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Ortsgemeinde Wasserliesch - Konz

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<strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />

Büro für kommunale Planung<br />

Begründung<br />

zum<br />

Bebauungsplan<br />

der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />

„Wochenendhausgebiet“<br />

Erstellt im Auftrag der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />

Trier, im Oktober 2004<br />

Longkampstraße 36 a<br />

54292 Trier<br />

Tel. 0651 - 99 43 08 0<br />

Fax 0651 - 99 43 08 6


„Wochenendhausgebiet“, <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />

Begründung zum Bebauungsplan Inhaltsverzeichnis<br />

1 Bestand ..................................................................................................................................... 2<br />

1.1 Die <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>................................................................................................ 2<br />

1.2 Lage und Umgebung des Bebauungsplangebietes ................................................................... 3<br />

1.3 Übergeordnete Planungen und sonstige Zwangspunkte ........................................................... 3<br />

1.3.1 Regionaler Raumordnungsplan Region Trier............................................................................. 3<br />

1.3.2 Flächennutzungsplan ................................................................................................................. 3<br />

1.3.3 Landschaftsplan ......................................................................................................................... 4<br />

1.3.4 Denkmalschutz........................................................................................................................... 4<br />

1.4 Beschreibung des Plangebiets................................................................................................... 5<br />

1.4.1 derzeitige Nutzung ..................................................................................................................... 5<br />

1.4.2 Standorteignung und Topografie................................................................................................ 5<br />

1.4.3 Äußere und innere Erschließung ............................................................................................... 5<br />

1.4.3.1 Verkehr....................................................................................................................................... 5<br />

1.4.3.2 Wasser/ Abwasser ..................................................................................................................... 5<br />

1.5 Planungsgrundlagen des landespflegerischen Planungsbeitrages............................................ 5<br />

1.6 Zustandsbewertung von Natur und Landschaft ......................................................................... 5<br />

1.7 Umweltbericht ............................................................................................................................ 5<br />

2 Planung ..................................................................................................................................... 6<br />

2.1 Verfahrensübersicht ................................................................................................................... 6<br />

2.2 Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan ........................................... 6<br />

2.3 Städtebauliche Planungsziele ....................................................................................................6<br />

2.3.1 Nutzungskonzept ....................................................................................................................... 6<br />

2.3.2 Maße der baulichen Nutzung ..................................................................................................... 6<br />

2.3.3 Bauweise.................................................................................................................................... 7<br />

2.3.4 Baufenster.................................................................................................................................. 7<br />

2.3.5 Stellplätze und Garagen............................................................................................................. 7<br />

2.3.6 Gebäudestellung ........................................................................................................................ 7<br />

2.3.7 Verkehrliche Erschließung ......................................................................................................... 7<br />

2.3.8 Ver- und Entsorgung .................................................................................................................. 7<br />

2.3.9 Höhenlage der baulichen Anlagen ............................................................................................. 7<br />

2.3.10 Gestaltung.................................................................................................................................. 8<br />

2.3.11 Grünordnerische Festsetzungen................................................................................................ 8<br />

2.3.12 Hinweise..................................................................................................................................... 8<br />

2.4 Landespflegerische Ziele und Auswirkungen der städtebaulichen Planung auf Natur und<br />

Landschaft.................................................................................................................................. 8<br />

3 Bewältigung der Nutzungskonflikte und Abwägung der Belange ...................................... 9<br />

3.1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung .................................................................................................... 9<br />

3.2 Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange ................................................................... 9<br />

3.3 Anregungen aus der Offenlage .................................................................................................. 9<br />

4 Maßnahmen ............................................................................................................................ 10<br />

4.1 Erläuterungen zu den Maßnahmen des landespflegerischen Planungsbeitrags ..................... 10<br />

4.2 Maßnahmen zur Verwirklichung............................................................................................... 10<br />

5 Kosten ..................................................................................................................................... 11<br />

5.1 Erschließungskosten................................................................................................................ 11<br />

5.2 Kosten für die Grünordnung..................................................................................................... 11<br />

Abbildung 1: Lage der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>.......................................................................2<br />

Abbildung 2: Lage des Bebauungsplangebietes.............................................................................3<br />

Tabelle 1: Verfahrensübersicht.......................................................................................................6<br />

Anhang:<br />

• Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan<br />

PLANung & KOnzepte Seite 1


Begründung zum Bebauungsplan 1. Planungsgrundlagen<br />

1 Bestand<br />

1.1 Die <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />

Die <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> liegt ca. 15 km südwestlich des Oberzentrums Trier<br />

(Ortsmitte <strong>Wasserliesch</strong> nach Stadtmitte Trier über B 419 und B 51). Das Mittelzentrum<br />

<strong>Konz</strong> mit Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung liegt in einer Entfernung von ca. 3 km.<br />

An das überörtliche Verkehrsnetz ist <strong>Wasserliesch</strong> über die B 419 angebunden. Ein<br />

Kindergarten und eine Grundschule sind im Ort vorhanden. Weiterführende Schulen befinden<br />

sich in der Stadt <strong>Konz</strong>. An das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs ist<br />

<strong>Wasserliesch</strong> über die Obermoselstrecke der Bundesbahn angebunden.<br />

Abbildung 1: Lage der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />

(Ausschnitt aus der Topographischen Übersichtskarte, Maßstab ca. 1:200.000)<br />

Der historische Ortskern <strong>Wasserliesch</strong>s befindet sich im Bereich der Kirche bis zum<br />

Marktplatz. Einen zweiten Ortskern stellt die Lage Reinig dar. Erste Erweiterungen vollzogen<br />

sich entlang der Neudorfstraße zwischen der Mosel und dar Bahnlinie. Später<br />

dehnte sich <strong>Wasserliesch</strong> hangwärts nördlich der Bahnlinie aus. Die jüngste Erweiterung<br />

stellt das Neubaugebiet Granahöhe dar.<br />

Die <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> umfasst 2.410 Einwohner (Stand 31.12.2003). <strong>Wasserliesch</strong><br />

liegt seit 1970 auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong>. <strong>Wasserliesch</strong><br />

verfügt über eine Bankfilialen, eine Postfiliale, einen Kindergarten und eine Grundschule.<br />

Größerer Einzelhandel befindet sich erst in der Stadt <strong>Konz</strong> bzw. Trier.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 2


Begründung zum Bebauungsplan 1. Planungsgrundlagen<br />

1.2 Lage und Umgebung des Bebauungsplangebietes<br />

Die zu überplanende Fläche liegt nordwestlich der Ortslage <strong>Wasserliesch</strong>s und ist in<br />

seiner Nutzungsstruktur sehr kleinteilig. Die Fläche des Plangebietes wird im Norden<br />

von einer Bahnlinie, im Ostern von dem Albach sowie im Süden und Westen von genutzten<br />

und brachliegenden Freiflächen begrenzt.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke:<br />

192, 188, 190/1, 193/4, 195/1, 195/2, 71/1, 71/2 71/3, 70, 69, 68/1, 68/2 (teilweise),<br />

