Informationen zum Ausfüllen der Dienstantrittsanzeige
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Informationen zum Ausfüllen der Dienstantrittsanzeige
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<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ausfüllen</strong> <strong>der</strong> <strong>Dienstantrittsanzeige</strong><br />
(siehe dazu auch Leitfaden B 2)<br />
Die Verwaltungsstelle erhält die vollständig ausgefüllten Blätter 1 und 2 unverzüglich nach<br />
Dienstantritt von <strong>der</strong> Dienststelle. Das Blatt 3 verbleibt in <strong>der</strong> Dienststellenakte des ZDL.<br />
Der Formularsatz ist ein Durchschreibesatz, <strong>zum</strong> <strong>Ausfüllen</strong> nicht trennen.<br />
Liegt die <strong>Dienstantrittsanzeige</strong> 4 Wochen nach dem vorgesehenen Dienstantrittstermin nicht in <strong>der</strong><br />
Verwaltungsstelle vor, löst dies automatisch ein Mahnverfahren aus.<br />
Erst nach Eingang <strong>der</strong> <strong>Dienstantrittsanzeige</strong> und Übernahme <strong>der</strong> Angaben in den Datenstand des<br />
BAZ können Kostenerstattungen an die Zivildienststelle erfolgen.<br />
ACHTUNG: Die <strong>Dienstantrittsanzeige</strong> bitte nicht direkt an das Bundesamt in Köln senden.<br />
ACHTUNG: Füllen Sie die <strong>Dienstantrittsanzeige</strong> bitte frühestens am tatsächlichen Dienstantrittstag<br />
aus, da sie gleichzeitig eine Bestätigung für den ordnungsgemäßen Dienstantritt ist.<br />
zu Punkt 1:<br />
„Familienstand“ Eintrag: „verheiratet“ o<strong>der</strong> „unverheiratet“<br />
„Tatsächlicher Dienstantrittstag“ (Feld 37 – 42)<br />
Eintrag des tatsächlichen Dienstantritttages<br />
Maßgeblich ist <strong>der</strong> Tag des persönlichen Erscheinens in <strong>der</strong><br />
ZDS.<br />
Weist <strong>der</strong> ZDL durch Vorlage eines ärztlichen Attestes seine<br />
Reiseunfähigkeit ab dem Dienstantrittstag nach, gilt <strong>der</strong> Dienst<br />
als angetreten.<br />
Für sonstige Abweichungen ist eine Stellungnahme beizufügen.<br />
„Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wohnanschrift“ Eintrag von Abweichungen o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> maschinell<br />
ausgedruckten Anschrift<br />
„Name und Anschrift <strong>der</strong> Eltern“ Der Eintrag dient zur Benachrichtigung <strong>der</strong> Angehörigen, falls<br />
dem ZDL in <strong>der</strong> Dienstzeit etwas zustößt.<br />
Rentenversicherung“<br />
ACHTUNG!<br />
In <strong>der</strong> Rentenversicherung<br />
kann <strong>der</strong> ZDL nicht familienversichert<br />
sein.<br />
zu Punkt 2:<br />
Ankreuzen, ob <strong>der</strong> ZDL vor Beginn des Zivildienstes in <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert o<strong>der</strong><br />
nicht versichert ist – dann auch in das Feld 47 eine 1 ein-<br />
tragen.<br />
II 1 – 4000 – 02.08 1<br />
(Der ZDL ist in <strong>der</strong> Regel nur dann nicht versichert, wenn vor<br />
dem Zivildienst noch nie ein Arbeits- o<strong>der</strong> Ausbildungsverhältnis<br />
bestanden hat.)<br />
Ist <strong>der</strong> ZDL freiwillig versichert o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />
befreit – vorgesehenes Feld ankreuzen –bleibt<br />
Feld 47 frei.<br />
(Feld 48 – 59)<br />
Sobald <strong>der</strong> ZDL pflichtversichert o<strong>der</strong> freiwillig versichert ist,<br />
existiert auch eine Sozialversicherungsnummer. Die Sozialversicherungsnummer<br />
aus dem Versicherungsnachweisheft<br />
bzw. Versicherungsausweis übernehmen bzw. bereits vorgedruckte<br />
Nummer vergleichen und ggf. än<strong>der</strong>n.<br />
In Ausnahmefällen kann die RV-Nummer geson<strong>der</strong>t nachgemeldet<br />
werden.
zu Punkt 3:<br />
„Krankenversicherung“ (Feld 74)<br />
In das Feld 74 muss entsprechend <strong>der</strong> Fragestellung ein "J"<br />
o<strong>der</strong> "N" eingetragen werden. Das "N" ist nur dann einzutragen,<br />
wenn keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung<br />
besteht und auch kein Nachweis für den Abschluss<br />
einer privaten Pflegeversicherung vorgelegt werden<br />
kann. Das „N“ in <strong>der</strong> <strong>Dienstantrittsanzeige</strong> löst aus, dass das<br />
Bundesamt diesen Zivildienstleistenden dem Bundesversicherungsamt<br />
zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens meldet. Diese<br />
Meldung kann durch das Nachreichen eines Nachweises<br />
über eine Pflegeversicherung nicht mehr gestoppt werden.<br />
„Unterhaltssicherungsbehörde“<br />
„Datum <strong>der</strong> Ausfüllung durch die<br />
Dienststelle“<br />
zu Punkt 4:<br />
Eintrag <strong>der</strong> für die Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz<br />
zuständigen Verwaltung<br />
(z. B. Kreis- o<strong>der</strong> Stadtverwaltung) mit Bezeichnung und genauer<br />
Anschrift.<br />
Ein Eintrag erfolgt auch, wenn keine Leistungen beansprucht<br />
werden.<br />
(Feld 19 – 24)<br />
Hier gibt die ZDS das Datum an dem die <strong>Dienstantrittsanzeige</strong><br />
gemeinsam mit dem ZDL ausgefüllt wurde.<br />
Das Datum kann deshalb frühestens ab dem tatsächlichen<br />
Dienstantritt liegen.<br />
„Unterschriften“ Sowohl <strong>der</strong> ZDL als auch die/<strong>der</strong> Beauftragte <strong>der</strong> Dienststelle<br />
müssen die <strong>Dienstantrittsanzeige</strong> unterschreiben.<br />
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