Ortsgemeinde Wasserliesch - Konz
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<strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />
Büro für kommunale Planung<br />
Begründung<br />
zum<br />
Bebauungsplan<br />
der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />
„Wochenendhausgebiet“<br />
Erstellt im Auftrag der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />
Trier, im Oktober 2004<br />
Longkampstraße 36 a<br />
54292 Trier<br />
Tel. 0651 - 99 43 08 0<br />
Fax 0651 - 99 43 08 6
„Wochenendhausgebiet“, <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />
Begründung zum Bebauungsplan Inhaltsverzeichnis<br />
1 Bestand ..................................................................................................................................... 2<br />
1.1 Die <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>................................................................................................ 2<br />
1.2 Lage und Umgebung des Bebauungsplangebietes ................................................................... 3<br />
1.3 Übergeordnete Planungen und sonstige Zwangspunkte ........................................................... 3<br />
1.3.1 Regionaler Raumordnungsplan Region Trier............................................................................. 3<br />
1.3.2 Flächennutzungsplan ................................................................................................................. 3<br />
1.3.3 Landschaftsplan ......................................................................................................................... 4<br />
1.3.4 Denkmalschutz........................................................................................................................... 4<br />
1.4 Beschreibung des Plangebiets................................................................................................... 5<br />
1.4.1 derzeitige Nutzung ..................................................................................................................... 5<br />
1.4.2 Standorteignung und Topografie................................................................................................ 5<br />
1.4.3 Äußere und innere Erschließung ............................................................................................... 5<br />
1.4.3.1 Verkehr....................................................................................................................................... 5<br />
1.4.3.2 Wasser/ Abwasser ..................................................................................................................... 5<br />
1.5 Planungsgrundlagen des landespflegerischen Planungsbeitrages............................................ 5<br />
1.6 Zustandsbewertung von Natur und Landschaft ......................................................................... 5<br />
1.7 Umweltbericht ............................................................................................................................ 5<br />
2 Planung ..................................................................................................................................... 6<br />
2.1 Verfahrensübersicht ................................................................................................................... 6<br />
2.2 Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan ........................................... 6<br />
2.3 Städtebauliche Planungsziele ....................................................................................................6<br />
2.3.1 Nutzungskonzept ....................................................................................................................... 6<br />
2.3.2 Maße der baulichen Nutzung ..................................................................................................... 6<br />
2.3.3 Bauweise.................................................................................................................................... 7<br />
2.3.4 Baufenster.................................................................................................................................. 7<br />
2.3.5 Stellplätze und Garagen............................................................................................................. 7<br />
2.3.6 Gebäudestellung ........................................................................................................................ 7<br />
2.3.7 Verkehrliche Erschließung ......................................................................................................... 7<br />
2.3.8 Ver- und Entsorgung .................................................................................................................. 7<br />
2.3.9 Höhenlage der baulichen Anlagen ............................................................................................. 7<br />
2.3.10 Gestaltung.................................................................................................................................. 8<br />
2.3.11 Grünordnerische Festsetzungen................................................................................................ 8<br />
2.3.12 Hinweise..................................................................................................................................... 8<br />
2.4 Landespflegerische Ziele und Auswirkungen der städtebaulichen Planung auf Natur und<br />
Landschaft.................................................................................................................................. 8<br />
3 Bewältigung der Nutzungskonflikte und Abwägung der Belange ...................................... 9<br />
3.1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung .................................................................................................... 9<br />
3.2 Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange ................................................................... 9<br />
3.3 Anregungen aus der Offenlage .................................................................................................. 9<br />
4 Maßnahmen ............................................................................................................................ 10<br />
4.1 Erläuterungen zu den Maßnahmen des landespflegerischen Planungsbeitrags ..................... 10<br />
