />
5 Nürnberg, Iris Mudersbach 25.08.1955 Hausfrau<br />
6 Paulus, Wulf Mudersbach 26.09.1941 Rentner<br />
7 Pilz, Timo <strong>Kirchen</strong> 30.03.1982 Personalassistent
8 Ruf, Christian <strong>Kirchen</strong> 28.09.1982 Rechtsanwalt<br />
9 Schreiber, Michael Niederfischbach 30.01.1955 Dipl.-Wirtschaftsingenieur<br />
10 Söhngen, Maik Mudersbach 09.07.1983 Produktmanager<br />
11 Steiner, Susanne <strong>Kirchen</strong> 16.06.1965 gelernte Dipl.-Betriebswirtin<br />
z.Zt. Hausfrau<br />
12 Sturm, Jessica <strong>Kirchen</strong> 29.11.1985 Studentin<br />
13 Uhr-Schmidt, Alexandra <strong>Kirchen</strong> 02.02.1972 Hausfrau<br />
14 Wäschenbach, Marita Niederfischbach 05.06.1964 selbstständig (Büroservice)<br />
15 Weller, Wolfgang <strong>Kirchen</strong> 16.03.1957 Entwicklungsingenieur<br />
16<br />
Bürgermeister Stötzel führt aus, dass bei allen Bewerberinnen/Bewerbern die<br />
Wählbarkeitsvoraussetzungen vorlägen.<br />
Da kein Wahlvorschlag vorliege, erfolge die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.<br />
Dies bedeute, jedes Ratsmitglied habe so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen<br />
seien, mithin 7 Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheide das Los.<br />
Weiterhin führt der Bürgermeister aus, dass für die Bestellung der stellvertretenden<br />
Ausschussmitglieder grundsätzlich ebenfalls eine eigenständige Wahl durchzuführen sei. Jedoch<br />
könne der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat vor der Wahl beschließen, dass entsprechend dem Wahlergebnis<br />
die Personen, die dem Ausschuss nicht als Mitglieder angehören, in der Reihenfolge der auf sie<br />
entfallenen Stimmen zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt seien.<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss habe eine dementsprechende Beschlussempfehlung an den<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat ausgesprochen.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt der Empfehlung des Ausschusses und beschließt, dass<br />
entsprechend dem Wahlergebnis die Personen, die dem Ausschuss nicht als Mitglieder angehören,<br />
in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern<br />
gewählt sind.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />
Sodann fährt der Vorsitzende fort, dass die Wahlhandlung geheim mittels vorbereiteter Stimmzettel<br />
erfolge. Auch der Haupt- und Finanzausschuss habe dieses empfohlen. Ein diesbezüglicher<br />
Beschluss sei nicht notwendig, da die Durchführung einer geheimen Wahl in der GemO<br />
grundsätzlich vorgesehen sei.<br />
Bürgermeister Stötzel erläutert hinsichtlich der zu bildenden Zählkommission, dass diese nach der<br />
Geschäftsordnung grundsätzlich vom Vorsitzenden und zwei Ratsmitgliedern zu bilden sei.<br />
Um jedoch im Sitzungsablauf zügig fortfahren zu können bittet er darum, hiervon abzuweichen und<br />
Herrn Ersten Beigeordneten Rainer Kipping sowie die Verwaltungsmitarbeiter Patrick Zöller und<br />
Sarah Thiel als Mitglieder der Zählkommission zu bestimmen.<br />
Hiergegen erhebt sich seitens des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates kein Widerspruch. Weitere Fragen zum<br />
Wahlablauf ergeben sich auf Nachfrage von Bürgermeister Stötzel nicht.<br />
Vor der Wahlhandlung erklärt Fraktionssprecher Merzhäuser für die CDU-Fraktion:<br />
„Die VG <strong>Kirchen</strong> geht einen guten Weg mit der Bildung eines Demografieausschusses, denn die<br />
Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft werden immer schneller. Hier gilt es die Entwicklung<br />
zu beobachten, da wo möglich abzufedern und dort wo nötig Entscheidungen zu treffen.<br />
An diesem Prozess sollen die Bürger und Bürgerinnen der VG <strong>Kirchen</strong> die Möglichkeit haben, sich<br />
aktiv zu beteiligen. Profis und Ehrenamtler werden am „Runden Tisch“ zusammen sitzen und sich<br />
Gedanken machen.<br />
Wie schaut es mit den Arbeitsplätzen in der VG <strong>Kirchen</strong> aus?
17<br />
Findet die Industrie, der Einzelhandel, das Handwerk, das Unternehmen oder auch unsere<br />
Verwaltung genügend und kompetent Arbeitsplätze?<br />
Was ist mit unserer Jugend? Bleibt sie am Ort, geht sie zur Ausbildung und Studium in andere<br />
Städte ohne Garantie auf Rückkehr?<br />
Jede Kommune ist anders und muss ganz eigenständig betrachtet werden.<br />
In der VG <strong>Kirchen</strong> will man sich nicht nur auf statistische Prognosen verlassen, sondern will und<br />
macht die eigenen Analysen vor ort um mittel- und langfristig die richtigen Entscheidungen zu<br />
treffen. (Einzelhandelskonzept, Leerstandskataster, Dorferneuerung, notwendige Neubaugebiete,<br />
Wohnbauflächenanalyse und der Ausbau der touristischen Vermarktung)<br />
In der Zusammenarbeit zwischen Betzdorf und <strong>Kirchen</strong> ist eine Stagnation eingetreten, die<br />
schnellstens überwunden werden muss.<br />
Wollen wir alle hoffen, dass wir schnellstens einen Demografiebeauftragen bekommen, der dann<br />
mit dem heute neu zu wählenden Ausschuss die Arbeit mit unserem Bürgermeister und unserem<br />
Wirtschaftsförderer aufnimmt.“<br />
Die Wahlhandlung beginnt mit der Ausgabe der Stimmzettel an die Ratsmitglieder, welche in<br />
alphabetischer Reihenfolge einzeln zur geheimen Stimmabgabe aufgerufen werden.<br />
Zur Stimmabgabe sind drei Wahlkabinen im Sitzungssaal eingerichtet; die nach innen gefalteten<br />
Stimmzettel werden in eine Wahlurne eingeworfen.<br />
30 stimmberechtigte Ratsmitglieder sind anwesend. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei<br />
Wahlen gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung.<br />
Nach Abschluss des Wahlvorganges werden die Stimmzettel von der Zählkommission ausgezählt.<br />
Von den 30 abgegebenen Stimmzetteln wird keiner als ungültig erklärt.<br />
Erster Beigeordneter Kipping gibt folgendes Wahlergebnis bekannt:<br />
1. Sturm, Jessica 24 Stimmen<br />
2. Uhr-Schmidt, Alexandra 23 Stimmen<br />
3. Ruf, Christian 17 Stimmen<br />
4. Söhngen, Maik 16 Stimmen<br />
5. Nürnberg, Iris 15 Stimmen<br />
5. Wäschenbach, Marita 15 Stimmen<br />
5. Link, Stefan 15 Stimmen<br />
5. Boyer-Thomas, Emmanuel 15 Stimmen<br />
9. Paulus, Wulf 9 Stimmen<br />
10. Bredenbröker, Thomas 7 Stimmen<br />
11. Schreiber, Michael 4 Stimmen<br />
12. Steiner, Susanne 3 Stimmen<br />
12. Becker, Wilfried 3 Stimmen<br />
14. Pilz, Timo 2 Stimmen<br />
14. Weller, Wolfgang 2 Stimmen<br />
Auf Grund von Stimmengleichheit entscheidet über die Positionen 5., 6., 7., 8., 12., 13., 14., und<br />
15. der Losentscheid wie folgt:<br />
5. Nürnberg, Iris<br />
6. Wäschenbach, Marita<br />
7. Link, Stefan<br />
8. Boyer-Thomas, Emmanuel<br />
12. Steiner, Susanne
13. Becker, Wilfried<br />
14. Pilz, Timo<br />
15. Weller, Wolfgang<br />
18<br />
Nachfolgende Personen sind somit zu Ausschussmitgliedern/stellv. Ausschussmitgliedern des<br />
Demografieausschusses gewählt:<br />
Ausschussmitglied Stellv. Ausschussmitglied<br />
Sturm, Jessica Boyer-Thomas, Emmanuel<br />
Uhr-Schmidt, Alexandra Paulus, Wulf<br />
Ruf, Christian Bredenbröker, Thomas<br />
Söhngen, Maik Schreiber, Michael<br />
Nürnberg, Iris Steiner, Susanne<br />
Wäschenbach, Marita Becker, Wilfried<br />
Link, Stefan Pilz, Timo<br />
Punkt 9: Einrichtung eines „First-Responder-Systems“ für die Ortsgemeinde<br />
Friesenhagen<br />
Bürgermeister Stötzel verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage der<br />
Verwaltung vom 18.03.2011. Nach den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 30. Mai<br />
2011 sei die v. g. Beschlussvorlage von der Verwaltung überarbeitet und teilweise ergänzt worden.<br />
Die aktuelle Fassung datiere nunmehr vom 06.06.2011. Der Vorsitzende gibt einen kurzen<br />
chronologischen Rückblick über die bisherigen Beratungen. Zuletzt sei die Angelegenheit im<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat am 19.11.2009 behandelt worden.<br />
Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung eines First-Responder-Systems ist § 1 Abs. 1 Nr. 2 und<br />
Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 17 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine<br />
Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG).<br />
Im Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 23. April 2008, Az.: 29 261:352,<br />
ergänzt durch die Schreiben vom 30. Mai und 26. September 2008, wurden Empfehlungen und<br />
Hinweise zur Einrichtung von First-Responder-Systemen gegeben.<br />
Ersthelfersysteme müssen diesen Empfehlungen und Hinweisen entsprechen. Ansonsten sind die<br />
Integrierten Leitstellen angewiesen, diese Ersthelfersysteme nicht zu alarmieren.<br />
Die Mitwirkung von First Respondern (qualifizierten Ersthelfern) in der Allgemeinen Hilfe gem. § 17<br />
Abs. 1 LBKG ist eine freiwillige gemeindliche Aufgabe, die dann sinnvoll ist, wenn eine Verkürzung<br />
des sog. theapiefreien Intervalls durch die eingesetzten Ersthelfer erreicht wird.<br />
Der sog. First Responder als in der Notfallhilfe ausgebildeter Ersthelfer führt qualifizierte<br />
basismedizinische Maßnahmen durch, bis der ebenfalls in jedem Fall alarmierte Notarzt vor Ort<br />
eintrifft.<br />
Eine Voraussetzung für den Einsatz von First Respondern ist eine schriftliche Vereinbarung<br />
zwischen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und der Organisation, die als First Responder tätig wird. Diese<br />
Vereinbarung bedarf der Zustimmung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates.<br />
Die Aufnahme des First-Responder-Systems in die Alarmierungslisten der zuständigen Integrierten<br />
Leitstelle erfolgt auf Veranlassung des Bürgermeisters im Einvernehmen mit der nach § 4 Abs. 2<br />
RettDG und § 1 Nr. 6 RettdZVO zuständigen Behörde; hier der Kreisverwaltung des<br />
Westerwaldkreises.<br />
Die First Responder werden dann im Auftrag der <strong>Verbandsgemeinde</strong> tätig.<br />
Die Amtshaftung für Schäden, auch an Patienten, trägt die <strong>Verbandsgemeinde</strong>. Die Abdeckung des<br />
Risikos ist über eine unbegrenzte Haftpflichtversicherung möglich.
