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CS PROPERTY DYNAMIC - Stockselection GmbH

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4. Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten des Sondervermögens:<br />

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Bebauung, der Veräußerung und der Belastung von Immobilien<br />

entstehende Nebenkosten (einschließlich Steuern) unabhängig von einem tatsächlichen Zustandekommen des<br />

Erwerbs, der Bebauung, der Veräußerung und der Belastung von Immobilien;<br />

b) bei der Verwaltung von Immobilien entstehende Fremdkapital- und Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-,<br />

Instandhaltungs-, Betriebs- und Rechtsverfolgungskosten) einschließlich Steuern;<br />

c) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von sonstigen Vermögensgegenständen<br />

entstehende Kosten (einschließlich Steuern), unabhängig von einem tatsächlichen Zustandekommen des Erwerbs<br />

und der Veräußerung von sonstigen Vermögensgegenständen;<br />

d) bankübliche Depotgebühren;<br />

e) Kosten der Sachverständigenausschüsse und anderer Sachverständiger;<br />

f) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte;<br />

g) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und<br />

ggf. Bekanntmachung geänderter Vertragsbedingungen sowie der Ausschüttungen und des Auflösungsberichtes;<br />

h) Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft sowie die Kosten<br />

für die Ermittlung und Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die<br />

steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden;<br />

i) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; j) Kosten für<br />

die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.<br />

5. Die Regelungen der Absätze 2 und 4 gelten entsprechend für die von der Gesellschaft für Rechnung des<br />

Sondervermögens gehaltenen Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften und deren Immobilien. Dabei ist der Wert der<br />

Immobilien- Gesellschaft bzw. der Wert der gehaltenen Immobilien anteilig in Höhe der Beteiligungsquote anzusetzen.<br />

Abweichend hiervon gehen Aufwendungen nach Absatz 4, die bei der Immobilien- Gesellschaft aufgrund von speziellen<br />

Anforderungen des InvG entstehen, nicht anteilig, sondern in vollem Umfang zu Lasten des Sondervermögens.<br />

6. Die Regelungen zu Immobilien in den Absätzen 2, 4 und 5 gelten entsprechend für von der Gesellschaft erwor- bene<br />

und gehaltene Nießbrauchsrechte gemäß § 2 Absatz 2 der Besonderen Vertragsbedingungen. 7. Soweit die Gesellschaft<br />

dem Sondervermögen eigene Aufwendungen nach Absatz 4 belastet, müssen diese billigem Ermessen entsprechen.<br />

Diese Aufwendungen werden in den Jahresberichten aufgegliedert ausgewiesen.<br />

Besonderheiten in Zusammenhang mit dem Erwerb von Investmentanteilen<br />

Dem Sondervermögen wird neben der Vergütung zur Verwaltung des Sondervermögens eine weitere<br />

Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Investmentanteile berechnet. Im Jahres- und<br />

Halbjahresbericht wird der Betrag der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge angegeben, die dem<br />

Sondervermögen im Berichtszeitraum für den Erwerb und die Rückgabe von Anteilen an Sondervermögen berechnet<br />

worden sind. Daneben wird die Vergütung offen gelegt, die dem Sondervermögen von der Kapitalanlagegesellschaft<br />

selbst, einer anderen Kapitalanlagegesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine<br />

wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist oder einer ausländischen Investmentgesellschaft<br />

einschließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsvergütung für die im Sondervermögen gehaltenen Anteile<br />

berechnet wurde. Beim Erwerb von Investmentanteilen, die direkt oder indirekt von der Kapitalanlagegesellschaft oder<br />

einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder<br />

mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf sie oder die andere Gesellschaft für den Erwerb und die Rücknahme keine<br />

Ausgabeaufschläge oder Rücknahmeabschläge berechnen.<br />

Angabe einer Gesamtkostenquote - TER<br />

Im Jahresbericht werden die zu Lasten des Sondervermögens angefallenen Verwaltungskosten (ohne Transaktionskosten)<br />

offen gelegt und als Quote des durchschnittlichen Fondsvolumens ausgewiesen (Total Expense Ratio -- TER). Diese setzt<br />

sich aus der Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens, der Vergütung der Depotbank sowie den<br />

Aufwendungen, die dem Sondervermögen nach den vorstehenden Regelungen zusätzlich belastet werden können,<br />

zusammen. Ausgenommen sind die Kosten, die beim Erwerb und bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

entstehen.<br />

Der Kapitalanlagegesellschaft können im Zusammenhang mit Geschäften für Rechnung des Sondervermögens geldwerte<br />

Vorteile (z.B. Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) entstehen, die im Interesse der<br />

Anleger bei der Anlageentscheidung verwendet werden. Der Kapitalanlagegesellschaft fließen keine Rückvergütungen der<br />

aus dem Sondervermögen an die Depotbank und Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

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