4.2 Maßnahmen zur Verwirklichung............................................................................................... 10<br />
5 Kosten ..................................................................................................................................... 11<br />
5.1 Erschließungskosten................................................................................................................ 11<br />
5.2 Kosten für die Grünordnung..................................................................................................... 11<br />
Abbildung 1: Lage der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong>.......................................................................2<br />
Abbildung 2: Lage des Bebauungsplangebietes.............................................................................3<br />
Tabelle 1: Verfahrensübersicht.......................................................................................................6<br />
Anhang:<br />
• Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan<br />
PLANung & KOnzepte Seite 1
Begründung zum Bebauungsplan 1. Planungsgrundlagen<br />
1 Bestand<br />
1.1 Die <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />
Die <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> liegt ca. 15 km südwestlich des Oberzentrums Trier<br />
(Ortsmitte <strong>Wasserliesch</strong> nach Stadtmitte Trier über B 419 und B 51). Das Mittelzentrum<br />
<strong>Konz</strong> mit Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung liegt in einer Entfernung von ca. 3 km.<br />
An das überörtliche Verkehrsnetz ist <strong>Wasserliesch</strong> über die B 419 angebunden. Ein<br />
Kindergarten und eine Grundschule sind im Ort vorhanden. Weiterführende Schulen befinden<br />
sich in der Stadt <strong>Konz</strong>. An das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs ist<br />
<strong>Wasserliesch</strong> über die Obermoselstrecke der Bundesbahn angebunden.<br />
Abbildung 1: Lage der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong><br />
(Ausschnitt aus der Topographischen Übersichtskarte, Maßstab ca. 1:200.000)<br />
Der historische Ortskern <strong>Wasserliesch</strong>s befindet sich im Bereich der Kirche bis zum<br />
Marktplatz. Einen zweiten Ortskern stellt die Lage Reinig dar. Erste Erweiterungen vollzogen<br />
sich entlang der Neudorfstraße zwischen der Mosel und dar Bahnlinie. Später<br />
dehnte sich <strong>Wasserliesch</strong> hangwärts nördlich der Bahnlinie aus. Die jüngste Erweiterung<br />
stellt das Neubaugebiet Granahöhe dar.<br />
Die <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> umfasst 2.410 Einwohner (Stand 31.12.2003). <strong>Wasserliesch</strong><br />
liegt seit 1970 auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong>. <strong>Wasserliesch</strong><br />
verfügt über eine Bankfilialen, eine Postfiliale, einen Kindergarten und eine Grundschule.<br />
Größerer Einzelhandel befindet sich erst in der Stadt <strong>Konz</strong> bzw. Trier.<br />
PLANung & KOnzepte Seite 2
Begründung zum Bebauungsplan 1. Planungsgrundlagen<br />
1.2 Lage und Umgebung des Bebauungsplangebietes<br />
Die zu überplanende Fläche liegt nordwestlich der Ortslage <strong>Wasserliesch</strong>s und ist in<br />
seiner Nutzungsstruktur sehr kleinteilig. Die Fläche des Plangebietes wird im Norden<br />
von einer Bahnlinie, im Ostern von dem Albach sowie im Süden und Westen von genutzten<br />
und brachliegenden Freiflächen begrenzt.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke:<br />
192, 188, 190/1, 193/4, 195/1, 195/2, 71/1, 71/2 71/3, 70, 69, 68/1, 68/2 (teilweise),<br />
67/1, 67/2 (teilweise), 65/1, 65/2, 64/1, 64/2, 63/1, 63/2, 60/1, 60/2, 59/1, 59/2, 61, 62,<br />
57 (Weg, teilweise), Flur 7, Gemarkung <strong>Wasserliesch</strong>.<br />
Abbildung 2: Lage des Bebauungsplangebietes<br />
(Vergrößerung aus der Topographischen Karte 6305, Maßstab 1:10.000)<br />
1.3 Übergeordnete Planungen und sonstige Zwangspunkte<br />
1.3.1 Regionaler Raumordnungsplan Region Trier<br />
Im Regionalen Raumordnungsplan Region Trier sind die Flächen des Plangebietes als<br />
landwirtschaftliche Nutzfläche (einschließlich Grenzertagsböden) dargestellt. Weitere<br />
Aussagen zu der konkreten Fläche des Plangebiets sind in dem RegROP aufgrund der<br />
großmaßstäbigen Darstellung nicht enthalten.<br />
1.3.2 Flächennutzungsplan<br />
Der festgestellte, allerdings noch nicht genehmigte, Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde<br />
<strong>Konz</strong> sieht auf dem gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong> nur<br />
PLANung & KOnzepte Seite 3
Begründung zum Bebauungsplan 1. Planungsgrundlagen<br />
noch zwei weitere Wochenendhausgebiete in Oberbillig und <strong>Konz</strong>-Oberemmel vor. Diese<br />
sind Bestand und werden durch die Ausweisung gesichert.<br />
Das geplante Wochenendhausgebiet in <strong>Wasserliesch</strong> ist in der Abgrenzung des Bebauungsplans<br />
auch im Flächennutzungsplan dargestellt. Gegenüber der Fortschreibung des<br />
Flächennutzungsplans von 1981 wurde die Fläche erheblich reduziert.<br />
1.3.3 Landschaftsplan<br />
Der Landschaftsplan sieht für das Untersuchungsgebiet „Flächen für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ und „Flächen für die<br />
Landwirtschaft“ vor.<br />
Der Landschaftsplan nennt für die noch genutzten und die brach gefallenen Wiesen,<br />
Weiden und Streuobstwiesen auf nährstoffarmen Böden als Entwicklungsziel: Halbtrocken-<br />
und Borstgrasrasen im Komplex mit Extensivgrünland mittlerer Standorte und mit<br />
anderen Trockenbiotopen.<br />
Die Flächen mittlerer Standorte, ebenfalls noch genutzt oder schon brach gefallen und<br />
mehr oder weniger verbuscht, sollen zu Extensivgrünland entwickelt werden.<br />
Für das Albachtal sieht der Landschaftsplan Feuchtgebietskomplexe vor.<br />
Schutzgebiete:<br />
Der südliche Bereich des Untersuchungsraums befindet sich in einem Wasserschutzgebiet,<br />
Zone III.<br />
Der Teilbereich des Untersuchungsgebietes, der südlich des Weges zum Hochbehälter<br />
liegt, befindet sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Albachtal“.<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt in keinem Vogelschutzgebiet (VSG) nach den Richtlinien<br />
der EU.<br />
Ein Teil des Untersuchungsraums und auch des zu überplanenden Bereichs liegt im<br />
Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) 6205 „Obere Mosel bei Oberbillig“. Einzelheiten<br />