67/1, 67/2 (teilweise), 65/1, 65/2, 64/1, 64/2, 63/1, 63/2, 60/1, 60/2, 59/1, 59/2, 61, 62,<br />

57 (Weg, teilweise), Flur 7, Gemarkung <strong>Wasserliesch</strong>.<br />

Abbildung 2: Lage des Bebauungsplangebietes<br />

(Vergrößerung aus der Topographischen Karte 6305, Maßstab 1:10.000)<br />

1.3 Übergeordnete Planungen und sonstige Zwangspunkte<br />

1.3.1 Regionaler Raumordnungsplan Region Trier<br />

Im Regionalen Raumordnungsplan Region Trier sind die Flächen des Plangebietes als<br />

landwirtschaftliche Nutzfläche (einschließlich Grenzertagsböden) dargestellt. Weitere<br />

Aussagen zu der konkreten Fläche des Plangebiets sind in dem RegROP aufgrund der<br />

großmaßstäbigen Darstellung nicht enthalten.<br />

1.3.2 Flächennutzungsplan<br />

Der festgestellte, allerdings noch nicht genehmigte, Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde<br />

<strong>Konz</strong> sieht auf dem gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong> nur<br />

PLANung & KOnzepte Seite 3


Begründung zum Bebauungsplan 1. Planungsgrundlagen<br />

noch zwei weitere Wochenendhausgebiete in Oberbillig und <strong>Konz</strong>-Oberemmel vor. Diese<br />

sind Bestand und werden durch die Ausweisung gesichert.<br />

Das geplante Wochenendhausgebiet in <strong>Wasserliesch</strong> ist in der Abgrenzung des Bebauungsplans<br />

auch im Flächennutzungsplan dargestellt. Gegenüber der Fortschreibung des<br />

Flächennutzungsplans von 1981 wurde die Fläche erheblich reduziert.<br />

1.3.3 Landschaftsplan<br />

Der Landschaftsplan sieht für das Untersuchungsgebiet „Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ und „Flächen für die<br />

Landwirtschaft“ vor.<br />

Der Landschaftsplan nennt für die noch genutzten und die brach gefallenen Wiesen,<br />

Weiden und Streuobstwiesen auf nährstoffarmen Böden als Entwicklungsziel: Halbtrocken-<br />

und Borstgrasrasen im Komplex mit Extensivgrünland mittlerer Standorte und mit<br />

anderen Trockenbiotopen.<br />

Die Flächen mittlerer Standorte, ebenfalls noch genutzt oder schon brach gefallen und<br />

mehr oder weniger verbuscht, sollen zu Extensivgrünland entwickelt werden.<br />

Für das Albachtal sieht der Landschaftsplan Feuchtgebietskomplexe vor.<br />

Schutzgebiete:<br />

Der südliche Bereich des Untersuchungsraums befindet sich in einem Wasserschutzgebiet,<br />

Zone III.<br />

Der Teilbereich des Untersuchungsgebietes, der südlich des Weges zum Hochbehälter<br />

liegt, befindet sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Albachtal“.<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt in keinem Vogelschutzgebiet (VSG) nach den Richtlinien<br />

der EU.<br />

Ein Teil des Untersuchungsraums und auch des zu überplanenden Bereichs liegt im<br />

Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) 6205 „Obere Mosel bei Oberbillig“. Einzelheiten<br />

sind dem Landespflegerischen Planungsbeitrag zum Bebauungsplan zu<br />

entnehmen.<br />

Weitere Planungsvorgaben<br />

Die Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS) erfasst das Albachtal als „Bäche und<br />

Bachuferwälder“. Den nördlich des asphaltierten Weges gelegenen Teil des Untersuchungsgebietes<br />

nennt die VBS als „Magere Wiesen und Weiden mittlerer Standorte“.<br />

Die Biotopkartierung Rheinland-Pfalz hat für den Bereich des Bebauungsplans ein<br />

Biotop erfasst, dieses ist dem Landespflegerischen Planungsbeitrag zu entnehmen.<br />

1.3.4 Denkmalschutz<br />

Bereiche des Denkmalschutzes und Einzeldenkmäler sind von der Planung nicht betroffen.<br />

Einzeldenkmäler und Denkmäler auf der Gemarkung <strong>Wasserliesch</strong>s liegen in<br />

größerer Entfernung zu dem Plangebiet. Fundstellen von Bodendenkmälern sind nicht<br />

bekannt.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 4


Begründung zum Bebauungsplan 1. Planungsgrundlagen<br />

1.4 Beschreibung des Plangebiets<br />

1.4.1 derzeitige Nutzung<br />

In dem Plangebiet sind bereits fünf Gebäude errichtet. Ein weiteres wird in Bälde gebaut<br />

werden. Ein Teil der Freizeitgrundstücke wird intensiv gärtnerisch genutzt und gepflegt,<br />

ein anderer Teil wird nicht genutzt. Bei den freien Grundstücken, auf denen keine Wochenendhäuser<br />

stehen, handelt es sich um nur noch extensiv genutzte oder brach<br />

gefallene Wiesen und Weiden, die zum Teil einen erheblichen Verbuschungsgrad aufweisen,<br />

der sich partiell bis zum Vorwaldstadium entwickelt hat. Auf einigen dieser<br />

Grünlandflächen und zum Teil auch in den stark verbuschten Beständen stehen alte<br />

Obstbäume, die, mit einigen Ausnahmen, nicht mehr gepflegt werden.<br />

Am südlichen Rand des Untersuchungsgebietes verläuft eine 20 kV-Freileitung senkrecht<br />

den Hang hinunter zum Albach. Die dazugehörige, rund 15 m breite<br />

Leitungstrasse, wird regelmäßig frei geschnitten.<br />

1.4.2 Standorteignung und Topografie<br />

Die Fläche ist im Norden (Flurstück 192) eben und im Süden leicht bis stark hängig. Die<br />

Geländehöhen liegen zwischen 135 m und 175 m über N.N. Aufgrund der geringen<br />

Größe der einzelnen zulässigen Gebäude ist trotz der Topografie eine gute Einpassung<br />

in die Landschaft möglich. Die Erdbewegungen (Aufschüttungen und Abgrabungen)<br />

werden sich bei dem Bau der Wochenendhäuser mit einer Grundfläche von max. 70 m 2<br />

in Grenzen halten.<br />

1.4.3 Äußere und innere Erschließung<br />

1.4.3.1 Verkehr<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über einen Weg, welcher derzeit noch als Zufahrt<br />

zu dem topografisch höher gelegenen Wasserbehälter genutzt wird. Das<br />

Flurstücke 193/2 wird von einem Weg über die gemeindeeigenen Grundstücke 195/1<br />

und 195/2 erschlossen.<br />

1.4.3.2 Wasser/ Abwasser<br />

Eine innere Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen ist vorhanden. Hausanschlüsse<br />

zu der geplanten neuen Bebauung sind nicht verlegt.<br />

1.5 Planungsgrundlagen des landespflegerischen Planungsbeitrages<br />

Die Planungsgrundlagen des landespflegerischen Planungsbeitrags sind diesem zu<br />

entnehmen.<br />

1.6 Zustandsbewertung von Natur und Landschaft<br />

Die detaillierte Zustandsbewertung von Natur und Landschaft ist dem Landespflegerischen<br />

