CS PROPERTY DYNAMIC - Stockselection GmbH
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Ferner hat der Sachverständigenausschuss nach Bestellung eines Erbaurechttts innerhalb von zwei Monaten den Wert des<br />
Grundstücks neu festzustellen.<br />
Bewertung vor Ankauf<br />
Eine Immobilie darf für das Sondervermögen oder für eine Immobilien-Gesellschaft, an der das Sondervermögen<br />
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, nur erworben werden, wenn sie zuvor von einem Sachverständigen im Sinne des §<br />
77 Abs. 2 Satz 1 InvG, der nicht einem von der Kapitalanlagegesellschaft gebildeten Sachverständigenausschuss<br />
angehört, bewertet wurde und die aus dem Sondervermögen zu erbringende Gegenleistung den ermittelten Wert nicht<br />
oder nur unwesentlich übersteigt.<br />
Eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft darf für das Sondervermögen unmittelbar oder mittelbar nur erworben<br />
werden, wenn die im Jahresabschluss oder in der Vermögensaufstellung der Immobilien-Gesellschaft ausgewiesenen<br />
Immobilien von einem Sachverständigen im Sinne des § 77 Abs. 2 Satz 1 InvG, der nicht einem von der<br />
Kapitalanlagegesellschaft gebildeten Sachverständigenausschuss angehört, bewertet wurden.<br />
Eine zum Sondervermögen gehörende Immobilie darf nur mit einem Erbbaurecht belastet werden, wenn die<br />
Angemessenheit des Erbbauzinses zuvor von einem Sachverständigen im Sinne des § 77 Abs. 2 Satz 1 InvG, der nicht<br />
einem von der Kapitalanlagegesellschaft gebildeten Sachverständigenausschuss angehört, bestätigt wurde.<br />
Bewertungsmethode<br />
Der Sachverständigenausschuss oder der für die Ankaufsbewertung zuständige Sachverständige hat den Verkehrswert der<br />
Immobilie festzustellen, der nach einem Wertermittlungsverfahren ermittelt wird, das am jeweiligen Immobilienmarkt<br />
anerkannt ist. Zur Plausibilisierung können auch weitere am jeweiligen Immobilienmarkt anerkannte Bewertungsverfahren<br />
hinzugezogen werden, wenn dies für eine sachgerechte Bewertung der Immobilie nach Auffassung des Ausschusses<br />
erforderlich und/oder zweckmäßig erscheint.<br />
Im Regelfall wird der Verkehrswert anhand des Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Wertermittlungsverordnung<br />
bestimmt. Bei diesem Verfahren kommt es auf die nachhaltig erzielbaren Mieterträge an, die um die<br />
Bewirtschaftungskosten einschließlich der Instandhaltungs- sowie der Verwaltungskosten und das kalkulatorische<br />
Mietausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ergibt sich aus der so errechneten Nettomiete, die mit einem Faktor<br />
multipliziert wird, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage,<br />
Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besonderen, den Wert einer Immobilie beeinflussenden Faktoren<br />
kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden.<br />
Sondervermögen<br />
Das Sondervermögen trägt die Bezeichnung <strong>CS</strong> <strong>PROPERTY</strong> <strong>DYNAMIC</strong>. Es wurde am 1. Oktober 2006 für unbegrenzte<br />
Dauer aufgelegt. Die zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände stehen im Eigentum der<br />
Kapitalanlagegesellschaft, die sie treuhänderisch für die Anleger verwaltet. Die Rechte der Anleger bei Errichtung des<br />
Sondervermögens werden ausschließlich in Globalurkunden verbrieft. Diese Globalurkunden werden bei einer<br />
Wertpapiersammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der<br />
Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteile enthalten keine Stimmrechte. Alle ausgegebenen<br />
Anteile haben derzeit gleiche Rechte.<br />
Profil des typischen Anlegers<br />
Das Sondervermögen richtet sich an erfahrene, vorwiegend institutionelle Anleger, die mit der Kapitalanlage in<br />
Immobilienwerten vertraut sind und ein Produkt mit der von diesem Sondervermögen verfolgten Anlagestrategie suchen.<br />
Empfohlen ist ein Anlagehorizont von mindestens fünf Jahren. Der Anleger sollte in der Lage sein, leichte vorübergehende<br />
Verluste hinzunehmen. Das Sondervermögen verfolgt eine ertragsorientierte Anlagepolitik, bei der neben der Generierung<br />
stabiler Cash Flows insbesondere das Erzielen von Wertsteigerungen der Immobilien im Vordergrund steht.<br />
Beschreibung der Anlageziele und der Anlagepolitik<br />
Der <strong>CS</strong> <strong>PROPERTY</strong> <strong>DYNAMIC</strong> ist ein dynamisch investierender offener Immobilienfonds mit globalem Fokus. Aufbauend<br />
auf einem relativ stabilen ausschüttbaren Cash Flow erzielt der Fonds seine Dynamik u.a. aus den unterschiedlichen<br />
„optimalen‘‘ Investitionszeitpunkten, die sich aufgrund der jeweiligen Marktzyklenverläufe verschiedener Länder/Standorte<br />
ergeben. Im Rahmen dieser chancenorientierten Investitionsstrategie kann der anfängliche Anlageschwerpunkt Europa -- je<br />
nach sich bietenden Marktchancen -- auf die im Anhang der Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Länder<br />
ausgedehnt bzw. verlagert werden. Anlageziel ist das langfristige Erreichen einer im Vergleich zum Branchendurchschnitt<br />
der deutschen offenen Immobilienfonds überdurchschnittlichen Rendite unter Inkaufnahme erhöhter Schwankungen des<br />
Anteilpreises (Volatilität). Zum Erreichen des Anlageziels kann die Gesellschaft Immobilien und Beteiligungen an