sind dem Landespflegerischen Planungsbeitrag zum Bebauungsplan zu<br />
entnehmen.<br />
Weitere Planungsvorgaben<br />
Die Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS) erfasst das Albachtal als „Bäche und<br />
Bachuferwälder“. Den nördlich des asphaltierten Weges gelegenen Teil des Untersuchungsgebietes<br />
nennt die VBS als „Magere Wiesen und Weiden mittlerer Standorte“.<br />
Die Biotopkartierung Rheinland-Pfalz hat für den Bereich des Bebauungsplans ein<br />
Biotop erfasst, dieses ist dem Landespflegerischen Planungsbeitrag zu entnehmen.<br />
1.3.4 Denkmalschutz<br />
Bereiche des Denkmalschutzes und Einzeldenkmäler sind von der Planung nicht betroffen.<br />
Einzeldenkmäler und Denkmäler auf der Gemarkung <strong>Wasserliesch</strong>s liegen in<br />
größerer Entfernung zu dem Plangebiet. Fundstellen von Bodendenkmälern sind nicht<br />
bekannt.<br />
PLANung & KOnzepte Seite 4
Begründung zum Bebauungsplan 1. Planungsgrundlagen<br />
1.4 Beschreibung des Plangebiets<br />
1.4.1 derzeitige Nutzung<br />
In dem Plangebiet sind bereits fünf Gebäude errichtet. Ein weiteres wird in Bälde gebaut<br />
werden. Ein Teil der Freizeitgrundstücke wird intensiv gärtnerisch genutzt und gepflegt,<br />
ein anderer Teil wird nicht genutzt. Bei den freien Grundstücken, auf denen keine Wochenendhäuser<br />
stehen, handelt es sich um nur noch extensiv genutzte oder brach<br />
gefallene Wiesen und Weiden, die zum Teil einen erheblichen Verbuschungsgrad aufweisen,<br />
der sich partiell bis zum Vorwaldstadium entwickelt hat. Auf einigen dieser<br />
Grünlandflächen und zum Teil auch in den stark verbuschten Beständen stehen alte<br />
Obstbäume, die, mit einigen Ausnahmen, nicht mehr gepflegt werden.<br />
Am südlichen Rand des Untersuchungsgebietes verläuft eine 20 kV-Freileitung senkrecht<br />
den Hang hinunter zum Albach. Die dazugehörige, rund 15 m breite<br />
Leitungstrasse, wird regelmäßig frei geschnitten.<br />
1.4.2 Standorteignung und Topografie<br />
Die Fläche ist im Norden (Flurstück 192) eben und im Süden leicht bis stark hängig. Die<br />
Geländehöhen liegen zwischen 135 m und 175 m über N.N. Aufgrund der geringen<br />
Größe der einzelnen zulässigen Gebäude ist trotz der Topografie eine gute Einpassung<br />
in die Landschaft möglich. Die Erdbewegungen (Aufschüttungen und Abgrabungen)<br />
werden sich bei dem Bau der Wochenendhäuser mit einer Grundfläche von max. 70 m 2<br />
in Grenzen halten.<br />
1.4.3 Äußere und innere Erschließung<br />
1.4.3.1 Verkehr<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über einen Weg, welcher derzeit noch als Zufahrt<br />
zu dem topografisch höher gelegenen Wasserbehälter genutzt wird. Das<br />
Flurstücke 193/2 wird von einem Weg über die gemeindeeigenen Grundstücke 195/1<br />
und 195/2 erschlossen.<br />
1.4.3.2 Wasser/ Abwasser<br />
Eine innere Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen ist vorhanden. Hausanschlüsse<br />
zu der geplanten neuen Bebauung sind nicht verlegt.<br />
1.5 Planungsgrundlagen des landespflegerischen Planungsbeitrages<br />
Die Planungsgrundlagen des landespflegerischen Planungsbeitrags sind diesem zu<br />
entnehmen.<br />
1.6 Zustandsbewertung von Natur und Landschaft<br />
Die detaillierte Zustandsbewertung von Natur und Landschaft ist dem Landespflegerischen<br />
Planungsbeitrag zu entnehmen.<br />
1.7 Umweltbericht<br />
Aufgrund der geringen Plangröße ist kein Umweltbericht erforderlich.<br />
PLANung & KOnzepte Seite 5
Begründung zum Bebauungsplan 2. Planungsziele und <strong>Konz</strong>eption<br />
2 Planung<br />
2.1 Verfahrensübersicht<br />
Tabelle 1: Verfahrensübersicht<br />
Projektbearbeitungsschritt von bis<br />
Aufstellungsbeschluss 04.06.2002<br />
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 03/04.05.2003<br />
Erstellen des Landespflegerischen Planungsbeitrags (Phase 1) Sommer 2002<br />
Beteiligung der Naturschutzverbände Januar 2003 März 2003<br />
frühzeitige Bürgerbeteiligung 08.05.2003<br />
Erstellen des Landespflegerischen Planungsbeitrags (Phase 2) Sommer 2003 Februar 2004<br />
Bebauungsplanentwurfsbeschluss mit Beschlussfassung über<br />
die Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung 17.02.2004<br />
Bekanntmachung der Offenlage des Bebauungsplans 13.03.2004<br />
Offenlage des Bebauungsplans 22.03.2004 23.04.2004<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
Beschlussfassungen über die Stellungnahmen der Träger öf-<br />
parallel zur Offenlage<br />
fentlicher Belange und der Anregungen aus der Offenlage 12.04.2004<br />
Satzungsbeschluss 12.04.2004<br />
2.2 Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan<br />
§ 8 Abs. 2 und 3 BauGB<br />
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong> ist festgestellt, bedarf allerdings<br />
noch der Genehmigung. Da der Bereich in dem Flächennutzungsplan von 1981 bereits<br />
als Wochenendhausgebiet ausgewiesen war, bedarf der Bebauungsplan nicht der Genehmigung.<br />
2.3 Städtebauliche Planungsziele<br />
2.3.1 Nutzungskonzept<br />
Das oberste Planungsziel bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist das Erreichen einer<br />
städtebaulichen Ordnung des Planbereichs. Bislang wurden die vorhandenen fünf<br />
Wochenendhäuser einzeln genehmigt. Zur abschließenden Ordnung des Gebietes und<br />
auch zwecks genauer Abgrenzung der Flächen, auf welchen gebaut werden darf, wird<br />
nun dieser Bebauungsplan aufgestellt.<br />
Das Nutzungskonzept sieht als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet „Wochenendhäuser“<br />
vor.<br />
2.3.2 Maße der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach dem Runderlass „Planung und Ausweisung<br />
von Wochenendhausgebieten“ vom 23.03.1977.<br />
PLANung & KOnzepte Seite 6
Begründung zum Bebauungsplan 2. Planungsziele und <strong>Konz</strong>eption<br />
Die einzelnen Gebäude dürfen maximal eine Grundfläche von 70 m 2 haben. Zusätzlich<br />
zu den 70 m 2 dürfen noch Carports mit höchsten 20 m 2 und überdachten Terrassen oder<br />
offenen Lauben mit bis zu 10 m 2 errichtet werden.<br />
Passend zu der Nutzung als Wochenendhäuser ist maximal ein Vollgeschoss zulässig.<br />
2.3.3 Bauweise<br />
Die Bauweise ist offen, es sind entsprechend dem Charakter des Gebietes und aus<br />
Gründen der besseren Einpassung in die Landschaft nur Einzelhäuser zulässig.<br />
2.3.4 Baufenster<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden nicht mit Baugrenzen festgesetzt. Die<br />
Bauflächen in der Planzeichnung des Bebauungsplans sind in einer Größe ausgewiesen,<br />