19<br />
Hinsichtlich der Qualifikation der First Responder wird eine 80 Stunden umfassende Ausbildung<br />
und eine laufende Weiterbildung durch das Innenministerium empfohlen.<br />
Für First-Responder-Systeme werden keine Zuwendungen des Landes für Fahrzeuge, Ausrüstung,<br />
Baumaßnahmen u.a. gewährt. Eine Ausrüstung von Privatfahrzeugen mit Sondersignalanlagen<br />
wird durch das Innenministerium nicht befürwortet.<br />
Sachverhalt:<br />
Für den Bereich der Ortsgemeinde Friesenhagen möchte Herr Harold Sohler als Einzelperson als<br />
First Responder tätig werden.<br />
Dieserhalb fand zuletzt im Juli 2010 ein Gespräch statt, an dem neben Herrn Harold Sohler<br />
Bürgermeister Jens Stötzel, Wehrleiter Dietmar Urrigshardt, Sachbearbeiterin Petra Urigshardt, der<br />
Kreisbereitschaftsarzt des DRK Altenkirchen Jens Nettelrodt, der Kreisbereitschaftsführer des DRK<br />
Altenkirchen Georg Karmann und der Bereitschaftsleiter des DRK Wehbach Stefan Theis<br />
teilnahmen.<br />
Herr Sohler habe sein Begehren hinsichtlich der Einrichtung eines First-Responder-Systems<br />
dargestellt.<br />
Um bei allen möglichen Einsätzen, bei denen er einsatzbereit sei, frühzeitig vor Ort sein zu können,<br />
möchte er zukünftig mit alarmiert werden.<br />
Die Einrichtung eines First-Responder-Systems mit nur einer Person sei kaum umsetzbar und<br />
rechtlich bedenklich, da die Einsatzbereitschaft rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr nicht<br />
gewährleistet werden könne.<br />
Erhebliche Bedenken wurden in diesem Gespräch auch hinsichtlich der auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) zukommenden Kosten, sowie der Abdeckung der Risiken geäußert.<br />
Ergänzend eingeholte Informationen der Verwaltung ergaben, dass die bisher in Rheinland-Pfalz<br />
installierten First-Responder-Systeme überwiegend einer privaten Organisation (z.B. DRK)<br />
angehören oder es sich immer um Helfergruppen von bis zu 8 Personen handelt, damit die<br />
erforderliche Einsatzbereitschaft gewährleistet werden kann (grundsätzlich rund um die Uhr an<br />
allen Tagen im Jahr).<br />
In Gesprächen mit dem Leiter der Rettungsleitstelle in Montabaur und dem zuständigen<br />
Sachbearbeiter bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises teilten diese nach Erläuterung der<br />
hier vorliegenden Situation mit, dass die Einrichtung eines First-Responder-Systems nur mit einer<br />
Gruppe von Personen realistisch durchzuführen sei. Ein Ersthelfersystem mit nur einer Person sei<br />
ihnen weder landes- noch bundesweit bekannt.<br />
Die von der Rettungsleitstelle Montabaur und der Kreisleitstelle <strong>Sieg</strong>en mitgeteilten Fallzahlen über<br />
Einsätze mit lebensbedrohlichem Hintergrund (Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges) beliefen sich<br />
im Bereich der Ortsgemeinde Friesenhagen in den letzten 21 Monaten auf 198 Einsätze.<br />
Diese verhältnismäßig hohe Einsatzzahl würde den First Responder nicht unerheblich belasten<br />
(24-Stunden-Bereitschaft), so dass aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung eines First-<br />
Responder-Systems mit nur einer Person praktisch nicht umsetzbar sei.<br />
Erschwerend für die Einführung eines First-Responder-Systems sei ferner die derzeit<br />
unbefriedigende Situation der Notarztversorgung am Standort <strong>Kirchen</strong>.<br />
Wie allgemein bekannt, bedarf es erheblicher Anstrengungen der zuständigen Stellen, die<br />
Notarztversorgung am Standort <strong>Kirchen</strong> auf einen akzeptablen Stand zu bringen und auf Dauer<br />
sicherzustellen. Unabdingbare Voraussetzung für ein First-Responder-System sei jedoch eine<br />
intakte Notarztversorgung.<br />
Für die SPD-Fraktion trägt RM Dr. Johannes vor, dass die von Seiten der Verwaltung dargelegten<br />
Argumente schlüssig und stimmig seien. Daher sollte der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat der<br />
Beschlussempfehlung der Verwaltung folgen.
20<br />
RM Neuhof trägt vor, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen habe die Initiative von Herrn Sohler<br />
stets unterstützt und seinerzeit auch den entsprechenden Antrag in den <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />
eingebracht da. Auch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen würden sich dem Vorschlag der<br />
Verwaltung anschließen, da zunächst eine gesicherte Notarztversorgung vorhanden sein müsse.<br />
RM Günter trägt vor, ihr seien zwei Bürger aus der Ortsgemeinde Friesenhagen bekannt, die bereit<br />
seien, sich in einem First-Responder-System zu engagieren. Beide Personen verfügten über die<br />
notwendigen Fachkenntnisse.<br />
Auf Grund der dargestellten Sach- und Rechtslage, insbesondere auch wegen der eingeschränkten<br />
personellen Verfügbarkeit, sowie der auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) zukommenden und<br />
derzeit kaum zu kalkulierenden Kosten für das Fahrzeug, Funk, Alarmierung, Material, Erstattung<br />
von Verdienstausfall und der Risiken, die aus haftungsrechtlichen Ansprüchen entstehen können,<br />
beschließt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat, das Begehren des Herrn Harold Sohler auf Einrichtung eines<br />
First-Responder-Systems in der Ortsgemeinde Friesenhagen unter den jetzigen Voraussetzungen<br />
nicht zu entsprechen.<br />
Sollte sich die Situation dahingehend ändern, dass eine Mehrzahl von Personen, die möglichst<br />
einer Organisation (z.B. DRK, Feuerwehr, THW, u.a.) angehören, als qualifizierte Ersthelfer in<br />
einem First-Responder-System tätig werden möchten, soll über eine Installation erneut beraten und<br />
entschieden werden. Voraussetzung ist aber, dass die notärztliche Versorgung in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> auf Dauer sichergestellt ist.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />
Punkt 10: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über den Kostenersatz und<br />
die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) vom 26.11.2007<br />
Bürgermeister Stötzel verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage der<br />
Verwaltung vom 30.03.2011 und erläutert nochmals kurz den Sachverhalt.<br />
Gemäß § 36 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den<br />
Katastrophenschutz (LBKG) kann die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> als Aufgabenträger der<br />
Feuerwehr Kostenersatz für bestimmte Einsatzmaßnahmen verlangen. Hierzu zählen u.a.<br />
vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Einsätze, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen<br />
beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen, die Hilfe bei der Abwehr von<br />
Gefahren besonderer Art (größere Betriebsstörungen und Unglücksfälle mit besonderen Gefahren),<br />
sowie Falschalarme von Brandmeldeanlagen.<br />
Die Höhe der Kostenersätze können gem. § 36 Abs. 4 LBKG durch Satzung geregelt und durch<br />
Pauschalbeträge festgesetzt werden.<br />
Da in den letzten Jahren mehrere, auch von ihrer Art, neue Feuerwehrfahrzeuge beschafft und alte<br />
Feuerwehrfahrzeuge ausgemustert wurden, ist es notwendig, die Liste der Sachkosten bezüglich<br />
der Fahrzeuge und des in Rechnung zu stellenden Betrages zu aktualisieren. Gleichzeitig möchten<br />
wir die bisherigen Pauschalsätze zur Vereinfachung auf „glatte“ Endbeträge wie folgt runden.<br />
Nachfolgende Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und<br />
Dienstleistungen der Feuerwehr der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) vom 26.11.2007 wäre somit<br />
vom VG-Rat zu beschließen.<br />
Anlage<br />
zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung<br />
für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong><br />
vom 19. November 2007; zuletzt geändert am 16.06.2011<br />
Tarif für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr
21<br />
I. Personalkosten (Einsatz eigenen Personals)<br />
1. Für die Berechnung der Personalkosten sind je Stunde Einsatzdauer eines<br />
Feuerwehrangehörigen der auf die Arbeitsstunde umgerechnete Gebührensatz für einen Beamten<br />
des mittleren Dienstes nach § 2 des Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen<br />
allgemeiner Art (allgemeines Gebührenverzeichnis) vom 15. Januar 2002 in der jeweils gültigen<br />
Fassung zugrunde gelegt.<br />
2. Für Sicherheitswachen kann anstelle des nach Ziffer 1 ermittelten Satzes ein einheitlicher<br />
Betrag von 7,00 € je volle Einsatzstunde und Person zugrunde gelegt werden.<br />
II. Sachkosten (Einsatz von Fahrzeugen)<br />
Die nachstehend angegebenen Beträge beziehen sich – soweit nichts anderes angegeben – auf eine<br />
Stunde Benutzungsdauer. Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht besondert<br />
berechnet.<br />
alt neu<br />
1. Löschfahrzeuge<br />
1.1 Löschgruppenfahrzeug LF 8 62,95 € 63,00 €<br />
LF 8/6 64,65 € 65,00 €<br />
1.2 Tanklöschfahrzeug TLF 8/18 51,66 € 52,00 €<br />
TLF 16/25 55,64 € 56,00 €<br />
TLF 20/40 --- 56,00 €<br />
1.3 Mittleres Löschfahrzeug MLF --- 65,00 €<br />
2. Sonderfahrzeuge<br />
2.1 Drehleiter DLK 18/12 53,79 € 54,00 €<br />
2.2 Rüstwagen RW 1 44,68 € 45,00 €<br />
2.3 Schlauchwagen SW 1000 76,80 € 77,00 €<br />
3. Sonstige Feuerwehrfahrzeuge<br />
3.1 Einsatzleitwagen ELW 1 69,34 € 69,00 €<br />
3.2 Mannschaftstransportfahrzeug MTF 74,32 € 74,00 €<br />
3.3 Rettungsboot RTB 1 15,00 € 15,00 €<br />
3.4 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 66,33 € 66,00 €<br />
TSF-W 45,21 € 45,00 €<br />
3.5 Mehrzweckfahrzeug MZF 47,66 € 48,00 €<br />
3.6 Vorausrüstwagen VRW 47,26 € 47,00 €<br />
In der Sitzung der Feuerwehr-Fachkommission des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Kirchen</strong> am 22.<br />
November 2010 sowie der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31. Mai 2011 wurden<br />
die Änderungen der Liste der Fahrzeugkosten erörtert. Sowohl die Feuerwehr-Fachkommission als<br />
auch der Haupt- und Finanzausschuss sprachen sich dafür aus, die Satzungsänderung bezüglich<br />
der Anlage im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließen zu lassen.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt den v. g. Empfehlungen und beschließt die Änderung der Anlage<br />
zur Satzung über die Kostenersätze und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der<br />
Feuerwehr.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />
Punkt 11: Schiedspersonen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />
11.1 Änderung der Schiedsamtsbezirke<br />
11.2 Wahl einer Schiedsperson<br />
Bürgermeister Stötzel verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage der<br />
Verwaltung vom 26.04.2011.
22<br />
Demnach sei bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 1.3.2011 darüber<br />
informiert worden, dass für die Schiedsamtsbezirke<br />
• Mudersbach/Brachbach<br />
• <strong>Kirchen</strong><br />
• Niederfischbach/Harbach<br />
dem Amtsgerichtsdirektor neue Schiedspersonen zu benennen sind, da die bisherigen<br />
Schiedsleute verstorben seien bzw. ihr Amt zur Verfügung stellten.<br />
Nach einem Hinweis im Mitteilungsblatt „Aktuell“ hätten sich zwei Personen aus Mudersbach bereit<br />
erklärt, das Amt der Schiedsperson zu übernehmen.<br />
Hierbei handele es sich um Frau Renate Otto sowie Frau Reinhilde Farnschläder, die sich in der<br />
Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 31.05. persönlich vorgestellt hätten.<br />
Folgende Änderungen habe der Haupt- und Finanzausschuss dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat zur<br />
Beschlussfassung empfohlen:<br />
In der <strong>Verbandsgemeinde</strong> werden lediglich noch zwei statt bisher vier Schiedsamtsbezirke gebildet,<br />
nämlich<br />
• Niederfischbach - Friesenhagen - Harbach<br />
• <strong>Kirchen</strong> - Mudersbach - Brachbach<br />
Die Schiedsperson des bisherigen Bezirks Friesenhagen, Herr Werner Würden, wäre bereit das<br />
Amt der Schiedsperson für den neuen Bezirk Niederfischbach-Friesenhagen-Harbach zu<br />
übernehmen, da er bisher bereits Stellvertreter der Schiedsperson für den Bezirk Niederfischbach –<br />
Harbach war.<br />
Für den Bereich <strong>Kirchen</strong> – Mudersbach - Brachbach müsse der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat eine neue<br />
Schiedsperson benennen.<br />
Sowohl Frau Otto als auch Frau Farnschläder hätten Bereitschaft signalisiert, das Schiedsamt auch<br />
für einen evt. neuen und größeren Bezirk (<strong>Kirchen</strong>-Mudersbach-Brachbach) zu übernehmen.<br />
Die Schiedspersonen der beiden Bezirke könnten sich gegenseitig vertreten.<br />
11.1 Änderung der Schiedsamtsbezirke<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt der Empfehlung des Ausschusses, beschließt die Reduzierung von<br />
vier auf zwei Schiedsamtsbezirke und deren Neubildung wie folgt:<br />
• Niederfischbach – Friesenhagen – Harbach<br />
• <strong>Kirchen</strong> – Mudersbach – Brachbach<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />
11.2 Wahl der Schiedsperson<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt per Akklamation Herrn Werner Würden als Schiedsperson für<br />
den Schiedsamtsbezirk Niederfischbach/Friesenhagen/Harbach zu benennen und diesen dem<br />
Amtsgericht für eine weitere Bestellung vorzuschlagen.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja
23<br />
Die Wahl der Schiedsperson für den Bezirk <strong>Kirchen</strong>/Mudersbach/Brachbach erfolgt zwischen den<br />
Bewerberinnen Reinhilde Farnschläder und Renate Otto per Stimmzettel in geheimer Wahl.<br />
Die Zählkommission besteht analog der Wahl unter TOP 8 aus dem Ersten Beigeordneten Herrn<br />
Rainer Kipping sowie den Verwaltungsmitarbeitern Frau Sarah Thiel und Herrn Patrick Zöller.<br />
Die Wahlhandlung beginnt mit der Ausgabe der Stimmzettel an die Ratsmitglieder, welche in<br />
alphabetischer Reihenfolge einzeln zur geheimen Stimmabgabe aufgerufen werden.<br />
Zur Stimmabgabe sind drei Wahlkabinen im Sitzungssaal eingerichtet; die nach innen gefalteten<br />
Stimmzettel werden in eine Wahlurne eingeworfen.<br />
30 stimmberechtigte Ratsmitglieder sind anwesend. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei<br />
Wahlen gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung.<br />
Nach Abschluss des Wahlvorganges werden die Stimmzettel von der Zählkommission ausgezählt.<br />
Von den 30 abgegebenen Stimmzetteln wird keiner als ungültig erklärt.<br />
Erster Beigeordneter Kipping gibt folgendes Wahlergebnis bekannt:<br />
1. Farnschläder, Reinhilde 3 Stimmen<br />
2. Otto, Renate 27 Stimmen<br />
Somit ist Frau Renate Otto als Schiedsperson für den Bezirk <strong>Kirchen</strong> – Mudersbach – Brachbach<br />
gewählt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Amtsgericht den entsprechenden Personalvorschlag<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> mitzuteilen und vorzuschlagen, Frau Otto als neue Schiedsperson für den<br />
Bezirk <strong>Kirchen</strong>-Mudersbach-Brachbach vorzuschlagen.<br />
Punkt 12: Beratung über die Übertragung der Aufgabe Fremdenverkehr auf die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />
Bürgermeister verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung<br />
vom 24.05.2011 und erläutert nochmals kurz den Sachverhalt.<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) und damit die Stadt <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) und die Ortsgemeinden<br />
Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach und Niederfischbach rücken im Naturraum<br />
„<strong>Sieg</strong>tal – Wildenburger Land“ im nördlichen Westerwald mit den Anbindungsmöglichkeiten ans<br />
<strong>Sieg</strong>erland, Sauerland und Bergische Land für Tagestouristen und Übernachtungsgäste verstärkt<br />
ins Blickfeld.<br />
Dies wird auch durch die demographische Entwicklung beeinflusst und die Nachfrage nach<br />
geeigneten Angeboten für Jung und Alt lassen den Inlandstourismus an Bedeutung gewinnen.<br />
Wenn wir nachhaltig an dieser Entwicklung Anteil haben wollen, sind wir alle aufgefordert, die<br />
Kräfte zu bündeln und neben den örtlichen Aktivitäten auch regional- und länderübergreifende<br />
Angebote zu festigen oder zu entwickeln. Für das touristische Angebot gilt daher permanente<br />
Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung.<br />
Dieser Entwicklung trägt das Land Rheinland-Pfalz mit der Tourismusstrategie 2015 Rechnung und<br />
konzentriert sich dabei auf vier thematische Säulen: „Wandern, Radwandern, Wein (Genuss) und<br />
Gesundheit“.<br />
Mit der Ausweisung von Themenwanderwegen auf örtlicher Ebene und dem damit verbundenen<br />
ehrenamtlichen Engagement einzelner Aktivisten und der Vereine können wir für Liebhaber von<br />
Natur und Landschaft schon interessante Angebote bieten.
