Gemeindenachrichten – Fortsetzung 5. Bewilligung Verpflichtungskredit <strong>für</strong> Neugestaltung K242, Abschnitt Lindenplatz bis Einmündung Winkelstrasse 6. Genehmigung des Voranschlags 2013 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 119 % 7. Einbürgerungen a) Zusicherung des Einwohnerbürgerrechts an Andric Robert, geb. 1979, und Andric- Topalovic Bozana, geb. 1986, mit David, geb. 2011 b) Zusicherung des Einwohnerbürgerrechts an Aydin-Aktas Seyide, geb. 1972, mit Selim Ramon, geb. 2003 c) Zusicherung des Einwohnerbürgerrechts an Jusufi Fluturime, geb. 1992 B. ORTSBÜRGERGEMEINDE 1. Genehmigung des Protokolls der Rechnungs- Gemeindeversammlung vom 30. Mai 20<strong>12</strong> 2. Genehmigung des Voranschlags 2013 der Ortsbürgergemeinde Pilzkontrolle Die Einwohnerinnen und Einwohner von <strong>Reinach</strong> können ihre Pilze gegen telefonische Voranmeldung kostenlos durch Sigel Harald (Tel. 079 610 81 18) und Marzohl Sigel Daniela (Tel. 079 232 83 50), Schorenstrasse 22, 5734 <strong>Reinach</strong>, prüfen lassen. Um zu verhindern, dass ungeniessbare oder gar giftige Pilze auf dem Esstisch landen, wird allen Pilzsammlern empfohlen, von diesem Angebot rege Gebrauch zu machen. Birnelverkauf (Birnendicksaft) Jetzt können wieder alle von der BIRNEL-Aktion der Winterhilfe Schweiz profitieren. Der gesunde und 6 nahrhafte Birnendicksaft stammt ausschliesslich von Früchten einheimischer Feldobstbäume und wird umweltfreundlich produziert. Es ist ein Zuckerersatz, der zum Süssen von Gebäck, Müsli, Konfitüre oder Getränken gebraucht werden kann. Aber auch als Konfitüren-Ersatz schmeckt Birnel hervorragend. Auf der Homepage der Winterhilfe (www.winterhilfe.ch) kann man sich im Detail über Birnel informieren. BIRNEL kann in folgenden Einheiten bezogen werden: Gläser à 1 kg zu Fr. 13.10, Kessel à 5 kg zu Fr. 52.80 Kessel à <strong>12</strong>.5 kg zu Fr. 114.00. <strong>Das</strong> BIRNEL kann im Weltladen <strong>Reinach</strong>, Winkelstrasse 5, 5734 <strong>Reinach</strong>, bezogen werden. <strong>Das</strong> Geschäft ist wie folgt geöffnet: Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr Freitag 15.00 bis 18.00 Uhr Samstag 09.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr Der Weltladen ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: weltladen.reinachag@gmail.ch. Freie Lehrstelle als Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt Auf August 2013 hat die Gemeinde <strong>Reinach</strong> eine Lehrstelle als Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt, Fachrichtung Hausdienst zu vergeben. Fachmänner und Fachfrauen Betriebsunterhalt warten und reinigen Gebäude und Aussenanlagen. Sie überwachen die Haustechnik, führen Reparaturen aus, pflegen Grünanlagen, warten Maschinen und befassen sich mit der Entsorgung. Aufgestellte, zuverlässige und motivierte Sekundar- oder gute Realschüler können sich schriftlich bei der Gemeindeverwaltung <strong>Reinach</strong>, Hauptstrasse 66, 5734 <strong>Reinach</strong>, bewerben. Eine Schnupperlehre ist jederzeit möglich und erwünscht. Für weitere Fragen steht Marco Dahinden (Tel. 062 832 53 41, mdahinden@reinach.ch) gerne zur Verfügung. Für weitere Fragen steht Marco Dahinden (Tel. 062 832 53 41, mdahinden@reinach.ch) gerne zur Verfügung. Unsere Jubilarinnen und Jubilare 101. Geburtstag Wunderlin Albert <strong>Reinach</strong> 98. Geburtstag Hediger Frieda Beromünster 94. Geburtstag Haller Ida Oberkulm 91. Geburtstag Hauri Hans <strong>Reinach</strong> 90. Geburtstag Küppers Klara <strong>Reinach</strong> Baugesuchspublikationen vom 30.11.20<strong>12</strong> Merz Samuel, Matten 15, 5707 Seengen, Parz. Nr. 1786, Vordere Bergstrasse, Erschliessung Parz. Nr. 1786, Renaturierung Vorderbergbächli. Kaspar Martin, Sonnenweg 7, 57<strong>12</strong> Beinwil am See, Parz. Nr. 2253, Quelle: Gemeindekanzlei <strong>Reinach</strong> Geb. Nr. 2607, Aarauerstrasse 8, Umnutzung Ausstellungshalle und Aussenausstellung, Neues Werbekonzept. Öffentliche Auflage: 03.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong> – 11.01.2013. Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11. Einwendungen: Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat <strong>Reinach</strong> schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. 7