welche eine zusätzliche Einschränkung der überbaubaren Grundstücksfläche<br />
überflüssig macht.<br />
2.3.5 Stellplätze und Garagen<br />
Aufgrund der geplanten Nutzung des Gebietes und der Vermeidung der Nutzung zu<br />
Dauerwohnzwecken werden Garagen ausgeschlossen. Zur <strong>Konz</strong>entrierung der landschaftlichen<br />
Veränderung auf einzelne Bereiche der Grundstücke bzw. zur Vermeidung<br />
flächendeckender landschaftlicher Veränderungen werden Carports und Stellplätze außerhalb<br />
der Bauflächen ausgeschlossen.<br />
2.3.6 Gebäudestellung<br />
Die Gebäudestellung richtet sich nicht nach dem Straßenverlauf. Die Hauptfirstrichtung<br />
verläuft stattdessen hangparallel. Hiermit wird erreicht, dass die Gebäude traufständig<br />
zum Hang errichtet werden. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird damit minimiert.<br />
2.3.7 Verkehrliche Erschließung<br />
Der Ausbau der vorhandenen verkehrlichen Erschließung ist derzeit nicht geplant.<br />
2.3.8 Ver- und Entsorgung<br />
Die bestehenden Ver- und Entsorgungsanlagen sollen nicht weiter ausgebaut werden.<br />
Für die neu zu errichtenden Gebäude sind lediglich Hausanschlüsse notwendig, die im<br />
Bedarfsfall verlegt werden. Gleiches gilt für die Stromversorgung.<br />
Das auf den versiegelten Flächen und Dächern anfallende Niederschlagswasser kann,<br />
aufgrund der geringen Größe der zulässigen Grundfläche, problemlos auf den jeweiligen<br />
Grundstücken zurückgehalten und versickert werden.<br />
2.3.9 Höhenlage der baulichen Anlagen<br />
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird aus stadtgestalterischen Gesichtspunkten<br />
bzw. Gründen des Landschaftsschutzes festgesetzt. Mit der Begrenzung der Firsthöhe-<br />
PLANung & KOnzepte Seite 7
Begründung zum Bebauungsplan 2. Planungsziele und <strong>Konz</strong>eption<br />
höhe in Bezug auf den Erdgeschossfußboden wird erreicht, dass die Gebäude, ihrer<br />
Nutzung als Wochenendhaus entsprechend, nicht überdimensioniert werden und sich<br />
gut in die Umgebung einpassen.<br />
2.3.10 Gestaltung<br />
Die gestalterischen Festsetzungen legen ein besonderes Augenmerk auf eine regionaltypische<br />
und landschaftsverträgliche Bebauung. Es soll mit den Festsetzungen<br />
vermieden werden, dass die Wochenendhäuser wie Fremdkörper in der Landschaft wirken.<br />
Aus diesem Grund wurden auch Satellitenschüsseln ausgeschlossen.<br />
Die Diskussionsgrundlage zu den gestalterischen Festsetzungen lieferten die vorhandnen<br />
Gestaltungselemente der dörflichen Bebauung im Moseltal.<br />
Die Festsetzung zur Gestaltung der Außenwandflächen ermöglicht den Einsatz ortsbildverträglicher<br />
Materialien, wobei durch die Vielfalt der zulässigen Materialien genügend<br />
Gestaltungsspielraum verbleibt. Lediglich stark ortsuntypische und auch nicht mehr der<br />
heutigen Art zu Bauen entsprechende Materialien wurden ausgeschlossen.<br />
Auf die Dachgestaltung wurde ein besonderer Augenmerk gelegt, da sowohl die Dachformen<br />
und Dacheindeckungen die Wirkung des Gebiets nach außen<br />
(gegenüberliegende Mosel- und Albachhänge) stark beeinflussen. Für die Festsetzungen<br />
bei der Gebäudegestaltung und der Gestaltung der Außenanlagen gilt gleiches.<br />
Auf eine zwingende Fassadenbegrünung wurde verzichtet, da die sichtbaren Außenwandflächen<br />
mit der festgesetzten Firsthöhe eher untergeordnet in Erscheinung treten.<br />
Außerdem trägt die umgebende Bepflanzung, vor allem ab Frühjahr viel zu der Einbindung<br />
in die Landschaft bei. Die Beschränkung der Bauherren wurde im Verhältnis zu<br />
der beabsichtigten Wirkung in der Abwägung als zu hoch angesehen.<br />
2.3.11 Grünordnerische Festsetzungen<br />
Die Grünordnerischen Festsetzungen sowie die Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege<br />
von Natur und Landschaft bauen auf den Vorschlägen des Landespflegerischen<br />
Planungsbeitrags auf. Einzelne landespflegerische Ziele wurden als Hinweis bzw. als<br />
Empfehlung in den Bebauungsplan aufgenommen, da deren rechtsverbindliche Aufnahme<br />
in den Bebauungsplan mittels einer Textlichen Festsetzung als zu einschneidend<br />
in die privaten Belange (z.B. die Empfehlungen für Fassadenbegrünung) angesehen<br />
wird. Für die Umsetzung anderer landespflegerischer Ziele fehlt die Rechtsgrundlage<br />
bzw. der Flächenbezug.<br />
2.3.12 Hinweise<br />
Die Hinweise auf der Planurkunde des Bebauungsplans haben keinen Rechtscharakter.<br />
2.4 Landespflegerische Ziele und Auswirkungen der städtebaulichen<br />
Planung auf Natur und Landschaft<br />
Die landespflegerischen Ziele ohne das Vorhaben sowie die Analyse der vorhabensbe-<br />
dingten Wirkfaktoren und Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind dem<br />
Landespflegerischen Planungsbeitrag zu entnehmen.<br />
PLANung & KOnzepte Seite 8
Begründung zum Bebauungsplan 3. Abwägung<br />
3 Bewältigung der Nutzungskonflikte und Abwägung der Belange<br />
Schon in einem sehr frühen Stadium der Planung kristallisierten sich die Punkte heraus,<br />
welche zu Nutzungskonflikten führen können und an denen die Abwägung der Belange<br />
besonders sorgfältig durchgeführt werden musste.<br />
Dabei handelt es sich, wie in vielen anderen Planungen auch, um die Abwägung des<br />
Belangs des Natur- und Landschaftsschutzes mit dem Belang der Erholung in der Landschaft.<br />
Mit den gestalterischen Festsetzungen und der Größenbeschränkung der<br />
Gebäude im Zusammenhang mit den flächenmäßig umfangreichen Ausgleichsmaßnahmen<br />
zum Erhalt der Kulturlandschaft wurde ein vertretbarer Kompromiss für eine<br />
Bebauung mit sieben weiteren Häusern in diesem Bereich gefunden.<br />
3.1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 08.05.2003 im Rahmen einer Informationsveranstaltung<br />
statt. Die anwesenden Bürger äußerten auf der Informationsveranstaltung<br />
ihre Anregungen bezüglich der Planung und gaben diese auch noch schriftlich ab. Die<br />
Anregungen wurden berücksichtigt, soweit dies mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes<br />
sowie des betroffenen FFH-Gebietes vereinbar ist. Hiermit nicht zu<br />
vereinbarende Anregungen wurden nicht in die Planung aufgenommen. Ausschlaggebend<br />
waren dabei der Schutz des Landschaftsbildes und des FFH-Gebietes.<br />
3.2 Anregungen von den Trägern öffentlicher Belange<br />
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen lediglich Stellungnahmen der Kreisverwaltung,<br />