24<br />
Die „2LänderTour“ (<strong>Sieg</strong>-Bigge-Radweg), die sich auf der Basis des Asdorftal-Radweges weiter<br />
entwickelt hat und somit ein weiterführendes Radweg- bzw. Radwanderangebot darstellt, macht<br />
deutlich, was interkommunale und länderübergreifende Zusammenarbeit bewirken kann.<br />
Auch der Nordic Walking Park in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> mit ca. 170 km ausgewiesenen<br />
Strecken in allen Ortsgemeinden hat seinen Stellenwert im Zusammenspiel der Angebote.<br />
Der „Druidensteig“ als zertifizierter Qualitätswanderweg nach den Kriterien des Deutschen<br />
Wanderverbandes hat durch die Zusammenarbeit von Betzdorf, Daaden, Gebhardshain, Herdorf<br />
und <strong>Kirchen</strong> die Region an <strong>Sieg</strong>, Heller, Daade, Elbbach und Nister näher zusammenrücken<br />
lassen.<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) möchte den Fremdenverkehr auch zukünftig fördern und<br />
stärken.<br />
Diese Vorgehensweise erfordert neben den Entscheidungen im Team mit allen Ortsgemeinden<br />
auch eine Bündelung von Zuständigkeiten auf der Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong> für die<br />
Aufgabenbereiche mit überörtlicher Bedeutung.<br />
Die Übertragung der Aufgabe „Fremdenverkehrsförderung“ sollte daher folgende<br />
Aufgabenbereiche umfassen:<br />
- Entwicklung von touristischen und kultur-/touristischen Konzepten für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
- Touristische Informationen mit entsprechenden (z.B. kultur-/touristischen) Internet-Angeboten<br />
sowie Prospekten und Verzeichnissen (z.B. Gastgeber- / soweit nicht überregional organisiert)<br />
- Erstellung von Wanderkarten und Radwanderkarten (soweit nicht überregional organisiert)<br />
- Qualitätswanderweg wanderbares Deutschland „DRUIDENSTEIG“ (Marketing)<br />
- Unterhaltung und Marketing für den Nordic Walking Park der VG <strong>Kirchen</strong><br />
- Ausbau und Verbesserung des Radwegeangebotes (z.B. <strong>Sieg</strong>tal-Radweg, 2LänderTour bzw.<br />
Ruhr-<strong>Sieg</strong>-Radweg, Westerwaldschleife der Rheinland-Pfalz-Radroute und Vernetzungen zu<br />
Nachbarkommunen).<br />
Durch das Zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28.09.2010 (GVBl.<br />
S.280) wurde in § 67 Gemeindeordnung (GemO) folgender neuer Absatz eingefügt: „Die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> kann die Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der<br />
Fremdenverkehrsförderung, soweit sie von überörtlicher Bedeutung sind, als<br />
Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen“.<br />
Begründet wird dies damit, das eine zeitgemäße und zukunftsgerichtete<br />
Fremdenverkehrsförderung eine Infrastruktur sowie eine personelle und sächliche Ausstattung<br />
bedingen, die die Leistungsfähigkeit der einzelnen Ortsgemeinden in der Regel überfordert.<br />
Vor einer abschließenden Beschlussfassung im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat (§ 67 Abs. 3 GemO) sollte<br />
möglichst das Einvernehmen in allen Ortsgemeinden und der Stadt <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) für eine<br />
Aufgabenübertragung im beschriebenen Sinne herbeigeführt werden.<br />
Im Zusammenwirken mit übergeordneten Behörden und touristischen Fachverbänden kann sich<br />
eine konzentrierte Zuständigkeit auf der Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vorteilhaft erweisen. Dabei<br />
sollten die jeweiligen örtlichen Belange bei der Entscheidungsfindung einer Abwägung unterzogen<br />
werden.<br />
Fraktionssprecher Merzhäuser trägt für die CDU-Fraktion vor, vorgenanntes Thema müsse<br />
gemeinsam mit den Ortsgemeinden angegangen werden.<br />
Hierfür gelte es, deren Zustimmung einzuholen. In diesem Zusammenhang weise er auf die vielen<br />
ehrenamtlichen Bürgergruppen und Vereine hin, welche schon einige touristische Projekte<br />
verwirklicht hätten, wie z. B. den Grubenwanderweg in Brachbach, den Schiefer-, Erz-, und<br />
Eisenweg in Mudersbach oder der Kreuzwanderweg in Niederfischbach. Ihnen dürfe man nichts<br />
wegnehmen. Es sei sehr wichtig, diese Gruppen und Vereine von Anfang an mit einzubinden.<br />
RM Möller vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung nur im Konsens zwischen den<br />
Ortsgemeinden und der <strong>Verbandsgemeinde</strong> erfolgen könne. Beide Seiten müssten sich als
25<br />
gemeinsame Partner verstehen. Die Aufgabe der <strong>Verbandsgemeinde</strong> sei es nun, den<br />
Ortsgemeinden ein durchdachtes Konzept vorzulegen. Diesbezüglich müsse die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> auf die Ortsgemeinden zugehen.<br />
Fraktionssprecher Dr. Mengel weist darauf hin, dass gemeinsame Potentiale ausgeschöpft<br />
werden müssten.<br />
Ängste, auch bei den Vereinen und ehrenamtlichen Gruppen, dürfte man erst gar nicht aufkommen<br />
lassen. Vielmehr seien die örtlichen Beteiligten zu ermutigen, dass keinem etwas weggenommen<br />
werde. In der Vorlage der Verwaltung werde daher ja auch betont, dass es nicht um die<br />
Übertragung örtlicher sondern überörtlicher Aufgaben der Fremdenverkehrsförderung auf die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> gehe.<br />
RM Weller weist darauf hin, dass eine gemeinsame Vermarktung der hiesigen Region mit den<br />
Ortsgemeinden von sehr großer Bedeutung sei.<br />
Erster Beigeordneter Kipping sieht hinsichtlich der Beantragung von Fördermittel für den<br />
beabsichtigten „<strong>Sieg</strong>talradweg“ einen erheblichen Vorteil, sofern die Aufgabe Fremdenverkehr<br />
zentral von der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> gesteuert werde.<br />
Bürgermeister Stötzel pflichtet dem bei und führt zu den vorgetragenen Wortmeldungen aus,<br />
dass in die touristischen Infrastruktureinrichtungen, die zur Übertragung angedacht seien, örtliche<br />
Vereine nicht involviert seien. Projekte wie die Themenwanderwege vor Ort sollten wegen des<br />
ehrenamtlichen Engagements örtlicher Vereine auch auf dieser Ebene verbleiben. Lediglich<br />
interkommunale Einrichtungen wie der <strong>Sieg</strong>-Bigge Radweg oder der Druidensteig oder auch der<br />
geplante <strong>Sieg</strong>talradweg sollen als überregional bedeutsame Einrichtungen auf die Ebene der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> gehoben werden.<br />
Sodann stellt RM Hauptmann den Antrag, die Angelegenheit zu vertagen, bis sich alle<br />
Ortsgemeinden und die Stadt <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) zum v. g. Thema positioniert hätten. Erst dann sollte<br />
das Thema erneut im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat aufgegriffen werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme<br />
25 Nein-Stimmen<br />
3 Stimmenenthaltungen<br />
Anschließend verliest Bürgermeister Stötzel die nachfolgende Beschlussempfehlung der<br />
Verwaltung und lässt über diese abstimmen.<br />
1. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat unterstützt die Einschätzung der Verwaltung und bietet den<br />
verbandsangehörigen Gemeinden eine Übernahme der dargestellten Aufgaben zum<br />
01.01.2012 an.<br />
2. Nach entsprechender Beratung in den verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt die<br />
endgültige Beschlussfassung im <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat.<br />
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen<br />
- Nein-Stimmen<br />
2 Stimmenenthaltungen<br />
Punkt 13: Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in den Schulen<br />
hier: Umsetzung und Ausführungsbeschluss<br />
Bürgermeister Stötzel verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage. Zudem<br />
sei die Angelegenheit in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 26.05.2011 vorberaten<br />
worden.
26<br />
Demnach hatte der Bau- und Umweltausschuss der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> in seiner Sitzung<br />
am 08.09.2010 den Sachverständigen für baulichen Brandschutz Herrn Architekt Christian Müller<br />
aus <strong>Kirchen</strong> damit beauftragt, die Ergebnisse der Gefahrenverhütungsschau der<br />
Brandschutzbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen, welche an den Schulen der VG <strong>Kirchen</strong><br />
durchgeführt wurden, zu überprüfen, und die daraus notwendigen Planungsleistungen zu ermitteln.<br />
Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung mit Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses am<br />
18.05.2011 wurden die notwendigen Planungen vorgestellt und erörtert. Gegen die vorgesehenen<br />
Planungen wurden keine Bendenken erhoben.<br />
Nachfolgende Gebäude wurden betrachtet:<br />
- Grundschule Herkersdorf/Offhausen<br />
- Grundschule Wehbach<br />
Zur Darstellung der notwendigen Investitionen und der aus den Brandschutzbestimmungen<br />
erforderlichen Maßnahmen sind die Planunterlagen und die Kostenschätzungen als Anlage dem<br />
Begehungsprotokoll vom 18.05. beigefügt.<br />
Für die Brandschutzmaßnahmen und die Amokprävention sollen Förderanträge sowie Anträge auf<br />
vorzeitigen Baubeginn analog der anderen Schulen gestellt werden.<br />
Insgesamt ist mit folgenden Baukosten zu rechnen:<br />
Grundschule Herkersdorf/Offhausen<br />
- Brandschutzmaßnahmen rd. 26.000,00 €<br />
- Amokpräventionsmaßnahmen rd. 29.000,00 €<br />
Gesamtsumme rd. 55.000,00 €<br />
Grundschule Wehbach<br />
- Brandschutzmaßnahmen rd. 70.000,00 €<br />
- Amokpräventionsmaßnahmen rd. 28.000,00 €<br />
Gesamtsumme rd. 98.000,00 €<br />
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2011 veranschlagt worden. Damit die<br />
Maßnahmen schnellstmöglich erfolgen können, sind folgende Beschlüsse erforderlich:<br />
1. Umsetzungsbeschluss für die erforderlichen Maßnahmen auf Grundlage der Konzepte unter<br />
Berücksichtigung der Planungsänderungen aus dem Ortstermin vom 18.05.2011 mit<br />
Antragsstellung auf Baugenehmigung.<br />
2. Ausführungsbeschluss über die Durchführung der notwendigen Ausschreibungen für die<br />
Baumaßnahmen zum Brandschutz und zur Amokprävention.<br />
Fraktionssprecher Köhler hinterfragt aufgrund der notwendigen Investitionen bei gleichzeitig<br />
deutlich rückläufigen Schülerzahlen die Erhaltung von kleinen Schulstandorten in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>. In jedem Fall müsse hierüber eine Diskussion erfolgen.<br />
Fraktionssprecher Dr. Mengel plädiert für eine schnellstmögliche Umsetzung des<br />
Brandschutzkonzeptes in den Schulen Wehbach und Herkersdorf/Offhausen. So lange dort<br />
unterrichtet werde, und dies sei derzeit der Fall, müsse alles für den Erhalt der beiden Schulen<br />
getan werden.<br />
Fraktionssprecher Merzhäuser trägt vor, die notwendigen Brandschutzmaßnahmen seien<br />
unabhängig von den Fördermöglichkeiten zu sehen. Des Weiteren schließe er sich den<br />
Ausführungen von Herrn Dr. Mengel an.
