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Das Bauhandwerkerpfandrecht - Streiff

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Teil 12 Kapitel 4.2.1 Seite 2<br />

Belastung des Grundeigentums<br />

<strong>Das</strong> <strong>Bauhandwerkerpfandrecht</strong><br />

<strong>Das</strong> <strong>Bauhandwerkerpfandrecht</strong> hat präventiven Charakter, denn<br />

alleine die latente Gefahr des Eintrages mit dem Risiko einer Doppelzahlung<br />

motiviert Grundeigentümer, Käufer, Investoren und<br />

selbst Generalunternehmer, die Bezahlung der am Bau beteiligten<br />

Handwerker bis zu den letzten Subakkordanten bestmöglich sicherzustellen.<br />

<strong>Das</strong> <strong>Bauhandwerkerpfandrecht</strong> ist konzeptionell ein soziales<br />

Schutzrecht zu Gunsten des Klein- und Mittelgewerbes.

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