des RWE, der Deutschen Bahn AG, des Vermessungs- und Katasteramtes,<br />
des Landesbetriebs Straßen- und Verkehr Trier, der Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />
Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, der ART,<br />
sowie der Deutschen Telekom ein. Die Anregungen der RWE, der Telekom und des<br />
Vermessungs- und Katasteramtes waren rein nachrichtlicher Natur, sie wurden in den<br />
Bebauungsplan übernommen. Die Stellungnahme der Kreisverwaltung wurde weitgehend<br />
berücksichtigt. Die Vorgaben des Runderlasses für die „Planung und Ausweisung<br />
von Wochenendhausgebieten“ vom 23.03.1977 werden berücksichtigt. Die Hinweise<br />
und Bedingungen der Deutschen Bahn AG, die Stellungnahme der ART sowie die der<br />
SGD Nord wurden in den Bebauungsplan als Hinweise aufgenommen. Die Anregungen<br />
des Landesbetriebs Straßen- und Verkehr Trier, sind für die vorliegende Planung nicht<br />
von planerischer Bedeutung, da die B 419 durch die Bahntrasse von dem Plangebiet<br />
abgetrennt ist.<br />
3.3 Anregungen aus der Offenlage<br />
Während der Offenlage des Bebauungsplans gingen keine weiteren Anregungen seitens<br />
der Bürger ein.<br />
PLANung & KOnzepte Seite 9
Begründung zum Bebauungsplan 4. Maßnahmen<br />
4 Maßnahmen<br />
4.1 Erläuterungen zu den Maßnahmen des landespflegerischen Planungsbeitrags<br />
Die detaillierten Erläuterungen zu den Maßnahmen des landespflegerischen Planungsbeitrags<br />
sind diesem zu entnehmen.<br />
4.2 Maßnahmen zur Verwirklichung<br />
Soziale Maßnahmen sind nicht notwendig.<br />
Eine Bodenordnung ist nicht beabsichtigt. Nebeneinander liegende, nicht alleine für einen<br />
Bebauung ausreichenden Grundstücke befinden sich meist in<br />
Eigentümergemeinschaft.<br />
PLANung & KOnzepte Seite 10
Begründung zum Bebauungsplan 5. Kosten<br />
5 Kosten<br />
5.1 Erschließungskosten<br />
Nach derzeitigem Planungsstand kommen auf die <strong>Ortsgemeinde</strong> keine Kosten zu. Die<br />
den Eigentümern entstehenden Kosten sind von diesen, im Falle einer Bebauung, direkt<br />
zu übernehmen.<br />
5.2 Kosten für die Grünordnung<br />
Die Kostenschätzung enthält die zu erwartenden Kosten für die landespflegerischen<br />
Maßnahmen zur Aufwertung der privaten Grünflächen und der Ausgleichsflächen. Mit<br />
Hilfe dieser Maßnahmen sollen der Klima- und Wasserhaushalt sowie die Biotopstruktur<br />
und das Landschaftsbild nach dem Bauvorhaben verbessert werden. Die Maßnahmen<br />
sind von den Grundstückseigentümern durchzuführen und zu finanzieren.<br />
Die Berechnung erfolgt für die Dauer von 5 Jahren.<br />
Maßnahmennr.<br />
5 A<br />
13 A<br />
5 A<br />
13 A<br />
15 A<br />
5 A<br />
11 M<br />
14 M<br />
8 M<br />
11 M<br />
13 A<br />
Beschreibung der Maßnahme<br />
Entfernung von flächendeckender Verbuschung,<br />
Erhalt und Freistellung von<br />
vorhandenen Obstbäumen<br />
Schaffung und Pflege von Dauergrünland<br />
(1 Mahd / Jahr, Abräumen des<br />
Mähgutes)<br />
Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen<br />
auf den Biotopschutzflächen<br />
und in den Privatgärten<br />
Fläche<br />
(m²)<br />
bzw.<br />
Anzahl<br />
Einheitspreis<br />
Gesamtbetrag<br />
EUR<br />
4.600 350,00 €/ha 170,00<br />
7.000 250,00 €/ha/a 8.750,00<br />
20 45,00 € 900,00<br />
Pflege aller Obstbäume Pauschal 300,00<br />
Gesamtkosten Netto 10.120,00<br />
16 % Mwst 1.619,20<br />
Gesamtkosten Brutto (für private Maßnahmen) 11.739,20<br />
PLANung & KOnzepte Seite 11
Begründung zum Bebauungsplan 5. Kosten<br />
Die Berechnung der für die externe Ausgleichsfläche anfallenden Pflegekosten erfolgt<br />
für 30 Jahre.<br />
externe<br />
Ausgleichsfläche<br />
Flur 6<br />
Flurst.<br />
176/1<br />
Beschreibung der Maßnahme<br />
Rodung der Nadelbäume unter Erhalt der<br />
Laubgebüsche, bodengleiches Absägen<br />
der Stubben<br />
Fläche<br />
(m²)<br />
Einheitspreis<br />
EUR<br />
Gesamtbetrag<br />
EUR<br />
800 m² kostenneutral<br />
Räumen der Kronen und Äste 800 m² pauschal 800,00<br />
Entwicklung und Pflege von Dauergrünland<br />
(1 Mahd / Jahr, Abräumen des<br />
Mähgutes) vom 1. bis zum 5. Jahr<br />
Entwicklung und Pflege von Dauergrünland<br />
(1 Mahd / Jahr, Abräumen des<br />
Mähgutes) vom 6. bis zum 30. Jahr<br />
640 m² 250,00 €/ha/a 100,00<br />
640 m² 250,00 €/ha/a 450,00<br />
Gesamtkosten Netto 1.350,00<br />
16 % Mwst 216,00<br />
Gesamtkosten Brutto (für allgemeine Maßnahmen)<br />
Aufstellung: Bearbeitung:<br />
<strong>Wasserliesch</strong>, den Trier, den 12. Oktober 2004<br />
Der Ortsbürgermeister Annette Weber<br />
(Dipl.-Ing.)<br />
1.566,00<br />
PLANung & KOnzepte Seite 12
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />
1 Art der baulichen Nutzung<br />
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 10 BauNVO)<br />
Sondergebiet, das der Erholung dient<br />
Wochenendhausgebiet<br />
Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans wird als Art der Nutzung „Wochenendhausgebiet“<br />
festgesetzt. .<br />
2 Maß der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 16 und 19 BauNVO)<br />
2.1 Das Maß der baulichen Nutzung ist wie folgt festgesetzt:<br />
Grundfläche (GR): 70 m 2 , die<br />
Geschossigkeit: ein Vollgeschoss<br />
2.2 Die im Plan eingetragenen Höchstgrenzen für die GR dürfen nicht überschritten werden, auch<br />
wenn durch die Baugrenzen größere Bauflächen dargestellt sind.<br />
2.3 Die Überschreitung der Grundfläche (70 m 2 ) durch überdachte Terrassen oder offene Lauben<br />
darf nicht mehr als 10 m 2 betragen.<br />
2.4 Flächen für Stellplätze, deren Zufahrten sowie die Grundstückszufahrten und -zugänge sind<br />
mit teildurchlässigen und teilbegrünten Belägen (z.B. Rasengittersteinen, Rasenpflaster) mit<br />
einem Abflussbeiwert kleiner oder gleich 0,6 zu befestigen.<br />
2.5 Eine Überschreitung der Geschossigkeit ist zulässig, wenn es sich dabei um ein Vollgeschoss<br />
im Dachraum im Sinne des § 2 Abs. 4 LBauO RP handelt.<br />
Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch<br />
3 Mindestmaße für die Größe der Baugrundstücke<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB<br />
Die Größe der Baugrundstücke muss mindestens 500 m 2 betragen.“<br />
4 Bauweise<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO<br />
Es sind ausschließlich Einzelhäuser zulässig.<br />
5 Stellplätze und Garagen<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V. mit § 12 und 23 Abs. 5 BauNVO<br />
