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CS PROPERTY DYNAMIC - Stockselection GmbH

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Ferner hat der Sachverständigenausschuss nach Bestellung eines Erbaurechttts innerhalb von zwei Monaten den Wert des<br />

Grundstücks neu festzustellen.<br />

Bewertung vor Ankauf<br />

Eine Immobilie darf für das Sondervermögen oder für eine Immobilien-Gesellschaft, an der das Sondervermögen<br />

unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, nur erworben werden, wenn sie zuvor von einem Sachverständigen im Sinne des §<br />

77 Abs. 2 Satz 1 InvG, der nicht einem von der Kapitalanlagegesellschaft gebildeten Sachverständigenausschuss<br />

angehört, bewertet wurde und die aus dem Sondervermögen zu erbringende Gegenleistung den ermittelten Wert nicht<br />

oder nur unwesentlich übersteigt.<br />

Eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft darf für das Sondervermögen unmittelbar oder mittelbar nur erworben<br />

werden, wenn die im Jahresabschluss oder in der Vermögensaufstellung der Immobilien-Gesellschaft ausgewiesenen<br />

Immobilien von einem Sachverständigen im Sinne des § 77 Abs. 2 Satz 1 InvG, der nicht einem von der<br />

Kapitalanlagegesellschaft gebildeten Sachverständigenausschuss angehört, bewertet wurden.<br />

Eine zum Sondervermögen gehörende Immobilie darf nur mit einem Erbbaurecht belastet werden, wenn die<br />

Angemessenheit des Erbbauzinses zuvor von einem Sachverständigen im Sinne des § 77 Abs. 2 Satz 1 InvG, der nicht<br />

einem von der Kapitalanlagegesellschaft gebildeten Sachverständigenausschuss angehört, bestätigt wurde.<br />

Bewertungsmethode<br />

Der Sachverständigenausschuss oder der für die Ankaufsbewertung zuständige Sachverständige hat den Verkehrswert der<br />

Immobilie festzustellen, der nach einem Wertermittlungsverfahren ermittelt wird, das am jeweiligen Immobilienmarkt<br />

anerkannt ist. Zur Plausibilisierung können auch weitere am jeweiligen Immobilienmarkt anerkannte Bewertungsverfahren<br />

hinzugezogen werden, wenn dies für eine sachgerechte Bewertung der Immobilie nach Auffassung des Ausschusses<br />

erforderlich und/oder zweckmäßig erscheint.<br />

Im Regelfall wird der Verkehrswert anhand des Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Wertermittlungsverordnung<br />

bestimmt. Bei diesem Verfahren kommt es auf die nachhaltig erzielbaren Mieterträge an, die um die<br />

Bewirtschaftungskosten einschließlich der Instandhaltungs- sowie der Verwaltungskosten und das kalkulatorische<br />

Mietausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ergibt sich aus der so errechneten Nettomiete, die mit einem Faktor<br />

multipliziert wird, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage,<br />

Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besonderen, den Wert einer Immobilie beeinflussenden Faktoren<br />

kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden.<br />

Sondervermögen<br />

Das Sondervermögen trägt die Bezeichnung <strong>CS</strong> <strong>PROPERTY</strong> <strong>DYNAMIC</strong>. Es wurde am 1. Oktober 2006 für unbegrenzte<br />

Dauer aufgelegt. Die zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände stehen im Eigentum der<br />

Kapitalanlagegesellschaft, die sie treuhänderisch für die Anleger verwaltet. Die Rechte der Anleger bei Errichtung des<br />

Sondervermögens werden ausschließlich in Globalurkunden verbrieft. Diese Globalurkunden werden bei einer<br />

Wertpapiersammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anlegers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der<br />

Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteile enthalten keine Stimmrechte. Alle ausgegebenen<br />

Anteile haben derzeit gleiche Rechte.<br />

Profil des typischen Anlegers<br />

Das Sondervermögen richtet sich an erfahrene, vorwiegend institutionelle Anleger, die mit der Kapitalanlage in<br />

Immobilienwerten vertraut sind und ein Produkt mit der von diesem Sondervermögen verfolgten Anlagestrategie suchen.<br />

Empfohlen ist ein Anlagehorizont von mindestens fünf Jahren. Der Anleger sollte in der Lage sein, leichte vorübergehende<br />

Verluste hinzunehmen. Das Sondervermögen verfolgt eine ertragsorientierte Anlagepolitik, bei der neben der Generierung<br />

stabiler Cash Flows insbesondere das Erzielen von Wertsteigerungen der Immobilien im Vordergrund steht.<br />

Beschreibung der Anlageziele und der Anlagepolitik<br />

Der <strong>CS</strong> <strong>PROPERTY</strong> <strong>DYNAMIC</strong> ist ein dynamisch investierender offener Immobilienfonds mit globalem Fokus. Aufbauend<br />

auf einem relativ stabilen ausschüttbaren Cash Flow erzielt der Fonds seine Dynamik u.a. aus den unterschiedlichen<br />

„optimalen‘‘ Investitionszeitpunkten, die sich aufgrund der jeweiligen Marktzyklenverläufe verschiedener Länder/Standorte<br />

ergeben. Im Rahmen dieser chancenorientierten Investitionsstrategie kann der anfängliche Anlageschwerpunkt Europa -- je<br />

nach sich bietenden Marktchancen -- auf die im Anhang der Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Länder<br />

ausgedehnt bzw. verlagert werden. Anlageziel ist das langfristige Erreichen einer im Vergleich zum Branchendurchschnitt<br />

der deutschen offenen Immobilienfonds überdurchschnittlichen Rendite unter Inkaufnahme erhöhter Schwankungen des<br />

Anteilpreises (Volatilität). Zum Erreichen des Anlageziels kann die Gesellschaft Immobilien und Beteiligungen an

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