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Reinhard Riedl: «Il faut résoudre sans équivoque la ... - SharePoint

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Doch während viele Verwaltungsstellen von<br />

Gemeinden, Kantonen, dem Bund und manch<br />

ein Vertreter der Privatwirtschaft bereits auf die<br />

SuisseID schwören, fehlen überzeugende Anwendungen<br />

für ihren privaten Gebrauch noch weitgehend.<br />

Den praktischen Wert der SuisseID als sicherer,<br />

universeller, für alle verfügbarer und für alle<br />

Zwecke einfach benutzbarer Identitätsnachweis in<br />

Ehren: Ohne genügende Anwendungsmöglichkeiten<br />

bleibt ihr Nutzen der breiten Bevölkerung schleier-<br />

haft – zumal sie mit jährlichen Kosten von 33 Franken<br />

nicht gratis ist (Seite 30). Und so <strong>la</strong>nge der Nutzen<br />

unk<strong>la</strong>r ist, hält sich auch das Vertrauen in den<br />

elektronischen Identitätsnachweis in Grenzen.<br />

Die Katze beisst sich in den Schwanz und zwar,<br />

sieht man die Pressearchive durch, seit nun gut zwei<br />

Jahren schon: Nur wenige Privatpersonen kaufen<br />

eine SuisseID, so<strong>la</strong>nge es nicht genügend Applikationen<br />

gibt, kaum ein Entwickler legt sich ins Zeug,<br />

so<strong>la</strong>nge es nur wenige Kunden gibt. Doch vielleicht<br />

wird sich das nun bald ändern. So soll ab 2016 Bürgerinnen<br />

und Bürgern die Möglichkeit offen stehen,<br />

eine Identitätskarte mit elektronischer Identität für<br />

E-Government- und E-Business-Anwendungen zu<br />

Die Gretchenfrage<br />

beantragen. Verschmilzt die SuisseID mit der Identitätskarte,<br />

so dürfte sie sich in der Schweiz vielleicht<br />

nicht gerade flächendeckend, aber doch bedeutend<br />

weiter verbreiten, als dies heute der Fall ist.<br />

Ein wichtiger Punkt wird auch sein, ob es gelingt,<br />

die SuisseID grenzüberschreitend einzusetzen.<br />

Verschiedene Länder haben eigene eID-Lösungen<br />

aufgebaut, welche die europäische Kommission nun<br />

im Interesse eines einheitlichen E-Business-Raumes<br />

in Europa zu vereinheitlichen trachtet. Von einem<br />

möglichen Anschluss der SuisseID an diese gemeinsame<br />

eID-Architektur verspricht sich das SECO eine<br />

Menge. In seinem Auftrag arbeitet die Berner Fachhochschule<br />

zurzeit an einem breit angelegten europäischen<br />

Pilotprojekt mit (Seite 48). o<br />

(cdh) – Die SuisseID kann geknackt werden. Das zeigte etwa Gunnar Porada an einem ISSS-Security Lunch im<br />

vergangenen Mai eindrücklich: Er führte vor, wie einfach es ist, mittels eines Trojaners die elektronische Identität<br />

einer anderen Person im Handumdrehen zu kapern und für rechtsverbindliche Tätigkeiten zu missbrauchen (zu<br />

bewundern auf: www.youtube.com/watch?v=vlTlQXn_Jgk). Wer haftet in solchen Fällen?<br />

Laut Gesetz müssen der Anbieter der elektronischen Signatur und die zuständigen Zertifizierungsdienstanbieter<br />

gewährleisten, dass die verwendeten Signaturschlüssel vor der missbräuchlichen Verwendung durch andere Personen<br />

verlässlich geschützt werden. An ihnen ist es also, zu überprüfen, ob der Schlüsselhalter über eine sichere<br />

Signatureinheit verfügt.<br />

Aber auch der Endanwender der SuisseID hat Pflichten: Nach Art. 59a des Obligationenrechts haftet der Signaturinhaber<br />

gegenüber Drittpersonen für Schäden, die diese erleiden, weil sie sich auf das qualifizierte gültige Zertifikat<br />

einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten im Sinne des schweizerischen Signaturgesetzes (ZerES)<br />

vom 19. Dezember 2003 ver<strong>la</strong>ssen haben. Die Haftung entfällt, wenn der Inhaber des Signaturschlüssels g<strong>la</strong>ubhaft<br />

darlegen kann, dass er kein unsicheres Gerät benutzt und die nach den Umständen notwendigen und zumutbaren<br />

Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, um den Missbrauch des Signaturschlüssels zu verhindern. In diesem Fall<br />

kann der Schlüsselinhaber auf den Zertifizierungsdiensteanbieter Rückgriff nehmen.<br />

Welches aber sind diese notwendigen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen? Sie gleichen denen, die im Umgang<br />

mit Kreditkarten gelten: Die PIN nicht aufschreiben, PIN und Chipkarte sicher, aber niemals zusammen<br />

aufbewahren, weder SuisseID noch PIN an Dritte weitergeben, den Verlust sofort melden und eine kompromittierte<br />

SuisseID für ungültig erklären <strong>la</strong>ssen, den Computer gegen Viren schützen und ein Betriebssystem benutzen, das<br />

auf dem neuesten Stand ist.<br />

Alles k<strong>la</strong>r? Nicht wirklich. So ist, nach Meinung verschiedener Rechtsexperten, nicht abschliessend definiert, welches<br />

die notwendigen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen sind, die der Endnutzer beachten muss. Auch die «Pflichten»<br />

der Anbieter von Zertifizierungsdiensten sind nicht ausschöpfend umschrieben. Wer sich wie gegen Missbrauch<br />

wehren kann, bleibt damit ziemlich offen, zumal bisher jede Gerichtspraxis fehlt.<br />

SCHWERPUNKT<br />

2/2012 bulletin 41

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