Garagen sind nicht zulässig. Carports sind bis zu einer Größe von 20 m 2 innerhalb der Bauflächen zulässig.<br />
Carports werden nicht auf die Grundfläche von max. 70 m 2 gem. Festsetzung 2.1 angerechnet.<br />
6 Gebäudestellung<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB<br />
Die Hauptfirstrichtung geht aus dem Plan hervor und ist einzuhalten.<br />
7 Höhenlage der baulichen Anlagen<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit § 9 Abs. 2 Bau GB i.V. mit § 88 Abs. 6 LBauO RP<br />
Die Firsthöhe darf nicht mehr als 6,0 m über der Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses liegen.<br />
PLANung & KOnzepte Seite 1
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />
Gestalterische Festsetzungen<br />
Aufnahme örtlicher Bauvorschriften gemäß § 88 Abs. 1 und 6 LBauO RP i. V. mit § 9 Abs. 4 BauGB in den Bebauungsplan<br />
8 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen<br />
8.1 Außenwandflächen<br />
� Zulässig sind verputzte Außenwände mit Farbanstrich, Natursteinsichtmauerwerk, Fassadenverkleidungen<br />
aus Naturstein, Schiefer oder unglasierten Klinkern sowie Holzverkleidungen oder<br />
Holzbauten.<br />
� Holzhäuser als Naturstamm- oder Blockholzhäuser sind unzulässig.<br />
� Wandverkleidungen mit Fliesen sowie mit Metall oder Kunststoffelementen sind unzulässig.<br />
9 Dachgestaltung<br />
9.1 Dachform und Dachneigung bei Hauptgebäuden<br />
� Es sind ausschließlich geneigte Dächer zulässig.<br />
� Bei Ausführung als Gründach kann ausnahmsweise ein Flachdach zugelassen werden.<br />
� Dachüberstände sind auf 45 cm an der Traufe und auf 20 cm am Ortgang zu begrenzen.<br />
9.2 Dacheindeckung<br />
� als Dacheindeckung sind nicht glänzende Dachziegeln und Dachpfannen in dunkler Färbung – entsprechend<br />
RAL 3004 (Purpurrot), RAL 3005 (Weinrot), RAL 3007 (Schwarzrot), RAL 3009<br />
(Oxidrot), RAL 3011 (Braunrot), RAL 5004 (Schwarzblau), RAL 5008(Graublau), RAL 7012 (Basaltgrau),<br />
RAL 7015 (Schiefergrau), RAL 7016 (Anthrazitgrau), RAL 7021 (Schwarzgrau), RAL 7024<br />
(Graphitgrau), RAL 7026 (Granitgrau), RAL 8022 (Schwarzbraun) sowie Schiefer zulässig.<br />
� Für Teilbereiche ist eine Dacheindeckung aus Glas zulässig<br />
� Gründächer sind zulässig.<br />
� Hochglänzende Dacheindeckungen sind unzulässig.<br />
9.3 Dachaufbauten<br />
� Dachaufbauten dürfen mit Ausnahme von Aufbauten technischer Art (Schornsteine, Antennen etc.)<br />
die Höhe der Hauptfirstlinie nicht überragen.<br />
� Dachaufbauten müssen mindestens 1,25 m von den Giebelseiten entfernt sein.<br />
� Dachaufbauten (Dachgauben) sind nur als Einzelgauben bis max. 2,50 m Breite zulässig.<br />
� Gauben sind nur in einer jeweils horizontal durchlaufenden Fluchtlinien zulässig.<br />
� Die Gesamtbreite einzelner Dachgauben und fassadenbündiger Dachaufbauten (Zwerchgiebel,<br />
Zwerchhäuser) dürfen 1/2 der Breite des Hauptgebäudes nicht überschreiten.<br />
� Die Dacheindeckung der Dachaufbauten ist in Farbe und Material dem Hauptdach entsprechend<br />
auszuführen.<br />
10 Sonstige gestalterische Festsetzungen der baulichen Anlagen<br />
� Satellitenschüsseln sind unzulässig.<br />
PLANung & KOnzepte Seite 2
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />
11 Gestaltung der Außenanlagen<br />
11.1 Einfriedungen<br />
� Einfriedungen sind nur bis zu einer maximalen Höhe von 1,50 m zulässig. Sie müssen als begrünte,<br />
lichtdurchlässige Drahtgeflecht-, Eisengitter oder Holzzäune, als Hecken oder Natursteinmauern<br />
ausgeführt werden.<br />
11.2 Aufschüttungen und Abgrabungen<br />
� Aufschüttungen und Abgrabungen dürfen nur in solchem Maß vorgenommen werden, als diese für<br />
die Errichtung der baulichen Anlagen (bis zu einer maximalen Höhe von 0,5 m) erforderlich sind.<br />
Aufschüttungen und Abgrabungen sind durch weiche Böschungen von mindestens 1:1,5 auszugleichen.<br />
� Veränderungen des natürlichen Geländeverlaufs im Baubereich benachbarter Grundstücke, sind<br />
aufeinander abzustimmen.<br />
� Flächenhafte Anhebungen oder Abgrabungen ganzer Grundstücke oder größerer Teile derselben<br />
sind unzulässig.<br />
11.3 Stützmauern<br />
� Stützmauern sind innerhalb der überbaubaren Flächen bis zu einer max. Höhe von 0,5 m zulässig,<br />
um den Gebäuden zugeordnete Freiflächen und Stellplätze herzustellen. Sie sind als Natursteinmauerwerk<br />
(z.B. Buntsandstein) oder begrünt auszubilden. Beton-Pflanzsteine für<br />
Böschungsbefestigungen sind nicht zulässig.<br />
12 Grünordnerische Festsetzungen<br />
12.1 Trockenmauern<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />
Trockenmauern im Geltungsbereich sind zu erhalten. Die Anlage von Zufahrten bzw. Zuwegungen der<br />
betreffenden Baugrundstücke bleibt hiervon unberührt.<br />
12.2 Erhalt bestehender Bäume<br />
Auf den bebaubaren Grundstücksteilen sind vor, während und nach der Baumaßnahme alle Obstbäume<br />
zu erhalten, vor Schäden durch den Baubetrieb zu schützen und dauerhaft zu pflegen. Nach<br />
Abgang sind sie durch hochstämmige Obstbäume alter, regionaltypischer Sorten zu ersetzen.<br />
13 Pflanzbindungen<br />
Bei Bepflanzungen auf privaten Grundstücken mit Gehölzen müssen heimische und standortgerechte,<br />
züchterisch nur wenig bearbeitete Arten verwendet werden. Nadelgehölzhecken sind unzulässig.<br />
Es werden insbesondere die unter 15 genannten Arten vorgeschlagen.<br />
In jedem Privatgarten ist mindestens ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen, zu pflegen und bei<br />
Abgang zu ersetzen.<br />
Die Pflanzmaßnahmen sind nach Abschluss der Baumaßnahmen im folgenden Herbst oder Frühling<br />
durchzuführen.<br />
PLANung & KOnzepte Seite 3
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />
14 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft<br />
14.1 Entwässerung<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. mit Nr. 14 BauGB<br />
Zur Rückhaltung und Versickerung des von den bebauten Grundstücken anfallenden, nicht schädlich<br />
verunreinigtem Niederschlagwassers (vgl. ATV Arbeitsblatt A 138) sind bei Neubaumaßnahmen naturnah<br />
gestaltete, dauerhaft begrünte Retentionsmulden anzulegen. Für die Bemessung der<br />
Versickerungsmulden (Volumen) sind pro Quadratmeter vollversiegelter Fläche 50 l Muldenvolumen<br />
anzusetzen. Der jeweilige flächenbezogene Versiegelungsgrad ist nach den Abflussbeiwerten der aktuellen<br />
DIN 1986-2 zu ermitteln. Die Mulden sind mit einem Überlauf an die Kanalisation zu versehen.<br />
14.2 Ausgleichsflächen:<br />
