Wohin mit dem Regenwasser - Landratsamt Waldshut
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TECHNISCHE GRUNDLAGEN<br />
Niederschlagsabflüsse, die in der Tabelle<br />
als unbedenklich und tolerierbar<br />
belastet eingestuft sind, können über<br />
mindestens 30 cm bewachsenen<br />
Oberboden versickert werden.<br />
Für die letzte Kategorie der nicht tolerierbar<br />
belasteten Abflüsse ist in je<strong>dem</strong><br />
Fall eine Vorbehandlung in speziellen<br />
Anlagen vorzusehen, oder es<br />
muss auf eine Versickerung verzichtet<br />
werden. In je<strong>dem</strong> Falle ist es notwendig,<br />
bei der Auswahl des Versickerungsverfahrens<br />
die Qualität des<br />
abfließenden <strong>Regenwasser</strong>s zu berücksichtigen.<br />
Besondere Anforderungen gelten<br />
in Wasserschutzgebieten.<br />
In den Schutzzonen I und II von<br />
Grundwassergewinnungsanlagen<br />
ist die Versickerung von<br />
Niederschlagswasser nur in<br />
besonderen Fällen möglich<br />
und immer erlaubnispflichtig.<br />
Ebenso kritisch sind Versickerungen<br />
im Karstgebiet zu werten.<br />
Ein Mindestabstand von<br />
1 m der Versickerungsanlage<br />
bezogen auf den <strong>mit</strong>tleren<br />
höchsten Grundwasserstand<br />
(MHW) ist zu beachten.<br />
empfehlenswertes Gestaltungsbeispiel<br />
Versickerungsmulde<br />
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