Gemeindenachrichten – Fortsetzung es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwenden- de anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Wechsel in der Abteilung Steuern Marc Widmer hat seine Stelle in der Abteilung Steuern auf Ende Februar 2013 gekündigt, weshalb auf den 01. März 2013 oder nach Vereinbarung ein/e Sachbearbeiter/in Steuern gesucht wird. <strong>Das</strong> Arbeitspensum beträgt 100 %. Der Aufgabenbereich umfasst die Mitarbeit bei sämtlichen in der Abteilung Steuern anfallenden Arbeiten. Von der neuen Mitarbeiterin / vom neuen Mitarbeiter wird eine abgeschlossene Verwaltungslehre oder gleichwertige Ausbildung verlangt. Ferner wird Wert gelegt auf eine selbständige, exakte und speditive Arbeitsweise sowie gute Informatik-Kenntnisse. Die neue Mitarbeiterin / der neue Mitarbeiter sollte Kenntnisse im aargauischen Steuerwesen haben.Handschriftliche Bewerbungen sind dem Gemeinderat <strong>Reinach</strong>, Hauptstrasse 66, 5734 <strong>Reinach</strong>, einzureichen. Für weitere Auskünfte steht die Leiterin Steuern, Frau Katja Brunk, Telefon 062 765 <strong>12</strong> 60, kbrunk@reinach.ch, gerne zur Verfügung. Folgende Baugesuche sind unter Bedingungen bewilligt worden: APK Aargauische Pensionskasse, Hintere Bahnhofstrasse 8, 5001 Aarau: Projektänderung Überbauung Casa Schneggli: Abänderung Haupteingang EG, Verschieben Empfangsbereich, Umnutzung Kellerräume, Vordacherweiterung Attika, verschiedene Reklamen, Baureklame, Wynastrasse 1, Parzelle <strong>12</strong>93. Bertschi Mulden & Container Transporte AG, Hardstrasse 5, 4 5734 <strong>Reinach</strong>: Neubau Recycling-Halle <strong>für</strong> Kartonverarbeitung, Mattenstrasse <strong>12</strong>, Parzelle 4258 Baugesuchspublikation vom 9.11.20<strong>12</strong> Manfred Eggers, Bachstrasse 4, 5734 <strong>Reinach</strong>, Parz. Nr. 2841, Geb. Nr. 1151, Bachstrasse 4, Neubau Aussenkamin / Einbau Cheminéeofen. Öffentliche Auflage: <strong>12</strong>.11. – <strong>12</strong>.11.20<strong>12</strong>. Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11. Einwendungen: Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat <strong>Reinach</strong> schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Adventsfenster Auch in diesem Jahr wird der Brauch mit den Adventsfenstern weitergeführt. Dazu braucht es 24 freiwillige Helfer/innen welche bereit sind, ein Adventsfenster zu organisieren. Angesprochen sind Familien, Wohngemeinschaften, Quartiere, Geschäfte, Einzelpersonen usw. Neben Fenstern eignen sich auch Türen, Bäume, Sträucher, Garagetore usw. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Haben Sie Lust mitzumachen? Gerne gibt Ihnen Sybille Hochuli weitere Informationen oder nimmt Ihre Anmeldung entgegen (Tel. 062 771 39 09). Weiteres finden Sie zudem auf der Homepage der Gemeinde <strong>Reinach</strong> (www.reinach.ag). SBB-Tageskarten Im Oktober 20<strong>12</strong> waren die SBB-Tageskarten der Gemeinde <strong>Reinach</strong> zu 95.7 % ausgelastet. 93 der 89 Tageskarten konnten verkauft werden. Die drei Tageskarten werden bis Ende 20<strong>12</strong> zum Preis von Fr. 39.00 pro Tageskarte angeboten. Ab 1.1.2013 beträgt der Preis pro Karte Fr. 41.00. Die vordatierten Tageskarten berechtigen zur freien Fahrt in der zweiten Klasse auf den Strecken des GA-Bereichs. Dazu zählen das gesamte SBB-Netz, die AAR bus+bahn sowie die meisten Privatbahnen und Schifffahrtsgesellschaften. Reservationen nehmen die Einwohnerdienste unter Telefon 062 765 <strong>12</strong> <strong>12</strong> entgegen. Die Karten können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde <strong>Reinach</strong> reserviert werden (www.reinach.ag). Abfallbussen Zwei in <strong>Reinach</strong> wohnende Personen musste wegen Missachtung des Abfallreglements mit Fr. 300.00 zuzüglich Gebühren und Aufwand Werkdienst gebüsst werden. Baugesuchspublikationen vom 16.11.20<strong>12</strong> Hp-Archibau AG, Markrain 248, 5733 Leimbach, Parz. Nr. 934, Neudorfgasse 2a und 2b, Neubau Doppeleinfamilienhaus. Frey Iwan und Christine, Hauptstrasse 39, 5734 <strong>Reinach</strong>, Parz. Nr. 4268, Sonnenblick 1a, Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport. Öffentliche Auflage: 19.11. – 18.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong>. Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11. Einwendungen: Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat <strong>Reinach</strong> schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat Quelle: Gemeindekanzlei <strong>Reinach</strong> einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindeversammlung vom 14.11.20<strong>12</strong> Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürger-gemeindeversammlung vom 23. November 2011 veröffentlicht. Mit Ausnahme der Beschlüsse über die Einbürgerungen unterliegen sämtliche Beschlüsse dem fakultativen Referendum, welches von einem Fünftel der Stimmberechtigten (Ortsbürgergemeinde: einem Zehntel) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Für allfällige Referendumsbegehren können bei der Ge¬meindekanzlei Unterschriftenlisten unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 17. Dezember 20<strong>12</strong>. A. EINWOHNERGEMEINDE 1. Genehmigung des Protokolls der Rechnungs- Gemeindeversammlung vom 30. Mai 20<strong>12</strong> 2. Zustimmung zum Strassenreglement 3. Zustimmung zur Teilrevision der Nutzungsplanung «ARA Oberwynental», Parzelle 2392 4. Bewilligung Verpflichtungskredit <strong>für</strong> die Sanierung und den Umbau der Eishalle <strong>Reinach</strong> 5