Die auf den Grundstücken ausgewiesenen Flächen zum Schutz, der Pflege und dem Erhalt von Natur<br />
und Landschaft (Ausgleichsflächen) sind zu extensiv genutztem Dauergrünland zu entwickeln. Zu diesem<br />
Zweck ist die Verbuschung zu roden. Die Rodungen dürfen nur im Winterhalbjahr durchgeführt<br />
werden. Nach der Rodung sind die Flächen einmal pro Jahr zu mähen. Die Mahd soll zwischen dem<br />
01. August und dem 15. September erfolgen. Das Mähgut ist abzuräumen. Der Einsatz von Düngemitteln<br />
und Pestiziden ist auszuschließen. Das Abflämmen ist nicht gestattet. Vorhandene Trockenmauern<br />
sind im Zuge der Pflegemaßnahmen frei zu schneiden.<br />
Auf den Grundstücken nördlich des Weges, wo sich Streuobstwiesenrelikte befinden, sind die Ausgleichsflächen<br />
zusätzlich zu extensiv genutzten Streuobstwiesen zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist<br />
die Verbuschung zu roden (s.o.), wobei vorhandene Obstbäume erhalten bleiben sollen. Nach den Rodungen<br />
sind hochstämmige Obstbäume der Sortierung 10/12 in weitem Abstand (10 m mal 10 m)<br />
fachgerecht zu pflanzen und zu sichern gem. DIN 18916. Es sollen ausschließlich alte und regionaltypische<br />
Sorten zum Einsatz kommen. Die vorhandenen, alten Obstbäume sind in die Neupflanzung zu<br />
integrieren und mit einen Verjüngungsschnitt fachgerecht zu pflegen. Alte und neue Obstbäume sind<br />
zukünftig zu pflegen, zu erhalten und bei Bedarf nachzupflanzen.<br />
Die Ausgleichsflächen dürfen nicht gärtnerisch gestaltet oder genutzt werden.<br />
Die Aufwertung der Biotopflächen durch Entbuschung, Freistellung vorhandener Obstbäume und deren<br />
dauerhafte Pflege sowie sie Pflege der Offenlandflächen als Dauergrünland hat mir Beginn der Baumaßnahme<br />
zu erfolgen.<br />
15 Liste heimischer, standortgerechter Gehölzarten:<br />
15.1 Nordexponierte Flächen und Unterhangbereiche (Nummer 1 in der Nutzungsschablone)<br />
Bäume 1. Ordnung<br />
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn<br />
Fraxinus excelsior Esche<br />
Quercus robur Stieleiche<br />
Tilia cordata Winterlinde<br />
Tilia platyphyllos Sommerlinde<br />
Bäume 2. Ordnung<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Prunus avium Vogelkirsche<br />
Salix caprea Sal-Weide<br />
Sorbus aria Mehlbeere<br />
PLANung & KOnzepte Seite 4
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />
Sträucher<br />
Cornus sanguinea Roter Hartriegel<br />
Corylus avellana Hasel<br />
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />
Ribes nigrum Schwarze Johannisbeere<br />
Ribes rubrum Rote Johannisbeere<br />
Rosa spec. Wildrosen<br />
Sambucus nigra Schwarzer Holunder<br />
Sambucus racemosa Roter Holunder<br />
Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />
15.2 Ostexponierte Flächen am Oberhang (Nummer 2 in der Nutzungsschablone)<br />
Bäume 1. Ordnung<br />
Acer platanoides Spitzahorn<br />
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn<br />
Fagus sylvatica Rotbuche<br />
Juglans regia Walnuss<br />
Quercus petraea Traubeneiche<br />
Tilia cordata Winterlinde<br />
Tilia platyphyllos Sommerlinde<br />
Bäume 2. Ordnung<br />
Acer campestre Feld-Ahorn<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Malus sylvestris Wildapfel<br />
Prunus avium Vogelkirsche<br />
Pyrus pyraster Wildbirne<br />
Sorbus aria Mehlbeere<br />
Sorbus domestica Speierling<br />
Sorbus torminalis Elsbeere<br />
Sträucher<br />
Cornus mas Kornelkirsche<br />
Cornus sanguinea Roter Hartriegel<br />
Corylus avellana Hasel<br />
Crataegus monogyna Weißdorn<br />
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />
Juniperus communis Wacholder<br />
Ligustrum vulgare Liguster<br />
Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />
Prunus spinosa Schlehe<br />
Rhamnus carthartica Purgier-Kreuzdorn<br />
Ribes rubrum Rote Johannisbeere<br />
Rosa spec. Wildrosen<br />
Salix caprea Salweide<br />
Sambucus racemosa Roter Holunder<br />
Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />
PLANung & KOnzepte Seite 5
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />
16 Zuordnungsfestsetzung und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen<br />
§ 9 Abs. 1a BauGB<br />
Die Ausgleichsflächen (laut textlicher Festsetzung 14.2 und Hinweis 29) werden mit den vorgesehenen<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft den Bauflächen<br />
des Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet“ der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> zugeordnet.<br />
Jeder Eigentümer hat die Ausgleichsmaßnahmen auf seinem Grundstück innerhalb des Zeitraumes,<br />
wie unter 13 und 14.2 angegeben durchzuführen.<br />
Hinweise / Empfehlungen<br />
17 Hinweise im Zusammenhang mit der Lage des Baugebiets in der Wasserschutzzone<br />
III<br />
17.1 Abwasserkanäle<br />
Die Planung und Herstellung von Abwasserkanälen und Leitungen hat nach dem ATV-Arbeitsblatt<br />
A 142 (Abwasserkanäle und –Leitungen in Wassergewinnungsgebieten) zu erfolgen.<br />
17.2 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen<br />
Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. die Lagerung von Heizöl) richtet sich nach den entsprechenden<br />
Fachgesetzen und Verordnungen. Die Einhaltung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen<br />
ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.<br />
18 Entwässerung<br />
Es wird empfohlen, auf Dachflächen auftreffendes Niederschlagswasser im Rahmen einer Nachnutzung<br />
(z.B. zur Gartenbewässerung) in Zisternen aufzufangen. Die Zisternen sind mittels<br />
Überlaufleitungen an die Versickerungsmulden anzuschließen.<br />
19 Strom-Freileitungen<br />
Bauvorhaben innerhalb der Schutzzonen der 20 kV-Leitungen bedürfen im Baugenehmigungsverfahren<br />
der Zustimmung des RWE.<br />
Die 20 kV-Freileitung ist in einer Gesamtbreite von 7,5 m beidseitig von Bepflanzungen mit hohem<br />
Aufwuchs freizuhalten. Anpflanzungen sind mit dem RWE abzustimmen. Die Abstände von den vorgesehenen<br />
Bepflanzungen zu den vorhandenen Leitungen sind gemäß den VDE-Bestimmungen<br />
einzuhalten.<br />
20 Abfallentsorgung<br />
Abfälle müssen an einer mit dem Abfallsammelfahrzeug erreichbare Stelle bereitgestellt werden.<br />
21 Wasserversorgung<br />
Wegen zu hohem Druck in der Hauptleitung ist zum Schutz der Hausinstallation in den Gebäuden hinter<br />
der Messeinrichtung ein Druckminderer einzubauen.<br />
22 Gestaltung<br />
Bei der Dach- und Fassadengestaltung der Gebäude sollte die Farb- und Materialwahl über die verbindlichen<br />