Planungsbeitrag zu entnehmen.<br />

1.7 Umweltbericht<br />

Aufgrund der geringen Plangröße ist kein Umweltbericht erforderlich.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 5


Begründung zum Bebauungsplan 2. Planungsziele und <strong>Konz</strong>eption<br />

2 Planung<br />

2.1 Verfahrensübersicht<br />

Tabelle 1: Verfahrensübersicht<br />

Projektbearbeitungsschritt von bis<br />

Aufstellungsbeschluss 04.06.2002<br />

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 03/04.05.2003<br />

Erstellen des Landespflegerischen Planungsbeitrags (Phase 1) Sommer 2002<br />

Beteiligung der Naturschutzverbände Januar 2003 März 2003<br />

frühzeitige Bürgerbeteiligung 08.05.2003<br />

Erstellen des Landespflegerischen Planungsbeitrags (Phase 2) Sommer 2003 Februar 2004<br />

Bebauungsplanentwurfsbeschluss mit Beschlussfassung über<br />

die Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung 17.02.2004<br />

Bekanntmachung der Offenlage des Bebauungsplans 13.03.2004<br />

Offenlage des Bebauungsplans 22.03.2004 23.04.2004<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

Beschlussfassungen über die Stellungnahmen der Träger öf-<br />

parallel zur Offenlage<br />

fentlicher Belange und der Anregungen aus der Offenlage 12.04.2004<br />

Satzungsbeschluss 12.04.2004<br />

2.2 Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan<br />

§ 8 Abs. 2 und 3 BauGB<br />

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong> ist festgestellt, bedarf allerdings<br />

noch der Genehmigung. Da der Bereich in dem Flächennutzungsplan von 1981 bereits<br />

als Wochenendhausgebiet ausgewiesen war, bedarf der Bebauungsplan nicht der Genehmigung.<br />

2.3 Städtebauliche Planungsziele<br />

2.3.1 Nutzungskonzept<br />

Das oberste Planungsziel bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist das Erreichen einer<br />

städtebaulichen Ordnung des Planbereichs. Bislang wurden die vorhandenen fünf<br />

Wochenendhäuser einzeln genehmigt. Zur abschließenden Ordnung des Gebietes und<br />

auch zwecks genauer Abgrenzung der Flächen, auf welchen gebaut werden darf, wird<br />

nun dieser Bebauungsplan aufgestellt.<br />

Das Nutzungskonzept sieht als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet „Wochenendhäuser“<br />

vor.<br />

2.3.2 Maße der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach dem Runderlass „Planung und Ausweisung<br />

von Wochenendhausgebieten“ vom 23.03.1977.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 6


Begründung zum Bebauungsplan 2. Planungsziele und <strong>Konz</strong>eption<br />

Die einzelnen Gebäude dürfen maximal eine Grundfläche von 70 m 2 haben. Zusätzlich<br />

zu den 70 m 2 dürfen noch Carports mit höchsten 20 m 2 und überdachten Terrassen oder<br />

offenen Lauben mit bis zu 10 m 2 errichtet werden.<br />

Passend zu der Nutzung als Wochenendhäuser ist maximal ein Vollgeschoss zulässig.<br />

2.3.3 Bauweise<br />

Die Bauweise ist offen, es sind entsprechend dem Charakter des Gebietes und aus<br />

Gründen der besseren Einpassung in die Landschaft nur Einzelhäuser zulässig.<br />

2.3.4 Baufenster<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden nicht mit Baugrenzen festgesetzt. Die<br />

Bauflächen in der Planzeichnung des Bebauungsplans sind in einer Größe ausgewiesen,<br />

welche eine zusätzliche Einschränkung der überbaubaren Grundstücksfläche<br />

überflüssig macht.<br />

2.3.5 Stellplätze und Garagen<br />

Aufgrund der geplanten Nutzung des Gebietes und der Vermeidung der Nutzung zu<br />

Dauerwohnzwecken werden Garagen ausgeschlossen. Zur <strong>Konz</strong>entrierung der landschaftlichen<br />

Veränderung auf einzelne Bereiche der Grundstücke bzw. zur Vermeidung<br />

flächendeckender landschaftlicher Veränderungen werden Carports und Stellplätze außerhalb<br />

der Bauflächen ausgeschlossen.<br />

2.3.6 Gebäudestellung<br />

Die Gebäudestellung richtet sich nicht nach dem Straßenverlauf. Die Hauptfirstrichtung<br />

verläuft stattdessen hangparallel. Hiermit wird erreicht, dass die Gebäude traufständig<br />

zum Hang errichtet werden. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird damit minimiert.<br />

2.3.7 Verkehrliche Erschließung<br />

Der Ausbau der vorhandenen verkehrlichen Erschließung ist derzeit nicht geplant.<br />

2.3.8 Ver- und Entsorgung<br />

Die bestehenden Ver- und Entsorgungsanlagen sollen nicht weiter ausgebaut werden.<br />

Für die neu zu errichtenden Gebäude sind lediglich Hausanschlüsse notwendig, die im<br />

Bedarfsfall verlegt werden. Gleiches gilt für die Stromversorgung.<br />

Das auf den versiegelten Flächen und Dächern anfallende Niederschlagswasser kann,<br />

aufgrund der geringen Größe der zulässigen Grundfläche, problemlos auf den jeweiligen<br />

Grundstücken zurückgehalten und versickert werden.<br />

2.3.9 Höhenlage der baulichen Anlagen<br />

Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird aus stadtgestalterischen Gesichtspunkten<br />

bzw. Gründen des Landschaftsschutzes festgesetzt. Mit der Begrenzung der Firsthöhe-<br />

PLANung & KOnzepte Seite 7


Begründung zum Bebauungsplan 2. Planungsziele und <strong>Konz</strong>eption<br />

höhe in Bezug auf den Erdgeschossfußboden wird erreicht, dass die Gebäude, ihrer<br />

Nutzung als Wochenendhaus entsprechend, nicht überdimensioniert werden und sich<br />

gut in die Umgebung einpassen.<br />

2.3.10 Gestaltung<br />

Die gestalterischen Festsetzungen legen ein besonderes Augenmerk auf eine regionaltypische<br />

und landschaftsverträgliche Bebauung. Es soll mit den Festsetzungen<br />

vermieden werden, dass die Wochenendhäuser wie Fremdkörper in der Landschaft wirken.<br />

Aus diesem Grund wurden auch Satellitenschüsseln ausgeschlossen.<br />

Die Diskussionsgrundlage zu den gestalterischen Festsetzungen lieferten die vorhandnen<br />

