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Wohin mit dem Regenwasser - Landratsamt Waldshut

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TECHNISCHE GRUNDLAGEN<br />

Niederschlagsabflüsse, die in der Tabelle<br />

als unbedenklich und tolerierbar<br />

belastet eingestuft sind, können über<br />

mindestens 30 cm bewachsenen<br />

Oberboden versickert werden.<br />

Für die letzte Kategorie der nicht tolerierbar<br />

belasteten Abflüsse ist in je<strong>dem</strong><br />

Fall eine Vorbehandlung in speziellen<br />

Anlagen vorzusehen, oder es<br />

muss auf eine Versickerung verzichtet<br />

werden. In je<strong>dem</strong> Falle ist es notwendig,<br />

bei der Auswahl des Versickerungsverfahrens<br />

die Qualität des<br />

abfließenden <strong>Regenwasser</strong>s zu berücksichtigen.<br />

Besondere Anforderungen gelten<br />

in Wasserschutzgebieten.<br />

In den Schutzzonen I und II von<br />

Grundwassergewinnungsanlagen<br />

ist die Versickerung von<br />

Niederschlagswasser nur in<br />

besonderen Fällen möglich<br />

und immer erlaubnispflichtig.<br />

Ebenso kritisch sind Versickerungen<br />

im Karstgebiet zu werten.<br />

Ein Mindestabstand von<br />

1 m der Versickerungsanlage<br />

bezogen auf den <strong>mit</strong>tleren<br />

höchsten Grundwasserstand<br />

(MHW) ist zu beachten.<br />

empfehlenswertes Gestaltungsbeispiel<br />

Versickerungsmulde<br />

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