27<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt der Beschlussempfehlung des Bau- und Umweltausschusses und<br />
beschließt, den Architekten damit zu beauftragen, die Antragsunterlagen für die Grundschulen in<br />
Wehbach und Herkersdorf/Offhausen bei der Verwaltung zur Einreichung beim Fördergeber und<br />
der Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.<br />
Des Weiteren beschließt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat, den Architekten nach Genehmigung des<br />
vorzeitigen Baubeginns durch die ADD damit zu beauftragen, im Falle einer Förderzusage und<br />
auch bei einer Förderablehnung die notwendigen Ausschreibungen zu erstellen, damit die<br />
Verwaltung das Ausschreibungsverfahren durchführen kann.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />
Punkt 14: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.05.2011 bezüglich der<br />
Energielieferung am Molzbergbad<br />
Bürgermeister Stötzel trägt vor, der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.05.2011<br />
sei mit dem Einladungsschreiben zur heutigen Sitzung versandt worden. Dieser habe folgenden<br />
Wortlaut:<br />
„Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beauftragt die Mitglieder des Aufsichtsrates der Molzberg GmbH,<br />
kurzfristig alternative Lösungen zur benötigten Energieleistung für das Molzbergbad abzufragen<br />
und prüfen zu lassen, ob ein Contractingverfahren zur Lieferung des Energiebedarfes möglich ist.“<br />
Fraktionssprecher Köhler begründet den vorliegenden Antrag wie folgt:<br />
„Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bedauert ausdrücklich das Scheitern des geplanten<br />
Wärmeverbundes am Standort Molzberg. Die Partner Molzberg GmbH, VG <strong>Kirchen</strong> und die<br />
Kreisverwaltung Altenkirchen sind letztendlich an der Bürokratie gescheitert. Die Fraktion<br />
Bündnis 90 / Die Grünen kritisiert, dass dies in dem späten Stadium des Projektes erst erkannt<br />
wurde. Die Verantwortlichen hätten frühzeitig die benötigten Wärmeleistungen auch öffentlich im<br />
Contractingverfahren ausschreiben können. Im Rahmen eines Contractingverfahrens wären gerade<br />
private regionale Anbieter bereit gewesen, mit ökologischen und ökonomischen Lösungen aus<br />
Energieträgern der Region die erforderliche Wärmeleistung zu liefern. Das Scheitern des Projektes<br />
ist für die Region kein gutes Zeichen. Eine jetzt angepasste Planung der Heizungsanlage erhält<br />
nun einen noch geringeren Anteil an regenerativen Energieträgern. Der Grundwärmebedarf soll<br />
nun, nach einer angepassten Lösung für das neue Freizeitband, von einem erdgasbetriebenen<br />
Blockheizkraftwerk geleistet werden, das dann als Ergänzung für Spitzenlasten mit einem<br />
Pelletkessel erweitert werden soll. Die hier zugrunde gelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
bitten wir dem Rat nochmals zu erläutern. Wir beantragen deshalb zusätzlich, den Rat aktuell über<br />
den Baufortschritt und den Kostenstand des neuen Bades zu informieren.“<br />
Bürgermeister Stötzel trägt anschließend eine Stellungnahme der Geschäftsführung der<br />
Freizeitbad Molzberg GmbH hinsichtlich der Wärmeversorgung des Freizeitbades im Wortlaut vor:<br />
Wärmeversorgung Freizeitbad<br />
Die im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung stehenden Gewerke Rohrleitungsnetz<br />
Heizungstechnik und Wärmeerzeugungsanlagen sind vergeben.<br />
Das Gewerk Rohrleitungsnetz Heizungstechnik ist weitgehend fertiggestellt. Die Lieferung und<br />
Montage der Kesselanlagen sowie des BHKW, bzw. deren technische Anbindung ist für die 25. und<br />
26 KW geplant. Im Anschluss soll ein provisorischer Heiztestbetrieb erfolgen.<br />
Mit der Herstellung der Anlagen und störungsfreiem Testbetrieb ist die autarke Wärmeversorgung<br />
in Eigenregie der Freizeitbad Molzberg GmbH sichergestellt.<br />
Wärmeversorgungskonzept<br />
Die autarke Wärmeversorgung des Bades wird durch folgende Anlagenkonfiguration sichergestellt:
28<br />
Zur Grundlastabdeckung wird ein BHKW für Erdgasbetrieb mit 80 KW thermischer und 50 KW<br />
elektrischer Leistung sowie ein Biomasseheizkessel (Holzpelletkesse) mit 200 KW thermischer<br />
Leistung installiert. Die Spitzenlast übernimmt ein Niedertemperatur-Gaskessel mit 350 KW<br />
thermischer Leistung.<br />
Entscheidungsfindung zur Wärmeversorgung<br />
Seit November 2009 bis Ende 2010 wurden den zuständigen Gremien insgesamt 5<br />
Wärmeversorgungskonzepte mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für rd. 15 Kombinationen für<br />
Wärmeerzeugungsanlagen bezogen auf eine autarke Versorgung des Bades und rd. 25<br />
Kombinationen für Wärmeerzeugungsanlagen bezogen auf eine Verbundlösung zur Entscheidung<br />
vorgestellt.<br />
Neben den parallelen Betrachtungen einer autarken Wärmeversorgung als auch der<br />
Verbundlösung wurden auch mehrere Varianten für eine stufenweise Umsetzung einer<br />
Nahwärmeverbundlösung betrachtet.<br />
Konzeptionelle Entscheidungen zur Wärmeversorgung hat der Aufsichtsrat der Freizeitbad<br />
Molzberg GmbH dann in seiner Sitzung am 20.09.2010 einstimmig getroffen, nachdem nochmals<br />
optimierte Lösungsvarianten für eine autarke Wärmeversorgung als auch für eine Verbundlösung<br />
vorgestellt wurden. Diese Lösungsvarianten mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen und<br />
Wärmekosten liegen den Mitgliedern des Aufsichtsrates vor.<br />
Die Lösungen mit fachplanerischer Empfehlung wurden dem Haupt- und Finanzausschuss des<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Kirchen</strong> am 28.10.2010 vorgetragen.<br />
Der Aufsichtsrat hat sich dann im März 2011, nach Aufkündigung der Verbundlösung, für die<br />
vorgenannte Anlagenkonfiguration entschieden und die entsprechende Vergabeentscheidung<br />
getroffen.<br />
Nahwärmeverbund<br />
Seit 2009 haben sich die Projektbeteiligten unter Federführung der Freizeitbad Molzberg GmbH<br />
intensiv mit der Umsetzung einer Nahwärmeverbundlösung befasst.<br />
Die Gründe für die Projektbeendigung „Nahwärmeverbund Molzberg“ sind der gemeinsamen<br />
Erklärung, die von allen Gremien der Projektbeteiligten mehrheitlich beschlossen wurde, zu<br />
entnehmen.<br />
Contracting<br />
Seit 2009 wurden zahlreiche Gespräch mit Anbietern zur Klärung der Voraussetzungen und<br />
Rahmenbedingungen verschiedenster Contractingmodelle sowie deren Leistungsinhalte geführt,<br />
Konzepte erarbeitet und den Gremien vorgestellt.<br />
Vergleichend herangezogene, frei zugängliche Modellkalkulationen und betriebswirtschaftliche<br />
Variantenvergleiche zwischen Eigenbesorgung und Contracting auf der Basis der benötigten<br />
thermischen Leistung bzw. des Jahreswärmebedarfes weisen in der Summe relativ geringe<br />
Kostenunterschiede aus.<br />
Projektintern wurde daher vereinbart, angesichts der Transaktionskosten sowie organisatorischer,<br />
steuerlicher, vergabe – und verfahrensrechtlicher, haushalts- sowie förderrechtlicher Gründe, das<br />
Thema Contracting nicht weiter zu verfolgen.<br />
Fazit<br />
Für das Objekt „Molzbergbad“ ist das Thema Wärmeversorgung aufgrund der<br />
Vergabeentscheidung und Beauftragung zur Lieferung und Montage der<br />
Wärmeerzeugungsanlagen und des Baufortschritts mit dem Ziel der Baufertigstellung Ende August<br />
2011 und folgender Betriebsaufnahme umfassend abgearbeitet.
29<br />
Hinsichtlich der beantragten Information über den aktuellen Baufortschritt und den Kostenstand<br />
liegt ebenfalls eine Stellungnahme der Freizeitbad Molzberg GmbH vor. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />
stimmt diesbezüglich dem Vorschlag des Vorsitzenden zu, diese als Anlage 3 dem<br />
Sitzungsprotokoll beizufügen.<br />
Hinsichtlich des Themas „Contracting“ bittet der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat übereinstimmend den<br />
Bürgermeister, dieses in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates nochmals zu thematisieren und<br />
zu prüfen, ob etwaige Contractingmodelle ggfls. noch denkbar seien.<br />
Punkt 15: Antrag der SPD-Fraktion;<br />
Verabschiedung einer Resolution – Verbesserung der notärztlichen Versorgung<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong><br />
Für die SPD-Fraktion trägt RM Dr. Johannes den Sachverhalt vor und begründet den Antrag auf<br />
Verabschiedung des nachfolgenden Resolutionstextes:<br />
„Die notärztliche Versorgung der Bevölkerung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> ist notleidend und<br />
gesetzeswidrig.<br />
An zu vielen Tagen (mehr als 25 %) in diesem ersten Halbjahr 2011 war beim Notarztstandort am<br />
Klinikum <strong>Kirchen</strong> kein Notarzt präsent. Es kam zu grenzwertigen und unhaltbaren Situationen in der<br />
Versorgung Schwerstkranker.<br />
Es kam zu einer Vergeudung von Ressourcen durch den eigentlich nicht gerechtfertigten Einsatz<br />
des luftbasierten Rettungsmittels Christoph 25 mit Standort in <strong>Sieg</strong>en.<br />
Diese Situation , die auch kreisweit keine andere ist, kann so nicht hingenommen werden.<br />
Wir fordern zuerst die Kostenträger auf , federführend die AOK Rheinland-Pfalz, ihrer<br />
Verantwortung für die Daseinsfürsorge der Bürger, und damit auch ihrer Versicherten gerecht zu<br />
werden, um die zusätzlichen Mittel für eine funktionierende und ununterbrochene notärztliche<br />
Versorgung zur Verfügung zu stellen. Im Zweifelsfall müsste dafür die Produktion von<br />
Hochglanzbroschüren oder Werbespots eingestellt werden.<br />
Wir fordern den Landrat des Westerwaldkreises als zuständigen Hauptverwaltungsbeamten auf,<br />
mit allem Nachdruck die Verhandlungen mit den Kostenträgern so zu gestalten, dass die<br />
erforderlichen Mittel schnellstmöglich für eine funktionierende Notarztversorgung zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Der Landrat des Westerwaldkreises ist verantwortlich für den korrekten Vollzug der<br />
Notarztversorgung im Rahmen des Landesrettungsdienstgesetzes und hat diese<br />
einhundertprozentig sicherzustellen .<br />
Wir appellieren an den Träger des Klinikums, der mit der Übernahme des allgemeinen<br />
Versorgungsauftrages selbstredend auch den Auftrag zur prä-klinischen Versorgung<br />
Schwerstkranker und Schwerverletzter übernommen hat.<br />
Wir halten es für selbstverständlich, dass die Chefärzte der im Klinikum bestehenden Abteilungen<br />
dafür sorgen, dass eine ausreichende Zahl an ärztlichen Mitarbeitern den Fachkundenachweis<br />
Rettungsdienst erwerben kann , und damit für die notärztliche Versorgung der Bevölkerung zur<br />
Verfügung steht.<br />
Diese Tätigkeit muss gemessen an der sehr großen Verantwortung adäquat und in gleicher Höhe<br />
vergütet werden wie in den urbanen Ballungszentren.<br />
Wir fordern mit allem Nachdruck für das gesamte Verfahren die uneingeschränkte Transparenz der<br />
Verträge, der Verantwortlichkeiten, der Finanzströme und der Struktur- beziehungsweise<br />
Ergebnisqualität.<br />
Statt weiter das Schwarze Peter – Spiel zu pflegen, müssen alle Karten auf den Tisch.<br />
Für jeden einsehbar.<br />
Und Sofort !“<br />
RM Dr. Otterbach begrüßt den vorliegenden Resolutionstext. Die notärztliche Versorgung könne<br />
so nicht mehr hingenommen werden.