Gestaltungselemente der dörflichen Bebauung im Moseltal.<br />

Die Festsetzung zur Gestaltung der Außenwandflächen ermöglicht den Einsatz ortsbildverträglicher<br />

Materialien, wobei durch die Vielfalt der zulässigen Materialien genügend<br />

Gestaltungsspielraum verbleibt. Lediglich stark ortsuntypische und auch nicht mehr der<br />

heutigen Art zu Bauen entsprechende Materialien wurden ausgeschlossen.<br />

Auf die Dachgestaltung wurde ein besonderer Augenmerk gelegt, da sowohl die Dachformen<br />

und Dacheindeckungen die Wirkung des Gebiets nach außen<br />

(gegenüberliegende Mosel- und Albachhänge) stark beeinflussen. Für die Festsetzungen<br />

bei der Gebäudegestaltung und der Gestaltung der Außenanlagen gilt gleiches.<br />

Auf eine zwingende Fassadenbegrünung wurde verzichtet, da die sichtbaren Außenwandflächen<br />

mit der festgesetzten Firsthöhe eher untergeordnet in Erscheinung treten.<br />

Außerdem trägt die umgebende Bepflanzung, vor allem ab Frühjahr viel zu der Einbindung<br />

in die Landschaft bei. Die Beschränkung der Bauherren wurde im Verhältnis zu<br />

der beabsichtigten Wirkung in der Abwägung als zu hoch angesehen.<br />

2.3.11 Grünordnerische Festsetzungen<br />

Die Grünordnerischen Festsetzungen sowie die Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege<br />

von Natur und Landschaft bauen auf den Vorschlägen des Landespflegerischen<br />

Planungsbeitrags auf. Einzelne landespflegerische Ziele wurden als Hinweis bzw. als<br />

Empfehlung in den Bebauungsplan aufgenommen, da deren rechtsverbindliche Aufnahme<br />

in den Bebauungsplan mittels einer Textlichen Festsetzung als zu einschneidend<br />

in die privaten Belange (z.B. die Empfehlungen für Fassadenbegrünung) angesehen<br />

wird. Für die Umsetzung anderer landespflegerischer Ziele fehlt die Rechtsgrundlage<br />

bzw. der Flächenbezug.<br />

2.3.12 Hinweise<br />

Die Hinweise auf der Planurkunde des Bebauungsplans haben keinen Rechtscharakter.<br />

2.4 Landespflegerische Ziele und Auswirkungen der städtebaulichen<br />

Planung auf Natur und Landschaft<br />

Die landespflegerischen Ziele ohne das Vorhaben sowie die Analyse der vorhabensbe-<br />

dingten Wirkfaktoren und Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind dem<br />

Landespflegerischen Planungsbeitrag zu entnehmen.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 8


Begründung zum Bebauungsplan 3. Abwägung<br />

3 Bewältigung der Nutzungskonflikte und Abwägung der Belange<br />

Schon in einem sehr frühen Stadium der Planung kristallisierten sich die Punkte heraus,<br />

welche zu Nutzungskonflikten führen können und an denen die Abwägung der Belange<br />

besonders sorgfältig durchgeführt werden musste.<br />

Dabei handelt es sich, wie in vielen anderen Planungen auch, um die Abwägung des<br />

Belangs des Natur- und Landschaftsschutzes mit dem Belang der Erholung in der Landschaft.<br />

Mit den gestalterischen Festsetzungen und der Größenbeschränkung der<br />

Gebäude im Zusammenhang mit den flächenmäßig umfangreichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

zum Erhalt der Kulturlandschaft wurde ein vertretbarer Kompromiss für eine<br />

Bebauung mit sieben weiteren Häusern in diesem Bereich gefunden.<br />

3.1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 08.05.2003 im Rahmen einer Informationsveranstaltung<br />

statt. Die anwesenden Bürger äußerten auf der Informationsveranstaltung<br />

ihre Anregungen bezüglich der Planung und gaben diese auch noch schriftlich ab. Die<br />

Anregungen wurden berücksichtigt, soweit dies mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes<br />

sowie des betroffenen FFH-Gebietes vereinbar ist. Hiermit nicht zu<br />

vereinbarende Anregungen wurden nicht in die Planung aufgenommen. Ausschlaggebend<br />

waren dabei der Schutz des Landschaftsbildes und des FFH-Gebietes.<br />

3.2 Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange<br />

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen lediglich Stellungnahmen der Kreisverwaltung,<br />

des RWE, der Deutschen Bahn AG, des Vermessungs- und Katasteramtes,<br />

des Landesbetriebs Straßen- und Verkehr Trier, der Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, der ART,<br />

sowie der Deutschen Telekom ein. Die Anregungen der RWE, der Telekom und des<br />

Vermessungs- und Katasteramtes waren rein nachrichtlicher Natur, sie wurden in den<br />

Bebauungsplan übernommen. Die Stellungnahme der Kreisverwaltung wurde weitgehend<br />

berücksichtigt. Die Vorgaben des Runderlasses für die „Planung und Ausweisung<br />

von Wochenendhausgebieten“ vom 23.03.1977 werden berücksichtigt. Die Hinweise<br />

und Bedingungen der Deutschen Bahn AG, die Stellungnahme der ART sowie die der<br />

SGD Nord wurden in den Bebauungsplan als Hinweise aufgenommen. Die Anregungen<br />

des Landesbetriebs Straßen- und Verkehr Trier, sind für die vorliegende Planung nicht<br />

von planerischer Bedeutung, da die B 419 durch die Bahntrasse von dem Plangebiet<br />

abgetrennt ist.<br />

3.3 Anregungen aus der Offenlage<br />

Während der Offenlage des Bebauungsplans gingen keine weiteren Anregungen seitens<br />

der Bürger ein.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 9


Begründung zum Bebauungsplan 4. Maßnahmen<br />

4 Maßnahmen<br />

4.1 Erläuterungen zu den Maßnahmen des landespflegerischen Planungsbeitrags<br />

Die detaillierten Erläuterungen zu den Maßnahmen des landespflegerischen Planungsbeitrags<br />

sind diesem zu entnehmen.<br />

4.2 Maßnahmen zur Verwirklichung<br />

Soziale Maßnahmen sind nicht notwendig.<br />

Eine Bodenordnung ist nicht beabsichtigt. Nebeneinander liegende, nicht alleine für einen<br />

Bebauung ausreichenden Grundstücke befinden sich meist in<br />

Eigentümergemeinschaft.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 10


Begründung zum Bebauungsplan 5. Kosten<br />

5 Kosten<br />

5.1 Erschließungskosten<br />

Nach derzeitigem Planungsstand kommen auf die <strong>Ortsgemeinde</strong> keine Kosten zu. Die<br />

den Eigentümern entstehenden Kosten sind von diesen, im Falle einer Bebauung, direkt<br />

zu übernehmen.<br />

5.2 Kosten für die Grünordnung<br />

Die Kostenschätzung enthält die zu erwartenden Kosten für die landespflegerischen<br />