Festsetzungen hinaus die ortsüblichen Gestaltungsmerkmale berücksichtigen.<br />
Die Begrünung der ost- und nordexponierten Fassade wird empfohlen.<br />
23 Geologie<br />
Die Anforderungen der DIN 1054 sind zu berücksichtigen.<br />
Sollten bei Baumaßnahmen Abfälle (z.B. Bauschutt, Hausmüll etc.) angetroffen werden oder sich sonstige<br />
Hinweise (z.B. geruchliche / visuelle Auffälligkeiten) ergeben, ist die SGD Nord, Regionalstelle<br />
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier umgehend zu informieren.<br />
PLANung & KOnzepte Seite 6
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />
24 Behandlung des Oberboden<br />
Während der Baumaßnahme ist der Oberboden sorgsam gem. DIN 18 915 zu behandeln. Im gesamten<br />
Baustellenbereich ist der Oberboden großflächig abzutragen und fachgerecht auf Mieten, die begrünt<br />
werden, zwischenzulagern. Nach Abschluss der Baumaßnahme und einer Tiefenlockerung (mind. 60<br />
cm tief) der vom Baubetrieb verdichteten Bereiche ist der Oberboden wieder aufzutragen und dauerhaft<br />
zu begrünen, um ihn vor Erosion zu schützen.<br />
25 Rodungsarbeiten<br />
Rodungsarbeiten sind nur im Winterhalbjahr in der Zeit vom 30. September bis zum 1. März durchzuführen.<br />
26 Schutz bestehender Gehölzbestände<br />
Bei der Abwicklung der Bauarbeiten sind bestehende und zu erhaltende Gehölzbestände innerhalb des<br />
und angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gem. DIN 18920 “Schutz von Bäumen,<br />
Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen” zu schützen.<br />
27 Böschungen<br />
Bei der Böschungsbefestigung innerhalb der Grundstücke wird die Anlage naturnaher Trockenmauern<br />
empfohlen.<br />
28 Grenzabstände für Pflanzen<br />
Bei der Bepflanzung der öffentlichen und privaten Freiflächen sind die Ausführungen des Nachbarrechtgesetzes<br />
für Rheinland-Pfalz, Abschnitt 11 „Grenzabstände für Pflanzen“ zu beachten.<br />
29 Externe Ausgleichsflächen<br />
Auf der externen Ausgleichsfläche Flurstück 176/1, Flur 6, Gemarkung <strong>Wasserliesch</strong> sind auf einer<br />
Fläche von 850 m 2 die Nadelbäume zu fällen. Vorhandene Laubgebüsche sind zu erhalten. Wurzelstubben<br />
sind entweder zu roden und zu entfernen oder bodengleich abzusägen. Über eine anfängliche<br />
Sukzession ist die Fläche zu einer Magerwiese zu entwickeln und zusammen mit der nördlich angrenzenden<br />
Wiese extensiv zu nutzen. Im Endzustand soll die Fläche einzelne Laubgebüsche mit einem<br />
Flächenanteil von 20% aufweisen.<br />
30 Hinweise der Deutschen Bahn AG<br />
30.1 Immissionen<br />
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen (insbesondere<br />
Luft- und Körperschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug usw.). In unmittelbarer Nähe unserer<br />
elektrifizierten Bahnstrecke ist mit der Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten<br />
und anderen auf magnetische Felder empfindlichen Geräten zu rechnen. Wir bitten daher im<br />
Bauleitverfahren auf die Beeinflussungsgefahr in geeigneter Weise hinzuweisen. Während der Baumaßnahmen<br />
auf dem Gleiskörper wird z.B. mit Gleisbaumaschinen gearbeitet. Hier werden zur<br />
Warnung des Personals gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb Tyfone oder Signalhörner benutzt.<br />
Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutzmaßnahmen können gegen die Deutsche<br />
Bahn AG weder vom Antragsteller noch dessen Rechtsnachfolger geltend gemacht werden, da die<br />
Bahnlinie planfestgestellt ist. Es obliegt den Anliegern, für Schutzmaßnahmen zu sorgen.<br />
PLANung & KOnzepte Seite 7
Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan der <strong>Ortsgemeinde</strong> <strong>Wasserliesch</strong> „Wochenendhausgebiet“<br />
30.2 Bepflanzung der Grundstücke zur Bahnseite hin<br />
Bei der Bepflanzung der Grundstücke zur Bahnseite hin dürfen keine windbruchgefährdeten Hölzer<br />
(z.B. Pappeln), sowie stark rankende und kriechende Gewächse (z.B. Brombeeren) verwendet werden.<br />
Der Pflanzabstand zum Bahnbetriebsgelände ist entsprechend der Endwuchshöhe zu wählen.<br />
Der Bereich vor dem Durchlass (Bahn-km ca. 124,267) der Bahnanlage muss hierbei besondere Beachtung<br />
finden.<br />
Vor dem Durchlass muss ein Bereich von 5,00 m von der Festschreibung einer Bepflanzung ausgenommen<br />
werden, um die notwendigen Prüfungen bzw. Instandhaltungsarbeiten an dem Bauwerk<br />
durchführen zu können.<br />
Der Pflanzabstand zu den Gleisanlagen ist entsprechend der Endwuchshöhe zu wählen.<br />
30.3 Oberflächen- und sonstige Abwässer<br />
Oberflächen- und sonstige Abwässer dürfen in keinem Falle dem Bahnbetriebsgelände zugeleitet werden.<br />
30.4 Vorflutverhältnisse (Bahnseitengraben)<br />
Die Vorflutverhältnisse dürfen durch Baumaterialien oder Erdaushub nicht zu Ungunsten der DB AG<br />
verändert werden.<br />
30.5 Widerrechtliches Betreten von Bahnanlagen<br />
Das Betreten des Bahnbetriebsgeländes ist gemäß der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO)<br />
untersagt. Darauf müssen die späteren direkten Anlieger schon im Verlauf des Antragsverfahrens von<br />
der genehmigenden Behörde nachweisbar hingewiesen werden. Zusätzlich sollten im Rahmen der<br />
Bauleitplanung, wo dies notwendig erscheint, auf den Schutz der Anlieger gerichtete Schutzmaßnahmen<br />
entlang der Bahngrenze vorgesehen werden.<br />
30.6 Oberleitungsanlagen<br />
Bei allen Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender, der Berührung zugänglicher Teile der Oberleitung<br />
muss von diesen Teilen auf Geräte, Werkzeuge und Werkstücke nach allen Richtungen ein<br />
Schutzabstand von mindestens 3,50 m, entspricht VDE 0105, Teil 1, eingehalten werden. Wegen weiteren<br />
Maßnahmen zum Schutz der im Bereich der 15 kV Oberleitung/Speiseleitung tätigen Personen<br />
wird auf die DB-Druckschriften DS 132 02 (UVV 2 Unfallverhütungsmaßnahmen) und DS 462 (VES)<br />
Vorschrift für den Dienst auf elektrisch betriebenen Strecken verwiesen.<br />
Baugeräte, Kräne, Gerüste und andere Baubehelfe müssen zu 15 kV Oberleitungsanlagen und deren<br />
spannungsführenden Teilen einen Schutzabstand von mindestens 3,50 m, entsprechend VDE 0105,<br />
Teil 1, aufweisen und dürfen den Eisenbahnbetrieb auf keinen Fall gefährden. Werden Baugeräte, Kräne<br />
usw. in einem Abstand von weniger als 5,00 m aufgestellt, so sind diese bahnzuerden.<br />
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