30<br />
Fraktionssprecher Dr. Bittersohl verweist auf die sehr angespannte Personallage in den<br />
Krankenhäusern. Die mit der Resolution u. a. aufgestellte Forderung an die Chefärzte sei seiner<br />
Meinung nach nur sehr schwer realisierbar.<br />
RM Neuhof sieht in Sachen „Entlohnung der Notärzte“ das Hauptproblem. Jedoch dürften hieran<br />
keine lebensrettenden Maßnahmen scheitern. Beim Landrat des Westerwaldkreises als<br />
Hauptverantwortlichem müsse nachgehakt werden.<br />
Abschließend verabschiedet der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat den von der SPD-Fraktion eingebrachten<br />
und oben ausgeführten Resolutionstext.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />
Punkt 16: Prüfung der Jahresrechnung durch einen externen Wirtschaftsprüfer<br />
Bürgermeister Stötzel verweist auf die nachfolgende Beschlussvorlage der Verwaltung vom<br />
29.04.2011, welche allen Ratsmitgliedern vorliegt. Weiterer Sachvortrag hierzu wird nicht mehr<br />
gewünscht.<br />
In zwei Sitzungen, am 19. Januar und 10. März d. Jahres, habe der Rechnungsprüfungsausschuss<br />
die Thematik ausführlich beraten und dem <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat die einstimmige<br />
Beschlussempfehlung ausgesprochen<br />
1. sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 externen Sachverstandes i.S.v. § 112 Abs. 5<br />
GemO zu bedienen und einem Wirtschaftsprüfer den Prüfauftrag für die Jahresrechnung 2010,<br />
welcher mit einem Bestätigungsvermerk (Testat) enden soll, zu erteilen.<br />
2. die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses auf eine „Belegprüfung“ einzelner, im<br />
Ermessen des Ausschusses ausgewählter Maßnahmen zu beschränken.<br />
Im Übrigen ist der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Prüfbericht zunächst im<br />
Rechnungsprüfungsausschuss zu erörtern.<br />
In einer im Mai d. J. stattgefundene Fortbildungsveranstaltung für Rechnungsprüfungsausschussmitglieder<br />
hätten sich zudem auch die Mitglieder der<br />
Rechnungsprüfungsausschüsse der Ortsgemeinden für eine externe Prüfung ausgesprochen.<br />
Fraktionssprecher Merzhäuser trägt vor, die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der<br />
Verwaltung zustimmen, jedoch solle die externe Rechnungsprüfung zunächst nur für die<br />
Jahresrechnung 2010 erfolgen.<br />
Sodann folgt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat der einstimmigen Beschlussempfehlung des<br />
Rechnungsprüfungsausschusses und beschließt,<br />
1. sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 externen Sachverstandes i.S.v. § 112 Abs. 5<br />
GemO zu bedienen und einem Wirtschaftsprüfer den Prüfauftrag für die Jahresrechnung 2010,<br />
welcher mit einem Bestätigungsvermerk (Testat) enden soll, zu erteilten.<br />
Die Auftragserteilung erfolgt im nichtöffentlichen Sitzungsteil.<br />
2. die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses auf eine „Belegprüfung“ einzelner, im<br />
Ermessen des Ausschusses ausgewählter Maßnahmen zu beschränken.<br />
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Prüfbericht ist vor einer Beratung im<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat zunächst im Rechnungsprüfungsausschuss zu erörtern.<br />
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen<br />
1 Nein-Stimme<br />
- Stimmenenthaltungen
Punkt 17: Essensgeld für die Teilnahme am Mittagessen an den Ganztagsschulen in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>; Bildungs- und Teilhabepaket<br />
31<br />
Bürgermeister Stötzel verweist auf die nachfolgende Beschlussvorlage der Verwaltung vom<br />
29.04.2011, welche allen Ratsmitgliedern vorliegt.<br />
Nach nochmaliger kurzer Sachverhaltszusammenfassung wird weiterer Sachvortrag hierzu nicht<br />
mehr gewünscht.<br />
In der Sitzung des Schulträgerausschusses am 25.05.2011 habe man sich darauf verständigt, die<br />
Essenskosten gestaffelt zum 01.01.2012 auf 2,00 Euro und zum 01.07.2012 auf 2,50 Euro<br />
anzuheben.<br />
Der Ausschuss habe eine entsprechende Beschlussempfehlung an den <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />
ausgesprochen.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgt der Empfehlung des Schulträgerausschusses und beschließt, die<br />
Essenskosten gestaffelt zum 01.01.2012 auf 2,00 Euro und zum 01.07.2012 auf 2,50 Euro zu<br />
erhöhen.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja<br />
Fraktionssprecher Dr. Mengel appelliert an die hilfebedürftigen Familien, das Bildungs- und<br />
Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen.<br />
Bürgermeister Stötzel kündigt an, in der Schulträgerausschusssitzung sei verabredet worden, die<br />
Eltern mittels Elternbrief über die heutige Entscheidung des Rates und die Gründe hierfür zu<br />
informieren. Die von RM Mengel angesprochene Ergänzung werde mit in den Elternbrief<br />
aufgenommen.<br />
Punkt 18: Vorstellung eines neuen <strong>Verwaltungsgliederungsplan</strong>es für die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />
Bürgermeister Stötzel verweist auf die nachfolgende sehr ausführliche Beschlussvorlage der<br />
Verwaltung vom 10.06.2011 und erläutert diese. Der neue Geschäftsverteilungsplan wird mittels<br />
Beamerpräsentation vorgestellt.<br />
I. Allgemeines<br />
Die Gliederung einer Verwaltung obliegt naturgemäß einem permanenten Wandel, der zurück geht<br />
auf Änderungen der gesellschaftlichen, politischen, technischen und rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen. Auswirkungen auf die jeweilige Verwaltungsgliederung hat auch die Bildung<br />
von Geschäftsbereichen und deren Übertragung auf Beigeordnete.<br />
Eine einheitliche oder „richtige“ Verwaltungsgliederung gibt es nicht, lediglich geben Muster nach<br />
rein sachlich-fachlichen Gesichtspunkten Anhaltspunkte für eine „örtliche“ Verwaltungsgliederung.<br />
Die neue Verwaltungsstruktur der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung beruht auf dem vom Gemeinde-<br />
und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) fortentwickelten Muster-Verwaltungsgliederungsmodell<br />
„Gemeinde 21“ sowie den Ergebnissen der im Zeitraum 31. Januar – Ende April 2011<br />
durchgeführten Organisationsuntersuchung der Aufbau- und Ablauforganisation der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung durch die Kommunalberatung Communal Consult Bachmann<br />
(CCB).<br />
Bereits in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratssitzung am 14. Mai 2011 wurde der unter Beteiligung einer<br />
Projektgruppe durch CCB verfasste Organisationsbericht ausführlich vorgestellt und erörtert. Er<br />
wird somit als inhaltlich bekannt vorausgesetzt.<br />
Während des gesamten Prozesses war darüber hinaus eine Lenkungsgruppe aus Vertretern der im<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat vertretenen Fraktionen eingesetzt, an deren Sitzungen auch die Orts-<br />
/Stadtbürgermeister, Beigeordneten der VG, Personalratsvertreter sowie Fachbereichsleiter<br />
teilnahmen.
32<br />
Nach Vorstellung des Organisationsberichtes bestand für alle Beteiligten (Fraktionen des VG-<br />
Rates, Fachbereichsleiter, Personalrat) Gelegenheit zur ausführlichen Stellungnahme.<br />
Die Vorschläge aus dem Muster-Verwaltungsgliederungsmodell „Gemeinde 21“, des<br />
Organisationsberichtes von CCB sowie die abgegebenen Stellungnahmen aller Projektbeteiligten<br />
wurden in einem Prozess untereinander und gegeneinander abgewogen.<br />
Die Entscheidung über die Verwaltungsgliederung obliegt nach § 47 der Gemeindeordnung<br />
Rheinland-Pfalz (GemO) dem Bürgermeister.<br />
Die neue Organisationsstruktur ist geprägt von der Idee einer flachen Organisationsebene mit so<br />
wenig wie nötig an Hierarchien.<br />
Eine effiziente Aufbauorganisation besteht in der Wahrnehmung und Ausübung dezentraler<br />
Ressourcenverantwortung, was im Wesentlichen bedeutet, die Entscheidungskompetenzen der<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken und damit Leitungsfunktionen zu Gunsten gehobener<br />
Sachbearbeitung zurückzunehmen.<br />
Dies vermeidet hierarchische Wege innerhalb einer Organisationseinheit, motiviert Mitarbeiter und<br />
erzeugt damit letztlich noch bessere Arbeitsergebnisse durch Anerkennung von selbständigem<br />
Arbeiten.<br />
Sie ist unter dem Gesichtspunkt eines sparsamen Ressourcenverbrauchs ferner ausgerichtet<br />
darauf, gegenwärtige und zukünftige Aufgaben möglichst mit bereits vorhandenem Personal zu<br />
erledigen, um nicht noch weiteren und höheren Personalaufwand durch zusätzliches Personal zu<br />
generieren, der sich selbstverständlich auf die von den Ortsgemeinden zu zahlenden und damit<br />
schon jetzt oftmals beklagten <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage durchschlagen würde.<br />
Letztlich wurde die neue Verwaltungsgliederung auf eine effiziente Struktur und nicht anhand<br />
vorgegebener personeller Gegebenheiten ausgerichtet.<br />
II. Erörterung/Veränderungen der neuen Verwaltungsgliederung<br />
So wie bisher, sieht die neue Verwaltungsgliederung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung zwei<br />
Geschäftsbereiche vor.<br />
Die Leitung des Geschäftsbereiches 1 obliegt dem Bürgermeister, die des Geschäftsbereiches 2<br />
dem hauptamtlichen Ersten Beigeordneten, dem gemäß § 50 Abs. 3 GemO ein angemessener<br />
Geschäftsbereich zu übertragen ist.<br />
A) Geschäftsbereich I<br />
Der Geschäftsbereich 1 umfasst drei Fachbereiche<br />
- Fachbereich 1 (Zentrale Dienste)<br />
- Fachbereich 2 (<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke)<br />
- Fachbereich 3 (Bürgerdienste)<br />
Die bisher eigenständigen Fachbereiche 1 (Organisation u. Personal) und 2 (Finanzen) werden zu<br />
einem neuen Fachbereich 1 („Zentrale Dienste“) zusammengefasst. Damit reduziert sich die<br />
Anzahl der Fachbereiche insgesamt von bisher 5 auf nunmehr 4.<br />
Die Zusammenlegung der bislang eigenständigen Fachbereiche 1 und 2 erfolgt, um die zentrale<br />
Steuerungsverantwortung und das zentrale Finanzcontrolling in einem Fachbereich<br />
zusammenzuführen.<br />
Die Finanzgrundlagen sind mehr denn je Basis für Steuerungsentscheidungen der<br />
Verwaltungsleitung und sollen daher in einem Fachbereich gebündelt werden.<br />
Aus Gründen der besonderen Fachspezialität, vor allem aber auch wegen der Größe dieses neuen<br />
Fachbereiches und der Anzahl der ihm zugeordneten Mitarbeiter werden unterhalb der<br />
Fachbereichsebene zwei Fachdienste, nämlich „Organisation und Personal“ sowie „Finanzen“<br />
eingerichtet.<br />
In den Fachbereichen 1 und 2 waren bisher 14 Fachgebiete eingerichtet, im neuen Fachbereich 1<br />
werden es durch verschiedene Zusammenfassungen von Fachgebieten noch 11 sein.<br />
Die in 2002/2003 unterhalb der Fachbereichsleiterebene eingeführte Leitungsebene<br />
„Fachgebietsleiter“ wird allerdings in der gesamten Verwaltung wieder abgeschafft.