Maßnahmen zur Aufwertung der privaten Grünflächen und der Ausgleichsflächen. Mit<br />

Hilfe dieser Maßnahmen sollen der Klima- und Wasserhaushalt sowie die Biotopstruktur<br />

und das Landschaftsbild nach dem Bauvorhaben verbessert werden. Die Maßnahmen<br />

sind von den Grundstückseigentümern durchzuführen und zu finanzieren.<br />

Die Berechnung erfolgt für die Dauer von 5 Jahren.<br />

Maßnahmennr.<br />

5 A<br />

13 A<br />

5 A<br />

13 A<br />

15 A<br />

5 A<br />

11 M<br />

14 M<br />

8 M<br />

11 M<br />

13 A<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

Entfernung von flächendeckender Verbuschung,<br />

Erhalt und Freistellung von<br />

vorhandenen Obstbäumen<br />

Schaffung und Pflege von Dauergrünland<br />

(1 Mahd / Jahr, Abräumen des<br />

Mähgutes)<br />

Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen<br />

auf den Biotopschutzflächen<br />

und in den Privatgärten<br />

Fläche<br />

(m²)<br />

bzw.<br />

Anzahl<br />

Einheitspreis<br />

Gesamtbetrag<br />

EUR<br />

4.600 350,00 €/ha 170,00<br />

7.000 250,00 €/ha/a 8.750,00<br />

20 45,00 € 900,00<br />

Pflege aller Obstbäume Pauschal 300,00<br />

Gesamtkosten Netto 10.120,00<br />

16 % Mwst 1.619,20<br />

Gesamtkosten Brutto (für private Maßnahmen) 11.739,20<br />

PLANung & KOnzepte Seite 11


Begründung zum Bebauungsplan 5. Kosten<br />

Die Berechnung der für die externe Ausgleichsfläche anfallenden Pflegekosten erfolgt<br />

für 30 Jahre.<br />

externe<br />

Ausgleichsfläche<br />

Flur 6<br />

Flurst.<br />

176/1<br />

Beschreibung der Maßnahme<br />

Rodung der Nadelbäume unter Erhalt der<br />

Laubgebüsche, bodengleiches Absägen<br />

der Stubben<br />

Fläche<br />

(m²)<br />

Einheitspreis<br />

EUR<br />

Gesamtbetrag<br />

EUR<br />

800 m² kostenneutral<br />

Räumen der Kronen und Äste 800 m² pauschal 800,00<br />

Entwicklung und Pflege von Dauergrünland<br />

(1 Mahd / Jahr, Abräumen des<br />

Mähgutes) vom 1. bis zum 5. Jahr<br />

Entwicklung und Pflege von Dauergrünland<br />

(1 Mahd / Jahr, Abräumen des<br />

Mähgutes) vom 6. bis zum 30. Jahr<br />

640 m² 250,00 €/ha/a 100,00<br />

640 m² 250,00 €/ha/a 450,00<br />

Gesamtkosten Netto 1.350,00<br />

16 % Mwst 216,00<br />

Gesamtkosten Brutto (für allgemeine Maßnahmen)<br />

Aufstellung: Bearbeitung:<br />

<strong>Wasserliesch</strong>, den Trier, den 12. Oktober 2004<br />

Der Ortsbürgermeister Annette Weber<br />

(Dipl.-Ing.)<br />

1.566,00<br />

PLANung & KOnzepte Seite 12


Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />

1 Art der baulichen Nutzung<br />

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 10 BauNVO)<br />

Sondergebiet, das der Erholung dient<br />

Wochenendhausgebiet<br />

Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans wird als Art der Nutzung „Wochenendhausgebiet“<br />

festgesetzt. .<br />

2 Maß der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 16 und 19 BauNVO)<br />

2.1 Das Maß der baulichen Nutzung ist wie folgt festgesetzt:<br />

Grundfläche (GR): 70 m 2 , die<br />

Geschossigkeit: ein Vollgeschoss<br />

2.2 Die im Plan eingetragenen Höchstgrenzen für die GR dürfen nicht überschritten werden, auch<br />

wenn durch die Baugrenzen größere Bauflächen dargestellt sind.<br />

2.3 Die Überschreitung der Grundfläche (70 m 2 ) durch überdachte Terrassen oder offene Lauben<br />

darf nicht mehr als 10 m 2 betragen.<br />

2.4 Flächen für Stellplätze, deren Zufahrten sowie die Grundstückszufahrten und -zugänge sind<br />

mit teildurchlässigen und teilbegrünten Belägen (z.B. Rasengittersteinen, Rasenpflaster) mit<br />

einem Abflussbeiwert kleiner oder gleich 0,6 zu befestigen.<br />

2.5 Eine Überschreitung der Geschossigkeit ist zulässig, wenn es sich dabei um ein Vollgeschoss<br />

im Dachraum im Sinne des § 2 Abs. 4 LBauO RP handelt.<br />

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch<br />

3 Mindestmaße für die Größe der Baugrundstücke<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB<br />

Die Größe der Baugrundstücke muss mindestens 500 m 2 betragen.“<br />

4 Bauweise<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO<br />

Es sind ausschließlich Einzelhäuser zulässig.<br />

5 Stellplätze und Garagen<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V. mit § 12 und 23 Abs. 5 BauNVO<br />

Garagen sind nicht zulässig. Carports sind bis zu einer Größe von 20 m 2 innerhalb der Bauflächen zulässig.<br />

Carports werden nicht auf die Grundfläche von max. 70 m 2 gem. Festsetzung 2.1 angerechnet.<br />

6 Gebäudestellung<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB<br />

Die Hauptfirstrichtung geht aus dem Plan hervor und ist einzuhalten.<br />

7 Höhenlage der baulichen Anlagen<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit § 9 Abs. 2 Bau GB i.V. mit § 88 Abs. 6 LBauO RP<br />

Die Firsthöhe darf nicht mehr als 6,0 m über der Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses liegen.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 1


Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />

Gestalterische Festsetzungen<br />

Aufnahme örtlicher Bauvorschriften gemäß § 88 Abs. 1 und 6 LBauO RP i. V. mit § 9 Abs. 4 BauGB in den Bebauungsplan<br />

8 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen<br />

8.1 Außenwandflächen<br />

� Zulässig sind verputzte Außenwände mit Farbanstrich, Natursteinsichtmauerwerk, Fassadenverkleidungen<br />

aus Naturstein, Schiefer oder unglasierten Klinkern sowie Holzverkleidungen oder<br />

Holzbauten.<br />

� Holzhäuser als Naturstamm- oder Blockholzhäuser sind unzulässig.<br />

� Wandverkleidungen mit Fliesen sowie mit Metall oder Kunststoffelementen sind unzulässig.<br />

9 Dachgestaltung<br />

9.1 Dachform und Dachneigung bei Hauptgebäuden<br />

� Es sind ausschließlich geneigte Dächer zulässig.<br />

� Bei Ausführung als Gründach kann ausnahmsweise ein Flachdach zugelassen werden.<br />

� Dachüberstände sind auf 45 cm an der Traufe und auf 20 cm am Ortgang zu begrenzen.<br />

9.2 Dacheindeckung<br />

� als Dacheindeckung sind nicht glänzende Dachziegeln und Dachpfannen in dunkler Färbung – entsprechend<br />

RAL 3004 (Purpurrot), RAL 3005 (Weinrot), RAL 3007 (Schwarzrot), RAL 3009<br />

(Oxidrot), RAL 3011 (Braunrot), RAL 5004 (Schwarzblau), RAL 5008(Graublau), RAL 7012 (Basaltgrau),<br />

RAL 7015 (Schiefergrau), RAL 7016 (Anthrazitgrau), RAL 7021 (Schwarzgrau), RAL 7024<br />

(Graphitgrau), RAL 7026 (Granitgrau), RAL 8022 (Schwarzbraun) sowie Schiefer zulässig.<br />

� Für Teilbereiche ist eine Dacheindeckung aus Glas zulässig<br />

� Gründächer sind zulässig.<br />

� Hochglänzende Dacheindeckungen sind unzulässig.<br />

9.3 Dachaufbauten<br />

� Dachaufbauten dürfen mit Ausnahme von Aufbauten technischer Art (Schornsteine, Antennen etc.)<br />

die Höhe der Hauptfirstlinie nicht überragen.<br />

� Dachaufbauten müssen mindestens 1,25 m von den Giebelseiten entfernt sein.<br />

� Dachaufbauten (Dachgauben) sind nur als Einzelgauben bis max. 2,50 m Breite zulässig.<br />

� Gauben sind nur in einer jeweils horizontal durchlaufenden Fluchtlinien zulässig.<br />

� Die Gesamtbreite einzelner Dachgauben und fassadenbündiger Dachaufbauten (Zwerchgiebel,<br />

Zwerchhäuser) dürfen 1/2 der Breite des Hauptgebäudes nicht überschreiten.<br />

� Die Dacheindeckung der Dachaufbauten ist in Farbe und Material dem Hauptdach entsprechend<br />

auszuführen.<br />

10 Sonstige gestalterische Festsetzungen der baulichen Anlagen<br />

� Satellitenschüsseln sind unzulässig.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 2


Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />

11 Gestaltung der Außenanlagen<br />

11.1 Einfriedungen<br />

� Einfriedungen sind nur bis zu einer maximalen Höhe von 1,50 m zulässig. Sie müssen als begrünte,<br />

lichtdurchlässige Drahtgeflecht-, Eisengitter oder Holzzäune, als Hecken oder Natursteinmauern<br />

ausgeführt werden.<br />

11.2 Aufschüttungen und Abgrabungen<br />

� Aufschüttungen und Abgrabungen dürfen nur in solchem Maß vorgenommen werden, als diese für<br />

die Errichtung der baulichen Anlagen (bis zu einer maximalen Höhe von 0,5 m) erforderlich sind.<br />

Aufschüttungen und Abgrabungen sind durch weiche Böschungen von mindestens 1:1,5 auszugleichen.<br />

� Veränderungen des natürlichen Geländeverlaufs im Baubereich benachbarter Grundstücke, sind<br />

aufeinander abzustimmen.<br />

� Flächenhafte Anhebungen oder Abgrabungen ganzer Grundstücke oder größerer Teile derselben<br />

sind unzulässig.<br />

11.3 Stützmauern<br />

� Stützmauern sind innerhalb der überbaubaren Flächen bis zu einer max. Höhe von 0,5 m zulässig,<br />

um den Gebäuden zugeordnete Freiflächen und Stellplätze herzustellen. Sie sind als Natursteinmauerwerk<br />

(z.B. Buntsandstein) oder begrünt auszubilden. Beton-Pflanzsteine für<br />

Böschungsbefestigungen sind nicht zulässig.<br />

12 Grünordnerische Festsetzungen<br />

12.1 Trockenmauern<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />

Trockenmauern im Geltungsbereich sind zu erhalten. Die Anlage von Zufahrten bzw. Zuwegungen der<br />

betreffenden Baugrundstücke bleibt hiervon unberührt.<br />

12.2 Erhalt bestehender Bäume<br />

Auf den bebaubaren Grundstücksteilen sind vor, während und nach der Baumaßnahme alle Obstbäume<br />

zu erhalten, vor Schäden durch den Baubetrieb zu schützen und dauerhaft zu pflegen. Nach<br />

Abgang sind sie durch hochstämmige Obstbäume alter, regionaltypischer Sorten zu ersetzen.<br />

13 Pflanzbindungen<br />

Bei Bepflanzungen auf privaten Grundstücken mit Gehölzen müssen heimische und standortgerechte,<br />

züchterisch nur wenig bearbeitete Arten verwendet werden. Nadelgehölzhecken sind unzulässig.<br />

Es werden insbesondere die unter 15 genannten Arten vorgeschlagen.<br />

In jedem Privatgarten ist mindestens ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen, zu pflegen und bei<br />

Abgang zu ersetzen.<br />

Die Pflanzmaßnahmen sind nach Abschluss der Baumaßnahmen im folgenden Herbst oder Frühling<br />

durchzuführen.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 3


Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />

14 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft<br />

14.1 Entwässerung<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. mit Nr. 14 BauGB<br />

Zur Rückhaltung und Versickerung des von den bebauten Grundstücken anfallenden, nicht schädlich<br />

verunreinigtem Niederschlagwassers (vgl. ATV Arbeitsblatt A 138) sind bei Neubaumaßnahmen naturnah<br />

gestaltete, dauerhaft begrünte Retentionsmulden anzulegen. Für die Bemessung der<br />

Versickerungsmulden (Volumen) sind pro Quadratmeter vollversiegelter Fläche 50 l Muldenvolumen<br />

anzusetzen. Der jeweilige flächenbezogene Versiegelungsgrad ist nach den Abflussbeiwerten der aktuellen<br />

DIN 1986-2 zu ermitteln. Die Mulden sind mit einem Überlauf an die Kanalisation zu versehen.<br />

14.2 Ausgleichsflächen:<br />

Die auf den Grundstücken ausgewiesenen Flächen zum Schutz, der Pflege und dem Erhalt von Natur<br />

und Landschaft (Ausgleichsflächen) sind zu extensiv genutztem Dauergrünland zu entwickeln. Zu diesem<br />

Zweck ist die Verbuschung zu roden. Die Rodungen dürfen nur im Winterhalbjahr durchgeführt<br />

werden. Nach der Rodung sind die Flächen einmal pro Jahr zu mähen. Die Mahd soll zwischen dem<br />