33<br />
Durch die beabsichtigte Übertragung von Aufgaben der Tourismusförderung von den<br />
Ortsgemeinden auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> wird das bisher schon bestehende Fachgebiet<br />
„Tourismus, Kultur, Öffentlichkeitsarbeit“ eine noch stärkere Bedeutung als bisher bekommen.<br />
Um den Bau und die Abrechnung von Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen zukünftig in einem<br />
Fachbereich zu bündeln (vgl. auch Musterentwurf GStB „Gemeinde 21, Stand. Feb. 2011“) und<br />
Arbeitsabläufe zu optimieren, wird das Fachgebiet „Ausbau- und Erschließungsbeiträge“ zukünftig<br />
dem Fachbereich 4 „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“ zugeordnet.<br />
Der Fachbereich 4 und damit der Geschäftsbereich 2 erfahren durch dieses zusätzliche<br />
Fachgebiet, indem u.a. auch strategische Überlegungen der verbandsgemeindeangehörigen<br />
Gemeinden zur Einführung sog. „Wiederkehrender Beiträge im Straßenbau“ zu bearbeiten sind,<br />
eine Aufwertung.<br />
Hinsichtlich des Gebäude- und Grundstücksmanagements verbleibt es vorerst bei der Aufteilung in<br />
ein kaufmännisches und technisches ebensolches, wobei ersteres dem Fachbereich 1 und<br />
letzteres –wie bisher auch- dem Fachbereich 4 zugeordnet bleibt.<br />
Der im Organisationsbericht von CCB formulierte Vorschlag, das Gebäude- und<br />
Grundstücksmanagement zusammenzufassen, ist zu befürworten.<br />
Es dann als kommunalen Eigenbetrieb unter Betriebsführerschaft der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke zu<br />
organisieren ist hierbei ebenso eine mittelfristige Option, wie es als „normales Sachgebiet“ dem<br />
Fachbereich 1 oder 4 zuzuordnen.<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke, bisher Fachbereich 5, werden zum neuen Fachbereich 2.<br />
Vorrangige und vorläufige Aufgabe bleibt die kaufmännische und technische Verwaltung der<br />
Eigenbetriebe „Wasser“ und „Abwasser“.<br />
Die Werkleitung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>werke steht einer Erweiterung des Aufgabenfeldes<br />
grundsätzlich sehr offen und positiv gegenüber.<br />
Dies gilt sowohl für die Betriebsführerschaft eines etwaigen Eigenbetriebes „Kommunales<br />
Gebäudemanagement“ als auch für die Betriebsführerschaft bestehender oder evt. in Zukunft noch<br />
zu gründender kommunaler GmbH`s.<br />
Der Fachbereich 3 wird durch die Neuorganisation kaum verändert. Lediglich erfolgt eine<br />
Zusammenfassung bisher eigenständiger Fachgebiete.<br />
Lediglich beispielhaft dafür wird auf die Verschmelzung der bisher eigenständigen Sachgebiete<br />
„Bürgerbüro und Kfz-Zulassung“ sowie „Standesamt“ zum neuen Fachgebiet „Bürgerservice-<br />
Zentrum“ hingewiesen.<br />
Die Zahl der Fachgebiete im Fachbereich 3 verringert sich dadurch von bisher 5 auf nunmehr 4.<br />
Zur Bearbeitung der zentralen Querschnittsaufgabe „Demografie“ wird dem Bürgermeister die<br />
Stelle des Demografiebeauftragten unmittelbar als Stabsstelle zugeordnet.<br />
Der demografische Wandel fordert die Kommunen heraus, ihre Zukunft zu überdenken. Auch die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>) steht vor grundsätzlichen Herausforderungen, die sowohl ihre<br />
strategische Positionierung sowie ihre wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung als auch die<br />
Neuausrichtung der kommunalen Infrastruktur (z.B. Schulen, Kindergärten, Öffentliche<br />
Einrichtungen, Freizeit, Sportangebote, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, etc.) betrifft.<br />
Letztendlich geht es somit darum, die Attraktivität der <strong>Verbandsgemeinde</strong> im Wettbewerb mit<br />
anderen Kommunen zu erhöhen und die kommunale Infrastruktur anzupassen, aber auch<br />
Lebensqualität in den Kommunen weiterzuentwickeln. Die Entwicklung glaubwürdiger Perspektiven<br />
wird damit zu einer der wichtigsten Aufgaben kommunaler Politik.<br />
Vordringlichste Aufgabe bei dieser strategischen Neuausrichtung wird es sein, umfassend und vor<br />
allem rechtzeitig auf die veränderte Situation zu reagieren und kommunale Entscheidungen der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> und der verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden langfristig auszurichten.
B) Geschäftsbereich II<br />
34<br />
Der Geschäftsbereich 2 umfasst nach dem Beschluss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 09. Juni<br />
2010 den Fachbereich 4 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen). Bis auf Weiteres verbleibt es<br />
auch dabei.<br />
Die fachlich und politisch verantwortliche Führung des Fachbereiches 4 obliegt dem<br />
hauptamtlichen Ersten Beigeordneten.<br />
Die Fachbereichsleitung wird zukünftig nur noch von einem Fachbereichsleiter wahrgenommen.<br />
Bisher war die Fachbereichsleitung unterteilt in einen Fachbereichsleiter „Verwaltung“ und einen<br />
Fachbereichsleiter „Technik“, so dass unter Berücksichtigung des Ersten Beigeordneten insgesamt<br />
drei Mitarbeiter Leitungs- und Führungsaufgaben wahrgenommen haben.<br />
Wie bereits oben ausgeführt ist die neue Organisationsstruktur geprägt von der Idee einer flachen<br />
Organisationsebene mit so wenig wie nötig an Hierarchien und der Wahrnehmung und Ausübung<br />
dezentraler Ressourcenverantwortung, was im Wesentlichen bedeutet, die<br />
Entscheidungskompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken.<br />
Im Fachbereich 4 werden daher Leitungsfunktionen zu Gunsten gehobener Sachbearbeitung<br />
zurückgenommen.<br />
Bereits oben ist ebenso ausgeführt, dass die neue Organisationsstruktur auch auf einen<br />
sparsamen Ressourcenverbrauch ausgerichtet ist und gegenwärtige und zukünftige Aufgaben<br />
möglichst mit bereits vorhandenem Personal zu erledigen, um nicht noch weiteren und höheren<br />
Personalaufwand durch zusätzliches Personal zu generieren, der sich selbstverständlich auf die<br />
von den Ortsgemeinden zu zahlende und schon jetzt oftmals beklagte <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage<br />
durchschlagen würde.<br />
Der Bau sowie die Erhaltung und Unterhaltung gemeindlicher Straßen ist eine wichtige<br />
Zukunftsaufgabe.<br />
Mittel- und langfristig erhält nur ein intaktes Straßennetz die Lebens- und Wirtschaftsqualität<br />
unserer <strong>Verbandsgemeinde</strong> bzw. unserer verbandsgemeindeangehöriger Gemeinden.<br />
Die Straßenerhaltung spielt dabei gerade in Zeiten knapper Kassen eine immer zentralere und<br />
wichtigere Rolle.<br />
Hierzu wird es erforderlich sein –soweit im Rahmen der Eröffnungsbilanzaufstellung im Zuge der<br />
Einführung der kommunalen Doppik noch nicht geschehen-, die Straßenzustände objektiv zu<br />
erfassen und zu bewerten und daraus optimale Straßenerhaltungsstrategien zu entwickeln.<br />
Dies alles muss gut organisiert, zielstrebig und konsequent betrieben werden und vermutlich wird<br />
diese wichtige Aufgabe möglicherweise in Zukunft noch bedeutsamer sein, als der Aus- oder<br />
Neubau von Straßen.<br />
Der Organisationsbericht zeigt auf, dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung bei Durchführung<br />
organisatorischer Veränderungen über die personellen Ressourcen in zeitlicher und fachlicher<br />
Hinsicht verfügt, um diese wichtige Aufgabe wahrzunehmen.<br />
Dem bereits von vier verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden an die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
herangetragenen Wunsch nach Einrichtung eines „Straßenerhaltungsmanagements“ kann und soll<br />
somit kurzfristig und vor allem ohne zusätzliches Personal und damit ohne zusätzliche<br />
Personalaufwendungen und in der Folge höhere Umlagebelastungen für die Gemeinden Rechnung<br />
getragen werden.<br />
Statt durch zusätzliche Umlagebelastungen für höhere Personalaufwendungen können die<br />
Gemeinden die insoweit „ersparten“ Finanzmittel also in Sachmittel für den Erhalt ihrer<br />
Gemeindestraßen investieren.<br />
Anders als im Fachbereich 1 werden im Fachbereich 4 zunächst keine zusätzlichen Fachdienste<br />
„Bauverwaltung“ und „Technik“ unterhalb der Fachbereichsleitungsebene eingerichtet.<br />
Gründe der besonderen Fachspezialität könnten zwar auch derzeit durchaus schon dafür<br />
sprechen.<br />
Der Organisationsbericht geht mit Hinweis auf KGSt-Quellen allerdings davon aus, dass 15-20<br />
Mitarbeiter zu führen sein sollten.
35<br />
Selbst den untersten Wert dieser Mitarbeiterzahl erreicht der Fachbereich 4 jedoch derzeit in<br />
Gänze nicht, so dass die Leitungsaufgaben des Fachbereiches mit einer Führungsstruktur „Erster<br />
Beigeordneter/Fachbereichsleiter“ umfassend erledigt werden können.<br />
Zweifelsohne könnte sich zukünftig eine andere Sichtweise ergeben, wenn dem Fachbereich 4<br />
weitere Aufgaben ausschließlich übertragen würden, z.B. ein zentrales Gebäude- und<br />
Grundstücksmanagement (s.o.).<br />
Beispielsweise aber auch wenn die verbandsgemeindeangehörigen Ortsgemeinden dem von<br />
Stadtbürgermeister Müller seit Jahren verfolgten und im Zuge der Diskussionen um<br />
Bauhofkooperationen nochmals bekräftigten Vorschlag eines gemeinsamen Bauhofes für alle<br />
verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden folgen würden, wodurch sicher auf den Fachbereich 4<br />
zusätzliche Leitungs- und Führungsfunktionen in diesem Zusammenhang zukommen könnten.<br />
Um den Bau und die Abrechnung von Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen zukünftig in einem<br />
Fachbereich zu bündeln (vgl. auch Musterentwurf GStB „Gemeinde 21, Stand. Feb. 2011“) und<br />
Arbeitsabläufe zu optimieren, wurde bereits oben ausgeführt, dass das Fachgebiet „Ausbau- und<br />
Erschließungsbeiträge“ zukünftig dem Fachbereich 4 „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“<br />
zugeordnet wird.<br />
Ein zentrales Aufgabenfeld wird auch die Stadt- und Dorferneuerung innerhalb der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> sein. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung hat im letzten Jahr eine aus fünf<br />
Bausteinen bestehende Strategie zur „Stärkung der Ortskerne und der Innenentwicklung“ erstellt.<br />
Diese sind:<br />
� Baulandkataster gemäß § 200 BauGB<br />
� Finanzielle Förderung für private Baumaßnahmen durch ein Förderprogramm „Ortskerne“<br />
� Problemgrundstücke (Maßnahmen zur Bodenordnung)<br />
� Wohnumfeldverbesserung durch öffentliche Maßnahmen im Freiraum<br />
� Marketing (Management von Leerständen und Imagepflege)<br />
Anders als bisher wird daher die Stadt- und Dorferneuerung als eigenständiges Fachgebiet im<br />
Fachbereich 4 ausgewiesen.<br />
Das bereits bisher bestehende Fachgebiet „Umweltschutz“ wird erweitert in „Umwelt-, Natur- und<br />
Klimaschutz“.<br />
Kommunen sind für die Erreichung von Umwelt- und Naturschutz sowie insbesondere auch<br />
Klimaschutzzielen unverzichtbarer Akteur bei der Entwicklung von Anpassungsstrategien. Bei der<br />
praktischen Umsetzung eigener Klimaschutzziele (s. entsprechende VG-Ratsbeschlüsse und<br />
Klimaschutzteilkonzept der VG) kommt den Kommunen insbesondere ihre Position als<br />
bürgernächste staatliche Ebene zugute.<br />
Entsprechende Ansätze können sich ergeben aus der Funktion der Kommune als Normgeber und<br />
Planer, Erzeuger und Verbraucher von Energie oder öffentlicher Auftraggeber.<br />
Die wichtige Aufgabe Klimaschutz wird damit neben dem Umwelt- und Naturschutz organisatorisch<br />
institutionalisiert.<br />
Der neue <strong>Verwaltungsgliederungsplan</strong> ist dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.<br />
III. Vorschläge des Organisationsberichtes zur Ablauforganisation:<br />
Die im Organisationsbericht aufgezeigten Vorschläge zur Verbesserung der Ablauforganisation<br />
werden nochmals intern geprüft und sodann kurz- und mittelfristig umgesetzt.<br />
Nach § 47 GemO obliegt die Organisationshoheit für die Verwaltung dem Bürgermeister. Ein<br />
Beschluss ist daher nicht zu fassen.<br />
Fraktionssprecher Merzhäuser trägt vor, das nunmehr vorgestellte Konzept sei nahezu identisch<br />
mit dem, was der Bürgermeister dem Rat bereits seinerzeit vorgeschlagen habe. Man müsse<br />
abwarten, wie das neue Konzept funktioniere.