01. August und dem 15. September erfolgen. Das Mähgut ist abzuräumen. Der Einsatz von Düngemitteln<br />

und Pestiziden ist auszuschließen. Das Abflämmen ist nicht gestattet. Vorhandene Trockenmauern<br />

sind im Zuge der Pflegemaßnahmen frei zu schneiden.<br />

Auf den Grundstücken nördlich des Weges, wo sich Streuobstwiesenrelikte befinden, sind die Ausgleichsflächen<br />

zusätzlich zu extensiv genutzten Streuobstwiesen zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist<br />

die Verbuschung zu roden (s.o.), wobei vorhandene Obstbäume erhalten bleiben sollen. Nach den Rodungen<br />

sind hochstämmige Obstbäume der Sortierung 10/12 in weitem Abstand (10 m mal 10 m)<br />

fachgerecht zu pflanzen und zu sichern gem. DIN 18916. Es sollen ausschließlich alte und regionaltypische<br />

Sorten zum Einsatz kommen. Die vorhandenen, alten Obstbäume sind in die Neupflanzung zu<br />

integrieren und mit einen Verjüngungsschnitt fachgerecht zu pflegen. Alte und neue Obstbäume sind<br />

zukünftig zu pflegen, zu erhalten und bei Bedarf nachzupflanzen.<br />

Die Ausgleichsflächen dürfen nicht gärtnerisch gestaltet oder genutzt werden.<br />

Die Aufwertung der Biotopflächen durch Entbuschung, Freistellung vorhandener Obstbäume und deren<br />

dauerhafte Pflege sowie sie Pflege der Offenlandflächen als Dauergrünland hat mir Beginn der Baumaßnahme<br />

zu erfolgen.<br />

15 Liste heimischer, standortgerechter Gehölzarten:<br />

15.1 Nordexponierte Flächen und Unterhangbereiche (Nummer 1 in der Nutzungsschablone)<br />

Bäume 1. Ordnung<br />

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn<br />

Fraxinus excelsior Esche<br />

Quercus robur Stieleiche<br />

Tilia cordata Winterlinde<br />

Tilia platyphyllos Sommerlinde<br />

Bäume 2. Ordnung<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Prunus avium Vogelkirsche<br />

Salix caprea Sal-Weide<br />

Sorbus aria Mehlbeere<br />

PLANung & KOnzepte Seite 4


Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />

Sträucher<br />

Cornus sanguinea Roter Hartriegel<br />

Corylus avellana Hasel<br />

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />

Ribes nigrum Schwarze Johannisbeere<br />

Ribes rubrum Rote Johannisbeere<br />

Rosa spec. Wildrosen<br />

Sambucus nigra Schwarzer Holunder<br />

Sambucus racemosa Roter Holunder<br />

Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />

15.2 Ostexponierte Flächen am Oberhang (Nummer 2 in der Nutzungsschablone)<br />

Bäume 1. Ordnung<br />

Acer platanoides Spitzahorn<br />

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn<br />

Fagus sylvatica Rotbuche<br />

Juglans regia Walnuss<br />

Quercus petraea Traubeneiche<br />

Tilia cordata Winterlinde<br />

Tilia platyphyllos Sommerlinde<br />

Bäume 2. Ordnung<br />

Acer campestre Feld-Ahorn<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Malus sylvestris Wildapfel<br />

Prunus avium Vogelkirsche<br />

Pyrus pyraster Wildbirne<br />

Sorbus aria Mehlbeere<br />

Sorbus domestica Speierling<br />

Sorbus torminalis Elsbeere<br />

Sträucher<br />

Cornus mas Kornelkirsche<br />

Cornus sanguinea Roter Hartriegel<br />

Corylus avellana Hasel<br />

Crataegus monogyna Weißdorn<br />

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />

Juniperus communis Wacholder<br />

Ligustrum vulgare Liguster<br />

Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />

Prunus spinosa Schlehe<br />

Rhamnus carthartica Purgier-Kreuzdorn<br />

Ribes rubrum Rote Johannisbeere<br />

Rosa spec. Wildrosen<br />

Salix caprea Salweide<br />

Sambucus racemosa Roter Holunder<br />

Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />

PLANung & KOnzepte Seite 5


Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />

16 Zuordnungsfestsetzung und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen<br />

§ 9 Abs. 1a BauGB<br />

Die Ausgleichsflächen (laut textlicher Festsetzung 14.2 und Hinweis 29) werden mit den vorgesehenen<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft den Bauflächen<br />

des Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet“ der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> zugeordnet.<br />

Jeder Eigentümer hat die Ausgleichsmaßnahmen auf seinem Grundstück innerhalb des Zeitraumes,<br />

wie unter 13 und 14.2 angegeben durchzuführen.<br />

Hinweise / Empfehlungen<br />

17 Hinweise im Zusammenhang mit der Lage des Baugebiets in der Wasserschutzzone<br />

III<br />

17.1 Abwasserkanäle<br />

Die Planung und Herstellung von Abwasserkanälen und Leitungen hat nach dem ATV-Arbeitsblatt<br />

A 142 (Abwasserkanäle und –Leitungen in Wassergewinnungsgebieten) zu erfolgen.<br />

17.2 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. die Lagerung von Heizöl) richtet sich nach den entsprechenden<br />

Fachgesetzen und Verordnungen. Die Einhaltung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen<br />

ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.<br />

18 Entwässerung<br />

Es wird empfohlen, auf Dachflächen auftreffendes Niederschlagswasser im Rahmen einer Nachnutzung<br />

(z.B. zur Gartenbewässerung) in Zisternen aufzufangen. Die Zisternen sind mittels<br />

Überlaufleitungen an die Versickerungsmulden anzuschließen.<br />

19 Strom-Freileitungen<br />

Bauvorhaben innerhalb der Schutzzonen der 20 kV-Leitungen bedürfen im Baugenehmigungsverfahren<br />

der Zustimmung des RWE.<br />

Die 20 kV-Freileitung ist in einer Gesamtbreite von 7,5 m beidseitig von Bepflanzungen mit hohem<br />

Aufwuchs freizuhalten. Anpflanzungen sind mit dem RWE abzustimmen. Die Abstände von den vorgesehenen<br />

Bepflanzungen zu den vorhandenen Leitungen sind gemäß den VDE-Bestimmungen<br />

einzuhalten.<br />

20 Abfallentsorgung<br />

Abfälle müssen an einer mit dem Abfallsammelfahrzeug erreichbare Stelle bereitgestellt werden.<br />

21 Wasserversorgung<br />

Wegen zu hohem Druck in der Hauptleitung ist zum Schutz der Hausinstallation in den Gebäuden hinter<br />

der Messeinrichtung ein Druckminderer einzubauen.<br />

22 Gestaltung<br />

Bei der Dach- und Fassadengestaltung der Gebäude sollte die Farb- und Materialwahl über die verbindlichen<br />

Festsetzungen hinaus die ortsüblichen Gestaltungsmerkmale berücksichtigen.<br />

Die Begrünung der ost- und nordexponierten Fassade wird empfohlen.<br />

23 Geologie<br />

Die Anforderungen der DIN 1054 sind zu berücksichtigen.<br />

Sollten bei Baumaßnahmen Abfälle (z.B. Bauschutt, Hausmüll etc.) angetroffen werden oder sich sonstige<br />

Hinweise (z.B. geruchliche / visuelle Auffälligkeiten) ergeben, ist die SGD Nord, Regionalstelle<br />

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier umgehend zu informieren.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 6


Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />

24 Behandlung des Oberboden<br />

Während der Baumaßnahme ist der Oberboden sorgsam gem. DIN 18 915 zu behandeln. Im gesamten<br />

Baustellenbereich ist der Oberboden großflächig abzutragen und fachgerecht auf Mieten, die begrünt<br />

werden, zwischenzulagern. Nach Abschluss der Baumaßnahme und einer Tiefenlockerung (mind. 60<br />

cm tief) der vom Baubetrieb verdichteten Bereiche ist der Oberboden wieder aufzutragen und dauerhaft<br />

zu begrünen, um ihn vor Erosion zu schützen.<br />

25 Rodungsarbeiten<br />

Rodungsarbeiten sind nur im Winterhalbjahr in der Zeit vom 30. September bis zum 1. März durchzuführen.<br />

26 Schutz bestehender Gehölzbestände<br />

Bei der Abwicklung der Bauarbeiten sind bestehende und zu erhaltende Gehölzbestände innerhalb des<br />

und angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gem. DIN 18920 “Schutz von Bäumen,<br />

Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen” zu schützen.<br />

27 Böschungen<br />

Bei der Böschungsbefestigung innerhalb der Grundstücke wird die Anlage naturnaher Trockenmauern<br />

empfohlen.<br />

28 Grenzabstände für Pflanzen<br />

Bei der Bepflanzung der öffentlichen und privaten Freiflächen sind die Ausführungen des Nachbarrechtgesetzes<br />

für Rheinland-Pfalz, Abschnitt 11 „Grenzabstände für Pflanzen“ zu beachten.<br />

29 Externe Ausgleichsflächen<br />

Auf der externen Ausgleichsfläche Flurstück 176/1, Flur 6, Gemarkung <strong>Wasserliesch</strong> sind auf einer<br />

Fläche von 850 m 2 die Nadelbäume zu fällen. Vorhandene Laubgebüsche sind zu erhalten. Wurzelstubben<br />

sind entweder zu roden und zu entfernen oder bodengleich abzusägen. Über eine anfängliche<br />

Sukzession ist die Fläche zu einer Magerwiese zu entwickeln und zusammen mit der nördlich angrenzenden<br />

Wiese extensiv zu nutzen. Im Endzustand soll die Fläche einzelne Laubgebüsche mit einem<br />

Flächenanteil von 20% aufweisen.<br />

30 Hinweise der Deutschen Bahn AG<br />

30.1 Immissionen<br />

Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen (insbesondere<br />

Luft- und Körperschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug usw.). In unmittelbarer Nähe unserer<br />

elektrifizierten Bahnstrecke ist mit der Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten<br />

und anderen auf magnetische Felder empfindlichen Geräten zu rechnen. Wir bitten daher im<br />

Bauleitverfahren auf die Beeinflussungsgefahr in geeigneter Weise hinzuweisen. Während der Baumaßnahmen<br />

auf dem Gleiskörper wird z.B. mit Gleisbaumaschinen gearbeitet. Hier werden zur<br />

Warnung des Personals gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb Tyfone oder Signalhörner benutzt.<br />

Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutzmaßnahmen können gegen die Deutsche<br />

Bahn AG weder vom Antragsteller noch dessen Rechtsnachfolger geltend gemacht werden, da die<br />

Bahnlinie planfestgestellt ist. Es obliegt den Anliegern, für Schutzmaßnahmen zu sorgen.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 7


Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />

30.2 Bepflanzung der Grundstücke zur Bahnseite hin<br />

Bei der Bepflanzung der Grundstücke zur Bahnseite hin dürfen keine windbruchgefährdeten Hölzer<br />

(z.B. Pappeln), sowie stark rankende und kriechende Gewächse (z.B. Brombeeren) verwendet werden.<br />

Der Pflanzabstand zum Bahnbetriebsgelände ist entsprechend der Endwuchshöhe zu wählen.<br />

Der Bereich vor dem Durchlass (Bahn-km ca. 124,267) der Bahnanlage muss hierbei besondere Beachtung<br />

finden.<br />

Vor dem Durchlass muss ein Bereich von 5,00 m von der Festschreibung einer Bepflanzung ausgenommen<br />

werden, um die notwendigen Prüfungen bzw. Instandhaltungsarbeiten an dem Bauwerk<br />

durchführen zu können.<br />

Der Pflanzabstand zu den Gleisanlagen ist entsprechend der Endwuchshöhe zu wählen.<br />

30.3 Oberflächen- und sonstige Abwässer<br />

Oberflächen- und sonstige Abwässer dürfen in keinem Falle dem Bahnbetriebsgelände zugeleitet werden.<br />

30.4 Vorflutverhältnisse (Bahnseitengraben)<br />

Die Vorflutverhältnisse dürfen durch Baumaterialien oder Erdaushub nicht zu Ungunsten der DB AG<br />

verändert werden.<br />

30.5 Widerrechtliches Betreten von Bahnanlagen<br />

Das Betreten des Bahnbetriebsgeländes ist gemäß der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO)<br />

untersagt. Darauf müssen die späteren direkten Anlieger schon im Verlauf des Antragsverfahrens von<br />

der genehmigenden Behörde nachweisbar hingewiesen werden. Zusätzlich sollten im Rahmen der<br />

Bauleitplanung, wo dies notwendig erscheint, auf den Schutz der Anlieger gerichtete Schutzmaßnahmen<br />

entlang der Bahngrenze vorgesehen werden.<br />

30.6 Oberleitungsanlagen<br />

Bei allen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender, der Berührung zugänglicher Teile der Oberleitung<br />

muss von diesen Teilen auf Geräte, Werkzeuge und Werkstücke nach allen Richtungen ein<br />

Schutzabstand von mindestens 3,50 m, entspricht VDE 0105, Teil 1, eingehalten werden. Wegen weiteren<br />

Maßnahmen zum Schutz der im Bereich der 15 kV Oberleitung/Speiseleitung tätigen Personen<br />

wird auf die DB-Druckschriften DS 132 02 (UVV 2 Unfallverhütungsmaßnahmen) und DS 462 (VES)<br />

Vorschrift für den Dienst auf elektrisch betriebenen Strecken verwiesen.<br />

Baugeräte, Kräne, Gerüste und andere Baubehelfe müssen zu 15 kV Oberleitungsanlagen und deren<br />

spannungsführenden Teilen einen Schutzabstand von mindestens 3,50 m, entsprechend VDE 0105,<br />

Teil 1, aufweisen und dürfen den Eisenbahnbetrieb auf keinen Fall gefährden. Werden Baugeräte, Kräne<br />

usw. in einem Abstand von weniger als 5,00 m aufgestellt, so sind diese bahnzuerden.<br />

PLANung & KOnzepte Seite 8

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