36<br />
Fraktionssprecher Dr. Mengel begrüßt die von der Dienststellenleitung beabsichtigten<br />
Veränderungen, u. a. die angestrebte flache Organisationsstruktur, die dezentrale<br />
Ressourcenverantwortung, die sparsame Personalausstattung und die Abschaffung der<br />
Fachgebietsleiterebene. Das Ergebnis zeige auf, dass die durchgeführte<br />
Organisationsuntersuchung nicht überflüssig gewesen sei.<br />
Fraktionssprecher Dr. Bittersohl zeigt sich über den Ablauf der stattgefundenen<br />
Organisationsuntersuchung enttäuscht und findet das vorgestellte Konzept diskussionsbedürftig.<br />
Auch hätte man etwaige Maßnahmen im Konsens entscheiden sollen. Schließlich seien die<br />
Ratsmitglieder keine Abnicker einer „königlichen Entscheidung“. Einigkeit sei auch deshalb<br />
notwendig, weil vermutlich sonst schon wieder Streitigkeiten drohten.<br />
Bürgermeister Stötzel verweist hinsichtlich der Kritik von Dr. Bittersohl darauf, dass alle<br />
Fraktionen in einem offenen und sehr transparenten Verfahren ausgiebig beteiligt worden seien.<br />
Mehrfach habe die Möglichkeit zur Stellungnahme bestanden.<br />
Ein Konsens sei immer wünschenswert. Aufgrund der verschieden gelagerten Interessenlagen sei<br />
es jedoch schwer und nahezu unmöglich, allen gerecht zu werden. Dies sei auch nicht Ziel.<br />
Insofern müssten nunmehr die Diskussion um die Neuorganisation der Verwaltung mit der heutigen<br />
Vorstellung der Geschäftsverteilung beendet und in eine Entscheidungsphase eingetreten werden.<br />
Schließlich verlangten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach entsprechenden Klarheiten.<br />
Punkt 19: Verschiedenes<br />
RM Dr. Otterbach findet den Umfang der Tagesordnung der heutigen <strong>Verbandsgemeinde</strong>ratssitzung<br />
zu umfangreich. Er bittet den Bürgermeister in Zukunft bei einer ähnlichen Fülle an<br />
Beratungspunkten darum, zwei Sitzungstermine zu terminieren. Bürgermeister Stötzel sagt zu,<br />
dass der heutige Sitzungsumfang nicht zur Regel werde.<br />
Da sich keine weiteren Wortmeldungen erheben, schließt Bürgermeister Stötzel gegen 21:15 Uhr<br />
mit einem Dank an die Sitzungsteilnehmer die öffentliche Sitzung. Es wird Nichtöffentlichkeit<br />
hergestellt.<br />
________________________________ ______________________________<br />
Jens Stötzel, Bürgermeister Florian Grundmeier
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG KIRCHEN (SIEG)<br />
Beschlussvorlage für<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat,<br />
14.06.2011, TOP 1<br />
Wahlzeit 2009 - 2014<br />
Informationen/Sachstandsberichte des Bürgermeisters<br />
(öffentlicher Sitzungsteil)<br />
1.1 Landeszuwendungen für den Brandschutz<br />
Bearbeitende Abteilung<br />
Fachbereich 1/Herr Theis<br />
Telefon Abt.-Leiter<br />
(0 27 41) 6 88-335<br />
Datum: 08.06.2011<br />
Für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 16/24-Tr (Feuerwehr Friesenhagen) hat das<br />
Ministerium des Inneren u. für Sport mit Schreiben vom 29.04.2011 die Notwendigkeit zur<br />
Vorhaltung des vorbezeichneten Fahrzeuges grundsätzlich anerkannt, angesichts der derzeitigen<br />
Antrags- und Mittelsituation aber darauf hingewiesen, dass mit einer Bewilligungsentscheidung<br />
frühestens in den HH-Jahren 2014/2015 gerechnet werden kann.<br />
Die Beschaffung selbst kann und wird aber schon vorher erfolgen.<br />
Für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 20/16 (Feuerwehr <strong>Kirchen</strong>)<br />
hat das Ministerium des Inneren u. für Sport mit Schreiben vom 20.04.2011 die Notwendigkeit zur<br />
Vorhaltung des vorbezeichneten Fahrzeuges grundsätzlich anerkannt, angesichts der derzeitigen<br />
Antrags- und Mittelsituation aber darauf hingewiesen, dass mit einer Bewilligungsentscheidung<br />
frühestens in den HH-Jahren 2014/2015 gerechnet werden kann.<br />
Die Beschaffung selbst kann und wird aber schon vorher erfolgen.<br />
1.2 Bewilligung einer Landeszuwendung<br />
a) Schulbauprogramm<br />
Für Umbaumaßnahmen an der Michael-Grundschule in <strong>Kirchen</strong> (Molzberg) für die Zwecke einer<br />
Ganztagsschule (Umbau und Errichtung einer Mensa mit Ausgabeküche) hat das Ministerium für<br />
Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur eine Zuwendung i.H.v. 45.000,00 € bewilligt.<br />
Der Abruf dieser Mittel ist im Haushaltsjahr 2012 möglich.<br />
b) Leseecken für Ganztagsschulen in Angebotsform<br />
Auf Antrag der <strong>Verbandsgemeinde</strong> hat die ADD eine Landeszuwendung i.H.v. 10.000,00 € für die<br />
Einrichtung einer Leseecke an der Michael-Grundschule in <strong>Kirchen</strong> bewilligt.
1.3 Zuwendungen für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit<br />
2<br />
Für die im Zeitraum 25.06. – 05.08.2011 stattfindende Ferienspaßaktion der VG <strong>Kirchen</strong> hat das<br />
Landesjugendamt eine Landeszuwendung i.H.v. 1.140,00 € gewährt.<br />
1.4 Brandschutztechnischer Umbau sowie Amok-Prävention an Grundschulen<br />
Die schulbehördlichen Genehmigungen und Zustimmungen zum vorzeitigen Baubeginn für<br />
Umbaumaßnahmen (incl. Brandschutz und Maßnahmen zur Amokprävention) an den<br />
Schulgebäuden GS Niederschelderhütte, Brachbach und Niederfischbach sind erteilt.<br />
1.5 Lärmbelästigung durch Güterzüge auf der <strong>Sieg</strong>strecke<br />
Im Hinblick auf die am 16. März vom <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschlossene Resolution hat die DB<br />
Netz mitgeteilt, dass sie es bedauert, dass sich die Anwohner der <strong>Sieg</strong>strecke durch die Zunahme<br />
des Güterverkehrsaufkommens belästigt fühlen.<br />
Die Lärmemissionen ließen sich aber nicht vermeiden. Der Eisenbahnbetrieb werde im Rahmen<br />
der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.<br />
Veränderungen von Verkehrsmengen oder Geschwindigkeiten oder Verkehrstagen/-zeiten hätten<br />
keinen Lärmvorsorgeanspruch zur Folge, auch wenn dies für Anwohner meist schwer verständlich<br />
sei.<br />
Die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen stelle eine Lärmsanierung dar. Einen<br />
Rechtsanspruch hierauf habe der Gesetzgeber nicht vorgesehen.<br />
Die DB AG sei sich jedoch dieses Problems bewusst, nehme es ernst und setze sich seit langem<br />
mit dem Thema Lärmschutz auseinander, weshalb sich das Unternehmen verpflichtet habe, bis<br />
2020 den Lärm zu halbieren.<br />
Der Streckenabschnitt „<strong>Kirchen</strong>“ sei im Gesamtkonzept der Lärmsanierung mit der Dringlichkeit<br />
1,277 aufgeführt, so dass nach jetzigem Stand des Regelwerks und der Finanzierung mit dem<br />
Beginn von Lärmsanierungsuntersuchungen erst in ca. 10 Jahren zu rechnen.<br />
Die DB AG hat ferner darauf hingewiesen, dass neue Güterwagen generell mit neuen<br />
Bremssystemen ausgerüstet würden und Förderprogramme des Bundes Umrüstungen von<br />
Altfahrzeugen unterstützen.<br />
1.6 Anschluss in <strong>Sieg</strong>en<br />
Im Hinblick auf die ebenfalls am 16. März vom <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschlossene Resolution hat<br />
die DB Regio NRW GmbH mitgeteilt, dass ihr bewusst sei, dass die Anschluss-Situation in <strong>Sieg</strong>en<br />
derzeit nicht gut sei.<br />
Allerdings habe sie hierauf keinen Einfluss, da vor Ort zwei Verkehrsverbünde aufeinandertreffen.<br />
Die in <strong>Sieg</strong>en vorherrschenden Rahmenbedingungen seien den betroffenen lokalen<br />
Aufgabenträgern und der DB Regio Rheinland GmbH bekannt.<br />
Aufgrund der derzeitigen Betriebssituation und der vorhandenen infrastrukturellen Gegebenheiten<br />
im Bhf. <strong>Sieg</strong>en sowie im gesamten Streckenverlauf Köln-<strong>Sieg</strong>en-Gießen sei eine Verbesserung<br />
der Anschlussgestaltung derzeit nicht möglich.<br />
Die Bahn bittet um Verständnis, dass es in einem komplexen Netz, wie es der ÖPNV in<br />
Ballungsräumen darstelle, leider nicht möglich sei, an allen Umsteigepunkten zwischen sämtlichen<br />
Linien und in sämtliche Fahrtrichtungen optimale Anschlüsse einzurichten.
1.8 Bericht über die Einwohnerversammlungen in Friesenhagen und <strong>Kirchen</strong><br />
3<br />
Am 17. Mai und 07. Juni fanden in der Ortsgemeinde Friesenhagen sowie der Stadt <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />
gem. § 16 GemO gemeinsame Einwohnerversammlungen der genannten Kommunen und der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> statt.<br />
Hierbei wurden die anwesenden Einwohnerrinnen und Einwohner über aktuelle Angelegenheiten<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> insbesondere aus den Themenfeldern Schulsituation, Wasser/Abwasser,<br />
Tourismus, Demografische Entwicklung, Bauleitplanung, überregionale Verkehrsprojekte<br />
unterrichtet.<br />
Beschlussempfehlung:<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt die Informationen zur Kenntnis. Ein Beschluss ist nicht zu<br />
fassen.<br />
<strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>), 08. Juni 2011<br />
Jens Stötzel<br />
Bürgermeister
1. Nachtragshaushaltssatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />
für das Jahr 2011 vom<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2010, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:<br />
§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt<br />
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:<br />
Gegenüber Erhöht Vermindert Auf nunmehr<br />
bisher um um festgesetzt<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
die Erträge 10.982.671 75.520 40.000 11.018.191<br />
die Aufwendungen 10.860.400 111.371 40.000 10.931.771<br />
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 122.271 -35.851 0 86.420<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
ordentliche Einzahlungen 10.502.944 75.520 40.000 10.538.464<br />
ordentliche Auszahlungen 9.844.772 111.371 40.000 9.916.143<br />
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 658.172 -35.851 0 622.321<br />
außerordentliche Einzahlung 0 0 0<br />
außerordentliche Auszahlungen 0 0 0<br />
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen<br />
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 293.676 110.000 150.000 253.676<br />
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 934.850 596.825 34.000 1.497.675<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -641.174 -486.825 116.000 -1.243.999<br />
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 15.285.392 638.676 0 15.924.068<br />
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 15.302.390 0 0 15.302.390<br />
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -16.998 638.676 0 621.678
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich<br />
ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für<br />
- zinslose Kredite von bisher 0 Euro bleibt unverändert<br />
- verzinste Kredite von bisher 285.392 Euro auf 924.068<br />
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und<br />
Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird gegenüber der bisherigen Festzsetzung festgesetzt<br />
von bisher 507.500 Euro auf 276.500 Euro<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden<br />
müssen, ändert sich<br />
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert<br />
Die §§ 5 bis 7 bleiben unverändert<br />
§ 8 Eigenkapital<br />
von bisher 507.500 Euro auf 276.500 Euro<br />
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.des Vorvorjahres 15.730.804,04<br />
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 14.637.957,04<br />
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres von bisher 14.760.228,04 auf nunmehr 14.724.377,04<br />
Die §§ 9 bis 12 bleiben unverändert
§ 13 Einmalige Beiträge für die Wasserversorgung<br />
Der bisherige Abgabensatz für einmalige Beiträge für die Wasserversorgung ändert sich<br />
von bisher 1,62 Euro auf 2,07 Euro<br />
zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer (7 %) von bisher 1,74 Euro auf 2,21 Euro<br />
§ 14 Einmalige Beiträge für die Abwasserbeseitigung<br />
Die bisherigen Abgabensätze der einmaligen Beiträge werden ändern sich<br />
a) Schmutzwasser von bisher 1,64 Euro auf 2,02 Euro<br />
b) Niederschlagswasser von bisher 4,81 Euro auf 5,79 Euro<br />
<strong>Kirchen</strong>, den<br />
Jens Stötzel<br />
Bürgermeister
Freizeitbad Molzberg GmbH� Lindenstr.1 � 57548 <strong>Kirchen</strong><br />
Herrn Bürgermeister Jens Stötzel<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kirchen</strong><br />
Lindenstr. 1<br />
57548 <strong>Kirchen</strong><br />
Betreff<br />
Sachstandsbericht und Stellungnahme zum Antrag der Fraktion<br />
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 10.05.2011<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stötzel,<br />
Sie baten um Stellungnahme zum o. g. Antrag die wir Ihnen<br />
nachfolgend übermitteln.<br />
Wir tragen zunächst nur die wesentlichen Punkte vor. Für<br />
ergänzende Erläuterungen stehen wir selbstverständlich zur<br />
Verfügung.<br />
Stellungnahme:<br />
Baufortschritt und Kostenstand Projekt „Neubau Freizeitbad<br />
Molzberg“<br />
Vorwort<br />
Der Aufsichtsrat der Freizeitbad Molzberg GmbH wird regelmäßig in<br />
den Sitzungen durch die Vorlage von Projektstatus – und<br />
Kostenberichten zum Projektstand „Neubau Freizeitbad Molzberg“<br />
informiert, zuletzt am 12.05.2011.<br />
Die Unterlagen werden mit der jeweiligen Einladung zur Sitzung<br />
versandt, in den Sitzungen als Tischvorlage verteilt sowie als Anlage<br />
der Niederschrift beigefügt.<br />
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass diese<br />
projektbezogenen Informationen in die Gremien weiter<br />
transportiert werden.<br />
Geschäftsführung<br />
Lindenstr. 1<br />
57548 <strong>Kirchen</strong><br />
Fax: 02741 688-435<br />
Betriebsleitung<br />
Auf dem Molzberg 2<br />
57548 <strong>Kirchen</strong><br />
Fax: 02741 62078<br />
Betriebsstätte<br />
Auf dem Molzberg 6<br />
57548 <strong>Kirchen</strong><br />
Datum:<br />
16.08.2011<br />
Auskunft erteilt:<br />
Herr Weber<br />
Fon:<br />
02741 688-428<br />
www.molzbergbad.de<br />
fzb-molzberg@online.de<br />
Bankverbindung:<br />
Kto. 4 009 064<br />
BLZ 573 510 30<br />
Kreissparkasse Altenkirchen<br />
Geschäftsführung:<br />
Christoph Weber<br />
Vorsitz Aufsichtsrat:<br />
Bürgermeister Jens Stötzel<br />
Sitz der Gesellschaft:<br />
<strong>Kirchen</strong> (<strong>Sieg</strong>)<br />
Handelsregister:<br />
Amtsgericht Montabaur<br />
(HR B 7428)<br />
1
Projektstatus Stand 01.06.2011<br />
1. Stand der Bauausführung<br />
Zunächst sei auf die Homepage der Freizeitbad Molzberg GmbH hingewiesen.<br />
Unter www.molzbergbad.de kann der Baufortschritt und weitere Informationen<br />
verfolgt werden.<br />
Die Rohbauarbeiten sind größtenteils abgeschlossen. Gebäudehülle und<br />
Fassaden sind geschlossen.<br />
Das Bauvorhaben befindet sich im laufenden Innenausbau (Estrich, Innenputz,<br />
Fliessen, Trockenbau, Holzfassade Innen, Schlosser, Edelstahlarbeiten usw.)<br />
Die Rohinstallationen der haustechnischen Gewerke Badewassertechnik, Sanitär,<br />
Lüftung, Elektro, Heizungsinstallationen, Gebäudeleittechnik sind weitgehend<br />
abgeschlossen und teilweise in der Feinmontage.<br />
Im Bereich der Außenanlagen erfolgt die Leistungsaufnahme ab 14.06. u. a. mit<br />
der Erstellung der Gräben für die Versorgungsleitungen sowie der<br />
Modellierungsarbeiten im Eingangsbereich des Bades.<br />
Mittlerweile sind ca. 90 % der Bauleistungen vergeben.<br />
2. Termine<br />
Ein Defizit von vier Wochen aus Planungsänderungen in 2009 (Cabriodach) und<br />
Optimierungen konnte nicht aufgeholt werden.<br />
In der Bauausführung besteht ein Verzug von ca. 4 Monaten durch die<br />
verspätete Lieferung und Montage des Cabrio-Daches.<br />
Folgegewerke konnten aufgrund dieser Verzögerung die Anfangstermine nicht<br />
halten. Leistungen in den Ausbaugewerken verzögerten sich ebenfalls. Der<br />
dadurch entstandene Bauverzug konnte nicht eingeholt werden.<br />
Der ursprüngliche Bauzeitenplan musste entsprechend angepasst werden. Alle<br />
auf dem Bau derzeit tätigen Gewerke wurden auf den Fertigstellungstermin Ende<br />
August 2011 koordiniert. Nach Angabe der Bauleitung im regelmäßigen<br />
Planungsgespräch am 09.06.2011 kann dieser Termin nach aktueller Einschätzung<br />
gehalten werden.<br />
3. Kosten<br />
Das Projektgesamtbudget liegt bei rd. 11,1 Mio. €.<br />
Das Obligo bestehend aus Hauptaufträgen, Nachträgen und Rückstellungen<br />
beträgt rd. 10,0 Mio. €.<br />
Der Zahlungsstand zum 01.06.2011 beläuft sich auf rd. 5 Mio. €.<br />
Aktuell ergibt sich mit der Hochrechnung eine Kostenunterschreitung vor<br />
Sicherheiten von 2,8 %.<br />
Für einzelne Gewerke wurden Risikorückstellungen gebildet.<br />
Kosten durch Verschiebung von Ausführungsterminen aufgrund gestörtem<br />
Bauablauf können derzeit nicht beziffert werden.<br />
2
Wärmeversorgung Freizeitbad<br />
Vorwort<br />
Die im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung stehenden Gewerke Rohrleitungsnetz<br />
Heizungstechnik und Wärmeerzeugungsanlagen sind vergeben.<br />
Das Gewerk Rohrleitungsnetz Heizungstechnik ist weitgehend fertiggestellt. Die Lieferung<br />
und Montage der Kesselanlagen sowie des BHKW, bzw. deren technische Anbindung ist<br />
für die 25. und 26 KW geplant. Im Anschluss soll ein provisorischer Heiztestbetrieb<br />
erfolgen.<br />
Mit der Herstellung der Anlagen und störungsfreiem Testbetrieb ist die autarke<br />
Wärmeversorgung in Eigenregie der Freizeitbad Molzberg GmbH sichergestellt.<br />
Wärmeversorgungskonzept<br />
Die autarke Wärmeversorgung des Bades wird durch folgende Anlagenkonfiguration<br />
sichergestellt:<br />
Zur Grundlastabdeckung wird ein BHKW für Erdgasbetrieb mit 80 KW thermischer und 50<br />
KW elektrischer Leistung sowie ein Biomasseheizkessel (Holzpelletkesse) mit 200 KW<br />
thermischer Leistung installiert. Die Spitzenlast übernimmt ein Niedertemperatur-<br />
Gaskessel mit 350 KW thermischer Leistung.<br />
Entscheidungsfindung zur Wärmeversorgung<br />
Seit November 2009 bis Ende 2010 wurden den zuständigen Gremien insgesamt 5<br />
Wärmeversorgungskonzepte mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für rd. 15<br />
Kombinationen für Wärmeerzeugungsanlagen bezogen auf eine autarke Versorgung<br />
des Bades und rd. 25 Kombinationen für Wärmeerzeugungsanlagen bezogen auf eine<br />
Verbundlösung zur Entscheidung vorgestellt.<br />
Neben den parallelen Betrachtungen einer autarken Wärmeversorgung als auch der<br />
Verbundlösung wurden auch mehrere Varianten für eine stufenweise Umsetzung einer<br />
Nahwärmeverbundlösung betrachtet.<br />
Konzeptionelle Entscheidungen zur Wärmeversorgung hat der Aufsichtsrat der<br />
Freizeitbad Molzberg GmbH dann in seiner Sitzung am 20.09.2010 einstimmig getroffen,<br />
nachdem nochmals optimierte Lösungsvarianten für eine autarke Wärmeversorgung als<br />
auch für eine Verbundlösung vorgestellt wurden. Diese Lösungsvarianten mit<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Wärmekosten liegen den Mitgliedern des<br />
Aufsichtsrates vor.<br />
Die Lösungen mit fachplanerischer Empfehlung wurden dem Haupt- und<br />
Finanzausschuss des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Kirchen</strong> am 28.10.2010 vorgetragen.<br />
Der Aufsichtsrat hat sich dann im März 2011, nach Aufkündigung der Verbundlösung, für<br />
die vorgenannte Anlagenkonfiguration entschieden und die entsprechende<br />
Vergabeentscheidung getroffen.<br />
3
Nahwärmeverbund<br />
Seit 2009 haben sich die Projektbeteiligten unter Federführung der Freizeitbad Molzberg<br />
GmbH intensiv mit der Umsetzung einer Nahwärmeverbundlösung befasst.<br />
Die Gründe für die Projektbeendigung „Nahwärmeverbund Molzberg“ sind der<br />
gemeinsamen Erklärung, die von allen Gremien der Projektbeteiligten mehrheitlich<br />
beschlossen wurde, zu entnehmen.<br />
Contracting<br />
Seit 2009 wurden zahlreiche Gespräch mit Anbietern zur Klärung der Voraussetzungen<br />
und Rahmenbedingungen verschiedenster Contractingmodelle sowie deren<br />
Leistungsinhalte geführt, Konzepte erarbeitet und den Gremien vorgestellt.<br />
Vergleichend herangezogene, frei zugängliche Modellkalkulationen und<br />
betriebswirtschaftliche Variantenvergleiche zwischen Eigenbesorgung und Contracting<br />
auf der Basis der benötigten thermischen Leistung bzw. des Jahreswärmebedarfes<br />
weisen in der Summe relativ geringe Kostenunterschiede aus.<br />
Projektintern wurde daher vereinbart, angesichts der Transaktionskosten sowie<br />
organisatorischer, steuerlicher, vergabe – und verfahrensrechtlicher, haushalts- sowie<br />
förderrechtlicher Gründe, das Thema Contracting nicht weiter zu verfolgen.<br />
Fazit<br />
Für das Objekt „Molzbergbad“ ist das Thema Wärmeversorgung aufgrund der<br />
Vergabeentscheidung und Beauftragung zur Lieferung und Montage der<br />
Wärmeerzeugungsanlagen und des Baufortschritts mit dem Ziel der Baufertigstellung<br />
Ende August 2011 und folgender Betriebsaufnahme umfassend abgearbeitet.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Christoph Weber<br />
Geschäftsführer<br />
4
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Kirchen</strong> Stand: 14.06.2011<br />
Lindenstraße 1<br />
57548 <strong>Kirchen</strong><br />
vg-kirchen@kirchen-sieg.de<br />
Telefon 02741 688-0<br />
Demografiebeauftragte/r<br />
Datenschutzbeauftragte/r<br />
Gleichstellungsbeauftragte, § 17 LGG<br />
Geschäftsbereich I<br />
Bürgermeister<br />
Jens Stötzel<br />
Fachbereich 1<br />
Zentrale Dienste<br />
1.1 Fachdienst 1.2<br />
Fachdienst<br />
Organisation und Personal Finanzen<br />
<strong>Verwaltungsgliederungsplan</strong><br />
Bürgermeister<br />
(Behördenleiter)<br />
Jens Stötzel<br />
Ehrenamtliche Beigeordnete<br />
Rolf Dornhoff<br />
Maik Söhngen<br />
Fachbereich 2<br />
Kommunale Betriebe (VG-Werke)<br />
Wasser/Abwasser<br />
Fachbereich 3<br />
Bürgerdienste<br />
1.1.1 Büroleitung, Recht,<br />
1.2.1 Haushalt, Controlling,<br />
2.1 Kfm. Betriebsführung<br />
3.1 Bürgerservice-Zentrum<br />
4.1<br />
Zentrale Steuerung,<br />
Finanzausgleich,<br />
(Bürgerbüro, Standesamt,<br />
Interkommunale Zusammenarbeit<br />
Steuern, Gebühren<br />
Kfz-Zulassungsstelle,<br />
Fundbüro, sonstiger Service)<br />
1.1.2 Räte u. Ausschüsse<br />
1.2.2 <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse<br />
2.2 Tech. Betriebsführung<br />
3,2 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung,<br />
4.2<br />
Servicestelle f. Ortsgemeinden<br />
Wahlen<br />
Vollstreckungsbehörde<br />
Straßenverkehr<br />
1.1.3 Personal u. Organisation<br />
1.2.3 Kfm. Gebäude- und<br />
2.3 Betriebsführung für Dritte<br />
3.3 Brandschutz,<br />
4.3<br />
Grundstücksmanagement<br />
(Optional)<br />
Zivil- u. Katastrophenschutz<br />
1.1.4 Bildung, Kindertagesstätten, Sport<br />
1.2.4 Öffentliche Einrichtungen<br />
3.4 Soziales,<br />
Seniorenbeirat<br />
4.4<br />
1.1.5 Touristik, Kultur,<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
4.5<br />
1.1.6 Jugendpflege<br />
4.6<br />
1.1.7 Informationstechnik/<br />
Medien<br />
4.7<br />
4.8<br />
Geschäftsführung<br />
Strukturförderungsgesellschaft<br />
Strukturentwicklungsgesellschaft<br />
Geschäftsbereich II<br />
Erster Beigeordneter<br />
Rainer Kipping<br />
Fachbereich 4<br />
Nat. Lebensgrundlagen u. Bauen<br />
Bauleitplanung, Raumordnung,<br />
Landesplanung, Verkehrsplanung<br />
Bauaufsicht<br />
Hochbau,<br />
Tech. Gebäudemanagement<br />
Tiefbau<br />
Ausbau- und Erschließungsbeiträge<br />
Stadt- und Dorferneuerung<br />
Umwelt-, Natur- und Klimaschutz<br />
Lokale Agenda 21